02013R0401 — DE — 29.11.2023 — 019.001


Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich

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▼M8

VERORDNUNG (EU) Nr. 401/2013 DES RATES

über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008

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(ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

VERORDNUNG (EU) 2018/647 DES RATES  vom 26. April 2018

  L 108

1

27.4.2018

 M2

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/898 DES RATES  vom 25. Juni 2018

  L 160I

1

25.6.2018

 M3

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1117 DES RATES  vom 10. August 2018

  L 204

9

13.8.2018

 M4

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2053 DES RATES  vom 21. Dezember 2018

  L 327I

1

21.12.2018

►M5

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/672 DES RATES  vom 29. April 2019

  L 114

1

30.4.2019

 M6

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1163 DER KOMMISSION  vom 5. Juli 2019

  L 182

33

8.7.2019

►M7

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/562 DES RATES  vom 23. April 2020

  L 130

23

24.4.2020

►M8

VERORDNUNG (EU) 2021/479 DES RATES  vom 22. März 2021

  L 99I

13

22.3.2021

►M9

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/480 DES RATES  vom 22. März 2021

  L 99I

15

22.3.2021

►M10

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/638 DES RATES  vom 19. April 2021

  L 132I

1

19.4.2021

 M11

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/706 DES RATES  vom 29. April 2021

  L 147

1

30.4.2021

►M12

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/998 DES RATES  vom 21. Juni 2021

  L 219I

45

21.6.2021

►M13

VERORDNUNG (EU) 2022/238 DES RATES  vom 21. Februar 2022

  L 40

8

21.2.2022

►M14

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/239 DES RATES  vom 21. Februar 2022

  L 40

10

21.2.2022

►M15

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/595 DER KOMMISSION  vom 11. April 2022

  L 114

60

12.4.2022

►M16

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/662 DES RATES  vom 21. April 2022

  L 121

1

22.4.2022

►M17

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2177 DES RATES  vom 8. November 2022

  L 286I

1

8.11.2022

►M18

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/378 DES RATES  vom 20. Februar 2023

  L 51I

1

20.2.2023

►M19

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/886 DES RATES  vom 28. April 2023

  L 113I

1

28.4.2023

►M20

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1497 DES RATES  vom 20. Juli 2023

  L 183I

19

20.7.2023

►M21

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2435 DES RATES  vom 26. Oktober 2023

  L 

1

27.10.2023

►M22

VERORDNUNG (EU) 2023/2694 DES RATES  vom 27. November 2023

  L 

1

28.11.2023


Berichtigt durch:

 C1

Berichtigung, ABl. L 355 vom 7.10.2021, S.  142 (2019/1163)




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▼M8

VERORDNUNG (EU) Nr. 401/2013 DES RATES

über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008



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Artikel 1

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

a) 

„Anspruch“ jede vor oder nach Inkrafttreten dieser Verordnung erhobene Forderung, die mit der Durchführung eines Vertrags oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, unabhängig davon, ob sie gerichtlich geltend gemacht wird oder wurde, und umfasst insbesondere

i) 

Ansprüche auf Erfüllung einer Verpflichtung aus oder in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion,

ii) 

Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder eines Schadensersatzanspruchs in jeder Form,

iii) 

Ansprüche auf Schadensersatz in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion,

iv) 

Gegenansprüche,

v) 

Ansprüche auf Anerkennung oder Vollstreckung — auch im Wege der Zwangsvollstreckung — von Gerichtsurteilen, Schiedssprüchen oder gleichwertigen Entscheidungen, ungeachtet des Ortes, an dem sie ergangen sind;

b) 

„Vertrag oder Transaktion“ jede Transaktion, ungeachtet der Form und des anwendbaren Rechts, bei der dieselben oder verschiedene Parteien einen oder mehrere Verträge abschließen oder vergleichbare Verpflichtungen eingehen; als „Vertrag“ gelten auch Obligationen, Garantien oder Schadensersatzansprüche, insbesondere finanzielle Garantien oder finanzielle Schadensersatzansprüche, rechtlich unabhängig oder nicht, ebenso alle Nebenvereinbarungen, die auf einem solchen Geschäft beruhen oder mit diesem im Zusammenhang stehen;

c) 

„zuständige Behörden“ die auf den in Anhang II aufgeführten Websites angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten;

d) 

„wirtschaftliche Ressourcen“ Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können;

e) 

„Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen“ die Verhinderung der Verwendung von wirtschaftlichen Ressourcen für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt;

f) 

„Einfrieren von Geldern“ die Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung und der Verwendung von Geldern sowie des Zugangs zu ihnen oder ihres Einsatzes, wodurch das Volumen, die Höhe, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Gelder verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, die eine Nutzung der Gelder einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglichen;

g) 

„Gelder“ finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:

i) 

Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel,

ii) 

Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Organisationen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte Forderungen,

iii) 

öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate,

iv) 

Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten,

v) 

Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche,

vi) 

Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden und

vii) 

Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;

h) 

„technische Hilfe“ jede technische Unterstützung im Zusammenhang mit Reparaturen, Entwicklung, Herstellung, Montage, Erprobung, Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; technische Hilfe kann in Form von Anleitung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fähigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen und schließt auch Hilfe in verbaler Form ein;

i) 

„Vermittlungsdienste“

i) 

die Aushandlung oder das Herbeiführen von Transaktionen zum Kauf, zum Verkauf oder zur Lieferung von Gütern und Technologien von einem Drittland in ein anderes Drittland oder

ii) 

den Verkauf oder Kauf von Gütern und Technologien, die sich in Drittländern befinden, zwecks Verbringung in ein anderes Drittland;

j) 

„Einfuhr“ jede Verbringung von Gütern in das Zollgebiet der Union oder in andere Gebiete, auf die der Vertrag unter den Voraussetzungen nach den Artikeln 349 und 355 des Vertrags Anwendung findet. Dazu gehören im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) zur Festlegung des Zollkodex der Union die Überführung in eine Freizone, die Überführung in ein Nichterhebungsverfahren und die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, nicht aber die Durchfuhr und die vorübergehende Lagerung;

k) 

„Ausfuhr“ jede Verbringung von Gütern aus dem Zollgebiet der Union oder anderen Gebieten, auf die der Vertrag unter den Voraussetzungen nach Artikel 349 und 355 Anwendung des Vertrags findet. Dazu gehören im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 die Verbringung von Gütern, für die eine Zollanmeldung abzugeben ist, und die Verbringung von Gütern nach Lagerung in einer Freizone oder ihrer Überführung in ein Nichterhebungsverfahren, nicht aber die Durchfuhr und die vorübergehende Lagerung;

l) 

„Ausführer“ jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen eine Ausfuhranmeldung abgegeben wird, also die Person, die zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung Vertragspartner des Empfängers in dem Drittland ist und die befugt ist, über die Verbringung der betreffenden Güter aus dem Zollgebiet der Union oder anderen Gebieten, auf die der Vertrag Anwendung findet, zu entscheiden;

m) 

„Gebiet der Union“ die Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, in denen der Vertrag Anwendung findet, nach Maßgabe der im Vertrag festgelegten Bedingungen, einschließlich ihres Luftraums.

▼B

KAPITEL 1

Artikel 2

(1)  
Es ist untersagt, die in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen mit oder ohne Ursprung in der Union, die zur internen Repression verwendet werden können, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
(2)  
Absatz 1 gilt nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die vom Personal der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, von humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshilfepersonal sowie dazugehörigem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Myanmar/Birma ausgeführt wird.

Artikel 3

(1)  

Es ist untersagt,

a) 

technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, mittelbar oder unmittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma zu erbringen;

b) 

für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen mittelbar oder unmittelbar bereitzustellen.

(2)  

Es ist untersagt,

a) 

technische Hilfe im Zusammenhang mit den in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können, mittelbar oder unmittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma zu erbringen;

b) 

für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen mittelbar oder unmittelbar bereitzustellen.

▼M1 —————

▼M1

Artikel 3a

(1)  
Es ist untersagt, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates ( 2 ) aufgeführten Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, wenn diese in ihrer Gesamtheit oder teilweise für militärische Zwecke und militärische Endnutzer oder die Grenzschutzpolizei bestimmt sind oder bestimmt sein könnten.

Handelt es sich bei dem Endnutzer um die Streitkräfte von Myanmar/Birma, so gelten alle von diesen beschafften Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck als für militärische Zwecke bestimmt.

(2)  
Bei der Entscheidung über Anträge auf Genehmigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 erteilen die zuständigen Behörden keine Genehmigung für Ausfuhren an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma, wenn sie hinreichende Gründe zu der Annahme haben, dass der Endnutzer Angehöriger der Streitkräfte oder der Grenzschutzpolizei sein könnte oder dass die Güter eine militärische Endverwendung haben könnten.
(3)  
Die Ausführer übermitteln den zuständigen Behörden alle erforderlichen Angaben zu ihrem Antrag auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung.
(4)  

Es ist untersagt,

a) 

technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologie nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar für militärische Endnutzer, die Grenzschutzpolizei oder eine militärische Verwendung in Myanmar/Birma zu erbringen;

b) 

Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für die Erbringung von damit verbundener technischer Hilfe sowie damit verbundenen Vermittlungs- und sonstigen Diensten mittelbar oder unmittelbar militärischen Endnutzern, der Grenzschutzpolizei oder eine militärische Verwendung in Myanmar/Birma bereitzustellen.

(5)  
Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 4 gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen, die vor dem 27. April 2018 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.
(6)  
Absatz 1 gilt nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die vom Personal der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshilfepersonal sowie dazugehörigem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Myanmar/Birma ausgeführt wird.

Artikel 3b

(1)  
Es ist untersagt, die in Anhang III aufgeführte Ausrüstung, Technologie oder Software mit oder ohne Ursprung in der Union ohne vorherige Genehmigung durch die auf den in Anhang II aufgeführten Websites angegebene zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen.
(2)  
Die auf den in Anhang II aufgeführten Websites angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilen die Genehmigung nach Absatz 1 nicht, wenn sie hinreichende Gründe für die Feststellung haben, dass die betreffende Ausrüstung, Technologie oder Software für die interne Repression in Myanmar/Birma durch die Regierung von Myanmar/Birma, dessen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen oder Personen oder Organisationen, die in deren Namen oder auf deren Weisung handeln, verwendet würde.
(3)  
Anhang III enthält Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Überwachung oder das Abhören des Internets oder des Telefonverkehrs bestimmt sind.
(4)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Artikel erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach deren Erteilung.

Artikel 3c

(1)  

Es ist untersagt, ohne eine nach Artikel 3b erteilte vorherige Genehmigung durch die auf den in Anhang II aufgeführten Websites angegebene zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats,

a) 

für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit der in Anhang III aufgeführten Ausrüstung, Technologie und Software, im Zusammenhang mit der Installierung, Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in Anhang III aufgeführten Ausrüstung und Technologie oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, der Installierung, dem Betrieb oder der Aktualisierung von in Anhang III aufgeführter Software zu erbringen;

b) 

für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Myanmar/Birma oder zur Verwendung in Myanmar/Birma unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe in Zusammenhang mit der in Anhang III aufgeführten Ausrüstung, Technologie und Software bereitzustellen;

c) 

für die Regierung von Myanmar/Birma, dessen öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen oder Personen oder Organisationen, die in deren Namen oder auf deren Weisung handeln, zu ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen Dienstleistungen zur Überwachung oder zum Abhören des Telefonverkehrs oder des Internets zu erbringen.

(2)  
Für die Zwecke des Absatzes 1 Buchstabe c bezeichnet der Ausdruck „Dienstleistungen zum Abhören oder zur Überwachung des Telefonverkehrs oder des Internets“ solche Dienstleistungen, die insbesondere unter Verwendung von in Anhang III aufgeführter Ausrüstung, Technologie oder Software den Zugriff auf den ankommenden und abgehenden Telekommunikationsverkehr einer Person und die Verbindungsdaten sowie ihre Übergabe zum Zwecke der Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse oder Speicherung oder anderer damit zusammenhängender Tätigkeiten ermöglichen.

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Artikel 4

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(1)  

Abweichend von Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 3a Absätze 1 und 4 sowie vorbehaltlich des Artikels 5 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die auf den Internetseiten in Anhang II genannt sind, unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen Folgendes genehmigen:

a) 

den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden können, oder von in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 genannten Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die ausschließlich humanitären oder Schutzzwecken dienen oder für Programme der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zum Aufbau von Institutionen oder für Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen bestimmt sind;

b) 

den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Minenräumgeräten und Material für Minenräumaktionen und

c) 

die Bereitstellung von Finanzmitteln, Finanzhilfen und technischer Hilfe im Zusammenhang mit Ausrüstungen, Material, Programmen und Operationen, die unter den Buchstaben a und b genannt sind.

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(2)  

Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 und vorbehaltlich des Artikels 5 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen sowie von technischer Hilfe genehmigen, die im Zusammenhang stehen mit

a) 

nichtletalem militärischem Gerät, das ausschließlich humanitären oder Schutzzwecken dient oder für Programme der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zum Aufbau von Institutionen bestimmt ist;

b) 

Material, das für Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen bestimmt ist.

▼M1

Artikel 4a

(1)  
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang IV aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
(2)  
Den in Anhang IV aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen Organisationen und dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.

▼M8

(3)  

Anhang IV enthält eine Liste

a) 

natürlicher Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw), den Polizeikräften Myanmars oder der Grenzschutzpolizei angehören und für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma verantwortlich sind;

b) 

natürlicher und juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Handlungen, Strategien oder Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben oder die an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, beteiligt sind oder diese unterstützen;

c) 

natürlicher Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw), den Polizeikräften Myanmars oder der Grenzschutzpolizei angehören und für die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen verantwortlich sind;

d) 

natürlicher Personen, die den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw), den Polizeikräften Myanmars oder der Grenzschutzpolizei angehören und für die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen zu mutmaßlichen schweren Menschenrechtsverletzungen oder -verstößen verantwortlich sind;

e) 

juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) stehen oder Einnahmen für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) erzielen oder diese unterstützen oder von ihnen profitieren;

f) 

natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit den unter den Buchstaben a bis e genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen verbunden sind.

▼M1

(4)  
Anhang IV enthält die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste.
(5)  
Anhang IV enthält, soweit verfügbar, auch Angaben, die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen erforderlich sind. Bei natürlichen Personen können diese Angaben Namen einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftssitz umfassen.

Artikel 4b

(1)  

Abweichend von Artikel 4a können die auf den in Anhang II aufgeführten Webseiten angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) 

für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der in Anhang IV aufgeführten natürlichen und juristischen Personen und der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen solcher natürlicher Personen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen, erforderlich sind;

b) 

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare oder der Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung juristischer Dienstleistungen dienen;

c) 

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen;

d) 

für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, sofern die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte, oder

e) 

auf Konten oder von Konten einer diplomatischen oder konsularischen Mission oder einer internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die Immunität nach dem Völkerrecht genießt, soweit diese Zahlungen für amtliche Zwecke dieser diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation bestimmt sind.

(2)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach Absatz 1 erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach deren Erteilung.

Artikel 4c

(1)  

Abweichend von Artikel 4a können die auf den in Anhang II aufgeführten Websites angegebenen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) 

Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum ergangen ist, an dem die in Artikel 4a genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in die Liste in Anhang IV aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor, an oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor, an oder nach diesem Datum in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung;

b) 

die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich für die Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestand in einer solchen Entscheidung bestätigt worden ist;

c) 

die Entscheidung kommt nicht einer in Anhang IV aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung zugute, und

d) 

die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

(2)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach Absatz 1 erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach deren Erteilung.

Artikel 4d

(1)  

Schuldet eine in Anhang IV aufgeführte natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die von der betreffenden natürlichen oder juristischen Person, Einrichtung oder Organisation vor dem Tag geschlossen wurden bzw. entstanden sind, an dem diese natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation in Anhang IV aufgenommen wurde, so können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 4a die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn die betreffende zuständige Behörde festgestellt hat, dass

a) 

die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen von einer in Anhang IV aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung für eine Zahlung verwendet werden sollen;

b) 

die Zahlung nicht gegen Artikel 4a Absatz 2 verstößt.

(2)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach Absatz 1 erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach deren Erteilung.
(3)  
Artikel 4a Absatz 2 hindert Finanz- und Kreditinstitute nicht daran, Gelder, die von Dritten auf das Konto einer in der Liste geführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, auf den eingefrorenen Konten gutzuschreiben, sofern die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werden. Die Finanz- oder Kreditinstitute unterrichten unverzüglich die zuständigen Behörden über diese Transaktionen.
(4)  

Sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge oder Zahlungen nach Artikel 4a eingefroren werden, gilt Artikel 4a Absatz 2 nicht für eine auf eingefrorenen Konten erfolgte Gutschrift von

a) 

Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten;

b) 

Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum, an dem die in Artikel 4a genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang IV aufgenommen wurde, geschlossen wurden bzw. entstanden sind, oder

c) 

Zahlungen aufgrund von in einem Mitgliedstaat ergangenen oder in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen, behördlichen oder schiedsgerichtlichen Entscheidungen.

▼M22

Artikel 4da

(1)  

Artikel 4a Absätze 1 und 2 findet keine Anwendung auf die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen, die notwendig sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen, wenn die Hilfe bzw. die anderen Tätigkeiten durchgeführt werden von

a) 

den Vereinten Nationen (VN), einschließlich ihrer Programme, Gelder und sonstigen Einrichtungen und Stellen, sowie ihren Sonderorganisationen und verwandten Organisationen,

b) 

internationalen Organisationen,

c) 

humanitäre Hilfe leistenden Organisationen mit Beobachterstatus in der Generalversammlung der Vereinten Nationen und Mitgliedern dieser Organisationen,

d) 

bilateral oder multilateral finanzierten nichtstaatlichen Organisationen, die sich an den Plänen der VN für humanitäre Maßnahmen, den Plänen der VN für Flüchtlingshilfemaßnahmen oder anderen Appellen der VN oder an vom Amt der VN für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten koordinierten humanitären ‚Clustern‘ beteiligen,

e) 

Organisationen und Agenturen, denen die Union das Zertifikat für humanitäre Partnerschaft erteilt hat oder die von einem Mitgliedstaat als Partner für humanitäre Hilfe nach nationalen Verfahren zertifiziert oder anerkannt sind,

f) 

spezialisierten Agenturen der Mitgliedstaaten oder

g) 

den Beschäftigten, Zuschussempfängern, Tochtergesellschaften oder Durchführungspartnern der unter den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen, während und soweit sie in dieser Eigenschaft tätig sind.

(2)  
Unbeschadet des Absatzes 1 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 4a Absätze 1 und 2 unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Zurverfügungstellung dieser Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich ist, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen.
(3)  
Ergeht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang eines Genehmigungsantrags nach Absatz 2 keine ablehnende Entscheidung, kein Auskunftsersuchen oder keine Mitteilung über eine Fristverlängerung der einschlägigen zuständigen Behörde, so gilt die Genehmigung als erteilt.
(4)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 2 und 3 erteilte Genehmigung innerhalb von vier Wochen nach einer solchen Erteilung.

▼M13

Artikel 4db

Abweichend von Artikel 4a können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter den ihnen angemessenen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die Eigentum der in Anhang IV Nummer 10 aufgeführten Organisation sind, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisation genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für folgende Zwecke erforderlich sind:

a) 

für Aufgaben im Zusammenhang mit der Stilllegung von Erdöl- und Erdgasbohrlöchern gemäß internationalen Standards, wie beispielsweise Abfallentsorgung, für die Sicherheit und die Wiederherstellung der Umwelt erforderliche Maßnahmen zur Sanierung von Standorten, die Bereitstellung entsprechender technischer Hilfe, die Zahlung von damit verbundenen Steuern und Abgaben sowie von Gehältern und Sozialleistungen an Beschäftigte; oder

b) 

die Übertragung vor dem 31. Juli 2022 von Anteilen oder Beteiligungen, die erforderlich ist, um mit der in Anhang IV Nummer 10 aufgeführten Organisation vor dem 21. Februar 2022 geschlossene Verträge aufzulösen.

▼M1

Artikel 4e

(1)  

Unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Meldepflicht, die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,

a) 

Informationen, die die Einhaltung dieser Verordnung erleichtern, wie etwa Informationen über die nach Artikel 4a eingefrorenen Konten und Beträge, unverzüglich der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben, und — direkt oder über den Mitgliedstaat — der Kommission zu übermitteln und

b) 

mit der zuständigen Behörde bei der Überprüfung dieser Informationen nach Buchstabe a zusammenzuarbeiten.

(2)  
Zusätzliche Informationen, die direkt bei der Kommission eingehen, werden den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.
(3)  
Die nach diesem Artikel übermittelten oder eingegangenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.

Artikel 4f

(1)  
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen sowie ihre Führungskräfte und Beschäftigten, die im guten Glauben, gemäß dieser Verordnung zu handeln, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder die Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen ablehnen, können hierfür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es ist nachgewiesen, dass das Einfrieren oder das Zurückhalten der Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen auf Fahrlässigkeit beruht.
(2)  
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen vernünftigen Grund zu der Annahme hatten, dass sie mit ihrem Handeln gegen die Maßnahmen nach dieser Verordnung verstoßen.

Artikel 4g

Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach dieser Verordnung bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 4h

(1)  

Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit dieser Verordnung verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar ganz oder teilweise berührt wird, einschließlich Schadensersatzansprüchen und ähnlichen Ansprüchen, wie etwa Entschädigungs-ansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung insbesondere einer Obligation, einer Garantie oder eines Schadensersatz-anspruchs, insbesondere einer finanziellen Garantie oder eines finanziellen Schadensersatzanspruchs in jeder Form, werden nicht erfüllt, sofern sie von einer der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen geltend gemacht werden:

a) 

den benannten, in Anhang IV aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) 

sonstigen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die über eine der in Buchstabe a genannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder in deren Namen handeln.

(2)  
In Verfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs trägt die natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die den Anspruch geltend macht, die Beweislast dafür, dass die Erfüllung des Anspruchs nicht nach Absatz 1 verboten ist.
(3)  
Dieser Artikel berührt nicht das Recht der in Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen auf gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nach dieser Verordnung.

Artikel 4i

(1)  
Beschließt der Rat, die in Artikel 4a genannten Maßnahmen auf eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung anzuwenden, so ändert er Anhang IV entsprechend.
(2)  
Der Rat setzt die in Absatz 1 genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen entweder auf direktem Weg, falls die Anschrift bekannt ist, oder durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für ihre Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dabei diesen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3)  
Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend.
(4)  
Die Liste in Anhang IV wird in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle zwölf Monate, überprüft.

▼B

KAPITEL 2

Artikel 5

Die in Artikel 4 genannten Genehmigungen werden nicht für Aktivitäten erteilt, die bereits stattgefunden haben.

▼M1

Artikel 6

(1)  

Die Kommission und die Mitgliedstaaten informieren sich untereinander über die nach dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und übermitteln einander ihnen im Zusammenhang mit dieser Verordnung vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, insbesondere in Bezug auf

a) 

nach Artikel 4a eingefrorene Gelder und nach den Artikeln 3a, 3b, 3c und 4b, 4c und 4d erteilte Genehmigungen,

b) 

Verstöße, Vollzugsprobleme und Urteile nationaler Gerichte.

(2)  
Die Mitgliedstaaten übermitteln einander und der Kommission unverzüglich ihnen vorliegende sonstige sachdienliche Informationen, die die wirksame Anwendung dieser Verordnung berühren könnten.

▼B

Artikel 7

Die Kommission wird ermächtigt, Anhang II auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.

Artikel 8

(1)  
Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Sanktionen fest und treffen die zu ihrer Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
(2)  
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die entsprechenden Bestimmungen unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit und melden ihr alle Änderungen dieser Bestimmungen.

Artikel 9

(1)  
Die Mitgliedstaaten benennen die zuständigen Behörden im Sinne dieser Verordnung und weisen sie auf den oder über die in Anhang II aufgeführten Internetseiten aus.
(2)  
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission ihre zuständigen Behörden unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit und melden ihr alle diesbezüglichen Änderungen.

Artikel 10

Diese Verordnung gilt

a) 

im Gebiet der Union einschließlich ihres Luftraums,

b) 

an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen,

c) 

für die sich im Gebiet oder außerhalb des Gebiets der Union aufhaltenden Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen,

d) 

für die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten oder eingetragenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen,

e) 

für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden.

Artikel 11

Die Verordnung (EG) Nr. 194/2008 wird aufgehoben.

Artikel 12

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG I

Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen nach den Artikeln 2, 3 und 4

1. 

Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt:

1.1. 

Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU ( 3 ) erfasst werden,

1.2. 

Munition, besonders konstruiert für die in Nummer 1.1 aufgeführten Handfeuerwaffen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür,

1.3. 

Waffenzielgeräte, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden.

2. 

Bomben und Granaten, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden.

3. 

Fahrzeuge wie folgt:

3.1. 

mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen,

3.2. 

Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert, um zur Abwehr von Angreifern Stromstöße abgeben zu können,

3.3. 

Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden, einschließlich Baumaschinen mit ballistischem Schutz,

3.4. 

Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und/oder inhaftierten Personen,

3.5. 

Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen,

3.6. 

Bestandteile der in den Nummern 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, besonders konstruiert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.

Anmerkung 1:  Nummer 3 erfasst nicht Fahrzeuge, die besonders konstruiert sind für Zwecke der Brandbekämpfung.

Anmerkung 2:  In Nummer 3.5 schließt der Begriff „Fahrzeuge“ Anhänger ein.

4. 

Explosivstoffe und zugehörige Ausrüstung wie folgt:

4.1. 

Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert zum Auslösen von Explosionen durch elektrische oder nicht-elektrische Mittel, einschließlich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zünder, Zündverstärker, Sprengschnüre sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, ausgenommen Geräte und Ausrüstung, besonders konstruiert für eine bestimmte gewerbliche Verwendung, wobei durch explosive Gegenstände andere Geräte oder Ausrüstungen ausgelöst oder betätigt werden, die nicht für die Herbeiführung von Explosionen bestimmt sind (z.B. Airbag-Gasgeneratoren, Überspannungsableiter an Auslösern von Sprinkleranlagen);

4.2. 

Schneidladungen, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden;

4.3. 

andere Explosivstoffe, die nicht von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst werden, und zugehörige Stoffe wie folgt:

a) 

Amatol;

b) 

Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff)

c) 

Nitroglykol;

d) 

Pentaerythrittetranitrat (PETN);

e) 

Pikrylchlorid;

f) 

2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).

5. 

Schutzausrüstung, die nicht von Nummer ML 13 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfasst wird, wie folgt:

5.1. 

Körperpanzer mit ballistischem Schutz und/oder Stichschutz,

5.2. 

Helme mit ballistischem Schutz und/oder Splitterschutz, Schutzhelme, Schutzschilde und ballistische Schutzschilde.

Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht:

Ausrüstungen, besonders konstruiert für Sportzwecke,
Ausrüstungen, besonders konstruiert für Arbeitsschutzerfordernisse.
6. 

Andere Simulatoren als die von Nummer ML 14 der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfassten, für das Training im Gebrauch von Handfeuerwaffen und besonders entwickelte Software hierfür.

7. 

Andere Nachtsicht- und Wärmebildausrüstung sowie Bildverstärkerröhren als die von der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU erfassten.

8. 

Bandstacheldraht.

9. 

Militärmesser, Kampfmesser und Bajonette mit einer Klingenlänge von mehr als 10 cm.

10. 

Herstellungsausrüstung, besonders konstruiert für die Herstellung der in dieser Liste aufgeführten Güter.

11. 

Spezifische Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in dieser Liste aufgeführten Güter.




ANHANG II

Websites mit Informationen über die in den Artikeln 4, 7 und 9 genannten zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission

▼M15

BELGIEN

https://diplomatie.belgium.be/en/policy/policy_areas/peace_and_security/sanctions

BULGARIEN

https://www.mfa.bg/en/EU-sanctions

TSCHECHIEN

www.financnianalytickyurad.cz/mezinarodni-sankce.html

DÄNEMARK

http://um.dk/da/Udenrigspolitik/folkeretten/sanktioner/

DEUTSCHLAND

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/embargos-aussenwirtschaftsrecht.html

ESTLAND

https://vm.ee/et/rahvusvahelised-sanktsioonid

IRLAND

https://www.dfa.ie/our-role-policies/ireland-in-the-eu/eu-restrictive-measures/

GRIECHENLAND

http://www.mfa.gr/en/foreign-policy/global-issues/international-sanctions.html

SPANIEN

https://www.exteriores.gob.es/es/PoliticaExterior/Paginas/SancionesInternacionales.aspx

FRANKREICH

http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/autorites-sanctions/

KROATIEN

https://mvep.gov.hr/vanjska-politika/medjunarodne-mjere-ogranicavanja/22955

ITALIEN

https://www.esteri.it/it/politica-estera-e-cooperazione-allo-sviluppo/politica_europea/misure_deroghe/

ZYPERN

https://mfa.gov.cy/themes/

LETTLAND

http://www.mfa.gov.lv/en/security/4539

LITAUEN

http://www.urm.lt/sanctions

LUXEMBURG

https://maee.gouvernement.lu/fr/directions-du-ministere/affaires-europeennes/organisations-economiques-int/mesures-restrictives.html

UNGARN

https://kormany.hu/kulgazdasagi-es-kulugyminiszterium/ensz-eu-szankcios-tajekoztato

ΜΑLTA

https://foreignandeu.gov.mt/en/Government/SMB/Pages/SMB-Home.aspx

NIEDERLANDE

https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/internationale-sancties

ÖSTERREICH

https://www.bmeia.gv.at/themen/aussenpolitik/europa/eu-sanktionen-nationale-behoerden/

POLEN

https://www.gov.pl/web/dyplomacja/sankcje-miedzynarodowe

https://www.gov.pl/web/diplomacy/international-sanctions

PORTUGAL

https://www.portaldiplomatico.mne.gov.pt/politica-externa/medidas-restritivas

RUMÄNIEN

http://www.mae.ro/node/1548

SLOWENIEN

http://www.mzz.gov.si/si/omejevalni_ukrepi

SLOWAKEI

https://www.mzv.sk/europske_zalezitosti/europske_politiky-sankcie_eu

FINNLAND

https://um.fi/pakotteet

SCHWEDEN

https://www.regeringen.se/sanktioner

Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission:

Europäische Kommission

Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA)

Rue de Spa 2/Spastraat 2

1049 Bruxelles/Brussel, Belgien

E-Mail: relex-sanctions@ec.europa.eu

▼M1




ANHANG III

Ausrüstung, Technologie und Software im Sinne der Artikel 3b und 3c

Allgemeiner Hinweis

Ungeachtet seines Inhalts gilt dieser Anhang nicht für

a) 

Ausrüstung, Technologie oder Software, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 oder in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführt ist, oder

b) 

Software, die so konzipiert ist, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Lieferanten installieren kann, die frei erhältlich ist und im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird:

i) 

Barverkauf,

ii) 

Versandverkauf,

iii) 

elektronische Transaktionen oder

iv) 

Telefonverkauf oder

c) 

Software, die allgemein zugänglich ist.

Die Abschnitte A, B, C, D und E beziehen sich auf die in der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 genannten Abschnitte.

„Ausrüstung, Technologie und Software“ im Sinne der Artikel 3b und 3c umfasst Folgendes:

A. 

Liste der Ausrüstung

— 
Ausrüstung für tiefe Paketinspektion
— 
Netzüberwachungsausrüstung einschließlich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung
— 
Funkfrequenz-Überwachungsausrüstung
— 
Ausrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation
— 
Ausrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren
— 
Sprechererkennungs- und Sprecherverarbeitungsausrüstung
— 
IMSI ( 4 )-, MSISDN ( 5 )-, IMEI ( 6 )- und TMSI ( 7 )-Abhör- und Überwachungsausrüstung
— 
Taktische Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von SMS ( 8 )/GSM ( 9 )/GPS ( 10 )/GPRS ( 11 )/UMTS ( 12 )/CDMA ( 13 )/PSTN ( 14 )
— 
Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von DHCP ( 15 )-, SMTP ( 16 )- und GTP ( 17 )-Informationen
— 
Ausrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen
— 
Ferngesteuerte Forensikausrüstung
— 
Ausrüstung für die semantische Verarbeitung
— 
Entschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel
— 
Abhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP)
B. 

Nicht verwendet

C. 

Nicht verwendet

D. 

„Software“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der oben unter Buchstabe A beschriebenen Ausrüstung

E. 

„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der oben unter Buchstabe A beschriebenen Ausrüstung

Ausrüstung, Technologie und Software, die unter diese Abschnitte fällt, ist nur insoweit Gegenstand des vorliegenden Anhangs, als sie von der allgemeinen Beschreibung für „Systeme für das Abhören und die Überwachung des Internets, des Telefonverkehrs und der Satellitenkommunikation“ erfasst wird.

Für die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet „Überwachung“ die Erfassung, Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse und Archivierung von Gesprächsinhalten oder Netzdaten.




ANHANG IV

Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen



▼M10

A.  Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen

▼M5

 

Name

Angaben zur Identität

Begründung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Aung Kyaw Zaw

Geburtsdatum: 20. August 1961

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr. DM000826

Ausstellungsdatum: 22. November 2011

Datum des Ablaufs der Gültigkeit: 21. November 2021

Militärische Kennziffer: BC 17444

Generalleutnant Aung Kyaw Zaw war von August 2015 bis Ende 2017 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Das Büro für Sondereinsätze Nr. 3 überwachte den Kommandobereich West, und in diesem Zusammenhang ist Generalleutnant Aung Kyaw Zaw für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums verantwortlich. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

2.

Maung Maung Soe

Geburtsdatum: März 1964

Geschlecht: männlich

Nationale Kennziffer: Tatmadaw Kyee 19571

Generalmajor Maung Maung Soe war von Oktober 2016 bis10. November 2017 Befehlshaber des Kommandobereichs West der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und überwachte die Militäroperationen im Bundesstaat Rakhine. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Kommandobereich West begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

▼M7

3.

Than Oo

Geburtsdatum: 12. Oktober 1973

Geschlecht: männlich

Militärische Kennziffer: BC 25723

Brigadegeneral Than Oo war bis Mai 2018 Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

▼M19

4.

Aung Aung

Geschlecht: männlich

Militärische Kennziffer: BC 23750

Generalleutnant Aung Aung ist seit Oktober 2022 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 2. Er ist der ehemalige Befehlshaber des Kommandobereichs Südwest der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und ehemaliger Befehlshaber der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

▼M5

5.

Khin Maung Soe

Geburtsdatum: 1972

Geschlecht: männlich

Brigadegeneral Khin Maung Soe ist Befehlshaber des Militärischen Einsatzkommandos 15 — mitunter auch als 15. Leichte-Infanterie-Division bezeichnet — der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw), zu der das Infanteriebataillon Nr. 564 gehört. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom Militärischen Einsatzkommando 15 und insbesondere vom Infanteriebataillon Nr. 564 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

6.

Thura San Lwin

Geburtsdatum: 17. März 1959

Geschlecht: männlich

Brigadegeneral Thura San Lwin war von Oktober 2016 bis Anfang Oktober 2017 Befehlshaber der Grenzschutzpolizei. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

25.6.2018

▼M19

7.

Thant Zin Oo

Geschlecht: männlich

Thant Zin Oo war Befehlshaber des 8. Sicherheitspolizei-Bataillons. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die vom 8. Sicherheitspolizei-Bataillon begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Zu den schweren Menschenrechtsverletzungen zählen rechtswidrige Tötungen und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. Diese Verletzungen wurden in Verbindung und mit direkter Unterstützung der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) dessen Befehlshaber Generalleutnant (ehemaliger Brigadegeneral) Aung Aung ist, begangen. Daher steht Thant Zin Oo mit der in die Liste aufgenommenen Person Generalleutnant Aung Aung in Verbindung.

25.6.2018

▼M5

8.

Ba Kyaw

Geschlecht: männlich

Ba Kyaw ist Feldwebel im 564. Leichten-Infanterie-Bataillon der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In der zweiten Jahreshälfte 2017 hat er Gräueltaten und schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Mord, Deportation und Folter, gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundestaat Rakhine begangen. Insbesondere wurde er als einer der Haupttäter des Massakers von Maung Nu am 27. August 2017 ermittelt.

21.12.2018

9.

Tun Naing

Geschlecht: männlich

Tun Naing ist Kommandeur des Grenzschutzpolizei-Stützpunkts in Taung Bazar. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei in dem Zeitraum um den 25. August 2017 in Taung Bazar begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine; dazu zählen Zwangsverhaftungen, Misshandlung und Folter.

21.12.2018

▼M19

10.

Khin Hlaing

Geburtsdatum: 2.5.1968

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Khin Hlaing ist seit Oktober 2022 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 4. Er ist der ehemalige Befehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) im Goldenen Dreieck. Er ist ehemaliger Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division und war Befehlshaber des Kommandobereichs Nordost der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2016 und Anfang 2017 im Bundesstaat Shan durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division im Bundesstaat Shan während der zweiten Jahreshälfte 2016 begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen einer ethnischen Minderheit angehörende Dorfbewohner. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, Zwangsverhaftungen und die Zerstörung von Dörfern.

21.12.2018

▼M5

11.

Aung Myo Thu

Geschlecht: männlich

Major Aung Myo Thu ist Befehlshaber einer Einsatzeinheit der 33. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Als Befehlshaber einer Einsatzeinheit der 33. Leichten-Infanterie-Division überwachte er die militärischen Operationen, die 2017 im Bundesstaat Rakhine durchgeführt wurden. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 33. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und Zwangsverhaftungen.

21.12.2018

12.

Thant Zaw Win

Geschlecht: männlich

Thant Zaw Win ist Major im 564. Leichten-Infanterie-Bataillon der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In dieser Eigenschaft überwachte er die militärischen Operationen, die im Bundesstaat Rakhine durchgeführt wurden, und ist verantwortlich für die Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen, die am 27. August 2017 vom 564. Leichten-Infanterie-Bataillon insbesondere in dem Dorf Maung Nu und dessen Umgebung gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine begangen wurden. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

21.12.2018

13.

Kyaw Chay

Geschlecht: männlich

Kyaw Chay ist Hauptgefreiter der Grenzschutzpolizei. Vormals war er in Zay Di Pyin stationiert; in dem Zeitraum um den 25. August 2017, als unter seinem Befehl eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen durch die Grenzschutzpolizei begangen wurden, war er Befehlshaber des Stützpunkts der Grenzschutzpolizei dort. In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während dieses Zeitraums. Er war ferner an schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Hierzu zählen Misshandlung von Inhaftierten und Folter.

21.12.2018

14.

Nyi Nyi Swe

Geschlecht: männlich

Generalmajor Nyi Nyi Swe ist der ehemalige Befehlshaber des Kommandobereichs Nord der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Misshandlung von Zivilpersonen, die vom Kommandobereich Nord von Mai 2016 bis April 2018 (bis zu seiner Ernennung zum Befehlshaber des Kommandobereichs Südwest) im Bundesstaat Kachin begangen wurden. Er ist ebenfalls für die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen im Bundesstaat Kachin in demselben Zeitraum verantwortlich, insbesondere die Sperrung von Lebensmitteltransporten.

21.12.2018

▼M16

15.

Min Aung Hlaing

Geburtsdatum: 3. Juli 1956

Geburtsort: Tavoy, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Nationale Kennziffer: 12/SAKHANA(N)020199

Geschlecht: männlich

Min Aung Hlaing ist seit 2011 Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er ist der Vorsitzende des Staatsverwaltungsrates und Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit. Min Aung Hlaing hat sich selbst am 1. August 2021 zum „Premierminister“ erklärt. Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Am 31. Januar 2022 hat der Nationale Rat für Verteidigung und Sicherheit auf Ersuchen von Min Aung Hlaing den Notstand bis zum 31. Juli 2022 förmlich verlängert.

Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing vereint alle Machtbefugnisse auf sich und führt den Vorsitz im Staatsverwaltungsrat, deshalb war er unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Als Vorsitzender des Staatsverwaltungsrates ist Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

2018 haben die Vereinten Nationen und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht berichtet, die seit 2011 von den Streitkräften und den Ordnungskräften in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan verübt wurden und gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya gerichtet waren, wobei sie viele dieser Verstöße als schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht eingestuft haben. Min Aung Hlaing ist seit 2011 Oberbefehlshaber der Tatmadaw und in dieser Funktion unmittelbar für diese an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya verübten schweren Verstöße und Missbräuche verantwortlich.

22.3.2021

16.

Myint Swe

Geburtsdatum: 24. Mai 1951

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Myint Swe ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und war bis zum 1. Februar 2021 der von der Tatmadaw ernannte Vizepräsident. An diesem Tag nahm Myint Swe zusammen mit anderen Angehörigen der Tatmadaw an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit teil. Diese Sitzung des Nationales Rates war verfassungswidrig, da die zivilen Mitglieder des Rates von ihr ausgeschlossen waren. Während dieser Sitzung wurde Myint Swe zum kommissarischen Präsidenten erklärt. Myint Swe hat sodann den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Hierdurch wurde gegen das Verfahren für die Ausrufung des Notstands verstoßen, da nach der Verfassung nur der Präsident befugt ist, den Notstand auszurufen. Am 31. Januar 2022 hat Myint Swe die Verlängerung des Notstands bis zum 31. Juli 2022 genehmigt.

Durch die Annahme der Ernennung zum kommissarischen Präsidenten und durch die Übertragung der gesetzgebenden, der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt auf den Oberbefehlshaber hat Myint Swe zum Sturz der demokratisch gewählten Regierung beigetragen und ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

22.3.2021

17.

Soe Win

Geburtsdatum: 1. März 1960

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Soe Win ist seit 2011 stellvertretender Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er ist stellvertretender Vorsitzender des Staatsverwaltungsrates und Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit. Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Soe Win hat an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit vom 31. Januar 2022 teilgenommen, in der der Notstand bis zum 31. Juli 2022 verlängert wurde.

Als stellvertretender Vorsitzender des Staatsverwaltungsrates war der stellvertretende Oberbefehlshaber Soe Win unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben.

Als stellvertretender Vorsitzender des Staatsverwaltungsrates ist der stellvertretende Oberbefehlshaber Soe Win unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

2018 haben die Vereinten Nationen und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht berichtet, die seit 2011 von den Streitkräften und den Ordnungskräften in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan verübt wurden und gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya gerichtet waren, wobei sie viele dieser Verstöße als schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht eingestuft haben. Soe Win ist seit 2011 stellvertretender Oberbefehlshaber der Tatmadaw und in dieser Funktion unmittelbar für diese an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya verübten schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

22.3.2021

▼M19

18.

Sein Win

Geburtsdatum: 24.7.1956

Geburtsort: Pyin Oo Lwin, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Sein Win ist Angehöriger der Tatmadaw und ehemaliger Verteidigungsminister (vom 24. August 2015 bis 1. Februar 2021). Seit Februar 2021 (bis mindestens September 2022) war er Vorsitzender der Myanmar War Veterans Organization (MWVO).

Am 1. Februar 2021 nahm er zusammen mit anderen Angehörigen der Tatmadaw an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit teil. Diese Sitzung des Nationales Rates war verfassungswidrig, da die zivilen Mitglieder des Rates von ihr ausgeschlossen waren. Während dieser Sitzung wurde Myint Swe zum kommissarischen Präsidenten erklärt. Myint Swe hat sodann den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, Min Aung Hlaing, übertragen. Hierdurch wurde gegen das Verfahren für die Ausrufung des Notstands verstoßen, da nach der Verfassung nur der Präsident befugt ist, den Notstand auszurufen.

Durch seine Teilnahme an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit, während der beschlossen wurde, den Notstand auszurufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung zu übertragen, hat Sein Win dazu beigetragen, unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung zu stürzen. Deshalb ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

2018 haben die Vereinten Nationen und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht berichtet, die seit 2011 von den Streitkräften und den Ordnungskräften in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan verübt wurden und gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya gerichtet waren, wobei sie viele dieser Verstöße als schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht eingestuft haben. Sein Win war vom 24. August 2015 bis 1. Februar 2021 Verteidigungsminister und in dieser Funktion unmittelbar für diese an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya verübten schweren Verstöße und Missbräuche verantwortlich.

22.3.2021

▼M9

19.

Thein Soe

(alias U Thein Soe)

Geburtsdatum: 23. Januar 1952

Geburtsort: Kani, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Thein Soe wurde am 2. Februar 2021 zum Vorsitzenden der Unionswahlkommission ernannt. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch die von ihm als Vorsitzender der Unionswahlkommission vorgenommenen Handlungen, insbesondere die Nichtanerkennung des Wahlergebnisses, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, ist Thein Soe unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar untergraben werden.

22.3.2021

▼M19

20.

Mya Tun Oo

Geburtsdatum: 4.5.1961 oder 5.5.1961

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

General Mya Tun Oo ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er wurde am 1. Februar 2021 zum Verteidigungsminister ernannt und ist Mitglied des Staatsverwaltungsrates. Er wurde am 1. Februar 2023 auch zum stellvertretenden Premierminister ernannt.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Mya Tun Oo hat an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit vom 31. Januar 2022 teilgenommen, in der der Notstand bis zum 31. Juli 2022 verlängert wurde. Als Mitglied des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit sowie des Staatsverwaltungsrates war General Mya Tun Oo unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist General Mya Tun Oo unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Darüber hinaus ist Mya Tun Oo als Verteidigungsminister für die Angriffe der Streitkräfte im Bundesstaat Kayah vom 25. Dezember 2021, bei denen mehr als 30 Menschen, darunter Kinder und humanitäres Personal, getötet wurden, sowie für Massentötungen und Folterungen von Zivilisten in ganz Myanmar verantwortlich. Als Verteidigungsminister ist General Mya Tun Oo außerdem verantwortlich für Bombardierungen, Luftangriffe und andere Fälle massiver Gewalt, die 2022 durch die Streitkräfte Myanmars verübt wurde. Er ist also für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma verantwortlich.

2018 haben die Vereinten Nationen und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht berichtet, die seit 2011 von den Streitkräften und den Ordnungskräften in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan verübt wurden und gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya gerichtet waren, wobei sie viele dieser Verstöße als schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht eingestuft haben. Mya Tun Oo war von August 2016 bis zu seiner Ernennung zum Verteidigungsminister stellvertretender Stabschef der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und bekleidete damit den dritthöchsten Rang bei der Tatmadaw. In dieser Funktion hat er die im Bundesstaat Rakhine durchgeführten militärischen Operationen überwacht und die verschiedenen Streitkräfte, einschließlich Armee, Marine und Luftwaffe, und den Einsatz von Artillerie koordiniert. Er ist deshalb für diese an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya verübten schweren Verstöße und Missbräuche verantwortlich.

22.3.2021

▼M9

21.

Dwe Aung Lin

Geburtsdatum:

31. Mai 1962

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Dwe Aung Lin ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und der Sekretär des Staatsverwaltungsrates.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Generalleutnant Dwe Aung Lin wurde am 2. Februar 2021 zum Sekretär des Staatsverwaltungsrates ernannt und hat Anordnungen des Staatsverwaltungsrates erteilt. Unter anderem ordnete er die Entfernung von Personen aus den Ämtern, die ihnen von der rechtmäßig gewählten Regierung übertragen worden waren, und die Neubesetzung der Wahlkommission Myanmars an.

Als Mitglied und Sekretär des Staatsverwaltungsrates war Generalleutnant Dwe Aung Lin unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

22.3.2021

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben.

Als Mitglied und Sekretär des Staatsverwaltungsrates ist Generalleutnant Dwe Aung Lin unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

22.

Ye Win Oo

Geburtsdatum: 21. Februar 1966

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Ye Win Oo ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und stellvertretender Sekretär des Staatsverwaltungsrates.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

22.3.2021

Generalleutnant Ye Win Oo wurde am 2. Februar 2021 zum stellvertretenden Sekretär des Staatsverwaltungsrates ernannt. Als Mitglied und stellvertretender Sekretär des Staatsverwaltungsrates war Generalleutnant Ye Win Oo unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben.

Als Mitglied und stellvertretender Sekretär des Staatsverwaltungsrates ist Generalleutnant Ye Win Oo unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

▼M19

23.

Maung Maung Kyaw

Geburtsdatum: 23.7.1964

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

General Maung Maung Kyaw ist ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Er ist seit Januar 2022 außer Dienst. Er war bis Februar 2023 Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Zuvor war er von 2018 bis Januar 2022 Oberbefehlshaber der Luftwaffe Myanmars. Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war General Maung Maung Kyaw unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Als ehemaliges Mitglied des Staatsverwaltungsrates war General Maung Maung Kyaw unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Darüber hinaus war er in seiner früheren Eigenschaft als Oberbefehlshaber der Luftwaffe Myanmars unmittelbar für die Bombenangriffe im Bundesstaat Kayah im Dezember 2021 verantwortlich, die sich gegen die Zivilbevölkerung richteten und eine hohe Zahl von Opfern forderten. Daher ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

22.3.2021

▼M9

24.

Moe Myint Tun

Geburtsdatum: 24. Mai 1968

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Moe Myint Tun ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und Mitglied des Staatsverwaltungsrates.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Generalleutnant Moe Myint Tun unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

22.3.2021

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Generalleutnant Moe Myint Tun unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

2018 haben die Vereinten Nationen und internationale zivilgesellschaftliche Organisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen und schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht berichtet, die seit 2011 von den Streitkräften und den Ordnungskräften in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan verübt wurden und gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya gerichtet waren, wobei sie viele dieser Verstöße als schwerste Verbrechen nach dem Völkerrecht eingestuft haben. Generalleutnant Moe Myint Tun war Befehlshaber des Büros für Sonderoperationen (BSO-6) und bis 2019 Stabschef (Armee) der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In dieser Funktion überwachte er die Operationen im Bundesstaat Rakhine. Er ist deshalb für diese an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya verübten schweren Verstöße und Missbräuche verantwortlich.

▼M19

25.

Than Hlaing

Geburtsdatum: 1965

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Than Hlaing ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Vom 2. Februar 2021 bis Mai 2022 war er stellvertretender Minister für Inneres und Polizeichef.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Generalleutnant Than Hlaing, der vom Staatsverwaltungsrat ernannt wurde, hat an Handlungen und politischen Maßnahmen, mit denen die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden, sowie an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, mitgewirkt.

Zudem haben Ordnungskräfte unter dem Befehl von Generalleutnant Than Hlaing seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt, Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert. Als ehemaliger stellvertretender Minister des Inneren und Polizeichef war Generalleutnant Than Hlaing unmittelbar für Entscheidungen über repressive Maßnahme und Gewalttätigkeiten gegen friedlich Demonstrierende verantwortlich, die von der Polizei durchgeführt wurden; er ist deshalb verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma.

22.3.2021

26.

Mahn Nyein Maung

(alias P’do, Phado Man Nyein Maung)

Mitglied des Staatsverwaltungsrats

Geburtsdatum: etwa 1947

Geburtsort: Maungdaw, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Mahn Nyein Maung ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC).

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Mahn Nyein Maung unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Mahn Nyein Maung unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

19.4.2021

27.

Thein Nyunt

Mitglied des Staatsverwaltungsrats Vorsitzender der New National Democracy Party (NNDP)

Geburtsdatum: 26.12.1944

Geburtsort: Kawkareik (Staat Karen), Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Personalausweis-Nr.: 12/THAGAKA(NAING)012432

Geschlecht: männlich

Thein Nyunt ist Mitglied des zentralen Beratungsgremiums des Staatsverwaltungsrats (SAC). Seit dem 1. Februar 2023 hat er zudem einen Sitz im zentralen Beratungsgremium des Staatsverwaltungsrats.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Thein Nyunt unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Thein Nyunt unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

19.4.2021

28.

Khin Maung Swe

Mitglied des Staatsverwaltungsrats Vorsitzender der Partei National Democratic Force (NDF)

Geburtsdatum: 24.7.1942

Geburtsort: Ngathaingchaung, Bezirk Pathein, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Khin Maung Swe ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Seit dem 1. Februar 2023 hat er zudem einen Sitz im zentralen Beratungsgremium des Staatsverwaltungsrats.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Khin Maung Swe unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Khin Maung Swe unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

19.4.2021

29.

Aye Nu Sein

Mitglied des Staatsverwaltungsrats Stellvertretende Vorsitzende der Arakan National Party

Geburtsdatum: 24.3.1957

Geburtsort: Sittwe, Bundesstaat Rakhine, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: weiblich

Aye Nu Sein ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Seit dem 1. Februar 2023 hat sie zudem einen Sitz im zentralen Beratungsgremium des Staatsverwaltungsrats.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Aye Nu Sein unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; sie ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Aye Nu Sein unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

19.4.2021

30.

Jeng Phang Naw Htaung

Mitglied des Staatsverwaltungsrats

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Jeng Phang Naw Htaung ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Seit dem 1. Februar 2023 ist er zudem Minister der Union für ethnische Angelegenheiten.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Jeng Phang Naw Htaung unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Jeng Phang Naw Htaung unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

19.4.2021

▼M10

31.

MAUNG Ha

Mitglied des Staatsverwaltungsrats

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Maung Ha ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC).

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Maung Ha unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

19.4.2021

 

 

 

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Khin Maung Swe unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

 

▼M19

32.

Sai Long Hseng

Mitglied des Staatsverwaltungsrats

Geburtsdatum: 18.4.1947

Geburtsort: Kengtung, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Staatsbürgerschaftsnachweis: Katana (Naing) 0052495;

Personalausweis-Nr.: 13/KATANA (N)-005249;

Geschlecht: männlich

Sai Long Hseng ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Seit dem 1. Februar 2023 hat er zudem einen Sitz im zentralen Beratungsgremium des Staatsverwaltungsrats.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Sai Long Hseng unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Sai Long Hseng unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

19.4.2021

33.

Saw Daniel

Mitglied des Staatsverwaltungsrats

Geburtsdatum: 25.11.1957

Geburtsort: Loikaw (Staat Kayah), Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Saw Daniel ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Seit dem 1. Februar 2023 hat er zudem einen Sitz im zentralen Beratungsgremium des Staatsverwaltungsrats.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Saw Daniel unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Daniel Saw unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

19.4.2021

34.

Dr. Banyar Aung Moe

Mitglied des Staatsverwaltungsrats

Geburtsdatum: 14.8.1947

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 10RAMANAN202348

Banyar Aung Moe ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Seit dem 1. Februar 2023 hat er zudem einen Sitz im zentralen Beratungsgremium des Staatsverwaltungsrats.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Banyar Aung Moe unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Zudem hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des Staatsverwaltungsrates stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit auch durch Beschränkung des Zugangs zum Internet eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Zudem hat der Staatsverwaltungsrat in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über die betreffenden Gebiete übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedliche Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wodurch ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates ist Banyar Aung Moe unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

19.4.2021

35.

U Chit Naing

(alias: Sate Pyin Nyar)

Geburtsdatum: Dezember 1948

Geburtsort: Kyee Nee Village, Chauk Township, Magway Region, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Anschrift: Myanmar, Yangon, Tharkayta Township, Yadanar Housing (near Tine Yin Thar Village), Yadanar Street, No. 150

U Chit Naing hatte vom 1. August 2021 bis zum 18. August 2022 als Minister der Unionsregierung die Leitung des Ministeriums des Büros der Unionsregierung inne. Vom 2. Februar 2021 bis zum 31. Juli 2021 war er Minister für Information. Er wurde vom Vorsitzenden des Staatsverwaltungsrates (SAC) ernannt, der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat. Als Minister für Information war er für die staatlichen Medien (MWD, MRTV, die Zeitungen Myanmar Alin, Kyemon und Global New Light of Myanmar, die Nachrichtenagentur Myanmar News Agency (MNA) sowie die digitalen Nachrichten Myanmar Digital News) und somit für die Sendung und Veröffentlichung der amtlichen Nachrichten verantwortlich. Während seiner Amtszeit als Minister für Information waren die Zeitungen voll von pro-militärischen Artikeln; er trägt daher die Verantwortung für die Propaganda der Junta und die Verbreitung von Desinformation in den staatlichen Medien, in denen keine ordnungsgemäße Berichterstattung stattfindet. Er ist unmittelbar verantwortlich für Beschlüsse, die zur Unterdrückung der Medien des Landes geführt haben. Dazu zählen Verfügungen, wonach unabhängigen Medien die Verwendung der Begriffe „Staatsstreich“, „Militärregime“ und „Junta“ untersagt ist und fünf lokale Nachrichtenmedien im Land verboten wurden. In seinen früheren Funktionen als Regierungsmitglied untergruben seine Handlungen, Maßnahmen und Aktivitäten die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

19.4.2021

▼M16

36.

Soe Htut

Geburtsdatum: 29. März 1960

Geburtsort: Mandalay, Myanmar/Birma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Soe Htut ist Angehöriger der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Außerdem ist er Mitglied des Staatsverwaltungsrates (SAC) unter der Leitung des Oberbefehlshabers Min Aung Hlaing.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Soe Htut wurde am 1. Februar 2021 zum Innenminister ernannt. Soe Htut hat an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit vom 31. Januar 2022 teilgenommen, in der der Notstand bis zum 31. Juli 2022 verlängert wurde. Im Zusammenhang mit diesem Beschluss und als Mitglied des SAC untergraben seine Handlungen und Maßnahmen die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

Der Innenminister ist für die Polizei, die Feuerwehr und den Strafvollzug von Myanmar zuständig. Die Aufgaben des Innenministeriums umfassen die Sicherheit und die öffentliche Ordnung des Staates. In dieser Funktion ist Generalleutnant Soe Htut verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die die Polizei von Myanmar seit dem Militärputsch vom 1. Februar 2021 begangen hat, darunter die Tötung von Zivilisten und unbewaffneten Demonstranten, Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen von Oppositionsführern und friedlichen Demonstranten sowie Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Darüber hinaus war Generalleutnant Soe Htut als Mitglied des SAC unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Er ist außerdem unmittelbar verantwortlich für die Beschlüsse des SAC über Repressionen, einschließlich Rechtsvorschriften, die die Menschenrechte verletzen und die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger Myanmars einschränken, sowie für die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die von den Sicherheitskräften Myanmars begangen werden.

21.6.2021

37.

Tun Naung

(alias Tun Naing; alias Htun Naung)

Geburtsdatum: 30. April 1963

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Tun Naung ist Mitglied der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und war zuvor Befehlshaber. Er ist Minister für Grenzangelegenheiten und Mitglied des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsrates. Im Jahr 2013 war Tun Tun Naung der nördliche Befehlshaber, der den Konflikt des Militärs von Myanmar/Birma mit der Unabhängigen Armee von Kachin beaufsichtigte. In diesem Konflikt verübten die Streitkräfte von Myanmar unter dem Kommando Tun Tun Naung schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Im Jahr 2017 war Tun Tun Naung befehlshabender Offizier des „1. Büros für Sondereinsätze“. Unter seinem Kommando verübten Truppen während der „Rohingya-Säuberungsaktionen“ Gräueltaten und schwere Menschenrechtsverletzungen gegen ethnische Minderheiten im Bundesstaat Rakhine. Diese Aktionen begannen am 25. August 2017 und umfassten willkürliche Tötungen, körperlichen Missbrauch, Folter, sexuelle Gewalt und die Inhaftierung von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Rohingya. Als Kommandeur in den Jahren 2013 und 2017 ist Tun Tun Naung für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma verantwortlich.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Während dieser Ereignisse hat Tun Tun Naung am 1. Februar 2021 die Ernennung zum Minister für Grenzangelegenheiten in der Unionsregierung und damit einen Sitz im Nationalen Rat für Verteidigung und Sicherheit angenommen. Tun Tun Naung hat an der Sitzung des Nationalen Rates für Verteidigung und Sicherheit vom 31. Januar 2022 teilgenommen, in der der Notstand bis zum 31. Juli 2022 verlängert wurde. Im Zusammenhang mit diesem Beschluss und als Mitglied der Unionsregierung und Minister für Grenzangelegenheiten ist Tun Tun Naung verantwortlich für Aktivitäten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität des Landes bedrohen.

21.6.2021

▼M19

38.

Win Shein

(alias U Win Shein)

Geburtsdatum: 31.7.1957

Geburtsort: Mandalay, Myanmar/Burma

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: DM001478 (Myanmar/Birma), ausgestellt am 10. September 2012, gültig bis 9. September 2022

Personalausweis-Nr.: 12DAGANA011336

Win Shein ist seit dem 1. Februar 2023 stellvertretender Premierminister und seit dem 1. Februar 2021 Minister für Planung und Finanzen; er wurde von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing ernannt.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates Min Aung Hlaing übertragen.

Durch die Annahme der Ernennung zum Minister für Planung und Finanzen und zum stellvertretenden Premierminister der Unionsregierung und durch seine wichtige Rolle in der Wirtschaftspolitik des Regimes ist Win Shein verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma.

21.6.2021

▼M12

39.

Khin Maung Yi (alias Khin Maung Yee; alias U Khin Maung Yi)

Geburtsdatum: 15. Februar 1965

Geburtsort: Rangun, Myanmar

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Oberst Khin Maung Yi ist der derzeitige Minister für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC). Er war unter der demokratisch gewählten Regierung Staatssekretär in diesem Ministerium.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Oberst Khin Maung Yi wurde am 2. Februar 2021 vom Staatsverwaltungsrat unter der Leitung des Oberbefehlshabers Min Aung Hlaing zum Minister für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC) ernannt.

21.6.2021

 

 

 

Nach dem Recht Myanmars ist die MONREC allein für die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Myanmars verantwortlich und spielt eine entscheidende Rolle bei der Ausbeutung von und dem Handel mit – unter anderem – Ressourcen wie Edelsteinen, Perlen und anderen mineralischen Ressourcen sowie forstwirtschaftlichen Erzeugnissen. Unter seiner Führung kontrolliert MONREC Myanmar Pearl Enterprise (MPE), Myanmar Gems Enterprise (MGE) und Myanmar Timber Enterprise (MTE), die ausschließliche Rechte für die Produktion und den Handel mit Ressourcen aus ihren Zuständigkeitsbereichen haben.

Durch die Annahme der Ernennung zum Minister für natürliche Ressourcen und Umweltschutz und durch seine Rolle bei der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen Myanmars trägt Khin Maung Yi zur Finanzierung des Militärregimes bei und ist daher für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma verantwortlich.

 

▼M19

40.

Tin Aung San

Geburtsdatum: 16.10.1960

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 12/La Ma Na (N) 89 489

Admiral Tin Aung San ist der Oberbefehlshaber der Marine von Myanmar/Birma. Außerdem amtiert er seit dem 3. Februar 2021 als Minister für Verkehr und Kommunikation und seit dem 1. Februar 2023 als stellvertretender Premierminister. Er ist auch Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC).

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Als Minister der Regierung für Verkehr und Kommunikation ist er für Kommunikation und Netze zuständig, das heißt, er trifft Entscheidungen und setzt politische Maßnahmen um, die den freien Zugang zu Online-Daten bestimmen. Seit seiner Übernahme des Ministeriums gab es zahlreiche Abschaltungen und gezielte Verlangsamungen des Internets sowie Anordnungen an Internetanbieter zu verhindern, dass Facebook, Twitter und Instagram online zugänglich sind. Im Januar 2022 wurde ein Entwurf für ein neues Cybersicherheitsgesetz in Umlauf gebracht, wonach es zulässig ist, Überwachungstechnologie zur Überwachung und gezielten Beschattung von Personen zu missbrauchen und somit deren Recht auf freie Meinungsäußerung sowie den Zugang zu Informationen zu unterdrücken. Tin Aung San ist also unmittelbar für die Einschränkung der Pressefreiheit und des Online-Zugangs zu Informationen sowie für die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre der Bevölkerung von Myanmar verantwortlich. Dadurch ist er für die Untergrabung der Demokratie und des Rechtsstaatsprinzips in Myanmar/Birma verantwortlich.

Als Mitglied des SAC war Tin Aung San unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Er ist außerdem unmittelbar verantwortlich für die Beschlüsse des SAC über Repressionen, einschließlich Rechtsvorschriften, die die Menschenrechte verletzen und die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger Myanmars einschränken, sowie für die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, die von den Sicherheitskräften Myanmars begangen werden.

21.6.2021

41.

Thida Oo

alias Daw Thida Oo

Staatsangehörigkeit: Myanmar/

Geschlecht: weiblich

Thida Oo wurde am 2. Februar 2021 vom Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw), Min Aung Hlaing, zur Generalstaatsanwältin der Union Myanmar ernannt. Sie ist Mitglied der Investitionskommission von Myanmar (MIC).

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar 2021 den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern, wurde am 2. Februar 2021 der Staatsverwaltungsrat (SAC) eingesetzt. Im Juli 2022 nahm Oo an dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) teil, wobei sie gegen den Vorwurf des Völkermords an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya aussagte und die Junta verteidigte.

Thida Oo ist seit dem ersten Tag Teil der Regierung, die aus dem Putsch hervorgegangen ist, und nutzt die von dem im Jahr 2010 amtierenden Generalstaatsanwalt des Unionsrechts erteilte Vollmacht, politisch motivierte Gerichtsverfahren und anschließende willkürliche Inhaftierungen durchzuführen und die vom Militärregime begangenen Übergriffe zu ermöglichen. Sie hat daher an Handlungen und politischen Maßnahmen, mit denen die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden, sowie an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, mitgewirkt.

21.6.2021

▼M12

42.

Aung Lin Tun

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Generalmajor Aung Lin Tun ist Mitglied der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) und stellvertretender Verteidigungsminister.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Am 2. Februar wurde der SAC eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

21.6.2021

 

 

 

Generalmajor Aung Lin Tun wurde am 11. Mai 2021 vom Staatsverwaltungsrat (SAC) unter der Leitung des Oberbefehlshabers Min Aung Hlaing zum stellvertretenden Verteidigungsminister ernannt. Vor seiner Beförderung arbeitete er im Büro des Oberbefehlshabers der Armee und war an allen repressiven Maßnahmen des SAC und der Streitkräfte (Tatmadaw) seit dem Putsch beteiligt.

Als stellvertretender Verteidigungsminister hat Generalmajor Aung Lin Tun an Handlungen und politischen Maßnahmen, mit denen die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden, sowie an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität des Landes bedrohen, mitgewirkt. Darüber hinaus ist Generalmajor Aung Lin Tun als Mitglied des Militärregimes unmittelbar für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die von den Sicherheitskräften gegen friedliche Demonstranten begangen wurden.

 

43.

Zaw Min Tun

Geburtsort: Yenanchaung, Myanmar

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Brigadegeneral Zaw Min Tun ist Leiter des Presseteams des Staatsverwaltungsrats und stellvertretender Informationsminister. Er war früher Leiter des True-News-Informationsteams der Streitkräfte (Tatmadaw).

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Am 2. Februar wurde der SAC eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

Er wurde vom Staatsverwaltungsrat (SAC) unter der Leitung des Oberbefehlshabers Min Aung Hlaing am 5. Februar 2021 zum Leiter des SAC-Presseteams und am 7. Februar 2021 zum stellvertretenden Informationsminister ernannt.

Als Sprecher des Staatsverwaltungsrats hat Brigadegeneral Zaw Min Tun den Vorsitz bei allen Pressekonferenzen des SAC geführt, die darauf abzielen, die Narrative des SAC über den Putsch und die Handlungen der Junta zu vermitteln und zu rechtfertigen.

21.6.2021

 

 

 

Als stellvertretender Informationsminister der Regierung ist er unmittelbar für die staatseigenen Medien und damit für die Ausstrahlung und Veröffentlichung offizieller Nachrichten verantwortlich. Seit der Ernennung von Chit Naing zum Informationsminister und von Zaw Min Tun zu seinem Stellvertreter sind die Zeitungen voll von pro-militärischen Artikeln. Daher trägt Zaw Min Tun die Verantwortung für die Propaganda der Junta und die Verbreitung von Desinformation in den staatlichen Medien, in denen keine ordnungsgemäße Berichterstattung stattfindet. Er ist unmittelbar verantwortlich für Beschlüsse, die zur Unterdrückung der Medien des Landes geführt haben. Dazu zählen Verfügungen, wonach unabhängigen Medien die Verwendung der Begriffe „Staatsstreich“, „Militärregime“ und „Junta“ untersagt ist, fünf lokale Nachrichtenmedien im Land verboten und inländische und ausländische Journalisten festgenommen wurden. In seinen Erklärungen hat er den Militärputsch öffentlich befürwortet. Er ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie in Myanmar/Birma durch die Einschränkung der Pressefreiheit und des Zugangs zu Informationen, sowohl online als auch offline.

Als Mitglied des SAC und der Juntaregierung hat Brigadegeneral Zaw Min Tun an Handlungen und politischen Maßnahmen, mit denen die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden, sowie an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, mitgewirkt.

 

▼M19

44.

Aung Naing Oo

Geburtsdatum: 13.10.1962 oder 9.6.1969

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geburtsort: Kyaukse, Mandalay, Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Anschrift: L 103, Kenyeikthar Lane 6, FMI city, Yangon, Myanmar/Birma

Reisepass-Nr.: DM002656

Personalausweis-Nr.: 7/PaKhaNa (Naing) 13345; 5/SaKaNa (Naing) 017289

Aung Naing Oo ist seit dem 19. August 2022 Handelsminister. Vom 2. Februar 2021 bis zum 18. August 2022 war er Minister für Investitionen und Außenwirtschaftsbeziehungen. Er wurde vom Staatsverwaltungsrat (State Administrative Council, SAC), der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat, ernannt.

Als Minister der Regierung ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. Als Minister für Investitionen und Außenwirtschaftsbeziehungen war er dafür zuständig, das Wirtschaftsleben und Investitionen in Myanmar/Birma zu erleichtern und trägt daher zur Deckung des Finanzbedarfs des Militärregimes bei. In seinen Erklärungen und durch seine Handlungen hat er den Putsch und das Militärregime öffentlich befürwortet, unter anderem durch die Behauptung, dass die internationalen Medien die Krise hochspielten, und indem er nachdrücklich erklärte, dass die Bewegung des zivilen Ungehorsams beendet sei. Darüber hinaus hat er Führungskräfte ausländischer Telekommunikationsunternehmen daran gehindert, das Land ohne Genehmigung zu verlassen, und im Februar 2021 demonstrierende Beamte aus dem Ministerium entlassen. Daher werden durch seine Handlungen, politischen Maßnahmen und Tätigkeiten die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, und er wirkt bei Handlungen mit, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

21.2.2022

▼M14

45.

Charlie Than

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geburtsdatum: 1950;

Geschlecht: männlich;

Anschrift: Room No (23), Building No (25), Palm Village Villa, Yankin Yanshin Street, Yangon, Myanmar/Birma

Charlie Than ist seit dem 22. Mai 2021 Minister für Industrie. Er wurde vom Staatsverwaltungsrat (SAC), der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat, ernannt.

In seinen Erklärungen und durch seine Handlungen hat er den Putsch und das Militärregime öffentlich befürwortet. Als Minister der Regierung ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. Als Minister für Industrie hat er die Kontrolle über staatseigene Fabriken und trägt somit zur Deckung des Finanzbedarfs des Militärregimes bei. Daher werden durch seine Handlungen, politischen Maßnahmen und Tätigkeiten die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, und er wirkt bei Handlungen mit, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

21.2.2022

▼M19

46.

Thet Thet Khine

Geburtsdatum: 19.8.1967

Staatsangehörigkeit: Myanmar/

Geburtsort: Mogok, Myanmar/Birma

Geschlecht: weiblich

Anschrift: 127A Dhamazadei Road, Kamayut, Yangon, Myanmar/Birma

Reisepass-Nr.: MB132403 (Myanmar/Birma), ausgestellt am 7. Mai 2015, gültig bis 6. Mai 2020

Personalausweis-Nr.: 9MAKANAN034200

Thet Thet Khine ist seit dem 4. Februar 2021 Ministerin für Sozialfürsorge, Hilfe und Neuansiedlung. Sie wurde vom Staatsverwaltungsrat (SAC), der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat, ernannt.

Sie hat den Putsch wiederholt öffentlich unterstützt. Als Ministerin der Regierung ist sie Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. In ihren Erklärungen und durch ihre Handlungen hat sie den Putsch und das Militärregime öffentlich befürwortet, unter anderem durch die Behauptung, dass das Militär den Putsch als Reaktion auf Wahlbetrug durchgeführt habe. Darüber hinaus hat sie dementiert, dass das Militär Völkermord an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya verübt habe. Sie wirkt daher an Handlungen und politischen Maßnahmen, mit denen die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden, sowie an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, mit und befürwortet solche Handlungen und Maßnahmen.

21.2.2022

▼M14

47.

Maung Ohn (alias U Maung Ohn)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Maung Ohn ist seit dem 1. August 2021 Minister für Information. Er wurde vom Staatsverwaltungsrat (SAC), der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat, ernannt. Zuvor war er Minister für Hotellerie und Tourismus, ernannt am 7. Februar 2021.

Als Minister der Regierung ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. Als Minister für Information hat er die Kontrolle über die staatlichen Medien (MWD, MRTV, die Zeitungen Myanmar Alin, Kyemon und Global New Light of Myanmar, die Nachrichtenagentur Myanmar News Agency (MNA) und die digitalen Nachrichten Myanmar Digital News) und kontrolliert somit die Sendung und Veröffentlichung der amtlichen Nachrichten. Er hat die repressive Politik im Anschluss an den Militärputsch fortgesetzt und weiter verschärft, insbesondere, indem er das Fernseh- und Rundfunkgesetz änderte und die Meinungs- und Pressefreiheit unter anderem durch die Einschränkung des Internetzugangs, die Kriminalisierung des Journalismus und die Inhaftierung von Journalisten noch weiter einschränkte. Darüber hinaus hat er die Mitglieder des Medienrates von Myanmar, bei dem es sich um ein unabhängiges Gremium handelt, angewiesen, die Ziele der Regierung umzusetzen.

Daher werden durch seine Handlungen, politischen Maßnahmen und Tätigkeiten die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, und er wirkt bei Handlungen mit, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

21.2.2022

48.

Shwe Kyein (alias U Shwe Kyein)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Shwe Kyein ist seit dem 30. März 2021 Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC).

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar/Birma einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung, General Min Aung Hlaing, übertragen. Am 2. Februar 2021 wurde der SAC eingesetzt, um diese Gewalten auszuüben, womit die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats gehindert wurde.

Als Mitglied des SAC war U Shwe Kyein unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Zudem hat der SAC Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden.

Die unter der Kontrolle des SAC stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 kontinuierlich schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet, Hunderttausende vertrieben, Zivilpersonen verbrannt, gefoltert und getötet haben und den gleichberechtigten Zugang zu humanitärer Hilfe verweigert haben. Die unter der Kontrolle des SAC stehenden Streitkräfte und Behörden haben die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt, indem sie den Zugang zum Internet beschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen, inhaftiert und verurteilt haben. Zudem hat der SAC in Teilen des Landes das Kriegsrecht verhängt und somit den Streitkräften die vollständige Kontrolle, einschließlich im Bereich der Verwaltung, der Justiz und der Strafverfolgung, über das betreffende Gebiet übertragen. In den unter Kriegsrecht stehenden Gebieten werden Zivilpersonen, einschließlich Journalisten und friedlichen Demonstranten, vor Militärgerichte gestellt, wobei ihnen das Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, einschließlich auf einen wirksamen Rechtsbehelf, entzogen wird. In den Gebieten, in denen das Kriegsrecht ausgerufen wurde, haben Gewalttätigkeiten der Streit- und Polizeikräfte, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität bedrohen, erheblich zugenommen.

Als Mitglied des SAC ist U Shwe Kyein unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

21.2.2022

49.

Aung Moe Myint (alias U Aung Moe Myint)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Aung Moe Myint wurde am 23. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, und die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl ist Aung Moe Myint unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

50.

Than Tun (alias U Than Tun)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Than Tun wurde am 2. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission ist Than Tun unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

51.

Aung Lwin Oo (alias U Aung Lwin OO)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Aung Lwin Oo wurde am 23. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission ist Aung Lwin Oo unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

52.

Aung Saw Win (alias U Aung Saw Win)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Aung Saw Win wurde am 2. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission ist Aung Saw Win unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

53.

Than Win

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Than Win wurde am 2. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen gegen 16 Personen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission ist Than Win unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

54.

Saw Ba Hline (alias U Saw Ba Hline)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Saw Ba Hline wurde am 9. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission ist Saw Ba Hline unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

55.

Soe Oo (aliasU Soe OO)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Soe Oo wurde am 9. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen gegen 16 Personen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission, ist Soe Oo unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

56.

Than Soe (alias U Than Soe)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Than Soe wurde am 26. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission, ist Than Soe unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

57.

Bran Shaung (alias U Bran Shaung)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Bran Shaung wurde am 26. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission, ist Bran Shaung unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

58.

Myint Oo (alias U Myint Oo)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Myint Oo wurde am 26. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission, ist Myint Oo unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

59.

Khin Maung Oo (alias U Khin Maung Oo)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Khin Maung Oo wurde am 26. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission, ist Khin Maung Oo unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

60.

Nu Mya Zan (alias Daw Nu Mya Zan)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: weiblich

Nu Mya Zan wurde am 26. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch ihre Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission, ist Nu Mya Zan unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

61.

Myint Thein (alias U Myint Thein)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Myint Thein wurde am 26. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission, ist Myint Thein unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

62.

Ba Maung (alias Dr. Ba Maung)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

Ba Maung wurde am 26. Februar 2021 in die Unionswahlkommission berufen. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl und die Repressionsmaßnahmen gegen ehemalige Mitglieder der Unionswahlkommission, ist Ba Maung unmittelbar an Handlungen beteiligt, durch die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben werden.

21.2.2022

63.

Tayza Kyaw (alias U Tayza Kyaw)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich

U Tayza Kyaw gehört den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) an und bekleidet mehrere hochrangige Positionen, einschließlich der Position des Befehlshabers des Kommandobereichs Nord und der Position des Befehlshabers des Büros für Sondereinsätze Nr. 1 (Bureau of Special Operations, BSO 1).

Vor dem Putsch vom 1. Februar 2021 überwachte U Tayza Kyaw Militäroperationen im Bundesstaat Kachin, die durch übermäßige Gewaltanwendung gegenüber ethnischen Minderheiten und die Ausübung willkürlicher Gewalt gekennzeichnet waren, die zur Verletzung der Rechte und zur Vertreibung von Zivilpersonen geführt hat.

Seit Februar 2021 beaufsichtigt U Tayza Kyaw das BSO 1, unter dessen Leitung mehrere groß angelegte Militäroperationen durchgeführt wurden, die in enger Zusammenarbeit mit U Than Hlaing erfolgten, dessen Verantwortung für die Ausübung übermäßiger Gewalt und die Verübung von Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen worden ist. Bei der Vorbereitung und anschließenden Durchführung der sogenannten Säuberungen in den Regionen Sagaing und Magwe, die in den Zuständigkeitsbereich des Büros für Sondereinsätze Nr. 1 fallen, kam es zu besonders übermäßiger Gewaltanwendung und zur Ausübung geschlechtsspezifischer Gewalt. Er ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma sowie für die Teilnahme an Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

21.2.2022

▼M19

64.

Ni Lin Aung

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalmajor Ni Lin Aung arbeitet seit August 2022 im zentralen Kommandobereich Ost. Er ist der ehemalige Befehlshaber des Kommandobereichs Ost der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Der Staat Kayah fällt in den Zuständigkeitsbereich des Kommandobereichs Ost. Bei einem am 24. Dezember 2021 nahe des Dorfes Moso in der Gemeinde Phruso, Staat Karenni (Kayah), durchgeführten Angriff wurden mindestens 35 Personen getötet, darunter Zivilpersonen und Kinder sowie zwei humanitäre Helfer der NRO Save the Children. Tatmadaw wird für diesen Angriff verantwortlich gemacht. Als Befehlshaber des Kommandobereichs Ost befehligte Generalmajor (ehemaliger Brigadegeneral) Ni Lin Aung unmittelbar die Einheiten im Staat Kayah, einschließlich derer, die für dieses Massaker verantwortlich sind. Generalmajor Ni Lin Aung ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen sowie für die Durchführung von Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

21.2.2022

65.

Aung Zaw Aye

(alias U Aung Zaw Aye)

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Aung Zaw Aye ist seit Februar 2023 Ministerpräsident des Staats Shan. Er ist der ehemalige Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 2 der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw).

Bei einem am 24. Dezember 2021 nahe des Dorfes Moso in der Gemeinde Phruso, Staat Karenni (Kayah), durchgeführten Angriff wurden mindestens 35 Personen getötet, darunter Zivilpersonen und Kinder sowie zwei humanitäre Helfer der NRO Save the Children. Tatmadaw wird für diesen Angriff verantwortlich gemacht. Als Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 2 hatte Generalleutnant Aung Zaw Aye die Befehlsgewalt über den Kommandobereich Ost, unter dessen unmittelbarer Befehlsgewalt die im Staat Kayah eingesetzten Militäreinheiten, einschließlich derer, die für dieses Massaker verantwortlich sind, stehen. Generalleutnant Aung Zaw Aye ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen sowie für die Durchführung von Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

21.2.2022

▼M17

66.

Kan Zaw, (alias Dr. Kan Zaw)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 11.10.1954

Geburtsort: Gemeinde Salin, Region Magwe, Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Kan Zaw ist seit 19. August 2022 Minister für Investitionen und Außenwirtschaftsbeziehungen. Er wurde vom Staatsverwaltungsrat, der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat, ernannt. Zuvor wurde er nach dem Putsch vom 1. Februar 2021 vom Staatsverwaltungsrat zum Hauptrechnungsprüfer der Union ernannt.

Als Minister der Regierung ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. Als Minister für Investitionen und Außenwirtschaftsbeziehungen ist er dafür zuständig, das Wirtschaftsleben und Investitionen in Myanmar/Birma und die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern zu erleichtern. In dieser Funktion spielt Kan Zwa eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Bemühungen des Militärs, ausländische Investitionen anzuziehen, und trägt so zur Deckung des Finanzbedarfs des Militärregimes bei. Daher ist er für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma sowie für die Beteiligung an Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

Darüber hinaus steht er mit mehreren hochrangigen Persönlichkeiten des Militärregimes in Verbindung, einschließlich Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing

8.11.2022

67.

Htun Htun Oo

(alias Tun Tun Oo)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 28.7.1956

Geschlecht: männlich

Htun Htun Oo ist der Oberste Richter des Obersten Gerichtshofs in Myanmar/Birma; seine Funktion wurde vom Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing am 2. Februar 2021 nach dem Putsch vom 1. Februar 2021 bestätigt.

Der Oberste Gerichtshof war unter der Führung von Htun Htun Oo an der Verfolgung demokratisch gewählter Führer und Oppositionsvertreter beteiligt und hat seine Aufgaben als höchste Gerichtsbarkeit, die für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz verantwortlich ist, nicht erfüllt. Daher ist Htun Htun Oo in seiner Funktion als Oberster Richter des Obersten Gerichtshofs an Tätigkeiten beteiligt, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben.

Darüber hinaus steht Htun Htun Oo seit seiner Bestätigung als Oberster Richter des Obersten Gerichtshofs mit hochrangigen Persönlichkeiten des Militärregimes in Verbindung, einschließlich Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing.

8.11.2022

68.

Swe Swe Aung (alias Dr. Swe Swe Aung)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 1960

Geschlecht: weiblich

Swe Swe Aung ist Generaldirektorin der Abteilung für Strafverfolgung im Justizministerium; sie wurde am 31. März 2022 vom Staatsverwaltungsrat ernannt.

Die Abteilung für Strafverfolgung war unter der Führung von Swe Swe Aung an mehreren Gerichtsverfahren gegen demokratisch gewählte Führer und Oppositionsvertreter beteiligt, die unter Verletzung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf ein faires Verfahren durchgeführt wurden, einschließlich der Verfahren, die zur Hinrichtung von vier Demokratieaktivisten führten. Daher ist Swe Swe Aung in ihrer Funktion als Generaldirektorin der Abteilung für Strafverfolgung an Tätigkeiten beteiligt, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben.

Darüber hinaus steht Swe Swe Aung mit mehreren Mitgliedern des Staatsverwaltungsrates und vom Militär ernannten Persönlichkeiten und Führern wie Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing und Generalstaatsanwalt Dr. Thida Oo in Verbindung.

8.11.2022

69.

Zaw Min

(alias U Zaw Min)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 1970

Geschlecht: männlich

Zaw Min ist Generaldirektor der Strafvollzugsabteilung des Innenministeriums; er wurde am 4. Februar 2021 vom Staatsverwaltungsrat ernannt. In dieser Funktion ist er für die Verwaltung der Gefängnisse in Myanmar/Birma zuständig.

Die Strafvollzugsabteilung unter der Leitung von Zaw Min war in mehrere Fälle von Misswirtschaft in Gefängnissen verwickelt, und Häftlinge waren in Gefängnissen Gewalt, Schlägen, Folter und anderen unmenschlichen Behandlungen ausgesetzt. Darüber hinaus verletzten die Strafvollzugsbehörden die Verteidigungsrechte inhaftierter Personen. Daher ist Zaw Min in seiner Funktion als Generaldirektor der Strafvollzugsabteilung an Tätigkeiten beteiligt, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben.

Darüber hinaus steht Zaw Min mit mehreren Mitgliedern des Staatsverwaltungsrates und vom Militär ernannten Persönlichkeiten und Führern wie Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing und Innenminister Generalleutnant Soe Htut in Verbindung.

8.11.2022

70.

U Zaw Lin Aung

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

U Zaw Lin Aung ist ein ehemaliger Militäroffizier und seit Ende 2021 stellvertretender Direktor der Strafvollzugsabteilung der Region Yangon. Darüber hinaus ist U Zaw Lin Aung für das Gefängnis Insein zuständig.

Unter seiner Leitung waren im Gefängnis Insein inhaftierte politische Gefangene Gewalt, Schlägen, Folter und anderen unmenschlichen Behandlungen durch das Gefängnispersonal ausgesetzt. Daher ist U Zaw Lin Aung in seiner Funktion als stellvertretender Direktor der Strafvollzugsabteilung der Region Yangon und aufgrund seiner Zuständigkeit für das Gefängnis Insein an Tätigkeiten beteiligt, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben.

8.11.2022

▼M19

71.

U Than Swe

(alias Than Swe)

Geburtsdatum: 1957 oder 1965

Staatsangehörigkeit: Myanmar

Geschlecht: männlich

U Than Swe ist seit Februar 2023 Außenminister der Union. Er war Vorsitzender der Kommission für Korruptionsbekämpfung vom 19. August 2022 bis Februar 2023, ernannt durch den Staatsverwaltungsrat.

Die Kommission für Korruptionsbekämpfung hat dann unter der Leitung von U Than Swe politische Maßnahmen umgesetzt, die darauf abzielen, den Militärputsch zu legitimieren, unter anderem durch ihre Beteiligung an Verfahren gegen demokratisch gewählte Führer, darunter die Erhebung von Korruptionsvorwürfen gegen die Staatsberaterin Daw Aung San Suu Kyi. Daher war U Than Swe in seiner Funktion als Vorsitzender der Kommission für Korruptionsbekämpfung an Tätigkeiten und politischen Maßnahmen beteiligt, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben.

8.11.2022

▼M17

72.

Ko Ko Lwin

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 1972 oder 1982

Geschlecht: männlich

Ko Ko Lwin ist ein Mitglied der Unionswahlkommission; er wurde am 1. April 2022 vom Staatsverwaltungsrat ernannt. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als ein Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, und die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl ist Ko Ko Lwin unmittelbar an Handlungen beteiligt, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben.

8.11.2022

73.

Min Min Oo

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 1962 oder 1967

Geschlecht: männlich

Min Min Oo ist ein Mitglied der Unionswahlkommission; er wurde am 2. Mai 2022 vom Staatsverwaltungsrat ernannt. Durch die Annahme dieses Amtes in der Folge des Militärputsches vom 1. Februar 2021 und durch seine Handlungen als ein Mitglied der Unionswahlkommission, insbesondere die Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom November 2020, ohne dass Belege für Wahlbetrug vorgelegen hätten, und die Erhebung von Anklagen wegen Wahlbetrugs bei derselben Wahl ist Min Min Oo unmittelbar an Handlungen beteiligt, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben.

8.11.2022

74.

Htun Aung

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 1967

Geschlecht: männlich

General Htun Aung ist Oberbefehlshaber der Luftwaffe Myanmars/Birmas; er wurde am 12. Januar 2022 vom Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars/Birmas, General Min Aung Hlaing, ernannt. In dieser Funktion befehligt und kontrolliert Htun Aung die Luftstreitkräfte in Myanmar/Birma.

Die Luftwaffe Myanmars/Birmas führte Angriffe auf zivile Ziele in ganz Myanmar durch, bei denen Zivilpersonen, darunter Kinder und Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, getötet und verletzt wurden. Diese Angriffe richteten sich auch gegen Schulen, Kultstätten und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.

In seiner Funktion als Oberbefehlshaber der Luftwaffe Myanmars/Birmas ist General Htun Aung für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Tätigkeiten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, verantwortlich.

Darüber hinaus beteiligt sich General Htun Aung an der Leitung des Militärkonglomerats MEHL, das dem Militär von Myanmar/Birma wirtschaftliche und materielle Ressourcen für seine Operationen zur Verfügung stellt.

Daher unterstützt er Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

8.11.2022

75.

Phone Myat

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Phone Myat ist seit April 2021 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 3 (BSO 3) der Streitkräfte Myanmars/Birmas (Tatmadaw).

Zuvor war er von Juli 2020 bis April 2021 stellvertretender Minister im Innenministerium und von Mai 2019 bis Juli 2020 Befehlshaber des Kommandobereichs West.

Als Befehlshaber des BSO 3 befehligt und kontrolliert Phone Myat die Streitkräfte des Kommandobereichs Südwest (Ayeyarwaddy), des Kommandobereichs Süd (Bago und Magway) und des Kommandobereichs West (Rakhine und Chin).

Die Streitkräfte unter seinem Kommando verübten schwere Menschenrechtsverletzungen, Straftaten und Gräueltaten, einschließlich Tötungen, Angriffe gegen die Zivilbevölkerung am Boden und aus der Luft sowie Massaker in der Region Magway, im Bundesstaat Chin und in der Region Bado.

In seiner Funktion als Befehlshaber des BSO 3 ist Phone Myat für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Tätigkeiten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, verantwortlich.

8.11.2022

76.

Aung Soe

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Aung Soe ist seit Januar 2021 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 4 (BSO 4) der Streitkräfte Myanmars/Birmas (Tatmadaw). Zuvor war er bis März 2018 stellvertretender Innenminister und danach Leiter des Büros für Sondereinsätze Nr. 6.

Als Befehlshaber des BSO 4 befehligt und kontrolliert Aung Soe die Streitkräfte des Kommandobereichs Küste in der Division Tanintharyi und des Kommandobereichs Südost in den Bundesstaaten Mon und Karen.

Die Streitkräfte unter seinem Kommando verübten schwere Menschenrechtsverletzungen, Straftaten und Gräueltaten, einschließlich Tötungen, Angriffe gegen die Zivilbevölkerung am Boden und aus der Luft, rechtswidrige Verhaftungen sowie Einsätze von Artillerie. Im Bundesstaat Kayin/Karen, eine der Regionen unter dem Kommando von Aung Soe, wurden seit dem Putsch bis Juli 2022 3993 gewalttätige Zwischenfälle verzeichnet.

In seiner Funktion als Befehlshaber des BSO 4 ist Aung Soe für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Tätigkeiten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, verantwortlich.

8.11.2022

77.

Thet Pon

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Generalleutnant Thet Pon ist seit Juni 2020 Befehlshaber des Büros für Sondereinsätze Nr. 5 (BSO 5) der Streitkräfte Myanmars/Birmas (Tatmadaw). Zuvor war er bis 2017 Befehlshaber des Kommandobereichs Nordwest und zwischen 2017 und Juni 2020 Befehlshaber der Region Yangon.

Als Befehlshaber des BSO 5 befehligt und kontrolliert Thet Pon Streitkräfte und Militärgerichte in der Region Yangon.

Im März 2021 führte der Staatsverwaltungsrat in Myanmar/Birma das Kriegsrecht ein, wodurch die Exekutiv- und Justizgewalt auf den Leiter der einschlägigen regionalen Militärkommandos überging. Bis Juli 2022 verurteilten Militärgerichte in der Region Yangon 119 Personen zum Tode, viele von ihnen aus politischen Gründen, darunter vier Mitglieder der demokratischen Opposition, die in der Region Yangon hingerichtet wurden.

Darüber hinaus begingen Streitkräfte in der Region Yangon Gewalttaten gegen friedlich Demonstrierende und Tötungen friedlich Demonstrierender, wie der Einsatz tödlicher Gewalt bei Protesten gegen die Junta in der Gemeinde Hlaing Tharyar in Yangon am 14. März 2021.

In seiner Funktion als Befehlshaber des BSO 5 ist Thet Pon für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Tätigkeiten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, verantwortlich.

8.11.2022

78.

Htein Win

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Generalmajor Htein Win ist Befehlshaber des Kommandobereichs Süd der Streitkräfte Myanmars/Birmas (Tatmadaw). Als regionaler Befehlshaber befehligt und kontrolliert er Streitkräfte in den Regionen Bago und Magway.

Die Streitkräfte in diesen Regionen führten Luftangriffe und Razzien durch und begingen Brandstiftungen, führten zahlreiche Tötungen durch und setzten Menschen als Schutzschilde ein. Insbesondere die Region Magway ist ein Brennpunkt für brutale Militäroperationen gegen die Opposition, die in der Region Magway nach der Strategie „Kill All, Burn All, Loot All“ (Alle töten, alles verbrennen, alles plündern) durchgeführt werden.

In seiner Funktion als Befehlshaber des Kommandobereichs Süd ist Htein Win für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Tätigkeiten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, verantwortlich.

8.11.2022

79.

Htin Latt Oo

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Generalmajor Htin Latt Oo ist seit Juli 2020 Befehlshaber des Kommandobereichs West der Streitkräfte Myanmars/Birmas (Tatmadaw). Als regionaler Befehlshaber befehligt und kontrolliert er Streitkräfte in den westlichen Regionen Rakhine und Chin.

Die Streitkräfte in diesen Regionen verübten schwere Menschenrechtsverletzungen und Straftaten, einschließlich Luftangriffe, Vergewaltigungen, Einsätze menschlicher Schutzschilde, Inbrandsetzen von Häusern, Massaker und rechtswidrige Verhaftungen.

In seiner Funktion als Befehlshaber des Kommandobereichs West ist Htin Latt Oo für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Tätigkeiten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, verantwortlich.

8.11.2022

80.

Than Htike

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Militärische ID-Nummer: Kyi-28146

Brigadegeneral Than Htike ist seit 6. Januar 2022 Befehlshaber des Kommandobereichs Nordwest der Streitkräfte Myanmars/Birmas (Tatmadaw). Als regionaler Befehlshaber befehligt und kontrolliert er Streitkräfte in der Region Sagaing.

Die Streitkräfte unter seinem Kommando verübten schwere Menschenrechtsverletzungen, wendeten übermäßige Gewalt an und verübten brutale Handlungen gegen die Zivilbevölkerung, einschließlich des Militärangriffs auf eine Schule in der Gemeinde Depeyin in der Region Sagaing, bei dem mindestens 13 Menschen, darunter 11 Kinder, getötet wurden. Seit dem Militärputsch haben die Streitkräfte in der Region Sagaing mehr als 20 000 Häuser niedergebrannt.

In seiner Funktion als regionaler Befehlshaber des Kommandobereichs Nordwest ist Than Htike für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Tätigkeiten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, verantwortlich.

8.11.2022

81.

Nyunt Win Swe

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Generalmajor Nyunt Win Swe ist seit Juni 2020 Befehlshaber der Region Yangon der Streitkräfte Myanmars/Birmas (Tatmadaw). In dieser Funktion befehligt und kontrolliert Nyunt Win Swe Streitkräfte in der Region Yangon und beaufsichtigt zusammen mit dem Leiter des Büros für Sondereinsätze Nr. 5, Generalleutnant Thet Pon, die Militärgerichte in der Region Yangon.

Im März 2021 führte der Staatsverwaltungsrat in Myanmar/Birma das Kriegsrecht ein, wodurch die Exekutiv- und Justizgewalt auf den Leiter der einschlägigen regionalen Militärkommandos überging. Bis Juli 2022 verurteilten Militärgerichte in der Region Yangon 119 Personen zum Tode, viele von ihnen aus politischen Gründen, darunter vier Mitglieder der demokratischen Opposition, die in der Region Yangon hingerichtet wurden.

Darüber hinaus verübten Streitkräfte in der Region Yangon Gewalttaten gegen friedlich Demonstrierende und Tötungen friedlich Demonstrierender, wie der Einsatz tödlicher Gewalt bei Protesten gegen die Junta in der Gemeinde Hlaing Tharyar in Yangon am 14. März 2021.

In seiner Funktion als Befehlshaber der Region Yangon ist Nyunt Win Swe für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Tätigkeiten, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie für Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen, verantwortlich.

8.11.2022

82.

U Tay Za

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 18.7.1964

Geburtsort: Yangon, Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

U Tay Za ist Gründer und Vorsitzender der Htoo Group of Companies, eines privaten Mischkonzerns, der in verschiedenen Sektoren wie Handel, Banken, Bergbau, Tourismus und Luftfahrt tätig ist. U Tay Za steht in enger Verbindung zu der obersten Führung der Streitkräfte Myanmars/Birmas (Tatmadaw).

Über die Htoo Group of Companies hat U Tay Za die Tatmadaw 2017 auf einer Veranstaltung zur Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit den „Säuberungen“ im Staat Rakhine finanziell unterstützt. Zudem war U Tay Za als Vermittler bei der Beschaffung von Militärgütern tätig, die landesweit gegen die Zivilbevölkerung und Demonstrierende eingesetzt wurden.

Durch seinen Beitrag dazu, dass das Militär in der Lage ist, schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen der Zivilbevölkerung zu verüben sowie Tätigkeiten durchzuführen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, hat U Tay Za die Tatmadaw unterstützt und sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

8.11.2022

83.

Aung Moe Myint

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 9.6.1971 oder 28.9.1969

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 12/YAKANA(N)006981

Aung Moe Myint ist Direktor des Unternehmens Dynasty International Company Ltd, das im Handelssektor tätig ist. Er ist Honorarkonsul der Republik Belarus in Myanmar/Birma. Aufgrund seiner geschäftlichen und persönlichen Stellung, einschließlich seiner engen politischen und geschäftlichen Beziehungen zu Belarus, hat Aung Moe Myint die Beschaffung von Waffen, Rüstungsgütern sowie Gütern, die Beschränkungen unterliegen, und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für das Militär von Myanmar/Birma erleichtert, die landesweit gegen die Zivilbevölkerung und Demonstrierende eingesetzt wurden.

Durch seinen Beitrag dazu, dass das Militär in der Lage ist, schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen der Zivilbevölkerung zu verüben sowie Tätigkeiten durchzuführen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, hat Aung Moe Myint die Tatmadaw unterstützt und sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

8.11.2022

▼M21

84.

Naing Htut Aung

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma,

Geburtsdatum: 27.1.1968,

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 12/MAKAYA 118765

Naing Htut Aung ist Direktor und alleiniger Anteilseigner der International Gateways Group of Company Limited (IGGC), die im Handelssektor tätig ist. Er unterhält enge Verbindungen zur militärischen Führung in Myanmar.

Über die IGGC hat Naing Htut Aung die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) im Jahr 2017 auf einer Veranstaltung zur Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit den „Säuberungen“ im Staat Rakhine finanziell unterstützt und im Jahr 2023 anlässlich des Tags der Streitkräfte Spenden an die Tatmadaw geleistet. Darüber hinaus wurde Naing Htut Aung als ein Importeur und Vermittler von Waffen, militärischer Ausrüstung und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für die Tatmadaw ermittelt, die landesweit gegen die Zivilbevölkerung und Demonstrierende eingesetzt wurden.

Durch seinen Beitrag dazu, dass das Militär in der Lage ist, schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen der Zivilbevölkerung zu verüben sowie Tätigkeiten durchzuführen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, hat Naing Htut Aung die Tatmadaw unterstützt und sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

8.11.2022

▼M18

85.

Aung Hlaing Oo

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 11.6.1977

Geburtsort: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 12/LaMaTa(Nine)025897

Aung Hlaing Oo ist Vorstandsvorsitzender des Unternehmens Myanmar Chemical and Machinery (MCM) Company Limited und anderer Tochtergesellschaften, seitdem er das Unternehmen 2001 gegründet hat.

Er nutzte seine geschäftliche und persönliche Stellung, um in seiner Funktion als Importeur und Vermittler von Waffen und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bei den an der eigenen Bevölkerung begangenen Gewalttaten zu unterstützen. Durch den Vorstandsvorsitz von MCM ist er als Hauptbezugsquelle für Waffen und kommerzielle Unterstützung für die Junta tätig, auch durch seine engen politischen/geschäftlichen Verbindungen zu verschiedenen Unternehmen in der Militärgüterbranche, unter anderem in den Jahren 2019 und 2020. Ferner gehörte er auch Delegationen für die Beschaffung von Waffen für das Militär von Myanmar/Birma an, unter anderem im Juni 2021. Das betreffende Material, darunter auch Hubschrauber und Ersatzteile für Luftfahrzeuge, wird für die Bombardierung von Zivilpersonen in mehreren Bundesstaaten und Regionen eingesetzt.

Aung Hlaing Oo war daher an der Lieferung von Beschränkungen unterliegenden Gütern und/oder Technologien und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen zur Folge hatte. Als Vorstandsvorsitzender von MCM hat Aung Hlaing Oo den Tatmadaw bei der Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma, auch im Bundesstaat Rakhine, Unterstützung geleistet. Er ist somit eine natürliche Person, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben oder die an Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, beteiligt sind oder diese unterstützen. Darüber hinaus ist Aung Hlaing Oo durch seine weitreichenden Verbindungen zur früheren und zur derzeitigen Junta mit dem Militär verbunden.

20.2.2023

86.

Sit Taing Aung

(alias Sitt Taing Aung)

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 13.11.1971

Geburtsort: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 12/YaKaNa(n)006213

Sith Taing Aung war Direktor der Yatanarpon Aviation Support Company und der Suntac-Unternehmensgruppe zwischen der Gründung dieser Unternehmen und ihrer Auflösung im November 2021. Sit Taing Aung setzte seine Tätigkeit nach dem Putsch im Jahr 2021 fort.

Er nutzte seine geschäftliche und persönliche Stellung, um in seiner Funktion als Importeur und Vermittler von Waffen und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck die Streitkräfte von Myanmar (Tatmadaw) bei an Zivilpersonen begangenen Gewalttaten — unter anderem auch die Bombardierung von Schulen — zu unterstützen. Durch seine Stellung als Direktor des nunmehr aufgelösten Unternehmens Yatanarpon Aviation Support Company war er eine Hauptbezugsquelle für Waffen und kommerzielle Unterstützung für die Junta, auch durch seine engen politischen/geschäftlichen Verbindungen zu verschiedenen Unternehmen in der Militärgüterbranche.

Sit Taing Aung war daher an der Lieferung von Beschränkungen unterliegenden Gütern und/oder Technologien und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) beteiligt, was die Gefahr birgt, dass er dies auch in Zukunft tun wird. Als Direktor des Unternehmens Yatanarpon Aviation Support Company hat Sit Taing Aung den Tatmadaw bei der Begehung von schweren Menschenrechtsverletzungen Unterstützung geleistet und damit Handlungen unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen. Darüber hinaus ist Sit Taing Aung durch seine weitreichenden Verbindungen zur früheren und zur derzeitigen Junta mit dem Militär verbunden.

20.2.2023

87.

Kyaw Min Oo

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsdatum: 18.1.1982

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 14/MaMaKa(N)140703

Kyaw Min Oo ist Direktor des Unternehmens Sky Aviator, seit er dieses im Jahr 2014 gegründet hat. Er setzte nach dem Putsch von 2021 seine Tätigkeiten fort.

Aufgrund seiner geschäftlichen und persönlichen Stellung hat er in seiner Funktion als Importeur und Vermittler von Waffen und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bei Gewalttaten unterstützt. Durch die Kontrolle über den Vorstandsvorsitz von Sky Aviator ist er als Hauptbezugsquelle für Waffen und kommerzielle Unterstützung für die Junta tätig, auch durch seine engen politischen/geschäftlichen Verbindungen zu verschiedenen Unternehmen in der Militärgüterbranche sowie in Bezug auf Ersatzteile, die Einsätze von Luftfahrzeugen gegen von Zivilpersonen bewohnte Gebiete ermöglichen.

Kyaw Min Oo war daher an der Lieferung von Beschränkungen unterliegenden Gütern und/oder Technologien und von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt, die Menschenrechtsverletzungen zur Folge hatte. Als Direktor von Sky Aviator hat Kyaw Min Oo den Tatmadaw bei der Begehung von schweren Menschenrechtsverletzungen Unterstützung geleistet und damit Handlungen unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen. Darüber hinaus ist Kyaw Min Oo durch seine weitreichenden Verbindungen zur früheren und zur derzeitigen Junta mit dem Militär, auch mit dem von der EU gelisteten Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars, General Min Aung Hlaing, verbunden.

20.2.2023

88.

Moe Aung

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsort: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Rang: Admiral

Admiral Moe Aung ist der Oberbefehlshaber der Marine von Myanmar/Birma. Er ist einer der ranghöchsten Offiziere der Streitkräfte Myanmars (Tadmadaw) und eng verbunden mit dem Staatsverwaltungsrat des Regimes, einschließlich des Oberbefehlshabers Min Aung Hlaing und des stellvertretenden Oberbefehlshabers Soe Win sowie der Regierung.

Darüber hinaus beteiligt sich Moe Aung an der Leitung des von der EU gelisteten Unternehmens MEHL, einem Militärkonglomerat, das dem Militär wirtschaftliche und materielle Ressourcen für seine Handlungen zur Verfügung stellt. Unter seiner Aufsicht und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation wurden Soldaten und Waffen per Boot/Schiff auf dem Wasserweg in den nördlichen Teil des Landes befördert.

Als ein hochrangiges Mitglied des Militärregimes ist Moe Aung somit eine natürliche Person, deren Handlungen, politischen Maßnahmen oder Tätigkeiten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben oder die an Handlungen beteiligt ist, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, oder solche Handlungen unterstützt. Er ist ferner verantwortlich für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen.

20.2.2023

89.

Maung Maung Aye

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsort: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Rang: General

General Maung Maung Aye ist Generalstabschef der Armee, der Marine und der Luftwaffe von Myanmar/Birma. Dies ist die dritthöchste Stellung im Militär von Myanmar/Birma. In seiner Stellung ist Maung Maung Aye Teil des Regimes, das im Februar 2021 in Myanmar/Birma die Macht ergriffen und die legitim gewählte Führung abgesetzt hat.

Er ist aktiv am Kauf von Waffen aus Russland beteiligt. Darüber hinaus trägt er auch dazu bei, die internationale Positionierung der Streitkräfte Myanmars durch Treffen mit Amtskollegen aus anderen Ländern zu stärken.

Er ist somit eine natürliche Person, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben oder die an Handlungen beteiligt ist, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, oder solche Handlungen unterstützt. Er ist ferner verantwortlich für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen.

20.2.2023

90.

Myo Myint Aung

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsort: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Rang: Oberstleutnant

Oberstleutnant Myo Myint Aung ist seit dem 2. September 2022 Wirtschaftsminister der Region Yangon im Rat der Staatsverwaltung (SAC). Als Minister der Region Yangon ist er unmittelbar an der Entscheidungsfindung in der Region Yangon beteiligt und trägt Verantwortung dafür.

Darüber hinaus war er zuvor seit der Einrichtung der Militärgerichte bis September 2022 als Befehlshaber für die Militärrekrutierung und Militärrichter in Yangon tätig.

In dieser Eigenschaft war er mutmaßlich am Prozess der Verhängung von Todesurteilen und der Hinrichtung von vier Demokratieaktivisten im Juli 2022 beteiligt. Während seiner Amtszeit als Militärrichter wurden zahlreiche Mitglieder der Opposition zum Tode und zu Haftstrafen verurteilt.

Er ist daher seit dem Putsch von 2021 verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen als Mitglied des SAC sowie als Befehlshaber der Militärrekrutierung und Militärrichter.

20.2.2023

91.

Zin Min Htet

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsort: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Rang: Generalmajor

Generalmajor Zin Min Htet ist stellvertretender Innenminister und Befehlshaber der Polizeikräfte Myanmars. Er war unmittelbar an der Entscheidungsfindung in der Region Yangon beteiligt und trägt Verantwortung dafür.

ZIN Min Htet löste seinen Vorgänger Than Hlaing am 2. Mai 2022 als Leiter der Polizeikräfte Myanmars ab. Zuvor war er Gemeinsamer Generaladjutant des Militärs (2019-2022). Ferner diente er als Leiter der Computer- und Technologieuniversität der Verteidigungsdienste.

Als stellvertretender Innenminister und Befehlshaber der Polizeikräfte Myanmars ist er eine natürliche Person, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben oder die an Handlungen beteiligt ist, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, oder solche Handlungen unterstützt. Zudem haben Polizeikräfte unter seinem Befehl schwere Menschenrechtsverletzungen begangen und dabei die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt und Oppositionsführer und Gegner des Putsches willkürlich festgenommen und inhaftiert. Zin Min Htet ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

20.2.2023

92.

Ko Ko Maung

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma

Geburtsort: Myanmar/Birma

Geschlecht: männlich

Rang: Generalmajor

Generalmajor Ko Ko Maung ist Regionaler Militärbefehlshaber im Bundesstaat Kachin im nördlichen Teil des Landes. Zuvor diente er als Regionaler Militärbefehlshaber im Süden tätig und wurde im August 2022 in den Kommandobereich im Norden des Landes versetzt.

Als Regionaler Militärbefehlshaber überwacht Ko Ko Maung Luftangriffe, Massaker, Razzien, Brandstiftung und den Einsatz menschlicher Schutzschilde, die vom Militär im Bundesstaat Kachin begangen werden.

Generalmajor Ko Ko Maung ist daher für schwere Menschenrechtsverletzungen in Myanmar/Birma verantwortlich.

20.2.2023

▼M21

93.

Myo Myint Oo

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma,

Geburtsort: Myanmar/Birma,

Geschlecht: männlich

Myo Myint Oo ist seit dem 5. August 2022 Minister der Union für Energie. Als der Regierung angehörender Minister ist er Teil des Militärregimes.

Unter seiner Aufsicht erwirtschaftet das von der EU gelistete Myanmar Oil and Gas Enterprise (MOGE) Einnahmen für den von der EU gelisteten Staatsverwaltungsrat (SAC) und das Myanmar Petroleum Enterprise, das an der Einfuhr und dem Vertrieb von Flugkraftstoffen, auch für Jagdflieger und andere militärische Luftfahrzeuge, beteiligt ist.

Als Energieminister ist er dafür zuständig, Investitionen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern im Öl- und Gassektor zu ermöglichen, womit Einnahmen für den SAC erwirtschaftet werden; dadurch wird ein Beitrag zur Deckung des Finanzbedarfs des Militärregimes und zur Einfuhr von Flugkraftstoff für das Militär geleistet, der militärische Luftangriffe gegen Zivilpersonen ermöglicht.

Er ist somit eine natürliche Person, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben oder die an Handlungen beteiligt ist, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Myanmar/Birma bedrohen, oder solche Handlungen unterstützt.

20.2.2023

▼M20

94.

Aung Kyaw Min

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geburtsdatum: ca. 1958;

Geburtsort: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich;

Position: Mitglied des Staatsverwaltungsrats

Aung Kyaw Min ist seit dem 1. Februar 2023 Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Er ist auch ehemaliger Ministerpräsident des Bundesstaats Rakhine. Der SAC wird von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing geleitet, der am 1. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernahm und die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats hinderte.

Als Mitglied des SAC ist Aung Kyaw Min unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Darüber hinaus hat der SAC Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden.

Die unter der Kontrolle des SAC stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet haben und die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt haben.

Als ein Mitglied des SAC ist Aung Kyaw Min unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

20.7.2023

95.

Kyaw Swar Lin

alias Kyaw Swar Linn

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geburtsort: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich;

Position: Generalquartiermeister der Streitkräfte Myanmars

Generalleutnant Kyaw Swar Lin wurde im Mai 2020 zum Generalquartiermeister ernannt. Dies ist der sechsthöchste Rang im Militär von Myanmar/Birma. Das Büro des Generalquartiermeisters ist eine Abteilung unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums, die an der Beschaffung von Waffen und Militärausrüstung für die Streitkräfte Myanmars beteiligt ist. Darüber hinaus leitet Kyaw Swar Lin die Myanmar Economic Corporation (MEC), eine der beiden großen Konglomerate und Holdinggesellschaften, die vom Militär betrieben werden und Einnahmen für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) erwirtschaften.

Als Generalquartiermeister ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat.

Kyaw Swar Lin ist daher eine natürliche Person, die durch ihre Handlungen, politischen Maßnahmen und Tätigkeiten die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergräbt und Handlungen unterstützt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

20.7.2023

96.

Myint Kyaing

alias U Myint Kyaing

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geburtsdatum: 17.4.1957

Geburtsort: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich;

Position: Minister der Union für Einwanderung und Bevölkerung

Myint Kyaing ist seit dem 19. August 2021 Minister der Union für Einwanderung und Bevölkerung. Zuvor war er nach dem Putsch vom 1. Februar 2021 Minister der Union für Arbeit. Er ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC), der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 1. Februar 2021 durch einen Militärputsch die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat.

Als Minister ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. In seiner Eigenschaft als Unionsminister nimmt er Aufgaben zur Unterstützung der repressiven Einwanderungs- und Bevölkerungspolitik des Militärregimes wahr, wie z. B. durch Reisebeschränkungen für Bürger innerhalb des Landes sowie die Politik des Regimes gegenüber der Minderheit der Rohingya unter Verletzung der Menschenrechte. Als Minister für Einwanderung und Bevölkerung beteiligt er sich auch an der Vorbereitung der vom Militär angekündigten Wahlen mit dem Ziel, den illegalen Staatsstreich vom Februar 2021 zu legitimieren.

Myint Kyaing ist daher verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma sowie für die Unterstützung von Handlungen, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

20.7.2023

97.

Porel Aung Thein

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geburtsdatum: 1960-1970 (ca. 50 Jahre alt)

Geburtsort: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich;

Position: Mitglied des Staatsverwaltungsrats

Porel Aung Thein ist seit dem 1. Februar 2023 Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Er ist auch Mitglied der militärnahen Union für Solidarität und Entwicklung (USDP).

Der SAC wird von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing geleitet, der am 1. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernahm und die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats hinderte.

Als Mitglied des SAC ist Porel Aung Thein unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Zudem hat der SAC Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden.

Die unter der Kontrolle des SAC stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet haben und die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt haben.

Als Mitglied des SAC ist Porel Aung Thein unmittelbar für die repressiven Beschlüsse und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

20.7.2023

98.

Pwint San

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geburtsdatum: 13.7.1961

Geburtsort: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich;

Position: Minister der Union für Arbeit

Pwint San ist seit dem 19. August 2022 Minister der Union für Arbeit. Ernannt wurde er vom Staatsverwaltungsrat (SAC), der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat. Er wurde am 1. Februar 2023 erneut in seinem Amt als Minister der Union für Arbeit bestätigt.

Er wurde zuvor für den Zeitraum vom 3. Februar 2021 bis zum 19. August 2022 zum Minister der Union für Handel ernannt.

Als Minister ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. Unter seiner Verantwortung werden die Arbeitnehmerrechte, insbesondere die Rechte von Arbeitnehmern, die mit der Oppositionsbewegung in Verbindung stehen, systematisch verletzt. Als Handelsminister erleichterte Pwint San die Einfuhr von Gütern, die zur Aufrechterhaltung der Macht des Regimes erforderlich sind (z. B. Heizölimporte). Darüber hinaus trägt er durch seine nationalen Aktivitäten und internationalen Kontakte zur weiteren Stabilisierung der unrechtmäßigen Macht des Militärregimes bei. Gleichzeitig verschärft das ihm unterstellte Ministerium die Versorgungsunterbrechungen innerhalb des Landes, indem es Einfuhrkontrollen auferlegt und Geldüberweisungen einschränkt.

Pwint San ist daher eine natürliche Person, die durch ihre Handlungen, politischen Maßnahmen und Tätigkeiten die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergräbt und bei Handlungen mitwirkt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

20.7.2023

99.

Thet Khaing Win

Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma;

Geburtsdatum: 13.7.1961

Geburtsort: Myanmar/Birma;

Geschlecht: männlich;

Position: Minister der Union für Gesundheit

Dr. Thet Khaing Win ist seit dem 1. Februar 2021 Minister für Gesundheit und Sport. Ernannt wurde er vom Staatsverwaltungsrat (SAC), der unter der Leitung von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing steht und der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat. Er wurde am 1. Februar 2023 in seinem Amt als Minister der Union für Gesundheit bestätigt.

Vor dem Putsch war er Staatssekretär im Ministerium für Gesundheit und Sport.

Als Minister ist er Teil des Militärregimes, das durch einen Militärputsch die Macht ergriffen und die rechtmäßig gewählte Führung Myanmars/Birmas gestürzt hat. Unter seiner Verantwortung wurden Hunderte von Ärzten aus politischen Gründen entlassen und verloren ihre Zulassung. Darüber hinaus wies er Anträge des Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN-OCHA) auf erweiterten Zugang zu Hilfsgütern während der Pandemie zurück. Unter seiner Verantwortung wurden Privatkliniken dazu gedrängt, keine Ärzte einzustellen, die sich weigern, in staatlichen Krankenhäusern unter der Kontrolle des Militärregimes zu arbeiten.

Dr. Thet Khaing Win ist daher eine natürliche Person, die durch ihre Handlungen, politischen Maßnahmen und Tätigkeiten die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergräbt und bei Handlungen mitwirkt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

20.7.2023

▼M10



B.  Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 4a

 

Name

Angaben zur Identität

Begründung

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Myanmar Economic Holdings Public Company Ltd

Anschrift: Myanmar 11 161, Yangon region, Botataung, 51 Mahabandoola road, 189/191

Art des Unternehmens: Aktiengesellschaft

Ort der Registrierung: Yangon, Myanmar/Birma

Registrierungsdatum: 27. April 1990

Myanmar Economic Holdings Public Company Ltd (MEHL) ist ein Konglomerat im Eigentum und unter der Kontrolle der Streitkräfte von Myanmar (Tatmadaw) mit Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, z. B. Banken und Versicherungen, Bausektor, Handel, Verkehrssektor, Bergbau, Edelsteingewinnung, verarbeitende Industrie und Tourismus. MEHL und seine Tochterunternehmen erzielen Einnahmen für die Streitkräfte (Tatmadaw) und tragen somit dazu bei, dass diese in der Lage sind, in Myanmar/Birma die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben sowie schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen.

Im Jahr 2017 haben MEHL und seine Tochterunternehmen den Streitkräften (Tatmadaw) im Rahmen von deren Spendenaufruf-Veranstaltungen Vermögenswerte geschenkt. Folglich hat MEHL die Streitkräfte finanziell unterstützt und somit dazu beigetragen, dass Tatmadaw im Jahr 2017 „Säuberungsaktionen“ und schwere Menschenrechtsverletzungen gegen die Volksgruppe der Rohingya durchführen bzw. begehen konnte.

19.4.2021

 

 

Registrierungsnummer: 156387282

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Myanmar/Birma

Assoziiert: Direktorium: Generalleutnant Aung Lin Dwe: Direktor (von der EU benannt); Generalleutnant Moe Myint Tun: Direktor (von der EU benannt) Patron Group: Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing: Vorsitzender (von der EU benannt);

Stellvertretender Oberbefehlshaber Soe Win: Stellvertretender Vorsitzender (von der EU benannt)

Telefon-Nr.: 01-290843

Website: http://www.mehl.com.mm/

Das Direktorium von MEHL setzt sich ausschließlich aus höheren Offizieren (aktiv oder außer Dienst) der Streitkräfte zusammen. Zwei Mitglieder des Direktoriums (Generalleutnant Aung Lin Dwe und Generalleutnant Moe Myint Tun) sind zudem Mitglieder des Staatsverwaltungsrats, der nach dem Staatsstreich vom 1. Februar 2021 als Ad-hoc-Organ geschaffen wurde und derzeit de facto die Regierungsgeschäfte in Myanmar/Birma führt; sie werden in den Sanktionslisten des Beschlusses 2013/184/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma geführt.

Der Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing und der stellvertretende Oberbefehlshaber Soe Win leiten MEHLs Patron Group als Vorsitzender bzw. als stellvertretender Vorsitzender.

 

2.

Myanmar Economic Corporation Limited

Anschrift: Myanmar, Yangon, Ahlone, Corner of Ahlone road & Kannar road

Art des Unternehmens: Aktiengesellschaft

Ort der Registrierung: Yangon, Myanmar/Birma

Registrierungsdatum: 1997 als staatseigenes Unternehmen gegründet, am 9. Januar 2019 als Privatunternehmen registriert.

Registrierungsnummer: 105444192

Die Myanmar Economic Corporation (MEC) ist ein Konglomerat im Eigentum und unter der Kontrolle der Streitkräfte von Myanmar (Tatmadaw) mit Tochterunternehmen und verbundenen Unternehmen in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, z. B. Banken und Versicherungen, Bausektor, Handel, Verkehrssektor, Bergbau, Edelsteingewinnung, verarbeitende Industrie und Tourismus. MEC und seine Tochterunternehmen erzielen Einnahmen für die Streitkräfte (Tatmadaw) und tragen somit dazu bei, dass diese in der Lage sind, in Myanmar/Birma die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben sowie schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen.

Das Direktorium von MEC setzt sich ausschließlich aus höheren Offizieren (aktiv oder außer Dienst) der Streitkräfte zusammen.

19.4.2021

 

 

Geschäftssitz: Myanmar/Birma

Telefon-Nr.: 01-8221369

E-Mail-Adresse: mecadm.hq@gmail.com

Im Jahr 2017 haben MEC und seine Tochterunternehmen den Streitkräften (Tatmadaw) im Rahmen von deren Spendenaufruf-Veranstaltungen Vermögenswerte geschenkt. Folglich hat MEC die Streitkräfte finanziell unterstützt und somit dazu beigetragen, dass Tatmadaw im Jahr 2017 „Säuberungsaktionen“ und schwere Menschenrechtsverletzungen gegen die Volksgruppe der Rohingya durchführen bzw. begehen konnte.

 

▼M12

3.

Myanma Gems Enterprise (alias Myanmar Gems Enterprise)

Anschrift: NO.70-072, Yarza, Thingaha Road, Thapyaygone Ward, Zabuthiri Township, Naypyitaw, Myanmar

Art des Unternehmens: staatseigenes Unternehmen

Myanmar Gems Enterprise (MGE) ist ein staatseigenes Unternehmen, das von den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) kontrolliert wird und für die Ausarbeitung von Regeln und Vorschriften sowie für die Überwachung und Erteilung von Genehmigungen für lokale Privatunternehmer sowie für die Organisation von Verkäufen in Warenhäusern und Spezialverkäufen für den gewinnbringenden Verkauf von Jade und Edelsteinen zuständig ist. MGE untersteht den Weisungen des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC), dessen Minister vom Staatsverwaltungsrat (SAC) ernannt wurde.

21.6.2021

 

 

Ort der Registrierung: Myanmar

Website: http://www.mge.gov.mm/

Die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) halten seit langer Zeit bedeutende Beteiligungen am Geschäft mit Jade und Edelsteinen, insbesondere durch die Führungsriege der MGE, die fast ausschließlich aus ehemaligen Militärbediensteten besteht, und durch die Aktivitäten von zwei militärischen Konglomeraten (Myanmar Economic Holdings Limited (MEHL) und Myanmar Economic Corporation Limited (MEC)). Mit dem Putsch vom 1. Februar 2021 wurde die MGE wieder unter militärische Kontrolle gestellt, wodurch es den Streitkräften (Tatmadaw) ermöglicht wurde, den Edelsteinsektor weitgehend zu kontrollieren. MGE erzielt Einnahmen für verschiedene Ministerien des Staates Myanmar, und durch die unterschiedlichen oben beschriebenen Tätigkeiten können die Streitkräfte (Tatmadaw) direkt oder indirekt von den Einnahmen aus diesem Sektor profitieren; dieser trägt somit dazu bei, dass die Streitkräfte in der Lage sind, in Myanmar/Birma die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben sowie schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen.

 

4.

Myanma Timber Enterprise

(alias Myanmar Timber Enterprise)

Anschrift:

Firmensitz: Gyogone Forest Compound, Bayint Naung Road, Insein Township, Yangon, Myanmar

Zweigniederlassung: No 72/74 Shawe Dagon Pagoda Road, Dagon Township, Yangon, Myanmar

Art des Unternehmens: staatseigenes Unternehmen

Ort der Registrierung: Myanmar

Telefon-Nr.: 01-3528789

Website: http://www.mte.com.mm/index.php/en

Myanma Timber Enterprise (MTE) ist ein staatseigenes Unternehmen, das dem Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC) unterstellt ist. MTE hat die ausschließlichen Rechte für die Erzeugung und Ausfuhr von Holz in bzw. aus Myanmar/Birma.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in einem Staatsstreich die Macht von der rechtmäßigen Zivilregierung ergriffen und den Staatsverwaltungsrat (SAC) eingesetzt, der die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates ausübt. Am 2. Februar 2021 hat das Militärregime ein neues Kabinett ernannt, darunter einen neuen Minister für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC). Durch den SAC und das neue Kabinett hat das Militärregime die Kontrolle über staatseigene Unternehmen, auch über das Unternehmen MTE, erlangt und profitiert von deren Einnahmen. Folglich werden die Myanma Timber Enterprise und ihre Tochtergesellschaften von den Streitkräften (Tatmadaw) kontrolliert und erzielen Einnahmen für sie; die Unternehmen tragen somit dazu bei, dass die Streitkräfte in der Lage sind, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.

21.6.2021

▼M19

5.

Forest Products Joint Venture Corporation Limited

Anschrift:

422/426, Rm 2, 2nd Flr, Strand Rd., Corner of Botahtaung Pagoda St., FJVC Center, Ward (4), BTHG;

52/66, Rm 2, 3rd Flr, Botahtaung Pagoda St., Lower Block, Botahtaung Township, Yangon, Myanmar/Birma

Art der Organisation: Gemeinschaftsunternehmen

Ort der Registrierung: Myanmar/

Telefonnummer: 01-9010742; 01-9010744; 09-443250050

E-Mail: fjv.md@gmail.com

Forest Products Joint Venture Corporation Limited (FPJVC) ist in der Holzwirtschaft in Myanmar tätig und verarbeitet Teak- und Hartholz. Obwohl es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, ist FPJVC unter der Kontrolle des Staates, der i) über das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC) (10 %) und das staatseigene Myanma Timber Enterprise (MTE) (45 %) die Mehrheit der Anteile des FPJVC hält und ii) das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats von FPJVC zu ernennen (wobei von 11 Mitgliedern jeweils drei Mitglieder von MONREC und von MTE ernannt werden).

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in einem Staatsstreich die Macht von der rechtmäßigen Zivilregierung ergriffen und den Staatsverwaltungsrat (SAC) eingesetzt, der die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates ausübt. Am 2. Februar 2021 hat das Militärregime ein neues Kabinett ernannt, darunter einen neuen Minister für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC). Durch den SAC und das neue Kabinett hat das Militärregime die Kontrolle über staatseigene Unternehmen, auch über das Unternehmen FPJVC, erlangt und profitiert von deren Einnahmen. FPJVC wird folglich von den Streitkräften (Tatmadaw) kontrolliert und erzielt Einnahmen für sie und trägt somit dazu bei, dass die Streitkräfte in der Lage sind, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.

21.6.2021

▼M12

6.

Myanmar War Veterans Organization

Anschrift: Thukhuma Road, Datkhina Thiri Tsp, Naypyitaw Division, Myanmar

Art des Unternehmens: Nichtregierungsorganisation

Ort der Registrierung: Yangon, Myanmar

Registrierungsdatum: 1973

Telefon-Nr.: (067) 30485

Website: https://www.mwvo.org/Home/About

Myanmar War Veterans Organization (MWVO) ist eine Nichtregierungsorganisation, deren Ziel es ist, ehemalige Mitglieder der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) zu unterstützen. Es ist die wichtigste Organisation, die Einfluss auf soziale und wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Militär im Land hat.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in einem Staatsstreich die Macht von der rechtmäßigen Zivilregierung ergriffen und den Staatsverwaltungsrat (SAC) eingesetzt, der die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates ausübt. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern.

21.6.2021

 

 

 

Gemäß dem Mandat der MWVO agiert die Nichtregierungsorganisation als Reservisten-Truppe der Streitkräfte (Tatmadaw) und beteiligt sich an der Gestaltung der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik. Darüber hinaus organisiert die MWVO regierungsfreundliche Kundgebungen und führt Manöver mit den Volksmilizen durch; sie unterstützt somit die Streitkräfte (Tatmadaw) bei Handlungen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben.

Die zentrale Patron Group der MWVO wird von hochrangigen Vertretern der Streitkräfte (Tatmadaw) wie dem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing und dem stellvertretenden Oberbefehlshaber Soe Win vertreten. Die Mitglieder der MWVO sind Teil der Leitungsstruktur der militärgeführten Konglomerate, der Myanmar Economic Holdings Limited (MEHL) und der Myanmar Economic Corporation Limited (MEC). Daher steht die MWVO mit Personen und Organisationen in Verbindung, die im Beschluss 2013/184/GASP des Rates und in der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates aufgeführt sind.

 

▼M14

7.

Htoo Group of Companies

Anschrift: 5 Pyay Roas, Hlaing Township, Yangon, Myanmar/Birma;

Art des Unternehmens: Holdinggesellschaft;

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma;

Telefon-Nr.: +95 1 500344 / +95 1 500355;

Website: https://htoo.com/

Die Htoo Group of Companies ist ein privater Mischkonzern, der von U Tay Za gegründet wurde und unter seinem Vorsitz steht; U Tay Za steht in enger Verbindung zu der obersten Führung der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe erstreckt sich über die Bereiche Handel, Banken, Bergbau, Tourismus und Luftfahrt.

Die Htoo Group of Companies hat Tatmadaw 2017 im Zusammenhang mit den „Säuberungen“ im Staat Rakhine finanziell unterstützt und hat damit 2017 zu schweren Menschenrechtsverletzungen an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya beigetragen. Zudem war die Htoo Group of Companies als Vermittler bei der Beschaffung von Militärgütern tätig, die landesweit und insbesondere in Gebieten mit ethnischen Minderheiten gegen die Zivilbevölkerung, die gegen den Putsch vom 1. Februar demonstrierte, eingesetzt wurden. Durch ihren Beitrag dazu, dass das Militär in der Lage ist, Handlungen zu begehen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, hat die Htoo Group of Companies Tatmadaw unterstützt und bei Handlungen mitgewirkt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

21.2.2022

8.

International Group of Entrepreneurs (IGE) Company Limited

Anschrift: No. 36-G, 37-F, level-20, Office Tower (2), Time City, Corner of Kyun taw Street and Hantharwaddy Road, (7), Quarter, Kamayut Township, Yangon, Myanmar/Birma 110401;

Art des Unternehmens: Privatunternehmen;

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma;

Telefon-Nr.: +95775111112;

Website: www.ige.com.mm

Die International Group of Entrepreneurs (IGE) Company Limited ist ein privater Mischkonzern, der von U Nay Aung gegründet wurde und unter seinem Vorsitz steht; U Nay Aung steht in enger Verbindung zu der obersten Führung der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). Die Geschäftstätigkeit der IGE erstreckt sich über wichtige Infrastrukturbranchen wie Telekommunikation und Energie sowie über die Bereiche Landwirtschaft und Gastgewerbe.

IGE hat Tatmadaw 2017 im Zusammenhang mit den „Säuberungen“ im Staat Rakhine finanziell unterstützt und hat damit 2017 zu den schweren Menschenrechtsverletzungen an der Bevölkerungsgruppe der Rohingya beigetragen. Darüber hinaus hat IGE Tatmadaw indirekt finanziell unterstützt, indem sie finanzielle Beteiligungen an mehreren Projekten und Unternehmen, die mit Tatmadaw und ihren Konglomeraten in Zusammenhang stehen, eingegangen ist. Daher unterstützt IGE Tatmadaw und profitiert von ihnen.

21.2.2022

9.

No. 1 Mining Enterprise (ME1)

Anschrift: Bu Tar Street, Forest Street, Corner of Yone Gyi Quarter, Monywa, Sagaing Region, Myanmar/Birma;

Art des Unternehmens: staatseigenes Unternehmen;

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma;

Telefon-Nr.: 09 -071-21168

No. 1 Mining Enterprise (ME 1) ist ein staatseigenes Unternehmen, das dem Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (Ministry of Natural Resources and Environmental Conservation, MONREC) unterstellt ist und auch als Regulierungsstelle für den Sektor der Erzeugung und Vermarktung von Nichteisenmetallen handelt. Somit fällt es in die Zuständigkeit dieses staatseigenen Unternehmens, Genehmigungen zu erteilen und einen Teil der Steuern auf die Gewinne einzuziehen, die von privaten Unternehmen erwirtschaftet wurden, die im Rahmen von Verträgen auf Produktionsaufteilung („production-sharing contracts“) oder im Rahmen von Joint Ventures mit ME 1 zusammenarbeiten.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in einem Staatsstreich die Macht von der rechtmäßigen Zivilregierung ergriffen und den Staatsverwaltungsrat (SAC) eingesetzt, um die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates auszuüben. Am 2. Februar 2021 hat das Militärregime ein neues Kabinett ernannt, darunter einen neuen Minister für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC). Durch den SAC und das neue Kabinett hat das Militärregime die Kontrolle über staatseigene Unternehmen, so auch über No. 1 Mining Entreprise, erlangt und profitiert von deren Einnahmen. Folglich wird No 1 Mining Enterprise von Tatmadaw kontrolliert und erzielt Einnahmen für sie; das Unternehmen trägt somit dazu bei, dass die Streitkräfte in der Lage sind, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.

Darüber hinaus hat No. 1 Mining Enterprise bei verschiedenen Projekten mitgewirkt, die mit Gewalttaten von Tatmadaw gegen die Zivilbevölkerung und mit der Verletzung der grundlegendsten Rechte der Zivilbevölkerung, auch durch die Beschlagnahme von Land und erzwungene Umsiedlung, im Zusammenhang stehen, und/oder hat solche Projekte beaufsichtigt. No. 1 Mining Enterprise ist daher für die Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

21.2.2022

10.

Myanma Oil and Gas Enterprise

Anschrift: Ministerium für Elektrizität und Energie, Gebäude Nr. (6), Nay Pyi Taw, Myanmar/Birma;

Art des Unternehmens: staatseigenes Unternehmen;

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma;

Telefon-Nr.: +95-67-3 411 055;

Website: http://www.moee.gov.mm/en/ignite/page/40

Myanma Oil and Gas Enterprise (MOGE) ist ein staatseigenes Unternehmen, das als Betreibergesellschaft, Dienstleister und Regulierer des Erdöl- und Erdgassektors fungiert. Es überwacht die Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas sowie die Gasfernleitung im Inland und die Verteilung von Erdölerzeugnissen. Es fällt in die Zuständigkeit dieses staatseigenen Unternehmens, Genehmigungen zu erteilen und einen Teil der Steuern auf die Gewinne einzuziehen, die von privaten Unternehmen, die im Rahmen sogenannter „Verträge auf Produktionsaufteilung“ („production-sharing contracts“) oder im Rahmen von Joint Ventures mit MOGE zusammenarbeiten, erwirtschaftet wurden.

Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in einem Staatsstreich die Macht von der rechtmäßigen Zivilregierung ergriffen und den Staatsverwaltungsrat (SAC) eingesetzt, um die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates auszuüben. Am 2. Februar 2021 hat der SAC neue Minister ernannt, darunter einen Minister für Elektrizität und Energie. MOGE untersteht der Aufsicht des Ministeriums für Elektrizität und Energie (MEE). Durch den SAC und das neue Kabinett hat das Militärregime die Kontrolle über staatseigene Unternehmen, auch über das Unternehmen MOGE, erlangt und profitiert von deren Einnahmen.

Folglich wird MOGE von Tatmadaw kontrolliert und erzielt Einnahmen für sie und trägt somit dazu bei, dass die Streitkräfte in der Lage sind, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma zu untergraben.

21.2.2022

▼M17

11.

Staatsverwaltungsrat

Art der Organisation: öffentlich

Ort der Registrierung: Myanmar

Der Staatsverwaltungsrat ist eine öffentliche Organisation, die am 2. Februar 2021 nach dem Militärputsch in Myanmar/Birma vom 1. Februar 2021 gegründet wurde. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Swe den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber, Min Aung Hlaing, übertragen. Der Staatsverwaltungsrat, der unter der Leitung des Oberbefehlshabers Min Aung Hlaing steht, wurde eingesetzt, um diese Funktionen auszuüben.

Da der Staatsverwaltungsrat die Befugnis hat, Staatsfunktionen auszuüben, ist er für politische Maßnahmen und Tätigkeiten verantwortlich, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben. Darüber hinaus hat der Staatsverwaltungsrat Beschlüsse erlassen, die Repressionen der Zivilbevölkerung und der politischen Opposition sowie von den Streitkräften Myanmars/Birmas verübte Gräueltaten und schwere Menschenrechtsverletzungen zur Folge hatten. Daher ist der Staatsverwaltungsrat an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen.

8.11.2022

▼M18

12.

Büro des Generalquartiermeisters von Myanmar/Birma

Anschrift: Ministry of Defence, Building 24, Naypyitaw, Myanmar/Birma

Art des Unternehmens: öffentliches Unternehmen

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma

Verbundene Personen: Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars General Min Aung Hlaing,

Verteidigungsminister General Mya Htun Oo

Sonstige verbundene Organisationen: Verteidigungsministerium von Myanmar/Birma

Myanmar Economic Corporation (MEC)

Das Büro des Generalquartiermeisters von Myanmar/Birma ist eine Abteilung unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums (MoD), die an der Beschaffung von Waffen und Militärausrüstung für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) beteiligt ist.

Das Büro des Generalquartiermeisters steht somit organisch unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars, auch seit dem Putsch vom 1. Februar 2021. Es agiert als Hauptwegbereiter für die Gewalt und die Menschenrechtsverletzungen, die das Militär von Myanmar/Birma Zivilpersonen in dem Land zugefügt hat; und hat somit dazu beigetragen, die Spirale der Gewalt anzuheizen, die das Land seit dem Putsch von 2021 erfasst hat.

Das Büro des Generalquartiermeisters ist ferner an der Verwaltung von wirtschaftlichen Vermögenswerten, von der die Junta profitiert, beteiligt.

Das Büro des Generalquartiermeisters ist mit mehreren von der EU gelisteten Persönlichkeiten und Organisationen, darunter auch der Oberbefehlshaber General Min Aung Hlaing und die Myanmar Economic Corporation (MEC), verbunden.

20.2.2023

13.

Direktion Verteidigungsindustrie von Myanmar/Birma

Anschrift: Shwedagon Pagoda Road, Yangon, Myanmar/Birma

Art des Unternehmens: staatseigenes Unternehmen (SOE)

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma

Verbundene Personen: Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars General Min Aung Hlaing,

Generalleutnant Thein Htay,

Verteidigungsminister General Mya Htun Oo

Sonstige verbundene Organisationen: Verteidigungsministerium von Myanmar/Birma

Die Direktion Verteidigungsindustrie ist ein staatseigenes Unternehmen (SOE) unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums (MoD), das auch als einzige Stelle in Myanmar/Birma agiert, die mit der Herstellung von Waffen für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) betraut ist.

Die Direktion Verteidigungsindustrie wird von Generalleutnant Thein Htay, einem Angehörigen des Militärs von Myanmar/Birma, geleitet. Sie steht unter der Aufsicht des Oberbefehlshabers der Tatmadaw, dem von der EU gelisteten Oberbefehlshaber General Min Aung Hlaing, und ist mit mehreren Persönlichkeiten, bei denen Verbindungen zum Militär bestehen oder die vom Militär ernannt wurden, wie dem Oberbefehlshaber und seinem Stellvertreter, verbunden.

Die Direktion Verteidigungsindustrie steht somit organisch unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars, auch seit dem Putsch vom 1. Februar 2021. Sie ermöglicht es dem Militär Myanmars, Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Myanmar/Birma auszuüben, und ihr kommt daher eine Schlüsselrolle beim Anheizen der Spirale der Gewalt zu, die Myanmar/Birma seit dem Putsch erfasst hat.

20.2.2023

14.

Direktion Verteidigungsgüterbeschaffung von Myanmar/Birma

Anschrift: Nay Pyi Taw, Myanmar/Birma

Art des Unternehmens: Verwaltungsabteilung

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma

Verbundene Personen: Oberbefehlshaber der Streitkräfte Myanmars General Min Aung Hlaing

Generalleutnant Thein Htay,

Verteidigungsminister General Mya Htun Oo

Sonstige verbundene Organisationen: Verteidigungsministerium von Myanmar/Birma

Die Direktion Verteidigungsgüterbeschaffung ist eine Abteilung unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums (MoD), die auch als einzige staatliche Stelle von Myanmar/Birma mit der Beschaffung von Waffen und Militärausrüstung für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) betraut ist.

Die Direktion Verteidigungsgüterbeschaffung steht unter der Aufsicht des Oberbefehlshabers der Tatmadaw, General Min Aung Hlaing, und ist daher mit mehreren von der EU gelisteten Personen und Organisationen, darunter General Min Aung Hlaing, verbunden.

Die Direktion Verteidigungsgüterbeschaffung steht somit organisch unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars, auch seit dem Putsch vom 1. Februar 2021. Sie ermöglicht es dem Militär von Myanmar/Birma, Gewalt gegen die Zivilbevölkerung des Landes auszuüben, und ihr kommt daher eine Schlüsselrolle beim Anheizen der Spirale der Gewalt zu, die Myanmar/Birma seit dem Putsch erfasst hat.

20.2.2023

15.

Asia Sun Group

Sonstige verbundene Organisationen: Asia Sun Trading, Asia Sun Energy

Die Asia Sun Group ist in die Lieferkette von Flugkraftstoff für das Militär eingebunden. Die Asia Sun Group ist über ihre Tochtergesellschaften Asia Sun Trading und Asia Sun Energy an der Einfuhr von Flugkraftstoff beteiligt. Die Asia Sun Trading war 2022 mindestens zweimal an der Einfuhr von Flugkraftstoff aus Thailand zur Verwendung durch die Luftwaffe Myanmars beteiligt.

Das Militärregime von Myanmar/Birma hat vorsätzlich und wahllos zivile Ziele unter Einsatz von Hubschraubern, Kampfflugzeugen und Drohnen angegriffen, wodurch den örtlichen Bewohnern, einschließlich Kindern, schwere Verluste zugefügt wurden. Die Junta führte zwischen Oktober 2021 und September 2022 mindestens 268 Luftangriffe gegen die Zivilbevölkerung in ganz Myanmar/Birma durch. Bei diesen Angriffen wurden mindestens 155 Zivilisten getötet, mindestens 190 Zivilisten verletzt sowie Häuser und religiöse Stätten zerstört.

Die Asia Sun Group ist daher eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) steht oder Einnahmen für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) generiert oder diese unterstützt oder von ihnen profitiert.

20.2.2023

16.

Dynasty International Company Limited

(alias Dynasty Group of Companies)

Anschrift: Waizayangdar Rd., no. 15, Ngwe Kyar Yan Quarter, South Okkalapa Township, Yangon Region, Myanmar/Birma

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma

Verbundene Personen: Aung Moe Myint (Eigentümer)

Myo Thitsar (Direktor)

E-Mail: dynastygroup@myanmar.com.mm

Die Dynasty International Company Limited ist ein Unternehmen in Myanmar/Birma, das von dem Waffenvermittler Aung Moe Myint gegründet wurde.

Es wurde genutzt, um Waffengeschäfte im Namen des Militärs von Myanmar/Birma zu erleichtern, einschließlich der Einfuhr von Luftfahrzeugteilen zur Unterstützung der Luftwaffe von Myanmar/Birma im Hinblick auf Luftangriffe gegen Dörfer und zivile Infrastruktur.

Die Dynasty International Company Limited ist daher eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) steht oder für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) Einnahmen generiert oder diese unterstützt oder von ihnen profitiert.

20.2.2023

▼M21

17.

International Gateways Group of Company Limited (alias IGGC, alias IGG)

Anschrift: Kyaik Wine Pagoda Road, No. 19, Myaing Hay Wun Housing, 8-Mile, Mayangone, Yangon, Myanmar,

oder

Thamadi Street No. 4-1/3, 8th Quarter, Mayangone Township, Yangon region, Myanmar,

E-Mail: internationalgatewaysho@gmail.com,

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma,

Verbundene Person: Naing Htut Aung (Direktor und alleiniger Anteilseigner)

Verbundene Organisation: MEHL

Die International Gateways Group of Company Limited (IGGC) ist ein Unternehmen, das in Personalunion von Naing Htut Aung geleitet wird und im Handelssektor tätig ist. Als größter einzelner Geber hat das Unternehmen 2017 bei vom Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing abgehaltenen Veranstaltungen zur Mittelbeschaffung für die „Säuberungen“ im Staat Rakhine Mittel für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) bereitgestellt. Darüber hinaus hat die IGGC 2023 anlässlich des Tags der Streitkräfte Spenden an die Tatmadaw geleistet.

Außerdem war die IGGC an der Beschaffung von Waffen für die Tatmadaw beteiligt, einschließlich militärischer Ausrüstung und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die landesweit gegen die Zivilbevölkerung und Demonstrierende eingesetzt wurden. Daher hat die IGGC die Tatmadaw unterstützt und sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen

20.2.2023

▼M18

18.

Sky Aviator Company Limited

Anschrift: No.(204/2), (14/1)Ward, Myinthar (11)th Street,, Southokkalapa, Yangon, Myanmar/Birma

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma

Verbundene Personen: Kyaw Min Oo (geschäftsführender Direktor)

Die Sky Aviator Company Limited ist ein von Kyaw Min Oo gegründetes Unternehmen.

Es hat Waffengeschäfte im Namen des Militärs von Myanmar/Birma erleichtert, einschließlich der Einfuhr von Luftfahrzeugteilen. Unter der Kontrolle von Kyaw Min Oo ist die Sky Aviator ein wichtiger Lieferant militärischer Flugzeugteile für das Militär von Myanmar/Birma. Seit dem Putsch vom Februar 2021 hat die Sky Aviator mehrere Waffenlieferungen von Unternehmen erhalten, gegen die Sanktionen verhängt wurden.

Die Sky Aviator Company Limited ist daher eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) steht oder für die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) Einnahmen generiert oder diese unterstützt oder von ihnen profitiert.

20.2.2023

▼M20

19.

No. 2 Mining Enterprise (ME 2)

Anschrift: Ywargout Quarter, Pyinmana Township, Nay Pyi Taw, Myanmar/Birma;

Art der Organisation: Staatseigenes Unternehmen

Ort der Registrierung: Myanmar/Birma;

Hauptgeschäftssitz: Myanmar/Birma;

Tel. 09-067-22126

No. 2 Mining Enterprise (ME 2) ist ein staatseigenes Unternehmen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC), das auch als Regulierungsstelle für den Sektor der Erzeugung und Vermarktung von Nichteisenmetallen handelt. Somit ist dieses staatseigene Unternehmen dafür zuständig, Genehmigungen zu erteilen und einen Teil der Steuern auf die Gewinne einzuziehen, die von Privatunternehmen erwirtschaftet wurden, die im Rahmen von sog. „Verträgen auf Produktionsaufteilung“ (production-sharing contracts) oder im Rahmen von Joint Ventures mit ME 2 zusammenarbeiten.

Der Minister für natürliche Ressourcen und Umweltschutz, U Khin Maung Yi, wurde vom Staatsverwaltungsrat (SAC) ernannt, der am 2. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernommen hat.

Seit dem Militärputsch hat das Militärregime die Kontrolle über staatseigene Unternehmen, so auch über No. 2 Mining Entreprise, erlangt und profitiert von deren Einnahmen. No. 2 Mining Entreprise wird folglich von den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) kontrolliert und erzielt Einnahmen für sie und trägt somit dazu bei, dass die Streitkräfte in der Lage sind, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.

Darüber hinaus hat No. 2 Mining Enterprise bei verschiedenen Projekten mitgewirkt, die mit Gewalttaten der Streitkräfte Myanmars gegen die Zivilbevölkerung und mit der Verletzung der grundlegendsten Rechte der Zivilbevölkerung, auch durch die Beschlagnahme von Land und erzwungene Umsiedlung, im Zusammenhang stehen, und hat solche Projekte beaufsichtigt.

20.7.2023



( 1 ) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1).

( 2 ) Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1).

( 3 ) Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (angenommen vom Rat am 11. März 2013) (ABl. C 30 vom 27.3.2013, S. 1).

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