02016D2323 — DE — 04.01.2023 — 009.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

►B

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/2323 DER KOMMISSION

vom 19. Dezember 2016

zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 119)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

 M1

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/684 DER KOMMISSION vom 4. Mai 2018

  L 116

47

7.5.2018

 M2

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1478 DER KOMMISSION vom 3. Oktober 2018

  L 249

6

4.10.2018

 M3

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1906 DER KOMMISSION vom 30. November 2018

  L 310

29

6.12.2018

 M4

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/995 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2019

  L 160

28

18.6.2019

 M5

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/95 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2020

  L 18

6

23.1.2020

 M6

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/1675 DER KOMMISSION vom 11. November 2020

  L 378

5

12.11.2020

 M7

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1211 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2021

  L 263

13

23.7.2021

 M8

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/691 DER KOMMISSION vom 28. April 2022

  L 128

84

2.5.2022

►M9

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/2462 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022

  L 321

42

15.12.2022




▼B

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/2323 DER KOMMISSION

vom 19. Dezember 2016

zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

(Text von Bedeutung für den EWR)



Artikel 1

Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

▼M9




ANHANG

Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

TEIL A

In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen



Name der Einrichtung

Recycling-Methode

Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1)

Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2)

Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3)

BELGIEN

NV Galloo Recycling Ghent

Scheepszatestraat 9

9000 Gent

BELGIEN

Tel. +32 92512521

E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 265 Meter

Breite: 37 Meter

Tiefgang: 12,5 Meter

 

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

34 000  (4)

31. März 2025

BULGARIEN

Ship and Industrial Service Ltd

Slipway 3

Asparuhovo district

9000 Varna

BULGARIEN

Tel. +359 888334114

E-Mail: d_kondov@yahoo.co.uk

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 140 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefgang: 6 Meter

Eigengewicht: 1 800 Tonnen

Die Beschränkungen und Auflagen sind in der Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Beschluss Nr. 03-DO-655-00/25.01.2019) festgelegt.

Ausdrückliche Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen. Zuständige Behörde für die Zulassungsentscheidung ist der Direktor der Regionalen Aufsichtsbehörde für Umwelt und Wasser, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Abwrackeinrichtung befindet.

12 500  (5)

25. Januar 2024

DÄNEMARK

FAYARD A/S

Kystvejen 100

5330 Munkebo

DÄNEMARK

www.fayard.dk

Tel. +45 75920000

E-Mail: fayard@fayard.dk

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 415 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 7,8 Meter

Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

0  (6)

7. November 2023

Fornæs ApS

Rolshøjvej 12-16

8500 Grenaa

DÄNEMARK

www.fornaes.com

Tel. +45 86326393

E-Mail: recycling@fornaes.dk

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefgang: 7 Meter

BRZ: 10 000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

30 000  (7)

12. Mai 2026

Jatob ApS

Langerak 12

9900 Frederikshavn

DÄNEMARK

www.jatob.dk

Tel. +45 86681689

E-Mail: post@jatob.dk

mathias@jatob.dk

Längsseits, Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 30 Meter

Tiefgang: 6 Meter

Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

13 000  (8)

9. März 2025

Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)

Sandholm 60

9900 Frederikshavn

DÄNEMARK

www.modernamericanrecyclingservices.com/

E-Mail: kim@mars-eu.dk

Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 14 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.

Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

0  (9)

23. August 2023

Smedegaarden A/S

Vikingkaj 5

6700 Esbjerg

DÄNEMARK

www.smedegaarden.net

Tel. +45 75128888

E-Mail: m@smedegaarden.net

Längsseits, Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter*

Breite: 48 Meter

Tiefgang: 7,5 Meter

(* Bei Länge > 170 Meter Genehmigung von der Gemeinde Esbjergerforderlich)

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt.

Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

20 000  (10)

11. März 2026

Stena Recycling A/S

Grusvej 6

6700 Esbjerg

DÄNEMARK

www.stenarecycling.dk

Tel. +45 20699190

E-Mail: jakob.kristensen@stenarecycling.com

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 40 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 10 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt.

Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen

0  (11)

7. Februar 2024

ESTLAND

BLRT Refonda Baltic OÜ

Kopli 103 11712 Tallinn ESTLAND

Tel. +372 6102933

Fax +372 6102444

E-Mail: refonda@blrt.ee

www.refonda.ee

Schwimmend am Kai und im Schwimmdock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 197 Meter

Breite: 32 Meter

Tiefgang: 9,6 Meter

Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13

Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen

24 364  (12)

15. Februar 2026

SPANIEN

DESGUACE INDUSTRIAL Y NAVAL, S.L.U. (DINA)

Vega de Tapia, s/n

48903 Barakaldo-Bizkaia

SPANIEN

Tel. +34 944971552

E-Mail: dina@dinascrapping.com

www.redena.es

Längsseits, Abwrackrampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 120 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefgang: 6 Meter

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet.

2 086  (13)

3. März 2026

DDR VESSELS XXI, S.L.

Hafen „El Musel“

Gijón

SPANIEN

Tel. +34 630144416

E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

Längsseits, Abwrackrampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 169,9 Meter

(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

Breite: 25 Meter

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet.

3 600  (14)

28. Juli 2025

FRANKREICH

Démonaval Recycling

ZI du Malaquis

Rue François Arago

76580 Le Trait

FRANKREICH

Tel. +33 769791280

E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 140 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefe: 5 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

1 500  (15)

21. September 2027

GARDET & DE BEZENAC Recycling

/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT — GIE MUG

616 Boulevard Jules Durand

76600 Le Havre

FRANKREICH

Tel. +33 235951634

E-Mail: normandie@baudelet.fr

Schwimmanleger und Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 18 Meter

Tiefe: 7 Meter

LDT: 7 000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

7 730  (16)

29. Dezember 2026

Grand Port Maritime de Bordeaux

152 Quai de Bacalan CS 41320 33082 Bordeaux Cedex

FRANKREICH

Tel. +33 556905800

E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 240 Meter

Breite: 37 Meter

Tiefe: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

9 000  (17)

27. September 2026

Recycleurs Bretons — Navaléo

170 rue Jacqueline Auriol

29470 Guipavas

FRANKREICH

Tel. +33 298011106

E-Mail: navaleo@navaleo.fr

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 225 Meter

Breite: 34 Meter

Tiefe: 27 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.

15 000  (18)

19. Juni 2025

ITALIEN

San Giorgio del Porto S.p.A.

Calata Boccardo 8

16128 Genova

ITALIEN

Tel. +39 010251561

E-Mail:

segreteria@sgdp.it;

sangiorgiodelporto@legalmail.it

www.sgdp.it

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 350 Meter

Breite: 75 Meter

Tiefe: 16 Meter

BRZ: 130 000

Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung

38 564  (19)

6. Juni 2023

LETTLAND

„Galaksis N“, Ltd.

Kapsēdes iela 2D

Liepāja, LV-3414

LETTLAND

Tel. +371 29410506

E-Mail: galaksisn@inbox.lv

Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter

Breite: 22 Meter

Tiefe: 7 Meter

BRZ: 12 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

0  (20)

17. Juli 2024

LITAUEN

UAB APK

Minijos 180 (Liegeplatz 133A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 46365776

Fax +370 46365776

E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 130 Meter

Breite: 35 Meter

Tiefe: 10 Meter

BRZ: 3 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

1 500  (21)

12. März 2025

UAB Armar

Minijos 180 (Liegeplatz 131A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 68532607

E-Mail: armar.uab@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 5 Meter

BRZ: 1 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

3 910  (22)

12. April 2027

UAB Demeksa

Nemuno g. 42A (Liegeplatz 121) LT-93277 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 63069903

E-Mail: uabdemeksa@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 58 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 5 Meter

BRZ: 3 500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

0  (23)

22. Mai 2024

UAB Vakarų refonda

Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A) LT-93269 Klaipėda

LITAUEN

Tel. +370 46483940/483891

Fax +370 46483891

E-Mail: refonda@wsy.lt

Längsseits (Wasserliegeplatz)

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: 55 Meter

Tiefe: 14 Meter

BRZ: 70 000

Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015

Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen

20 140  (24)

30. April 2025

NIEDERLANDE

Damen Verolme Rotterdam B.V.

Prof. Gerbrandyweg 25

3197 KK Rotterdam

NIEDERLANDE

Tel. +31 181234353

E-Mail: MZoethout@damenverolme.com

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 400 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefe: 12 Meter

Höhe: 90 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

0  (25)

21. Mai 2026

DECOM Amsterdam B.V.

Siciliëweg 10 1045 AS Amsterdam

NIEDERLANDE

Tel. +31 235581937

E-Mail: info@decomamsterdam.eu

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 240 Meter

Breite: 50 Meter

Tiefgang: 9 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

17 500  (26)

5. Oktober 2026

Hoondert Services & Decommissioning B.V.

Spanjeweg 4

4455 TW Nieuwdorp

NIEDERLANDE

Tel. +31 113352510

E-Mail: info@hsd.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 175 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefe: 10 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

30 000  (27)

26. Januar 2026

Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.

Estlandweg 10

4455 SV Nieuwdorp

NIEDERLANDE

Tel. +31 113351710

E-Mail: slf@sagro.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 120 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefe: 6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Ausdrückliche Zulassung

15 000  (28)

28. März 2024

Scheepssloperij Nederland B.V.

Havenweg 1

3295 XZ

s-Gravendeel

Postbus 5234

3295 ZJ

s-Gravendeel

NIEDERLANDE

Tel. +31 180463990

E-Mail: gsnoek@sloperij-nederland.nl

Wasserliegeplatz und Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter

Breite: 33 Meter

Tiefe: 5,5 Meter

Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2 000 Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann.

Ausdrückliche Zulassung

17 500  (29)

12. Mai 2026

NORWEGEN

ADRS Decom Gulen

Anschrift der Einrichtung:

Sløvågen 2

5960 Dalsøyra

NORWEGEN

Büroanschrift:

Statsminister Michelsens vei 38

5230 Paradis

NORWEGEN

https://adrs.no/

Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 360 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T

Ausdrückliche Zulassung

0  (30)

1. Oktober 2024

AF Offshore Decom

Raunesvegen 597

5578 Nedre Vats

NORWEGEN

https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/

Längsseits

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T

Ausdrückliche Zulassung

31 000  (31)

28. Januar 2024

Green Yard AS

Angholmen

4485 Feda

NORWEGEN

www.greenyard.no

Trockendock (in einer Halle), Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefe: 20 Meter

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T

Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen.

Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen.

Ausdrückliche Zulassung

0  (32)

28. Januar 2024

Green Yard Kleven AS

6065 Ulsteinvik

NORWEGEN

www.kleven.no

Längsseits, Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 170 Meter

Breite: 35 Meter

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.T

Ausdrückliche Zulassung

0  (33)

9. April 2026

Fosen Gjenvinning AS

Stokksundveien 1432

7177 Revsnes

NORWEGEN

Tel. +47 40039479

E-Mail: knut@fosengjenvinning.no

Längsseits

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefe: 7 Meter

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.T

Ausdrückliche Zulassung

8 000  (34)

9. Januar 2024

Aker Solutions AS (Stord)

Eldøyane 59

5411 Stord

NORWEGEN

www.akersolutions.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: keine Beschränkung

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T

Ausdrückliche Zulassung

43 000  (35)

28. Januar 2024

Lutelandet Industrihamn

Lutelandet Offshore AS

6964 Korssund

NORWEGEN

www.lutelandetoffshore.com

Längsseits

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: keine Beschränkung

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2014.0646.T

Ausdrückliche Zulassung

14 000  (36)

28. Januar 2024

Norscrap West AS

Hanøytangen 122

5310 Hauglandhella

NORWEGEN

www.norscrap.no

Längsseits, schwimmende Slipanlage, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 34 Meter

Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T

Höchstens 8 000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8 000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden.

Ausdrückliche Zulassung

4 500  (37)

1. März 2024

FINNLAND

Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)

Navirentie FI-21100 Naantali

FINNLAND

Tel. +358 244511

Email try@turkurepairyard.com

Längsseits, Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 250 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 7,9 Meter

Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben.

Ausdrückliche Zulassung

20 000  (38)

1. Oktober 2023

VEREINIGTES KÖNIGREICH — NORDIRLAND

Harland and Wolff (Belfast) Ltd

Queen’s Island

Belfast

BT3 9DU

Tel. +44 2890534189

Fax +44 2890458515

E-Mail: Eoghan.Rainey@harland-wolff.com

Trockendock und Wasserliegeplatz

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 556 Meter

Breite: 93 Meter

Tiefgang: 7,5 Meter

DWT: 550 000

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält.

Ausdrückliche Zulassung

12 000  (39)

16. Juni 2025

(1)   

Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

(2)   

Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

(3)   

Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

(4)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(5)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12 500 LDT pro Jahr.

(6)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30 000 LDT pro Jahr.

(7)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(8)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30 000 LDT pro Jahr.

(9)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200 000 LDT pro Jahr.

(10)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.

(11)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LDT pro Jahr.

(12)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36 000 LDT pro Jahr.

(13)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6 000 LDT pro Jahr.

(14)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.

(15)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.

(16)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12 000 LDT pro Jahr.

(17)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LDT pro Jahr.

(18)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.

(19)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.

(20)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LDT pro Jahr.

(21)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(22)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(23)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(24)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(25)   

Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

(26)   

Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 47 500 LDT pro Jahr.

(27)   

Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

(28)   

Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.

(29)   

Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.

(30)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(31)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(32)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(33)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(34)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(35)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(36)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(37)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100 000 LDT pro Jahr zugelassen.

(38)   

Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.

(39)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300 000 LDT pro Jahr zugelassen.

TEIL B

In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen



Name der Einrichtung

Recycling-Methode

Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können

Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall

Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1)

Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2)

Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3)

TÜRKEI

Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Sti.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 5 Aliağa

İzmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 23261821 07-08-09

E-Mail: info@avsargemiltd.com

Anlandung

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 50 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

54 224  (4)

2. Dezember 2025

EGE CELIK SAN. VE TIC. A.S.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 10 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 2326182162

E-Mail: pamirtaner@egecelik.com

Anlandung

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 50 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

55 503  (5)

12. Februar 2025

LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET

LTD.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 3-4 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 2326182030

E-Mail: info@leyal.com.tr

Anlandung

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 100 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

64 815  (6)

9. Dezember 2023

LEYAL-DEMTAȘ GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET A.Ș.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 25 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 2326182065

E-Mail: demtas@leyal.com.tr

Anlandung

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 63 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

57 275  (7)

9. Dezember 2023

ÖGE GEMİ SÖKÜM İTH. İHR. TİC. SAN.AȘ.

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 23 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 2326182105

E-Mail: oge@ogegemi.com

www.ogegemi.com

Anlandung

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 70 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

62 471  (8)

12. Februar 2025

Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti

Gemi Söküm Tesisleri

Parcel 8-9 Aliağa

Izmir 35800

TÜRKEI

Tel. +90 2326182092

E-Mail: info@sokship.com

Anlandung

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

66 167  (9)

12. Februar 2025

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Dales Marine Services Ltd

Imperial Dry Dock

Leith

Edinburgh

EH6 7DR

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. + 44 1314543380; + 44 7834658588

E-Mail: Phil@dalemarine.co.uk

Trockendock und Wasserliegeplatz

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter

Breite: 20 Meter

Tiefgang: 7,7 Meter

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält.

Ausdrückliche Zulassung

5 019  (10)

22. Mai 2027

Kishorn Port Ltd

Kishorn Base

Kishorn

Strathcarron

IV54 8XA

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1397773840

E-Mail: enquiries@kishornportltd.com

alasdair@kishornportltd.com

frank@fergusontransport.co.uk

Trockendock

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 160 Meter

Breite: 160 Meter

Tiefgang: 13,8 Meter

LDT: 26 448

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1175043 Modification 01 und WML/L/1175043 Modification 02), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält.

Ausdrückliche Zulassung

38 148  (11)

22. Mai 2027

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

International Shipbreaking Limited L.L.C

18601 R.L Ostos Road

Brownsville TX, 78521

VEREINIGTE STAATEN

Tel. +1 9568312299

E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com

robert.berry@internationalshipbreaking.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe

Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 366 Meter

Breite: 48 Meter

Tiefgang: 9 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission on Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.

Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen.

Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.

Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen.

120 000  (12)

9. Dezember 2023

(1)   

Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

(2)   

Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

(3)   

Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

(4)   

Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.

(5)   

Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.

(6)   

Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80 000 LDT pro Jahr.

(7)   

Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70 000 LDT pro Jahr.

(8)   

Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90 000 LDT pro Jahr.

(9)   

Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100 000 LDT pro Jahr.

(10)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7 275 LDT pro Jahr zugelassen.

(11)   

Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 38 148 LDT pro Jahr zugelassen.

(12)   

Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.