02013D0255 — DE — 21.05.2019 — 029.003
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BESCHLUSS 2013/255/GASP DES RATES vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 14) |
Geändert durch:
Berichtigt durch:
Berichtigung, ABl. L 305 vom 24.10.2014, S. 116 (2014/730/GASP) |
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Berichtigung, ABl. L 050 vom 21.2.2015, S. 48 (2014/488/GASP) |
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Berichtigung, ABl. L 190 vom 27.7.2018, S. 20 (2013/255/GASP) |
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Die Wiedergabe dieses konsolidierten Wortlauts berücksichtigt Urteile von Gerichten der EU zu Einträgen in der Liste der benannten Personen oder Einrichtungen bzw. Organisationen.
BESCHLUSS 2013/255/GASP DES RATES
vom 31. Mai 2013
über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
KAPITEL I
AUSFUHR- UND EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN
Artikel 1
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.
Es ist verboten,
unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien zu erbringen;
unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen sowie Versicherungen und Rückversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien, zu gewähren.
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Beförderung oder die Ausfuhr von zu interner Repression verwendbaren Ausrüstungen, Gütern und Technologien oder die Herstellung und Instandsetzung von Erzeugnissen, die zu interner Repression verwendet werden könnten oder für damit zusammenhängende technische und finanzielle Hilfe, wenn ein Mitgliedstaat im Einzelfall feststellt, dass die Ausrüstungen, Güter oder Technologien
Nahrungszwecken, landwirtschaftlichen, medizinischen oder anderen humanitären Zwecken dienen oder zur Verwendung durch Personal der VN oder durch Personal der Union oder ihrer Mitgliedstaaten bestimmt sind, oder
für Tätigkeiten bestimmt sind, die – nach Konsultation mit der OVCW – gemäß Nummer 10 der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und damit zusammenhängenden Beschlüssen des Exekutivrats der OVCW in Übereinstimmung mit dem Ziel des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen) erfolgen.
Artikel 2
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.
Ferner unterliegt die Bereitstellung von
technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten oder sonstigen Diensten im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien;
Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen sowie Versicherungen und Rückversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Syrien oder zur Verwendung in Syrien;
einer Genehmigung durch die zuständige Behörde des Ausfuhrmitgliedstaats.
Artikel 3
Artikel 4
Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung oder Software, die in erster Linie für die Nutzung zur Überwachung und Abhörung, durch das syrische Regime oder in dessen Namen, des Internet und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen in Syrien sowie Unterstützung bei Installation, Betrieb oder Anpassung an den neuesten Stand solcher Ausrüstung oder Software sind verboten.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.
Artikel 5
Artikel 6
Um der Zivilbevölkerung in Syrien in anderen als den in Artikel 5 Absatz 3 erfassten Fällen zu helfen, können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats abweichend von Artikel 5 Absätze 1 und 2 unter ihnen geeignet erscheinenden allgemeinen und besonderen Bedingungen den Erwerb oder die Beförderung von Erdölerzeugnissen in Syrien sowie die Bereitstellung damit verbundener Finanzmittel oder finanzieller Unterstützung genehmigen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die betreffenden Tätigkeiten erfolgen ausschließlich zur Leistung humanitärer Hilfe in Syrien oder zur Unterstützung der Zivilbevölkerung in Syrien; und
die betreffenden Tätigkeiten verstoßen gegen keines der in diesem Beschluss festgelegten Verbote.
Artikel 7
Die Verbote gemäß Artikel 5 gelten unbeschadet der Erfüllung – bis zum 15. November 2011 – von Verpflichtungen aufgrund von Verträgen, die vor dem 2. September 2011 geschlossen wurden.
Artikel 7a
Artikel 8
Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe wesentlicher Ausrüstungen und Technologien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob diese Ausrüstungen und Technologien ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten, wenn sie für die folgenden Schlüsselbranchen der Öl- und Erdgasindustrie in Syrien oder für syrische oder im Eigentum Syriens stehende Unternehmen, die außerhalb Syriens in diesen Branchen tätig sind, bestimmt sind:
Raffination,
Flüssigerdgas,
Exploration,
Produktion.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Absatz erfasst werden.
Es ist verboten, für Unternehmen in Syrien, die in den in Absatz 1 genannten Schlüsselbranchen der syrischen Öl- und Erdgasindustrie tätig sind, oder für syrische oder im Eigentum Syriens stehende Unternehmen, die außerhalb Syriens in diesen Branchen tätig sind, Folgendes bereitzustellen:
technische Hilfe oder Ausbildung und andere Dienstleistungen in Bezug auf wesentliche Ausrüstungen und Technologien gemäß Absatz 1;
Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der in Absatz 1 genannten wesentlichen Ausrüstungen und Technologien oder für die Erbringung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung.
Artikel 9
Artikel 10
Abweichend von Artikel 8 Absätze 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats den Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe wesentlicher Ausrüstungen und Technologien, die für Schlüsselbranchen der Öl- und Erdgasindustrie in Syrien im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 oder für syrische oder im Eigentum Syriens stehende Unternehmen, die außerhalb Syriens in diesen Branchen tätig sind, bestimmt sind, sowie die Bereitstellung damit verbundener technischer Hilfe oder Ausbildung und anderer Dienstleistungen sowie von Finanzmitteln oder von Finanzhilfe genehmigen, um der syrischen Zivilbevölkerung insbesondere bei der Wahrung der humanitären Belange, der Wiederherstellung des normalen Lebens, der Aufrechterhaltung der Grundversorgung, dem Wiederaufbau, der Wiederaufnahme der normalen Wirtschaftstätigkeit und anderen zivilen Aufgaben zu helfen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
die Nationale Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition wurde zuvor von den betreffenden Mitgliedstaaten konsultiert;
die betreffenden Tätigkeiten kommen weder direkt noch indirekt einer Person oder Organisation zugute, auf die in Artikel 28 Absatz 1 Bezug genommen wird;
die betreffenden Tätigkeiten verstoßen gegen keines der in diesem Beschluss festgelegten Verbote.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.
Artikel 11
Die Belieferung der syrischen Zentralbank mit auf die syrische Landeswährung lautenden Banknoten und Münzen ist verboten.
Artikel 12
Es ist verboten, mit der Regierung Syriens, ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen, der Zentralbank Syriens sowie Personen und Einrichtungen, die in deren Namen oder auf deren Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen, mittelbar oder unmittelbar folgende Geschäfte zu tätigen: Verkauf, Kauf, Beförderung oder Vermittlung von Gold, Edelmetallen und Diamanten.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.
Artikel 13
Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Luxusgütern an bzw. nach Syrien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge ihrer Flagge sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von diesem Artikel erfasst werden.
Artikel 13a
Es ist verboten, Kulturgüter und sonstige Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und von religiöser Bedeutung, die am oder nach dem 15. März 2011 unrechtmäßig aus Syrien entfernt wurden oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie an dem oder nach dem genannten Zeitpunkt unrechtmäßig aus Syrien entfernt wurden, einzuführen, auszuführen, weiterzugeben oder zugehörige Vermittlungsdienste bereitzustellen. Das Verbot gilt nicht, wenn die Kulturgüter nachweislich auf sichere Weise an ihre rechtmäßigen Eigentümer in Syrien zurückgegeben werden.
Die Union ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die einschlägigen Gegenstände zu bestimmen, die unter diesen Artikel fallen.
KAPITEL II
FINANZIERUNGSBESCHRÄNKUNGEN FÜR BESTIMMTE UNTERNEHMEN
Artikel 14
Folgendes ist verboten:
die Gewährung von Darlehen oder Krediten an Unternehmen in Syrien, die in der syrischen Ölindustrie in den Branchen Exploration, Produktion oder Raffination tätig sind, oder an syrische oder in syrischem Eigentum stehende Unternehmen, die außerhalb Syriens in diesen Branchen tätig sind;
die Gewährung von Darlehen oder Krediten an Unternehmen in Syrien, die am Bau neuer Kraftwerke zur Erzeugung von Strom in Syrien beteiligt sind;
der Erwerb oder die Ausweitung einer Beteiligung an Unternehmen in Syrien, die in der syrischen Ölindustrie in den Branchen Exploration, Produktion oder Raffination tätig sind, oder an syrische oder in syrischem Eigentum stehende Unternehmen, die außerhalb Syriens in diesen Branchen tätig sind, einschließlich des vollständigen Erwerbs solcher Unternehmen und des Erwerbs von Anteilen oder Wertpapieren mit Beteiligungscharakter;
der Erwerb oder die Ausweitung einer Beteiligung an Unternehmen in Syrien, die am Bau neuer Kraftwerke zur Erzeugung von Strom in Syrien beteiligt sind, einschließlich des vollständigen Erwerbs solcher Unternehmen und des Erwerbs von Anteilen oder Wertpapieren mit Beteiligungscharakter;
die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit Unternehmen in Syrien, die in der syrischen Ölindustrie in den Branchen Exploration, Produktion oder Raffination tätig sind, sowie mit Tochterunternehmen oder Zweigunternehmen, die von diesen Unternehmen kontrolliert werden;
die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit Unternehmen in Syrien, die am Bau neuer Kraftwerke zur Erzeugung von Strom in Syrien beteiligt sind, sowie mit Tochterunternehmen oder Zweigunternehmen, die von diesen Unternehmen kontrolliert werden.
Artikel 15
Die Verbote gemäß Artikel 14 Buchstaben a und c
gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 23. September 2011 geschlossen wurden;
stehen der Ausweitung einer Beteiligung nicht entgegen, sofern diese Ausweitung eine Verpflichtung aus einer Vereinbarung ist, die vor dem 23. September 2011 geschlossen wurde.
Die Verbote gemäß Artikel 14 Buchstaben b und d
gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 1. Dezember 2011 geschlossen wurden;
stehen der Ausweitung einer Beteiligung nicht entgegen, sofern diese Ausweitung eine Verpflichtung aus einer Vereinbarung ist, die vor dem 1. Dezember 2011 geschlossen wurde.
Artikel 16
Abweichend von Artikel 14 Buchstaben a, c und e können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates die Gewährung von Darlehen oder Krediten an Unternehmen in Syrien, die in der syrischen Ölindustrie in den Branchen Exploration, Produktion oder Raffination tätig sind, oder an syrische oder in syrischem Eigentum stehende Unternehmen, die außerhalb Syriens in diesen Branchen tätig sind, und den Erwerb oder die Ausweitung einer Beteiligung an derartigen Unternehmen sowie die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen mit Unternehmen in Syrien, die in der syrischen Ölindustrie in den Branchen Exploration, Produktion oder Raffination tätig sind, sowie mit Tochterunternehmen oder Zweigunternehmen, die von diesen Unternehmen kontrolliert werden, genehmigen, um der syrischen Zivilbevölkerung insbesondere bei der Wahrung der humanitären Belange, der Wiederherstellung des normalen Lebens, der Aufrechterhaltung der Grundversorgung, dem Wiederaufbau, der Wiederaufnahme der normalen Wirtschaftstätigkeit und anderen zivilen Aufgaben zu helfen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
die Nationale Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition wurde zuvor von den betreffenden Mitgliedstaaten konsultiert;
die betreffenden Tätigkeiten kommen weder direkt noch indirekt einer Person oder Organisation zugute, auf die in Artikel 28 Absatz 1 Bezug genommen wird;
die betreffenden Tätigkeiten verstoßen gegen keines der in diesem Beschluss festgelegten Verbote.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.
KAPITEL III
BESCHRÄNKUNGEN FÜR INFRASTRUKTURPROJEKTE
Artikel 17
KAPITEL IV
BESCHRÄNKUNGEN DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG FÜR DEN HANDEL
Artikel 18
KAPITEL V
FINANZBEREICH
Artikel 19
Die Mitgliedstaaten gehen gegenüber der syrischen Regierung keine neuen Verpflichtungen in Bezug auf Zuschüsse, Finanzhilfen oder Vorzugsdarlehen ein, und zwar auch nicht über ihre Beteiligung in internationalen Finanzinstituten, es sei denn für humanitäre oder Entwicklungszwecke.
Artikel 20
Folgendes ist verboten:
jedwede Auszahlung oder Zahlung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) im Rahmen von oder in Verbindung mit zwischen Syrien und der EIB geschlossenen laufenden Darlehensvereinbarungen;
die Weiterführung bestehender Verträge über die Leistung technischer Hilfe für staatliche Projekte in Syrien durch die EIB.
Artikel 21
Es ist verboten, mit der Regierung Syriens, ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen, der Zentralbank Syriens oder Banken mit Sitz in Syrien oder der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden beziehungsweise nicht unterstehenden Zweigstellen und Tochterunternehmen von Banken mit Sitz in Syrien oder Finanzunternehmen, die weder in Syrien ansässig sind noch der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, aber von Personen oder Organisationen mit Sitz in Syrien kontrolliert werden, sowie Personen und Organisationen, die in deren Namen und auf deren Anweisung handeln, oder Organisationen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen, unmittelbar oder mittelbar folgende Geschäfte zu tätigen: Verkauf, Kauf, Vermittlung oder Hilfe bei der Begebung staatlicher oder staatlich garantierter syrischer Anleihen, die nach dem 1. Dezember 2011 ausgegeben werden.
Artikel 22
Artikel 23
Um der syrischen Zivilbevölkerung insbesondere bei der Wahrung der humanitären Belange, der Wiederherstellung des normalen Lebens, der Aufrechterhaltung der Grundversorgung, dem Wiederaufbau, der Wiederaufnahme der normalen Wirtschaftstätigkeit und anderen zivilen Aufgaben zu helfen, können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats abweichend von Artikel 22 Absatz 2 im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässigen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Finanzinstituten gestatten, Vertretungen, Tochterunternehmen oder Bankkonten in Syrien zu eröffnen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
die Nationale Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und Opposition wurde zuvor von dem betreffenden Mitgliedstaaten konsultiert;
die betreffenden Tätigkeiten kommen weder direkt noch indirekt einer Person oder Organisation zugute, auf die in Artikel 28 Absatz 1 Bezug genommen wird und
die betreffenden Tätigkeiten verstoßen gegen keines der in diesem Beschluss festgelegten Verbote.
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.
Artikel 24
Absatz 1 findet keine Anwendung auf
die Bereitstellung von Kranken- oder Reiseversicherungen an natürliche Personen;
die Breitstellung von Pflicht- und Haftpflichtversicherungen für syrische Personen, Einrichtungen oder Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union;
die Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen für Eigentümer von Schiffen, Luftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen, die von syrischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen gechartert bzw. angemietet wurden, die nicht in Anhang I oder Anhang II aufgeführt sind.
KAPITEL VI
VERKEHRSSEKTOR
Artikel 25
Artikel 26
KAPITEL VII
EINREISEBESCHRÄNKUNGEN
Artikel 27
Gemäß den Einschätzungen und Feststellungen des Rates im Kontext der Lage in Syrien gemäß der Beschreibung in den Erwägungsgründen 5 bis 11 treffen die Mitgliedstaaten außerdem die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den folgenden Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern:
führenden Geschäftsleuten, die in Syrien tätig sind;
Mitgliedern der Familien Assad bzw. Makhlouf;
nach Mai 2011 amtierenden Ministern der syrischen Regierung;
Mitgliedern der syrischen Streitkräfte im Range des „Colonel“ (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskräfte, die nach Mai 2011 im Amt waren;
Mitgliedern der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, die nach Mai 2011 im Amt waren;
Mitgliedern der regierungsnahen Milizen oder
Personen, die im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig sind;
und mit ihnen in Verbindung stehenden Personen, die in Anhang I aufgeführt sind.
Die Absätze 1 und 2 lassen die Fälle unberührt, in denen ein Mitgliedstaat durch eine völkerrechtliche Verpflichtung gebunden ist, und zwar:
wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,
wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen wurde oder unter deren Schirmherrschaft steht,
im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht, oder
im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.
KAPITEL VIII
EINFRIEREN VON GELDERN UND WIRTSCHAFTLICHEN RESSOURCEN
Artikel 28
Gemäß den Einschätzungen und Feststellungen des Rates im Kontext der Lage in Syrien gemäß der Beschreibung in den Erwägungsgründen 5 bis 11 werden die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der folgenden Personen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren:
führende Geschäftsleute, die in Syrien tätig sind;
Mitglieder der Familien Assad bzw. Makhlouf;
nach Mai 2011 amtierende Minister der syrischen Regierung;
Mitglieder der syrischen Streitkräfte im Range des „Colonel“ (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskräfte, die nach Mai 2011 im Amt waren;
Mitglieder der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, die nach Mai 2011 im Amt waren;
Mitglieder der regierungsnahen Milizen oder
Mitglieder von Organisationen, Einheiten, Agenturen, Gremien oder Einrichtungen, die im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig sind;
und mit ihnen in Verbindung stehende Personen und Organisationen, die in Anhang I aufgeführt sind.
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der in den Anhängen I und II aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen — unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen — notwendig sind;
ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen;
ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen;
für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte;
▼M21 —————
auf Konten oder von Konten einer diplomatischen oder konsularischen Mission oder einer internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, soweit diese Zahlungen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation dienen;
notwendig sind für Evakuierungen aus Syrien;
für die syrische Zentralbank oder syrische staatseigene Organisationen gemäß der Auflistung in Anhang I und Anhang II bestimmt sind, damit diese für die Arabische Republik Syrien Zahlungen an die OVCW leisten können, für Tätigkeiten in Verbindung mit der Überprüfungsmission der OVCW und der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen, insbesondere zum Syrien-Sondertreuhandfonds der OVCW für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der vollständigen Vernichtung der syrischen Chemiewaffen außerhalb des Staatsgebiets der Arabischen Republik Syrien.
Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand einer schiedsgerichtlichen Entscheidung, die vor dem Datum ergangen ist, an dem eine Person oder Organisation nach den Absätzen 1 oder 2 in die Liste in Anhang I oder II aufgenommen wurde, oder Gegenstand einer vor oder nach diesem Datum in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in dem betreffenden Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung,
die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch eine solche Entscheidung gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist,
die Entscheidung begünstigt nicht eine in Anhang I oder II aufgeführte Person oder Organisation und
die Anerkennung der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.
Ein Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.
Absatz 5 gilt nicht für eine auf eingefrorene Konten erfolgte Gutschrift von
Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder
Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Zeitpunkt geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten diesem Beschluss unterliegen,
sofern diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter die Absätze 1 und 2 fallen.
Artikel 28a
KAPITEL IX
ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 29
Ansprüche, einschließlich Schadensersatz-, Entschädigungs- und ähnlichen Ansprüchen wie Aufrechnungsansprüche, Geldbußen oder Garantieansprüche, sowie Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung von finanziellen Garantien, einschließlich Ansprüchen aus Akkreditiven und ähnlichen Instrumenten, die von den in den Anhängen I und II aufgeführten benannten Personen oder Organisationen oder einer anderen Person oder Organisation in Syrien, einschließlich der syrischen Regierung, ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen oder von Personen oder Organisationen, die durch sie oder für sie handeln, im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen geltend gemacht werden, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise durch unter diesen Beschluss fallende Maßnahmen beeinträchtigt wurde, werden nicht anerkannt.
Artikel 30
Artikel 31
Artikel 32
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung des Verbots gemäß diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 33
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die mit den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vergleichbar sind.
Artikel 34
Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2020. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.
Artikel 35
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
ANHANG I
Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach den Artikeln 27 und 28
A. Personen
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
1. |
Bashar () Al-Assad () |
Geburtsdatum: 11. September 1965; Geburtsort: Damaskus; Diplomatenpass Nr. D1903 |
Präsident der Republik; hat das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten genehmigt und überwacht. |
23.5.2011 |
2. |
Maher () (alias Mahir) Al-Assad () |
Geburtsdatum: 8. Dezember 1967 Geburtsort: Damaskus Diplomatenpass Nr. 4138 Generalmajor der 42. Brigade und ehemaliger Brigadebefehlshaber der 4. Panzerdivision des Heeres |
Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines „Colonel“ (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskraft, nach Mai 2011 im Amt; Generalmajor der 42. Brigade und ehemaliger Brigadebefehlshaber der 4. Panzerdivision des Heeres. Mitglied der Assad-Familie; Bruder von Präsident Bashar Al-Assad. |
9.5.2011 |
3. |
Ali () Mamluk () (alias Mamlouk) |
Geburtsdatum: 19. Februar 1946; Geburtsort: Damaskus; Diplomatenpass Nr. 983 |
Direktor des Nationalen Sicherheitsbüros. Ehemaliger Chef der Direktion Allgemeine Nachrichtengewinnung; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten. |
9.5.2011 |
4. |
Atej () (alias Atef, Atif) Najib () (alias Najeeb) |
Geburtsort: Jablah, Syrien |
Ehemaliger Leiter der Direktion für politische Sicherheit in Dera'a. Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten. Mitglied der Assad-Familie; Cousin von Präsident Bashar Al–Assad. |
9.5.2011 |
5. |
Hafiz () Makhlouf () (alias Hafez Makhlouf) |
Geburtsdatum: 2. April 1971 Geburtsort: Damaskus Diplomatenpass Nr. 2246 |
Ehemaliger Oberst und Leiter einer Abteilung in der Direktion Allgemeine Nachrichtengewinnung (Außenstelle Damaskus), nach Mai 2011 im Amt. Mitglied der Makhlouf-Familie; Cousin von Präsident Bashar Al–Assad. |
9.5.2011 |
6. |
Muhammad () Dib () Zaytun () (alias Mohammed Dib Zeitoun; alias Mohamed Dib Zeitun) |
Geburtsdatum: 20.5.1951; Geburtsort: Jubba, Provinz Damaskus, Syrien; Diplomatenpass Nr. D000001300; Geschlecht: männlich |
Leiter der Direktion für allgemeine Sicherheit; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten. |
9.5.2011 |
7. |
Amjad () Abbas () (alias Al-Abbas) |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Leiter der politischen Sicherheit in Banyas; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten in Baida. 2018 zum '„Colonel“ (Oberst) befördert. |
9.5.2011 |
8. |
Rami () Makhlouf () |
Geboren: 10. Juli 1969; Geburtsort: Damaskus; Reisepass Nr. 000098044, Ausstellungsnummer 002-03-0015187 |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Branchen Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Verkehr und Immobilien; ist beteiligt an und/oder hat höhere Führungspositionen inne bei Syriatel, dem führenden Mobilfunkbetreiber in Syrien, dem Investmentfonds Al Mashreq, Bena Properties und Cham Holding. Durch seine Geschäftsinteressen finanziert und unterstützt er das syrische Regime. Er ist ein einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie und eng mit der Assad-Familie verbunden; Cousin von Präsident Bashar Al-Assad. |
9.5.2011 |
9. |
Abd Al-Fatah () Qudsiyah () |
Geboren: 1953; Geburtsort: Hama; Diplomatenpass Nr. D0005788 |
Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Stellvertretender Direktor des Nationalen Sicherheitsbüros der Baath-Partei. Ehemaliger Leiter des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst Syriens. Beteiligt an gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. |
9.5.2011 |
10. |
Jamil () (alias Jameel) Hassan () (alias al-Hassan) |
Geburtsdatum: 7.7.1953; Geburtsort: Qusayr, Provinz Homs, Syrien; Leiter des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe; Geschlecht: männlich |
Offizier der syrischen Luftwaffe im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Leiter des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe, nach Mai 2011 im Amt. Verantwortlich für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. |
9.5.2011 |
▼M12 ————— |
||||
▼M13 ————— |
||||
13. |
Munzir () (alias Mundhir, Monzer) Jamil () Al-Assad () |
Geburtsdatum: 1. März 1961; Geburtsort: Kerdaha, Provinz Latakia; Reisepässe Nr. 86449 und Nr. 842781 |
Als Mitglied der Shabiha-Miliz am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt |
9.5.2011 |
▼M3 ————— |
||||
▼M17 ————— |
||||
16. |
Faruq () (alias Farouq, Farouk) Al Shar' () (alias Al Char', Al Shara', Al Shara) |
Geburtsdatum: 10. Dezember 1938 |
Ehemaliger Vizepräsident Syriens; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
23.5.2011 |
▼M16 ————— |
||||
18. |
Mohammed () Hamcho () |
Geboren: 20. Mai 1966 Reisepass-Nr. 002954347 |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Branchen Ingenieur- und Bauwesen, Medien, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gesundheitswesen. Er hat finanzielle Interessen an und/oder höhere Führungspositionen inne bei einer Vielzahl von Unternehmen in Syrien, insbesondere Hamsho International, Hamsho Communication, Mhg International, Jupiter for Investment and Tourism Project und Syria Metal Industries. Er spielt in der Geschäftswelt Syriens eine wichtige Rolle als Generalsekretär der Handelskammer von Damaskus (im Dezember 2014 vom damaligen Wirtschaftsminister Khodr Orfali benannt), Vorsitzender des China-Syria Bilateral Business Council (seit März 2014) und Vorsitzender des Syrian Metal and Steel Council (seit Dezember 2015). Er hat ferner enge Geschäftsbeziehungen mit Schlüsselpersonen des syrischen Regimes, u. a. mit Maher Al-Assad. Mohammed Hamcho ist aufgrund seiner Geschäftsinteressen selbst Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes und steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes sind. |
27.1.2015 |
19. |
Iyad () (alias Eyad) Makhlouf () |
Geburtsdatum: 21. Januar 1973; Geburtsort: Damaskus; Reisepass Nr. N001820740 |
Mitglied der Makhlouf-Familie; Sohn von Mohammed Makhlouf, Bruder von Hafez und Rami sowie Bruder von Ihab Makhlouf; Cousin von Präsident Bashar Al-Assad. Mitglied der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, nach Mai 2011 im Amt. Offizier im Direktorat Allgemeine Nachrichtengewinnung (GID), beteiligt an gewaltsamem Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. |
23.5.2011 |
20. |
Bassam () Al Hassan () (alias Al Hasan) |
Geboren: 1961 Geschlecht: männlich |
Berater des Präsidenten für strategische Angelegenheiten; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
23.5.2011 |
▼M29 ————— |
||||
22. |
Ihab () (alias Ehab, Iehab) Makhlouf () |
Geboren: 21. Januar 1973 Geburtsort: Damaskus Reisepass-Nr. N002848852 |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann. Ihab Makhlouf ist Vizepräsident und Aktionär von Syriatel, dem führenden Mobilfunkbetreiber in Syrien. Er hat ferner Geschäftsinteressen in mehreren anderen syrischen Unternehmen und Organisationen, u. a. Ramak Construction Co. und Syrian International Private University for Science and Technology (SIUST). Als Vizepräsident von Syriatel, das im Rahmen seines Lizenzvertrags einen erheblichen Teil seines Gewinns an die syrische Regierung abführt, ist Ihab Makhlouf direkter Unterstützer des syrischen Regimes. Er ist ein einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie und eng mit der Assad-Familie verbunden; Cousin von Präsident Bashar Al-Assad. |
23.5.2011 |
23. |
Zoulhima () (alias Zu al-Himma) Chaliche () (alias Shalish, Shaleesh) (alias Dhu al-Himma Shalish) |
Geboren: 1951 oder 1946 oder 1956; Geburtsort: Kerdaha |
Offizier der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, nach Mai 2011 im Amt. Ehemaliger Leiter der Schutzeinheit des Präsidenten. Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Beteiligung an gewaltsamem Vorgehen gegen Demonstranten. Mitglied der Assad-Familie: Cousin von Präsident Bashar Al-Assad. |
23.6.2011 |
24. |
Riyad () Chaliche () (alias Shalish, Shaleesh) (alias Riyad Shalish) |
|
Direktor von Military Housing Establishment; finanziert das Regime; Cousin ersten Grades von Präsident Bashar Al-Assad |
23.6.2011 |
25. |
Brigadebefehlshaber Mohammad () (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Ali () Jafari () (alias Jaafari, Ja'fari, Aziz; alias Jafari, Ali; alias Jafari, Mohammad Ali; alias Ja'fari, Mohammad Ali; alias Jafari-Naja-fabadi, Mohammad Ali) |
Geburtsdatum: 1. September 1957; Geburtsort: Yazd, Iran. |
Generalbefehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde, beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstungen und Unterstützung für das syrische Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien |
23.6.2011 |
26. |
Generalmajor Qasem () Soleimani () (alias Qasim Soleimany; Qasim Soleimani; Qasem Sulaimani; Qasim Sulaimani; Qasim Sulaymani; Qasem Sulaymani; Kasim Soleimani; Kasim Sulaimani; Kasim Sulaymani; Haj Qasem; Haji Qassem; Sarder Soleimani) |
Geburtsdatum: 11. März 1957; Geburtsort: Qom, Iran (Islamische Republik); Reisepass Nr. 008827, ausgestellt im Iran. |
Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde — Qods-Einheit des IRGC, beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstungen und Unterstützung für das syrische Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien |
23.6.2011 |
27. |
Hossein () Taeb () (alias Taeb, Hassan; alias Taeb, Hosein; alias Taeb, Hossein; alias Taeb, Hussayn; alias Hojjatoleslam Hossein Ta'eb) |
Geboren: 1963; Geburtsort: Teheran, Iran |
Stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde im Bereich Nachrichtendienste, beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstungen und Unterstützung für das syrische Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien |
23.6.2011 |
28. |
Khalid () (alias Khaled) Qaddur () (alias Qadour, Qaddour, Kaddour) |
|
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in den Branchen Telekommunikation sowie Erdöl- und Kunststoffindustrie, der in engen Geschäftsbeziehungen zu Maher Al-Assad steht. Durch seine Geschäftstätigkeiten ist er Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes. Steht in Verbindung mit Maher Al-Assad, auch durch seine Geschäftstätigkeiten. |
27.1.2015 |
29. |
Ra'if () Al-Quwatly () (alias Ri'af Al-Quwatli alias Raeef Al-Kouatly) |
Geboren: 3. Februar 1967; Geburtsort: Damaskus |
Geschäftspartner von Maher Al-Assad und verantwortlich für die Verwaltung von einigen von dessen Geschäftsinteressen; finanziert das Regime. |
23.6.2011 |
30. |
Mohammad () (alias Muhammad, Mohamed, Mohammed) Mufleh () (alias Muflih) |
|
Leiter des militärischen Abschirmdienstes der Stadt Hama, Beteiligung an der Repression gegen Demonstranten |
1.8.2011 |
31. |
Generalmajor Tawfiq () (alias Tawfik) Younes () (alias Yunes) |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Leiter der Abteilung für innere Sicherheit des Nachrichtendienstes; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
1.8.2011 |
32. |
Mohammed () Makhlouf () (alias Abu Rami) |
Geboren: 19. Oktober 1932; Geburtsort: Latakia, Syrien |
Einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie, Geschäftspartner und Vater von Rami, Ihab und Iyad Makhlouf. Eng verbunden mit der Assad-Familie und Onkel mütterlicherseits von Bashar und Mahir Al-Assad. Auch bezeichnet als Abu Rami. Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, u. a. mit Beteiligungen in und/oder maßgeblichem Einfluss auf die „General Organisation of Tobacco“ und die Branchen Erdöl und Erdgas, Waffen und Bankwesen. Beteiligt an Geschäften zur Waffenbeschaffung und an Bankgeschäften für das Assad-Regime. Angesichts des Umfangs seiner wirtschaftlichen und politischen Verbindungen zu dem Regime ist er Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. |
1.8.2011 |
33. |
Ayman () Jabir () (alias Aiman Jaber) |
Geburtsort: Latakia |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, beteiligt an den Branchen Stahl, Medien, Konsumgüter und Erdöl, einschließlich Handel mit diesen Gütern. Er hat finanzielle Interessen an und/oder höhere Führungspositionen inne bei einer Vielzahl von Unternehmen und Organisationen in Syrien, insbesondere Al Jazira (alias Al Jazerra, El Jazireh), Dunia TV und Sama Satellite Channel. Über sein Unternehmen Al Jazira hat Ayman Jaber die Einfuhr von Erdöl von Overseas Petroleum Trading nach Syrien erleichtert. Durch seine Geschäftsinteressen ist er Nutznießer und Unterstützer des Regimes. Er ist direkter Unterstützer von und spielt eine führende Rolle bei Tätigkeiten von regierungsnahen Milizen, die unter dem Namen Shabiha und/oder Suqur as-Sahraa bekannt sind. Er steht über seine Geschäftstätigkeiten in Verbindung mit Rami Makhlouf und durch seine Rolle bei regierungsnahen Milizen mit Maher Al-Assad. |
27.1.2015 |
34. |
Hayel () Al-Assad () |
|
Stellvertreter von Mahir Al-Assad, Befehlshaber der an der Repression beteiligten Militärpolizeieinheit der 4. Division des Heeres |
23.8.2011 |
35. |
Ali () Al-Salim () (alias Al-Saleem) |
|
Direktor des Versorgungsbüros des syrischen Verteidigungsministeriums, der Beschaffungsstelle für sämtliche Rüstungsgüter der syrischen Armee |
23.8.2011 |
36. |
►C8 Nizar () Al-Assad () (alias Al-Asad, Assad, Asad) ◄ |
Geschlecht: männlich |
Führender syrischer Geschäftsmann mit engen Beziehungen zum Regime. Cousin von Bashar Al-Assad und mit der Assad- und der Makhlouf-Familie verbunden. War in dieser Eigenschaft Teil, Nutznießer oder anderweitig Unterstützer des syrischen Regimes. Führender Ölinvestor und früherer Leiter des Unternehmens „Nizar Oilfield Supplies“. |
23.8.2011 |
37. |
Generalmajor Rafiq () (alias Rafeeq) Shahadah () (alias Shahada, Shahade, Shahadeh, Chahada, Chahade, Chahadeh, Chahada |
Geburtsdatum: 1956; Geburtsort: Jablah, Provinz Latakia |
Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Ehemaliger Leiter der Abteilung 293 (Innere Angelegenheiten) des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Damaskus. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Damaskus. Berater des Präsidenten Bashar Al-Assad für strategische Fragen und militärnachrichtendienstliche Angelegenheiten. |
23.8.2011 |
38. |
Brigadegeneral Jamea () Jamea () (alias Jami Jami, Jame', Jami') |
|
Örtlicher Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Dayr az-Zor. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Dayr az-Zor und Alboukamal |
23.8.2011 |
▼M29 ————— |
||||
40. |
Muhammad () (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) Said () (alias Sa'id, Sa'eed, Saeed) Bukhaytan () |
|
Unterregionalsekretär der Arabischen Sozialistischen Baath-Partei seit 2005, 2000-2005 Direktor für nationale Sicherheit der Regionalformation der Baath-Partei. Ehemaliger Gouverneur von Hama (1998-2000). Enger Vertrauter des Präsidenten Bashar Al-Assad und von Maher Al-Assad. Maßgeblicher Entscheidungsträger innerhalb des Regimes in Bezug auf die Repression gegen die Zivilbevölkerung |
23.8.2011 |
41. |
Ali () Douba () |
Geboren: 1933; Geburtsort: Karfis, Syrien; Geschlecht: männlich |
Sonderberater von Präsident Al-Assad. Ist als Sonderberater Teil, Nutznießer und Unterstützer des Assad-Regimes. War an der gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien beteiligt. |
23.8.2011 |
42. |
Brigadegeneral Nawful () (alias Nawfal, Nofal, Nawfel) Al-Husayn () (alias Al-Hussain, Al-Hussein) |
|
Örtlicher Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Idlib. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung im Gouvernement Idlib. |
23.8.2011 |
43. |
Brigadegeneral Husam () Sukkar () |
|
Berater des Präsidenten in Sicherheitsfragen. Berater des Präsidenten in Bezug auf repressives und gewaltsames Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Zivilbevölkerung |
23.8.2011 |
44. |
Brigadegeneral Muhammed () (alias Muhamad) Zamrini () (alias Zamreni) |
|
Örtlicher Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Homs. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Homs. |
23.8.2011 |
45. |
Munir () (alias Mounir, Mouneer, Monir, Moneer, Muneer) Adanov () (alias Adnuf, Adanof) |
Geboren: 1951 Geburtsort: Homs, Syrien Reisepass Nr.: 0000092405 Position: Stellvertretender Generalstabschef der syrischen Streitkräfte (Einsatz- und Ausbildungsleitung) Rang: Generalleutnant, Syrisch-Arabische Armee |
Offizier im Range eines Generalleutnants und stellvertretender Generalstabschef der syrischen Streitkräfte (Einsatz- und Ausbildungsleitung), nach Mai 2011 im Amt. In seiner Position als stellvertretender Generalstabschef war er unmittelbar an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien beteiligt. |
23.8.2011 |
46. |
Brigadegeneral Ghassan () Khalil () (alias Khaleel) |
|
Leiter des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst (GID) –Informationsabteilung. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien |
23.8.2011 |
47. |
Mohammed () (alias Mohammad, Muhammad, Mohamed) Jabir () (alias Jaber) |
Geburtsort: Latakia |
Shabiha-Miliz. Verbündeter von Mahir Al-Assad in Angelegenheiten der Shabiha-Miliz. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung sowie Koordinierung der Shabiha-Miliz-Gruppen |
23.8.2011 |
48. |
Samir () Hassan () |
Geschlecht: männlich |
Führender in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf die Amir Group und die Cham Holding, zwei Konzerne mit Beteiligungen in den Sektoren Immobilien, Tourismus, Verkehr und Finanzen. Infolge seiner Ernennung durch Wirtschaftsminister Khodr Orfali bekleidete er von März 2014 bis September 2018 das Amt des Vorsitzenden für Russland in den Bilateralen Wirtschaftsräten.. Samir Hassan unterstützt die Kriegführung des Regimes mit Geldspenden. Samir Hassan steht in Verbindung mit Personen, die Nutznießer oder Unterstützer des Regimes sind. Insbesondere steht er in Verbindung mit Rami Makhlouf und Issam Anbouba, die vom Rat benannt wurden und Nutznießer des syrischen Regimes sind. |
27.9.2014 |
49. |
Fares () Chehabi () (alias Fares Shihabi; Fares Chihabi) |
Sohn von Ahmad Chehabi Geburtsdatum: 7.5.1972 Geschlecht: männlich |
Präsident der Industrie- und Handelskammer Aleppo; Seit 16.12.2018 Vorsitzender des Verbands der Industrie- und Handelskammern. Stellvertretender Vorsitzender der Cham-Holding. Gewährt dem syrischen Regime wirtschaftliche Unterstützung. Seit 2016 Abgeordneter im syrischen Parlament. |
2.9.2011 |
50. |
Tarif () Akhras () (alias Al Akhras ()) |
Geburtsdatum: 2. Juni 1951; Geburtsort: Homs, Syrien; Syrischer Reisepass Nr. 0000092405 |
Bekannter Geschäftsmann, Nutznießer und Unterstützer des Regimes. Gründer der Akhras Group (Rohstoffe, Handel, Verarbeitung und Logistik) und ehemaliger Vorsitzender der Handelskammer in Homs. Enge Geschäftsbeziehungen zur Familie von Präsident Al-Assad. Mitglied des Vorstands des syrischen Handelskammerverbands. Stellte Industrie-und Wohnanlagen für improvisierte Internierungslager sowie logistische Unterstützung für das Regime (Busse und Transportfahrzeuge für Panzer) bereit. |
2.9.2011 |
51. |
Issam () Anbouba () |
Präsident von Anbouba for Agricultural Industries Co. Geboren: 1952; Geburtsort: Homs, Syrien; Geschlecht: männlich |
Leistet finanzielle Unterstützung für den Repressionsapparat und die paramilitärischen Gruppen, die Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Syrien ausüben. Stellt Liegenschaften (Räumlichkeiten, Lagerhäuser) für improvisierte Haftanstalten zur Verfügung. Finanzielle Beziehungen zu hochrangigen syrischen Amtsträgern. Mitgründer und Mitglied des Verwaltungsrats der Cham-Holding. |
2.9.2011 |
52. |
██████ |
██████ ██████ ██████ |
██████ |
██████ |
53. |
Adib () Mayaleh () (alias André Mayard) |
Geboren: 15. Mai 1955; Geburtsort: Bassir |
Ehemaliger Gouverneur und Vorsitzender des Verwaltungsrates der Zentralbank Syriens. Adib Mayaleh kontrollierte den syrischen Bankensektor und organisierte die Versorgung Syriens mit Geld durch Ausgabe und Einziehen von Banknoten sowie durch Kontrolle des Wechselkurses der syrischen Lira. Durch seine Funktion in der syrischen Zentralbank unterstützte Adib Mayaleh das syrische Regime wirtschaftlich und finanziell. Ehemaliger Minister für Wirtschaft und Außenhandel, nach Mai 2011 im Amt. |
15.5.2012 |
54. |
Generalmajor Jumah () Al-Ahmad () (alias Al-Ahmed) |
|
Kommandeur der Spezialeinsatzkräfte. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten in ganz Syrien |
14.11.2011 |
55. |
Oberst Lu'ai () (alias Louay, Loai) al-Ali () |
Geburtsort: Jablah, Provinz Latakia Geschlecht: männlich |
Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes, Außenstelle Dara'a. Verantwortlich für die Gewalt gegen Demonstranten in Dara'a. |
14.11.2011 |
56. |
Ali () Abdullah () (alias Abdallah) Ayyub () (alias Ayyoub, Ayub, Ayoub, Ayob) |
Geburtsdatum: 1952 Geburtsort: Lattakia, Syrien |
Verteidigungsminister. Im Januar 2018 ernannt. Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generals, nach Mai 2011 im Amt. Ehemaliger Generalstabschef der syrischen Streitkräfte. Unterstützt das Assad-Regime und ist für die Repression und das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich. |
14.11.2011 |
57. |
Fahd () (alias Fahid, Fahed) Jasim () (alias Jasem, Jassim, Jassem) al-Furayj () (alias Al-Freij) |
Geburtsdatum: 1. Januar 1950 Geburtsort: Hama, Syrien |
Ehemaliger Verteidigungsminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2011 |
58. |
General Aous () (Aws) Aslan () |
Geboren: 1958 |
Bataillonskommandeur in der Republikanischen Garde. Steht Mahir al-Assad und Präsident al-Assad nahe. Ist an gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens beteiligt |
14.11.2011 |
59. |
General Ghassan () Belal () |
|
General, Leiter Stabsbüro für Sondervorhaben der 4. Division. Berater von Mahir al-Assad und Koordinator der Operationen der Sicherheitskräfte. Für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens verantwortlich und an mehreren Verletzungen der Waffenruhe in Ghouta beteiligt. |
14.11.2011 |
60. |
Abdullah () (alias Abdallah) Berri () |
|
Leitet die Milizen der Familie Berri. Verantwortlich für die regierungstreuen Milizen, die sich an gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Aleppo beteiligen |
14.11.2011 |
61. |
George () Chaoui () |
|
Mitglied der syrischen Cyber-Armee. Ist an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens beteiligt |
14.11.2011 |
62. |
Zuhair () (alias Zouheir, Zuheir, Zouhair) Hamad () |
Geburtsort: Damaskus, Syrien Rang: Generalmajor Derzeitige Position: Stellvertretender Leiter der Direktion Allgemeiner Nachrichtendienst (alias Direktion für allgemeine Sicherheit) seit Juli 2012 |
Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Stellvertretender Leiter der Direktion Allgemeiner Nachrichtendienst. Verantwortlich für die Repression, Menschenrechtsverletzungen und das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. |
14.11.2011 |
63. |
Amar () (alias Ammar) Ismael () (alias Ismail) |
Geboren am oder um den 3. April 1973; Geburtsort: Damaskus |
Zivilist - Leiter der syrischen Cyber-Armee (Nachrichtendienst der Bodenstreitkräfte). Ist an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens beteiligt |
14.11.2011 |
64. |
Mujahed () Ismail () (alias Ismael) |
|
Mitglied der syrischen Cyber-Armee. Ist an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens beteiligt |
14.11.2011 |
65. |
Generalmajor Nazih () |
|
Stellvertretender Leiter des Direktrats Allgemeiner Nachrichtendienst. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt in ganz Syrien und für Einschüchterung und Folter von Demonstranten |
14.11.2011 |
66. |
Kifah () Moulhem () (alias Moulhim, Mulhem, Mulhim) |
|
Ehemaliger Bataillonskommandeur in der 4. Division. Im Juli 2015 zum stellvertretenden Leiter des Bereichs militärische Aufklärung ernannt. Verantwortlich für die gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Deir ez-Zor. |
14.11.2011 |
67. |
Generalmajor Wajih () (alias Wajeeh) Mahmud () |
|
Kommandeur der 18. Panzerdivision. Verantwortlich für die Gewalt gegen Demonstranten in Homs |
14.11.2011 |
68. |
██████ |
██████ ██████ ██████ ██████ |
██████ |
██████ |
69. |
Generalleutnant Talal () Mustafa () Tlass () |
|
Stellvertretender Generalstabschef (Logistik and Versorgung). Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten in ganz Syrien |
14.11.2011 |
70. |
Generalmajor Fu'ad () Tawil () |
|
Stellvertretender Leiter des Nachrichtendienstes der syrischen Luftwaffe. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt in ganz Syrien und für Einschüchterung und Folter von Demonstranten |
14.11.2011 |
71. |
Bushra () Al-Assad () (alias Bushra Shawkat, Bouchra Al Assad) |
Geburtsdatum: 24.10.1960 |
Mitglied der Assad-Familie; Schwester von Bashar Al-Assad. Angesichts der engen persönlichen Beziehung und inhärenten finanziellen Beziehung zum syrischen Präsidenten, Bashar Al-Assad, profitiert sie vom syrischen Regime und ist mit ihm verbunden. |
23.3.2012 |
72. |
Asma () Al-Assad () (alias Asma Fawaz Al Akhras) |
Geburtsdatum: 11.8.1975 Geburtsort London, UK Reisepass Nr. 707512830, gültig bis 22.9.2020 Geburtsname: Al Akhras |
Mitglied der Assad-Familie und eng mit Schlüsselpersonen des Regimes verbunden; Ehefrau von Präsident Bashar Al–Assad. Angesichts der engen persönlichen Beziehung und inhärenten finanziellen Beziehung zum syrischen Präsidenten, Bashar Al-Assad, profitiert sie vom syrischen Regime und ist mit ihm verbunden. |
23.3.2012 |
73. |
Manal () Al-Assad () (alias Manal Al Ahmad) |
Geburtsdatum: 2.2.1970; Geburtsort: Damaskus; syrischer Reisepass Nr.: 0000000914; Geburtsname: Al Jadaan |
Ehefrau von Maher Al-Assad; profitiert als solche vom Regime und ist eng mit diesem verbunden. |
23.3.2012 |
▼M17 ————— |
||||
▼M32 ————— |
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76. |
Generalmajor Ibrahim () Al-Hassan () (alias Al-Hasan) |
|
Stellvertretender Stabschef. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt |
1.12.2011 |
77. |
Brigadegeneral Khalil () (alias Khaleel) Zghraybih (,) (alias Zghraybeh, Zghraybe, Zghrayba, Zghraybah, Zaghraybeh, Zaghraybe, Zaghrayba, Zaghraybah, Zeghraybeh, Zeghraybe, Zeghrayba, Zeghraybah, Zughraybeh, Zughraybe, Zughrayba, Zughraybah, Zighraybeh, Zighraybe, Zighrayba, Zighraybah) |
|
14. Division. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt |
1.12.2011 |
78. |
Generalmajor Ali () Barakat () |
Geschlecht: männlich |
103. Brigade der Division der Republikanischen Garde. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt. 2017 zum Generalmajor befördert. |
1.12.2011 |
79. |
Generalmajor Talal () Makhluf () (alias Makhlouf) |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Befehlshaber der 105. Brigade der Republikanischen Garde. Ehemaliger Oberbefehlshaber der Republikanischen Garde. Derzeit Befehlshaber des 2. Korps. Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Damaskus beteiligt. |
1.12.2011 |
80. |
Generalmajor Nazih () (alias Nazeeh) Hassun () (alias Hassoun) |
|
Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Leiter der Direktion für politische Sicherheit der syrischen Sicherheitsdienste, nach Mai 2011 im Amt. Verantwortlich für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. |
1.12.2011 |
81. |
Hauptmann Maan () (alias Ma'an ) Jdiid () (alias Jdid, Jedid, Jedeed, Jadeed, Jdeed) |
|
Präsidentengarde. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt |
1.12.2011 |
82. |
Mohammad () (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Al-Shaar () (alias Al-Chaar, Al-Sha'ar, Al-Cha'ar) |
|
Division Politische Sicherheit. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt |
1.12.2011 |
83. |
Khald () (alias Khaled) Al-Taweel () (alias Al-Tawil) |
|
Division Politische Sicherheit. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt |
1.12.2011 |
84. |
Ghiath () Fayad () (alias Fayyad) |
|
Division Politische Sicherheit. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Homs beteiligt |
1.12.2011 |
85. |
Brigadegeneral General Jawdat () Ibrahim () Safi () |
Befehlshaber des 154. Regiments |
Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Damaskus und Umgebung, u.a. in Mo'adamiyeh, Douma (Duma), Abasiyeh, zu schießen. |
23.1.2012 |
86. |
Generalmajor Muhammad () (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) Ali () Durgham |
Befehlshaber der 4. Division |
Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Damaskus und Umgebung, u.a. in Mo'adamiyeh, Douma (Duma), Abasiyeh, zu schießen. |
23.1.2012 |
87. |
Generalmajor Ramadan () Mahmoud () Ramadan () |
Befehlshaber des 35. Regiments der Sondereinsatzkräfte |
Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Baniyas und Deraa zu schießen. |
23.1.2012 |
▼M32 ————— |
||||
89. |
Generalmajor Naim () (alias Naaeem, Naeem, Na'eem, Naaim, Na'im) Jasem () Suleiman () |
Befehlshaber der 3. Division |
Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Douma zu schießen. |
23.1.2012 |
90. |
Brigadegeneral Jihad () Mohamed () (a.k.a Mohammad, Muhammad, Mohammed) Sultan () |
Befehlshaber der 65. Brigade |
Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Douma zu schießen. |
23.1.2012 |
91. |
Generalmajor Fo'ad () (alias Fouad, Fu'ad) Hamoudeh () (alias Hammoudeh, Hammoude, Hammouda, Hammoudah) |
Befehlshaber der militärischen Operationen in Idlib |
Erteilte den Befehl, Anfang September 2011 auf Demonstranten in Idlib zu schießen. |
23.1.2012 |
92. |
Generalmajor Bader () Aqel () |
Befehlshaber der Sondereinsatzkräfte |
Befahl den Soldaten, die Toten einzusammeln und sie dem syrischen Geheimdienst ("Muchabarat") zu übergeben; verantwortlich für die Gewalt in Bukamal. |
23.1.2012 |
93. |
Brigadegeneral Ghassan () Afif () (alias Afeef) |
Befehlshaber im 45. Regiment |
Befehlshaber der militärischen Operationen in Homs, Baniyas und Idlib. |
23.1.2012 |
94. |
Brigadegeneral Mohamed () (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) Maaruf () (alias Maarouf, Ma'ruf) |
Befehlshaber im 45. Regiment |
Befehlshaber der militärischen Operationen in Homs. Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Homs zu schießen. |
23.1.2012 |
95. |
Brigadegeneral Yousef () Ismail () (alias Ismael) |
Befehlshaber der 134. Brigade |
Erteilte den Befehl, während der Beisetzung von tags zuvor getöteten Demonstranten in Talbiseh auf Häuser und auf Menschen auf Dächern zu schießen. |
23.1.2012 |
96. |
Brigadegeneral Jamal () Yunes () (alias Younes) |
Befehlshaber des 555. Regiments |
Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Mo'adamiyeh zu schießen. |
23.1.2012 |
▼M32 ————— |
||||
98. |
Brigadegeneral Ali () Dawwa |
|
Erteilte den Befehl, auf Demonstranten in Al-Herak zu schießen. |
23.1.2012 |
99. |
Generalmajor Mohamed () (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) Khaddor () (alias Khaddour, Khaddur, Khadour, Khudour) |
Befehlshaber der 106. Brigade, Präsidentengarde; Geschlecht: männlich |
Erteilte den Befehl, Demonstranten mit Stöcken zu schlagen und sie anschließend zu verhaften; verantwortlich für die Repression gegen friedliche Demonstranten in Douma. |
23.1.2012 |
▼M32 ————— |
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101. |
Wafiq () (alias Wafeeq) Nasser () |
Leiter der Regionalabteilung Suwayda (Abteilung für militärisches Nachrichtenwesen) |
Als Leiter der Regionalabteilung Suwayda der Abteilung für militärisches Nachrichtenwesen verantwortlich für willkürliche Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen in Suwayda. |
23.1.2012 |
102. |
Ahmed () (alias Ahmad) Dibe () (alias Dib, Deeb) |
Leiter der Regionalabteilung Deraa (Direktorat für allgemeine Sicherheit) |
Als Leiter der Regionalabteilung Deraa des Direktorats für allgemeine Sicherheit verantwortlich für willkürliche Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen in Deraa. |
23.1.2012 |
103. |
Makhmoud () (alias Mahmoud) al-Khattib () (alias Al-Khatib, Al-Khateeb) |
Leiter der Ermittlungsabteilung (Direktorat für politische Sicherheit) |
Als Leiter der Ermittlungsabteilung des Direktorats für politische Sicherheit verantwortlich für Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen. |
23.1.2012 |
104. |
Mohamed () (alias Mohammad, Muhammad, Mohammed) Heikmat () (alias Hikmat, Hekmat) Ibrahim () |
Geschlecht: männlich |
War als ehemaliger Leiter der Operationsabteilung des Direktorats für politische Sicherheit verantwortlich für Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen. |
23.1.2012 |
105. |
Nasser () (alias Naser) Al-Ali () (alias Brigadegeneral Nasr al-Ali) |
Leiter der Regionalabteilung Deraa (Direktorat für politische Sicherheit) |
Als Leiter der Regionalabteilung Deraa des Direktorats für politische Sicherheit verantwortlich für Verhaftungen und die Folterung von Gefangenen. Seit April 2012 Leiter Leiter der Regionalabteilung Deraa des Direktorats für politische Sicherheit (ehemaliger Leiter der Regionalabteilung Homs) |
23.1.2012 |
106. |
Dr. Wael () Nader () Al –Halqi () (alias Al-Halki) |
Geboren: 1964; Geburtsort: Provinz Dara'a |
Ehemaliger Premierminister, bis 3. Juli 2016 im Amt, und ehemaliger Gesundheitsminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
27.2.2012 |
107. |
Mohammad Ibrahim Al-Sha'ar |
Geboren: 1956; Geburtsort: Aleppo; Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Innenminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
1.12.2011 |
108. |
Mohammad () (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Al-Jleilati () |
Geboren: 1945; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Minister für Finanzen, bis zum 9. Februar 2013 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
1.12.2011 |
109. |
Imad () Mohammad () (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Deeb () Khamis () (alias Imad Mohammad Dib Khamees) |
Geburtsdatum: 1. August 1961; Geburtsort: in der Nähe von Damaskus |
Ministerpräsident und ehemaliger Minister für Elektrizität. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
110. |
Omar () Ibrahim () Ghalawanji () |
Geboren: 1954; Geburtsort: Tartous |
Ehemaliger Vize-Premierminister für Dienstangelegenheiten, ehemaliger Minister für Lokalverwaltung, bis zum 3. Juli 2016 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
111. |
Joseph ( ) Suwaid ( ) |
Geboren: 1958; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Staatsminister, bis mindestens zum 21. Januar 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
112. |
Hussein () (alias Hussain) Mahmoud () Farzat () (alias Hussein Mahmud Farzat) |
Geboren: 1957; Geburtsort: Hama |
Ehemaliger Staatsminister, bis mindestens 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
113. |
Mansour () Fadlallah () Azzam () (alias: Mansur Fadl Allah Azzam) |
Geboren: 1960; Geburtsort: Provinz Sweida |
Minister für Angelegenheiten der Präsidentschaft. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
27.2.2012 |
114. |
Emad () Abdul-Ghani () Sabouni ) (alias Imad Abdul Ghani Al Sabuni) |
Geboren: 1964; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Minister für Telekommunikation und Technologie, bis mindestens April 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. Im Juli 2016 zum Leiter der Behörde für Planung und internationale Zusammenarbeit (Regierungsbehörde) ernannt. |
27.2.2012 |
115. |
General Ali () Habib () (alias Habeeb) Mahmoud () |
Geboren: 1939; Geburtsort: Tartous |
Ehemaliger Verteidigungsminister. Steht in Verbindung mit dem syrischen Regime und dem syrischen Militär und deren gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
1.8.2011 |
116. |
Tayseer () Qala () Awwad () |
Geboren: 1943; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Justizminister. Steht in Verbindung mit dem syrischen Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Ehemaliger Leiter des Militärgerichts. Mitglied des Hohen Justizrats. |
23.9.2011 |
117. |
Adnan () Hassan () Mahmoud () |
Geboren: 1966; Geburtsort: Tartous |
Syrischer Botschafter in Iran. Ehemaliger Informationsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
23.9.2011 |
▼M7 ————— |
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119. |
Sufian () Allaw () |
Geboren: 1944; Geburtsort: al-Bukamal, Deir Ezzor |
Ehemaliger Minister für Öl und mineralische Ressourcen. Steht in Verbindung mit dem Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
27.2.2012 |
120. |
Dr Adnan () Slakho () |
Geboren: 1955; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Minister für Industrie. Steht in Verbindung mit dem Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
27.2.2012 |
121. |
Dr. Saleh () Al-Rashed () |
Geboren: 1964; Geburtsort: in der Provinz Aleppo |
Ehemaliger Minister für Bildung. Steht in Verbindung mit dem Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
27.2.2012 |
122. |
Dr. Fayssal () (alias Faysal) Abbas () |
Geboren: 1955; Geburtsort: in der Provinz Hama |
Ehemaliger Minister für Verkehr. Steht in Verbindung mit dem Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
27.2.2012 |
123. |
Ghiath () Jeraatli () (Jer'atli, Jir'atli, Jiraatli) |
Geboren: 1950; Geburtsort: Salamiya |
Ehemaliger Staatsminister. Steht in Verbindung mit dem Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
124. |
Yousef () Suleiman () Al-Ahmad () (alias Al-Ahmed) |
Geboren: 1956; Geburtsort: Hasaka |
Ehemaliger Staatsminister. Steht in Verbindung mit dem Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
125. |
Hassan (,) al-Sari () |
Geboren: 1953; Geburtsort: Hama |
Ehemaliger Staatsminister. Steht in Verbindung mit dem Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. |
23.3.2012 |
126. |
Bouthaina () Shaaban () (alias Buthaina Shaaban) |
Geboren: 1953; Geburtsort: Homs, Syrien |
Politische Beraterin und Medienberaterin des Präsidenten seit Juli 2008 und in dieser Eigenschaft am gewaltsamen Vorgehen gegen die Bevölkerung beteiligt. |
26.6.2012 |
127. |
Brigadegeneral Sha'afiq () (alias Shafiq, Shafik) Masa () (alias Massa) |
|
Direktor der Abteilung 215 (Damaskus) des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. An der Repression gegen Zivilisten beteiligt. |
24.7.2012 |
128. |
Brigadegeneral Burhan () Qadour () (alias Qaddour, Qaddur) |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Direktor der Abteilung 291 (Damaskus) des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
129. |
Brigadegeneral Salah () Hamad () |
|
Stellvertretender Direktor der Abteilung 291 des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
130. |
Brigadegeneral Muhammad () (oder: Mohammed) Khallouf () (alias Abou Ezzat) |
|
Direktor der Abteilung 235, sogenannte "Palästina-Abteilung" (Damaskus) des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte, die als Schaltzentrale des Repressionsapparats der Streitkräfte fungiert. Ist unmittelbar an der Repression gegen Regimegegner beteiligt. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
131. |
Generalmajor Riad () (alias Riyad) al-Ahmed () (alias Al-Ahmad) |
|
Direktor der Abteilung "Latakia"des Nachrichtendienstes der Landstreitkräfte. Verantwortlich für die Folterung und Ermordung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
132. |
Brigadegeneral Abdul- Salam () Fajr () Mahmoud () |
|
Direktor der Abteilung „Bab Tuma (Damaskus)“ des Nachrichtendienstes der Luftwaffe. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
133. |
Brigadegeneral Jawdat () al-Ahmed () (alias Al-Ahmad) |
|
Direktor der Abteilung "Homs" des Nachrichtendienstes der Luftwaffe. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
134. |
Oberst Qusay () Mihoub () |
|
Direktor der Abteilung "Deraa" (wurde zu Beginn der Demonstrationen in dieser Stadt von Damaskus nach Deraa versetzt) des Nachrichtendienstes der Luftwaffe. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
135. |
Brigadegeneral Suhail () (alias Suheil) Al-Abdullah () (alias Al-Abdallah) |
Geschlecht: männlich |
Direktor der Abteilung „Latakia“ des Nachrichtendienstes der Luftwaffe. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
136. |
Brigadegeneral Khudr () Khudr () |
|
Direktor der Abteilung "Latakia" des Allgemeinen Nachrichtendienstes. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
137. |
Brigadegeneral Ibrahim () Ma'ala () (alias Maala, Maale, Ma'la) |
|
Direktor der Abteilung 285 (Damaskus) des Allgemeinen Nachrichtendienstes (hat Ende 2011 Brigadegeneral Hussam Fendi abgelöst). Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
138. |
Brigadegeneral Firas () Al-Hamed () (alias Al-Hamid) |
|
Direktor der Abteilung 318 (Homs) des Allgemeinen Nachrichtendienstes. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
139. |
Generalmajor Hussam () (alias Husam, Housam, Houssam) Luqa () (alias Louqa, Louca, Louka, Luka) |
Geboren: 1964; Geburtsort: Damaskus Geschlecht: männlich |
Von April 2012 bis 2.12.2018 Direktor der Abteilung „Homs“ des Direktorats für politische Sicherheit (Nachfolger von Brigadegeneral Nasr al-Ali). Seit 3.12.2018 Leiter des Direktorats für politische Sicherheit. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
140. |
Brigadegeneral Taha () Taha () |
|
Leiter des Standorts Latakia des Direktorats für politische Sicherheit. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner. |
24.7.2012 |
141. |
Bassel () (alias Basel) Bilal () |
|
Polizeibeamter im Zentralgefängnis von Idlib; unmittelbar beteiligt an Folterhandlungen, die im Zentralgefängnis von Idlib an dort inhaftierten Regimegegnern vorgenommen wurden. |
24.7.2012 |
142. |
Ahmad () (alias Ahmed) Kafan () |
|
Polizeibeamter im Zentralgefängnis von Idlib; unmittelbar beteiligt an Folterhandlungen, die im Zentralgefängnis von Idlib an dort inhaftierten Regimegegnern vorgenommen wurden. |
24.7.2012 |
143. |
Bassam () al-Misri () |
|
Polizeibeamter im Zentralgefängnis von Idlib; unmittelbar beteiligt an Folterhandlungen, die im Zentralgefängnis von Idlib an dort inhaftierten Regimegegnern vorgenommen wurden. |
24.7.2012 |
144. |
Ahmed () (alias Ahmad) al-Jarroucheh () (alias Al-Jarousha, Al-Jarousheh, Al-Jaroucha, Al-Jarouchah, Al-Jaroucheh) |
Geboren: 1957; Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Direktor der für externe Sicherheit zuständigen Abteilung (Abteilung 279) des Allgemeinen Nachrichtendienstes. In dieser Eigenschaft zuständig für die Strukturen des Allgemeinen Nachrichtendienstes in den syrischen Botschaften. |
24.7.2012 |
145. |
Michel () Kassouha () (alias Kasouha) (alias Ahmed Salem; alias Ahmed Salem Hassan) |
Geburtsdatum: 1. Februar 1948 |
Mitglied der syrischen Sicherheitsdienste seit Beginn der 70er Jahre; beteiligt an der Bekämpfung von Regimegegnern in Frankreich und Deutschland. Seit März 2006 zuständig für die Beziehungen der Abteilung 273 des Allgemeinen Nachrichtendienstes Syriens. Langjähriges Kadermitglied, Vertrauter des Direktors des Allgemeinen Nachrichtendienstes Ali Mamlouk, einer zentralen Figur des syrischen Sicherheitsapparats, gegen den die EU am 9. Mai 2011 restriktive Maßnahmen verhängt hat. Unterstützt unmittelbar das repressive Vorgehen des Regimes gegen Regimegegner und ist unter anderem mit der Repression der syrischen Opposition im Ausland befasst. |
24.7.2012 |
146. |
General Ghassan () Jaoudat () Ismail () (alias Ismael) |
Geboren: 1960; Geburtsort: Derikich, Region Tartous |
Leiter der Abteilung "Operationen" des Nachrichtendienstes der Luftwaffe; leitet in Zusammenarbeit mit der Abteilung "Sondereinsätze" die Elitetruppen des Nachrichtendienstes der Luftwaffe, die eine wichtige Rolle bei der Repression durch das Regime wahrnehmen. In dieser Eigenschaft zählt Ghassan Jaoudat Ismail zu den militärischen Führungskräften, die die repressive Politik des Regimes gegen Regimegegner unmittelbar umsetzen. |
24.7.2012 |
147. |
General Amer al-Achi (alias Amer Ibrahim al-Achi; alias Amis al Ashi; alias Ammar Aachi; alias Amer Ashi) () |
|
Leiter der Informationsabteilung des Nachrichtendienstes der Luftwaffe (2012-2016). Ist aufgrund seiner Funktion beim Nachrichtendienst der Luftwaffe an der Repression gegen die syrische Opposition beteiligt. |
24.7.2012 |
148. |
General Mohammed () (alias Muhammad, Mohamed, Mohammad) Ali () Nasr () (oder: Mohammed Ali Naser) |
Geboren: ca. 1960 |
Vertrauter von Maher al-Assad, des jüngeren Bruders des Präsidenten. Hat den größten Teil seiner Karriere bei der Republikanischen Garde verbracht. Seit 2010 im Dienst der für interne Sicherheit zuständigen Abteilung (Abteilung 251), die mit der Bekämpfung der politischen Opposition beauftragt ist. Als einer der führenden Kräfte ist General Mohammed Ali unmittelbar an der Repression gegen Regimegegner beteiligt. |
24.7.2012 |
149. |
General Issam () Hallaq () |
|
Stabschef der Luftwaffe seit 2010. Befehlshaber der Lufteinsätze gegen Regimegegner. |
24.7.2012 |
150. |
Ezzedine () Ismael () (alias Ismail) |
Geboren: Mitte der 40er Jahre (vermutlich 1947); Geburtsort: Bastir, Region Jableh |
General a.D. und langjähriges Kadermitglied des Nachrichtendienstes der Luftwaffe, dessen Leitung er zu Beginn der Jahre 2000 übernommen hatte. Wurde 2006 zum politischen und sicherheitspolitischen Berater des syrischen Präsidenten ernannt. In letztgenannter Eigenschaft ist Ezzedine Ismael an der Repressionspolitik des Regimes gegen Regimegegner beteiligt. |
24.7.2012 |
151. |
Samir () (alias Sameer) Joumaa () (alias Jumaa, Jum'a, Joum'a) (alias Abou Sami) |
Geboren: ca.1962 |
Leitet seit fast 20 Jahren das Kabinett von Mohammad Nassif Kheir Bek, einem der wichtigsten Sicherheitsberater von Bachar al-Assad (und offizieller Stellvertreter des Vizepräsidenten Farouk al-Chareh). Als enger Vertrauter von Bachar al-Asad und Mohammed Nassif Kheir Bek ist Samir Joumaa an der Repressionspolitik des Regimes gegen Regimegegner beteiligt. |
24.7.2012 |
152. |
Dr. Qadri () (alias Kadri) Jamil () (alias Jameel) |
|
Ehemaliger Vize-Ministerpräsident für Wirtschaftsangelegenheiten und ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
153. |
Waleed () (alias Walid) Al Mo'allem () (alias Al Moallem, Muallem ()) |
|
Vize-Ministerpräsident, Minister für Auswärtige und Expatriiertenangelegenheiten. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
▼M17 ————— |
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155. |
Dr. Mohammad () (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Abdul-Satntar () (alias Abd al-Sattar) Al Sayed () (alias Al Sayyed) |
|
Minister für religiöse Stiftungen. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
156. |
Ing. Hala () Mohammad () (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Al Nasser () |
|
Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
157. |
Eng. Bassam () Hanna () |
Geburtsdatum: 1954; Geburtsort: Aleppo (Syrien) |
Ehemaliger Minister für Wasserressourcen, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
158. |
Ing. Subhi () Ahmad () Al Abdallah () (alias Al-Abdullah) |
|
Ehemaliger Minister für Landwirtschaft und Agrarreform. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
159. |
Dr. Mohammad () (alias Muhammad, Mohamed, Mohammed) Yahiya () (alias Yehya, Yahya, Yihya, Yihia, Yahia) Moalla () (alias Mu'la, Ma'la, Muala, Maala, Mala) |
|
Ehemaliger Minister für Höhere Bildung. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
160. |
Dr. Hazwan () Al Wez () (alias Al Wazz) |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Minister für Bildung, ernannt im Juli 2016. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
161. |
Dr. Mohamad () (alias Muhammad, Mohamed, Mohammed, Mohammad) Zafer () (alias Dhafer) Mohabak () (alias Mohabbak, Muhabak, Muhabbak) |
|
Ehemaliger Minister für Wirtschaft und Außenhandel. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
162. |
Dr. Mahmoud () Ibraheem () (alias Ibrahim) Sa'iid () (alias Said, Sa'eed, Saeed) |
|
Ehemaliger Verkehrsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
163. |
Dr. Safwan () Al Assaf () |
|
Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
164. |
Ing. Yasser () (alias Yaser) Al Siba'ii () (alias Al-Sibai, Al-Siba'i, Al Sibaei) |
|
Ehemaliger Minister für öffentliche Arbeiten. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
165. |
Ing. Sa'iid () (alias Sa'id, Sa'eed, Saeed) Ma'thi () (alias Mu'zi, Mu'dhi, Ma'dhi, Ma'zi, Maazi) Hneidi () |
|
Ehemaliger Minister für Öl und mineralische Ressourcen. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
166. |
Dr. Lubana () (alias Lubanah) Mushaweh () (alias Mshaweh, Mshawweh, Mushawweh) |
Geboren 1955; Geburtsort: Damaskus |
Ehemalige Kultusministerin, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemalige Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
167. |
Dr. Jassem () (alias Jasem) Mohammad () (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Zakaria () |
Geboren 1968 |
Ehemaliger Minister für Arbeit und Soziales. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
▼M32 ————— |
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169. |
Dr. Adnan () Abdo () (alias Abdou) Al Sikhny () (alias Al-Sikhni, Al-Sekhny, Al-Sekhni) |
Geburtsdatum: 1961; Geburtsort: Aleppo (Syrien) |
Ehemaliger Minister für Industrie. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
170. |
Najm () (alias Nejm) Hamad () Al Ahmad () (alias Al-Ahmed) |
|
Ehemaliger Justizminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
171. |
Dr Abdul-Salam () Al Nayef () |
|
Ehemaliger Gesundheitsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
172. |
Ali Hadar |
Geschlecht: männlich |
Leiter der nationalen Stelle für Versöhnung und ehemaliger Staatsminister für nationale Versöhnungsangelegenheiten. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
173. |
Dr. Nazeera () (alias Nazira, Nadheera, Nadhira) Farah () Sarkees () (alias Sarkis) |
|
Ehemalige Staatsministerin für Umweltangelegenheiten, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemalige Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
▼M32 ————— |
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175. |
Najm-eddin () (alias Nejm-eddin, Nejm-eddeen, Najm-eddeen, Nejm-addin, Nejm-addeen, Najm-addeen, Najm-addin) Khreit () (alias Khrait) |
|
Ehemaliger Staatsminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
176. |
Abdullah () (alias Abdallah) Khaleel () (alias Khalil) Hussein () alias Hussain) |
|
Ehemaliger Staatsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
177. |
Jamal () Sha'ban () (alias Shaaban) Shaheen () |
|
Ehemaliger Staatsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
16.10.2012 |
▼M3 ————— |
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179. |
Razan () Othman () |
Ehefrau von Rami Makhlouf, Tochter von Waleed (alias Walid) Othman; Geburtsdatum: 31. Januar 1977; Geburtsort: Gouvernement Latakia; ID-Nr.: 06090034007 |
Hat enge persönliche und finanzielle Verbindungen zu Rami Makhlouf, Vetter des Präsidenten Al-Assad und Hauptfinancier des Regimes, der benannt worden ist. Ist als solche mit dem syrischen Regime verbunden und profitiert von ihm. |
16.10.2012 |
180. |
Ahmad al-Qadri |
Geburtsdatum: 1956 |
Minister für Landwirtschaft und Agrarreform. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
181. |
Suleiman Al Abbas |
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Ehemaliger Minister für Öl und mineralische Ressourcen, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. |
24.6.2014 |
182. |
Kamal Eddin Tu'ma |
Geburtsdatum: 1959 |
Ehemaliger Minister für Industrie, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
183. |
Kinda al-Shammat (alias Shmat) |
Geburtsdatum: 1973 |
Ehemalige Ministerin für soziale Angelegenheiten, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemalige Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
184. |
Hassan Hijazi |
Geburtsdatum: 1964 |
Ehemaliger Arbeitsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
185. |
Ismael Ismael (alias Ismail Ismail oder Isma'Il Isma'il) |
Geboren: 1955 |
Ehemaliger Finanzminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
186. |
Dr. Khodr Orfali (alias Khud/Khudr Urfali/Orphaly) |
Geburtsdatum: 1956 |
Ehemaliger Minister für Wirtschaft und Außenhandel, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
187. |
Samir Izzat Qadi Amin |
Geburtsdatum: 1966 |
Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
188. |
Bishr Riyad Yazigi |
Geboren: 1972; Geschlecht: männlich |
Berater des syrischen Präsidenten. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
189. |
Dr Malek () Ali () (alias Malik Ali) |
Geburtsdatum: 1956; Geburtsort: Tartous (Syrien) |
Ehemaliger Minister für Hochschulbildung, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
190. |
Hussein Arnous (alias Arnus) |
Geboren: 1953; Geschlecht: männlich |
Minister für Wasserressourcen. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
191. |
Dr. Hassib Elias Shammas (alias Hasib) |
Geburtsdatum: 1957 |
Ehemaliger Staatsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
24.6.2014 |
192. |
Hashim Anwar al-Aqqad alias Hashem Aqqad, Hashem Akkad, Hashim Akkad |
Geboren: 1961 Geburtsort: Mohagirine, Syrien |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf die Anwar Akkad Sons Group (AASG) und ihre Tochtergesellschaft United Oil. AASG ist ein Konzern mit Beteiligungen in Branchen wie Erdöl, Erdgas, Chemie, Versicherungen, Industriemaschinenbau, Immobilien, Tourismus, Messen, Vertragswesen und medizinischen Geräten. Außerdem war Hashim Anwar al-Aqqad noch bis 2012 Abgeordneter des syrischen Parlaments. Hashim Anwar al-Aqqad hätte nicht ohne Unterstützung durch das Regime erfolgreich bleiben können. Angesichts des Umfangs seiner wirtschaftlichen und politischen Verbindungen zu dem Regime ist er Unterstützer und Nutznießer des syrischen Regimes. |
23.7.2014 |
193. |
Suhayl (alias Sohail, Suhail, Suheil) Hassan (alias Hasan, al-Hasan, al-Hassan) bekannt unter dem Namen „The Tiger“ (alias al-Nimr) |
Geboren: 1970 Geburtsort: Jableh (Provinz Latakia, Syrien) Rang: Generalmajor Position: Befehlshaber der Qawat al-Nimr (Tiger-Streitkräfte) |
Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Befehlshaber der unter dem Namen „Tiger-Streitkräfte“ bekannten Heeresdivision. Verantwortlich für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. |
23.7.2014 |
194. |
Amr Armanazi (alias Amr Muhammad Najib Al-Armanazi, Amr Najib Armanazi, Amrou Al-Armanazy) |
Geboren am 7. Februar 1944 |
Generaldirektor des syrischen Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), verantwortlich für die Unterstützung der syrischen Armee beim Erwerb von Ausrüstung, die für die Überwachung von und das Vorgehen gegen Demonstranten genutzt wird. Zudem verantwortlich für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschließlich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel. Verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung; unterstützt das Regime. |
23.7.2014 |
►M29 264. ◄ |
Houmam Jaza'iri (alias Humam al-Jazaeri, Hammam al-Jazairi) |
Geboren: 1977 |
Ehemaliger Minister für Wirtschaft und Außenhandel, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 265. ◄ |
Mohamad Amer Mardini (alias Mohammad Amer Mardini) |
Geburtsdatum: 1959; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Minister für Hochschulbildung, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 266. ◄ |
Mohamad Ghazi Jalali (alias Mohammad Ghazi al-Jalali) |
Geburtsdatum: 1969; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Minister für Kommunikation und Technologie, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 15. ◄ |
Kamal Cheikha (alias Kamal al-Sheikha) |
Geburtsdatum: 1961; Geburtsort: Damaskus |
Ehemaliger Minister für Wasserressourcen, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 17. ◄ |
Hassan Nouri (alias Hassan al-Nouri) |
Geburtsdatum: 9.2.1960 |
Ehemaliger Minister für Verwaltungsaufbau, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
74. |
Mohammad Walid Ghazal |
Geboren: 1951; Geburtsort: Aleppo; Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Minister für Wohnungswesen und Städtebau. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 118. ◄ |
Khalaf Souleymane Abdallah (alias Khalaf Sleiman al-Abdullah) |
Geburtsdatum: 1960; Geburtsort: Deir ez-Zor |
Ehemaliger Arbeitsminister, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 178. ◄ |
Nizar Wahbeh Yazaji (alias Nizar Wehbe Yazigi) |
Geboren: 1961; Geburtsort: Damaskus |
Gesundheitsminister seit 27.8.2014. Als Minister der Regierung mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 202. ◄ |
Hassan Safiyeh (alias Hassan Safiye) |
Geburtsdatum: 1949; Geburtsort: Latakia |
Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 267. ◄ |
Issam Khalil |
Geburtsdatum: 1965; Geburtsort: Banias |
Ehemaliger Kulturminister, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
11. |
Mohammad Mouti' Mouayyad (alias Mohammad Muti'a Moayyad) |
Geburtsdatum: 1968; Geburtsort: Ariha (Idlib) |
Ehemaliger Staatsminister, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
12. |
Ghazwan Kheir Bek (alias Ghazqan Kheir Bek) |
Geburtsdatum: 1961; Geburtsort: Latakia |
Ehemaliger Verkehrsminister, nach Mai 2011 im Amt (am 27.8.2014 ernannt). Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
21.10.2014 |
►M29 268. ◄ |
Ghassan Ahmed Ghannan (alias Generalmajor Ghassan Ghannan, Brigadegeneral Ghassan Ahmad Ghanem) |
Rang: Generalmajor Position: Befehlshaber der 155. Raketenbrigade |
Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines „Colonel“ (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskraft, nach Mai 2011 im Amt. Generalmajor und Befehlshaber der 155. Raketenbrigade. Steht aufgrund seiner Funktion in der 155. Raketenbrigade in Verbindung mit Maher al-Assad. Als Befehlshaber der 155. Raketenbrigade unterstützt er das syrische Regime und ist verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Verantwortlich für den Abschuss von Scud-Raketen auf verschiedene zivile Ziele zwischen Januar und März 2013. |
21.10.2014 |
14. |
Brigadegeneral Mohammed Bilal (alias Oberstleutnant Muhammad Bilal) |
Geschlecht: männlich |
Als hochrangiger Offizier im Nachrichtendienst der Luftwaffe Syriens unterstützt er das syrische Regime und ist verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Ferner steht er in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen Scientific Studies Research Centre (SSRC). Seit Dezember 2018 Polizeichef von Tartus. |
21.10.2014 |
▼M16 ————— |
||||
►M29 269. ◄ |
Abdelhamid Khamis Abdullah (alias Abdulhamid Khamis Abdullah alias Hamid Khamis alias Abdelhamid Khamis Ahmad Adballa) |
|
Leiter des Unternehmens Overseas Petroleum Trading Company (OPT), das vom Rat als Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes in die Liste aufgenommen wurde. Er koordinierte Erdöllieferungen an das syrische Regime mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen staatlichen Erdölunternehmen Sytrol. Daher ist er Nutznießer und Unterstützer des syrischen Regimes. Aufgrund seiner Stellung als höchstrangiger Mitarbeiter der Organisation ist er verantwortlich für ihre Tätigkeiten. |
21.10.2014 |
199. |
Bayan Bitar (alias Dr Bayan Al-Bitar) |
Geburtsdatum: 8.3.1947 Anschrift: PO Box 11037 Damaskus, Syrien |
Geschäftsführender Direktor der „Organisation for Technological Industries“ (im Folgenden „OTI“) und der „Syrian Company for Information Technology“ (im Folgenden „SCIT“), die beide Tochtergesellschaften des syrischen Verteidigungsministeriums sind, das vom Rat benannt wurde. OTI unterstützt die Produktion chemischer Waffen für das syrische Regime. Als geschäftsführender Direktor der OTI und der SCIT unterstützt Bayan Bitar das syrische Regime. Aufgrund seiner Rolle bei der Produktion chemischer Waffen ist er ferner mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. Angesichts seiner leitenden Position in diesen Organisationen steht er auch in Verbindung mit den benannten Organisationen OTI und SCIT. |
7.3.2015 |
200. |
Brigadegeneral Ghassan Abbas |
Geburtsdatum: 10.3.1960 Geburtsort: Homs Anschrift: CERS, Centre d'Etude et de Recherche Scientifique (alias SSRC, Scientific Studies and Research Centre; Centre de Recherche de Kaboun Barzeh Street, PO Box 4470, Damaskus) |
Geschäftsführer der Zweigstelle des benannten „Syrian Scientific Studies and Research Centre“ (im Folgenden „SSRC/CERS“) bei Jumraya/Jmraiya. Er war an der Verbreitung von chemischen Waffen und an der Organisation von Angriffen mit chemischen Waffen, unter anderem in Ghouta im August 2013, beteiligt. Daher ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung. Als Geschäftsführer der Zweigstelle des SSRC/CERS bei Jumraya/Jmraiya unterstützt Ghassan Abbas das syrische Regime. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er auch in Verbindung mit der benannten Organisation SSRC. |
7.3.2015 |
201. |
██████ |
██████ ██████ ██████ |
██████ |
██████ |
▼M24 ————— |
||||
203. |
George Haswani (alias Heswani, Hasawani, Al Hasawani) |
Anschrift: Provinz Damaskus, Yabroud, Al Jalaa St, Syrien |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und/oder Tätigkeiten in den Branchen Ingenieur- und Bauwesen sowie in der Erdöl- und Erdgasbranche. Er besitzt Beteiligungen an und/oder hat maßgeblichen Einfluss auf eine Reihe von Unternehmen und Organisationen in Syrien, insbesondere HESCO Engineering and Construction Company, ein großes Ingenieur- und Bauunternehmen. |
7.3.2015 |
204. |
Emad () Hamsho () (alias Imad Hmisho; Hamchu; Hamcho; Hamisho; Hmeisho; Hemasho) |
Anschrift: Hamsho Building 31 Baghdad Street Damaskus, Syrien |
Bekleidet eine leitende Position bei „Hamsho Trading“. In Ausübung seiner leitenden Position bei „Hamsho Trading“, einer Tochtergesellschaft der „Hamsho International“, die vom Rat benannt wurde, unterstützt er das syrische Regime. Er steht auch in Verbindung mit einer benannten Organisation, der „Hamsho International“. Zudem ist er neben anderen benannten regimetreuen Geschäftsleuten wie Ayman Jaber Vizepräsident des syrischen Rates für Eisen und Stahl. Er steht ferner in Verbindung mit Bashar Al-Assad. |
7.3.2015 |
▼M15 ————— |
||||
206. |
Generalmajor Muhamad () (alias Mohamed, Muhammad) Mahalla () (alias Mahla, Mualla, Maalla, Muhalla) |
Geboren: 1960; Geburtsort: Jableh |
Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Leiter der Abteilung 293 (Innere Angelegenheiten) des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) seit April 2015. Verantwortlich für die Repression und das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Damaskus/im Umland von Damaskus. Ehemaliger stellvertretender Leiter der politischen Sicherheit (2012), Offizier der syrischen republikanischen Garde und stellvertretender Direktor der Direktion für politische Sicherheit. Leiter der Militärpolizei, Mitglied des nationalen Sicherheitsbüros. |
29.5.2015 |
207. |
Adib Salameh (alias Adib Salamah; Adib Salama; Adib Salame; Mohammed Adib Salameh; Adib Nimr Salameh) () |
Rang: Generalmajor, stellvertretender Direktor der Direktion Nachrichtendienst der Luftwaffe in Damaskus |
Mitglied der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, nach Mai 2011 im Amt; stellvertretender Direktor der Direktion Nachrichtendienst der Luftwaffe in Damaskus; zuvor Leiter des Nachrichtendienstes der Luftwaffe in Aleppo. Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range des „Colonel“ (Oberst) und ranggleiche oder ranghöhere Führungskraft, die nach Mai 2011 im Amt war; bekleidet den Rang des Generalmajors. Verantwortlich für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien, da er Militärangriffe in Aleppo geplant und daran teilgenommen und die Festnahme und Inhaftierung von Zivilpersonen angeordnet hat. |
28.10.2016 |
208. |
Adnan Aboud Hilweh (alias Adnan Aboud Helweh; Adnan Aboud) () |
Rang: Brigadegeneral |
Bekleidet den Rang des Brigadegenerals der 155. und 157. Brigade der syrischen Armee, nach Mai 2011 im Amt. Als Brigadegeneral der 155. und 157. Brigade ist er für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich; so trägt er die Verantwortung für die Stationierung und den Einsatz von Raketen und chemischen Waffen in Wohnbezirken 2013 und war an Massenverhaftungen beteiligt. |
28.10.2016 |
209. |
Jawdat Salbi Mawas (alias Jawdat Salibi Mawwas; Jawdat Salibi Mawwaz) () |
Rang: Generalmajor |
Bekleidet den Rang des Generalmajors; hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte ist er für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich; so wurden von Brigaden unter seinem Kommando 2013 Raketen und chemische Waffen in dicht besiedelten Wohnbezirken in Ghouta eingesetzt. |
28.10.2016 |
210. |
Tahir () Hamid () Khalil () (alias Tahir Hamid Khali; Khalil Tahir Hamid) |
Rang: Generalmajor |
Bekleidet den Rang eines Generalmajors, Leiter der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen ist er für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich; so wurden von Brigaden unter seinem Kommando 2013 Raketen und chemische Waffen in dicht besiedelten Wohnbezirken in Ghouta stationiert. |
28.10.2016 |
211. |
Hilal Hilal (alias Hilal al-Hilal) () |
Geboren: 1966; Geschlecht: männlich |
Mitglied einer regierungsnahen Miliz, der sog. „Kataeb al-Baath“ (Miliz der Baath-Partei). Stellvertretender Vorsitzender der Baath-Partei. Unterstützt das Regime durch seine Rolle bei der Rekrutierung und der Organisation der Miliz der Baath-Partei. |
28.10.2016 |
212. |
Ammar Al-Sharif (alias Amar Al-Sharif; Amar Al-Charif; Ammar Sharif; Ammar Charif; Ammar al Shareef; Ammar Sherif; Ammar Medhat Sherif) () |
Geburtsdatum: 26. Juni 1969 Geburtsort: Lattakia Staatsangehörigkeit: Syrisch Syrischer Reisepass: Nummer: 010312413; Ausstellungsnummer: 002-15-L093534; Ausstellungsdatum: 14. Juli 2015 Ausstellungsort: Damaskus-Zentrum; Gültig bis: 13. Juli 2021 Nationale Nummer: 060-10276707 |
Führender syrischer Geschäftsmann, in Syrien im Banken- und Versicherungssektor und im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig. Gründungsmitglied der Byblos Bank Syria, Hauptaktionär von Unlimited Hospitality Ltd und Vorstandsmitglied der Solidarity Alliance Insurance Company und der Al-Aqueelah Takaful Insurance Company. |
28.10.2016 |
213. |
Bishr al-Sabban (alias Mohammed Bishr Al-Sabban; Bishr Mazin Al-Sabban) |
Geboren: 1966; Geburtsort: Damaskus, Arabische Republik Syrien; Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Gouverneur von Damaskus, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Unterstützt das Regime und ist für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung in Syrien verantwortlich, so unter anderem für diskriminierende Praktiken gegen sunnitische Gemeinschaften in der Hauptstadt. |
28.10.2016 |
214. |
Ahmad Sheik Abdul-Qader (alias Ahmad Sheikh Abdul Qadir; Ahmad al-Sheik Abdulquader) () |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Gouverneur von Quneitra, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Früher Gouverneur von Latakia. Unterstützer und Nutznießer des Regimes, auch durch öffentliche Unterstützung der syrischen Streitkräfte und der regimetreuen Miliz. |
28.10.2016 |
215. |
Dr. Ghassan Omar Khalaf () |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Gouverneur von Hama, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Zudem Unterstützer und Nutznießer des Regimes. Steht in enger Verbindung zu Mitgliedern einer regierungsnahen Miliz in Hama, der sog. Hama-Brigade. |
28.10.2016 |
216. |
Khayr al-Din al-Sayyed (alias Khayr al-Din Abdul-Sattar al-Sayyed; Mohamed Khair al-Sayyed; Kheredden al-Sayyed; Khairuddin as-Sayyed; Khaireddin al-Sayyed; Kheir Eddin al-Sayyed; Kheir Eddib Asayed) () |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Gouverneur von Idlib, von Bashar al-Assad ernannt und mit diesem in Verbindung stehend. Nutznießer und Unterstützer des Regimes, auch durch Unterstützung der syrischen Streitkräfte und der regimetreuen Miliz. Steht in Verbindung mit dem Minister für Awqaf (religiöse Stiftungen), Dr. Mohammad Abdul-Sattar al-Sayyed, seinem Bruder. |
28.10.2016 |
217. |
Atef Naddaf () |
Geboren: 1956; Geburtsort: Umland von Damaskus; Geschlecht: männlich |
Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
218. |
Hussein Makhlouf (alias Makhluf) () |
Geboren: 1964; Geburtsort: Lattakia; Geschlecht: männlich |
Minister für kommunale Verwaltung. Im Juli 2016 ernannt. Ehemaliger Gouverneur des Gouvernements Damaskus. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. Cousin von Rami Makhlouf. |
14.11.2016 |
219. |
Ali Al-Zafir () |
Geboren: 1962; Geburtsort: Tartus; Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Minister für Kommunikation und Technologie. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
220. |
Ali Ghanem () |
Geboren: 1963; Geburtsort: Damaskus; Geschlecht: männlich |
Minister für Öl und mineralische Ressourcen. Im Juli 2016 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
221. |
Mohammed (alias Mohamed, Muhammad, Mohammad) Ramez Tourjman (alias Tourjuman) () |
Geburtsdatum: 1966 Geburtsort: Damaskus, Syrien |
Ehemaliger Informationsminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
222. |
Mohammed (alias Mohamed, Muhammad, Mohammad) al-Ahmed (alias al-Ahmad) () |
Geboren: 1961; Geburtsort: Lattakia; Geschlecht: männlich |
Kulturminister. Im Juli 2016 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
223. |
Ali Hamoud (alias Hammoud) () |
Geboren: 1964; Geburtsort: Tartus; Geschlecht: männlich |
Verkehrsminister. Im Juli 2016 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
224. |
Mohammed Zuhair (alias Zahir) Kharboutli () |
Geburtsort: Damaskus; Geschlecht: männlich |
Minister für Elektrizität. Im Juli 2016 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
225. |
Maamoun (alias Ma'moun) Hamdan () |
Geboren: 1958; Geburtsort: Damaskus; Geschlecht: männlich |
Finanzminister. Im Juli 2016 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
226. |
Nabil al-Hasan (alias al-Hassan) () |
Geboren: 1963; Geburtsort: Aleppo; Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Minister für Wasserressourcen. Im Juli 2016 ernannt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
227. |
Ahmad al-Hamu (alias al-Hamo) () |
Geburtsdatum: 1947 |
Ehemaliger Minister für Industrie. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
228. |
Abdullah al-Gharbi (alias al-Qirbi) () |
Geboren: 1962; Geburtsort: Damaskus; Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Minister für Binnenhandel und Verbraucherschutz. Im Juli 2016 ernannt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
229. |
Abdullah Abdullah () |
Geboren: 1956; Geschlecht: männlich |
Staatsminister. Im Juli 2016 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
230. |
Salwa Abdullah () |
Geboren: 1953; Geburtsort: Quneitra; Geschlecht: weiblich |
Staatsministerin. Im Juli 2016 ernannt. Als Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
231. |
Rafe'a Abu Sa'ad (alias Saad) () |
Geboren: 1954; Geburtsort: Dorf Habran (Provinz Sweida); Geschlecht: männlich |
Staatsminister. Im Juli 2016 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
232. |
Wafiqa Hosni () |
Geboren: 1952; Geburtsort: Damaskus; Geschlecht: weiblich |
Staatsministerin. Im Juli 2016 ernannt. Als Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
233. |
Rima Al-Qadiri (alias Al-Kadiri) () |
Geboren: 1963; Geburtsort: Damaskus; Geschlecht: weiblich |
Ministerin für soziale Angelegenheiten (seit August 2015). Als Ministerin der Regierung ist sie mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
14.11.2016 |
234. |
Duraid Durgham |
Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Gouverneur der Zentralbank Syriens. War verantwortlich für wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung des syrischen Regimes im Rahmen seiner Tätigkeit als Gouverneur der Zentralbank Syriens, die ebenfalls in die Liste aufgenommen wurde. |
14.11.2016 |
235. |
Ahmad Ballul (alias Ahmad Muhammad Ballul; Ahmed Balol)
|
Geburtsdatum: 10. Oktober 1954 Rang: Generalmajor; Befehlshaber der Syrisch- Arabischen Luftwaffe und Luftabwehr |
Bekleidet den Rang des Generalmajors; hochrangiger Offizier und Befehlshaber der Syrisch-Arabischen Luftwaffe und Luftabwehr, nach Mai 2011 im Amt. Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig und ist als hochrangiger Offizier der Syrisch-Arabischen Luftwaffe für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich, einschließlich der in dem Bericht des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus genannten Angriffe des syrischen Regimes mit chemischen Waffen. |
21.3.2017 |
236. |
Saji' Darwish (alias. Saji Jamil Darwish; Sajee Darwish; Sjaa Darwis) () |
Geburtsdatum: 11. Januar 1957; Rang: Generalmajor der Syrisch-Arabischen Luftwaffe |
Bekleidet den Rang eines Generalmajors; hochrangiger Offizier und ehemaliger Befehlshaber der 22. Division der Syrisch-Arabischen Luftwaffe, nach Mai 2011 im Amt. Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig und für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich; als hochrangiger Offizier der Syrisch-Arabischen Luftwaffe und Befehlshaber der 22. Division bis April 2017 trägt er die Verantwortung für den Einsatz chemischer Waffen durch Luftfahrzeuge, die von unter der Kontrolle der 22. Division stehenden Luftstützpunkten aus operieren, sowie für den Angriff auf Talmenes, der dem Bericht des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus zufolge mit am Luftstützpunkt Hama stationierten Hubschraubern des Regimes durchgeführt wurde. |
21.3.2017 |
237. |
Muhammed Ibrahim
|
Geburtsdatum: 5. August 1964 Rang: Brigadegeneral; Stellvertretender Befehlshaber der 63. Brigade der Syrisch-Arabischen Luftwaffe am Luftstützpunkt Hama |
Bekleidet den Rang des Brigadegenerals; hochrangiger Offizier und Stellvertretender Befehlshaber der 63. Brigade der Syrisch-Arabischen Luftwaffe, nach Mai 2011 im Amt. Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig; ist als hochrangiger Offizier der Syrisch-Arabischen Luftwaffe in dem vom Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus untersuchten Zeitraum und als stellvertretender Befehlshaber der 63. Brigade von März bis Dezember 2015 für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung durch den Einsatz chemischer Waffen durch die 63. Brigade in Talmenes (21. April 2014), Qmenas (16. März 2015) und Sarmin (16. März 2015) verantwortlich. |
21.3.2017 |
238. |
Badi' Mu'alla
|
Geburtsdatum: 1961 Geburtsort: Bistuwir, Jablah, Syrien Rang: Brigadegeneral; Befehlshaber der 63. Brigade der Syrisch-Arabischen Luftwaffe |
Bekleidet den Rang des Brigadegenerals; hochrangiger Offizier und Befehlshaber der 63. Brigade der Syrisch-Arabischen Luftwaffe, nach Mai 2011 im Amt. Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig; ist als Befehlshaber der 63. Brigade in dem vom Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus untersuchten Zeitraum für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung durch den Einsatz chemischer Waffen durch die 63. Brigade in Talmenes (21. April 2014), Qmenas (16. März 2015) und Sarmin (16. März 2015) verantwortlich. |
21.3.2017 |
239. |
Hisham Mohammad Mamdouh al-Sha'ar |
Geburtsdatum: 1958; Geburtsort: Damaskus (Syrien) |
Justizminister. Im März 2017 ernannt. |
30.5.2017 |
240. |
Mohammad Samer Abdelrahman al-Khalil |
|
Minister für Wirtschaft und Auswärtige Angelegenheiten. Im März 2017 ernannt. |
30.5.2017 |
241. |
Salam Mohammad al-Saffaf |
Geburtsdatum: 1979 |
Minister für Verwaltungsaufbau. Im März 2017 ernannt. |
30.5.2017 |
242. |
Samir Dabul (alias Samir Daaboul) |
Geburtsdatum: 4 September 1965 Titel: Brigadegeneral |
Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier ist er verantwortlich für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung und an der Lagerung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er steht auch in Verbindung mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation. |
18.7.2017 |
243. |
Ali Wanus (alias Ali Wannous) () |
Geburtsdatum: 5.2.1964; Titel: Generalmajor; Geschlecht: männlich |
Bekleidet den Rang eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier ist er verantwortlich für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung und an der Lagerung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er ist auch mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer in die Liste aufgenommenen Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
244. |
Yasin Ahmad Dahi (alias Yasin Dahi, Yasin Dhahi) () |
Geburtsdatum: 1960 Titel: Brigadegeneral |
Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals der syrischen Streitkräfte, nach Mai 2011 im Amt. Hochrangiger Offizier im Direktorat Militärischer Nachrichtendienst der syrischen Streitkräfte. Ehemaliger Leiter der Abteilung 235 des militärischen Nachrichtendienstes in Damaskus und des militärischen Nachrichtendienstes in Homs. Ist als hochrangiger Offizier für die gewaltsame Unterdrückung der Zivilbevölkerung verantwortlich. |
18.7.2017 |
245. |
Muhammad Yousef Hasouri (alias Mohammad Yousef Hasouri, Mohammed Yousef Hasouri) () |
Titel: Brigadegeneral |
Brigadegeneral Muhammad Hasouri ist ein hochrangiger Offizier der syrischen Luftwaffe, nach Mai 2011 im Amt. Er bekleidet die Stellung des Stabschefs der 50. Luftwaffenbrigade und des stellvertretenden Befehlshabers des Luftwaffenstützpunkts Shayrat. Brigadegeneral Muhammad Hasouri ist im Bereich der Weiterverbreitung von Chemiewaffen tätig. Er ist als hochrangiger Offizier für die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung verantwortlich. |
18.7.2017 |
246. |
Malik Hasan (alias Malek Hassan) () |
Titel: Generalmajor |
Hochrangiger Offizier und Befehlshaber der 22. Division der syrischen Luftwaffe, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier der syrischen Luftwaffe und in der Befehlskette der 22. Division trägt er Verantwortung für die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung und den Einsatz von Chemiewaffen durch Flugzeuge, die von unter der Kontrolle der 22. Division stehenden Luftwaffenstützpunkten aus operieren, wie den Angriff auf Talmenas, der dem Bericht des von den Vereinten Nationen eingesetzten Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus zufolge von am Luftwaffenstützpunkt Hama stationierten Hubschraubern des Regimes durchgeführt wurde. |
18.7.2017 |
247. |
Jayyiz Rayyan Al-Musa (alias Jaez Sawada al-Hammoud al-Mousa, Jayez al-Hammoud al-Moussa) () |
Geburtsdatum: 1954 Geburtsort: Hama, Syrien Rang: Generalmajor |
Gouverneur von Hasaka, von Bashar Al-Assad ernannt; steht in Verbindung zu Bashar Al-Assad. Hochrangiger Offizier und Befehlshaber und ehemaliger Stabschef der syrischen Luftwaffe. Als hochrangiger Offizier der syrischen Luftwaffe ist er für die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung und den Einsatz von Chemiewaffen bei Angriffen des syrischen Regimes während seiner Amtszeit als Stabschef der syrischen Luftwaffe verantwortlich, wie im Bericht des von den Vereinten Nationen eingesetzten Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus festgestellt wurde. |
18.7.2017 |
248. |
Mayzar 'Abdu Sawan (a.k.a.: Meezar Sawan) () |
Geburtsdatum: 1954 Rang: Generalmajor |
Hochrangiger Offizier und Befehlshaber Befehlshaber der 20. Division der Syrischen Luftwaffe, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier der syrischen Luftwaffe ist er für die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung verantwortlich und für Luftangriffe auf zivile Gebiete von unter der Kontrolle der 20. Division stehenden Luftwaffenstützpunkten aus. |
18.7.2017 |
▼M32 ————— |
||||
250. |
Mohammad Safwan Katan (alias Mohammad Safwan Qattan) () |
|
Mohammad Safwan Katan ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer in der Liste aufgeführten Organisation. Er ist an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Mohammad Safwan Katan war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die syrische Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
251. |
Mohammad () Ziad () Ghriwati () (alias Mohammad Ziad Ghraywati) |
|
Mohammad Ziad Ghriwati ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre. Er ist an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Mohammad Ziad Ghriwati war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden. Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
252. |
Mohammad Darar Khaludi (alias Mohammad Darar Khloudi) () |
|
Mohammad Darar Khaludi ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre. Er ist an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Mohammad Darar Khaludi war bekanntermaßen auch am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die syrische Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Er ist auch mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
253. |
Khaled () Sawan () |
|
Dr. Khaled Sawan ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre, das an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt ist. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden. Er war mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
254. |
Raymond () Rizq () (alias Raymond Rizk) |
|
Raymond Rizq ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre und an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden. Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
255. |
Fawwaz El-Atou (alias Fawaz Al Atto) () |
|
Fawwaz El-Atou ist Labortechniker beim syrischen Scientific Studies and Research Centre und an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Fawwaz El-Atou war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die syrische Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
256. |
Fayez Asi (alias Fayez al-Asi) () |
|
Fayez Asi ist Labortechniker beim syrischen Scientific Studies and Research Centre und an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die syrische Zivilbevölkerung eingesetzt wurden. Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
257. |
Hala Sirhan (alias Halah Sirhan) () |
Geburtsdatum: 5. Januar 1953 Titel: Dr. |
Dr. Hala Sirhan arbeitet mit dem syrischen militärischen Nachrichtendienst im syrischen Scientific Studies and Research Centre zusammen. Sie war im Institut 3000 tätig und an der Weiterverbreitung von Chemiewaffen beteiligt. Sie ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden. |
18.7.2017 |
258. |
Mohamed Mazen Ali Yousef () |
Geburtsdatum: 17.5.1969; Geburtsort: Umland von Damaskus; Geschlecht: männlich |
Ehemaliger Industrieminister. Im Januar 2018 ernannt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
26.2.2018 |
259. |
Imad Abdullah Sara () |
Geburtsdatum: 1968; Geburtsort: Damaskus, Syrien |
Informationsminister. Im Januar 2018 ernannt. |
26.2.2018 |
260. |
Yusuf Ajeeb (alias ; Yousef; Ajib) |
Brigadegeneral, Doktor, Sicherheitschef des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus |
Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals, eines hochrangigen Offiziers in den syrischen Streitkräften; nach Mai 2011 im Amt. Seit 2012 ist er Sicherheitschef des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig ist. Aufgrund seiner leitenden Position als Sicherheitschef des SSRC steht er auch in Verbindung mit der benannten Organisation SSRC. |
19.3.2018 |
261. |
Maher Sulaiman (alias ; Mahir; Suleiman) |
Geburtsort: Lattakia, Syrien Arzt; Direktor des Higher Institute for Applied Sciences and Technology Addresse: Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST), P.O. Box 31983, Damaskus |
Direktor des Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST), das Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen als Teil des syrischen Chemiewaffen-Verbreitungssektors erbringt. Wegen seiner Leitungsfunktion bei dem HIAST, das dem syrischen Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (subsidiary of the Scientific Studies and Research Centre (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon ist, steht er mit dem HIAST und dem SSRC in Verbindung, die beide benannte Organisationen sind. |
19.3.2018 |
262. |
Salam Tohme (alias ; Salim; Taame, Ta'mah, Toumah) |
Doktor, Stellvertretender Direktor, Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus |
Stellvertretender Direktor des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschließlich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel verantwortlich ist. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er mit der benannten Organisation SSRC in Verbindung. |
19.3.2018 |
263. |
Zuhair Fadhlun (alias ; Zoher; Fadloun, Fadhloun) |
Leiter des Instituts 3000 (alias Institut 5000), Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus |
Direktor der Abteilung des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das als Institut 3000 (alias Institut 5000) bekannt ist. Als solcher ist er für Projekte für chemische Waffen, einschließlich der Herstellung chemischer Stoffe und Munition, verantwortlich. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er mit der benannten Organisation SSRC in Verbindung. |
19.3.2018 |
►M32 282 ◄ . |
Anas Talas (alias ; Anas Talous/ Tals/Tuls/Tlass) |
Geschlecht: männlich Position: Vorsitzender der Talas Group Geburtsdatum: 25. März 1971 Staatsangehörigkeit: Syrisch |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft. Durch seine geschäftlichen Tätigkeiten und Investitionen ist Anas Talas außerdem Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. 2018 ist die Talas Group unter Anas Talas' Vorsitz in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang 23 Mrd. SYP mit der Damascus Cham Holding zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten. |
21.1.2019 |
283. |
Jamal Eddin Mohammed Nazer (alias ; Nazir Ahmad, Mohammed JamalEddine) |
Geschlecht: männlich Position: Mitbegründer und Mehrheitsanteilseigner der Apex Development and Projects LLC und Begründer der A'ayan Company for Projects and Equipment. Geburtsdatum: 2.1.1962 Geburtsort: Damaskus, Arabische Republik Syrien Staatsangehörigkeit: Syrisch Reisepass Nummer: N 011612445, Ausstellungsnummer 002-17-L022286 (Ausstellungsort: Arabische Republik Syrien) Identitätsnummer: 010-30208342 (Ausstellungsort: Arabische Republik Syrien) |
Führender in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Mehrheitsanteils von 90 % in der Apex Development and Projects LLC, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang 34,8 Mio. USD zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Jamal Eddin Mohammed Nazer Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. |
21.1.2019 |
►M32 284 ◄ . |
Mazin Al-Tarazi (alias ; Mazen al-Tarazi) |
Geschlecht: männlich Position: Geschäftsmann Geburtsdatum: September 1962 Staatsangehörigkeit: Syrisch |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen im Bau- und Luftfahrtsektor. Durch seine Investitionen und Tätigkeiten ist Mazin Al-Tarazi Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. Insbesondere hat Al-Tarazi mit der Damascus Cham Holding eine Vereinbarung über Investitionen in Höhe von 320 Mio. USD in den Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, geschlossen; ihm wurde auch eine Lizenz für eine private Fluggesellschaft in Syrien erteilt. |
21.1.2019 |
►M32 285 ◄ . |
Samer Foz (alias Samir() Foz () / Fawz; Samer Zuhair Foz) |
Geschlecht: männlich Position: Geschäftsführer der Aman Group Geburtsdatum: Mai 1973 Geburtsort: Latakia, Syrien Staatsangehörigkeiten: Syrisch, Türkisch Weitere Angaben: Geschäftsführender Vorsitzender der Aman Group. Tochterunternehmen: Foz for Trading, Al-Mohaimen for Transportation & Contracting. Die Aman Group ist der privatwirtschaftliche Partner im Gemeinschaftsunternehmen Aman Damascus JSC mit der Damascus Cham Holding, an der Foz ein Anteilseigner ist. Emmar Industries ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Aman Group und der Hamisho Group, in der Foz Mehrheitsanteilseigner und Vorsitzender ist. |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich eines vom Regime unterstützten Gemeinschaftsunternehmens, das an der Entwicklung von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, beteiligt ist. Samer Foz unterstützt das Regime finanziell und auf andere Weise, u. a. durch die Finanzierung der syrischen Miliz „Military Security Shield“ und die Vermittlung von Getreidegeschäften. Aufgrund seiner Verbindungen zum Regime profitiert er außerdem finanziell vom Zugang zu Geschäftsmöglichkeiten durch den Weizenhandel und Wiederaufbauprojekte. |
21.1.2019 |
►M32 286 ◄ . |
Khaldoun Al-Zoubi (alias Khaldoon al-Zu'bi; Khaldoun Zubi) |
Geschlecht: männlich Position: Stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding (alias Aman Group) Geburtsdatum: 1979 Staatsangehörigkeit: Syrisch |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich seiner Funktionen als stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding und Mehrheitsanteilseigner der Fluggesellschaft Fly Aman. In diesen Eigenschaften steht er in Verbindung zu Samer Foz. Die Aman Holding ist im Aufsichtsrat von „Aman Damascus“ vertreten, einem Gemeinschaftsunternehmen zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, und hält einen Mehrheitsanteil an „Aman Damascus“. Durch seine Stellung als stellvertretender Vorsitzender der Aman Holding ist Al-Zoubi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes. |
21.1.2019 |
►M32 287 ◄ . |
Hussam Al-Qatirji (alias Hussam/Hossam Ahmed/Mohammed/Muhammad al-Katerji ) |
Geschlecht: männlich Position: Geschäftsführer der Katerji Group (alias al-Qatirji Company / Qatirji Company / Khatirji Group / Katerji International Group) Geburtsdatum: 1982 Geburtsort: Raqqa, Syrien Staatsangehörigkeit: Syrisch |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann, auch Parlamentsmitglied für Aleppo. Durch das Zustandebringen von Öl- und Weizengeschäften mit dem Regime, von denen er auch selbst profitiert, ist Al-Qatirji Unterstützer und Nutznießer des Regimes. |
21.1.2019 |
270. |
Bashar Mohammad Assi |
Geschlecht: männlich Position: Vorsitzender des Vorstands von „Aman Damascus“. Mitbegründer der Fluggesellschaft Fly Aman Limited Liability. Geburtsdatum: 1977 Staatsangehörigkeit: Syrisch |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen und Tätigkeiten in zahlreichen Branchen der syrischen Wirtschaft, einschließlich seiner Funktion als Mitbegründer der Fluggesellschaft Fly Aman und Vorstandsvorsitzender von „Aman Damascus“, eines Gemeinschaftsunternehmens, das an der Entwicklung von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, beteiligt ist. Durch seine Position als Vorstandsvorsitzender von „Aman Damascus“ ist Assi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes. |
21.1.2019 |
271. |
Khaled al-Zubaidi (alias (Mohammed) Khaled/Khalid (Bassam) (al-) Zubaidi/Zubedi ) |
Geschlecht: männlich Position: Miteigentümer von Zubaidi and Qalei LLC, Direktor der Agar Investment Company, Generaldirektor der Al Zubaidi Company und der Al Zubaidi & Al Taweet Contracting Company, Direktor und Eigentümer der Zubaidi Development Company und Miteigentümer der Enjaz Investment Company. Staatsangehörigkeit: Syrisch |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Anteils von 50 % an der Zubaidi and Qalei LLC, die derzeit den Luxustourismuskomplex Grand Town baut und mit der das Regime einen Vertrag über 45 Jahre gegen 19-21 % ihres Ertrags geschlossen hat. In dieser Eigenschaft steht er in Verbindung zu Nader Qalei. Durch seine Geschäftstätigkeit und insbesondere seinen Anteil am Bauprojekt Grand Town ist Khaled al-Zubaidi Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes. |
21.1.2019 |
272. |
Hayan Kaddour (alias Hayyan Kaddour bin Mohammed Nazem; Hayan Mohammad Nazem Qaddour) |
Geschlecht: männlich Position: Hauptanteilseigner der Exceed Development and Investment Company Geburtsdatum: 14.7.1970 oder 24.7.1970 Geburtsort: Damaskus, Arabische Republik Syrien Staatsangehörigkeit: syrisch, schweizerisch Reisepass-Nr.: No X4662433 (Ausstellungsort: Schweiz); N 004599905 (Ausstellungsort: Arabische Republik Syrien) |
Führender in Syrien tätiger Geschäftsmann mit einem Anteil von 67 % an der Exceed Development and Investment Company, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD) zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Hayan Mohammad Nazem Qaddour Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. |
21.1.2019 |
273. |
Maen Rizk Allah Haykal (alias Heikal Bin Rizkallah) |
Geschlecht: männlich Position: Sekundärer Anteilseigner der Exceed Development and Investment Company Staatsangehörigkeit: Syrisch |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit einem Anteil von 33 % an der Exceed Development and Investment Company, die in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD zum Bau von Marota City, eines vom Regime unterstützten Bauprojekts mit Luxuswohnungen und -geschäften, eingetreten ist. Durch seine Beteiligung am Bauprojekt Marota City ist Maen Rizk Allah Haykal Nutznießer und/oder Unterstützer des syrischen Regimes. |
21.1.2019 |
274. |
Nader Qalei (alias Kalai, Kalei) |
Geschlecht: männlich Name: Nader Kalai Geburtsdatum: 9.7.1965; Geburtsort: Damaskus Staatsangehörigkeit: Syrisch Reisepass-Nummer (einschließlich Land, Datum und Ort der Ausstellung): Arabische Republik Syrien, N 010170320, Ausstellungsnummer: 002-15-L062672, Ausstellungsdatum: 24.5.2015, Ablaufdatum: 23.5.2021; Identitätsnummer der Arabischen Republik Syrien, 010-40036453. Position: Mehrheitsanteilseigner der Castle Investment Holding, Miteigentümer der Zubaidi and Qalei LLC, Vorsitzender von Kalai Industries Management Angehörige/Geschäftspartner oder Partner/Verbindungen zu benannten Personen: Khaled al-Zubaidi Anschrift: Young Avenue, Halifax, Kanada |
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit erheblichen Investitionen in der Bauindustrie, einschließlich eines Anteils von 50 % an der Zubaidi and Qalei LLC, die derzeit den Luxustourismuskomplex Grand Town baut und mit der das Regime einen Vertrag über 45 Jahre gegen 19-21 % ihres Ertrags geschlossen hat. In dieser Eigenschaft steht er in Verbindung zu Khaled al-Zubaidi. Durch seine Geschäftstätigkeit und insbesondere seinen Anteil am Bauprojekt Grand Town ist Nader Qalei Nutznießer und/oder Unterstützer des Regimes. |
21.1.2019 |
275. |
Generalmajor Mohammad Khaled al-Rahmoun |
Geboren: 1957; Geburtsort: Idleb; Geschlecht: männlich |
Innenminister. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
4.3.2019 |
276. |
Mohammad Rami Radwan Martini |
Geboren: 1970; Geburtsort: Aleppo; Geschlecht: männlich |
Minister für Fremdenverkehr. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
4.3.2019 |
277. |
Imad Muwaffaq al-Azab |
Geboren: 1970; Geburtsort: Umland von Damaskus; Geschlecht: männlich |
Minister für Bildung. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
4.3.2019 |
278. |
Bassam Bashir Ibrahim |
Geboren: 1960; Geburtsort: Hama; Geschlecht: männlich |
Minister für Höhere Bildung. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
4.3.2019 |
279. |
Suhail Mohammad Abdullatif |
Geboren: 1961; Geburtsort: Lattakia; Geschlecht: männlich |
Minister für öffentliche Arbeiten und Wohnungsbau. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
4.3.2019 |
280. |
Iyad Mohammad al-Khatib |
Geboren: 1974; Geburtsort: Damaskus; Geschlecht: männlich |
Minister für Kommunikation und Technologie. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
4.3.2019 |
281. |
Mohammad Maen Zein-al-Abidin Jazba |
Geboren: 1962; Geburtsort: Aleppo; Geschlecht: männlich |
Industrieminister. Im November 2018 ernannt. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. |
4.3.2019 |
B. Organisationen
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
1. |
Bena Properties |
|
Kontrolliert von Rami Makhlouf; finanziert das Regime. |
23.6.2011 |
2. |
Al Mashreq Investment Fund (AMIF) (alias Sunduq Al Mashrek Al Istithmari) |
Postfach 108, Damaskus Tel.: 963 112110059 / 963 112110043 Fax: 963 933333149 |
Kontrolliert von Rami Makhlouf; finanziert das Regime. |
23.6.2011 |
3. |
Hamcho International (alias Hamsho International Group) |
Baghdad Street, PO Box 8254 Damaskus Tel. 963 112316675 Fax 963 112318875 Website: www.hamshointl.com E-Mail: info@hamshointl.com und hamshogroup@yahoo.com |
Hamcho International ist eine große syrische Holdinggesellschaft im Eigentum von Mohammed Hamcho. Hamcho International ist selbst Unterstützer und Nutznießer des Regimes und steht in Verbindung mit einer Person, die Nutznießer und Unterstützer des Regimes ist. |
27.1.2015 |
4. |
Military Housing Establishment (alias MILIHOUSE) |
|
Unternehmen für öffentliche Arbeiten, kontrolliert von Riyad Chaliche und dem Verteidigungsministerium; finanziert das Regime. |
23.6.2011 |
5. |
Direktorat Politische Sicherheit |
|
unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens |
23.8.2011 |
6. |
Direktorat Allgemeiner Nachrichtendienst |
|
unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens |
23.8.2011 |
7. |
Direktorat Militärischer Nachrichtendienst |
|
unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens |
23.8.2011 |
8. |
Nachrichtendienst der Luftwaffe |
|
unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens |
23.8.2011 |
9. |
Qods-Einheit des IRGC (Quds-Einheit) |
Teheran, Iran |
Die Qods- bzw. Quds-Einheit ist eine Spezialeinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC). Die Qods-Einheit ist beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstung und Unterstützung für das syrische Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien. Die Qods-Einheit der IRGC hat den syrischen Sicherheitskräften technische Hilfe, Ausrüstung und Unterstützung für die Repression gegen die zivile Protestbewegung bereitgestellt |
23.8.2011 |
10. |
Mada Transport |
Niederlassung der Cham-Holding (Sehanya Dara'a Highway, PO Box 9525, Tel.: 00 963 11 99 62) |
Wirtschaftliche Einheit, die das Regime finanziert |
2.9.2011 |
11. |
Cham Investment Group |
Niederlassung der Cham-Holding (Sehanya Dara'a Highway, PO Box 9525, Tel.: 00 963 11 99 62) |
Wirtschaftliche Einheit, die das Regime finanziert |
2.9.2011 |
12. |
Real Estate Bank |
Insurance Bldg Yousef Al-Azmeh Sqr. Damaskus PO Box: 2337 Damaskus Arabische Republik Syrien; Tel.: (+963) 11 2456777 und 2218602; Fax: (+963) 11 2237938 und 2211186; E-Mail-Adresse der Bank Publicrelations@reb.sy Website: www.reb.sy |
Im staatlichen Eigentum stehende Bank, die das Regime finanziell unterstützt |
2.9.2011 |
13. |
Addounia TV (alias Dounia TV) |
Tel.: +963-11-5667274; +963-11-5667271; Fax: +963-11-5667272; Website: http://www.addounia.tv |
Addounia TV hat zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Syrien aufgestachelt |
23.9.2011 |
14. |
Cham-Holding |
Cham-Holding Building Daraa Highway - Ashrafiyat Sahnaya Rif Dimashq – Syrien P.O. Box 9525; Tel.: +963 (11) 9962; +963 (11) 668 14000; +963 (11) 673 1044; Fax +963 (11) 673 1274; E-Mail: info@chamholding.sy Website: www.chamholding.sy |
Kontrolliert von Rami Makhlouf; größte Holdinggesellschaft Syriens, zieht Nutzen aus dem Regime und unterstützt es |
23.9.2011 |
15. |
El-Tel. Co. (El-Tel. Middle East Company) |
Anschrift: Dair Ali Jordan Highway, P.O. Box 13052, Damaskus, Syrien; Tel. +963-11-2212345; Fax +963-11-44694450 E-Mail: sales@eltelme.com Website: www.eltelme.com |
Herstellung und Lieferung von Kommunikations- und Fernleitungsmasten und anderer Ausrüstung für das syrische Militär |
23.9.2011 |
16. |
Ramak Constructions Co. |
Anschrift: Dara'a Highway, Damaskus, Syrien; Tel.: +963-11-6858111; Mobiltel.: +963-933-240231 |
Bau von Kasernen, Grenzposten und anderen Gebäuden für militärische Zwecke |
23.9.2011 |
17. |
Souruh Company (alias SOROH Al Cham Company) |
Adresse: Adra Free Zone Area, Damaskus, Syrien; Tel: +963-11-5327266; Mobil: +963-933-526812; +963-932-878282; Fax: +963-11-5316396 E-Mail: sorohco@gmail.com Website: http://sites.google.com/site/sorohco |
Die Mehrheit der Aktien des Unternehmens steht direkt oder indirekt im Eigentum von Rami Makhlouf. |
►C1 23.9.2011 ◄ |
18. |
Syriatel |
Thawra Street, Ste Building 6th Floor, BP 2900; Tel.: +963-116126 270; Fax: +963 11 23 73 97 19; E-Mail: info@syriatel.com.sy; Website: http://syriatel.sy/ |
Kontrolliert von Rami Makhlouf; unterstützt das Regime finanziell: zahlt im Rahmen seines Lizenzvertrags 50 % seines Gewinns an die Regierung |
23.9.2011 |
19. |
Cham Press TV |
Al Qudsi building, 2nd Floor - Baramkeh - Damaskus; Tel.: +963-11-2260805; Fax: +963-11-2260806 E-Mail: mail@champress.com Website: www.champress.net |
Fernsehsender, der sich an Desinformationskampagnen und Aufstachelung zu Gewalt gegen Demonstranten beteiligt. |
1.12.2011 |
20. |
Al Watan |
Al Watan Newspaper -Damaskus – Duty Free Zone; Tel.: 00963 11 2137400; Fax: 00963 11 2139928 |
Tageszeitung, die sich an Desinformationskampagnen und Aufstachelung zu Gewalt gegen Demonstranten beteiligt |
1.12.2011 |
21. |
Centre d'études et de recherches syrien (CERS) (alias Centre d'Etude et de Recherche Scientifique (CERS), Scientific Studies and Research Center (SSRC), Centre de Recherche de Kaboun) |
Barzeh Street, P.O.Box 4470, Damaskus |
Unterstützt die syrische Armee beim Erwerb von Ausrüstung, die zur Überwachung von und das Vorgehen gegen Demonstranten dient. Ist im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig und ist die für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschließlich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel verantwortliche staatliche Stelle. |
1.12.2011 |
22. |
Business Lab |
Maysat Square, Al Rasafi Street Bldg. 9, PO Box 7155, Damaskus; Tel.: 963112725499; Fax: 963112725399 |
Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient |
1.12.2011 |
23. |
Industrial Solutions |
Baghdad Street 5, PO Box 6394, Damaskus; Tel./Fax: 63114471080 |
Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient |
1.12.2011 |
24. |
Mechanical Construction Factory (MCF) |
PO Box 35202, Industrial Zone, Al-Qadam Road, Damaskus |
Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient |
1.12.2011 |
25. |
Syronics – Syrian Arab Co. for Electronic Industries |
Kaboon Street, P.O.Box 5966, Damaskus; Tel.: +963-11-5111352; Fax:+963-11-5110117 |
Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient |
1.12.2011 |
26. |
Handasieh – Organization for Engineering Industries |
PO Box 5966, Abou Bakr Al Seddeq Str., Damaskus, und PO BOX 2849 Al Moutanabi Street, Damaskus, und PO BOX 21120 Baramkeh, Damaskus Tel.: 963112121816; 963112121834; 963112214650; 963112212743; 963115110117 |
Scheinfirma, die zur Beschaffung von sensibler Ausrüstung für das CERS dient |
1.12.2011 |
27. |
Syria Trading Oil Company (Sytrol) |
Prime Minister Building, 17 Street Nissan, Damaskus, Syrien |
Im staatlichen Eigentum stehendes Unternehmen mit Zuständigkeit für die gesamte Erdölausfuhr aus Syrien. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
1.12.2011 |
28. |
General Petroleum Corporation (GPC) |
New Sham- Building of Syrian Oil Company, PO Box 60694, Damaskus, Syrien BOX: 60694; Tel.: 963113141635; Fax: 963113141634; E-Mail: info@gpc-sy.com |
Staatliche Erdölgesellschaft. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
1.12.2011 |
29. |
Al Furat Petroleum Company |
Dummar - New Sham -Western Dummer 1st. Island -Property 2299- AFPC Building P.O. Box 7660 Damaskus, Syrien; Tel.: 00963-11- (6183333); 00963-11- (31913333); Fax: 00963-11- (6184444); 00963-11- (31914444); afpc@afpc.net.sy |
Zu 50 % im Eigentum von GPC stehendes Joint Venture. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
1.12.2011 |
30. |
Industrial Bank |
Dar Al Muhanisen Building, 7th Floor, Maysaloun Street, P.O. Box 7572 Damaskus, Syrien; Tel.: +963 11-222-8200; +963 11-222-7910; Fax: +963 11-222-8412 |
Staatliche Bank. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
23.1.2012 |
31. |
Popular Credit Bank |
Dar Al Muhanisen Building, 6th Floor, Maysaloun Street, Damaskus, Syrien.; Tel.: +963 11-222-7604; +963 11-221-8376; Fax: +963 11-221-0124 |
Staatliche Bank. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
23.1.2012 |
32. |
Saving Bank |
Syrien – Damaskus – Merjah – Al-Furat St. P.O. Box: 5467; Fax: 224 4909; 245 3471; Tel.: 222 8403; E-Mail: s.bank@scs-net.org, post-gm@net.sy |
Staatliche Bank. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
23.1.2012 |
33. |
Agricultural Cooperative Bank |
Agricultural Cooperative Bank Building, Damaskus Tajhez, P.O. Box 4325, Damaskus, Syrien; Tel.: +963 11-221-3462; +963 11-222-1393; Fax: +963 11-224-1261; Website: www.agrobank.org |
Staatliche Bank. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
23.1.2012 |
34. |
Syrian Lebanese Commercial Bank |
Syrian Lebanese Commercial Bank Building, 6th Floor, Makdessi Street, Hamra, P.O. Box 118701, Beirut, Libanon; Tel.: +961 1-741666; Fax: +961 1-738228; +961 1-753215; +961 1-736629; Website: www.slcb.com.lb |
Tochtergesellschaft der bereits gelisteten Commercial Bank of Syria. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
23.1.2012 |
35. |
Deir ez-Zur Petroleum Company |
Dar Al Saadi Building 1st, 5th, and 6th Floor Zillat Street Mazza Area P.O. Box 9120 Damaskus, Syrien; Tel.: +963 11-662-1175; +963 11-662-1400; Fax: +963 11-662-1848 |
Joint Venture von GPC. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
23.1.2012 |
36. |
Ebla Petroleum Company alias Ebco |
Head Office Mazzeh Villat Ghabia Dar Es Saada 16, P.O. Box 9120, Damaskus, Syrien; Tel: +963 116691100 |
Joint Venture von GPC. Unterstützt das Regime finanziell. |
23.1.2012 |
37. |
Dijla Petroleum Company |
Building No. 653 – 1st Floor, Daraa Highway, P.O. Box 81, Damaskus, Syrien |
Joint Venture von GPC. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
23.1.2012 |
38. |
Zentralbank Syriens (Central Bank of Syria) |
Syrien, Damaskus, Sabah Bahrat Square Anschrift: Altjreda al Maghrebeh square, Damaskus, Arabische Republik Syrien, P.O. Box: 2254 |
Leistet finanzielle Unterstützung für das Regime |
27.2.2012 |
39. |
Syrian Petroleum company |
Anschrift: Dummar Province, Expansion Square, Island 19- Building 32 P.O. BOX: 2849 oder 3378; Tel.: 00963-11-3137935 oder 3137913; Fax: 00963-11-3137979 or 3137977; E-Mail: spccom2@scs-net.org oder spccom1@scs-net.org; Websites: www.spc.com.sy www.spc-sy.com |
Staatliche Erdölgesellschaft. Unterstützt das syrische Regime finanziell. |
23.3.2012 |
40. |
Mahrukat Company (The Syrian Company for the Storage and Distribution of Petroleum Products) |
Hauptsitz: Damaskus – Al Adawi st., Petroleum building; Fax: 00963-11/4445796; Tel.: 00963-11/44451348 – 4451349; E-Mail: mahrukat@net.sy; Website: http://www.mahrukat.gov.sy/indexeng.php |
Staatliche Erdölgesellschaft. Unterstützt das syrische Regime finanziell. |
23.3.2012 |
41. |
General Organisation of Tobacco |
Salhieh Street 616, Damaskus, Syrien |
Unterstützt das syrische Regime finanziell. Die Organisation steht vollständig im Eigentum des syrischen Staates. Ihre Gewinne, die u.a. aus dem Verkauf von Lizenzen zur Vermarktung ausländischer Tabakmarken und aus der Besteuerung von deren Einfuhr stammen, werden an den syrischen Staat abgeführt. |
15.5.2012 |
42. |
Verteidigungs-ministerium |
Anschrift: Umayyad Square, Damaskus; Tel.: +963-11-7770700 |
Unmittelbar an der Repression beteiligtes Ressort der syrischen Regierung |
26.6.2012 |
43. |
Innenministerium |
Anschrift: Merjeh Square, Damaskus; Tel.: +963-11-2219400; +963-11-2219401; +963-11-2220220; +963-11-2210404 |
Unmittelbar an der Repression beteiligtes Ressort der syrischen Regierung |
26.6.2012 |
44. |
Syrisches Büro für Nationale Sicherheit |
|
Ressort der syrischen Regierung und Organ der syrischen Baath Partei. Unmittelbar an der Repression beteiligt. Hat die syrischen Sicherheitskräfte angewiesen, mit äußerster Gewalt gegen die Demonstranten vorzugehen. |
26.6.2012 |
▼M3 ————— |
||||
46. |
General Organisation of Radio and TV (alias Syrian Directorate General of Radio & Television Est; alias General Radio and Television Corporation; alias Radio and Television Corporation; alias GORT) |
Anschrift: Al Oumaween Square, P.O. Box 250, Damaskus, Syrien; Tel. 963-11-223-4930 |
Staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalt, die dem syrischen Ministerium für Information nachgeordnet ist und in dieser Funktion die Informationspolitik dieses Ministeriums unterstützt und fördert. Betreibt Syriens staatliche Fernsehsender (zwei Kabelsender und ein Satellitensender) sowie staatliche Rundfunksender. GORT hat zu Gewalt gegen die Zivilbevölkerung in Syrien aufgerufen und wird vom Assad-Regime als Propagandainstrument und zur Verbreitung von Desinformationen genutzt. |
26.6.2012 |
47. |
Syrian Company for Oil Transport (alias Syrian Crude Oil Transportation Company; alias 'SCOT'; alias 'SCOTRACO') |
Banias Industrial Area, Latakia Entrance Way, P.O. Box 13, Banias, Syrien; Website www.scot-syria.com; E-Mail: scot50@scn-net.org |
Staatliche Erdölgesellschaft Syriens. Unterstützt das Regime finanziell. Industrial Bank |
26.6.2012 |
48. |
Drex Technologies S.A. |
Eintragungsdatum: 4. Juli 2000; Eintragungsnummer: 394678; Direktor: Rami Makhlouf Eingetragener Vertreter: Mossack Fonseca & Co (BVI) Ltd |
Drex Technologies ist vollständig im Besitz von Rami Makhlouf, der wegen finanzieller Unterstützung des syrischen Regimes in die Sanktionsliste der EU aufgenommen wurde. Rami Makhlouf nutzt Drex Technologies zur Begünstigung und Verwaltung seiner internationalen Finanzholdings, so auch einer Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen SyriaTel, das bereits in die EU-Sanktionsliste aufgenommen wurde, weil auch dieses das syrische Regime finanziell unterstützt. |
24.7.2012 |
49. |
Cotton Marketing Organisation |
Anschrift: Bab Al-Faraj P.O. Box 729, Aleppo; Tel.: +96321 2239495/6/7/8; Cmo-aleppo@mail.sy, www.cmo.gov.sy |
Staatliches Unternehmen. Unterstützt das syrische Regime finanziell. |
24.7.2012 |
50. |
Syrian Arab Airlines (alias SAA, alias Syrian Air) |
Al-Mohafazeh Square, P.O. Box 417, Damaskus, Syrien; Tel.: +963112240774 |
Vom Regime kontrolliertes öffentliches Unternehmen. Unterstützt das Regime finanziell. |
24.7.2012 |
▼M32 ————— |
||||
52. |
Megatrade |
Anschrift: Aleppo Street, P.O. Box 5966, Damaskus, Syrien; Fax: 963114471081 |
Handelt im Auftrag des gelisteten Scientific Studies and Research Centre (SSRC). Beteiligt an infolge der EU-Sanktionen gegen die syrische Regierung verbotenem Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. |
16.10.2012 |
53. |
Expert Partners |
Anschrift: Rukn Addin, Saladin Street, Building 5, PO Box: 7006, Damaskus, Syrien |
Handelt im Auftrag des gelisteten Scientific Studies and Research Centre (SSRC). Beteiligt an infolge der EU-Sanktionen gegen die syrische Regierung verbotenem Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. |
16.10.2012 |
54. |
Overseas Petroleum Trading alias Overseas Petroleum Trading SAL (Off-Shore) alias Overseas Petroleum Company |
Dunant Street, Snoubra Sector, Beirut, Libanon. |
Unterstützerin und Nutznießerin des syrischen Regimes durch die Organisation verdeckter Öllieferungen für das syrische Regime. |
23.7.2014 |
▼M20 ————— |
||||
56. |
The Baniyas Refinery Company alias Banias, Banyas. |
Banias Refinery Building, 26 Latkia Main Road, Tartous, P.O. Box 26, Syrien. |
Tochtergesellschaft der General Corporation for Refining and Distribution of Petroleum Products (GCRDPP), einer Abteilung des Ministeriums für Öl und mineralische Ressourcen. Leistet als solche finanzielle Unterstützung für das syrische Regime. |
23.7.2014 |
57. |
The Baniyas Refinery Company alias Hims, General Company for Homs Refinery. |
General Company for Homs Refinery Building, 352 Tripoli Street, Homs, P.O. Box 352, Syrien. |
Tochtergesellschaft der General Corporation for Refining and Distribution of Petroleum Products (GCRDPP), einer Abteilung des Ministeriums für Öl und mineralische Ressourcen. Leistet als solche finanzielle Unterstützung für das syrische Regime. |
23.7.2014 |
58. |
Army Supply Bureau |
PO Box 3361, Damaskus |
An der Beschaffung militärischer Ausrüstung für das Regime beteiligt und daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. Stelle des syrischen Verteidigungsministeriums. |
23.7.2014 |
59. |
Industrial Establishment of Defence. alias Industrial Establishment of Defense (IED), Industrial Establishment for Defence, Defence Factories Establishment, Establissements Industriels de la Defense (EID), Establissement Industrial de la Defence (ETINDE), Coefficient Defense Foundation. |
Al Thawraa Street, P.O. Box 2330 Damascas, oder Al-Hameh, Damascas Countryside, P.O. Box 2230. |
An der Beschaffung militärischer Ausrüstung für das Regime beteiligt und daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. Stelle des syrischen Verteidigungsministeriums. |
23.7.2014 |
60. |
Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST) ( ) (alias Institut Supérieur des Sciences Appliquées et de Technologie (ISSAT)) |
P.O. Box 31983, Barzeh |
Dem bereits benannten syrischen Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon. Erbringt Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen für das SSRC und ist daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. |
23.7.2014 |
61. |
National Standards & Calibration Laboratory (NSCL) |
P.O. Box 4470 Damaskus |
Dem bereits benannten syrischen Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon. Erbringt Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen für das SSRC und ist daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. |
23.7.2014 |
62. |
El Jazireh alias Al Jazerra |
Shaheen Building, 2. Stock, Sami el Solh, Beirut Kohlenwasserstoff-Sektor. |
Im Besitz oder unter der Kontrolle von Ayman Jaber, daher geschäftlich verbunden mit einer benannten Person. |
23.7.2014 |
63. |
Pangates International Corp Ltd (alias Pangates) |
PO Box 8177 Sharjah Airport International Free Zone Vereinigte Arabische Emirate |
Pangates fungiert als Vermittlerin bei der Lieferung von Erdöl an das syrische Regime. Daher ist sie Nutznießerin und Unterstützerin des syrischen Regimes. Ferner steht sie in Verbindung mit dem in die Liste aufgenommenen syrischen Erdölunternehmen Sytrol. |
21.10.2014 |
64. |
██████ ██████ |
██████ ██████ |
██████ |
██████ |
65. |
Organisation for Technological Industries (alias Technical Industries Corporation (im Folgenden „TIC“)) |
Anschrift: PO Box 11037 Damaskus, Syrien |
Tochtergesellschaft des vom Rat benannten syrischen Verteidigungsministeriums. OTI ist an der Produktion chemischer Waffen für das syrische Regime beteiligt. Sie ist daher für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Bevölkerung verantwortlich. Als Tochtergesellschaft des Verteidigungsministeriums steht sie auch in Verbindung mit einer benannten Organisation. |
7.3.2015 |
66. |
Syrian Company for Information Technology (im Folgenden „SCIT“) |
Anschrift: PO Box 11037 Damaskus, Syrien |
Tochtergesellschaft der „Organisation for Technological Industries“ (im Folgenden „OTI“) und somit des syrischen Verteidigungsministeriums, die vom Rat benannt wurden. SCIT arbeitet ferner mit der vom Rat benannten Syrischen Zentralbank zusammen. Als Tochtergesellschaft der OTI und des Verteidigungsministeriums steht die SCIT auch in Verbindung mit diesen benannten Organisationen. |
7.3.2015 |
67. |
Hamsho Trading (alias Hamsho Group; Hmisho Trading Group; Hmisho Economic Group) |
Hamsho Building 31 Baghdad Street Damaskus, Syrien |
Tochtergesellschaft der vom Rat benannten „Hamsho International“. In dieser Eigenschaft steht „Hamsho Trading“ in Verbindung mit einer benannten Organisation, der „Hamsho International“. „Hamsho Trading“ unterstützt das syrische Regime über ihre Tochtergesellschaften, darunter „Syria Steel“. Über ihre Tochtergesellschaften steht „Hamsho Trading“ in Verbindung mit regimetreuen Gruppen wie den Shabiha-Milizen. |
7.3.2015 |
▼M15 ————— |
||||
▼M32 ————— |
||||
71. |
██████ ██████ |
██████ ██████ |
██████ |
██████ |
72. |
Rawafed Damascus Private Joint Stock Company (alias Rawafed/Rawafid/ Rawafed (Tributary) Damascus Private Joint Stock Company) |
Anschrift: Damaskus, Syrien |
Rawafed Damascus Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 48,3 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding, Ramak Development and Humanitarian Projects, Al-Ammar LLC, Timeet Trading LLC (auch Ultimate Trading Co. Ltd. genannt) und Wings Private JSC. Rawafed ist Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes, u. a. durch seine Beteiligung am vom Regime unterstützten Luxusprojekt Marota City. |
21.1.2019 |
73. |
Aman Damascus Joint Stock Company (alias Aman Damascus JSC) |
Anschrift: Damaskus, Syrien |
Aman Damascus Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 18,9 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und der Aman Group. Durch seine Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Aman Damascus Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes. |
21.1.2019 |
74. |
Bunyan Damascus Private Joint Stock Company (alias Bunyan Damascus Private JSC) |
Anschrift: Damaskus, Syrien |
Bunyan Damascus Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 34,8 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding, Apex Development and Projects LLC und Tamayoz LLC. Durch die Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Bunyan Damascus Private Joint Stock Company Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes. |
21.1.2019 |
75. |
Mirza |
Anschrift: Damaskus, Syrien |
Mirza ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 52,7 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und der Talas Group. Durch seine Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Mirza Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes. |
21.1.2019 |
76. |
Developers Private Joint Stock Company (alias Developers Private JSC) |
Anschrift: Damaskus, Syrien |
Developers Private Joint Stock Company ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit einem Umfang von 17,7 Mio. USD zwischen der Damascus Cham Holding und Exceed Development and Investment. Durch die Beteiligung an dem vom Regime unterstützten Luxusbauprojekt Marota City ist Developers Private Joint Stock Company Unterstützer und/oder Nutznießer des syrischen Regimes. |
21.1.2019 |
ANHANG II
Liste der Organisationen nach Artikel 28
Organisationen
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste |
1. |
Commercial Bank of Syria |
— Zweigstelle Damaskus, P.O. Box 2231, Moawiya St., Damaskus, Syrien; — P.O. Box 933, Yousef Azmeh Square, Damaskus, Syrien; — Zweigstelle Aleppo, PO Box 2, Kastel Hajjarin St., Aleppo, Syrien; ►C7 SWIFT/BIC: CMSYSYDA; ◄ alle Filialen weltweit [NPWMD] Website: http://cbs-bank.sy/En-index.php Tel.: +963 11 2218890; Fax: +963 11 2216975; Geschäftsleitung: dir.cbs@mail.sy |
Im staatlichen Eigentum stehende Bank, die das Regime finanziell unterstützt |
13.10.2011 |