02002D0732 — DE — 25.01.2013 — 002.001


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►B

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 30. Mai 2002

über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 96/48/EG

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1948)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/732/EG)

(ABl. L 245, 12.9.2002, p.143)

aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2007

L 77

1

19.3.2008