01998D0481 — DE — 04.08.2023 — 003.001


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►B

BESCHLUSS DES RATES

vom 20. Juli 1998

zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

(98/481/EG)

(ABl. L 216 vom 4.8.1998, S. 7)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

 M1

BESCHLUSS DES RATES  vom 8. Juli 2008

  L 183

34

11.7.2008

 M2

BESCHLUSS DES RATES  vom 21. Juni 2013

  L 175

54

27.6.2013

►M3

BESCHLUSS DES RATES  vom 25. Juli 2023 2023/C 275/08

  C 275

19

4.8.2023


Berichtigt durch:

 C1

Berichtigung, ABl. C 281 vom 10.8.2023, S.  23 (2023/C)




▼B

BESCHLUSS DES RATES

vom 20. Juli 1998

zur Anerkennung der externen Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank

(98/481/EG)



▼M3

Artikel 1

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird als der externe Rechnungsprüfer der Europäischen Zentralbank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2024 anerkannt.

▼B

Artikel 2

Dieser Beschluß wird der EZB mitgeteilt.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenveröffentlicht.