1991R2568 — DE — 01.01.2015 — 027.001


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►B

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2568/91 DER KOMMISSION

vom 11. Juli 1991

über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung

(ABl. L 248, 5.9.1991, p.1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  No

page

date

►M1

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3682/91 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 1991

  L 349

36

18.12.1991

►M2

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1429/92 DER KOMMISSION vom 26. Mai 1992

  L 150

17

2.6.1992

 M3

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1683/92 DER KOMMISSION vom 29. Juni 1992

  L 176

27

30.6.1992

 M4

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1996/92 DER KOMMISSION vom 15. Juli 1992

  L 199

18

18.7.1992

►M5

VERORDNUNG (EWG) Nr. 3288/92 DER KOMMISSION vom 12. November 1992

  L 327

28

13.11.1992

►M6

VERORDNUNG (EWG) Nr. 183/93 DER KOMMISSION vom 29. Januar 1993

  L 22

58

30.1.1993

 M8

VERORDNUNG (EWG) Nr. 620/93 DER KOMMISSION vom 17. März 1993

  L 66

29

18.3.1993

 M9

VERORDNUNG (EG) Nr. 177/94 DER KOMMISSION vom 28. Januar 1994

  L 24

33

29.1.1994

 M10

VERORDNUNG (EG) Nr. 2632/94 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 1994

  L 280

43

29.10.1994

►M11

VERORDNUNG (EG) Nr. 656/95 DER KOMMISSION vom 28. März 1995

  L 69

1

29.3.1995

 M12

VERORDNUNG (EG) Nr. 2527/95 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 1995

  L 258

49

28.10.1995

 M13

VERORDNUNG (EG) Nr. 2472/97 DER KOMMISSION vom 11. Dezember 1997

  L 341

25

12.12.1997

 M14

VERORDNUNG (EG) Nr. 282/98 DER KOMMISSION vom 3. Februar 1998

  L 28

5

4.2.1998

 M15

VERORDNUNG (EG) Nr. 2248/98 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 1998

  L 282

55

20.10.1998

 M16

VERORDNUNG (EG) Nr. 379/1999 DER KOMMISSION vom 19. Februar 1999

  L 46

15

20.2.1999

 M17

VERORDNUNG (EG) Nr. 455/2001 DER KOMMISSION vom 6. März 2001

  L 65

9

7.3.2001

 M18

VERORDNUNG (EG) Nr. 2042/2001 DER KOMMISSION vom 18. Oktober 2001

  L 276

8

19.10.2001

►M19

VERORDNUNG (EG) Nr. 796/2002 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2002

  L 128

8

15.5.2002

►M20

VERORDNUNG (EG) Nr. 1989/2003 DER KOMMISSION vom 6. November 2003

  L 295

57

13.11.2003

►M21

VERORDNUNG (EG) Nr. 702/2007 DER KOMMISSION vom 21. Juni 2007

  L 161

11

22.6.2007

 M22

VERORDNUNG (EG) Nr. 640/2008 DER KOMMISSION vom 4. Juli 2008

  L 178

11

5.7.2008

►M23

VERORDNUNG (EU) Nr. 61/2011 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2011

  L 23

1

27.1.2011

 M24

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 661/2012 DER KOMMISSION vom 19. Juli 2012

  L 192

3

20.7.2012

►M25

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 299/2013 DER KOMMISSION vom 26. März 2013

  L 90

52

28.3.2013

►M26

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1348/2013 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2013

  L 338

31

17.12.2013


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 290 vom 6.10.1992, S. 15  (1429/1992)

►C2

Berichtigung, ABl. L 347 vom 28.11.1992, S. 69  (2568/1991)

 C3

Berichtigung, ABl. L 176 vom 20.7.1993, S. 26  (183/1993)




▼B

VERORDNUNG (EWG) Nr. 2568/91 DER KOMMISSION

vom 11. Juli 1991

über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung



DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung Nr. 136/66/EWG des Rates vom 22. September 1966 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fette ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3577/90 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 35a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Im Anhang der Verordnung Nr. 136/66/EWG sind die Bezeichnungen und Begriffsbestimmungen für Olivenöle und Oliventresteröle zur Vermarktung im innerstaatlichen und innergemeinschaftlichen Handel sowie im Handel mit Drittländern festgelegt.

Unbeschadet der bereits geltenden einschlägigen Bestimmungen müssen zur Unterscheidung der Olivenölkategorien die entsprechenden chemisch-physikalischen Merkmale sowie die organoleptischen Merkmale nativer Olivenöle festgelegt werden, damit Reinheit und Qualität der betreffenden Erzeugnisse gewährleistet sind.

Die Merkmale der einzelnen Olivenöle müssen gemeinschaftsweit einheitlich bestimmt werden. Daher müssen gemeinschaftliche Verfahren für die chemische Analyse und die organoleptische Prüfung festgelegt werden. Allerdings sollten während einer Übergangszeit auch andere in den Mitgliedstaaten übliche Analyseverfahren zulässig sein, wobei jedoch vorzusehen ist, daß bei abweichenden Ergebnissen die nach dem gemeinschaftlichen Verfahren erzielten Ergebnisse gelten.

Die Festlegung der chemisch-physikalischen Merkmale von Olivenölen und der Analyseverfahren erfordert eine Anpassung der Zusatzvorschriften zu Kapitel 15 der Kombinierten Nomenklatur.

Zur Bewertung der organoleptischen Merkmale nativer Olivenöle müssen Gruppen von ausgewählten und geschulten sensorischen Prüfern gebildet werden; dafür ist eine ausreichende Zeitspanne vorzusehen. Da einige Mitgliedstaaten solche Prüfergruppen nicht ohne weiteres zusammenstellen können, muß ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, die in anderen Mitgliedstaaten eingesetzten Prüfergruppen zu befassen.

Damit das einwandfreie Funktionieren der für die Einfuhr von Oliventresteröl geltenden Abschöpfungsregelung gewährleistet ist, muß ein einheitliches Verfahren zur Bestimmung des Ölgehalts dieser Erzeugnisse vorgesehen werden.

Um Nachteile für den Handel auszuschließen, sollte Olivenöl, das vor Inkrafttreten dieser Verordnung abgefüllt wurde, während einer bestimmten Zeit noch vermarktet werden dürfen.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1058/77 der Kommission ( 3 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1858/88 ( 4 ), ist aufzuheben.

Der Verwaltungsausschuß für Fette hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:



▼M20

Artikel 1

(1)  Native Olivenöle im Sinne von Nummer 1 Buchstaben a) und b) des Anhangs der Verordnung Nr. 136/66/EWG sind Öle, deren Merkmale mit den in Anhang I Nummern 1 und 2 dieser Verordnung genannten Merkmalen übereinstimmen.

(2)  Lampantöl im Sinne von Nummer 1 Buchstabe c) des Anhangs der Verordnung Nr. 136/66/EWG ist Öl, dessen Merkmale mit den in Anhang I Nummer 3 dieser Verordnung genannten Merkmalen übereinstimmen.

(3)  Raffiniertes Olivenöl im Sinne von Nummer 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 136/66/EWG ist Olivenöl, dessen Merkmale mit den in Anhang I Nummer 4 dieser Verordnung genannten Merkmalen übereinstimmen.

(4)  Olivenöl, bestehend aus raffiniertem und nativem Olivenöl, im Sinne von Nummer 3 des Anhangs der Verordnung Nr. 136/66/EWG ist Öl, dessen Merkmale mit den in Anhang I Nummer 5 dieser Verordnung genannten Merkmalen übereinstimmen.

(5)  Rohes Oliventresteröl im Sinne von Nummer 4 des Anhangs der Verordnung Nr. 136/66/EWG ist Olivenöl, dessen Merkmale mit den in Anhang I Nummer 6 dieser Verordnung genannten Merkmalen übereinstimmen.

(6)  Raffiniertes Oliventresteröl im Sinne der Nummer 5 des Anhangs der Verordnung Nr. 136/66/EWG ist Olivenöl, dessen Merkmale mit den in Anhang I Nummer 7 dieser Verordnung genannten Merkmalen übereinstimmen.

(7)  Oliventresteröl im Sinne von Nummer 6 des Anhangs der Verordnung Nr. 136/66/EWG ist Olivenöl, dessen Merkmale mit den in Anhang I Nummer 8 dieser Verordnung genannten Merkmalen übereinstimmen.

▼M26

Artikel 2

(1)  Die Merkmale der Öle gemäß Anhang I dieser Verordnung werden nach folgenden Analysenverfahren bestimmt:

a) freie Fettsäuren, berechnet in Prozent Ölsäure, nach dem Verfahren des Anhangs II;

b) Peroxidzahl nach dem Verfahren des Anhangs III;

c) Wachsgehalt nach dem Verfahren des Anhangs IV;

d) Zusammensetzung und Gehalt an Sterinen und Triterpen-Dialkoholen durch Kapillar-Gaschromatographie nach dem Verfahren des Anhangs V;

e) prozentualer Anteil an 2-Glycerinmonopalmitat nach dem Verfahren des Anhangs VII;

f) spektrophotometrische Analyse nach dem Verfahren des Anhangs IX;

g) Fettsäurezusammensetzung nach dem Verfahren der Anhänge XA und XB;

h) flüchtige halogenierte Lösungsmittel nach dem Verfahren des Anhangs XI;

i) Bestimmung der organoleptischen Merkmale nativer Olivenöle nach dem Verfahren des Anhangs XII;

j) Stigmasterinnachweis nach dem Verfahren des Anhangs XVII;

k) Bestimmung der Zusammensetzung der Triglyceride mit ECN42 nach dem Verfahren des Anhangs XVIII;

l) Gehalt an aliphatischen Alkoholen nach dem Verfahren des Anhangs XIX;

m) Gehalt an Wachsen, Fettsäuremethylestern und Fettsäureethylestern nach dem Verfahren des Anhangs XX.

Zum Nachweis von pflanzlichen Fremdölen in Olivenölen wird das Analyseverfahren des Anhangs XXa angewendet.

(2)  Die Prüfung der organoleptischen Merkmale nativer Olivenöle durch die einzelstaatlichen Behörden oder ihre Vertreter wird von durch die Mitgliedstaaten zugelassenen Prüfergruppen vorgenommen.

Die organoleptischen Merkmale eines in Unterabsatz 1 genannten Olivenöls werden als mit der deklarierten Olivenölkategorie übereinstimmend angesehen, wenn eine von dem betreffenden Mitgliedstaat zugelassene Prüfergruppe die diesbezügliche Einstufung bestätigt.

Bestätigt die zugelassene Prüfergruppe die organoleptischen Merkmale der deklarierten Olivenölkategorie nicht, so fordern die einzelstaatlichen Behörden oder ihre Vertreter auf Antrag des Betroffenen zwei Gegenanalysen anderer zugelassener Prüfergruppen an, von denen mindestens eine von einer Prüfergruppe vorgenommen wird, die von dem betreffenden Erzeugermitgliedstaat zugelassen wurde. Die fraglichen Merkmale gelten als mit den deklarierten Merkmalen konform, wenn zwei Gegenanalysen die deklarierte Einstufung bestätigen. Im gegenteiligen Fall sind – unbeschadet der fälligen Sanktionen – die Kosten für die Gegenanalysen vom Betroffenen zu tragen.

(3)  Bei der Überprüfung der Merkmale der in Absatz 1 genannten Öle durch die nationalen Behörden oder ihre Vertreter erfolgen die Probenahmen gemäß den internationalen Normen EN ISO 661 betreffend die Vorbereitung der Untersuchungsproben und EN ISO 5555 betreffend die Entnahme der Proben. Jedoch werden die Proben bei Partien, die aus Olivenöl in unmittelbaren Umschließungen bestehen, abweichend von Nummer 6.8 der Norm EN ISO 5555 gemäß den Bestimmungen von Anhang Ia dieser Verordnung entnommen. Bei unverpackten Ölen, bei denen die Probenahme nicht gemäß der Norm EN ISO 5555 durchgeführt werden kann, wird die Probe entsprechend den Anweisungen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats entnommen.

Unbeschadet der Bestimmungen der Norm EN ISO 5555 und des Kapitels 6 der Norm EN ISO 661 werden die Proben unverzüglich vor Licht und starker Hitze geschützt sowie spätestens am fünften Arbeitstag nach der Probenahme zur Analyse in das Laboratorium geschickt; ansonsten werden die Proben so aufbewahrt, dass sie während des Transports oder während der Lagerung vor dem Versand an das Laboratorium nicht verderben oder beschädigt werden.

(4)  Bei der Überprüfung gemäß Absatz 3 erfolgen die Analysen bei verpackten Erzeugnissen gemäß den Anhängen II, III, IX, XII und XX sowie gegebenenfalls die in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Gegenanalysen vor Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums. Bei unverpackten Ölen müssen die Proben spätestens im sechsten Monat nach der Probenahme analysiert werden.

Für die übrigen in dieser Verordnung vorgesehenen Analysen gelten keine Fristen.

Entsprechen die Analyseergebnisse nicht den Merkmalen der angemeldeten Kategorie Olivenöl bzw. Oliventresteröl, so wird der Beteiligte davon spätestens einen Monat vor Ablauf der in Unterabsatz 1 genannten Frist in Kenntnis gesetzt, es sei denn, die Probenahme ist weniger als zwei Monate vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum erfolgt.

(5)  Bei der nach einem der Verfahren in Absatz 1 Unterabsatz 1 vorgenommenen Bestimmung der Merkmale der Öle werden die Analyseergebnisse direkt mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Grenzwerten verglichen.

▼M25

Artikel 2a

(1)  Für die Zwecke dieses Artikels bedeutet „vermarktetes Olivenöl“ die Gesamtmenge an Olivenöl und Oliventresteröl eines Mitgliedstaats, die in dem Mitgliedstaat verbraucht oder aus diesem Mitgliedstaat ausgeführt wird.

(2)  Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass selektiv, auf der Grundlage einer Risikoanalyse und mit angemessener Häufigkeit Konformitätsprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das vermarktete Olivenöl der angegebenen Kategorie entspricht.

(3)  Die Kriterien zur Beurteilung des Risikos können Folgendes umfassen:

a) die Ölkategorie, den Erzeugungszeitraum, den Preis der Öle im Vergleich zu anderen Pflanzenölen, die Mischungs- und Verpackungsvorgänge, die Lagereinrichtungen und -bedingungen, das Ursprungsland, das Bestimmungsland, das Transportmittel oder den Umfang der Partie;

b) den Platz der Marktteilnehmer in der Vermarktungskette, Menge bzw. Wert der von ihnen vermarkteten Erzeugnisse, die Palette der von ihnen vermarkteten Ölkategorien, die Art des Unternehmens (Mühle, Lagerung, Raffination, Mischen, Verpacken oder Einzelhandelsverkauf);

c) Feststellungen bei vorangegangenen Kontrollen, einschließlich der Anzahl und Art der aufgedeckten Mängel, der marktüblichen Qualität der vermarkteten Öle, des Niveaus der verwendeten technischen Ausrüstung;

d) die Verlässlichkeit der Qualitätssicherungssysteme oder Eigenkontrollsysteme der Marktteilnehmer im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vermarktungsnormen;

e) den Ort, an dem die Kontrolle durchgeführt wird, insbesondere, ob es sich um die Eingangszollstelle für das Gebiet der EU, die Ausgangszollstelle der EU oder den Ort handelt, an dem die Öle erzeugt, verpackt, verladen oder an den Endverbraucher verkauft werden;

f) jede andere Information, die auf ein Risiko der Nichtkonformität hinweisen könnte.

(4)  Die Mitgliedstaaten legen Folgendes im Voraus fest:

a) die Kriterien für die Beurteilung des Risikos der Nichtkonformität der Partien;

b) auf der Grundlage einer Risikoanalyse für jede Risikokategorie die Mindestzahl der Marktteilnehmer oder Partien und/oder Mengen, die einer Konformitätsprüfung unterzogen werden.

Pro Jahr wird in den Mitgliedstaaten mindestens eine Konformitätsprüfung je Tausend Tonnen vermarktetes Olivenöl durchgeführt.

(5)  Die Mitgliedstaaten prüfen die Konformität

a) entweder durch die Durchführung der in Anhang I aufgeführten Analysen in beliebiger Reihenfolge oder

b) nach der Reihenfolge des Anhangs Ib über den schematisierten Entscheidungsablauf, bis eine der in diesem Ablauf vorgesehenen Entscheidungen erreicht ist.

▼M19 —————

▼M25

Artikel 3

Wird festgestellt, dass ein Olivenöl nicht der beschriebenen Kategorie entspricht, so verhängt der betreffende Mitgliedstaat unbeschadet etwaiger anderer Sanktionen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Maßnahmen, deren Umfang sich nach der Schwere der festgestellten Unregelmässigkeit richtet.

Lassen die Prüfungen bedeutende Unregelmäßigkeiten erkennen, so erhöhen die Mitgliedstaaten die Häufigkeit der Kontrollen in Bezug auf Vermarktungsschritt, Ölkategorie, Ursprung oder andere Kriterien.

▼M5

Artikel 4

▼M19

(1)  Zur Beurteilung und Kontrolle der organoleptischen Merkmale durch die einzelstaatlichen Behörden oder ihre Vertreter können die Mitgliedstaaten Prüfergruppen zulassen.

Die Zulassungsbedingungen werden von den Mitgliedstaaten so festgelegt, dass insbesondere gewährleistet ist, dass

 die Bedingungen gemäß Anhang XII Nummer 4 erfüllt sind;

 der Leiter der Prüfergruppe in einem Institut und unter Bedingungen geschult wird, die vom Mitgliedstaat zu diesem Zweck anerkannt sind;

 die Zulassung von den Ergebnissen abhängig gemacht wird, die die Gruppe im Rahmen eines vom Mitgliedstaat jährlich festgelegten Kontrollprogramms erzielt.

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Liste der zugelassenen Prüfergruppen und die nach Maßgabe dieses Absatzes getroffenen Maßnahmen mit.

▼M5

(2)  Ergeben sich in einem Mitgliedstaat Schwierigkeiten bei der Zulassung von Prüfergruppen, kann eine Prüfergruppe eingeschaltet werden, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist.

(3)  Jeder Mitgliedstaat erstellt ein Verzeichnis der von Organisationen des Berufsstands oder mehrerer Berufsstände unter den Bedingungen des Absatzes 1 eingeführten Prüfergruppen und achtet auf die Einhaltung dieser Bedingungen.

▼M19 —————

▼B

Artikel 6

(1)  Der Ölgehalt von Trester und anderen Rückständen der Olivenölextraktion (KN-Codes 2306 90 11 und 2306 90 19 ) wird nach dem Verfahren des Anhangs XV bestimmt.

(2)  Der Ölgehalt gemäß Absatz 1 wird in Massenprozenten, bezogen auf die Trockenmasse, berechnet.

▼M20

Artikel 7

Es gelten die Gemeinschaftsvorschriften über die Anwesenheit von Kontaminanten.

Hinsichtlich des Gehalts an halogenierten Lösungsmitteln gelten für alle Kategorien von Olivenölen folgende Grenzwerte:

 Höchstgehalt an jedem festgestellten halogenierten Lösungsmittel 0,1 mg/kg

 Höchstgehalt der Summe der festgestellten halogenierten Lösungsmittel 0,2 mg/kg.

▼M25

Artikel 7a

Die natürlichen und juristischen Personen sowie die Vereinigungen von Personen, in deren Besitz sich zur Ausübung ihres Berufes oder zu gewerblichen Zwecken Olivenöl und Oliventresteröl von der Extraktion in der Mühle bis einschließlich zur Abfüllung befindet, sind verpflichtet, Ein- und Ausgangsbücher für jede Ölkategorie zu führen.

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Absatz 1 genannte Verpflichtung in vollem Umfang eingehalten wird.

▼M25

Artikel 8

(1)  Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Maßnahmen mit, die sie zur Durchführung dieser Verordnung getroffen haben. Sie unterrichten die Kommission auch über alle späteren diesbezüglichen Änderungen.

(2)  Spätestens bis 31. Mai jedes Jahres übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung im vorangegangenen Kalenderjahr. Der Bericht enthält mindestens die Ergebnisse der an Olivenölen durchgeführten Konformitätsprüfungen gemäß der Tabelle in Anhang XXI.

(3)  Die in dieser Verordnung genannten Mitteilungen erfolgen nach der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 der Kommission ( 5 ).

▼B

Artikel 9

Die Verordnung (EWG) Nr. 1058/77 wird aufgehoben.

Artikel 10

(1)  Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Das Verfahren des Anhangs XII ist jedoch, außer wenn es sich um Interventionsmaßnahmen handelt, ab ►M1  1. November 1992 ◄ anwendbar.

▼M5

Diese Methode findet keine Anwendung auf native Olivenöle, die vor dem 1. November 1992 abgefüllt wurden.

▼B

(2)  Diese Verordnung gilt nicht für Olivenöl und Oliventresteröl, das vor dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung abgefüllt und bis zum 31. Oktober 1992 vermarktet wurde.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHÄNGE

Inhalt



Anhang I:

Merkmale von Olivenölen

Anhang Ia:

Probenahme bei olivenöl oder oliventresteröl, das in unmittelbaren verpackungseinheiten geliefert wird

Anhang Ib:

Schematisierter entscheidungsablauf für die prüfung der konformität einer olivenölprobe mit der deklarierten kategorie

Anhang II:

►M21  Bestimmung der freien Fettsäuren, Kaltverfahren ◄

Anhang III:

Bestimmung der Peroxidzahl

Anhang IV:

►M6  Kapillargaschromatographische Bestimmung des Wachsgehalts ◄

Anhang V:

Bestimmung der zusammensetzung und des gehalts an sterinen und triterpen-dialkoholen mit der kapillar - gaschromatographie

Anhang VII:

►M21  Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat ◄

▼M20 —————

▼B

Anhang IX:

UV-spektrophotometrische Analyse

Anhang XA:

Gaschromatographische Analyse der Fettsäuremethylester

Anhang XB:

Vorbereitung der Fettsäuremethylester

Anhang XI:

Bestimmung des Gehalts an flüchtigen halogenierten Lösungsmitteln in Olivenöl

Anhang XII:

Verfahren des internationalen olivenölrates für die organoleptische prüfung von nativen olivenölen

▼M20 —————

▼M19 —————

▼B

Anhang XV:

Ölgehalt der Oliventrester

Anhang XVI:

Bestimmung der Iodzahl

Anhang XVII:

Bestimmung der Stigmastadiene in pflanzlichen Ölen

Anhang XVIII:

Bestimmung der differenz zwischen dem tatsächlichen und dem theoretischen gehalt an triglyceriden mit ECN 42

Anhang XIX:

Bestimmung des Gehalts an aliphatischen Alkoholen angefügt

▼M23

Anhang XX:

Verfahren für die Bestimmung des Gehalts an Wachsen, Fettsäuremethylestern und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatographie

▼M26

Annex XXa:

Methode zum nachweis von fremdölen in olivenölen

▼M25

Anhang XXI:

Ergebnisse der durchgeführten Konformitätskontrollen von Olivenölen gemäß Artikel 8 Absatz 2

▼M26




ANHANG I

MERKMALE VON OLIVENÖLEN



Kategorie

Fettsäureethylester (FAEE) mg/kg (*)

Säure-gehalt (%) (*)

Peroxid-zahl meq O2/kg (*)

Wachse mg/kg (**)

2 Glycerin-monopalmitat (%)

Stigmastadien mg/kg (1)

ECN42- Differenz zwischen HPLC-

Messwert und theoreti-scher Berech-nung (2)

K232 (*)

K268 oder K270 (*)

Delta-K (*)

Sensorische Prüfung

Fehlermedian (Md) (*)

Sensorische Prüfung

Fruchtig-keitsmedian (Mf) (*)

1.  Natives Olivenöl extra

FAEEs ≤ 40 (Erntejahr 2013-2014) (3)

FAEEs ≤ 35 (Erntejahr 2014-2015)

FAEEs ≤ 30 (Erntejahre nach 2015)

≤ 0,8

≤ 20

image

≤ 0,9 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure ≤ 14 %

≤ 0,05

≤ |0,2|

≤ 2,50

≤ 0,22

≤ 0,01

Md = 0

Mf > 0

≤ 1,0 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure > 14 %

2.  Natives Olivenöl

≤ 2,0

≤ 20

image

≤ 0,9 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure ≤ 14 %

≤ 0,05

≤ |0,2|

≤ 2,60

≤ 0,25

≤ 0,01

Md ≤ 3,5

Mf > 0

≤ 1,0 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure > 14 %

3.  Lampantöl

> 2,0

image  (4)

≤ 0,9 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure ≤ 14 %

≤ 0,50

≤ |0,3|

Md > 3,5 (5)

≤ 1,1 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure > 14 %

4.  Raffiniertes Olivenöl

≤ 0,3

≤ 5

image

≤ 0,9 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure ≤ 14 %

≤ |0,3|

≤ 1,10

≤ 0,16

≤ 1,1 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure > 14 %

5.  Olivenöl - bestehend aus raffinierten und nativen Olivenölen

≤ 1,0

≤ 15

image

≤ 0,9 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure ≤ 14 %

≤ |0,3|

≤ 0,90

≤ 0,15

≤ 1,0 wenn Gesamtgehalt an Palmitin-säure > 14 %

6.  Rohes Oliventresteröl

image  (6)

≤ 1,4

≤ |0,6|

7.  Raffiniertes Oliventresteröl

≤ 0,3

≤ 5

image

≤ 1,4

≤ |0,5|

≤ 2,00

≤ 0,20

8.  Oliven-tresteröl

≤ 1,0

≤ 15

image

≤ 1,2

≤ |0,5|

≤ 1,70

≤ 0,18

(1)   Summe der mittels Kapillarsäule (nicht) abtrennbaren Isomere.

(2)   Das Olivenöl muss dem Verfahren des Anhangs XXa entsprechen.

(3)   Dieser Grenzwert gilt für ab dem 1. März 2014 erzeugte Olivenöle.

(4)   Öl mit einem Wachsgehalt zwischen 300 mg/kg und 350 mg/kg wird als Lampantöl eingestuft, wenn der Gesamtgehalt an aliphatischen Alkoholen höchstens 350 mg/kg oder der Gehalt an Erytrodiol und Uvaol höchstens 3,5 % beträgt.

(5)   Oder wenn der Fehlermedian größer als 3,5 ist oder der Fehlermedian höchstens 3,5 beträgt und der Fruchtigkeitsmedian gleich 0 ist.

(6)   Öl mit einem Wachsgehalt zwischen 300 mg/kg und 350 mg/kg wird als rohes Oliventresteröl eingestuft, wenn der Gesamtgehalt an aliphatischen Alkoholen höchstens 350 mg/kg oder der Gehalt an Erytrodiol und Uvaol über 3,5 % beträgt.



Kategorie

Zusammensetzung der Fettsäuren (1)

Summe trans-isomere Ölsäure

(%)

Summe trans- isomere Linol und Linolensäure

(%)

Zusammensetzung der Sterine

Sterine insges.

(mg/kg)

Erythrodiol und Uvaol

(%) (**)

Myristinsäure

(%)

Linolensäure

(%)

Arach-ninsäure

(%)

Eicosen-säure

(%)

Behen-säure

(%)

Ligno-cerinsäure

(%)

Choleste-rin

(%)

Brassi-casterin

(%)

Campesterin (2)

(%)

Stigmasterin

(%)

App. β–Sitosterin

(%) (3)

Delta-7-Stigmastenol (2)

(%)

1.  Natives Olivenöl extra

≤ 0,03

≤ 1,00

≤ 0,60

≤ 0,40

≤ 0,20

≤ 0,20

≤ 0,05

≤ 0,05

≤ 0,5

≤ 0,1

≤ 4,0

< Camp.

≥ 93,0

≤ 0,5

≥ 1 000

≤ 4,5

2.  Natives Olivenöl

≤ 0,03

≤ 1,00

≤ 0,60

≤ 0,40

≤ 0,20

≤ 0,20

≤ 0,05

≤ 0,05

≤ 0,5

≤ 0,1

≤ 4,0

< Camp.

≥ 93,0

≤ 0,5

≥ 1 000

≤ 4,5

3.  Lampant-öl

≤ 0,03

≤ 1,00

≤ 0,60

≤ 0,40

≤ 0,20

≤ 0,20

≤ 0,10

≤ 0,10

≤ 0,5

≤ 0,1

≤ 4,0

≥ 93,0

≤ 0,5

≥ 1 000

≤ 4,5 (4)

4.  Raffinier-tes Olivenöl

≤ 0,03

≤ 1,00

≤ 0,60

≤ 0,40

≤ 0,20

≤ 0,20

≤ 0,20

≤ 0,30

≤ 0,5

≤ 0,1

≤ 4,0

< Camp.

≥ 93,0

≤ 0,5

≥ 1 000

≤ 4,5

5.  Olivenöl – bestehend aus raffinierten und nativen Olivenölen

≤ 0,03

≤ 1,00

≤ 0,60

≤ 0,40

≤ 0,20

≤ 0,20

≤ 0,20

≤ 0,30

≤ 0,5

≤ 0,1

≤ 4,0

< Camp.

≥ 93,0

≤ 0,5

≥ 1 000

≤ 4,5

6.  Rohes Oliven-tresteröl

≤ 0,03

≤ 1,00

≤ 0,60

≤ 0,40

≤ 0,30

≤ 0,20

≤ 0,20

≤ 0,10

≤ 0,5

≤ 0,2

≤ 4,0

≥ 93,0

≤ 0,5

≥ 2 500

> 4,5 (5)

7.  Raffinier-tes Oliven-tresteröl

≤ 0,03

≤ 1,00

≤ 0,60

≤ 0,40

≤ 0,30

≤ 0,20

≤ 0,40

≤ 0,35

≤ 0,5

≤ 0,2

≤ 4,0

< Camp.

≥ 93,0

≤ 0,5

≥ 1 800

> 4,5

8.  Oliven-tresteröl

≤ 0,03

≤ 1,00

≤ 0,60

≤ 0,40

≤ 0,30

≤ 0,20

≤ 0,40

≤ 0,35

≤ 0,5

≤ 0,2

≤ 4,0

< Camp.

≥ 93,0

≤ 0,5

≥ 1 600

> 4,5

(1)   Gehalt an anderen Fettsäuren (%):Palmitinsäure: 7,50-20,00; Palmitoleinäure: 0,30-3,50; Heptadecansäure: ≤ 0,30; Heptadecensäure: ≤ 0,30; Stearinsäure: 0,50-5,00; Ölsäure: 55,00-83,00; Linolsäure: 3,50-21,00.

(2)   Siehe die Anlage zu diesem Anhang.

(3)   App β-Sitosterin: Delta-5,23-Stigmastadienol+Clerosterin+Beta-Sitosterin+Sitostanol+Delta-5-Avenasterin+Delta-5,24-Stigmastadienol.

(4)   Öl mit einem Wachsgehalt zwischen 300 mg/kg und 350 mg/kg wird als Lampantöl eingestuft, wenn der Gesamtgehalt an aliphatischen Alkoholen höchstens 350 mg/kg oder der Gehalt an Erytrodiol und Uvaol höchstens 3,5 % beträgt

(5)   Öl mit einem Wachsgehalt zwischen 300 mg/kg und 350 mg/kg wird als rohes Oliventresteröl eingestuft, wenn der Gesamtgehalt an aliphatischen Alkoholen über 350 mg/kg oder der Gehalt an Erytrodiol und Uvaol über 3,5 % beträgt.

Anmerkungen:

a) Die Analyseergebnisse müssen bis auf die gleiche Anzahl Dezimalstellen angegeben werden wie die für jedes Merkmal vorgesehenen Werte. Beträgt die nächstfolgende Dezimalstelle über 4, so ist die angegebene letzte Stelle hinter dem Komma aufzurunden.

b) Auch wenn nur ein einziges Merkmal nicht mit dem vorgesehenen Grenzwert übereinstimmt, muss das Öl einer anderen Kategorie zugeordnet werden oder als nicht seinen Reinheitskriterien entsprechend erklärt werden.

c) Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Ölqualitätsmerkmale bedeuten: - im Falle von Lampantöl, dass die betreffenden Grenzwerte nicht alle gleichzeitig erfüllt werden müssen; - im Falle nativer Olivenöle, dass die Nichterfüllung des Grenzwerts auch nur eines einzigen Merkmals eine Umstufung innerhalb der Kategorie der nativen Olivenöle zur Folge hat.

d) Die mit zwei Sternchen (**) gekennzeichneten Ölqualitätsmerkmale bedeuten im Fall der betreffenden Oliventresteröle, dass die jeweiligen Grenzwerte nicht alle gleichzeitig erfüllt werden müssen.




Anlage

Schematisierter entscheidungsablauf

Entscheidungsablauf Campesterin für native Olivenöle und native Olivenöle extra:

image

Die übrigen Parameter müssen die in dieser Verordnung festgelegten Grenzwerte einhalten.

Entscheidungsablauf Delta-7-stigmastenol für:

 Native Olivenöle extra und native Olivenöle

  image

Die übrigen Parameter müssen die in dieser Verordnung festgelegten Grenzwerte einhalten.

 Oliventresteröle (roh und raffiniert)

  image




ANHANG Ia

PROBENAHME BEI OLIVENÖL ODER OLIVENTRESTERÖL, DAS IN UNMITTELBAREN VERPACKUNGSEINHEITEN GELIEFERT WIRD

Diese Methode der Probenahme wird für Partien von Olivenöl oder Oliventresteröl angewendet, das in unmittelbare Verpackungseinheiten abgefüllt wurde. Je nachdem, ob der Inhalt der unmittelbaren Verpackung größer ist als 5 l oder nicht, kommen unterschiedliche Probenahmeverfahren zur Anwendung.

Eine „Partie“ besteht aus mehreren Verkaufseinheiten, die unter solchen Umständen hergestellt und aufgemacht wurden, dass das in jeder dieser Einheiten enthaltene Öl in Bezug auf alle analytischen Eigenschaften als homogen gilt. Die Vereinzelung einer Partie muss gemäß der Richtlinie 2011/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 6 ) erfolgen.

„Teilprobe“ ist die Ölmenge, die in einer unmittelbaren Verpackungseinheit enthalten ist und von einer beliebigen Stelle der Partie entnommen wird.

1.   ZUSAMMENSETZUNG EINER EINZELPROBE

1.1.    Unmittelbare Verpackungseinheiten mit einem Inhalt von höchstens 5 l

Eine „Einzelprobe“ für unmittelbare Verpackungseinheiten mit einem Inhalt von höchstens 5 l ist die Anzahl der einer Partie entnommenen Teilproben gemäß Tabelle 1.



Tabelle 1

Die Mindestgröße einer Einzelprobe muss sich wie folgt zusammensetzen

Verpackungseinheiten mit einem Inhalt von

Die Einzelprobe besteht aus dem Öl von

a)  mindestens 1 l

a)  1 unmittelbaren Verpackungseinheit;

b)  weniger als 1 l

b)  der Mindestanzahl Verpackungseinheiten, deren Gesamtinhalt mindestens 1,0 l beträgt

Die Anzahl der in Tabelle 1 genannten Verpackungseinheiten, die eine Einzelprobe darstellen, kann von jedem Mitgliedstaat nach seinen eigenen Erfordernissen erhöht werden (beispielsweise Durchführung der organoleptischen Prüfung durch ein anderes Labor als das Labor, das die chemischen Analysen, Gegenanalysen usw. durchgeführt hat).

1.2.    Unmittelbare Verpackungseinheiten mit einem Inhalt von mehr als 5 l

Eine „Einzelprobe“ für unmittelbare Verpackungseinheiten mit einem Inhalt von mehr als 5 l ist ein repräsentativer Teil der Gesamtteilproben, der durch ein Reduktionsverfahren gemäß Tabelle 2 gewonnen wird. Die Einzelprobe muss sich aus verschiedenen Mustern zusammensetzen.

Ein „Muster“ einer Einzelprobe ist jede der Verpackungseinheiten, aus denen die Einzelprobe besteht.



Tabelle 2

Mindestanzahl der auszuwählenden Teilproben

Anzahl der Verpackungseinheiten im Los

Mindestanzahl der auszuwählenden Teilproben

bis 10

1

von … 11 bis 150

2

von … 151 bis 500

3

von … 501 bis 1 500

4

von … 1 501 bis 2 500

5

> 2 500 je 1 000 Verpackungseinheiten

1 weitere Teilprobe

Um den Umfang der unmittelbaren Verpackungseinheiten für die Probenahme zu reduzieren, wird der Inhalt der Probenahmeteilproben zur Herstellung der Einzelprobe homogenisiert. Die Portionen der verschiedenen Teilproben werden unter Rühren so in einen gemeinsamen Behälter zur Homogenisierung gegeben, dass sie am besten vor Luft geschützt sind.

Der Inhalt der Einzelprobe ist in mehrere Verpackungen der Mindestkapazität von 1,0 l zu geben, von denen jede ein Muster der Einzelprobe darstellt.

Die Anzahl der Einzelproben kann von jedem Mitgliedstaat nach seinen eigenen Erfordernissen erhöht werden (beispielsweise Durchführung der organoleptischen Prüfung durch ein anderes Labor als das Labor, das die chemischen Analysen, Gegenanalysen usw. durchgeführt hat).

Jede Verpackung ist so zu befüllen, dass oben eine möglichst geringe Luftschicht vorhanden ist, und danach auf geeignete Weise zu verschließen und zu versiegeln, so dass das Produkt manipulationssicher ist.

Diese Muster sind zu kennzeichnen, so dass eine korrekte Identifizierung ermöglicht wird.

2.   ANALYSEN UND ERGEBNISSE

2.1. Jede Einzelprobe wird gemäß Nummer 2.5 der Norm EN ISO 5555 in Laborproben unterteilt, die entsprechend der im schematisierten Entscheidungsablauf des Anhangs Ib ausgewiesenen Reihenfolge oder in einer anderen beliebigen Reihenfolge analysiert werden.

2.2. Stimmen alle Analyseergebnisse mit den Merkmalen der gemeldeten Olivenölkategorie überein, so wird die gesamte Partie als konform eingestuft.

Stimmt ein einziges Analyseergebnis nicht mit den Merkmalen der gemeldeten Olivenölkategorie überein, so wird die gesamte Partie als nicht konform eingestuft.

3.   ÜBERPRÜFUNG DER KATEGORIE DER PARTIE

3.1. Zur Überprüfung der Kategorie der Partie kann die zuständige Behörde die Anzahl der an verschiedenen Stellen der Partie entnommenen Einzelproben nach folgender Tabelle erhöhen:



Tabelle 3

Anzahl der Einzelproben in Abhängigkeit von der Partiegröße

Größe der Partie (l)

Anzahl der Einzelproben

weniger als 7 500

2

von 7 500 bis weniger als 25 000

3

von 25 000 bis weniger als 75 000

4

von 75 000 bis weniger als 125 000

5

ab 125 000

6 + 1 je weitere 50 000 l

Jede Teilprobe, die eine Einzelprobe darstellt, ist einer fortlaufenden Stelle in der Partie zu entnehmen; dabei ist der Ort jeder Einzelprobe zu notieren und eindeutig auszuweisen.

Jede Einzelprobe ist nach den Verfahren unter den Nummern 1.1 und 1.2 herzustellen.

Jede Einzelprobe wird anschließend den Analysen gemäß Artikel 2 Absatz 1 unterzogen.

3.2. Stimmen für mindestens eine Einzelprobe nicht alle Analyseergebnisse gemäß Artikel 2 Absatz 1 mit den Merkmalen der gemeldeten Olivenölkategorie überein, so wird die gesamte Partie als nicht konform eingestuft.




ANHANG Ib

SCHEMATISIERTER ENTSCHEIDUNGSABLAUF FÜR DIE PRÜFUNG DER KONFORMITÄT EINER OLIVENÖLPROBE MIT DER DEKLARIERTEN KATEGORIE

Schema 1

image

Schema 2

image

Schema 3

image




Anlage 1



Entsprechungen zwischen den Anhängen der vorliegenden Verordnung und den Analysen des Entscheidungsablaufs

—  Säuregehalt

Anhang II

Bestimmung des Gehalts an freien Fettsäuren, Kaltverfahren

—  Peroxidzahl

Anhang III

Bestimmung der Peroxidzahl

—  UV-Spektrometrie

Anhang IX

Spektrophotometrische Analyse

—  Bewertung der organoleptischen Eigenschaften

Anhang XII

Bewertung der organoleptischen Eigenschaften von nativem Olivenöl

—  Ethylester

Anhang XX

Verfahren für die Bestimmung des Gehalts an Wachsen, Fettsäuremethylestern und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatographie

—  Stigmasta-3,5-dien

Anhang XVII

Methodik zur Bestimmung des Stigmastadiengehalts in pflanzlichen Ölen

—  trans-isomere Fettsäuren

Anhang X A

und

Gaschromatographische Analyse der Fettsäuremethylester

Anhang X B

Herstellung der Fettsäuremethylester

—  Fettsäurenzusammensetzung

Anhang X A

und

Gaschromatographische Analyse der Fettsäuremethylester

Anhang X B

Herstellung der Fettsäuremethylester

—  ΔECN42

Anhang XVIII

Bestimmung der Triglycerid-Zusammensetzung mit ECN42 (Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem theoretischen Triglycerid-Gehalt)

— Zusammensetzung und Gesamtgehalt der Sterine

— Erythrodiol und Uvaol

Anhang V

Bestimmung der Zusammensetzung und des Gehalts an Sterinen und Triterpen-Dialkoholen mit Kapillar- Gaschromatografie

—  Wachse

Anhang IV

Bestimmung des Gehalts an Wachsen mit Kapillar-Gaschromatografie

—  Aliphatische Alkohole

Anhang XIX

Bestimmung des Gehalts an aliphatischen Alkoholen mit Kapillar-Gaschromatografie

—  Gesättigte Fettsäuren in 2- Stellung

Anhang VII

Bestimmung des prozentualen Gehalts an 2-Glycerinmonopalmitat

▼B




ANHANG II

▼M21

BESTIMMUNG DER FREIEN FETTSÄUREN, KALTVERFAHREN

▼B

1.   ANWENDUNGSBEREICH

Bestimmung der freien Fettsäuren in Olivenölen. Der Gehalt an freien Fettsäuren wird über den Gehalt an freien Säuren in konventioneller Weise berechnet.

1.1.   Prinzip der Methode

Die Probe wird in einem geeigneten Lösungsmittelgemisch gelöst. Dann werden die vorhandenen freien Säuren mit einer ethanolischen Kaliumhydroxidlösung titriert.

1.2.   Reagenzien

Alle Reagenzien müssen anerkannte Anaylsenqualität aufweisen; als Wasser ist destilliertes Wasser oder Wasser gleicher Reinheit zu verwenden.

1.2.1.

Diethylether/Ethanol 95 %ig (V/V), Mischung 1:1.

Vorsicht:

Diethylether ist leicht brennbar und kann explosive Peroxide bilden. Es muß daher unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen verwendet werden.

Das Diethylether/Ethanol-Gemisch muß unmittelbar vor dem Gebrauch mit einer Kaliumhydroxidlösung (1.2.2) unter Zusatz von 0,3 ml Phenolphthaleinlösung (1.2.3) pro 100 ml Lösungsmittelgemisch neutralisiert werden.

Anmerkung:

Wenn Diethylether nicht benutzt werden kann, so kann auch eine Mischung aus Ethanol und Toluol verwandt werden. Eventuell kann auch Ethanol durch 2-Propanol ersetzt werden.

1.2.2.

Kaliumhydroxid, ethanolische Lösung, 0,1 molar oder, falls erforderlich, 0,5 molar.

Die genaue Konzentration der ethanolischen Kaliumhydroxidlösung muß bekannt sein und unmittelbar vor der Verwendung überprüft werden. Die Lösung sollte mindestens 5 Tage vorher hergestellt und in eine braune Flasche, die mit einem Gummistopfen verschlossen wird, dekantiert werden. Sie muß farblos oder nur schwach gefärbt sein.

Anmerkung:

Eine stabile farblose Kaliumhydroxidlösung kann wie folgt hergestellt werden: 1 000 ml Ethanol mit 8 g Kaliumhydroxid und 0,5 g Aluminiumspäne eine Stunde am Rückflußkühler kochen. Sofort destillieren. Die erforderliche Menge Kaliumhydroxid in dem destillierten Ethanol lösen und mehrere Tage stehen lassen. Die klare Lösung von dem ausgefallenen Karbonat abdekantieren.

Die Lösung kann auch ohne Destillation wie folgt hergestellt werden: 1 000 ml Ethanol mit 4 ml Aluminiumbutylat mehrere Tage stehen lassen. Die überstehende Flüssigkeit abdekantieren und die erforderliche Menge Kaliumhydroxid darin lösen. Diese Lösung ist gebrauchsfertig.

1.2.3.

Phenolphthalein, Lösung von 10 g/l in 95-96 %igem Ethanol oder Alkaliblau (bei sehr stark gefärbten Fetten), Lösung von 20 g/l in 95-96 %igem Ethanol.

1.3.   Geräte

Übliche Laborgeräte u. a.:

1.3.1.

Analysenwaage,

1.3.2.

250-ml-Erlenmeyerkolben,

1.3.3.

10-ml-Bürette mit 0,05-ml-Graduierung.

1.4.   Verfahren

1.4.1.

Die Bestimmung erfolgt mit der filtrierten Probe. Beträgt der Gesamtgehalt an Wasser und Verunreinigungen weniger als 1 %, so wird die Bestimmung mit der unfiltrierten Probe durchgeführt.

1.4.2.

Probe

Die Größe der Einwaage richtet sich nach dem zu erwartenden Gehalt an freien Fettsäuren (Angaben in der nachstehenden Tabelle).



Erwarteter Gehalt an freien Fettsäuren

Einwaage

(in g)

Genauigkeit der Einwaage

(in g)

< 1

20

0,05

1—4

10

0,02

4—15

2,5

0,01

15—75

0,5

0,001

> 75

0,1

0,0002

Die Probe in den Erlenmeyerkolben (1.3.2) einwiegen.

1.4.3.

Durchführung der Bestimmung

Die Probe (1.4.2) in 50 bis 150 ml der neutralisierten Diethylether/Ethanol-Mischung (1.2.1) lösen. Mit der 0,1 molaren Kaliumhydroxidlösung (1.2.2) (Anmerkung 2) unter Schütteln bis zum Umschlag des Indikators titrieren. (Die Rosafärbung des Phenolphthaleins muß mindestens 10 Sekunden anhalten.)

Anmerkungen:

1. Die ethanolische Kaliumhydroxidlösung (1.2.2) kann durch eine wäßrige Kaliumhydroxid- oder Natriumhydroxidlösung ersetzt werden, wenn die zugeführte Wassermenge keine Phasentrennung bewirkt.

2. Werden zur Titration mehr als 10 ml der 0,1 molaren Kaliumhydroxidlösung benötigt, so ist eine 0,5 molare Lösung zu verwenden.

3. Wird die Lösung während der Titration trübe, so ist eine ausreichende Menge Lösungsmittelmischung (1.2.1) zuzufügen, bis die Lösung wieder klar ist.

1.5.   Berechnung des Gehalts an freien Fettsäuren in % Ölsäure

Der Gehalt an freien Fettsäuren in Gewichtsprozent ist

image

Dabei sind:

▼C2

V = Verbrauch an Kaliumhydroxidlösung in ml,

▼B

c = genaue Konzentration der Kaliumhydroxidlösung in mol/l,

M = Molekulargewicht in g der Säure, die für die Berechnung zugrunde gelegt wird (= 282),

m = Probeneinwaage in g.

Als Ergebnis gilt das arithmetische Mittel ►M6  zweier Bestimmungen ◄ .




ANHANG III

BESTIMMUNG DER PEROXIDZAHL

1.   ZWECK

Diese Norm beschreibt ein Verfahren für die Bestimmung der Peroxidzahl von Ölen und Fetten.

2.   ANWENDUNGSBEREICH

Diese Norm gilt für tierische und pflanzliche Öle und Fette.

3.   DEFINITION

Die Peroxidzahl ist die Gesamtmenge solcher Substanzen in der Probe, ausgedrückt in Milliäquivalenten aktiven Sauerstoffs pro kg, die unter den beschriebenen Arbeitsbedingungen Kaliumiodid oxidieren.

4.   PRINZIP

Behandlung der in Essigsäure und Chloroform gelösten Probe mit einer Kaliumiodidlösung. Titration des freigesetzten Iods durch eine eingestellte Natriumthiosulfatlösung.

5.   GERÄTE

Die Geräte müssen frei von reduzierenden oder oxidierenden Substanzen sein.

Anmerkung:

Schliffflächen nicht einfetten.

5.1.

Mikrobechergläschen, 3 ml.

5.2.

250-ml-Schliffkolben mit Stopfen, die zuvor getrocknet und mit einem reinen, trockenen Inertgas (Stickstoff oder vorzugsweise Kohlendioxid) gefüllt wurden.

5.3.

25- oder 50-ml-Bürette, mit 0,1-ml-Graduierung.

6.   REAGENZIEN

6.1.

Chloroform, analytisch rein, durch Einleiten von reinem, trockenem Inertgas von Sauerstoff befreit.

6.2.

Eisessig, analytisch rein, durch Einleiten von reinem, trockenem Inertgas von Sauerstoff befreit.

6.3.

Kaliumiodid, gesättigte wäßrige Lösung, frisch zubereitet, frei von Iod und Iodaten.

6.4.

Natriumthiosulfat, genau 0,01 oder 0,002 N wäßrige Lösung, unmittelbar vor der Verwendung eingestellt.

6.5.

Stärkelösung, wäßrige Dispersion, von 10 g/l, aus natürlicher löslicher Stärke frisch hergestellt.

7.   PROBE

Die Probe ist unter Lichtabschluß zu entnehmen und zu lagern und kühl in vollständig gefüllten Glasgefäßen, die mit Glas- oder Korkstopfen verschlossen sind, aufzubewahren.

8.   VERFAHREN

Die Bestimmung soll bei diffusem Tageslicht oder künstlichem Licht durchgeführt werden. In ein Mikrobechergläschen (5.1) oder aber in einen Kolben (5.2) die Probemenge auf 0,001 g genau einwiegen, unter Berücksichtigung der erwarteten Peroxidzahl gemäß nachstehender Tabelle:



Erwartete Peroxidzahl

(meq O2/kg)

Probemenge

(g)

0 bis 12

5,0 bis 2,0

12 bis 20

2,0 bis 1,2

20 bis 30

1,2 bis 0,8

30 bis 50

0,8 bis 0,5

50 bis 90

0,5 bis 0,3

Den Stopfen von dem Kolben (5.2) abnehmen und den Mikrobecher mit der Probemenge einführen. 10 ml Chloroform (6.1) hinzufügen. Die Probe schnell unter Rühren auflösen, 15 ml Essigsäure (6.2), dann 1 ml Kaliumiodidlösung (6.3) hinzufügen. Den Stopfen rasch einsetzen, eine Minute schütteln und genau fünf Minuten unter Lichtabschluß bei einer Temperatur von 15 bis 25 °C stehenlassen.

Etwa 75 ml destilliertes Wasser zugeben. Das freigesetzte Iod mit Natriumthiosulfatlösung (6.4) unter kräftigem Schütteln titrieren (0,002-N-Lösung für erwartete Werte unter 12 und 0,01-N-Lösung für erwartete Werte über 12). Stärkelösung (6.5) als Indikator verwenden.

Zwei Bestimmungen mit derselben Probe durchführen.

Zur gleichen Zeit einen Blindversuch durchführen. Übersteigt das Ergebnis des Blindversuchs 0,05 ml einer 0,01-N-Natriumthiosulfatlösung (6.4), so sind die unreinen Reagenzien zu ersetzen.

9.   ABFASSUNG DER ERGEBNISSE

Die Peroxidzahl (P. V.), ausgedrückt in Milliäquivalenten aktiven Sauerstoffs pro kg, wird nach folgender Formel errechnet:

image

Dabei sind:

V = die Anzahl ml der eingestellten Natriumthiosulfatlösung (6.4), die für die Bestimmung verbraucht werden, korrigiert durch den entsprechenden Wert des Blindversuchs,

T = die genaue Normalität der Natriumthiosulfatlösung (6.4),

m = das Gewicht der Probe in g.

Als Ergebnis gilt das arithmetische Mittel der beiden so durchgeführten Bestimmungen.

▼M21




ANHANG IV

KAPILLARGASCHROMATOGRAFISCHE BESTIMMUNG DES WACHSGEHALTS

1.   GEGENSTAND

Diese Arbeitsvorschrift beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Wachsgehalts von Olivenölen. Die Wachse werden nach der Zahl der Kohlenstoffatome getrennt. Das Verfahren kann insbesondere zur Unterscheidung zwischen abgepresstem und extrahiertem Olivenöl (Oliventresteröl) verwendet werden.

2.   PRINZIP

Das Fett wird mit einem geeigneten internen Standard versetzt und chromatografisch über eine Kieselgelsäule fraktioniert; die unter Versuchsbedingungen zuerst eluierte Fraktion (schwächerer Polarität als Triglyceride) wird gesammelt und sofort kapillargaschromatografisch analysiert.

3.   GERÄTE

3.1.

Erlenmeyerkolben, 25 ml

3.2.

Glassäule für Gaschromatografie, Innendurchmesser 15,0 mm, Länge 30—40 cm, mit Hahn

3.3.

Gaschromatograf, geeignet für die Verwendung von Kapillarsäulen, mit Direkteinspritzung, bestehend aus:

3.3.1.

Säulenofen mit Temperaturprogrammierung

3.3.2.

Kalteinspritzsystem zur Direktaufgabe der Probe auf die Säule

3.3.3.

Flammenionisationsdetektor mit Verstärker

3.3.4.

Integrator mit Schreiber, mit Verstärker (3.3.3) zu koppeln, Ansprechzeit max. 1 Sekunde, variabler Papiervorschub. (Es können auch Informatiksysteme verwendet werden, bei denen die GC-Daten mittels PC erfasst werden.)

3.3.5.

Glaskapillarsäule oder Fused-silica-Säule, Länge 8—12 m, Innendurchmesser 0,25—0,32 mm, Innenwand belegt mit Trennflüssigkeit, gleichmäßige Schichtdicke zwischen 0,10 und 0,30 μm. (Geeignete Trennflüssigkeiten vom Typ SE 52 oder SE 54 sind im Handel erhältlich.)

3.4.

Mikroliterspritze, 10 μl, zur Direkteinspritzung in die Säule, mit gehärteter Nadel

3.5.

Elektrorührwerk

3.6.

Rotationsverdampfer

3.7.

Muffelofen

3.8.

Analysenwaage mit einer Messgenauigkeit von + 0,1 mg

3.9.

Übliche Laborgeräte.

4.   REAGENZIEN

4.1.

Kieselgel mit einer Korngröße zwischen 60 und 200 μm

Das Kieselgel wird im Muffelofen vier Stunden auf eine Temperatur von 500 °C erhitzt und nach dem Abkühlen mit 2 % Wasser, bezogen auf die betreffende Menge Kieselgel, versetzt. Durch gründliches Schütteln homogenisieren. Vor Gebrauch mindestens 12 Stunden im Dunkeln aufbewahren.

4.2.

n-Hexan, zur Chromatografie

4.3.

Ethylether, zur Chromatografie

4.4.

n-Heptan, zur Chromatografie

4.5.

Standardlösung aus Laurylarachidat 0,1 % (m/V) in Hexan (interner Standard) (Es kann auch Palmitylpalmitat oder Myristylstearat verwendet werden.)

4.5.1.

Sudan 1 (1-Pheny-azo-2-naphthol)

4.6.

Trägergas: Wasserstoff oder Helium, rein, zur Gaschromatografie

4.7.

Hilfsgase

 Wasserstoff, rein, zur Gaschromatografie

 Luft, rein, zur Gaschromatografie

5.   VERFAHREN

5.1.   Vorbereiten der Chromatografiesäule

15 g Kieselgel (4.1) werden in n-Hexan (4.2) suspendiert und in die Säule (3.2) aufgegeben. Nach der Spontansedimentation wird die Phase mit einem Elektrorührwerk (3.5) nachbehandelt, um eine möglichst homogene Chromatografieschicht zu erzielen, und zur Entfernung etwa enthaltener Verunreinigungen wird mit 30 ml n-Hexan gespült. Genau 500 mg der Probe werden mithilfe der Waage (3.8) in den 25-ml-Erlenmeyerkolben (3.1) eingewogen und entsprechend dem vermuteten Wachsgehalt mit der geeigneten Menge interner Standardlösung (4.5) versetzt. So werden z. B. bei Olivenöl 0,1 mg Laurylarachidat und bei Oliventresteröl 0,25 bis 0,5 mg zugesetzt. Die derart gewonnene Probe wird unter Verwendung von je zwei Teilen 2 ml n-Hexan (4.2) in die Chromatografiesäule überführt.

Das Lösungsmittel bis zu einem Stand von 1 mm über der oberen Absorbensgrenzfläche ablaufen lassen und dann zur Entfernung der natürlich enthaltenen n-Alkane noch mit 70 ml n-Hexan spülen. Mit der chromatografischen Elution beginnen und 180 ml des n-Hexan/Ethylether-Gemischs, Verhältnis 99:1, bei einem Durchsatz von etwa 15 Tropfen/10 Sekunden auffangen. Die Elution der Probe ist bei einer Umgebungstemperatur von 22 ± 4 °C durchzuführen.

Anmerkungen:

 Das n-Hexan/Ethylethergemisch (99:1) muss jeden Tag frisch zubereitet werden.

 Für eine visuelle Kontrolle der Elution der Wachse können der gelösten Probe 100 μl Sudan (1 % im Elutionsmittel) zugesetzt werden. Die Retentionszeit des Farbstoffs liegt zwischen derjenigen der Wachse und derjenigen der Triglyceride. Wenn die Färbung das Ende der Säule erreicht, sind daher alle Wachse eluiert und die Elution kann beendet werden.

Die derart gewonnene Fraktion wird im Rotationsverdampfer (3.6) so lange getrocknet, bis das Lösungsmittel nahezu restlos verdampft ist, wobei die letzten 2 ml im schwachen Stickstoffstrom abgeblasen werden; der Trocknungsrückstand wird mit 2—4 ml n-Heptan versetzt.

5.2.   Gaschromatografische Analyse

5.2.1.   Vorarbeiten

Die Säule in den Gaschromatografen (3.3) einsetzen, wobei der Säulenanfang an das On-column-System und das Säulenende an den Detektor angeschlossen wird. Sodann ist der Gaschromatograf auf Dichtigkeit der Gasleitungen, Betriebsbereitschaft des Detektors und des Schreibers usw. zu überprüfen.

Wird die Säule zum ersten Mal verwendet, wird empfohlen, sie einzufahren. Einen schwachen Gasstrom durch die Säule geben, den Gaschromatografen einschalten und allmählich über einen Zeitraum von etwa 4 Stunden auf eine Temperatur von 350 °C aufheizen. Die Temperatur ist mindestens 2 Stunden konstant zu halten; sodann sind die Analysebedingungen einzustellen (Gasstrom, Zünden der Flamme, Anschluss an den elektronischen Schreiber (3.3.4), Temperatur des Säulenofens, des Detektors usw.). Anschließend das Signal mit einer Empfindlichkeit aufzeichnen, die mindestens doppelt so groß ist wie bei Durchführung der Analyse. Die Grundlinie muss linear verlaufen, ohne Peaks oder Drift.

Eine negative Drift ist ein Indiz für einen undichten Anschluss der Säule, eine positive deutet auf ein mangelhaftes Einfahren der Säule hin.

5.2.2.   Wahl der Arbeitsbedingungen

Anhaltspunkte für die Arbeitsbedingungen:

 Säulentemperatur:

 



 

20 °C/Min.

 

5 °C/Min.

 

20 °C/Min.

 

Ausgangstemperatur 80 °C

(1′)

240 °C

325 °C

(6′)

340 °C

(10′)

 Detektortemperatur: 350 °C

 Einspritzvolumen: 1 μl der n-Heptanlösung (2—4 ml)

 Trägergas: Helium oder Wasserstoff mit der für das gewählte Gas optimalen linearen Strömungsgeschwindigkeit (vgl. Anlage)

 Geräteempfindlichkeit, die den nachstehenden Bedingungen genügt:

Diese Bedingungen können je nach Beschaffenheit der Säule und des Gaschromatografen abgewandelt werden, damit eine Trennung aller Wachse und eine ausreichende Auflösung der Peaks (siehe Abbildung) erzielt werden. Die Retentionszeit des internen Standards C32 muss 18 ± 3 Minuten betragen, und der größte Wachspeak muss mindestens 60 % des Vollausschlags erreichen.

Die Parameter für die Peakintegration sind so zu wählen, dass für die in Betracht kommenden Peaks korrekte Werte erzielt werden.

Anmerkung:In Anbetracht der hohen Endtemperatur ist eine positive Drift von höchstens 10 % der Skala zulässig.

5.3.   Durchführung der Analyse

Mit der 10-μl-Spritze 1 μl Probelösung aufziehen und dabei den Kolben der Spritze so weit einziehen, dass die Nadel leer ist. Die Nadel in das Einspritzsystem einführen, nach 1—2 Sekunden schnell einspritzen, dann nach etwa 5 Sekunden die Nadel langsam herausziehen.

Das Chromatogramm aufzeichnen, bis alle vorhandenen Wachse eluiert sind.

Die Grundlinie muss stets den vorgeschriebenen Anforderungen genügen.

5.4.   Identifizierung der Peaks

Die Peaks werden anhand der Retentionszeiten durch Vergleich mit Wachsgemischen identifiziert, deren Retentionszeiten bekannt sind und die unter denselben Bedingungen analysiert wurden.

Die Abbildung zeigt ein Chromatogramm der Wachsfraktion eines nativen Olivenöls.

5.5.   Quantitative Bestimmung

Die Peakflächen des internen Standards und der aliphatischen C40- bis C46-Ester werden mithilfe eines Integrators ermittelt.

Der Wachsgehalt jedes einzelnen Esters in mg/kg Fett wird nach folgender Formel berechnet:

image

Dabei ist:

Ax

=

jeweilige Ester-Peakfläche, in mm2

As

=

die Peakfläche des internen Standards, in mm2

ms

=

das Gewicht des zugegebenen internen Standards, in mg

m

=

Masse der zur Bestimmung entnommenen Probe in g.

6.   DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE

Die Summe der Gehalte an den einzelnen Wachsen von C40 bis C46 wird in mg/kg Fett (ppm) angegeben.

AnmerkungDie mengenmäßig zu bestimmenden Bestandteile sind an den Peaks der Ester mit gerader Kohlenstoffzahl von C40 bis C46 abzulesen, wie als Beispiel im nachstehenden Chromatogramm der Wachse von Olivenöl dargestellt. Wenn der C46-Ester doppelt erscheint, ist zur Identifizierung die Wachsfraktion eines Oliventresteröls zu analysieren, bei dem der C46-Peak deutlich überwiegt und daher leicht zu erkennen ist.

Die Ergebnisse werden mit einer Dezimalstelle angegeben.

Abbildung

Chromatogramm der Wachsfraktion eines Olivenöls ( 7 )

image

Erläuterung:

I.S.

=

Laurylarachidat

1.

=

Diterpenester

2 + 2′

=

C40-Ester

3 + 3′

=

C42-Ester

4 + 4′

=

C44-Ester

5.

=

C46-Ester

6.

=

Sterolester und Triterpenalkohole.




Anlage

Bestimmung der linearen Strömungsgeschwindigkeit

In den auf Normalbedingungen eingestellten Gaschromatografen werden 1—3 μl Methan (oder Propan) eingespritzt, und die Säulendurchlaufzeit des Gases wird vom Zeitpunkt des Einspritzens bis zum Peak-Austritt (tM) gemessen.

Die lineare Strömungsgeschwindigkeit in cm/s ist durch die Beziehung L/tM definiert; dabei ist L die Länge der Säule in cm und tM die gemessene Zeit in Sekunden.

▼M26




ANHANG V

BESTIMMUNG DER ZUSAMMENSETZUNG UND DES GEHALTS AN STERINEN UND TRITERPEN-DIALKOHOLEN MIT DER KAPILLAR - GASCHROMATOGRAPHIE

1.   UMFANG UND ANWENDUNGSBEREICH

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der Sterinzusammensetzung und des Steringehalts sowie des Gehalts an Triterpen-Dialkoholen von Olivenölen und Oliventresterölen.

2.   KURZBESCHREIBUNG

Das Öl wird mit α-Cholestanol als innerem Standard versetzt, mit ethanolischer Kaliumhydroxidlösung verseift und das Unverseifbare mit Ethylether extrahiert.

Die Sterin- und Triterpen-Dialkohol-Fraktion wird dünnschichtchromatographisch über basische Kieselgelplatten vom Unverseifbaren abgetrennt. Die aus dem Kieselgel isolierten Fraktionen werden in Trimethylsilylether überführt und anschließend mit Hilfe der Kapillar-Gaschromatographie untersucht.

3.   GERÄTE UND HILFSMITTEL

Übliche Laboreinrichtung und insbesondere nachstehende Geräte:

3.1. Kolben, 250 ml, mit Rückflusskühler und Schliffstopfen,

3.2. Scheidetrichter, 500 ml,

3.3. Kolben, 250 ml,

3.4. komplette Apparatur für die Dünnschichtchromatographie mit Glasplatten 20 × 20 cm,

3.5. UV-Lampe, Wellenlänge 254 oder 366 nm,

3.6. Mikroliterspritzen, 100 und 500 μl,

3.7. Glasfiltertiegel mit Porenfilter G 3 (Porosität 15-40 μm), etwa 2 cm Durchmesser, 5 cm Höhe, geeignet für die Vakuumfiltration mit Schliffmuffe,

3.8. Vakuumflasche, 50 ml, mit Schliffmuffe, für Glasfiltertiegel (Nummer 3.7),

3.9. 10-ml-Röhrchen mit konischem Boden und dicht schließendem Glasstopfen,

3.10. Gaschromatograph, geeignet für die Verwendung von Kapillarsäulen, mit Splitsystem, bestehend aus:

3.10.1. einem thermostatisierbaren Säulenofen, einstellbar auf die gewünschte Temperatur mit einer Genauigkeit von ± 1 °C,

3.10.2. einem temperaturregelbaren Injektor mit Verdampfer aus persilanisiertem Glas und Splitsystem,

3.10.3. einem Flammenionisations-Detektor (FID),

3.10.4. einem Datenerfassungssystem, geeignet zur Verwendung mit dem FID (Nummer 3.10.3), manuell integrierbar,

3.11. Glaskapillarsäule oder Fused-silica-Säule, 20 bis 30 m Länge, 0,25 bis 0,32 mm Innendurchmesser, Innenwand belegt mit 5 % Diphenyl- / 95 % Dimethylpolysiloxan (SE-52 oder SE-54 stationäre Phase oder gleichwertig), gleichmäßige Schichtdicke zwischen 0,10 und 0,30 μm,

3.12. Mikroliterspritze für die Gaschromatographie, 10 μl, mit gehärteter Nadel, geeignet für Split-Injektion,

3.13. Calciumdichlorid-Exsikkator.

4.   REAGENZIEN

4.1. Kaliumhydroxid (Titer mindestens 85 %),

4.2. Kaliumhydroxid, ethanolische Lösung etwa 2 N:

130 g Kaliumhydroxid (Nummer 4.1) in 200 ml destilliertem Wasser unter Kühlen lösen und mit Ethanol auf 1 Liter auffüllen (Nummer 4.10). Die Lösung ist in gut verschlossenen Braunglasflaschen maximal zwei Tage haltbar,

4.3. Ethylether, analysenrein,

4.4. Kaliumhydroxid, ethanolische Lösung etwa 0,2 N:

13 g Kaliumhydroxid (Nummer 4.1) werden in 20 ml destilliertem Wasser gelöst und mit Ethanol auf 1 Liter aufgefüllt (Nummer 4.10),

4.5. wasserfreies Natriumsulfat, analysenrein,

4.6. kieselgelbeschichtete Glasplatten (20 x 20 cm) ohne Fluoreszenzindikator, Schichtdicke 0,25 mm (gebrauchsfertig im Handel erhältlich),

4.7. Toluol für die Chromatographie,

4.8. Aceton für die Chromatographie,

4.9.  n-Hexan für die Chromatographie,

4.10. Ethylether für die Chromatographie,

4.11. Ethanol, analyserein,

4.12. Ethylacetat, analyserein,

4.13. Referenzlösung für die Dünnschichtchromatographie: Cholesterin oder Phytosterole, und Erythrodiol-Lösung 5 % in Ethylacetat (Nummer 4.11),

4.14. 2′, 7′-Dichlorfluorescein, 0,2%ige ethanolische Lösung, leicht alkalisch durch Zusatz einiger Tropfen alkoholischer 2-N-Kaliumhydroxid- Lösung (Nummer 4.2),

4.15. wasserfreies Pyridin für die Chromatographie (Anmerkung 5).

4.16. Hexamethyldisilazan, analyserein,

4.17. Trimethylchlorosilan, analyserein,

4.18. Probelösung von Sterin-Trimethylsilylethern,

unmittelbar vor Gebrauch ansetzen mit Sterinen und Erythrodiol aus Ölen, in denen sie enthalten sind,

4.19. α-Cholestanol, Reinheit mehr als 99 % (Reinheit mit GC-Analyse überprüfen),

4.20. α-Cholestanol-Lösung, interner Standard, 0,2 %ige Lösung (m/V) in Ethylacetat (Nummer 4.11).

4.21. Phenolphthalein-Lösung, 10 g/l in Ethanol (Nummer 4.10).

4.22. Trägergas: Wasserstoff oder Helium, rein, für die Gaschromatographie,

4.23. Hilfsgase: Wasserstoff, Helium, Stickstoff und Luft, rein, für die Gaschromatographie,

4.24.  n-Hexan (Nummer 4.9)/Ethylether (Nummer 4.10)-Gemisch 65:35 (V/V),

4.25. Silanisierungsreagens, bestehend aus einem Gemisch aus Pyridin, Hexamethyldisilazan und Trimethylchlorsilan im Verhältnis 9:3:1 (V/V/V).

5.   VERFAHREN

5.1.

Herstellung des Unverseifbaren

5.1.1.

Mit einer 500-μl-Mikroliterspritze (Nummer 3.6) so viel der α-Cholestanollösung (interner Standard) (Nummer 4.20) in einen 250-ml-Kolben (Nummer 3.1) geben, dass die Menge an Cholestanol etwa 10 % des Steringehalts der Probe entspricht. So werden z. B. für 5 g Olivenöl 500 μl der α-Cholestanollösung (Nummer 4.20) benötigt, für Oliventresteröl 1 500 μl. Im leichten Stickstoffstrom im warmen Wasserbad bis zur Trocknung abdampfen. Nach dem Abkühlen des Kolbens in den gleichen Kolben 5±0,01 g der trockenen und filtrierten Probe einwiegen.

Anmerkung 1: Bei tierischen oder pflanzlichen Ölen und Fetten, die größere Mengen an Cholesterin enthalten, kann ein Peak mit einer ähnlichen Retentionszeit wie Cholestanol auftreten. In diesem Fall ist die Sterinfraktion einmal mit und einmal ohne internen Standard zu analysieren.

5.1.2.

Die Probe bei aufgesetztem Rückflusskühler mit 50 ml 2-N-ethanolischer Kaliumhydroxidlösung (Nummer 4.2) und Bims versetzen, erhitzen und unter schwachem Sieden verseifen (wobei sich die Lösung klärt). Die Probe weitere 20 Minuten am Sieden halten und dann durch den Rückflusskühler mit 50 ml destilliertem Wasser versetzen, den Rückflusskühler entfernen und den Kolben auf etwa 30 °C abkühlen.

5.1.3.

Den Kolbeninhalt quantitativ in einen 500-ml-Scheidetrichter (Nummer 3.2) überführen, wobei mehrfach mit destilliertem Wasser (50 ml) nachgespült wird. Die Probe mit etwa 80 ml Ethylether (Nummer 4.10) versetzen, etwa 60 Sekunden kräftig schütteln und den Druck durch Umdrehen des Scheidetrichters und Öffnen des Sperrhahns periodisch entlasten. Stehen lassen, bis die beiden Phasen vollständig getrennt sind (Anmerkung 2).

Anschließend die Seifenlösung so vollständig wie möglich in einen anderen Scheidetrichter ablassen und dann die Wasser-Alkohol-Phase noch zweimal nach dem gleichen Verfahren mit 60-70 ml Ethylether extrahieren (Nummer 4.10).

Anmerkung 2: Etwaige Emulsionen können mit Hilfe einer Waschflasche durch Zusatz kleiner Mengen Ethanol zerstört werden (Nummer 4.11).

5.1.4.

Die drei Etherauszüge in einem Scheidetrichter mit 50 ml Wasser vereinigen. Weiter mit Wasser (50 ml) unter Zusatz eines Tropfens Phenolphthalein-Lösung (Nummer 4.21) waschen, bis das Waschwasser nicht mehr rosa gefärbt ist.

Das Waschwasser ablassen und über wasserfreiem Natriumsulfat (Nummer 4.5) in einen zuvor gewogenen 250-ml-Kolben filtrieren. Scheidetrichter und Filter mit kleinen Mengen Ethylether nachspülen (Nummer 4.10).

5.1.5.

Das Lösungsmittel durch Destillieren in einem Rotationsverdampfer bei 30 °C im Vakuum eindampfen. 5 ml Aceton hinzugeben und das flüchtige Lösungsmittel in einem leichten Luftzug vollständig entfernen. Den Rückstand bei 103 °C ± 2 °C im Trockenschrank 15 Minuten lang trocknen. Im Exsikkator abkühlen lassen und auf 0,1 mg genau wiegen.

5.2.

Trennung der Sterin- und Triterpen-Dialkohol-Fraktion (Erythrodiol + Uvaol)

5.2.1.

Herstellung der basischen Dünnschicht-Chromatographie-Platten Die Kieselgelplatten (Nummer 4.6) vollständig ca. 10 Sekunden lang in eine 0,2-N-ethanolische Alkalihydroxidlösung (Nummer 4.5) eintauchen, dann unter einem Abzug 2 Stunden trocknen lassen, anschließend noch 1 Stunde bei 100 °C im Trockenschrank.

Die Platten aus den Trockenschrank nehmen und in einem Exsikkator über Calciumchlorid (Nummer 3.13) bis zum Gebrauch aufbewahren. (Derart behandelte Platten müssen innerhalb von 15 Tagen gebraucht werden.)

Anmerkung 3: Bei Verwendung von alkalischen Kieselgelplatten zur Trennung der Sterinfraktion erübrigt sich die Behandlung der Unverseifbaren-Fraktion mit Aluminiumoxid. Auf diese Weise bleiben sämtliche sauren Verbindungen (Fettsäuren und andere) an der Startlinie. So erhält man eine saubere Trennung der Sterinzone von denen der aliphatischen Alkohole und Terpenalkohole.

5.2.2.

Die Entwicklerkammer bis zu einer Höhe von etwa 1 cm mit einem Hexan/Ethylether-Gemisch (Nummer 4.24) (Anmerkung 4) beschicken. Die Kammer mit einem geeigneten Deckel verschließen und mindestens eine halbe Stunde an einem kühlen Ort stehen lassen, damit sich ein Gleichgewicht zwischen Flüssigkeit und Dampfphase einstellt. An der Innenwand der Kammer können Filterpapierstreifen befestigt werden, die in das Fließmittel eintauchen. Dadurch kann die Laufzeit um ein Drittel verkürzt und eine gleichmäßige Elution der Komponenten erzielt werden.

Anmerkung 4: Das Gemisch ist jedes Mal frisch anzusetzen, damit die Wiederholbarkeit gewährleistet ist. Als alternatives Lösungsmittel kann n-Hexan/Ethylether 50:50 (V/V) verwandt werden.

5.2.3.

Von einer 5%igen Lösung des Unverseifbaren (Nummer 5.1.5) in Ethylacetat mit einer 100-μl-Spritze 0,3 ml als dünnen, gleichmäßigen Strich 2 cm auf den unteren Rand (2 cm) der Dünnschichtplatte (Nummer 5.2.1) auftragen. In der Verlängerung der Startlinie werden 2-3 μl der Standardlösung (Nummer 4.13) aufgetragen, um die Sterin- und Triterpen-Dialkohol-Zone nach der Entwicklung zu identifizieren.

5.2.4.

Die Platte in die nach Nummer 5.2.2 vorbereitete Entwicklerkammer stellen. Die Temperatur der Umgebung sollte 15-20 °C (Anmerkung 5) betragen. Die Kammer mit dem Deckel verschließen und die Platte so lange entwickeln, bis die Fließmittelfront bis 1 cm unter den oberen Plattenrand gestiegen ist. Dann die Platte aus der Entwicklerkammer nehmen und das Lösungsmittel in einem warmen Luftstrom abdampfen oder die Platte eine geraume Zeit unter dem Abzug liegen lassen.

Anmerkung 5: Eine höhere Temperatur könnte die Separation verschlechtern.

5.2.5.

Die Platte vorsichtig und gleichmäßig mit 2',7'-Dichlorfluoresceinlösung (Nummer 4.14) besprühen. Unter UV-Licht die Lage der Sterin- und Triterpen-Dialkohol-Zone mit Hilfe der Flecke der Standardlösung (Nummer 4.13) bestimmen und mit einem schwarzen Stift den fluoreszierenden Bereich markieren (siehe Dünnschichtplatte Abbildung 3).

5.2.6.

Das in der markierten Zone liegende Kieselgel mit einem Metallspatel abkratzen, fein mahlen und in einen Glasfiltertiegel (Nummer 3.7) überführen. Mit 10 ml warmem Ethylacetat (Nummer 4.12) versetzen, mit Hilfe des Metallspatels gründlich vermischen und unter Vakuum filtrieren. Das Filtrat in der an dem Glasfiltertiegel angeschlossenen Vakuumflasche (Nummer 3.8) auffangen.

Den Rückstand in der Flasche dreimal mit je 10 ml Ethylether (Nummer 4.3) waschen und das Filtrat wiederum in der Vakuumflasche auffangen. Das Filtrat bis auf ein Volumen von etwa 4-5 ml eindampfen und den Rest der Lösung in das zuvor gewogene 10-ml-Probenglas (Nummer 3.9) überführen. Durch vorsichtiges Erhitzen unter einem schwachen Stickstoffstrom bis zur Trocknung eindampfen. Mit einigen Tropfen Aceton (Nummer 4.8) versetzen, wieder bis zur Trocknung eindampfen.

Der Rückstand in dem Probengläschen muss aus den Sterin- und Triterpen-Dialkohol-Fraktionen bestehen.

5.3.

Herstellung der Trimethylsilylether (TMSE)

5.3.1.

Dem Probengläschen mit der Sterin- und Terpenfraktion werden je Milligramm Sterin und Triterpen-Dialkohole 50 μl Silanisierungsreagenz (Nummer 4.25) zugesetzt, unter Ausschluss von Feuchtigkeit (Anmerkung 7).

Anmerkung 6: Gebrauchsfertige Lösungen sind im Handel erhältlich. Daneben gibt es auch andere Silanisierungsreagenzien, z. B. N,O-bis-Trimethylsilyltrifluoracetamid + 1 % Trimethylchlorsilan, das mit gleichen Teilen wasserfreiem Pyridin gemischt werden muss.

Pyridin kann durch die gleiche Menge Acetonitril ersetzt werden.

5.3.2.

Das Probengläschen verschließen und gründlich (nicht zu stark) schütteln, bis sich die Verbindungen vollständig gelöst haben. Die Probe mindestens 15 Minuten bei Raumtemperatur stehen lassen und dann einige Minuten zentrifugieren. Die klare Lösung kann gaschromatographisch untersucht werden.

Anmerkung 7: Die Beobachtung einer leichten Opaleszenz ist normal und bedeutet keine Anomalie. Die Bildung eines weißen Niederschlags oder der Eindruck einer Rosafärbung sind Anzeichen der Anwesenheit von Feuchtigkeit oder der Zersetzung des Reagens. In diesem Fall soll der Test wiederholt werden (nur bei Verwendung von Hexamethyldisilazan/Trimethylchlorosilan).

5.4.

Gaschromatographische Analyse

5.4.1.

Vorbereiten, Einfahren der Kapillarsäule

5.4.1.1. Die Säule (Nummer 3.11) in den Gaschromatographen einsetzen, wobei das Einlassteil an den Split-Injektor und das Auslassteil an den Detektor angeschlossen wird.

Überprüfung des Gaschromatographen (Dichtigkeit der Gasleitungen, Betriebsbereitschaft des Detektors, des Trennsystems, des Schreibers usw.).

5.4.1.2. Wird die Säule zum ersten Mal verwendet, ist es ratsam, sie einzufahren: Einen schwachen Gasstrom durch die Säule selbst geben, den Gaschromatographen einschalten und allmählich auf eine Temperatur von mindestens 20 °C über der Arbeitstemperatur (Anmerkung 8) aufheizen. Diese Temperatur ist mindestens 2 Stunden konstant zu halten, und dann sind die Analysenbedingungen einzustellen (Gasstrom, Split, Zünden der Flamme, Rechensystemanschluss, Einstellen der Ofentemperatur, Injektor, Detektor). Dann eine Empfindlichkeit wählen, die mindestens doppelt so groß ist wie bei der Durchführung der Analyse. Die Grundlinie muss linear verlaufen, ohne Peaks oder Drift.

Eine negative Drift ist ein Indiz für einen undichten Anschluss der Säule, eine positive deutet auf ein mangelhaftes Einfahren der Säule hin.

Anmerkung 8: Die Einfahrtemperatur muss in jedem Fall 20 °C unter der für die stationäre Phase angegebenen Maximaltemperatur liegen.

5.4.2.

Wahl der Arbeitsbedingungen

5.4.2.1. Arbeitsbedingungen:

 Säulentemperatur: 260 ± 5 °C;

 Injektortemperatur: 280-300 °C;

 Detektortemperatur: 280-300 °C;

 Strömungsgeschwindigkeit: Helium 20–35 cm/s; Wasserstoff 30–50 cm/s;

 Splitverhältnis: 1:50–1:100;

 Geräteempfindlichkeit: das 4- bis 16fache der Mindestdämpfung;

 Detektorempfindlichkeit: 1–2 mV f. s.;

 Einspritzvolumen: 0,5-1 μl TMSE-Lösung.

Diese Bedingungen können entsprechend den Charakteristiken der Säule und des Gaschromatographen derart geändert werden, dass die damit aufgezeichneten Chromatogramme folgende Bedingungen erfüllen:

 die Retentionszeit von ß-Sitosterin muss 20 ± 5 Minuten betragen;

 der Campesterin-Peak muss bei Olivenöl (Durchschnittsgehalt 3 %) 20 ± 5 % des Skalenbereichs und bei Sojaöl (Durchschnittsgehalt 20 %) 80 ± 10 % des Skalenbereichs betragen;

 alle enthaltenen Sterine müssen getrennt werden; die anderen Peaks müssen ebenfalls völlig aufgelöst sein, d. h. der Peakverlauf muss auf die Grundlinie zurückführen, bevor der nächste Peak beginnt; eine unvollständige Auflösung ist nur unter der Bedingung akzeptabel, dass der RRT-1,02-Peak (Sitostanol) mit Hilfe der Senkrechten quantitativ zu bestimmen ist.

5.4.3.

Durchführung der Analyse

5.4.3.1. Mit der 10-μl-Mikroliterspritze 1 μl Hexan entnehmen, 0,5 μl Luft und anschließend 0,5–1 μl Probenlösung aufziehen; dabei den Kolben der Spritze so weit einziehen, dass die Nadel leer ist. Die Nadel in die Membran des Injektors einführen, nach 1–2 Sekunden schnell einspritzen, dann nach etwa 5 Sekunden die Nadel langsam herausziehen.

Es kann auch ein automatischer Injektor verwendet werden.

5.4.3.2. Das Chromatogramm aufzeichnen, bis die TMSE der Triterpen-Dialkohole eluiert sind. Die Grundlinie muss stets den vorgeschriebenen Anforderungen (Nummer 5.4.1.2) genügen.

5.4.4.

Identifizierung der Peaks

Die einzelnen Peaks werden anhand der Retentionszeiten und durch Vergleich mit dem unter denselben Bedingungen analysierten Gemisch der Sterine und TMSE der Triterpen-Dialkohole bestimmt (siehe Anlage).

Die Sterine und Triterpen-Dialkohole werden in folgender Reihenfolge eluiert: Cholesterin, Brassicasterin, Ergosterin, 24-Methylen-Cholesterin, Campesterin, Campestanol, Stigmasterin, Δ7-Campesterin, Δ5,23-Stigmastadienol, Clerosterin, ß-Sistosterin, Sitostanol, Δ5-Avenasterin, Δ5,24-Stigmastadienol, Δ7-Stigmastenol, Δ7-Avenasterin, Erythrodiol und Uvaol.

In Tabelle 1 sind die Retentionszeiten relativ zu ß-Sitosterin für eine SE-52- und SE-54-Säule aufgeführt.

Die Abbildungen 1 und 2 zeigen die typischen Chromatogramme einiger Öle.

5.4.5.

Quantitative Bestimmung

5.4.5.1. Mit Hilfe des Rechensystems werden die Peak-Flächen von α-Cholestanol und der Sterine und Triterpen-Dialkohole berechnet. Dabei sind etwa auftretende Peaks von Verbindungen, die in Tabelle I nicht aufgeführt sind, nicht zu berücksichtigen (Ergosterin darf nicht berechnet werden). Der Responsefaktor von α-Cholestanol soll gleich 1 gesetzt werden.

5.4.5.2 Der Gehalt an den einzelnen Sterinen in mg/kg Fett wird nach folgender Formel berechnet:

image

Darin bedeuten:

Ax

=

Peakfläche des Sterins x in Computer-Counts,

As

=

Peakfläche von α-Cholestanol in Computer-Counts,

ms

=

zugesetzte Menge an α-Cholestanol in mg,

m

=

Menge der für die Bestimmung entnommenen Probe in g.

6.   ERGEBNISSE

6.1. Der Gehalt an den einzelnen Sterinen wird in mg/kg Öl angegeben, ihre Summe als „Gesamtsterine“.

Die Zusammensetzung der einzelnen Sterine sowie des Erythrodiols und des Uvaols wird mit einer Dezimalstelle angegeben.

Die Sterinzusammensetzung ist ohne Dezimalstelle anzugeben.

6.2. Der prozentuale Anteil jedes einzelnen Sterins errechnet sich aus dem Quotienten der Peakfläche des entsprechenden Peaks und der Summe der Peakflächen aller Sterine sowie des Erythrodiol und des Uvaols nach der Formel:

image

Darin bedeuten:

Ax

=

Peakfläche des Sterins x,

ΣA

=

Summe der Peakfläche aller Sterine.

6.3. Apparentes β-Sitosterin: Δ5-23-Stigmastadienol + Clerosterin + β-Sitosterin + Sitostanol + Δ5-Avenasterin + Δ5-24-Stigmastadienol.

6.4. Der prozentuale Anteil der Erythrodiols und Uvaols errechnet sich nach der Formel:

image

Darin bedeuten:

ΣA

=

Gesamtfläche von Sterin in Computer-Counts;

Er

=

Fläche des Erythrodiols in Computer-Counts;

Uv

=

Fläche des Uvaols in Computer-Counts;




Anlage

Bestimmung der linearen Strömungsgeschwindigkeit

In den auf Normalbedingungen eingestellten Gaschromatographen werden 1 bis 3 μl Methan (oder Propan) eingespritzt und bis zum Peak-Austritt (tM) gemessen.

Die lineare Strömungsgeschwindigkeit in cm/s ist durch die Beziehung L/tM definiert; dabei ist L die Länge der Säule in cm und tM die gemessene Zeit in Sekunden.



Table 1

Relative Retentionszeit der Sterine

Peak

Identifizierung

Relative Retentionszeit

SE 54

SE 52

1

Cholesterin

Δ-5-Cholesten-3ß-ol

0,67

0,63

2

Cholestanol

5α-Cholestan-3ß-ol

0,68

0,64

3

Brassicasterin

[24S]-24-Methyl-Δ-5,22-Cholestadien-3ß-ol

0,73

0,71

*

Ergosterin

[24S] 24 Methy Δ5-7-22 Cholestatrien 3ß-ol

0,78

0,76

4

24-Methylen-Cholesterin

24-Methylen-Δ-5,24-Cholestadien-3ß-o1

0,82

0,80

5

Campesterin

(24R)-24-Methyl-Δ-5-Cholesten-3ß-ol

0,83

0,81

6

Campestanol

(24R)-24-Methyl-Cholestan-3ß-ol

0,85

0,82

7

Stigmasterin

(24S)-24-Ethyl-Δ-5,22-Cholestadien-3ß-ol

0,88

0,87

8

Δ-7-Campesterin

(24R)-24-Methyl-Δ-7-Cholesten-3ß-ol

0,93

0,92

9

Δ-5,23-Stigmastadienol

(24R,S)-24-Ethyl-Δ-5,23-Cholestadien-3ß-ol

0,95

0,95

10

Clerosterin

(24S)-24-Ethyl-Δ-5,25-Cholestadien-3ß-ol

0,96

0,96

11

ß-Sitosterin

(24R)-24-Ethyl-Δ-5-Cholesten-3ß-ol

1,00

1,00

12

Sitostanol

24-Ethyl-Cholestan-3ß-ol

1,02

1,02

13

Δ-5-Avenasterin

(24Z)-24-ethylidene-Δ-Cholesten-3ß-ol

1,03

1,03

14

Δ-5-24-Stigmastadienol

(24R,S)-24-Ethyl-Δ-5,24-Cholestadien-3ß-ol

1,08

1,08

15

Δ-7-Stigmastenol

(24R,S)-24-Ethyl-Δ-7-Cholesten-3ß-ol

1,12

1,12

16

Δ-7-Avenasterin

(24Z)-24-Ethyliden-Δ-7-Cholesten-3ß-ol

1,16

1,16

17

Erythrodiol

5α Olean-12en-3ß28 diol

1,41

1,41

18

Uvaol

Δ12-Ursen-3ß28 diol

1,52

1,52

Abbildung 1

Gaschromatogramm der Sterin- und Triterpen-Dialkohol-Fraktion von Lampantöl (mit dem internen Standard versetzt)

image

Abbildung 2

Gaschromatogramm der Sterin- und Triterpen-Dialkohol-Fraktion von raffiniertem Olivenöl (mit dem internen Standard versetzt)

image

Abbildung 3

Dünnschichtplatte Oliventresteröl mit dem Bereich, der zur Bestimmung der Sterine und Triterpen-Dialkohole abgekratzt werden muss

image

1 – Squalen

2 – Triterpen- und aliphatische Alkohole

3 – Sterine und triterpenische Dialkohole

4 – Beginn und freie Fettsäuren

▼M26 —————

▼M21




ANHANG VII

BESTIMMUNG DES PROZENTUALEN GEHALTS AN 2-GLYCERINMONOPALMITAT

1.   GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

Diese Arbeitsvorschrift beschreibt das Analyseverfahren für die Bestimmung des prozentualen Gehalts an Palmitinsäure in 2-Stellung der Triglyceride mittels Bestimmung von 2-Glycerinmonopalmitat.

Die Methode eignet sich für bei Raumtemperatur (20 °C) flüssige pflanzliche Öle.

2.   PRINZIP

Die vorbereitete Olivenölprobe wird der Wirkung der Pankreaslipase ausgesetzt. Die hierdurch bewirkte partielle und spezifische Hydrolyse an den Positionen 1 und 3 des Triglyceridmoleküls ergibt ein 2-Monoglycerid. Der prozentuale Gehalt an 2-Glycerinmonopalmitat in der Monoglyceridfraktion wird nach Silylierung durch Kapillargaschromatografie bestimmt.

3.   GERÄTE UND LABORAUSSTATTUNG

3.1.

Erlenmeyerkolben, 25 ml

3.2.

Bechergläser, 100 ml, 250 ml und 300 ml

3.3.

Glassäule für Chromatografie, 21—23 mm Innendurchmesser, 400 mm Länge, mit gläsernem Frittenboden und Hahn

3.4.

Messkolben, 10, 50, 100 und 200 ml

3.5.

Rundkolben, 100 ml und 250 ml

3.6.

Rotationsverdampfer

3.7.

Zentrifugengläser mit konischem Boden, 10 ml, mit Schliffstopfen

3.8.

Zentrifuge für 10- und 100-ml-Gläser

3.9.

Thermostat, einstellbar auf 40 °C mit einer Genauigkeit von ± 0,5 °C

3.10.

Messpipetten, 1 ml und 2 ml

3.11.

Injektionsspritze, 1 ml

3.12.

Mikroliterspritze, 100 μl

3.13.

Trichter, 1 000 ml

3.14.

Kapillargaschromatograf mit „Cold-on-column“-Injektor zur Direkteinspritzung der Probe in die Säule und mit auf 1 °C genau einstellbarem Ofen

3.15.

„Cold-on-column“-Injektor zur Direkteinspritzung der Probe in die Säule

3.16.

Flammenionisationsdetektor und Elektrometer

3.17.

Für das Elektrometer geeigneter Integrator mit Schreiber, Ansprechzeit max. 1 Sekunde, variabler Papiervorschub

3.18.

Glaskapillarsäule oder Fused-silica-Säule, Länge 8—12 m, Innendurchmesser 0,25—0,32 mm, beschichtet mit Methylpolysiloxan oder Phenylmethylpolysiloxan 5 %, Schichtdicke 0,10—030 μm, verwendbar bis 370 °C

3.19.

Mikroliterspritze, 10 μl, mit gehärteter Nadel, Länge mindestens 7,5 cm, für Direkteinspritzung.

4.   REAGENZIEN

4.1.

Kieselgel mit einer Korngröße zwischen 0,063 und 0,200 mm (70/280 mesh), hergestellt wie folgt: Kieselgel in eine Porzellanschale geben, im Trockenschrank 4 Stunden bei 160 °C trocknen, anschließend im Exsikkator auf Raumtemperatur abkühlen lassen. Ein 5 % der Kieselgelmasse entsprechendes Volumen Wasser wie folgt zugeben: 152 g Kieselgel in einen 500-ml-Erlenmeyerkolben einwiegen, 8 g destilliertes Wasser zugeben, den Kolben verschließen und leicht schütteln, bis eine gleichmäßige Verteilung des Wassers erreicht ist. Vor der Verwendung mindestens 12 Stunden ruhen lassen.

4.2.

n-Hexan, zur Chromatografie

4.3.

Isopropanol

4.4.

Isopropanol, wässrige Lösung 1/1 (V/V)

4.5.

Pankreaslipase: Die verwendete Lipase muss eine Aktivität zwischen 2,0 und 10 Lipaseeinheiten je mg haben (Pankreaslipasen mit einer Aktivität zwischen 2 und 10 Einheiten je mg Enzym sind im Handel erhältlich).

4.6.

tris-Hydroxymethylaminomethan-Pufferlösung: 1 M wässrige Lösung durch Zusatz von konzentrierter HCl (1/1 V/V) auf pH 8 gebracht (durch Potenziometer überprüfen)

4.7.

Natriumcholat, Enzymqualität, 0,1 %ige wässrige Lösung (diese Lösung ist innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Herstellung zu verbrauchen)

4.8.

Calciumchlorid, 22 %ige wässrige Lösung

4.9.

Diethylether, zur Chromatografie

4.10.

Elutionsmittel: Gemisch von n-Hexan/Diethylether (87/13) (V/V)

4.11.

Natriumhydroxid, 12-Gew. %-Lösung

4.12.

Phenolphthalein, 1 %ige Lösung in Ethanol

4.13.

Trägergas: Wasserstoff oder Helium, zur Gaschromatografie

4.14.

Hilfsgase: Wasserstoff, Reinheit mindestens 99 %, frei von Feuchtigkeit und organischen Stoffen, und Luft, gleicher Reinheitsgrad, zur Gaschromatografie

4.15.

Silylierungsreagenz: Gemisch von Pyridin, Hexamethyldisilazan und Trimethylchlorsilan im Verhältnis 9/3/1 (V/V/V). (Gebrauchsfertige Lösungen sind im Handel erhältlich. Daneben gibt es auch andere Silylierungsreagenzien, z. B. bis-Trimethylsilyltrifluoracetamid + 1 % Trimethylchlorsilan, das mit gleichen Teilen wasserfreiem Pyridin gemischt werden muss.)

4.16.

Referenzproben: reine Monoglyceride oder Gemische von Monoglyceriden mit bekannter Zusammensetzung, die möglichst der Zusammensetzung der Probe ähnlich ist.

5.   VERFAHREN

5.1.   Vorbereiten der Probe

5.1.1.

Öle mit einem Gehalt an freien Säuren unter 3 % brauchen vor der Säulenchromatografie mit Kieselgel nicht neutralisiert zu werden. Öle mit einem Gehalt an freien Säuren über 3 % sind gemäß Ziffer 5.1.1.1 zu neutralisieren.

5.1.1.1.

50 g Öl und 200 ml n-Hexan in den 1 000 -ml-Trichter (3.13) geben. 100 ml Isopropanol und so viel 12 %ige Natriumhydroxidlösung (4.11) hinzufügen, wie dem Gehalt des Öls an freien Fettsäuren, zuzüglich 5 %, entspricht. Eine Minute lang kräftig schütteln, 100 ml destilliertes Wasser zugeben, erneut schütteln und absetzen lassen.

Nach dem Dekantieren die untere, die Seifen enthaltende Schicht sowie etwaige Zwischenschichten (Schleim, unlösliche Stoffe) entfernen. Die Hexanlösung des neutralisierten Öls mehrmals mit je 50—60 ml der Isopropanol/Wasserlösung (1/1 V/V) (4.4) waschen, bis die Rosafärbung des Phenolphthaleins verschwindet.

Den größten Teil des Hexans unter Vakuum (z. B. im Rotationsverdampfer) abdestillieren. Das Öl in einen 100-ml-Rundkolben (3.5) überführen und bis zur vollständigen Entfernung des Lösungsmittels unter Vakuum trocknen.

Nach diesem Verfahren muss der Säuregehalt des Öls unter 0,5 % liegen.

5.1.2.

1,0 g des wie beschrieben vorbereiteten Öls in einen 25-ml-Erlenmeyerkolben (3.1) geben und in 10 ml Elutionsmittel (4.10) lösen. Die Lösung vor der Kieselgelsäulenchromatografie mindestens 15 Minuten ruhen lassen.

Wenn die Lösung trüb ist, sollte sie zentrifugiert werden, um optimale Chromatografiebedingungen zu schaffen. (Es können gebrauchsfertige SPE-Kartuschen (500 mg) verwendet werden).

5.1.3.

Vorbereiten der Chromatografiesäule

Etwa 30 ml Elutionsmittel (4.10) in die Säule (3.3) geben, einen Wattebausch mit Hilfe des Glasstabs bis auf den Grund der Säule schieben; dabei die Luft herausdrücken.

In einem 100-ml-Becherglas 25 g Kieselgel (4.1) in etwa 80 ml Elutionsmittel suspendieren, dann mithilfe eines Trichters in die Säule geben.

Zur restlosen Überführung des Kieselgels in die Säule ist das Becherglas mit dem Elutionsmittel (4.10) zu spülen. Hahn öffnen und soviel Elutionsmittel ablaufen lassen, bis der Elutionsmittelspiegel etwa 2 mm über dem Kieselgel liegt.

5.1.4.

Säulenchromatografie

In einen 25-ml-Erlenmeyerkolben (3.1) wird genau 1,0 g der gemäß Ziffer 5.1 vorbereiteten Probe eingewogen.

Die Probe in 10 ml Elutionsmittel (4.10) auflösen und die Lösung in die gemäß Ziffer 5.1.3 vorbereitete Chromatografiesäule geben. Nicht umrühren.

Hahn öffnen und die Probenlösung bis zur Kieselgelschicht ablaufen lassen. Mit 150 ml Elutionsmittel eluieren. Die Durchlaufgeschwindigkeit auf 2 ml/Min. einstellen (so dass 150 ml die Säule in 60 bis 70 Minuten durchströmen).

Eluat in einem zuvor austarierten 250-ml-Rundkolben auffangen. Das Lösungsmittel unter Vakuum eindampfen und letzte Lösungsmittelspuren im Stickstoffstrom entfernen.

Den Rundkolben wiegen und den Extrakt berechnen.

(Bei Verwendung von gebrauchsfertigen Kieselgel-SPE-Kartuschen ist wie folgt vorzugehen:

1 ml der Lösung (5.1.2) in die mit 3 ml n-Hexan vorbereiteten Kartuschen geben.

Nach der Perkolation der Lösung mit 4 ml h-Hexan/Diethylether 9:1 (V/V) eluieren.

Das Eluat in einem 10-ml-Glas auffangen und im Stickstoffstrom bis zur Trockne eindampfen.

Die Pankreaslipase (5.2) auf den Rückstand einwirken lassen. Es ist wichtig, die Fettsäurezusammensetzung vor und nach dem Durchlaufen der SPE-Kartusche zu überprüfen).

5.2.   Hydrolyse durch Pankreaslipase

5.2.1.

0,1 g des gemäß Ziffer 5.1 zubereiteten Öls in ein Zentrifugenglas einwiegen. 2 ml Pufferlösung (4.6), 0,5 ml Natriumcholatlösung (4.7) und 0,2 ml Calciumchloridlösung zugeben und nach jeder Zugabe gut schütteln. Das Glas mit dem Schliffstopfen verschließen und bei 40 + 0,5 °C in den Thermostaten stellen.

5.2.2.

20 mg Lipase zugeben, vorsichtig schütteln (Befeuchten des Stopfens vermeiden) und das Glas genau 2 Minuten in den Thermostaten stellen. Herausnehmen, genau 1 Minute kräftig schütteln und abkühlen lassen.

5.2.3.

1 ml Diethylether zugeben, das Glas verschließen und kräftig schütteln, dann zentrifugieren und die Etherlösung mithilfe einer Mikroliterspritze in ein sauberes und trockenes Glas überführen.

5.3.   Zubereitung der silylierten Derivate und Vorbereitung der Gaschromatografie

5.3.1.

Mithilfe einer Mikroliterspritze 100 μl der Lösung (5.2.3.) in ein 10-ml-Zentrifugenglas mit konischem Boden geben.

5.3.2.

Das Lösungsmittel im schwachen Stickstoffstrom austreiben, 200 μl Silylierungsreagenz (4.15) zugeben, das Glas verschließen und 20 Minuten ruhen lassen.

5.3.3.

Nach 20 Minuten 1 bis 5 ml n-Hexan (je nach Chromatografiebedingungen) zugeben; die erhaltene Lösung ist bereit für die Gaschromatografie.

5.4.   Gaschromatografie

Betriebsbedingungen:

 Injektortemperatur („On-column-Injektor“) unter dem Siedepunkt des Lösungsmittels (68 °C),

 Detektortemperatur: 350 °C,

 Säulentemperatur: Temperaturprogramm des Ofens: 1 Minute 60 °C, dann Erhöhung um 15 °C pro Minute bis auf 180 °C, dann um 5 °C pro Minute bis auf 340 °C, dann 13 Minuten 340 °C,

 Trägergas: Wasserstoff oder Helium, mit für die Auflösung gemäß Abbildung 1 geeigneter linearer Strömungsgeschwindigkeit. Die Retentionszeit des Triglycerids C54 muss 40 ± 5 Minuten betragen (siehe Abbildung 2). (Die hier vorgeschlagenen Arbeitsbedingungen sind Anhaltspunkte. Bei der Durchführung der Analyse sind sie so zu optimieren, dass die gewünschte Auflösung erzielt wird. Die Höhe des 2-Glycerinmonopalmitat-Peaks muss mindestens 10 % der Skala des Schreibers entsprechen.)

 Einspritzmenge: 0,5—1 μl der (5 ml) n-Hexanlösung (5.3.3).

5.4.1.   Identifizierung der Peaks

Die einzelnen Monoglyceride werden auf der Grundlage der erhaltenen Retentionszeiten bestimmt, die mit den Retentionszeiten von unter den gleichen Bedingungen analysierten Standardmischungen von Monoglyceriden verglichen werden.

5.4.2.   Quantitative Bestimmung

Die einzelnen Peakflächen werden mithilfe eines elektronischen Integrators berechnet.

6.   DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE

Der prozentuale Gehalt an Glycerinmonopalmitat errechnet sich aus dem Quotienten der Peakfläche des entsprechenden Peaks und der Summe der Peakflächen aller Monoglyceride (vgl. Abbildung 2) nach folgender Formel:

Glycéryl monopalmitate (%):

image

(Glycéril monopalmitate = Glycerinmonopalmitat)

Dabei ist:

Ax

=

Peakfläche von Glycerinmonopalmitat

ΣA

=

Summe der Peakflächen aller Monoglyceride

Das Ergebnis wird mit einer Dezimalstelle angegeben.

7.   ANALYSEBERICHT

Im Analysebericht ist Folgendes anzugeben:

 Verweis auf diese Methode,

 alle für die vollständige Identifizierung der Probe erforderlichen Angaben,

 Analyseergebnis,

 jede Abweichung von dieser Methode aufgrund einer Entscheidung der Beteiligten oder aus anderen Gründen,

 Angaben zum Labor, Analysedatum und Unterschrift der für die Analyse verantwortlichen Personen.

Abbildung 1

Chromatogramm der Produkte der Silylierungsreaktion, die durch Einwirkung der Lipase auf ein raffiniertes Olivenöl mit 20 %igem Zusatz an verestertem Öl (100 %) gewonnen wurden

image

Erläuterung: Acides gras libres = freie Fettsäuren; Huile d’olive raffinée + 20 % huile estérifiée = raffiniertes Olivenöl + 20 % verestertes Öl; 1-2 monopalmitoléine = 1-2 Monopalmitolein; 1-2 monopalmitine = 1-2 Monopalmitin; 1-2- monoC18 insat. = 1-2 MonoC18 unges.; Squalene = Squalen.

Abbildung 2

Chromatogramm von:

A)

Olivenöl, nicht verestert; nach Lipase; nach Silylierung; unter diesen Bedingungen (Kapillarsäule 8—12 m) wird die Wachsfraktion gleichzeitig mit der Diglyceridfraktion oder kurze Zeit später eluiert.

Nach der Lipase darf der Triglyceridgehalt 15 % nicht übersteigen.

image

Erläuterung:

1

=

Freie Fettsäuren

2

=

Monoglyceride

3

=

Diglyceride

4

=

Triglyceride

*

=

2-Monopalmitin

**

=

Triglycerid C54

Chromatogramm von:

B)

verestertem Öl nach Lipase; nach Silylierung; unter diesen Bedingungen (Kapillarsäule 8—12 m) wird die Wachsfraktion gleichzeitig mit der Diglyceridfraktion oder kurze Zeit später eluiert.

Nach der Lipase darf der Triglyceridgehalt 15 % nicht übersteigen.

image

Erläuterung:

1

=

Freie Fettsäuren

2

=

Monoglyceride

3

=

Diglyceride

4

=

Triglyceride

*

=

2-Monopalmitin

**

=

Triglycerid C54

8.   ANMERKUNGEN

HERSTELLUNG DER LIPASE

Lipasen mit ausreichender Aktivität sind im Handel erhältlich. Sie können aber auch im Labor wie folgt hergestellt werden:

5 kg frisches Schweinepankreas auf 0 °C abkühlen. Das umhüllende feste Fett und die anhängenden Gewebe entfernen und Pankreas im Mixer zu einem flüssigen Brei zerkleinern. Diesen Brei 4 bis 6 Stunden mit 2,5 l wasserfreiem Aceton rühren, anschließend zentrifugieren. Den Rückstand noch dreimal mit dem gleichen Volumen Aceton, dann zweimal mit einer Mischung von Aceton und Diethylether 1:1 (V/V) und zweimal mit Diethylether extrahieren.

Den Rückstand 48 Stunden im Vakuum trocknen, bis ein stabiles Pulver entsteht, das vor Feuchtigkeit geschützt im Kühlschrank aufbewahrt werden sollte.

PRÜFUNG DER LIPASEAKTIVITÄT

Durch Rühren (10 Min.) eines Gemischs von 165 ml Gummiarabikumlösung (100 g/l), 15 g gemahlenem Eis und 20 ml neutralisiertem Olivenöl mit einem geeigneten Rührgerät eine Ölemulsion herstellen.

10 ml dieser Emulsion in ein 50-ml-Becherglas geben, anschließend 0,3 ml Natriumcholatlösung (0,2 g/ml) und 20 ml destilliertes Wasser hinzufügen.

Das Becherglas bei 37 °C in einen Thermostaten stellen; die Elektroden des pH-Meters und den Spiralrührer einsetzen.

Mit Hilfe einer Bürette tropfenweise 0,1 N Natriumhydroxidlösung hinzufügen bis zu einem pH-Wert von 8,3.

Eine ausreichende Menge der wässrigen Lipasesuspension (0,1 g/ml Lipase) hinzufügen. Sobald das pH-Meter 8,3 anzeigt, die Stoppuhr anstellen und Natriumhydroxidlösung so zutropfen lassen, dass der pH-Wert bei 8,3 gehalten wird. Das Volumen der pro Minute verbrauchten Lösung notieren.

Die Werte in ein Koordinatensystem eintragen, und zwar die Zeitablesungen als Abszisse und die Anzahl ml 0,1 N Alkalilösung zur Aufrechterhaltung eines konstanten pH-Werts als Ordinate. Dabei muss sich eine Gerade ergeben.

Die Lipaseaktivität, ausgedrückt als Lipaseeinheiten je mg, wird mit folgender Formel angegeben:

image

Dabei ist:

A

die Aktivität in Lipaseeinheiten/mg

V

die Anzahl der pro Minute verbrauchten Milliliter 0,1 N Natriumhydroxidlösung (berechnet aus der grafischen Darstellung)

N

die Normalität der Natriumhydroxidlösung

m

das Gewicht der Lipaseprobe in mg.

Die Lipaseeinheit wird als die Menge Enzym definiert, die 10 Mikroäquivalente Säure pro Minute freisetzt.

▼M20 —————

▼M25




ANHANG IX

UV-SPEKTROPHOTOMETRISCHE ANALYSE

VORWORT

Die spektrophotometrische Analyse im Ultraviolettlicht kann Angaben über die Qualität eines Fettes, seine Haltbarkeit und die infolge technologischer Verfahren eingetretenen Veränderungen erbringen.

Die Absorption bei den in dem Verfahren vorgesehenen Wellenlängen ist bedingt durch konjugierte Dien- und Trien-Systeme. Die Absorption als spezifische Extinktion E 1 % 1 cm angegeben (Extinktion einer 1%-igen Lösung des Fettes in dem vorgeschriebenen Lösungsmittel bei einer Schichtdicke von 1 cm). Sie wird üblicherweise als K bezeichnet (auch Extinktionskoeffizient genannt).

1.   ANWENDUNGSBEREICH

Das Verfahren beschreibt die Durchführung der spektrophotometrischen Untersuchung von Olivenöl (wie in der Anlage beschrieben) im Ultraviolettlicht.

2.   PRINZIP

Das zu untersuchende Fett wird in dem vorgeschriebenen Lösungsmittel gelöst und die Extinktion der Lösung bei den vorgeschriebenen Wellenlängen im Vergleich zum reinen Lösungsmittel bestimmt. Die spezifischen Extinktionen werden mit Hilfe der abgelesenen spektrophotometrischen Werte errechnet. Die spezifische Absorption bei 232 nm und 268 nm in Isooktan oder 232 nm und 270 nm in Cyclohexan bei einer Konzentration von 1 g/100 ml in einer 10-mm-Küvette wird errechnet.

3.   GERÄTE

3.1.

Spektrophotometer zur Messung der Extinktion im UV-Licht zwischen 220 und 360 nm mit der Möglichkeit, einzelne nanometrische Einheiten abzulesen. Es wird empfohlen, vor der Verwendung die Wellenlängen- und Absorptionsskalen des Spektrometers wie folgt zu überprüfen.

3.1.1.  Wellenlängenskala: Zur Überprüfung der Wellenlängenskala kann ein holmiumoxidhaltiges optisches Glasfilter, welches deutlich getrennte Absorptionsbänder aufweist, als Referenzmaterial verwendet werden. Das Referenzmaterial dient der Überprüfung und Kalibrierung der Wellenlängenskala von Spektrophotometern im sichtbaren und UV-Wellenlängenbereich mit einer nominellen spektralen Bandbreite von 5 nm oder weniger. Das Holmiumglasfilter wird im Absorptionsmodus im Wellenlängenbereich von 640 bis 240 nm gegen eine Leerküvette gemessen. Für jede spektrale Bandbreite (0,10-0,25-0,50-1,00-1,50-2,00 und 3,00) wird eine Basislinienkorrektur mit einem leeren Küvettenhalter vorgenommen. Die Wellenlängen der Spektralbänder sind im Zertifikat des Referenzmaterials in ISO 3656 aufgeführt.

3.1.2.  Absorptionsskala: Zur Überprüfung der Absorptionsskala kann ein Referenzmaterial verwendet werden, das aus vier Lösungen von Kaliumdichromat in Perchlorsäure in vier UV-Quarzküvetten besteht, um die Linearität und photometrische Genauigkeit im Ultraviolettlicht zu messen. Die mit Kaliumdichromat gefüllten Küvetten (40 mg/ml, 60 mg/ml, 80 mg/ml und 100 mg/ml) werden gegen eine mit Perchlorsäure gefüllte Küvette gemessen. Die Netto-Absoptionswerte sind im Zertifikat des Referenzmaterials in ISO 3656 aufgeführt.

3.2.

Rechteckige Quarzküvetten mit Deckel und einer optischen Länge von 1 cm. Die Extinktionen der mit Wasser oder einem anderen geeigneten Lösungsmittel gefüllten Küvetten dürfen nicht mehr als 0,01 Einheiten voneinander abweichen.

3.3.

25-ml-Messkolben.

3.4.

Analysenwaage, Ablesegenauigkeit 0,0001 g.

4.   REAGENZIEN

Alle Reagenzien müssen analysenrein sein, sofern nicht anders angegeben.

Lösungsmittel: Isooktan (2,2,4-Trimethylpentan) für die Messung bei 232 nm und 268 nm oder Cyclohexan für die Messung bei 232 nm und 270 nm, mit einer Absorption kleiner als 0,12 bei 232 nm und kleiner als 0,05 bei 250 nm gegen destilliertes Wasser, gemessen in 10-mm-Küvetten.

5.   VERFAHREN

5.1.

Die zu untersuchende Probe muss absolut homogen und frei von suspendierten Verunreinigungen sein. Die bei Raumtemperatur flüssigen Öle werden bei einer Temperatur von etwa 30 °C über Papier filtriert. Die festen Fette werden homogenisiert und bei einer Temperatur von nicht höchstens 10 °C über ihrem Schmelzpunkt filtriert.

5.2.

Etwa 0,25 g der so vorbereiteten Probe in einen 25-ml-Messkolben einwiegen (auf 1 mg genau), mit dem vorgeschriebenen Lösungsmittel auffüllen und homogenisieren. Die so hergestellte Lösung muss absolut klar sein. Wenn die Lösung trüb ist oder Verunreinigungen enthält, muss schnell über Papier filtriert werden.

5.3.

Mit der so hergestellten Lösung wird eine Küvette gefüllt und die Extinktion bei der entsprechenden Wellenlänge zwischen 232 und 276 nm gemessen, wobei das Lösungsmittel als Referenzlösung verwendet wird.

Die abgelesenen Extinktionen müssen im Bereich von 0,1 bis 0,8 liegen; andernfalls müssen die Messungen unter Verwendung von entsprechend stärker konzentrierten oder verdünnten Lösungen wiederholt werden.

ANMERKUNG: Es ist gegebenenfalls nicht notwendig, die Absorption über den gesamten Wellenlängenbereich zu messen.

6.   ABFASSUNG DER ERGEBNISSE

6.1.

Angegeben werden die bei den verschiedenen Wellenlängen bestimmten spezifischen Extinktionen (Extinktionskoeffizienten), die wie folgt zu berechnen sind:

image

Dabei bedeuten:

Κλ

=

die spezifische Extinktion (Extinktionskoeffizient) bei der Wellenlänge λ,

Ελ

=

die bei der Wellenlänge λ gemessene Extinktion;

c

=

die Konzentration der Lösung in g/100 ml;

s

=

die Länge der Quarzküvetten in cm.

Die Ergebnisse werden mit zwei Dezimalstellen angegeben.

6.2.

Veränderung der spezifischen Extinktion (ΔΚ)

Die spektrophotometrische Untersuchung von Olivenöl nach dem amtlichen Verfahren der Rechtsvorschriften der Union sieht auch die Bestimmung der Veränderung des Absolutwerts der spezifischen Extinktion (ΔΚ) gemäß folgender Formel vor:

image

Dabei ist Km die spezifische Extinktion bei der Wellenlänge m, der Wellenlänge für die maximale Absorption je nach verwendetem Lösungsmittel: 270 für Cyclohexan und 268 für Isooktan.




Anhang I



MERKMALE VON OLIVENÖLEN

Kategorie

Fettsäuremethylester (FAME) und Fettsäureethylester (FAEE)

Säuregehalt (%) (*)

Peroxidzahl mEq 02/kg (*)

Wachse mg/kg (**)

2-Gglycerinmonopalmitat (%)

Stigmastadien mg/kg (1)

ECN42- Differenz zwischen HPLC- Messwert und theoretischer Berechnung

K232 (*)

K270 (*) „K 270 or K 268 (5)

Delta-K (*) (5)

Sensorische Prüfung Fehlermedian (*)

Sensorische Prüfung Fruchtigkeitsmedian (Mf) (*)

1.

Natives Olivenöl extra

Σ FAME + FAEE ≤75 mg/kg oder 75 mg/kg <Σ FAME + FAEE ≤150 mg/kg und (FAEE/FAME) ≤1,5

≤ 0,8

≤ 20

≤ 250

≤ 0,9 if total palmitic acid % ≤ 14 %

≤ 0,10

≤ 0,2

≤ 2,50

≤ 0,22

≤ 0,01

Md = 0

Mf > 0

1,0 if total palmitic acid % > 14 %

2.

Natives Olivenöl

≤ 2,0

≤ 20

≤ 250

≤ 0,9 if total palmitic acid % ≤ 14 %

≤ 0,10

≤ 0,2

≤ 2,60

≤ 0,25

≤ 0,01

Md ≤ 3,5

Mf > 0

≤ 1,0 if total palmitic acid % > 14%

3.

Lampantöl

> 2,0

≤ 300 (3)

≤ 0,9 if total palmitic acid % ≤ 14 %

≤ 0,50

≤ 0,3

Md > 3,5 (2)

≤ 1,1 if total palmitic acid % > 14%

4.

Raffiniertes Olivenöl

≤ 0,3

≤ 5

≤ 350

≤ 0,9 if total palmitic acid % ≤ 14 %

≤ 0,3

≤ 1,10

≤ 0,16

≤ 1,1 if total palmitic acid % > 14%

5.

Olivenöl bestehend aus raffinierten und nativen Olivenölen

≤ 1,0

≤ 15

≤ 350

≤ 0,9 if total palmitic acid % ≤ 14 %

≤ 0,3

≤ 0,90

≤ 0,15

≤ 1,0 if total palmitic acid % > 14%

6.

Rohes Oliventresteröl

> 350 (4)

≤ 1,4

≤ 0,6

7.

Raffiniertes Oliventresteröl

≤ 0,3

≤ 5

> 350

≤ 1,4

≤ 0,5

≤ 2,00

≤ 0,20

8.

Oliventresteröl

 

≤ 1,0

≤ 15

> 350

≤ 1,2

≤ 0,5

≤ 1,70

≤ 0,18

(1)   Summe der mittels Kapillarsäule (nicht) abtrennbaren Isomere.

(2)   Oder wenn der Fehlermedian höchstens 3,5 beträgt und der Fruchtigkeitsmedian gleich 0 ist.

(3)   Öl mit einem Wachsgehalt zwischen 300 mg/kg und 350 mg/kg wird als Lampantöl eingestuft, wenn der Gesamtgehalt an aliphatischen Alkoholen höchstens 350 mg/kg oder der Gehalt an Erytrodiol und Uvaol höchstens 3,5 % beträgt.

(4)   Öl miteinem Wachsgehalt zwischen 300 mg/kg und 350 mg/kg wird als rohes Oliventresteröl eingestuft, wenn der Gesamtgehalt an aliphatischen Alkoholen über 350 mg/kg und der Gehalt an Erytrodiol und Uvaol über 3,5 % beträgt.

(5)   K 270 bei Lösungsmittel Cyclohexan, K 268 bei Lösungsmittel Isooktan.

▼B




ANHANG XA

GASCHROMATOGRAPHISCHE ANALYSE DER FETTSÄUREMETHYLESTER

1.   ANWENDUNGSBEREICH

Diese Norm enthält allgemeine Anweisungen zur Anwendung der Gaschromatographie mit gepackten Säulen oder mit Kapillarsäulen zur Bestimmung der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung einer Mischung von Fettsäuremethylestern, die nach dem in Anhang XB beschriebenen Verfahren hergestellt wurden.

Das Verfahren eignet sich nicht für polymerisierte Fettsäuren.

2.   REAGENZIEN.

2.1.   Trägergas

Inertgas (Stickstoff, Helium, Argon, Wasserstoff usw.), vollständig getrocknet und mit einem Sauerstoffgehalt unter 10 mg/kg.

Anmerkung 1:

Der ausschließlich in Kapillarsäulen als Trägergas verwendete Wasserstoff kann die Analysengeschwindigkeit verdoppeln, ist aber gefährlich. Sicherheitsvorrichtungen sind verfügbar.

2.2.   Hilfsgase

2.2.1.

Wasserstoff (Reinheit über 99,9 %), frei von organischen Verunreinigungen.

2.2.2.

Luft oder Sauerstoff, frei von organischen Verunreinigungen.

2.3.   Referenzstandard

Eine Mischung aus reinen Fettsäuremethylestern oder die Methylester eines Fetts mit bekannter Zusammensetzung, die möglichst der Zusammensetzung des zu analysierenden Fetts ähnlich sind.

Eine Oxidation der mehrfach ungesättigten Fettsäuren muß vermieden werden.

3.   GERÄTE

Die vorliegenden Instruktionen gelten für die übliche Ausrüstung für die Gaschromatographie mit gepackter Säule oder Kapillarsäule und Flammenionisationsdetektor. Jedes Gerät, das die in 4.1.2 beschriebene Leistung und Trennung erbringt, ist geeignet.

3.1.   Gaschromatograph

Der Gaschromatograph muß über folgende Bestandteile verfügen:

3.1.1.   Einspritzsystem

Verwendet wird ein Einspritzsystem entweder in Verbindung

a) mit gepackten Säulen und möglichst geringem Totvolumen (es muß in diesem Fall auf Temperaturen erhitzt werden können, die um 20—50 °C über der Säulentemperatur liegen) oder

b) mit Kapillarsäulen. In diesem Fall muß das Einspritzsystem speziell für diese Säulen vorgesehen sein. Es kann das Split-System oder das System der splitlosen „On Column“-Injektion sein.

Anmerkung 2:

Sind Fettsäuren mit weniger als 16 Kohlenstoffatomen nicht vorhanden, so kann ein Injektor mit beweglicher Nadel verwendet werden.

3.1.2.   Ofen

Der Ofen sollte so ausgelegt sein, daß die Säule auf mindestens 260 °C aufgeheizt und die Temperatur bei gepackten Säulen auf 1 °C und bei Kapillarsäulen auf 0,1 °C genau konstant gehalten werden kann. Letztere Bedingung ist vor allem dann wichtig, wenn eine „Fused Silica“-Säule verwendet wird.

In jedem Fall, besonders aber bei Fettsäuren mit weniger als 16 Kohlenstoffatomen, wird eine Heizung mit Temperaturprogramm empfohlen.

3.1.3.   Gepackte Säule

3.1.3.1.

Säule aus einem Material, das unempfindlich ist gegenüber den zu analysierenden Substanzen (z. B. Glas oder rostfreier Stahl).

Größe der Säule:

a) Länge: 1—3 m. Eine relativ kurze Säule sollte verwendet werden, wenn langkettige Fettsäuren (über C20) vorkommen. Bei der Analyse von Säuren mit 4 oder 6 Kohlenstoffatomen wird eine 2 m lange Säule empfohlen;

b) Innendurchmesser: 2—4 mm.

Anmerkung 3:

Sind mehrfach ungesättigte Bestandteile mit mehr als drei Doppelbindungen vorhanden, so können sie in einer Säule aus rostfreiem Stahl zersetzt werden.

Anmerkung 4:

Es kann ein System mit zwei gepackten Säulen verwendet werden.

3.1.3.2.

Füllung, bestehend aus folgenden Bestandteilen:

a)  Trägermaterial: Mit Säure gewaschenes und silanisiertes Kieselgur oder sonstiges geeignetes neutrales Trägermaterial mit einem engen Korngrößenbereich (Schwankungsbereich 25 μm innerhalb der Grenzwerte von 125 bis 200 μm), wobei die durchschnittliche Korngröße auf den Innendurchmesser der Säule abgestimmt wird.

b)  Stationäre Phase: Polare Flüssigkeit vom Typ Polyester (z. B. ►C2  Diethylenglykolpolysuccinat ◄ , Butandiolpolysuccinat, Ethylenglykolpolyadipat usw.), Cyanosilicone oder sonstige Flüssigkeiten, die die erforderliche chromatographische Trennung ermöglichen (siehe Ziffer 4). Die stationäre Phase sollte 5—20 % (m/m) der Füllung ausmachen. Für bestimmte Trennungen kann eine nichtpolare stationäre Phase verwendet werden.

3.1.3.3.

Vorbereitung der Säule

Nachdem die Säule vom Detektor getrennt worden ist, den Ofen allmählich auf 185 °C aufheizen und einen Inertgasstrom von 20—60 ml/min mindestens 16 Stunden bei 185 °C sowie weitere 2 Stunden bei 195 °C durch die frisch hergestellte Säule leiten.

3.1.4.   Kapillarsäule

3.1.4.1.

Kapillare aus einem Material, das nicht mit den zu analysierenden Stoffen reagiert (üblicherweise Glas oder „Fused Silica“). Der Innendurchmesser sollte zwischen 0,2 und 0,8 mm liegen. Die Innenflächen müssen vor dem Auftragen der stationären Phase einer geeigneten Behandlung unterzogen werden (beispielsweise Oberflächenvorbereitung, Desaktivierung). In den meisten Fällen ist eine Länge von 25 m ausreichend.

3.1.4.2.

Die stationäre Phase ist üblicherweise vom Typ Polyglykol (Polyethylenglykol 20 000 ), Polyester (Butandiolpolysuccinat) oder polarem Polysiloxan (Cyanosilicon). Vernetzte (cross linked) Säulen sind geeignet.

Anmerkung 5:

Bei Verwendung von polaren Polysiloxanen können bei der Identifizierung und Trennung von Linolensäure und C20-Säuren Schwierigkeiten auftreten.

Die Beschichtung sollte dünn, beispielsweise nur 0,1 bis 0,2 μm, sein.

3.1.4.3.

Einbau und Vorbereitung der Säule

Beim Einbau der Kapillarsäule müssen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, wie Anordnung der Säule im Ofen (Träger), Auswahl und Zusammenbau der Verbindungsstücke (Abdichtung), Ausrichten der Säulenenden in dem Einspritzsystem und im Detektor (Verringerung von Totvolumen), getroffen werden. Die Säule wird mit dem Trägergasstrom gespült (z. B. bei einer Säulenlänge von 25 m und einem Innendurchmesser von 0,3 mm mit 0,3 bar (30 kPa)).

Zur Vorbereitung der Säule wird das Temperaturprogramm des Ofens auf 3 °C/min eingestellt und die Säule, ausgehend von der Raumtemperatur, auf eine Temperatur von 10 °C unter der Zersetzungsgrenze der stationären Phase erhitzt. Diese Ofentemperatur wird 1 Stunde beibehalten, bis die Grundlinie stabilisiert ist. Dann auf 180 °C zurückschalten und unter isothermen Bedingungen weiterarbeiten.

Anmerkung 6:

Entsprechend vorbehandelte Fertigsäulen können im Handel bezogen werden.

3.1.5.

Der Detektor sollte auf eine höhere Temperatur als die Säulentemperatur erhitzt werden können.

3.2.   Spritze

Die Spritze sollte eine maximale Kapazität von 10 μl und eine Graduierung in 0,1 μl haben.

3.3.   Schreiber

Wird die von dem Schreiber aufgezeichnete Kurve zur Berechnung der Zusammensetzung der analysierten Mischung verwendet, so wird ein mit dem verwendeten Gerät kompatibler Schreiber von hoher Präzision benötigt. Der Schreiber sollte folgende Merkmale aufweisen:

a) Ansprechgeschwindigkeit unter 1,5 s, vorzugsweise 1 s (die Ansprechgeschwindigkeit ist die Zeit, die der Schreiber benötigt, um nach plötzlicher Auslösung eines Signals (100 %) von 0 % auf 90 % auszuschlagen);

b) Papierbreite mindestens 20 cm;

c) Vorschubgeschwindigkeit einstellbar zwischen 0,4 und 2,5 cm/min.

3.4.   Integrator oder Rechner (fakultativ)

Eine schnelle und genaue Berechnung ist mit Hilfe eines elektronischen Integrators oder Rechners möglich, der eine lineare Reaktion bei angemessener Empfindlichkeit liefern soll. Dabei muß die Korrektur bei Abweichungen von der Grundlinie zufriedenstellend sein.

4.   VERFAHREN

Die in 4.1 bis 4.3 beschriebenen Verfahren beziehen sich auf den Gebrauch eines Flammenionisationsdetektors.

Alternativ kann auch ein Gaschromatograph mit einem Katharometer-Detektor (der auf dem Prinzip der Änderungen der Wärmeleitfähigkeit beruht) verwendet werden. In diesem Fall müssen die Betriebsbedingungen entsprechend Ziffer 6 geändert werden.

4.1.   Versuchsbedingungen

4.1.1.   Ermittlung der optimalen Betriebsbedingungen

4.1.1.1.

Gepackte Säule

Bei der Ermittlung der Versuchsbedingungen müssen folgende Variablen berücksichtigt werden:

a) Länge und Durchmesser der Säule;

b) Art und Menge der stationären Phase;

c) Säulentemperatur;

d) Trägergasstrom;

e) erforderliche Trennleistung;

f) Größe der zu untersuchenden Probe, die so ausgewählt sein muß, daß Detektor und Elektrometer eine lineare Anzeige ergeben;

g) Analysendauer.

Im allgemeinen führen die in den Tabellen 1 und 2 genannten Werte zu dem gewünschten Ergebnis, d. h. mindestens 2 000 theoretische Böden pro Meter Säulenlänge für Methylstearat und dessen Elution innerhalb von 15 Minuten.

Sofern die Geräte es erlauben, sollte das Einspritzsystem etwa 200 °C und der Detektor mindestens genauso heiß wie die Säule sein.

Im allgemeinen liegt das Verhältnis der Strömungsgeschwindigkeit des Wasserstoffs für den Flammenionisationsdetektor und der des Trägergases zwischen 1:2 und 1:1 je nach Säulendurchmesser. Der Sauerstoffstrom beträgt etwa das 5- bis 10-fache des Wasserstoffstroms.



Tabelle 1

Innendurchmesser der Säule in mm

Trägergasstrom in ml/min

2

15 bis 25

3

20 bis 40

4

40 bis 60



Tabelle 2

Konzentration der stationären Phase in % (m/m)

Säulentemperatur in °C

5

175

10

180

15

185

20

185

4.1.1.2.

Kapillarsäule

Die Eigenschaften der Kapillarsäule, nämlich Leistungsfähigkeit und Durchlässigkeit, bedingen, daß die Trennung der Bestandteile und die Analysendauer weitgehend von der Strömungsgeschwindigkeit des Trägergases in der Säule abhängen. Daher ist eine Optimierung der Betriebsbedingungen durch Einwirkung auf deren Parameter (einfacher ausgedrückt: auf den Druckverlust der Säule) notwendig, je nachdem, ob eine bessere Trennung oder eine schnellere Analyse gewünscht wird.

4.1.2.   Bestimmung der Zahl der theoretischen Böden (Leistungsfähigkeit) und der Auflösung (siehe Abbildung 1)

Die Analyse wird mit einer Mischung aus etwa gleichen Teilen Methylstearat und Methyloleat (beispielsweise Methylestern der Kakaobutter) durchgeführt.

Die Säulentemperatur und der Trägergasstrom sind so zu wählen, daß das Maximum des Methylstearat-Peaks etwa 15 Minuten nach dem Lösungsmittelpeak aufgezeichnet wird. Dabei muß eine ausreichende Menge Methylestermischung verwendet werden, damit der Methylstearat-Peak etwa Dreiviertel des vollen Skalenanschlags erreicht.

Die Zahl der theoretischen Böden n wird nach folgender Formel berechnet:

image

Die Auflösung R wird berechnet nach der Formel:

image

Dabei sind:

dr(I) = die Retention in Millimetern, vom Start des Chromatogramms bis zum Maximum des Methylstearat-Peaks;

ω(I) + ω(II) = die Breite des Methylstearat- bzw. Methyloleat-Peaks in Millimeters, gemessen zwischen den Schnittpunkten der Wendetangenten mit der Grundlinie;

Δ = die Entfernung zwischen den Maxima des Methylstearat- und des Methyloleat-Peaks in Millimetern.

▼C1

Der Auflösungsindex Ir wird berechnet nach der Formel:

image

Dabei sind:

a = Höhe des kleinsten Peaks, gemessen von der Grundlinie;

b = Höhe des niedrigsten Punktes im Tal zwischen den beiden angrenzenden Peaks, gemessen von der Grundlinie.

▼B

image Abbildung 1 Chromatogramm zur Bestimmung der Zahl der theoretischen Böden (Leistungsfähigkeit) und der Auflösung

Die Betriebsbedingungen sind so zu wählen, daß sich für Methylstearat wenigstens 2 000 theoretische Böden pro Meter Säule ergeben und eine Auflösung von wenigstens 1,25 erreicht wird.

4.2.   Zu untersuchende Probe

Mit Hilfe der Spritze (3.2) werden 0,1 bis 2 μl der nach Anhang XB hergestellten Methylester auf die Säule gespritzt. Sind die Ester nicht gelöst, so sind 100 mg/ml in chromatographisch reinem Heptan zu lösen und davon etwa 0,1 bis 1 μl einzuspritzen.

Müssen Bestandteile bestimmt werden, die lediglich in Spuren vorkommen, so kann die Probengröße gesteigert werden (bis zum Zehnfachen).

4.3.   Analyse

Im allgemeinen soll unter den in 4.1.1 beschriebenen Bedingungen gearbeitet werden. Es kann jedoch mit einer niedrigeren Säulentemperatur gearbeitet werden, wenn eine Bestimmung von Fettsäuren mit weniger als 12 Kohlenstoffatomen erforderlich ist. Bei der Bestimmung von Fettsäuren mit mehr als 20 Kohlenstoffatomen kann die Temperatur erhöht werden. In beiden Fällen kann auch mit Temperaturprogramm gearbeitet werden. Beispiel: Enthält die Probe Fettsäuremethylester mit weniger als 12 Kohlenstoffatomen, so wird die Probe bei 100 °C (oder bei 50—60 °C falls Buttersäure vorkommt) eingespritzt und die Temperatur sofort mit einer Anstiegsrate von 4—8 °C/min bis zum Optimum erhöht. In manchen Fällen können die beiden Verfahren kombiniert werden.

Nach dem programmierten Aufheizen wird die Elution bei gleichbleibender Temperatur fortgesetzt, bis alle Bestandteile eluiert sind. Verfügt das Gerät über keine programmierbare Heizung, so ist bei zwei festliegenden Temperaturen zwischen 100 °C und 195 °C zu arbeiten. Gegebenenfalls ist es ratsam, die Analyse mit zwei Phasen von unterschiedlicher Polarität durchzuführen, um die Abwesenheit von verdeckten Peaks beispielsweise bei gleichzeitigem Vorkommen von C18:3 und C20:0 oder C18:3 und C18:2 konjugiert, sicherzustellen.

4.4.   Herstellung von Referenzchromatogrammen und Referenzkurven

Die Referenz-Standardmischung (2.3) wird unter den gleichen Arbeitsbedingungen wie die Probe analysiert und die Retentionszeiten oder die Retention der vorkommenden Fettsäuren bestimmt. Für jeden Grad der Ungesättigtheit wird auf halblogarithmischem Papier eine graphische Darstellung angefertigt, die den Logarithmus der Retentionszeit oder der Retention als Funktion der Zahl der Kohlenstoffatome zeigt. Unter isothermen Bedingungen müßten die graphischen Darstellungen der geradzahligen Säuren mit dem gleichen Grad der Ungesättigtheit gerade Linien ergeben. Die Geraden sollten annähernd parallel verlaufen.

Es müssen Bedingungen vermieden werden, unter denen verdeckte Peaks auftreten, d. h. Bedingungen, unter denen die Auflösung zu gering ist, um zwei Bestandteile zu trennen.

5.   DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE

5.1.   Qualitative Analyse

Die Methylester-Peaks der Probe werden aus der nach 4.4 erstellten graphischen Darstellung identifiziert, wenn nötig durch Interpolation.

5.2.   Quantitative Analyse

5.2.1.   Bestimmung der Zusammensetzung

Abgesehen von Ausnahmefällen wird die Methode der inneren Normalisierung angewandt, d. h. man geht davon aus, daß alle Bestandteile der Probe auf dem Chromatogramm erscheinen, so daß die Gesamtheit der Peakflächen 100 % der Bestandteile darstellt (vollständige Elution).

Enthält das Gerät einen Integrator, so sind dessen Daten zu verwenden. Andernfalls muß die Fläche unter jedem Peak durch Multiplikation der Peakhöhe mit der Breite auf halber Höhe bestimmt werden. Gegebenenfalls sind auch die verschiedenen während der Aufzeichnung verwendeten Abschwächungen zu berücksichtigen.

5.2.2.   Berechnung

5.2.2.1.

Allgemeiner Fall

Der Gehalt eines Bestandteils i (ausgedrückt in Massenprozent Methylester) wird durch Bestimmung des prozentualen Anteils der jeweiligen Peakfläche im Verhältnis zur Summe aller Peakflächen berechnet. Dazu wird folgende Formel verwendet:

image

Hierbei sind:

Ai = die Peakfläche, die dem Bestandteil i entspricht,

A = die Summe aller Peakflächen.

Das Ergebnis ist auf eine Stelle nach dem Komma anzugeben.

Anmerkung 7:

In diesem allgemeinen Fall wird davon ausgegangen, daß das auf relative Flächen bezogene Berechnungsergebnis den jeweiligen Massenprozenten entspricht. Für die Fälle, in denen diese Annahme nicht zulässig ist, siehe 5.2.2.2.

5.2.2.2.

Anwendung von Korrekturfaktoren

In bestimmten Fällen, beispielsweise in Gegenwart von Fettsäuren mit weniger als 8 Kohlenstoffatomen oder von Fettsäuren mit sekundären Gruppen, bei Verwendung eines Wärmeleitfähigkeits-Detektors oder wenn eine besonders hohe Genauigkeit erforderlich ist, sollten Korrekturfaktoren angewandt werden, um die prozentualen Peakflächen in Massenprozente der Bestandteile umzurechnen. Die Korrekturfaktoren werden mit Hilfe eines Chromatogramms bestimmt, das durch Analyse einer Referenzmischung von Methylestern bekannter Zusammensetzung unter den gleichen Bedingungen wie bei der Analyse der Probe erstellt wurde.

Für diese Referenzmischung ergibt sich der prozentuale Massenanteil des Bestandteiles i aus der Formel:

image

Hierin sind:

mi = die Masse des Bestandteils in der Referenzmischung,

m = die Gesamtheit aller Massen der verschiedenen Bestandteile der Referenzmischung.

Aus dem Chromatogramm der Referenzmischung (4.4) wird der prozentuale Anteil (Fläche/Fläche) des Bestandteils i wie folgt berechnet:

image

Hierin sind:

Ai = die Peakfläche des Bestandteiles i,

A = die Summe aller Peakflächen.

Der Korrekturfaktor ergibt sich aus der Formel

image

Im allgemeinen werden die Korrekturfaktoren auf KC16 bezogen, so daß die relativen Faktoren nach folgender Formel berechnet werden:

image

Der Gehalt der Probe an jedem Bestandteil i, ausgedrückt in Massenprozent Methylester, ist:

image

Die Ergebnisse sind auf eine Stelle nach dem Komma anzugeben.

5.2.2.3.

Verwendung eines inneren Standards

In bestimmten Fällen ist es erforderlich, einen inneren Standard zu verwenden (beispielsweise, wenn nicht alle Fettsäuren quantitativ bestimmt werden sollen, wie beim Vorkommen von Säuren mit 4 und 6 Kohlenstoffatomen neben Säuren mit 16 oder 18 Kohlenstoffatomen, oder wenn die absolute Menge an Fettsäuren in der Probe bestimmt werden soll). Dazu werden häufig Fettsäuren mit 5, 15 oder 17 Kohlenstoffatomen verwendet.

Auch für den inneren Standard sollte der Korrekturfaktor bestimmt werden (sofern einer verwendet wird).

Der Anteil des Bestandteils i in Massenprozent, ausgedrückt als Methylester, ergibt sich dann aus der Formel:

image

Hierin ist:

Ai = die Peakfläche des Bestandteils i,

As = die Peakfläche des inneren Standards,

K′i = der Korrekturfaktor für den Bestandteil i (bezogen auf KC16),

K′s = der Korrekturfaktor für den inneren Standard (bezogen auf KC16),

m = die Masse der zu untersuchenden Probe in Milligramm,

ms = die Masse des inneren Standards in Milligramm.

Das Ergebnis ist auf eine Stelle nach dem Komma anzugeben.

▼M2

6.   SONDERFALL, BESTIMMUNG VON TRANS-ISOMEREN

Der Gehalt an trans-Isomeren in Fettsäuren mit 10-24 Kohlenstoffatomen kann durch Trennung der Methylester bestimmt werden, wobei Kapillarsäulen mit besonderer Polarität verwendet werden.

6.1.

Kapillarsäulen (fused silica) mit einem Innendurchmesser von 0,25 - 0,32 mm, einer Länge von 50 m und belegt mit einer Cyanopropylsiliconschicht von 0,1 bis 0,3μm (Typ SP 2340, SP 2380, CP Sil 88, Silar 10 und ähnlichen Typen).

▼M21

6.2.

Die Methylester werden nach der im Anhang XB beschriebenen Methode B hergestellt. Fette mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von mehr als 3 % müssen nach dem im Anhang VII unter Ziffer 5.1.1 beschriebenen Verfahren neutralisiert werden.

▼C1

6.3.

Die Arbeitsbedingungen für die Gaschromatographie sind wie folgt:

 Säulentemperatur programmiert von 150-220 °C (z. B. 15 Minuten bei 165 °C, danach Anstieg von 5 °C/Minute auf 200 °C;

 Injektortemperatur: 250 °C bei Verwendung eines Split-Systems oder Anfangstemperatur der Säule bei Verwendung eines „on column“-Systems;

 Detektortemperatur: 260 °C;

 Trägergasstrom: (Helium oder Wasserstoff) 1,2 ml/min.

image Abbildung 1 Musterchromatogramm einer kapillargaschromatographischen Bestimmung von trans-Fettäuren

Die Einspritzmenge soll so bemessen sein, daß unter den gegebenen Empfindlichkeitsbedingungen die Höhe des Peaks für Arachinsäuremethylester 20 % oder mehr des Vollausschlags beträgt.

6.4.

Die Identifizierung der verschiedenen Methylester erfolgt mit Hilfe der Retentionszeiten, die mit denen eines Referenzgemisches verglichen werden (vgl. 2.3).

Die Ester der trans-Fettsäuren werden vor den entsprechenden cis-Isomeren eluiert. In Abbildung 2 wird ein Beispiel eines entsprechenden Chromatogramms gezeigt.

6.5.

Die Leistungsfähigkeit der Säule, bestimmt nach Punkt 4.1.2, soll die Trennung bestimmter kritischer Paare ermöglichen. So soll z. B. die Gruppe der trans-Isomere der Ölsäuren von dem Peak der Ölsäure getrennt werden (trans C18:1/cis C18:1), und zwar mit einem Auflösungsindex, der über 2 liegt.

6.6.

Der prozentuale Gehalt der verschiedenen trans-Fettsäuren wird berechnet aus dem Verhältnis der entsprechenden Peakfläche zur Summe der Flächen aller vorkommenden Peaks.

Bestimmt werden die prozentualen Gehalte nachstehender Fettsäuren:

 „trans“-Oktadecensäuren (T 18:1), im Anhang I dieser Verordnung als Summe der trans-Isomere der Ölsäure bezeichnet;

 „cis-trans“- und „trans-cis“-Oktadecadiensäure (CT/TC 18:2), im Anhang I dieser Verordnung als Summe der trans-Isomere der Linolsäure bezeichnet;

 „trans-cis-trans“-, „cis-cis-trans“-, „cis-trans-cis“-, „trans-cis-cis“-Oktadecatriensäure [(TCT + CCT + CTC + TCC) 18:3], im Anhang I dieser Verordnung als Summe der trans-Isomere der Linolensäure bezeichnet.

Anmerkung 8:

Im Hinblick auf die Besonderheiten dieser Methode sind die Ergebnisse mit zwei Dezimalstellen anzugeben.

▼B

7.   SONDERFALL — VERWENDUNG EINES KATHAROMETER-DETEKTORS (BASIERT AUF DEM PRINZIP DER ÄNDERUNG DER WÄRMELEITFÄHIGKEIT)

Zur Bestimmung der qualitativen und quantitativen Zusammensetzung eines Gemisches von Fettsäuremethylestern kann auch ein Gaschromatograph mit einem Detektor verwendet werden, der auf der Grundlage von Änderungen der Wärmeleitfähigkeit (Katharometer) arbeitet. In diesem Fall müssen die in den Ziffern 3 und 4 beschriebenen Arbeitsbedingungen gemäß der Tabelle 3 geändert werden.

Für die quantitative Analyse sind die in 5.2.2.2 beschriebenen Korrekturfaktoren anzuwenden.



Tabelle 3

Variable

Daten/Arbeitsbedingungen

Säule

Länge: 2—4 m

Innendurchmesser: 4 mm

Trägermaterial

Korngröße zwischen 160 und 200 μm

Konzentration der stationären Phase

15 % (m/m) bis 25 % (m/m)

Trägergas

Helium oder, wenn nicht vorhanden, Wasserstoff, mit möglichst geringem Sauerstoffgehalt

Hilfsgase

Keine

Temperatur des Einspritzsystems

40—60 °C höher als die der Säule

Säulentemperatur

180—200 °C

Strömungsgeschwindigkeit des Trägergases

Im allgemeinen zwischen 60 und 80 ml/min

Menge der eingespritzten Probe

Im allgemeinen zwischen 0,5 und 2 μl

8.   UNTERSUCHUNGSBERICHT

Im Untersuchungsbericht müssen das zur Herstellung der Methylester angewandte Verfahren, das gaschromatograpische Verfahren und die Ergebnisse genau angegeben werden. Darüber hinaus sind alle Arbeitsbedingungen zu nennen, die einen Einfluß auf die Ergebnisse gehabt haben können, auch wenn sie nicht in dieser Internationalen Norm aufgeführt wurden oder als fakultativ gelten.

Der Untersuchungsbericht muß alle zur vollständigen Identifizierung der Probe notwendigen Informationen enthalten.

▼M19




ANHANG X B

ZUBEREITUNG DER FETTSÄUREMETHYLESTER VON OLIVENÖL UND OLIVENTRESTERÖL

Zur Zubereitung der Fettsäuremethylester von Olivenöl und Oliventresteröl werden die zwei folgenden Methoden empfohlen:

Methode A : Umesterung mit kalter methanolischer Kaliumhydroxidlösung;

Methode B : Methylierung durch Erhitzen mit methanolischer Natriummethylatlösung und nachfolgender Veresterung in saurem Medium.

Die Wahl der Methode hängt von dem zu bestimmenden Analyseparameter und der betreffenden Ölkategorie ab:

a) Bestimmung der Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem theoretischen Triglycerid-Gehalt bei ECN42 (ΔECN42):

 Die Methode A wird bei Ölproben aller Kategorien nach Reinigung über eine Kieselgelsäule angewandt.

b) Bestimmung der Zusammensetzung der Fettsäuren:

 Die Methode A wird bei Ölproben folgender Kategorien direkt angewandt:

 

 native Olivenöle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren unter 3,3 %,

 raffiniertes Olivenöl,

 Olivenöl (Mischung von nativem Olivenöl und raffiniertem Olivenöl),

 raffiniertes Oliventresteröl,

 Oliventresteröl (Mischung von nativem Olivenöl und raffiniertem Oliventresteröl);

 die Methode B wird bei Ölproben folgender Kategorien direkt angewandt:

 

 natives Olivenöl mit einem Gehalt an freien Fettsäuren über 3,3 %,

 rohes Oliventresteröl.

c) Bestimmung der Fettsäuren von trans-Isomeren:

 Die Methode A wird bei Ölproben folgender Kategorien direkt angewandt:

 

 native Olivenöle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren unter 3,3 %,

 raffiniertes Olivenöl,

 Olivenöl (Mischung von nativem Olivenöl und raffiniertem Olivenöl);

 raffiniertes Oliventresteröl,

 Oliventresteröl (Mischung von nativem Olivenöl und raffiniertem Oliventresteröl);

 die Methode A wird bei Ölproben folgender Kategorien nach Reinigung über eine Kieselgelsäule angewandt:

 

 natives Olivenöl mit einem Gehalt an freien Fettsäuren über 3,3 %,

 rohes Oliventresteröl.

REINIGUNG DER ÖLPROBEN

Die Ölproben werden nötigenfalls über eine Kieselgelsäule mit einem Hexan-Diethylether-Gemisch (87:13 v/v) als Elutionslösung nach der Methode IUPAC 2.507 gereinigt.

Als alternatives Verfahren ist die Festphasenextraktion an Kieselgelkartuschen möglich. In einen Elutionsapparat unter Vakuum eine Kieselgelkartusche (1 g, 6 ml) geben und mit 6 ml Hexan waschen. Das Vakuum unterbrechen, damit die Säule nicht austrocknet. In die Säule eine Lösung von etwa 0,12 g Öl in 0,5 ml Hexan geben und das Vakuum wieder herstellen, bis die Lösung in das Kieselgel eingedrungen ist, dann mit 10 ml Hexan/Diethylether (87:13 v/v) unter Vakuum eluieren. Das gesamte Eluat homogenisieren und in zwei gleiche Teile teilen. Einen Teil an einem Rotationsverdampfer unter reduziertem Druck bei Zimmertemperatur bis zur Trockne abrotieren. Den Rückstand in 1 ml Heptan lösen. Die Lösung ist nun zur gaschromatographischen Analyse der Fettsäuren bereit. Zur Analyse der Triglyceride mit HPLC gegebenenfalls den übrigen Teil einrotieren und den Rückstand in 1 ml Aceton lösen.

METHODEN ZUR ZUBEREITUNG DER FETTSÄUREMETHYLESTER

1.   Methode A: Umesterung mit kalter methanolischer Kaliumhydroxidlösung

1.1.   Anwendung

Diese schnelle Methode wird bei Olivenöl und Oliventresteröl mit einem Gehalt an freien Fettsäuren unter 3,3 % angewandt. Die freien Fettsäuren werden durch das Kaliumhydroxid nicht verestert. Die Ethylester der Fettsäuren werden langsamer umgeestert als die Glyceridester und möglicherweise nur teilweise methyliert.

1.2.   Prinzip

Die Methylester bilden sich durch Umesterung in einer methanolischen Kaliumhydroxidlösung als Zwischenprodukte vor der Verseifung (Nummer 5 der Methode ISO 5509:2000 und der Methode IUPAC 2.301).

1.3.   Reagenzien

Methanol mit höchstens 0,5 % (m/m) Wassergehalt,

Heptan für die Chromatographie,

Kaliumhydroxid, ca. 2 N methanolische Lösung: 11,2 g Kaliumhydroxid in 100 ml Methanol lösen.

1.4.   Geräte

5-ml-Reaktionsgefäße mit Schraubverschluss/PTFE-Dichtung,

graduierte oder automatische Pipetten, 2 und 0,2 ml.

1.5.   Verfahren

In ein 5-ml-Reaktionsgefäß mit Schraubverschluss etwa 0,1 g Ölprobe einwiegen, 2 ml Heptan zufügen und schütteln. 0,2 ml der 2 N methanolischen Kaliumhydroxidlösung zugeben, fest verschließen und 30 Sekunden kräftig schütteln. Absetzen lassen, bis sich der obere Teil der Lösung geklärt hat. Die obere Phase (mit den Methylestern) abdekantieren. Die Heptanlösung ist bereit zur Injektion in den Chromatographen. Es wird empfohlen, die Lösung bis zur chromatographischen Analyse im Kühlschrank und nicht länger als 12 Stunden aufzubewahren.

2.   Methode B: Methylierung durch Erhitzen mit methanolischer Natriumethylatlösung und nachfolgender Veresterung in saurem Medium

2.1.   Anwendung

Diese Methode wird bei Olivenöl und Oliventresteröl mit einem Gehalt an freien Fettsäuren über 3,3 % angewandt.

2.2.   Prinzip

Neutralisierung der freien Fettsäuren und alkalische Methanolyse der Glyceride mit nachfolgender Veresterung der Fettsäuren in saurem Medium (Nummer 4.2 der Methode IUPAC 2.301).

2.3.   Reagenzien

 Heptan für die Chromatographie,

 Methanol mit höchstens 0,05 % (m/m) Wassergehalt,

 Natriummethylat, 0,2 N methanolische Lösung: 5 g Natrium in 1 000 ml Methanol lösen (kann aus käuflichen Lösungen hergestellt werden),

 Phenolphtalein, 0,2 %ige methanolische Lösung,

 Schwefelsäure, 1 N in methanolischer Lösung: 3 ml 96 %ige Schwefelsäure in 100 ml Methanol geben,

 gesättigte Natriumchloridlösung in Wasser.

2.4.   Geräte

 50-ml-Stehkolben, langer enger Hals mit Schliff,

 Rückflusskühler, Mantellänge 1 m mit Schliff, passend zum Stehkolben,

 Siedesteine/-perlen,

 Glastrichter.

2.5.   Verfahren

In einen 50-ml-Stehkolben mit Schliff 0,25 g Ölprobe geben. Mit Hilfe eines Trichters 10 ml der 0,2 N methanolischen Natriummethylatlösung und Siedeperlen hinzufügen. Den Rückflusskühler anbringen, schütteln und zum Sieden bringen. Die Lösung muss nach etwa 10 Minuten klar werden, die Reaktion ist praktisch nach 15 Minuten abgeschlossen. Den Kolben von der Wärmequelle nehmen, die Beendigung des Rückflusses abwarten, den Kühler abnehmen und zwei Tropfen Phenolphtaleinlösung zugeben. Einige ml 1N Schwefelsäure in die Lösung geben, bis sie farblos wird, und dann nochmals 1 ml zufügen. Den Kühler anschließen und erneut zum Sieden bringen. Nach etwa 20 Minuten den Kolben von der Wärmequelle nehmen und unter fließendem Wasser abkühlen. Den Kühler abnehmen, 20 ml gesättigte Natriumchloridlösung zugeben und schütteln. 5 ml Heptan zufügen, den Kolben verschließen und 15 Sekunden kräftig schütteln.

Bis zur vollständigen Trennung der beiden Phasen absetzen lassen. Nochmals einen Teil der gesättigten Natriumchloridlösung zugeben, bis die wässrige Phase den unteren Rand des Kolbenhalses erreicht. Die obere Schicht, die sich im Hals des Kolbens befindet, enthält die Methylester. Die Lösung ist bereit zum Einspritzen in den Gaschromatographen.

Vorsicht: Die Methylierung mit Methode B unter eingeschaltetem Abzug durchführen!

2.6.   Alternativen zur Methylierung nach Methode B

2.6.1.   Methode C

2.6.1.1.   Prinzip

Das zu analysierende Fett wird mit methanolischer Salzsäurelösung in einer verschlossenen Ampulle bei 100 °C umgesetzt.

2.6.1.2.   Geräte

 Dickwandige Glasampulle mit ca. 5 ml Inhalt (Länge 40-45 mm, Durchmesser 14-16 mm),

 1- und 2-ml-Messpipetten.

2.6.1.3.   Reagenzien

Salzsäurelösung in 2 % Methanol, aus gasförmiger Salzsäure und wasserfreiem Methanol hergestellt (Anmerkung 1),

Hexan für die Chromatografie.

Dazu können käufliche Salzsäure-Methanollösungen verwendet werden. Im Labor lasen sich kleinere Mengen gasförmigr Salzsäure leicht herstellen, indem man in eine käufliche Salzsäure (p = 1,18) etwas konzentrierte Schwefelsäure (p = 1,84) eintropfen lässt. Da die freigesetzte Salzsäure sehr schnell vom Methanol absorbiert wird, sind beim Lösen die nötigen Vorkehrungen zu treffen (z. B. indem man das Gas umgekehrt durch einen kleinen Trichter einleitet, dessen Rand die Oberfläche des Methanols berührt). Größere Mengen Salzsäure-Methanollösung lassen sich auf Vorrat herstellen, da sie in dunklen Glasflaschen mit Glasstöpsel haltbar ist. Dieses Reagenz kann auch durch Lösung von Acethylchlorid in wasserfreiem Methanol hergestellt werden.

2.6.1.4.   Verfahren

 In die Ampulle 0,2 g der über Natriumsulfat getrockneten und filtrierten Ölprobe geben, 2 ml der Salzsäure-Methanollösung zufügen und die Ampulle schließen.

 Die Ampulle 40 Minuten in ein Wasserbad von 100 °C tauchen.

 Unter fließendem Wasser abkühlen, öffnen, 2 ml destilliertes Wasser und 1 ml Hexan zugeben.

 Zentrifugieren und die gebrauchsfertige Hexanphase abnehmen.

2.6.2.   Methode D

2.6.2.1.   Prinzip

Das zu analysierende Fett wird unter Rückfluss mit einem Gemisch aus Methanol, Hexan und Schwefelsäure erhitzt. Die dabei entstehenden Methylester werden mit Petrolether extrahiert.

2.6.2.2.   Geräte

 Reaktionsgefäß, ca. 20 ml Inhalt, Rückflusskühler von ca. 1 m Länge mit Schliff,

 5-ml-Messpipette,

 50-ml-Scheidetrichter,

 10- und 25-ml-Messbecher,

 15-ml-Reaktionsgefäß mit konischem Boden.

2.6.2.3.   Reagenzien

 Methylierungsreagenz: wasserfreies Methanol, Hexan und Schwefelsäure (p=1,84) im Verhältnis 75:25:1 (v/v/v),

 Petrolether, 40-60 °C,

 wasserfreies Natriumsulfat.

2.6.2.4.   Verfahren

In das 20-ml-Reaktionsgefäß 0,1 g Ölprobe geben und 5 ml Methylierungsreagenz zufügen.

Rückflusskühler anbringen und im siedenden Wasserbad 30 Minuten erhitzen (Anmerkung 2).

Die Mischung quantitativ mit 10 ml destilliertem Wasser und 10 ml Petrolether in einen 50-ml-Scheidetrichter umfüllen. Kräftig schütteln und die Phasen absetzen lassen. Die wässrige Schicht ablaufen lassen und die Petroletherschicht zweimal mit je 20 ml destilliertem Wasser waschen. In den Scheidetrichter eine kleine Menge wasserfreies Natriumsulfat geben, schütteln, einige Minuten stehen lassen und filtrieren. Das Filtrat in das 15-ml-Reaktionsgefäß mit konischem Boden geben.

Das Lösungsmittel im Wasserbad unter Einleiten von Stickstoff abdampfen.

Zur Kontrolle des Siedevorgangs einen Glasstab in das Reaktionsgefäß stellen und die Temperatur nicht über 90 °C ansteigen lassen.

3.   Präzisionsparameter

Die statistische Auswertung der Präzision der Methoden A und B wurde vom Internationalen Olivenölrat in seiner Methode COI/T.20/Dok.Nr.24 veröffentlicht.

EMPFEHLUNGEN ZUR GASCHROMATOGRAPHISCHEN ANALYSE DER FETTSÄUREESTER VON OLIVENÖL UND OLIVENTRESTERÖL

1.   Verfahren

Die gaschromatographische Analyse der Fettsäureester in Heptan erfolgt nach der Norm ISO 5508 mit einer Kapillarsäule (Länge 50 m, Innendurchmesser 0,25 oder 0,32 mm), beschichtet mit einer Cyanopropylsilikonphase, die zur Bestimmung der trans-Isomere von Fettsäuren angegeben ist (COI/T.20/Dok.Nr.17).

Schaubild 1 zeigt das typische chromatographische Profil eines Oliventresteröls mit Fettsäuremethyl- und -ethylestern sowie trans-Isomeren von Methylestern.

2.   Berechnungen

2.1.

Bei der Berechnung der Fettsäurezusammensetzung und ΔECN42 werden alle folgenden Fettsäuren berücksichtigt:

Myristinsäure (C14:0);

Palmititinsäure (C16:0), Summe der den Methyl- und Ethylestern entsprechenden Peakflächen;

Palmitoleinsäure (C16:1), Summe der den ω9- und ω7-Isomeren der Methylester entsprechenden Peakflächen;

Heptadecansäure/Margarinsäure (C17:0);

Heptadecensäure (C17:1);

Stearinsäure (C18:0);

Ölsäure (C18:1), Summe der den ω9- und ω7-Isomeren der Methylester, den Ethylestern und den trans-Isomeren der Methylester entsprechenden Peakflächen;

Linolsäure (C18:2), Summe der den Methyl- und Ethylestern und den trans-Isomeren der Methylester entsprechenden Peakflächen;

Arachinsäure (C20:0);

Linolensäure (C18:3). Summe der Peakflächen der Methylester und der trans-Isomere der Methylester;

Eïcosensäure (C20:1);

Behensäure (C22:0);

Lignocerinsäure (C24:0).

Bei der Berechnung der Gesamtfläche bleibt das Squalen unberücksichtigt.

2.2.

Zur Berechnung von trans-C18:1 wird der den Methylestern dieser Fettsäure entsprechende Peak herangezogen. Für die Summe [trans-C18:2 + trans-C18:3] werden alle den trans-Isomeren dieser beiden Fettsäuren entsprechenden Peaks addiert. Die Gesamtfläche berechnet sich aus allen unter 2.1 genannten Peaks (s. COI/T.20/Dok.Nr.17).

Der Prozentsatz der einzelnen Fettsäuren wird nach folgender Formel berechnet:

image

image Schaubild 1: Gaschromatogramm eines Oliventresteröls nach der Methode der Kaltmethylierung. Die Peaks entsprechen den Methylestern, soweit nichts anderes angegeben ist.

▼B




ANHANG XI

BESTIMMUNG DES GEHALTS AN FLÜCHTIGEN HALOGENIERTEN LÖSUNGSMITTELN IN OLIVENÖL

1.   PRINZIP

Gaschromatographische Headspace-Analyse.

2.   GERÄTE

2.1.

Gaschromatograph mit Elektroneneinfangdetektor (ECD).

2.2.

Headspace-Vorrichtung.

2.3.

Gaschromatographische Glassäule von 2 m Länge und 2 mm Durchmesser.

Stationäre Phase: 10 % OV 101 oder eine gleichwertige Phase, aufgezogen auf mit Säure gewaschenem und silanisiertem Kieselgur mit einer Korngröße von 80—100 Mesh.

2.4.

Träger- und Hilfsgas: Stickstoff für die Gaschromatographie, geeignet für Elektroneneinfangdetektoren.

2.5.

Glasfläschchen 10—15 ml, versehen mit einem Verschluß aus Aluminium und Teflon, der eine Entnahme mit Hilfe einer Spritze ermöglicht.

2.6.

Klemmen für absolut dichten Verschluß.

2.7.

Spritzen 0,5 bis 2 ml, zum Einspritzen von Gas.

3.   REAGENZIEN

Standard: Flüchtige halogenierte Lösungsmittel mit einem für die Gaschromatographie geeigneten Reinheitsgrad,

Pentan mit einem für die Gaschromatographie geeigneten Reinheitsgrad.

4.   ANALYSENVERFAHREN

4.1.

Etwa 3 g Öl in ein Glasfläschchen (das nicht wieder verwendet werden darf) genau einwiegen und das Fläschchen mit dem Verschluß absolut dicht verschließen. Das Fläschchen bei 70 °C eine Stunde in einen Thermostaten stellen. Mit Hilfe einer Spritze genau ein Volumen von 0,2 bis 0,5 ml aus dem Dampfraum entnehmen und auf die Säule des Gaschromatographen spritzen. Der Gaschromatograph ist wie folgt einzustellen:

 Verdampfungstemperatur: 150 °C,

 Säulentemperatur: 70 bis 80 °C,

 Detektortemperatur: 200 bis 250 °C.

Es können auch andere Temperaturen eingestellt werden, sofern dabei gleichwertige Ergebnisse erziehlt werden.

4.2.

Referenzlösungen: Standardlösungen mit unterschiedlichen Konzentrationen von flüchtigen halogenierten Lösungsmitteln zwischen 0,05 und 1 mg/kg herstellen unter Verwendung von Olivenöl, das frei von Lösungsmittelspuren ist. Falls erforderlich, werden die halogenierten Lösungsmittel mit Pentan verdünnt.

4.3.

Quantitative Auswertung. Das Verhältnis bilden zwischen den Peakflächen oder den Peakhöhen der Probe und der Standardlösung, deren Konzentration der erwarteten Konzentration am nächsten liegt. Liegt der relative Unterschied über 10 %, so muß die Analyse mit einer neuen Standardlösung wiederholt werden, bis ihre Konzentration innerhalb des obengenannten relativen Unterschieds liegt. Der Gehalt wird auf der Basis des Mittelwerts einzelner Einspritzungen ermittelt.

4.4.

Abfassung der Ergebnisse. Die Ergebnisse werden in mg/kg (ppm) angegeben. Die Nachweisgrenze des Verfahrens liegt bei 0,01 mg/kg.

▼M26




ANHANG XII

VERFAHREN DES INTERNATIONALEN OLIVENÖLRATES FÜR DIE ORGANOLEPTISCHE PRÜFUNG VON NATIVEN OLIVENÖLEN

1.   GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

Diese internationale Verfahrensvorschrift dient die Festlegung des Verfahrens für die Bewertung der organoleptischen Merkmale von nativen Olivenölen im Sinne von Nummer 1 des Anhangs XVI der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und beschreibt die Methode für die Einstufung der Öle anhand dieser Merkmale. Das Verfahren umfasst zudem Hinweise für eine fakultative Etikettierung.

Die Verfahrensvorschrift gilt nur für native Olivenöle und deren Einstufung bzw. Etikettierung entsprechend dem Umfang der wahrgenommenen Mängel und der Fruchtigkeit, wie sie von einer Gruppe ausgewählter, geschulter und geprüfter Prüfer bestimmt werden.

Sie umfasst zudem Hinweise für eine fakultative Etikettierung.

Die in diesem Anhang angeführten IOR-Standards entsprechen der aktuellsten verfügbaren Fassung.

2.   ALLGEMEINE GRUNDBEGRIFFE FÜR DIE SENSORISCHE PRÜFUNG

Vgl. dazu Standard IOC/T.20/Dok. Nr. 4 „Sensory Analysis: General Basic Vocabulary“

3.   SPEZIFISCHE BEGRIFFE

3.1.    Negative Attribute

Stichig/schlammig Typisches Flavour bei Ölen aus Oliven, die unter solchen Bedingungen geschichtet oder gelagert sind, dass sie eine fortgeschrittene anaerobe Gärung durchlaufen haben, oder bei Öl, das in Becken und Fässern mit Dekantier-„Schlämmen“ in Kontakt war, die ebenfalls eine anaerobe Gärung durchlaufen haben.

Modrig-feucht-erdig Typisches Flavour bei Ölen aus Früchten mit Schimmel- und Hefepilzbefall wegen mehrtägiger Lagerung unter feuchten Bedingungen, bzw. typisches Flavour bei Ölen, das von anhaftender Erde oder Schlamm ungewaschener Oliven herrührt.

Wein- oder essigartig/sauer-säuerlich Typisches Flavour bei bestimmten Ölen, an Wein oder Essig erinnernd und in erster Linie bedingt durch einen aeroben Gärungsprozess der Oliven oder Reste von Olivenpaste in nicht sachgemäß gewaschenen Pressmatten, bei dem Essigsäure, Ethylacetat und Ethanol entstehen.

Ranzig Flavour bei stark oxidierten Ölen.

Frostgeschädigte Oliven (feuchtes Holz) Typisches Flavour bei Ölen, die aus Oliven gewonnen wurden, die am Baum Frostschäden erlitten haben.

3.2.    Sonstige negative Attribute

Brandig oder erhitzt Typisches Flavour bei Ölen aufgrund einer übermäßigen und/oder zu langen Erwärmung bei der Verarbeitung und insbesondere durch unsachgemäße Wärmebehandlung beim Rühren der Olivenpaste.

Heuartig–holzig Typisches Flavour bei bestimmten Ölen, die aus vertrockneten Oliven gewonnen wurden.

Roh Bezeichnung für bestimmte alte Öle, die im Mund einen dickflüssigen, pastösen Sinneseindruck hinterlassen.

Schmierölartig Flavour bei Ölen, das an Dieseltreibstoff, Fett oder Mineralöl erinnert.

Fruchtwasserartig Flavour bei Ölen, das von längerem Kontakt mit Fruchtwasser herrührt, das Gärungsprozesse durchlaufen hat.

Lakig Flavour bei Ölen aus Oliven, die in Salzlake aufbewahrt wurden.

Metallisch An Metall erinnerndes Flavour, typisch für Öl, das beim Vermahlen, Schlagen, Pressen oder Lagern lange mit Metallflächen in Kontakt stand.

Espartograsartig Typisches Flavour bei Ölen aus Oliven, die mit Hilfe neuer Espartograsmatten gepresst wurden. Dieses Aroma kann in verschiedenen Nuancen auftreten, je nachdem, ob Matten aus grünem oder trockenem Espartogras verwendet wurden.

Wurmstichig Flavour bei Ölen aus stark von Larven der Olivenfliege (Bactrocera oleae) befallenen Oliven.

Gurkenartig Flavour bei Ölen, das von zu langem Lagern in luftdichten Behältnissen, insbesondere Weißblechdosen, und dem dadurch entstehenden 2,6-Nonadienal herrührt.

3.3.    Positive Attribute

Fruchtig Gesamtheit der von der Olivensorte abhängigen, unmittelbar und/oder retronasal wahrgenommenen charakteristischen Geruchsmerkmale eines Öls aus gesunden und frischen, reifen oder unreifen Früchten.

Bitter Elementarer Geschmack, der typisch für Öle aus grünen oder in Reifung befindlichen Oliven ist und mit den auf der Zunge V-förmig angeordneten Wallpapillen wahrgenommen wird.

Scharf Taktil empfundenes Prickeln, das typisch für Öle ist, die zu Beginn des Wirtschaftsjahres hauptsächlich aus noch unreifen Oliven gewonnen werden, und in der gesamten Mundhöhle und insbesondere in der Kehle wahrgenommen werden kann.

3.4.    Fakultative Terminologie bei der Etikettierung

Auf Antrag kann der Prüfungsleiter bescheinigen, dass die bewerteten Öle nach Intensität und Wahrnehmung der Attribute den Definitionen und Intervallen für die nachstehenden Adjektive entsprechen.

Positive Attribute (fruchtig, bitter und scharf): Je nach Intensität der Wahrnehmung:

  intensiv, wenn der Median des betreffenden Attributs größer als 6 ist;

  mittel, wenn der Median des betreffenden Attributs zwischen 3 und 6 liegt;

  leicht, wenn der Median des betreffenden Attributs kleiner als 3 ist.

Fruchtig Gesamtheit der von der Olivensorte abhängigen, unmittelbar und/oder retronasal wahrgenommenen charakteristischen Geruchsmerkmale eines Öls aus gesunden, frischen Oliven, bei dem weder grüne noch reife Fruchtigkeit vorherrscht.

Grünlich-fruchtig Gesamtheit der von der Olivensorte abhängigen, unmittelbar und/oder retronasal wahrgenommenen charakteristischen Geruchsmerkmale eines Öls aus grünen, gesunden, frischen Oliven, das an grüne Früchte erinnert.

Reif-fruchtig Gesamtheit der von der Olivensorte abhängigen, unmittelbar und/oder retronasal wahrgenommenen charakteristischen Geruchsmerkmale eines Öls aus grünen, gesunden, frischen Oliven, das an reife Früchte erinnert.

Ausgewogen Ein Öl, das nicht unausgewogen ist. Unausgewogenheit bezeichnet den olfaktorisch-gustatorischen und taktilen Sinneseindruck bei einem Öl, in dem der Mediat des Attributs „bitter“ und/oder der des Attributs „scharf“ um zwei Punkte größer ist als der Median des Attributs „fruchtig“.

Mildes Öl Ein Öl, in dem der Median des Attributs bitter und der des Attributs scharf kleiner oder gleich 2 sind.

4.   PRÜFGLAS FÜR ÖLE

Vgl. hierzu den Standard IOC/T.20/Dok. Nr. 5, „Glass for Oil Tasting“.

5.   PRÜFRAUM

Vgl. hierzu den Standard IOC/T.20/Dok. Nr. 6, „Guide for the Installation of a Test Room“.

6.   ZUBEHÖR

Jedem Prüfer ist in seiner Kabine das folgende zur Erfüllung seiner Aufgabe notwendige Zubehör zur Verfügung zu stellen:

 Gläser (genormt) mit den Proben, mit Code-Nummer versehen, mit einem Uhrglas abgedeckt und bei 28 °C ± 2 °C gehalten;

 Profilbeschreibung („Profile Sheet“, siehe Abbildung 1) auf Papier oder in elektronischer Form, sofern die Vorgaben für die Profilbeschreibung erfüllt sind, sowie gegebenenfalls Ausfüllanweisungen;

 Kugelschreiber oder dokumentenechte Tinte;

 Schälchen mit Apfelstücken und/oder Wasser, kohlensäurehaltiges Wasser und/oder Zwieback;

 Glas Wasser von Raumtemperatur;

 Hinweisbogen zu den allgemeinen Regeln in Abschnitt 8.4 und 9.1.1;

 Spucknäpfe.

7.   PRÜFUNGSLEITER UND PRÜFER

7.1.    Prüfungsleiter

Der Prüfungsleiter muss ausreichend vorgebildet sein und über das nötige Fachwissen für die zu Beurteilung anstehenden Olivenöle verfügen. Er ist die Schlüsselfigur der Prüfergruppe und trägt die Verantwortung für Organisation und Ablauf der Prüfungsarbeit.

Die Arbeit des Prüfungsleiters erfordert eine Grundausbildung im Umgang mit den Hilfsmitteln der sensorischen Analyse, sensorisches Feingefühl, Sorgfalt bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Prüfungen sowie das nötige Können und die Geduld für deren wissenschaftliche Planung und Abwicklung.

Der Prüfungsleiter ist alleinverantwortlich für die Auswahl, die Schulung und die Überwachung der Prüfer auf ihre Eignung. Somit obliegt ihm die Beurteilung der Prüfer, die stets objektiv sein muss und für die der Prüfleiter konkrete Verfahren entwickeln muss, die auf Tests und auf soliden Zulassungs- und Ausschlusskriterien beruhen. Siehe dazu den Standard IOC/T.20/Dok. Nr. 14, „Guide for the selection, training and monitoring of skilled virgin olive oil tasters“.

Der Prüfungsleiter ist verantwortlich für die Leistung der Gruppe und somit auch für ihre Bewertung, für die er zuverlässige objektive Nachweise erbringen muss. In jedem Falle muss er jederzeit nachweisen können, dass die Methodik und die Prüfer unter Aufsicht stehen. Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen eine Neukalibrierung der Gruppe vorzunehmen (IOC/T.20/Dok. Nr. 14, § 5).

Er ist in letzter Instanz für das Führen der Aufzeichnungen der Gruppe verantwortlich. Diese Aufzeichnungen müssen stets nachverfolgbar sein. Sie müssen den Leistungs- und Qualitätsanforderungen internationaler Standards für die sensorische Prüfung entsprechen und jederzeit die Anonymität der Proben gewährleisten.

Der Prüfungsleiter ist verantwortlich für das Vorhandensein sowie die ordnungsgemäße Reinigung und Instandhaltung der Hilfsmittel und Ausrüstungsgegenstände, die für die vorschriftsmäßige Anwendung dieser Methode erforderlich sind, und führt darüber sowie über die Einhaltung der Prüfbedingungen Buch.

Ihm obliegen die Entgegennahme und Lagerung der im Labor eintreffenden Proben sowie deren Lagerung nach erfolgter Prüfung. Dabei hat er jederzeit sicherzustellen, dass die Proben anonym bleiben und ordnungsgemäß gelagert werden; zu diesem Zweck muss er ein schriftliches Verfahren entwickeln, das die Rückverfolgbarkeit des gesamten Prozesses gewährleistet und Sicherheiten bietet.

Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Vorbereitung, die Kodierung und die Übergabe der Proben an die Prüfer unter Einhaltung eines geeigneten Versuchsplans und vorgegebener Protokolle sowie für das Einsammeln und die statistische Auswertung der von den Prüfern ausgehändigten Prüfdaten.

Er ist zuständig für die Entwicklung und Darlegung etwaiger sonstiger Verfahren, die in Ergänzung zu diesem Standard erforderlich sind, um eine ordnungsgemäße Arbeitsweise der Gruppe sicherzustellen.

Er bemüht sich um Vergleiche der Ergebnisse der Gruppe mit den Ergebnissen anderer Gruppen, die natives Olivenöl prüfen, um festzustellen, ob die Gruppe ordnungsgemäß arbeitet.

Aufgabe des Prüfungsleiters ist es, die Mitglieder zu motivieren und bei ihnen Interesse, Neugier und Wettbewerbsgeist zu wecken. Daher wird ihm nachdrücklich empfohlen, einen reibungslosen beiderseitigen Informationsfluss mit den Mitgliedern der Gruppe sicherzustellen, indem er sie ständig über seine Arbeitsaufgaben und über die gewonnenen Ergebnisse auf dem Laufenden hält. Zudem hat er sich einer Meinungsäußerung zu enthalten und muss sicherstellen, dass möglicherweise tonangebende Prüfer die anderen nicht beeinflussen.

Er lädt die Prüfer rechtzeitig ein und beantwortet etwaige Fragen hinsichtlich der Durchführung der Prüfungen, enthält sich aber jedweder Meinungsäußerung über die Proben.

7.2.    Prüfer

Die Personen, die an der organoleptischen Prüfung von Olivenöl als Prüfer teilnehmen, müssen dies freiwillig tun und sich allen damit verbundenen Konsequenzen unterwerfen, was die Pflichten und die fehlende finanzielle Vergütung angeht. Daher sind schriftliche Bewerbungen anzuraten. Der Prüfungsleiter hat die Bewerber zu schulen und entsprechend ihrer Eignung zur Unterscheidung ähnlicher Proben auszuwählen, wobei zu berücksichtigen ist, ob und inwieweit ihre Urteilsfähigkeit im Zuge der Schulung zunimmt.

Die Prüfer müssen in sensorischer Hinsicht eine rein beobachtende Funktion ausüben, ihre persönlichen geschmacklichen Vorlieben außer Acht lassen und lediglich ihre Sinneseindrücke wiedergeben. Dabei kommt es darauf an, dass sie ihre Arbeit stets schweigend sowie entspannt und ohne Eile verrichten, um der zu prüfenden Probe maximale sensorische Aufmerksamkeit widmen zu können.

Für jede Prüfung werden 8 bis 12 Prüfer benötigt, nebst einigen Reserveprüfern zur Deckung von Ausfällen.

8.   PRÜFBEDINGUNGEN

8.1.    Präsentation der Probe

Die zu prüfenden Olivenölproben werden in standardisierten Prüfgläsern dargereicht, die dem Standard IOC/T.20/Dok. Nr. 5 „Glass for oil tasting“ entsprechen.

Ein Glas enthält 14–16 ml Öl - bzw. 12,8 bis 14,6 g Öl, falls die Proben gewogen werden sollen – und ist mit einem Uhrglas bedeckt.

Jedes Glas wird mit einem willkürlich ausgewählten Code aus Ziffern oder aus einer Kombination von Buchstaben und Ziffern versehen. Der Code wird mit Hilfe eines geruchsfreien Systems angebracht.

8.2.    Prüf- und Probentemperatur

Die zur Prüfung anstehenden Proben sind während der gesamten Prüfung im Glas auf einer Temperatur von 28 °C ± 2 °C zu halten. Diese Temperatur wurde gewählt, weil sich die organoleptischen Unterschiede auf diese Weise leichter erfassen lassen als bei Umgebungstemperatur und weil die Aromastoffe dieser Öle bei niedrigeren Temperaturen kaum zur Entfaltung kommen, während sich bei höheren Temperaturen die für erhitzte Öle typischen Aromastoffe bilden. Siehe dazu den Standard IOC/T.20/Dok. Nr. 5 „Glass for Oil Tasting“, in dem die Methode zur Erwärmung der Proben im Glas beschrieben wird.

Im Prüfraum muss eine Temperatur zwischen 20 °C und 25 °C herrschen (siehe IOC/T.20/Dok. Nr. 6).

8.3.    Prüfungszeiten

Die für das Verkosten von Olivenöl geeignetste Tageszeit ist der Vormittag. Geruchs- und Geschmackssinn sind zu bestimmten Tageszeiten nachweislich besonders empfindlich. So ist die Empfindlichkeit von Geruchs- und Geschmackssinn vor den Mahlzeiten besonders groß und geht danach zurück.

Übertreibung ist aber auch hier zu vermeiden, da Hungergefühle die Prüfer ablenken und so ihr Unterscheidungsvermögen beeinträchtigen; es wird daher empfohlen, die Prüfgänge zwischen 10.00 und 12.00 Uhr durchzuführen.

8.4.    Prüfer: allgemeine Verhaltensmaßregeln

Die folgenden Empfehlungen gelten für das Verhalten der Prüfer bei ihrer Arbeit.

Wer vom Prüfungsleiter zur Teilnahme an einer organoleptischen Prüfung aufgefordert wurde, muss zu der ihm genannten Uhrzeit zur Teilnahme in der Lage sein und hat dazu folgende Vorschriften zu beachten:

 Er stellt mindestens 30 Minuten vor der festgesetzten Uhrzeit das Rauchen und Kaffeetrinken ein.

 Parfüm, Kosmetika oder Seife, deren Geruch bei der Prüfung noch wahrnehmbar ist, darf nicht verwendet werden. Zum Händewaschen ist unparfümierte Seife zu verwenden; dabei sind die Hände so lange mit Wasser nachzuspülen und abzutrocknen, bis jedweder Geruch beseitigt ist.

 Der Prüfer muss bei Prüfungsantritt seit mindestens einer Stunde nüchtern sein.

 Wer an einer Unpässlichkeit und insbesondere einer Beeinträchtigung des Geruchs- oder Geschmacksempfindens oder an einer die Konzentrationsfähigkeit beeinflussenden psychischen Belastung leidet, sieht von der Verkostung ab und informiert den Prüfungsleiter entsprechend.

 Der die vorstehenden Vorschriften erfüllende Prüfer sucht die ihm zugewiesene Kabine auf; dies hat so leise und diskret wie möglich zu geschehen.

 Er liest die Hinweise auf dem Prüfbogen sorgfältig durch und beginnt erst dann mit der Prüfung der Proben, wenn er sich über seine Aufgabe vollends im Klaren ist (entspannt und ohne Eile). Unklarheiten sind mit dem Prüfungsleiter unter vier Augen zu klären.

 Er verrichtet seine Arbeit schweigend.

 Er hat sein Mobiltelefon für die gesamte Dauer der Prüfung abgeschaltet, damit die Kollegen nicht in ihrer Konzentration beeinträchtigt und bei ihrer Arbeit gestört werden.

9.   VERFAHREN FÜR DIE ORGANOLEPTISCHE BEWERTUNG UND EINSTUFUNG VON NATIVEM OLIVENÖL

9.1.    Verkostungsverfahren

9.1.1. Der Prüfer nimmt das Glas zur Hand, hält es dabei mit dem Uhrglas bedeckt schräg und schwenkt es dabei einmal ganz um, damit die Innenseite möglichst ganz benetzt wird. Er lüftet das Uhrglas und inhaliert das Bukett der Probe in leichten, ruhigen und langen Zügen durch die Nase so lange, bis er sich ein Urteil über die zur Prüfung anstehende Probe gebildet hat. Das eigentliche Riechen darf nicht länger als 30 Sekunden dauern. Gelangt er nach dieser Zeit nicht zu einem Urteil, legt er eine kleine Pause ein und macht einen weiteren Versuch.

Nach dem Riechen prüft er das Flavour (Gesamtsinneseindruck aus Geruchs-, Geschmacks- und Tastempfindung). Dazu nippt er einen kleinen Schluck Öl von etwa 3 ml. Sehr wichtig ist, dass alle geschmacksempfindlichen Teile des Mundes mit dem Öl benetzt werden, vom vorderen Teil des Mundes und der Zungenspitze über die Ränder des Zungenrückens bis zur Zungenwurzel und zur Kehle, da die Geschmackswahrnehmung und die taktilen Wahrnehmungen an verschiedenen Stellen der Zunge, des Gaumens und der Kehle unterschiedlich stark sind.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass genügend Olivenöl von der Zungenspitze bis zum Gaumen und zur Zungenwurzel langsam verteilt wird, wobei auf die Reihenfolge des Auftretens der Bitterkeit und der Schärfe zu achten ist. Anderenfalls kann es bei manchen Olivenölen vorkommen, dass beide Sinneseindrücke nicht wahrgenommen werden oder die Bitterkeit von der Schärfe verdeckt wird.

Durch kurzes, wiederholtes Einsaugen von Luft durch den Mund wird die Probe in der gesamten Mundhöhle verteilt, so dass die flüchtigen Aromastoffe zwangsläufig über den Gaumen in die Nase gelangen.

Auch die taktile Wahrnehmung von Schärfe sollte berücksichtigt werden. Dafür ist es ratsam, das Öl hinunterzuschlucken.

9.1.2. Es wird empfohlen, bei der organoleptischen Prüfung von nativem Olivenöl maximal VIER PROBEN in jedem Prüfgang zu bewerten und maximal drei Prüfgänge pro Tag durchzuführen, damit keine Kontrastwirkungen durch das sofortige Verkosten anderer Proben auftreten.

Da es bei aufeinanderfolgenden Prüfgängen zu Ermüdungserscheinungen oder zur Dämpfung der Sinneswahrnehmung durch die vorherigen Proben kommt, sind die Ölreste des vorherigen Prüfgangs mit einem geeigneten Mittel aus dem Mund zu entfernen.

Dazu empfiehlt sich ein kleines Stück Apfel, das nach dem Kauen ausgespuckt werden kann; anschließend ist der Mund mit Wasser von Zimmertemperatur zu spülen. Zwischen dem Ende eines Prüfgangs und dem Beginn des nächsten müssen mindestens 15 Minuten vergehen.

9.2.    Verwendung der Profilbeschreibung durch den Prüfer

Die zu verwendende Profilbeschreibung ist in Abbildung 1 dieses Anhangs dargestellt.

Jeder zur Prüfergruppe gehörende Prüfer muss das zu untersuchende Öl zunächst riechen und dann verkosten ( 8 ). Anschließend trägt er auf der 10-cm-Skala in der vorliegenden Profilbeschreibung die Intensität der Wahrnehmung jedes negativen und positiven Attributs ein.

Werden negative Attribute wahrgenommen, die nicht in Abschnitt 4 aufgeführt sind, so sind diese unter Verwendung derjenigen Begriffe, mit denen sie am zutreffendsten beschrieben werden, im Feld „Sonstige“ anzugeben.

9.3.    Verwendung der Angaben durch den Prüfungsleiter

Der Prüfungsleiter sammelt die ausgefüllten Profilbeschreibungen der einzelnen Prüfer ein, um die den einzelnen Attributen zugeteilten Intensitäten zu überprüfen; bei Feststellung einer Anomalie fordert er den Prüfer auf, seine Profilbeschreibung zu überarbeiten und den Prüfversuch erforderlichenfalls zu wiederholen.

Der Prüfungsleiter gibt die Bewertungsdaten der einzelnen Mitglieder der Prüfergruppe in ein Computerprogramm entsprechend dem Standard IOC/T.20/Dok. Nr. 15 ein, um eine statistische Berechnung der Analyseergebnisse auf Grundlage der Berechnung des Medians vorzunehmen; siehe dazu Abschnitt 9.4 dieses Anhangs und die dazugehörige Anlage. Die Daten für eine Probe werden eingegeben anhand einer Matrix aus 9 Spalten, die jeweils den 9 sensorischen Attributen entsprechen, und n Zeilen, die den n Prüfern der Prüfergruppe entsprechen.

Wird ein von mindestens 50 % der Mitglieder der Prüfergruppe wahrgenommener Mangel unter „Sonstige“ eingetragen, so berechnet der Prüfungsleiter den Median dieses Mangels und nimmt die entsprechende Einstufung vor.

Der Wert des robusten Variationskoeffizienten, der die Einstufung bestimmt (Mangel mit der größten Intensität und Attribut „fruchtig“), muss kleiner oder gleich 20 % sein.

Ist dies nicht der Fall, muss der Prüfungsleiter für eine erneute Bewertung der spezifischen Probe in einem weiteren Prüfgang sorgen.

Sollte dies häufig vorkommen, wird dem Prüfungsleiter empfohlen, eine spezifische Fortbildung für die Prüfer durchzuführen (IOC/T.20/Dok. Nr. 14, § 5) und die Prüfungsleistung der Gruppe anhand des Wiederholbarkeitsindex und des Abweichungsindex zu beurteilen (IOC/T.20/Doc. Nr. 14, § 6).

9.4.    Einstufung der Öle

Das Öl wird entsprechend dem Median der festgestellten Mängel und dem Median des Attributs „fruchtig“ in die nachstehenden Kategorien eingestuft. Der Median der Mängel ist definiert als der Median des mit der stärksten Intensität wahrgenommenen Mangels. Der Median der Mängel und der Median der Fruchtigkeit werden mit einer Dezimalstelle ausgedrückt.

Für die Einstufung des Öls wird der Wert des Medians der Mängel und des Medians der Fruchtigkeit mit den nachstehend aufgeführten Referenzintervallen verglichen. Die Grenzen dieser Intervalle wurden unter Berücksichtigung des Fehlers der Methode festgesetzt und gelten daher als absolut. Eine entsprechende Computer-Software gestattet eine visuelle Darstellung der Einstufung in tabellarischer oder grafischer Form.

(a) Natives Olivenöl extra: der Median der Mängel ist 0 und der Median des Attributs „fruchtig“ ist größer als 0.

(b) Natives Olivenöl: der Median der Mängel ist größer als 0, aber nicht größer als 3,5 und der Median des Attributs „fruchtig“ ist größer als 0.

(c) Lampantöl: der Median der Mängel ist größer als 3,5 oder der Median der Mängel ist nicht größer als 3,5 und der Median des Attributs „fruchtig“ ist gleich 0.

Anmerkung 1:

Liegt der Median des Attributs „bitter“ und/oder der des Attributs „scharf“ über 5,0, so vermerkt der Prüfungsleiter dies auf der Prüfbescheinigung.



Abbildung 1

PROFILBESCHREIBUNG VON NATIVEM OLIVENÖL

Intensität der wahrnehmung der mängel

Stichig/schlammig (1)

 
 

Modrig/feucht/erdig (1)

 
 

Wein-/essigartig

Sauer/säuerlich (1)

 
 

Frostgeschädigte Oliven

(feuchtes Holz)

 
 

Ranzig

 
 

Sonstige negative Attribute:

 
 

Deskriptor:

Metallisch  Heuartig  Wurmstichig  Roh 

Lakig  Brandig oder erhitzt  Fruchtwasserartig 

Espartograsartig  Gurkenartig  Schmierölartig 

Intensität der wahrnehmung der positiven attribute

Fruchtig

 
 
 

Grün 

Reif 

Bitter

 
 

Scharf

 
 
 
 
 

Name des Prüfers:

 

Code-Nr. des Prüfers:

Code-Nr. der Probe:

Unterschrift:

(1)    Nichtzutreffendes streichen




Anlage

Methode zur berechnung des medians und der vertrauensintervalle

Median

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Der Median ist definiert als die reelle Zahl Xm, gekennzeichnet durch die Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit (p), dass die Werte der Verteilung (X) unter dieser Zahl (Xm) liegen, geringer oder gleich 0,5 ist, und dass gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit (p), dass die Werte der Verteilung (X) unter dieser Zahl Xm liegen oder ihr entsprechen, höher oder gleich 0,5 ist. Nach einer praktischeren Definition ist der Median das 50. Perzentil einer Zahlenverteilung in steigender Reihenfolge. Einfacher ausgedrückt: Der Median ist der Wert in der Mitte einer geordneten Datenreihe, wenn es sich um eine ungerade Anzahl von Datenwerten handelt, bzw. entspricht dem Durchschnitt der beiden mittleren Werte, wenn es sich um eine gerade Anzahl von Datenwerten handelt.

Robuste Standardabweichung

Um eine zuverlässige Schätzung für die Variabilität um den Mittelwert zu erhalten, ist der Schätzwert der robusten Standardabweichung nach Stuart und Kendall heranzuziehen (4). Die Formel ergibt die asymptotische Standardabweichung, d. h. den robusten Schätzwert der Variabilität der betreffenden Angaben, wobei N die Zahl der Beobachtungen und IQR der Quartilabstand ist, der genau 50 % der Fälle einer gegebenen Wahrscheinlichkeitsverteilung umfasst:

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Zur Berechnung des Quartilabstands wird die Größe der Abweichung zwischen dem 75. und 25. Perzentil berechnet.

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Dabei ist das Perzentil der Wert Xpc, gekennzeichnet durch die Tatsache, dass die Wahrscheinlichkeit (p), dass die Werte der Verteilung unter Xpc liegen, niedriger als ein bestimmtes Hundertstel ist oder ihm entspricht und dass gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit (p), dass die Werte der Verteilung niedriger als Xpc sind oder ihm entsprechen, höher als das bestimmte Hundertstel ist oder ihm entspricht. Das Hundertstel gibt das gewählte Fraktil der Verteilung an. In Fall des Medians entspricht es 50/100.

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In der Praxis ist das Perzentil der Verteilungswert, der einem bestimmten Bereich unterhalb der Verteilungs- oder Dichtekurve entspricht. Beispiel: das 25. Perzentil ist der Verteilungswert, der einem Bereich von 0,25 oder 25/100 entspricht.

Bei dieser Methode werden Perzentile auf der Grundlage der realen Werte berechnet, die in der Datenmatrix erscheinen (Perzentilberechnungsverfahren).

Robuster Variationskoeffizient (%)

Der CVr% stellt eine reine Zahl dar, die den Prozentsatz der Variabilität des analysierten Zahlensatzes angibt. Daher ist dieser Koeffizient zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der Mitglieder der Prüfergruppe besonders geeignet.

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Vertrauensintervalle des Medians bei 95 %

Das Vertrauensintervall von 95 % (der Wert des Fehlers erster Art entspricht 0,05 oder 5 %) ist das Intervall, in dem der Median, ausgehend von der Hypothese, dass sich der Versuch unendliche Male wiederholen ließe, schwanken könnte. In der Praxis gibt es das Variabilitätsintervall des Versuchs unter den vorgegebenen operationellen Bedingungen an, in der Annahme, dass der Versuch viele Male wiederholt werden könnte. Das Intervall ist, wie der CVr%, nützlich zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Versuchs.

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wobei C = 1,96 bei einem Vertrauensintervall auf 95-%-Niveau.

Ein Beispiel für den Berechnungsbogen ist in Anhang I des Standards IOC/T20/Dok. Nr. 15 enthalten.

Literaturhinweise

(1) Wilkinson, L. 1990. Systat: The system for statistics. Evanston, IL.SYSTAT Inc.

(2) Cicchitelli, G. 1984. Probabilità e Statistica. Maggioli Editore, Rimini.

(3) Massart, D.L.; Vandeginste, B.G.M.; Deming, Y.; Michotte, L. 1988. Chemometrics. A textbook. Elsevier. Amsterdam.

(4) Kendall, M.G.; Stuart, A. 1967. The advanced theory of statistics. Vol. 1. Hafner Publishing Co.

(5) McGill, R.; Tukey, J.W.; Larsen, W.A. 1978. Variation of Box Plots. The American Statistician, 32, (2), 12-16.

(6) IOC/T.28/Dok. Nr. 1 September 2007, Guidelines for the accreditation of sensory testing laboratories with particular reference to virgin olive oil according to standard ISO/IEC 17025:2005.

(7) IOC/T.20/Dok. Nr. 14.

(8) IOC/T.20/Dok. Nr. 15.

(9) ISO/IEC 17025:05.

▼M20 —————

▼M19 —————

▼B




ANHANG XV

1.   ÖLGEHALT DER OLIVENTRESTER

1.1.   Geräte

 Geeigneter Extraktionsapparat mit 200- bis 250-ml-Kolben,

 elektrisch beheiztes Bad (Sandbad, Wasserbad usw.) oder Heizplatte,

 Analysenwaage,

 Trockenschrank, eingestellt auf höchstens 80 °C,

 elektrischer Trockenschrank mit Thermostat, eingestellt auf 103 °C ± 2 °C, der unter Einblasen von Luft oder unter vermindertem Druck betrieben werden kann,

 mechanische Mühle, leicht zu reinigen, mit der die Trester ohne Erwärmung und ohne merkliche Verringerung ihres Gehalts an Wasser und Öl zerkleinert werden können,

 Extraktionshülse und Watte oder Filterpapier, frei von mit Hexan extrahierbaren Stoffen,

 Exsikkator,

 Sieb, Maschendurchmesser 1 mm,

 Siedesteinchen, zuvor getrocknet.

1.2.   Reagenzien

 technisches n-Hexan; Rückstand bei vollständiger Verdampfung unter 0,002 g/100 ml.

2.   ARBEITSVORSCHRIFT

2.1.   Vorbereitung der Probe

Die Probe wird, wenn nötig, in der zuvor gut gereinigten mechanischen Mühle so weit gemahlen, daß die Teilchen vollständig das Sieb passieren können.

Etwa ein Zwanzigstel der Probe ist zur Reinigung der Mühle zu benutzen; dieses Mahlgut ist zu verwerfen. Der Rest ist fein zu mahlen, das Mahlgut aufzufangen, sorgfältig zu mischen und unverzüglich zu analysieren.

2.2.   Untersuchungsprobe

Etwa 10 g der Probe werden nach dem Mahlen auf 0,01 g genau für die Untersuchung abgewogen.

2.3.   Vorbereitung der Extraktionshülse

Die Probe wird in die Hülse gegeben und diese mit einem Wattebausch verschlossen. Bei Verwendung von Filterpapier wird das Mahlgut darin eingeschlagen.

2.4.   Vertrocknung

Wenn die Trester sehr feucht sind (Gehalt an Wasser und flüchtigen Stoffen größer als 10 %), ist vorzutrocknen, wobei die gefüllte Hülse (bzw. das Filterpapier) so lange wie nötig in den auf höchstens 80 °C geheizten Trockenschrank gestellt wird, um den Gehalt an Wasser und flüchtigen Stoffen auf unter 10 % zu senken.

2.5.   Vorbereitung des Kolbens

Der Kolben, der 1 bis 2 Siedesteinchen enthält und zuvor im Trockenschrank bei 103 °C ± 2 °C getrocknet und danach mindestens 1 Stunde lang im Exsikkator abgekühlt wurde, wird auf 1 mg genau gewogen.

2.6.   Erste Extraktion

Die Hülse (bzw. das Filterpapier) mit der Probe wird in den Extraktionsapparat gestellt, die benötigte Menge Hexan in den Kolben gegeben, der Kolben an den Extraktionsapparat angeschlossen und das Ganze auf das elektrische Heizbad gestellt. Die Heizung ist so einzustellen, daß der Rückfluß mindestens 3 Tropfen in der Sekunde beträgt (mäßiges, nicht heftiges Sieden).

Nach 4stündiger Extraktion läßt man abkühlen. Die Hülse wird aus dem Extraktionsapparat genommen und in einen Luftstrom gestellt, um den größten Teil des Lösungsmittels, mit dem sie durchtränkt ist, zu entfernen.

2.7.   Zweite Extraktion

Die Hülse wird in die Mikrokugelmühle entleert, und es wird so fein wie möglich gemahlen. Das Mahlgut wird quantitativ in die Hülse zurückgegeben und diese wieder in den Extraktionsapparat gestellt.

Es wird nochmals 2 Stunden extrahiert, wobei der die erste Extraktion enthaltene Kolben verwendet wird.

Die im Extraktionskolben enthaltene Lösung muß klar sein. Wenn nicht, ist sie über Filterpapier zu filtrieren, wobei der erste Kolben und das Filterpapier mehrmals mit Hexan gewaschen werden. Das Filtrat und die Waschflüssigkeit werden in einem zweiten, zuvor getrockneten und auf 1 mg abgewogenen Kolben aufgefangen.

2.8.   Entfernung des Lösungsmittels und Wiegen des Extrakts

Durch Destillieren auf dem elektrischen Heizbad wird der größte Teil des Lösungsmittels entfernt. Die letzten Lösungsmittelspuren werden durch 20minütiges Erhitzen des Kolbens im Trockenschrank bei 103 °C ± 2 °C beseitigt. Die Beseitigung der Lösungsmittelreste wird durch zeitweiliges Einführen eines Luftstroms oder besser eines Inertgasstroms oder durch Arbeiten unter vermindertem Druck erleichtert.

Den Kolben läßt man wenigstens 1 Stunde im Exsikkator abkühlen und wiegt ihn dann auf 1 mg genau.

Danach wird der Kolben erneut 10 Minuten unter den gleichen Bedingungen erhitzt, im Exsikkator abgekühlt und gewogen.

Der Unterschied zwischen den Ergebnissen der zwei Wägungen darf höchstens 10 mg betragen. Wenn nicht, ist erneut 10 Minuten zu erhitzen, dann wieder abkühlen zu lassen und zu wiegen, bis der Gewichtsunterschied höchstens 10 mg beträgt. Das letzte Gewicht des Kolbens wird notiert.

Für jede Untersuchung werden mit der gleichen Probe zwei Bestimmungen durchgeführt.

3.   ERGEBNISSE

3.1.   Berechnung und Formel

a) Der Extrakt des Rohprodukts läßt sich in Gewichtsprozenten durch nachstehende Formel berechnen:

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Dabei sind:

S = Gewichtsprozente des Extrakts des Rohprodukts,

m0 = Gewicht der Untersuchungsprobe in g,

m1 = Gewicht des Extrakts nach der Trocknung in g.

Als Ergebnis ist das arithmetische Mittel aus den beiden Bestimmungen zu nehmen, falls die Bedingungen der Wiederholbarkeit erfüllt sind.

Das Ergebnis wird auf eine Dezimalstelle angegeben.

b) Der Extrakt, bezogen auf den Trockenstoff, läßt sich berechnen durch die Formel:

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Dabei sind:

S = Gewichtsprozente des Extrakts des Rohprodukts (vgl. a)),

U = sein Gehalt an Wasser unf flüchtigen Stoffen.

3.2.   Wiederholbarkeit

Die Differenz zwischen den Ergebnissen von zwei gleichzeitig oder schnell nacheinander von ein und demselben Analytiker vorgenommenen Bestimmungen darf nicht mehr als 0,2 g Hexan-Extrakt je 100 g Probe betragen.

Andernfalls ist die Analyse mit zwei weiteren Untersuchungsproben zu wiederholen. Liegt die Differenz wieder über 0,2 g, so ist als Ergebnis das arithmetische Mittel aus allen vier Bestimmungen zu nehmen.




ANHANG XVI

BESTIMMUNG DER IODZAHL

1.   ANWENDUNGSBEREICH

Diese Internationale Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der Iodzahl von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen, nachfolgend als „Fette“ bezeichnet.

2.   DEFINITION

In dieser Internationalen Norm gilt folgende Definition:

2.1.

Iodzahl: Iodmenge, die unter den in dieser Internationalen Norm beschriebenen Versuchsbedingungen von der Probe aufgenommen wird.

Die Iodzahl wird in Gramm Iod pro 100 g Probe angegeben.

3.   PRINZIP

Die zu untersuchende Probe wird in dem Lösungsmittel gelöst und mit dem Wijs-Reagens versetzt. Nach einer bestimmten Zeit werden Kaliumiodidlösung und Wasser zugegeben und das freigesetzte Iod mit einer Natriumthiosulfatlösung titriert.

4.   REAGENZIEN

Alle Reagenzien müssen von anerkannter analysenreiner Qualität sein.

4.1.

Kaliumiodidlösung, 100 g/l, die kein Iodat oder freies Iod enthält.

4.2.

Stärkelösung

5 g lösliche Stärke mit 30 ml Wasser mischen und in 1 000 ml kochendes Wasser geben; 3 Minuten kochen und abkühlen lassen.

4.3.

Natriumthiosulfat, eingestellte Standardlösung c (Na2S2O3 · 5H2O) = 0,1 mol/l, höchstens 7 Tage vor der Verwendung eingestellt.

4.4.

Lösungsmittel, hergestellt durch Mischen gleicher Volumenteile Cyclohexan und Essigsäure.

4.5.

Wijs-Reagens, das Iodmonochlorid in Essigsäure enthält. Es soll das im Handel erhältliche Wijs-Reagens verwendet werden.

Anmerkung:

Das Reagens enthält 9 g ICl3 + 9 g I in Essigsäure.

5.   GERÄTE

Übliche Laboreinrichtung und insbesondere nachstehende Geräte:

5.1.

Mikrobechergläschen, die sich für die zu untersuchende Probe und zum Einführen in die Kolben (5.2) eignen.

5.2.

500-ml-Erlenmeyerkolben mit Schliffstopfen, vollständig trocken.

6.   VORBEREITUNG DER ANALYSEPROBE

Die homogenisierte Probe wird über Natriumsulfat getrocknet und filtriert.

7.   VERFAHREN

7.1.   Probemenge

Die Menge der zu untersuchenden Probe hängt von der erwarteten Iodzahl ab (Tabelle 1).



Tabelle 1

Erwartete Iodzahl

Masse der zu untersuchenden Probe

weniger als 5

3,00 g

5— 20

1,00 g

21— 50

0,40 g

51—100

0,20 g

101—150

0,13 g

151—200

0,10 g

Die zu untersuchende Probe wird in einem Mikrobechergläschen (5.1) auf 0,1 mg genau eingewogen.

7.2.   Bestimmung

Die Probe wird in einen 500-ml-Kolben (5.2) gegeben und mit 20 ml Lösungsmittel (4.5) versetzt, um das Fett zu lösen. Genau 25 ml Wijs-Reagens (4.6) zugeben, den Kolben mit dem Stopfen verschließen, schwenken und dunkel stellen. Für das Wijs-Reagens sollen keine Pipetten verwendet werden, die mit dem Mund aufgezogen werden müssen.

Dann wird in ähnlicher Weise eine Blindprobe vorbereitet; die das Lösemittel und das Reagens, nicht aber die Probe enthält.

Bei Proben mit Iodzahlen unter 150 muß der Kolben 1 Stunde dunkel gestellt werden; bei Iodzahlen über 150 sowie bei polymerisierten oder stark oxidierten Erzeugnissen sind es 2 Stunden.

Nach Ablauf dieser Zeit wird in jeden Kolben 20 ml Kaliumiodidlösung (4.1) und 150 ml Wasser gegeben.

Nun mit der eingestellten Natriumthiosulfat-Standardlösung (4.3) titrieren, bis die durch Iod bedingte Gelbfärbung kaum noch sichtbar ist. Einige Tropfen Stärkelösung (4.2) zugeben und weiter titrieren, bis die Blaufärbung unter starkem Schütteln verschwindet.

Anmerkung:

Eine potentiometrische Bestimmung des Endpunkts ist zulässig.

7.3.   Zahl der Bestimmungen

Es werden zwei Bestimmungen mit der gleichen Probe durchgeführt.

8.   DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE

Die Iodzahl wird nach folgender Gleichung berechnet:

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Hierin bedeuten:

c = die genaue zahlenmäßige Angabe der Konzentration der verwendeten Natriumthiosulfat-Standardlösung (4.3) in mol pro Liter;

V1 = Volumen der für den Blindversuch verwendeten Natriumthiosulfat-Standardlösung (4.3) in Millilitern;

V2 = Volumen der zur Bestimmung verwendeten Natriumthiosulfat-Standardlösung (4.3) in Millilitern;

m = Masse der untersuchten Probe (7.1) in Gramm.

Als Ergebnis ist das arithmetische Mittel der beiden Bestimmungen anzugeben.

▼M11




ANHANG XVII

METHODE ZUR BESTIMMUNG VON STIGMASTADIENEN IN PFLANZLICHEN ÖLEN

1.   ZWECK

Bestimmung von Stigmastadienen in pflanzlichen Ölen, die diese Kohlenwasserstoffe nur in geringer Konzentration enthalten, insbesondere in nativen Olivenölen und rohem Oliventresteröl.

2.   ANWENDUNGSBEREICH

Das Verfahren läßt sich auf alle pflanzlichen Öle anwenden. Die Bestimmungen sind allerdings nur zuverlässig bei einer Konzentration dieses Kohlenwasserstoffs von 0,01 bis 4,0 mg/kg. Die Methode eignet sich besonders zum Nachweis von raffinierten pflanzlichen Ölen (Olivenöl, Oliventresteröl, Sonnenblumenöl, Palmöl usw.) in nativem Olivenöl, da raffinierte Öle im Gegensatz zu nativen Ölen Stigmastadien enthalten.

3.   PRINZIP

Isolierung der unverseifbaren Bestandteile. Abtrennung der Steroid-Fraktion durch Säulenchromatographie an Kieselgel und Analyse durch Kapillargaschromatographie.

4.   GERÄTE

4.1.

250-ml-Stehkolben, zur Verwendung mit Rückflußkühler geeignet.

4.2.

200-ml-Scheidetrichter.

4.3.

100-ml-Rundkolben.

4.4.

Rotationsverdampfer.

4.5.

Chromatographiesäule aus Glas (innerer Durchmesser 1,5 bis 2,0 cm, Länge 50 cm) mit Teflonhahn und Glaswattebausch oder Sinterglasscheibe am unteren Ende. Zur Vorbereitung der Kieselgelsäule mit Chromatographiesäule bis zu einer Höhe von etwa 5 cm mit Hexan füllen und dann eine Suspension von 15 g Kieselgel in 40 ml Hexan mit Hilfe von mehreren Anteilen Hexan einschlämmen und unter leichtem Klopfen vollständig absetzen lassen. Anschließend wasserfreies Natriumsulfat bis zu einer Höhe von rund 0,5 cm zugeben und das überschüssige Hexan ablaufen lassen.

4.6.

Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor, Split- oder cold On-column-Injektor und Ofen mit einer Einstellgenauigkeit von ± 1 °C.

4.7.

Fused-Silica-Kapillarsäule für Gaschromatographie (0,25 oder 0,32 mm Innendurchmesser und 25 m Länge), belegt mit 5 % Phenylmethylsilicon, Filmdicke 0,25 μm.

Anmerkung 1:

Andere Säulen mit vergleichbarer oder geringerer Polarität können ebenfalls verwendet werden.

4.8.

Aufzeichnungsgerät mit Integrator mit Möglichkeit der Integration zwischen zwei Minima.

4.9.

5-10-μl-Mikrospritze für Gaschromatographie mit fester Nadel.

4.10.

Pilzheizhaube oder Heizplatte.

5.   REAGENZIEN

Alle Reagenzien müssen, sofern nicht anders angegeben, von Analysequalität sein. Es ist destilliertes Wasser oder Wasser von mindestens gleichem Reinheitsgrad zu verwenden.

5.1.

Hexan oder Alkanmischung mit einem Siedebereich von 65-70 °C, destilliert in einer Rektifiziersäule.

Anmerkung 2:

Das Lösungsmittel muß zur Entfernung von Verunreinigungen destilliert werden.

5.2.

Ethanol, 6 %ig (v/v).

5.3.

Wasserfreies Natriumsulfat.

5.4.

Ethanolische Kalilauge, 10 %ige Lösung. 10 ml Wasser zu 50 g Kaliumhydroxid geben, umrühren und die Mischung durch Zugabe von Ethanol lösen und mit Ethanol auf 500 ml auffüllen.

Anmerkung 3:

Ethanolische Kalilauge wird beim Stehen braun. Sie sollte täglich frisch zubereitet und in dunklen Glasflaschen gut verschlossen aufbewahrt werden.

5.5.

Kieselgel 60 für Säulenchromatographie, 70-230 mesh (Merck, Art. Nr. 7734 o. ä.).

Anmerkung 4:

Gewöhnlich kann Kieselgel direkt aus dem Behälter ohne Vorbehandlung verwendet werden. Manche Kieselgelpartien weisen jedoch eine geringe Aktivität auf, was zu unbefriedigenden chromatographischen Trennungen führt. In solchen Fällen ist wie folgt vorzugehen: das Kieselgel durch mindestens vierstündiges Erhitzen auf 550 °C aktivieren, nach dem Erhitzen in einen Exsikkator stellen und nach dem Abkühlen in einen verschließbaren Kolben überführen; 2 % Wasser zugeben und schütteln, bis keine Klumpen mehr sichtbar sind und das Pulver frei rieselt.

Kieselgelpartien, die Chromatogramme mit sich überlappenden Peaks ergeben, sind wie oben beschrieben zu behandeln. Eine Alternative ist die Verwendung von extrareinem Kieselgel 60 (Merck, Art. Nr. 7754).

5.6.

Stammlösung (200 ppm) von Cholesta-3,5-dien (Sigma, 99 % rein) in Hexan (10 mg in 50 ml).

5.7.

Standardlösung von Cholesta-3,5-dien in Hexan in einer Konzentration von 20 ppm. Dazu die obengenannte Lösung verdünnen.

Anmerkung 5:

Bei Temperaturen unter 4 °C halten sich die Lösungen 5.6 und 5.7 mindestens vier Monate lang.

5.8.

Lösung aus n-Nonacosan in Hexan mit einer Konzentration von rund 100 ppm.

5.9.

Trägergas für die Gaschromatographie: Helium oder Wasserstoff (99,9990 % rein).

5.10.

Brenngase für den Flammenionisationsdetektor: Wasserstoff (99,9990 % rein) und gereinigte Luft.

6.   VERFAHREN

6.1.   Herstellung des Unverseifbaren:

6.1.1.

20 ± 0,1 g Öl in einen 250-ml-Kolben (4.1) einwiegen, 1 ml der Standardlösung von Cholesta-3,5-dien (20 μg) und 75 ml 10 %ige ethanolische Kalilauge zugeben, Rückflußkühler anschließen und 30 Minuten köcheln lassen. Den Kolben mit der Probe von der Hitzequelle nehmen und leicht abkühlen lassen (nicht vollständig abkühlen lassen, da die Probe sonst fest wird). 100 ml Wasser zugeben und die Lösung mit Hilfe von 100 ml Hexan in einen Scheidetrichter (4.2) geben. Die Mischung 30 Sekunden kräftig schütteln und zur Phasentrennung stehen lassen.

Anmerkung 6:

Bei Bildung einer Emulsion, die nicht gleich wieder verschwindet, kleine Mengen Ethanol zugeben.

6.1.2.

Die untere, wäßrige Phase in einen zweiten Scheidetrichter überführen und wiederum mit 100 ml Hexan extrahieren. Die untere Phase erneut ablaufen lassen und die Hexanextrakte zusammen in einem weiteren Scheidetrichter dreimal mit je 100 ml einer Ethanol-Wassermischung (1: 1) waschen, bis diese pH-neutral reagiert.

6.1.3.

Die Hexanlösung durch wasserfreies Natriumsulfat (50 g) laufen lassen, mit 20 ml Hexan waschen und in einem Rotationsverdampfer bei 30 °C im leichten Vakuum vollständig eindampfen.

6.2.   Abtrennung der Steroid-Fraktion:

6.2.1.

Den Rückstand mit Hilfe von zwei Volumenanteilen Hexan (jeweils 1 ml) auf die Trennsäule aufgeben und soweit einziehen lassen, bis sich die Flüssigkeitsoberfläche bis über die Natriumsulfatschicht abgesenkt hat. Dann die Elution mit Hexan mit einer Flußrate von 1 ml/Minute beginnen. Die ersten 25 bis 30 ml des Eluats verwerfen, die folgenden 40 ml auffangen. Diese Fraktion in einen 100-ml-Rundkolben (4.3) überführen.

Anmerkung 7:

Die erste Fraktion enthält gesättigte Kohlenwasserstoffe (Abbildung 1a), die zweite Steroide. Danach werden Squalen und verwandte Verbindungen eluiert. Für eine gute Trennung zwischen den gesättigten Kohlenwasserstoffen und den Steroiden müssen die Fraktionsvolumina optimiert werden. Hierzu ist das Volumen der ersten Fraktion so zu regulieren, daß bei der Analyse der zweiten Fraktion nur kleine Peaks für gesättigte Kohlenwasserstoffe auftreten (siehe Abbildung 1c). Treten keine solchen Peaks auf und hat der Standardpeak gleichzeitig nur eine geringe Größe, so ist das Volumen der ersten Fraktion zu reduzieren. Im übrigen ist eine vollständige Trennung zwischen den Komponenten der ersten und zweiten Fraktion nicht erforderlich, da während der GC-Analyse unter den in Punkt 6.3.1 beschriebenen Arbeitsbedingungen eine Überlappung der Peaks nicht vorkommt. Eine Optimierung des Volumens der zweiten Fraktion ist in der Regel nicht notwendig, da sich die weiteren Komponenten gut abtrennen lassen. Ein großer Peak mit einer Retentionszeit von rund 1,5 Minuten unter dem des Standards ist jedoch auf das Vorhandensein von Squalen zurückzuführen und zeigt eine schlechte Trennung an.

6.2.2.

Die zweite Fraktion im Rotationsverdampfer bei 30 °C im leichten Vakuum vollständig eindampfen und den Rückstand sofort in 0,2 ml Hexan auflösen. Die Lösung bis zur Analyse im Kühlschrank aufbewahren.

Anmerkung 8:

Die Rückstände 6.1.3 und 6.2.2 sollten nicht trocken und nicht bei Zimmertemperatur aufbewahrt werden. Nach Gewinnung des Rückstands sofort das Lösungsmittel zugeben und die Lösung im Kühlschrank aufbewahren.

6.3.   Gaschromatographie

6.3.1.

Arbeitsbedingungen für Split-Injektion:

 Injektortemperatur: 300 °C,

 Detektortemperatur: 320 °C,

 Integrator: (Die Parameter für die Integration sind so zu wählen, daß die Peakflächen richtig beurteilt werden können. Empfohlen wird die Integration zwischen zwei Minima),

 Empfindlichkeit: rund das 16-fache der Mindestdämpfung,

 Einspritzvolumen: 1 μm Lösung,

 Temperaturprogramm: 6 Minuten isotherm bei 235 °C, dann mit 2 °C/min auf 285 °C,

 Injektor mit Stromteilventil (Splitverhältnis 1: 15),

 Trägergasvordruck: ca. 120 kPa Helium oder Wasserstoff.

Diese Bedingungen können entsprechend den Kenndaten des Chromatographen und der Säule derart geändert werden, daß die damit aufgezeichneten Chromatogramme folgende Bedingungen erfüllen: Der Peak des internen Standards muß innerhalb von 5 Minuten vor oder nach der unter 6.3.2 genannten Zeit erscheinen und mindestens 80 % Vollausschlag erreichen.

Das GC-System ist durch Einspritzen einer Mischung aus der Cholestadien-Stammlösung (5.6) und der n-Nonacosan-Lösung (5.8) zu überprüfen. Der Cholesta-3,5-dien-Peak muß vor dem n-Nonacosan-Peak erscheinen (Abbildung 1c). Ist dies nicht der Fall, so kann die ursprüngliche Ofentemperatur verringert und/oder die GC-Säule durch eine weniger polare Säule ersetzt werden.

6.3.2.

Identifizierung der Peaks

Der Peak der internen Standards erscheint nach rund 19 Minuten, derjenige von Stigmastadienen nach einer relativen Retentionszeit von rund 1,29 (Abbildung 1b). Das Stigmasta-3,5-dien tritt zusammen mit geringen Mengen eines Isomers auf; beide ergeben normalerweise aber nur einen Peak. Ist die Säule jedoch zu polar, oder hat sie eine große Trennleistung, kann das Isomer als kleiner Peak dicht vor dem des Stigmasta-3,5-dien erscheinen (Abbildung 2). Um sicherzugehen, daß die Stigmastadiene als ein Peak eluiert werden, empfiehlt es sich, die Säule durch eine weniger polare Säule oder eine Säule mit größerem Innendruchmesser zu ersetzen.

Anmerkung 9:

Ein Referenzchromatogramm für Stigmastadien erhält man durch die Analyse eines raffinierten pflanzlichen Öls mit einer kleineren Probe. Stigmastadiene rufen einen signifikanten, leicht identifizierbaren Peak hervor.

6.3.3.

Quantitative Analyse

Der Gehalt an Stigmastadienen wird nach folgender Formel berechnet:

mg/kg Stigmastadienen =

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Hierin bedeuten:

As = Peakfläche von Stigmastadienen (wenn der Peak geteilt ist, Summe der Flächen beider Isomere),

Ac = Peakfläche des internen Standards (Cholestadien),

Mc = Masse des zugesetzten Standards in Mikrogramm,

Mo = Masse des eingewogenen Öls in Gramm.

Nachweisgrenze: rund 0,01 mg/kg.

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Abb. 1:

Gaschromatogramme von Olivenölproben, analysiert auf einer Fused-Silica-Kapillarsäule (0,25 mm Innendurchmesser und 25 m Länge), belegt mit 5 % Phenylmethylsilicon (Filmdicke 0,25 μm).

a) Erste Fraktion (30 ml) eines nativen Olivenöls, mit dem Standard versetzt.

b) Zweite Fraktion (40 ml) eines Olivenöls mit 0,10 mg/kg Stigmastadienen.

c) Zweite Fraktion (40 ml) mit einem kleinen Anteil der ersten Fraktion.

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Abb. 2:

Gaschromatogramm einer Probe raffinierten Olivenöls, analysiert auf einer DB-5-Säule, auf dem das Isomer von Stigmasta-3,5-dien zu erkennen ist.

▼M25




ANHANG XVIII

BESTIMMUNG DER DIFFERENZ ZWISCHEN DEM TATSÄCHLICHEN UND DEM THEORETISCHEN GEHALT AN TRIGLYCERIDEN MIT ECN 42

1.   ZWECK

Bestimmung der absoluten Differenz zwischen dem mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) ermittelten Gehalt des Olivenöls an Triglyceriden (TAG) mit der äquivalenten Kohlenstoffzahl 42 (ECN42HPLC) und dem auf der Grundlage der Fettsäurezusammensetzung berechneten theoretischen Gehalt an Triglyceriden mit der äquivalenten Kohlenstoffzahl 42 (ECN42theoretisch).

2.   ANWENDUNGSBEREICH

Diese Norm ist anwendbar auf Olivenöle. Das Verfahren dient dem Nachweis kleiner Mengen von (linolsäurereichen) Saatölen in Olivenölen aller Kategorien..

3.   PRINZIP

Der mit Hilfe der HPLC-Analyse bestimmte Gehalt an Triglyceriden mit ECN 42 und der (auf der Grundlage der gaschromatographisch bestimmten Fettsäurezusammensetzung berechnete) theoretische Gehalt an Triglyceriden mit ECN 42 stimmen bei reinen Ölen bis zu einem gewissen Grad überein. Unterschiede, die über den für jeden Typ von Öl festgelegten Werten liegen, deuten darauf hin, dass das Öl Saatöle enthält.

4.   VERFAHREN

Die Methode für die Berechnung des theoretischen Gehalts an Triglyceriden mit ECN 42 und der Differenz zwischen diesem und den HPLC-Daten besteht im Wesentlichen aus dem Vergleich von Analysedaten, die mit Hilfe anderer Methoden gewonnen wurden. Drei Verfahrensstufen sind zu unterscheiden: Bestimmung der Fettsäurezusammensetzung durch Kapillarsäulengaschromatographie, Berechnung des theoretischen Zusammensetzung der Triglyceride mit ECN 42 und HPLC-Bestimmung der Triglyceride mit ECN 42.

4.1.    Geräte

4.1.1.

250- und 500-ml-Rundkolben.

4.1.2.

100-ml-Bechergläser.

4.1.3.

Chromatographiesäule aus Glas, 21 mm innerer Durchmesser, 450 mm Länge, mit Hahn und Normschliffhülle am oberen Ende.

4.1.4.

Scheidetrichter 250 ml Inhalt, mit Normschliffkern am unteren Ende, geeignet zum Verbinden mit dem oberen Ende der Säule.

4.1.5.

Glasstab, 600 mm Länge.

4.1.6.

Glastrichter, 80 mm Durchmesser.

4.1.7.

50-ml-Messkolben.

4.1.8.

20-ml-Messkolben.

4.1.9.

Rotationsverdampfer.

4.1.10.

Hochleistungsflüssigchromatograph mit Säulenofen zur Regelung der Säulentemperatur.

4.1.11.

Einspritzsystem mit 10-μl-Probenschleife.

4.1.12.

Detektor: Differentialrefraktometer. Im Bereich der höchsten Empfindlichkeit müssen wenigstens 10–4 Einheiten des Brechungsindex erreicht werden.

4.1.13.

Säule: Säule aus rostfreiem Stahl, 250 mm Länge und 4,5 mm Innendurchmesser, gefüllt mit Kieselgel (Partikelgröße 5 μm) mit einer durchschnittlichen Kohlenstoffbelegung von 22—23 % in Form von Octodecylsilan.

4.1.14.

Datenverarbeitungssoftware.

4.1.15.

Phiolen mit etwa 2 ml Inhalt mit teflonbeschichtetem Septum und Schraubverschluss.

4.2.    Reagenzien

Die Reagenzien müssen analysenrein sein. Die Fließmittel müssen entgast sein. Sie können mehrere Male wiederverwendet werden, ohne dass dadurch die Trennleistungen beeinflusst werden.

4.2.1.

Petrolether (40–60 °C) für die Chromatografie oder Hexan.

4.2.2.

Diethylether, peroxidfrei, frisch destilliert.

4.2.3.

Elutionsmittel zur Reinigung des Öls mittels Säulenchromatografie: Mischung aus Petrolether und Diethylether im Verhältnis 87/13 (v/v).

4.2.4.

Kieselgel, 70—230 mesh, Typ Merck 7734, standardisiert auf einem Wassergehalt von 5 % (w/w).

4.2.5.

Glaswatte.

4.2.6.

Aceton für die HPLC.

4.2.7.

Acetonitril oder Propionitril für die HPLC.

4.2.8.

HPLC-Fließmittel: Acetonitril + Aceton (das Mischungsverhältnis ist so einzustellen, dass damit die gewünschte Trennung erzielt wird; man beginnt mit einem Mischungsverhältnis von 1:1) oder Propionitril.

4.2.9.

Lösungsmittel: Aceton.

4.2.10.

Referenztriglyceride: Es können handelsübliche Triglyceride (Tripalmitin, Triolein usw.) verwendet werden, wobei ein Diagramm aus den Retentionszeiten und den äquivalenten Kohlenstoffzahlen aufgezeichnet wird, oder es werden Referenzchromatogramme von Sojaöl, einer Mischung von Sojaöl/Olivenöl (30:70) und reinem Olivenöl erstellt (siehe Anmerkungen 1 und 2 und Abbildungen 1 bis 4).

4.2.11.

Festphasenextraktionssäule mit Kieselgelphase 1 g, 6 ml.

4.3.    Vorbereitung der Proben

Da einige störende Substanzen zu falschen positiven Ergebnissen führen können, muss die Probe immer nach der IUPAC-Methode 2.507, die für die Bestimmung polarer Verbindungen in Bratfetten verwendet wird, gereinigt werden.

4.3.1.    Vorbereitung der Chromatografiesäule

Etwa 30 ml Fließmittel (4.2.3) in die Säule (4.1.3) geben, Glaswattebausch (4.2.5) einführen und mit Hilfe des Glasstabs (4.1.5) bis auf den Grund der Säule schieben.

In einem 100-ml-Becherglas 25 g Kieselgel (4.2.4) in 80 ml Elutionsmittel (4.2.3) suspendieren, dann mit Hilfe eines Glastrichters (4.1.6) in die Säule geben.

Zur restlosen Überführung des Kieselgels in die Säule ist das Becherglas mit dem Elutionsmittel zu spülen und die Spülflüssigkeit ebenfalls in die Säule zu geben.

Hahn öffnen und soviel Fließmittel ablaufen lassen, bis der Fließmittelspiegel etwa 1 cm über dem Kieselgel liegt.

4.3.2.    Säulenchromatografie

In einem 50-ml-Meßkolben (4.1.7) werden auf 0,001 g genau 2,5 ± 0,1 g filtriertes, homogenisiertes und erforderlichenfalls entwässertes Öl eingewogen.

Die Einwaage wird in etwa 20 ml Elutionsmittel (4.2.3) gelöst; erforderlichenfalls leicht erwärmen, damit sich das Öl besser löst. Auf Raumtemperatur erkalten lassen und mit Elutionsmittel auffüllen.

Mit Hilfe einer Meßpipette werden 20 ml der Lösung in die gemäß 4.3.1 vorbereitete Säule gegeben; Hahn öffnen und das Elutionsmittel bis zur Kieselgelschicht ablaufen lassen.

Mit Hilfe von 150 ml Elutionsmittel (4.2.3) bei einer Durchlaufgeschwindigkeit von etwa 2 ml/Minute eluieren, so dass 150 ml die Säule in 60 bis 70 Minuten durchströmen.

Eluat in einem zuvor im Ofen austarierten und genau gewogenen 250-ml-Rundkolben (4.1.1) auffangen. Lösungsmittel unter Unterdruck in einem Rotationsverdampfer (4.1.9) entfernen und Rückstand wägen, der zur Herstellung der Lösung für die HPLC-Analyse und für die Bereitung der Methylesterzubereitung verwendet wird.

Nach Durchlaufen der Säule muss im Fall von nativem Olivenöl extra, nativem Olivenöl, gewöhnlichem nativem Olivenöl, raffiniertem Olivenöl und Olivenöl die Probe zu 90 %, im Fall von Lampantöl und Tresteröl mindestens zu 80 % zurückgewonnen werden.

4.3.3.    Reinigung mittels Festphasenextraktion

Die Kieselgel-Festphasenextraktionssäule wird durch Durchlauf von 6 ml Hexan (4.2.3) unter Unterdruck aktiviert, wobei ein Trockenfallen zu vermeiden ist.

0,12 g g ± 0,001 g werden in einer 2-ml-Phiole (4.1.15) eingewogen und in 0,5 ml Hexan (4.2.3) gelöst.

Die Festphasenextraktionssäule wird mit der Lösung befüllt und mit 10 ml Hexan-Diethylether-Mischung im Verhältnis 87: 13 (v/v) (4.2.3) unter Unterdruck eluiert.

Die aufgefangene Fraktion wird in einem Rotationsverdampfer (4.1.9) unter Unterdruck bei Raumtemperatur zur Trockene eingedampft. Der Rückstand wird in 2 ml Aceton (4.2.6) für die Triglyceridanalyse gelöst.

4.4.    HPLC-Analyse

4.4.1.    Vorbereitung der Proben für die Chromatografieanalyse

Von der zu analysierenden Probe wird eine 5%ige Lösung hergestellt, indem 0,5 g ± 0,001 g der Probe in einen 10-ml-Messkolben eingewogen und mit dem Lösungsmittel (4.2.9) auf 10 ml aufgefüllt werden.

4.4.2.    Verfahren

Das HPLC-Gerät in Betrieb setzen. Das Fließmittel (4.2.8) mit einer Strömungsgeschwindigkeit von 1,5 ml/Minute durch die Säule pumpen, um das gesamte System zu spülen.

Sobald eine stabile Basislinie erreicht ist, werden 10 μl der gemäß 4.3 hergestellten Proben eingespritzt.

4.4.3.    Berechnung und Abfassung der Ergebnisse

Es wird vorausgesetzt, dass die Summe der Peakflächen aller Triglyceride mit ECN 42 bis ECN 52 100 % entspricht (Flächenprozentmethode).

Der relative Anteil eines jeden Triglycerids berechnet sich nach folgender Formel:

image

.

Die Ergebnisse werden mit mindestens zwei Dezimalstellen angegeben.

Siehe Anmerkungen 1 bis 4.

4.5.    Berechnung der Triglyceridzusammensetzung (Mol %) anhand der Daten zur Fettsäurezusammensetzung (Flächen %)

4.5.1.    Bestimmung der Fettsäurezusammensetzung

Die Fettsäurezusammensetzung wird nach ISO 5508 unter Verwendung einer Kapillarsäule bestimmt. Die Methylester werden gemäß COI/T.20/Doc. No 24 vorbereitet.

4.5.2.    Berechnungsrelevante Fettsäuren

Die Triglyceride werden nach ihrer äquivalenten Kohlenstoffzahl (ECN) unter Berücksichtigung folgender ECN/Fettsäureäquivalenzen zusammengefasst. Nur Fettsäuren mit 16 und 18 Kohlenstoffatomen werden berücksichtigt, da nur sie bei Olivenöl von Bedeutung sind. Die Fettsäuren sind auf 100 % zu normalisieren.



Fettsäure (FS)

Abkürzung

Molekulargewicht

(MG)

ECN

Palmitinsäure

P

256,4

16

Palmitoleinsäure

Po

254,4

14

Stearinsäure

S

284,5

18

Ölsäure

O

282,5

16

Linolsäure

L

280,4

14

Linolensäure

Ln

278,4

12

4.5.3.    Umrechnung der prozentualen Fläche in Mol für alle Fettsäuren (1)



image

image

image

image

image

image

4.5.4.    Normalisierung der Fettsäuren auf 100 % (2)

image

image

image

image

image

image

Als Ergebnis erhält man den prozentualen Anteil jeder Fettsäure in Molprozent in (1,2,3-) Positionen der TAG.

Anschließend wird die Summe der gesättigten Fettsäuren P und S (SFA) sowie der ungesättigten Fettsäuren Po, O, L und Ln (UFA) berechnet (3):

image

image

4.5.5.    Berechnung der Fettsäurezusammensetzung in 2- und 1,3-Stellung der TAG

Die Fettsäuren werden wie folgt in drei Gruppen eingeteilt: eine Gruppe für 2-Stellung und zwei gleiche Gruppen für 1- und 3-Stellung, wobei unterschiedliche Koeffizienten für gesättigte (P und S) und ungesättigte Fettsäuren (Po, O, L und Ln) verwendet werden.

4.5.5.1.   Gesättigte Fettsäuren in 2-Stellung [P (2) und S (2)] (4)

image

image

4.5.5.2.   Ungesättigte Fettsäuren in 2-Stellung [PO(2), O(2), L(2) und Ln(2)] (5):

image

image

image

image

4.5.5.3.   Fettsäuren in 1,3-Stellung [P(1,3), S(1,3), Po(1,3), O(1,3), L(1,3) und Ln(1,3)] (6):

image

image

image

image

image

image

4.5.6.    Berechnung der Triglyceride (TAG)

4.5.6.1.   TAG mit einer Fettsäure (AAA, hier LLL, PoPoPo) (7)

image

4.5.6.2.   TAG mit zwei Fettsäuren (AAB, hier PoPoL, PoLL) (8)

image

image

4.5.6.3.   TAG mit drei unterschiedlichen Fettsäuren (ABC, hier OLLn, PLLn, PoOLn, PPoLn) (9)

image

image

image

4.5.6.4.   ECN42-haltige Triglyceride

Die folgenden Triglyceride mit ECN42 werden nach den Formeln 7, 8 und 9 in der Reihenfolge der bei der HPLC erwarteten Elution (normalerweise nur drei Peaks) berechnet.

LLL

PoLL und das Positionsisomer LPoL

OLLn und die Positionsisomere OLnL und LnOL

PoPoL und das Positionsisomer PoLPo

PoOLn und die Positionsisomere OPoLn und OLnPo

PLLn und die Positionsisomere LLnP und LnPL

PoPoPo

SLnLn und das Positionsisomer LnSLn

PPoLn und die Positionsisomere PLnPo und PoPLn

Die Triglyceride mit ECN42 ergeben sich aus der Summe der neun Triacylglyceride einschließlich ihrer Positionsisomere. Die Ergebnisse werden mit mindestens zwei Dezimalstellen angegeben.

5.   AUSWERTUNG DER ERGEBNISSE

Der rechnerisch bestimmte theoretische Gehalt und der durch die HPLC-Analyse bestimmte Gehalt werden verglichen. Liegt die Differenz zwischen den Absolutwerten der HPLC-Daten und den theoretischen Daten über den in der Norm für die jeweilige Ölkategorie angegebenen Werten, so enthält die Probe Saatöl.

Die Ergebnisse werden mit zwei Dezimalstellen angegeben.

6.   BEISPIEL (DIE NUMMERN BEZIEHEN SICH AUF DIE BETREFFENDEN TEXTABSCHNITTE DES VERFAHRENS)

— 4.5.1.    Berechnung der Molprozente der Fettsäuren aus den GLC-Daten (normalisierte Flächenprozente)

Die Gaschromatographie ergibt folgende Fettsäurezusammensetzung:



FS

P

S

Po

O

L

Ln

MG

256,4

284,5

254,4

282,5

280,4

278,4

% Fläche

10,0

3,0

1,0

75,0

10,0

1,0

— 4.5.3    Umrechnung der prozentualen Fläche in Mol für alle Fettsäuren (siehe Formel (1))

Mol P

=

image

Mol S

=

image

Mol Po

=

image

Mol O

=

image

Mol L

=

image

Mol Ln

=

image

Insgesamt

=

0,35821 Mol TAG

— 4.5.4    Normalisierung der Fettsäuren auf 100 % (siehe Formel (2))

Mol % P(1,2,3)

=

image

Mol % S(1,2,3)

=

image

Mol % Po(1,2,3)

=

image

Mol % O(1,2,3)

=

image

Mol % L(1,2,3)

=

image

Mol % Ln(1,2,3)

=

image

Mol % insgesamt

=

100 %

Summe der gesättigten und ungesättigten Fettsäuren in 1,2,3-Stellung der TAG (siehe Formel (3)):

image

image

— 4.5.5    Berechnung der Zusammensetzung der Fettsäuren in 2- und 1,3-Stellung der TAG

— 4.5.5.1   Gesättigte Fettsäuren in 2-Stellung [P(2) und S(2)] (siehe Formel (4))

image

image

— 4.5.5.2   Ungesättigte Fettsäuren in 2-Stellung [Po(1,3), O(1,3), L(1,3) und Ln(1,3)] (siehe Formel (5))

image

image

image

image

— 4.5.5.3   Fettsäuren in 1,3-Stellung [P(1,3), S(1,3), Po(1,3), O(1,3), L(1,3) und Ln(1,3)] (siehe Formel (6))

image

image

image

image

image

image

— 4.5.6.    Berechnung der Triglyceride (TAG)

Anhand der berechneten Zusammensetzung der Fettsäuren in sn-2- und sn-1,3-Stellung



FS in

1,3-Stellung

2-Stellung

P

16,004 %

0,653 %

S

4,325 %

0,177 %

Po

1,015 %

1,262 %

O

68,526 %

85,296 %

L

9,204 %

11,457 %

Ln

0,927 %

1,153 %

Insgesamt

100,0 %

100,0 %

werden folgende Triglyceride rechnerisch bestimmt:

LLL

PoPoPo

PoLL mit 1 Positionsisomer

SLnLn mit 1 Positionsisomer

PoPoL mit 1 Positionsisomer

PPoLn mit 2 Positionsisomeren

OLLn mit 2 Positionsisomeren

PLLn mit 2 Positionsisomeren

PoOLn mit 2 Positionsisomeren

— 4.5.6.1.   TAG mit einer Fettsäure (LLL, PoPoPo) (siehe Fomel (7))

image = 0,09706 Mol LLL

image

— 4.5.6.2   TAG mit zwei Fettsäuren (PoLL, SLnLn, PoPoL) (siehe Formel (8))

image

image

0,03210 Mol PoLL

image

image

0,00094 Mol SLnLn

image

image

0,00354 Mol PoPoL

— 4.5.6.3   TAG mit drei unterschiedlichen Fettsäuren (PoPLn, OLLn, PLLn, PoOLn) siehe Formel (9)

image

image

image

0,00761 Mol PPoLn

image

image

image

0,43655 Mol OLLn

image

image

image

0,06907 Mol PLLn

image

image

image

0,04812 Mol PoOLn

ECN42 = 0,69512 Mol TAGs

Anmerkung 1: Die Reihenfolge der Elution kann durch Berechnung der äquivalenten Kohlenstoffzahlen (ECN) bestimmt werden, die häufig durch die Beziehung image definiert sind. Hierbei ist CN die Zahl der Kohlenstoffatome und n die Zahl der Doppelbindungen. Durch Berücksichtigung des Ursprungs der Doppelbindungen kann sie noch genauer bestimmt werden Wenn no, nl und nln die Zahlen der Doppelbindungen sind, die der Öl-, Linol- bzw. Linolensäure zugeordnet sind, so kann die äquivalente Kohlenstoffzahl nach folgender Formel berechnet werden:

image

Die Koeffizienten do, dl und dln können mit Hilfe der Referenztriglyceride berechnet werden. Unter den in dieser Methode beschriebenen Bedingungen gilt näherungsweise folgende Beziehung:

image

Anmerkung 2: Mit Hilfe verschiedener Triglyceride kann die Auflösung für Triolein unter Verwendung der reduzierten Retentionszeit image Lösungsmittel wie folgt berechnet werden:

image

Triolein

Der Graph von log α gegen f (Zahl der Doppelbindungen) ermöglicht es, die Retentionswerte aller Triglyceride zu bestimmen, die Fettsäuren enthalten, die in den Referenztriglyceriden vorkommen (siehe Abbildung 1).

Anmerkung 3: Die Trennfähigkeit der Säule muss eine klare Trennung des Trilinolein-Peaks von den Peaks der Triglyceride mit wenig unterschiedlicher Retentionszeit ermöglichen. Die Elution wird bis zum ECN52-Peak durchgeführt.

Anmerkung 4: Eine korrekte Bestimmung der Flächen aller für die Bestimmung interessierenden Peaks wird dadurch sichergestellt, dass der zweite Peak mit ECN50 50 % des Vollausschlags des Rekorders erreicht.

Abbildung 1

Graphische Darstellung von log α als Funktion von f (Zahl der Doppelbindungen)

image

Anzahl der Doppelbindungen

La: Laurinsäure; My: Myristinsäure; P: Palmitinsäure; S: Stearinsäure; O: Ölsäure; L: Linolsäure; Ln: Linolensäure

Abbildung 2

Olivenöl mit niedrigem Linolsäuregehalt

a)

image

Mit Lösungsmittel: Aceton/Acetonitril.

PROFIL a: Hauptkomponenten der chromatografischen Peaks: ECN42: (1) LLL + PoLL; (2) OLLn + PoOLn; (3) PLLn; ECN44: (4) OLL + PoOL; (5) OOLn + PLL; (6) POLn + PPoPo; (7) OOL + PoOO; ECN46: (8) OOL + LnPP; (9) PoOO; (10) SLL + PLO; (11) PoOP + SPoL + SOLn + SPoPo; (12) PLP; ECN48: (13) OOO + PoPP; (14 + 15) SOL + POO; (16) POP; ECN50: (17) SOO; (18) POS + SLS.

b)

image

Mit Lösungsmittel: Propionitril

PROFIL b: Hauptkomponenten der chromatografischen Peaks: ECN42: (1) LLL; (2) OLLn + PoLL; (3) PLLn; ECN44: (4) OLL; (5) OOLn + PoOL; (6) PLL + PoPoO; (7) POLn + PPoPo + PPoL; ECN46: (8) OOL + LnPP; (9) PoOO; (10) SLL + PLO; (11) PoOP + SPoL + SOLn + SPoPo; (12) PLP; ECN48: (13) OOO + PoPP; (14) SOL; (15) POO; (16) POP; ECN50: (17) SOO; (18) POS + SLS

Abbildung 3

Olivenöl mit hohem Linolsäuregehalt

a)

image

Mit Lösungsmittel: Aceton/Acetonitril (50:50).

Profil a: Hauptkomponenten der chromatografischen Peaks: ECN42: (1‘) LLL + PoLL; (2‘) OLLn + PoOLn; (3‘) PLLn; ECN44: (4‘) OLL + PoOL; (5‘) OOLn + PLL; (6‘) POLn + PPoPo; ECN46: (7‘) OOL + PoOO; (8‘) PLO + SLL + PoOP; (9‘) PLP + PoPP; ECN48: (10‘) OOO; (11‘) POO + SLL + PPoO; (12‘) POP + PLS; ECN50: (13‘) SOO; (14‘) POS + SLS

b)

image

Mit Lösungsmittel: Propionitril.

Profil b: Hauptkomponenten der chromatografischen Peaks: ECN42: (1) LLL; (2 + 2‘) OLLn + PoLL; (3) PLLn; ECN44: (4) OLL; (5) OOLn + PoOL; (6) PLL + PoPoO; (7) POLn + PPoPo + PPoL; ECN46: (8) OOL + LnPP; (9) PoOO; (10) SLL + PLO; (11) PoOP + SPoL + SOLn + SPoPo; ECN48: (12) PLP; (13) OOO + PoPP; (14) SOL; (15) POO; (16) POP; ECN50: (17) SOO; (18) POS + SLS; ECN52: (19) AOO.

▼M19




ANHANG XIX

BESTIMMUNG DES GEHALTS AN ALIPHATISCHEN ALKOHOLEN MIT DER KAPILLAR-GASCHROMATOGRAPHIE

1.   ANWENDUNGSBEREICH

Die Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung der Zusammensetzung und des Gehalts an aliphatischen Alkoholen.

2.   PRINZIP DER METHODE

Das Fett wird mit 1-Eicosanol als internem Standard versetzt, mit ethanolischer Kaliumhydroxidlösung verseift und das Unverseifbare mit Ethylether extrahiert. Die Alkoholfraktion wird dünnschichtchromatographisch über basische Kieselgelplatten vom Unverseifbaren abgetrennt. Die aus dem Kieselgel isolierten Alkohole werden in Trimethylsilylether überführt und mit Hilfe der Kapillar-Gaschromatographie untersucht.

3.   GERÄTE

3.1. Kolben, 250 ml, mit Rückflusskühler und Schliffstopfen,

3.2. 500-ml-Scheidetrichter,

3.3. Kolben, 250 ml,

3.4. komplette Apparatur für die Dünnschichtchromatographie mit Glasplatten 20 × 20 cm,

3.5. UV-Lampe, Wellenlänge 366 oder 254 nm,

3.6. Mikroliterspritzen, 100 und 500 μl,

3.7. Glasfiltertiegel mit Porenfilter G 3 (Porosität 15-40 μm), etwa 2 cm Durchmesser, 5 cm Höhe, mit geeignetem Anschlussstück für die Vakuumfiltration und Schliffmuffe 12/21,

3.8. Vakuumflasche, 50 ml, mit Schliffmuffe 12/21, für Glasfiltertiegel (3.7),

3.9. 10 ml-Röhrchen mit konischem Boden und dicht schließendem Stopfen,

3.10. Gaschromatograph, geeignet für die Verwendung von Kapillarsäulen, mit Splitsystem, bestehend aus:

3.10.1. thermostatisierbarem Säulenofen, einstellbar auf die gewünschte Temperatur mit einer Genauigkeit von ± 1 °C,

3.10.2. temperaturregelbarer Injektionseinrichtung mit Verdampfer aus persilanisiertem Glas,

3.10.3. Flammenionisations-Detektor mit Verstärker,

3.10.4. Integrator mit Schreiber, an Verstärker zu koppeln, Reaktionszeit maximal 1 Sekunde, variabler Papiervorschub,

3.11. Kapillarsäule aus Glas oder fused silica, 20-30 m Länge, 0,25-0,32 mm Innendurchmesser, Innenwand belegt mit SE-52 oder SE-54 oder einer gleichwertigen stationären Phase, Schichtdicke 0,10-0,30 μm,

3.12. Mikroliterspritze für die Gaschromatographie, 10 μl, mit gehärteter Nadel,

3.13. Präzisionswaage mit einer Empfindlichkeit von 1 mg (Anzeigegenauigkeit 0,1 mg).

4.   REAGENZIEN

4.1. Kaliumhydroxid, ethanolische Lösung 2 N: 130 g Kaliumhydroxid (Titer mindestens 85 %) in 200 ml destilliertem Wasser unter Kühlen lösen und mit Ethanol auf 1 Liter auffüllen. Die Lösung ist in gut verschlossenen braunen Glasflaschen aufzubewahren.

4.2. Ethylether, analysenrein,

4.3. wasserfreies Natriumsulfat, analysenrein,

4.4. kieselgelbeschichtete Glasplatten ohne Fluoreszenzindikator, Schichtdicke 0,25 mm (gebrauchsfertig im Handel erhältlich),

4.5. Kaliumhydroxid, ethanolische Lösung 0,2 N: 13 g Kaliumhydroxid in 20 ml destilliertem Wasser lösen und mit Ethanol auf 1 l auffüllen,

4.6. Benzol für die Chromatographie (siehe 5.2.2),

4.7. Aceton für die Chromatographie (siehe 5.2.2),

4.8. Hexan für die Chromatographie (siehe 5.2.2),

4.9. Ethylether für die Chromatographie (siehe 5.2.2),

4.10. Chloroform, analysenrein,

4.11. Referenzlösung für die Dünnschichtchromatographie: Cholesterin oder Phytosterole, 5 %ige Lösung in Chloroform,

4.12. 2',7'-Dichlorfluorescein, 0,2 %ige ethanolische Lösung, leicht alkalisch durch Zusatz einiger Tropfen alkoholischer 2-N-Kaliumhydroxid-Lösung,

4.13. wasserfreies Pyridin für die Chromatographie,

4.14. Hexamethyldisilazan,

4.15. Trimethylchlorsilan,

4.16. Standardlösung der Trimethylsilylether der aliphatischen Alkohole von C20 bis C28, unmittelbar vor Gebrauch ansetzen aus einer Mischung der reinen Alkohole,

4.17. 1-Eicosanol, 0,1 %ige Lösung (m/V) in Chloroform (interner Standard),

4.18. Trägergas: Wasserstoff oder Helium, rein, für die Gaschromatographie,

4.19. Hilfsgase: Stickstoff, rein, für die Gaschromatographie.

5.   VERFAHREN

5.1.   Herstellung des Unverseifbaren

5.1.1.

Mit einer 500-Mikroliterspritze so viel von der 0,1 %igen 1-Eicosanollösung in Chloroform (4.17) in den 250-ml-Kolben geben, dass die Menge an 1-Eicosanol etwa 10 % des Gehalts an aliphatischen Alkoholen des zur Analyse verwandten aliquoten Teils der Probe entspricht. So werden z. B. für 5 g Olivenöl 250 μl und für Oliventresteröl 1 500 μl der 0,1 %igen 1-Eicosanollösung benötigt.

Die Probe im Stickstoffstrom bis zur Trockne eindampfen. In den gleichen Kolben genau 5 g der trockenen und filtrierten Probe einwiegen.

5.1.2.

Die Probe bei aufgesetztem Rückflusskühler mit 50 ml 2-N-Ethanol-Kaliumhydroxidlösung versetzen, auf dem Wasserbad erhitzen und unter kräftigem Schütteln und schwachem Sieden verseifen (wobei die Lösung klar wird). Die Probe weitere 20 Minuten am Sieden halten und dann durch den Rückflusskühler mit 50 ml destilliertem Wasser versetzen; Rückflusskühler entfernen und den Kolben auf etwa 30 °C abkühlen.

5.1.3.

Den Kolbeninhalt quantitativ in einen 500-ml-Scheidetrichter überführen, wobei mehrfach mit insgesamt etwa 50 ml destilliertem Wasser nachgespült wird. Die Probe mit etwa 80 ml Ethylether versetzen, 30 Sekunden kräftig schütteln und absetzen lassen (Anmerkung 1).

Die wässrige Phase in einen anderen Scheidetrichter ablassen und dann noch zweimal nach dem gleichen Verfahren mit jeweils 60-70 ml Ethylether extrahieren.

Anmerkung 1:

Etwaige Emulsionen können mit Hilfe einer Waschflasche durch Zusatz kleiner Mengen Ethylalkohol oder Methylalkohol zerstört werden.

5.1.4.

Die Etherauszüge in einem Scheidetrichter vereinigen und mehrmals mit jeweils 50 ml destilliertem Wasser waschen, bis das Waschwasser neutral reagiert.

Das Waschwasser ablassen, die Etherphase mit wasserfreiem Natriumsulfat trocknen und über wasserfreiem Natriumsulfat in einen zuvor gewogenen 250-ml-Kolben filtrieren. Scheidetrichter und Filter mit kleinen Mengen Ethylether nachspülen.

5.1.5.

Den Ether bis auf wenige Milliliter abdestillieren, den Rückstand unter leichtem Vakuum oder im Stickstoffstrom trocknen, etwa 1/4 Stunde im Trockenschrank bei 100 °C nachtrocknen, im Exsikkator abkühlen lassen und wiegen.

5.2.   Abtrennen der Alkoholfraktion

5.2.1.

Herstellung der basischen Platten: Die Kieselgelplatten (4.4) vollständig ca. 10 Sekunden lang in eine ethanolische 0,2-N-Kaliumhydroxidlösung (4.5) eintauchen, dann unter einem Abzug 2 Stunden trocknen lassen, anschließend noch für 1 Stunde bei 100 °C in den Trockenschrank gestellt.

Die Platten aus den Trockenschrank nehmen und in einem Exsikkator über Calciumchlorid bis zum Gebrauch aufbewahren. (Derart behandelte Platten müssen innerhalb von 15 Tagen gebraucht werden.)

Anmerkung 2:

Bei Verwendung von basischen Kieselgelplatten zur Abtrennung der Alkoholfraktion erübrigt sich die Behandlung des Unverseifbaren mit Aluminiumoxid. Auf diese Weise bleiben sämtliche sauren Verbindungen (Fettsäuren und andere) an der Startlinie. So erhält man eine saubere Trennung der Zone der aliphatischen Alkohole und Terpenalkohole von den Sterinen.

5.2.2.

Die Entwicklerkammer bis zu einer Höhe von etwa 1 cm mit einem Hexan/Ethylether-Gemisch 65:35 (V/V) beschicken ( 9 ).

Die Kammer mit einem geeigneten Deckel verschließen und mindestens eine halbe Stunde stehen lassen, damit sich ein Gleichgewicht zwischen Flüssigkeit und Dampfphase einstellt. An der Innenwand der Kammer können Filterpapierstreifen befestigt werden, die in das Fließmittel eintauchen. Dadurch kann die Laufzeit um ein Drittel verkürzt und eine gleichmäßige Elution der Komponenten erzielt werden.

Anmerkung 3:

Um gut reproduzierbare Trennungen zu erzielen, ist das Gemisch jedesmal frisch anzusetzen.

5.2.3.

Von einer 5 %igen Lösung des Unverseifbaren (5.1.5) in Chloroform mit einer 100-μl-Spritze 0,3 ml als durchgehenden, gleichmäßigen Strich 2 cm vom unteren Plattenrand entfernt auf die Dünnschichtplatte (5.2.1) auftragen. In der Verlängerung der Startlinie werden am Rande 2-3 μl der Standardlösung der aliphatischen Alkohole (4.11) aufgetragen, um die Alkoholzone nach der Entwicklung identifizieren zu können.

5.2.4.

Die Platte in die nach 5.2.2 vorbereitete Entwicklerkammer stellen. Die Temperatur der Umgebung sollte 15-20 °C betragen. Die Kammer mit dem Deckel verschließen und die Platte so lange entwickeln, bis die Fließmittelfront bis 1 cm unter den oberen Plattenrand gestiegen ist.

Dann die Platte aus der Entwicklerkammer nehmen und das Lösungsmittel in einem warmen Luftstrom abdampfen oder die Platte eine geraume Zeit unter dem Abzug trocknen lassen.

5.2.5.

Die Platte vorsichtig und gleichmäßig mit 2',7'-Dichlorfluoresceinlösung besprühen. Die Lage der Zone der aliphatischen Alkohole mit Hilfe des Flecks der Referenzlösung bestimmen. Die Zone der aliphatischen Alkohole und die Zone der unmittelbar darüber liegenden Terpenalkohole werden mit einem schwarzen Stift umrandet.

Anmerkung 4:

Da unter den Bedingungen dieses Verfahrens die Terpenalkohole beträchtliche Mengen an aliphatischen Alkoholen enthalten, müssen beide Zonen zusammen erfasst werden.

5.2.6.

Das in der markierten Zone liegende Kieselgel mit einem Metallspatel abkratzen, fein mahlen und in einen Glasfiltertiegel (3.7) überführen. Mit 10 ml warmem Chloroform versetzen, mit Hilfe des Metallspatels gründlich vermischen und unter Vakuum filtrieren. Das Filtrat in der an den Glasfiltertiegel angeschlossenen Vakuumflasche (3.8) auffangen.

Den Rückstand im Glasfiltertiegel dreimal mit je 10 ml Ethylether waschen und das Filtrat wiederum in der Vakuumflasche auffangen. Das Filtrat bis auf ein Volumen von etwa 4-5 ml eindampfen und den Rest der Lösung in das zuvor gewogene 10-ml-Probenglas (3.9) überführen. Durch vorsichtiges Erhitzen unter einem schwachen Stickstoffstrom bis zur Trockne eindampfen. Mit einigen Tropfen Aceton versetzen, wieder bis zur Trockne eindampfen, etwa 10 Minuten im Trockenschrank auf 105 °C erhitzen, anschließend im Exsikkator abkühlen lassen und wiegen.

Der Rückstand in dem Probengläschen enthält die Fraktion der aliphatischen Alkohole.

5.3.   Herstellung der Trimethylsilylether (TMSE)

5.3.1.

Dem Probengläschen mit der Fraktion der aliphatischen Alkohole je Milligramm aliphatischem Alkohol 50 μl Silanisierungsreagenz, bestehend aus einem Gemisch aus Pyridin, Hexamethyldisilazan und Trimethylchlorsilan im Verhältnis 9:3:1 (V/V/V) (Anmerkung 5) zusetzen. Dabei darf es nicht zur Aufnahme von Wasser kommen (Anmerkung 6).

Anmerkung 5:

Gebrauchsfertige Lösungen sind im Handel erhältlich; daneben gibt es auch andere Silanisierungsreagenzien, wie z. B. N,O-bis-Trimethylsilyltrifluoracetamid + 1 % Trimethylchlorsilan, das mit gleichen Teilen wasserfreiem Pyridin gemischt werden muss.

Anmerkung 6:

Die Beobachtung einer leichten Opaleszenz ist normal und bedeutet keine Störung. Die Bildung eines weißen Niederschlags oder der Eindruck einer Rosafärbung sind Anzeichen der Anwesenheit von Feuchtigkeit oder der Zersetzung des Reagens. In diesem Fall ist der Test zu wiederholen.

5.3.2.

Das Probengläschen verschließen und gründlich, nicht zu stark schütteln, bis sich die aliphatischen Alkohole gelöst haben. Die Probe mindestens 15 Minuten bei Raumtemperatur stehen lassen und dann einige Minuten zentrifugieren. Die klare Lösung kann gaschromatographisch untersucht werden.

5.4.   Gaschromatographische Analyse

5.4.1.   Vorbereiten, Einfahren der Säule

5.4.1.1.

Die Säule in den Gaschromatographen einsetzen, wobei das Einlassteil an den mit dem Trennsystem verbundenen Injektor und das Auslassteil an den Detektor angeschlossen wird. Überprüfung des Gaschromatographen auf Dichtigkeit der Gasleitungen, Betriebsbereitschaft des Detektors, des Trennsystems, des Schreibers usw.

5.4.1.2.

Wird die Säule zum erstenmal verwendet, ist es ratsam, sie einzufahren. Einen schwachen Gasstrom durch die Säule geben, den Gaschromatographen einschalten und allmählich auf eine Temperatur von mindestens 20 °C über der Arbeitstemperatur (Anmerkung 7) aufheizen. Diese Temperatur mindestens 2 Stunden konstant halten und dann die Analysenbedingungen einstellen (Gasstrom, Split, Zünden der Flamme, Schreiberanschluss, Ofentemperatur, Injektor, Detektor). Eine Empfindlichkeit wählen, die mindestens doppelt so groß ist wie bei der Durchführung der Analyse. Die Grundlinie muss linear verlaufen, ohne Peaks oder Drift. Eine negative Drift ist ein Indiz für einen undichten Anschluss der Säule, eine positive deutet auf mangelhaftes Einfahren der Säule hin.

Anmerkung 7:

Die Einfahrtemperatur muss in jedem Fall 20 °C unter der für die stationäre Phase angegebenen Maximaltemperatur liegen.

5.4.2.   Wahl der Arbeitsbedingungen

5.4.2.1. Anhaltspunkte für die Arbeitsbedingungen:

 Säulentemperatur: anfangs isotherm 8 Minuten bei 180 °C, dann stufenweise um 5 °C pro Minute bis auf 260 °C ansteigend, anschließend 15 Minuten bei 260 °C,

 Verdampfertemperatur: 280 °C,

 Detektortemperatur: 290 °C

 Strömungsgeschwindigkeit des Trägergases: Helium 20-35 cm/s; Wasserstoff 30-50 cm/s,

 Splitverhältnis: 1:50 — 1:100,

 Geräteempfindlichkeit: das 4- bis 16fache der Mindestdämpfung,

 Detektorempfindlichkeit: 1-2 mV f. s.,

 Papiervorschub: 30-60 cm/Std.

 Einspritzvolumen: 0,5-1 μl TMSE-Lösung.

Diese Bedingungen können entsprechend den Kenndaten der Säule und des Gaschromatographen derart geändert werden, dass die damit aufgezeichneten Chromatogramme folgende Bedingungen erfüllen:

 Die Retentionszeit des C26-Alkohols muss 18 ± 5 Minuten betragen;

 der Peak des C22-Alkohols muss bei Olivenöl 80 ± 20 % und bei Samenölen 40 ± 20 % der gesamten Skala erreichen.

5.4.2.2. Zur Überprüfung der vorstehenden Bedingungen werden wiederholt Proben von TMSE-Alkohol-Gemischen eingespritzt und die Arbeitsbedingungen optimiert.

5.4.2.3. Die Parameter für die Peak-Integration sind so zu wählen, dass für die in Betracht kommenden Peaks korrekte Werte erzielt werden.

5.4.3.   Durchführung der Analyse

5.4.3.1. Mit der 10-μl-Mikroliterspritze 1 μl Hexan entnehmen, 0,5 μl Luft und anschließend 0,5-1 μl Probenlösung aufziehen; dabei den Kolben der Spritze so weit einziehen, dass die Nadel leer ist. Die Nadel in die Membran des Injektors einführen, nach 1-2 Sekunden schnell einspritzen, dann nach etwa 5 Sekunden die Nadel langsam herausziehen.

5.4.3.2. Das Chromatogramm aufzeichnen, bis alle vorhandenen aliphatischen Alkohole eluiert sind. Die Grundlinie muss stets den vorgeschriebenen Anforderungen (5.4.1.2) genügen.

5.4.4.   Identifizierung der Peaks

Die einzelnen Peaks werden anhand der Retentionszeiten und durch Vergleich mit dem unter denselben Bedingungen analysierten TSME-Gemisch der aliphatischen Alkohole identifiziert.

Abbildung 1 zeigt ein Chromatogramm der Alkoholfraktion eines nativen Olivenöls.

5.4.5.   Quantitative Bestimmung

5.4.5.1. Die Peakflächen von 1-Eicosanol und der aliphatischen Alkohole C22, C24, C26 und C28 werden mit Hilfe eines Integrators ermittelt.

5.4.5.2. Der Gehalt an den einzelnen aliphatischen Alkoholen in mg/

1 000

g Fett wird nach folgender Formel berechnet:

image

Hierin bedeuten:

Ax = Peakfläche des Alkohols x,

As = Peakfläche von 1-Eicosanol,

ms = zugesetzte Menge 1-Eicosanol in mg,

m = Menge der für die Bestimmung entnommenen Probe in g.

6.   DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE

Der Gehalt an den einzelnen aliphatischen Alkoholen wird in mg/1 000 g Fett angegeben und zum „Gesamtgehalt an aliphatischen Alkoholen“ addiert.




ANLAGE

Bestimmung der linearen Strömungsgeschwindigkeit

In den auf Normalbedingungen eingestellten Gaschromatographen werden 1 bis 3 μl Methan (oder Propan) eingespritzt und die von dem Gas benötigte Durchlaufzeit durch die Säule vom Zeitpunkt des Einspritzens bis zum Peak-Austritt (tM) gemessen.

Die lineare Strömungsgeschwindigkeit in cm/s ist durch die Beziehung L/tM definiert; dabei ist L die Länge der Säule in cm und tM die gemessene Zeit in Sekunden.

image Abbildung 1 — Chromatogramm der Alkoholfraktion eines nativen Olivenöls 1 = Eicosanol 2 = Docosanol 3 = Tricosanol 4 = Tetracosanol 5 = Pentacosanol 6 = Hexacosanol 7 = Heptacosanol 8 = Octacosanol

▼M23




ANHANG XX

Verfahren für die Bestimmung des Gehalts an Wachsen, Fettsäuremethylestern und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatographie

1.   ZWECK

Dieses Verfahren dient der Bestimmung des Gehalts an Wachsen, Fettsäuremethylestern und Fettsäureethylestern in Olivenölen. Die einzelnen Wachse und Alkylester werden nach der Zahl der Kohlenstoffatome getrennt. Das Verfahren wird empfohlen als Instrument für die Unterscheidung zwischen Olivenöl und Oliventresteröl sowie als Qualitätsparameter für native Olivenöle extra, indem es die Feststellung von betrügerischen Mischungen aus nativen Olivenölen extra und Ölen minderwertiger Qualität ermöglicht, unabhängig davon, ob es sich dabei um native Öle, Lampantöle oder desodorierte Öle handelt.

2.   PRINZIP

Das Öl wird mit einem geeigneten internen Standard versetzt und chromatographisch über eine Kieselgelsäule fraktioniert. Die unter Versuchsbedingungen eluierte Fraktion (mit schwächerer Polarität als Triacylglycerine) wird rückgeführt und sofort kapillargaschromatographisch analysiert.

3.   GERÄTE

3.1.

Erlenmeyerkolben, 25 ml

3.2.

Glassäule für Flüssigchromatographie, Innendurchmesser 15 mm, Länge 30-40 cm, mit geeignetem Absperrhahn.

3.3.

Gaschromatograph, geeignet für die Verwendung von Kapillarsäulen, mit Direkteinspritzung, bestehend aus:

3.3.1.

Thermostatregelbarer Ofen mit Temperaturprogrammierung

3.3.2.

Kalteinspritzsystem zur Direktaufgabe der Probe auf die Säule

3.3.3.

Flammenionisations-Detektor mit Verstärker

3.3.4.

Integrator mit Schreiber (Anmerkung 1) zur Verwendung mit dem Verstärker (3.3.3), Ansprechzeit max. 1 Sekunde, variabler Papiervorschub

Anmerkung 1:  Es können auch Informatiksysteme verwendet werden, bei denen die GC-Daten mittels PC erfasst werden.

3.3.5.

Kapillarsäure, Quarzglas (für die Analyse der Wachse sowie der Methyl- und Ethylester), Länge 8-12 m, Innendurchmesser 0,25-0,32 mm, Innenwand belegt mit Trennflüssigkeit Anmerkung 2), gleichmäßige Schichtdicke zwischen 0,10 und 0,30 μm.

Anmerkung 2:  Geeignete Trennflüssigkeiten vom Typ SE52, SE54 usw. sind im Handel erhältlich.

3.4.

Mikroliterspritze, 10 μl, zur Direkteinspritzung in die Säule, mit gehärteter Nadel

3.5.

Elektrorührwerk

3.6.

Rotationsverdampfer

3.7.

Muffelofen

3.8.

Analysenwaage mit einer Messgenauigkeit von ± 0,1 mg

3.9.

Übliche Laborgeräte

4.   REAGENZIEN

4.1.

Kieselgel, 60-200 μm mesh. Das Kieselgel im Muffelofen mindestens vier Stunden lang auf eine Temperatur von 500 °C erhitzen und nach dem Abkühlen mit 2 % Wasser, bezogen auf die verwendete Menge Kieselgel, versetzen. Durch gründliches Schütteln homogenisieren. Vor Gebrauch mindestens 12 Stunden im Exsikkator aufbewahren.

4.2.

n-Hexan, für die Chromatographie oder Rückstandsanalyse (die Reinheit muss überprüft werden).

ACHTUNG - Die Dämpfe können sich entzünden. Von Wärmequellen, Funken oder offenem Feuer fernhalten. Die Flaschen müssen immer fest verschlossen sein. Bei der Verwendung ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Entstehung von Dämpfen verhindern und alle möglichen Geräte, von denen ein Brandrisiko ausgehen kann, z. B. nicht aus nicht entflammbaren Werkstoffen hergestellte Heizgeräte oder elektrische Geräte, entfernen. Schädlich beim Einatmen, da Nervenzellen geschädigt werden können. Dämpfe nicht einatmen. Erforderlichenfalls ein geeignetes Atemschutzgerät benutzen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

4.3.

Ethylether, für die Chromatographie

ACHTUNG - Leichtentzündlich und mäßig toxisch. Reizt die Haut. Schädlich beim Einatmen. Kann die Augen schädigen. Die Wirkungen können mit Verzögerung eintreten. Der Stoff kann explosionsfähige Peroxide bilden. Die Dämpfe können sich entzünden. Von Wärmequellen, Funken oder offenem Feuer fernhalten. Die Flaschen müssen immer fest verschlossen sein. Bei der Verwendung ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Entstehung von Dämpfen verhindern und alle möglichen Geräte, von denen ein Brandrisiko ausgehen kann, z. B. nicht aus nicht entflammbaren Werkstoffen hergestellte Heizgeräte oder elektrische Geräte, entfernen. Nicht bis zur Trockne oder fast bis zur Trockne eindampfen. Die Peroxidbildung kann durch Zugabe von Wasser oder eines geeigneten Reduktionsmittels verringert werden. Nicht trinken. Dämpfe nicht einatmen. Längere oder wiederholte Berührung mit der Haut vermeiden.

4.4.

n-Heptan, für die Chromatographie, oder Iso-Octan

ACHTUNG - Entzündlich. Schädlich beim Einatmen. Von Wärmequellen, Funken oder offenem Feuer fernhalten. Die Flaschen müssen immer fest verschlossen sein. Bei der Verwendung ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Dämpfe nicht einatmen. Längere oder wiederholte Berührung mit der Haut vermeiden.

4.5.

Standardlösung aus Laurylarachidat (Anmerkung 3) 0,05 % (m/v) in Heptan (interner Standard für Wachse)

Anmerkung 3:  Es kann auch Palmitylpalmitat, Myristylstearat oder Arachidyllaureat verwendet werden.

4.6.

Standardlösung aus Methylheptadecanoat, 0,02 % (m/v) in Heptan (interner Standard für Methyl- und Ethylester)

4.7.

Sudan 1 (1-Phenylazo-2-naphthol)

4.8.

Trägergas: Wasserstoff oder Helium, rein, für die Gaschromatographie

ACHTUNG

Wasserstoff: Leichtentzündlich, unter Druck. Von Wärmequellen, Funken, offenem Feuer oder elektrischen Geräten, die nicht aus nicht entflammbaren Werkstoffen hergestellt sind, fernhalten. Flaschenventil immer geschlossen halten, wenn das Gas nicht verwendet wird. Immer mit einem Druckregler verwenden. Vor dem Öffnen des Flaschenventils die Einstellfeder lockern. Beim Öffnen des Ventils nicht vor der Austrittsöffnung der Flasche stehen. Bei der Verwendung ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Wasserstoff nicht von einer Flasche in eine andere umfüllen. Gas nicht in der Flasche mischen. Die Flaschen gegen Umfallen sichern. Von Sonneneinstrahlung und Wärmequellen fernhalten. In korrosionsfreier Umgebung lagern. Keine beschädigten oder unetikettierten Flaschen verwenden.

Helium: Verdichtetes Gas unter hohem Druck. Es verringert die zum Atmen zur Verfügung stehende Menge Sauerstoff. Flasche geschlossen halten. Bei der Verwendung ist für ausreichende Belüftung zu sorgen. Lagerbereiche nur betreten, wenn sie ordnungsgemäß belüftet werden. Immer mit einem Druckregler verwenden. Vor dem Öffnen des Flaschenventils die Einstellfeder lockern. Gas nicht von einer Flasche in eine andere umfüllen. Die Flaschen gegen Umfallen sichern. Beim Öffnen des Ventils nicht vor der Austrittsöffnung der Flasche stehen. Von Sonneneinstrahlung und Wärmequellen fernhalten. In korrosionsfreier Umgebung lagern. Keine beschädigten oder unetikettierten Flaschen verwenden. Nicht einatmen. Nur für technische Zwecke verwenden.

4.9.

Hilfsgase:

 Wasserstoff, rein, für die Gaschromatographie

 Luft, rein, für die Gaschromatographie

ACHTUNG

Luft: Verdichtetes Gas unter hohem Druck. In Gegenwart von brennbaren Stoffen vorsichtig verwenden, da bei den meisten organischen Verbindungen die Selbstentzündungstemperatur an der Luft unter hohem Druck erheblich niedriger ist. Flaschenventil immer geschlossen halten, wenn das Gas nicht verwendet wird. Immer einen Druckregler verwenden. Vor dem Öffnen des Flaschenventils die Einstellfeder lockern. Beim Öffnen des Ventils nicht vor der Austrittsöffnung der Flasche stehen. Gas nicht von einer Flasche in eine andere umfüllen. Gas nicht in der Flasche mischen. Die Flaschen gegen Umfallen sichern. Von Sonneneinstrahlung und Wärmequellen fernhalten. In korrosionsfreier Umgebung lagern. Keine beschädigten oder unetikettierten Flaschen verwenden. Für technische Zwecke bestimmte Luft darf nicht eingeatmet oder für Atemschutzgeräte verwendet werden.

5.   VERFAHREN

5.1.    Vorbereiten der Chromatographiesäule

15 g Kieselgel (4.1) in n-Hexan (4.2) suspendieren und in die Säule (3.2) aufgeben. Nach der Spontansedimentation mit einem Elektrorührwerk nachbehandeln, um eine möglichst homogene Chromatographieschicht zu erzielen, und zur Entfernung etwa enthaltener Verunreinigungen mit 30 ml n-Hexan spülen. Mit Hilfe der Analysenwaage (3.8) genau 500 g der Probe in den 25-ml-Erlenmeyerkolben (3.1) einwiegen und entsprechend dem vermuteten Wachsgehalt mit der geeigneten Menge interner Standardlösung (4.5) versetzen. So werden bei Olivenöl 0,1 mg Laurylarachidat, bei Oliventresteröl 0,25 bis 0,50 mg und für Olivenöle 0,05 mg Methylheptadecanoat (4.6) zugesetzt.

Die derart gewonnene Probe unter Verwendung von je zwei Teilen 2 ml n-Hexan (4.2) in die gemäß Chromatographiesäule überführen.

Das Lösungsmittel bis zu einem Stand von 1 mm über der oberen Absorbensgrenzfläche ablaufen lassen. Weiter mit n-Hexan/Ethylether (99:1) spülen und 220 ml bei einem Durchsatz von etwa 15 Tropfen/10 Sekunden auffangen. (Diese Fraktion enthält die Methyl- und Ethylester sowie die Wachse). (Anmerkung 4) (Anmerkung 5).

Anmerkung 4:  Das n-Hexan/Ethylethergemisch (99:1) sollte jeden Tag frisch zubereitet werden.

Anmerkung 5:  Für eine visuelle Kontrolle der Elution der Wachse können der gelösten Probe 100 μl Sudan I (1 % im Elutionsmittel) zugesetzt werden.

Die Retentionszeit des Farbstoffs liegt zwischen der der Wachse und der der Triacylglycerine. Wenn der Farbstoff das Ende der Säule erreicht, sind daher alle Wachse eluiert und die Elution kann beendet werden.

Die derart gewonnenen Fraktionen im Rotationsverdampfer so lange trocknen, bis das Lösungsmittel nahezu restlos verdampft ist, wobei die letzten 2 ml im schwachen Stickstoffstrom abgeblasen werden. Die Fraktion, die die Methyl- und Ethylester enthält, wird mithilfe von 2-4 ml n-Heptan oder Iso-Octan als Verdünnungslösungsmittel aufgefangen.

5.2.    Gaschromatographische Analyse

5.2.1.    Vorarbeiten

Die Säule in den Gaschromatographen (3.3) einsetzen, wobei der Säulenanfang an das On-column-System und das Säulenende an den Detektor angeschlossen wird. Den Gaschromatographen auf Dichtigkeit der Gasleitungen, Betriebsbereitschaft des Detektors und des Schreibers usw. überprüfen.

Wird die Säule zum ersten Mal verwendet, wird empfohlen, sie einzufahren. Einen schwachen Gasstrom durch die Säule leiten, den Gaschromatographen einschalten und allmählich über einen Zeitraum von etwa 4 Stunden auf eine Temperatur von 350 °C aufheizen.

Die Temperatur ist mindestens 2 Stunden konstant zu halten; dann die Analysebedingungen einstellen (Gasstrom, Zünden der Flamme, Anschluss an den elektronischen Schreiber (3.3.4), Säulenofentemperatur, Detektor usw.). Das Signal mit einer Empfindlichkeit aufzeichnen, die mindestens doppelt so groß ist wie bei Durchführung der Analyse. Die Grundlinie muss linear verlaufen, ohne Peaks oder Drift.

Eine negative geradlinige Drift ist ein Indiz für einen fehlerhaften Anschluss der Säule, eine positive Drift deutet auf ein mangelhaftes Einfahren der Säule hin.

5.2.2.    Wahl der Arbeitsbedingungen für Wachse sowie Methyl- und Ethylester (Anmerkung 6)

Anhaltspunkte für die Arbeitsbedingungen:

Säulentemperatur:

20 °C/min 5 °C/min

80 °C Ausgangstemperatur (1′) image140 °C image335 °C (20)

Detektortemperatur:350 °C.

Einspritzvolumen:1 μl der n-Heptanlösung (2-4 ml)

Trägergas:Helium oder Wasserstoff mit der für das gewählte Gas optimalen linearen Strömungsgeschwindigkeit (vgl. Anlage A)

Geräteempfindlichkeit,die den genannten Bedingungen genügt.

Anmerkung 6:  Wegen der hohen Endtemperatur ist eine positive Drift von höchstens 10 % der Skala zulässig.

Diese Bedingungen können je nach Beschaffenheit der Säule und des Gaschromatographen abgewandelt werden, damit eine Trennung aller Wachse und Fettsäuremethylester und -ethylester sowie eine ausreichende Auflösung der Peaks (siehe Abbildungen 2, 3 und 4) erzielt werden. Die Retentionszeit des internen Standards Laurylarachidat muss 18 ± 3 Minuten betragen, der größte Wachspeak muss mindestens 60 % des Vollausschlags erreichen und der interne Standard Methylheptadecanoat für die Methyl- und Ethylester muss den Vollausschlag erreichen.

Die Parameter für die Peakintegration sind so zu wählen, dass die in Betracht kommenden Peakflächen korrekt bewertet werden.

5.3.    Durchführung der Analyse

Mit der 10-μl-Mikroliterspritze 10 μl Probelösung aufziehen und dabei den Kolben der Spritze so weit einziehen, bis die Nadel leer ist. Die Nadel in das Einspritzsystem einführen, nach 1-2 Sekunden schnell einspritzen, dann nach etwa 5 Sekunden die Nadel langsam herausziehen.

Das Chromatogramm aufzeichnen, bis je nach analysierter Fraktion alle Wachse oder Stigmastadiene eluiert sind.

Die Grundlinie muss stets den vorgeschriebenen Anforderungen genügen.

5.4.    Identifizierung der Peaks

Die Peakflächen anhand der Retentionszeiten durch Vergleich mit Wachsgemischen identifizieren, deren Retentionszeiten bekannt sind und die unter denselben Bedingungen analysiert wurden. Die Alkylester werden anhand von Mischungen von Methyl- und Ethylestern der wichtigsten Fettsäuren in Olivenölen (Palmitinsäure und Ölsäure) identifiziert.

Abbildung 1 zeigt ein Chromatogramm der Wachse in einem nativen Olivenöl. Die Abbildungen 2 und 3 zeigen Chromatogramme von zwei nativen Olivenölen extra aus dem Einzelhandel, eines mit Methyl- und Ethylestern, das andere ohne. Abbildung 4 zeigt die Chromatogramme eines nativen Olivenöls extra höchster Qualität und des gleichen Öls, das mit 20 % desodoriertem Öl versetzt ist.

5.5.    Quantitative Analyse der Wachse

Die Peakflächen des internen Standards Laurylarachidat und der aliphatischen C40- bis C46-Ester werden mit Hilfe eines Integrators ermittelt.

Der Gesamtwachsgehalt wird durch Addition jedes einzelnen Wachses, in mg/kg Fett, wie folgt bestimmt:

image

Dabei ist:

Ax

=

Peakfläche jedes einzelnen Esters in Computer Counts

As

=

Peakfläche des internen Standards Laurylarachidat in Computer Counts

ms

=

Masse des zugegebenen internen Standards Laurylarachidat in mg;

m

=

Masse der für die Bestimmung entnommenen Probe in g.

5.5.1.    Quantitative Analyse der Methyl- und Ethylester

Die Peakflächen des internen Standards Methylheptadecanoat, der Methylester der C16- und C18-Fettsäuren und der Ethylester der C16- und C18-Fettsäuren werden mithilfe eines Integrators bestimmt.

Der Gehalt jedes Alkylesters in mg/kg Fett wird wie folgt bestimmt:

image

Dabei ist:

Ax

=

Peakfläche der einzelnen C16- und C18-Ester in Computer Counts

As

=

Peakfläche des internen Standards Methylheptadecanoat in Computer Counts

ms

=

Masse des zugegebenen internen Standards Methylheptadecanoat in mg;

m

=

Masse der für die Bestimmung entnommenen Probe in g.

6.   DARSTELLUNG DER ERGEBNISSE

Die Summe der Gehalte an den einzelnen Wachsen von C40 bis C46 (Anmerkung 7) wird in mg/kg Fett angegeben.

Die Summe der Gehalte der Methyl- und der Ethylester von C16 bis C18 sowie die Summe der beiden angeben.

Die Ergebnisse sind auf das nächste mg/kg zu runden.

Anmerkung 7:  Die mengenmäßig zu bestimmenden Bestandteile sind an den Peaks der Ester mit gerader Kohlenstoffzahl von C40 bis C46 abzulesen, wie als Beispiel im nachstehenden Chromatogramm der Wachse von Olivenöl dargestellt. Wenn der C46-Ester doppelt erscheint, ist zur Identifizierung die Wachsfraktion eines Oliventresteröls zu analysieren, bei dem der C46-Peak deutlich überwiegt und daher leicht zu erkennen ist.

Das Verhältnis zwischen Ethylestern und Methylestern angeben.

Abbildung 1

Beispiel eines Gaschromatogramms der Wachsfraktion eines Olivenöls ( 10 )

image

Peaks mit einer Retentionszeit der Fettsäuremethyl- und -ethylester von 5-8 Minuten.

Erläuterung:

I.S.

=

Laurylarachidat

1

=

Diterpenester

2+2′

=

C40-Ester

3+3′

=

C42-Ester

4+4′

=

C44-Ester

5

=

C46-Ester

6

=

Sterolester und Triterpenalkohole

Abbildung 2

Methylester, Ethylester und Wachse in einem nativen Olivenöl

image

Erläuterung:

1

Methyl C16

2

Ethyl C16

3

Methylheptadecanoat I.S.

4

Methyl C18

5

Ethyl C18

6

Squalen

7

Laurylarachidat I.S.

A

Diterpenester

B

Wachse

C

Sterolester und Triterpenester

Abbildung 3

Methylester, Ethylester und Wachse in einem nativen Olivenöl extra

image

Erläuterung:

1

Methylheptadecanoat I.S.

2

Methyl C18

3

Ethyl C18

4

Squalen

5

Laurylarachidat I.S.

A

Diterpenester

B

Wachse

C

Sterolester und Triterpenester

Abbildung 4

Teil eines Chromatogramms eines nativen Olivenöls extra und des gleichen Öls, das mit desodoriertem Öl versetzt ist

image

Erläuterung:

1

Methylmyristat I.S.

2

Methylpalmitat

3

Ethylpalmitat

4

Methylheptadecanoat I.S.

5

Methyllinoleat

6

Methyloleat

7

Methylstearat

8

Ethyllinoleat

9

Ethyloleat

10

Ethylstearat




Anlage A

Bestimmung der linearen Strömungsgeschwindigkeit des Gases

In den auf Normalbedingungen eingestellten Gaschromatographen 1-3 μl Methan (oder Propan) einspritzen und die Säulendurchlaufzeit des Gases vom Zeitpunkt des Einspritzens bis zum Peak-Austritt (tM) messen.

Die lineare Strömungsgeschwindigkeit in cm/s ist durch die Beziehung L/tM definiert; dabei ist L die Länge der Säule in cm und tM die gemessene Zeit in Sekunden.

▼M26




ANHANG XXa

METHODE ZUM NACHWEIS VON FREMDÖLEN IN OLIVENÖLEN

1.   ANWENDUNGSBEREICH

Diese Methode dient dem Nachweis fremder Pflanzenöle in Olivenölen. In Olivenöl lassen sich Pflanzenöle mit hohem Linolsäuregehalt (Soja-, Raps-, Sonnenblumenöl usw.) sowie einige Pflanzenöle mit hohem Ölsäuregehalt (wie Haselnussöl, Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt und Oliventresteröl) nachweisen. Der Nachweisgrad hängt von der Art des Fremdöls und der Olivensorte ab. Bei Haselnussöl ist ein Nachweisgrad von 5–15 % üblich. Die Methode ermöglicht es nicht, die Art des festgestellten Fremdöls zu ermitteln, sondern zeigt nur an, ob es sich um unverfälschtes Olivenöl handelt oder nicht.

2.   PRINZIP

Das Öl wird durch Festphasenextraktion (SPE) an Kieselgelkartuschen gereinigt. Die Triacylglycerin- (TAG-) Zusammensetzung wird durch hochauflösende Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie unter Verwendung eines Brechungsindexdetektors und von Propionitril als mobiler Phase bestimmt. Aus dem gereinigten Öl werden durch Methylierung mit einer kalten Lösung von KOH in Methanol (Anhang X B) Fettsäuremethylester (FAME) zubereitet, die anschließend mittels Kapillar-Gaschromatographie mit hohen polaren Trennsäulen analysiert werden (Anhang X A). Ein Computerprogramm berechnet die theoretische Triacylglycerinzusammensetzung anhand der Fettsäurezusammensetzung unter der Annahme einer 1,3-Random-2-Random-Verteilung der Fettsäuren im Triacylglycerin, mit Einschränkungen für die gesättigten Fettsäuren in 2-Stellung. Die Berechnungsmethode stellt eine Abwandlung des in Anhang XVIII beschriebenen Verfahrens dar. Anhand der theoretischen und experimentellen Triacylglycerinzusammensetzungen (HPLC) werden mehrere mathematische Algorithmen berechnet, und die so erhaltenen Werte werden mit den in einer Datenbank erfassten Werten unverfälschter Olivenöle verglichen.

3.   MATERIALIEN UND REAGENZIEN

3.1.    Reinigung des Öls

3.1.1. 25-ml-Erlenmeyerkolben. und Deckel mit PTFE-Dichtung.

3.1.3. Kieselgelkartuschen, 1 g (6 ml), für die Festphasenextraktion (z. B., Waters, Massachusetts, USA).

3.1.4.  n-Hexan, Analysequalität.

3.1.5. Lösungsmittelgemisch aus Hexan/Diethylether (87:13, V/V).

3.1.6.  n-Heptan, Analysequalität.

3.1.7. Aceton, Analysequalität.

3.2.    HPLC-Analyse der Triacylglycerine

3.2.1. Mikroliterspritzen (50 μL) und Nadeln für die HPLC-Injektion.

3.2.2. Propionitril, reinst oder HPLC-Qualität (z. B. ROMIL, Cambridge, Vereinigtes Königreich) zur Verwendung als mobile Phase.

3.2.3. HPLC-Säule (25 cm × 4 mm Innendurchmesser), gepackt mit RP-18-Phase (Korngröße 4 μ).

3.3.    Zubereitung von Fettsäuremethylestern

(Siehe Anhang X B)

3.3.1. Methanol mit höchstens 0,5 % Wassergehalt.

3.3.2. Heptan, Analysequalität.

3.3.3. Eine 2N-Lösung von Kaliumhydroxid in Methanol. 1,1 g Kaliumhydroxid werden in 10 ml Methanol gelöst.

3.3.4. 5-ml-Reagenzgläser mit Schraubverschluss und Deckel mit PTFE-Dichtung.

3.4.    Gaschromatische Analyse der FAME

(Siehe Methode zur Bestimmung von ungesättigten trans-Fettsäuren mittels Kapillar-Gaschromatographie in Anhang X A).

3.4.1 Mikroliterspritzen (50 μL) und Nadeln für die GC-Injektion.

3.4.2 Wasserstoff oder Helium als Trägergas.

3.4.3 Wasserstoff und Sauerstoff für den Flammenionisationsdetektor.

3.4.4 Stickstoff oder Helium als Hilfsträgergas.

3.4.5. Fused Silica-Kapillarsäule (50-60 m × 0,25 – 0,30 mm Innendurchmesser), beschichtet mit Cyanopropylpolysiloxan- oder Cyanopropylphenylsiloxanphasen (SP-2380 oder ähnlich) mit 0,20-0,25 μm Schichtdicke.

4.   GERÄTE

4.1. Vakuumgerät für Festphasenextraktion.

4.2. Rotationsverdampfer.

4.3. HPLC-Apparatur, bestehend aus:

4.3.1. Entgaser für die mobile Phase.

4.3.2. Rheodyn-Injektionsventil mit 10 μL-Schleife.

4.3.3. Hochdruckpumpeneinheit.

4.3.4. Thermostatisch regulierter Trockenschrank für die HPLC-Säule, einstellbar auf Temperaturen unterhalb der Umgebungstemperatur (15-20 °C) (z. B. Typ Peltier).

4.3.5. Brechungsindexdetektor.

4.3.6. Computergestütztes Datenerfassungssystem mit Integrationsprogramm.

4.4 Apparatur für Kapillargaschromatographie gemäß Anhang X A mit folgendem Zubehör:

4.4.1. Split-Injektor.

4.4.2. Flammenionisationsdetektor.

4.4.3. Ofen mit programmierbarer Temperatur.

4.4.4. Computergestütztes Datenerfassungssystem mit Integrationsprogramm.

4.5. Computer mit Microsoft EXCEL.

5.   DURCHFÜHRUNG DER ANALYSE

5.1.    Reinigung des Öls

Eine SPE-Kieselgelkartusche in einen Vakuum-Eluator geben und unter Vakuum mit 6 ml Hexan waschen. Das Vakuum unterbrechen, damit die Säule nicht austrocknet, und einen Erlenmeyerkolben unter die Kartusche stellen. In die Säule eine Lösung von etwa 0,12 g Öl in 0,5 ml Hexan geben, die Lösung durch das Kieselgel geben und dann mit 10 ml Lösungsgemisch (3.1.5) aus Hexan-Diethylether (87:13 v/v) unter Vakuum eluieren. Das eluierte Lösungsmittel homogenisieren und ungefähr die Hälfte der Menge in einen anderen Erlenmeyerkolben gießen. Beide Lösungen getrennt voneinander in einem Rotationsverdampfer unter reduziertem Druck bei Zimmertemperatur bis zur Trocknung abrotieren. Zur Triacylglycerin-Analyse einen der Rückstände in 1 ml Aceton lösen (siehe Nummer 5.2 erster Absatz) und in ein 5-ml-Reagenzglas mit Schraubverschluss geben. Zur Zubereitung der Fettsäuremethylester den anderen Rückstand in 1 ml n-Heptan lösen und in ein zweites 5-ml-Reagenzglas mit Schraubdeckel geben.

Anmerkung: Das Öl kann über einer Kieselgelsäule nach der Methode IUPAC 2.507 gereinigt werden.

5.2.    HPLC-Analyse der Triacylglycerine

Das HPLC-System einrichten, die Säulentemperatur bei 20 °C halten; als mobile Phase dient Propionitril bei einer Durchlaufgeschwindigkeit von 0,6 ml/min. Wenn die Basislinie stabil ist, eine Lösungsmittelinjektion durchlaufen lassen; wenn die Basislinie im Bereich 12 bis 25 min unruhig erscheint, die Probe mit einer anderen Art von Aceton oder einer Mischung aus Propionitril/Aceton (25:75) lösen.

Anmerkung: Einige Arten von Aceton rufen Störungen der Basislinie in der genannten Region hervor.

Ein 10-μl-Aliquot der Lösung aus gereinigtem Öl in Aceton (5 %) einspritzen. Der Durchlauf dauert ca. 60 min. Ofentemperatur und/oder Durchlaufgeschwindigkeit sind so anzupassen, dass das Chromatogramm dem in Abbildung 1 ähnelt, wo Trilinolein (Peak 1) bei 15,5 min eluiert und die Auflösungen zwischen den Paaren LLL/OLLn (Peaks 1 und 2) und OLL/OOLn (Peaks 4 und 5) gut sind.

Die Höhe von Peak 2 (OLLn+PoLL) muss zumindest 3 % des vollen Skalenendwerts erreichen.

5.3.    Zubereitung der Fettsäuremethylester

0,1 ml einer 2N-Lösung aus Kaliumhydroxid in Methanol zu der Lösung aus gereinigtem Öl in 1 ml n-Heptan hinzugeben. Deckel fest auf das Reagenzglas schrauben. Das Glas 15 Sekunden kräftig schütteln und absetzen lassen, bis sich die obere Schicht geklärt hat (5 Minuten). Die n-Heptan-Lösung ist bereit zur Injektion in den Gaschromatographen. Die Lösung kann höchstens 12 Stunden bei Zimmertemperatur aufbewahrt werden.

5.4.    GC-Analyse der Fettsäuremethylester

Es ist das Verfahren anzuwenden, das im Rahmen der Methode zur Bestimmung von trans-Fettsäuren beschrieben wurde (siehe Anhang X A).

Das GC-System einrichten und auf eine Ofentemperatur von 165 °C einstellen. Empfohlen wird eine isotherme Ofentemperatur von 165 °C für 10 min, danach Aufheizen um 1,5 °C/min bis auf 200 °C. Für das Einspritzsystem wird eine Temperatur zwischen 220 °C und 250 °C empfohlen, um die Bildung von trans-Fettsäuren möglichst gering zu halten (siehe Anhang X A). Detektortemperatur: 250 °C. Als Trägergas ist Wasserstoff oder Helium bei einem Säulenkopfdruck von ca. 130 kPa zu verwenden. Injektionsvolumen: 1 μL im Split-Injektionsmodus.

Es muss ein ähnliches GC-Profil wie in Abbildung 2 erreicht werden. Besonders ist auf die Auflösung zwischen C18:3 und C20:1 zu achten (der C18:3-Peak muss vor dem C20:1-Peak erscheinen). Um diese Bedingungen zu erfüllen, muss die Anfangstemperatur und/oder die Säulenkopftemperatur optimiert werden. Das Einspritzsystem ist so einzustellen (Temperatur, Splitverhältnis und Volumeninjektion), dass die Unterscheidung von Palmitin- und Palmitoleinsäure weitestgehend vermieden wird.

Die Höhe des C20:0-Peaks muss etwa 20 % des vollen Skalenendwerts betragen, um die Quantifizierung der trans-Isomere zu ermöglichen. Erscheint der C18:0-Peak verzerrt, ist die Probenmenge zu verringern.

6.   INTEGRATION CHROMATOGRAPHISCHER PEAKS

6.1.    HPLC-Chromatogramm

Abbildung 1 zeigt ein typisches HPLC-Chromatogramm der Triacylglycerine eines gereinigten Olivenöls. Zur Integration der Peaks müssen drei Basislinien gezogen werden: die erste zwischen dem Beginn von Peak 1 und dem Ende von Peak 3; die zweite zwischen dem Beginn von Peak 4 und dem Tal vor Peak 8; die dritte zwischen dem Tal vor Peak 8 und dem Ende von Peak 18.

Die Gesamtfläche ist die Summe der Flächen aller (identifizierten und nicht identifizierten) Peaks von Peak 1 bis Peak 18. Der prozentuale Anteil jedes Peaks ergibt sich aus der Formel

image

Die prozentualen Anteile sind mit zwei Dezimalstellen anzugeben.

6.2.    Gaschromatogramm

Abbildung 2 zeigt ein Gaschromatogramm von Fettsäurealkylestern, die aus einem gereinigten Olivenöl gewonnen wurden. Zu berechnen sind die prozentualen Anteile folgender Fettsäuren:



Palmitinsäure;

P (C16:0)

=

Methylester + Ethylester

Stearinsäure;

S (C18:0)

=

Methylester

Palmitolsäure;

Po (C16:1)

=

Summe der Methylester der beiden cis-Isomere

Ölsäure;

O (C18:1)

=

Summe der Methylester der beiden cis-Isomere + Ethylester + trans-Isomere

Linolsäure;

L (C18:2)

=

Methylester+ Ethylester + trans-Isomere

Linolensäure;

Ln (C18:3)

=

Methylester + trans-Isomere

Arachinsäure;

A (C20:0)

=

Methylester

Eicosensäure (Gadoleinsäure);

G (C20:1)

=

Methylester

Ethyl- und trans-Isomer-Ester können im Gaschromatogramm fehlen.

Die Gesamtfläche (AT) ist die Summe aller im Chromatogramm erscheinenden Peaks von C14:0 bis C24:0 mit Ausnahme dessen, der Squalen entspricht. Der prozentuale Anteil jedes einzelnen Peaks wird wie folgt berechnet:

image

Die Ergebnisse werden mit zwei Dezimalstellen angegeben.

Bei den mittels Computerprogramm vorgenommenen Berechnungen erübrigt sich die Normalisierung auf 100, weil sie automatisch vorgenommen wird.

Abbildung 1

HPLC-Chromatogramm der TAG in einem nativen Olivenöl aus „Chemlali“-Oliven. Hauptkomponenten der Peaks

image

(1) LLL; (2) OLLn+PoLL; (3) PLLn; (4) OLL; (5) OOLn+PoOL;

(6) PLL+PoPoO; (7) POLn+PPoPo+PPoL; (8) OOL+LnPP; (9) PoOO;

(10) SLL+PLO; (11) PoOP+SPoL+SOLn+SPoPo; (12) PLP;

(13) OOO+PoPP; (14) SOL; (15) POO; (16) POP; (17) SOO;

(18) POS+SLS.



Tabelle 1

Daten zur Wiederholbarkeit der Bestimmung von TAG in nativem Olivenöl mittels HPLC bei einer Säulentemperatur von 20 °C mit Propionitril als mobiler Phase

ECN

HPLC-Peaks

TAG

Probe 1

Probe 2

Probe 3

Probe 4

Probe 5

Mittel (%)

RSDr (%)

Mittel (%)

RSDr (%)

Mittel (%)

RSDr (%)

Mittel (%)

RSDr (%)

Mittel (%)

RSDr (%)

42

1

LLL

0,020

7,23

0,066

5,18

0,095

4,10

0,113

0,95

0,34

1,05

2

OLLn+ PoLL

0,085

7,44

0,24

1,78

0,26

2,25

0,35

2,02

0,50

2,83

3

PLLn

0,023

15,74

0,039

5,51

0,057

5,62

0,082

4,35

0,12

6,15

44

4

OLL

0,47

1,52

1,53

0,42

2,62

0,98

3,35

1,05

4,37

1,13

5

OOLn+ PoOL

1,07

2,01

1,54

0,46

1,61

0,71

1,72

1,07

1,77

2,40

6

PLL+ PoPoO

0,11

12,86

0,24

4,37

0,65

1,32

1,35

0,73

2,28

1,24

7

POLn+ PpoPo+ PpoL

0,42

5,11

0,49

2,89

0,55

2,01

0,85

1,83

1,09

1,96

46

8

OOL+ LnPP

6,72

0,63

8,79

0,31

11,21

0,42

13,25

0,33

15,24

0,23

9

PoOO

1,24

2,86

1,49

0,95

1,63

0,85

2,12

0,45

2,52

0,56

10

SLL+ PLO

2,70

0,65

4,05

0,70

6,02

0,65

9,86

0,53

11,53

0,31

11

PoOP+ SpoL+ SOLn+ SpoPo

0,64

4,42

0,69

3,02

0,79

1,23

1,53

0,89

1,70

1,66

48

12+13

OOO+ PLP+ PoPP

49,60

0,07

48,15

0,06

42,93

0,06

33,25

0,10

24,16

0,06

14

SOL

0,82

1,72

0,92

1,56

1,05

1,32

1,25

1,05

1,60

1,77

15

POO

22,75

0,25

21,80

0,20

21,05

0,30

20,36

0,35

20,17

0,14

50

16

POP

3,05

0,46

4,56

0,42

4,98

0,52

5,26

0,41

5,57

0,38

17

SOO

6,87

0,21

5,56

0,33

4,86

0,43

4,12

0,72

3,09

0,69

18

POS+ SLS

1,73

1,23

1,65

1,10

1,54

0,99

1,49

1,10

1,41

1,00

n = 3 Wiederholungen

RSDr = Relative Standardabweichung der Wiederholbarkeit

Abbildung 2

G as - Chroma togra m m von Fettsäurealkylestern, die aus einem Oliventresteröl durch Ummesterung mit einer kalten Lösung von KOH in Methanol gewonnen wurden

image

7.   NACHWEIS VON FREMDÖLEN IN OLIVENÖLEN

Die Berechnungsmethode für den Nachweis von Fremdölen in Olivenölen, die auf einem Vergleich mathematischer Algorithmen mit den in einer Datenbank erfassten Werten unverfälschter Olivenöle beruht, wird in Anhang I des Standards IOC/T.20/Dok. Nr. 25 beschrieben.

▼M25




ANHANG XXI



Ergebnisse der durchgeführten Konformitätskontrollen von Olivenölen gemäß Artikel 8 Absatz 2

 

Kennzeichnung

Chemische Parameter

Sensorische Merkmale (4)

Endergebnis

Stichprobe

Kategorie

Ursprungsland

Ort der Inspektion (1)

Offizielle Bezeichnung

Ursprungsbezeichnung

Lagerungsbedingungen

Falsche Informationen

Lesbarkeit

K/NK (3)

Parameter außerhalb der Grenzwerte

J/N

Wenn ja, Angabe der Parameter (2)

K/NK (3)

Fehlermedian

Fruchtigkeitsmedian

K/NK (3)

Erforderliche Maßnahme

Sanktion

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

(1)   Binnenmarkt (Mühle, Abfüller, Einzelhandel), Ausfuhr, Einfuhr.

(2)   Jedes Merkmal des Olivenöls gemäß Anhang I erhält einen Code.

(3)   Konform/Nicht konform.

(4)   Nicht erforderlich für Olivenöl und Tresteröl.



( 1 ) ABl. Nr. 172 vom 30.9.1966, S. 3025/66.

( 2 ) ABl. Nr. L 353 vom 17.12.1990, S. 23.

( 3 ) ABl. Nr. L 128 vom 24.5.1977, S. 6.

( 4 ) ABl. Nr. L 166 vom 1.7.1988, S. 10.

( 5 ) ABl. L 228 vom 1.9.2009, S. 3.

( 6 ) Richtlinie 2011/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt (ABl. L 334 vom 16.12.2011, S. 1).

( 7 ) Nach der Elution der Sterolester darf das Chromatogramm keine signifikanten Peaks aufweisen (Triglyceride).

( 8 ) Der Prüfer kann vom Verkosten eines Öls absehen, wenn er direkt über den Geruch ein extrem stark ausgeprägtes negatives Attribut feststellt. Er vermerkt diesen außergewöhnlichen Umstand in der Profilbeschreibung.

( 9 ) Insbesondere in diesem Fall ist zur sauberen Trennung der Zonen ein Benzol/Aceton-Gemisch 95:5 (V/V) als Elutionsmittel zu verwenden.

( 10 ) Nach der Elution der Sterolester darf das Chromatogramm keine signifikanten Peaks aufweisen (Triacylglycerine).