28.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 202/43


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/1235 DER KOMMISSION

vom 26. Juli 2016

zur Zulassung eines Laboratoriums in der Republik Korea für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4665)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Entscheidung 2000/258/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Bestimmung eines spezifischen Instituts, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2000/258/EG wurde die Agence Française de Sécurité Sanitaire des Aliments (AFSSA), Nancy, Frankreich, als spezifisches Institut bestimmt, das für die Aufstellung der Kriterien für die Normung der serologischen Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe verantwortlich ist. Die AFSSA wurde inzwischen in die Agence nationale de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l'environnement et du travail (ANSES) in Frankreich integriert.

(2)

Die Entscheidung 2000/258/EG sieht unter anderem vor, dass die ANSES die Laboratorien in Drittländern bewertet, die die Zulassung zur Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen beantragt haben.

(3)

Die Zulassung, die dem Impfstofflaboratorium Choong Ang in Daejeon am 9. Februar 2007 gemäß der Entscheidung 2000/258/EG erteilt worden war, wurde gemäß dem Beschluss 2010/436/EU der Kommission (2) aufgrund des negativen Bewertungsberichts der ANSES vom 29. September 2015 über dieses Laboratorium, der der Kommission vorgelegt wurde, entzogen.

(4)

Die zuständige Behörde der Republik Korea hat die erneute Zulassung des Impfstofflaboratoriums Choong Ang in Daejeon beantragt, und ANSES hat für dieses Laboratorium einen positiven Bewertungsbericht mit Datum 21. März 2016 erstellt und der Kommission vorgelegt.

(5)

Diesem Laboratorium sollte daher eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen erteilt werden.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das nachstehende Laboratorium erhält gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Entscheidung 2000/258/EG eine Zulassung für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit von Tollwutimpfstoffen bei Hunden, Katzen und Frettchen:

Impfstofflaboratorium Choong Ang

1476-37 Yuseong-daero Yuseong-gu

Daejeon, 34055

Republik Korea

Artikel 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. August 2016.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 26. Juli 2016

Für die Kommission

Vytenis ANDRIUKAITIS

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 79 vom 30.3.2000, S. 40.

(2)  Beschluss 2010/436/EU der Kommission vom 9. August 2010 zur Durchführung der Entscheidung 2000/258/EG des Rates im Hinblick auf Befähigungstests zum Zweck der Aufrechterhaltung von Laboratorien erteilten Zulassungen für die Durchführung serologischer Tests zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfstoffe (ABl. L 209 vom 10.8.2010, S. 19).