Brüssel, den 8.10.2025

COM(2025) 725 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen 2026-2030


Einführung

Alle Menschen in der Europäischen Union sollten sich sicher fühlen und die Freiheit haben, ganz sie selbst zu sein. Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind Grundwerte und Grundrechte, die in den EU-Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind. Von diesen Grundsätzen lässt sich die Union auch bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene leiten 1 . Chancengleichheit ist ferner ein Eckpfeiler der europäischen Säule sozialer Rechte 2 .

Präsidentin von der Leyen betonte in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 : „Unabhängigkeit Europas heißt Schutz unserer Freiheiten. Die Freiheit, seine eignen Entscheidungen zu treffen. Seine Meinung frei zu äußern. Sich auf dem ganzen Kontinent frei zu bewegen. Die Freiheit, zur Wahl zu gehen. Zu lieben. Zu beten. In einer Union zu leben, in der alle Menschen gleich sind.“ Diese Freiheiten können nur dann Wirklichkeit werden, wenn alle Menschen, heutige und zukünftige Generationen, diskriminierungsfrei leben dürfen.

Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind für die demokratische Widerstandsfähigkeit, die wirtschaftliche Stärke, die soziale Gerechtigkeit und den Zusammenhalt der EU von entscheidender Bedeutung. Die Kommission setzt sich weiterhin uneingeschränkt für die Verteidigung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung ein, wann immer diese bedroht sind 3 . Die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat und die Mitgliedstaaten tragen gemeinsam die Verantwortung für die Wahrung dieser Rechte, damit Gleichheit für alle gewährleistet ist 4 .

Im Jahr 2020 verabschiedete die Kommission die allererste LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 und stärkte damit das politische Handeln der EU gegen die Diskriminierung von LGBTIQ+ 5 -Personen. Die Strategie war ein wichtiger Schritt im Aufbau einer Union der Gleichheit, der Vision der Kommission für ein inklusives Europa, in dem alle Menschen unabhängig von ihrer Identität frei leben können. Sie mündete in der Umsetzung zahlreicher LGBTIQ+-bezogener Maßnahmen, darunter wichtigen Gesetzesvorschlägen zur Förderung der Rechte von LGBTIQ+-Personen sowie einer beispiellosen Unterstützung für LGBTIQ+-Organisationen der Zivilgesellschaft durch das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV).

Die LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 wurde durch die Verabschiedung von 13 nationalen LGBTIQ+-Gleichstellungsstrategien seitens der Mitgliedstaaten ergänzt und führte zur Umsetzung bedeutender Maßnahmen im Zusammenhang mit LGBTIQ+-Personen auf EU-Ebene. Die Gründung der Untergruppe für LGBTIQ-Gleichstellung bot eine Plattform für die Förderung von Gleichstellungsbemühungen auf nationaler Ebene.

Seit der Verabschiedung der Strategie hat die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTIQ+-Personen zugenommen. LGBTIQ+-Personen gehen heute in ihrem sozialen Umfeld offener mit ihrer Identität um. Laut der Eurobarometer-Sonderumfrage 2023 zum Thema Diskriminierung ist es inzwischen eher der Fall, dass die Menschen in der EU sich mit lesbischen, schwulen oder bisexuellen Kollegen (75 %, ein Anstieg um 3 Prozentpunkte gegenüber 2019) sowie damit wohlfühlen, dass ihr Kind in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt (59 %, ein Anstieg um 4 Prozentpunkte).

Die Sichtbarkeit von LGBTIQ+-Personen in Politik, Zivilgesellschaft, Sport, Medien und Wissenschaft hinterfragt Vorurteile und fördert die gesellschaftliche Akzeptanz. Die Stärkung von LGBTIQ+-Personen trägt – aufbauend auf dem Erbe einflussreicher Vorbilder und der zeitgenössischen Kultur sowie durch die Akzeptanz ihres Seins in Familie und Freundeskreis – zu einer vielfältigeren und global diverseren Gesellschaft bei. Dies fördert Unternehmertum, Innovation und nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Beispielsweise verfügen Städte, die LGBTIQ+-Personen willkommen heißen und integrieren, über stärkere „Innovationsökosysteme“, eine größere Konzentration von Fähigkeiten und Talenten, ein höheres Maß an Unternehmertum und eine bessere Lebensqualität 6 .

Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Herausforderungen. Laut der dritten LGBTIQ-Umfrage, die 2023 von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) durchgeführt wurde, gaben LGBTIQ-Personen zu mehr als einem Drittel (37 %) an, in den 12 Monaten vor der Umfrage Diskriminierung erfahren zu haben, wobei die höchsten Raten bei Transfrauen (64 %), Transmännern (63 %) und intersexuellen Personen (56 %) zu verzeichnen waren. Die zunehmende Verbreitung von Anti-Gender- und Anti-LGBTIQ+-Narrativen scheint diese Diskriminierung weiter verschärft zu haben. Untersuchungen der FRA zeigen, dass LGBTIQ+-Organisationen sowie Verteidiger und Verteidigerinnen der Menschenrechte mit besonders feindseligen Umgebungen, Drohungen und Angriffen konfrontiert sind.

Ungleichheiten in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Zugang zu Bildung, Wohnraum und Dienstleistungen schränken weiterhin die Möglichkeiten von LGBTIQ+-Personen ein. In der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA berichteten die Befragten, die von Diskriminierung betroffen waren, dass diese am häufigsten am Arbeitsplatz, in der Schule, im Gesundheitswesen oder an öffentlichen Orten stattfand.

Diskriminierung führt zu wirtschaftlichen Verlusten: Eine aktuelle OECD-Studie beziffert die jährlichen BIP-Verluste in der EU infolge von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung auf bis zu 89 Mio. EUR. In derselben Studie wird hervorgehoben, dass die Auswirkungen von Diskriminierung über die Wirtschaft hinausgehen. Sie untergräbt den sozialen Zusammenhalt, schwächt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und untergräbt die Unterstützung für demokratische Werte. Inklusive Gesellschaften sind widerstandsfähiger, zeichnen sich durch größere Solidarität, stärkere Institutionen und ein höheres Maß an Bürgerbeteiligung aus.

Im Umsetzungsbericht der Kommission für 2024 zur LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020-2025 wurden Erfolge anerkannt, weiterhin bestehende Herausforderungen bestätigt und die entscheidende Rolle der Strategie für die Förderung der Rechte von LGBTIQ+-Personen bekräftigt, aber auch betont, dass verstärkte Anstrengungen auf EU-Ebene notwendig sind.

Im Jahr 2024 forderte das Europäische Parlament eine neue, umfassendere Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen 7 . Ebenfalls im Jahr 2024 unterzeichneten 20 Mitgliedstaaten eine Ministererklärung , in der sie weitere Maßnahmen forderten und sich verpflichteten, gemeinsam mit der Kommission an der Erneuerung der Strategie zu arbeiten. Bei der Konsultation zur Umsetzung der vorherigen LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie schlossen sich zivilgesellschaftliche Organisationen diesen Forderungen an und stellten die Dringlichkeit weiterer Maßnahmen heraus.

Diese neue LGBTIQ+-Gleichstellungsstrategie, die in den politischen Leitlinien  von Präsidentin von der Leyen für 2024 angekündigt wurde, bildet den Rahmen für die Arbeit der Kommission im Bereich der LGBTIQ+-Gleichstellung für den Zeitraum 2026-2030. Sie baut auf den Grundlagen der ersten Strategie auf, greift deren Ambitionen und bereits erzielte Fortschritte auf, gewährleistet Kontinuität und ebnet gleichzeitig den Weg für weitere Fortschritte.

Ziel ist es, ein kollektives Engagement auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen zu mobilisieren, um die Grundrechte und Werte der Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu schützen, die in der Charta der Grundrechte verankert und für alle Mitgliedstaaten als Primärrecht der EU verbindlich sind. Ferner wird ein Rahmen geschaffen, der die aktive Beteiligung und Zusammenarbeit des Europäischen Parlaments, des Rates, der Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft erfordert, damit eine erfolgreiche Umsetzung gewährleistet ist.

Die Umsetzung dieser Strategie erfolgt nach einem dualen Ansatz, der gezielte Maßnahmen und eine verstärkte Gleichstellung in verschiedenen Politikbereichen umfasst. Bei dieser Strategie wird wie bei ihrer Vorgängerin Intersektionalität als übergreifender Grundsatz angewendet. Es wird untersucht, wie die Kombination aus sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität/-ausdruck und Geschlechtsmerkmalen mit anderen persönlichen Merkmalen oder Identitäten wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und Alter zu individuellen Diskriminierungserfahrungen beiträgt. Auf diese Weise ergänzt sie bestehende und künftige EU-Initiativen zur Förderung der Gleichstellung aller Menschen 8 . Darüber hinaus wird in der Strategie berücksichtigt, wie eine geografische Isolation diese vulnerablen Lebenslagen noch verschärfen kann.

Zur Vorbereitung dieser Strategie hat die Kommission eine umfassende Konsultation durchgeführt. Dazu gehörten eine Aufforderung zur Stellungnahme, eine öffentliche Konsultation und gezielte Konsultationen, darunter spezielle Konsultationstreffen mit Interessengruppen wie LGBTIQ+-Dachverbänden, Vertretern der Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und internationalen Organisationen. Schon allein die Konsultationen auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ der Kommission zeigten, dass großes Interesse an diesem Thema bestand.

Strategische Ziele

1.Schützen

LGBTIQ+-Personen sind weiterhin unverhältnismäßig stark von Gewalt und Hass betroffen, was durch die Zunahme von Anti-LGBTIQ+-Diskursen in der EU und weltweit noch verschärft wird. Das läuft den Grundrechten zuwider und bedroht die Grundlagen demokratischer Gesellschaften, denn es werden auf diese Weise Angst geschürt und Ausgrenzung sowie soziale Fragmentierung begünstigt. Es ist unerlässlich, alle Formen von Gewalt zu bekämpfen und zu verhindern und hasserfüllte Narrative zu unterbinden, um die gemeinsamen Werte der EU – Gleichheit, Menschenwürde und Achtung der Grundrechte für alle – zu wahren.

1.1.Bekämpfung schädlicher Praktiken

Konversionstherapien sind zutiefst schädliche Eingriffe, die auf der medizinisch falschen Vorstellung beruhen, dass LGBT[IQ+]-Personen krank sind, und mit denen ihnen starke Schmerzen und Leiden zugefügt werden und die zu lang anhaltenden psychischen und physischen Schäden führen 9 . Der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA zufolge haben 24 % der LGBTIQ-Personen Konversionspraktiken erlebt, darunter körperliche und sexuelle Gewalt, verbale Beschimpfungen und Demütigungen. Bei Transfrauen ist dieser Wert mit 47 % und bei Transmännern mit 48 % fast doppelt so hoch.

Trans-, nicht-binäre und intersexuelle Menschen sind weiterhin schweren Verletzungen ihrer körperlichen Autonomie ausgesetzt 10 : Einige EU-Mitgliedstaaten verlangen nach wie vor chirurgische oder medizinische Eingriffe für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts 11 . In der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA und dem dazugehörigen Bericht „Being intersex in the EU “ gaben 57 % der intersexuellen Befragten an, dass sie oder ihre Eltern keine informierte Einwilligung zu chirurgischen oder hormonellen Eingriffen gegeben hätten, was zu dauerhaften körperlichen und psychischen Schäden geführt habe.

Um die Mitgliedstaaten beim Verbot von Konversionspraktiken zu unterstützen 12 , wird die Kommission eine Studie veröffentlichen, in der die Art, Verbreitung und Auswirkungen dieser Praktiken auf LGBTIQ+-Personen analysiert werden. Um koordinierte Maßnahmen zu erleichtern, wird die Kommission auch einen strukturierten Dialog zu diesem Thema fördern, insbesondere durch die Sachverständigengruppe für LGBTIQ+-Gleichstellung, die der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt untersteht. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie wird die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen, um Konversionspraktiken zu bekämpfen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Unterstützung der Mitgliedstaaten liegt, die in diesem Bereich eine entscheidende Rolle spielen. Die Kommission wird auch weiterhin gegen andere schädliche Praktiken wie die Genitalverstümmelung bei intersexuellen Menschen und die erzwungene Medikalisierung von Transgender-Personen vorgehen.

Bei der Entwicklung ihres Ansatzes zur Bekämpfung von Konversionspraktiken wird die Kommission insbesondere die jüngste europäische Bürgerinitiative , „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“ berücksichtigen 13 .

1.2.Sicherheit gewährleisten und Hass gegen LGBTIQ+-Personen bekämpfen

Hassmotivierte Belästigungen und Gewalt gegen LGBTIQ+-Personen nehmen weiter zu. Die dritte LGBTIQ-Umfrage der FRA ergab, dass im Jahr 2023 55 % der LGBTIQ-Befragten in den zwölf Monaten vor der Umfrage hassmotivierte Belästigungen erlebt hatten, was einem Anstieg von 18 Prozentpunkten gegenüber 2019 entspricht. Berichte über körperliche und sexuelle Übergriffe haben ebenfalls zugenommen, wobei Trans-, nicht-binäre und intersexuelle Menschen unverhältnismäßig stark betroffen sind. Die zu dieser Strategie konsultierten Interessengruppen betonten nachdrücklich, wie dringend es notwendig ist, sich diesen anhaltenden Herausforderungen zu stellen.

Auf EU-Ebene deckt der derzeitige Rechtsrahmen, der durch den Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und durch die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geschaffen wurde, nur Hassverbrechen aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven bzw. die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aufgrund des Geschlechts im Internet ab 14 . Es gibt bisher noch keine Gesetzgebung, die strafrechtlichen Schutz vor Straftaten aufgrund der sexuellen Ausrichtung und/oder der Geschlechtsidentität gewährleistet. Infolgedessen ist der Rechtsrahmen in den Mitgliedstaaten fragmentiert und uneinheitlich 15 .

Die Kommission hat dem Rat 2021 vorgeschlagen, Hetze und Hasskriminalität in die Liste der „EU-Straftatbestände“ gemäß Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufzunehmen 16 . Ein solcher Beschluss des Rates würde die Rechtsgrundlage für sekundäre Rechtsvorschriften bilden, mit denen die strafrechtlichen Definitionen von hassmotivierten Straftaten aus Gründen harmonisiert werden, die derzeit nicht im einschlägigen EU-Recht vorgesehen sind.

Angesichts der fehlenden Fortschritte bei einem solchen Beschluss des Rates erwägt die Kommission eine Gesetzgebungsinitiative auf Grundlage der bestehenden Straftatbestände gemäß Artikel 83 Absatz 1 AEUV, um die Definition von hassmotivierten Straftaten im Internet zu harmonisieren. Hassmotivierte Straftaten auf EU-Ebene umfassend zu definieren, lautete auch eine der wichtigsten Empfehlungen, die von den Teilnehmenden des Europäischen Bürgerforums 2024 „Hass in der Gesellschaft“ verabschiedet wurden. Die Kommission ist entschlossen, diese Empfehlungen weiterzuverfolgen.

Um Strafverfolgungs- und Justizbehörden dabei zu unterstützen, LGBTIQ+-Feindlichkeit in Straftaten zu erkennen, die als Hasskriminalität einzuordnen sind, wird die Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Erfassung von Hasskriminalität und die Unterstützung der Opfer im Rahmen der Hochrangigen Gruppe der Kommission zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität zu verbessern. Diese Bemühungen werden in Zusammenarbeit mit EU-Agenturen und internationalen Organisationen (z. B. FRA, Europarat und BDIMR 17 ) durchgeführt. Die Kommission wird auch weiterhin Schulungen für Polizeibehörden zu LGBTIQ+-Feindlichkeit bei Hasskriminalität und zur Nichtdiskriminierung unterstützen 18 .

Zusätzlich bleibt die Kommission weiterhin entschlossen, zivilgesellschaftliche Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von LGBTIQ+-feindlichem Hass und Diskriminierung einsetzen, durch entsprechende EU-Finanzierungsinstrumente zu unterstützen. Zu diesen Instrumenten gehört das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) im Rahmen des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens, auf welches das vorgeschlagene Programm „AgoraEU“ folgen soll, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen befindet.

Die Kommission wird sich im Rahmen der nächsten EU-Strategie für die Rechte von Opfern weiterhin für ein sicheres Umfeld einsetzen, in dem LGBTIQ+-Opfer Straftaten melden können. Die Kommission unterstützt außerdem das Parlament und den Rat bei der Verabschiedung der überarbeiteten Opferschutzrichtlinie , die darauf abzielt, die Rechte aller Opfer von Straftaten, einschließlich LGBTIQ+-feindlicher Hasskriminalität, zu stärken.

Um die korrekte und wirksame Anwendung der EU-Rechtsvorschriften zur Nichtdiskriminierung und zu den Grundrechten sicherzustellen, wird die Kommission die justizielle Aus- und Fortbildung zu diesem Thema im Rahmen ihrer Strategie der justiziellen Aus- und Fortbildung 2025-2030 aktiv unterstützen. Darüber hinaus stellt die Kommission Finanzmittel im Rahmen des Programms „Justiz“ bereit, das darauf abzielt, einen wirksamen und diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz für alle zu ermöglichen. Dazu gehört die Förderung wirksamer Zivil- und Strafverfahren durch einen Beitrag zur einheitlichen und kohärenten Anwendung des Unionsrechts sowie durch die Förderung und Unterstützung der Rechte von Opfern von Straftaten im Einklang mit den Prioritäten der EU-Strategie für die Rechte von Opfern 2020‑2025.

Mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird anerkannt, dass Personen, die von intersektionaler Diskriminierung betroffen sind, darunter auch LGBTI-Personen, einem höheren Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, und die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und diese Opfer gezielt zu unterstützen. Als erschwerender Umstand gilt außerdem, wenn die Straftat begangen wird, um das Opfer wegen seiner sexuellen Ausrichtung zu strafen.

Bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten zur korrekten Umsetzung der Richtlinie wird die Kommission ein besonderes Augenmerk auf die Herausforderungen legen, vor denen Opfer von intersektionaler Diskriminierung, darunter auch LGBTI-Opfer, stehen. Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu diesem Thema über das EU-Netzwerk zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt fördern.

Im Bereich der Forschung und Innovation wird die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten 19 die Umsetzung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in Forschung und Innovation unterstützen, der im Rahmen der politischen Agenda 2022‑2024 für den Europäischen Forschungsraum (EFR) 20 entwickelt wurde und einen intersektionalen Ansatz verfolgt. Die Kommission wird im Rahmen von „Horizont Europa“  auch Forschung zu Desinformation, geschlechtsspezifischer Gewalt, Hasskriminalität und Hetze finanzieren, wobei sie die besonderen Bedürfnisse von Menschen in schutzbedürftigen Lebenslagen, wie beispielsweise LGBTIQ+-Personen, berücksichtigen wird. Wie Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2025 betonte, hat die „Wissenschaft … keinen Pass, kein Geschlecht, keine ethnische Zugehörigkeit oder politische Farbe“ – ein Grundsatz, der im Mittelpunkt der Initiative „Choose Europe“ steht.

LGBTIQ+-Jugendliche 21 sind häufig mit vielfältigen Formen der Diskriminierung konfrontiert, erleben Vorurteile und Hasskriminalität und sind einem besonders hohen Risiko von sexuellem Missbrauch ausgesetzt 22 . Um alle Kinder 23 vor sexuellem Missbrauch zu schützen, wird die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe bei der Annahme der beiden Legislativvorschläge unterstützen 24 .

Mit der Empfehlung der Kommission zu integrierten Kinderschutzsystemen bekräftigt die EU zudem ihr Engagement für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Kinder in ihrer ganzen Vielfalt in ihrem gesamten Hoheitsgebiet die gleichen Rechte auf Zugang zu Schutz und dessen Inanspruchnahme genießen können. Alle Kinder müssen geschützt, unterstützt und gestärkt werden, indem inklusive, koordinierte und systemische Ansätze innerhalb der nationalen Kinderschutzsysteme gefördert und auf die spezifischen Schutzbedürfnisse eingegangen wird.

Das Recht auf friedliche Versammlung ist in der Charta der Grundrechte verankert, und die Kommission ist im Rahmen ihrer Zuständigkeiten verpflichtet, dieses Recht jederzeit zu verteidigen und zu wahren. Während Pride-Paraden und andere Community-Veranstaltungen für LGBTIQ+-Personen in ganz Europa wichtige Ausdrucksformen ihrer Sichtbarkeit und Identität sind, haben in einigen EU-Mitgliedstaaten Versuche, die Ausübung dieses Rechts einzuschränken, ernsthafte Sorge ausgelöst. Auch gewalttätige Angriffe und Belästigungen gegen Teilnehmende sind in mehreren Mitgliedstaaten 25 weiterhin ein dringendes Problem, das sowohl ihre Sicherheit als auch ihre Fähigkeit, sich in öffentlichen Räumen frei zu äußern, beeinträchtigt.

Im Rahmen der Mitteilung der Kommission zu „ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit“ , mit der die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden sollen, die öffentliche Sicherheit zu wahren, wird das EU-Beratungsprogramm für Schutzmaßnahmen gestärkt. Im Rahmen dieses Programms werden auf Ersuchen der Mitgliedstaaten und mit Mitteln aus dem Fonds für die innere Sicherheit Risikobewertungen für Veranstaltungen mit hohem Risiko, darunter Pride-Paraden, durchgeführt. Die Kommission wird sich auch im Rahmen der künftigen EU-Agenda zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus mit LGBTIQ+-feindlichem Extremismus befassen.

Vulnerable Gruppen oder solche, die Diskriminierung oder sozialer Ausgrenzung ausgesetzt sind, sind im Krisenfall unverhältnismäßig stark betroffen. Daher ist in der Europäischen Strategie für eine Union der Krisenvorsorge Ungleichheit ausdrücklich als Risikofaktor im Bereich der Vorsorge genannt und die Strategie zielt darauf ab, eine Kultur der inklusiven Krisenvorsorge zu fördern, bei der niemand zurückgelassen wird. Gleichstellungsaspekte systematisch zu berücksichtigen, ist unerlässlich, damit sichergestellt ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Gemeinschaften in der EU aktiv in die Maßnahmen zur Krisenvorsorge und -bewältigung einbezogen sind.

Während des Zweiten Weltkriegs und der Verfolgungen durch die Nazis und ihre Kollaborateure wurden schätzungsweise 50 000 schwule und bisexuelle Männer zu „harten Haftstrafen unter brutalen Bedingungen“ verurteilt, wobei etwa 10 000 bis 15 000 von ihnen in Konzentrationslager deportiert wurden 26 . Viele verloren ihr Leben, und die Erfahrungen der Überlebenden wurden jahrzehntelang totgeschwiegen. In der Erkenntnis, dass die Verfolgung von LGBTIQ+-Personen tief in der europäischen Geschichte verwurzelt ist, sieht die Kommission das Gedenken als wesentlichen Baustein zur Förderung der Gleichstellung und zur Verhinderung künftiger Gräueltaten an. Zu diesem Zweck wird sie Projektmittel über die entsprechenden EU-Finanzierungsinstrumente, wie beispielsweise das CERV-Programm, bereitstellen. Die Kommission wird ferner hochrangige Veranstaltungen zum Gedenken an die Verfolgung von LGBTIQ+-Personen unterstützen und daran teilnehmen.



1.3.Bekämpfung von Hass und Diskriminierung im Internet

Die Online-Welt bietet LGBTIQ+-Personen Chancen und Möglichkeiten. Soziale Medien und digitale Plattformen sind wichtige Räume für Selbstausdruck, Identität und die Entstehung eines Gemeinschaftsgefühls. Für LGBTIQ+-Personen sind sie ein Mittel, um sich Gehör zu verschaffen, Unterstützungsnetzwerke aufzubauen und für die Sache der Gleichstellung zu mobilisieren, insbesondere für junge Menschen und alle, die in weniger toleranten Umgebungen leben.

Doch schaffen Hetze und Belästigungen im Internet ein feindseliges digitales Umfeld, beeinträchtigen die Sicherheit, das Wohlbefinden und die Meinungsfreiheit von LGBTIQ+-Personen und tragen zu einem Klima der Angst und Ausgrenzung bei. Die dritte LGBTIQ-Umfrage der FRA bestätigt dies: 63 % der LGBTIQ-Personen gaben an, dass sie online oft oder immer auf hasserfüllte Inhalte gestoßen sind, die zu Gewalt gegen sie aufrufen. Darüber hinaus werden LGBTIQ+-Personen und Frauen zunehmend Zielscheibe von Anti-Gender-Narrativen im Internet, oft als Teil ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung (FIMI) sowie Desinformationskampagnen. Ausländische Akteure verfügen zunehmend über umfangreiche finanzielle Mittel und nutzen FIMI, um die öffentliche Meinung zu steuern, Gesellschaften weiter zu polarisieren und demokratische Prozesse innerhalb der EU und weltweit zu beeinflussen. Solche Handlungen richten sich gegen die Grundwerte der EU, nämlich Gleichheit, Achtung der Menschenwürde und Nichtdiskriminierung.

Mit der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird erstmals die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass aufgrund des Geschlechts im Internet unter Strafe gestellt. Sobald sie in die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt ist 27 , wird sie einen gemeinsamen Schutz vor geschlechtsspezifischer Hetze im Internet in der EU gewährleisten. Darüber hinaus werden in der Richtlinie die am weitesten verbreiteten Formen geschlechtsspezifischer Gewalt im Internet unter Strafe gestellt, nämlich die nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material, Cyberstalking und Cybermobbing.

Das Gesetz über digitale Dienste enthält Verpflichtungen für Anbieter von Hostingdiensten, gegen rechtswidrige Online-Inhalte vorzugehen, darunter Aufstachelung zu Hass oder Diskriminierung, auch gegen LGBTIQ+-Personen. Außerdem sind Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen verpflichtet, die von ihren Diensten ausgehenden systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern, darunter die Auswirkungen unter anderem auf das Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde und das Grundrecht auf Nichtdiskriminierung, nachteilige Auswirkungen in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt und schwerwiegende nachteilige Folgen für das körperliche und geistige Wohlbefinden einer Person. Die Kommission wird gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden weiterhin für die Durchsetzung dieser Verordnung sorgen.

Im Januar 2025 wurde der überarbeitete Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet + (der „Verhaltenskodex+“) von der Kommission und dem Europäischen Gremium für digitale Dienste positiv bewertet und in den Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste integriert, wodurch auch auf die Empfehlungen des Europäischen Bürgerforums „Hass in der Gesellschaft“ reagiert wurde.

Plattformen, die den Verhaltenskodex+ unterzeichnen, verpflichten sich zur Zusammenarbeit innerhalb der Branche und in Multi-Stakeholder-Foren, um die Prävention illegaler Hassreden, auch gegenüber LGBTIQ+-Personen, zu verbessern. Die Kommission wird die Umsetzung des Verhaltenskodex+ überwachen, dessen regelmäßige Überprüfung und Anpassung erleichtern und Plattformen unterstützen, unter anderem durch eine Online-Wissensplattform, auf der relevante Ressourcen zu illegalen Hassreden im Internet zusammengetragen werden.

Die Kommission überwacht darüber hinaus aufmerksam die Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste durch die Mitgliedstaaten. Mit der Richtlinie wird der Schutz vor Inhalten verstärkt, die zu Hass oder Gewalt aufstacheln, und diskriminierende kommerzielle audiovisuelle Kommunikation, unter anderem aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, verboten.

Cybermobbing und andere Formen der Gewalt, die durch Technologie begünstigt werden, sind ein ernstes und wachsendes Problem und betreffen junge LGBTIQ+-Menschen überproportional stark 28 . Der anstehende Aktionsplan der Kommission zum Thema Cybermobbing zielt darauf ab, missbräuchliches Verhalten im Internet zu verhindern, unter anderem, wenn es sich gegen junge LGBTIQ+-Personen richtet. Die Kommission wird ferner eine EU-weite Untersuchung zu den Auswirkungen sozialer Medien auf das Wohlbefinden durchführen, wobei der Schwerpunkt auf jungen Menschen, einschließlich denen aus der LGBTIQ+-Gemeinschaft, liegt.

1.4.Gewährleistung des Schutzes von LGBTIQ+-Personen, die internationalen Schutz beantragen, und LGBTIQ+-Migranten

Asyl suchende LGBTIQ+ sind auf ihrem Weg in die EU und/oder bei ihrer Ankunft in der EU intersektionalen und zusätzlichen Risiken ausgesetzt und haben möglicherweise andere Bedürfnisse als andere Antragstellende. Der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA zufolge hatten 54 % der LGBTIQ-Personen, die sich als Asylsuchende oder Flüchtlinge identifizierten, im Jahr vor der Umfrage Diskriminierung erfahren (deutlich mehr als der Durchschnitt von 37 % unter allen LGBTIQ-Befragten). Sie sind außerdem besonders gefährdet, Opfer von Belästigung und Gewalt zu werden, und es kann vorkommen, dass ihnen Rechtsbeistand oder spezifische medizinische Versorgung, wie beispielsweise Hormonbehandlungen, vorenthalten werden 29 .

Mit dem Migrations- und Asylpaket wurden die Schutzmaßnahmen und Garantien für schutzbedürftige Personen, die internationalen Schutz beantragen, darunter auch LGBTIQ+-Personen, gestärkt. Nach Angaben der FRA-Umfrage „Being Black in the EU “ sind unter Menschen afrikanischer Herkunft die Personen, die sich selbst als Minderheit identifizieren – sei es aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung, Geschlechtsidentität/-ausdruck oder ihrer Geschlechtsmerkmale –, stärker von Diskriminierung betroffen. Zusätzliche Diskriminierungsgründe, wie beispielsweise Hindernisse im Zusammenhang mit einer Behinderung, können die Gefährdung dieser Personen noch verstärken.

Die Kommission wird weiterhin Synergien mit dem Aktionsplan für Integration und Inklusion  2021-2027 schaffen, in dem die vielfältigen und sich überschneidenden Herausforderungen anerkannt werden, denen LGBTIQ-Migranten gegenüberstehen. Darüber hinaus wird die Kommission im Rahmen des strategischen Rahmens zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma in der EU und der künftigen Strategie gegen Rassismus 2026-2030 weiterhin gegen die Situation rassistisch diskriminierter LGBTIQ+-Personen vorgehen.



Die Kommission arbeitet mit der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und den Mitgliedstaaten zusammen, um Instrumente zu entwickeln, mit denen schutzbedürftige Antragstellende frühzeitig identifiziert und unterstützt werden können 30 . Über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) oder eventuelle Nachfolgeinstrumente wird die Kommission weiterhin Initiativen finanzieren, um Schutzmaßnahmen für Antragstellende und schutzbedürftige Antragstellende zu gewährleisten, einschließlich einer ausreichenden Unterstützung für LGBTIQ+-Antragstellende.

Wichtigste Maßnahmen der Europäischen Kommission:

üBekämpfung von Konversionspraktiken auf der Grundlage der Ergebnisse einer speziellen Studie und unter Berücksichtigung der diesbezüglichen europäischen Bürgerinitiative.

üPrüfung rechtlicher Möglichkeiten einer Stärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung von Hetze und Hasskriminalität im Rahmen der bestehenden Vertragsbestimmungen.

üÜberwachung der Umsetzung des Verhaltenskodexes+ zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet und Einrichtung einer Online-Wissensplattform, auf der relevante Ressourcen zum Thema illegale Hassreden im Internet zusammengetragen werden.

üVerabschiedung eines Aktionsplans gegen Cybermobbing bis 2026.

2.Stärken

In den letzten Jahrzehnten haben Fortschritte in Gesetzgebung und Politik dazu beigetragen, Gesellschaften inklusiver zu gestalten, auch für LGBTIQ+-Personen. Die dritte LGBTIQ-Umfrage der FRA zeigt, dass LGBTIQ+-Personen in ihrem sozialen Umfeld offener mit ihrer sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder ihren Geschlechtsmerkmalen umgehen (52 %, ein Anstieg um 6 Prozentpunkte gegenüber 2019), wobei dieser Trend bei trans- und intersexuellen Personen noch deutlicher zu beobachten ist.

Wird sichergestellt, dass LGBTIQ+-Personen Zugang zu Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Bildung und anderen öffentlichen Dienstleistungen erhalten, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, setzt dies ihr Potenzial frei und versetzt sie in die Lage, einen vollwertigen Beitrag zu ihren Gemeinschaften und zur Wirtschaft zu leisten. Inklusion zu fördern, stärkt den sozialen Zusammenhalt und steigert die Innovationskraft, Produktivität und globale Wettbewerbsfähigkeit der EU. Mit dieser Strategie setzt die Kommission ihr Engagement fort, LGBTIQ+-Personen zu befähigen, in allen Lebensbereichen und Mitgliedstaaten frei und gleichberechtigt zu leben.

2.1Grundlagen für die Stärkung von LGBTIQ+-Personen

Die Förderung von Inklusion von früher Kindheit an ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Entwicklung von LGBTIQ+-Personen. Ein inklusives und unterstützendes Umfeld hilft jungen Menschen dabei, Selbstvertrauen, Resilienz und ein positives Selbstbewusstsein zu entwickeln – gleichzeitig entsteht mehr Empathie und Respekt in der Gesellschaft allgemein. Wenn Kinder in einem Umfeld aufwachsen, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird, sind sie eher in der Lage, sich akademisch, sozial und emotional zu entfalten und diese inklusiven Werte ins Erwachsenenalter mitzunehmen und an künftige Generationen weiterzugeben.



Wie jedoch bereits in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 dargelegt, sind Kinder aus Regenbogenfamilien und LGBTIQ+-Jugendliche oft schon von klein auf Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt. In der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA gaben außerdem zwei Drittel der LGBTIQ-Personen (67 %) an, dass sie während ihrer Schulzeit Mobbing, Spott, Hänseleien, Beleidigungen oder Drohungen ausgesetzt waren. Diese Erlebnisse können langfristige Folgen haben.

Die Kommission wird weiterhin den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und Sachverständigen innerhalb der Arbeitsgruppen des strategischen Rahmens für den europäischen Bildungsraum zum Thema einer sicheren und inklusiven Bildung für alle fördern. In dieser Maßnahme zeigt sich, dass die Interessengruppen während der Konsultationen zur Strategie einen starken Fokus auf die Bildung gelegt haben.

Diese Bemühungen werden durch die EU-Kinderrechtsstrategie  und das EU-Netzwerks für die Rechte des Kindes weiter verstärkt. In der Empfehlung von 2024 zur Entwicklung und Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme zum Wohl des Kindes wird ein multidisziplinärer Ansatz für den Kinderschutz befürwortet. Mit ihr werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, ihre Kinderschutzsysteme entsprechend den Bedürfnissen der Kinder und zu ihrem Wohl weiterzuentwickeln und zu stärken. Darüber hinaus bietet die EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern einen inklusiven Raum, in dem Kinder aus der EU mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern über Themen diskutieren können, die für sie wichtig sind.

Die Kommission wird auch auf der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ aufbauen, die Nachhaltigkeit, Inklusion und Ästhetik miteinander verschränkt, um sichere und einladende Räume für alle zu begünstigen. Durch die Förderung eines inklusiven Designs in öffentlichen Räumen, Schulen und Gemeinschaften kann das Neue Europäische Bauhaus dazu beitragen, Stigmatisierung abzubauen, die Sichtbarkeit zu erhöhen und Umgebungen zu schaffen, in denen LGBTIQ+-Personen einbezogen sind und sich sicher und wertgeschätzt fühlen können.

Die Kommission wird sich über die EU-Gruppe der Interessenträger im Jugendbereich weiterhin mit Jugendorganisationen austauschen, die sich für die Rechte von LGBTIQ+-Jugendlichen einsetzen. Es ist und bleibt eine Priorität, dafür zu sorgen, dass junge Menschen inklusive Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung haben. Die Kommission wird weiterhin Hindernisse im Zusammenhang mit Diskriminierung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport bekämpfen und dabei einschlägige EU-Finanzierungsinstrumente wie die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 31 einsetzen.

Im Gesundheitswesen geben 14 % der LGBTIQ-Personen laut der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA an, von medizinischem Fachpersonal diskriminiert worden zu sein. Dies kann zu Ungleichheiten bei Prävention, Diagnose und Behandlung führen, da viele aus Angst vor einer feindseligen Reaktion darauf verzichten, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Um diese gesundheitlichen Ungleichheiten zu bekämpfen, wird die Kommission weiterhin Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen, Informationen austauschen und den Wissensaustausch fördern, unter anderem über die EU-Plattform für Gesundheitspolitik , das  Portal für bewährte Verfahren im Bereich der öffentlichen Gesundheit  und durch die Unterstützung von Forschungsprojekten für einen besseren Zugang zu Gesundheits- und Pflegediensten im Rahmen von „Horizont Europa“. Um das Bewusstsein für LGBTIQ+-Themen unter Angehörigen der Gesundheitsberufe zu schärfen, hat die Kommission den Mitgliedstaaten Schulungsmaterial aus dem Projekt HEALTH4LGBTI zur Verfügung gestellt.



Im Bereich der Vorsorge wird sich die Kommission weiterhin auf die Menschen konzentrieren, die intersektionalen Gefährdungen und gesundheitlichen Ungleichheiten ausgesetzt sind. Im Bereich der Krebsbekämpfung werden die Bedürfnisse von Menschen in schutzbedürftigen Lebenslagen, darunter auch LGBTIQ+-Personen, weiterhin durch die Umsetzung von Europas Plan gegen den Krebs berücksichtigt, während das Europäische Register der Ungleichheiten bei der Krebsbekämpfung Trends und Ungleichheiten in der Krebsvorsorge und -behandlung aufzeigen wird. Beispielsweise sind die Krebsraten im Zusammenhang mit dem humanen Papillomavirus (HPV) und Hepatitis B (HBV) unter LGBTIQ+-Personen besonders hoch 32 . Die Kommission wird die Stärkung und Durchführung evidenzbasierter Sensibilisierungskampagnen zur Bedeutung von HPV- und HBV-Impfungen als wirksame Instrumente zur Krebsprävention unterstützen. Diese Kampagnen werden LGBTIQ+-inklusiv sein und gegebenenfalls geschlechtsspezifische Besonderheiten berücksichtigen.

Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin die globalen Strategien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Gesundheitssektor zur Bekämpfung von HIV und damit verbundenen Koinfektionen, Virushepatitis und sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten unterstützen. Sie wird auch mit dem Forum der Zivilgesellschaft der HERA zusammenarbeiten, das im Rahmen der Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) eingerichtet wurde, um im Rahmen der EU-Strategie für medizinische Gegenmaßnahmen systemische Hindernisse für Menschen in schutzbedürftigen Lebenslagen, darunter LGBTIQ+-Personen, beim Zugang zu Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika zu ermitteln.

Die psychische Gesundheit ist ein weiterer kritischer Bereich, in dem LGBTIQ+-Personen erhöhten Risiken ausgesetzt sind. Insbesondere für LGBTIQ+-Personen mit Behinderungen besteht ein höheres Risiko von Gewalt, Belästigung und daraus resultierenden psychischen Problemen: In der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA gaben 66 % der LGBTIQ-Personen mit Behinderungen an, im Jahr vor der Umfrage Selbstmordgedanken gehabt zu haben.

Die Kommission wird sich weiterhin auf alle Menschen in schutzbedürftigen Lebenslagen konzentrieren, und zwar im Rahmen der Mitteilung über eine umfassende Herangehensweise im Bereich der psychischen Gesundheit , einschließlich des EU-Unterstützungspakets zur Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung 33 . Außerdem werden Synergien mit der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 geschaffen und der Austausch bewährter Verfahren zu diesem Thema über die Plattform für Menschen mit Behinderungen gefördert.

Die Kommission wird nach wie vor über das Programm „Kreatives Europa“ Vielfalt und Inklusion fördern (auf welches das vorgeschlagene Programm „AgoraEU 2028-2034“ folgen soll, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet).

Die Kommission wird auch weiterhin Initiativen würdigen, in deren Mittelpunkt die Rolle des Sports bei der Förderung von Gleichheit und Vielfalt steht, und zwar durch die Verleihung der #BeActive EU Sport Awards sowie durch Sensibilisierung während der European Week of Sport und durch das jährliche EU-Sportforum. Außerdem wird sie den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten darüber fördern, wie ein gleichberechtigter Zugang zum Sport gewährleistet werden kann.

Durch die Gruppe „Bekämpfung von Hetze im Sport“ im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung (OMK), die im Zuge des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2024-2027 eingerichtet wurde, wird die Kommission ein Forum für Mitgliedstaaten und Interessengruppen bereitstellen, um bewährte Verfahren auszutauschen und Empfehlungen zu erarbeiten, wie Sport zu einem sicheren und inklusiven Raum für alle wird und Hetze im Sport, einschließlich gegen LGBTIQ+-Personen, bekämpft werden kann.

Im Bereich Verkehr wird die Kommission durch das Netzwerk von Ambassadors for #DiversityInTransport weiterhin die Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion verbessern und sicherstellen, dass die Politik inklusiv gestaltet wird.

Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Technologielandschaft rasant und birgt ein immenses Potenzial, das Leben zu verbessern und Branchen zu revolutionieren. Dieses Potenzial bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich, insbesondere das Risiko, dass bestehende Vorurteile weiter verstärkt werden 34 . Um dem entgegenzuwirken, werden durch die Verordnung über künstliche Intelligenz  KI-Systeme verboten, die Personen anhand ihrer biometrischen Daten kategorisieren, um Rückschlüsse auf ihre sexuelle Ausrichtung zu ziehen, oder die Nutzer durch Manipulation, Täuschung oder Ausnutzung ihrer Vulnerabilität schädigen.

Darüber hinaus müssen Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen vor dem Einsatz oder der Nutzung ihrer Systeme die Risiken für Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Nichtdiskriminierung, abwägen. Bei der Umsetzung dieser Vorschriften wird sich die Kommission auf Diskriminierungen aus verschiedenen Gründen konzentrieren, darunter sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsidentität/-ausdruck oder Geschlechtsmerkmale. Um eine fundierte Politikgestaltung zu fördern, wird die Kommission auch eine Diskussionsplattform zu Gleichstellungsdaten und KI für die Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen bereitstellen.

Die Kommission plant außerdem, einen Fahrplan für die Zukunft der digitalen Bildung und Kompetenzen bis 2030 im Rahmen der Union der Kompetenzen vorzulegen. Mit dem Fahrplan soll ein Rahmen für KI-Kompetenzen in der allgemeinen und beruflichen Bildung geschaffen werden, um die Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation und Falschinformation durch digitale Kompetenzbildung zu verstärken, der Notwendigkeit von Online-Sicherheit und digitalem Wohlergehen Rechnung zu tragen und Stereotypen frühzeitig zu bekämpfen.

Gemäß der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA gaben Lesben (42 %) und Transfrauen (64 %) die höchsten Diskriminierungsraten in Bezug auf die sexuelle Ausrichtung bzw. die Geschlechtsidentität an. LBTIQ+-Frauen können Diskriminierung sowohl als Frauen als auch als LBTIQ+-Person erfahren. In der neuen LGBTIQ+-Strategie wird diese intersektionale Perspektive berücksichtigt. Die in der künftigen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 vorgeschlagenen Maßnahmen und Aktionen gelten für Frauen und Mädchen in ihrer ganzen Vielfalt.

2.2Stärkung von LGBTIQ+-Personen durch Beschäftigung und soziale Inklusion

Vielfalt und Inklusion fördern Innovationen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit Europas. Inklusive Arbeitsorte, an denen LGBTIQ+-Personen willkommen sind, erhalten im Gegenzug breitere Perspektiven, Kreativität und Problemlösungskompetenz. Aus der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA geht hervor, dass die Diskriminierung am Arbeitsplatz insgesamt zurückgegangen ist (18 %, ein Rückgang um 3 Prozentpunkte gegenüber 2019), einschließlich bei der Arbeitssuche (9 %, ein Rückgang um 1 Prozentpunkt). Überdies zeigen Untersuchungen, dass Arbeitssuchende bei der Stellensuche Wert auf Diversitäts- und Inklusionsmaßnahmen legen, was zeigt, wie wichtig solche Maßnahmen dafür sind, Talente zu gewinnen und zu halten 35 .

Mit der Richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf wurde das Recht auf Arbeit ohne Diskriminierung und Belästigung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und anderer Gründe im EU-Recht verankert. Die Kommission wird weiterhin für die strikte Anwendung dieser Richtlinie sorgen und 2026 einen Bericht darüber veröffentlichen. Auf Grundlage der Studie über Sanktionen bei Diskriminierung erwägt die Kommission weitere Schritte, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, dass die im Rahmen der Richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf nach nationalem Recht beschlossenen Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Die Klarstellung in der Richtlinie über Entgelttransparenz , dass der Begriff der Diskriminierung auch intersektionale Diskriminierung umfasst, wird das Recht auf gleiche Entlohnung stärken, wenn beispielsweise Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung noch verschärft wird.

Das europäische Netz von Rechtsexperten auf dem Gebiet der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung beabsichtigt, zudem einen wissenschaftlichen Bericht über die Rechtsprechung des EuGH zu den Rechten von LGBTIQ-Personen zu veröffentlichen. In diesem Bericht werden die Entwicklungen in diesem Bereich in den letzten drei Jahrzehnten analysiert.

Die Kommission wird auch weiterhin die Ratspräsidentschaften und die Mitgliedstaaten mit allen Mitteln unterstützen, um die erforderliche einstimmige Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu erreichen. Dieser Vorschlag ist ein Baustein für die Verwirklichung der Priorität der Kommission, eine Union der Gleichheit zu schaffen, und zielt darauf ab, eine große Lücke im Nichtdiskriminierungsrecht der EU zu schließen. Damit würde der Schutz vor Diskriminierung unter anderem aufgrund der sexuellen Ausrichtung über den Bereich der Beschäftigung hinaus auf Bereiche wie Sozialschutz, Bildung und Wohnen ausgeweitet.

Um sicherzustellen, dass Gleichbehandlungsstellen wirksam zur Durchsetzung der Gleichstellungsrichtlinien der EU beitragen können, wird die Kommission für die korrekte und vollständige Umsetzung der Richtlinien  2024/1500  und 2024/1499 sorgen. Die Richtlinien zielen darauf ab, die Unabhängigkeit, Befugnisse und Ressourcen von Gleichbehandlungsstellen zu gewährleisten, indem sie die Mitgliedstaaten verpflichten, dafür zu sorgen, dass Gleichbehandlungsstellen Opfern helfen können, und das Mandat von Gleichbehandlungsstellen auf Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung im Bereich der Beschäftigung auszuweiten. Sie stärken auch den Schutz für Opfer von Diskriminierung aufgrund ihrer Geschlechtsumwandlung 36 , wenn eine solche Diskriminierung nach EU-Recht anerkannt ist. Im Jahr 2026 wird die Kommission einen Durchführungsrechtsakt zur Festlegung von Indikatoren für die Funktionsfähigkeit von Gleichbehandlungsstellen, einschließlich der Bekämpfung von Diskriminierung, verabschieden.

Als „Hüterin der Verträge“ wird die Kommission die Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten überwachen, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zum Schutz der Werte der EU einsetzen und gegebenenfalls wie bereits in der Vergangenheit ohne zu zögern Maßnahmen ergreifen. So hat die Kommission beispielsweise im Juli 2022 Ungarn wegen nationaler Vorschriften, die Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität diskriminieren, vor den EuGH gebracht 37 . Die Kommission vertrat die Ansicht, dass diese Vorschriften gegen mehrere EU-Rechtsvorschriften verstoßen, darunter gegen die Binnenmarktvorschriften, die Grundrechte von Personen, insbesondere von LGBTIQ-Personen, und gegen die gemeinsamen Werte, die den Kern der EU bilden (Artikel 2 EUV). 16 Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament haben sich in dem Verfahren zur Unterstützung der Kommission eingeschaltet. Der Generalanwalt hat am 5. Juni 2025 eine Stellungnahme abgegeben. Das Urteil des EuGH steht zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Strategie noch aus.

Im Bereich Diversitätsmanagement bekräftigt die Kommission ihr unerschütterliches Engagement für die Förderung von Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz, insbesondere in einer Zeit, in der Fortschritte in diesem Bereich zunehmend auf Widerstand stoßen. Untersuchungen der OECD zeigen, dass Unternehmen, die Vielfalt und Inklusion aktiv fördern, eher in der Lage sind, Talente anzuziehen und zu halten, Innovationen zu fördern und bessere finanzielle Ergebnisse zu erzielen.

Die Kommission wird ihre auf LGBTIQ+ ausgerichteten Bemühungen im Rahmen der EU Platform of Diversity Charters weiter verstärken. Die Plattform wird eng mit der Sachverständigengruppe für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen zusammenarbeiten, um den Dialog zu fördern und beispielsweise Leitlinien für inklusive Einstellungspraktiken bereitzustellen. Bewährte Verfahren, die im Rahmen von Initiativen zur inklusiven Beschäftigung, wie beispielsweise dem Beschäftigungspaket für Menschen mit Behinderungen , entwickelt wurden, werden berücksichtigt, auch im Hinblick auf die Förderung intersektionaler Ansätze. Die Kommission begrüßt die Zusage , inklusivere Arbeitsplätze zu fördern, die ihr am 29. April 2025 mit den Chartas der Vielfalt 38 vorgelegt wurde.

Die Kommission wird mit gutem Beispiel vorangehen und ihre internen Bemühungen um Vielfalt und Inklusion verstärken. Zu diesem Zweck wird das Büro für Vielfalt und Inklusion einen regelmäßigen Dialog mit den zuständigen Personalverbänden pflegen und LGBTIQ+-Mitarbeitenden Zugang zu Beratungs- und Rechtshilfediensten verschaffen. Außerdem werden Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsprozesse für LGBTIQ+-Beschäftigte gefördert und auf eine Harmonisierung der Anerkennung von Regenbogenfamilien in allen Institutionen hingearbeitet. Die Hauptvertrauensperson wird gegen Belästigungen vorgehen. Abschließend wird die Kommission weiterhin Gleichstellungsdaten durch regelmäßige Personalbefragungen erheben, um die Fortschritte zu überwachen.

Diskriminierung und mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz tragen zu einem hohen Maß an Armut und Obdachlosigkeit unter LGBTIQ+-Personen bei. Im Rahmen der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA gaben 38 % der Befragten an, dass sie „mit großen Schwierigkeiten“ über die Runden kommen (im Vergleich zu 22 % der Gesamtbevölkerung gemäß der Europäischen Erhebung zur Lebensqualität 2023 ) und 13 % mussten vorübergehend bei Freunden und Verwandten unterkommen. Um diese Herausforderungen besser zu verstehen, wird die Kommission bis Anfang 2027 eine Studie über Ungleichheit und Diskriminierung im Wohnungswesen mit einem intersektionalen Ansatz veröffentlichen. Die Ergebnisse werden zur Umsetzung des europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum beitragen und es der Kommission ermöglichen, geeignete Maßnahmen zur Förderung von sicherem, barrierefreiem und diskriminierungsfreiem Wohnraum zu ergreifen, auch in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten.

Um den Zugang zu grundlegenden Schutzmaßnahmen und Dienstleistungen zu gewährleisten und die Ursachen der Armut zu bekämpfen, wird die Kommission Anfang 2026 ihre erste EU-Strategie zur Bekämpfung von Armut auf den Weg bringen, die darauf abzielt, die Vielschichtigkeit der Armut und strukturelle Ungleichheiten anzugehen.

Zusätzlich wird die Kommission die sozioökonomische Integration von marginalisierten Gemeinschaften durch EU-Finanzierungsinstrumente fördern, wie beispielsweise den Europäischen Sozialfonds Plus im aktuellen Programmplanungszeitraum und die vorgeschlagenen  nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) für die Zeit nach 2028. Im Rahmen der Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit wird die Kommission auch ihre Bemühungen verstärken, die Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen zu berücksichtigen und evidenzbasierte, integrierte und personenzentrierte Ansätze zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit zu unterstützen.

2.3Gleiche Rechte über Grenzen hinweg

In der EU genießen LGBTIQ+-Personen in 22 Mitgliedstaaten die Gleichstellung in der Ehe und/oder in eingetragenen Partnerschaften. Durch die EU-weite Gleichstellung familiärer Beziehungen werden die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen von LGBTIQ+-Familien gestärkt, sodass sie ihr Familienleben in vollen Zügen genießen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, unabhängig davon, wo sie leben. Aufgrund der Unterschiede im Familienrecht der Mitgliedstaaten kann es jedoch sein, dass familiäre Bindungen in grenzüberschreitenden Kontexten nicht anerkannt werden. Nach der dritten LGBTIQ-Umfrage der FRA hatten 14 % der LGBTIQ-Eltern Schwierigkeiten, ihre Elternschaft in einem anderen Mitgliedstaat rechtlich anerkennen zu lassen. 

Das EU-Recht zur Freizügigkeit, insbesondere die Freizügigkeitsrichtlinie sowie die Grundrechte gemäß der Charta der Grundrechte garantieren allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern und ihren Familienangehörigen, einschließlich gleichgeschlechtlichen Ehegatten und Lebenspartnern und ihren Kindern, das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten. Die Kommission setzt sich für die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Vorschriften zur Freizügigkeit, der Grundrechte und der einschlägigen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ein 39  . Zu diesem Zweck veröffentlichte die Kommission im Dezember 2023 die Leitfaden zum Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familien , in dem die notwendigen Klarstellungen zu bestimmten Fragen enthalten sind, die bei der Anwendung des Besitzstands festgestellt wurden, unter anderem in Bezug auf Regenbogenfamilien.

Parallel dazu wird die Kommission weiterhin das Bewusstsein für diese Rechte schärfen, unter anderem durch die Unterstützung von Schulungen für Angehörige der Rechtsberufe, insbesondere Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sowie über ihre Kommunikationskanäle (z. B. „ Your Europe “). Erforderlichenfalls wird die Kommission nicht zögern, weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Rechte zu wahren.

Während das materielle Familienrecht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, kann die EU Maßnahmen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen ergreifen. Eine Reihe von Rechtsinstrumenten 40 ermöglicht bereits die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über Scheidung, elterliche Verantwortung, Unterhalt, Güterstände und Erbschaft. Diese Instrumente gelten für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität, und somit auch uneingeschränkt für LGBTIQ+-Personen. Die Kommission wird überwachen und erforderlichenfalls durchsetzen, wie die Mitgliedstaaten diese Instrumente auf Regenbogenfamilien in grenzüberschreitenden Situationen anwenden. Die Kommission wird auch Gespräche mit den Mitgliedstaaten aufnehmen, um praktische Herausforderungen zu erkennen, vor die sich Regenbogenfamilien in grenzüberschreitenden Kontexten gestellt sehen.

Das EU-Recht zur Freizügigkeit verpflichtet die Mitgliedstaaten bereits dazu, die in einem anderen Mitgliedstaat festgestellte Elternschaft eines Kindes anzuerkennen, damit Kinder die ihnen aus dem EU-Recht erwachsenden Rechte wahrnehmen können. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Annahme der vorgeschlagenen Verordnung  unterstützen, um den Schutz der Rechte von Kindern in grenzüberschreitenden Fällen durch die Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten zum internationalen Privatrecht in Bezug auf Elternschaftssachen zu stärken. Mit dem Vorschlag würde sichergestellt, dass die in einem Mitgliedstaat festgestellte Elternschaft eines Kindes in allen anderen Mitgliedstaaten für alle Zwecke anerkannt wird, die über das hinausgehen, was bereits durch das EU-Recht zur Freizügigkeit gewährleistet ist. Die Verhandlungen im Rat über diesen Vorschlag, der einstimmig angenommen werden muss, dauern noch an.

Die Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung des Geschlechts sind je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlich. Während eine Reihe von Mitgliedstaaten Modelle der Selbstbestimmung eingeführt haben, schreiben andere medizinische Verfahren vor, die nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte möglicherweise gegen die Menschenrechte verstoßen 41 . Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, um die Entwicklung von Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität zu unterstützen, die auf Selbstbestimmung beruhen und keine Altersbeschränkungen vorsehen.

Wichtigste Maßnahmen der Europäischen Kommission:

üFortgesetzte Unterstützung der Ratspräsidentschaften und der Mitgliedstaaten mit allen Mitteln, um die erforderliche einstimmige Einigung über den Vorschlag für die Gleichbehandlungsrichtlinie zu erreichen.

üVeröffentlichung eines Berichts über die Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und Bereitstellung von Leitlinien zu inklusiven Einstellungspraktiken in Zusammenarbeit mit der EU-Plattform der Chartas der Vielfalt und der Sachverständigengruppe für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen.

üSensibilisierung und Förderung des Wissensaustauschs zum Thema Gleichstellung in gesundheitlichen Belangen über die EU-Plattform für Gesundheitspolitik und das Portal für bewährte Verfahren im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wobei auch Erkenntnisse aus einschlägigen Forschungsprojekten im Rahmen von „Horizont Europa“ genutzt werden sollen.

üDurchführung einer Studie über Ungleichheit und Diskriminierung im Wohnungswesen, die Anfang 2027 veröffentlicht werden soll, und Nutzung der Ergebnisse dieser Studie bei der Umsetzung des europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum.

üFestlegung eines Fahrplans für die Zukunft der digitalen Bildung und Kompetenzen bis 2030.

üFortgesetzte Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung über die gegenseitige Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten.



3.Beteiligen

Im Einklang mit Artikel 21 EUV und durch den EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie sowie die EU-Leitlinien zur Förderung und zum Schutz der Wahrnehmung aller Menschenrechte durch LGBTI-Personen ist die EU bei der Förderung und dem Schutz der Rechte von LGBTIQ+-Personen bereits jetzt weltweit führend. Um eine vollständige Gleichstellung zu erreichen, sind ein nachhaltiges Engagement und eine aktive Mitwirkung auf allen Ebenen erforderlich. Diese Strategie spiegelt die Entschlossenheit der Kommission wider, die uneingeschränkte und gleichberechtigte Wahrnehmung aller Menschenrechte durch alle Menschen innerhalb der EU und weltweit voranzubringen.

3.1Stärkung des Engagements innerhalb der EU

Den Mitgliedstaaten kommt eine entscheidende Rolle dabei zu, die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen vor Ort zu fördern. Dank der Impulse der ersten Strategie der EU für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen haben viele Mitgliedstaaten bereits Maßnahmen ergriffen, um die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen auf nationaler Ebene voranzubringen. Die Kommission fordert nun alle Mitgliedstaaten auf, bis 2027 nationale Aktionspläne zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen zu verabschieden, die den Leitlinien für Strategien und Aktionspläne zur Verbesserung der Gleichstellung von LGBTIQ-Personen  und der dazugehörigen  Checkliste für die Überwachung 42 entsprechen. Um die nationalen Maßnahmen zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen und deren Umsetzung zu fördern, werden die Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert, nationale Koordinatorinnen und Koordinatoren für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen zu benennen oder zu diesem Zweck auf bestehenden Strukturen aufzubauen.

Die Kommission wird diese Bemühungen weiterhin durch die Hochrangige Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt und insbesondere durch deren Untergruppe von Sachverständigen für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen unterstützen und überwachen, deren Mandat gestärkt wird, um Vertreter aus Bewerberländern zu integrieren und die Zusammenarbeit mit den Ratsvorsitzen zu verbessern. Im Rahmen der Sachverständigengruppe werden die Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen aufgefordert, regelmäßig über ihre Tätigkeiten zu berichten und diese Informationen zu verbreiten, um die Sichtbarkeit der Maßnahmen zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten können sich auch an thematischen Initiativen beteiligen, die sich mit bestimmten Politikbereichen wie Gesundheitswesen, Bildung und KI befassen.

Die Kommission wird weiterhin lokale Behörden, die sich für Inklusion einsetzen, durch die Verleihung der Auszeichnung „Europäische Hauptstädte für Integration und Vielfalt“  sichtbar machen, würdigen und unterstützen und den Austausch bewährter Verfahren zwischen Preisträgern, Unterzeichnern der Chartas der Vielfalt und Organisationen der Zivilgesellschaft fördern.

Die Kommission wird ferner die Zusammenarbeit mit internationalen Sachverständigengruppen und Netzwerken für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen verstärken. Dazu gehören der Sachverständigenausschuss des Europarats für sexuelle Ausrichtung, Geschlechtsidentität und Ausdruck der Geschlechtlichkeit sowie Geschlechtsmerkmale, der seine Arbeit im Jahr 2024 aufgenommen hat, und das vom Europarat geleitete Netzwerk der LGBTI-Ansprechpartner in europäischen Regierungen.



Eine gesunde Demokratie basiert auf einem offenen, lebendigen zivilgesellschaftlichen Raum, in dem die Zivilgesellschaft frei agieren und die Menschen ihre Identität ohne Angst zum Ausdruck bringen können. Allerdings sehen sich LGBTIQ+-Organisationen der Zivilgesellschaft zunehmend herausgefordert, da ihre Fähigkeit, ihre Gemeinschaften zu unterstützen, sich für Menschenrechte einzusetzen und demokratische Werte zu schützen, immer mehr unter Druck gerät.

Mit der geplanten EU-Strategie für die Zivilgesellschaft wird ein gemeinsamer Rahmen geschaffen, der als Leitfaden für das Engagement und die Unterstützung der Kommission für die Zivilgesellschaft in allen Politikbereichen dienen soll. Ferner soll die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Förderung und Erhaltung eines lebendigen zivilgesellschaftlichen Raums in der gesamten EU vorangebracht werden, zu dem auch Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger gehören, die sich für die Förderung und den Schutz der Werte der EU, darunter Gleichheit und Nichtdiskriminierung, einsetzen.

Die Kommission wird außerdem ein neues „LGBTIQ+-Politikforum“ mit LGBTIQ+-Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartnern und Hochschulen fördern, um neu entstehende Herausforderungen anzugehen, Fortschritte zu bewerten und die wirksame Umsetzung dieser Strategie sicherzustellen. Auf diese Weise wird ein strukturierter und offener Dialog mit verschiedenen Interessengruppen gefördert, einschließlich regelmäßiger Rundtischgespräche mit europäischen LGBTIQ+-Dachverbänden.

Junge Menschen sind wichtige Verbündete beim Aufbau inklusiver und demokratischer Gesellschaften. Durch den EU-Jugenddialog und die gezielten jugendpolitischen Dialoge mit Kommissionsmitgliedern stellt die Kommission sicher, dass die Stimmen junger Menschen, insbesondere solcher aus Gruppen mit erhöhtem Diskriminierungsrisiko, darunter LGBTIQ+-Personen, im politischen Entscheidungsprozess Gehör finden. Dieser inklusive Mechanismus wird weiterhin allen jungen Menschen, einschließlich denen aus der LGBTIQ+-Gemeinschaft, die Möglichkeit bieten, sich an der Gestaltung der Politik zu beteiligen.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, Gleichstellungsgrundsätze in nationale Reformen und Investitionen über einschlägige EU-Ausgabeninstrumente wie das Instrument für technische Unterstützung und die Aufbau- und Resilienzfazilität zu integrieren.

Die Kommission sorgt dafür, dass die EU-Mittel fair eingesetzt werden. Sie wird auch weiterhin die Erfüllung der „horizontalen Voraussetzung“ 43 für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Charta der Grundrechte im Zeitraum 2021-2027 für alle Fonds im Rahmen der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen überwachen. Außerdem wird sie die überarbeitete Haushaltsordnung durchsetzen, in der die Aufstachelung zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt ausdrücklich als Grund für den Ausschluss von EU-Finanzmitteln aufgeführt ist.

Die Kommission verstärkt ihr Engagement für die Unterstützung von LGBTIQ+-Organisationen der Zivilgesellschaft, Basisaktivismus und Interessenvertretung in Zeiten, in denen die Mittel für diese Organisationen zunehmend gekürzt werden 44 . Die Kommission wird sich auch im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) weiterhin für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung einsetzen, insbesondere über das Programm „AgoraEU“. Innerhalb von „AgoraEU“ schlug die Kommission vor, 3,6 Mrd. EUR für den neuen Aktionsbereich „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte+“ bereitzustellen, wodurch die Mittelausstattung gegenüber dem derzeitigen Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ mehr als verdoppelt würde.

Darüber hinaus würden gemäß dem vorgelegten Vorschlag in allen nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen strenge Schutzmaßnahmen verankert, um die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und die wirksame Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union während der gesamten Umsetzung zu gewährleisten. Außerdem würde jegliche Diskriminierung aufgrund unter anderem des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung während ihrer Ausarbeitung, Umsetzung, Überwachung, Berichterstattung und Bewertung verhindert 45 .

Für die Gestaltung und Überwachung evidenzbasierter Maßnahmen unter Berücksichtigung einer intersektionalen Perspektive ist es entscheidend, dass zuverlässige und vergleichbare Gleichstellungsdaten vorliegen. Das Mandat der Sachverständigengruppe für Gleichstellungsdaten im Rahmen der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt wird verlängert. In Zusammenarbeit mit der FRA wird sie die Erhebung von Gleichstellungsdaten fördern, darunter auch Daten zu den Herausforderungen, denen LGBTIQ+-Personen gegenüberstehen.

Darüber hinaus wird die Kommission weiterhin mit den zuständigen EU-Agenturen wie der FRA, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) zusammenarbeiten, um den Mitgliedstaaten technische Unterstützung im Bereich der Gleichstellungsdaten, einschließlich gezielter Daten zu intersektionaler Diskriminierung, zu leisten. Zudem wird sie weiterhin mit den nationalen Statistikämtern zusammenarbeiten, um die Erhebung harmonisierter Gleichstellungsdaten im Rahmen der Taskforce für Statistiken über Gleichheit und Nichtdiskriminierung von Eurostat zu verbessern. Aufbauend auf dem Erfolg des ersten hochrangigen europäischen Diskussionsforums zu Gleichstellungsdaten , das 2021 stattfand, wird die Kommission diese Veranstaltung, die wichtige Interessengruppen zusammenbringt, ein zweites Mal organisieren, um die Erhebung und Nutzung von Gleichstellungsdaten weiter zu fördern.

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Empfehlung zur Verbesserung der Erhebung, Analyse und Nutzung von Gleichstellungsdaten ausarbeiten. Dadurch wird die Unterstützung für die Mitgliedstaaten und andere Interessengruppen gestärkt, indem Instrumente bereitgestellt werden, die dabei helfen, den Stand der Gleichstellung in der EU zu überwachen und die systematische Einbeziehung von Gleichstellungsdaten zu verbessern.

Die Kommission beabsichtigt, 2027 eine neue Eurobarometer-Umfrage zum Thema Diskriminierung in der EU zu veröffentlichen, und fordert die FRA auf, die nächste Runde ihrer umfassenden LGBTIQ+-Umfrage durchzuführen, die 2029 veröffentlicht werden soll.

Die Kommission setzt sich weiterhin für die Sensibilisierung in Sachen Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von LGBTIQ+-Personen ein. Sie wird eine Kommunikationskampagne zur Union der Gleichheit starten, um Menschen in der gesamten EU für die Werte der Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu sensibilisieren.

Die Kommission setzt sich weiterhin aktiv für die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen ein, indem sie von nationalen Behörden und den Ratsvorsitzen organisierte Treffen sowie wichtige öffentliche Veranstaltungen, die für die LGBTIQ+-Gemeinschaft von Bedeutung sind, wie den Pride-Monat und den Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie, angemessen unterstützt und daran teilnimmt.



Um die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen in allen Politikbereichen der EU zu verankern, wird die Kommission die Zusammenarbeit zwischen ihren Dienststellen und mit anderen EU-Institutionen intensivieren. Dies wird weiterhin durch das EU-Kommissionsmitglied für Gleichstellung, die Gleichstellungsbeauftragten in den Kabinetten, die dienststellenübergreifende Gruppe der Kommission für die Umsetzung dieser Strategie und die interne Taskforce für Gleichstellung der Kommission unterstützt.

3.2Fortgesetztes weltweites Engagement zur Wahrung der Menschenrechte von LGBTIQ+-Personen

Die EU setzt sich weiterhin für die Förderung der Rechte von LGBTIQ+-Personen auf internationaler Ebene ein. Die Rechte von LGBTIQ+-Personen sind durch bestehende internationale Menschenrechtsgesetze geschützt, doch in vielen Teilen der Welt sind LGBTIQ+-Personen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Verfolgung, Inhaftierung oder sogar der Todesstrafe 46 , nur weil sie so sind, wie sie sind. Immer häufiger setzen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger bei ihrem Bemühen, die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen voranzubringen, sich und ihr Leben aufs Spiel.

Auf multilateraler Ebene wird sich die EU für den Aufbau regionaler und globaler Allianzen einsetzen, um die Gleichstellung voranzubringen, unter anderem in den Vereinten Nationen, der OSZE und im Europarat. Sie wird auch künftig in der LGBTI-Kerngruppe der Vereinten Nationen mitwirken und weiterhin mit den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen zusammenarbeiten, darunter auch mit dem unabhängigen Sachverständigen der Vereinten Nationen für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität.

Die EU wird sich weiterhin mit der Analyse von ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung befassen, die sich gegen die LGBTIQ+-Gemeinschaft richtet, und wird aktiv dazu beitragen, solche Angriffe auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Regionen weltweit zu verhindern und darauf zu reagieren.

Auf bilateraler Ebene wird die EU ihre Bemühungen zur Bekämpfung vielfältiger und intersektionaler Formen der Diskriminierung, einschließlich solcher aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität, intensivieren. Die EU wird auch ihre Maßnahmen zur Verhinderung, Anprangerung und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung und Belästigung von LGBTI-Personen sowie von LGBTI-feindlicher Gewalt und Hass verstärken. Die EU wird auch in Zukunft diskriminierende Gesetze, Politiken und Praktiken aktiv verurteilen und bekämpfen, wobei der Schwerpunkt auf der weltweiten Entkriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen liegt.

Die EU-Delegationen werden angewiesen, die Entwicklungen weiterhin genau zu beobachten und diplomatische Kontakte zu knüpfen, wenn restriktive Gesetze vorgeschlagen werden. Die EU wird nach wie vor die Rechte von LGBTIQ+-Personen in ihren politischen Menschenrechtsdialogen schützen. Die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen wird auch weiterhin im Mittelpunkt des Engagements der EU gegenüber Ländern stehen, die im Rahmen des  Allgemeinen Präferenzsystems und der Initiative „Alles außer Waffen“ Handelspräferenzen genießen.

Bei ihren Wahlbeobachtungsmissionen wird die EU auch zukünftig Fälle von Hetze und hetzerischer Sprache, einschließlich solcher, die sich gegen LGBTIQ+-Personen richten, sowie die Darstellung von Stereotypen in der Medienberichterstattung berücksichtigen. Die EU wird auch Maßnahmen prüfen, die von den zuständigen Behörden ergriffen wurden, um die Beteiligung von Minderheiten, einschließlich LGBTIQ+-Personen, am Wahlprozess zu erleichtern und Diskriminierung gegen sie zu bekämpfen.

Ferner wird die EU nach wie vor dafür sorgen, dass humanitäre Hilfe und Schutzmaßnahmen den besonderen Bedürfnissen schutzbedürftiger LGBTIQ+-Personen entsprechen und den grundlegenden humanitären Grundsätzen wie Unparteilichkeit und Nichtdiskriminierung gerecht werden. Die Prävention, Eindämmung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich konfliktbezogener sexueller Gewalt, ist eine der wichtigsten Prioritäten der EU als Geberin humanitärer Hilfe.

In Bezug auf Bewerberländer und mögliche Bewerberländer wird sich die EU im Einklang mit der überarbeiteten Verfahrensweise bei der Erweiterung 2020 weiterhin für die Rechte von LGBTIQ+-Personen einsetzen, auch im Rahmen von Beitrittsverhandlungen und damit verbundenen Assoziierungsabkommen. Im Rahmen ihres jährlichen Erweiterungspakets wird die Kommission auch in Zukunft die Menschenrechtslage von LGBTIQ+-Personen in Bewerberländern und möglichen Bewerberländern bewerten.

Insbesondere wird die Kommission die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überwachen, Empfehlungen aussprechen und Maßnahmen unterstützen, um die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen zu gewährleisten und Gewalt, Hass und Diskriminierung zu bekämpfen. Darüber hinaus wird die Kommission die Rechte von LGBTIQ+-Personen in ihren Gesprächen mit Nachbarländern auf dem Gebiet der Politik und der Menschenrechte auch weiterhin zum Thema machen.

Um Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger zu unterstützen, wird die Kommission auch in Zukunft Leitlinien für die Bearbeitung von Visumanträgen von Menschenrechtsverteidigern im Visakodex-Handbuch der EU bereitstellen. Das Handbuch wurde im Juni 2024 mit aktualisierten Leitlinien und Beispielen überarbeitet, darunter auch für LGBTIQ+-Menschenrechtsverteidiger. Die EU-Delegationen weltweit werden auch in Zukunft die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern umsetzen. Spezifische Unterstützung wird auch über den Mechanismus der EU für Menschenrechtsverteidiger  in Form von Soforthilfen, Umzugsbeihilfen, Kapazitätsaufbau und Schulungen für gefährdete Menschenrechtsverteidiger bereitgestellt.

Um die Rechte von LGBTIQ+-Personen zu wahren, wird die Kommission schließlich einen menschenrechtsbasierten Ansatz in Verbindung mit einer Gender- und Ungleichheitsanalyse auf alle Maßnahmen anwenden, die durch EU-Finanzierungsinstrumente wie das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) und das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) finanziert werden, einschließlich der thematischen Programme des NDICI zu Menschenrechten und Demokratie sowie zur Zivilgesellschaft. Mit diesen Programmen werden auch künftig finanzielle Mittel für LGBTIQ+-Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger bereitgestellt. Sie sollten durch das vorgeschlagene Instrument „Europa in der Welt“ ergänzt werden, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen befindet.

Wichtigste Maßnahmen der Europäischen Kommission:

üBereitstellung von Finanzmitteln durch entsprechende EU-Finanzierungsinstrumente zur Unterstützung von Projekten und Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTIQ+-Personen einsetzen und Diskriminierung bekämpfen.

üEinrichtung eines neuen „LGBTIQ+-Politikforums“ mit LGBTIQ+-Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartnern und Hochschulen im Jahr 2026.

üAnfang 2027 Start einer Kommunikationskampagne zur Union der Gleichheit, um Menschen in der gesamten EU für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung zu sensibilisieren.

üErstellung einer Empfehlung zu Gleichstellungsdaten, ergänzt durch die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe des Eurobarometers zur Diskriminierung in der EU im Jahr 2027.

üUmsetzung von Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung aller Menschenrechte durch LGBTIQ+-Personen weltweit auf multilateraler und bilateraler Ebene, einschließlich der Befürwortung der weltweiten Entkriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen.

üUnterstützung der Angleichung von Bewerberländern und möglichen Bewerberländern an die einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und die Rechtsprechung des EuGH und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Schlussfolgerung

Mit dieser Strategie wird die Vision einer Europäischen Union weiter gestärkt, in der LGBTIQ+-Personen die Freiheit haben, sie selbst zu sein und zu lieben, wen sie wollen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben signifikante Fortschritte bei der Verwirklichung einer Union der Gleichheit erzielt. Für eine wirklich gleichberechtigte Gesellschaft für alle, frei von Diskriminierung und Hass, bleibt jedoch noch viel zu tun.

Aufbauend auf der Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 werden mit dieser erneuerten Strategie die Bemühungen der EU zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen fortgesetzt und der Schwerpunkt weiterhin auf vorrangige Bereiche sowie auf die Einbeziehung der Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen in alle Politikbereiche unter Anwendung eines intersektionalen Ansatzes gelegt. Die Verwirklichung der Gleichstellung ist nicht nur für eine widerstandsfähige Demokratie und den sozialen Zusammenhalt von entscheidender Bedeutung, sondern begünstigt auch eine florierende und wettbewerbsfähige Wirtschaft in ganz Europa.

Die Wahrung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in der EU ist eine gemeinsame Verantwortung, die gemeinsame Anstrengungen auf allen Ebenen erfordert. Die Organe und Agenturen der EU, die Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer regionalen und lokalen Behörden, Gleichbehandlungsstellen, Sozialpartner, Unternehmen, die Zivilgesellschaft und Einzelpersonen müssen ihr Engagement fortsetzen und verstärken, um die Ziele dieser neu aufgesetzten Strategie zu erreichen. Verbündete, also Menschen, die sich selbst nicht unbedingt als LGBTIQ+ identifizieren, aber aktiv für die Gleichstellung von LGBTIQ+ die Stimme erheben, spielen eine entscheidende Rolle, da sie sich in ihrem Alltag für die Gleichstellung von LGBTIQ+ einsetzen, sich öffentlich dafür aussprechen und sie aktiv unterstützen und so dazu beitragen, gemeinsame Werte in greifbare Realität umzusetzen.

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, ihr Engagement zu bekräftigen und die Umsetzung dieser Strategie zu unterstützen. Darüber hinaus fordert die Kommission den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss auf, lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner und die Zivilgesellschaft zusammenzubringen, um zu erörtern, wie die Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen für alle vorangebracht werden kann.

Die Kommission wird die Umsetzung der in dieser Strategie vorgestellten Maßnahmen regelmäßig überwachen und 2028 eine Halbzeitüberprüfung vorlegen.

(1)

   Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

(2)

    European Pillar of Social Rights - Building a fairer and more inclusive European Union - Employment, Social Affairs and Inclusion .

(3)

   Siehe beispielsweise die Erklärung von Präsidentin von der Leyen zur Budapester Pride-Parade , 25. Juni 2025.

(4)

   Mit Blick auf ihren Weg zum EU-Beitritt werden Bewerberländer und mögliche Bewerberländer ebenfalls dazu ermutigt, Gleichstellung und Grundrechte im Einklang mit dem einschlägigen EU-Besitzstand zu fördern.

(5)

   LGBTIQ+-Personen sind Personen:

- die sich von Personen ihres eigenen Geschlechts (lesbisch, schwul) oder jeden Geschlechts (bisexuell) angezogen fühlen,

- deren Geschlechtsidentität und/oder geschlechtliche Ausdrucksform nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt (trans*, nichtbinär),

- die mit Geschlechtsmerkmalen geboren wurden, die nicht der typischen Definition von männlichem oder weiblichem Geschlecht entsprechen (intergeschlechtlich),

- deren Identität nicht in eine binäre Klassifikation der Sexualität und/oder des Geschlechts passt (queer),

- die sich mit anderen sexuellen Ausrichtungen oder Geschlechtsidentitäten identifizieren, die nicht ausdrücklich durch das Akronym LGBTIQ erfasst sind (das +).

In diesem Text werden die Akronyme LGBTI, LGBTIQ und LGBTIQ+ synonym verwendet, je nach der Terminologie, die in dem jeweiligen Dokument, der Initiative oder dem Politikbereich, auf den Bezug genommen wird, verwendet wird.

(6)

   Open For Business (2025), „ City Ratings 2025 “.

(7)

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Februar 2024 zur Umsetzung der Strategie der EU für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen 2020-2025 (2023/2082(INI)).

(8)

    Den strategischen Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma , die europäische Säule sozialer Rechte ,   die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 , die Kinderrechtsstrategie , die Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens , die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2026-2030 (geplant für das erste Quartal 2026) und die Antirassismusstrategie 2026-2030 (geplant für das vierte Quartal 2025).

(9)

   Unabhängiger Sachverständiger der Vereinten Nationen für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und Geschlechtsidentität, Practices of so-called “conversion therapy” , 1. Mai 2020.

(10)

    Legal gender recognition in the EU: The journeys of trans people towards full equality , Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020. ILGA Europe 2025 Rainbow Map .

(11)

   Der Ausdruck „rechtliche Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit“ wird in der Strategie so verwendet, wie er üblicherweise in politischen und wissenschaftlichen Texten verwendet wird, ungeachtet anderer Ausdrücke, die vom Gerichtshof der Europäischen Union verwendet werden. In der Rechtssache C-4/23, Mirin, 4.10.2024, EU:C:2024:845, verwendet der Gerichtshof den Ausdruck „Änderung der Geschlechtsidentität“, um sich auf Verfahren zur Änderung der rechtlichen Geschlechtszugehörigkeit auf nationaler Ebene zu beziehen, und den Ausdruck „Anerkennung … einer Änderung der … Geschlechtsidentität, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworben wurde“, um sich auf grenzüberschreitende Situationen zu beziehen, d. h. die Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Änderung der rechtlichen Geschlechtszugehörigkeit in einem Mitgliedstaat.

(12)

    Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments : Acht Mitgliedstaaten haben Konversionspraktiken bereits verboten.

(13)

   Die Überprüfung der Unterstützungsbekundungen für die Initiative wurde erfolgreich abgeschlossen, und die Initiative wird voraussichtlich der Kommission zur Prüfung vorgelegt.

(14)

   Siehe Abschnitt 1.3.

(15)

    Study to support the preparation of the European Commission’s initiative to extend the list of EU crimes , 2021.

(16)

    Mitteilung „Ein inklusiveres und besser schützendes Europa: Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität“ , COM/2021/777 final.

(17)

   Büro der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte.

(18)

   Siehe die vom Netzwerk Facing Facts vorgeschlagenen Initiativen.

(19)

    Schlussfolgerungen des Rates zum Thema Neuer Europäischer Forschungsraum (ABl. C 374 vom 22.11.2021, S. 1).

(20)

   Europäische Kommission, European Research Area Policy Agenda – Overview of actions for the period 2022-2024 , Amt für Veröffentlichungen, 2021.

(21)

   Es gibt keine einheitliche EU-Definition für „Jugendliche“, aber im Allgemeinen und für Datenerhebungszwecke werden junge Menschen als Personen im Alter zwischen 15 und 29 Jahren definiert, Übersicht – Kinder und Jugend – Eurostat .

(22)

   Siehe Smith, John, und Anna Brown. „Child sexual abuse/exploitation and LGBTQI+ children: Context, links, vulnerabilities, gaps, challenges and priorities.“ Child Abuse & Neglect, 2024, doi.org/10.1016/j.chipro.2024.100001 .

(23)

   Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (UNCRC) ist ein Kind jeder Mensch unter 18 Jahren.

(24)

    COM (2022) 209 final und COM (2024) 60 final .

(25)

   Laut dem Jahresbericht 2025 von ILGA-Europe nehmen Angriffe auf LGBTI-Pride-Paraden zu.

(26)

    Holocaust Memorial Day Trust – Gay people .

(27)

   Die Richtlinie gilt gemäß der in Protokoll Nr. 22 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union dargelegten Position Dänemarks nicht für Dänemark.

(28)

   Siehe die Studie der Internationalen Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Transgender-, Queer- und Intersexuellen-Jugend- und Studierendenorganisation (IGLYO).

(29)

    Siehe UNCHR, Protecting LGBTIQ+ people in situations of forced displacement: A Stocktaking on UNHCR progress since the 2021 Roundtable , Juni 2023.

(30)

    EUAA Products (europa.eu) .

(31)

    Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1877 der Kommission vom 22. Oktober 2021 über den Rahmen für Inklusionsmaßnahmen für die Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps 2021-2027 (ABl. L 378 vom 26.10.2021, S. 15).

(32)

    Siehe Moradi, Ghobad, et al. „The prevalence of hepatitis C and hepatitis B in lesbian, gay, bisexual and transgender populations: a systematic review and meta-analysis.“ European Journal of Medical Research, Bd. 27, 2022, https://doi.org/10.1186/s40001-022-00677-0 und Sherry, Alexander D., et al. „Overall Survival and Quality-of-Life Superiority in Modern Phase 3 Oncology Trials: A Meta-Epidemiological Analysis.“ JAMA Oncology, Bd. 11, Nr. 7, 2025, S. 718-724, https://doi.org/10.1001/jamaoncol.2025.1002 .

(33)

    Psychische Gesundheit (europa.eu) .

(34)

   Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), Bias in algorithms - Artificial intelligence and discrimination , Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2022.

(35)

   Siehe Business case of diversity and inclusion at work , Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2025.

(36)

   Gemäß der Definition des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen : „Geschlechtsangleichung“ ist ein Begriff, der sich auf eine Reihe medizinischer Maßnahmen bezieht, die psychologische, endokrinologische und chirurgische Behandlungen einschließen können, aber nicht müssen, und darauf abzielen, die körperliche Erscheinung eines Menschen an seine Geschlechtsidentität anzupassen. Der Begriff wurde in den Urteilen in der Rechtssache C-423/04, Richards, 27.4.2006, EU:C:2006 und in der Rechtssache C-117/01, K.B./National Health Service Pensions Agency und Secretary of State for Health, 7.1.2004, EU:C:2004:7 verwendet.

(37)

   Rechtssache C-769/22, Europäische Kommission/Ungarn (Valeurs de l’Union).

(38)

   Es gibt 27 Chartas der Vielfalt, eine pro Mitgliedstaat. Es handelt sich um Organisationen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten, die Tausende von führenden multinationalen Unternehmen, KMU und öffentlichen Einrichtungen unterstützen und bewährte Verfahren im Bereich Diversitätsmanagement fördern.

(39)

   Siehe Urteil vom 5. Juni 2018 in der Rechtssache C‑673/16, Coman, EU:C:2018:385; Urteil vom 14. Dezember 2021 in der Rechtssache C-490/20, V.M.A., EU:C:2021:1008; Beschluss vom 24. Juni 2022 in der Rechtssache C-2/21, K.S., EU:C:2018:385; Urteil vom 4. Oktober 2024 in der Rechtssache C-4/23, Mirin, EU:C:2024:845, Urteil vom 3. April 2024 in der Rechtssache C-713/23, Wojewoda Mazowiecki, EU:C:2025:235 und Rechtssache C-43/24, Shipov.

(40)

   Siehe beispielsweise die Verordnung 2019/1111 über Ehesachen und die elterliche Verantwortung, die Verordnung 4/2009 über Unterhaltssachen, die Verordnung 2016/1103 über den ehelichen Güterstand, die Verordnung 2016/1104 über die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften und die Verordnung 650/2012 über Erbsachen.

(41)

   Antrag Nr. 55216/08 vom 11. Oktober 2018, S.V./Italien. Anträge Nr. 79885/12, 52471/13 und 52596/13 vom 6. April 2017, A.P., Garçon und Nicot/Frankreich.

(42)

   Die Europäische Kommission ermutigt auch EU-Bewerberländer oder mögliche Bewerberländer, die bewährten Verfahren der EU-Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu übernehmen.

(43)

    Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021  (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159).

(44)

   Siehe z. B. Holding the Line: Defending LGBTI movements in the 2025 Funding Crisis - Global Philanthropy Project .

(45)

    COM/2025/565 final .

(46)

   Laut UNAIDS stellen 67 Länder gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe, wobei in zehn Ländern die Todesstrafe verhängt wird (2023).