1994D0446 — DE — 01.05.2004 — 007.001


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►B

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 14. Juni 1994

zur Regelung der Einfuhr aus Drittländern von Knochen und Knochenerzeugnissen, Hörnern und Hornerzeugnissen sowie Hufen und Klauen und ihren Erzeugnissen, ausgenommen Mehle, die zur Weiterverarbeitung und nicht zum Verzehr oder zur Verfütterung bestimmt sind

(Text von Bedeutung für den EWR)

(94/446/EG)

(ABl. L 183, 19.7.1994, p.46)

aufgehoben durch:

 

 

Amtsblatt

Nr.

Seite

Datum

 

Verordnung (EG) Nr. 433/2004 der Kommission vom 9. März 2004

L 71

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10.3.2004