02017D0809 — DE — 21.06.2021 — 002.001
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BESCHLUSS (GASP) 2017/809 DES RATES vom 11. Mai 2017 (ABl. L 121 vom 12.5.2017, S. 39) |
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17.6.2020 |
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BESCHLUSS (GASP) 2017/809 DES RATES
vom 11. Mai 2017
zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Artikel 1
Die Projekte haben zum Ziel,
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des UNODA über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat. Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte bereit.
Artikel 5
ANHANG
1. ZIEL
Übergeordnetes Ziel dieses Beschlusses ist es, die Umsetzung der Resolutionen 1540 (2004) und 1977 (2011) im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu unterstützen, und zwar durch besondere Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die einschlägigen nationalen und regionalen Anstrengungen und Fähigkeiten vor allem durch Aufbau von Kapazitäten und Erleichterung der Hilfeleistung zu verstärken und zur konkreten Umsetzung der spezifischen Empfehlungen sowohl der umfassenden Überprüfung 2009 des Stands der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) als auch der Ergebnisse der umfassenden Überprüfung, die im Jahr 2016 durchgeführt wurde, beizutragen, und zwar insbesondere in den Bereichen technische Hilfe, internationale Zusammenarbeit und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
2. MASSNAHMEN
2.1. Ziel der Maßnahmen
2.2. Beschreibung der Maßnahmen
Das UNODA wird in enger Zusammenarbeit mit dem 1540-Ausschuss bis zu sieben Unterstützungsersuchen von Staaten Folge leisten, wobei den Staaten aus der OSZE-Region, aus Afrika, aus der Golfregion und aus dem Nahen Osten Vorrang eingeräumt wird. Die Unterstützung soll so gestaltet sein, dass die Staaten in die Lage versetzt werden, zusätzliche konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verpflichtungen gemäß der Resolution 1540 (2004) auf nationaler Ebene nachzukommen; damit wird den Unterstützungsersuchen der Staaten an den 1540-Ausschuss Genüge getan. Diese Hilfe ergänzt die Vermittlung von Kontakten durch den 1540-Ausschuss, umfasst jedoch keine Bereitstellung oder Beschaffung technischer Ausrüstung.
Das UNODA wird Maßnahmen unterstützen, mit denen eine universelle Berichterstattung erreicht werden soll. In der Resolution 1540 (2004) werden die Staaten aufgefordert, dem 1540-Ausschuss spätestens sechs Monate nach Annahme der Resolution einen ersten Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die sie zur Umsetzung der Resolution ergriffen haben oder zu ergreifen gedenken; eine Reihe von Staaten hat diesen Bericht noch nicht übermittelt. In diesem Zusammenhang wird das UNODA über sein Regionalzentrum in Afrika (UNREC) und sein Regionalzentrum in Asien und im Pazifik (UNRCPD) sowie in enger Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und den einschlägigen regionalen Exzellenzzentren der Union zur Eindämmung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Risiken (im Folgenden „CBRN-Exzellenzzentren der EU“) bis zu fünf nationale oder regionale Maßnahmen unterstützen, die speziell auf die Staaten ausgerichtet sind, die keinen nationalen Bericht vorgelegt haben.
Das UNODA wird außerdem drei regionale/subregionale Lehrgänge für nationale Kontaktstellen fördern, die von den Staaten im Hinblick auf die Koordinierung der nationalen Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und die Unterstützung des Aufbaus eines Netzes von Kontaktstellen sowie die Verbesserung der Kommunikation dieser Stellen mit dem 1540-Ausschuss ernannt werden.
Das UNODA wird an das OSZE-Sekretariat neben anderen Unteraufträgen eine Studie zu der Frage vergeben, wie bei den Bemühungen der relevanten internationalen Akteure, die in die Umsetzung der Resolution 1540 (2004) in der OSZE-Region eingebunden sind, weitere Synergien gefördert werden können.
Das UNODA wird im Rahmen der Resolution 1540 (2004) bis zu drei regionale Wirtschaftskonferenzen unterstützen. Seit 2012 hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland mit Unterstützung des „Outreach-Programms der EU zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck“ und des UNODA in der Stadt Wiesbaden vier Konferenzen für Interessengruppen aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft abgehalten, die dazu dienten, die Wirtschaft und den privaten Sektor zur Beteiligung bei der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) anzuhalten. Ein Ergebnis der vierten Konferenz, die im November 2015 in Zusammenarbeit mit dem 1540-Ausschuss, dessen Expertengruppe und dem UNODA abgehalten wurde, war der Abschluss einer Vereinbarung zur Stärkung des regionalen Ansatzes, d. h. zur Durchführung ähnlicher Konferenzen an Tagungsorten unter anderem in Asien, Lateinamerika und der OSZE-Region. Künftige regionale Konferenzen für Interessenträger aus der Wirtschaft sollten die Arbeiten im Rahmen der einschlägigen Unions-Programme, z. B. der CBRN- Exzellenzzentren der EU und/oder des „EU P2P“-Programms zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, ergänzen.
Das UNODA wird für Vertreter der Zivilgesellschaft, der Hochschulen und der Wirtschaft Workshops zur praktischen Umsetzung der umfassenden Überprüfung 2016 des Stands der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) veranstalten und diese Workshops unterstützen. In diesem Zusammenhang wird das UNODA die Teilnahme nationaler Beamter aus den Staaten, die um Unterstützung für Schulungen und andere Maßnahmen für den Aufbau von Kapazitäten nachsuchen, fördern.
Gegebenenfalls wird das UNODA sich um Synergien mit den Tätigkeiten anderer an der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) beteiligter Akteure, den regionalen CBRN-Exzellenzzentren der EU sowie anderen von der Union finanzierten Programmen auf diesem Gebiet bemühen.
2.3. Ergebnisse der Maßnahmen
Eine verbesserte Umsetzung der Resolution 1540 (2004) durch weitere Schritte der Staaten in Richtung auf ihre vollständige Umsetzung; Entwicklung wirksamer und realistischer nationaler Aktionspläne oder Fahrpläne für die Umsetzung der wesentlichen Forderungen der genannten Resolution; verstärkte regionale und subregionale Koordinierung der Konzepte für die Umsetzung der Resolution 1540 (2004); Aufbau echter Partnerschaften zwischen den teilnehmenden Staaten und den Hilfeleistenden.
Eine höhere Zahl von ersten Berichten der Staaten, die noch ihren ersten nationalen Bericht über die Umsetzung der Resolution 1540 (2004) vorlegen müssen.
Eine stärkere Einbeziehung von Vertretern der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft in die internationalen, nationalen und regionalen Bemühungen zur Umsetzung der Resolution 1540 (2004).
Eine verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung einer vollständigen Umsetzung der Resolution 1540 (2004) und die Ergebnisse der umfassenden Überprüfungen 2009 und 2016.
3. PARTNER FÜR DIE MASSNAHMEN
Das UNODA wird in enger Abstimmung mit dem 1540-Ausschuss auch in Zukunft wirksame Partnerschaften mit relevanten regionalen Organisationen, insbesondere der OSZE, der Afrikanischen Union und der Liga der Arabischen Staaten, sowie mit den CBRN-Exzellenzzentren der EU, entwickeln; diese Partnerschaften werden von der Europäischen Kommission finanziell unterstützt und von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) und dem Interregionalen Forschungsinstitut der VN für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI) gemeinsam durchgeführt.
In Bezug auf Projekte in der OSZE-Region wird das UNODA ein Abkommen mit der OSZE im Hinblick auf die Übertragung der für die Umsetzung dieser Projekte erforderlichen Mittel schließen und damit die Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Projekten zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, die das UNODA und das OSZE-Sekretariat 2011 geschlossen haben, umfassend anwenden.
Das UNODA wird zudem an der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen und Agenturen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) festhalten, um wirksame Synergien zu entwickeln und Überschneidungen zu vermeiden.
4. INTERAKTION MIT DEN BEMÜHUNGEN DER UNION
Auf der Grundlage regelmäßiger Rückmeldungen des UNODA zu seinen Tätigkeiten kann die Union diese Bemühungen durch gezielte diplomatische Maßnahmen ergänzen, die darauf abzielen, das Bewusstsein für die Durchführung der nationalen Aktionspläne und die Vorlage der nationalen Berichte zu schärfen.
5. BEGÜNSTIGTE DER MASSNAHMEN
6. ORT
Das UNODA wird Orte auswählen, die für die Treffen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen in Frage kommen. Eines der Auswahlkriterien wird sein, inwieweit der betreffende Staat in einer bestimmten Region willens und bereit ist, die Veranstaltung auszurichten. Ob bestimmte Örtlichkeiten für Länderbesuche oder länderspezifische Maßnahmen ausgewählt werden, wird von den Einladungen interessierter Staaten und gegebenenfalls von den Beschlüssen des 1540-Ausschusses abhängen, wobei dem Arbeitsprogramm dieses Ausschusses Rechnung zu tragen ist.
7. LAUFZEIT
Die Gesamtlaufzeit des Projekts beträgt voraussichtlich 36 Monate.