02017R2468 — DE — 27.03.2021 — 001.001
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2017 zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 351 vom 30.12.2017, S. 55) |
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1824 DER KOMMISSION vom 2. Dezember 2020 |
L 406 |
51 |
3.12.2020 |
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 DER KOMMISSION
vom 20. Dezember 2017
zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel
(Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Durchführung von Artikel 20 der Verordnung (EU) 2015/2283 hinsichtlich administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 35 Absatz 3 der genannten Verordnung.
Sie gilt für Meldungen und Anträge gemäß den Artikeln 14 und 16 der Verordnung (EU) 2015/2283.
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) und der Verordnung (EU) 2015/2283 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„Meldung“ bezeichnet ein eigenständiges Dossier, das die Angaben und wissenschaftlichen Daten gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2015/2283 enthält.
„Antrag“ bezeichnet ein eigenständiges Dossier, das die Angaben und wissenschaftlichen Daten gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2015/2283 enthält.
Artikel 3
Struktur, Inhalt und Aufmachung einer Meldung
Eine Meldung muss Folgendes umfassen:
ein Begleitschreiben,
technische Unterlagen,
eine Zusammenfassung des Dossiers.
Vor der Festlegung von Standarddatenformaten gemäß Artikel 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird die Meldung über das von der Kommission bereitgestellte elektronische Übermittlungssystem in einem elektronischen Format übermittelt, das das Herunterladen, Ausdrucken und Durchsuchen von Dokumenten ermöglicht. Nach der Festlegung von Standarddatenformaten gemäß Artikel 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird die Meldung in Übereinstimmung mit diesen Standarddatenformaten über das von der Kommission bereitgestellte elektronische Übermittlungssystem übermittelt.
Die technischen Unterlagen gemäß Absatz 1 Buchstabe b umfassen Folgendes:
die administrativen Daten gemäß Artikel 5,
die wissenschaftlichen Daten gemäß Artikel 6.
Artikel 4
Struktur, Inhalt und Aufmachung eines Antrags
Ein Antrag muss Folgendes umfassen:
ein Begleitschreiben,
technische Unterlagen,
eine Zusammenfassung des Dossiers.
mit einer hinreichenden Begründung versehene Einwände in Bezug auf die Sicherheit gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283,
die Stellungnahme des Antragstellers zu den mit einer hinreichenden Begründung versehenen Einwänden in Bezug auf die Sicherheit.
Vor der Festlegung von Standarddatenformaten gemäß Artikel 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird der Antrag über das von der Kommission bereitgestellte elektronische Übermittlungssystem in einem elektronischen Format übermittelt, das das Herunterladen, Ausdrucken und Durchsuchen von Dokumenten ermöglicht. Nach der Festlegung von Standarddatenformaten gemäß Artikel 39f der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 wird der Antrag in Übereinstimmung mit diesen Standarddatenformaten über das von der Kommission bereitgestellte elektronische Übermittlungssystem übermittelt.
Die technischen Unterlagen gemäß Absatz 1 Buchstabe b umfassen Folgendes:
die administrativen Daten gemäß Artikel 5,
die wissenschaftlichen Daten gemäß Artikel 6.
Artikel 5
In einer Meldung oder in einem Antrag zu übermittelnde administrative Daten
Neben den Informationen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2015/2283 enthalten die Meldungen und die Anträge folgende administrative Daten:
Name, Adresse und Kontaktdaten der für das Dossier zuständigen Person, die befugt ist, im Namen des Antragstellers mit der Kommission zu kommunizieren,
Datum der Vorlage des Dossiers,
Inhaltsverzeichnis des Dossiers,
eine ausführliche Liste aller dem Dossier beigefügten Unterlagen, einschließlich Verweise auf Titel, Band- und Seitenangaben,
wenn der Antragsteller gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2015/2283 ein Ersuchen um vertrauliche Behandlung bestimmter Teile der Informationen des Dossiers, einschließlich ergänzender Informationen, übermittelt, eine Liste der als vertraulich zu behandelnden Teile zusammen mit einer nachprüfbaren Begründung, aus der hervorgeht, inwiefern die Offenlegung dieser Informationen den Interessen des Antragstellers in erheblichem Maße schaden könnte,
eine Liste der Studien, die zur Untermauerung der Meldung oder des Antrags vorgelegt wurden, einschließlich Informationen zum Nachweis der Einhaltung von Artikel 32b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Artikel 6
In einer Meldung oder in einem Antrag zu übermittelnde wissenschaftliche Daten
Artikel 7
Überprüfung der Zulässigkeit einer Meldung
Artikel 8
Überprüfung der Zulässigkeit eines Antrags
Artikel 9
Mit einer hinreichenden Begründung versehene Einwände in Bezug auf die Sicherheit
Die mit einer hinreichenden Begründung versehenen Einwände in Bezug auf die Sicherheit, die ein Mitgliedstaat oder die Behörde gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 an die Kommission übermittelt hat, müssen folgende Angaben enthalten:
Name und Beschreibung des traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland,
eine wissenschaftliche Erklärung dafür, warum das traditionelle Lebensmittel aus einem Drittland ein Sicherheitsrisiko für die menschliche Gesundheit darstellen könnte.
Artikel 10
In das Gutachten der Behörde aufzunehmende Informationen
Das Gutachten der Behörde enthält folgende Informationen:
Identität und Charakterisierung des traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland,
die Bewertung der bisherigen sicheren Verwendung in einem Drittland,
eine Gesamtrisikobewertung, in der, sofern möglich, die Sicherheit des traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland festgestellt wird und ggf. Unsicherheiten und Einschränkungen hervorgehoben werden,
Schlussfolgerungen,
die Ergebnisse der Konsultationen, die während des Risikobewertungsprozesses gemäß Artikel 32c Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 durchgeführt wurden.
Artikel 11
Übergangsmaßnahmen
Die Meldungen gemäß Artikel 35 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 sind der Kommission bis spätestens 1. Januar 2019 zu übermitteln.
Artikel 12
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG I
MUSTER EINES BEGLEITSCHREIBENS ZU EINER MELDUNG EINES TRADITIONELLEN LEBENSMITTELS AUS EINEM DRITTLAND GEMÄß ARTIKEL 14 DER VERORDNUNG (EU) 2015/2283
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion
Direktion
Referat
Datum: ...
Meldung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283
(Bitte gewünschte Antragsart ankreuzen)
Meldung zur Zulassung eines neuen traditionellen Lebensmittels
Meldung zur Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Bedingungen für die Verwendung eines bereits zugelassenen traditionellen Lebensmittels. Bitte verweisen Sie auf diese Meldung.
Meldung zur Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Spezifikationen eines bereits zugelassenen traditionellen Lebensmittels. Bitte verweisen Sie auf diese Meldung.
Meldung zur Hinzufügung, Streichung oder Änderung zusätzlicher Kennzeichnungsvorschriften für ein bereits zugelassenes traditionelles Lebensmittel. Bitte verweisen Sie auf diese Meldung.
Meldung zur Hinzufügung, Streichung oder Änderung der Vorschriften für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen eines bereits zugelassenen traditionellen Lebensmittels. Bitte verweisen Sie auf diese Meldung.
Der/Die Antragsteller oder sein(e)/ihr(e) Vertreter in der Union
(Name(n), Anschrift(en), …)
…
…
…
reicht/reichen diese Meldung im Hinblick auf eine Aktualisierung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel ein.
Identität des traditionellen Lebensmittels:
…
…
Vertraulichkeit. Ggf. ist anzugeben, ob der Antrag auch vertrauliche Daten gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2015/2283 einschließt.
Ja
Nein
Lebensmittelkategorien, Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsvorschriften
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Lebensmittelkategorie |
Besondere Verwendungsbedingungen |
Zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften |
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Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift …
Anlagen:
Vollständige technische Unterlagen
Zusammenfassung des Dossiers (nicht vertraulich)
Liste der Teile des Dossiers, um deren vertrauliche Behandlung ersucht wurde, mit einer nachprüfbaren Begründung, aus der hervorgeht, inwiefern die Offenlegung dieser Informationen den Interessen des Antragstellers in erheblichem Maße schaden könnte
Kopie der administrativen Daten des Antragstellers/der Antragsteller
Liste der Studien und alle Informationen betreffend die Meldung der Studien gemäß Artikel 32b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
ANHANG II
MUSTER EINES BEGLEITSCHREIBENS ZU EINEM ANTRAG AUF ZULASSUNG EINES TRADITIONELLEN LEBENSMITTELS AUS EINEM DRITTLAND GEMÄß ARTIKEL 16 DER VERORDNUNG (EU) 2015/2283
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion
Direktion
Referat
Datum: ...
Antrag auf Zulassung eines traditionellen Lebensmittels aus einem Drittland gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2015/2283
Der/Die Antragsteller oder sein(e)/ihr(e) Vertreter in der Europäischen Union
(Name(n), Anschrift(en), …)
…
…
…
reicht/reichen diesen Antrag im Hinblick auf eine Aktualisierung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel ein.
Identität des traditionellen Lebensmittels:
…
…
Vertraulichkeit. Ggf. ist anzugeben, ob der Antrag auch vertrauliche Daten gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) 2015/2283 einschließt.
Ja
Nein
Lebensmittelkategorien, Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsvorschriften
|
Lebensmittelkategorie |
Besondere Verwendungsbedingungen |
Zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften |
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|
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift …
Anlagen:
Vollständiger Antrag
Zusammenfassung des Antrags (nicht vertraulich)
Liste der Teile des Antrags, um deren vertrauliche Behandlung ersucht wurde, mit einer nachprüfbaren Begründung, aus der hervorgeht, inwiefern die Offenlegung dieser Informationen den Interessen des Antragstellers in erheblichem Maße schaden könnte
Nachweise für die mit einer hinreichenden Begründung versehenen Einwände in Bezug auf die Sicherheit
Kopie der administrativen Daten des Antragstellers/der Antragsteller
Liste der Studien und alle Informationen betreffend die Meldung der Studien gemäß Artikel 32b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
▼M1 —————
( 1 ) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1).