02014L0098 — DE — 19.02.2025 — 003.001
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DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE 2014/98/EU DER KOMMISSION vom 15. Oktober 2014 (ABl. L 298 vom 16.10.2014, S. 22) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE (EU) 2020/177 DER KOMMISSION vom 11. Februar 2020 |
L 41 |
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13.2.2020 |
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DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE (EU) 2022/2438 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2022 |
L 319 |
54 |
13.12.2022 |
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DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE (EU) 2025/145 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2025 |
L 145 |
1 |
30.1.2025 |
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Berichtigt durch:
DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE 2014/98/EU DER KOMMISSION
vom 15. Oktober 2014
zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der spezifischen Anforderungen an die in deren Anhang I aufgeführten Gattungen und Arten von Obstpflanzen, der spezifischen Anforderungen an die Versorger und ausführlicher Bestimmungen für die amtliche Prüfung
KAPITEL 1
DEFINITIONEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:
„Mutterpflanze“ eine bestimmte der Vermehrung dienende Pflanze;
„Kandidatenmutterpflanze für Vorstufenmaterial“ eine Mutterpflanze, die der Versorger als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial anerkennen lassen will;
„Mutterpflanze für Vorstufenmaterial“ eine Mutterpflanze, die zur Erzeugung von Vorstufenmaterial bestimmt ist;
„Mutterpflanze für Basismaterial“ eine Mutterpflanze, die zur Erzeugung von Basismaterial bestimmt ist;
„Mutterpflanze für zertifiziertes Material“ eine Mutterpflanze, die zur Erzeugung von zertifiziertem Material bestimmt ist;
„Schadorganismus“ die in den Anhängen I, II und III aufgeführten Pflanzen, Tiere oder Krankheitserreger aller Arten, Stämme oder Biotypen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können;
„visuelle Kontrolle“ die Untersuchung von Pflanzen oder Pflanzenteilen mit bloßem Auge, Linse, Stereoskop oder Mikroskop;
„Untersuchung“ eine Untersuchung mit Ausnahme von visuellen Kontrollen;
„fruchtende Pflanze“ eine von einer Mutterpflanze vermehrte Pflanze, die zur Fruchterzeugung angebaut wird und dazu dient, die Sortenechtheit der betreffenden Mutterpflanze zu überprüfen;
„Kategorie“ Vorstufenmaterial, Basismaterial, zertifiziertes Material oder CAC-Material;
„Multiplikation“ die vegetative Erzeugung von Mutterpflanzen zum Zweck der Erzeugung einer ausreichenden Zahl von Mutterpflanzen derselben Kategorie;
„Erneuerung einer Mutterpflanze“ das Ersetzen einer Mutterpflanze durch eine vegetativ aus ihr gewonnene Pflanze;
„Mikrovermehrung“ die Multiplikation von Pflanzenmaterial zur Erzeugung einer Vielzahl von Pflanzen mit Hilfe einer In-vitro-Kultur aus ausdifferenzierten vegetativen Knospen bzw. ausdifferenzierten vegetativen Meristemen einer Pflanze;
„praktisch frei von Mängeln“, dass das Ausmaß der vorhandenen Mängel, die Qualität und Nutzen von Vermehrungsmaterial oder Pflanzen von Obstarten beeinträchtigen können, dem Ausmaß entspricht, das bei guter Anbau- und Verarbeitungspraxis zu erwarten ist, oder geringer ist und dass dieses Ausmaß guter Anbau- und Verarbeitungspraxis entspricht;
„praktisch frei von Schadorganismen“, dass das Ausmaß des Vorhandenseins von Schadorganismen auf dem Vermehrungsmaterial bzw. den Pflanzen von Obstarten so gering ist, dass Qualität und Nutzen des Vermehrungsmaterials annehmbar sind;
„Labor“ eine Einrichtung, in der Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten untersucht werden;
„Kryokonservierung“ die Erhaltung von Pflanzenmaterial durch Herunterkühlen auf extrem niedrige Temperaturen, um die Vitalität des Materials zu erhalten.
Artikel 2
Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL 2
ANFORDERUNGEN AN VERMEHRUNGSMATERIAL BZW. GEGEBENENFALLS AN PFLANZEN VON OBSTARTEN
ABSCHNITT 1
Anforderungen an Vorstufenmaterial
Artikel 3
Anforderungen an die Zertifizierung von Vorstufenmaterial
Vermehrungsmaterial mit Ausnahme von Mutterpflanzen und sonstigen Unterlagen, die keiner Sorte angehören, wird auf Antrag amtlich als Vorstufenmaterial zertifiziert, wenn es nachweislich folgenden Anforderungen genügt:
Es wurde gemäß Artikel 13 bzw. Artikel 14 direkt von einer Mutterpflanze vermehrt;
es entspricht der Sortenbeschreibung und die Übereinstimmung mit der Sortenbeschreibung wurde gemäß Artikel 7 überprüft;
es wird gemäß Artikel 8 gehalten;
es genügt den Gesundheitsanforderungen des Artikels 10;
in Fällen, in denen die Kommission eine Ausnahmeregelung für den Anbau von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie von Vorstufenmaterial unter nicht insektensicheren Bedingungen auf dem Feld gemäß Artikel 8 Absatz 4 bewilligt hat, genügt der Boden den Anforderungen gemäß Artikel 11;
es genügt den Anforderungen gemäß Artikel 12 in Bezug auf Mängel.
Anstatt die betreffende Mutterpflanze bzw. das betreffende Material zu entfernen, kann der Versorger andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die betreffende Mutterpflanze bzw. das betreffende Material den genannten Anforderungen wieder genügt.
Artikel 4
Anforderungen an die Zertifizierung von Unterlagen, die keiner Sorte angehören, als Vorstufenmaterial
Eine Unterlage, die keiner Sorte angehört, wird auf Antrag amtlich als Vorstufenmaterial zertifiziert, wenn sie nachweislich folgenden Anforderungen genügt:
sie wird durch vegetative oder geschlechtliche Vermehrung direkt von einer Mutterpflanze vermehrt; im Falle der geschlechtlichen Vermehrung werden Pollenspenderbäume direkt durch vegetative Vermehrung von einer Mutterpflanze vermehrt;
sie entspricht der Artenbeschreibung;
sie wird gemäß Artikel 8 gehalten;
sie genügt den Gesundheitsanforderungen des Artikels 10;
in Fällen, in denen die Kommission eine Ausnahmeregelung für den Anbau von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie von Vorstufenmaterial unter nicht insektensicheren Bedingungen auf dem Feld gemäß Artikel 8 Absatz 4 bewilligt hat, genügt der Boden den Anforderungen gemäß Artikel 11;
sie genügt den Anforderungen gemäß Artikel 12 in Bezug auf Mängel.
Anstatt die betreffende Unterlage zu entfernen, kann der Versorger andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die betreffende Unterlage den genannten Anforderungen wieder genügt.
Artikel 5
Anforderungen an die Anerkennung einer Mutterpflanze für Vorstufenmaterial
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage einer amtlichen Prüfung und der Untersuchungsergebnisse, Aufzeichnungen und Methoden gemäß Artikel 30.
Die zuständige amtliche Stelle stellt fest, dass die Mutterpflanze für Vorstufenmaterial der Beschreibung ihrer Sorte entspricht, indem sie die Ausprägung der Merkmale der Sorte beobachtet. Diese Beobachtung wird auf eines der folgenden Elemente gestützt:
die amtliche Beschreibung bei Sorten, die in nationalen Registern eingetragen sind, sowie bei sortenrechtlich geschützten Sorten;
die Beschreibung, die dem Antrag bei Sorten beigefügt ist, für die ein Antrag auf Eintragung in einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Durchführungsrichtlinie 2014/97/EU der Kommission ( 1 ) gestellt wurde;
die Beschreibung, die dem Antrag bei Sorten beigefügt ist, für die ein Antrag auf Eintragung eines Sortenschutzrechts gestellt wurde;
die amtlich anerkannte Beschreibung, wenn die Sorte, die Gegenstand der genannten Beschreibung ist, in einem nationalen Register eingetragen ist.
Die fruchtenden Pflanzen sind zu den am besten geeigneten Zeitpunkten im Jahr einer visuellen Kontrolle zu unterziehen, bei der Klima und Wachstumsbedingungen der Pflanzen der betreffenden Gattungen und Arten berücksichtigt werden.
Artikel 6
Anforderungen an die Anerkennung einer Unterlage, die keiner Sorte angehört
Die zuständige amtliche Stelle erkennt eine keiner Sorte angehörende Unterlage als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial an, wenn sie der Artenbeschreibung entspricht und den Anforderungen der Artikel 8 bis 12 genügt.
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage einer amtlichen Prüfung sowie der Untersuchungsergebnisse, Aufzeichnungen und vom Versorger angewandten Methoden gemäß Artikel 30.
Artikel 7
Überprüfung der Übereinstimmung mit der Sortenbeschreibung
Je nach der betreffenden Sorte und dem angewandten Vermehrungsverfahren überprüfen die amtliche zuständige Stelle und gegebenenfalls der Versorger regelmäßig gemäß Artikel 5 Absätze 2 und 3 die Übereinstimmung der Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie des Vorstufenmaterials mit der Sortenbeschreibung.
Zusätzlich zur regelmäßigen Überprüfung der Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial und des Vorstufenmaterials überprüfen die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger nach jeder Erneuerung die daraus gewonnenen Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial.
Artikel 8
Anforderungen an die Erhaltung von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie von Vorstufenmaterial
Kandidatenmutterpflanzen für Vorstufenmaterial werden insektensicher und physisch getrennt von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial in Einrichtungen gemäß Unterabsatz 1 gehalten, bis alle Untersuchungen auf Einhaltung von Artikel 9 Absätze 1 und 2 abgeschlossen sind.
Artikel 9
Anforderungen an die Gesundheit von Kandidatenmutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie von durch Erneuerung erzeugten Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial
Die Freiheit der Kandidatenmutterpflanze für Vorstufenmaterial von den Schadorganismen, die in Anhang I für die betreffende Gattung oder Art aufgeführt sind, wird durch eine visuelle Kontrolle in der Einrichtung und auf dem Feld festgestellt.
Diese visuelle Kontrolle wird von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger vorgenommen.
Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der genannten Schadorganismen, so führen die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger Beprobungen und Untersuchungen an den betreffenden Kandidatenmutterpflanzen für Vorstufenmaterial durch.
Die Freiheit der Kandidatenmutterpflanze für Vorstufenmaterial von den Schadorganismen, die in Anhang II für die betreffende Gattung oder Art aufgeführt sind, wird durch eine visuelle Kontrolle in der Einrichtung und auf dem Feld sowie durch eine Beprobung und eine Untersuchung festgestellt.
Diese visuelle Kontrolle sowie die Beprobung und die Untersuchung werden von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger vorgenommen.
Die Beprobung und die Untersuchung werden zu dem am besten geeigneten Zeitpunkt im Jahr unter Berücksichtigung von Klima und Wachstumsbedingungen der Pflanze sowie der Biologie der für diese Pflanze relevanten Schadorganismen durchgeführt. Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der betreffenden Schadorganismen, so werden auch zu jedem anderen Zeitpunkt im Jahr Probenahmen und Untersuchungen durchgeführt.
Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger schicken die Proben an von der zuständigen amtlichen Stelle offiziell anerkannte Labore.
Als Methode zur Untersuchung von Kandidatenmutterpflanzen für Vorstufenmaterial auf Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen wird die Testung mit Indikatorpflanzen angewandt. Es können andere Untersuchungsmethoden angewandt werden, wenn der Mitgliedstaat auf der Grundlage wissenschaftlicher Nachweise, die von Fachkreisen überprüft wurden, die Auffassung vertritt, dass sich mit diesen Methoden genauso zuverlässige Ergebnisse erzielen lassen wie mit der Testung mit Indikatorpflanzen.
Eine durch Erneuerung gewonnene Mutterpflanze für Vorstufenmaterial muss frei sein von den Viren und Viroiden, die in Anhang II für die betreffende Gattung oder Art aufgeführt sind.
Die Freiheit der genannten Mutterpflanze für Vorstufenmaterial von den genannten Viren und Viroiden wird durch visuelle Kontrolle in der Einrichtung, auf dem Feld sowie der Partien und durch Beprobung und Untersuchung festgestellt.
Diese visuelle Kontrolle sowie die Beprobung und die Untersuchung werden von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger vorgenommen.
Artikel 10
Anforderungen an die Gesundheit von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie von Vorstufenmaterial
Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger führen die Beprobung und die Untersuchung der Mutterpflanze für Vorstufenmaterial bzw. des Vorstufenmaterials auf die RNQPs durch, die in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art und Kategorie in Anhang II aufgeführt sind und den Anforderungen in Anhang IV unterliegen.
Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs, so führen die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger eine Beprobung und Untersuchung an der betreffenden Mutterpflanze für Vorstufenmaterial bzw. dem betreffenden Vorstufenmaterial durch.
Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger schicken die Proben an von der zuständigen amtlichen Stelle offiziell anerkannte Labore.
Absatz 1 gilt nicht für:
Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial und Vorstufenmaterial während der Kryokonservierung;
Vorstufenmaterial, das in Gebieten erzeugt wurde, die bekanntermaßen frei von relevanten Schadorganismen sind oder nach den einschlägigen Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen (ISPMs) (Anforderungen für die Einrichtung von befallsfreien Gebieten. ISPM Nr. 4 (1995), Rom, IPPC, FAO 2017) als frei von relevanten Schadorganismen befunden wurden.
Artikel 11
Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie für Vorstufenmaterial
Diese Beprobung wird von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, bevor die betreffenden Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial bzw. das betreffende Vorstufenmaterial angepflanzt werden, und während des Wachstums wiederholt, wenn der Verdacht eines Auftretens der Schadorganismen gemäß Unterabsatz 1 besteht.
Beprobung und Untersuchung werden unter Berücksichtigung des Klimas sowie der Biologie der in Anhang III aufgeführten Schadorganismen durchgeführt, wenn diese Schadorganismen für Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial bzw. für Vorstufenmaterial relevant sind.
Beprobung und Untersuchung entfallen, wenn die zuständige amtliche Stelle auf der Grundlage einer amtlichen Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass der Boden frei ist von den Schadorganismen, die als Wirt dienen für die Viren, die die betreffende Gattung oder Art schädigen und in Anhang III für die betreffende Gattung oder Art aufgeführt sind.
Artikel 12
Vorschriften betreffend möglicherweise qualitätsmindernde Mängel
Bei Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial sowie Vorstufenmaterial muss auf der Grundlage einer visuellen Kontrolle festgestellt werden, dass sie praktisch frei von Mängeln sind. Diese visuelle Kontrolle wird von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger vorgenommen. Verletzungen, Verfärbung, Narbengewebe oder Trockenschäden gelten als Mängel, wenn Qualität und Nutzen des Vermehrungsmaterials dadurch beeinträchtigt werden.
Artikel 13
Anforderungen betreffend die Multiplikation, die Erneuerung und die Vermehrung von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial
Die in Unterabsatz 1 genannten Protokolle müssen an den betreffenden Gattungen oder Arten über einen Zeitraum getestet worden sein, der für diese Gattungen und Arten als geeignet erachtet wird. Dieser Zeitraum gilt dann als geeignet, wenn der Phenotyp der Pflanzen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Sortenbeschreibung auf der Grundlage einer Beobachtung der Früchte oder der vegetativen Entwicklung von Unterlagen validiert werden kann.
Artikel 14
Anforderungen betreffend die Multiplikation, die Erneuerung und die Mikrovermehrung von Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial
Die Mitgliedstaaten wenden nur Protokolle an, die an der betreffenden Gattung oder Art über einen Zeitraum getestet wurden, der als ausreichend gilt, um die Validierung des Phenotyps der Pflanzen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Sortenbeschreibung auf der Grundlage der Beobachtung der Früchte oder der vegetativen Entwicklung von Unterlagen zu ermöglichen.
ABSCHNITT 2
Anforderungen an Basismaterial
Artikel 15
Anforderungen an die Zertifizierung von Basismaterial
Eine Mutterpflanze für Basismaterial muss einer der folgenden Anforderungen genügen:
Sie muss aus Vorstufenmaterial erzeugt worden sein; oder
sie muss gemäß Artikel 19 durch Multiplikation aus einer Mutterpflanze für Basismaterial erzeugt worden sein.
Das Vermehrungsmaterial muss den genannten zusätzlichen Anforderungen in Bezug auf folgende Punkte genügen:
die Gesundheit gemäß Artikel 16;
den Boden gemäß Artikel 17;
die Haltung von Mutterpflanzen für Basismaterial sowie von Basismaterial gemäß Artikel 18 und
die spezifischen Vermehrungsbedingungen gemäß Artikel 19.
Anstatt die betreffende Mutterpflanze bzw. das betreffende Material zu entfernen, kann der Versorger andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die betreffende Mutterpflanze bzw. das betreffende Material den genannten Anforderungen wieder genügt.
Anstatt die betreffende Unterlage zu entfernen, kann der Versorger andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die betreffende Unterlage den genannten Anforderungen wieder genügt.
Artikel 16
Anforderungen an die Gesundheit von Mutterpflanzen für Basismaterial sowie von Basismaterial
Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger führen die Beprobung und die Untersuchung der Mutterpflanze für Basismaterial bzw. des Basismaterials auf die RNQPs durch, die in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art und Kategorie in Anhang II aufgeführt sind und den Anforderungen in Anhang IV unterliegen.
Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs, so führen die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger eine Beprobung und Untersuchung an der betreffenden Mutterpflanze für Basismaterial bzw. dem betreffenden Basismaterial durch.
Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger schicken die Proben an von der zuständigen amtlichen Stelle offiziell anerkannte Labore.
Absatz 1 gilt nicht für:
Mutterpflanzen für Basismaterial und Basismaterial während der Kryokonservierung;
Basismaterial, das in Gebieten erzeugt wurde, die bekanntermaßen frei von relevanten Schadorganismen sind oder nach den einschlägigen ISPMs (Anforderungen für die Einrichtung von befallsfreien Gebieten. ISPM Nr. 4 (1995), Rom, IPPC, FAO 2017) als frei von relevanten Schadorganismen befunden wurden.
Artikel 17
Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für Basismaterial sowie für Basismaterial
Diese Beprobung wird von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, bevor die betreffenden Mutterpflanzen für Basismaterial bzw. das betreffende Basismaterial angepflanzt werden, und während des Wachstums wiederholt, wenn der Verdacht eines Auftretens der Schadorganismen gemäß Unterabsatz 1 besteht.
Beprobung und Untersuchung werden unter Berücksichtigung des Klimas sowie der Biologie der in Anhang III aufgeführten Schadorganismen durchgeführt, wenn diese Schadorganismen für die betreffenden Mutterpflanzen für Basismaterial bzw. für das betreffende Basismaterial relevant sind.
Beprobung und Untersuchung entfallen, wenn die zuständige amtliche Stelle auf der Grundlage einer amtlichen Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass der Boden frei ist von den Schadorganismen, die als Wirt dienen für die Viren, die die betreffende Gattung oder Art schädigen und in Anhang III für die betreffende Gattung oder Art aufgeführt sind.
Artikel 18
Anforderungen an die Erhaltung von Mutterpflanzen für Basismaterial sowie von Basismaterial
Artikel 19
Bedingungen für die Multiplikation
ABSCHNITT 3
Anforderungen an zertifiziertes Material
Artikel 20
Anforderungen an die Zertifizierung von zertifiziertem Material
Eine Mutterpflanze für zertifiziertes Material muss einer der folgenden Anforderungen genügen:
Sie muss aus Vorstufenmaterial erzeugt worden sein.
sie muss aus Basismaterial erzeugt worden sein.
Das Vermehrungsmaterial und die Pflanzen von Obstarten müssen von einer Mutterpflanze für zertifiziertes Material vermehrt werden, die den Anforderungen in Bezug auf den Boden gemäß Artikel 22 genügt.
Anstatt die betreffende Mutterpflanze bzw. das betreffende Material zu entfernen, kann der Versorger andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die betreffende Mutterpflanze bzw. das betreffende Material den genannten Anforderungen wieder genügt.
Anstatt die betreffende Unterlage zu entfernen, kann der Versorger andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die betreffende Unterlage den genannten Anforderungen wieder genügt.
Artikel 21
Anforderungen an die Gesundheit von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material sowie von zertifiziertem Material
Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger führen die Beprobung und die Untersuchung der Mutterpflanze für zertifiziertes Material bzw. des zertifizierten Materials auf die RNQPs durch, die in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art und Kategorie in Anhang II aufgeführt sind und den Anforderungen in Anhang IV unterliegen.
Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs, so führen die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger eine Beprobung und Untersuchung an der betreffenden Mutterpflanze für zertifiziertes Material bzw. dem betreffenden zertifizierten Material durch.
Die zuständige amtliche Stelle und gegebenenfalls der Versorger schicken die Proben an von der zuständigen amtlichen Stelle offiziell anerkannte Labore.
Absatz 1 gilt nicht für:
Mutterpflanzen für zertifiziertes Material und zertifiziertes Material während der Kryokonservierung;
zertifiziertes Material, das in Gebieten erzeugt wurde, die bekanntermaßen frei von relevanten Schadorganismen sind oder nach den einschlägigen ISPMs (Anforderungen für die Einrichtung von befallsfreien Gebieten. ISPM Nr. 4 (1995), Rom, IPPC, FAO 2017) als frei von relevanten Schadorganismen befunden wurden.
Artikel 22
Anforderungen an den Boden für Mutterpflanzen für zertifiziertes Material sowie für zertifiziertes Material
Diese Beprobung wird von der zuständigen amtlichen Stelle und gegebenenfalls vom Versorger durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, bevor die betreffende Mutterpflanze für zertifiziertes Material angepflanzt wird, und während des Wachstums wiederholt, wenn der Verdacht eines Auftretens der Schadorganismen gemäß Unterabsatz 1 besteht.
Beprobung und Untersuchung werden unter Berücksichtigung des Klimas sowie der Biologie der in Anhang III aufgeführten Schadorganismen durchgeführt, wenn diese Schadorganismen für die betreffenden Mutterpflanzen für zertifiziertes Material bzw. für das betreffende zertifizierte Material relevant sind.
Beprobung und Untersuchung entfallen, wenn die zuständige amtliche Stelle auf der Grundlage einer amtlichen Prüfung zu dem Schluss gelangt, dass der Boden frei ist von den Schadorganismen, die als Wirt dienen für die Viren, die die betreffende Gattung oder Art schädigen und in Anhang III für die betreffende Gattung oder Art aufgeführt sind.
Soweit nicht anders angegeben, entfallen Beprobung und Untersuchung für zertifizierte Pflanzen von Obstarten.
ABSCHNITT 4
Anforderungen an das CAC-Material
Artikel 23
Anforderungen an CAC-Material mit Ausnahme von Unterlagen, die keiner Sorte angehören
CAC-Material mit Ausnahme von Unterlagen, die keiner Sorte angehören, darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es nachweislich folgenden Anforderungen genügt:
Es wurde von Material einer identifizierten Quelle vermehrt, über die der Versorger Aufzeichnungen macht;
es entspricht gemäß Artikel 25 der Sortenbeschreibung;
es genügt den Gesundheitsanforderungen in Artikel 26;
es genügt den Anforderungen des Artikels 27 in Bezug auf Mängel.
Genügt das CAC-Material den Bestimmungen von Absatz 1 nicht mehr, so muss der Versorger eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
er entfernt das Material aus der Nähe anderen CAC-Materials; oder
er ergreift geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Material den genannten Anforderungen wieder genügt.
Artikel 24
Anforderungen an CAC-Material im Falle von Unterlagen, die keiner Sorte angehören
Im Falle von Unterlagen, die keiner Sorte angehören, muss das CAC-Material folgenden Anforderungen genügen:
es entspricht der Artenbeschreibung;
es genügt den Gesundheitsanforderungen in Artikel 26;
es genügt den Anforderungen des Artikels 27 in Bezug auf Mängel.
Genügt das CAC-Material den Bestimmungen von Absatz 1 nicht mehr, so muss der Versorger eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:
er entfernt das Material aus der Nähe anderen CAC-Materials; oder
er ergreift geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Material den genannten Anforderungen wieder genügt.
Artikel 25
Übereinstimmung mit der Sortenbeschreibung
Die Übereinstimmung von CAC-Material mit der Sortenbeschreibung ist durch Beobachtung der Ausprägung der Merkmale der Sorte festzustellen. Diese Beobachtung ist auf folgende Unterlagen zu stützen:
die amtliche Beschreibung bei eingetragenen Sorten gemäß der Durchführungsrichtlinie 2014/97/EU und bei sortenrechtlich geschützten Sorten; oder
die Beschreibung, die dem Antrag bei Sorten beigefügt ist, für die ein Antrag auf Eintragung in einem Mitgliedstaat gemäß der Durchführungsrichtlinie 2014/97/EU gestellt wurde;
die Beschreibung, die dem Antrag auf Sortenschutz beigefügt ist;
die amtlich anerkannte Beschreibung einer Sorte gemäß Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer iii der Richtlinie 2008/90/EG.
Artikel 26
Anforderungen an die Gesundheit von CAC-Material
Der Versorger führt die Beprobung und die Untersuchung der identifizierten Quelle des Materials bzw. des CAC-Materials auf die RNQPs durch, die in Bezug auf die betreffende Gattung oder Art und Kategorie in Anhang II aufgeführt sind und den Anforderungen in Anhang IV unterliegen.
Bestehen Zweifel bezüglich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs, so führt der Versorger eine Beprobung und Untersuchung an der identifizierten Quelle des betreffenden Materials bzw. des CAC-Materials durch.
CAC-Vermehrungsmaterial und CAC-Pflanzen von Obstarten in Partien nach der Erzeugungsstufe werden nur in Verkehr gebracht, wenn der Versorger durch visuelle Kontrolle festgestellt hat, dass sie frei von Anzeichen oder Symptomen der in den Anhängen I und II aufgeführten Schädlinge sind.
Der Versorger führt die Maßnahmen durch, um die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Anforderungen gemäß Anhang IV im Hinblick auf die betreffende Gattung oder Art und Kategorie sicherzustellen.
Absatz 1 gilt nicht für:
CAC-Material während der Kryokonservierung;
CAC-Material, das in Gebieten erzeugt wurde, die bekanntermaßen frei von relevanten Schadorganismen sind oder nach den einschlägigen ISPMs (Anforderungen für die Einrichtung von befallsfreien Gebieten. ISPM Nr. 4 (1995), Rom, IPPC, FAO 2017) als frei von relevanten Schadorganismen befunden wurden.
Artikel 27
Anforderungen in Bezug auf Mängel
Bei CAC-Material muss auf der Grundlage einer visuellen Kontrolle festgestellt werden, dass es praktisch frei ist von Mängeln. Verletzungen, Verfärbung, Narbengewebe oder Trockenschäden gelten als Mängel, wenn Qualität und Nutzen des Vermehrungsmaterials dadurch beeinträchtigt werden.
Artikel 27a
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Zusätzlich zu den in den Artikeln 9, 10, 11, 16, 17, 21, 22 und 26 festgelegten Anforderungen an die Gesundheit und den Boden sind Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten im Einklang mit den Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet gemäß Anhang IV zu erzeugen, um das Auftreten der in dem genannten Anhang aufgeführten RNQPs für die betreffende Gattung oder Art zu begrenzen.
KAPITEL 3
SPEZIFISCHE ANFORDERUNGEN AN VERSORGER, DIE VERMEHRUNGSMATERIAL UND PFLANZEN VON OBSTARTEN ERZEUGEN ODER REPRODUZIEREN
Artikel 28
Plan zur Ermittlung und Überwachung kritischer Punkte im Erzeugungsprozess
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Versorger während der Herstellung von Vermehrungsmaterial und von Pflanzen von Obstarten je nach der betreffenden Gattung oder Art über einen Plan zur Ermittlung und Überwachung kritischer Punkte im Erzeugungsprozess verfügen. Dieser Plan muss mindestens die folgenden Punkte abdecken:
Ort und Zahl der Pflanzen;
Zeitplan für ihren Anbau;
Vermehrungsvorgänge;
Verpackungs-, Lagerungs- und Transportvorgänge.
Artikel 29
Aufbewahrung der Informationen über die Überwachung zum Zweck ihrer Prüfung
KAPITEL 4
AMTLICHE PRÜFUNGEN
Artikel 30
Allgemeine Anforderungen an amtliche Prüfungen
Während der amtlichen Prüfung achtet die zuständige amtliche Stelle besonders auf Folgendes:
Eignung und tatsächliche Anwendung der Methoden zur Prüfung der einzelnen kritischen Punkte des Erzeugungsprozesses durch den Versorger;
allgemeine Befähigung des Versorgerpersonals zur Durchführung der Tätigkeiten gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2008/90/EG.
KAPITEL 5
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 31
Umsetzung
Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 1. Januar 2017 an.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
Artikel 32
Übergangsmaßnahmen
Die Mitgliedstaaten dürfen das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut, das aus Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial, für Basismaterial und für zertifiziertes Material oder aus CAC-Material erzeugt wurde, die bereits vor dem 1. Januar 2017 bestanden und vor dem 31. Dezember 2029 amtlich zertifiziert wurden oder die Bedingungen für die Einstufung als CAC-Material erfüllten, bis zum 31. Dezember 2029 gestatten. Wird das betreffende Material in Verkehr gebracht, so wird es durch einen Verweis auf den vorliegenden Artikel auf dem Etikett und in einem Dokument gekennzeichnet.
Artikel 33
Aufhebung
Die Richtlinien 93/48/EWG und 93/64/EWG werden aufgehoben.
Artikel 34
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 35
Adressaten
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
ANHANG I
Liste der RNQPs, auf deren Vorhandensein eine visuelle Kontrolle und im Zweifelsfall eine Beprobung und Untersuchung gemäß Artikel 9 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 26 Absatz 1 durchgeführt werden müssen
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Gattung oder Art |
RNQPs |
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Castanea sativa Mill. |
Pilze und Oomyzeten Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr [ENDOPA] |
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Mycosphaerella punctiformis Verkley & U. Braun [RAMUEN] |
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Phytophthora cambivora (Petri) Buisman [PHYTCM] |
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Phytophthora cinnamomi Rands [PHYTCN] |
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Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
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Chestnut mosaic agent |
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Citrus L., Fortunella Swingle, Poncirus Raf. |
Pilze und Oomyzeten |
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Phytophthora citrophthora (R.E.Smith & E.H.Smith) Leonian [PHYTCO ] |
|
|
Phytophthora nicotianae var. parasitica (Dastur) Waterhouse [PHYTNP] |
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|
Insekten und Milben |
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|
Aleurothrixus floccosus Maskell [ALTHFL] |
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|
Parabemisia myricae Kuwana [PRABMY] |
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|
Nematoden |
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|
Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
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|
Tylenchulus semipenetrans Cobb [TYLESE] |
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Corylus avellana L. |
Bakterien |
|
|
Pseudomonas avellanae Janse et al. [PSDMAL] |
|
|
Xanthomonas arboricola pv. Corylina (Miller, Bollen, Simmons, Gross & Barss) Vauterin, Hoste, Kersters & Swings [XANTCY] |
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Pilze und Oomyzeten |
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|
Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME] |
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|
Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold [VERTAA] |
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Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] |
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Insekten und Milben |
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Phytoptus avellanae Nalepa [ERPHAV] |
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Cydonia oblonga Mill. and Pyrus L. |
Bakterien |
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Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU] |
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|
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. [ERWIAM] |
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Pseudomonas syringae pv. Syringae van Hall [PSDMSY] |
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|
Pilze und Oomyzeten |
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Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME] |
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Chondrostereum purpureum Pouzar [STERPU] |
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|
Glomerella cingulata (Stoneman) Spaulding & von Schrenk [GLOMCI] |
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Neofabraea alba Desmazières [PEZIAL] |
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|
Neofabraea malicorticis Jackson [PEZIMA] |
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Neonectria ditissima (Tulasne & C. Tulasne) Samuels & Rossman [NECTGA] |
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Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC] |
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Sclerophora pallida Yao & Spooner [SKLPPA] |
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Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold [VERTAA] |
|
|
Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] |
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Insekten und Milben |
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Eriosoma lanigerum Hausmann [ERISLA] |
|
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Psylla spp. Geoffroy [1PSYLG] |
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Nematoden |
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|
Meloidogyne hapla Chitwood [MELGHA] |
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|
Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA] |
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Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] |
|
|
Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
|
Ficus carica L. |
Bakterien |
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|
Xanthomonas campestris pv. fici (Cavara) Dye [XANTFI] |
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Pilze und Oomyzeten |
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Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME] |
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Insekten und Milben |
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Ceroplastes rusci Linnaeus [CERPRU] |
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Nematoden |
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Heterodera fici Kirjanova [HETDFI] |
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|
Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR] |
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Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN] |
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|
Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA] |
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Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] |
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Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
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▼M3 ————— |
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Fragaria L. |
Bakterien |
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|
Candidatus Phlomobacter fragariae Zreik, Bové & Garnier [PHMBFR] |
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Pilze und Oomyzeten |
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Podosphaera aphanis (Wallroth) Braun & Takamatsu [PODOAP] |
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Rhizoctonia fragariae Hussain & W.E.McKeen [RHIZFR] |
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Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold [VERTAA] |
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Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] |
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Insekten und Milben |
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Chaetosiphon fragaefolii Cockerell [CHTSFR] |
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Phytonemus pallidus Banks [TARSPA] |
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Nematoden |
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Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev [DITYDI] |
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Meloidogyne hapla Chitwood [MELGHA] |
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|
Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
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|
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
|
|
Candidatus Phytoplasma asteris Lee et al. [PHYPAS] |
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►M2 — ◄ |
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Candidatus Phytoplasma fragariae Valiunas, Staniulis & Davis [PHYPFG] |
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|
Candidatus Phytoplasma pruni [PHYPPN] |
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Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO] |
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|
Clover phyllody phytoplasma [PHYP03] |
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Strawberry multiplier disease phytoplasma [PHYP75] |
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Juglans regia L. |
Bakterien |
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|
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU] |
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|
Xanthomonas arboricola pv. Juglandi (Pierce) Vauterin et al. [XANTJU] |
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|
Pilze und Oomyzeten |
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|
Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME] |
|
|
Chondrostereum purpureum Pouzar [STERPU] |
|
|
Neonectria ditissima (Tulasne & C. Tulasne) Samuels & Rossman [NECTGA] Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC] |
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Insekten und Milben |
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|
Epidiaspis leperii Signoret [EPIDBE] |
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|
Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE] |
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Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE] |
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Malus Mill. |
Bakterien |
|
|
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU] |
|
|
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. [ERWIAM] |
|
|
Pseudomonas syringae pv. Syringae van Hall [PSDMSY] |
|
|
Pilze und Oomyzeten |
|
|
Armillariella mellea (Vahl) Kummer [ARMIME] |
|
|
Chondrostereum purpureum Pouzar [STERPU] |
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Glomerella cingulata (Stoneman) Spaulding & von Schrenk [GLOMCI] |
|
|
Neofabraea alba Desmazières [PEZIAL] |
|
|
Neofabraea malicorticis Jackson [PEZIMA] Neonectria ditissima (Tulasne & C. Tulasne) Samuels & Rossman [NECTGA] Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC] Sclerophora pallida Yao & Spooner [SKLPPA] Verticillium albo-atrum Reinke & Berthold [VERTAA] Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] |
|
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Insekten und Milben |
|
|
Eriosoma lanigerum Hausmann [ERISLA] Psylla spp. Geoffroy [1PSYLG] |
|
|
Nematoden |
|
|
Meloidogyne hapla Chitwood [MELGHA] Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA] Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
|
Olea europaea L. |
Bakterien |
|
|
Pseudomonas savastanoi pv. savastanoi (Smith) Gardan et al. [PSDMSA] |
|
|
Nematoden |
|
|
Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR] Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN] Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA] Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
|
|
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen |
|
|
Olive leaf yellowing-associated virus [OLYAV0] Olive vein yellowing-associated virus [OVYAV0] Olive yellow mottling and decline associated virus [OYMDAV] |
|
Pistacia vera L. |
Pilze und Oomyzeten |
|
|
Phytophthora cambivora (Petri) Buisman [PHYTCM] Phytophthora cryptogea Pethybridge & Lafferty [PHYTCR] Rosellinia necatrix Prillieux [ROSLNE] Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] |
|
|
Nematoden |
|
|
Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
|
Prunus domestica L. und Prunus dulcis (Miller) Webb |
Bakterien |
|
|
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU] Pseudomonas syringae pv. morsprunorum (Wormald) Young, Dye & Wilkie [PSDMMP] |
|
|
Pilze und Oomyzeten |
|
|
Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC] Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] |
|
|
Insekten und Milben |
|
|
Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE] |
|
|
Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE] |
|
|
Nematoden |
|
|
Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR] Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN] Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA] Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
|
Prunus armeniaca L. |
Bakterien |
|
|
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU] Pseudomonas syringae pv. morsprunorum (Wormald) Young, Dye & Wilkie [PSDMMP] Pseudomonas syringae pv. Syringae van Hall [PSDMSY] Pseudomonas viridiflava (Burkholder) Dowson [PSDMVF] |
|
|
Pilze und Oomyzeten |
|
|
Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC] |
|
|
Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] |
|
|
Insekten und Milben |
|
|
Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE] |
|
|
Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE] |
|
|
Nematoden |
|
|
Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR] Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN] Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA] Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
|
Prunus avium L. und Prunus cerasus L. |
Bakterien |
|
|
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU] |
|
|
Pseudomonas syringae pv. morsprunorum (Wormald) Young, Dye & Wilkie [PSDMMP] |
|
|
Pilze und Oomyzeten |
|
|
Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC] |
|
|
Insekten und Milben |
|
|
Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE] |
|
|
Nematoden |
|
|
Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR] Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN] Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA] Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
|
Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley |
Bakterien |
|
|
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU] Pseudomonas syringae pv. morsprunorum (Wormald) Young, Dye & Wilkie [PSDMMP] Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie [PSDMPE] |
|
|
Pilze und Oomyzeten |
|
|
Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J.Schröter [PHYTCC] Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] |
|
|
Insekten und Milben |
|
|
Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE] Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE] |
|
|
Nematoden |
|
|
Meloidogyne arenaria Chitwood [MELGAR] Meloidogyne incognita (Kofold & White) Chitwood [MELGIN] Meloidogyne javanica Chitwood [MELGJA] Pratylenchus penetrans (Cobb) Filipjev & Schuurmans-Stekhoven [PRATPE] Pratylenchus vulnus Allen & Jensen [PRATVU] |
|
Ribes L. |
Pilze und Oomyzeten |
|
|
Diaporthe strumella (Fries) Fuckel [DIAPST] Microsphaera grossulariae (Wallroth) Léveillé [MCRSGR] Podosphaera mors-uvae (Schweinitz) Braun & Takamatsu [SPHRMU] |
|
|
Insekten und Milben |
|
|
Cecidophyopsis ribis Westwood [ERPHRI] Dasineura tetensi Rübsaamen [DASYTE] Pseudaulacaspis pentagona Targioni-Tozzetti [PSEAPE] Quadraspidiotus perniciosus Comstock [QUADPE] Tetranychus urticae Koch [TETRUR] |
|
|
Nematoden Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer [APLORI] Ditylenchus dipsaci (Kuehn) Filipjev [DITYDI] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Aucuba mosaic agent und blackcurrant yellows agent in Kombination |
|
Rubus L. |
Bakterien |
|
|
Agrobacterium spp. Conn [1AGRBG] Rhodococcus fascians Tilford [CORBFA] Pilze und Oomyzeten Peronospora rubi Rabenhorst [PERORU] Insekten und Milben Resseliella theobaldi Barnes [THOMTE] |
|
Vaccinium L. |
Bakterien |
|
|
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn [AGRBTU] |
ANHANG II
Liste der RNQPs, auf deren Vorhandensein eine visuelle Kontrolle und gegebenenfalls eine Beprobung und Untersuchung gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 4, Artikel 10 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 21 Absatz 1, Artikel 26 Absatz 1 und Anhang IV durchgeführt werden müssen
|
Gattung oder Art |
RNQPs |
|
Castanea sativa Mill. |
Pilze und Oomyzeten Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld [PHYTRA] |
|
Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf. |
Bakterien Spiroplasma citri Saglio et al. [SPIRCI] Pilze und Oomyzeten Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley [DEUTTR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Citrus cristacortis agent [CSCC00] Citrus exocortis viroid [CEVD00] Citrus impietratura agent [CSI000] Citrus leaf blotch virus [CLBV00] Citrus psorosis virus [CPSV00] Citrus tristeza virus (EU-Isolate) [CTV000] Citrus variegation virus [CVV000] Hop stunt viroid [HSVD00] |
|
Corylus avellana L. |
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple mosaic virus [APMV00] |
|
Cydonia oblonga Mill. |
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple rubbery wood agent [ARW000] Apple stem grooving virus [ASGV00] Apple stem-pitting virus [ASPV00] Pear bark necrosis agent [PRBN00] Pear bark split agent [PRBS00] Pear blister canker viroid [PBCVD0] Pear rough bark agent [PRRB00] Quince yellow blotch agent [ARW000] |
|
Fragaria L. |
Bakterien Xanthomonas fragariae Kennedy & King [XANTFR] Pilze und Oomyzeten Colletotrichum acutatum Simmonds [COLLAC] Phytophthora cactorum (Lebert & Cohn) J. Schröter [PHYTCC] Phytophthora fragariae C.J. Hickman [PHYTFR] Nematoden Aphelenchoides besseyi Christie [APLOBE] Aphelenchoides blastophthorus Franklin [APLOBL] Aphelenchoides fragariae (Ritzema Bos) Christie [APLOFR] Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer [APLORI] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Arabis mosaic virus [ARMV00] Raspberry ringspot virus [RPRSV0] Strawberry crinkle virus [SCRV00] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] Strawberry mild yellow edge virus [SMYEV0] Strawberry mottle virus [SMOV00] Strawberry vein banding virus [SVBV00] Tomato black ring virus [TBRV00] |
|
Juglans regia L. |
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Cherry leaf roll virus [CLRV00] |
|
Malus Mill. |
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple dimple fruit viroid [ADFVD0] Apple flat limb agent [AFL000] Apple mosaic virus [APMV00] Apple rubbery wood agent [ARW000] Apple scar skin viroid [ASSVD0] Apple star crack agent [APHW00] Apple stem grooving virus [ASGV00] Apple stem-pitting virus [ASPV00] Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider [PHYPMA] Fruit disorders: chat fruit [APCF00], green crinkle [APGC00], bumpy fruit of Ben Davis, rough skin [APRSK0], star crack, russet ring [APLP00], russet wart Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
|
Olea europaea L. |
Pilze und Oomyzeten Verticillium dahliae Kleb [VERTDA] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Arabis mosaic virus [ARMV00] Cherry leaf roll virus [CLRV00] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] |
|
Prunus dulcis (Miller) Webb |
Bakterien Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
|
Prunus armeniaca L. |
Bakterien Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] Apricot latent virus [ALV000] Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
|
Prunus avium L. und Prunus cerasus L. |
Bakterien Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] Arabis mosaic virus [ARMV00] Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR] Cherry green ring mottle virus [CGRMV0] Cherry leaf roll virus [CLRV00] Cherry mottle leaf virus [CMLV00] Cherry necrotic rusty mottle virus [CRNRM0] Little cherry virus 1 und 2 [LCHV10], [LCHV20] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0] Raspberry ringspot virus [RPRSV0] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] Tomato black ring virus [TBRV00] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
|
Prunus domestica L., Prunus salicina Lindley und andere Arten von Prunus L., die als Prunus L.-Hybriden anfällig sind für Plum pox virus |
Bakterien Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR] Myrobalan latent ringspot virus [MLRSV0] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
|
Prunus persica (L.) Batsch |
Bakterien Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. [XANTPR] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple mosaic virus [APMV00] Apricot latent virus [ALV000] Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider [PHYPPR] Peach latent mosaic viroid [PLMVD0] Plum pox virus [PPV000] Prune dwarf virus [PDV000] Prunus necrotic ringspot virus [PNRSV0] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
|
Pyrus L. |
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple chlorotic leaf spot virus [ACLSV0] Apple rubbery wood agent [ARW000] Apple stem grooving virus [ASGV00] Apple stem-pitting virus [ASPV00] Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider [PHYPPY] Pear bark necrosis agent [PRBN00] Pear bark split agent [PRBS00] Pear blister canker viroid [PBCVD0] Pear rough bark agent [PRRB00] Quince yellow blotch agent [ARW000] |
|
Ribes L. |
Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Arabis mosaic virus [ARMV00] Blackcurrant reversion virus [BRAV00] Cucumber mosaic virus [CMV000] Gooseberry vein banding associated virus [GOVB00] Raspberry ringspot virus [RPRSV0] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] |
|
Rubus L. |
Pilze und Oomyzeten Phytophthora spp. de Bary [1PHYTG] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Apple mosaic virus [APMV00] Arabis mosaic virus [ARMV00] Black raspberry necrosis virus [BRNV00] Candidatus Phytoplasma rubi Malembic-Maher et al. [PHYPRU] Cucumber mosaic virus [CMV000] Raspberry bushy dwarf virus [RBDV00] Raspberry leaf mottle virus [RLMV00] Raspberry ringspot virus [RPRSV0] Raspberry vein chlorosis virus [RVCV00] Raspberry yellow spot [RYS000] Rubus yellow net virus [RYNV00] Strawberry latent ringspot virus [SLRSV0] Tomato black ring virus [TBRV00] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
|
Vaccinium L. |
Pilze und Oomyzeten Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld [PHYTRA] Viren, Viroide, virusähnliche Krankheiten und Phytoplasmen Blueberry mosaic associated ophiovirus [BLMAV0] Blueberry red ringspot virus [BRRV00] Blueberry scorch virus [BLSCV0] Blueberry shock virus [BLSHV0] Blueberry shoestring virus [BSSV00] Candidatus Phytoplasma asteris Lee et al. [PHYPAS] Candidatus Phytoplasma pruni [PHYPPN] Candidatus Phytoplasma solani Quaglino et al. [PHYPSO] Cranberry false blossom phytoplasma [PHYPFB] Tobacco ringspot virus [TRSV0] Tomato ringspot virus [ToRSV0] |
ANHANG III
Liste der RNQPs, deren Vorhandensein im Boden in Artikel 11 Absätze 1 und 2, Artikel 17 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 22 Absätze 1 und 2 geregelt ist
|
Gattung oder Art |
RNQPs |
|
Fragaria L. |
Nematoden |
|
|
Longidorus attenuatus Hooper [LONGAT] Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL] Longidorus macrosoma Hooper [LONGMA] Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
|
Juglans regia L. |
Nematoden |
|
|
Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
|
Olea europaea L. |
Nematoden |
|
|
Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
|
Pistacia vera L. |
Nematoden |
|
|
Xiphinema index Thorne & Allen [XIPHIN] |
|
Prunus avium L. und Prunus cerasus L. |
Nematoden |
|
|
Longidorus attenuatus Hooper [LONGAT] Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL] Longidorus macrosoma Hooper [LONGMA] Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
|
Prunus domestica L., Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley |
Nematoden |
|
Longidorus attenuatus Hooper [LONGAT] Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL] Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
|
|
Ribes L. |
Nematoden |
|
|
Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL] Longidorus macrosoma Hooper [LONGMA] Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
|
Rubus L. |
Nematoden |
|
|
Longidorus attenuatus Hooper [LONGAT] Longidorus elongatus (de Man) Thorne & Swanger [LONGEL] Longidorus macrosoma Hooper [LONGMA] Xiphinema diversicaudatum (Mikoletzky) Thorne [XIPHDI] |
ANHANG IV
Anforderungen in Bezug auf Maßnahmen nach Gattung oder Art und Kategorie gemäß Artikel 10 Absatz 4, Artikel 16 Absatz 4, Artikel 21 Absatz 4 und Artikel 26 Absatz 2
Das Vermehrungsmaterial steht im Einklang mit den Anforderungen in Bezug auf Unionsquarantäneschädlinge und Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge in den gemäß der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassenen Durchführungsrechtsakten sowie mit den nach Artikel 30 Absatz 1 der genannten Verordnung erlassenen Maßnahmen.
Außerdem genügt das Material je nach Gattung oder Art und Kategorie folgenden Anforderungen genügen:
1. Castanea sativa Mill.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
b) Vorstufenmaterial
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission ( 2 ) ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf:
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld
c) Basismaterial
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld
d) Zertifiziertes und CAC-Material
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Cryphonectria parasitica (Murrill) Barr
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld
2. Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird jährlich im Hinblick auf das Vorhandensein von Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht. Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 3 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 3-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 6 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 6-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
b) Basismaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Im Fall von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jede dieser Mutterpflanzen alle 3 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht. Alle 3 Jahre wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial auf das Vorhandensein von Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 2-Jahres-Intervall untersucht werden. Wenn die Untersuchung auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) positiv ausfällt, werden alle Mutterpflanzen für Basismaterial auf der Produktionsfläche beprobt und untersucht. Von den Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 6 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) und Spiroplasma citri Saglio et al. beprobt und untersucht.
c) Zertifiziertes Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 4 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 8-Jahres-Intervall untersucht werden.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht, sodass alle Mutterpflanzen in einem 3-Jahres-Intervall untersucht werden. Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird bei bestehendem Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten Schädlinge außer Citrus tristeza virus (EU-Isolate) ein repräsentativer Anteil beprobt und untersucht.
Wenn die Untersuchung auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) positiv ausfällt, werden alle Mutterpflanzen für zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche beprobt und untersucht.
d) Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, oder
an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; das Material wurde vor dem Inverkehrbringen stichprobenartig beprobt und im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) untersucht oder
an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt, und ein repräsentativer Anteil des Materials wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht oder
bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gezogen wurden:
e) CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Vermehrungsmaterial und Obstbäume der Kategorie CAC-Material stammen von einer identifizierten Materialquelle, die aufgrund visueller Kontrolle, Beprobung und Untersuchung als frei von den in Anhang II aufgeführten RNQPs befunden wurde.
Wenn die identifizierte Materialquelle in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurde, wird alle 8 Jahre ein repräsentativer Anteil des Materials im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.
Wenn die identifizierte Materialquelle nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurde, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil des Materials im Hinblick auf das Vorhandensein von Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Citrus tristeza virus (EU-Isolate), Spiroplasma citri Saglio et al. und Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, oder
an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; das Material wurde vor dem Inverkehrbringen stichprobenartig im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht oder
an Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode auf der Produktionsfläche keine Symptome von Spiroplasma citri Saglio et al. oder Plenodomus tracheiphilus (Petri) Gruyter, Aveskamp & Verkley, festgestellt; jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet; ein repräsentativer Anteil des Materials wurde vor dem Inverkehrbringen im Hinblick auf Citrus tristeza virus (EU-Isolate) beprobt und untersucht oder
bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gezogen wurden:
3. Corylus avellana L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
4. Cydonia oblonga Mill.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden visuelle Kontrollen im Hinblick auf Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. durchgeführt. In Bezug auf alle RNQPs außer Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. werden visuelle Kontrollen einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
▼M2 —————
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
Pflanzen von Obstarten für zertifiziertes Material werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
e) Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorien Basismaterial und zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
f) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material werden in Gebieten erzeugt, die bekanntermaßen frei sind von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al., oder
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material auf der Produktionsfläche wurden während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode kontrolliert, und soweit sie Symptome von Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. aufwiesen, wurden sie ebenso wie jegliche Wirtspflanzen in der Umgebung unverzüglich entfernt und vernichtet.
5. Ficus carica L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
6. Fragaria L.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich während der Vegetationsperiode durchgeführt. Die Blätter von Fragaria L. werden visuell auf das Vorhandensein von Phytophthora fragariae C.J. Hickman kontrolliert.
Bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die durch Mikrovermehrung erzeugt werden und die weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und danach einmal in jeder Vegetationsperiode im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Xanthomonas fragariae Kennedy & King und Phytophthora fragariae C.J. Hickman und außer Viren:
Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:
während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 1 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Xanthomonas fragariae Kennedy & King und Phytophthora fragariae C.J. Hickman und außer Viren:
▼M2 —————
Anforderungen im Hinblick auf alle Viren
Während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode wurden an höchstens 2 % des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche Symptome aller in den Anhängen I und II aufgeführten Viren festgestellt; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie alle Pflanzen in unmittelbarer Nähe, die Symptome aufwiesen, wurden entfernt und unverzüglich vernichtet.
e) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Eine repräsentative Probe der Wurzeln wird beprobt und untersucht, wenn Symptome von Phytophthora fragariae C.J. Hickman an den Blättern festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Phytophthora fragariae C.J. Hickman, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Anforderungen im Hinblick auf Viren:
Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry crinkle virus, Strawberry latent ringspot virus, Strawberry mild yellow edge virus, Strawberry vein banding virus und Tomato black ring virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.
7. Juglans regia L.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 1 Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird jedes Jahr ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht.
Zertifizierte Pflanzen von Obstarten werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
e) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Eine Beprobung und eine Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
8. Malus Mill.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission ( 3 ) ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten in Bezug auf Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider, Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. und Tomato ringspot virus folgende Anforderungen:
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider:
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:
Tomato ringspot virus (ToRSV):
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider und außer Tomato ringspot virus, den virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
Mutterpflanzen für Basismaterial werden alle 20 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von Tomato ringspot virus beprobt und untersucht.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider:
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:
Tomato ringspot virus (ToRSV):
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider und außer Tomato ringspot virus, den virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
Mutterpflanzen für zertifiziertes Material werden alle 20 Jahre im Hinblick auf das Vorhandensein von Tomato ringspot virus beprobt und untersucht.
Pflanzen von Obstarten für zertifiziertes Material werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider:
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:
Tomato ringspot virus (ToRSV):
e) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma mali Seemüller & Schneider:
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:
Tomato ringspot virus (ToRSV):
9. Olea europaea L.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 10-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen, die zur Erzeugung von Saatgut verwendet werden („Saatgut-Mutterpflanzen“), wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 40-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden. Von anderen Mutterpflanzen, die nicht als Saatgut-Mutterpflanzen verwendet werden, wird ein repräsentativer Anteil beprobt, sodass alle Pflanzen in einem 30-Jahres-Intervall aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs untersucht werden.
e) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
10. Pistacia vera L.
Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
11. Prunus armeniaca L., Prunus avium L., Prunus cerasifera Ehrh., Prunus cerasus L., Prunus domestica L., Prunus dulcis (Miller) Webb, Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich im Hinblick auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. und Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie (Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindley) durchgeführt. Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich im Hinblick auf alle in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. und Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten für Vorstufenmaterial von Prunus armeniaca L., Prunus avium L., Prunus cerasus L., Prunus domestica L. und Prunus dulcis (Miller) Webb stammen von Mutterpflanzen, die in der vorangegangenen Vegetationsperiode untersucht und als frei von Plum pox virus befunden wurden.
Unterlagen für Vorstufenmaterial von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von Mutterpflanzen, die in der vorangegangenen Vegetationsperiode untersucht und als frei von Plum pox virus befunden wurden. Unterlagen für Vorstufenmaterial von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von Mutterpflanzen, die in den vorangegangenen fünf Vegetationsperioden untersucht und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider befunden wurden.
Jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 1-Jahres-Intervallen im Hinblick auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus beprobt und untersucht. Bei Prunus persica wird jede blühende Mutterpflanze für Vorstufenmaterial ein Jahr nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial beprobt und im Hinblick auf Peach latent mosaic viroid untersucht.
Jeder Baum, der gezielt zur Bestäubung gepflanzt wird, und gegebenenfalls die wichtigsten Bestäuberbäume in der Umgebung werden im Hinblick auf Prune dwarf virus und Prunus necrotic ringspot virus beprobt und untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen beprobt und im Hinblick auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus untersucht.
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 10 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial und danach in 10-Jahres-Intervallen beprobt und im Hinblick auf die in Anhang II aufgeführten, für die Art relevanten RNQPs außer Prune dwarf virus, Plum pox virus und Prunus necrotic ringspot virus untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen. Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Vorstufenmaterial beprobt und untersucht.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten in Bezug auf Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Plum pox virus, Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al., Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti & Gardan) Young, Dye & Wilkie und Tomato ringspot virus folgende Anforderungen:
Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider:
Plum pox virus:
Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie:
Tomato ringspot virus (ToRSV):
Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.:
b) Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Eine visuelle Kontrolle wird einmal jährlich durchgeführt.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Mutterpflanzen, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden
Von Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Plum pox virus untersucht. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.
Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, soweit sie nicht zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 10-Jahres-Intervall untersucht werden.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial, die zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial von Prunus domestica L., die zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider beprobt und untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.
Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial beprobt und untersucht.
Von den Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 20 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein von Tomato ringspot virus beprobt und untersucht.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 10 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus, Plum pox virus und Tomato ringspot virus beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Mutterpflanzen, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und im Hinblick auf das Vorhandensein von Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus und Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 15-Jahres-Intervall untersucht werden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht.
Mutterpflanzen, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 3 Jahre beprobt und auf Plum pox virus untersucht, sodass alle Pflanzen in einem 15-Jahres-Intervall untersucht werden.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wird jedes Jahr beprobt und auf das Vorhandensein von Plum pox virus untersucht und als frei von diesem RNQP befunden. Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L., die zur Erzeugung von Unterlagen bestimmt sind, wurde in den vorangegangenen 5 Vegetationsperioden beprobt und auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider untersucht und als frei von diesem RNQP befunden.
Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material beprobt und untersucht.
Von den Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 20 Jahre ein repräsentativer Anteil aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein von Tomato ringspot virus beprobt und untersucht.
Ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre beprobt und aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider, Prune dwarf virus, Prunus necrotic ringspot virus, Plum pox virus und Tomato ringspot virus untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
e) Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider:
Plum pox virus:
Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti &. Gardan) Young, Dye & Wilkie:
Tomato ringspot virus (ToRSV):
Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.:
f) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material stammen von einer identifizierten Materialquelle, von der während der letzten drei Vegetationsperioden ein repräsentativer Anteil beprobt und als frei von Plum pox virus befunden wurde.
Unterlagen für CAC-Material von Prunus cerasifera Ehrh. und Prunus domestica L. stammen von einer identifizierten Materialquelle, von der während der letzten 5 Jahre ein repräsentativer Anteil beprobt und als frei von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus befunden wurde.
Wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins von Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al. bestehen, wird ein repräsentativer Anteil von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material beprobt und untersucht.
Ein repräsentativer Anteil der Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material, die bei visueller Kontrolle keine Symptome von Plum pox virus aufweisen, wird aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen von Obstarten im Hinblick auf diesen RNQP und bei in unmittelbarer Nähe vorhandenen Pflanzen mit Symptomen beprobt und untersucht.
Wenn bei visueller Kontrolle auf der Produktionsfläche Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material gefunden werden, die Symptome von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider aufweisen, wird ein repräsentativer Anteil des symptomfreien CAC-Vermehrungsmaterials und der symptomfreien Pflanzen von Obstarten der Kategorie CAC-Material in den Partien, in denen Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten mit Symptomen gefunden wurden, im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.
Eine Beprobung und eine Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider und Plum pox virus bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma prunorum Seemüller & Schneider:
Plum pox virus:
Pseudomonas syringae pv. persicae (Prunier, Luisetti & Gardan) Young, Dye & Wilkie:
Tomato ringspot virus (ToRSV):
Xanthomonas arboricola pv. pruni (Smith) Vauterin et al.:
12. Pyrus L.
a) Alle Kategorien
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
b) Vorstufenmaterial
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 15 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 15-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Wurde gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 ausnahmsweise gestattet, Vorstufenmaterial auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen zu erzeugen, gelten folgende Anforderungen in Bezug auf Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.:
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
c) Basismaterial
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.
Von Mutterpflanzen für Basismaterial, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 3 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für Basismaterial wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
d) Zertifiziertes Material
Beprobung und Untersuchung
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 15 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht.
Von Mutterpflanzen für zertifiziertes Material, die nicht in insektensicheren Einrichtungen gehalten wurden, wird alle 5 Jahre ein repräsentativer Anteil im Hinblick auf das Vorhandensein von Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider beprobt und untersucht; ein repräsentativer Anteil der Mutterpflanzen für zertifiziertes Material wird alle 15 Jahre aufgrund einer Bewertung des Befallsrisikos dieser Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs außer Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider und virusähnlichen Krankheiten und Viroiden beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
Pflanzen von Obstarten für zertifiziertes Material werden beprobt und untersucht, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
e) Basismaterial und zertifiziertes Material
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
f) CAC-Material
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Candidatus Phytoplasma pyri Seemüller & Schneider
Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al.
13. Ribes L.
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 4 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 4-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
b) Basismaterial, zertifiziertes Material und CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
c) Basismaterial
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer aufwies, beträgt höchstens 0,05 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.
d) Zertifiziertes Material
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome von Aphelenchoides ritzemabosi (Schwartz) Steiner & Buhrer aufwies, beträgt höchstens 0,5 %; dieses Vermehrungsmaterial und diese Pflanzen von Obstarten sowie jegliche Wirtspflanzen in der Nähe wurden entfernt und vernichtet.
14. Rubus L.
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 2 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 2-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
b) Basismaterial
Visuelle Kontrolle
Wenn Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten auf dem Feld oder in Töpfen angezogen werden, werden zweimal jährlich visuelle Kontrollen durchgeführt.
Bei Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten, die durch Mikrovermehrung erzeugt und weniger als drei Monate lang gehalten werden, ist in diesem Zeitraum nur eine visuelle Kontrolle erforderlich.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus oder Tomato ringspot virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet;
Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus:
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie Basismaterial auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:
Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:
c) Zertifiziertes Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Bei einem positiven Testergebnis für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material, die Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus oder Tomato ringspot virus aufweisen, werden das betreffende Vermehrungsmaterial und die betreffenden Pflanzen von Obstarten entfernt und unverzüglich vernichtet.
Anforderungen im Hinblick auf RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus:
Der Anteil des Vermehrungsmaterials und der Pflanzen von Obstarten der Kategorie zertifiziertes Material auf der Produktionsfläche, der während der letzten abgeschlossenen Vegetationsperiode Symptome folgender RNQPs aufwies, beträgt höchstens:
Anforderungen im Hinblick auf alle Viren:
d) CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn bei der visuellen Kontrolle unklare Symptome von Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus festgestellt wurden. Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs außer Arabis mosaic virus, Raspberry ringspot virus, Strawberry latent ringspot virus, Tomato black ring virus und Tomato ringspot virus bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
15. Vaccinium L.
a) Vorstufenmaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Jede Mutterpflanze für Vorstufenmaterial wird 5 Jahre nach ihrer Anerkennung als Mutterpflanze für Vorstufenmaterial sowie anschließend in 5-Jahres-Intervallen im Hinblick auf das Vorhandensein der in Anhang II aufgeführten RNQPs beprobt und untersucht und ebenso, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in Anhang I aufgeführten RNQPs bestehen.
b) Basismaterial
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden zweimal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn
Diaporthe vaccinii Shear
Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli) Peck
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld
Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
c) Zertifiziertes und CAC-Material
Visuelle Kontrolle
Visuelle Kontrollen werden einmal jährlich durchgeführt.
Beprobung und Untersuchung
Beprobung und Untersuchung werden durchgeführt, wenn Zweifel hinsichtlich des Vorhandenseins der in den Anhängen I und II aufgeführten RNQPs bestehen.
d) Zertifiziertes Material
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Agrobacterium tumefaciens (Smith & Townsend) Conn, Exobasidium vaccinii (Fuckel) Woronin und Godronia cassandrae (Anamorph Topospora myrtilli) Peck
Diaporthe vaccinii Shear
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld
Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
e) CAC-Material
Anforderungen an die Produktionsfläche, den Ort der Erzeugung oder das Gebiet
Phytophthora ramorum (EU-Isolate) Werres, De Cock & Man in ’t Veld
Tobacco ringspot virus (TRSV) und Tomato ringspot virus (ToRSV)
ANHANG V
Maximal zulässige Anzahl der Generationen auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen und maximal zulässige Lebensdauer von Mutterpflanzen für Basismaterial gemäß Artikel 19 Absatz 1, aufgeschlüsselt nach Gattungen oder Arten
Castanea sativa Mill.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
Citrus L., Fortunella Swingle und Poncirus Raf.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bildet eine Unterlage einen Teil einer Mutterpflanze für Basismaterial, so ist diese Unterlage Basismaterial der ersten Generation.
Corylus avellana L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Cydonia oblonga Mill., Malus Mill., Pyrus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal zwei Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Ficus carica L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Fragaria L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 5 Generationen multipliziert werden.
Juglans regia L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Olea europaea L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal eine Generation multipliziert werden.
Prunus armeniaca L., Prunus domestica L., Prunus dulcis (Mill.) D. A. Webb, Prunus persica (L.) Batsch und Prunus salicina Lindl.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Prunus avium L. und Prunus cerasus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
Handelt es sich bei einer Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a um eine Unterlage, so darf sie über maximal 3 Generationen multipliziert werden.
Bilden die Unterlagen einen Teil der Mutterpflanzen für Basismaterial, so sind diese Unterlagen Basismaterial der ersten Generation.
Ribes L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 3 Generationen multipliziert werden. Mutterpflanzen dürfen maximal 6 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
Rubus L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden. Die Mutterpflanzen der einzelnen Generationen dürfen maximal 4 Jahre lang als Mutterpflanzen gehalten werden.
Vaccinium L.
Basis
Eine Mutterpflanze für Basismaterial im Sinne von Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a darf über maximal 2 Generationen multipliziert werden.
( 1 ) Durchführungsrichtlinie 2014/97/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Durchführung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der Registrierung von Versorgern und der Eintragung von Sorten sowie des gemeinsamen Sortenverzeichnisses (siehe Seite 16 dieses Amtsblatts).
( 2 ) Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission vom 29. Mai 2017 zur vorübergehenden Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen erzeugtes Vorstufenmaterial bestimmter Arten von Obstpflanzen zu zertifizieren, und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/167 (ABl. L 140 vom 31.5.2017, S. 7).
( 3 ) Durchführungsbeschluss (EU) 2017/925 der Kommission vom 29. Mai 2017 zur vorübergehenden Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, auf dem Feld unter nicht insektensicheren Bedingungen erzeugtes Vorstufenmaterial bestimmter Arten von Obstpflanzen zu zertifizieren, und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/167 (ABl. L 140 vom 31.5.2017, S. 7, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/925/oj).