Abkommen in Form Vereinbarter Niederschrift gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) über bestimmte Ölsaaten zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada
Amtsblatt Nr. L 047 vom 18/02/1994 S. 0014 - 0018
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 29 S. 0058
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 29 S. 0058
VEREINBARTE NIEDERSCHRIFT Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII Absatz 4 des GATT über die Liste LXXX - Europäische Gemeinschaften Bei den Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII Absatz 4 des GATT haben die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Delegation Kanadas das im Anhang niedergelegte Abkommen ausgehandelt. Die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Delegation Kanadas werden dieses Abkommen ihren jeweiligen Behörden zur Genehmigung vorlegen. Für die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Für die Delegation Kanadas ANHANG A An den Generaldirektor GATT Genf VERHANDLUNGEN ÜBER DIE LISTE LXXX - EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN Die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und die Delegation Kanadas haben die Verhandlungen nach Artikel XXVIII über die Änderung oder Zurücknahme der in der Liste LXXX - Europäische Gemeinschaften vorgesehenen Zugeständnisse gemäß dem beigefügten Bericht abgeschlossen. Für die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Für die Delegation Kanadas ANHANG B Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII über die Änderung oder Zurücknahme der in der Liste der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen, ursprünglich mit Kanada vereinbarten Zugeständnisse ÄNDERUNGEN IN LISTE LXXX - EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTEN A. Zurückzunehmende Zugeständnisse >PLATZ FÜR EINE TABELLE> B. Anzuhebende Vertragszollsätze >PLATZ FÜR EINE TABELLE> C. Senkung der Vertragszollsätze >PLATZ FÜR EINE TABELLE> D. Neue Zugeständnisse >PLATZ FÜR EINE TABELLE>