02020R1081 — DE — 27.05.2023 — 001.001


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►B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1081 DER KOMMISSION

vom 22. Juli 2020

zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates

(ABl. L 238 vom 23.7.2020, S. 43)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1033 DER KOMMISSION vom 25. Mai 2023

  L 139

44

26.5.2023




▼B

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1081 DER KOMMISSION

vom 22. Juli 2020

zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Solarglas mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates



Artikel 1

(1)  
►M1  Es wird ein endgültiger Ausgleichszoll eingeführt auf die Einfuhren von aus vorgespanntem Kalk-Natron-Flachglas bestehendem Solarglas mit einem Eisengehalt von weniger als 300 ppm, einer solaren Transmission von mehr als 88 % (gemessen beim Spektrum AM 1,5 300-2 500  nm), einer Wärmebeständigkeit bis 250 °C (gemessen nach EN 12150), einer Temperaturwechselbeständigkeit von Δ 150 K (gemessen nach EN 12150) und einer mechanischen Stabilität von 90 N/mm2 oder mehr (gemessen nach EN 1288-3) mit Ursprung in der Volksrepublik China, das derzeit unter dem KN-Code ex 7007 19 80 (TARIC-Codes 7007198012 , 7007198018 , 7007198080 und 7007198085 ) eingereiht wird. Von Ausgleichszoll betroffenes Solarglas schließt alles Glas ein, das die zuvor genannten technischen und materiellen Eigenschaften aufweist, ob es nun für Fotovoltaikmodule, fotothermischen Flachkollektoren, Möbel, den Bau von Gewächshäusern oder sonstige Zwecke verwendet wird. ◄
(2)  

Für die in Absatz 1 beschriebene und von den in der Tabelle aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende Ausgleichszollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:



Unternehmen

Ausgleichszoll

TARIC-Zusatzcode

Xinyi PV Products (Anhui) Holdings Ltd

3,2 %

B943

Zhejiang Hehe Photovoltaic Glass Technology Co., Ltd

17,1 %

B944

Zhejiang Jiafu Glass Co., Ltd; Flat Solar Glass Group Co., Ltd; Shanghai Flat Glass Co., Ltd

12,8 %

B945

Henan Yuhua New Material Co., Ltd

16,7 %

B946

In Anhang I aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

12,4 %

 

Alle übrigen Unternehmen

17,1 %

B999

(3)  
Die Anwendung der für die in Absatz 2 genannten Unternehmen festgelegten unternehmensspezifischen Ausgleichszollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird, die den Vorgaben in Anhang II entspricht. Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für „alle übrigen“ Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
(4)  
Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG 1



Name

TARIC-Zusatzcode

Avic Sanxin Sol-Glass Co. Ltd und Avic (Hainan) Special Glass Material Co., Ltd

B949

Wuxi Haida Safety Glass Co., Ltd

B950

Dongguan CSG Solar Glass Co., Ltd

B951

Pilkington Solar Taicang Limited

B952

Novatech Glass Co., Ltd

B954




ANHANG 2

Die in Artikel 1 Absatz 3 genannte gültige Handelsrechnung muss Folgendes enthalten:

1. 

Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.

2. 

Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Fläche in m2] Solarglas von [Name und Anschrift des Unternehmens] [(TARIC-Zusatzcode)] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

3. 

Datum und Unterschrift der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat.