02012D0642 — DE — 25.06.2021 — 017.001


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►B

►M18  BESCHLUSS 2012/642/GASP DES RATES

vom 15. Oktober 2012

über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus  ◄

(ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

 M1

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2013/248/GASP DES RATES vom 29. Mai 2013

  L 143

24

30.5.2013

 M2

BESCHLUSS 2013/308/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013

  L 172

31

25.6.2013

 M3

BESCHLUSS 2013/534/GASP DES RATES vom 29. Oktober 2013

  L 288

69

30.10.2013

 M4

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES vom 20. Januar 2014

  L 16

32

21.1.2014

 M5

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/439/GASP DES RATES vom 8. Juli 2014

  L 200

13

9.7.2014

 M6

BESCHLUSS 2014/750/GASP DES RATES vom 30. Oktober 2014

  L 311

39

31.10.2014

 M7

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/1142 DES RATES vom 13. Juli 2015

  L 185

20

14.7.2015

 M8

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2015/1335 DES RATES vom 31. Juli 2015

  L 206

64

1.8.2015

 M9

BESCHLUSS (GASP) 2015/1957 DES RATES vom 29. Oktober 2015

  L 284

149

30.10.2015

►M10

BESCHLUSS (GASP) 2016/280 DES RATES vom 25. Februar 2016

  L 52

30

27.2.2016

 M11

BESCHLUSS (GASP) 2017/350 DES RATES vom 27. Februar 2017

  L 50

81

28.2.2017

 M12

BESCHLUSS (GASP) 2018/280 DES RATES vom 23. Februar 2018

  L 54

16

24.2.2018

 M13

BESCHLUSS (GASP) 2019/325 DES RATES vom 25. Februar 2019

  L 57

4

26.2.2019

 M14

BESCHLUSS (GASP) 2020/214 DES RATES vom 17. Februar 2020

  L 45

3

18.2.2020

 M15

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/1388 DES RATES vom 2. Oktober 2020

  L 319I

13

2.10.2020

 M16

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/1650 DES RATES vom 6. November 2020

  L 370I

9

6.11.2020

 M17

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2020/2130 DES RATES vom 17. Dezember 2020

  L 426I

14

17.12.2020

►M18

BESCHLUSS (GASP) 2021/353 DES RATES vom 25. Februar 2021

  L 68

189

26.2.2021

►M19

BESCHLUSS (GASP) 2021/908 DES RATES vom 4. Juni 2021

  L 197I

3

4.6.2021

►M20

BESCHLUSS (GASP) 2021/1001 DES RATES vom 21. Juni 2021

  L 219I

67

21.6.2021

►M21

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/1002 DES RATES vom 21. Juni 2021

  L 219I

70

21.6.2021

►M22

BESCHLUSS (GASP) 2021/1031 DES RATES vom 24. Juni 2021

  L 224I

15

24.6.2021


Berichtigt durch:

 C1

Berichtigung, ABl. L 297 vom 15.10.2014, S.  41 (2014/24/GASP)

 C2

Berichtigung, ABl. L 328 vom 13.11.2014, S.  61 (2014/439/GASP)

 C3

Berichtigung, ABl. L 176 vom 7.7.2015, S.  41 (2014/439/GASP)

 C4

Berichtigung, ABl. L 057 vom 18.2.2021, S.  93 (2020/1650)




▼B

▼M18

BESCHLUSS 2012/642/GASP DES RATES

vom 15. Oktober 2012

über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus

▼B



Artikel 1

(1)  
Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, sowie von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung an bzw. nach Belarus durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
(2)  

Es ist untersagt,

a) 

unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus zu erbringen;

b) 

unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, zu gewähren,

c) 

wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a oder b genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 2

(1)  

Artikel gilt nicht für

a) 

den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von nichtletalem militärischen Gerät oder von zu interner Repression verwendbarer Ausrüstung, welche ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für die Programme der Vereinten Nationen (VN) und der Union zum Aufbau von Institutionen oder für Krisenmanagementoperationen der EU und der VN bestimmt sind,

b) 

den Verkauf, die Lieferung, den Transfer oder die Ausfuhr von nicht zum Kampfeinsatz bestimmten Fahrzeugen, die die mit Werkstoffen hergestellt oder ausgerüstet wurden, die einen ballistischen Schutz bewirken und nur zum Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Belarus bestimmt sind,

c) 

die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und sonstigen Diensten im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung oder mit derartigen Programmen und Operationen,

d) 

die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit derartiger Ausrüstung oder mit derartigen Programmen und Operationen,

unter der Voraussetzung, dass solche Ausfuhren und solche Hilfen vorab von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt wurden.

(2)  
Artikel 1 gilt nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die vom Personal der VN, der Union oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, humanitären Helfern und Entwicklungshelfern und damit in Verbindung stehendem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Belarus ausgeführt wird.

▼M22 —————

▼M19

Artikel 2a

(1)  
Die Mitgliedstaaten verweigern nach Maßgabe ihrer nationalen Vorschriften und ihres nationalen Rechts und im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere den einschlägigen internationalen Übereinkünften auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, jedem von belarussischen Luftfahrtunternehmen betriebenen Luftfahrzeug, einschließlich wenn diese Unternehmen als Vertriebsunternehmen auftreten, die Erlaubnis zur Landung in oder zum Start von ihrem Hoheitsgebiet oder zum Überfliegen ihres Hoheitsgebiets.
(2)  
Absatz 1 gilt nicht im Falle einer Notlandung oder im Falle eines Notüberflugs.
(3)  
Absatz 1 gilt nicht, wenn der betreffende Mitgliedstaat bestimmt oder die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen, dass die Landung, der Start oder das Überfliegen für humanitäre Zwecke oder für einen anderen im Einklang mit den Zielen des vorliegenden Beschlusses stehenden Zweck erforderlich ist. In einem solchen Fall setzt der betreffende Mitgliedstaat bzw. setzen die betreffenden Mitgliedstaaten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission davon in Kenntnis.

▼M22

Artikel 2b

(1)  
Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf, die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Nutzung zur Überwachung und Abhörung des Internet und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen in Belarus durch die belarussischen Behörden oder in deren Namen bestimmt ist, an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Belarus oder zur Verwendung in Belarus, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen zur Überwachung oder zum Abhören des Telefonverkehrs oder des Internets, sowie die Erbringung von Finanzhilfe und technischer Hilfe bei Installation, Betrieb oder Anpassung dieser Ausrüstung, Technologie oder Software an den neuesten Stand durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus sind untersagt.
(2)  
Abweichend von Absatz 1 können Mitgliedstaaten den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, Technologie oder Software, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen zur Überwachung oder zum Abhören des Telefonverkehrs oder des Internets, sowie die damit zusammenhängende Erbringung von Finanzhilfe und technischer Hilfe nach Absatz 1 genehmigen, wenn sie hinreichende Gründe für die Feststellung haben, dass die Ausrüstung, Technologie oder Software nicht zur Repression durch die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen oder natürliche oder juristische Personen oder Organisationen, die in ihrem Namen oder auf ihre Weisung handeln, verwendet würde.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach diesem Absatz erteilte Genehmigungen innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(3)  
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche relevanten Elemente unter diesen Artikel fallen.

Artikel 2c

(1)  
Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf, die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr aller Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates ( 1 ) enthalten sind, für die militärische Nutzung in Belarus oder einen militärischen Endnutzer in Belarus durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen sind unabhängig davon, ob diese Güter und Technologien ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
(2)  

Es ist untersagt,

a) 

technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Nutzung dieser Güter und Technologie unmittelbar oder mittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus für die militärische Nutzung in Belarus oder einen militärischen Endnutzer in Belarus zu erbringen;

b) 

Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste unmittelbar oder mittelbar für natürliche oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus für die militärische Nutzung in Belarus oder einen militärischen Endnutzer in Belarus zu gewähren.

(3)  
Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 25. Juni 2021 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.

Artikel 2d

(1)  
Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf, die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr von Gütern oder Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 enthalten sind, an jegliche in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführte Person, Organisation oder Einrichtung in Belarus durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen sind unabhängig davon, ob diese Güter und Technologien ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
(2)  

Es ist untersagt,

a) 

technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1 und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar für eine in Anhang II aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Belarus zu erbringen;

b) 

Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit Gütern und Technologien nach Absatz 1, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr dieser Güter und Technologien oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste unmittelbar oder mittelbar für in Anhang II aufgeführte natürliche oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus zu gewähren.

(3)  
Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 25. Juni 2021 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, sowie unbeschadet der Bereitstellung der für die Wahrung und Sicherheit vorhandener Kapazitäten innerhalb der Union erforderlichen Hilfe.
(4)  
Die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für die Ausfuhr, den Verkauf, die Lieferung oder die Verbringung von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck oder die damit verbundene Erbringung technischer oder finanzieller Unterstützung, sowie für die Wahrung und Sicherung vorhandener ziviler nuklearer Kapazitäten innerhalb der EU für nichtmilitärische Zwecke oder für nichtmilitärische Endnutzer.

Artikel 2e

(1)  
Der unmittelbare oder mittelbare Verkauf und die unmittelbare oder mittelbare Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von Gütern, die für die Erzeugung oder Verarbeitung von Tabakwaren verwendet werden, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.
(2)  
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche relevanten Posten unter diesen Artikel fallen.
(3)  
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 25. Juni 2021 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.

Artikel 2f

(1)  
Es ist verboten, Mineralölerzeugnisse aus Belarus zu erwerben, einzuführen oder weiterzugeben.
(2)  
Es ist untersagt, hinsichtlich der in Absatz 1 genannten Verbote unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste, Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
(3)  
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche relevanten Posten unter diesen Artikel fallen.
(4)  
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Erwerb von Mineralölerzeugnissen in Belarus, die benötigt werden, um den Grundbedarf des Käufers in Belarus oder humanitärer Projekte in Belarus zu decken.
(5)  
Die Verbote gemäß Absätzen 1 und 2 gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 25. Juni 2021 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.

Artikel 2g

(1)  
Es ist untersagt, Kaliumchlorid (‘Potasche’) aus Belarus zu erwerben, einzuführen oder weiterzugeben.
(2)  
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen, um festzulegen, welche Güter unter diesen Artikel fallen.
(3)  
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten unbeschadet der Erfüllung von Verträgen oder Vereinbarungen, die vor dem 25. Juni 2021 geschlossen wurden, oder von akzessorischen Verträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind.

Artikel 2h

Es ist untersagt, übertragbare Wertpapiere und Geldmarktinstrumente mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, zu verkaufen, Wertpapierdienstleitungen oder Hilfsdienste bei der Begebung zu erbringen oder anderweitig damit zu handeln, die nach dem 29. Juni 2021 begeben wurden von:

a) 

der Republik Belarus, ihrer Regierung oder ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen;

b) 

einem in Belarus niedergelassenen größeren Kreditinstitut oder sonstigem Finanzinstitut, das sich am 29. Juni 2021 zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befindet, wie in Anhang III aufgeführt;

c) 

einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang III aufgeführten Organisationen gehalten werden;

d) 

jeglicher juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe c dieses Artikels genannten oder in Anhang III aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handelt.

Artikel 2i

(1)  

Ab dem 29. Juni 2021 ist es untersagt, unmittelbar oder mittelbar Vereinbarungen zu treffen oder an Vereinbarungen beteiligt zu sein über die Neuvergabe von Darlehen oder Krediten mit einer Laufzeit von über 90 Tagen an

a) 

die Republik Belarus, ihre Regierung oder ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen;

b) 

ein in Belarus niedergelassenes größeres Kreditinstitut oder sonstiges Finanzinstitut, das sich am 29. Juni 2021 zu über 50 % in öffentlicher Inhaberschaft oder unter öffentlicher Kontrolle befindet, wie in Anhang III aufgeführt;

c) 

eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die außerhalb der Union niedergelassen ist und deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der in Anhang III aufgeführten Organisationen gehalten werden;

d) 

eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe c genannten oder in Anhang III aufgeführten juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen handelt.

(2)  
Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Darlehen oder Kredite, die nachweislich ein spezifisches Ziel der Finanzierung nicht verbotener Ein- oder Ausfuhren von Gütern oder nichtfinanziellen Dienstleistungen zwischen der Union und Drittstaaten verfolgen, einschließlich der Finanzierung von Ausgaben für Güter und Dienstleistungen aus einem anderen Drittstaat, die zur Erfüllung der Ausfuhr- oder Einfuhrverträge erforderlich sind.
(3)  

Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen auch eine Genehmigung zur Vergabe von Darlehen oder Krediten gemäß Absatz 1 oder zur Beteiligung daran erteilen, wenn die zuständige Behörde zu der Feststellung gelangt ist, dass

a) 

die betreffenden Tätigkeiten für die Unterstützung der belarussischen Zivilbevölkerung, wie z. B. humanitäre Hilfe, Umweltprojekte und nukleare Sicherheit, bestimmt sind, oder das Darlehen oder der Kredit erforderlich ist, um der gesetzlichen Mindestrücklage oder ähnlichen Auflagen zur Einhaltung der Solvabilitäts- und Liquiditätsanforderungen an Finanzinstitute in Belarus, die sich mehrheitlich im Eigentum von Finanzinstituten der Union befinden, zu erfüllen, und

b) 

die betreffenden Tätigkeiten, das Darlehen oder der Kredit nicht dazu führen, dass Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen unmittelbar oder mittelbar einer Person, Organisation oder Einrichtung gemäß Artikel 4 bereitgestellt werden oder zugutekommen.

Bei der Anwendung der Bedingungen der Buchstaben a und b verlangt die zuständige Behörde angemessene Informationen über den Gebrauch, der von der erteilten Genehmigung gemacht wird, einschließlich Informationen über den Zweck der betreffenden Tätigkeiten und die daran Beteiligten.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach der Genehmigung.

(4)  

Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für die Inanspruchnahme oder Auszahlung von Beträgen im Rahmen eines vor dem 25. Juni 2021 geschlossenen Vertrags, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

a) 

alle Bedingungen für diese Inanspruchnahme oder Auszahlung:

i) 

wurden vor dem 25. Juni 2021 vereinbart und

ii) 

wurden zu oder nach diesem Zeitpunkt nicht geändert; und

b) 

vor dem 25. Juni 2021 wurde ein vertragliches Fälligkeitsdatum für die vollständige Rückerstattung aller zur Verfügung gestellten Gelder sowie für die Aufhebung aller Zusagen, Rechte und Verpflichtungen nach dem Vertrag festgesetzt; Die Bedingungen für Inanspruchnahmen oder Auszahlungen nach Buchstabe a umfassen Bestimmungen über die Kreditlaufzeit für jede Inanspruchnahme oder Auszahlung, den angewandten Zinssatz oder die Berechnungsmethode für den Zinssatz und den Höchstbetrag.

Artikel 2j

Es ist untersagt, Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen zu erbringen für

a) 

die belarussische Regierung, ihre öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen oder Agenturen;

b) 

natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer in Buchstabe a genannten juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handeln.

Artikel 2k

Es ist untersagt, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, die unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in den Artikeln 2c, 2d, 2e, 2f, 2g, 2h, 2i und 2j genannten Verbote bezwecken oder bewirken.

Artikel 2l

Zusätzlich zu den Verboten in Artikel 2i sind untersagt

a) 

jedwede Auszahlung oder Zahlung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) im Rahmen von oder in Verbindung mit zwischen der Republik Belarus oder einer ihrer staatlichen Stellen und der EIB geschlossenen laufenden Vereinbarungen;

b) 

die Weiterführung durch die EIB aller bestehenden Dienstleistungsverträge über technische Hilfe für Projekte, die im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Vereinbarungen zum mittelbaren oder unmittelbaren Vorteil der Republik Belarus oder einer ihrer Behörden in Belarus finanziert werden.

Artikel 2m

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Tätigkeiten multilateraler Entwicklungsbanken, deren Mitglied sie sind, insbesondere der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in Belarus zu beschränken, indem sie u. a. gegen die Neuvergabe von Darlehen oder andere Formen der Finanzierung für in Artikel 2i genannte Organisation stimmen; davon ausgenommen solche Organisation in dessen Absatz 2 und 3 und ohne dass Projekte im Privatsektor, die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen finanzieren, beeinträchtigt würden.

▼B

Artikel 3

(1)  

Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um folgenden im ►M10  Anhang ◄ aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern:

a) 

Personen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, sowie allen mit ihnen in Verbindung stehenden Personen,

b) 

Personen, die von dem Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen.

(2)  
Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.
(3)  

Absatz 1 lässt die Fälle unberührt, in denen für einen Mitgliedstaat eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht, und zwar:

a) 

wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,

b) 

wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen worden ist oder unter deren Schirmherrschaft steht,

c) 

im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht,

oder

d) 

im Rahmen des 1929 geschlossenen Vertrags zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien (Lateranvertrag).

(4)  
Absatz 3 gilt auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist.
(5)  
Der Rat ist in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 3 oder 4 gewährt, ordnungsgemäß zu unterrichten.
(6)  
Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene – einschließlich solcher, die von der Union unterstützt oder ausgerichtet werden oder die von einem Mitgliedstaat, der zu dem Zeitpunkt den OSZE-Vorsitz innehat, ausgerichtet werden – gerechtfertigt ist, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, durch den Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Belarus unmittelbar gefördert werden.
(7)  
Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 6 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Erheben ein oder mehrere Mitglieder des Rates Einwand, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.
(8)  
In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat aufgrund der Absätze 3, 4, 6 und 7 einer im ►M10  Anhang ◄ aufgeführten Person die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und nur für die davon betroffene Person.

Artikel 4

(1)  

Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum folgender im ►M10  Anhang ◄ aufgeführter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren:

a) 

Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, oder mit ihnen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen sowie die in ihrem Eigentum stehenden und von ihnen kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) 

natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die von dem Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen, sowie die in ihrem Eigentum stehenden oder von ihnen kontrollierten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

(2)  
Den im ►M10  Anhang ◄ aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

▼M20

Artikel 5

(1)  

Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Zurverfügungstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) 

zur Befriedigung der Grundbedürfnisse von im Anhang aufgeführten Personen und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind,

b) 

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen dienen,

c) 

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen,

d) 

für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den anderen zuständigen Behörden und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte,

e) 

auf Konten oder von Konten einer diplomatischen Vertretung, einer Konsularstelle oder einer internationalen Organisation überwiesen werden sollen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, sofern diese Zahlungen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen Vertretung, Konsularstelle oder internationalen Organisation dienen,

f) 

ausschließlich zur Zahlung einer Gebühr bestimmt sind, die erforderlich ist für:

i) 

die Durchführung von Flügen zu humanitären Zwecken, zur Evakuierung oder Rückbeförderung von Personen oder für Initiativen zur Bereitstellung von Unterstützung für Opfer von Natur- oder Nuklearkatastrophen oder von Chemieunfällen,

ii) 

die Durchführung von Flügen im Rahmen internationaler Adoptionsverfahren,

iii) 

die Durchführung von Flügen, die für die Teilnahme an Treffen erforderlich sind, deren Ziel eine Lösung der Krise in Belarus oder die Unterstützung der mit den restriktiven Maßnahmen verfolgten politischen Ziele ist, oder

iv) 

eine Notlandung, einen Notstart oder einen Notüberflug eines EU-Luftverkehrsunternehmens, oder

g) 

die Behandlung dringender und eindeutig festgelegter Fragen der Flugsicherheit und nach vorheriger Konsultation der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit erforderlich sind.

Die Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung.

▼B

(2)  

Artikel 4 Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorenen Konten von

a) 

Zinsen oder sonstigen Erträgen dieser Konten oder

b) 

Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen oder eingegangen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP, dem Beschluss 2010/639/GASP des Rates oder dem vorliegenden Beschluss unterliegen,

sofern solche Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Artikel 4 Absatz 1 dieses Beschlusses fallen.

(3)  
Artikel 4 Absatz 1 hindert eine in der Liste aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung nicht daran, Zahlungen aufgrund eines Vertrags zu leisten, der vor der Listung einer solchen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung geschlossen wurde, sofern der jeweilige Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 entgegengenommen wird.

Artikel 6

▼M10

(1)  
Der Rat nimmt auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Änderungen an den Listen im Anhang an, falls dies aufgrund der politischen Entwicklungen in Belarus erforderlich ist.

▼B

(2)  
Der Rat setzt die betreffende Person entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis, und gibt dabei dieser Person Gelegenheit zur Stellungnahme.
(3)  
Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden wesentliche neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person entsprechend.

Artikel 7

Damit die vorstehend genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen entsprechen.

▼M18

Artikel 8

(1)  
Dieser Beschluss gilt bis zum 28. Februar 2022.
(2)  
Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

▼B

Artikel 9

Dieser Beschluss tritt am 1. November 2012 in Kraft.




▼M22

ANHANG I

▼M18

Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1

A. 

Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1



 

Namen (Transliteration der belarussischen Schreibweise) (Transliteration der russischen Schreibweise)

Namen (belarussische Schreibweise) (russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

1.

Uladzimir Uladzimiravich NAVUMAU

Vladimir Vladimirovich NAUMOV

Уладзiмiр Уладзiмiравiч НАВУМАЎ

Владимир Владимирович НАУМОВ

Position(en): Ehemaliger Innenminister; ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten

Geburtsdatum: 7.2.1956

Geburtsort: Smolensk, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Geschlecht: männlich

Navumau hat nichts zur Aufklärung des ungeklärten Verschwindens von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000 unternommen. Ehemaliger Innenminister, zudem ehemaliger Leiter des Sicherheitsdienstes des Präsidenten. Als Innenminister war er bis zu seinem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen (6. April 2009) verantwortlich für die Unterdrückung der friedlichen Proteste. Erhielt von der Präsidialverwaltung im Nomenklatur-Bezirk Drozdy in Minsk eine Wohnresidenz. Im Oktober 2014 wurde ihm von Präsident Lukaschenko der Verdienstorden 3. Klasse verliehen.

24.9.2004

2.

Dzmitry Valerievich PAULICHENKA

Dmitri Valerievich PAVLICHENKO (Dmitriy Valeriyevich PAVLICHENKO)

Дзмiтрый Валер'евiч ПАЎЛIЧЭНКА

Дмитрий Валериевич ПАВЛИЧЕНКО

Position(en): Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR)

Geburtsdatum: 1966

Geburtsort: Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs ‘Honour’, 111 Mayakovskogo St., Minsk 220028, Belarus

Geschlecht: männlich

Einer der Hauptakteure bei dem ungeklärten Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Leiter der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums.

Geschäftsmann, Präsident der „Ehre“, des Veteranenverbandes der Sondereinsatzkräfte des Innenministeriums.

24.9.2004

3.

Viktar Uladzimiravich SHEIMAN (Viktar Uladzimiravich SHEYMAN)

Viktor Vladimirovich SHEIMAN (Viktor Vladimirovich SHEYMAN)

Вiктар Уладзiмiравiч ШЭЙМАН

Виктор Владимирович ШЕЙМАН

Position(en): Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung, ehemaliger Innenminister

Geburtsdatum: 26.5.1958

Geburtsort: Soltanishki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Anschrift: Belarus President Property Management Directorate, 38 K. Marx St., Minsk 220016, Belarus

Geschlecht: männlich

Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung. Verantwortlich für das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Sekretär des Sicherheitsrates. Er ist nach wie vor Sonderberater des Präsidenten.

24.9.2004

4.

Iury Leanidavich SIVAKAU (Yuri Leanidavich SIVAKAU, SIVAKOU)

Iury (Yuri) Leonidovich SIVAKOV

Юрый Леанiдавiч СIВАКАЎ, СIВАКОЎ

Юрий Леонидович СИВАКОВ

Position(en): ehemaliger Innenminister, ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung

Geburtsdatum: 5.8.1946

Geburtsort: Onor, Region/Oblast Sachalin, frühere UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Anschrift: Belarusian Association of Veterans of Special Forces of the Ministry of Internal Affairs ‘Honour’, 111 Mayakovskogo St., Minsk 220028, Belarus

Geschlecht: männlich

Steuerte das ungeklärte Verschwinden von Yuri Zakharenko, Viktor Gonchar, Anatoli Krasovski und Dmitri Zavadski in Belarus in den Jahren 1999-2000. Ehemaliger Minister für Fremdenverkehr und Sport, ehemaliger Innenminister und ehemaliger stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung.

24.9.2004

5.

Yuri Khadzimuratavich KARAEU

Yuri Khadzimuratovich KARAEV

Юрый Хаджымуратавiч КАРАЕЎ

Юрий Хаджимуратович КАРАЕВ

Position(en): Ehemaliger Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei) Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/ Oblast Grodno/Hrodna

Geburtsdatum: 21.6.1966

Geburtsort: Ordschonikidse, frühere UdSSR (jetzt Wladikawkas, Russische Föderation)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Führungsposition als Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus – Inspektor für die Region/Oblast. Grodno/Hrodna

2.10.2020

6.

Genadz Arkadzievich KAZAKEVICH

Gennadi Arkadievich KAZAKEVICH

Генадзь Аркадзьевiч КАЗАКЕВIЧ

Геннадий Аркадьевич КАЗАКЕВИЧ

Position(en): Ehemaliger Erster Stellvertretender Minister des Innern

Erster Stellvertretender Innenminister – Befehlshaber der Kriminalmiliz, Oberst der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 14.2.1975

Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister. Er bekleidet die Stellung eines Befehlshabers der Kriminalmiliz.

2.10.2020

7.

Aliaksandr Piatrovich BARSUKOU

Alexander (Alexandr) Petrovich BARSUKOV

Аляксандр Пятровiч БАРСУКОЎ

Александр Петрович БАРСУКОВ

Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Generalleutnant der Miliz (Polizei)

Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Minsk

Geburtsdatum: 29.4.1965

Geburtsort: Kreis Wetkowski (Vetka), frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Innenminister war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Minsk

2.10.2020

8.

Siarhei Mikalaevich KHAMENKA

Sergei Nikolaevich KHOMENKO

Сяргей Мiкалаевiч ХАМЕНКА

Сергей Николаевич ХОМЕНКО

Position(en): Stellvertretender Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 21.9.1966

Geburtsort: Jassinowataja, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

2.10.2020

9.

Yuri Genadzevich NAZARANKA

Yuri Gennadievich NAZARENKO

Юрый Генадзевiч НАЗАРАНКА

Юрий Геннадьевич НАЗАРЕНКО

Position(en): Ehemaliger Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums

Erster Stellvertretender Innenminister, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 17.4.1976

Geburtsort: Slonim, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Führungsposition als Stellvertretender Minister im Innenministerium und Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit.

2.10.2020

10.

Khazalbek Baktibekavich ATABEKAU

Khazalbek Bakhtibekovich ATABEKOV

Хазалбек Бактiбекавiч АТАБЕКАЎ

Хазалбек Бахтибекович АТАБЕКОВ

Position(en): Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums

Geburtsdatum: 18.3.1967

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums, insbesondere unter seinem Kommando stehender Truppen des Innenministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

2.10.2020

11.

Aliaksandr Valerievich BYKAU

Alexander (Alexandr) Valerievich BYKOV

Аляксандр Валер’евiч БЫКАЎ

Александр Валерьевич БЫКОВ

Position(en): Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR), Oberstleutnant

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der Spezialeinsatzkräfte (SOBR) des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Spezialeinsatzkräfte des Innenministeriums (SOBR) im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten.

2.10.2020

12.

Aliaksandr Sviataslavavich SHEPELEU

Alexander (Alexandr) Svyatoslavovich SHEPELEV

Аляксандр Святаслававiч ШЭПЕЛЕЎ

Александр Святославович ШЕПЕЛЕВ

Position(en): Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium

Geburtsdatum: 14.10.1975

Geburtsort: Rublewsk, Kreis Krugloye, Region/Oblast, Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus),

Geschlecht: männlich

In seiner gehobenen Position als Leiter der Abteilung für Sicherheit und Gefahrenabwehr im Innenministerium ist er beteiligt an der Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Sicherheitskräfte des Innenministeriums im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

2.10.2020

13.

Dzmitry Uladzimiravich BALABA

Dmitry Vladimirovich BALABA

Дзмiтрый Уладзiмiравiч БАЛАБА

Дмитрий Владимирович БАЛАБА

Position(en): Befehlshaber von OMON („Sondereinheit der Miliz“) für das Verwaltungskomitee der Stadt Minsk

Geburtsdatum: 1.6.1972

Geburtsort: Gorodilovo, Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

2.10.2020

14.

Ivan Uladzimiravich KUBRAKOU

Ivan Vladimirovich KUBRAKOV

Iван Уладзiмiравiч КУБРАКОЎ

Иван Владимирович КУБРАКОВ

Position(en): Ehemaliger Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

Innenminister, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 5.5.1975

Geburtsort: Dorf Malinovka, Region/Oblast Mogiljow /Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Position als Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Innenminister.

2.10.2020

15.

Maxim Aliaksandravich GAMOLA (HAMOLA)

Maxim Alexandrovich GAMOLA

Максiм Аляксандравiч ГАМОЛА

Максим Александрович ГАМОЛА

Position(en): Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskowski von Minsk

Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Moskowski von Minsk, war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Stellvertretender Leiter der Polizeidirektion der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei.

2.10.2020

16.

Aliaksandr Mikhailavich ALIASHKEVICH

Alexander (Alexandr) Mikhailovich ALESHKEVICH

Аляксандр Мiхайлавiч АЛЯШКЕВIЧ

Александр Михайлович АЛЕШКЕВИЧ

Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Kriminalpolizei

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

2.10.2020

17.

Andrei Vasilievich GALENKA

Andrey Vasilievich GALENKA

Андрэй Васiльевiч ГАЛЕНКА

Андрей Васильевич ГАЛЕНКА

Position(en): Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Bezirksabteilung für innere Angelegenheiten im Bezirk Moskowski der Stadt Minsk und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in diesem Bezirk gegen friedliche Demonstranten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

2.10.2020

18.

Aliaksandr Paulavich VASILIEU

Alexander (Alexandr) Pavlovich VASILIEV

Аляксандр Паўлавiч ВАСIЛЬЕЎ

Александр Павлович ВАСИЛЬЕВ

Position(en): Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel

Geburtsdatum: 24.3.1975

Geburtsort: Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

2.10.2020

19.

Aleh Mikalaevich SHULIAKOUSKI

Oleg Nikolaevich SHULIAKOVSKI

Алег Мiкалаевiч ШУЛЯКОЎСКI

Олег Николаевич ШУЛЯКОВСКИЙ

Position(en): Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Kriminalpolizei

Geburtsdatum: 26.7.1977

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Erster Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Kriminalpolizei ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

2.10.2020

20.

Anatol Anatolievich VASILIEU

Anatoli Anatolievich VASILIEV

Анатоль Анатольевiч ВАСIЛЬЕЎ

Анатолий Анатольевич ВАСИЛЬЕВ

Position(en): Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel, Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit

Geburtsdatum: 26.1.1972

Geburtsort: Gomel/Homyel, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Gomel/Homyel und Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

2.10.2020

21.

Aliaksandr Viachaslavavich ASTREIKA

Alexander (Alexandr) Viacheslavovich ASTREIKO

Аляксандр Вячаслававiч АСТРЭЙКА

Александр Вячеславович АСТРЕЙКО

Position(en): Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geburtsdatum: 22.12.1971

Geburtsort: Kapyl, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees Region/Oblast Brest und Generalmajor der Miliz ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne in dieser Region/Oblast im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlungen, einschließlich Folterungen.

2.10.2020

22.

Leanid ZHURAUSKI

Leonid ZHURAVSKI

Леанiд ЖУРАЎСКI

Леонид ЖУРАВСКИЙ

Position(en): Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Witebsk/Wizebsk

Geburtsdatum: 20.9.1975

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Wizebsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Witebsk/Wizebsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

2.10.2020

23.

Mikhail DAMARNACKI

Mikhail DOMARNATSKY

Мiхаiл ДАМАРНАЦКI

Михаил ДОМАРНАЦКИЙ

Position(en): Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Gomel/Homyel

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Gomel/Homyel im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

2.10.2020

24.

Maxim MIKHOVICH

Maxim MIKHOVICH

Максiм МIХОВIЧ

Максим МИХОВИЧ

Position(en): Leiter der OMON („Sondereinheit der Miliz“)-Einheit in Brest, Oberstleutnant

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Befehlshaber der OMON-Sicherheitskräfte in Brest ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der OMON-Sicherheitskräfte in Brest im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten.

2.10.2020

25.

Aleh Uladzimiravich MATKIN

Oleg Vladimirovitch MATKIN

Алег Уладзiмiравiч МАТКIН

Олег Владимирович МАТКИН

Position(en): Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, Generalmajor der Miliz (Polizei)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung – einschließlich Folterung – von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern in den Hafteinrichtungen und für das allgemeine brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten.

2.10.2020

26.

Ivan Yurievich SAKALOUSKI

Ivan Yurievich SOKOLOVSKI

Iван Юр’евiч САКАЛОЎСКI

Иван Юрьевич СОКОЛОВСКИЙ

Position(en): Direktor der Haftanstalt Akrestina, Minsk

Geschlecht: männlich

In seiner Eigenschaft als Direktor der Haftanstalt Akrestina in Minsk ist er verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung – einschließlich Folterung – von in der Haftanstalt inhaftierten Bürgerinnen und Bürgern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020.

2.10.2020

27.

Valeri Paulavich VAKULCHYK

Valery Pavlovich VAKULCHIK

Валерый Паўлавiч

ВАКУЛЬЧЫК

Валерий Павлович ВАКУЛЬЧИК

Position(en): Ehemaliger Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB).

Ehemaliger Staatssekretär des Sicherheitsrates.

Mitarbeiter des Präsidenten der Republik Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Brest

Geburtsdatum: 19.6.1964

Geburtsort: Radostovo, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) war er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Mitarbeiter des Präsidenten von Belarus – Inspektor für die Region/Oblast Brest.

2.10.2020

28.

Siarhei Yaugenavich TSERABAU

Sergey Evgenievich TEREBOV

Сяргей Яўгенавiч ЦЕРАБАЎ

Сергей Евгеньевич ТЕРЕБОВ

Position(en): Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

Geburtsdatum: 1972

Geburtsort: Borisov/Barisaw, frühere UdSSR, jetzt Belarus

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

2.10.2020

29.

Dzmitry Vasilievich RAVUTSKI

Dmitry Vasilievich REUTSKY

Дзмiтрый Васiльевiч РАВУЦКI

Дмитрий Васильевич РЕУЦКИЙ

Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

2.10.2020

30.

Uladzimir Viktaravich KALACH

Vladimir Viktorovich KALACH

Уладзiмiр Вiктаравiч КАЛАЧ

Владимир Викторович КАЛАЧ

Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

2.10.2020

31.

Alieg Anatolevich CHARNYSHOU

Oleg Anatolievich CHERNYSHEV

Алег Анатольевiч ЧАРНЫШОЎ

Олег Анатольевич ЧЕРНЫШЁВ

Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) ist er verantwortlich für die Teilnahme des KGB an der Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten und Oppositionellen.

2.10.2020

32.

Aliaksandr Uladzimiravich KANYUK

Alexander (Alexandr) Vladimirovich KONYUK

Аляксандр Уладзiмiравiч КАНЮК

Александр Владимирович КОНЮК

Position(en): Ehemaliger Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

Botschafter der Republik Belarus in Armenien

Geburtsdatum: 11.7.1960

Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Position als Generalstaatsanwalt war er verantwortlich für den weitverbreiteten Einsatz von Strafverfahren zum Ausschluss von Oppositionskandidaten im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen von 2020 und dafür, dass Personen am Beitritt zu dem von der Opposition zur Anfechtung des Wahlergebnisses eingerichteten Koordinierungsrat gehindert wurden.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Armenien.

2.10.2020

33.

Lidzia Mihailauna YARMOSHINA

Lidia Mikhailovna YERMOSHINA

Лiдзiя Мiхайлаўна ЯРМОШЫНА

Лидия Михайловна ЕРМОШИНА

Position(en): Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 29.1.1953

Geburtsort: Slutsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Als Vorsitzende der ZWK ist sie verantwortlich für deren Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen 2020, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

34.

Vadzim Dzmitryevich IPATAU

Vadim Dmitrievich IPATOV

Вадзiм Дзмiтрыевiч IПАТАЎ

Вадим Дмитриевич ИПАТОВ

Position(en): Stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 30.10.1964

Geburtsort: Kolomyja, Region/Oblast Iwano-Frankiwsk, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: männlich

Als Stellvertretender Vorsitzender der ZWK ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

35.

Alena Mikalaeuna DMUHAILA

Elena Nikolaevna DMUHAILO

Алена Мiкалаеўна ДМУХАЙЛА

Елена Николаевна ДМУХАЙЛО

Position(en): Sekretärin der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 1.7.1971

Geschlecht: weiblich

Als Sekretärin der ZWK ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihre Führung haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

36.

Andrei Anatolievich GURZHY

Andrey Anatolievich GURZHIY

Андрэй Анатольевiч ГУРЖЫ

Андрей Анатольевич ГУРЖИЙ

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 10.10.1975

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

37.

Volga Leanidauna DARASHENKA

Olga Leonidovna DOROSHENKO

Вольга Леанiдаўна ДАРАШЭНКА

Ольга Леонидовна ДОРОШЕНКО

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 1976

Geschlecht: weiblich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

38.

Siarhei Aliakseevich KALINOUSKI

Sergey Alexeyevich KALINOVSKIY

Сяргей Аляксеевiч КАЛIНОЎСКI

Сергей Алексеевич КАЛИНОВСКИЙ

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 3.1.1969

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

39.

Sviatlana Piatrouna KATSUBA

Svetlana Petrovna KATSUBO

Святлана Пятроўна КАЦУБА

Светлана Петровна КАЦУБО

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 6.8.1959

Geburtsort: Podilsk, Region/Oblast Odessa, frühere UdSSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: weiblich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

40.

Aliaksandr Mikhailavich LASYAKIN

Alexander (Alexandr) Mikhailovich LOSYAKIN

Аляксандр Мiхайлавiч ЛАСЯКIН

Александр Михайлович ЛОСЯКИН

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 21.7.1957

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

41.

Igar Anatolievich PLYSHEUSKI

Ihor Anatolievich PLYSHEVSKIY

Iгар Анатольевiч ПЛЫШЭЎСКI

Игорь Анатольевич ПЛЫШЕВСКИЙ

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 19.2.1979

Geburtsort: Lyuban, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

42.

Marina Yureuna RAKHMANAVA

Marina Yurievna RAKHMANOVA

Марына Юр’еўна РАХМАНАВА

Марина Юрьевна РАХМАНОВА

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 26.9.1970

Geschlecht: weiblich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

43.

Aleh Leanidavich SLIZHEUSKI

Oleg Leonidovich SLIZHEVSKI

Алег Леанiдавiч СЛIЖЭЎСКI

Олег Леонидович СЛИЖЕВСКИЙ

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 16.8.1972

Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist er verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

44.

Irina Aliaksandrauna TSELIKAVETS

Irina Alexandrovna TSELIKOVEC

Iрына Аляксандраўна ЦЭЛIКАВЕЦ

Ирина Александровна ЦЕЛИКОВЕЦ

Position(en): Mitglied der Zentralen Wahlkommission (ZWK)

Geburtsdatum: 2.11.1976

Geburtsort: Zhlobin, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Als Mitglied des ZWK-Kollegiums ist sie verantwortlich für dessen Fehlverhalten bei der Durchführung der Präsidentschaftswahlen, die Nichteinhaltung grundlegender internationaler Standards für Fairness und Transparenz durch die ZWK und die Fälschung von Wahlergebnissen.

Die ZWK und ihr Kollegium haben insbesondere die Ablehnung einiger Oppositionskandidaten durch die ZWK aus fadenscheinigen Gründen und unverhältnismäßige Einschränkungen seitens der ZWK für Beobachter in den Wahllokalen bewerkstelligt. Die ZWK hat ferner dafür gesorgt, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Wahlkommissionen parteiisch besetzt wurden.

2.10.2020

45.

Aliaksandr Ryhoravich LUKASHENKA

Alexander (Alexandr) Grigorievich LUKASHENKO

Аляксандр Рыгоравiч ЛУКАШЭНКА

Александр Григорьевич ЛУКАШЕНКО

Position(en): Präsident der Republik Belarus

Geburtsdatum: 30.8.1954

Geburtsort: Siedlung Kopys, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Präsident von Belarus mit Befehlsgewalt über staatliche Stellen ist er verantwortlich für die gewalttätige Repression, die der Staatsapparat vor und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 ausgeübt hat, insbesondere für den Ausschluss wichtiger Oppositionskandidaten, willkürliche Festnahmen und Misshandlung friedlicher Demonstranten sowie Einschüchterung und Gewalt gegen Journalisten.

6.11.2020

46.

Viktar Aliaksandravich LUKASHENKA

Viktor Alexandrovich LUKASHENKO

Вiктар Аляксандравiч ЛУКАШЭНКА

Виктор Александрович ЛУКАШЕНКО

Position(en): Nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, Mitglied des Sicherheitsrates

Geburtsdatum: 28.11.1975

Geburtsort: Mogiljow/Mahiljou, frühere UdSSR, (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten und Mitglied des Sicherheitsrates und aufgrund seiner informellen Aufsichtsbefugnis über die belarussischen Sicherheitskräfte ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

6.11.2020

47.

Ihar Piatrovich SERGYAENKA

Igor Petrovich SERGEENKO

Iгар Пятровiч СЕРГЯЕНКА

Игорь Петрович СЕРГЕЕНКО

Position(en): Leiter des Führungsstabs der Präsidialverwaltung

Geburtsdatum: 14.1.1963

Geburtsort: Dorf Stolitsa, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR, (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Stabschef der Präsidialverwaltung steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und hat die Durchsetzung der Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Innen- und Außenpolitik sicherzustellen. Dadurch unterstützt er das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020.

6.11.2020

48.

Ivan Stanislavavich TERTEL

Ivan Stanislavovich TERTEL

Iван Станiслававiч ТЭРТЭЛЬ

Иван Станиславович ТЕРТЕЛЬ

Position(en): Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB), ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees

Geburtsdatum: 8.9.1966

Geburtsort: Privalka/Privalki, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Staatssicherheitskomitees (KGB) und als ehemaliger Vorsitzender des Staatlichen Kontrollkomitees steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten sowie gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

6.11.2020

49.

Raman Ivanavich MELNIK

Roman Ivanovich MELNIK

Раман Iванавiч МЕЛЬНIК

Роман Иванович МЕЛЬНИК

Position(en): Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium

Geburtsdatum: 29.5.1964

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Leiter der Hauptdirektion Schutz der öffentlichen Ordnung und Prävention im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

6.11.2020

50.

Ivan Danilavich NASKEVICH

Ivan Danilovich NOSKEVICH

Iван Данiлавiч НАСКЕВIЧ

Иван Данилович НОСКЕВИЧ

Position(en): Vorsitzender des Untersuchungskomitees

Geburtsdatum: 25.3.1970

Geburtsort: Cierabličy, Region/Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

6.11.2020

51.

Aliaksey Aliaksandravich VOLKAU

Alexei Alexandrovich VOLKOV

Аляксей Аляксандравiч ВОЛКАЎ

Алексей Александрович ВОЛКОВ

Position(en): Ehemaliger erster stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees, jetzt Vorsitzender des Staatskomitees für forensisches Fachwissen

Geburtsdatum: 7.9.1973

Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Führungsposition als Erster Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees war er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

6.11.2020

52.

Siarhei Yakaulevich AZEMSHA

Sergei Yakovlevich AZEMSHA

Сяргей Якаўлевiч АЗЕМША

Сергей Яковлевич АЗЕМША

Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees

Geburtsdatum: 17.7.1974

Geburtsort: Rechitsa, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

6.11.2020

53.

Andrei Fiodaravich SMAL

Andrei Fyodorovich SMAL

Андрэй Фёдаравiч СМАЛЬ

Андрей Федорович СМАЛЬ

Position(en): Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees

Geburtsdatum: 1.8.1973

Geburtsort: Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungskomitees ist er verantwortlich für die von dem Komitee gesteuerte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen den Koordinierungsrat und gegen friedliche Demonstranten eingeleitet wurden.

6.11.2020

54.

Andrei Yurevich PAULIUCHENKA

Andrei Yurevich PAVLYUCHENKO

Андрэй Юр’евiч ПАЎЛЮЧЕНКА

Андрей Юрьевич ПАВЛЮЧЕНКО

Position(en): Leiter des Operations- und Analysezentrums

Geburtsdatum: 1.8.1971

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Leiter des Operations- und Analysezentrums steht er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft, insbesondere für die Unterbrechung der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

6.11.2020

55.

Ihar Ivanavich BUZOUSKI

Igor Ivanovich BUZOVSKI

Iгар Iванавiч БУЗОЎСКI

Игорь Иванович БУЗОВСКИЙ

Position(en): Stellvertretender Minister für Information

Geburtsdatum: 10.7.1972

Geburtsort: Dorf Koshelevo, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

6.11.2020

56.

Natallia Mikalaeuna EISMANT

Natalia Nikolayevna EISMONT

Наталля Мiкалаеўна ЭЙСМАНТ

Наталья Николаевна ЭЙСМОНТ

Position(en): Pressereferentin des belarussischen Präsidenten

Geburtsdatum: 16.2.1984

Geburtsort: Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geburtsname: Kirsanova (russische Schreibweise: Кирсанова) oder Selyun (russische Schreibweise: Селюн)

Geschlecht: weiblich

Als Pressereferentin des belarussischen Präsidenten steht sie in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Koordinierung der Medienaktivitäten des Präsidenten, wozu auch das Ausarbeiten von Erklärungen und das Organisieren von öffentlichen Auftritten gehört. Dadurch unterstützt sie das Lukaschenko-Regime, so auch bei der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020. Insbesondere hat sie mit ihren im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 abgegebenen öffentlichen Erklärungen, in denen sie den Präsident verteidigt und Oppositionelle und friedliche Demonstranten kritisiert hat, erheblich zur Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus beigetragen.

6.11.2020

57.

Siarhei Yaugenavich ZUBKOU

Sergei Yevgenevich ZUBKOV

Сяргей Яўгенавiч ЗУБКОЎ

Сергей Евгеньевич ЗУБКОВ

Position(en): Befehlshaber der „Alpha“-Einheit

Geburtsdatum: 21.8.1975

Geschlecht: männlich

Als Befehlshaber der Einsatzkräfte der „Alpha“-Einheit ist er verantwortlich für die von diesen Einsatzkräften durchgeführte Repressions- und Einschüchterungskampagne im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

6.11.2020

58.

Andrei Aliakseevich RAUKOU

Andrei Alexeyevich RAVKOV

Андрэй Аляксеевiч РАЎКОЎ

Андрей Алексеевич РАВКОВ

Position(en): Ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat

Botschafter der Republik Belarus in Aserbeidschan

Geburtsdatum: 25.6.1967

Geburtsort: Dorf Revyaki, Region/Oblast Witebsk / Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als ehemaliger Staatssekretär im Sicherheitsrat stand er in enger Verbindung zum Präsidenten und ist verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Er ist nach wie vor aktiv im Lukaschenko-Regime als Botschafter von Belarus in Aserbeidschan.

6.11.2020

59.

Pyotr Piatrovich MIKLASHEVICH

Petr Petrovich MIKLASHEVICH

Пётр Пятровiч МIКЛАШЭВIЧ

Петр Петрович МИКЛАШЕВИЧ

Position(en): Präsident des Verfassungsgerichts der Republik Belarus

Geburtsdatum: 18.10.1954

Geburtsort: Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Als Präsident des Verfassungsgerichts ist er verantwortlich für die am 25. August 2020 ergangene Entscheidung des Verfassungsgerichts, durch die die Ergebnisse der manipulierten Wahlen für rechtmäßig erklärt wurden. Er hat deshalb die im Rahmen der Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats gegen friedliche Demonstranten und Journalisten durchgeführten Maßnahmen unterstützt und ermöglicht und ist somit verantwortlich für eine ernsthafte Untergrabung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus.

6.11.2020

60.

Anatol Aliaksandravich SIVAK

Anatoli Alexandrovich SIVAK

Анатоль Аляксандравiч СIВАК

Анатолий Александрович СИВАК

Position(en): Stellvertretender Ministerpräsident, ehemaliger Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

Geburtsdatum: 19.7.1962

Geburtsort: Zavoit, Kreis Narovlya, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Leitungsfunktion als Vorsitzender des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk war er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der unter seiner Aufsicht stehenden lokalen Verwaltungsbehörden in Minsk im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Proteste in Belarus kritisierte.

In seiner derzeitigen Führungsposition als stellvertretender Ministerpräsident unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.

17.12.2020

61.

Ivan Mikhailavich EISMANT

Ivan Mikhailovich EISMONT

Iван Мiхайлавiч ЭЙСМАНТ

Иван Михайлович ЭЙСМОНТ

Position(en): Vorsitzender der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt, Leiter der Belteleradiokampanija

Geburtsdatum: 20.1.1977

Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner derzeitigen Position als Leiter der belarussischen staatlichen Rundfunkanstalt ist er verantwortlich für die Verbreitung von Staatspropaganda in öffentlichen Medien, und er unterstützt durchweg das Lukaschenko-Regime. So nutzt er unter anderem die Medien, um den Verbleib des Präsidenten in seinem Amt trotz der manipulierten Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 und das anschließende wiederholte gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen und legitimen Proteste zu unterstützen.

Eismont hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstranten kritisierte, und hat die Berichterstattung über die Proteste durch die Medien verweigert. Er hat zudem ihm unterstellte streikende Mitarbeiter der Rundfunkanstalt „Belteleradiokampanija“ entlassen und ist somit verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.

17.12.2020

62.

Uladzimir Stsiapanavich KARANIK

Vladimir Stepanovich KARANIK

Уладзiмiр Сцяпанавiч КАРАНIК

Владимир Степанович КАРАНИК

Position(en): Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna, ehemaliger Gesundheitsminister

Geburtsdatum: 30.11.1973

Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner früheren Leitungsfunktion als Gesundheitsminister war er dafür verantwortlich, dass Gesundheitsdienste zur Verfolgung friedlicher Demonstranten eingesetzt wurden, indem beispielsweise Demonstranten, die medizinischer Versorgung bedurften, von Krankenwagen in Untersuchungsgefängnisse anstatt in Krankenhäuser verbracht wurden. Er hat zahlreiche öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er die friedlichen Demonstrationen in Belarus kritisierte, und in einem Fall einem Demonstranten unterstellte, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel stehe.

In seiner derzeitigen Führungsposition als Gouverneur Region/Oblast Grodno/Hrodna unterstützt er weiterhin das Lukaschenko-Regime.

17.12.2020

63.

Natallia Ivanauna KACHANAVA

Natalia Ivanovna KOCHANOVA

Наталля Iванаўна КАЧАНАВА

Наталья Ивановна КОЧАНОВА

Position(en): Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus

Geburtsdatum: 25.9.1960

Geburtsort: Polotsk, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

In ihrer derzeitigen Führungsposition als Vorsitzende des Rates der Republik der Nationalversammlung von Belarus ist sie verantwortlich für die Unterstützung der innenpolitischen Entscheidungen des Präsidenten. Sie ist verantwortlich für die Organisation der manipulierten Wahlen vom 9. August 2020. Sie hat öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen sie das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen friedliche Demonstranten rechtfertigte.

17.12.2020

64.

Pavel Mikalaevich LIOHKI

Pavel Nikolaevich LIOHKI

Павел Мiкалаевiч ЛЁГКI

Павел Николаевич ЛЁГКИЙ

Position(en): Erster Stellvertretender Minister für Information

Geburtsdatum: 30.5.1972

Geburtsort: Baranawitschy, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

17.12.2020

65.

Ihar Uladzimiravich LUTSKY

Igor Vladimirovich LUTSKY

Iгар Уладзiмiравiч ЛУЦКI

Игорь Владимирович ЛУЦКИЙ

Position(en): Minister für Information

Geburtsdatum: 31.10.1972

Geburtsort: Stolin, Region/Oblast Brest, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Minister für Information ist er verantwortlich für Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft, insbesondere für den Erlass des Informationsministeriums, im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020 den Zugang zu unabhängigen Websites zu unterbinden und den Internetzugang in Belarus zu begrenzen, als gegen die Zivilgesellschaft, friedliche Demonstranten und Journalisten gerichtetes Instrument der Repression.

17.12.2020

66.

Andrei Ivanavich SHVED

Andrei Ivanovich SHVED

Андрэй Iванавiч ШВЕД

Андрей Иванович ШВЕД

Position(en): Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

Geburtsdatum: 21.4.1973

Geburtsort: Glushkovichi, Region/Oblast Gomel/Homyel, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Generalstaatsanwalt ist er verantwortlich für die anhaltenden Repressionsmaßnahmen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition, insbesondere für die Einleitung zahlreicher Strafverfahren gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsführer und Journalisten nach den Präsidentschaftswahlen von 2020. Er hat zudem öffentliche Erklärungen abgegeben, in denen er Teilnehmern an „nicht genehmigten Versammlungen“ Bestrafung androhte.

17.12.2020

67.

Genadz Andreevich BOGDAN

Gennady Andreievich BOGDAN

Генадзь Андрэевiч БОГДАН

Геннадий Андреевич БОГДАН

Position(en): Stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung

Geburtsdatum: 8.1.1977

Geschlecht: männlich

In seiner Position als stellvertretender Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung beaufsichtigt er die Tätigkeit zahlreicher Unternehmen. Das von ihm geleitete Amt leistet den Behörden des Staatsapparats und den Behörden der Republik finanzielle, materielle, technische, soziale, logistische und medizinische Unterstützung. Er steht in enger Verbindung zum Präsidenten und unterstützt weiterhin das Lukaschenko-Regime.

17.12.2020

68.

Ihar Paulavich BURMISTRAU

Igor Pavlovich BURMISTROV

Iгар Паўлавiч БУРМIСТРАЎ

Игорь Павлович БУРМИСТРОВ

Position(en): Stabschef und Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums

Geburtsdatum: 30.9.1968

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Erster Stellvertretender Befehlshaber der Truppen des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden Truppen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

17.12.2020

69.

Arciom Kanstantinavich DUNKA

Artem Konstantinovich DUNKO

Арцём Канстанцiнавiч ДУНЬКА

Артем Константинович ДУНЬКО

Position(en): Leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees

Geburtsdatum: 8.6.1990

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als leitender Inspektor für Sonderaufgaben der Abteilung für Finanzermittlungen des Staatlichen Kontrollkomitees ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne des Staatsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für Ermittlungen, die gegen Oppositionsführer und Aktivisten eingeleitet wurden.

17.12.2020

70.

Aleh Heorhievich KARAZIEI

Oleg Georgevich KARAZEI

Алег Георгiевiч КАРАЗЕЙ

Олег Георгиевич КАРАЗЕЙ

Position(en): Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums

Geburtsdatum: 1.1.1979

Geburtsort: Region/Oblast Minsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Leiter der Abteilung Prävention der Hauptabteilung Strafverfolgung und Prävention der Polizei für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

17.12.2020

71.

Dzmitry Aliaksandravich KURYAN

Dmitry Alexandrovich KURYAN

Дзмiтрый Аляксандравiч КУРЬЯН

Дмитрий Александрович КУРЬЯН

Position(en): Oberst der Polizei, Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium

Geburtsdatum: 3.10.1974

Geschlecht: männlich

In seiner Führungsposition als Oberst der Polizei und stellvertretender Leiter der Hauptabteilung und Leiter der Abteilung Strafverfolgung im Innenministerium ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne der Polizei im Anschluss an die Präsidentschaftswahl von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

17.12.2020

72.

Aliaksandr Henrykavich TURCHIN

Alexander (Alexandr) Henrihovich TURCHIN

Аляксандр Генрыхавiч ТУРЧЫН

Александр Генрихович ТУРЧИН

Position(en): Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk

Geburtsdatum: 2.7.1975

Geburtsort: Novogrudok, Region/Oblast Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Vorsitzender des Verwaltungskomitees des Gebiets Minsk ist er zuständig für die Beaufsichtigung der lokalen Verwaltung, einschließlich einiger Komitees. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

17.12.2020

73.

Dzmitry Mikalaevich SHUMILIN

Dmitry Nikolayevich SHUMILIN

Дзмiтрый Мiкалаевiч ШУМIЛIН

Дмитрий Николаевич ШУМИЛИН

Position(en): Stellvertretender Leiter der Abteilung Großveranstaltungen der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

Geburtsdatum: 26.7.1977

Geschlecht: männlich

In seiner Position als stellvertretender Leiter der Hauptdirektion für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung des lokalen Verwaltungsapparats im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Er hat sich nachweislich persönlich an der unrechtmäßigen Inhaftierung friedlicher Demonstranten beteiligt.

17.12.2020

74.

Vital Ivanavich STASIUKEVICH

Vitalyi Ivanovich STASIUKEVICH

Вiталь Iванавiч СТАСЮКЕВIЧ

Виталий Иванович СТАСЮКЕВИЧ

Position(en): Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna

Geburtsdatum: 5.3.1976

Geburtsort: Grodno/Hrodna, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit in Grodno/Hrodna ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Zeugen zufolge hat er persönlich die unrechtmäßige Inhaftierung friedlicher Demonstranten überwacht.

17.12.2020

75.

Siarhei Leanidavich KALINNIK

Sergei Leonidovich KALINNIK

Сяргей Леанiдавiч КАЛИННИК

Сергей Леонидович КАЛИННИК

Position(en): Oberst der Polizei, Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk

Geburtsdatum: 23.7.1979

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Zeugen zufolge hat er persönlich die Folterung von unrechtmäßig festgehaltenen Demonstranten überwacht und sich daran beteiligt.

17.12.2020

76.

Vadzim Siarhaevich PRYGARA

Vadim Sergeyevich PRIGARA

Вадзiм Сяргеевiч ПРЫГАРА

Вадим Сергеевич ПРИГАРА

Position(en): Oberstleutnant der Polizei, Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno

Geburtsdatum: 31.10.1980

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Leiter der Kreispolizeidirektion in Molodetschno ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Zeugen zufolge überwachte er persönlich das Verprügeln von unrechtmäßig festgehaltenen Demonstranten. Ferner gab er gegenüber den Medien zahlreiche abwertende Bemerkungen über Demonstranten ab.

17.12.2020

77.

Viktar Ivanavich STANISLAUCHYK

Viktor Ivanovich STANISLAVCHIK

Вiктар Iванавiч СТАНIСЛАЎЧЫК

Виктор Иванович СТАНИСЛАВЧИК

Position(en): Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk, Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit

Geburtsdatum: 27.1.1971

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk und Befehlshaber der Polizei für öffentliche Sicherheit ist er verantwortlich für die Repressions- und Einschüchterungskampagne unter Führung der ihm unterstehenden örtlichen Polizeikräfte im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020, insbesondere für willkürliche Festnahmen und Misshandlungen – einschließlich Folterungen – von friedlichen Demonstranten sowie der Einschüchterung von Journalisten und gegen diese gerichteter Gewalthandlungen.

Zeugen zufolge überwachte er persönlich die Festnahme friedlicher Demonstranten und das Verprügeln jener unrechtmäßig festgehaltenen Personen.

17.12.2020

78.

Aliaksandr Aliaksandravich PIETRASH

Alexander (Alexandr) Alexandrovich PETRASH

Аляксандр Аляксандравiч ПЕТРАШ

Александр Александрович ПЕТРАШ

Position(en): Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk

Geburtsdatum: 16.5.1988

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Direktor des Gerichts des Stadtbezirks Moskowski von Minsk ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass unter seiner Aufsicht geführte Gerichtsverfahren von Verletzungen der Rechte der Verteidigung gekennzeichnet und auf falsche Zeugenaussagen gestützt waren.

Er wirkte an der Verhängung von Geldbußen für und an der Verhaftung von Demonstranten, Journalisten und Oppositionsführern im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 mit.

Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

79.

Andrei Aliaksandravich LAHUNOVICH

Andrei Alexandrovich LAHUNOVICH

Андрэй Аляксандравiч ЛАГУНОВIЧ

Андрей Александрович ЛАГУНОВИЧ

Position(en): Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel

Geschlecht: männlich

In seiner Position als Richter am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Gomel/Homyel ist er verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Er ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

80.

Alena Vasileuna LITVINA

Elena Vasilevna LITVINA

Алена Васiльеўна ЛIТВIНА

Елена Васильевна ЛИТВИНА

Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Leninski von Mogiljow/Mahiljou ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionsaktivisten und Ehegatten der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, Siarhei Tsikhanousky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

81.

Victoria Valeryeuna SHABUNYA

Victoria Valerevna SHABUNYA

Вiкторыя Валер’еўна ШАБУНЯ

Виктория Валерьевна ШАБУНЯ

Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk

Geburtsdatum: 27.2.1974

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates und Vorsitzenden eines Streikkomitees Sergei Dylevsky. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

82.

Alena Aliaksandravna ZHYVITSA

Elena Alexandrovna ZHYVITSA

Алена Аляксандравна ЖЫВIЦА

Елена Александровна ЖИВИЦА

Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk

Geburtsdatum: 9.4.1990

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Oktyabrsky von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

83.

Natallia Anatolievna DZIADKOVA

Natalia Anatolievna DEDKOVA

Наталля Анатольеўна ДЗЯДКОВА

Наталья Анатольевна ДЕДКОВА

Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk

Geburtsdatum: 2.12.1979

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Partizanski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung der Vorsitzenden des Koordinierungsrates, Mariya Kalesnikava. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

84.

Maryna Arkadzeuna FIODARAVA

Marina Arkadievna FEDOROVA

Марына Аркадзьеўна ФЁДАРАВА

Марина Аркадьевна ФЕДОРОВА

Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk

Geburtsdatum: 11.9.1965

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Sowjetski von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

85.

Yulia Chaslavauna HUSTYR

Yulia Cheslavovna HUSTYR

Юлiя Чаславаўна ГУСТЫР

Юлия Чеславовна ГУСТЫР

Position(en): Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk

Geburtsdatum: 14.1.1984

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Zentralbezirks von Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

86.

Alena Tsimafeeuna NYAKRASAVA

Elena Timofeyevna NEKRASOVA

Алена Цiмафееўна НЯКРАСАВА

Елена Тимофеевна НЕКРАСОВА

Position(en): Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk

Geburtsdatum: 26.11.1974

Geschlecht: weiblich

In ihrer Position als Richterin am Gericht des Stadtbezirks Zawodski in Minsk ist sie verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten. Es wurde berichtet, dass es bei unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren zu Verletzungen der Rechte der Verteidigung kam.

Sie ist daher verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für die Unterstützung der Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

87.

Aliaksandr Vasilevich SHAKUTSIN

Alexander (Alexandr) Vasilevich SHAKUTIN

Аляксандр Васiльевiч ШАКУЦIН

Александр Васильевич ШАКУТИН

Position(en): Geschäftsmann, Eigentümer der Amkodor-Holding

Geburtsdatum: 12.1.1959

Geburtsort: Bolshoe Babino, Kreis Orscha, Region/Oblast Witebsk/Wizebsk, frühere UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Bau-, Maschinenbau- und Agrarsektor sowie in anderen Sektoren.

Es wird berichtet, dass er eine derjenigen Personen ist, die unter Lukaschenkos Präsidentschaft am meisten von der Privatisierung profitiert haben. Er ist auch ein Mitglied des Präsidiums der für Lukaschenko eintretenden öffentlichen Vereinigung „Belaya Rus“ und Mitglied des Rates für die Entwicklung der Unternehmerschaft in der Republik Belarus.

Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und von der für dieses geleisteten Unterstützung.

Im Juli 2020 gab er öffentliche Bemerkungen ab, in denen er die Proteste der Opposition in Belarus verurteilte und damit zur Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition beitrug.

17.12.2020

88.

Mikalai Mikalaevich VARABEI/VERABEI

Nikolay Nikolaevich VOROBEY

Мiкалай Мiкалаевiч ВАРАБЕЙ/ВЕРАБЕЙ

Николай Николаевич ВОРОБЕЙ

Position(en): Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe

Geburtsdatum: 4.5.1963

Geburtsort: frühere Ukrainische SSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: männlich

Er ist einer der führenden in Belarus tätigen Geschäftsleute, mit Geschäftsinteressen im Erdöl-, Kohlentransit- und Bankensektor sowie in anderen Sektoren.

Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, eines Unternehmens, das in den Genuss von Steuervergünstigungen und anderweitiger Unterstützung seitens der belarussischen Regierung kam.

Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und von der für dieses geleisteten Unterstützung.

17.12.2020

▼M21

89.

Natallia Mikhailauna BUHUK

Natalia Mikhailovna BUGUK

Наталля Мiхайлаўна БУГУК

Наталья Михайловна БУГУК

Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk

Geburtsdatum: 19.12.1989

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Natallia Buhuk verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung von Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

90.

Alina Siarhieeuna KASIANCHYK

Alina Sergeevna KASYANCHYK

Алiна Сяргееўна КАСЬЯНЧЫК

Алина Сергеевна КАСЬЯНЧИК

Stellvertretende Staatsanwältin am Bezirksgericht Frusensky in Minsk

Geburtsdatum: 12.03.1998

Geburtsort:

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretende Staatsanwältin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk hat Alina Kasianchyk das Lukaschenko-Regime in politisch motivierten Verfahren gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten vertreten. Insbesondere verfolgte sie strafrechtlich die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova auf der Grundlage einer unbegründeten Anklage wegen ‚Verschwörung‘ und ‚Verstößen gegen die öffentliche Ordnung‘ für Sendungen über friedliche Proteste. Außerdem verfolgte sie strafrechtlich Mitglieder der belarussischen Zivilgesellschaft beispielsweise für die Teilnahme an friedlichen Protesten und am Gedenken an den ermordeten Demonstranten Aliaksandr Taraikousky. Stets beantragte sie beim Richter lange Haftstrafen.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

91.

Ihar Viktaravich KURYLOVICH

Igor Viktorovich KURILOVICH

Iгар Вiĸтаравiч КУРЫЛОВIЧ,

Игорь Викторович КУРИЛОВИЧ

Leitender Ermittler der Bezirksabteilung von Frunsensky im Ermittlungskomitee

Geburtsdatum: 26.09.1990

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als leitender Ermittler am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk war Ihar Kurylovich an der Vorbereitung einer politisch motivierten Strafsache gegen die Journalistinnen Katsiaryna Bakhvalava (Andreyeva) und Darya Chultsova beteiligt. Die Journalistinnen, die eine Sendung über friedliche Prozesse gemacht hatten, wurden wegen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung angeklagt und zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

92.

Siarhei Viktaravich SHATSILA

Sergei Viktorovich SHATILO

Сяргей Вiĸтаравiч ШАЦIЛА

Сергей Виĸторович ШАТИЛО

Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk

Geburtsdatum: 13.08.1989

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Siarhei Shatsila für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Natallia Hersche, Dzmitry Halko und Dzmitry Karatkevich, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

93.

Anastasia Vasileuna ACHALAVA

Anastasia Vasilievna ACHALOVA

Анастасiя Васiльеўна АЧАЛАВА

Анастасия Васильевна АЧАЛОВА

Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk

Geburtsdatum: 15.10.1992

Geburtsort: Minsk, Belarus

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Anastasia Achalava für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Mitglieds des Koordinierungsrates Dzmitry Kruk sowie von medizinischem Personal und älteren Menschen. Berichten zufolge stützen sich die unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren auf anonyme Zeugenaussagen.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

94.

Mariya Viachaslavauna YAROKHINA

Maria Viacheslavovna YEROKHINA

Марыя Вячаславаўна ЯРОХIНА

Мария Вячеславовна ЕРОХИНА

Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk

Geburtsdatum: 04.07.1987

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Mariya Yarokhina verantwortlich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, aktive Gewerkschaftsmitglieder, Sportler und Demonstranten, insbesondere für die Verurteilung des Journalisten Uladzimir Hrydzin.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

95.

Yuliya Aliaksandrauna BLIZNIUK

Yuliya Aleksandrovna BLIZNIUK

Юлiя Аляĸсандраўна БЛIЗНЮК

Юлия Алеĸсандровна БЛИЗНЮК

Stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk

Geburtsdatum: 23.09.1971

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretende Vorsitzende/Richterin am Bezirksgericht Frunsensky in Minsk ist Yuliya Blizniuk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Artsiom Khvashcheuski, Artsiom Sauchuk und Maksim Pauliushchyk. Letztere werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

96.

Anastasia Dzmitreuna KULIK

Anastasia Dmitrievna KULIK

Анастасiя Дзмiтрыеўна КУЛIК

Анастасия Дмитриевна КУЛИК

Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk

Geburtsdatum: 28.07.1989

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richterin am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Anastasia Kulik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aliaksandr Zakharevich, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener eingestuft wird.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

97.

Maksim Leanidavich TRUSEVICH

Maksim Leonidovich TRUSEVICH

Маĸсiм Леанiдавiч ТРУСЕВIЧ

Маĸсим Леонидович ТРУСЕВИЧ

Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk

Geburtsdatum: 12.08.1989

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richter am Bezirksgericht Pervomaisky in Minsk ist Maksim Trusevich für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

98.

Tatsiana Yaraslavauna MATYL

Tatiana Yaroslavovna MOTYL

Тацяна Яраславаўна МАТЫЛЬ

Татьяна Ярославовна МОТЫЛЬ

Richterin am Bezirksgericht Moskovskiy in Minsk

Geburtsdatum: 20.01.1968

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richterin am Bezirksgericht Moskovsky in Minsk ist Tatsiana Matyl für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Oppositionsführer, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Oppositionspolitikers Mikalai Statkevich und des Journalisten Alexander Borozenko. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

99.

Aliaksandr Anatolevich RUDZENKA

Aleksandr Anatolevich RUDENKO

Аляĸсандр Анатольевiч РУДЗЕНКА

Алеĸсандр Анатольевич РУДЕНКО

Stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk

Geburtsdatum: 01.12.1981

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Vorsitzender am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Aliaksandr Rudzenka für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen Journalisten, Aktivisten und Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung eines älteren, behinderten Demonstranten zu einer Geldstrafe sowie für die Verurteilung von Lyudmila Kazak, der Anwältin der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

100.

Aliaksandr Aliaksandravich VOUK

Aleksandr Aleksandrovich VOLK

Аляĸсандр Аляĸсандравiч ВОЎК

Алеĸсандр Алеĸсандрович ВОЛК

Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk

Geburtsdatum: 01.08.1979

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richter am Bezirksgericht Sovetsky in Minsk ist Aliaksandr Vouk für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Schwestern Anastasia und Victoria Mirontsev, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter seiner Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung und das Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

101.

Volha Siarheeuna NIABORSKAIA

Olga Sergeevna NEBORSKAIA

Вольга Сяргееўна НЯБОРСКАЯ

Ольга Сергеевна НЕБОРСКАЯ

Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk

Geburtsdatum: 14.02.1991

Geburtsort:

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richterin am Bezirksgericht Oktyabrsky in Minsk ist Volha Niaborskaya für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten und Journalisten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Sofia Malashevich und Tikhon Kliukach, die von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft werden. Berichten zufolge wurden in unter ihrer Aufsicht geführten Gerichtsverfahren die Rechte der Verteidigung verletzt.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

102.

Marina Sviataslavauna ZAPASNIK

Marina Sviatoslavovna ZAPASNIK

Марына Святаславаўна ЗАПАСНIК

Марина Святославовна ЗАПАСНИК

Stellvertretende Vorsitzende des Bezirksgerichts Leninskiy in Minsk

Geburtsdatum: 28.03.1982

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretende Vorsitzende und Richterin am Bezirksgericht Leninsky in Minsk ist Marina Zapasnik für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung der Aktivisten Vladislav Zenevich, Olga Pavlova, Olga Klaskovskaya, Viktar Barushka, Sergey Ratkevich, Aleksey Charvinskiy, Andrey Khrenkov, des Studenten Viktor Aktistov und des minderjährigen Maksim Babich. Sie alle werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

103.

Maksim Yurevich FILATAU

Maksim Yurevich FILATOV

Максiм Юр’евiч Фiлатаў

Максим Юрьевич ФИЛАТОВ

Richter am Stadtgericht Lida

Geburtsdatum:

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richter am Stadtgericht Lida ist Maksim Filatau für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung des Aktivisten Vitold Ashurok, der von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politischer Gefangener anerkannt wird.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

104.

Andrei Vaclavavich HRUSHKO

Andrei Vatslavovich GRUSHKO

Андрэй Вацлававiч ГРУШКО

Андрей Вацлавович ГРУШКО

Richter am Bezirksgericht Leninsky in Brest

Geburtsdatum: 24.01.1979

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Richter am Bezirksgericht Leninsky in Brest ist Andrei Hrushko für zahlreiche politisch motivierte Urteile gegen friedliche Demonstranten verantwortlich, insbesondere für die Verurteilung von Aktivisten, die als politische Gefangene anerkannt sind, und Minderjährigen.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

105.

Dzmitry Iurevich HARA

Dmitry Iurevich GORA

Дзмiтрый Юр’евiч ГАРА

Дмитрий Юрьевич ГОРА

Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees (am 11. März 2021 ernannt);

ehemaliger stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus (bis zum 11. März 2021)

Geburtsdatum: 04.05.1970

Geburtsort: Tbilisi, früher Georgische SSR (jetzt Georgien)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Generalstaatsanwalt bis März 2021 trägt Dzmitry Hara die Verantworung für politisch motivierte Strafsachen gegen friedliche Demonstranten, Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Dzmitry Hara war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.

Als Leiter der staatlichen Kommission, die von der Generalstaatsanwaltschaft eingesetzt wurde, um bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern gegen den Machtsmissbrauch durch Strafverfolgungsbeamte zu ermitteln, ist Dzmitry Hara für die Untätigkeit dieser Einrichtung verantwortlich, da trotz Anträgen auf Einleitung von Strafverfahren wegen Gewaltanwendung, Misshandlung und Folter kein Fall bekannt ist, in dem solche Ermittlungen stattgefunden haben.

Seit März 2021 ist er Vorsitzender des belarussischen Ermittlungskomitees. Als solcher ist er für die Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern und Teilnehmern an friedlichen Protesten verantwortlich.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

106.

Aliaksei Kanstantsinavich STUK

Alexey Konstantinovich STUK

Аляĸсей Канстанцiнавiч СТУК

Алеĸсей Константинович СТУК

Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

Geburtsdatum: 1959

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Aliaksei Stuk die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er ist verantwortlich dafür, dass die Staatsanwaltschaft die Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz noch schärfer kontrolliert und Teilnehmer an friedlichen Protesten in unverhältnismäßiger Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Er erklärte öffentlich, dass die Generalstaatsanwaltschaft daran arbeitete, ‚illegale‘ Bürgervereinigungen zu ermitteln und deren Tätigkeit zu unterdrücken.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

107.

Genadz Iosifavich DYSKO

Gennadi Iosifovich DYSKO

Генадзь Iосiфавiч ДЫСКО

Геннадий Иосифович ДЫСКО

Stellvertretender Generalstaatsanwalt der Republik Belarus, Staatsrat für Justiz der 3. Klasse Geburtsdatum: 22.03.1964

Geburtsort: Oshmyany, Region Hrodna, Belarus (früher UdSSR)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Generalstaatsanwalt trägt Genadz Dysko die Verantwortung für politisch motivierte Strafsachen gegen die Mitglieder der Opposition, Journalisten, Mitglieder der Zivilgesellschaft und normale Bürgerinnen und Bürger. Er war auch an der Einleitung politisch motivierter Strafverfahren gegen Siarhei Tsikhanousky, oppositioneller Aktivist und Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya, beteiligt.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit sowie für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

108.

Sviatlana, Anatoleuna LYUBETSKAYA

Svetlana Anatolevna LYUBETSKAYA

Святлана Анатольеўна ЛЮБЕЦКАЯ

Светлана Анатольевна ЛЮБЕЦКАЯ

Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Vorsitzende der Ständigen Rechtskommission

Geburtsdatum: 03.06.1971

Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Vorsitzende der parlamenarischen Rechtskommission ist Sviatlana Lyubetskaya für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist sie für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben.

21.6.2021

109.

Aliaksei Uladzimiravich IAHORAU

Alexei Vladimirovich YEGOROV

Аляксей Уладзiмiравiч ЯГОРАЎ

Алексей Владимирович ЕГОРОВ

Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus; Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission

Geburtsdatum: 16.12.1969

Geburtsort: Novosokolniki, Region Pskov, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Vorsitzender der parlamenarischen Rechtskommission ist Aliaksei Iahorau für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben.

21.6.2021

110.

Aliaksandr Paulavich AMELIANIUK

Aleksandr Pavlovich OMELYANYUK

Аляксандр Паўлавiч АМЕЛЬЯНЮК

Александр Павлович ОМЕЛЬЯНЮК

Mitglied der Repräsentantenkammer der Nationalversammlung der Republik Belarus, Stellvertretender Vorsitzender der Ständigen Rechtskommission

Geburtsdatum: 06.03.1964

Geburtsort: Kobrin, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Vorsitzender der parlamentarischen Rechtskommission ist Aliaksandr Amelianiuk für die Annahme des neuen Gesetzbuches über Verwaltungsübertretungen (am 1. März 2021 in Kraft getreten) verantwortlich, das willkürliche Festnahmen erlaubt und höhere Strafen für die Teilnahme an Massenveranstaltungen, einschließlich der Zurschaustellung politischer Symbole, einführt. Durch diese Gesetzgebungstätigkeiten ist er für schwere Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich des Rechts, sich friedlich zu versammeln, und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Außerdem werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Belarus durch diese Gesetzgebungstätigkeiten in erheblichem Maße untergraben.

21.6.2021

111.

Andrei Mikalaevich MUKAVOZCHYK

Andrei Nikolaevich MUKOVOZCHYK

Андрэй Мiĸалаевiч МУКАВОЗЧЫК

Андрей Ниĸолаевич МУКОВОЗЧИК

Politischer Beobachter von ‚Sovietskaia Belarus — Belarus Segodnya‘ (Belarus heute)

Geburtsdatum: 13.06.1963

Geburtsort: Novosibirsk, früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Reisepass-Nr.: MP 3413113 und MP 2387911

Andrei Mukavozchyk gehört zu den wichtigsten Propagandisten des Lukaschenko-Regimes und veröffentlicht seine Beiträge in der amtlichen Zeitung der Präsidialverwaltung ‚Belarus Segodnya‘. In seinen Artikeln werden die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft mithilfe von Falschinformationen systematisch in einem schlechten Licht dargestellt und verächtlich gemacht. Er ist ein wichtiges Sprachrohr der Regierungspropaganda, die Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft unterstützt und rechtfertigt.

Im Mai 2020 erhielt Mukavozchyk von der belarussischen Journalistenunion, einer regierungsfreundlichen Organisation, den Preis ‚Goldene Feder‘. Im Dezember 2020 erhielt er den Preis ‚Goldener Buchstabe‘, der ihm von Vertretern des belarussischen Informationsministeriums überreicht wurde. Im Januar 2021 unterzeichnete Aliaksandr Lukashenka ein Dekret zur Auszeichnung von Mukavozchyk mit einem Orden für verdienstvolle Tätigkeiten.

Damit profitiert dieser vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

21.6.2021

112.

Siarhei Aliaksandravich GUSACHENKA

Sergey Alexandrovich GUSACHENKO

Сяргей Аляксандравiч ГУСАЧЭНКА

Сергей Александрович ГУСАЧЕНКО

Stellvertretender Vorsitzender der nationalen staatlichen Rundfunkanstalt (Belteleradiokampanija)

Geburtsdatum: 05.11.1983

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Tel. (Büro): (+375-17) 369 90 15

Als stellvertretender Vorsitzender der staatlichen Rundfunkanstalt Belteleradiokampanija, Autor und Moderator der wöchentlichen Propaganda-Fernsehshow ‚Glavnyy efir‘ hat Siarhei Gusachenka der belarussischen Öffentlichkeit bereitwillig Falschinformationen über die Wahlergebnisse, Proteste und Repressionen durch die staatlichen Behörden präsentiert. Er ist unmittelbar verantwortlich dafür, wie das Staatsfernsehen über die Lage im Land informiert, und unterstützt damit die Behörden, einschließlich Lukaschenkos.

Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

113.

Genadz Branislavavich DAVYDZKA

Gennadi Bronislavovich DAVYDKO

Генадзь Бранiслававiч ДАВЫДЗЬКА

Геннадий Брониславович ДАВЫДЬКO

Mitglied der Repräsentantenkammer, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Medien

Vorsitzender der belarussischen politischen Organisation Belaya Rus

Geburtsdatum: 29.09.1955

Geburtsort: Dorf Popovka, Senno/Sjanno, Gebiet Vitebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Reisepass-Nr.: MP2156098

Als Vorsitzender von Belaya Rus, einer wichtigen lukaschenkofreundlichen Organisation, gehört Genadz Davydzka zu den wichtigsten Propagandisten des Regimes. Bei seiner Unterstützung Lukaschenkos machte er oft hetzerische Äußerungen und ermutigte den Staatsapparat zu Gewalt gegen friedliche Demonstranten.

Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

114.

Volha Mikalaeuna CHAMADANAVA

Olga Nikolaevna CHEMODANOVA

Вольга Мiĸалаеўна ЧАМАДАНАВА

Ольга Ниĸолаевна ЧЕМОДАНОВА

Pressesekretärin des belarussischen Innenministeriums

Geburtsdatum: 13.10.1977

Geburtsort: Region Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dienstgrad: Oberst

Reisepass-Nr.: MC1405076

Als wichtigste Medienfigur des belarussischen Innenministeriums spielt Volha Chamadanava eine Schlüsselrolle bei der Verdrehung und Zurückweisung der Tatsachen in Bezug auf die Gewalt gegen Demonstranten und bei der Verbreitung von Falschinformationen über sie. Sie hat friedliche Demonstranten bedroht und rechtfertigt nach wie vor die gegen sie verübte Gewalt.

Da sie dem Sicherheitsapparat angehört und in seinem Namen spricht, unterstützt sie daher das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

115.

Siarhei Ivanavich SKRYBA

Sergei Ivanovich SKRIBA

Сяргей Iванавiч СКРЫБА

Сергей Иванович СКРИБА

Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft

Geburtsdatum: 21.11.1964 / 1965

Geburtsort: Kletsk, Region Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

E-Mail: skriba_s@bseu.by

Als Vizekanzler für Pädagogik der belarussischen Staatsuniversität für Wirtschaft ist Siarhei Skryba verantwortlich für Sanktionen gegen Studenten wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Protesten, einschließlich ihres Ausschlusses von der Universität.

Einige dieser Sanktionen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 verhängt, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

116.

Siarhei Piatrovich, RUBNIKOVICH

Sergei Petrovich RUBNIKOVICH

Сяргей Пятровiч РУБНIКОВIЧ Сергей Петрович РУБНИКОВИЧ

Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin Geburtsdatum: 1974

Geburtsort: Sharkauschyna, Gebiet Vitebsk/Viciebsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Rektor der belarussischen Staatsuniversität für Medizin, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Siarhei Rubnikovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

117.

Aliaksandr Henadzevich BAKHANOVICH

Aleksandr Gennadevich BAKHANOVICH

Аляĸсандр Генадзевiч БАХАНОВIЧ

Алеĸсандр Геннадьевич БАХАНОВИЧ

Rektor der staatlichen Technischen Universität Brest

Geburtsdatum: 1972

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Rektor der Technischen Staatsuniversität Brest, dessen Ernennung von Alexander Lukaschenko bewilligt wurde, ist Aliaksandr Bakhanovich verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen. Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

118.

Mikhail Ryhoravich BARAZNA

Mikhail Grigorevich BOROZNA

Мiхаiл Рыгоравiч БАРАЗНА

Михаил Григорьевич БОРОЗНА

Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie

Geburtsdatum: 20.11.1962

Geburtsort: Rakusheva, Gebiet Mahileu/Mogiliev, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Rektor der belarussischen staatlichen Kunstakademie ist Mikhail Barazna verantwortlich für den Beschluss der Universitätsverwaltung, Studenten wegen der Teilnahme an friedlichen Protesten auszuschließen.

Die Ausschlussanordnungen wurden im Anschluss an Lukaschenkos Aufruf vom 27. Oktober 2020 erlassen, Studenten, die an Protesten und Streiks teilnehmen, der Universität zu verweisen.

Daher ist Mikhail Barazna für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

119.

Maksim Uladzimiravich RYZHANKOU

Maksim Vladimirovich RYZHENKOV

Максiм Уладзiмiравiч РЫЖАНКОЎ

Максим Владимирович РЫЖЕНКОВ

Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung

Geburtsdatum: 19.06.1972

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Erster stellvertretender Leiter der Präsidialverwaltung steht Maksim Ryzhankou in enger Verbindung zum Präsidenten und ist für die Duchsetzung der Befugnisse des Präsidenten in der Innen- und Außenpolitik verantwortlich. In über 20 Jahren seiner Laufbahn im belarussichen Staatsdienst hatte er eine Reihe von Ämtern inne, u. a. im Außenministerium und in verschiedenen Botschaften. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

120.

Dzmitry Aliaksandravich LUKASHENKA

Dmitry Aleksandrovich LUKASHENKO

Дзмiтрый Аляксандравiч ЛУКАШЭНКА

Дмитрий Александрович ЛУКАШЕНКО

Geschäftsmann, Vorsitzender des Sportclubs des Präsidenten

Geburtsdatum: 23.03.1980

Geburtsort: Mogilev/Mahiliou, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dzmitry Lukashenka ist Aliaksandr Lukashenkas Sohn und Geschäftsmann. Seit 2005 ist er Vorsitzender des staatlich-öffentlichen Vereins ‚Sportclub des Präsidenten‘ und 2020 wurde er in dieses Amt wiedergewählt. Über diese Einrichtung macht er Geschäfte und kontrolliert eine Reihe von Unternehmen. Er wohnte der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

21.6.2021

121.

Liliya Valereuna LUKASHENKA (SIAMASHKA)

Liliya Valerevna LUKASHENKO (SEMASHKO)

Лiлiя Валер’еўна ЛУКАШЭНКА (СЯМАШКА)

Лилия Валерьевна ЛУКАШЕНКО (СЕМАШКО)

Geschäftsfrau, Direktorin einer Kunstgalerie

Geburtsdatum: 1978 oder 1979

Geburtsort:

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Liliya Lukashenka ist Viktar Lukashenkas Ehefrau und Aliaksandr Lukashenkas Schwiegertochter. Sie war mit einer Reihe bekannter Unternehmen verbunden, die vom Lukaschenko-Regime profitiert haben, darunter Dana Holdings/Dana Astra, der Konzern Belkhudozhpromysly und Eastleigh Trading Ltd. Zusammen mit ihrem Ehemann Viktar Lukashenka wohnte sie der heimlichen Amtseinführung Aliaksandr Lukashenkas im September 2020 bei. Sie profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

21.6.2021

122.

Valeri Valerevich IVANKOVICH

Valery Valerevich IVANKOVICH

Валерый Валер’евiч IВАНКОВIЧ

Валерий Валерьевич ИВАНКОВИЧ

Generaldirektor von OJSC ‚MAZ‘

Geburtsdatum: 1971

Geburtsort: Novopolotsk, Weißrussische SSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Generaldirektor von OJSC ‚MAZ‘ trägt Valeri Ivankavich die Verantwortung für die Festnahme von MAZ-Mitarbeitern durch Sicherheitskräfte auf dem MAZ-Betriebsgelände und für die Entlassung von MAZ-Beschäftigten, die an friedlichen Protesten gegen das Regime teilnahmen. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich.

Er wurde von Lukaschenko zum Mitglied der Kommission ernannt, die mit dem Entwurf von Änderungen an der belarussischen Verfassung betraut wurde. Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

123.

Aliaksandr Yauhenavich SHATROU

Alexander (Alexandr) Evgenevich SHATROV

Аляксандр Яўгенавiч ШАТРОЎ Александр Евгеньевич ШАТРОВ

Geschäftsmann, Eigentümer und Geschäftsführer von LLC Synesis

Geburtsdatum:

Geburtsort: früher UdSSR (jetzt Russische Föderation)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: russisch, belarussisch

Als Generaldirektor und Eigentümer von LLC Synesis ist Alexander Shatrov für den Beschluss seines Unternehmens verantwortlich, den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform, Kipod, zur Verfügung zu stellen, die Videoaufnahmen durchsuchen und analysieren und Gesichtserkennungssoftware einsetzen kann. Daher trägt er zu Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition durch den Staatsapparat bei.

Synesis LLC und ihre Filiale Panoptes profitieren von ihrer Beteiligung am staatlichen Sicherheitsüberwachungssystem. Auch andere Unternehmen, wie BelBet und Synesis Sport, deren Eigentümer oder Miteigentümer Shatrov ist, profitieren von Regierungsaufträgen.

Er gab öffentliche Erklärungen ab, in denen er die Menschen, die gegen das Lukaschenko-Regime protestieren, kritisierte und das Fehlen von Demokratie in Belarus relativierte. Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

21.6.2021

124.

Siarhei Siamionavich TSIATSERYN

Sergei Semionovich TETERIN

Сяргей Сямёнавiч ЦЯЦЕРЫН

Сергей Семёнович ТЕТЕРИН

Geschäftsmann, Eigentümer von Belglobalstart, Miteigentümer von VIBEL, Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands

Geburtsdatum: 07.01.1961

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Siarhei Tsiatseryn zählt zu den führenden in Belarus tätigen Geschäftsleuten und hat (durch seine Firma Belglobalstart) Wirtschaftsinteressen im Vertrieb von alkoholischen Getränken, Lebensmitteln und Möbeln. Er gehört zum inneren Kreis von Lukaschenko.

2019 wurde Belglobalstart die Möglichkeit gegeben, mit dem Bau eines multifunktionellen Geschäftszentrums gegenüber dem Präsidentenpalast in Minsk zu beginnen. Siarhei Tsiatseryn ist Miteigentümer des Unternehmens VIBEL, das Werbespots auf einer Reihe von Kanälen des belarussischen Staatsfernsehens verkauft. Er ist Vorsitzender des belarussischen Tennisverbands und war früher Lukaschenkos Berater für Sportangelegenheiten.

In öffentlichen Kommentaren verurteilte er belarussische Sportler, die gegen das Lukaschenko-Regime und insbesondere gegen den Einsatz von Gewalt und die strafrechtliche Verfolgung friedlicher Demonstranten, Journalisten und Menschenrechtsaktivisten protestierten. Er forderte diese Sportler öffentlich auf, alle Geldbeträge, die der Staat in sie investiert hat, zurückzuzahlen.

Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

21.6.2021

125.

Mikhail Safarbekovich GUTSERIEV

Микаил (Михаил) Сафарбекович ГУЦЕРИЕВ

Geschäftsmann, Eigentümer der Firmen Safmar, Slavkali und Slavneft

Geburtsdatum: 09.05.1958

Geburtsort: Akmolinsk, früher UdSSR (jetzt Kasachstan)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: russisch

Mikhail Gutseriev ist ein bekannter russischer Geschäftsmann mit Geschäftsinteressen in Belarus im Energie- und Kalisektor, im Gastgewerbe und anderen Branchen. Er ist ein langjähriger Freund von Aliaksandr Lukashenka und konnte dank dieser Verbindung zur politischen Elite in Belarus erheblichen Reichtum anhäufen und Einfluss gewinnen. Das von Gutseriev kontrollierte Unternehmen Safmar war die einzige russische Ölgesellschaft, die belarussische Raffinierien während der Energiekrise zwischen Belarus und Russland im Frühjahr 2020 weiterhin mit Öl belieferte.

Gutseriev unterstützte Lukaschenko auch bei Streitigkeiten mit Russland über Öllieferungen. Gutseriev ist Eigentümer des Unternehmens Slavkali, das derzeit die Nezhinsky-Anlage für den Abbau und die Verarbeitung der Kaliumchloridvorkommen der Kalilagerstätte von Starobinsky bei Lyuban errichtet. Diese Investition in Höhe von 2 Mrd. US-Dollar ist die größte in Belarus. Lukaschenko versprach, die Stadt Lyuban ihm zu Ehren in Gutserievsk umzubenennen. Zu seinen Unternehmungen in Belarus gehören auch die Slavneft-Tankstellen und Erdöllager sowie ein Hotel, ein Geschäftszentrum und ein Flughafen-Terminal in Minsk. Als in Russland strafrechtliche Ermittlungen gegen Gutseriev eingeleitet wurden, nahm Lukaschenko ihn in Schutz. Lukaschenko dankte Gutseriev für seine finanziellen Zuwendungen zu wohltätigen Zwecken und für die Investitionen in Höhe von Milliarden von Dollars in Belarus. Gutseriev soll Lukaschenko luxuriöse Geschenke gemacht haben.

Er erklärte ferner, Eigentümer eines Wohnsitzes zu sein, der de facto Lukaschenko gehört, und schützte ihn somit, als Journalisten mit der Untersuchung der Vermögenswerte von Lukaschenko begannen. Gutseriev hat Berichten zufolge am 23. September 2020 an der heimlichen Amtseinführung von Lukaschenko teilgenommen. Im Oktober 2020 erschienen Lukaschenko und Gutseriev bei der Eröffnung einer orthodoxen Kirche, die von Letzterem finanziert wurde. Als im August 2020 streikende Bedienstete der belarussischen Staatsmedien entlassen wurden, wurden Medienberichten zufolge als Ersatz für die entlassenen Arbeitnehmer russische Medienmitarbeiter mit einem Flugzeug, das Gutseriev gehört, nach Belarus geflogen und im Hotel Minsk Renaissance untergebracht, das ebenfalls Gutseriev gehört. Mikhail Gutseriev profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

21.6.2021

126.

Aliaksey Ivanavich ALEKSIN

Alexei Ivanovich OLEKSIN

Аляксей Iванавiч АЛЕКСIН

Алексей Иванович ОЛЕКСИН

Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe

Geburtsdatum:

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Aliaksei Aleksin ist einer der führenden Geschäftsleute in Belarus mit Geschäftsinteressen in den Bereichen Erdöl und Energie, Immobilien, Entwicklung, Logistik, Tabak, Einzelhandel, Finanzen usw. Er unterhält enge Beziehungen zu Aliaksandr Lukashenka und dessen Sohn und ehemaligem nationalen Sicherheitsberater Viktar Lukashenka. Aliaksei Aleksin ist aktives Mitglied in der Biker-Bewegung in Belarus, einem Hobby, das er mit Viktar Lukashenka teilt. Sein Unternehmen besitzt eine Immobilie in ‚Alexandria 2‘ (Region Mogilev), die allgemein als ‚Residenz des Präsidenten‘ bezeichnet wird, weil sich Aliaksandr Lukashenka dort regelmäßig aufhält.

Er ist Miteigentümer der Bremino-Gruppe, Initiator und Mitverwalter des Projekts der Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret errichtet wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Bremino-Orsha-Zone sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Aleksin und andere Miteigentümer der Bremino-Gruppe wurden durch Viktar Lukashenka unterstützt.

Die Unternehmen ‚Inter Tobacco‘ und ‚Energo-Oil‘, die Aleksin und nahen Angehörigen von Aleksin gehören, erhielten auf der Grundlage eines von Aliaksandr Lukashenka unterzeichneten Dekrets ausschließliche Vorrechte bei der Einfuhr von Tabakerzeugnissen nach Belarus und staatliche Unterstützung für die Gründung von ‚Tabakierka‘-Kiosken. Aleksin war vermutlich an der Gründung von GardServis, dem ersten von der Regierung genehmigten privaten Militärunternehmen in Belarus, beteiligt, dem Verbindungen zum belarussischen Sicherheitsapparat nachgesagt werden. Damit profitiert er vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

21.6.2021

127.

Aliaksandr Mikalaevich ZAITSAU

Alexander (Alexandr) Nikolaevich ZAITSEV

Аляксандр Мiкалаевiч ЗАЙЦАЎ

Александр Николаевич ЗАЙЦЕВ

Geschäftsmann, Miteigentümer der Bremino-Gruppe und Eigentümer der Sohra-Gruppe

Geburtsdatum: 22.11.1976 oder 22.11.1975

Geburtsort: Rushany, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Aliaksandr Zaitsau ist der ehemalige Assistent von Viktar Lukashenka, dem Sohn und ehemaligen nationalen Sicherheitsberater von Aliaksandr Lukashenka. Durch seinen Zugang zur Lukaschenko-Familie erhält Zaitsau lukrative Verträge für seine wirtschaftlichen Unternehmungen. Er ist Eigentümer der Sohra-Gruppe, der Rechte für die Ausfuhr von Produkten aus staatseigenen Unternehmen (Traktoren, Lastkraftwagen) an die Golfstaaten und afrikanische Länder gewährt werden. Darüber hinaus ist er Miteigentümer der Bremino-Gruppe. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Bremino-Orsha-Zone sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Zaitsau und andere Eigentümer der Bremino-Gruppe wurden von Viktar Lukashenka unterstützt.

Er profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

21.6.2021

128.

Ivan Branislavavich MYSLITSKI

Ivan Bronislavovich MYSLITSKIY

Iван Бранiслававiч МЫСЛIЦКI

Иван Брониславович МЫСЛИЦКИЙ

Erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

Geburtsdatum: 23.10.1976

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als erster stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Ivan Myslitski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

129.

Aleh Mikalaevich, BELIAKOU

Oleg Nikolaevich BELIAKOV

Алег Мiĸалаевiч БЕЛЯКОЎ

Олег Ниĸолаевич БЕЛЯКОВ

Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

Geburtsdatum:

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Aleh Beliakou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

130.

Uladzislau Aliakseevich MANDRYK

Vladislav Alekseevich MANDRIK

Уладзiслаў Аляксеевiч МАНДРЫК

Владислав Алексеевич МАНДРИК

Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

Geburtsdatum: 04.07.1971

Geburtsort:

Nationaler Personalausweis: 3040771A125PB2; Reisepass-Nr.: MP3810311.

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Uladzislau Mandryk verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

131.

Andrei Mikalaevich DAILIDA

Andrei Nikolaevich DAILIDA

Андрэй Мiкалаевiч ДАЙЛIДА

Андрей Ниĸолаевич ДАЙЛИДА

Stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

Geburtsdatum: 01.07.1974

Geburtsort:

Reisepass-Nr.: KH2133825

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Andrei Dailida verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

In seiner Funktion trägt er die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter. Für seine Tätigkeit als stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium hat er im Dezember 2020 den Orden des Präsidenten für besondere Verdienste am Mutterland erhalten und somit vom Lukaschenko-Regime profitiert.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

132.

Aleh Mikalaevich LASHCHYNOUSKI

Oleg Nikolaevich LASHCHINOVSKII

Алег Мiкалаевiч ЛАШЧЫНОЎСКI

Олег Николаевич ЛАЩИНОВСКИЙ

Ehemaliger stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

Geburtsdatum: 12.05.1963

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als ehemals stellvertretender Leiter der Abteilung Strafvollzug, der die Hafteinrichtungen des Innenministeriums unterstehen, war Aleh Lashchynouski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums in diesen Hafteinrichtungen festgehalten wurden.

In seiner ehemaligen Funktion war er für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen verantwortlich; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Festgenommenen unterzogen wurden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge und brutale Folter.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

133.

Zhana Uladzimirauna BATURYTSKAIA

Zhanna Vladimirovna BATURITSKAYA

Жана Уладзiмiраўна БАТУРЫЦКАЯ

Жанна Владимировна БАТУРИЦКАЯ

Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium

Geburtsdatum: 20.04.1972

Geburtsort:

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiterin der Direktion Strafvollstreckung der Abteilung Strafvollzug im Innenministerium, der die Hafteinrichtungen unterstehen, ist Zhana Baturitskaia verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und im Einklang mit der Ansprache von Lukaschenko an Bedienstete des Innenministeriums nach den Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommen und in diese Hafteinrichtungen gebracht wurden.

In ihrer Funktion trägt sie die Verantwortung für die Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen; dazu gehört auch die Einteilung der Häftlinge nach unterschiedlichen Arten der Misshandlung und Folter, denen die Häftlinge unterzogen werden, wie Beleidigung, Isolationshaft, Telefon- und Besuchsverbot, Verstümmelung, Schläge, brutale Folter.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

134.

Dzmitry Mikalaevich STREBKOU

Dmitry Nikolaevich STREBKOV

Дзмiтрый Мiкалаевiч СТРЭБКОЎ

Дмитрий Николаевич СТРЕБКОВ

Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino

Geburtsdatum: 19.03.1977

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter der Haftanstalt Nr. 8 in Zhodino ist Dzmitry Strebkou verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dieser Haftanstalt und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt und dem dazugehörigen Untersuchungsgefängnis festgehalten wurden.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

135.

Yauhen Andreevich SHAPETSKA

Evgeniy Andreevich SHAPETKO

Яўген Андрэевiч ШАПЕЦЬКА

Евгений Андреевич ШАПЕТЬКО

Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina

Geburtsdatum: 30.03.1989

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Shapetska verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen in dem Isolationszentrum und für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von Bürgerinnen und Bürgern, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten und in dieser Haftanstalt festgehalten wurden.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

136.

Ihar Ryhoravich KENIUKH

Igor Grigorevich KENIUKH

Iгар Рыгоравiч КЕНЮХ

Игорь Григорьевич КЕНЮХ

Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina

Geburtsdatum: 21.01.1980

Geburtsort: Gebiet Gomel, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Ihar Keniukh verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.

Er hat Druck auf das medizinische Personal ausgeübt, damit Ärzte entlassen wurden, die mit Demonstranten sympathisierten. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

137.

Hleb Uladzimiravich DRYL

Gleb Vladimirovich DRIL

Глеб Уладзiмiравiч ДРЫЛЬ

Глеб Владимирович ДРИЛЬ

Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina

Geburtsdatum: 12.05.1980

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses ist Hleb Dryl verantwortlich für die entsetzlichen Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern.

Nach Zeugenaussagen wurden einige der vom 9.-12. August 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Frauen schwer geschlagen. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

138.

Uladzimir Iosifavich LAPYR

Vladimir Yosifovich LAPYR

Уладзiмiр Iосiфавiч ЛАПЫР

Владимир Иосифович ЛАПЫРЬ

Stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina

Geburtsdatum: 21.08.1977

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Leiter des Untersuchungsgefängnisses Akrestina ist Uladzimir Lapyr verantwortlich für entsetzliche Bedingungen und die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Schlägen und Folter — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dieser Haftanstalt festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen mehrerer Frauen im Bericht des Zentrums für die Förderung von Frauenrechten ‚Ihre Rechte‘ erfolgte die unmenschlichste Behandlung in der Hafteinrichtung Akrestina in Minsk, wo Polizeikräfte von OMON besonders brutal vorgingen und Folter verübten.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

139.

Aliaksandr Uladzimiravich VASILIUK

Alexander (Alexandr) Vladimirovich VASILIUK

Аляксандр Уладзiмiравiч ВАСIЛЮК

Александр Владимирович ВАСИЛЮК

Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees

Geburtsdatum: 08.05.1975

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Vasiliuk verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des oppositionellen Koordinierungsrates wie der belarussischen Oppositionsführerin Mariya Kalesnikava, die von Menschenrechtsorganisationen als politische Gefangene eingestuft wird, verantwortlich. Darüber hinaus ist er für die Festnahme mehrerer oppositioneller Medienvertreter verantwortlich.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

21.6.2021

140.

Yauhen Anatolevich ARKHIREEU

Evgeniy Anatolevich ARKHIREEV

Яўген Анатольевiч АРХIРЭЕЎ

Евгений Анатольевич АРХИРЕЕВ

Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Zentralbüro des Ermittlungskomitees

Geburtsdatum: 1.07.1977

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Yauhen Arkhireeu verantwortlich für die Einleitung politisch motivierter Strafverfahren, insbesondere gegen Mitglieder des oppositionellen Koordinierungsrates und andere Demonstranten, und die damit verbundenen Ermittlungen. Solche Ermittlungen bezwecken die Einschüchterung von Demonstranten und die Kriminalisierung der Teilnahme an friedlichen Protesten.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

21.6.2021

141.

Aliaksei Iharavich KAURYZHKIN

Alexey Igorovich KOVRYZHKIN

Аляĸсей Iгаравiч КАЎРЫЖКIН

Алеĸсей Игоревич КОВРИЖКИН

Leiter der Ermittlungsgruppe, Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee

Geburtsdatum: 03.11.1981

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter der Ermittlungsgruppe des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksei Kauryzhkin verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme insbesondere von Mitgliedern des Wahlkampfteams des Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika und von Mitgliedern des Koordinierungsrates wie des Rechtsanwalts Maksim Znak, der von Menschenrechtsorganisationen als politischer Gefangener eingestuft wird.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

21.6.2021

142.

Aliaksandr Dzmitryevich AHAFONAU

Alexander (Alexandr) Dmitrievich AGAFONOV

Аляксандр Дзмiтрыевiч АГАФОНАЎ

Александр Дмитриевич АГАФОНОВ

Erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen, Ermittlungskomitee

Geburtsdatum: 13.03.1982

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als erster stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Ermittlungen des Ermittlungskomitees von Belarus ist Aliaksandr Ahafonau verantwortlich für die politisch motivierte strafrechtliche Verfolgung und Festnahme von Siarhei Tsikhanousky (Präsidentschaftskandidat und Aktivist der Opposition, Ehemann der Präsidentschaftskandidatin Svetlana Tsikhanouskaya) und anderen politischen Aktivisten wie Mikalai Statkevich und Dzmitry Kazlou. Siarhei Tsikhanousky, Dzmitry Kazlou und Mikalai Statkevich werden von der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna als politische Gefangene eingestuft.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

21.6.2021

143.

Kanstantsin Fiodaravich BYCHAK

Konstantin Fedorovich BYCHEK

Канстанцiн Фёдаравiч БЫЧАК

Константин Фёдорович БЫЧЕК

Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung

Geburtsdatum: 20.09.1985

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Abteilungsleiter der KGB-Ermittlungsabteilung war Kanstantin Bychak für die politisch motivierten strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Präsidentschaftskandidaten Viktar Babarika zuständig. Die Kandidatur von Babarika wurde von der Zentralen Wahlkommission abgelehnt. Dieser Beschluss geht auf einen Bericht des KGB und offizielle Erklärungen von Bychak im Fernsehen zurück, in denen er Babarika der Geldwäsche beschuldigte, obwohl die betreffenden Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren.

Am 26. Oktober 2020 äußerte sich Bychak im staatlichen Fernsehen und drohte friedlichen Demonstranten damit, dass ihr Handeln als terroristische Straftat eingestuft würde.

Daher ist er für Repressionen gegen die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft verantwortlich.

21.6.2021

144.

Andrei Siarheevich BAKACH

Andrei Sergeevich BAKACH

Андрэй Сяргеевiч БАКАЧ

Андрей Сергеевич БАКАЧ

Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaysky von Minsk

Geburtsdatum: 19.11.1983

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter der Abteilung ‚Innere Angelegenheiten‘ der Bezirksverwaltung von Pervomaysky in Minsk (seit Dezember 2019) ist Andrei Bakach verantwortlich für das Handeln der zu seinem Polizeibezirk gehörenden Polizeikräfte und für alle in der Polizeidienststelle erfolgten Handlungen. Während seiner Zeit als Leiter wurden in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle friedliche Demonstranten einer brutalen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

145.

Aliaksandr Uladzimiravich, PALULEKH

Aleksandr Vladimirovich POLULEKH

Аляксандр Уладзiмiравiч ПАЛУЛЕХ

Александр Владимирович ПОЛУЛЕХ

Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk

Geburtsdatum: 25.06.1979

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter der Direktion ‚Innere Angelegenheiten‘ der Bezirksverwaltung von Frunsensky in Minsk ist Aliaksandr Palulekh verantwortlich für die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 durch Polizeikräfte verübten Repressionen gegen friedliche Demonstranten, insbesondere durch Misshandlung, auch Folter, von friedlichen Demonstranten, die in der unter seiner Aufsicht stehenden Polizeidienststelle festgehalten wurden.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

146.

Aliaksandr Aliaksandravich ZAKHVITSEVICH

Aleksandr Aleksandrovich ZAKHVITSEVICH

Аляксандр Аляксандравiч ЗАХВIЦЭВIЧ

Александр Александрович ЗАХВИЦЕВИЧ

Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk

Geburtsdatum: 01.01.1977

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Zakhvitsevich zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunsensky und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten in diesem Bezirk. Zakhvitsevich unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

147.

Siarhei Uladzimiravich USHAKOU

Sergei Vladimirovich USHAKOV

Сяргей Уладзiмiравiч УШАКОЎ

Сергей Владимирович УШАКОВ

Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzenskiy von Minsk

Geburtsdatum: 22.08.1980

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunzenskiy von Minsk ist Siarhei Ushakou zuständig für die Kriminalpolizei und verantwortlich für das Handeln seiner Untergebenen, insbesondere für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Frunzenskiy und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ushakov direkt unterstellte Polizeikräfte haben Inhaftierte gefoltert.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

148.

Siarhei Piatrovich ARTSIOMENKA

Sergei Petrovich ARTEMENKO / ARTIOMENKO

Сяргей Пятровiч АРЦЁМЕНКА

Сергей Петрович АРТЁМЕНКО

Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky von Minsk

Geburtsdatum: 26.03.1973

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Pervomaisky in Minsk ist Siarhei Artemenko zuständig für die Polizei für öffentliche Sicherheit und verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen in der Polizeidienststelle Pervomaisky von Minsk und für das allgemein brutale Vorgehen gegen friedliche Demonstranten. Ein Beispiel hierfür ist die Misshandlung von Maksim Haroshin, einem Besitzer eines Blumenladens, der verhaftet wurde, nachdem er den Teilnehmerinnen des Frauenmarsches vom 13. Oktober 2020 Blumen geschenkt hatte. Artemenko übte Druck auf Bürgerinnen und Bürger aus, um diese von der Teilnahme an friedlichen Demonstrationen abzuhalten.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

149.

Aliaksandr Mikhailavich RYDZETSKI

Aleksandr Mikhailovich RIDETSKIY

Аляксандр Мiхайлавiч РЫДЗЕЦКI

Александр Михайлович РИДЕЦКИЙ

Ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk, Leiter der Direktion für innere Sicherheit des Staatskomitees für forensische Untersuchung

Geburtsdatum: 14.08.1978

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

In seiner ehemaligen Funktion als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, Minsk, ist Aliaksandr Rydzetski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in dem Bezirk festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern durch seine Untergebenen.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

150.

Dzmitry Iauhenevich BURDZIUK

Dmitry Evgenevich BURDIUK

Дзмiтрый Яўгеньевiч БУРДЗЮК

Дмитрий

Евгеньевич БУРДЮК

Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky, ehemaliger Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky, Minsk

Geburtsdatum: 31.01.1980

Geburtsort: Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Persönliche Kennnummer: 3310180C009PB7

Reisepass-Nr.: MP3567896

Als im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 im Stadtbezirk Partizansky friedliche Demonstranten und Passanten brutal zusammengeschlagen und gefoltert wurden, war Dzmitry Burdziuk als damaliger Leiter des Polizeikommissariats in diesem Stadtbezirk hierfür verantwortlich.

Er wurde im Dezember 2020 zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky ernannt.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

151.

Vital Vitalevich KAPILEVICH

Vitaliy Vitalevich KAPILEVICH

Вiталь Вiтальевiч КАПIЛЕВIЧ

Виталий Витальевич КАПИЛЕВИЧ

Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk

Geburtsdatum: 26.11.1988

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky von Minsk ist Vital Kapilevich verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von festgenommenen Bürgerinnen und Bürgern im Polizeikommissariat im Stadtbezirk Leninsky. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.

21.6.2021

152.

Kiryl Stanislavavich KISLOU

Kirill Stanislavovich KISLOV

Кiрыл Станiслававiч КIСЛОЎ

Кирилл Станиславович КИСЛОВ

Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk

Geburtsdatum: 02.01.1979

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk ist Kiryl Kislou verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von in den Räumen dieser Polizeidienststelle festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für zahlreiche Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten verantwortlich, die durch seine Untergebenen verübt wurden.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.

21.6.2021

153.

Siarhei Aliaksandravich VAREIKA

Sergey Aleksandrovich VAREIKO

Сяргей Аляĸсандравiч ВАРЭЙКА

Сергей Алеĸсандрович ВАРЕЙКО

Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk, ehemaliger stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky von Minsk

Geburtsdatum: 01.02.1980

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky war Siarhei Vareika verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Zavodsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.

Am 21. Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Moskovsky von Minsk ernannt.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft.

21.6.2021

154.

Siarhei Feliksavich DUBAVIK

Sergey Feliksovich DUBOVIK

Сяргей Фелiĸсавiч ДУБАВIК

Сергей Фелиĸсович ДУБОВИК

Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky

Geburtsdatum: 01.02.1974

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky ist Siarhei Dubavik verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Leninsky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Den Festgenommenen wurde medizinische Hilfe verweigert; Rettungskräfte wurden eingeschüchtert, um die medizinische Versorgung der Festgenommenen im Kommissariat zu verhindern.

Darüber hinaus ist er für das Handeln seiner Untergebenen verantwortlich, die sich an zahlreichen Repressionen gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsaktivisten, Arbeitnehmer, Akademiker sowie Passanten beteiligten.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

155.

Aliaksandr Mechyslavavich ANDRYEUSKI

Alexander (Alexandr) Mechislavovich ANDRIEVSKII

Аляĸсандр Мечыслававiч АНДРЫЕЎСКI

Алеĸсандр Мечиславович АНДРИЕВСКИЙ

Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk

Geburtsdatum: 29.04.1982

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky von Minsk ist Aliaksandr Andryeuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Frunsensky festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Die Festgehaltenen mussten sich stundenlang mit gebeugtem Kopf hinknien, wurden brutal geschlagen und es wurde ein Taser gegen sie eingesetzt.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

156.

Vital Mikhailavich MAKRYTSKI

Vitalii Mikhailavich MAKRITSKII

Вiталь Мiхайлавiч МАКРЫЦКI

Виталий

Михайлович МАКРИЦКИЙ

Stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk (bis 17. Dezember 2020); seit dem 17. Dezember 2020 Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Partizansky von Minsk

Geburtsdatum: 17.02.1975

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als ehemals stellvertretender Leiter des Polizeikommissariats im Stadtbezirk Oktyabrsky von Minsk war Vital Makrytski verantwortlich für die Aufsicht über das brutale Schlagen und Foltern von friedlichen Demonstranten und Passanten im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen von 2020 in den Räumen dieser Polizeidienststelle.

Im Dezember 2020 wurde er zum Leiter des Polizeikommissariats im Minsker Stadtbezirk Partizansky befördert.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

157.

Yauhen Aliakseevich URUBLEUSKI

Evgenii Alekseevich VRUBLEVSKII

Яўген Аляĸсеевiч УРУБЛЕЎСКI

ЕвгенийАлеĸсеевич ВРУБЛЕВСКИЙ

Leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina

Geburtsdatum: 28.01 1966

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als leitender Polizeioberkommissar des Isolationszentrums für Straftäter Akrestina ist Yauhen Urubleuski verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung — einschließlich Folterung — von im Isolationszentrum für Straftäter festgehaltenen Bürgerinnen und Bürgern. Laut Zeugenaussagen und Medienberichten war er persönlich daran beteiligt, als im August 2020 festgenommene Bürgerinnen und Bürger brutal geschlagen wurden.

Daher ist er für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

21.6.2021

158.

Mikalai Mikalaevich KARPIANKAU

Nikolai Nikolaevich KARPENKOV

Мiĸалай Мiĸалаевiч КАРПЯНКОЎ

Ниĸолай Ниĸолаевич КАРПЕНКОВ

Stellvertretender Innenminister, ehemaliger Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium

Geburtsdatum: 06.09.1968

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Als Leiter der Hauptabteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption im Innenministerium ist Mikalai Karpiankau verantwortlich für die unmenschliche und erniedrigende Behandlung von Bürgerinnen und Bürgern, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, und für deren willkürliche Festnahme und Inhaftierung. Zahlreiche Zeugenaussagen, Fotos und Videos belegen, dass die Gruppe unter seinem Befehl friedliche Demonstranten schlug, sie mit Feuerwaffen bedrohte und sie festnahm.

Am 6. September 2020 wurde Karpiaukou dabei gefilmt, wie er eine Glastür eines Cafés, in dem sich friedliche Demonstranten verstecken, mit einem Stock einschlug und sie brutal festnahm. Es wurde eine Aufnahme veröffentlicht, in der er damit droht, dass seine Abteilung Feuerwaffen gegen die Demonstranten einsetzen werde.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

159.

Mikhail Viachaslavavich HRYB

Mikhail Viacheslavovich GRIB

Мiхаiл Вячаслававiч ГРЫБ

Михаил Вячеславович ГРИБ

Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk

Geburtsdatum: 29.07 1980

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Mikhail Hryb war von März 2019 bis Oktober 2020 Leiter der Abteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Region Vitebsk; anschließend wurde er zum Leiter der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Verwaltungskomitees der Stadt Minsk ernannt, und ihm wurde der Titel eines Generalmajors der Miliz (Polizei) verliehen.

In diesen Funktionen ist er sowohl in der Region Vitebsk bis Oktober 2020 als auch in Minsk ab Oktober 2020 für das Handeln der Polizei verantwortlich, wozu brutale Repressionen gegen friedliche Demonstranten und Verletzungen des Rechts auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung durch die Polizei in Vitebsk und Minsk im Anschluss an die belarussischen Präsidentschaftswahlen von 2020 zählen.

Daher ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition.

21.6.2021

160.

Viktar Genadzevich KHRENIN

Viktor Gennadievich KHRENIN

Вiктар Генадзевiч ХРЭНIН

Виктор Геннадиевич ХРЕНИН

Verteidigungsminister

Geburtsdatum: 01.08.1971

Geburtsort: Navahrudak/Novogrudek, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dienstgrad: Generalleutnant

Belarussischer Reisepass Nr.: KH2594621

Persönliche Kennnummer: 3010871K003PB1

In der Position als Minister für Verteidigung, die er seit dem 20. Januar 2020 bekleidet, ist Viktar Khrenin verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

In mehreren öffentliche Erklärungen bekundete Khrenin seine Bereitschaft, im August 2020 die Armee gegen friedliche Demonstranten einzusetzen, und verglich Demonstranten, die die historische weiß-rot-weißen Flagge trugen, mit Nazi-Kollaborateuren.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

161.

Ihar Uladzimiravich HOLUB

Igor Vladimirovich GOLUB

Iгар Уладзiмiравiч ГОЛУБ

Игорь Владимирович ГОЛУБ

Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte

Geburtsdatum: 19.11.1967

Geburtsort: Chernigov, Gebiet Chernigovskaya, früher UdSSR (jetzt Ukraine)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dienstgrad: Generalmajor

Belarussischer Reisepass Nr.: KH2187962

Persönliche Kennnummer: 3191167E003PB1

In seiner Position als Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus ist Ihar Holub verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.

Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Verkehrsministeriums, Artem Sikorsky, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

162.

Andrei Mikalaevich GURTSEVICH

Andrei Nikolaevich GURTSEVICH

Андрэй Мiкалаевiч ГУРЦЕВИЧ

Андрей Николаевич ГУРЦЕВИЧ

Chef des Hauptstabes, erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe

Geburtsdatum: 27.07.1971

Geburtsort: Baranovich, Gebiet Brest, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Dienstgrad: Generalmajor

Belarussischer Reisepass Nr.: MP3849920

Persönliche Kennnummer: 3270771C016PB2

In seiner Position als Chef des Hauptstabes und erster stellvertretender Befehlshaber der Luftwaffe ist Andrei Gurtsevich verantwortlich für den auf Weisung Lukaschenkos vom Kommando der Luftwaffe und Luftabwehr getroffenen Beschluss, zur Begleitung der ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erzwungenen Landung des Passagierflugs FR4978 auf dem Flughafen von Minsk ein Militärflugzeug aufsteigen zu lassen.

Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. In den nach dem Vorfall abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Behörden.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

163.

Leanid Mikalaevich CHURO

Leonid Nikolaevich CHURO

Леанiд Мiкалаевiч ЧУРО

Леонид Николаевич ЧУРО

Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia

Geburtsdatum: 08.07.1956

Geburtsort:

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Belarussischer Reisepass Nr.: P4289481

Persönliche Kennnummer: 3080756A068PB5

Als Generaldirektor des staatseigenen Unternehmens Belaeronavigatsia ist Leanid Churo für die Flugverkehrskontrolle in Belarus verantwortlich. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

21.6.2021

164.

Aliaksei Mikalaevich AURAMENKA

Alexey Nikolaevich AVRAMENKO

Аляксей Мiкалаевiч АЎРАМЕНКА

Алексей Николаевич АВРАМЕНКО

Minister für Verkehr und Kommunikation

Geburtsdatum: 11.05.1977

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Belarussischer Reisepass Nr.: MP3102183

Persönliche Kennnummer: 3110577A020PB2

In seiner Position als belarussischer Minister für Verkehr und Kommunikation ist Aliaksei Auramenka verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und für die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Protasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus. Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

21.6.2021

165.

Artsiom Igaravich SIKORSKI

Artem Igorevich SIKORSKIY

Арцём Iгаравiч СIКОРСКI

Артем Игоревич СИКОРСКИЙ

Direktor der Abteilung Luftfahrt des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation

Geburtsdatum: 1983

Geburtsort: Soligorsk, Gebiet Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Belarussischer Reisepass Nr.: MP3785448

Persönliche Kennnummer: 3240483A023PB7

In seiner Position als Direktor der Abteilung Luftfahrt des belarussischen Ministeriums für Verkehr und Kommunikation ist Artsiom Sikorski verantwortlich für die staatliche Verwaltung im Bereich der Zivilluftfahrt und die Aufsicht über die Flugverkehrskontrolle. Er trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierflugs FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

In den nach dem Vorfall zusammen mit dem Befehlshaber der Luftwaffe und Luftabwehr der Streitkräfte der Republik Belarus, Ihar Holub, abgegebenen Presseerklärungen rechtfertigte er die Maßnahmen der belarussischen Luftfahrtbehörden.

Daher ist er für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich und unterstützt das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

166.

Aleh Siarheevich HAIDUKEVICH

Oleg Sergeevich GAIDUKEVICH

Алег Сяргеевiч ГАЙДУКЕВIЧ

Олег Сергеевич ГАЙДУКЕВИЧ

Stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung, Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

Geburtsdatum: 26.03.1977

Geburtsort: Minsk, früher UdSSR (jetzt Belarus)

Geschlecht: männlich

Staatsangehörigkeit: belarussisch

Persönliche Kennnummer: 3260377A081PB9

Reisepass-Nr.: MP2663333

Aleh Haidukevich ist stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses für internationale Angelegenheiten des Repräsentantenhauses der Nationalversammlung und Mitglied der Delegation der Nationalversammlung für Kontakte mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. In den vom ihm angegebenen öffentlichen Erklärungen begrüßte er die am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 nach Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Roman Pratasevich und von Sofia Sapega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

In den von ihm abgegebenen öffentlichen Erklärungen schlug Aleh Haidukevich vor, dass belarussische Oppositionsführer im Ausland gefasst und im ‚Kofferraum eines Autos‘ nach Belarus verbracht werden könnten; damit sprach er sich für das anhaltende gewaltsame Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die belarussische demokratische Opposition und belarussische Journalisten aus.

Er unterstützt daher das Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

▼M18

B. 

Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1



 

Namen Transliteration der belarussischen Schreibweise Transliteration der russischen Schreibweise

Namen (belarussische Schreibweise) (russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

1.

„Beltecheksport“

Белтехэкспорт

Anschrift: Nezavisimosti ave. 86-B Minsk, Belarus

Website: https://bte.by/

E-Mail: mail@bte.by

Beltechexport ist eine private Organisation, die von staatseigenen belarussischen Unternehmen hergestellte Waffen und Militärausrüstung in afrikanische, südamerikanische und asiatische Länder sowie Länder des Nahen und Mittleren Ostens exportiert. Beltechexport ist eng mit dem belarussischen Verteidigungsministerium verbunden.

Damit profitiert Beltechexport von seiner Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es, indem es Gewinne für die Präsidialverwaltung schafft.

17.12.2020

2.

Dana Holdings/Dana Astra

Дана Холдингз/Дана Астра

Anschrift: P. Mstislavtsa 9 (1st floor) Minsk, Belarus

Registrierungsnummer: Dana Astra – 191295361

Website: https://en.dana-holdings.comhttps://en.dana-holdings.comhttps://dana-holdings.com/

E-Mail: PR@bir.by

Tel.: +375 17 26-93-290; +375 17 39-39-465

Dana Holdings/Dana Astra ist eines der wichtigsten Immobilienentwicklungs- und Bauunternehmen in Belarus. Das Unternehmen erhielt Parzellen für die Entwicklung mehrerer großer Wohnkomplexe und Geschäftszentren.

Eigentümer von Dana Holdings/Dana Astra unterhalten enge Beziehungen zu Präsident Lukaschenko. Liliya Lukaschenka, die Schwiegertochter des Präsidenten, nimmt eine hochrangige Position in dem Unternehmen ein.

Damit profitiert Dana Holdings/Dana Astra von seiner Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

17.12.2020

3.

GHU – die staatliche Einrichtung „Hauptwirtschaftsabteilung“ der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung

Главное хозяйственное управление

Anschrift: Miasnikova str. 37 Minsk, Belarus

Website: http://ghu.by

E-Mail: ghu@ghu.by

Die Hauptwirtschaftsabteilung (GHU) der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung ist der größte Akteur auf dem nicht wohnungsbezogenen Immobilienmarkt in der Republik Belarus und beaufsichtigt zahlreiche Unternehmen.

Viktor Sheiman, der als Leiter der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung von Belarus die direkte Kontrolle über die GHU ausübt, wurde von Präsident Lukaschenko beauftragt, die Sicherheit der Präsidentschaftswahlen 2020 zu überwachen.

Damit profitiert die GHU von ihrer Verbindung zum Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

17.12.2020

4.

LLC SYNESIS

ООО „Синезис“

Anschrift: Platonova 20B 220005 Minsk, Belarus; Mantulinskaya 24, 123100 Moskau, Russland,

Registrierungsnummer (УНН/ИНН): 190950894 (Belarus); 7704734000/770301001 (Russland)

Website: https://synesis.partnershttps://synesis.partnershttps://synesis-group.com/

Tel.: +375 17 240-36-50

E-Mail: s@synesis.by

LLC Synesis stellt den belarussischen Behörden eine Überwachungsplattform bereit, mit der Videoaufnahmen durchsucht und ausgewertet werden können und eine Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden kann; damit ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch den Staatsapparat in Belarus.

Den Beschäftigten von Synesis ist es untersagt, auf Belarussisch zu kommunizieren, womit die vom Lukaschenko-Regime betriebene Politik der Diskriminierung aufgrund der Sprache unterstützt wird.

Das belarussische Staatssicherheitskomitee (KGB) und das Innenministerium werden als Nutzer des von Synesis entwickelten Systems aufgeführt. Das Unternehmen profitiert somit vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

Der Vorsitzende der Geschäftsleitung von Synesis, Alexander Shatrov, kritisierte öffentlich die gegen das Lukaschenko-Regime demonstrierenden Personen und relativierte den Mangel an Demokratie in Belarus.

17.12.2020

5.

AGAT Electromechanical Plant OJSC

Агат-электромеханический завод

Anschrift: Nezavisimosti ave. 115, 220114 Minsk, Belarus

Tel.: +375 17 27201-32 +375 17 570 41 45

E-Mail: marketing@agat-emz.by

Website: https://agat-emz.by/

Die Elektromechanikwerke AGAT Electromechanical Plant OJSC sind Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert AGAT Electromechanical Plant OJSC vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

Das Unternehmen ist Hersteller von „Rubezh“, einem für die Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen konzipierten Barrieresystem. Rubezh wurde gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

6.

140 Repair Plant

140 ремонтный завод

Website: 140zavod.org

140 Repair Plant ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert 140 Repair Plant vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

Das Unternehmen ist Hersteller von Transportfahrzeugen und gepanzerten Fahrzeugen, die gegen die friedlichen Demonstrationen im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen vom 9. August 2020 eingesetzt wurden; daher ist das Unternehmen verantwortlich für die Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition.

17.12.2020

7.

MZKT (alias VOLAT)

МЗКТ - Минский завод колёсных тягачей

Website: www.mzkt.by

MZKT (alias VOLAT) ist Teil der belarussischen Staatsbehörde für die Rüstungsindustrie der Republik Belarus (State Authority for Military Industry of the Republic of Belarus) (alias SAMI oder Staatliches Komitee für Rüstungsindustrie (State Military Industrial Committee)), die dafür verantwortlich ist, die Politik des Staates in militärisch-technischer Hinsicht umzusetzen, und dem Ministerrat und dem Staatspräsidenten von Belarus untersteht. Damit profitiert MZKT (alias VOLAT) vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

Beschäftigte von MZKT, die im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen 2020 während des Besuchs von Präsident Lukaschenko auf dem Werksgelände demonstrierten und sich dem Streik anschlossen, wurden entlassen; damit ist das Unternehmen verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen.

17.12.2020

▼M21

8.

Sohra Group / Sohra LLC

ООО Сохра

Anschrift: Revolucyonnaya 17/19, office no. 22, 220030 Minsk, Belarus

Registrierungsnummer: 192363182

Website: http://sohra.by/

E-Mail: info@sohra.by

Das Unternehmen Sohra gehört Aliaksandr Zaitsau, einem der einflussreichsten Geschäftsleute in Belarus, der eng mit dem dortigen politischen Establishment verbunden und ein enger Unterstützer von Lukaschenkos ältestem Sohn Viktor ist. Sohra wirbt in Afrika und in Ländern des Nahen Ostens für belarussische Industrieprodukte. Es ist Mitbegründer des im Verteidigungsbereich tätigen Unternehmens BSZT-New Technologies, das im Bereich der Waffenproduktion und der Modernisierung von Raketen tätig ist. Sohra nutzt seine bevorrechtigte Stellung und dient als Vermittler zwischen dem politischen Establishment und den staatseigenen Betrieben in Belarus und ausländischen Partnern in Afrika und im Nahen Osten. Außerdem ist das Unternehmen aufgrund von Konzessionen, die das Lukaschenko-Regime erhalten hat, im Goldabbau in afrikanischen Ländern tätig.

Daher profitiert die Sohra-Gruppe vom Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

9.

BREMINO-GRUPPE, LLC

ООО ‚Бремино групп‘

Registrierungsnummer: (УНН/ИНН): 691598938

Anschrift: Niamiha 40, 220004 Minsk, Belarus; Zavodskaya 1k, Bolbasovo, Region Orsha, Belarus

Website: http://www.bremino.by

E-Mail-Adresse: office@bremino.by; marketing@bremino.by

Die Bremino-Gruppe ist Initiator und Mitverwalter des Projekts Sonderwirtschaftszone Bremino-Orsha, die durch ein von Aliaksandr Lukashenka unterzeichnetes Präsidialdekret geschaffen wurde. Das Unternehmen erhielt staatliche Unterstützung für die Entwicklung der Zone Bremino-Orsha sowie etliche finanzielle und steuerliche Vorteile und andere Vergünstigungen. Die Eigentümer von Bremino-Orsha — Aliaksandr Zaitsau, Mikalai Varabei und Aliaksei Aleksin — gehören zum inneren Kreis von Geschäftsleuten mit Beziehungen zu Lukaschenko und pflegen enge Beziehungen zu Lukaschenko und seiner Familie.

Daher profitiert die Bremino-Gruppe vom Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

10.

Globalcustom Management, LLC

ООО ‚Глобалкастом-менеджмент‘

Anschrift: Nemiga 40/301, Minsk, Belarus

Registrierungsnummer: 193299162

Website: https://globalcustom.by/

E-Mail -Adresse: info@globalcustom.by

Globalcustom Management ist mit der Verwaltung präsidiale Angelegenheiten verbunden, die von Victor Sheiman geleitet wird, der bereits 2004 in die EU-Sanktionsliste aufgenommen wurde. Das Unternehmen ist am Schmuggel von Waren nach Russland beteiligt, der ohne die Billigung des Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Auch die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Globalcustom Management war der erste Eigentümer von GardService, dem einzigen Privatunternehmen, dem Lukaschenko den Gebrauch von Waffen erlaubte. Daher profitiert Globalcustom Management vom Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

11.

Belarusski Avtomobilnyi Zavod (BelAZ) / OJSC ‚BELAZ‘

Belarussisch: ААТ ‚БЕЛАЗ‘

Russisch: ОАО ‚БЕЛАЗ‘

Anschrift: 40 let Octyabrya Str. 4, 222161 Zhodino, Region Minsk, Republik Belarus

Website: https://belaz.by

OJSC ‚BELAZ‘ gehört zu den führenden staatseigenen Unternehmen in Belarus und den größten Herstellern großer Lastwagen und Kipplaster weltweit. Das Unternehmen erwirtschaftet beträchtliche Einkünfte für das Lukaschenko-Regime. Lukaschenko erklärte, dass die Regierung das Unternehmen immer unterstützen werde, und nannte es eine belarussische Marke und Teil des nationalen Erbes. OJSC ‚BELAZ‘ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC ‚BELAZ‘ vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

Die Beschäftigten von OJSC ‚BELAZ‘, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung mit Entlassung bedroht und eingeschüchtert. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC ‚BELAZ‘ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschließen. Ein Streik wurde von der Unternehmensleitung gegenüber den Medien als Personalversammlung ausgegeben. Daher ist OJSC ‚BELAZ‘ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Regime.

21.6.2021

12.

Minskii Avtomobilnyi Zavod (MAZ) / OJSC ‚MAZ‘

Belarussisch: ААТ ‚Мiнскi аўтамабiльны завод‘

Russisch: ОАО ‚Минский автомобильный завод‘

Registrierungsdatum: 16.07.1944

Anschrift: Socialisticheskaya 2, 220021 Minsk, Belarus

Tel. +375 17 217 22 22; +8000 217 22 22

Die Minsker Automobilfabrik OJSC gehört zu den größten staatseigenen Autoherstellern in Belarus. Lukaschenko bezeichnete sie als eines der wichtigsten Industrieunternehmen des Landes. Das Unternehmen erwirtschaftet Einkünfte für das Lukaschenko-Regime. OJSC ‚MAZ‘ hat sein Betriebsgelände und seine Betriebsausrüstung für eine politische Kundgebung zur Unterstützung des Regimes zur Verfügung gestellt. Damit profitiert OJSC ‚MAZ‘ vom Lukaschenko-Regime und unterstützt es.

Beschäftigte von OJSC ‚MAZ‘, die nach den manipulierten belarussischen Wahlen vom August 2020 an Streiks und friedlichen Protesten teilgenommen hatten, wurden von der Unternehmensleitung eingeschüchtert und später entlassen. Eine Gruppe von Beschäftigten wurden von OJSC ‚MAZ‘ in Gebäuden eingesperrt, um sie daran zu hindern, sich anderen Demonstranten anzuschließen. Daher ist OJSC ‚MAZ‘ verantwortlich für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und unterstützt das Regime.

21.6.2021

13.

Logex

ООО ‚ЛОГЕКС‘

Anschrift: 24 Kommunisticheskaya Str., Büro 2, Minsk, Belarus

Registrierungsnummer: 192695465

Website: http://logex.by/

E-Mail-Adresse: info@logex.by

Logex ist mit Aliaksandr Shakutsin verbunden, einem dem Lukaschenko-Regime nahestehenden Geschäftsmann, der von der Europäischen Union bereits benannt wurde.

Das Unternehmen ist am Export von Blumen nach Russland zu Dumpingpreisen beteiligt, der ohne die Billigung des Regimes, das die Grenzbeamten und den Zoll kontrolliert, nicht möglich wäre. Auch die bevorrechtigte Stellung im Blumenexport nach Russland, von der das Unternehmen profitiert, ist durch die Unterstützung des Regimes bedingt. Die wichtigsten belarussischen Schnittblumenlieferanten sind die der Staatsführung nahestehenden Unternehmen.

Daher profitiert Logex vom Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

14.

JSC ‚NNK‘ (Novaia naftavaia kampania) / New Oil Company

Belarussisch: ЗАТ ‚ННК‘ (Новая нафтавая кампанiя)

Russisch: ЗАО ‚ННК‘ (Новая нефтяная компания)–

Anschrift: Rakovska Str. 14W Saal 7, 5. Etage, Minsk, Belarus

Registrierungsnummer: 193402282

‚New Oil‘, Novaya Neftnaya Kompaniya (NNK), ist eine im März 2020 gegründete Organisation. Sie ist das einzige private Unternehmen, das zur Ausfuhr von Erdölerzeugnissen aus Belarus berechtigt ist — ein Hinweis auf enge Verbindungen zu den Behörden und auf das höchste Niveau an staatlichen Privilegien. NNK ist Eigentum von Interservice, einem Unternehmen von Mikalai Varabei, der einer der führenden Geschäftsleute ist, die vom Lukaschenko-Regime profitieren und es unterstützen. NNK ist Berichten zufolge auch mit Aliaksei Aleksin verbunden, einem weiteren prominenten belarussischen Geschäftsmann, der vom Lukaschenko-Regime profitiert. Medienberichten zufolge war Aleksin neben Varabei Gründer der NNK. NNK wurde außerdem von den belarussischen Behörden dazu genutzt, die belarussische Wirtschaft an die von der EU eingeführten restriktiven Maßnahmen anzupassen.

Daher profitiert NNK vom Lukaschenko-Regime.

21.6.2021

▼M20

15.

Belaeronavigatsia

staatseigenes Unternehmen

Belarussisch: Белаэронавiгация

Дзяржаўнае прадпрыемства

Russisch: Белаэронавигация

Государственное предприятие

Anschrift: Korotkevich Str. 19, 220039 Minsk, Republik Belarus

Tel.: +375 (17) 215-40-51

Fax: +375 (17) 213-41-63

Website: http://www.ban.by/

E-Mail: office@ban.by

Registrierungsdatum: 1996

Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist für die belarussische Luftverkehrskontrolle zuständig. Es trägt daher Verantwortung für die ohne angemessene Begründung am 23. Mai 2021 erfolgte Umleitung des Passagierfluges FR4978 zum Flughafen Minsk. Dieser politisch motivierte Beschluss diente der Festnahme und Inhaftierung des oppositionellen Journalisten Raman Pratasevich und von Sofia Sapiega und ist ein Mittel der Repression gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Belarus.

Das staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia ist daher für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich.

21.6.2021

▼M22




ANHANG II

Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 2d




ANHANG III

Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach den Artikeln 2h und 2i

Belarusbank

Belinvestbank (Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau)

Belagroprombank.

▼M10 —————



( 1 ) Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1).