02011R0212 — DE — 25.02.2020 — 002.001


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►B

VERORDNUNG (EU) Nr. 212/2011 DER KOMMISSION

vom 3. März 2011

zur Zulassung von Pediococcus acidilactici CNCM MA 18/5M als Futtermittelzusatzstoff für Legehennen (Zulassungsinhaber: Danstar Ferment AG)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 059, 4.3.2011, p.1)

Aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Durchführungsverordnung (EU) 2020/151 der Kommission vom 4. Februar 2020

L 33

12

5.2.2020

 
Die letzte konsolidierte Fassung vor Aufhebung ist unter folgendem Link verfügbar:
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