2011D0344 — DE — 26.01.2013 — 007.001
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES vom 17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl. L 159, 17.6.2011, p.88) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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L 240 |
8 |
16.9.2011 |
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L 269 |
32 |
14.10.2011 |
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L 46 |
40 |
17.2.2012 |
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L 115 |
21 |
27.4.2012 |
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L 192 |
12 |
20.7.2012 |
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L 295 |
14 |
25.10.2012 |
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L 26 |
30 |
26.1.2013 |
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Berichtigt durch:
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
vom 17. Mai 2011
über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal
(2011/344/EU)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus ( 1 ), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:|
(1) |
Portugal ist an den Finanzmärkten in jüngster Zeit zunehmend unter Druck geraten, was zu wachsenden Zweifeln an der langfristigen Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen geführt hat. Tatsächlich hat sich die aktuelle Krise auch auf die öffentlichen Finanzen dramatisch ausgewirkt und letztendlich einen drastischen Anstieg der Aufschläge auf portugiesische Staatsanleihen herbeigeführt. Da portugiesische Staatsanleihen mehrfach in Folge von den Ratingagenturen herabgestuft wurden, konnte das Land sich nicht mehr zu Sätzen refinanzieren, die mit langfristig tragfähigen Finanzen zu vereinbaren wären. Gleichzeitig sah sich der Bankensektor, der, insbesondere im Euro-Währungsgebiet, in hohem Maße von Außenfinanzierung abhängt, zunehmend von den Finanzierungsmöglichkeiten der Märkte abgeschnitten. |
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(2) |
Angesichts dieser gravierenden wirtschaftlichen und finanziellen Störung, die durch außergewöhnliche Umstände, die sich der Kontrolle der Regierung entziehen, bedingt sind, hat Portugal am 7. April 2011 offiziell um finanziellen Beistand durch die Europäische Union, die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und den Internationalen Währungsfonds („IWF“) ersucht, um damit ein politisches Programm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union erhalten soll. Am 3. Mai 2011 wurde zwischen der Regierung und der gemeinsamen Abordnung von Kommission, IWF und EZB eine Einigung über ein umfassendes bis Mitte 2014 reichendes Dreijahresprogramm erzielt, das in einem Memorandum zur Wirtschafts- und Finanzpolitik (Memorandum of Economic and Financial Policies — „MEFP“) und einer Vereinbarung über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen (Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality — „MoU“) niedergelegt werden soll. Das Programm wird von den beiden größten Oppositionsparteien unterstützt. |
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(3) |
Dieses wirtschaftliche und finanzielle Sanierungsprogramm („das Programm“), das Portugal der Kommission und dem Rat im Entwurf vorgelegt hat, soll das Vertrauen in den Staatsanleihe- und den Bankensektor wiederherstellen sowie Wachstum und Beschäftigung fördern. Es sieht umfassende Maßnahmen an drei Fronten vor: Erstens tiefgreifende vorgelagerte Strukturreformen, die (u. a. durch eine Abwertung über die Finanzpolitik) das Potenzialwachstum erhöhen, Arbeitsplätze schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern sollen. Das Programm sieht insbesondere Reformen am Arbeitsmarkt, beim Gerichtswesen, bei den Netzindustrien sowie im Wohnungs- und Dienstleistungssektor vor, die das Wachstumspotenzial der Wirtschaft stärken, die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und die wirtschaftliche Anpassung erleichtern sollen. Zweitens eine glaubwürdige und ausgewogene Haushaltskonsolidierungsstrategie, die durch finanzpolitische Strukturmaßnahmen und eine bessere Finanzkontrolle öffentlich-privater Partnerschaften („ÖPPs“) und staatseigener Unternehmen unterstützt wird und darauf abzielt, die Bruttoschuldenquote mittelfristig auf einen deutlichen Abwärtspfad zu führen. Die Behörden haben sich dazu verpflichtet, das Defizit bis 2013 auf 3 % des BIP abzusenken. Drittens, eine finanzpolitische Strategie, die auf Rekapitalisierung und Abbau des Fremdkapitalanteils basiert, gemeinsam mit Bemühungen, den Finanzsektor durch marktgestützte Mechanismen, die von Reserven gestützt werden, vor einem ungeordneten Abbau des Fremdkapitalanteils zu schützen. |
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(4) |
Den aktuellen Kommissionsprojektionen für das nominale BIP-Wachstum zufolge (-1,2 % im Jahr 2011, -0,5 % im Jahr 2012, 2,5 % im Jahr 2013 und 3,9 % im Jahr 2014) stehen die haushaltspolitischen Ziele mit dem Pfad für die Entwicklung der Schuldenquote in Einklang (nämlich 101,7 % des BIP im Jahr 2011, 107,4 % des BIP im Jahr 2012, 108,6 % des BIP im Jahr 2013 und 107,6 % des BIP im Jahr 2014). Demnach würde der Anstieg der Schuldenquote 2013 gestoppt und unter der Annahme weiterer Fortschritte beim Defizitabbau im Anschluss daran auf einen rückläufigen Pfad geführt. Die Entwicklung der Schuldenquote wird durch mehrere unter dem Strich erfasste Transaktionen beeinflusst, die die Schuldenquote den Projektionen zufolge 2011 um 1¾ BIP-Prozentpunkte und im Zeitraum 2012 bis 2014 um ¾ Prozentpunkte jährlich erhöhen werden. Dazu zählen die Übernahme von Finanzaktiva in erheblichem Umfang, insbesondere für die mögliche Rekapitalisierung von Banken und Finanzierung staatseigener Unternehmen von ½ % des BIP jährlich im Zeitraum 2011 bis 2014. Auf der anderen Seite werden Privatisierungserlöse von insgesamt etwa 3 % des BIP bis zum Jahr 2013 die Bemühungen um Schuldenabbau unterstützen. |
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(5) |
Die Kommission ist im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank („EZB“) und dem IWF zu der Einschätzung gelangt, dass Portugal von Juni 2011 bis Mitte 2014 Finanzmittel in Höhe von insgesamt 78 Mrd. (78 000 Mio.) EUR benötigt. Trotz der erheblichen Haushaltsanpassung könnte die Finanzierungslücke bei den öffentlichen Finanzen im Programmzeitraum 63 Mrd. EUR betragen. Dabei wird angenommen, dass bis zur ersten Jahreshälfte 2013 kein Zugang zum Kapitalmarket für mittel- und langfristige Verbindlichkeiten besteht. Es wird angenommen, dass Portugal einen Teil seines aktuellen Bestands an kurzfristigen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit verlängern kann; gleichzeitig sieht das Programm für den Fall einer unerwarteten Abweichung vom Basisfinanzierungsszenario der Kommission eine Finanzierungsreserve vor. Portugal wird ermutigt, seine Geschäfte am Finanzmarkt weiterzuführen und anzupassen, um dadurch seinen Zugang zum Markt sowie Vertrauen zu fördern. Um das Vertrauen in das portugiesische Bankensystem auf Dauer wiederherzustellen, sollen Bankengruppen der im Programm enthaltenen Strategie für den Finanzsektor zufolge dazu verpflichtet werden, ihre Kernkapitalquote (Eigenkapital der Klasse 1) bis Ende 2011 auf 9 % und bis Ende 2012 auf 10 % anzuheben und es danach auf diesem Niveau zu halten. Für den Fall, dass keine marktgestützte Lösung gefunden wird, sieht das Programm eine Regelung zur Bankenstützung vor, in deren Rahmen Kapital im Umfang von maximal 12 Mrd. EUR bereitgestellt werden kann. Der tatsächliche Kapitalbedarf könnte jedoch wesentlich niedriger ausfallen, vor allem für den Fall, dass sich die Marktkonditionen erheblich verbessern und im Programmzeitraum keine gravierenden unerwarteten Bankenverluste eintreten. |
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(6) |
Das Programm würde aus Beiträgen von externen Quellen finanziert. Der Beistand der Union für Portugal würde bis zu 52 Mrd. EUR erreichen und sich aus Mitteln des durch die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 geschaffenen Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus („EFSM“) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität zusammensetzen. Zusätzlich hat Portugal im Rahmen einer erweiterten Fondsfazilität beim IWF ein Darlehen über 23,742 Mrd. SZR (dies entspricht 26 Mrd. EUR zum Wechselkurs vom 5. Mai 2011) beantragt. Die Konditionen des Beistands aus dem EFSM müssen die gleichen sein wie beim IWF. Der finanzielle Beistand der Union sollte von der Kommission verwaltet werden. |
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(7) |
Der Rat sollte die Wirtschaftspolitik Portugals in regelmäßigen Abständen überprüfen. |
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(8) |
Die mit Portugal vereinbarten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen sollten in einem Memorandum of Understanding (Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality — „Memorandum of Understanding“) niedergelegt werden. Die genauen finanziellen Konditionen sollten in einer Darlehensrahmenvereinbarung niedergelegt werden. |
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(9) |
Die Kommission sollte sich gemeinsam mit der EZB vor Ort und durch regelmäßige Berichterstattung der portugiesischen Behörden regelmäßig vergewissern, dass die an den Beistand geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen erfüllt werden. |
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(10) |
Die Kommission sollte Portugal im gesamten Verlauf der Programmumsetzung mit weiteren Politikempfehlungen und technischer Hilfe in bestimmten Bereichen zur Seite stehen. |
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(11) |
Die Transaktionen, zu deren Finanzierung die Union mit ihrem Beistand beiträgt, müssen mit den Politiken der Union vereinbar sein und mit ihren Rechtsvorschriften in Einklang stehen. Interventionen zur Stützung von Finanzinstituten müssen den Wettbewerbsvorschriften der Union entsprechen. |
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(12) |
Der Beistand sollte darauf abzielen, die erfolgreiche Umsetzung des Programms zu unterstützen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Europäische Union gewährt Portugal ein Darlehen über maximal 26 Mrd. EUR mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens 12,5 Jahren. Die Laufzeit einzelner Tranchen der Darlehensfazilität kann bis zu 30 Jahre betragen.
(2) Der finanzielle Beistand steht ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten dieses Beschlusses drei Jahre lang zur Verfügung.
(3) Der finanzielle Beistand der Europäischen Union wird Portugal von der Kommission in maximal vierzehn Tranchen zur Verfügung gestellt. Eine Tranche kann auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Teilbeträge der ersten und der zweiten Tranche können längere Laufzeiten haben als die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit. In solchen Fällen werden die Laufzeiten der weiteren Teilbeträge so festgelegt, dass nach Auszahlung sämtlicher Tranchen die in Absatz 1 genannte durchschnittliche Höchstlaufzeit erreicht ist.
(4) Die erste Tranche wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der Darlehensvereinbarung und des Memorandum of Understanding freigegeben. Alle weiteren Auszahlungen hängen davon ab, ob die Kommission in Konsultation mit der EZB bei ihrer Überprüfung zu der Einschätzung gelangt, dass Portugal die in diesem Beschluss und im Memorandum of Understanding festgelegten allgemeinen wirtschaftspolitischen Auflagen erfüllt.
(5) Portugal trägt die bei jeder Tranche tatsächlich anfallenden Finanzierungskosten der Union.
(6) Auch die in Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 genannten Kosten werden von Portugal getragen.
(7) Ein vorsichtiger Rückgriff auf Zinsswaps mit Gegenparteien höchster Bonität und auf fortgeschrittene Anleihetechniken ist zulässig, wenn dies zur Finanzierung des Darlehens erforderlich ist.
(8) Die Kommission entscheidet über die Freigabe weiterer Tranchen und deren Höhe. Die Kommission entscheidet über die Höhe der einzelnen Teilbeträge.
Artikel 2
(1) Der Beistand wird von der Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Portugals in Einklang steht.
(2) In Konsultation mit der EZB vereinbart die Kommission mit den portugiesischen Behörden die an den finanziellen Beistand geknüpften, in Artikel 3 genannten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen. Diese Auflagen werden im Einklang mit den in Absatz 1 genannten Verpflichtungen in einem Memorandum of Understanding niedergelegt, das von der Kommission und den portugiesischen Behörden zu unterzeichnen ist. Die genauen finanziellen Konditionen werden in einer mit der Kommission zu schließenden Darlehensrahmenvereinbarung niedergelegt.
(3) Die Kommission vergewissert sich gemeinsam mit der EZB in regelmäßigen Abständen (wenigstens vierteljährlich), dass die an den Beistand geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen erfüllt werden und erstattet dem Wirtschafts- und Finanzausschuss vor Auszahlung jeder Tranche Bericht. Zu diesem Zweck arbeiten die portugiesischen Behörden uneingeschränkt mit der Kommission und der EZB zusammen und stellen diesen alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die Kommission hält den Wirtschafts- und Finanzausschuss über etwaige Refinanzierungen der Anleihen oder Neustrukturierungen der finanziellen Konditionen auf dem Laufenden.
(4) Portugal beschließt zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zur Sicherung der Makrofinanzstabilität und setzt diese um, sollte sich dies während der Laufzeit des Programms des finanziellen Beistands als notwendig erweisen. Die portugiesischen Behörden konsultieren die Kommission und die EZB, bevor sie solche zusätzlichen Maßnahmen beschließen.
Artikel 3
(1) Der Entwurf des von den portugiesischen Behörden erstellten wirtschaftlichen und finanziellen Sanierungsprogramms („das Programm“) wird hiermit genehmigt.
(2) Nach Auszahlung der ersten Tranche werden alle weiteren Tranchen nur bei zufrieden stellender Umsetzung des Programms und insbesondere bei Einhaltung der im Memorandum of Understanding niedergelegten spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen ausgezahlt. Dazu zählen u. a. die in den Absätzen 4 bis 8 vorgesehenen Maßnahmen.
(3) Das gesamtstaatliche Defizit darf den Vorgaben des geänderten Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit entsprechend 2011 nicht über 5,9 % des BIP, 2012 nicht über 5,0 % des BIP, 2013 nicht über 4,5 % des BIP und 2014 nicht über 2,5 % des BIP hinausgehen. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen sind die Kosten, die dem Haushalt durch die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der portugiesischen Regierung für den Finanzsektor entstehen könnten. Die Konsolidierung soll durch dauerhafte Maßnahmen hoher Qualität unter Minimierung der Auswirkungen der Konsolidierung auf schwache Bevölkerungsgruppen erreicht werden.
(4) Portugal erlässt die in den Absätzen 5 bis 8 genannten Maßnahmen vor Ablauf des jeweils angegebenen Jahres, wobei die genauen Fristen für die Jahre 2011-2014 im Memorandum of Understanding niedergelegt sind. Bei einer Abweichung von den Zielvorgaben ist Portugal zur Einleitung zusätzlicher Konsolidierungsmaßnahmen bereit, um das Defizit bis 2014 auf unter 3 % des BIP abzusenken.
(5) Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding bis Ende 2011 folgende Maßnahmen:
a) Der Zielwert für das Haushaltsdefizit im Jahr 2011 wird durch eine Sondermaßnahme erreicht. Die durch die Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialversicherung übernommenen Vermögenswerte werden nicht in einer Weise verwendet, die der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Portugals abträglich ist.
b) Portugal trifft Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung. Es setzt die im neuen Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen um, wozu auch die Aufstellung eines mittelfristigen Haushaltsrahmens und die Einrichtung eines unabhängigen Haushaltsbeirats zählen. Der Haushaltsrahmen auf kommunaler und regionaler Ebene wird beträchtlich gestärkt, indem insbesondere die wichtigsten Optionen für die Anpassung der jeweiligen Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmengesetzes vorgelegt werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung, verstärkt die Überwachung der öffentlichen Finanzen und verschärft die Regeln und Verfahren für den Haushaltsvollzug. Die portugiesische Regierung arbeitet eine Strategie für die Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen aus, die auch einen Fahrplan dafür enthalten soll, wie und wann die Zahlungsrückstände stabilisiert werden sollen, und in der verschiedene Optionen für die Begleichung von Zahlungsrückständen geprüft werden. Was öffentlich-private Partnerschaften angeht, so geht die portugiesische Regierung keine neuen Partnerschaften dieser Art ein, bevor die Ergebnisse der im Programm vorgesehenen Überprüfung der bestehenden öffentlich-privaten Partnerschaften sowie die Vorschläge für rechtliche und institutionelle Reformen vorliegen.
c) Portugal setzt seine Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarkts fort, insbesondere durch Maßnahmen zur Reform der Rechtsvorschriften zum Beschäftigungsschutz, die Lohnverhandlungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik.
d) Im Energiesektor trifft Portugal Maßnahmen zur Erleichterung des Markteintritts, zur Förderung des Aufbaus des iberischen Gasmarktes und zur Überprüfung der Förder- und Vergütungsregelungen im Bereich der Stromerzeugung. Was die anderen Netzindustrien, insbesondere Verkehr, Telekommunikation und Postdienste, anbelangt, erlässt Portugal zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerb und Flexibilität.
e) Portugal öffnet seine Wirtschaft weiter für den Wettbewerb. Die portugiesische Regierung trifft die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass weder der portugiesische Staat noch eine andere öffentliche Stelle in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner Vereinbarungen schließen, die den freien Kapitalverkehr behindern oder die Unternehmensführung beeinflussen können. Das neue Privatisierungsgesetz muss auch den Grundsätzen des freien Kapitalverkehrs entsprechen und darf weder dem Staat Sonderrechte einräumen noch die Einräumung solcher Rechte gestatten. Das Wettbewerbsrecht wird mit dem Ziel überarbeitet, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zu erhöhen.
f) Portugal sorgt für eine Verbesserung der Praktiken und Vorschriften im öffentlichen Auftragswesen im Sinne der Schaffung eines stärker wettbewerbsorientierten Unternehmensumfelds und einer Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben.
g) Portugal trifft Maßnahmen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene zu steigern. Es erstellt ein umfassendes Strategiepapier zu staatseigenen Unternehmen, in dem die Tarifstruktur und die von diesen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen überprüft werden, und stellt einen Plan zur Beschränkung des Kreditbedarfs ab 2012 auf. Portugal setzt seine aktuellen Pläne zur Reduzierung der Betriebskosten zentralstaatlicher Unternehmen — außer solcher des Gesundheitssektors — um durchschnittlich mindestens 15 % um und stellt auch für regionale und kommunale staatliche Unternehmen einen entsprechenden Plan auf.
h) Portugal arbeitet mit der Autonomen Region Madeira eine finanzielle Vereinbarung aus, die mit dem Programm in Einklang steht. Bis diese Regelung vereinbart und im Haushalt Madeiras umgesetzt ist, überwacht Portugal den Haushaltsvollzug Madeiras genau, setzt die Übertragungen aus dem Staatshaushalt an die Regierung Madeiras weiterhin aus und honoriert keine neuen kommerziellen oder finanziellen Verpflichtungen oder Garantien der Regierung Madeiras oder deren Unternehmen, die nicht vom Finanzministerium genehmigt wurden.
(6) Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2012 folgende Maßnahmen:
a) Das gesamtstaatliche Defizit 2012 darf 5,0 % des BIP nicht übersteigen. Portugal behält die Haushaltsentwicklungen weiterhin genau im Auge und führt weitere Politikanpassungen durch, um das Ziel für 2012 zu erreichen. Zu diesem Zweck friert Portugal einen Teil der im Haushalt 2012 vorgesehenen Mittel für noch nicht eingeleitete Investitionsvorhaben ein, erhöht die Stempelsteuern auf Immobilien mit hohem Wert, hebt die Steuersätze für Kapitalerträge an, zieht einige der im Haushalt 2013 vorgesehenen sozialleistungswirksamen Maßnahmen vor, und setzt zusätzliche Maßnahmen um, die Einsparungen bei den Vorleistungen und höhere andere Einnahmen bewirken, um das Defizitziel für 2012 zu wahren.
b) Portugal strebt an, 2012 Ausgaben in Höhe von mindestens 6,8 Mrd. EUR zu kürzen, unter anderem durch eine Lohn- und Stellenkürzung im öffentlichen Sektor, Rentenkürzungen, eine umfassende Reorganisation der Zentralverwaltung zur Beseitigung von Redundanzen und anderen Ineffizienzen, eine Verringerung der Transferzahlungen an staatseigene Unternehmen, eine Reorganisation und Reduzierung der Zahl der Kommunen und Gemeinden, Kürzungen im Bildungs- und Gesundheitswesen, Kürzungen bei den Transferzahlungen an Regional- und Kommunalverwaltungen und Kürzungen bei den Investitionsausgaben sowie anderen im Programm genannten Ausgaben.
c) Auf der Einnahmenseite führt Portugal Maßnahmen im Umfang von mindestens 3 Mrd. EUR durch, unter anderem durch eine Verbreiterung der MwSt.-Bemessungsgrundlagen durch den Abbau von Ausnahmeregelungen und die Überarbeitung der Listen der Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte, mittlere und höhere MwSt.-Sätze gelten, eine Erhöhung der Verbrauchsteuern, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen für die Körperschafts- und Einkommensteuer durch Abbau steuerlicher Abzugsmöglichkeiten und Sonderregelungen, die Gewährleistung der Konvergenz der für Renten und Arbeitseinkommen geltenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sowie Änderungen bei der Vermögensbesteuerung durch erhebliche Einschränkung der Ausnahmeregelungen. Diese Maßnahmen werden durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Schattenwirtschaft ergänzt.
d) Portugal trifft weiterhin Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung. Portugal setzt die im neuen Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen um, wozu auch die Aufstellung eines mittelfristigen Haushaltsrahmens zählt. Der Haushaltsrahmen für Kommunen und Regionen wird beträchtlich gestärkt, indem insbesondere die jeweiligen Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmengesetzes angepasst werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung, verstärkt die Überwachung der öffentlichen Finanzen und verschärft die Regeln und Verfahren für den Haushaltsvollzug. Die portugiesische Regierung wendet die Strategie für die Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen an und beschleunigt die Umsetzung des Verpflichtungskontrollgesetzes, um die Entstehung neuer Zahlungsrückstände zu verhindern. Portugal implementiert den neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP. Bevor der neue Rahmen nicht in vollem Umfang in Kraft getreten ist, wird keine neue ÖPP gestartet. Ausgehend von einer Studie einer internationalen Wirtschaftsprüfungsfirma entwickelt Portugal einen detaillierten Strategieplan, der in voller Übereinstimmung mit geltendem Unionsrecht einschließlich des EU-Vergaberechts steht, um erhebliche Fiskalgewinne zu erzielen, während die Schuldenlast minimiert und ein nachhaltiger Abbau staatlicher Verbindlichkeiten sichergestellt wird. Portugal erlässt ein Gesetz über die Gründung und Funktionsweise staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene.
e) Portugal wendet das neue Gesetz zur Reorganisation und erheblichen Reduzierung der Zahl der kommunalen Verwaltungseinheiten an. Diese Änderungen sind spätestens zum Beginn des nächsten Kommunalwahlzyklus wirksam. Zudem intensiviert Portugal seine Anstrengungen zur Verschlankung des öffentlichen Sektors durch Reduzierung der Einheiten und Verbesserung der Aufgabenteilung auf allen Ebenen der Verwaltung.
f) Portugal intensiviert die Reform der Einnahmenverwaltung, indem es die Verbindungen zwischen der Autoridade Tributária e Aduaneira und den für den Beitragseinzug zuständigen Stellen der Sozialversicherung ausbaut, die Zahl der kommunalen Ämter verringert und die nach wie vor bestehenden Engpässe innerhalb des Rechtsbehelfssystems im Steuerbereich beseitigt.
g) Portugal wendet die finanzielle Vereinbarung mit der Autonomen Region Madeira an.
h) Portugal trifft Maßnahmen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene zu steigern. Portugal lotet Optionen zur Bewältigung der hohen Schuldenlast staatseigener Unternehmen einschließlich der Parpública aus und prüft Möglichkeiten zur Verbesserung der Bedingungen für eine Finanzierung über die Märkte. Portugal wirkt darauf hin, bis Ende 2012 operationelle Ausgewogenheit auf Sektorebene zu erreichen.
i) Portugal fährt mit der Umsetzung seines Privatisierungsprogramms fort. Die direkte Veräußerung der Versicherungssparte der Caixa Geral de Depósitos (Caixa Seguros) ist im Gange.
j) Die portugiesische Regierung legt dem portugiesischen Parlament einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Abfindungszahlungen an den Unionsdurchschnitt von 8 bis 12 Tagen pro Arbeitsjahr und zur Einrichtung eines Fonds für Abfindungszahlungen vor.
k) Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn dies durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. Es werden Maßnahmen getroffen, um Unzulänglichkeiten in den derzeitigen Tarifverhandlungssystemen zu beheben, einschließlich Rechtsetzungsmaßnahmen zur Neufestlegung der Kriterien und Modalitäten für die Ausweitung von Tarifverträgen und zur Erleichterung von Betriebsvereinbarungen. Von Vertragsverlängerungen wird so lange abgesehen.
l) Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der staatlichen Arbeitsvermittlung.
m) Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen zur qualitativen Verbesserung der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorgesehenen Maßnahmen um.
n) Die Funktionsweise des Gerichtswesens wird verbessert, indem die im Fahrplan für die Justizreform vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt und gezielte Maßnahmen zum schrittweisen Abbau des Rückstands anhängiger Gerichtsverfahren und zur Förderung der alternativen Streitbeilegung getroffen werden.
o) Portugal öffnet seine Wirtschaft weiter für den Wettbewerb. Die portugiesische Regierung trifft die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass durch ihr Handeln keine Hemmnisse für den freien Kapitalverkehr entstehen, und dass weder der portugiesische Staat noch eine andere öffentliche Stelle in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner Vereinbarungen schließen, die den freien Kapitalverkehr behindern oder die Unternehmensführung beeinflussen können. Das Funktionieren fachlicher Dienstleistungen wird durch die Verbesserung des Rahmens für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und durch die Aufhebung unnötiger Beschränkungen im Bereich der reglementierten Berufe gefördert. Im Bau- und Immobiliensektor lockert Portugal die Anforderungen für grenzüberschreitend tätige Anbieter und überprüft die Hemmnisse für die Niederlassung von Dienstleistern.
p) Der wettbewerbsrechtliche und regulatorische Rahmen wird verbessert. Portugal stärkt die Unabhängigkeit, Autonomie und Governance der wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, setzt das Wettbewerbsgesetz mit dem Ziel um, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften zu erhöhen, überwacht die Fallzugänge und erstattet Bericht über die Tätigkeit des Gerichts für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht.
q) Im Energiesektor trifft Portugal Maßnahmen zur Erleichterung des Markteintritts, zur Förderung des Aufbaus des iberischen Gasmarktes sowie weitere Maßnahmen zur vollen Umsetzung des dritten EU-Energiepakets. Um die Unabhängigkeit, Eigenständigkeit, und Befugnisse der Nationalen Regulierungsbehörde nach dem dritten EU-Energiepaket sicherzustellen, verabschiedet Portugal die im Juli 2012 mit der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF vereinbarte neue Regulierungsbehörden-Satzung bis zum dritten Quartal 2012 und trägt dafür Sorge, dass sie bis Ende 2012 rechtzeitig zur Liberalisierung des Elektrizitäts- und Gasmarkts in Kraft ist. Portugal trifft ferner Maßnahmen zur Überprüfung der Förder- und Vergütungsregelungen im Bereich der Stromerzeugung. Portugal trifft Maßnahmen zur Verringerung überzogener Renten und zum Abbau des tarifären Defizits bis 2020 und legt dabei den Schwerpunkt insbesondere auf den Ausgleichsmechanismus für die Leistungsgarantie, die Sonderregelung (erneuerbare Energien — mit Ausnahme der Fälle, bei denen die Genehmigung im Rahmen von Ausschreibungsverfahren erfolgte — und Kraft-Wärme-Kopplung) sowie die Standardregelung (CMEC und CAE).
r) Für die anderen Netzindustrien, insbesondere Verkehr, Telekommunikation und Postdienste, erlässt Portugal zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerb und Flexibilität.
s) Portugal beschließt eine Reihe von Maßnahmen, um die Effizienz des Lizenz-. und Genehmigungswesens für die Bereiche Raumplanung, Industrie, Handel und Tourismus zu erhöhen. Außerdem unterzieht die portugiesische Regierung Genehmigungsanträge für geplante Investitionsvorhaben, die seit mehr als 12 Monaten anhängig sind, einer Prüfung und beschleunigten Bearbeitung.
t) Portugal arbeitet einen Aktionsplan mit Maßnahmen aus, um Unternehmen und insbesondere KMU den Zugang zu Finanzierungen und zu den Exportmärkten zu erleichtern.
(7) Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2013 folgende Maßnahmen:
a) Das gesamtstaatliche Defizit 2013 darf 4,5 % des BIP nicht übersteigen. Im Haushaltsplan 2013 werden dauerhafte Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3 % des BIP vorgesehen, die auf einen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits innerhalb des in Absatz 3 genannten Zeitrahmens abzielen. Die portugiesische Regierung lotet Möglichkeiten aus, den Anteil der Ausgabenkürzungen an der für 2013 geplanten Gesamtkonsolidierung zu erhöhen, um eine eher ausgabenseitige mittelfristig wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung sicherzustellen. Angesichts der Risiken für den Haushaltsvollzug bereitet die portugiesische Regierung bis Anfang 2013 Eventualmaßnahmen im Umfang von 0,5 % des BIP vor, die zur Anwendung kommen sollten, wenn sich diese Risiken realisieren.
b) Der Haushaltsplan 2013 beinhaltet einnahmenseitige Maßnahmen, insbesondere eine Umgestaltung der Einkommensteuer zur Vereinfachung der Steuerstruktur, zur Anhebung des durchschnittlichen Steuersatzes bei gleichzeitiger Beibehaltung der Steuerprogression und zur Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage durch Abschaffung bestimmter Steuervergünstigungen; eine Verbreiterung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage; eine Erhöhung des Kapitalertragsteuersatzes; eine Erhöhung der Verbrauchssteuern und die Einführung von Änderungen bei der regelmäßigen Besteuerung von Immobilien.
c) Der Haushaltsplan 2013 beinhaltet Einsparungen, insbesondere eine Rationalisierung bei öffentlicher Verwaltung, Bildungswesen, Gesundheitswesen und Sozialleistungen; eine Verringerung der Lohn- und Gehaltskosten durch Absenkung des Personalstands sowohl bei unbefristeten als auch befristeten Arbeitsverhältnissen und Verringerung der Überstundenvergütungen; eine Straffung der öffentlichen und privaten Sozialtransfers und Subventionen; eine Kürzung der Transferzahlungen an Regional- und Kommunalverwaltungen und eine Senkung der Betriebs- und Investitionsausgaben staatseigener Unternehmen.
d) Portugal setzt sein Privatisierungsprogramm fort.
e) Portugal entwickelt gemeinsame Leitlinien für die Einnahmenprognosen für die Regional- und Kommunalverwaltungen.
f) Portugal intensiviert die Inanspruchnahme gemeinsamer Dienste in der öffentlichen Verwaltung.
g) Portugal reduziert die Zahl der lokalen Zweigstellen von Ministerien (z. B. in den Ressorts Steuern, Soziale Sicherheit, Justiz) durch ihre Zusammenlegung in den so genannten „Lojas do Cidadão“ (zentrale Anlaufstellen für Verwaltung und Dienstleistung) und die Weiterentwicklung der elektronischen Verwaltungsdienste über die gesamte Laufzeit des Programms.
h) Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung des Krankenhausnetzes fort durch Spezialisierung und Konzentration von Krankenhausdienstleistungen und deren Aufteilung in kleinere Dienste sowie die gemeinsame Verwaltung und den gemeinsamen Betrieb von Krankenhäusern; die Umsetzung des Aktionsplans ist bis Ende 2013 abzuschließen.
i) Mit Unterstützung international angesehener Experten führt Portugal nach Annahme der Änderung des neuen Gesetzes 6/2006 über die städtischen Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, eine umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnungsmarktes durch.
j) Portugal entwickelt ein landesweites Grundbuchsystem, um Nutzen und Kosten bei der Umsetzung der städtebaulichen Planung gerechter zu verteilen.
k) Portugal sorgt für die vollständige Einsatzfähigkeit des Managementinstruments zur Analyse, Überwachung und Bewertung der Ergebnisse und Folgen der Aus- und Weiterbildungsstrategien und errichtet die Referenzberufsschulen.
l) Portugal nimmt die noch ausstehenden sektorspezifischen Änderungen an, die erforderlich sind, damit die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ( 2 ) vollständig umgesetzt wird.
m) Portugal ergreift gezielte Maßnahmen, um die Anzahl der in Verzug geratenen Durchsetzungsfälle stetig abzubauen und damit den Verfahrensrückstand der Gerichte aufzuholen.
n) Portugal verabschiedet das Rahmengesetz zu den wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, um deren uneingeschränkte Unabhängigkeit sowie finanzielle, administrative und operative Eigenständigkeit zu gewährleisten.
o) Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (einheitlicher Ansprechpartner — Points of Single Contact, wie in der Richtlinie 2006/123/EG vorgesehen, und genehmigungsfreie Projekte) und durch weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren und Vorschriften sowie Verringerung des sonstigen Bürokratieaufwands in der Wirtschaft, der ein entscheidendes Hemmnis für die Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten darstellt.
p) Portugal vollendet die Reform der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und der Verwaltungssysteme für Häfen, einschließlich der Überarbeitung von Konzessionen für den Betrieb von Häfen.
q) Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Verkehrssystems durch.
r) Portugal führt die Maßnahmen zum Abbau des tarifären Defizits im Energiebereich durch und setzt das dritte EU-Energiepaket vollständig um.
(8) Das gesamtstaatliche Defizit 2014 darf 2,5 % des BIP nicht übersteigen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Portugal ein durchgreifendes Ausgabensenkungsprogramm im Wert von rund 4 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2015 um. Für die sechste Überprüfung wird eine umfassende Ausgabenüberprüfung durchgeführt, um sämtliche zusätzlichen Einsparungsmöglichkeiten zu ermitteln, und bis Februar 2013 werden die entsprechenden Maßnahmen ausführlich festgelegt. Im Stabilitätsprogramm 2013 werden die Konsolidierungspläne für 2014-2015 vollumfänglich dargelegt.
(9) Um das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, wird Portugal sein Bankensystem angemessen rekapitalisieren und für einen geordneten Fremdkapitalabbau sorgen. Zur Wahrung der Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal
a) die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer Sicherheitspuffer anhalten;
b) einen ausgewogenen und geordneten Schuldenabbau im Bankensektor gewährleisten, der für die dauerhafte Beseitigung von Finanzierungsungleichgewichten nach wie vor von zentraler Bedeutung ist. Die Finanzierungspläne der Banken zielen darauf ab, das Kredit-Einlagen-Verhältnis bis 2014 auf einen Richtwert von rund 120 % abzusenken und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu verringern. Diese Finanzierungspläne werden vierteljährlich überprüft;
c) die Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor und insbesondere für KMU durch eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten und Exportkreditversicherungen fördern;
d) die staatseigene CGD-Gruppe weiter verschlanken;
e) den Prozess der Sanierung der von der BPN auf die drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem die Verwaltung dieser Aktiva an einen professionellen Dritten ausgelagert wird mit dem Mandat, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu sanieren; die mit der Kreditverwaltung betraute Stelle im Wege eines auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens auswählen und im Mandat angemessene Anreize vorsehen, um die Rückflüsse zu maximieren und die Betriebskosten zu minimieren; eine zeitige Veräußerung der Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen Zweckgesellschaften sicherstellen;
f) ausgehend von den vorgelegten vorläufigen Vorschlägen zur Förderung einer Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten; die Effektivität staatlich finanzierter Exportkreditversicherungsprogramme bewerten, um angemessene Maßnahmen zur Exportförderung zu ergreifen, welche mit dem Unionsrecht vereinbar sind;
g) in zwei Schritten die anfängliche und die periodische Finanzierung des Abwicklungsfonds sicherstellen, erstens durch Verabschiedung eines Gesetzesdekrets über die Beiträge der Banken zum Abwicklungsfonds und zweitens durch Erlass eines Aufsichtsentscheids über die periodischen Beiträge der einzelnen Banken; die Aufsichtsentscheide über die Sanierungspläne erlassen; der Umsetzung der Sanierungs- und Abwicklungspläne der Banken mit systemischer Bedeutung Priorität einräumen;
h) den Rahmen für die außergerichtliche Restrukturierung von Schulden privater Haushalte durch Finanzinstitute verwirklichen, die Anwendung für die Restrukturierung von Schulden von Unternehmen reibungsloser gestalten und einen Aktionsplan zur Information der Öffentlichkeit über die Restrukturierungsinstrumente umsetzen;
i) dem Parlament Änderungen des Rechtsrahmens für den Zugang zu öffentlichen Mitteln vorlegen, um es dem Staat — unter strengen Auflagen und im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen — zu ermöglichen, die Kontrolle über ein Institut auszuüben und vorgeschriebene Rekapitalisierungen vorzunehmen.
(10) Um die reibungslose Umsetzung der Programmauflagen sicherzustellen und eine nachhaltige Korrektur der Ungleichgewichte zu unterstützen, steht die Kommission dem Land bei der Haushalts-, Finanzmarkt- und Strukturreform weiterhin beratend und anleitend zur Seite. Während der Laufzeit des finanziellen Beistands für Portugal überprüft die Kommission regelmäßig zusammen mit dem IWF und in Abstimmung mit der EZB die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der vereinbarten Maßnahmen und empfiehlt die nötigen Korrekturen, um das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu erhöhen, die notwendige Konsolidierung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und negative soziale Auswirkungen, insbesondere auf die schwächsten Gruppen der portugiesischen Gesellschaft, möglichst gering zu halten.
Artikel 4
Für die Verwaltung des finanziellen Beistands der Union eröffnet Portugal ein Sonderkonto bei der Banco de Portugal.
Artikel 5
Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
Artikel 6
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
( 1 ) ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.
( 2 ) ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.