02013D0255 — DE — 24.09.2025 — 055.001


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►B

▼M45

BESCHLUSS 2013/255/GASP DES RATES

vom 31. Mai 2013

über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

▼B

(ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS 2013/760/GASP DES RATES  vom 13. Dezember 2013

  L 335

50

14.12.2013

 M2

BESCHLUSS 2014/74/GASP DES RATES  vom 10. Februar 2014

  L 40

63

11.2.2014

►M3

BESCHLUSS 2014/309/GASP DES RATES  vom 28. Mai 2014

  L 160

37

29.5.2014

 M4

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/387/GASP DES RATES  vom 23. Juni 2014

  L 183

72

24.6.2014

 M5

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/488/GASP DES RATES  vom 22. Juli 2014

  L 217

49

23.7.2014

 M6

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/678/GASP DES RATES  vom 26. September 2014

  L 283

59

27.9.2014

►M7

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/730/GASP DES RATES  vom 20. Oktober 2014

  L 301

36

21.10.2014

 M8

BESCHLUSS 2014/901/GASP DES RATES  vom 12. Dezember 2014

  L 358

28

13.12.2014

 M9

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/117 DES RATES  vom 26. Januar 2015

  L 20

85

27.1.2015

 M10

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/383 DES RATES  vom 6. März 2015

  L 64

41

7.3.2015

 M11

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/784 DES RATES  vom 19. Mai 2015

  L 124

13

20.5.2015

►M12

BESCHLUSS (GASP) 2015/837 DES RATES  vom 28. Mai 2015

  L 132

82

29.5.2015

 M13

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/973 DES RATES  vom 22. Juni 2015

  L 157

52

23.6.2015

►M14

BESCHLUSS (GASP) 2015/1836 DES RATES  vom 12. Oktober 2015

  L 266

75

13.10.2015

►M15

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/2359 DES RATES  vom 16. Dezember 2015

  L 331

26

17.12.2015

 M16

BESCHLUSS (GASP) 2016/850 DES RATES  vom 27. Mai 2016

  L 141

125

28.5.2016

►M17

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1746 DES RATES  vom 29. September 2016

  L 264

30

30.9.2016

 M18

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1897 DES RATES  vom 27. Oktober 2016

  L 293

36

28.10.2016

 M19

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1985 DES RATES  vom 14. November 2016

  L 305I

4

14.11.2016

►M20

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/2000 DES RATES  vom 15. November 2016

  L 308

20

16.11.2016

►M21

BESCHLUSS (GASP) 2016/2144 DES RATES  vom 6. Dezember 2016

  L 332

22

7.12.2016

 M22

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/485 DES RATES  vom 20. März 2017

  L 75

24

21.3.2017

 M23

BESCHLUSS (GASP) 2017/917 DES RATES  vom 29. Mai 2017

  L 139

62

30.5.2017

►M24

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/1245 DES RATES  vom 10. Juli 2017

  L 178

13

11.7.2017

 M25

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/1341 DES RATES  vom 17. Juli 2017

  L 185

56

18.7.2017

 M26

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/1754 DES RATES  vom 25. September 2017

  L 246

7

26.9.2017

 M27

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/284 DES RATES  vom 26. Februar 2018

  L 54I

8

26.2.2018

 M28

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/421 DES RATES  vom 19. März 2018

  L 75I

3

19.3.2018

►M29

BESCHLUSS (GASP) 2018/778 DES RATES  vom 28. Mai 2018

  L 131

16

29.5.2018

 M30

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2019/87 DES RATES  vom 21. Januar 2019

  L 18I

13

21.1.2019

 M31

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2019/351 DES RATES  vom 4. März 2019

  L 63I

4

4.3.2019

►M32

BESCHLUSS (GASP) 2019/806 DES RATES  vom 17. Mai 2019

  L 132

36

20.5.2019

 M33

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/212 DES RATES  vom 17. Februar 2020

  L 43I

6

17.2.2020

►M34

BESCHLUSS (GASP) 2020/719 DES RATES  vom 28. Mai 2020

  L 168

66

29.5.2020

 M35

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/1506 DES RATES  vom 16. Oktober 2020

  L 342I

6

16.10.2020

 M36

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/1651 DES RATES  vom 6. November 2020

  L 370I

15

6.11.2020

 M37

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/30 DES RATES  vom 15. Januar 2021

  L 12I

3

15.1.2021

 M38

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/751 DES RATES  vom 6. Mai 2021

  L 160

115

7.5.2021

►M39

BESCHLUSS (GASP) 2021/855 DES RATES  vom 27. Mai 2021

  L 188

90

28.5.2021

 M40

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/1984 DES RATES  vom 15. November 2021

  L 402I

5

15.11.2021

 M41

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/2199 DES RATES  vom 13. Dezember 2021

  L 445I

23

13.12.2021

►M42

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/242 DES RATES  vom 21. Februar 2022

  L 40

26

21.2.2022

►M43

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/306 DES RATES  vom 24. Februar 2022

  L 46

95

25.2.2022

►M44

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/539 DES RATES  vom 4. April 2022

  L 106

13

5.4.2022

►M45

BESCHLUSS (GASP) 2022/849 DES RATES  vom 30. Mai 2022

  L 148

52

31.5.2022

 M46

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/1277 DES RATES  vom 21. Juli 2022

  L 194

15

21.7.2022

 M47

BESCHLUSS (GASP) 2023/408 DES RATES  vom 23. Februar 2023

  L 56I

4

23.2.2023

 M48

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2023/847 DES RATES  vom 24. April 2023

  L 109I

26

24.4.2023

►M49

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2023/892 DES RATES  vom 28. April 2023

  L 114

22

2.5.2023

►M50

BESCHLUSS (GASP) 2023/1035 DES RATES  vom 25. Mai 2023

  L 139

49

26.5.2023

 M51

BESCHLUSS (GASP) 2023/1467 DES RATES  vom 14. Juli 2023

  L 180

41

17.7.2023

 M52

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2023/1503 DES RATES  vom 20. Juli 2023

  L 183I

58

20.7.2023

 M53

BESCHLUSS (GASP) 2023/2876 DES RATES  vom 18. Dezember 2023

  L 2876

1

19.12.2023

 M54

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2024/380 DES RATES  vom 22. Januar 2024

  L 380

1

22.1.2024

►M55

BESCHLUSS (GASP) 2024/1496 DES RATES  vom 27. Mai 2024

  L 1496

1

28.5.2024

►M56

BESCHLUSS (GASP) 2024/1510 DES RATES  vom 27. Mai 2024

  L 1510

1

28.5.2024

►M57

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2024/2502 DES RATES  vom 23. September 2024

  L 2502

1

24.9.2024

 M58

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2024/2933 DES RATES  vom 25. November 2024

  L 2933

1

25.11.2024

►M59

BESCHLUSS (GASP) 2025/406 DES RATES  vom 24. Februar 2025

  L 406

1

25.2.2025

►M60

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2025/1095 DES RATES  vom 27. Mai 2025

  L 1095

1

28.5.2025

►M61

BESCHLUSS (GASP) 2025/1096 DES RATES  vom 27. Mai 2025

  L 1096

1

28.5.2025

►M62

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2025/1936 DES RATES  vom 22. September 2025

  L 1936

1

23.9.2025


Berichtigt durch:

 C1

Berichtigung, ABl. L 305 vom 24.10.2014, S.  116 (2014/730/GASP)

 C2

Berichtigung, ABl. L 050 vom 21.2.2015, S.  48 (2014/488/GASP)

 C3

Berichtigung, ABl. L 178 vom 2.7.2016, S.  49 (2015/1836)

 C4

Berichtigung, ABl. L 336 vom 10.12.2016, S.  42 (2015/1836)

 C5

Berichtigung, ABl. L 146 vom 9.6.2017, S.  159 (2017/917)

 C6

Berichtigung, ABl. L 167 vom 4.7.2018, S.  36 (2018/778)

 C7

Berichtigung, ABl. L 190 vom 27.7.2018, S.  20 (2013/255/GASP)

 C8

Berichtigung, ABl. L 234 vom 11.9.2019, S.  31 (2019/806)

 C9

Berichtigung, ABl. L 90216 vom 6.3.2025, S.  1 (2024/1510)

 C10

Berichtigung, ABl. L 90278 vom 28.3.2025, S.  1 (2024/1510)

►C11

Berichtigung, ABl. L 90545 vom 27.6.2025, S.  1 (2025/1095)


Die Wiedergabe dieses konsolidierten Wortlauts berücksichtigt Urteile von Gerichten der EU zu Einträgen in der Liste der benannten Personen oder Einrichtungen bzw. Organisationen.




▼B

▼M45

BESCHLUSS 2013/255/GASP DES RATES

vom 31. Mai 2013

über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

▼B



KAPITEL I

AUSFUHR- UND EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN

Artikel 1

(1)  
Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von zu interner Repression verwendbaren Ausrüstungen, Gütern und Technologien oder die Herstellung und Instandhaltung von Erzeugnissen, die zu interner Repression verwendet werden könnten, an bzw. nach Syrien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge ihrer Flagge sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.

(2)  

Es ist verboten,

a) 

unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien zu erbringen;

b) 

unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen sowie Versicherungen und Rückversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien, zu gewähren.

▼M1

(3)  

Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Beförderung oder die Ausfuhr von zu interner Repression verwendbaren Ausrüstungen, Gütern und Technologien oder die Herstellung und Instandsetzung von Erzeugnissen, die zu interner Repression verwendet werden könnten oder für damit zusammenhängende technische und finanzielle Hilfe, wenn ein Mitgliedstaat im Einzelfall feststellt, dass die Ausrüstungen, Güter oder Technologien

a) 

Nahrungszwecken, landwirtschaftlichen, medizinischen oder anderen humanitären Zwecken dienen oder zur Verwendung durch Personal der VN oder durch Personal der Union oder ihrer Mitgliedstaaten bestimmt sind, oder

b) 

für Tätigkeiten bestimmt sind, die – nach Konsultation mit der OVCW – gemäß Nummer 10 der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und damit zusammenhängenden Beschlüssen des Exekutivrats der OVCW in Übereinstimmung mit dem Ziel des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen) erfolgen.

▼B

Artikel 2

(1)  
Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von zu interner Repression verwendbaren anderen als den in Artikel 1 Absatz 1 genannten Ausrüstungen, Gütern und Technologien oder die Herstellung und Instandhaltung von Erzeugnissen, die zu interner Repression verwendet werden könnten, an bzw. nach Syrien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge ihrer Flagge unterliegen der Genehmigung im Einzelfall durch die zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.

(2)  

Ferner unterliegt die Bereitstellung von

a) 

technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten oder sonstigen Diensten im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien;

b) 

Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen sowie Versicherungen und Rückversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien;

einer Genehmigung durch die zuständige Behörde des Ausfuhrmitgliedstaats.

Artikel 3

(1)  
Der Erwerb, die Einfuhr oder die Beförderung von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, aus oder mit Ursprung in Syrien, sind verboten.
(2)  
Es ist verboten, unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen und dazugehörige Vermittlungsdienste für den Erwerb, die Einfuhr oder die Beförderung von Gegenständen nach Absatz 1 aus oder mit Ursprung in Syrien bereitzustellen.

▼M1

(3)  
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Einfuhr oder die Beförderung chemischer Waffen oder zugehörigen Materials aus Syrien oder mit Ursprung in Syrien, die gemäß Nummer 10 der Resolution 2118 (2013) des VN-Sicherheitsrats und damit zusammenhängenden Beschlüssen des Exekutivrats der OVCW in Übereinstimmung mit dem Ziel des Chemiewaffenübereinkommens erfolgen.

▼B

Artikel 4

Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung oder Software, die in erster Linie für die Nutzung zur Überwachung und Abhörung, durch das syrische Regime oder in dessen Namen, des Internet und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen in Syrien sowie Unterstützung bei Installation, Betrieb oder Anpassung an den neuesten Stand solcher Ausrüstung oder Software sind verboten.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.

▼M61 —————

▼M12

Artikel 13a

Es ist verboten, Kulturgüter und sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und von religiöser Bedeutung, die am oder nach dem 15. März 2011 unrechtmäßig aus Syrien entfernt wurden oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie an dem oder nach dem genannten Zeitpunkt unrechtmäßig aus Syrien entfernt wurden, einzuführen, auszuführen, weiterzugeben oder zugehörige Vermittlungsdienste bereitzustellen. Das Verbot gilt nicht, wenn die Kulturgüter nachweislich auf sichere Weise an ihre rechtmäßigen Eigentümer in Syrien zurückgegeben werden.

Die Union ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die einschlägigen Gegenstände zu bestimmen, die unter diesen Artikel fallen.

▼B

KAPITEL II

FINANZIERUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE UNTERNEHMEN

▼M61 —————

▼B

KAPITEL III

BESCHRÄNKUNGEN FÜR INFRASTRUKTURPROJEKTE

▼M61 —————

▼B

KAPITEL IV

BESCHRÄNKUNGEN DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR DEN HANDEL

▼M61 —————

▼B

KAPITEL V

FINANZBEREICH

▼M61 —————

▼B

KAPITEL VI

VERKEHRSSEKTOR

▼M61 —————

▼B

KAPITEL VII

EINREISEBESCHRÄNKUNGEN

▼M14

Artikel 27

▼M61

(1)  
Die Mitgliedstaaten treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den in Anhang I aufgeführten Personen, die für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich sind oder die vom ehemaligen al-Assad-Regime profitieren oder dieses unterstützen, und den in Anhang I aufgeführten mit ihnen in Verbindung stehenden Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.
(2)  

Gemäß den Einschätzungen und Feststellungen des Rates im Kontext der Lage in Syrien, die in den Erwägungsgründen 5 bis 12 des Beschlusses (GASP) 2015/1836 des Rates ( 1 ) und in den Erwägungsgründen 8 bis 13 des Beschlusses (GASP) 2025/1096 des Rates ( 2 ) ausgeführt sind, treffen die Mitgliedstaaten außerdem die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den folgenden Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern:

a) 

führenden Geschäftsleuten, die in Syrien tätig sind und mit dem ehemaligen al-Assad-Regime in Verbindung stehen;

b) 

Mitgliedern der Familien al-Assad bzw. Makhlouf;

c) 

Ministern der syrischen Regierung, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

d) 

Mitgliedern der syrischen Streitkräfte im Range des „Colonel“ (Oberst) bzw. ranggleiche oder ranghöhere Führungskräfte, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

e) 

Mitgliedern der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

f) 

Mitgliedern der dem al-Assad-Regime nahestehenden Milizen oder

g) 

Personen, die im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig sind;

und mit ihnen in Verbindung stehenden Personen, die in Anhang I aufgeführt sind.

▼M14

(3)  
Personen, die zu einer der Kategorien gemäß Absatz 2 gehören, werden nicht oder nicht mehr in der Liste der Personen und Organisationen in Anhang I aufgeführt, wenn ausreichende Angaben darüber vorliegen, dass sie nicht oder nicht mehr mit dem Regime in Verbindung stehen oder Einfluss auf dieses ausüben oder keine reale Gefahr besteht, dass sie restriktive Maßnahmen umgehen.
(4)  
Bei allen Beschlüssen über die Aufnahme in die Liste wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in jedem einzelnen Fall berücksichtigt.
(5)  
Die Absätze 1 und 2 verpflichten die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.
(6)  

Die Absätze 1 und 2 lassen die Fälle unberührt, in denen ein Mitgliedstaat durch eine völkerrechtliche Verpflichtung gebunden ist, und zwar:

a) 

wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,

b) 

wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen wurde oder unter deren Schirmherrschaft steht,

c) 

im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht, oder

d) 

im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.

(7)  
Absatz 6 ist auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist, als anwendbar anzusehen.
(8)  
Der Rat ist in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund des Absatzes 6 oder des Absatzes 7 gewährt, ordnungsgemäß zu unterrichten.
(9)  
Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 in den Fällen zulassen, in denen die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene — einschließlich solcher, die von der Union unterstützt werden oder von einem Mitgliedstaat, der zu dem Zeitpunkt den OSZE-Vorsitz innehat, ausgerichtet werden — gerechtfertigt ist, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, durch den Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Syrien unmittelbar gefördert werden.
(10)  
Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 9 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Sollte von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates Einwand erhoben werden, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.
(11)  
Genehmigt ein Mitgliedstaat gemäß den Absätzen 6 bis 10 den in Anhang I genannten Personen die Einreise in sein Hoheitsgebiet oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet, so gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und für die davon betroffenen Personen.

▼B

KAPITEL VIII

EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN

▼M14

Artikel 28

▼M61

(1)  
Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der in Anhang I aufgeführten für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlichen Personen, der in Anhang I aufgeführten Personen und Organisationen, die vom ehemaligen al-Assad-Regime profitieren oder dieses unterstützen, und der in Anhang I aufgeführten mit ihnen verbundenen Personen und Organisationen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
(2)  

Gemäß den Einschätzungen und Feststellungen des Rates im Kontext der Lage in Syrien, die in den Erwägungsgründen 5 bis 12 des Beschlusses (GASP) 2015/1836 und in den Erwägungsgründen 8 bis 13 des Beschlusses (GASP) 2025/1096 ausgeführt sind, werden die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der folgenden Personen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren:

a) 

führende Geschäftsleute, die in Syrien tätig sind und mit dem ehemaligen al-Assad-Regime in Verbindung stehen;

b) 

Mitglieder der Familien al-Assad oder Makhlouf;

c) 

Minister der syrischen Regierung, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

d) 

Mitgliedern der syrischen Streitkräfte im Range des „Colonel“ (Oberst) bzw. ranggleiche oder ranghöhere Führungskräfte, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

e) 

Mitglieder der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, die zwischen Mai 2011 und Dezember 2024 im Amt waren;

f) 

Mitgliedern der dem al-Assad-Regime nahestehenden Milizen oder

g) 

die Mitglieder von Organisationen, Einheiten, Agenturen, Einrichtungen oder Institutionen, die im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig sind;

und mit ihnen in Verbindung stehende Personen und Organisationen, die in Anhang I aufgeführt sind.

▼M14

(3)  
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die zu einer der Kategorien gemäß Absatz 2 gehören, werden nicht oder nicht mehr in der Liste der Personen und Einrichtungen in Anhang I aufgeführt, wenn ausreichende Angaben darüber vorliegen, dass sie nicht oder nicht mehr mit dem Regime in Verbindung stehen oder Einfluss auf dieses ausüben oder keine (reale) Gefahr besteht, dass sie restriktive Maßnahmen umgehen.
(4)  
Bei allen Beschlüssen über eine Aufnahme in die Liste wird die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in jedem einzelnen Fall berücksichtigt.

▼M61

(5)  
Den in der Liste in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.

▼M14

(6)  

Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

▼M61

a) 

zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der in Anhang I aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen — unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen — notwendig sind;

▼M14

b) 

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen;

c) 

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen;

d) 

für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte;

▼M21 —————

▼M14

f) 

auf Konten oder von Konten einer diplomatischen oder konsularischen Mission oder einer internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, soweit diese Zahlungen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation dienen;

g) 

notwendig sind für Evakuierungen aus Syrien;

▼M61

h) 

für syrische staatseigene Organisationen gemäß der Auflistung in Anhang I bestimmt sind, damit diese für die Arabische Republik Syrien Zahlungen an die OVCW leisten können, für Tätigkeiten in Verbindung mit der Überprüfungsmission der OVCW und der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen, insbesondere zum Syrien-Sondertreuhandfonds der OVCW für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der vollständigen Vernichtung der syrischen Chemiewaffen außerhalb des Staatsgebiets der Arabischen Republik Syrien.

▼M14

Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(7)  

Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:

▼M61

a) 

Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Tag ergangen ist, an dem eine Person oder Organisation nach den Absätzen 1 oder 2 in die Liste in Anhang I aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Tag in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Tag in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung,

▼M14

b) 

die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist,

▼M61

c) 

die Entscheidung begünstigt nicht eine in Anhang I aufgeführte Person oder Organisation und

▼M14

d) 

die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(8)  
Die Absätze 1 und 2 verhindern nicht, dass eine benannte Person oder Organisation Zahlungen aufgrund eines Vertrags leisten kann, der vor der Aufnahme der betreffenden Person oder Organisation in die Liste geschlossen wurde, sofern der jeweilige Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer der Personen oder Organisationen nach den Absätzen 1 und 2 entgegengenommen wird.

▼M61 —————

▼M14

(10)  

Absatz 5 gilt nicht für eine auf eingefrorene Konten erfolgte Gutschrift von

a) 

Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder

b) 

Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten diesem Beschluss unterliegen,

sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter die Absätze 1 und 2 fallen.

(11)  
Die Absätze 1, 2 und 5 gelten nicht für einen Transfer von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen durch oder über die Zentralbank Syriens, die nach dem Tag ihrer Benennung eingegangen sind oder eingefroren wurden, oder für einen Transfer von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an oder über die Zentralbank Syriens nach dem Tag ihrer Benennung, wenn dieser Transfer mit einer Zahlung seitens eines nicht benannten Finanzinstituts im Zusammenhang steht, die in Verbindung mit einem bestimmten Handelsvertrag zu leisten ist, sofern der betreffende Mitgliedstaat im Einzelfall festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer der in den Absätzen 1 oder 2 genannten Personen oder Organisationen entgegengenommen wird.
(12)  
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für einen Transfer von eingefrorenen Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen durch oder über die Zentralbank Syriens, wenn dieser Transfer dazu dient, der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehende Finanzinstitute mit liquiden Mitteln für die Finanzierung von Handelsgeschäften zu versorgen, sofern dieser Transfer von dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigt wurde.

▼M61

(13)  
Die Absätze 1, 2 und 5 gelten nicht für den Transfer von eingefrorenen Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen durch oder über ein in Anhang I aufgeführtes Finanzunternehmen, wenn dieser Transfer sich auf eine Zahlung seitens einer nicht in Anhang I aufgeführten Person oder Organisation im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung syrischer Staatsangehöriger bezieht, die in der Union eine allgemeine oder berufliche Ausbildung durchlaufen oder in der akademischen Forschung tätig sind, sofern der betreffende Mitgliedstaat im Einzelfall festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer der in den Absätzen 1 oder 2 genannten Personen oder Organisationen entgegengenommen wird.

▼M14

(14)  
Die Absätze 1, 2 und 5 gelten nicht für Handlungen oder Transaktionen, die bezüglich Syrian Arab Airlines ausschließlich zur Evakuierung von Unionsbürgern und ihren Familienmitgliedern aus Syrien durchgeführt werden.

▼M61 —————

▼M55

Artikel 28a

(1)  

Die in Artikel 28 Absätze 1, 2 und 5 festgelegten Verbote gelten bis zum ►M59  ————— ◄ nicht für die Bereitstellung, die Abwicklung oder die Zahlung von Geldern, anderen finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen oder die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die notwendig sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen, wenn die Hilfe bzw. die anderen Tätigkeiten durchgeführt werden von

a) 

den Vereinten Nationen, einschließlich ihrer Programme, Fonds und sonstigen Einrichtungen und Stellen, sowie ihren Sonderorganisationen und mit ihnen verbundenen Organisationen,

b) 

internationalen Organisationen,

c) 

humanitären Organisationen mit Beobachterstatus in der Generalversammlung der Vereinten Nationen und Mitgliedern dieser humanitären Organisationen,

d) 

bilateral oder multilateral finanzierten nichtstaatlichen Organisationen, die sich an Plänen der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen, Plänen der Vereinten Nationen für Flüchtlingshilfemaßnahmen oder anderen Appellen der Vereinten Nationen oder an vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten koordinierten humanitären ‚Clustern‘ beteiligen,

e) 

Organisationen und Agenturen, denen die Union das Zertifikat für humanitäre Partnerschaft erteilt hat oder die von einem Mitgliedstaat gemäß nationalen Verfahren zertifiziert oder anerkannt sind,

f) 

spezialisierten Agenturen der Mitgliedstaaten oder

g) 

den Beschäftigten, Zuschussempfängern, Tochtergesellschaften oder Durchführungspartnern der unter den Buchstaben a bis f genannten Einrichtungen, während und soweit sie in dieser Eigenschaft tätig sind.

▼M61

(2)  
Das in Artikel 28 Absatz 5 festgelegte Verbot gilt nicht für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen durch öffentliche Einrichtungen oder durch juristische Personen oder Organisationen zur Verfügung gestellt werden, die öffentliche Mittel erhalten, um humanitäre Hilfe in Syrien zu leisten oder die Zivilbevölkerung in Syrien zu unterstützen, sofern diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für den Erwerb oder die Beförderung von Erdölerzeugnissen oder für damit verbundene Finanzierung oder Finanzhilfen ausschließlich für Zwecke der humanitären Hilfe in Syrien oder der Unterstützung der Zivilbevölkerung in Syrien bereitgestellt werden.

▼M55

(3)  
In Fällen, die nicht von den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels erfasst sind, und abweichend von den in Artikel 28 Absätze 1, 2 und 5 festgelegten Verboten können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Bereitstellung dieser Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen erforderlich ist, um die rasche Erbringung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen.
(4)  
Ergeht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang eines Genehmigungsantrags gemäß Absatz 2 weder eine ablehnende Entscheidung noch ein Auskunftsersuchen noch eine Mitteilung über eine Fristverlängerung der zuständigen Behörde, so gilt diese Genehmigung als erteilt.

▼M61

(5)  
Das in Artikel 28 Absatz 5 festgelegte Verbot gilt nicht für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen durch diplomatische oder konsularische Vertretungen zur Verfügung gestellt werden.

▼M55

(6)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede gemäß den Absätzen 3 und 4 erteilte Genehmigung innerhalb von vier Wochen nach deren Erteilung.

▼M61

(7)  
Abweichend von Artikel 28 Absätze 1, 2 und 5 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Zurverfügungstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen an die in Anhang I in Nr. 42 und Nr. 43 unter ‚B. Organisationen‘ aufgeführten Organisationen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die Bereitstellung dieser Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für die Zusammenarbeit zwischen diesen Organisationen und der staatlichen Organisation oder Einrichtung eines Mitgliedstaats in den Bereichen Wiederaufbau, Kapazitätsaufbau, Terrorismusbekämpfung und Migration erforderlich ist.
(8)  
Ergeht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang eines Genehmigungsantrags gemäß Absatz 7 keine ablehnende Entscheidung, kein Auskunftsersuchen oder keine Mitteilung über eine Fristverlängerung der betreffenden zuständigen Behörde, so gilt diese Genehmigung als erteilt.
(9)  
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach Absatz 7 erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach deren Erteilung.

▼M61 —————

▼B

KAPITEL IX

ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

▼M61

Artikel 29

Ansprüche, einschließlich Schadensersatz-, Entschädigungs- und ähnlichen Ansprüchen wie Aufrechnungsansprüche, Geldbußen oder Garantieansprüche, sowie Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung von finanziellen Garantien, einschließlich Ansprüchen aus Akkreditiven und ähnlichen Instrumenten, die von den in Anhang I aufgeführten benannten Personen oder Organisationen oder einer anderen Person oder Organisation in Syrien, einschließlich der syrischen Regierung, ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen oder von Personen oder Organisationen, die durch sie oder für sie handeln, im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen geltend gemacht werden, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise durch unter diesen Beschluss fallende Maßnahmen beeinträchtigt wurde, werden nicht anerkannt.

▼B

Artikel 30

▼M61

(1)  
Der Rat erstellt und ändert die Liste in Anhang I auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

▼M14

(2)  
Der Rat setzt die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss über die Aufnahme in die Liste und den Gründen hierzu in Kenntnis und gibt dabei dieser Person, Organisation oder Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme. Insbesondere wenn eine Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang I aufgeführt ist, weil sie in eine der Kategorien der Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 27 Absatz 2 und Artikel 28 Absatz 2 fällt, kann die Person, Organisation oder Einrichtung Beweise oder Stellungnahmen dazu vorlegen, warum sie, obwohl sie unter eine dieser Kategorien fällt, der Auffassung ist, dass ihre Benennung nicht gerechtfertigt ist.

▼B

(3)  
Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden wesentliche neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Organisation entsprechend.

▼M61

Artikel 31

(1)  
In Anhang I werden die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Organisationen in die Liste angegeben.
(2)  
Anhang I enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Organisationen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. Zu Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. Zu Organisationen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen.

▼B

Artikel 32

Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung des Verbots gemäß diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 33

Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die mit den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vergleichbar sind.

▼M61

Artikel 34

(1)  
Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2026. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden. Die in Artikel 28a Absätze 1 bis 4 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 28 Absätze 1, 2 und 5 werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft.
(2)  
Der Rat betont, wie wichtig es ist, die Verletzung der Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten in ihren Meereszonen gemäß dem Seerecht zu verhindern. Auf Antrag eines Mitgliedstaats wird im Falle einer solchen Verletzung unverzüglich im Rahmen der ständigen Überprüfung der restriktiven Maßnahmen über die Änderung der restriktiven Maßnahmen beraten.

▼B

Artikel 35

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.




▼M34

ANHANG I

Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach den Artikeln 27 und 28



A.  Personen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

▼M60

„1.

Bashar (image) AL-ASSAD (image)

Geburtsdatum: 11.9.1965;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Diplomatenpass Nr. D1903;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Präsident der Republik; hat das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten genehmigt und überwacht.

23.5.2011

2.

Maher (image) (alias Mahir) AL-ASSAD (image)

Geburtsdatum: 8.12.1967;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Diplomatenpass Nr. 4138;

Position: Generalmajor der 42. Brigade und ehemaliger Brigadebefehlshaber der 4. Panzerdivision des Heeres

Geschlecht: männlich

Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Colonel (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskraft, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; Generalmajor der 42. Brigade und ehemaliger Brigadebefehlshaber der 4. Panzerdivision des Heeres unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Mitglied der Assad-Familie; Bruder des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad.

9.5.2011

3.

Ali MAMLUK (alias Ali Mamlouk; Ali al-Mamlouk; Abu Ayham) (علي المملوك; أبو أيهم; علي مملوك)

Geburtsdatum: 19.2.1946;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Diplomatenpass Nr. 983;

Geschlecht: männlich

Berater des Präsidenten für Sicherheitsfragen ab Januar 2024 unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Vizepräsident der Arabischen Republik Syrien mit Zuständigkeit für Sicherheitsfragen. Ehemaliger Direktor des Nationalen Sicherheitsbüros. Ehemaliger Chef der syrischen Direktion Nachrichtengewinnung; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten.

9.5.2011

4.

Atif NAJIB (alias Atef; Atej Najeeb) (عاطف نجيب)

Geburtsort: Jablah, Syrien;

Rang: Brigadegeneral;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter des Direktorats Politische Sicherheit in Deraa unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Beteiligung an gewaltsamem Vorgehen gegen Demonstranten. Mitglied der Assad-Familie; Cousin des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad.

9.5.2011

5.

Hafiz (image) MAKHLOUF (image) (alias Hafez Makhlouf)

Geburtsdatum: 2.4.1971;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Diplomatenpass Nr. 014637352;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Oberst und Leiter einer Abteilung im Direktorat Allgemeiner Nachrichtendienst (Außenstelle Damaskus), nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Mitglied der Makhlouf-Familie; Cousin des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad.

9.5.2011

6.

Muhammad (image) Dib (image) ZAYTUN (image) (alias Mohammed Dib Zeitoun; alias Mohamed Dib Zeitun)

Geburtsdatum: 20.5.1951;

Geburtsort: Jubba, Provinz Damaskus, Syrien;

Diplomatenpass Nr. D000001300;

Geschlecht: männlich

Seit Juli 2019 Direktor des Nationalen Sicherheitsbüros unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Leiter des Direktorats Allgemeine Sicherheit; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten.

9.5.2011

7.

Amjad (image) ABBAS (image) (alias al-Abbas)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter der politischen Sicherheit in Banyas unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten in Baida. 2018 zum ‚Colonel‘ (Oberst) befördert.

9.5.2011

8.

Rami (image) MAKHLOUF (image)

Geburtsdatum: 10.7.1969;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Reisepass Nr. 000098044;

Ausstellungsnummer 002-03-0015187;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Branchen Finanzdienstleistungen, Verkehr und Immobilien. Er ist beteiligt an und/oder hat höhere Führungspositionen inne bei den Investmentfonds Al Mashreq, Bena Properties und Cham Holding.

Durch seine Geschäftsinteressen finanziert und unterstützt er das ehemalige Al-Assad-Regime.

Er ist ein einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie und eng mit der Assad-Familie verbunden; Cousin des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad.

9.5.2011

9.

Abd al-Fatah (image) QUDSIYAH (image)

Geburtsdatum: 4.2.1953;

Geburtsort: Hama, Syrien;

Diplomatenpass Nr. D0005788;

Geschlecht: männlich

Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Stellvertretender Direktor des Nationalen Sicherheitsbüros der Baath-Partei. Ehemaliger Leiter des syrischen Direktorats Militärischer Nachrichtendienst. Beteiligt am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

9.5.2011

10.

Jamil (image) (alias Jameel) HASSAN (image) (alias al-Hassan)

Geburtsdatum: 7.7.1953;

Geburtsort: Qusayr, Provinz Homs, Syrien;

Ehemaliger Leiter des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe;

Geschlecht: männlich

Offizier der syrischen Luftwaffe im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Leiter des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe, nach Mai 2011 bis Juli 2019 im Amt. Verantwortlich für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

9.5.2011

11.

Mohammad Mouti' MOUAYYAD (alias Mohammad Muti'a Moayyad)

Geburtsdatum: 1968;

Geburtsort: Ariha (Idlib), Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

12.

Ghazwan Rifaat Kheir BEK (alias Ghazqan Kheir Bek)

Geburtsdatum: 10.3.1961;

Geburtsort: Al-Shamiyah, Latakia, Syrien;

Ausweisnummer: 06010037444;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Verkehrsminister, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (am 27.8.2014 ernannt). Er war zuvor Generaldirektor des Hafens von Tartus. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

13.

Munzir (image) (alias Mundhir, Monzer) Jamil (image) AL-ASSAD (image)

Geburtsdatum: 1.3.1961;

Geburtsort: Kerdaha, Provinz Latakia, Syrien;

Reisepässe Nr. 86449 und Nr. 842781;

Geschlecht: männlich

Als Mitglied der Shabiha-Miliz am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime beteiligt.

9.5.2011

14.

Brigadegeneral Mohammed BILAL (alias Oberstleutnant Muhammad Bilal)

Geburtsdatum: 25.5.1971;

Geschlecht: männlich

Als hochrangiger Offizier im Nachrichtendienst der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime unterstützt er das ehemalige Al-Assad-Regime und ist verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Ferner steht er in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen Scientific Studies Research Centre (SSRC).

21.10.2014

15.

Kamal CHEIKHA (alias Kamal al-Sheikha)

Geburtsdatum: 1961;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wasserressourcen, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

16.

Faruq (image) (alias Farouq, Farouk) AL SHAR’ (image) (alias Al Char’, Al Shara’, Al Shara)

Geburtsdatum: 1.1.1938;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Vizepräsident Syriens unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

23.5.2011

17.

Hassan NOURI (alias Hassan al-Nouri)

Geburtsdatum: 9.2.1960;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Verwaltungsaufbau, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

18.

Mohammed (image) HAMCHO (image)

Geburtsdatum: 20.5.1966;

Reisepass Nr. 002954347;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Branchen Ingenieur- und Bauwesen, Medien, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gesundheitswesen. Er hat finanzielle Interessen an und/oder höhere Führungspositionen inne bei einer Vielzahl von Unternehmen in Syrien, insbesondere Hamsho International, Hamsho Communication, Mhg International, Jupiter for Investment and Tourism Project und Syria Metal Industries.

Er spielt in der Geschäftswelt Syriens eine wichtige Rolle als Generalsekretär der Handelskammer von Damaskus (im Dezember 2014 vom damaligen Wirtschaftsminister Khodr Orfali benannt), Vorsitzender des China-Syria Bilateral Business Council (ab März 2014) und Vorsitzender des Syrian Metal and Steel Council (ab Dezember 2015).

Er hat ferner enge Geschäftsbeziehungen mit Schlüsselpersonen des ehemaligen Al-Assad-Regimes, u. a. mit Maher al-Assad.

Er ist aufgrund seiner Geschäftsinteressen selbst Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer dieses Regimes sind.

27.1.2015

19.

Iyad (image) (alias Eyad) MAKHLOUF (image)

Geburtsdatum: 21.1.1973;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Reisepass Nr. N001820740;

Geschlecht: männlich

Mitglied der Makhlouf-Familie; Sohn von Mohammed Makhlouf, Bruder von Hafez Makhlouf und Rami Makhlouf sowie Bruder von Ihab Makhlouf; Cousin des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad.

Mitglied der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als Offizier im Direktorat Allgemeiner Nachrichtendienst beteiligt an gewaltsamem Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

23.5.2011

20.

Bassam (image) AL HASSAN (image) (alias Al Hasan)

Geburtsdatum: 6.3.1962;

Geburtsort: Sheen, Homs, Syrien;

Rang: Generalmajor;

Geschlecht: männlich

Berater des Präsidenten für strategische Angelegenheiten unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; Leiter des Generalsekretariats für nationale Verteidigung. Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

23.5.2011

▼M29 —————

▼M60

22.

Ihab MAKHLOUF (alias Ehab, Iehab) (ايهاب مخلوف)

Geburtsdatum: 21.1.1973;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Reisepass-Nr.: N002848852;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht. Er hat Geschäftsinteressen in mehreren syrischen Unternehmen und Organisationen, u. a. Ramak Construction Co. und Syrian International Private University for Science and Technology (SIUST).

Er ist ein einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie und eng mit der Assad-Familie verbunden; Cousin des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad. 2020 übernahm Ehab Makhlouf die Geschäftstätigkeit von Rami Makhlouf, und die syrische Regierung erteilte ihm die Aufträge zum Betrieb und die Verwaltung der zollfreien Märkte im ganzen Land.

23.5.2011

▼M56 —————

▼M60

24.

Riyad (image) CHALICHE (image) (alias Shalish, Shaleesh) (alias Riyad Shalish)

Position: Vorsitzender von Riyad Isa Development Corporation;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Direktor von Military Housing Establishment; finanziert das ehemalige Al-Assad-Regime; Cousin ersten Grades des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad.

23.6.2011

25.

Brigadebefehlshaber Mohammad (image) (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Ali (image) JAFARI (image) (alias Jaafari, Ja'fari, Aziz; alias Jafari, Ali; alias Jafari, Mohammad Ali; alias Ja’fari, Mohammad Ali; alias Jafari-Naja-fabadi, Mohammad Ali)

Geburtsdatum: 1.9.1957;

Geburtsort: Yazd, Iran;

Geschlecht: männlich

Leiter von ‚Baqiayt Allah‘, der Kulturorganisation der Islamischen Revolutionsgarde. Bis zum 21.4.2019 Oberbefehlshaber des Korps der Islamischen Revolutionsgarde, beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstungen und Unterstützung für das ehemalige Al-Assad-Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien.

23.6.2011

▼M34 —————

▼M60

27.

Hossein (image) TAEB (image) (alias Taeb, Hassan; alias Taeb, Hosein; alias Taeb, Hossein; alias Taeb, Hussayn; alias Hojjatoleslam Hossein Ta’eb)

Geburtsdatum: 1963;

Geburtsort: Tehran, Iran;

Geschlecht: männlich

Direktor des Nachrichtendienstes des Korps der Islamischen Revolutionsgarde. Ehemaliger Stellvertretender Befehlshaber des Korps der Islamischen Revolutionsgarde im Bereich Nachrichtendienste, beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstungen und Unterstützung für das ehemalige Assad-Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien.

23.6.2011

28.

Khalid (alias Khaled) QADDUR (alias Qadour, Qaddour, Kaddour) (خالد قدور)

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in den Branchen Telekommunikation sowie Erdöl-, Kunststoff- und Tabakindustrie, der in engen Geschäftsbeziehungen zu Maher al-Assad steht. Beteiligung an Schleuseraktivitäten.

Durch seine Geschäftstätigkeiten ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

Steht in Verbindung mit Maher al-Assad, auch durch seine Geschäftstätigkeiten.

27.1.2015

29.

Ra'if (image) AL-QUWATLY (image) (alias Ri'af al-Quwatli alias Raeef al-Kouatly)

Geburtsdatum: 3.2.1967;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Geschäftspartner von Maher al-Assad; verantwortlich für die Verwaltung einiger seiner Geschäftsinteressen; finanziert das ehemalige Al-Assad-Regime.

23.6.2011

30.

Mohammad (alias Muhammad, Mohamed, Mohammed, Muhamad) al-MUFLEH (alias al-Muflih)image

Geburtsdatum: vor 1964

Geschlecht: männlich

Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes in der Stadt Hama unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten.

1.8.2011

31.

Generalmajor Tawfiq (image) (alias Tawfik) YOUNES (image) (alias Yunes)

Geburtsdatum: 5.1.1956;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Sicherheit des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

1.8.2011

▼M43 —————

▼M60

33.

Ayman JABIR (alias Aiman Jaber) (أيمن جابر)

Geburtsdatum: 17.1.1967;

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, beteiligt an den Branchen Stahl, Medien, Konsumgüter und Erdöl, einschließlich Handel mit diesen Gütern. Er hat finanzielle Interessen an und/oder höhere Führungspositionen inne bei einer Vielzahl von Unternehmen und Organisationen in Syrien, insbesondere Al Jazira (alias Al Jazerra, El Jazireh), Dunia TV und Sama Satellite Channel.

Über sein Unternehmen Al Jazira hat Ayman Jabir die Einfuhr von Erdöl von Overseas Petroleum Trading nach Syrien erleichtert.

Durch seine Geschäftsinteressen ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Er ist direkter Unterstützer von und spielt eine führende Rolle bei Tätigkeiten von regierungsnahen Milizen, die unter dem Namen Shabiha und/oder Suqur as-Sahraa bekannt sind. Er ist Ehrenvorsitzender der Vereinigung ‚Wafa lil-Watan‘ (Treue zum Vaterland), die die Angehörigen syrischer Soldaten und Milizen unterstützt.

Er steht über seine Geschäftstätigkeiten mit Rami Makhlouf und durch seine Rolle bei regierungsnahen Milizen mit Maher al-Assad in Verbindung.

27.1.2015

34.

Hayel (image) AL-ASSAD (image) (alias Hael al-Asad (هاىلالأسد))

Geburtsdatum: 8.9.1968;

Geschlecht: männlich

Stellvetrtreter von Maher al-Assad; Befehlshaber der an der Repression beteiligten Militärpolizeieinheit der 4. Division des Heeres unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.8.2011

35.

Ali (image) AL-SALIM (image) (alias al-Saleem)

Geschlecht: männlich

Direktor des Versorgungsbüros des syrischen Verteidigungsministeriums während des ehemaligen Al-Assad-Regimes, der Beschaffungsstelle für sämtliche Rüstungsgüter der syrischen Armee, unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.8.2011

▼M49 —————

▼M60

37.

Generalmajor Rafiq (image) (alias Rafeeq) SHAHADAH (image) (alias Shahada, Shahade, Shahadeh, Chahada, Chahade, Chahadeh, Chahada)

Geburtsdatum: 5.1.1956;

Geburtsort: Jablah, Provinz Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Leiter der Abteilung 293 (Innere Angelegenheiten) des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Damaskus. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Damaskus. Berater des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad für strategische Fragen und militärnachrichtendienstliche Angelegenheiten.

23.8.2011

▼M34 —————

▼M29 —————

▼M45 —————

▼M56 —————

▼M60

42.

Brigadegeneral Nawful (image) (alias Nawfal, Nofal, Nawfel) AL-HUSAYN (image) (alias al-Hussain, al-Hussein)

Geschlecht: männlich

Örtlicher Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in der Provinz Idlib unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung im Provinz Idlib.

23.8.2011

43.

Brigadegeneral Husam (image) SUKKAR (image)

Geschlecht: männlich

Berater des Präsidenten in Sicherheitsfragen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Berater des Präsidenten in Bezug auf repressives und gewaltsames Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die syrische Zivilbevölkerung.

23.8.2011

44.

Brigadegeneral Muhammed (image) (alias Muhamad) ZAMRINI (image) (alias Zamreni)

Geschlecht: männlich

Örtlicher Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Homs unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Homs.

23.8.2011

45.

Munir (image) (alias Mounir, Mouneer, Monir, Moneer, Muneer) ADANOV (image) (alias Adnuf, Adanof)

►C11  
Geburtsdatum: 1951;
Geburtsort: Homs, Syrien;
Position: Stellvertretender Generalstabschef der syrischen Streitkräfte während des ehemaligen Al-Assad-Regimes (Einsatz- und Ausbildungsleitung);
Rang: Generalleutnant, Syrisch-Arabische Armee;
Geschlecht: männlich  ◄

Offizier im Range eines Generalleutnants und stellvertretender Generalstabschef der syrischen Streitkräfte (Einsatz- und Ausbildungsleitung), nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. In seiner Position als stellvertretender Generalstabschef war er unmittelbar an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien beteiligt.

23.8.2011

46.

Brigadegeneral Ghassan (image) KHALIL (image) (alias Khaleel)

Geburtsdatum: 3.5.1957;

Geschlecht: männlich

Leiter des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst – Informationsabteilung – unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

23.8.2011

47.

Mohammed (image) (alias Mohammad, Muhammad, Mohamed) JABIR (image) (alias Jaber)

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Shabiha-Miliz unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verbündeter von Maher al-Assad in Angelegenheiten der Shabiha-Miliz. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung sowie an der Koordinierung der Shabiha-Miliz-Gruppen.

23.8.2011

48.

Samir HASSAN (سمير حسن)

Geburtsdatum: 10.8.1953;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf Amir Group und Cham Holding, zwei Konzerne mit Beteiligungen in den Sektoren Immobilien, Tourismus, Verkehr und Finanzen. Vorsitzender des syrisch-russischen Wirtschaftsrats; spielt durch den syrisch-russischen Wirtschaftsrat in den Wirtschaftsbeziehungen zur Russischen Föderation eine wichtige Rolle.

Samir Hassan unterstützt das ehemalige Al-Assad-Regime mit Geldspenden.

Samir Hassan steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes sind. Insbesondere steht er in Verbindung mit Rami Makhlouf und Issam Anbouba, die vom Rat benannt wurden und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes sind.

27.9.2014

49.

Fares (image) CHEHABI (image) (alias Fares Shihabi; Fares Chihabi)

Sohn von Ahmad Chehabi;

Geburtsdatum: 7.9.1972;

Geschlecht: männlich

Präsident der Industrie- und Handelskammer Aleppo; Ab 16.12.2018 Vorsitzender des Verbands der Industrie- und Handelskammern. Stellvertretender Vorsitzender der Cham-Holding. Gewährt dem ehemaligen Al-Assad-Regime wirtschaftliche Unterstützung. Ab 2016 Abgeordneter im syrischen Parlament.

2.9.2011

50.

Tarif (image) AKHRAS (image) (alias Al Akhras (image))

►C11  
Geburtsdatum: 2.6.1951;
Geburtsort: Homs, Syrien;
Geschlecht: männlich  ◄

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht. Er ist der Gründer der Akhras Group (Rohstoffe, Handel, Verarbeitung und Logistik) und ehemaliger Vorsitzender der Handelskammer in Homs. Enge Geschäftsbeziehungen zur Familie des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad. Ehemaliges Mitglied des Vorstands des syrischen Handelskammerverbands. Stellte logistische Unterstützung (Busse und Transportfahrzeuge für Panzer) für das ehemalige Al-Assad-Regime bereit. Er ist somit Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

2.9.2011

51.

Issam (image) ANBOUBA (image)

Präsident von Anbouba for Agricultural Industries Co.;

Geburtsdatum: 18.3.1952;

Geburtsort: Homs, Syrien;

Geschlecht: männlich

Führender, in verschiedenen Branchen der syrischen Wirtschaft, wie Landwirtschaft, Immobilien, Öl und Bankensektor, tätiger Geschäftsmann. Er profitiert weiterhin von seinem Geschäftsimperium, das er aufgrund seiner engen Verbindungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime über seine Offshore-Gesellschaften im Libanon aufbauen konnte. Er unterhält finanzielle Beziehungen zu hochrangigen syrischen Amtsträgern und der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime verbundenen syrischen Geschäftselite. Mitgründer der Cham Holding und deren Anteilseigner.

2.9.2011

▼B

52.

██████

██████

██████

██████

██████

██████

▼M60

53.

Adib (image) MAYALEH (image) (alias André Mayard)

Geburtsdatum: 15.5.1955;

Geburtsort: Bassir, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gouverneur und Vorsitzender des Verwaltungsrates der Zentralbank Syriens.

Adib Mayaleh kontrollierte den syrischen Bankensektor und organisierte die Versorgung Syriens mit Geld durch Ausgabe und Einziehen von Banknoten sowie durch Kontrolle des Wechselkurses der syrischen Lira. Durch seine Funktion in der syrischen Zentralbank unterstützte Adib Mayaleh das ehemalige Al-Assad-Regime wirtschaftlich und finanziell.

Ehemaliger Minister für Wirtschaft und Außenhandel, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

15.5.2012

54.

Generalmajor Jumah (image) AL-AHMAD (image) (alias al-Ahmed)

Geschlecht: männlich

Kommandeur der Spezialeinsatzkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten in ganz Syrien.

14.11.2011

55.

Oberst Lu'ai (image) (alias Louay, Loai) AL-ALI (image)

Geburtsort: Jablah, Provinz Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes, Außenstelle Dara'a, unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für Gewalt gegen Demonstranten in Dara'a.

14.11.2011

56.

Ali (image) Abdullah (image) (alias Abdallah) AYYUB (image) (alias Ayyoub, Ayub, Ayoub, Ayob)

Geburtsdatum: 28.4.1952;

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Vizepräsident des Ministerrates und ehemaliger Verteidigungsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generals, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Generalstabschef der syrischen Streitkräfte. Unterstützt das ehemalige Al-Assad-Regime und ist für die Repression und das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

14.11.2011

57.

Fahd (image) (alias Fahid, Fahed) Jasim (image) (alias Jasem, Jassim, Jassem) AL-FURAYJ (image) (alias al-Freij)

Geburtsdatum: 1.1.1950;

Geburtsort: Hama, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Verteidigungsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

14.11.2011

58.

Generalmajor Aous (image) (alias Aws, Aus) ‚Ali‘ ASLAN (image)

Geburtsdatum: 9.12.1958;

Geschlecht: männlich

Hochrangiger Offizier unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Steht Maher al-Assad und dem ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad nahe. Frühere Positionen: Befehlshaber der 40. Brigade (4. Division) zwischen 2011 und 2014; stellvertretender Befehlshaber der 4. Division im Jahr 2015; Befehlshaber des 2. Korps im Jahr 2016. Beteiligt an gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in ganz Syrien, einschließlich an willkürlichen Festnahmen, Massentötungen und Vertreibungen.

14.11.2011

59.

General Ghassan (image) BELAL (image) (alias Bilal)

Geburtsdatum: 19.9.1966;

Geschlecht: männlich

Leiter des Sicherheitsbüros der 4. Division, Befehlshaber des 555. Fallschirmjäger-Regiments unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Berater von Maher al-Assad und Koordinator der Operationen der Sicherheitskräfte. Für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens verantwortlich und an mehreren Verletzungen der Waffenruhe in Ghouta beteiligt.

14.11.2011

60.

Abdullah (image) (alias Abdallah) BERRI (image)

Geschlecht: männlich

Leiter der Milizen der Familie Berri unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die regierungstreuen Milizen, die sich an gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Aleppo beteiligen.

14.11.2011

61.

George CHAOUI (جورج شاوي)

Geschlecht: männlich

Mitglied der syrischen Cyber-Armee (Nachrichtendienst der Bodenstreitkräfte) unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Beteiligung an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens.

14.11.2011

62.

Zuhair (image) (alias Zouheir, Zuheir, Zouhair) HAMAD (image)

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Rang: Generalmajor;

Position: Stellvertretender Leiter der Direktorat Allgemeiner Nachrichtendienst (alias Direktorat Allgemeine Sicherheit) ab Juli 2012;

Geschlecht: männlich

Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Stellvertretender Leiter der Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst. Verantwortlich für die Repression, Menschenrechtsverletzungen und das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

14.11.2011

63.

Amar (image) (alias Ammar) ISMAEL (image) (alias Ismail)

Geburtsdatum: am oder um den 3.4.1973;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Zivilist – Leiter der syrischen Cyber-Armee (Nachrichtendienst der Bodenstreitkräfte) unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Beteiligung an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens.

14.11.2011

64.

Mujahed (image) ISMAIL (image) (alias Ismael)

Geburtsdatum: 1.1.1977;

Geschlecht: männlich

Mitglied der syrischen Cyber-Armee (Nachrichtendienst der Bodenstreitkräfte) unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Beteiligung an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens.

14.11.2011

65.

Generalmajor Nazih (image)

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Leiter des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt in ganz Syrien und für Einschüchterung und Folter von Demonstranten.

14.11.2011

66.

Generalmajor Kifah (image) MOULHEM (image) (alias Moulhim, Mulhem, Mulhim, Milhem)

Geburtsdatum: 28.11.1961;

Geburtsort: Junaynat Ruslan, Provinz Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ab Januar 2024 Leiter des Nationalen Sicherheitsbüros unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Leiter des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst, ernannt im März 2019. Ehemaliger Leiter des Sicherheitsausschusses in der südlichen Region und ehemaliger stellvertretender Leiter des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst, der die Operationen des Regimes in den Regionen Homs und Aleppo geleitet hat. Verantwortlich für die gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Deir ez-Zor und Hauptverantwortlicher für das gewaltsame Vorgehen durch das Direktorat Militärischer Nachrichtendienst (Abteilung 248) in den Jahren 2011 und 2012 sowie für die Folterung und schwere Verstöße gegen die Menschenrechte von Gefangenen.

14.11.2011

67.

Generalmajor Wajih (image) (alias Wajeeh) MAHMUD (image)

Geschlecht: männlich

Kommandeur der 18. Panzerdivision unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Gewalt gegen Demonstranten in Homs.

14.11.2011

▼B

68.

██████

██████

██████

██████

██████

██████

██████

▼M60

69.

Generalleutnant Talal (image) Mustafa (image) TLASS (image)

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Generalstabschef (Logistik und Versorgung) unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten in ganz Syrien.

14.11.2011

70.

Generalmajor Fu'ad (image) TAWIL (image)

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Leiter des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt in ganz Syrien und für Einschüchterung und Folter von Demonstranten.

14.11.2011

71.

Bushra (image) AL-ASSAD (image) (alias Bushra Shawkat, Bouchra al Assad)

Geburtsdatum: 24.10.1960;

Geschlecht: weiblich

Mitglied der Assad-Familie; Schwester des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad. Angesichts der engen persönlichen Beziehung und inhärenten finanziellen Beziehung zum ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad, profitiert sie vom ehemaligen Al-Assad-Regime und ist mit ihm verbunden.

23.3.2012

72.

Asma (image) AL-ASSAD (image) (alias Asma Fawaz al Akhras)

Geburtsdatum: 11.8.1975;

Geburtsort: London, Vereinigtes Königreich;

Reisepass Nr. 707512830, gültig bis 22.9.2020;

Geburtsname: Al Akhras;

Geschlecht: weiblich

Mitglied der Assad-Familie und eng mit Schlüsselpersonen des Regimes verbunden; Ehefrau des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad. Angesichts der engen persönlichen Beziehung und inhärenten finanziellen Beziehung zum ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad, profitiert sie vom ehemaligen Al-Assad-Regime und ist mit ihm verbunden.

23.3.2012

73.

Manal (image) AL-ASSAD (image) (alias Manal al Ahmad)

Geburtsdatum: 2.2.1970;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Syrischer Reisepass Nr. 0000000914;

Geburtsname: Al Jadaan;

Geschlecht: weiblich

Ehefrau von Maher al-Assad; profitiert als solche vom ehemaligen Al-Assad-Regime und ist eng mit diesem verbunden.

23.3.2012

74.

Mohammad Walid GHAZAL

Geburtsdatum: 1.11.1951;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Syrischer nationaler Ausweis Nr. 02020332623;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

▼M32 —————

▼M60

76.

Generalmajor Ibrahim (image) AL-HASSAN (image) (alias al-Hasan)

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Stabschef unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt.

1.12.2011

77.

Brigadegeneral Khalil (image) (alias Khaleel) ZGHRAYBIH (image,image) (alias Zghraybeh, Zghraybe, Zghrayba, Zghraybah, Zaghraybeh, Zaghraybe, Zaghrayba, Zaghraybah, Zeghraybeh, Zeghraybe, Zeghrayba, Zeghraybah, Zughraybeh, Zughraybe, Zughrayba, Zughraybah, Zighraybeh, Zighraybe, Zighrayba, Zighraybah)

Geburtsdatum: 4.2.1955;

Geschlecht: männlich

14. Division. Als Offizier unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt.

1.12.2011

78.

Ali BARAKAT (alias Barakat Ali Barakat) (image)

Geschlecht: männlich

Als Offizier unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt. Gehört zur 30. Division der mobilen Infanterie der Republikanischen Garde.

1.12.2011

79.

Generalmajor Talal (image) MAKHLUF (image) (alias Makhlouf)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Befehlshaber der 105. Brigade der Republikanischen Garde unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Oberbefehlshaber der Republikanischen Garde. Derzeit Befehlshaber des 2. Korps. Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Damaskus beteiligt.

1.12.2011

80.

Major General Nazih (image) (alias Nazeeh) HASSUN (image) (alias Hassoun)

Geschlecht: männlich

Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Leiter des Direktorats Politische Sicherheit der syrischen Sicherheitsdienste, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

1.12.2011

81.

Hauptmann Maan (image) (alias Ma'an) JDIID (image) (alias Jdid, Jedid, Jedeed, Jadeed, Jdeed)

Geschlecht: männlich

Präsidentengarde. Als Offizier unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt.

1.12.2011

82.

Mohammad (image) (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) AL-SHAAR (image) (alias al-Chaar, al-Sha’ar, al-Cha’ar)

Geburtsdatum: 1.10.1950;

Geschlecht: männlich

Division Politische Sicherheit. Als Offizier unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt.

1.12.2011

83.

Khald (image) (alias Khaled) AL-TAWEEL (image) (alias al-Tawil)

Geschlecht: männlich

Division Politische Sicherheit. Als Offizier unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt.

1.12.2011

84.

Ghiath (image) FAYAD (image) (alias Fayyad)

Geschlecht: männlich

Division Politische Sicherheit. Als Offizier unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt.

1.12.2011

85.

Brigadegeneral Jawdat (image) Ibrahim (image) SAFI (image)

Position: Befehlshaber des 154. Regiments;

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, auf Demonstranten in Damaskus und Umgebung zu schießen, u. a. in Mo'adamiyeh, Duma, Abasiyeh, Duma.

23.1.2012

86.

Generalmajor Muhammad (image) (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) Ali (image) DURGHAM

Position: Befehlshaber der 4. Division;

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, auf Demonstranten in Damaskus und Umgebung zu schießen, u. a. in Mo'adamiyeh, Duma, Abasiyeh, Duma.

23.1.2012

87.

Generalmajor Ramadan (image) Mahmoud (image) RAMADAN (image)

Geburtsdatum: 10.3.1962;

Position: Befehlshaber des 35. Regiments der Sondereinsatzkräfte;

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, auf Demonstranten in Baniyas und Deraa zu schießen.

23.1.2012

▼M32 —————

▼M60

89.

Generalmajor Naim (image) (alias Naaeem, Naeem, Na’eem, Naaim, Na’im) Jasem (image) SULEIMAN (image)

Geburtsdatum: 16.2.1954;

Position: Befehlshaber der 3. Division;

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, auf Demonstranten in Duma zu schießen.

23.1.2012

90.

Brigadegeneral Jihad (image) Mohamed (image) (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) SULTAN (image)

Position: Befehlshaber der 65. Brigade;

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, auf Demonstranten in Duma zu schießen.

23.1.2012

91.

Generalmajor Fo’ad (image) (alias Fouad, Fu’ad) HAMOUDEH (image) (alias Hammoudeh, Hammoude, Hammouda, Hammoudah)

Geburtsdatum: 3.10.1955;

Position: Befehlshaber der militärischen Operationen in Idlib;

Geschlecht: männlich

Erteilte Anfang September 2011 unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, auf Demonstranten in Idlib zu schießen.

23.1.2012

92.

Generalmajor Bader (image) AQEL (image)

Position: Befehlshaber der Sondereinsatzkräfte;

Geschlecht: männlich

Befahl unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime Soldaten, die Toten einzusammeln und sie dem syrischen Geheimdienst (‚Muchabarat‘) zu übergeben; verantwortlich für die Gewalt in Bukamal.

23.1.2012

93.

Brigadegeneral Ghassan (image) AFIF (image) (alias Afeef)

Geburtsdatum: 10.2.1958;

Position: Befehlshaber des 45. Regiments;

Geschlecht: männlich

Befehlshaber von militärischen Operationen in Homs, Baniyas und Idlib unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.1.2012

94.

Brigadegeneral Mohamed (image) (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) MAARUF (image) (alias Maarouf, Ma'ruf)

Position: Befehlshaber des 45. Regiments;

Geschlecht: männlich

Befehlshaber von militärischen Operationen in Homs unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Homs zu schießen.

23.1.2012

95.

Brigadegeneral Yousef (image) ISMAIL (image) (alias Ismael)

Position: Befehlshaber der 134. Brigade;

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, während der Beisetzung von tags zuvor getöteten Demonstranten in Talbiseh auf Häuser und auf Menschen auf Dächern zu schießen.

23.1.2012

96.

Brigadegeneral Jamal YUNES (alias Younes) (جمال يونس)

Position: Befehlshaber des 555. Regiments;

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, auf Demonstranten in Mo'adamiyeh zu schießen.

Leitete 2018 den militärischen Sicherheitsausschuss in Hama.

23.1.2012

▼M32 —————

▼M60

98.

Brigadegeneral Ali (image) DAWWA

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, auf Demonstranten in Al-Herak zu schießen.

23.1.2012

99.

Generalmajor Mohamed (image) (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) KHADDOR (image) (alias Khaddour, Khaddur, Khadour, Khudour)

Geburtsdatum: 13.1.1976;

Position: Befehlshaber der 106. Brigade, Präsidentengarde;

Geschlecht: männlich

Erteilte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime den Befehl, Demonstranten mit Stöcken zu schlagen und sie anschließend zu verhaften. Verantwortlich für die Repression gegen friedliche Demonstranten in Duma.

23.1.2012

▼M32 —————

▼M60

101.

Wafiq (image) (alias Wafeeq) NASSER (image)

Position: Leiter der Regionalabteilung Suwayda (Abteilung für militärisches Nachrichtenwesen);

Geschlecht: männlich

Als Leiter der Regionalabteilung Suwayda der Abteilung für militärisches Nachrichtenwesen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime verantwortlich für willkürliche Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen in Suwayda.

23.1.2012

102.

Ahmed (image) (alias Ahmad) DIBE (image) (alias Dib, Deeb)

Position: Leiter der Regionalabteilung Deraa (Direktorat Allgemeine Sicherheit);

Geburtsdatum: 15.11.1961;

Geschlecht: männlich

Als Leiter der Regionalabteilung Deraa des Direktorats Allgemeine Sicherheit unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime verantwortlich für willkürliche Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen in Deraa.

23.1.2012

103.

Makhmoud (image) (alias Mahmoud) AL-KHATTIB (image) (alias al-Khatib, al-Khateeb)

Position: Leiter der Ermittlungsabteilung (Direktorat Politische Sicherheit);

Geschlecht: männlich

Als Leiter der Ermittlungsabteilung des Direktorats Politische Sicherheit unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime verantwortlich für Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen.

23.1.2012

104.

Mohamed (image) (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) Heikmat (image) (alias Hikmat, Hekmat) IBRAHIM (image)

Position: Generalmajor. Leiter der Polizei von Al-Hassaka;

Geschlecht: männlich

Leiter der Polizei von Al-Hassaka unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Generalmajor. Ehemaliger Leiter der Operationsabteilung des Direktorats Politische Sicherheit, verantwortlich für Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen.

23.1.2012

105.

Nasser (image) (alias Naser) AL-ALI (image) (alias Brigadegeneral Nasr al-Ali)

Position: Leiter des Direktorats Politische Sicherheit;

Geschlecht: männlich

Ab Juli 2019 Leiter des Direktorats Politische Sicherheit unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen.

23.1.2012

106.

Dr. Wael (image) Nader (image) AL–HALQI (image) (alias al-Halki)

Geburtsdatum: 1964;

Geburtsort: Provinz Dara'a, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Premierminister, bis 3.7.2016 im Amt, und ehemaliger Gesundheitsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung. Vorsitzender des Stiftungsrats der Privatuniversität Qasyoun.

27.2.2012

107.

Mohammad Ibrahim AL-SHA’AR

Geburtsdatum: 1.10.1956;

Geburtsort: Al-Haffah, Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Innenminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung. Stellvertretender Vorsitzender der National-Progressiven Front Syriens.

1.12.2011

108.

Mohammad (image) (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) AL-JLEILATI (image)

Geburtsdatum: 13.6.1945;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Finanzen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, bis zum 9.2.2013 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

1.12.2011

109.

Imad (image) Mohammad (image) (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Deeb (image) KHAMIS (image) (alias Imad Mohammad Dib Khamees)

Geburtsdatum: 1.8.1961;

Geburtsort: nahe Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Premierminister und ehemaliger Minister für Elektrizität unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

23.3.2012

110.

Omar (image) Ibrahim (image) GHALAWANJI (image)

Geburtsdatum: 1954;

Geburtsort: Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Vize-Premierminister für Dienstangelegenheiten unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, ehemaliger Minister für Lokalverwaltung, bis zum 3.7.2016 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

23.3.2012

111.

Joseph (image) SUWAID (image)

Geburtsdatum: 1958;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, bis mindestens zum 21. Januar 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung. Vorsitzender des Amana-Flügels der Syrischen Sozialen Nationalistischen Partei.

23.3.2012

112.

Hussein (image) (alias Hussain) Mahmoud (image) FARZAT (image) (alias Hussein Mahmud Farzat)

Geburtsdatum: 6.9.1957;

Geburtsort: Hama, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, bis mindestens 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

23.3.2012

113.

Mansour (image) Fadlallah (image) AZZAM (image) (alias Mansur Fadl Allah Azzam)

Geburtsdatum: 15.3.1960;

Geburtsort: Provinz Sweida, Syrien;

Geschlecht: männlich

Minister für Angelegenheiten der Präsidentschaft unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

27.2.2012

114.

Emad Abdul-Ghani SABOUNI (alias Imad Abdul Ghani Al Sabuni) (عماد عبدالغني صابوني)

Geburtsdatum: 1964;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Telekommunikation und Technologie unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, bis mindestens April 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung. Ehemaliger Leiter der Behörde für Planung und internationale Zusammenarbeit (PICC). Die PICC ist eine Regierungsbehörde, die dem Premierminister nachgeordnet ist und insbesondere die Fünfjahrespläne erstellt, die die Leitlinien für die Wirtschafts- und Entwicklungspolitik der Regierung enthalten.

27.2.2012

▼M39 —————

▼M60

116.

Tayseer (image) Qala (image) AWWAD (image)

Geburtsdatum: 1943;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Justizminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Steht in Verbindung mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Ehemaliger Leiter des Militärgerichts. Mitglied des Hohen Justizrats.

23.9.2011

117.

Adnan Hassan MAHMOUD (عدنان حسن محمود)

Geburtsdatum: 1966;

Geburtsort: Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Botschafter Syriens in Iran bis 2020. Ehemaliger Informationsminister, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

23.9.2011

118.

Khalaf Souleymane ABDALLAH (alias Khalaf Sleiman al-Abdullah)

Geburtsdatum: 1960;

Geburtsort: Deir ez-Zor, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Arbeitsminister, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

119.

Sufian (image) ALLAW (image)

Geburtsdatum: 8.2.1944;

Geburtsort: al-Bukamal, Deir Ezzor, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Öl und mineralische Ressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Steht in Verbindung mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

27.2.2012

120.

Dr. Adnan (image) SLAKHO (image)

Geburtsdatum: 7.9.1955;

Geburtsort: Al-Malihah, Rif Dimashq, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Industrie unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Minister für Bildung, gegenwärtig Berater für Unternehmensentwicklung im Ministerium für Lokalverwaltung. Steht in Verbindung mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

27.2.2012

121.

Dr. Saleh (image) AL-RASHED (image)

Geburtsdatum: 1.8.1964;

Geburtsort: Provinz Aleppo, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Bildung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, gegenwärtig Leiter des Fachbereichs ‚Internationale Beziehungen‘ an der Fakultät für Internationale Beziehungen und Diplomatie der Al-Sham Private University. Steht in Verbindung mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

27.2.2012

▼M50 —————

▼M60

123.

Ghiath (image) JERAATLI (image) (alias Jer'atli, Jir'atli, Jiraatli)

Geburtsdatum: 1950;

Geburtsort: Salamiya, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Steht in Verbindung mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

23.3.2012

124.

Yousef (image) Suleiman (image) AL-AHMAD (image) (alias al-Ahmed)

Geburtsdatum: 1956;

Geburtsort: Hasaka, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Steht in Verbindung mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

23.3.2012

125.

Hassan (image,image) AL-SARI (image)

Geburtsdatum: 1953;

Geburtsort: Hama, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Steht in Verbindung mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung.

23.3.2012

126.

Bouthaina (image) SHAABAN (image) (alias Buthaina Shaaban)

Geburtsdatum: 1.4.1953;

Geburtsort: Homs, Syrien;

Geschlecht: weiblich

Politische Beraterin und Medienberaterin des ehemaligen Präsidenten ab Juli 2008 und in dieser Eigenschaft steht sie in Verbindung mit dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

26.6.2012

127.

Brigadegeneral Sha’afiq (image) (alias Shafiq, Shafik) MASA (image) (alias Massa)

Geburtsdatum: 5.7.1956;

Geburtsort: Al-Zara (Hama), Syrien;

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung 215 (Damaskus) des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. An der Repression gegen die Zivilbevölkerung beteiligt.

24.7.2012

128.

Brigadegeneral Burhan (image) QADOUR (image) (alias Qaddour, Qaddur)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter der Abteilung 291 (Damaskus) des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

129.

Brigadegeneral Salah (image) HAMAD (image)

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Leiter der Abteilung 291 des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

130.

Brigadegeneral Muhammad (image) (alias Mohammed) KHALLOUF (image) (alias Abou Ezzat)

Geburtsdatum: 2.11.1946;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger (2009-2014) Leiter der Abteilung 235, sogenannte ‚Palästina-Abteilung‘ (Damaskus), des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, die als Schaltzentrale des Repressionsapparats der Streitkräfte fungiert. Ist unmittelbar an der Repression gegen Regimegegner beteiligt. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

131.

Generalmajor Riad (image) (alias Riyad) AL-AHMED (image) (alias al-Ahmad)

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung ‚Latakia‘ des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Folterung und Ermordung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

132.

Brigadegeneral Abdul- Salam Fajr MAHMOUD (عبدالسلام فجر محمود)

Geburtsdatum: 1959

Geschlecht: männlich

Ab Dezember 2020 Leiter des Sicherheitsausschusses in der südlichen Region unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Leiter der Abteilung Bab Tuma (Damaskus) des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe. Ehemaliger Leiter der Abteilung ‚Flughafen Mezze‘ des Nachrichtendienstes der Luftwaffe. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. Gegen ihn ist ein internationaler Haftbefehl wegen ‚Mittäterschaft bei Folter‘, ‚Mittäterschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ und ‚Mittäterschaft bei Kriegsverbrechen‘ ausgestellt worden.

24.7.2012

133.

Brigadegeneral Jawdat (image) AL-AHMED (image) (alias al-Ahmad)

Geburtsdatum: 8.2.1958;

Geburtsort: Qardaha, Provinz Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung ‚Homs‘ des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner und die Tötung friedlicher Demonstranten.

24.7.2012

134.

Oberst Qusay Ibrahim MIHOUB (قصي إبراهيم ميهوب)

Geburtsdatum: 15.4.1961;

Geburtsort: Derghamo, Jableh, Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Hochrangiger Offizier des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Leiter der Abteilung Deraa (wurde zu Beginn der Demonstrationen in dieser Stadt von Damaskus nach Deraa versetzt) des Nachrichtendienstes der Luftwaffe. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner und das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Proteste in der südlichen Region.

24.7.2012

135.

Brigadegeneral Suhail (image) (alias Suheil) AL-ABDULLAH (image) (alias al-Abdallah)

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung ‚Latakia‘ des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

136.

Brigadegeneral Khudr (image) KHUDR (image)

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung ‚Latakia‘ des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

137.

Brigadegeneral Ibrahim MA'ALA (alias Maala, Maale, Ma'la)

)معلا ابراهيم, ابراهيم معلى(

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung 285 (Damaskus) des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (hat Brigadegeneral Hussam Fendi Ende 2011 abgelöst). Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

138.

Brigadegeneral Firas (image) AL-HAMED (image) (alias al-Hamid)

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung 318 (Homs) des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

139.

Generalmajor Hussam LUQA (alias Husam, Housam, Houssam; Louqa, Louca, Louka, Luka) (حسام لوقا)

Geburtsdatum: 20.9.1960;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter des Sicherheitsausschusses in der südlichen Region unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (2018 bis 2020). Ehemaliger Leiter des Direktorats Allgemeine Sicherheit. Generalmajor. Von April 2012 bis 2. Dezember 2018 Leiter der Abteilung Homs des Direktorats Politische Sicherheit (Nachfolger von Brigadegeneral Nasr al-Ali). Ab dem 3. Dezember 2018 Leiter des Direktorats Politische Sicherheit. Ab 2019 Chef der syrischen Direktion Allgemeine Nachrichtengewinnung. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

140.

Brigadegeneral Taha TAHA (طه طه)

Geschlecht: männlich

Stellvertretender Assistent des Leiters der Abteilung Politische Sicherheit unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger Leiter des Standorts Latakia des Direktorats Politische Sicherheit. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.

24.7.2012

141.

Bassel (image) (alias Basel) BILAL (image)

Geschlecht: männlich

Polizeibeamter im Zentralgefängnis von Idlib unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; unmittelbar beteiligt an Folterhandlungen, die im Zentralgefängnis von Idlib an dort inhaftierten Regimegegnern vorgenommen wurden.

24.7.2012

142.

Ahmad (image) (alias Ahmed) KAFAN (image)

Geschlecht: männlich

Polizeibeamter im Zentralgefängnis von Idlib unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; unmittelbar beteiligt an Folterhandlungen, die im Zentralgefängnis von Idlib an dort inhaftierten Regimegegnern vorgenommen wurden.

24.7.2012

143.

Bassam (image) AL-MISRI (image)

Geschlecht: männlich

Polizeibeamter im Zentralgefängnis von Idlib unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime; unmittelbar beteiligt an Folterhandlungen, die im Zentralgefängnis von Idlib an dort inhaftierten Regimegegnern vorgenommen wurden.

24.7.2012

144.

Generalmajor Ahmed AL-JARROUCHEH (alias Ahmad; al-Jarousha, al-Jarousheh, al-Jaroucha, al-Jarouchah, al-Jaroucheh) (احمد الجروشة)

Geburtsdatum: 1957;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Direktor der für externe Sicherheit zuständigen Abteilung (Abteilung 279) des Allgemeinen Nachrichtendienstes unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. In dieser Eigenschaft zuständig für die Strukturen des Allgemeinen Nachrichtendienstes in den syrischen Botschaften.

24.7.2012

▼M56 —————

▼M60

146.

General Ghassan Jaoudat ISMAIL (alias Ismael) (غسان جودت اسماعيل)

Geburtsdatum: 3.1.1959;

Geburtsort: Junaynat Ruslan – Darkoush, Provinz Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Leiter des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Ehemaliger stellvertretender Direktor des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe und zuvor mit der Leitung der Abteilung ‚Operationen‘ des Nachrichtendienstes der Luftwaffe betraut, die in Zusammenarbeit mit der Abteilung ‚Sondereinsätze‘ die Elitetruppen des Nachrichtendienstes der Luftwaffe führt, die eine wichtige Rolle bei der Repression durch das ehemalige Al-Assad-Regime wahrnehmen. In dieser Eigenschaft zählt Ghassan Jaoudat Ismail zu den obersten militärischen Führungskräften, die das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen Regimegegner und die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Zivilisten unmittelbar umsetzen.

24.7.2012

147.

Generalmajor Amer AL-ACHI (alias Amer Ibrahim al-Achi; Amis al Ashi; Ammar Aachi; Amer Ashi) (عامر ابراهيم العشي)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gouverneur des Gouvernements Sweida unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, im Juli 2016 vom ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad ernannt. Ehemaliger Leiter der Informationsabteilung des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe (2012-2016). Amer al-Achi ist aufgrund seiner Funktion beim Nachrichtendienst der Luftwaffe an der Repression gegen die syrische Opposition beteiligt.

24.7.2012

148.

General Mohammed (image) (alias Muhammad, Mohamed, Mohammad) Ali (image) NASR (image) (alias Mohammed Ali Naser)

Geburtsdatum: 8.10.1964;

Geschlecht: männlich

Vertrauter von Maher al-Assad, des jüngeren Bruders des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad. Hat den größten Teil seiner Karriere bei der Republikanischen Garde verbracht. Ab 2010 im Dienst der für interne Sicherheit zuständigen Abteilung (Abteilung 251) des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst, die für die Bekämpfung der politischen Opposition zuständig ist. Als einer der führenden Kräfte ist General Mohammed Ali Nasr unmittelbar an der Repression gegen Regimegegner unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime beteiligt.

24.7.2012

149.

General Issam (image) HALLAQ (image)

Geschlecht: männlich

Ab 2010 Stabschef der Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Befehlshaber der Lufteinsätze gegen Regimegegner.

24.7.2012

150.

Ezzedine (image) ISMAEL (image) (alias Ismail)

Geburtsdatum: Mitte der 40er Jahre (vermutlich 1947);

Geburtsort: Bastir, Region Jableh, Syrien;

Geschlecht: männlich

General a. D. und langjähriges Kadermitglied des Nachrichtendienstes der Luftwaffe, dessen Leitung er zu Beginn der 2000er-Jahre übernommen hatte. Wurde 2006 zum politischen und sicherheitspolitischen Berater des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad ernannt. In letztgenannter Eigenschaft ist Ezzedine Ismael an der Repressionspolitik des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen Regimegegner beteiligt.

24.7.2012

151.

Samir (image) (alias Sameer) JOUMAA (image) (alias Jumaa, Jum’a, Joum’a) (alias Abou Sami)

Geburtsdatum: 8.3.1962;

Geschlecht: männlich

Leitet seit fast 20 Jahren das Büro von Mohammad Nassif Kheir Bek, einem der wichtigsten Sicherheitsberater des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad (und offizieller Stellvertreter des Vizepräsidenten Farouk al-Shara). Als enger Vertrauter des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad und Mohammed Nassif Kheir Bek ist Samir Joumaa an der Repressionspolitik des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen Regimegegner beteiligt.

24.7.2012

152.

Dr. Qadri (image) (alias Kadri) JAMIL (image) (alias Jameel)

Geburtsdatum: 1952;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Vize-Premierminister für Wirtschaftsangelegenheiten und ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

▼M39 —————

▼M17 —————

▼M60

155.

Dr. Mohammad (image) (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Abdul-Sattar (image) (alias Abd al-Sattar) AL SAYED (image) (alias Al Sayyed)

Geburtsdatum: 23.12.1958;

Geburtsort: Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Minister für religiöse Stiftungen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

156.

Hala Mohammad (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) AL NASSER (هاله محمد الناصر)

Geburtsdatum: 1964;

Geburtsort: Raqqa, Syrien;

Geschlecht: weiblich

Ehemalige Ministerin für Fremdenverkehr unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemalige Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

157.

Bassam (image) HANNA (image)

Geburtsdatum: 1954;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wasserressourcen, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

158.

Subhi (image) Ahmad (image) AL ABDALLAH (image) (alias al-Abdullah)

Geburtsdatum: 17.8.1951;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Landwirtschaft und Agrarreform unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

159.

Dr. Mohammad (image) (alias Muhammad, Mohamed, Mohammed) Yahiya (image) (alias Yehya, Yahya, Yihya, Yihia, Yahia) MOALLA (image) (alias Mu'la, Ma'la, Muala, Maala, Mala)

Geburtsdatum: 1951;

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Höhere Bildung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

160.

Dr. Hazwan (image) AL WEZ (image) (alias Wazz)

Geburtsdatum: 7.3.1962;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Bildung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, ernannt im Juli 2016.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

▼M50 —————

▼M60

162.

Dr. Mahmoud (image) Ibraheem (image) (alias Ibrahim) SA’IID (image) (alias Said, Sa'eed, Saeed)

Geburtsdatum: 30.5.1953;

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Verkehrsminister, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

163.

Dr. Safwan (image) AL ASSAF (image)

Geburtsdatum: 13.3.1959;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

164.

Yasser (image) (alias Yaser) AL SIBA’II (image) (alias al-Sibai, al-Siba’i, al Sibaei)

Geburtsdatum: 26.3.1951;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für öffentliche Arbeiten unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

165.

Sa’iid (image) (alias Sa’id, Sa’eed, Saeed) MA’THI (image) (alias Mu’zi, Mu’dhi, Ma’dhi, Ma’zi, Maazi) Hneidi (image)

Geburtsdatum: 5.9.1954;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Öl und mineralische Ressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

166.

Dr. Lubana (image) (alias Lubanah) MUSHAWEH (image) (alias Mshaweh, Mshawweh, Mushawweh)

Geburtsdatum: 1955;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: weiblich

Ehemalige Kultusministerin, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemalige Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

167.

Dr. Jassem Mohammad ZAKARIA (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed, Jasem)

Geburtsdatum: 1968

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Arbeit und Soziales unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

▼M32 —————

▼M60

169.

Dr. Adnan (image) Abdo (image) (alias Abdou) AL SIKHNY (image) (alias al-Sikhni, al-Sekhny, al-Sekhni)

Geburtsdatum: 1961;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Industrie unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

170.

Najm (image) (alias Nejm) Hamad (image) AL AHMAD (image) (alias al-Ahmed)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Justizminister, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

171.

Dr. Abdul-Salam (image) AL NAYEF (image)

Geburtsdatum: 1959

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gesundheitsminister, nach Mai 2011 im Amt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

172.

Ali HADAR (alias HAIDAR)

Geburtsdatum: 21.7.1962;

Geschlecht: männlich

Leiter der nationalen Stelle für Versöhnung und ehemaliger Staatsminister für nationale Versöhnungsangelegenheiten unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Vorsitzender des Intifada-Flügels der Syrischen Sozialen Nationalistischen Partei. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

173.

Dr. Nazeera (image) (alias Nazira, Nadheera, Nadhira) Farah (image) SARKEES (image) (alias Sarkis)

Geburtsdatum: 1962;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Geschlecht: weiblich

Ehemalige Staatsministerin für Umweltangelegenheiten unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemalige Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

▼M32 —————

▼M60

175.

Najm-eddin (image) (alias Nejm-eddin, Nejm-eddeen, Najm-eddeen, Nejm-addin, Nejm-addeen, Najm-addeen, Najm-addin) KHREIT (image) (alias Khrait)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

176.

Abdullah (image) (alias Abdallah) Khaleel (image) (alias Khalil) HUSSEIN (image) alias Hussain)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

177.

Jamal (image) Sha'ban (image) (alias Shaaban) SHAHEEN (image)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2012

178.

Nizar Wahbeh YAZAJI (alias Nizar Wehbe Yazigi) (نزار وهبه يازجي)

Geburtsdatum: 1961;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gesundheitsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

179.

Razan (image) OTHMAN (image)

Ehefrau von Rami Makhlouf, Tochter von Waleed (alias Walid) Othman;;

Geburtsdatum: 31.1.1977;

Geburtsort: Gouvernement Latakia, Syrien;

ID-Nr. 06090034007

Geschlecht: weiblich

Razan Othman hat enge persönliche und finanzielle Verbindungen zu Rami Makhlouf, Vetter des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad und Hauptfinancier des Regimes, der vom Rat benannt worden ist. Ist daher mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime verbunden und profitiert von ihm, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen in den Immobiliensektor.

16.10.2012

▼M39 —————

▼M60

181.

Suleiman AL ABBAS

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Öl und mineralische Ressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

182.

Kamal Eddin TU'MA

Geburtsdatum: 1959;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Industrie unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

183.

Kinda AL-SHAMMAT (alias Shmat)

Geburtsdatum: 1973;

Geschlecht: weiblich

Ehemalige Ministerin für soziale Angelegenheiten unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemalige Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

184.

Hassan HIJAZI

Geburtsdatum: 1964;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Arbeitsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

185.

Ismael ISMAEL (alias Ismail Ismail; Isma'Il Isma'il)

Geburtsdatum: 1955;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Finanzminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

186.

Dr. Khodr ORFALI (alias Khud/Khudr; Urfali/Orphaly)

Geburtsdatum: 1956;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wirtschaft und Außenhandel unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

187.

Samir Izzat Qadi AMIN

Geburtsdatum: 1966;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

188.

Bishr Riyad YAZIGI

Geburtsdatum: 13.11.1972;

Geschlecht: männlich

Berater des ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

189.

Dr. Malek (image) ALI (image) (alias Malik Ali)

Geburtsdatum: 1956;

Geburtsort: Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Hochschulbildung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

190.

Hussein ARNOUS (alias Arnus) (حسين عرنوس)

Geburtsdatum: 1.1.1953;

Geburtsort: Idlib, Syrien;

Geschlecht: männlich

Premierminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2020 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

191.

Dr. Hassib Elias SHAMMAS (alias Hasib)

Geburtsdatum: 1957;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

24.6.2014

192.

Hashim Anwar AL-AQQAD (alias Hashem Aqqad, Hashem Akkad, Hashim Akkad)

Geburtsdatum: 8.8.1961;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Syrischer nationaler Ausweis Nr. 01020018085;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Er besitzt Beteiligungen an der und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf die Anwar Akkad Sons Group (AASG) und ihre(r) Tochtergesellschaft United Oil. AASG ist ein Konzern mit Beteiligungen in Branchen wie Erdöl, Erdgas, Chemie, Versicherungen, Industriemaschinenbau, Immobilien, Tourismus, Messen, Vertragswesen und medizinischen Geräten. Er ist außerdem Mitgründer eines führenden Sicherheitsunternehmens (ProGuard). ProGuard ist an den Bemühungen von Al-Assad beteiligt, mit Präsident Putin zusammenzuarbeiten, indem es Soldaten für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine rekrutiert.

Außerdem war Hashim Anwar Al-Aqqad noch bis 2012 Abgeordneter des syrischen Parlaments.

Hashim Anwar al-Aqqad hätte nicht ohne Unterstützung durch das ehemalige Al-Assad-Regime erfolgreich bleiben können. Angesichts des Umfangs seiner wirtschaftlichen und politischen Verbindungen zu dem ehemaligen Regime ist er Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

23.7.2014

193.

Suhayl (alias Sohail, Suhail, Suheil) HASSAN (alias Hasan, al-Hasan, al-Hassan) bekannt unter dem Namen ‚The Tiger‘ (alias al-Nimr)

Geburtsdatum: 10.6.1970;

Geburtsort: Dschabla (Jableh), Provinz Latakia, Syrien;

Dienstgrad: Generalmajor;

Position: Befehlshaber der Qawat al-Nimr (Division 25 der Spezialkräfte, früher bekannt als ‚Tiger-Streitkräfte‘);

Geschlecht: männlich

Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Befehlshaber der unter dem Namen ‚Tiger-Streitkräfte‘ bekannten Heeresdivision. Im August 2019 wurden die ‚Tiger-Streitkräfte‘ in ‚Division 25 der Spezialkräfte‘ umbenannt und dem Heereszentralkommando unterstellt. Verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerungin Syrien.

23.7.2014

194.

Amr ARMANAZI (alias Amr Muhammad Najib al-Armanazi, Amr Najib Armanazi, Amrou al-Armanazy)

Geburtsdatum: 7.2.1944;

Geschlecht: männlich

Generaldirektor des syrischen Scientific Studies and Research Centre (SSRC, verantwortlich für die Unterstützung der syrischen Armee beim Erwerb von Ausrüstung während des Al-Assad-Regimes, die für die Überwachung von und das Vorgehen gegen Demonstranten genutzt wird. Zudem verantwortlich für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschließlich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel.

Verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung; unterstützt das ehemalige Al-Assad-Regime.

23.7.2014

199.

Bayan BITAR (alias Dr. Bayan al-Bitar)

Geburtsdatum: 8.3.1947;

Anschrift: P.O. 11037 Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Geschäftsführender Direktor der ‚Organisation for Technological Industries‘ (im Folgenden ‚OTI‘) und der ‚Syrian Company for Information Technology‘ (im Folgenden ‚SCIT‘), die beide Tochtergesellschaften des syrischen Verteidigungsministeriums sind, das vom Rat benannt wurde. OTI unterstützt die Produktion chemischer Waffen für das ehemalige Al-Assad Regime. Als geschäftsführender Direktor der OTI und der SCIT unterstützt Bayan Bitar das ehemalige Al-Assad Regime Regime. Aufgrund seiner Rolle bei der Produktion chemischer Waffen ist er ferner mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. Angesichts seiner leitenden Position in diesen Organisationen steht er auch in Verbindung mit den benannten Organisationen OTI und SCIT.

7.3.2015

200.

Brigadegeneral Ghassan ABBAS

Geburtsdatum: 10.3.1960;

Geburtsort: Homs, Syrien;

Anschrift: CERs, Centre d’Etude et de Recherche Scientifique (alias SSRC, Scientific Studies and Research Centre; Centre de Recherche de Kaboun Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus, Syrien)

Geschlecht: männlich

Geschäftsführer der Zweigstelle des benannten syrischen Scientific Studies and Research Centre (SSRC/CERS) bei Jumraya/Jmraiya. Er war an der Verbreitung von chemischen Waffen und an der Organisation von Angriffen mit chemischen Waffen, unter anderem in Ghouta im August 2013, beteiligt. Daher ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. Als Geschäftsführer der Zweigstelle des SSRC/CERS bei Jumraya/Jmraiya unterstützt Ghassan Abbas das ehemalige Al-Assad Regime. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er auch in Verbindung mit der benannten Organisation SSRC.

7.3.2015

▼M17

201.

██████

██████

██████

██████

██████

██████

▼M60

202.

Hassan SAFIYEH (alias Hassan Safiye)

Geburtsdatum: 1949;

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

203.

George HASWANI (alias Heswani; Hasawani; Al Hasawani)

Anschrift: Provinz Damaskus, Yabroud, Al Jalaa St, Syrien;

Weitere Angaben: Die Hesco Engineering and Construction Company Ltd ist unter derselben Londoner Anschrift registriert wie das britische Unternehmen Savero Ltd.;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht, mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in den Branchen Ingenieur- und Bauwesen sowie in der Erdöl- und Erdgasbranche. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf eine Reihe von Unternehmen und Organisationen in Syrien, insbesondere HESCO Engineering and Construction Company, ein großes Ingenieur- und Bauunternehmen.

7.3.2015

204.

Emad HAMSHO (alias Imad Hmisho; Hamchu; Hamcho; Hamisho; Hmeisho; Hemasho, حميشو) (حمشو عماد)

Geburtsdatum: 10.8. 1960;

Anschrift: Hamsho Building 31, Baghdad Street, Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Bekleidet eine leitende Position bei Hamsho Trading. In Ausübung seiner leitenden Position bei Hamsho Trading, einer Tochtergesellschaft der Hamsho International, die vom Rat benannt wurde, unterstützt er das ehemalige Al-Assad Regime und steht mit dieser Organisation in Verbindung.

Er ist neben anderen benannten dem Al-Assad-Regime verbundenen Geschäftsleuten wie Ayman Jabir Vizepräsident des syrischen Rates für Eisen und Stahl. Zu seinen Vermögenswerten gehören Syrian Metal Industries, ein Stahlwerk außerhalb von Damaskus, das von Hamsho mit von regierungsnahen Milizen während des Krieges gestohlenem Altmetall beliefert wurde. Er steht ferner in Verbindung mit dem ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad.

7.3.2015

▼M15 —————

▼M60

206.

Generalmajor Muhamad (image) (alias Mohamed, Muhammad) MAHALLA (image) (alias Mahla, Mualla, Maalla, Muhalla)

Geburtsdatum: 4.6.1959;

Geburtsort: Dschabla (Jableh), Syrien;

Geschlecht: männlich

Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt. Ehemaliger Leiter der Abteilung 293 (Innere Angelegenheiten) des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) ab April 2015. Verantwortlich für die Repression und das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Damaskus/ Damaskus-Land. Ehemaliger stellvertretender Leiter der politischen Sicherheit (2012), Offizier der syrischen republikanischen Garde und stellvertretender Direktor des Direktorats Politische Sicherheit. Ehemaliger Leiter der Militärpolizei, Mitglied des nationalen Sicherheitsbüros.

29.5.2015

207.

Adib SALAMEH (alias Adib Salamah; Adib Salama; Adib Salame; Mohammed Adib Salameh; Adib Nimr Salameh) (image)

Position: Generalmajor, stellvertretender Direktor der Direktion Nachrichtendienst der Luftwaffe in Damaskus;

Geburtsdatum: 26.11.1953;

Geschlecht: männlich

Mitglied der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt; stellvertretender Direktor der Direktion Nachrichtendienst der Luftwaffe in Damaskus; zuvor Leiter des Nachrichtendienstes der Luftwaffe in Aleppo.

Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Colonel (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskraft, nach Mai 2011 im Amt; bekleidet den Rang eines Generalmajors.

Verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien, da er Militärangriffe in Aleppo geplant und daran teilgenommen und die Festnahme und Inhaftierung von Zivilpersonen angeordnet hat.

28.10.2016

208.

Adnan Aboud HILWEH (alias Adnan Aboud Helweh; Adnan Aboud) (image)

Position: Brigadegeneral;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang des Brigadegenerals der 155. und 157. Brigade der syrischen Armee unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Als Brigadegeneral der 155. Brigade und der 157. Brigade ist er für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich; so trägt er die Verantwortung für die Stationierung und den Einsatz von Raketen und chemischen Waffen in Wohnbezirken im Jahr 2013 und war an Massenverhaftungen beteiligt.

28.10.2016

209.

Jawdat Salbi MAWAS (alias Jawdat Salibi Mawwas; Jawdat Salibi Mawwaz) (image)

Position: Generalmajor;

Geburtsdatum: 4.6.1954;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Generalmajors; hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Als hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte ist er für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich; so wurden 2013 von Brigaden unter seinem Kommando Raketen und chemische Waffen in dicht besiedelten Wohnbezirken in Ghouta eingesetzt.

28.10.2016

210.

Tahir (image) Hamid (image) KHALIL (image) (alias Tahir Hamid Khali; Khalil Tahir Hamid)

Position: Generalmajor;

Geburtsdatum: 3.7.1955;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Generalmajors; Leiter der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen ist er für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich; so wurden 2013 von Brigaden unter seinem Kommando Raketen und chemische Waffen in dicht besiedelten Wohnbezirken in Ghouta stationiert.

28.10.2016

211.

Hilal HILAL (alias Hilal al-Hilal) (image)

Geburtsdatum: 30.6.1966;

Geschlecht: männlich

Mitglied einer regierungsnahen Miliz, der sog. ‚Kataeb al-Baath‘ (Miliz der Baath-Partei). Stellvertretender Vorsitzender der Baath-Partei. Unterstützt das ehemalige Al-Assad Regime durch seine Rolle bei der Rekrutierung und der Organisation der Miliz der Baath-Partei.

28.10.2016

▼M34

212.

Ammar AL-SHARIF

(alias Amar al-Sharif; Amar al-Charif; Ammar Sharif; Ammar Charif; Ammar al Shareef; Ammar Sherif; Ammar Medhat Sherif)

(image)

Geburtsdatum: 26.6.1969;

Geburtsort: Lattakia, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Syrischer Reisepass:

— Nummer: 010312413;

— Ausstellungsnummer: 002-15-L093534;

— Ausstellungsdatum: 14.7.2015;

— Ausstellungsort: Damaskus-Zentrum;

— Gültig bis: 13.7.2021;

Nationale Nummer: 060-10276707;

Geschlecht: männlich

Steht in Verbindung mit einem Mitglied der Makhlouf-Familie (Schwager von Rami Makhlouf).

28.10.2016

▼M60

213.

Bishr AL-SABBAN (alias Mohammed Bishr al-Sabban; Bishr Mazin al-Sabban)

Geburtsdatum: 18.3.1966;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gouverneur von Damaskus, vom ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Unterstützt das ehemalige Al-Assad Regime und ist für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich, so unter anderem für diskriminierende Praktiken gegen sunnitische Gemeinschaften in der Hauptstadt.

28.10.2016

214.

Ahmad Sheik ABDUL-QADER (alias Ahmad Sheikh Abdul Qadir; Ahmad al-Sheik Abdulquader) (image)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gouverneur von Quneitra, vom ehemaligen Präsidenten Bashar Al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Früher Gouverneur von Latakia. Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad Regimes, auch durch öffentliche Unterstützung der syrischen Streitkräfte und der regimetreuen Miliz.

28.10.2016

215.

Dr. Ghassan Omar KHALAF (image)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gouverneur von Hama, vom ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Zudem Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad Regimes. Steht in enger Verbindung zu Mitgliedern einer regierungsnahen Miliz in Hama, der sogenannten Hama-Brigade.

28.10.2016

216.

Khayr al-Din AL-SAYYED (alias Khayr al-Din Abdul-Sattar al-Sayyed; Mohamed Khair al-Sayyed; Kheredden al-Sayyed; Khairuddin al-Sayyed; Khaireddin al-Sayyed; Kheir Eddin al-Sayyed; Kheir Eddib Asayed) (image)

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gouverneur von Idlib, vom ehemaligen Präsidenten Bashar Al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad Regimes, auch durch Unterstützung der syrischen Streitkräfte und der regimetreuen Miliz. Steht in Verbindung mit dem Minister für Awqaf (religiöse Stiftungen) des ehemaligen Al-Assad Regimes, Dr. Mohammad Abdul-Sattar al-Sayyed, seinem Bruder.

28.10.2016

217.

Atef NADDAF (image)

Geburtsdatum: 1956;

Geburtsort: Damaskus-Land, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

218.

Hussein MAKHLOUF (alias Makhluf) (image)

Geburtsdatum: 1964;

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Minister für Wasserressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime ab Dezember 2023. Ehemaliger Minister für kommunale Verwaltung und Umwelt.

Ehemaliger Gouverneur des Gouvernements Damaskus.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

Cousin von Rami Makhlouf.

14.11.2016

219.

Ali AL-ZAFIR (image)

Geburtsdatum: 15.5.1962;

Geburtsort: Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Kommunikation und Technologie unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

220.

Ali GHANEM (image)

Geburtsdatum: 1963;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Öl und mineralische Ressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

221.

Mohammed (alias Mohamed, Muhammad, Mohammad) Ramez TOURJMAN (alias Tourjuman) (image)

Geburtsdatum: 19.4.1966;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Informationsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

222.

Mohammed (alias Mohamed, Muhammad, Mohammad) AL-AHMED (alias al-Ahmad) (image)

Geburtsdatum: 1961;

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Kulturminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

223.

Ali HAMOUD (alias Hammoud) (image)

Geburtsdatum: 15.9.1964;

Geburtsort: Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Verkehrsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

224.

Mohammed Zuhair (alias Zahir) KHARBOUTLI (image)

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Elektrizität unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

225.

Maamoun (alias Ma’moun) HAMDAN (image)

Geburtsdatum: 27.7.1958;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Finanzminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

226.

Nabil AL-HASAN (alias al-Hassan) (image)

Geburtsdatum: 1963;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wasserressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im Juli 2016 ernannt.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

▼M56 —————

▼M60

228.

Abdullah AL-GHARBI (alias al-Qirbi) (image)

Geburtsdatum: 1962;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im Juli 2016 ernannt.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

229.

Abdullah ABDULLAH (image)

Geburtsdatum: 1956;

Geschlecht: männlich

Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2021 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

230.

Salwa ABDULLAH (image)

Geburtsdatum: 1953;

Geburtsort: Quneitra, Syrien;

Geschlecht: weiblich

Ehemalige Ministerin für Soziales und Arbeit unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Ehemaliger Staatsministerin.

Als ehemalige Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

231.

Rafe’a Abu SA’AD (alias Saad) (image)

Geburtsdatum: 1954;

Geburtsort: Dorf Habran, Provinz Sweida, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

232.

Wafiqa HOSNI (image)

Geburtsdatum: 1952;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: weiblich

Staatsministerin unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im Juli 2016 ernannt.

Als Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

233.

Rima AL-QADIRI (alias al-Kadiri) (image)

Geburtsdatum: 1963;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: weiblich

Ministerin für soziale Angelegenheiten unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (ab August 2015).

Als Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

14.11.2016

234.

Duraid DURGHAM

Geburtsdatum: 27.12.1964;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gouverneur der Zentralbank Syriens.

War verantwortlich für die wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung des ehemaligen Al-Assad Regimes im Rahmen seiner Tätigkeit als Gouverneur der Zentralbank Syriens, die ebenfalls in die Liste aufgenommen wurde.

14.11.2016

235.

Ahmad BALLUL (alias Ahmad Muhammad Ballul; Ahmed Balol) (image)

Geburtsdatum: 10.10.1954;

Dienstgrad: Generalmajor; Befehlshaber der Syrisch- Arabischen Luftwaffe und Luftabwehr;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Generalmajors; hochrangiger Offizier und Befehlshaber der Syrisch-Arabischen Luftwaffe und Luftabwehr unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig und ist als hochrangiger Offizier der Syrisch-Arabischen Luftwaffe für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich, einschließlich der in dem Bericht des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus genannten Angriffe des ehemaligen Al-Assad Regimes mit chemischen Waffen.

21.3.2017

236.

Saji“ DARWISH (alias Saji Jamil Darwish; Sajee Darwish; Sjaa Darwis) (image)

Geburtsdatum: 11.1.1957;

Dienstgrad: Generalmajor der Syrisch-Arabischen Luftwaffe;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Generalmajors; hochrangiger Offizier und ehemaliger Befehlshaber der 22. Division der Syrisch-Arabischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig und für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich. Als hochrangiger Offizier der Syrisch-Arabischen Luftwaffe und Befehlshaber der 22. Division bis April 2017 trägt er die Verantwortung für den Einsatz chemischer Waffen durch Luftfahrzeuge, die von unter der Kontrolle der 22. Division stehenden Luftstützpunkten aus operieren, sowie für den Angriff auf Talmenes, der dem Bericht des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus zufolge mit am Luftstützpunkt Hama stationierten Hubschraubern des Regimes durchgeführt wurde.

21.3.2017

237.

Muhammed IBRAHIM (image)

Geburtsdatum: 5.8.1964;

Dienstgrad: Brigadegeneral; Stellvertretender Befehlshaber der 63. Brigade der Syrisch-Arabischen Luftwaffe am Luftstützpunkt Hama;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang des Brigadegenerals; hochrangiger Offizier und Stellvertretender Befehlshaber der 63. Brigade der Syrisch-Arabischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig; ist als hochrangiger Offizier der Syrisch-Arabischen Luftwaffe in dem vom Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus untersuchten Zeitraum und als stellvertretender Befehlshaber der 63. Brigade von März bis Dezember 2015 für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung durch den Einsatz chemischer Waffen durch die 63. Brigade in Talmenes (21.4.2014), Qmenas (16.3.2015) und Sarmin (16.3.2015) verantwortlich.

21.3.2017

238.

Badi’ MU’ALLA (image)

Geburtsdatum: 5.4.1961;

Geburtsort: Bistuwir, Dschabla (Jablah), Syrien;

Dienstgrad: Brigadegeneral; Befehlshaber der 63. Brigade der Syrisch-Arabischen Luftwaffe;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals; hochrangiger Offizier und Befehlshaber der 63. Brigade der Syrisch-Arabischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig; ist als Befehlshaber der 63. Brigade in dem vom Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus untersuchten Zeitraum für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung durch den Einsatz chemischer Waffen durch die 63. Brigade in Talmenes (21.4.2014), Qmenas (16.3.2015) und Sarmin (16.3.2015) verantwortlich.

21.3.2017

239.

Hisham Mohammad Mamdouh AL-SHA’AR (هشام محمد ممدوح الشعار)

Geburtsdatum: 1958;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Justizminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

30.5.2017

240.

Mohammad Samer Abdelrahman AL-KHALIL

Geburtsdatum: 31.12.1977;

Geschlecht: männlich

Minister für Wirtschaft und Außenhandel unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im März 2017 ernannt.

30.5.2017

241.

Salam Mohammad AL-SAFFAF

Geburtsdatum: 1979;

Geschlecht: weiblich

Ministerin für Verwaltungsaufbau unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im März 2017 ernannt.

30.5.2017

242.

Samir DABUL (alias Samir Daaboul)

Geburtsdatum: 4.9.1965;

Dienstgrad: Brigadegeneral;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Als hochrangiger Offizier ist er verantwortlich für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung und an der Lagerung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er ist auch mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

243.

Ali WANUS (alias Ali Wannous) (image)

Geburtsdatum: 5.2.1964;

Dienstgrad: Generalmajor;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Generalmajors unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Als hochrangiger Offizier ist er verantwortlich für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung und an der Lagerung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt.

Er ist auch mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

244.

Yasin Ahmad DAHI (alias Yasin Dahi; Yasin Dhahi) (image)

Geburtsdatum: 1960;

Dienstgrad: Brigadegeneral;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals der syrischen Streitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Hochrangiger Offizier im Direktorat Militärischer Nachrichtendienst der syrischen Streitkräfte. Ehemaliger Leiter der Abteilung 235 des militärischen Nachrichtendienstes in Damaskus und des militärischen Nachrichtendienstes in Homs. Ist als hochrangiger Offizier für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung verantwortlich.

18.7.2017

245.

Muhammad Yousef HASOURI (alias Mohammad Yousef Hasouri; Mohammed Yousef Hasouri) (محمد يوسف حاصوري)

Dienstgrad: Brigadegeneral;

Geschlecht: männlich

Brigadegeneral Muhammad Hasouri ist ein hochrangiger Offizier der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Er bekleidete die Stellung des Stabschefs der 50. Luftwaffenbrigade und des stellvertretenden Befehlshabers des Luftwaffenstützpunkts Shayrat. Brigadegeneral Muhammad Hasouri ist im Bereich der Weiterverbreitung von Chemiewaffen tätig und für das durch Chemiewaffen verursachte Massaker in Chan Scheichun vom 4. April 2017 mitverantwortlich. Er ist als hochrangiger Offizier für die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung verantwortlich.

18.7.2017

246.

Malik HASAN (alias Malek Hassan) (image)

Dienstgrad: Generalmajor;

Geburtsdatum: 1.1.1959;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Generalmajors; hochrangiger Offizier und Befehlshaber der 22. Division der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Als hochrangiger Offizier der syrischen Luftwaffe und in der Befehlskette der 22. Division trägt er Verantwortung für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien und den Einsatz von Chemiewaffen durch Flugzeuge, die von unter der Kontrolle der 22. Division stehenden Luftwaffenstützpunkten aus operieren, wie den Angriff auf Talmenas, der dem Bericht des von den Vereinten Nationen eingesetzten Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus zufolge von am Luftwaffenstützpunkt Hama stationierten Hubschraubern des Regimes durchgeführt wurde.

18.7.2017

247.

Jayyiz Rayyan AL-MUSA (alias Jaez Sawada al-Hammoud al-Mousa; Jayez al-Hammoud al-Moussa) (جايز ريان الموسى)

Geburtsdatum: 1954;

Geburtsort: Hama, Syrien;

Dienstgrad: Generalmajor;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Gouverneur von Hasaka, vom ehemaligen Präsidenten Bashar Al-Assad ernannt; steht in Verbindung mit dem ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad.

Bekleidet den Rang des Generalmajors; hochrangiger Offizier und ehemaliger Befehlshaber der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als hochrangiger Offizier der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime ist er für die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung und den Einsatz von Chemiewaffen bei Angriffen des ehemaligen Al-Assad-Regimes während seiner Amtszeit als Stabschef der syrischen Luftwaffe verantwortlich, wie im Bericht des von den Vereinten Nationen eingesetzten Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus festgestellt wurde.

18.7.2017

248.

Mayzar Abdu SAWAN (alias Meezar Sawan) (image)

Geburtsdatum: 1954;

Dienstgrad: Generalmajor;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Generalmajors; hochrangiger Offizier und Befehlshaber der 20. Division der syrischen Luftwaffe unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt.

Als hochrangiger Offizier der syrischen Luftwaffe ist er für die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung verantwortlich und für Luftangriffe auf zivile Gebiete von unter der Kontrolle der 20. Division stehenden Luftwaffenstützpunkten aus.

18.7.2017

▼M32 —————

▼M34

250.

Mohammad Safwan KATAN

(alias Mohammad Safwan Qattan)

(image)

Geschlecht: männlich

Mohammad Safwan Katan ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer in der Liste aufgeführten Organisation. Er ist an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Mohammad Safwan Katan war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.

Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

251.

Mohammad (image) Ziad (image) GHRIWATI (image)

(alias Mohammad Ziad Ghraywati)

Geschlecht: männlich

Mohammad Ziad Ghriwati ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre. Er ist an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.

Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

252.

Mohammad Darar KHALUDI

(alias Mohammad Darar Khloudi)

(image)

Geschlecht: männlich

Mohammad Darar Khaludi ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre. Er ist an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er war auch am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.

Er ist auch mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

253.

Khaled (image) SAWAN (image)

Geschlecht: männlich

Dr. Khaled Sawan ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre, das an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt ist. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.

Er war mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

254.

Raymond (image) RIZQ (image)

(alias Raymond Rizk)

Geschlecht: männlich

Raymond Rizq ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre und an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.

Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

255.

Fawwaz EL-ATOU

(alias Fawaz Al Atto)

(image)

Geschlecht: männlich

Fawwaz El-Atou ist Labortechniker beim syrischen Scientific Studies and Research Centre und an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.

Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

256.

Fayez ASI

(alias Fayez al-Asi)

(image)

Geschlecht: männlich

Fayez Asi ist Labortechniker beim syrischen Scientific Studies and Research Centre und an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.

Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

257.

Hala SIRHAN

(alias Halah Sirhan)

(image)

Geburtsdatum: 5. 1.1953;

Titel: Doktor;

Geschlecht: weiblich

Dr. Hala Sirhan arbeitet mit dem syrischen militärischen Nachrichtendienst im syrischen Scientific Studies and Research Centre zusammen. Sie war im Institut 3000 tätig und an der Weiterverbreitung von Chemiewaffen beteiligt.

Sie ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.

18.7.2017

▼M60

258.

Mohamed Mazen Ali YOUSEF (image)

Geburtsdatum: 17.5.1969;

Geburtsort: Damaskus-Land, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Industrie unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im Januar 2018 ernannt.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

26.2.2018

259.

Imad Abdullah SARA (image)

Geburtsdatum: 1968;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Informationsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im Januar 2018 ernannt.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

26.2.2018

260.

Yusuf AJEEB (aliasimage; Yousef; Ajib)

Position: Brigadegeneral; Doktor; Sicherheitschef des Scientific Studies and Research Center (SSRC);

Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC), Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals; hochrangiger Offizier der syrischen Streitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Seit 2012 ist er Sicherheitschef des Scientific Studies and Research Center (SSRC), das im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig ist. Aufgrund seiner leitenden Position als Sicherheitschef des SSRC steht er auch in Verbindung mit der benannten Organisation SSRC.

19.3.2018

▼M34

261.

Maher SULAIMAN (alias image; Mahir; Suleiman)

Geburtsort: Lattakia, Syrien;

Position: Doktor; Direktor des Higher Institute for Applied Sciences and Technology:

Anschrift: Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST), P.O. Box 31983, Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Direktor des Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST), das Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen als Teil des syrischen Chemiewaffen-Verbreitungssektors erbringt. Wegen seiner Leitungsfunktion bei dem HIAST, das dem Scientific Studies and Research Centre (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon ist, steht er mit dem HIAST und dem SSRC in Verbindung, die beide benannte Organisationen sind.

19.3.2018

▼M45 —————

▼M34

263.

Zuhair FADHLUN

(alias image; Zoher; Fadloun, Fadhloun)

Position: Leiter des Instituts 3000 (alias Institut 5000), Scientific Studies and Research Center (SSRC)

Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC), Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Leiter der Abteilung des syrischen Scientific Studies and Research Centre (SSRC), das als Institut 3000 (alias Institut 5000) bekannt ist. Als solcher ist er für Projekte für chemische Waffen, einschließlich der Herstellung chemischer Stoffe und Munition, verantwortlich. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er mit der benannten Organisation SSRC in Verbindung.

19.3.2018

▼M60

264.

Houmam JAZA’IRI (alias Humam al-Jazaeri, Hammam al-Jazairi)

Geburtsdatum: 1977;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Wirtschaft und Außenhandel unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt, anschließend Mitglied des Aufsichtsrats von Syriatel (bis Mai 2019), das vom Rat benannt wurde. Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung.

21.10.2014

265.

Mohamad Amer MARDINI (alias Mohammad Amer Mardini, Mohamed Amer MARDINI, Mohamad Amer AL-MARDINI, Mohamed Amer AL-MARDINI, Mohammad Amer AL-MARDINI)

Geburtsdatum: 1959;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Hochschulbildung unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

266.

Mohamad Ghazi JALALI (alias Mohammad Ghazi al-Jalali)

Geburtsdatum: 1969;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Kommunikation und Technologie unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

267.

Issam KHALIL

Geburtsdatum: 1965;

Geburtsort: Banias, Gouvernement Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Kulturminister unter dem ehemaligen Al-Assad Regime, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

21.10.2014

268.

Ghassan Ahmed GHANNAM (alias Generalmajor Ghassan Ghannan, Brigadegeneral Ghassan Ahmad Ghanem)

Geburtsdatum: 2.2.1957;

Dienstgrad: Generalmajor;

Position: Befehlshaber der 155. Raketenbrigade;

Geschlecht: männlich

Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Colonel (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskraft unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime, nach Mai 2011 im Amt. Generalmajor und Befehlshaber der 155. Raketenbrigade. Steht aufgrund seiner Funktion in der 155. Raketenbrigade in Verbindung mit Maher al-Assad. Als Befehlshaber der 155. Raketenbrigade unterstützt er das ehemalige Al-Assad-Regime und ist verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Verantwortlich für den Abschuss von Scud-Raketen auf verschiedene zivile Ziele zwischen Januar und März 2013.

21.10.2014

269.

Abdelhamid Khamis ABDULLAH (alias Abdulhamid Khamis Abdullah; Hamid Khamis; Abdelhamid Khamis Ahmad Adballa)

Geschlecht: männlich

Leiter des Unternehmens Overseas Petroleum Trading Company (OPT), das vom Rat als Nutznießerin und Unterstützerin des ehemaligen Al-Assad-Regimes in die Liste aufgenommen wurde. Er koordinierte Erdöllieferungen an das ehemalige Al-Assad-Regime mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen staatlichen Erdölunternehmen Sytrol. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

Aufgrund seiner Stellung als höchstrangiger Mitarbeiter der Organisation ist er verantwortlich für ihre Tätigkeiten.

21.10.2014

▼M44 —————

▼M60

271.

Khaled AL-ZUBAIDI (alias (Mohammed) Khaled/Khalid (Bassam) (al-) Zubaidi/Zubedi) (خالد الزبيدي)

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Position: Miteigentümer von Zubaidi and Qalei LLC; Direktor der Agar Investment Company; Generaldirektor der Al Zubaidi Company und der Al Zubaidi & Al Taweet Contracting Company; Direktor und Eigentümer der Zubaidi Development Company; Miteigentümer der Enjaz Investment Company;

Geburtsdatum: 10.4.1976;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Anteils von 50 % an der Zubaidi and Qalei LLC, die derzeit den Luxustourismuskomplex Grand Town baut und mit der das ehemalige Al-Assad-Regime einen Vertrag über 45 Jahre gegen 19-21 % ihres Ertrags geschlossen hat. Durch seine Geschäftstätigkeit und insbesondere seinen Anteil am Bauprojekt Grand Town ist Khaled al-Zubaidi Nutznießer und/oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

Durch eines seiner Unternehmen, die Hijaz Company, schloss Khaled al-Zubaidi einen Sponsorenvertrag (im Wert von 350 000  USD) mit dem syrischen Fußballclub ‚Wihda FC‘. Seit 2019 Mitglied im Verband der syrischen Tourismuskammern. Vorsitzender des syrisch-algerischen Wirtschaftsrats.

21.1.2019

▼M34 —————

▼M39 —————

▼M60

275.

Generalmajor Mohammad Khaled AL-RAHMOUN

Geburtsdatum: 1.4.1957;

Geburtsort: Idlib, Syrien;

Geschlecht: männlich

Innenminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im November 2018 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

4.3.2019

276.

Mohammad Rami Radwan MARTINI

Geburtsdatum: 31.8.1970;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Geschlecht: männlich

Minister für Fremdenverkehr unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im November 2018 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

4.3.2019

277.

Imad Muwaffaq AL-AZAB (عماد موفق العزب)

Geburtsdatum: 1970;

Geburtsort: Damaskus-Land, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Bildung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

4.3.2019

278.

Bassam Bashir IBRAHIM

Geburtsdatum: 1960;

Geburtsort: Hama, Syrien;

Geschlecht: männlich

Minister für Höhere Bildung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im November 2018 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

4.3.2019

279.

Suhail Mohammad ABDULLATIF

Geburtsdatum: 1961;

Geburtsort: Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Minister für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im November 2018 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

4.3.2019

280.

Iyad Mohammad AL-KHATIB

Geburtsdatum: 1974;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Minister für Kommunikation und Technologie unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im November 2018 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

4.3.2019

▼M39 —————

▼M60

282.

Anas TALAS (alias image; Anas Talous/Tals/Tuls/Tlass)

Geburtsdatum: 25.3.1975;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Position: Vorsitzender der Talas Group;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Durch seine geschäftlichen Tätigkeiten und Investitionen ist Anas Talas außerdem Nutznießer und/oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. 2018 ist die Talas Group unter Anas Talas' Vorsitz in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 23 Mrd. SYP mit der Damascus Cham Holding zum Bau von Marota City, eines vom ehemaligen Al-Assad-Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten.

21.1.2019

283.

Mohammed Nazer JAMAL EDDIN (alias Nazir Ahmad, Mohammed Jamal Eddine; Jamal Aldiyn) (محمد ناذر جمال الدين)

Geburtsdatum: 2.1.1962;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Reisepass-Nr.: N 011612445, Ausstellungsnummer: 002-17-L022286 (Ausstellungsort: Arabische Republik Syrien);

Ausweisnummer: 010-30208342 (Ausstellungsort: Arabische Republik Syrien);

Position: Mitbegründer und Mehrheitsanteilseigner der Apex Development and Projects LLC und Begründer der A'ayan Company for Projects and Equipment;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht, mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Mehrheitsanteils von 90 % an der Apex Development and Projects LLC, die in ein Gemeinschaftsunternehmen im Wert von 34,8  Mio. USD zum Bau von Marota City, eines vom ehemaligen Al-Assad-Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Mohammed Nazer Jamal Eddin Nutznießer und/oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Im Mai 2019 gründete Jamal Eddin die Trillium Private JSC, ein Unternehmen im Wert von 15 Mio. SYP, das mit Baumaterialien und elektrischen Erzeugnissen handelt.

21.1.2019

284.

Mazin AL-TARAZI (aliasimage; Mazen al-Tarazi) (مازن الترزي)

Geburtsdatum: 1.9.1962;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Position: Geschäftsmann;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht, mit erheblichen Investitionen im Bau- und Luftfahrtsektor. Durch seine Investitionen und Tätigkeiten ist Mazin al-Tarazi Nutznießer und/oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Insbesondere hat Mazin al-Tarazi mit der Damascus Cham Holding eine Vereinbarung über Investitionen in Höhe von 320 Mio. USD in den Bau von Marota City, eines vom ehemaligen Al-Assad-Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, geschlossen. Ihm wurde auch eine Lizenz für eine private Fluggesellschaft in Syrien erteilt. Im September 2019 gründete er die Al-Dana Group Investments LLC, ein Export-Import-Unternehmen mit einem Wert von 25 Mio. SYP, das auch in touristische Anlagen und Gewerbekomplexe investiert. Mazin Al-Tarazi ist Mitglied des syrisch-iranischen Wirtschaftsrats (SIBC) und fungierte als Vermittler beim Erwerb von Immobilien in Syrien durch das iranische Regime.

21.1.2019

285.

Samer FOZ (alias Samir Foz/Fawz; Samer Zuhair Foz; Samer Foz bin Zuhair) (سامر فوز)

Geburtsdatum: 20.5.1973;

Geburtsort: Homs, Syrien;

Staatsangehörigkeiten: syrisch, türkisch;

Nr. des türkischen Reisepasses: U 09471711 (Ausstellungsort: Türkei; gültig bis 21.7.2024);

Syrische nationale Nummer: 06010274705;

Anschrift: Platinum Tower, office no. 2405, Jumeirah Lake Towers, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht, mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Samer Foz unterstützt das ehemalige Al-Assad-Regime finanziell und auf andere Weise, u. a. durch die Finanzierung der syrischen Miliz ‚Military Security Shield‘ und die Vermittlung von Getreidegeschäften. Aufgrund seiner Verbindungen zum ehemaligen Regime profitiert er außerdem finanziell vom Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten durch den Weizenhandel und Wiederaufbauprojekte.

2021 eröffnete Samer Foz eine Zuckerraffinerie (‚Samer Foz Factory‘) zur Unterstützung der vom ehemaligen Al-Assad-Regime angestrebten landesweiten Erhöhung der Zuckerproduktion.

21.1.2019

▼M44 —————

▼M60

287.

Hussam AL QATARJI (alias Hussam/Hossam Ahmed/Mohammed/Muhammad al-Katerji) (حسام القطرجي)

Geburtsdatum: 1.1.1982;

Geburtsort: Raqqa, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Position: Geschäftsführer der Katerji Group (alias Al Qatarji, Al Qatarji Company/Qatirji Company/Khatirji Group/Katerji International Group);

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht und zudem Mitglied des syrischen Parlaments ist. Durch das Zustandebringen von Öl- und Weizengeschäften mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime, von denen er auch selbst profitiert, ist Al Qatarji Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

Hussam Al Qatarji und seine Familie konnten sich eine Lizenz zur Gründung einer neuen Bank, der National Islamic Bank, sichern. Darüber hinaus hat eines ihrer Unternehmen, Nabd Contracting and Construction, von der Regierung ein neues Zementwerk erworben. Durch die Gründung der Arman Hotel and Tourist Management LLC expandierten sie auch in der Tourismusbranche. Sie traten zudem in ein Gemeinschaftsunternehmen, Bere Aleppo Private JSC, mit dem Ministerium für Tourismus ein. Hussam Al Qatarji und seine Familie unterhalten auch eine Miliz in Aleppo. Im Oktober 2021 schloss die BS Company for Oil Services der Qaterjis mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime eine Vereinbarung über Kraftstofflieferungen an Tankstellen in vom ehemaligen Al-Assad-Regime kontrollierten Gebieten.

21.1.2019

288.

►C11  Yasser Aziz ABBAS (alias Yasser, Yaser, Yasr; Aziz, Aziz; Abbas, Abas; ياسر عزيز عباس) ◄

Geburtsdatum: 22.8.1978;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Bajaa Trading Services LLC, Qudrah Trading, Tafawoq Tourism Projects Company, Top Business, Yang King, Al-Aziz Group;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht. Unterstützer und/oder Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes durch Geschäftsbeziehungen, einschließlich Kraftstoffschmuggel und Waffentransfer. Yasser Aziz Abbas profitiert davon, dass er Öleinfuhren im Namen des ehemaligen Al-Assad-Regimes erleichtert, und nutzt seine Beziehungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime, um Vorzugsgeschäfte und eine Vorzugsbehandlung zu erhalten.

17.2.2020

▼M56 —————

▼M60

290.

Waseem AL-KATTAN (وسيم القطان) (alias Waseem, Wasseem, Wassim, Wasim; Anouar; al-Kattan, al-Katan, al-Qattan, al-Qatan; وسيم قطان, وسيم أنوار القطان)

Geburtsdatum: 20.6.1976;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Syrischer nationaler Ausweis Nr.: 10090110187

Position: Präsident der Handelskammer der ländlichen Provinz Damaskus;

Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Larosa Furniture/Furnishing; Jasmine Fields Company Ltd.; Muruj Cham (Murooj al-Cham) Investment and Tourism Group; Adam and Investment LLC; Universal Market Company LLC; Schatzmeister des syrischen Handelskammerverbands;

Geschlecht: männlich

Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Inhaber mehrerer Unternehmen und Holdinggesellschaften mit Beteiligungen und Tätigkeiten in verschiedenen Wirtschaftszweigen wie Immobilien, dem Luxushotelgewerbe und Einkaufszentren. Waseem al-Kattan wurde rasch zu einem führenden Geschäftsmann, indem er auf in das belagerte Ost-Ghuta geschmuggelte Waren Steuern erhob, und ist nun an aggressiven Formen des Klientelismus zum Nutzen des ehemaligen Al-Assad-Regimes beteiligt. Er profitiert aufgrund seiner engen Verbindungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime finanziell von einem bevorzugten Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen sowie zu von staatlichen Stellen vergebenen Lizenzen und Aufträgen.

2020 wurde Al-Kattan in die Handelskammer von Damaskus gewählt. Im November 2021 wurde er von der syrischen Regierung zum Sekretär des Verbands der syrischen Handelskammern ernannt, obwohl er die Wahl verloren hatte. 2022 wurde Al-Kattan zum Vorsitzenden des syrisch-omanischen Wirtschaftsrates ernannt.

17.2.2020

291.

Amer FOZ (alias Amer Zuhair Fawz) (عامر فوز)

Geburtsdatum: 11.3.1976;

Geburtsort: Homs, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch; St. Kitts und Nevis;

Nationale Nr.: 06010274747;

Reisepass-Nr.: 002-14-L169340

Aufenhaltskarte der VAE: 784-1976-7135283-5

Position: Gründer der District 6 Company; Gründungsmiglied der Easy life Company;

Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Samer Foz; Stellvertretender Vorsitzender der Asas Steel Company; Aman Holding;

Geschlecht: männlich

Führender Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht, mit persönlichen und familiären Geschäftsinteressen und -tätigkeiten in zahlreichen Sektoren der syrischen Wirtschaft. Er profitiert finanziell vom Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten und unterstützt das ehemalige Al-Assad-Regime.

Er steht auch in Verbindung mit seinem Bruder Samer Foz, der seit Januar 2019 vom Rat als führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann und als Unterstützer oder Nutznießer des Al-Assad-Regimes benannt ist. Gemeinsam mit seinem Bruder ist er im Namen des ehemaligen Al-Assad-Regimes auch an verschiedenen Aktivitäten mit ISIL (Da’esh), darunter die Bereitstellung von Waffen und Munition im Austausch gegen Weizen und Öl, beteiligt.

17.2.2020

292.

Saqr RUSTOM (alias Saqr, Saqer; As'ad, Asaad, Asad; al-Rustom, al-Rostom; صقررستم, صقرأسعدالرستم)

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Position: Leiter der nationalen Verteidigungskräfte in Homs;

Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Damas Real Estate Development and Investment LLC;

Geburtsdatum: 4.12.1947;

Geschlecht: männlich

Leiter des lokalen Ablegers der Nationalen Verteidigungskräfte in Homs unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime (einer Regierungsmiliz — Shabiha). Er ist verantwortlich für deren Beteiligung an der brutalen Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien. Saqr Rustom ist über seine Miliz in mehreren Fällen dafür verantwortlich, aus dem Krieg Profit zu schlagen, und ist somit Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Steht in Verbindung mit der benannten Person Bassam Hassan, seinem Onkel, mit dem er die Damas Real Estate Development and Investment LLC gegründet hat, um in Immobilienprojekte zu investieren.

17.2.2020

▼M45 —————

▼M60

294.

Khodr Ali TAHER (alias خضر علي طاهر)

Geburtsdatum: 15.5.1976;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Position: Direktor und Eigentümer von Ella Media Services; an der Gründung beteiligter Gesellschafter von Castle Security and Protection und der Jasmine Contracting Company; Vorsitzender und an der Gründung beteiligter Gesellschafter der Syrian Hotel Management Company; Geschäftsführer und Eigentümer von Ematel;

Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Citadel for Protection; Wach- und Sicherheitsdienste (Castle Security and Protection); Ematel LLC (Ematel Communications); Syrian Hotel Management Company; Jasmine Contracting Company;

Geschlecht: männlich

Führender Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht und der in mehreren Sektoren der syrischen Wirtschaft tätig ist, darunter private Sicherheit, Mobiltelefon-Endkundenmarkt, Hotelmanagement, Werbedienstleistungen, inländische Geldüberweisungen sowie alkoholische und alkoholfreie Getränke.

Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes durch die Zusammenarbeit bei seinen Geschäftstätigkeiten und seine Beteiligung an Schmuggel und Wucherei. Khodr Ali Taher besitzt eine Reihe von Unternehmen und hat andere Unternehmen mitgegründet. Seine Beteiligung an Geschäftsbeziehungen mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime schließt die Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen mit der syrischen Transport- und Tourismusgesellschaft, an dem das Tourismusministerium zu zwei Dritteln beteiligt ist, ein.

17.2.2020

295.

Adel Anwar AL-OLABI (alias Adel Anouar el-Oulabi, Adil Anwar al-Olabi) (عادل أنور العلبي)

Geburtsdatum: 10.1.1976;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Position: Vorsitzender der Damaskus Cham Holding Company (DCHC); Gouverneur von Damaskus;

Geschlecht: männlich

Führender Geschäftsmann, Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Vorsitzender der Damaskus Cham Holding Company (DCHC), der Investitionsgesellschaft des Gouvernements Damaskus, die die der Immobilien des Gouvernements Damaskus verwaltet und das Projekt Marota City umsetzt.

Adel Anwar al-Olabi ist auch der im November 2018 vom ehemaligen Präsidenten Bashar al-Assad ernannte Gouverneur von Damaskus. Als Gouverneur von Damaskus und Vorsitzender der DCHC ist er für die Bemühungen zur Umsetzung der Politik des ehemaligen Al-Assad-Regimes in Bezug auf die Erschließung enteigneter Grundstücke in Damaskus (einschließlich des Dekrets Nr. 66 und des Gesetzes Nr. 10) verantwortlich, insbesondere im Rahmen des Projekts Marota City.

17.2.2020

296.

Talal AL-BARAZI (alias Barazi) (طلال البرازي)

Geburtsdatum: 1963;

Geburtsort: Stadt Hama, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

297.

Loubana MOUCHAWEH (alias Lubana, Mshaweh) (لبانة مشوّح)

Geburtsdatum: 1955;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: weiblich

Kulturministerin unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2020 ernannt.

Als Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

298.

Darem TABA’A (دارم طباع)

Geburtsdatum: 7.4.1958;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Bildung. Im August 2020 unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime ernannt.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

299.

Ahmad SAYYED (alias Alsyed, al-Sayyed, al-Sayed) (أحمد السيد)

Geburtsdatum: 1965;

Geburtsort: Quneitra, Syrien;

Geschlecht: männlich

Justizminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2020 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

300.

Tammam RA’AD (alias Tamam, Raad) (تمام رعد)

Geburtsdatum: 1965;

Geburtsort: Al-Qusayr, Syrien; oder Homs, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für hydraulische und Wasserressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

301.

Kinan YAGHI (alias Kenan, Yagi) (كنان ياغي)

Geburtsdatum: 1976;

Geburtsort: Salmiya, Umland von Hama, Syrien;

Geschlecht: männlich

Finanzminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2020 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

302.

Zuhair KHAZIM (alias Zouhair) (زهير خزيم)

Geburtsdatum: 1963;

Geburtsort: Ain al-Tinah, Syrien; oder Latakia, Syrien;

Geschlecht: männlich

Minister für Verkehr unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2020 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

16.10.2020

303.

Bassam TOU’MA (alias TU’MA) (بسام طعمة)

Geburtsdatum: 1969;

Geburtsort: Safita, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Öl und mineralische Ressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020

304.

Hassan GHABACHE (alias GHOBASH, AL-GHABBASH) (حسن غباشة)

Geburtsdatum: 1971

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Minister für Gesundheit unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im August 2020 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020

305.

Ziyad SABBAGH (زياد صباغ)

Geburtsdatum: 1960;

Geburtsort: Aleppo, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Industrie unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020

306.

Mohammad Hassan QATANA (حسن قطانة)

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Minister für Landwirtschaft und Agrarreform unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2020 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020

307.

Ghassan ZAMEL (alias AL-ZAMIL, AL-ZAMEL) (غسان زامل)

Geburtsdatum: 1963

Geburtsort: Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Minister für Elektrizität unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Im August 2020 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020

308.

Mohamad (alias Mohammad) Fayez BARCHA (alias AL-BARSHA, AL-BARASHA) (محمد فايز برشة)

Geburtsdatum: 1955;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020

309.

Malloul (alias Maloul) HUSSEIN (alias AL-HUSSEIN) (ملول حسين)

Geburtsdatum: 1950;

Geburtsort: Gouvernement al-Hasaka, Syrien

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020

310.

Mohammad Samir HADDAD (محمد سمير حداد)

Geburtsdatum: 1956;

Geburtsort: Tartus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Staatsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

6.11.2020

311.

Faisal MEKDAD (alias Fayçal, al-Mekdad, Meqdad, al-Meqdad) (فيصل المقداد)

Geburtsdatum: 1954;

Geburtsort: Ghasm, Gouvernement Daraa, Syrien;

Geschlecht: männlich

Außenminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im November 2020 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.1.2021

312.

Amr SALEM (عمرو سالم)

Geburtsdatum: Januar 1958;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Als ehemaliger Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

313.

Boutros AL-HALLAQ (بطرس الحلاق)

Geburtsort: Damaskus-Land, Syrien

Geschlecht: männlich

Informationsminister unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2021 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

314.

Mohammad SEIFEDDINE (alias Seif Eddin, Seif El Din) (محمد سيف الدين)

Geschlecht: männlich

Minister für Arbeit und Soziales unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2021 ernannt.

Als Minister ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

315.

Diala BARAKAT (ديالا بركات)

Geburtsdatum: 1980;

Geschlecht: weiblich

Staatsministerin unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im August 2021 ernannt.

Als Ministerin ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

15.11.2021

316.

Andrey Nikolaevich TROSHEV (alias Andrei Mykolayvych TROSHEV) Андрей Николаевич ТРОШЕВ

Funktion(en): Oberst a.D., Gründungsmitglied und Exekutivdirektor (Stabschef) der Wagner Group

Dienstgrad: Oberst a.D.

Rufzeichen: Siedoy;

Geburtsdatum: 5.4.1953

Geburtsort: Leningrad, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Staatsangehörigkeit: russisch

Angehörige/Geschäftspartner: Dimitriy Utkin (Gründer der Wagner Group); Andrey Bogatov (Leiter der 4th Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group), Aleksandr Sergeevich Kuznetsov (Kommandeur der 1st Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group)

Geschlecht: männlich

Exekutivdirektor (Stabschef) der Wagner Group, die in Syrien operiert und syrische Streitkräfte ausbildet und leitet. Die Wagner Group unterstützt auch das ehemalige Al-Assad-Regime und kämpft an der Seite regimenaher Al-Assad Milizen und der syrischen Armee während des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

Andrey Troshev ist unmittelbar an den Militäroperationen der Wagner Group in Syrien beteiligt. Er war insbesondere im Gebiet von Deir ez-Zor beteiligt. Er leistet somit einen entscheidenden Beitrag zur Kriegsführung von Bashar al-Assad und ist daher Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

13.12.2021

317.

Andrey Mikhailovich BOGATOV (alias Andrei Mychailovych BOGATOV) Андрей Михайлович БОГАТОВ

Funktion(en): Leiter der 4th Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group

Rufzeichen: Brodiaga

ID Wagner Group: M-1601

Geburtsdatum: 14.6.1964

Geburtsort: Stary Oskol, Region Belgorod, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Staatsangehörigkeit: russisch

Angehörige/Geschäftspartner: Dimitriy Utkin (Gründer der Wagner Group); Andrey Nikolaevich Troshev (Gründungsmitglied und Exekutivdirektor (Stabschef) der Wagner Group), Aleksandr Sergeevich Kuznetsov (Kommandeur der 1st Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group)

Geschlecht: männlich

Leiter der 4th Attack and Reconnaissance Company der Wagner Group, die in Syrien operiert und syrische Streitkräfte ausbildet und leitet. Die Wagner Group unterstützt auch das ehemalige Al-Assad-Regime und kämpft an der Seite regimenaher Milizen und der syrischen Armee während des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

Andrey Bogatov führt den Befehl über die von der Wagner Group durchgeführten Operationen und ist direkt an den Militäroperationen der Wagner Group in Syrien beteiligt. Er war insbesondere an der Schlacht von Palmyra beteiligt. Er leistet somit einen entscheidenden Beitrag zur Kriegsführung von Bashar al-Assad und ist daher Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

13.12.2021

▼M62 —————

▼M42

319.

Ghada Adib MHANNA

غاده أديب مهنا

Geschlecht: weiblich

Geburtsdatum: 22.5.1948

Witwe von Mohammed Makhlouf. Mitglied der Makhlouf-Familie.

21.2.2022

▼M57 —————

▼M42

321.

Kinda Mohammed MAKHLOUF

كندا محمد مخلوف

Geschlecht: weiblich

Geburtsdatum: 25.9.1977

Tochter von Mohammed Makhlouf. Mitglied der Makhlouf-Familie.

21.2.2022

▼M56

322.

Sara Mohammed MAKHLOUF

ساره محمد مخلوف

Geburtsdatum: 2.9.1980;

Geschlecht: weiblich

Tochter von Mohammed Makhlouf. Mitglied der Makhlouf-Familie.

21.2.2022

▼M60

323.

Saleh AL-ABDULLAH (image)

Geburtsdatum: 1967

Geburtsort: Safita, Tartus, Syrien

Position: Brigadegeneral

Geschlecht: männlich

Saleh al-Abdullah ist Befehlshaber der 16. Brigade, die seit 2020 der Führung der russischen Streitkräfte in Syrien angeschlossen ist. Zuvor war er Stellvertreter von Brigadegeneral Suhail al-Hassan in der 25. Division der syrischen Armee während des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Er ist an der Rekrutierung von Mitgliedern der 16. Brigade beteiligt, die gemeinsam mit Russland in der Ukraine kämpfen sollen.

In dieser Eigenschaft zählt Saleh al-Abdullah zu den Mitgliedern der syrischen Streitkräfte unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime im Range des ‚Colonel‘ (Oberst) und ranggleichen oder ranghöheren Führungskräften, die nach Mai 2011 im Amt waren.

21.7.2022

324.

Ahmed KHALIL KHALIL (alias Ahmed KHALIL, Ahmad Khalil Khalil) (احمد خليل خليل)

Geburtsdatum: 1969;

Geburtsort: Qayrun;

Geschlecht: männlich

Ahmed Khalil Khalil ist Miteigentümer von Sanad Protection and Security Services, einem 2017 gegründeten und von der Wagner-Gruppe in Syrien kontrollierten syrischen privaten Sicherheitsunternehmen, das zum Schutz russischer Interessen (Phosphat, Gas und Sicherung von Ölfeldern) in Syrien tätig ist. Die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen verschafft dem ehemaligen Al-Assad-Regime Einnahmen. Darüber hinaus wirkt das Unternehmen an der Rekrutierung syrischer Söldner für den Einsatz in Libyen und der Ukraine mit.

Als solcher ist Ahmed Khalil Khalil Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

21.7.2022

325.

Nasser Deeb DEEB (alias Nasser Dhib, Nasser Dib, Nasser Deeb) (ناصر ديب)

Geburtsdatum: 21.2.1974;

Geburtsort: Baniyas, Tartus, Syrien;

Syrischer nationaler Ausweis Nr.: 10090110187;

Geschlecht: männlich

Nasser Deeb Deeb ist Miteigentümer von Sanad Protection and Security Services, einem 2017 gegründeten und von der Wagner-Gruppe kontrollierten syrischen privaten Sicherheitsunternehmen, das zum Schutz russischer Interessen (Phosphat, Gas und Sicherung von Ölfeldern) in Syrien tätig ist. Die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen verschafft dem ehemaligen Al-Assad-Regime Einnahmen. Darüber hinaus ist er Miteigentümer des Unternehmens Ella Services, zusammen mit Khodr Ali Taher.

In dieser Eigenschaft ist Nasser Deeb Deeb Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

21.7.2022

326.

Issam SHAMMOUT (alias Mohammed Issam Shammout, Mohamed Essam Shammout, Muhammad Issam Shammout, Muhammad Essam Shammout) (محمد عصام شموط)

Geburtsdatum: 26.8.1971

Geburtsort: 232, Tanzeem Kafarsus, Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Issam Shammout ist Eigentümer und Vorstandsvorsitzender der Fluggesellschaft ‚Cham Wings‘ und Leiter der Shammout-Gruppe, die in den Branchen Automobilindustrie, Stahl, Luftfahrt, Speditionswesen, Bauwesen und Immobilien tätig ist. Cham Wings transportierte Waffen für das ehemalige al-Assad-Regime.

In dieser Eigenschaft ist Issam Shammout ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht.

21.7.2022

327.

Wasim Badia AL ASSAD وسيم بديع الأسد

Geburtsdatum: 18.7.1980;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Wasim Badia al-Assad ist ein Cousin von Bashar al-Assad und somit ein Mitglied der Assad-Familie.

Wasim Badia al-Assad ist auch an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt. Insbesondere war er an der Herstellung von Captagon beteiligt und ist verantwortlich für Drogenlieferungen. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

328.

Samer Kamal AL-ASSAD alias ‚Samir‘ سامر كمال الأسد

Geburtsdatum: 19.5.1973;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Samer Kamal al-Assad ist ein Mitglied der Assad-Familie.

Er betreibt Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel, insbesondere der Herstellung. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

▼M56

329.

Mudar Rifaat AL-ASSAD

(alias„Rifa’at“)

مضر رفعت الأسد

Geburtsdatum: 12.2.1964;

Geburtsort: Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Mudar Rifaat al-Assad ist der Cousin von Bashar al-Assad; er ist daher ein Mitglied der Assad-Familie.

24.4.2023

▼M60

330.

Mohammad SHALISH محمد شاليش

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Mohammad Shalish hat enge Verbindungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime.

Er steht in Verbindung mit Aktivitäten im Drogenbereich und insbesondere mit dem Handel mit Captagon in der Region Latakia. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

331.

Waseem Omar AL-MASALMA وسيم عمر المسالمة

Geburtsdatum: 27.8.1981;

Geburtsort: Bosra Al-Sham, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Waseem Omar al-Masalma ist ein Anführer einer regierungsnahen Miliz.

Waseem Omar al-Masalma ist an dem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Handel mit Captagon im südlichen Syrien, insbesondere in Deraa, beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

332.

Amer Tayseer KHITI عامرتيسير خيتي

Geburtsdatum: 31.7.1980;

Geburtsort: Duma, Gouvernement Rif Dimashq, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Amer Tayseer Khiti ist ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Sektoren Immobilien, Bauwesen und Industrie. Er hat enge Verbindungen zur Assad-Familie. Er ist ein Unterstützer des ehemaligen Präsidenten al-Assad und hat Kundgebungen für ihn organisiert.

Amer Tayseer Khiti ist auch am Schmuggel von Captagon beteiligt und erwarb Immobilien, um in Verpackungsanlagen zu investieren, die beim Drogenschmuggel zum Einsatz kommen. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

333.

Abdellatif HAMID Alias ‚Hamida‘ عبد اللطيف حميدة

Geburtsdatum: 1.12.1977;

Geburtsort: Aleppo, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Abdellatif Hamid hat enge Verbindungen zur Assad-Familie.

Abdellatif Hamid besitzt eine Fabrik in Aleppo, die an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt war. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

334.

Nouh ZAITER Noah ZAITER Noah ZAYTAR نوح زعيتر

Geburtsdatum: 1977;

Geburtsort: Zahle, Libanon;

Staatsangehörigkeit: libanesisch;

Geschlecht: männlich

Nouh Zaiter steht mit Mitgliedern der Assad-Familie in Verbindung.

Er ist am Handel mit Captagon in Libanon und in Syrien beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

335.

Taher AL-KAYALI طاهر الكيالي

Geburtsdatum: 11.7.1960;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Taher Al-Kayali ist ein syrischer Geschäftsmann, der mehrere Unternehmen besitzt, darunter Neptunus LLC.

Über seine Unternehmen ist er an der Herstellung von Captagon und dem Handel damit beteiligt, insbesondere im Hinblick auf den Transport vom Hafen von Latakia. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

336.

Imad Abu ZUREIQ Emad Abu ZURAIQ Imad Abu ZREIK عماد أبو زريق

Geburtsdatum: 9.2.1979;

Geburtsort: Nasib, Daraa, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Vermuteter Aufenthaltsort: Daraa, Syrien;

Geschlecht: männlich

Imad Abu Zureiq ist ein führendes Mitglied einer dem ehemaligen Al-Assad-Regime nahestehenden Miliz im Südwesten Syriens, die direkt der Abteilung für militärische Sicherheit des syrischen Regimes untersteht.

Derzeit profitiert seine Miliz von der Kriegswirtschaft, einschließlich des Handels mit Captagon. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

▼M56 —————

▼M60

338.

Hassan Muhammad DAQQOU حسن محمد دقو

Geburtsdatum: 17.1.1978;

Geburtsort: Tfail, Libanon;

Staatsangehörigkeit: syrisch/libanesisch;

Geschlecht: männlich

Hassan Muhammad Daqqou hat enge Verbindungen zur vierten Division der syrischen Armee während des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Daqqou hat in Libanon und in Syrien ein großes Drogenhandelsnetz aufgebaut und Anlagen zur Herstellung von Captagon in der Nähe der syrisch-libanesischen Grenze errichtet. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

339.

Jihad BARAKAT جهاد بركات

Geburtsdatum: 4.3.1964;

Geburtsort: Qardaha, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Jihad Barakat steht durch Heirat mit der Assad-Familie in Verbindung.

Er ist auch Anführer einer regierungsnahen Miliz und hat weiterhin verschiedene militärische und nachrichtendienstliche Positionen innerhalb des ehemaligen Al-Assad-Regimes inne.

24.4.2023

340.

Raji FALHOUT راجي فلحوط

Geburtsdatum: 3.10.1985;

Geburtsort: Atil, Syrien;

Position: Anführer einer dem Al-Assad-Regime nahestehenden Miliz;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Raji Falhout leitet eine dem Al-Assad-Regime nahestehende Miliz, die mit dem syrischen Militärnachrichtendienst in Verbindung steht.

Raji Falhout ist auch am Drogenhandel mit Captagon beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

341.

Muhammad ABDO ASSAAD alias Asa’ad محمد عبده أسعد

Geburtsdatum: 19.7.1975;

Geburtsort: Ain Tineh, Damaskus-Land, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Assaad Building, Main Street, Ain Tineh, Damaskus-Land;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Abdo Assaad;

Geschlecht: männlich

Muhammad Abdo Assaad ist der Anführer der Miliz Hosn al-Watan, die für das ehemalige Al-Assad-Regime kämpfte.

Zuletzt hat er das Unternehmen Aman for Protection and Security LLC gegründet, das private Sicherheitsdienste anbietet und als Strohfirma für die Miliz Hosn al-Watan fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

342.

Samer AL-DIBIS سامر الدبس (alias Samer AL-DIBS, Samir)

Geburtsdatum: 30.3.1962;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Naher Street, Rawda, Damaskus, Syrien;

Geschlecht: männlich

Samer al-Dibis ist ein führender Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht und in mehreren Sektoren der syrischen Wirtschaft, insbesondere in der chemischen Industrie und im Immobiliensektor, tätig ist. Er ist ein Mitglied des Verwaltungsrats des syrisch-chinesischen Wirtschaftsrats und Vorsitzender der Handelskammer von Damaskus und Damaskus-Land. Er ist auch ein Mitglied des Parlaments und eng mit Maher al-Assad verbunden. In diesen Funktionen ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

343.

Ali Najib IBRAHIM علي نجيب إبراهيم (alias Ali Najeeb IBRAHIM)

Geburtsdatum: 1991;

Position: Geschäftsmann;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Al-Malki, Damaskus, Syrien

Geschlecht: männlich

Ali Najib Ibrahim ist ein führender Geschäftsmann, der mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Verbindung steht und in Syrien unter anderem im Telekommunikationssektor tätig ist. Er besitzt mehrere Strohfirmen, die über Verbindungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime verfügen, um Sanktionen zu umgehen. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

344.

Jamal ISMAIL alias Ismael جمال إسماعيل

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Verbundene Organisationen: Direktorat Militärischer Nachrichtendienst

Geschlecht: männlich

Jamal Ismail war der Kommandeur der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des ehemaligen Al-Assad-Regimes, als seine Einheit am 13. April 2013 in der Stadt Tadamon mindestens 41 Zivilisten tötete (‚Massaker von Tadamon‘). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

345.

Jamal AL-KHATIB جمال الخطيب

Verbundene Organisationen: Direktorat Militärischer Nachrichtendienst

Jamal al-Khatib war ein Kommandeur in der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des ehemaligen Al-Assad-Regimes, als er am 13. April 2013 an der Tötung von mindestens 41 Zivilisten in der Stadt Tadamon teilnahm (‚Massaker von Tadamon‘). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

346.

Osama AL-MALIKI (alias Usama) أسامة المالكي

Geburtsdatum: 10.2.1963;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Villa 98, Sharqiyyat, Jazira al-Khamisa, Qura al-Assad, Damaskus-Land, Syrien;

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Mohammad al-Maliki — محمد المالكي

Geschlecht: männlich

Osama al-Maliki ist Mehrheitseigner des Unternehmens Al-Jabal Security and Protection LLC. Al-Jabal Security and Protection LLC fungiert als Strohfirma, die es der dem ehemaligen Al-Assad-Regime nahestehenden Miliz Saraya al-Areen 313 ermöglicht, ihre Tätigkeiten fortzusetzen. Osama al-Maliki ist daher Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

347.

Fadi SAQR فادي أحمد (alias Fady SAKR, Fadi SAQER, Fadi SAQIR)

Geburtsdatum: 1975

Geburtsort: Jablah, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Fadi Saqr ist ein Anführer der Miliz National Defence Forces (NDF) in Damaskus, die seit mindestens 2012 im Namen des ehemaligen Al-Assad-Regimes gekämpft hat. Fadi Saqr ist ein Mitglied einer dem Al-Assad-Regime nahestehenden Miliz.

Fadi Saqr war unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime Teil der Befehlskette, als in der Stadt Tadamon am 13. April 2013 mindestens 41 Zivilisten getötet wurden (‚Massaker von Tadamon‘). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

348.

Ahmad Ali TAHER احمد علي طاهر

Geburtsdatum: 1.1.1982;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Damascus, Mazze, Western Villas, Saraya 36 Building, 3rd Floor;

Verbundene Personen: Bruder: Khodr Taher;

Verbundene Organisationen: Castle Security and Protection LLC

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Ali Taher;

Geschlecht: männlich

Ahmad Ali Taher besitzt Anteile am Unternehmen Castle Security and Protection LLC, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

349.

Amjad YOUSSEF alias Yusuf, Yousef أمجد يوسف

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Amjad Youssef ist ein Stabsfeldwebel des syrischen Direktorats Militärischer Nachrichtendienst unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

Er war Mitglied der Abteilung 227 des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst des ehemaligen Al-Assad-Regimes, als er am 13. April 2013 an der Tötung von mindestens 41 Zivilisten in der Stadt Tadamon teilnahm (‚Massaker von Tadamon‘). Daher ist er für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich.

24.4.2023

350.

Osama RAMADAN (alias Usama) أسامة رمضان

Geburtsdatum: 19.12.1973;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Damascus, Mazze, Western Villas, Saraya 36 Building, 3rd Floor;

Geschäftspartner: Ahmad Ali Taher;

Verbundene Organisationen: Castle Security and Protection LLC

Sonstige Angaben zur Identität: Vater: Hassan Ramadan;

Geschlecht: männlich

Osama Ramadan besitzt Anteile am Unternehmen Castle Security and Protection LLC, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

351.

Ali Mhanna SULEIMAN علي مهنا سليمان

Geburtsdatum: 2.3.1987;

Geburtsort: Al-Raml, Kherbet Maaza, Tartus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Anschrift: Tartus, Khirbit Maaza, 36th Estate, Ghaya Estate Area;

Nationale Ausweis-Nr.: 10040018920;

Name des Vaters: Mhanna;

Name der Mutter: Insaf;

Geschlecht: männlich

Ali Suleiman war Anführer des Sahab-Regiments einer Division der Syrisch-Arabischen Armee, die auch als ‚Tiger-Streitkräfte‘ bekannt war. Er ist eng mit Suhayl Hassan verbunden. Er war an der Finanzierung des ehemaligen Al-Assad-Regimes beteiligt, auch durch den Schmuggel von Treibstoff. Ferner profitiert er von seinen Verbindungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime, etwa durch Geschäftsmöglichkeiten bei der Immobilienentwicklung. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

352.

Fereydoun Mohammadi SAGHAEI فریدون محمدﻯ سقایی

Geburtsdatum: 1964;

Staatsangehörigkeit: iranisch;

Geschlecht: männlich

Fereydoun Mohammadi Saghaei ist der stellvertretende Befehlshaber der Luft- und Weltraumstreitkräfte des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC). Er ist für das Luftabwehrprojekt des IRGC in Syrien zuständig. Dieses Projekt wird als Teil der iranischen Unterstützung für das ehemalige Al-Assad-Regime – in Form der Bereitstellung militärischer Ausrüstung und militärischen Personals – umgesetzt. Daher unterstützt Fereydoun Mohammadi Saghaei das ehemalige Al-Assad-Regime.

20.7.2023

353.

Mahmoud al-Dj

Geburtsdatum: 26.7.1983;

Geburtsort: Tell Rifaat, Aleppo, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch/libysch;

Geschlecht: männlich

Mahmoud al-Dj ist ein führender, unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime in Syrien tätiger Geschäftsmann, der Eigentümer mehrerer Unternehmen ist, die in verschiedenen Sektoren wie Logistik und Tourismus tätig sind. Er erleichtert illegale Transaktionen zwischen regierungsnahen Personen und Organisationen in Syrien und Ostlibyen, auch im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, sowie Waffenlieferungen und den Transfer von Söldnern. Seine Position verdankt er seinen engen Beziehungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime, von dem er und seine Unternehmen profitieren. Im Gegenzug unterstützt er mit seinen Aktivitäten das ehemalige Al-Assad-Regime und ermöglicht ihm den Zugang zu illegalen Einnahmen. Damit ist Mahmoud Al-Dj Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

22.1.2024

354.

Yasser Hussein Ibrahim (alias Yassar Hussein Ibrahim) يسار حسين إبراهيم

Geburtsdatum: 9.4.1983;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Yasser Ibrahim ist Wirtschaftsberater von Bashar al-Assad und ist im von Asma al-Assad geleiteten Wirtschaftsrat tätig. Zusammen mit Ali Najib Ibrahim betreibt er eine Reihe von Strohfirmen und fungiert als Strohmann für die Geschäftstätigkeiten von Bashar Al-Assad und Asma Al-Assad. Damit ist Yasser Ibrahim Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

22.1.2024

355.

Bilal al-Naal (alias al-Na’al)

Geburtsdatum: 14.4.1975;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Bilal al-Naal ist Gründer und Partner mehrerer Handels- und Investmentgesellschaften in Syrien.

Er ist Mitglied des syrisch-russischen Wirtschaftsrats und spielt somit in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und dem ehemaligen Al-Assad-Regimeeine wichtige Rolle. Al-Naal ist auch Mitglied des syrischen Parlaments und ehemaliges Mitglied des Gouverneursrats von Damaskus. Daher ist Bilal al-Naal eine führende Geschäftsperson in Syrien und in dieser Eigenschaft Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Er steht auch in Verbindung mit Fadi Saqr, der Cham Holding und Bishr Al-Sabban.

22.1.2024

356.

Fahad Darwish (alias Fahd/Fahed)

Geburtsdatum: 1955;

Geburtsort: Damaskus, Syrien;

Staatsangehörigkeit: syrisch/iranisch;

Geschlecht: männlich

Fahd Darwish ist Präsident der gemeinsamen syrisch-iranischen Handelskammer. Darüber hinaus besitzt und betreibt Darwish mehrere Unternehmen in Syrien, die in verschiedenen Sektoren wie Handel und Arzneimittel tätig sind.

Damit ist Darwish ein führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann und in dieser Eigenschaft Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

22.1.2024

357.

Mohannad al-Dabbagh

Geburtsdatum: 6.3.1967;

Staatsangehörigkeit: syrisch/iranisch;

Geschlecht: männlich

Mohannad al-Dabbagh ist ein Cousin von Asma al-Assad. Er ist Miteigentümer der Takamol LLC, einem Unternehmen, das für die Verwaltung des elektronischen Smartcard-Programms zuständig ist, das seit 2014 unter der Aufsicht des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz für den Vertrieb subventionierter Lebensmittel und anderer Produkte in Syrien eingesetzt wird. Insbesondere nimmt Takamol LLC für jede Transaktion, die über die Smartcard abgewickelt wird, Gebühren ein.

Mohannad al-Dabbagh ist somit Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

22.1.2024

358.

Firas al-Akhras

Geburtsdatum: 1.3.1978;

Geburtsort: London, Vereinigtes Königreich;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Firas al-Akhras ist der Bruder von Asma al-Assad. Er ist Miteigentümer des Unternehmens Takamol LLC, das für die Verwaltung des elektronischen Smartcard-Programms zuständig ist, das seit 2014 unter der Aufsicht des Ministeriums für Binnenhandel und Verbraucherschutz für den Vertrieb subventionierter Lebensmittel und anderer Produkte in Syrien eingesetzt wird. Insbesondere nimmt Takamol LLC für jede Transaktion, die über die Smartcard abgewickelt wird, Gebühren ein.

Firas al-Akhras ist somit Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

22.1.2024

359.

Louai Emad El-Din al-MUNAJJID لؤي عماد الدين المنجد

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im September 2024 ernannt.

Ehemaliger Minister für Soziales und Arbeit.

Als Minister ist Louai Emad El-Din al-Munajjid mitverantwortlich für die gewaltsame Repression des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

25.11.2024

360.

Firas Hassan QADDOUR فيراس حسان قدور

Geburtsdatum: 1962;

Geburtsort: Damaskus;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Minister für Öl und mineralische Ressourcen unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im März 2023 ernannt und im September 2024 wiederernannt.

Als Minister ist Firas Hassan Qaddour mitverantwortlich für die gewaltsame Repression des Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

25.11.2024

361.

Ahmed Mohammad BUSTAJI أحمد بوسته جي

Geburtsort: Idleb;

Staatsangehörigkeit: syrisch;

Geschlecht: männlich

Staatsministerin unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime. Im März 2023 ernannt und im September 2024 wiederernannt.

Als Minister ist Ahmed Mohammad Bustaji mitverantwortlich für die gewaltsame Repression des ehemaligen Al-Assad-Regimes gegen die Zivilbevölkerung.

25.11.2024



▼M34

B.  Organisationen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

▼M60

1.

Bena Properties

Cham Holding Building, Daraa Highway, Ashrafiyat Sahnaya Rif Dimashq, Syrien, P.O.Box 9525

Kontrolliert von Rami Makhlouf. Größte Immobiliengesellschaft Syriens und Immobilien- und Investmentsparte der Cham Holding; finanziert das ehemalige Al-Assad-Regime;

23.6.2011

2.

Al Mashreq Investment Fund (AMIF)

(alias Sunduq Al Mashrek Al Istithmari)

P.O.Box 108, Damaskus, Syrien;

Tel.: + 963 112110059 / 963 112110043;

Fax: + 963 933333149

Kontrolliert von Rami Makhlouf; finanziert das ehemalige Al-Assad-Regime;

23.6.2011

3.

Hamcho International

(alias Hamsho International Group)

Baghdad Street, P.O. Box 8254, Damaskus, Syrien;

Tel.: + 963 112316675;

Fax: + 963 112318875;

Website: www.hamshointl.com;

E-Mail: info@hamshointl.com und hamshogroup@yahoo.com

Hamcho International ist eine große syrische Holdinggesellschaft im Eigentum von Mohammed Hamcho.

Hamcho International ist selbst Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes und steht in Verbindung mit einer Person, die Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes ist.

27.1.2015

4.

Military Housing Establishment

(alias MILIHOUSE)

 

Unternehmen für öffentliche Arbeiten, kontrolliert von Riyad Chaliche und dem Verteidigungsministerium; finanziert das ehemalige Al-Assad-Regime;

23.6.2011

5.

Direktorat Politische Sicherheit

 

Unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.8.2011

6.

Direktorat Allgemeiner Nachrichtendienst

 

Unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.8.2011

7.

Direktorat Militärischer Nachrichtendienst

 

Unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.8.2011

8.

Nachrichtendienst der Luftwaffe

 

Unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.8.2011

9.

Qods-Einheit des IRGC

(alias Quds-Einheit)

Teheran, Iran;

Die Qods- bzw. Quds-Einheit ist eine Spezialeinheit des Korps der Iranischen Islamischen Revolutionsgarde (IRGC). Die Qods-Einheit ist beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstung und Unterstützung für das ehemalige Al-Assad-Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien. Die Qods-Einheit hat den syrischen Sicherheitskräften technische Hilfe, Ausrüstung und Unterstützung für die Repression gegen die zivile Protestbewegung bereitgestellt.

23.8.2011

10.

Mada Transport

Tochtergesellschaft der Cham-Holding (Sehanya Dara'a Highway, PO Box 9525);

Tel.: + 963 11 99 62

Wirtschaftsorganisation, die das ehemalige Al-Assad-Regime finanziert.

2.9.2011

11.

Cham Investment Group

Tochtergesellschaft der Cham-Holding (Sehanya Dara'a Highway, PO Box 9525);

Tel.: + 963 11 99 62

Wirtschaftsorganisation, die das ehemalige Al-Assad-Regime finanziert.

2.9.2011

▼M60 —————

▼M60

13.

Addounia TV

(alias Dounia TV)

Tel.: + 963 11 5667274; + 963 11 5667271;

Fax: + 963 11 5667272;

Website: http://www.addounia.tv;

Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: SAMA TV (Schwesterunternehmen); website: www.sama-tv.net

Addounia TV hat unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Syrien aufgestachelt

23.9.2011

14.

Cham-Holding

Cham-Holding Building – Daraa Highway – Ashrafiyat Sahnaya Rif Dimashq – Syrien

Box 9525;

Tel.: + 963 11 9962; + 963 11 668 14000; + 963 11 673 1044;

Fax: + 963 11 673 1274;

E-Mail: info@chamholding.sy;

Website: www.chamholding.sy

Kontrolliert von Rami Makhlouf; zweitgrößte Holdinggesellschaft Syriens, zieht Nutzen aus dem ehemaligen Al-Assad-Regime und unterstützt es.

23.9.2011

15.

El-Tel Co. (El-Tel Middle East Company),

(alias Abraj Tech)

Dair Ali Jordan Highway, P.O. Box 13052, Damaskus, Syrien;

Tel.: + 963 11 2212345;

Fax: + 963 11 44694450;

E-Mail: sales@eltelme.com;

Eigentümer des Unternehmens: Maher Dsouki;

Websites: www.eltelme.com, www.abrajtec.com

Herstellung und Lieferung von Kommunikations- und Fernleitungsmasten und anderer Ausrüstung für das syrische Militär unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.9.2011

16.

Ramak Constructions Co.

Dara'a Highway, Damaskus, Syrien;

Tel.: + 963 11 6858111;

Mobiltel.: +963 933 240231

Bau von Kasernen, Grenzposten und anderen Gebäuden für militärische Zwecke unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.9.2011

▼M34

17.

Souruh Company

(alias SOROH Al Cham Company)

Adra Free Zone Area, Damaskus, Syrien;

Tel.: +963 11 5327266;

Mobiltel.: +963 933 526812;

+963 932 878282;

Fax: +963 11 5316396;

E-Mail: sorohco@gmail.com;

Website: http://sites.google.com/site/sorohco

Die Mehrheit der Aktien des Unternehmens steht direkt oder indirekt im Eigentum von Rami Makhlouf.

23.9.2011

▼M60 —————

▼M60

21.

Centre d’études et de recherches syrien (CERS)

(alias Centre d’Etude et de Recherche Scientifique (CERS); Scientific Studies and Research Centre (SSRC); Centre de Recherche de Kaboun)

Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus, Syrien

Unterstützt unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime die syrische Armee beim Erwerb von Ausrüstung, die während des ehemaligen Al-Assad-Regimes zur Überwachung von und das Vorgehen gegen Demonstranten dient.

Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig und ist die für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschließlich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel verantwortliche staatliche Stelle.

1.12.2011

▼M34

22.

Business Lab

Maysat Square, Al Rasafi Street Bldg. 9, P.O. Box 7155, Damaskus, Syrien;

Tel.: +963 11 2725499;

Fax: +963 11 2725399

Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient

1.12.2011

23.

Industrial Solutions

Baghdad Street 5, P.O. Box 6394, Damaskus, Syrien;

Tel. / Fax: +963 11 4471080

Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient.

1.12.2011

▼M45

24.

Mechanical Construction Factory (MCF)

P.O.Box 35202, Industrial Zone, Al-Qadam Road, Damaskus, Syrien;

Tel.:+963 011 5810719; +963 11 4474579; +963 11 5810718; +963 11 5810719;

E-Mail: info@metallic-sy.com und shaamco@mail.sy

Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient.

1.12.2011

25.

Syronics – Syrian Arab Co. for Electronic Industries

Kaboon Street, P.O.Box 5966, Damaskus, Syrien;

Tel.: +963 11 5111352;

Fax: +963 11 5110117;

E-Mail: info@syriatel.com.sy

Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient.

1.12.2011

26.

Handasieh – Organization for Engineering Industries

P.O.Box 5966, Abou Bakr Al-Seddeq Str., Damaskus, Syrien

und

P.O.Box 2849, Al-Moutanabi Street, Damaskus, Syrien

und

P.O.Box 21120, Baramkeh, Damaskus, Syrien;

Tel.: + 96311 2121824; +963 11 2121825; +963 11 2131307;

E-Mail: g.o.eng.ind@net.sy

Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient.

1.12.2011

▼M60 —————

▼M59 —————

▼M60 —————

▼M59 —————

▼M60 —————

▼M60

42.

Verteidigungsministerium

Umayyad Square, Damaskus, Syrien;

Tel.: + 963 11 7770700

Unmittelbar an der Repression beteiligtes Ressort der syrischen Regierung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

26.6.2012

43.

Innenministerium

Merjeh Square, Damaskus, Syrien;

Tel.: + 963 11 2219400; + 963 11 2219401; + 963 11 2220220; + 963 11 2210404

Unmittelbar an der Repression beteiligtes Ressort der syrischen Regierung unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

26.6.2012

44.

Syrisches Büro für Nationale Sicherheit

 

Ressort der syrischen Regierung und Organ der syrischen Baath Partei. Unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime unmittelbar an der Repression beteiligt. Hat die syrischen Sicherheitskräfte angewiesen, mit äußerster Gewalt gegen die Demonstranten vorzugehen.

26.6.2012

▼M3 —————

▼M60 —————

▼M60

48.

Drex Technologies S.A.

Eintragungsdatum: 4.7.2000;

Eintragungsnummer: 394678;

Direktor: Rami Makhlouf;

Eingetragener Vertreter: Mossack Fonseca & Co (BVI) Ltd

Drex Technologies ist vollständig im Besitz von Rami Makhlouf, der wegen finanzieller Unterstützung des ehemaligen Al-Assad-Regimes in die Sanktionsliste der Union aufgenommen wurde. Rami Makhlouf nutzt Drex Technologies zur Begünstigung und Verwaltung seiner internationalen Finanzholdings, so auch einer Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen SyriaTel, das bereits in die Sanktionsliste der Union aufgenommen wurde, weil auch dieses das ehemalige Al-Assad-Regime finanziell unterstützt.

24.7.2012

▼M60 —————

▼M59 —————

▼M32 —————

▼M60

52.

Megatrade

Aleppo Street, P.O. Box 5966, Damaskus, Syrien;

Fax: + 963 11 4471081

Handelt im Auftrag des gelisteten Scientific Studies and Research Centre (SSRC). Beteiligt an infolge der Sanktionen der Union gegen die ehemalige Al-Assad-Regierung verbotenem Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.

16.10.2012

53.

Expert Partners

Rukn Addin, Saladin Street, Building 5, P.O. Box: 7006, Damaskus, Syrien

Handelt im Auftrag des gelisteten Scientific Studies and Research Centre (SSRC). Beteiligt an infolge der Sanktionen der Union gegen die ehemalige Al-Assad-Regierung verbotenem Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck.

16.10.2012

▼M60 —————

▼M20 —————

▼M60 —————

▼M60

58.

Army Supply Bureau

P.O. Box 3361, Damaskus, Syrien

An der Beschaffung militärischer Ausrüstung für das ehemalige Al-Assad-Regime beteiligt und daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. Stelle des syrischen Verteidigungsministeriums.

23.7.2014

59.

Industrial Establishment of Defence

(alias Industrial Establishment of Defense (IED), Industrial Establishment for Defence, Defence Factories Establishment, Establissements Industriels de la Defense (EID), Establissement Industrial de la Defence (ETINDE), Coefficient Defense Foundation)

Al Thawraa Street, P.O. Box 2330, Damaskus, Syrien

oder

Al-Hameh, Damascus Countryside, P.O. Box 2230, Syrien.

An der Beschaffung militärischer Ausrüstung für das ehemalige Al-Assad-Regime beteiligt und daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. Stelle des syrischen Verteidigungsministeriums.

23.7.2014

60.

Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST) (image image)

(alias Institut Supérieur des Sciences Appliquées et de Technologie (ISSAT))

Box 31983, Barzeh, Syrien

Dem bereits vom Rat benannten syrischen Scientific Studies and Research Centre (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon. Erbringt Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen für das SSRC und ist daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.7.2014

61.

National Standards & Calibration Laboratory (NSCL)

Box 4470, Damaskus, Syrien

Dem bereits vom Rat benannten syrischen Scientific Studies and Research Centre (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon. Erbringt Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen für das SSRC und ist daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien unter dem ehemaligen Al-Assad-Regime.

23.7.2014

▼M34

62.

El Jazireh alias Al Jazerra

Shaheen Building, 2. Stock, Sami el Solh, Beirut, Libanon;

Kohlenwasserstoff-Sektor

Im Besitz oder unter der Kontrolle von Ayman Jaber, daher geschäftlich verbunden mit einer benannten Person.

23.7.2014

▼M60 —————

▼M7

64.

██████

██████

██████

██████

██████

██████

▼M60

65.

Organisation for Technological Industries (OTI)

(alias Technical Industries Corporation (TIC))

Box 11037, Damaskus, Syrien

Tochtergesellschaft des vom Rat benannten syrischen Verteidigungsministeriums.

Die OTI ist an der Produktion chemischer Waffen für das ehemalige Al-Assad-Regime beteiligt.

Sie ist daher für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung verantwortlich.

Als Tochtergesellschaft des Verteidigungsministeriums steht sie auch in Verbindung mit einer benannten Organisation.

7.3.2015

▼M34

66.

Syrian Company for Information Technology (im Folgenden „SCIT“)

P.O. Box 11037, Damaskus, Syrien

Tochtergesellschaft der „Organisation for Technological Industries“ (im Folgenden „OTI“) und somit des syrischen Verteidigungsministeriums, die vom Rat benannt wurden. Die SCIT arbeitet ferner mit der vom Rat benannten Syrischen Zentralbank zusammen.

Als Tochtergesellschaft der OTI und des Verteidigungsministeriums steht die SCIT auch in Verbindung mit diesen benannten Organisationen.

7.3.2015

▼M60

67.

Hamsho Trading

(alias Hamsho Group; Hmisho Trading Group; Hmisho Economic Group)

Hamsho Building 31, Baghdad Street, Damaskus, Syrien;

Hamsho Group, Damaskus-Land – nördliche Ringstraße, Hamsho für Bau und Handel;

E-Mail: info@hamsho-group.com;

Tel.: 00963 (11) 3227530

Tochtergesellschaft der vom Rat benannten Hamsho International.

In dieser Eigenschaft steht Hamsho Trading in Verbindung mit einer benannten Organisation, der Hamsho International.

Hamsho Trading unterstützt das ehemalige Al-Assad-Regime über ihre Tochtergesellschaften, darunter Syria Steel. Über ihre Tochtergesellschaften steht Hamsho Trading in Verbindung mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime nahestehenden Gruppen wie den Shabiha-Milizen.

7.3.2015

▼M15 —————

▼M32 —————

▼M24

71.

██████

██████

██████

██████

██████

██████

▼M60

72.

Rawafed Damascus Private Joint Stock Company

alias Rawafed/Rawafid/ Rawafed (Tributary)imageDamascus Private Joint Stock Company)

Damaskus, Syrien

Ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 48,3  Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding, Ramak Development and Humanitarian Projects, Al-Ammar LLC, Timeet Trading LLC (alias Ultimate Trading Co. Ltd.) und Wings Private JSC. Rawafed ist Unterstützer und/oder Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes, u. a. durch seine Beteiligung am Luxusprojekt Marota City.

21.1.2019

73.

Aman Damascus Joint Stock Company

(alias Aman Damascus JSC)

Damaskus, Syrien

Ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 18,9  Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und der Aman Group. Durch seine Beteiligung an dem vom ehemaligen Al-Assad-Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Aman Damascus Unterstützer und/oder Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

21.1.2019

74.

Bunyan Damascus Private Joint Stock Company

(alias Bunyan Damascus Private JSC)

Damaskus, Syrien

Ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 34,8  Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding, Apex Development and Projects LLC und Tamayoz LLC. Durch die Beteiligung an dem vom ehemaligen Al-Assad-Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Bunyan Damascus Private Joint Stock Company Unterstützer und/oder Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

21.1.2019

75.

Mirza

Damaskus, Syrien

Ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 52,7  Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und der Talas Group. Durch seine Beteiligung an dem vom ehemaligen Al-Assad-Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Mirza Unterstützer und/oder Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

21.1.2019

▼M34 —————

▼M60

77.

Al Qatarji Company

(alias Qatarji International Group; Al-Sham and Al-Darwish Company; Qatirji/Khatirji/Katarji/Katerji Group)

(مجموعة/شركة قاطرجي)

Art der Organisation: Privates Unternehmen;

Wirtschaftssektor: Einfuhr/Ausfuhr; Spedition; Lieferung von Erdöl und Rohstoffen;

Name des Direktors/Geschäftsführers: Hussam Al Qatarji, Geschäftsführer (vom Rat benannt);

Letzter wirtschaftlicher Eigentümer: Hussam Al Qatarji (vom Rat benannt);

Eingetragene Anschrift: Mazzah, Damaskus, Syrien;

Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Arvada/Arfada Petroleum Company JSC

Bekanntes Unternehmen, das in mehreren Sektoren der syrischen Wirtschaft tätig ist. Die Al-Qatarji Company, deren Vorstand von der benannten Person Hussam Al Qatarji, einem Mitglied der syrischen Volksversammlung, geleitet wird, ist Unterstützerin und Nutznießerin des ehemaligen Al-Assad-Regimes, indem sie den Handel mit Treibstoffen, Waffen und Munition zwischen dem ehemaligen Al-Assad-Regime und verschiedenen Akteuren, darunter dem ISIL (Da'esh), unter dem Vorwand der Einfuhr und Ausfuhr von Nahrungsmitteln erleichtert, Milizen unterstützt, die an der Seite des ehemaligen Al-Assad-Regimes kämpfen, und ihre Verbindungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime ausnutzt, um ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten.

17.2.2020

78.

Damascus Cham Holding Company

(alias Damascus Cham Private Joint Stock Company

(القابضة الشام دمشق)

Art der Organisation: Öffentliche Gesellschaft des Privatrechts;

Wirtschaftssektor: Immobilienentwicklung;

Name des Direktors/Geschäftsführers: Adel Anwar al-Olabi, Vorsitzender des Verwaltungsrats und Gouverneur von Damaskus (vom Rat benannt);

Letzter wirtschaftlicher Eigentümer: Gouvernement Damaskus;

Angehörige/Geschäftspartner/Organisationen oder Partner/Verbindungen: Rami Makhlouf (vom Rat benannt); Samer Foz (vom Rat benannt); Mazen Tarazi (vom Rat benannt); Talas Group, im Eigentum des Geschäftsmanns Anas Talas (vom Rat benannt); Khaled al-Zubaidi (vom Rat benannt)

Die Damascus Cham Holding Company wurde vom ehemaligen Al-Assad-Regime als Investitionsgesellschaft des Gouvernements Damaskus gegründet, um die Immobilien des Gouvernements Damaskus zu verwalten und das Projekt Marota City umzusetzen, ein luxuriöses Immobilienprojekt, das auf der Enteignung von Grundstücken, insbesondere im Rahmen des Dekrets Nr. 66 und des Gesetzes Nr. 10, beruht.

Aufgrund der Verwaltung der Umsetzung des Projekts Marota City ist die Damascus Cham Holding (deren Vorsitzender der Gouverneur von Damaskus ist) Unterstützerin und Nutznießerin des ehemaligen Al-Assad-Regimes und verschafft Geschäftsleuten mit engen Verbindungen zum ehemaligen Al-Assad-Regime, die im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften lukrative Absprachen mit dieser Organisation getroffen haben, Vorteile.

17.2.2020

79.

Velada LLC

OOO Велада

Anschrift: Ochakovskoye Shosse, Dom 28, Gebäude 2, Bereich 3, Raum 8, Moskau, 119530, Russische Föderation

Gründungsdatum: 29.6. 2015

Velada LLC ist ein privates Unternehmen, das im Öl- und Gassektor in Syrien tätig ist.

Im Dezember 2019 billigte das syrische Parlament einen Vertrag, mit dem Velada LLC das Recht erhielt, Öl und Gas in Syrien zu fördern, auch auf den Ölfeldern in den vom Regime kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens und einem Gasfeld nördlich von Damaskus. Das Unternehmen ist somit Nutznießer oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

13.12.2021

80.

Mercury LLC

OOO Меркурий

Anschrift: Leninsky Prospekt, Dom 137, Gebäude 1, Bereich 2, Raum 5, Moskau, Russische Föderation

Mercury LLC ist ein privates Unternehmen, das im Öl- und Gassektor in Syrien tätig ist.

Im Dezember 2019 billigte das syrische Parlament einen Vertrag, mit dem Mercury LLC das Recht erhielt, Öl und Gas in Syrien zu fördern, auch auf den Ölfeldern in den vom Regime kontrollierten Gebieten im Nordosten Syriens und einem Gasfeld nördlich von Damaskus. Das Unternehmen ist somit Nutznießer oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

13.12.2021

81.

Evro Polis LLC

OOO Евро Полис

Anschrift: Ulitsa Bratev, Gozozankinykh, Dom 2B, Pomeshchenie 3.1., Krasnogorsk, 143409, Russische Föderation

Angehörige/Geschäftspartner: General Petroleum Corp.

Evro Polis LLC ist ein privates Unternehmen, das mit der Wagner Group im Bergbau-, Öl- und Gassektor in Syrien in Verbindung steht.

Hinter Evro Polis LLC verbirgt sich die Wagner Group in Syrien. Evro Polis LLC hat über die staatseigene General Petroleum Corp. eine Reihe von Verträgen mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime unterzeichnet, wodurch Evro Polis LLC 25 % der Erträge der Öl- und Gasproduktion der von der Wagner Group eingenommenen Felder erhält. Das Unternehmen ist somit Nutznießer oder Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

13.12.2021

82.

Sanad Protection and Security Services

(شركة سند للحرسات والخدمات الأمنية)

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company)

Gründungsdatum: 22. Oktober 2017

Hauptsitz: Damaskus

Sanad Protection and Security Services ist ein 2017 gegründetes und von der Wagner-Gruppe in Syrien kontrolliertes syrisches privates Sicherheitsunternehmen, das zum Schutz russischer Interessen (Phosphat, Gas und Sicherung von Ölfeldern) in Syrien tätig ist. Die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen verschafft dem ehemaligen Al-Assad-Regime Einnahmen. Darüber hinaus wirkt das Unternehmen an der Rekrutierung syrischer Söldner für den Einsatz in Libyen und der Ukraine mit. Als solches ist das Unternehmen Unterstützer und Nutznießer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

21.7.2022

83.

Vierte Panzerdivision der syrischen Armee

الفرقة الرابع

Ort der Registrierung: Damaskus;

Hauptgeschäftssitz: Gebiet des syrischen Regimes in Syrien;

Verbundene Personen: Maher al-Assad, Ghassan Belal

Die vierte Panzerdivision ist eine der bekanntesten militärischen Einheiten der syrischen Armee während des ehemaligen Al-Assad-Regimes, die von Maher al-Assad geleitet und von Ghassan Belal befehligt wird.

Die vierte Panzerdivision ist für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung verantwortlich.

Die vierte Panzerdivision profitiert auch von der Kriegswirtschaft, insbesondere vom Handel mit Captagon. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist die vierte Panzerdivision Nutznießerin und Unterstützerin des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

84.

Neptunus LLC/Neptune LLC company

شركة نبتونوس المحدودة المسؤولية

نبتونس أوفرسيز المحدودة

Ort der Registrierung: Latakia, Syrien;

Datum der Registrierung: 2017

Neptunus LLC ist an Drogenaktivitäten im Hafen von Latakia beteiligt. Daher ist Neptunus LLC Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

Neptunus LLC wurde von Taher Al-Kayali mitgegründet.

24.4.2023

85.

Areen foundation/مؤسسة العرين

Ort der Registrierung: Syrien;

Datum der Registrierung: 1999;

Hauptgeschäftssitz: Syrien;

Verbundene Personen: Asma al-Assad (Ehefrau von Bashar al-Assad und Direktorin)

Die Stiftung al-Areen (al-Areen foundation) gibt sich zwar als gemeinnützige Stiftung aus, ist jedoch eng mit dem ehemaligen Al-Assad-Regime nahestehenden Milizen verbunden.

Die Stiftung al-Areen wird von Asma al-Assad, der Ehefrau des ehemaligen Präsidenten, geleitet.

Die Stiftung steuert Hilfsleistungen im Einklang mit der Politik und den Prioritäten des ehemaligen Al-Assad-Regimes und ist daher Nutznießerin und Unterstützerin des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

86.

Stroytransgaz/Стройтрансгаз

Weitere Angaben:

Stroytransgaz Group

Stroytransgaz (STG) Logistic,

Stroytransgaz (STG) Engineering,

STG Engineering

Stroytransgaz ist ein in Syrien tätiges russisches Ingenieur- und Bauunternehmen, das unter anderem die Kontrolle über die größten Phosphatminen Syriens übernommen hat.

Daher ist Stroytransgaz Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

87.

Gecopham, the General Company for Phosphate and Mines

الشركة العامة للفوسفات و المناجم

Anschrift: Palmyra Road, Homs, Arabische Republik Syrien;

Tel.: 00963312751122;

E-Mail: info@gecopham.sy;

Geschäftsführer: Younes Ramadan

Gecopham wird vom syrischen Ministerium für Öl und mineralische Ressourcen kontrolliert und unterstützt das ehemalige Al-Assad-Regime finanziell. Daher ist es Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

88.

Al-Jabal Security and Protection LLC

شركة الجبل لخدمات الحماية والحراسة

Anschrift: F6XR+495, Malek Bin Rabeaa, Damaskus, Syrien;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus;

Datum der Registrierung: 19.10.2017;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien;

Verbundene Personen: Osama Mohammad al-Maliki

Al-Jabal Security and Protection LLC steht im Eigentum und unter der Leitung von Osama al-Maliki.

Al-Jabal Security and Protection LLC fungiert als Strohfirma, die es der regierungsnahen Miliz Saraya al-Areen 313 ermöglicht, ihre Tätigkeiten fortzusetzen. Daher ist Al-Jabal Security and Protection LLC Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

89.

Castle Security and Protection LLC

شركة القلعة للحماية والحراسة والخدمات الأمني

alias Castle Security and Protection LLC, Citadel for Security and Protection

Anschrift: Saraya Roundabout, Western Villas, Mazze, Damaskus, Syrien;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Datum der Registrierung: 18.10.2017;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien;

Weitere Angaben: Sektor: Sicherheitsunternehmen (als Strohfirma einer Miliz);

Tel.: + 963116119331, + 963943800808

Castle for Security and Protection LLC ist ein privates Unternehmen, das als Strohfirma für die von Maher al-Assad geführte vierte Division der Syrisch-Arabischen Armee fungiert.

Castle for Security ist auch am Drogenhandel beteiligt. Der Handel mit Captagon ist zu einem vom ehemaligen Al-Assad-Regime gesteuerten Geschäftsmodell geworden, das den inneren Kreis des ehemaligen Al-Assad-Regimes bereichert und dessen Lebensader darstellt. Daher ist es Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

90.

Aman for Protection and Security LLC

شركة أمان للحماية والحراسة الأمنية

Anschrift: Damaskus-Land;

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company);

Ort der Registrierung: Damaskus-Land;

Datum der Registrierung: 10.10.2018;

Registriernummer: 2906;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus-Land, Syrien;

Verbundene Personen: Muhammad Abdo Assad

Aman for Protection and Security LLC ist ein privates Sicherheitsunternehmen, das von Muhammad Abdo Assaad gegründet wurde und als Strohfirma für die Miliz Hosn al-Watan fungiert. Daher ist es Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

24.4.2023

91.

Al-Dj Group (Al-Dj-Gruppe)

(alias ALDJ)

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Hauptgeschäftssitz: Syrien;

Die al-Dj-Gruppe ist ein syrisches Unternehmen, das im Eigentum und unter der Leitung von Mahmoud al-Dj steht. Als Holdinggesellschaft besitzt und betreibt sie den Reiseveranstalter Freebird, der zu den Auftragnehmern der Fluggesellschaft Cham Wings gehört, häufig Flüge zwischen Syrien und Libyen durchführt und Söldner und Betäubungsmittel schmuggelt. Außerdem ist die Al-Dj-Gruppe mit der Al-Tair Company verbunden, die ebenfalls Mahmoud al-Dj gehört.

In diesem Geflecht von Geschäftsbeziehungen, in dem die Al-Dj-Gruppe eine zentrale Rolle spielt, wird der Fracht- und Flugverkehr für illegale Transaktionen, auch für Geschäfte mit Betäubungsmitteln, zwischen regierungsnahen Personen und Organisationen in Syrien und Ostlibyen genutzt.

Die Tätigkeiten der Al-Dj-Gruppe begünstigen das ehemalige Al-Assad-Regime und unterstützten es beim Zugang zu illegalen Einnahmen.

22.1.2024

92.

Cham Wings (Fluggesellschaft Cham Wings)

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien

Die Fluggesellschaft Cham Wings ist ein syrisches Unternehmen, dessen Eigentümer Muhammad Issam Shammout ist.

Außerdem ist Cham Wings mit seinen Flügen am Transfer syrischer Söldner, am Waffen- und Drogenhandel und an Geldwäsche beteiligt und unterstützt dadurch die Aktivitäten des ehemaligen Al-Assad-Regimes. Als einzige private Fluggesellschaft in Syrien ist Cham Wings somit Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

22.1.2024

93.

Freebird Travel Agency (Reiseveranstalter Freebird)

Ort der Registrierung: Syrien, Dubai;

Hauptgeschäftssitz: Damaskus, Syrien

Der Reiseveranstalter Freebird ist ein syrisches Unternehmen im Eigentum und unter der Leitung der Al-Dj-Gruppe; Geschäftsführer ist Mahmoud al-Dj.

Freebird ist der Hauptauftragnehmer der Fluggesellschaft Cham Wings und somit Nutznießer und Unterstützer des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

22.1.2024

94.

Iloma Investment Private JSC

(alias Eloma)

Ort der Registrierung: Damaskus, Syrien;

Registrierungsdatum: 2023;

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Damaskus, Syrien

Iloma Investment Private JSC wurde Anfang 2023 zur Übernahme nahezu der Hälfte der Eigentumsanteile am Flughafen Damaskus gegründet.

Iloma ist eine Scheinfirma der Assad-Familie und Teil der Machenschaften des ehemaligen Al-Assad-Regimes zur persönlichen Bereicherung durch Manipulation der Wirtschaft. Damit ist Iloma Nutznießerin und Unterstützerin des ehemaligen Al-Assad-Regimes.

22.1.2024

▼M60 —————

▼M61 —————



( 1 ) Beschluss (GASP) 2015/1836 des Rates vom 12. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 266 vom 13.10.2015, S. 75, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1836/oj).

( 2 ) Beschluss (GASP) 2025/1096 des Rates vom 27. Mai 2025 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L, 2025/1096, 28.5.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1096/oj).