1995R3050 — DE — 01.07.2002 — 001.001
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L 170 |
7 |
29.6.2002 |
Berichtigt durch:
Berichtigung, ABl. L 097 vom 18.4.1996, S. 38 (3050/95) |
VERORDNUNG (EG) Nr. 3050/95 DES RATES
vom 22. Dezember 1995
zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige Waren, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder bei der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 28,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:Die in dieser Verordnung genannten Waren werden in der Gemeinschaft gegenwärtig nicht oder nur in unzureichender Menge hergestellt. Die Hersteller können somit den Bedarf der verarbeitenden Industrien der Gemeinschaft nicht decken.
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für diese Waren vollständig auszusetzen.
Es obliegt der Gemeinschaft, die Aussetzung dieser autonomen Zollsätze zu beschließen.
Die Verordnungen zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze für Luftfahrzeuge sind materiell in den letzten Jahren nicht mehr geändert worden. Aus diesem Grunde und um die Durchführung der betreffenden Maßnahmen zu rationalisieren, ist es angezeigt, die zeitliche Geltungsdauer dieser Verordnung nicht zu begrenzen, da eine Anpassung erforderlichenfalls durch den Rat vorgenommen werden kann.
Die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur und der Taric-Codes bringen keine substantiellen Änderungen mit sich. Zur Vereinfachung ist daher vorzusehen, daß die erforderlichen Änderungen und technischen Anpassungen dieser Verordnung nach Anhörung des Ausschusses für den Zollkodex durch die Kommission vorgenommen werden können —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
►M1 Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für die im Anhang aufgeführten Erzeugnisse werden vollständig ausgesetzt, sofern es sich um Erzeugnisse handelt, die zum Bau, zur Instandhaltung oder zur Instandsetzung von Luftfahrzeugen mit einem Leergewicht von mehr als 2 000 kg oder von Bodengeräten zur Flugausbildung zu zivilen Zwecken bestimmt sind. ◄ Die Überwachung der besonderen Verwendung erfolgt gemäß den Artikeln 291 bis 304 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ( 1 ).
Artikel 2
Die ►C1 ————— ◄ technischen Anpassungen, soweit sie infolge von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder der Taric-Codes erforderlich sind, werden von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 3 erlassen.
Artikel 3
(1) Die Kommission wird von dem nach Artikel 247 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates ( 2 ) eingesetzten Ausschuß für den Zollkodex unterstützt.
(2) Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 des Vertrags für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Die Kommission erläßt Maßnahmen, die unmittelbar gelten. Stimmen sie jedoch mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein, so werden sie sofort von der Kommission dem Rat mitgeteilt. In diesem Fall verschiebt die Kommission die Durchführung der von ihr beschlossenen Maßnahmen um drei Monate, vom Zeitpunkt der Mitteilung an gerechnet.
Der Rat kann innerhalb des in dem vorstehenden Unterabsatz genannten Zeitraums mit qualifizierter Mehrheit einen anderslautenden Beschluß fassen.
▼C1
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 1996.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
ANHANG
HS-Code |
KN-Code |
Warenbezeichnung |
3813 |
Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben: |
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ex381300 00 |
Gemische und Ladungen für Feuerlöscher der Position 8424 |
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3819 |
Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 GHT: |
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ex381900 00 |
— auf der Grundlage von Kieselsäure- oder Phosphorsäureester |
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3901 |
Polymere des Ethylens, in Primärformen: |
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ex390130 00 |
— Ethylen-Vinylacetat-Copolymere, zum Befüllen der Hohlräume |
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ex390190 00 |
— andere, zum Befüllen der Hohlräume |
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3902 |
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen: |
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ex390230 00 |
— Propylen-Copolymere, zum Befüllen der Hohlräume |
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ex390290 00 |
— andere, zum Befüllen der Hohlräume |
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3904 |
Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in Primärformen: |
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ex390410 00 |
— Polyvinylchlorid, nicht mit anderen Stoffen gemischt, in Form von Körnern |
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ex390421 00 |
— anderes Polyvinylchlorid, nicht weichgemacht, in Form von Körnern |
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ex390422 00 |
— anderes Polyvinylchlorid, weichgemacht, in Form von Körnern |
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ex390440 00 |
— andere Copolymere des Vinylchlorids, zum Befüllen der Hohlräume |
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ex390450 00 |
— Polymere des Vinylidenchlorids, zum Befüllen der Hohlräume |
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ex390469 00 |
— andere fluorierte Polymere, zum Befüllen der Hohlräume |
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ex390490 00 |
— andere, zum Befüllen der Hohlräume |
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3905 |
Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen: |
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ex390519 00 |
— andere Polymere des Vinylacetats, zum Befüllen der Hohlräume |
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ex39052900 ex39059100 ex39059900 |
— andere, zum Befüllen der Hohlräume |
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3911 |
Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen: |
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ex391110 00 |
— Petroleumharze, Cumaronharze, Indenharze oder Cumaron-Inden-Harze und Polyterpene, zum Befüllen der Hohlräume |
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ex391190 90 |
— andere, zum Befüllen der Hohlräume |
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3916 |
Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet, aus Kunststoffen: |
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3916 10 00 |
— aus Polymeren des Ethylens |
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3916 20 10 |
— aus Polyvinylchlorid |
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3916 20 90 |
— aus anderen Polymeren des Vinylchlorids |
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3916 90 51 |
— aus Polymeren des Propylens |
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3916 90 59 |
— aus anderen Additionspolymerisationserzeugnissen |
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3917 |
Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlußstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen: |
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Rohre und Schläuche, nicht biegsam: |
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aus Polymeren des Ethylens: |
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3917 21 10 |
— nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet |
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3917 21 99 |
— andere |
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aus Polymeren des Propylens: |
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3917 22 10 |
— nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet |
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3917 22 99 |
— andere |
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aus Polymeren des Vinylchlorids: |
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3917 23 10 |
— nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet |
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3917 23 99 |
— andere |
|
aus Additionspolymerisationserzeugnissen: |
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3917 29 15 |
— nahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet |
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3917 29 99 |
— andere |
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biegsame Rohre und Schläuche: |
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3917 31 90 |
— andere |
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3917 32 31 |
— aus Polymeren des Ethylens |
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3917 32 35 |
— aus Polymeren des Vinylchlorids |
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3917 32 39 |
— aus anderen Additionspolymerisationserzeugnissen |
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3917 39 15 |
— aus Additionspolymerisationserzeugnissen |
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3918 |
Alle Codenummern |
Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel |
3919 |
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen: |
|
in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: |
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3919 10 61 |
— aus weichgemachtem Polyvinylchlorid oder aus Polyethylen |
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3919 10 69 |
— aus anderen Additionspolymerisationserzeugnissen |
|
andere: |
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3919 90 61 |
— aus weichgemachtem Polyvinylchlorid oder aus Polyethylen |
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3919 90 69 |
— aus anderen Additionspolymerisationserzeugnissen |
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3920 |
Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus nicht geschäumten Kunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage: |
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aus Polymeren des Ethylens: |
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mit einer Dicke von 0,125 mm oder weniger: |
||
aus Polyethylen mit einer Dichte von: |
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3920 10 22 |
— weniger als 0,94 |
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3920 10 28 |
— 0,94 oder mehr |
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3920 10 40 |
— andere |
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3920 10 80 |
aus Polymeren des Ethylens mit einer Dicke von mehr als 0,125 mm |
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aus Polymeren des Propylens: |
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mit einer Dicke von 0,10 mm oder weniger: |
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3920 20 21 |
— biaxial orientiert |
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3920 20 29 |
— andere |
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mit einer Dicke von mehr als 0,10 mm: |
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3920 20 90 |
— andere |
|
ex392030 00 |
— aus Acrylbutadien-Styrol |
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aus Polymeren des Vinylchlorids, nicht biegsam: |
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3920 41 11 |
— nicht weichgemacht, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger |
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3920 41 19 |
— nicht weichgemacht, mit einer Dicke von mehr als 1 mm |
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3920 41 91 |
— weichgemacht, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger |
|
3920 41 99 |
— weichgemacht, mit einer Dicke von mehr als 1 mm |
|
aus Polymeren des Vinylchlorids, biegsam: |
||
3920 42 11 |
— nicht weichgemacht, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger |
|
3920 42 19 |
— nicht weichgemacht, mit einer Dicke von mehr als 1 mm |
|
3920 42 91 |
— weichgemacht, mit einer Dicke von 1 mm oder weniger |
|
3920 42 99 |
— weichgemacht, mit einer Dicke von mehr als 1 mm |
|
aus anderen Kunststoffen: |
||
3920 91 00 |
— aus Polyvinylbutyral |
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3920 99 50 |
— aus Additionspolymerisationserzeugnissen |
|
3921 |
Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen: |
|
aus Zellkunststoff: |
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ex392111 00 |
— aus Acrylbutadien-Styrol |
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3921 12 00 |
— aus Polymeren des Vinylchlorids |
|
3921 19 90 |
— aus anderen Kunststoffen |
|
andere: |
||
3921 90 60 |
— aus Additionspolymerisationserzeugnissen |
|
6815 |
Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstoffasern, Waren aus Kohlenstoffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen: |
|
ex681510 90 |
— Filter, Ringe und andere Waren aus agglomerierter Kohle oder aus Graphit |
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7019 |
Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe): |
|
ex701931 00 |
— Matten mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme |
|
ex701932 00 |
— Vliese mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme |
|
ex701939 10 |
— Platten und ähnliche nicht gewebte Erzeugnisse mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme, mit Papier oder Metall überzogen |
|
ex701939 90 |
— andere Platten und ähnliche nicht gewebte Erzeugnisse mit geringer Feuchtigkeitsaufnahme |
|
7304 |
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gußeisen) oder Stahl: |
|
ex73043191 ex73043991 ex73044190 ex73044991 ex73045119 ex73045191 ex73045931 ex73045939 ex73045991 ex73049090 |
— gebrauchsfertige Rohre für Hydraulikleitungen oder für Kraftstoff- oder Schmierstoffleitungen |
|
7306 |
Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl: |
|
ex73063021 ex73063029 ex73063071 ex73063078 ex73064091 ex73064099 ex73065091 ex73065099 ex73066090 ex73069000 |
— gebrauchsfertige Rohre für Hydraulikleitungen oder für Kraftstoff- oder Schmierstoffleitungen |
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7307 |
Alle Codenummern außer7307 11 10 bis7307 19 90 |
Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl |
7311 |
Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase: |
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ex731100 10 |
— nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gußeisen) oder Stahl, für den Druckausgleich |
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7318 |
Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl: |
|
Waren mit Gewinde: |
||
7318 12 10 |
— Holzschrauben aus nichtrostendem Stahl |
|
7318 12 90 |
— andere Holzschrauben |
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7318 13 00 |
— Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben |
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7318 14 10 |
— gewindeformende Schrauben aus nichtrostendem Stahl |
|
7318 14 91 |
— Blechschrauben |
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7318 14 99 |
— andere |
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ex731815 10 ex731815 30 bis ex731815 90 |
— andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlagscheiben, ausgenommen Bolzen und dazugehörende nach dem Festschrauben unlösbar verbundene Muttern (Hi-Lok) |
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ex731816 10 bisex731816 99 |
— Muttern, ausgenommen nach dem Festschrauben unlösbar verbundene Muttern (Hi-Lok) |
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7318 19 00 |
— andere |
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7318 21 00 bis7318 29 00 |
Waren ohne Gewinde |
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7320 |
Alle Codenummern |
Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl |
7325 |
Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen: |
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ex732599 99 |
— Klemm- und Rohrschellen, Abstandhalter und Stütz-, Anschluß- und Klemmvorrichtungen |
|
— Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht |
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— im Frachtladesystem verwendete Stahlkugeln |
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7326 |
Andere Waren aus Eisen oder Stahl: |
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ex73269091 ex73269093 ex73269095 |
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ex732690 97 |
— Klemm- und Rohrschellen, Abstandhalter und Stütz-, Anschluß- und Klemmvorrichtungen |
|
— Vorrichtungen zum Verstauen und Befestigen der Fracht |
||
— im Frachtladesystem verwendete Stahlkugeln |
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7604 |
Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium: |
|
ex76041090 ex76042990 |
— Profile, mit einer besonderen Fabrikationsnummer versehen |
|
ex76041090 ex76042990 |
— konische Profile zur Verstärkung des Seitenleitwerks |
|
7606 |
Alle Codenummern außer7606 12 10 |
Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm: |
— Bleche, mit besonderer Fabrikationsnummer versehen |
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7608 |
Rohre aus Aluminium: |
|
ex76081090 ex76082030 ex76082099 |
— Gebrauchsfertige Rohre für Hydraulikleitungen oder für Kraftstoff- oder Schmierstoffleitungen |
|
7609 |
7609 00 00 |
Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium |
7613 |
ex761300 00 |
Aluminiumflaschen zum Aufblasen von Notrutschen |
7616 |
Andere Waren aus Aluminium: |
|
ex761610 00 |
— Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren, ausgenommen Bolzen und die dazugehörenden nach dem Festschrauben unlösbar verbundenen Muttern (Hi-Lok) |
|
ex76169910 ex76169990 |
— Klemm- und Rohrschellen, Abstandhalter und Stütz-, Anschluß- und Klemmvorrichtungen |
|
ex76169910 ex76169990 |
— „Quick change“-Vorrichtungen zur Umwandlung von Passagierflugzeugen in Frachtflugzeuge und umgekehrt |
|
ex761699 90 |
— Bleche unterschiedlicher Dicke, mit einer Breite von 1 200 mm oder mehr |
|
8108 |
Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott: |
|
ex810890 70 |
— gebrauchsfertige, dünnwandige Rohre für die Klimaanlage |
|
ex810890 90 |
— Bolzen, Muttern, Schrauben, Nieten und ähnliche Waren der Schrauben- und Nietenindustrie nach US-Normen, ausgenommen Bolzen und dazugehörende nach dem Festschrauben unlösbar verbundene Muttern (Hi-Lok) |
|
8308 |
Verschlüsse, Verschlußbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung, Schuhe, Planen, Täschnerwaren oder zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen: |
|
8308 20 00 |
— Hohlniete oder Zweispitzniete |
|
8418 |
Kühl- und Gefrierschränke, Gefrier- und Tiefkühltruhen und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415: |
|
8418 99 10 |
— Verdampfer und Kondensatoren, ausgenommen für Haushaltsgeräte |
|
ex841899 90 |
— Teile von für die Klimaanlage bestimmten Einrichtungen zur Kälteerzeugung |
|
8421 |
Zentrifugen, einschließlich Trockenschleudern; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen: |
|
8421 99 00 |
— Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen |
|
8424 |
Mechanische Apparate, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver; Feuerlöscher, auch mit Füllung; Spritzpistolen und ähnliche Apparate; Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparate und ähnliche Strahlapparate: |
|
ex842490 00 |
— Teile von Feuerlöschern |
|
8431 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt: |
|
ex843110 00 |
— Teile von Hebezeugen |
|
ex84313100 ex84313990 ex84314920 ex84314980 |
— Teile von Geräten zum Be- und Entladen von Flugzeugen sowie zum Verstauen der Fracht, zum festen Einbau in Flugzeuge |
|
8473 |
Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen) erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen oder Apparate der Positionen 8469 bis 8472 bestimmt: |
|
ex84733010 ex84733090 |
— Teile und Zubehör von Rechnern der Position 8471 als Bestandteile von Navigationsinstrumenten, -apparaten und -geräten des Kapitels 90, die ausschließlich zur Durchführung der für diese Instrumente, Apparate oder Geräte charakteristischen Berechnungen verwendet werden |
|
8481 |
Alle Codenummern außer 8481 80 31 bis 8481 80 61 8481 80 71 |
Armaturen und ähnliche Apparate für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnliche Behälter, einschließlich Druckminderventile und thermostatisch gesteuerte Ventile |
8485 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlußstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren: |
|
8485 90 10 bis8485 90 80 |
— andere Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten |
|
8501 |
Elektromotoren und elektrische Generatoren, ausgenommen Stromerzeugungsaggregate: |
|
8501 10 10 |
— Synchronmotoren mit einer Leistung von 18 W oder weniger |
|
85011091 85011093 85011099 ex85012090 ex85013190 ex85013390 ex85014091 ex85014099 ex85015190 ex85015392 85015394 85015399 |
— andere Motoren mit einer Leistung von weniger als 750 W oder von mehr als 150 kW |
|
8503 |
Alle Codenummern |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt |
8504 |
Elektrische Transformatoren, elektrische Stromrichter (z. B. Gleichrichter) sowie Drossel- und andere Selbstinduktionsspulen: |
|
85049011 85049019 85049090 |
— Teile von elektrischen Transformatoren, Stromrichtern, Drossel- und anderen Selbstinduktionsspulen |
|
8505 |
Alle Codenummern |
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe |
8511 |
Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleich- und Wechselstrommaschinen) und Lade- oder Rückstromschalter: |
|
8511 90 00 |
— Teile |
|
8516 |
Elektrische Warmwasserbereiter und Tauchsieder; elektrische Geräte zum Raum- oder Bodenbeheizen oder zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärmegeräte zur Haarpflege (z. B. Haartrockner, Dauerwellengeräte und Brennscherenwärmer) oder zum Händetrocknen; elektrische Bügeleisen; andere Elektrowärmegeräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen solche der Position 8545: |
|
ex851690 00 |
— Teile von Geräten zum Beheizen von Propellerflugzeugen sowie deren Tragflächen |
|
8518 |
Mikrophone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Hörer, auch mit Mikrophon kombiniert; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische Tonverstärkereinrichtungen: |
|
8518 90 00 |
— Teile |
|
8519 |
Plattenspieler, Schallplatten-Musikautomaten, Kassetten-Tonbandabspielgeräte und andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung: |
|
ex85199381 ex85199389 ex85199990 |
— Musikwiedergabegeräte und automatische Ansagegeräte |
|
8521 |
Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner: |
|
ex852190 00 |
— Wiedergabegeräte für Videobänder, andere als Magnetbandgeräte |
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8522 |
Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8519 bis 8521 bestimmt: |
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ex85229091 ex85229098 |
— für Geräte zur Aufnahme der Gespräche in der Pilotenkanzel |
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ex85229091 ex85229098 |
— für Musikwiedergabegeräte und automatische Ansagegeräte |
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8528 |
Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät; Videomonitore und Videoprojektoren: |
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ex852830 10 |
— Videoprojektor, bestehend aus 3 Kathodenstrahlröhren mit je einer Linse |
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8529 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt: |
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ex85299070 ex85299081 ex85299089 |
— andere, ausgenommen: |
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für VHF-Funksprechsende- und Empfangsgeräte nach Norm ARINC 566 A, Bordfunksende-Empfangsgeräte nach der Norm ARINC 306 oder 412, |
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Rundfunk- oder Fernsehempfangsgeräte. SELCAL-Empfangsgeräte für automatische Anrufanlagen nach der Norm ARINC 531 oder 596, |
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und OMEGA-Funknavigations-Empfangsgeräte nach der Norm ARINC 580 oder 599 |
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8531 |
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Elektrische Hör- und Sichtsignalgeräte (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder), ausgenommen solche der Position 8512 oder 8530: |
85319010 85319090 |
— Teile |
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8532 |
Alle Codenummern |
Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren |
8533 |
Alle Codenummern |
Elektrische Widerstände (einschließlich Rheostate und Potentiometer), ausgenommen Heizwiderstände |
8534 |
Alle Codenummern |
Gedruckte Schaltungen |
8535 |
Alle Codenummern |
Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Überspannungsableiter, Spannungsbegrenzer, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1 000 V |
8536 |
Alle Codenummern |
Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen, oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Wanderwellenausgleicher, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger |
8537 |
Alle Codenummern |
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 |
8538 |
Alle Codenummern |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8535, 8536 oder 8537 bestimmt |
8539 |
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Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich innenverspiegelte Scheinwerferlampen (sealed beam lamp units) und Ultraviolett- und Infrarotlampen; Bogenlampen: |
ex85392192 ex85392198 ex85392210 ex85392290 ex85392992 ex85392998 |
— Glühlampen für die elektrische Beleuchtung |
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ex85393110 ex85393190 ex85393290 ex85393900 |
— Entladungslampen für die elektrische Beleuchtung, einschließlich Verbundlampen |
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8540 |
Alle Codenummern |
Glühkathoden-, Kaltkathoden- und Photokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf- oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras) |
8541 |
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Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Photoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden; gefaßte oder montierte piezoelektrische Kristalle: |
8541 40 91 |
— Solarzellen, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln |
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8541 40 93 |
— Photodioden, Phototransistoren, Photothyristoren und Photokoppler |
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8541 40 99 |
— andere lichtempfindliche Halbleiterbauelemente, ausgenommen Leuchtdioden |
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8541 60 00 |
— gefaßte oder montierte piezoelektrische Kristalle |
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8543 |
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Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen: |
ex854389 90 |
— Druckanzeigegeräte für Motoren |
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8548 |
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Abfälle und Schrott von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und Akkumulatoren; elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen: |
8548 90 00 |
— andere |
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9007 |
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Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten: |
9007 20 00 |
— Filmvorführapparate |
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9007 92 00 |
— Teile und Zubehör von Filmvorführapparaten |
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9015 |
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Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topographie, Photogrammetrie, Hydrographie, Ozeanographie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser: |
9015 10 10 |
— elektronische Entfernungsmesser |
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9015 10 90 |
— andere Entfernungsmesser |
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ex901580 11 |
— elektronische Instrumente, Apparate und Geräte für die Meteorologie |
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ex901580 93 |
— andere Instrumente, Apparate und Geräte für die Meteorologie |
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ex901590 00 |
— Teile von meteorologischen Instrumenten, Apparaten und Geräten und Entfernungsmessern |
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9020 |
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Andere Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement: |
ex902000 90 |
— Teile von Atmungsapparaten und -geräten und Gasmasken |
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9107 |
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Zeitschalter und andere Zeitauslöser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor: |
ex910700 00 |
— mit Uhrwerk, zur Verwendung in automatischen Systemen |
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9110 |
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Nicht oder nur teilweise zusammengesetzte, vollständige Uhrwerke (Schablonen); unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke; Uhrrohwerke: |
ex91101200 ex91109000 |
— unvollständige, zusammengesetzte Uhrwerke, zur Verwendung in automatischen Systemen |
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9114 |
Alle Codenummern |
Andere Uhrenteile |
9401 |
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Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon: |
ex940110 90 |
— mit Leder überzogene Sitze, ihrer Beschaffenheit nach für die Besatzung bestimmt |
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ex940190 10 |
— Teile von Sitzen, ihrer Beschaffenheit nach für die Besatzung bestimmt |
( 1 ) ABl. Nr. L 253 vom 11. 10. 1993, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1762/95 (ABl. Nr. L 171 vom 21. 7. 1995, S. 8).
( 2 ) ABl. Nr. L 302 vom 19. 10. 1992, S. 1. Geändert durch die Beitrittsakte von 1994.