02007R0634 — DE — 10.07.2017 — 002.001


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►B

VERORDNUNG (EG) Nr. 634/2007 DER KOMMISSION

vom 7. Juni 2007

zur Zulassung von Selenmethionin aus Saccharomyces cerevisiae NCYC R397 als Futtermittelzusatzstoff

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 146 vom 8.6.2007, S. 14)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 427/2013 DER KOMMISSION vom 8. Mai 2013

  L 127

20

9.5.2013

►M2

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1086 DER KOMMISSION vom 19. Juni 2017

  L 156

22

20.6.2017




▼B

VERORDNUNG (EG) Nr. 634/2007 DER KOMMISSION

vom 7. Juni 2007

zur Zulassung von Selenmethionin aus Saccharomyces cerevisiae NCYC R397 als Futtermittelzusatzstoff

(Text von Bedeutung für den EWR)



Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Bestandteile von Spurenelementen“ angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG



Kennnummer des Zusatzstoffs

Name des Zulassungsinhabers

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tierkategorie

Höchstalter

Mindestgehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungsdauer der Zulassung

Höchstgehalt des Elements (Se) in mg/kg des Alleinfuttermittels mit einem Feuchtegehalt von 12 %

Kategorie der ernährungsphysiologischen Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Verbindungen von Spurenelementen

„3b8.11

Selenmethionin aus Saccharomyces cerevisiae

NCYC R397 (inaktivierte Selenhefe)

Charakterisierung des Wirkstoffs

►M2  Selen in organischer Form, hauptsächlich Selenmethionin (63 %) Gehalt von 2 000 -3 500 mg Se/kg (97-99 % Selen in organischer Form) ◄

Analysemethode (1):

Zeeman-Graphitrohrofen-Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) oder Hydrid-AAS

Alle Tierarten

 

0,50 (insgesamt)

►M1  
1.  Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.  Zur Sicherheit der Anwender: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe während der Handhabung.
3.  Maximale Supplementierung mit Selen in organischer Form: 0,20 mg Se/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %.  ◄

28.6.2017

(1)   Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des gemeinschaftlichen Referenzlabors unter folgender Adresse: www.irmm.jrc.be/html/crlfaa/“