02010D0087 — DE — 27.09.2021 — 002.001


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►B

BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 5. Februar 2010

über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern nach der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 593)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2010/87/EU)

(ABl. L 039, 12.2.2010, p.5)

Aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4. Juni 2021

L 199

31

7.6.2021

 
Die letzte konsolidierte Fassung vor Aufhebung ist unter folgendem Link verfügbar:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02010D0087-20161217