02012D0285 — DE — 06.08.2021 — 005.001
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BESCHLUSS 2012/285/GASP DES RATES vom 31. Mai 2012 (ABl. L 142 vom 1.6.2012, S. 36) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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Nr. |
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2012/516/GASP DES RATES vom 24. September 2012 |
L 257 |
20 |
25.9.2012 |
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2013/293/GASP DES RATES vom 18. Juni 2013 |
L 167 |
39 |
19.6.2013 |
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/415 DES RATES vom 7. März 2017 |
L 63 |
117 |
9.3.2017 |
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/36 DES RATES vom 10. Januar 2018 |
L 6 |
48 |
11.1.2018 |
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2021/1306 DES RATES vom 5. August 2021 |
L 283 |
20 |
6.8.2021 |
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Berichtigt durch:
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Berichtigung, ABl. L 022 vom 26.1.2018, S. 45 (2012/285/GASP) |
BESCHLUSS 2012/285/GASP DES RATES
vom 31. Mai 2012
über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Beschlusses 2012/237/GASP
Artikel 1
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um folgenden Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern:
in der Anlage der Resolution 2048 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aufgeführten Personen und weiteren vom Sicherheitsrat oder von dem gemäß Nummer 9 der Resolution 2048 (2012) eingesetzten Ausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) im Einklang mit Nummer 6 der Resolution 2048 (2012) benannten Personen gemäß der Auflistung in Anhang I;
nicht in Anhang I erfassten Personen, die an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Guinea-Bissau bedrohen, und mit ihnen in Verbindung stehenden Personen gemäß der Auflistung in Anhang II.
Absatz 1 Buchstabe a findet keine Anwendung, wenn der Ausschuss feststellt, dass
die betreffende Reise aus humanitären Gründen, einschließlich religiöser Verpflichtungen, gerechtfertigt ist, oder
eine Ausnahmeregelung die Ziele des Friedens und der nationalen Aussöhnung in der Republik Guinea-Bissau und der Stabilität in der Region fördern würde.
Absatz 1 Buchstabe b berührt nicht die Fälle, in denen ein Mitgliedstaat durch eine völkerrechtliche Verpflichtung gebunden ist, und zwar
wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,
wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen wurde oder unter deren Schirmherrschaft steht,
im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht, oder
im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.
Artikel 2
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen
zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der in Anhang III aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind;
ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung rechtlicher Dienste dienen;
ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen dienen;
für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den anderen zuständigen Behörden und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die sie nach Maßgabe dieses Artikels erteilt haben.
Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die fraglichen Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Datum, an dem die in Absatz 1 genannte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung in Anhang III aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht angeordnet oder festgestellt wurde, oder sie sind Gegenstand einer vor diesem Datum ergangenen Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts;
die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch ein solches Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist;
das Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht oder die Entscheidung begünstigt nicht eine in Anhang III aufgeführte natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung;
die Anerkennung des Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die sie nach Maßgabe dieses Artikels erteilt haben.
Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorene Konten von:
Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder
Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten den Bestimmungen dieses Beschlusses unterliegen,
vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Absatz 1 fallen.
Artikel 3
Artikel 4
Damit die in diesem Beschluss genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen.
Artikel 5
Artikel 6
Der Beschluss 2012/237/GASP wird aufgehoben.
Artikel 7
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
ANHANG I
Liste der Personen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a
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Name |
Angaben zur Person (Geburtsdatum und -ort, Nummer des Passes/Personalausweises usw.) |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
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1. |
António INJAI (alias „António INDJAI“) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 20.1.1955 Geburtsort: Encheia, Sektor Bissorá, Region Oio, Guinea-Bissau Abstammung: Wasna Injai (Name des Vaters) und Quiritche Cofte (Name der Mutter) Funktion: a) Generalleutnant; b) Stabschef der Streitkräfte Pass: Diplomatenpass AAID00435 Ausstellungsdatum: 18.2.2010 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 18.2.2013 Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782445 |
António Injai beteiligte sich persönlich an der Planung und Leitung des Putschs vom 1. April 2010, der zur unrechtmäßigen Festnahme des Premierministers, Carlo Gomes Junior, und des damaligen Stabschefs der Streitkräfte, José Zamora Induta, führte; während der Wahlen 2012 hat Injai in seiner Eigenschaft als Stabschef der Streitkräfte Erklärungen abgegeben, in denen er androhte, die gewählten Staatsorgane zu stürzen und dem Wahlprozess ein Ende zu setzen; António Injai war an der operativen Planung des Staatsstreichs vom 12. April 2012 beteiligt. Nach dem Staatsstreich wurde das erste Kommuniqué der „Militärführung“ vom Generalstab der Streitkräfte herausgegeben, dessen Chef General Injai ist.General Staff, which is led by General Injai. |
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2. |
Mamadu TURE (alias „N'Krumah“) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 26.4.1947 Funktion: a) Generalmajor; b) Stellvertretender Stabschef der Streitkräfte Diplomatenpass Nr. DA0002186 Ausstellungsdatum: 30.3.2007 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 26.8.2013 Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782456 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
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3. |
Estêvão NA MENA |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 7.3.1956 Funktion: Generalinspekteur der Streitkräfte Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782449 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat.. |
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4. |
Ibraima CAMARÁ (alias „Papa Camará“) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 11.5.1964 Abstammung: Suareba Camará (Name des Vaters) und Sale Queita (Name der Mutter) Funktion: a) Brigadegeneral; b) Stabschef der Luftwaffe Diplomatenpass Nr. AAID00437 Ausstellungsdatum: 18.2.2010 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 18.2.2013 Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5781782 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
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5. |
Daba NAUALNA (alias „Daba Na Walna“) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 6.6.1966 Abstammung: Samba Naualna (Name des Vaters) und In-Uasne Nanfafe (Name der Mutter) Funktion: a) Oberstleutnant; b) Sprecher der „Militärführung“ Pass Nr. SA 0000417 Ausstellungsdatum: 29.10.2003 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 10.3.2013 Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782452 |
Sprecher der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
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▼M4 ————— |
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7. |
Cranha DANFÁ |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 5.3.1957 Funktion: a) Oberst; b) Einsatzleiter des Gemeinsamen Stabes der Streitkräfte Pass: AAIN29392 Ausstellungsdatum: 29.9.2011 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 29.9.2016 Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782442 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Enger Berater des Stabschefs der Streitkräfte, António Injai. |
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8. |
Idrissa DJALÓ (alias Idriça Djaló) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 18. Dezember 1954 Funktion: a) Major; b) Protokollarischer Berater des Stabschefs der Streitkräfte; c) Oberst; d) Protokollchef im Hauptquartier der Streitkräfte (später) Pass: AAISO40158 Ausstellungsdatum: 12.10.2012 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 2.10.2015 Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782443 |
Kontaktperson für die „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat, und eines ihrer aktivsten Mitglieder. Einer der ersten Offiziere, die ihre Zugehörigkeit zur „Militärführung“ öffentlich bekannt haben; Unterzeichner eines ihrer ersten Kommuniqués (Nr. 5 vom 13. April 2012). Major Djaló gehört ferner dem militärischen Nachrichtendienst an. |
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9. |
Tchipa NA BIDON |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 28.5.1954 Abstammung: „Nabidom“ Funktion: a) Oberstleutnant; b) Leiter des Nachrichtendienstes Pass: Diplomatenpass DA0001564 Ausstellungsdatum: 30.11.2005 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 15.5.2011 Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782446 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat.. |
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10. |
Tcham NA MAN (alias Namam) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 27.2.1953 Abstammung: Biute Naman (Name des Vaters) und Ndjade Na Noa (Name der Mutter) Funktion: a) Oberstleutnant; b) Leiter des Militärkrankenhauses der Streitkräfte Pass: SA0002264 Ausstellungsdatum: 24.7.2006 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 23.7.2009 Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782448 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Ist ferner Mitglied des militärischen Oberkommandos (höchste Hierarchieebene der Streitkräfte von Guinea-Bissau). |
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11. |
Júlio NHATE |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 28.9.1965 Funktion: a) Oberstleutnant; b) Kommandant des Fallschirmspringer-Gefechtsverbandes Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782454 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Oberstleutnant Júlio Nhate, ein treuer Verbündeter von António Injai, trägt die materielle Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012, da er die militärische Operation geleitet hat. |
ANHANG II
Liste der Personen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b
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Name |
Angaben zur Person (Geburtsdatum und -ort, Nummer des Passes/Personalausweises etc.) |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
Zeitpunkt der Benennung |
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1. |
General Augusto MÁRIO CÓ |
Offizielle Funktion: Generalstabschef des Heeres |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April .2012 übernommen hat. |
1.6.2012 |
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2. |
General Saya Braia Na NHAPKA |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Offizielle Funktion: Befehlshaber der Präsidentengarde |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April .2012 übernommen hat. |
1.6.2012 |
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3. |
Oberst Tomás DJASSI |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 18. September 1968 Offizielle Funktion: Befehlshaber der Nationalgarde Pass: AAIS00820 ausgestellt am: 24.11.2010 in: Guinea-Bissau gültig bis: 27.4.2012 |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April .2012 übernommen hat. Enger Berater des Generalstabschefs der Streitkräfte, António Injai. |
1.6.2012 |
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▼M1 ————— |
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5. |
Oberst Celestino de CARVALHO |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 14.6.1955 Abstammung: Domingos de Carvalho e Josefa Cabral Offizielle Funktion: Präsident des "National Defence Institute" Pass: Diplomatenpass DA0002166 ausgestellt am: 19.02.2007 in: Guinea-Bissau gültig bis: 15.04.2013 |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April .2012 übernommen hat. Ehemaliger Stabschef der Luftwaffe. Seine Anwesenheit in einer Delegation, die am 26. April mit Vertretern der ECOWAS zusammentraf, bestätigt seine Mitwirkung an der"Militärführung". |
1.6.2012 |
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▼M1 ————— |
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10. |
Major Samuel FERNANDES |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 22. Januar 1965 Abstammung: José Fernandes e Segunda Iamite Offizielle Funktion: Assistent des Einsatzleiters der Nationalgarde Pass: AAIS00048 ausgestellt am: 24.03.2009 in: Guinea-Bissau gültig bis: 24.03.2012 |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April .2012 übernommen hat. |
1.6.2012 |
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▼M1 ————— |
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▼M5 ————— |
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13. |
Kommandant (Kriegsmarine) Agostinho Sousa CORDEIRO |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 28. Mai 1962 Abstammung: Luis Agostinho Cordeiro und Domingas Soares Offizielle Funktion: Leiter der Logistik des gemeinsamen Stabs der Streitkräfte Pass: SA0000883 ausgestellt am: 14.04.2004 in: Guinea-Bissau gültig bis: 15.04.2013 |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April .2012 übernommen hat. |
1.6.2012 |
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▼M5 ————— |
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15. |
Leutnant Lassana CAMARÁ |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Offizielle Funktion: Leiter der Finanzen der Streitkräfte |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April .2012 übernommen hat. Verantwortlich für die Veruntreuung öffentlicher Mittel, die für den Zoll, die Generaldirektion Verkehr und die Generaldirektion Grenzschutz und Migration vorgesehen waren. Mit diesen Mitteln wurde die “Militärführung” finanziert. |
1.6.2012 |
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16. |
Leutnant Julio NA MAN |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Offizielle Funktion: Adjutant des Generalstabschefs |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April .2012 übernommen hat. Leutnant Na Man war aktives Mitglied der operativen Führung des Putsches vom 12. April unter dem Befehl von António Injai. Ferner nahm er im Namen der “Militärführung” an Treffen mit politischen Parteien teil. |
1.6.2012 |
ANHANG III
Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen gemä
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Name |
Angaben zur Person (Geburtsdatum und -ort, Nummer des Passes/ Personalausweises etc.) |
Gründe für die Aufnahme in die Liste |
Zeitpunkt der Benennung |
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1. |
António INJAI (alias „António INDJAI“) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 20.1.1955 Geburtsort: Encheia, Sektor Bissorá, Region Oio, Guinea-Bissau Abstammung: Wasna Injai (Name des Vaters) und Quiritche Cofte (Name der Mutter) Funktion: a) Generalleutnant; b) Stabschef der Streitkräfte Pass: Diplomatenpass AAID00435 Ausstellungsdatum: 18.2.2010 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 18.2.2013 Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782445 |
António Injai beteiligte sich persönlich an der Planung und Leitung des Putschs vom 1. April 2010, der zur unrechtmäßigen Festnahme des Premierministers, Carlo Gomes Junior, und des damaligen Stabschefs der Streitkräfte, José Zamora Induta, führte; während der Wahlen 2012 hat Injai in seiner Eigenschaft als Stabschef der Streitkräfte Erklärungen abgegeben, in denen er androhte, die gewählten Staatsorgane zu stürzen und dem Wahlprozess ein Ende zu setzen; António Injai war an der operativen Planung des Staatsstreichs vom 12. April 2012 beteiligt. Nach dem Staatsstreich wurde das erste Kommuniqué der „Militärführung“ vom Generalstab der Streitkräfte herausgegeben, dessen Chef General Injai ist. |
3.5.2012 |
|
2. |
Mamadu TURE (alias „N'Krumah“) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 26.4.1947 Funktion: a) Generalmajor; b) Stellvertretender Stabschef der Streitkräfte Diplomatenpass Nr. DA0002186 Ausstellungsdatum: 30.3.2007 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 26.8.2013 Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782456 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
3.5.2012 |
|
3. |
Estêvão NA MENA |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 7.3.1956 Funktion: Generalinspekteur der Streitkräfte Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782449 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat.. |
3.5.2012 |
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4. |
Ibraima CAMARÁ (alias „Papa Camará“) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 11.5.1964 Abstammung: Suareba Camará (Name des Vaters) und Sale Queita (Name der Mutter) Funktion: a) Brigadegeneral; b) Stabschef der Luftwaffe Diplomatenpass Nr. AAID00437 Ausstellungsdatum: 18.2.2010 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 18.2.2013 Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5781782 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat.. |
3.5.2012 |
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5. |
Daba NAUALNA (alias „Daba Na Walna“) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 6.6.1966 Abstammung: Samba Naualna (Name des Vaters) und In-Uasne Nanfafe (Name der Mutter) Funktion: a) Oberstleutnant; b) Sprecher der „Militärführung“ Pass Nr. SA 0000417 Ausstellungsdatum: 29.10.2003 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 10.3.2013 Tag der Benennung durch die VN: 18.5.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782452 |
Sprecher der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
3.5.2012 |
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6. |
General Augusto MÁRIO CÓ |
Offizielle Funktion: Generalstabschef des Heeres |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
3.5.2012 |
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7. |
General Saya Braia Na NHAPKA |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Offizielle Funktion: Leiter der Präsidialgarde |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
1.6.2012 |
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8. |
Oberst Tomás DJASSI |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 18. September 1968 Offizielle Funktion: Kommandant der Nationalgarde Pass: AAIS00820 ausgestellt am: 24.11.2010 in: Guinea-Bissau gültig bis: 27.4.2012 |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Enger Berater des Generalstabschefs der Streitkräfte, António Injai. |
1.6.2012 |
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9. |
Cranha DANFÁ |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 5.3.1957 Funktion: a) Oberst; b) Einsatzleiter des Gemeinsamen Stabes der Streitkräfte Pass: AAIN29392 Ausstellungsdatum: 29.9.2011 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 29.9.2016 Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung (Special Notice) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782442 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Enger Berater des Stabschefs der Streitkräfte, António Injai. |
1.6.2012 |
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10. |
Oberst Celestino de CARVALHO |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 14.6.1955 Abstammung: Domingos de Carvalho e Josefa Cabral Offizielle Funktion: Präsident des "National Defence Institute" Pass: Diplomatenpass DA0002166 ausgestellt am: 19.2.2007 in: Guinea-Bissau gültig bis: 15.4.2013 |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Seine Anwesenheit in einer Delegation, die am 26. April mit Vertretern der ECOWAS zusammentraf, bestätigt seine Mitwirkung an der "Militärführung". |
1.6.2012 |
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▼M4 ————— |
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12. |
Júlio NHATE |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 28.9.1965 Funktion: a) Oberstleutnant; b) Kommandant des Fallschirmspringer-Gefechtsverbandes Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782454 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Oberstleutnant Júlio Nhate, ein treuer Verbündeter von António Injai, trägt die materielle Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012, da er die militärische Operation geleitet hat. |
1.6.2012 |
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13. |
Tchipa NA BIDON |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 28.5.1954 Abstammung: „Nabidom“ Funktion: a) Oberstleutnant; b) Leiter des Nachrichtendienstes Pass: Diplomatenpass DA0001564 Ausstellungsdatum: 30.11.2005 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 15.5.2011 Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782446 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat.. |
1.6.2012 |
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14. |
Tcham NA MAN (alias Namam) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 27.2.1953 Abstammung: Biute Naman (Name des Vaters) und Ndjade Na Noa (Name der Mutter) Funktion: a) Oberstleutnant; b) Leiter des Militärkrankenhauses der Streitkräfte Pass: SA0002264 Ausstellungsdatum: 24.7.2006 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 23.7.2009 Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782448 |
Mitglied der „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Ist ferner Mitglied des militärischen Oberkommandos (höchste Hierarchieebene der Streitkräfte von Guinea-Bissau). |
1.6.2012 |
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15. |
Major Samuel FERNANDES |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 22. January 1965 Abstammung: José Fernandes e Segunda Iamite Offizielle Funktion: Assistent des Einsatzleiters der Nationalgarde Pass: AAIS00048 ausgestellt am: 24.3.2009 in: Guinea-Bissau gültig bis: 24.3.2012 |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
1.6.2012 |
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16. |
Idrissa DJALÓ (alias Idriça Djaló) |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 18. Dezember 1954 Funktion: a) Major; b) Protokollarischer Berater des Stabschefs der Streitkräfte; c) Oberst; d) Protokollchef im Hauptquartier der Streitkräfte (später) Pass: AAISO40158 Ausstellungsdatum: 12.10.2012 Ausstellungsort: Guinea-Bissau Gültig bis: 2.10.2015 Tag der Benennung durch die VN: 18.7.2012 (gemäß Nummer 4 der Resolution 2048 (2012) des VN-Sicherheitsrates) Weblink zur Besonderen Ausschreibung (Special Notice) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5782443 |
Kontaktperson für die „Militärführung“, die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat, und eines ihrer aktivsten Mitglieder. Einer der ersten Offiziere, die ihre Zugehörigkeit zur „Militärführung“ öffentlich bekannt haben; Unterzeichner eines ihrer ersten Kommuniqués (Nr. 5 vom 13. April 2012). Major Djaló gehört ferner dem militärischen Nachrichtendienst an. |
18.7.2012 |
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▼M5 ————— |
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18. |
Kommandant (Kriegsmarine) Agostinho Sousa CORDEIRO |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Geburtsdatum: 28. Mai 1962 Abstammung: Luis Agostinho Cordeiro und Domingas Soares Offizielle Funktion: Leiter der Logistik des gemeinsamen Stabs der Streitkräfte Pass: SA0000883 ausgestellt am: 14.4.2004 in: Guinea-Bissau gültig bis: 15.4.2013 |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. |
1.6.2012 |
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▼M5 ————— |
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20. |
Leutnant Lassana CAMARÁ |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Offizielle Funktion: Leiter der Finanzen der Streitkräfte |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Verantwortlich für die Veruntreuung öffentlicher Mittel, die für den Zoll, die Generaldirektion Verkehr und die Generaldirektion Grenzschutz und Migration vorgesehen waren. Mit diesen Mitteln wurde die "Militärführung" finanziert. |
1.6.2012 |
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21. |
Leutnant Julio NA MAN |
Staatsangehörigkeit: Guinea-Bissau Offizielle Funktion: Adjutant des Generalstabschefs |
Mitglied der "Militärführung", die die Verantwortung für den Staatsstreich vom 12. April 2012 übernommen hat. Leutnant Na Man war aktives Mitglied der operativen Führung des Putsches vom 12. April unter dem Befehl von António Injai. Ferner nahm er im Namen der "Militärführung", an Treffen mit politischen Parteien teil. |
1.6.2012 |