02011R0212 — DE — 05.01.2017 — 001.001


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►B

VERORDNUNG (EU) Nr. 212/2011 DER KOMMISSION

vom 3. März 2011

zur Zulassung von Pediococcus acidilactici CNCM MA 18/5M als Futtermittelzusatzstoff für Legehennen (Zulassungsinhaber: ►M1  Danstar Ferment AG ◄ )

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 059 vom 4.3.2011, S. 1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/2260 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2016

  L 342

14

16.12.2016




▼B

VERORDNUNG (EU) Nr. 212/2011 DER KOMMISSION

vom 3. März 2011

zur Zulassung von Pediococcus acidilactici CNCM MA 18/5M als Futtermittelzusatzstoff für Legehennen (Zulassungsinhaber: ►M1  Danstar Ferment AG ◄ )

(Text von Bedeutung für den EWR)



Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG



Kennnummer des Zusatzstoffs

Name des Zulassungsinhabers

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder -kategorie

Höchstalter

Mindestgehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungsdauer der Zulassung

KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Darmflorastabilisatoren.

4d1712

►M1  Danstar Ferment AG, vertreten durch Lallemand SAS ◄

Pediococcus acidilactici

CNCM MA 18/5M

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Zubereitung Pediococcus acidilactici CNCM MA 18/5M mit mindestens 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff

Charakterisierung des Wirkstoffs:

lebensfähige Zellen von Pediococcus acidilactici CNCM MA 18/5M

Analysemethoden (1):

Auszählung: Ausstrichverfahren unter Verwendung von MSR-Agar (EN 15786:2009)

Identifikation: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Legehennen

1 × 109

1.  In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.

2.  Sicherheitshinweis: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe bei der Handhabung.

24. März 2021

(1)   Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors unter: www.irmm.jrc.be/crl-feed-additives