2002/343/EG: Entscheidung der Kommission vom 9. Februar 2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.1641 — Linde/AGA) (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 352)
Amtsblatt Nr. L 120 vom 07/05/2002 S. 0001 - 0018
Entscheidung der Kommission vom 9. Februar 2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/M.1641 - Linde/AGA) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 352) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/343/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 30. September 1999, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 1. September 1999 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 (Fusionskontrollverordnung) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Linde Aktiengesellschaft (Linde) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der AGA AB (AGA) durch Aktienkauf. (2) Die Kommission hat am 30. September 1999 gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens entschieden, in diesem Fall das Verfahren einzuleiten. (3) Der Beratende Ausschuss hat am 24. Januar 2000 den Entwurf der vorliegenden Entscheidung erörtert. I. DIE PARTEIEN UND DAS VORHABEN (4) Linde ist auf den Gebieten des Anlagenbaus, der Fördertechnik, der Kältetechnik und der Herstellung und des Vertriebs von technischen Gasen tätig. AGA ist ebenfalls im Bereich der Herstellung und des Vertriebs technischer Gase tätig. (5) Linde ist bereits derzeit im Besitz von AGA-Aktien, die 21,76 % des Kapitals mit 14,45 % der Stimmrechte entsprechen. Durch Verträge vom 15. August 1999 hat Linde von sechs Großgesellschaftern der AGA aufschiebend bedingt insgesamt 66891874 A-Aktien und 41974157 B-Aktien erworben. Dies entspricht einer Beteiligung von Linde von insgesamt mehr als 66 % an AGA. (6) Linde hat darüber hinaus mittlerweile das verbleibende Kapital von AGA, das in A-Aktien und B-Aktien eingeteilt ist, aufgrund eines öffentlichen Übernahmeangebotes erworben. II. ZUSAMMENSCHLUSS (7) Das Vorhaben stellt einen Zusammenschluss im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar, da Linde die alleinige Kontrolle über AGA erwirbt. III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (8) Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR(4). Linde und AGA haben einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als 250 Mio. EUR. Die Beteiligten erzielen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Umsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung. Er ist außerdem ein Kooperationsfall nach Artikel 57 des EWR-Abkommens in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Protokolls 24 zu diesem Abkommen. IV. BEURTEILUNG NACH ARTIKEL 2 DER FUSIONSVERORDNUNG A. SACHLICH RELEVANTE MÄRKTE (9) Linde und AGA sind beide im Bereich der Herstellung und des Vertriebs technischer Gase sowie medizinischer Gase und Reinstgase tätig. (10) Als technische Gase werden alle Gase und Gasgemische bezeichnet, die von den Gaseanbietern für die unterschiedlichsten Anwendungen in Technik und Forschung geliefert werden. Die am häufigsten verwendeten technischen Gase sind Sauerstoff, Stickstoff, Argon, Kohlendioxid, Acetylen und Wasserstoff sowie deren Gemische. Nicht zu den technischen Gasen im engeren Sinne zählen medizinische Gase und die Gase, deren Reinheit über der normalen Reinheit liegt oder deren Mischgenauigkeit größer ist als bei technischen Gasgemischen. (11) Technische Gase können aus der Luft, aus synthetischen Prozessen und aus natürlichen Quellen gewonnen werden. Luftgase werden durch Verfluessigung und Zerlegung von Luft in ihre Bestandteile gewonnen. Luft setzt sich zu 20,95 % aus Sauerstoff, zu 78,09 % aus Stickstoff, zu 0,93 % aus Argon und zu 0,03 % aus sonstigen Edelgasen wie Neon, Crypton, Xenon und Helium zusammen. Acetylen und Wasserstoff werden in chemischen Prozessen erzeugt. Kohlendioxid ("Kohlensäure") stammt aus natürlichen Quellen oder steht als Abfallprodukt aus chemischen Prozessen zur Verfügung. Helium wird aus natürlichen Quellen gewonnen. (12) Nach Angaben der anmeldenden Partei entfallen circa 75 % der mit technischen Gasen erzielten Umsätze auf die Luftgase und 25 % auf diejenigen Gase, die aus synthetischen Prozessen oder natürlichen Quellen gewonnen werden. (13) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (14) Die anmeldende Partei hat vorgetragen, dass technische Gase zu Gruppen mit ähnlichen Verwendungszwecken/-möglichkeiten zusammengefasst werden könnten. Bei fast allen Anwendungen sei es möglich, ein Gas durch ein anderes zu substituieren, sofern dessen physikalische/chemische Eigenschaften für die entsprechende Anwendung geeignet seien. Gasgemische könnten im Allgemeinen durch Einzelgase ersetzt werden. Zum Einsatz als Inertgas seien Stickstoff, Argon und Kohlendioxid geeignet, während für Kühlzwecke fluessiger Stickstoff, fluessiges Argon, fluessiges Helium sowie fluessiges und festes Kohlendioxid zu Kühlzwecken eingesetzt werden könnten. Darüber hinaus bildeten Schweißschutzgase wie Kohlendioxid, Argon und Gasgemische eine Gasegruppe; Luft und Sauerstoff schließlich könnten ebenfalls einer Gasegruppe zugerechnet werden. (15) Die anmeldende Partei hat darüber hinaus dargelegt, dass in 60 % der Anwendungen technische Gase durch alternative nicht-gasbasierte Verfahren ersetzt werden könnten. Dies seien die Anwendungsbereiche: Wärmebehandlung Metallurgie, Sauerstoffanreicherung inklusive Glas/Schmelzprozess, Verbinden/Fügen/Trennen, Inertisieren/Chemie, Kälteanwendungen Lebensmittel, Herstellung von Getränken, Wasseraufbereitung, Ätzen und Dotieren, Halbleiter/Elektrotechnik/Lichttechnik, Kälte- und Druckanwendungen in der Kunstoff- und Gummiindustrie sowie Beatmen und Narkotisieren. Da Nachfrager in den zuvor genannten Anwendungsbereichen nicht nur gasbasierte Verfahren, sondern auch nicht-gasbasierte Verfahren einsetzen würden, müssten Verfahren, die auf alternativen Technologien beruhen, in die Marktabgrenzung einbezogen werden. Die anmeldende Partei schlägt insoweit vor, relevante Produktmärkte nach den zehn Hauptanwendungsbereichen abzugrenzen. (16) Die Kommission geht auf der Grundlage der Ergebnisse der Ermittlungen in diesem Verfahren ebenso wie der Ermittlungen in dem parallelen Verfahren M.1630 - Air Liquide/BOC davon aus, dass technische Gase wegen der unterschiedlichen chemischen und physikalischen Eigenschaften der einzelnen Gase generell nicht untereinander austauschbar sind. Technische Gase werden entsprechend ihren jeweiligen chemischen und physikalischen Eigenschaften in Produktionsprozessen eingesetzt, um ein bestimmtes gewünschtes Ergebnis für die entsprechende spezielle Anwendung zu erreichen. Da die Bedürfnisse der Abnehmer je nach Anwendung stark voneinander abweichen, kann nicht von einer generellen Austauschbarkeit ausgegangen werden. Zwar mag für eine bestimmte Anwendung mehr als ein Gas über die für die Anwendung grundsätzlich maßgeblichen Eigenschaften verfügen, so können etwa sowohl Stickstoff als auch Argon zum Inertisieren und sowohl Stickstoff als auch Kohlendioxid zum Tiefgefrieren von Lebensmitteln verwandt werden. Jedoch ist auch in solchen Fällen davon auszugehen, dass eines dieser Gase bei der speziellen Anwendung des Abnehmers das technisch überlegene ist. Das bedeutet, dass für den Kunden eine Austauschbarkeit tatsächlich nicht besteht, da sie mit einer Prozessverschlechterung und Qualitätseinbußen verbunden wäre. Dementsprechend haben die im Rahmen der Ermittlungen in diesem Verfahren ebenso wie der Ermittlungen in dem parallelen Verfahren M.1630 - Air Liquide/BOC befragten Abnehmer eine Austauschbarkeit der von ihnen verwendeten technischen Gase durch andere fast ausnahmslos verneint. (17) Die Kommission geht auf der Grundlage der Ergebnisse der Ermittlungen in diesem Verfahren ebenso wie der Ermittlungen in dem parallelen Verfahren M.1630 - Air Liquide/BOC weiterhin davon aus, dass Austauschbarkeit technischer Gase mit nicht-gasbasierten Verfahren generell nicht besteht. Insbesondere haben die von der Kommission in diesem Verfahren befragten Abnehmer fast ausnahmslos erklärt, dass aus ihrer Sicht technische Gase nicht durch nicht-gasbasierte Verfahren, wie etwa mechanische oder chemische Verfahren, ersetzt werden könnten. (18) Zwar mag es sein, dass für bestimmte Anwendungen eine Austauschbarkeit möglich sein könnte, wie etwa der Einsatz von Kompressionskühlanlagen anstelle von Kohlendioxid und Stickstoff zum Frosten und Kühlen von Lebensmitteln oder der Einsatz von Luft anstelle von Sauerstoff bei der Stahlherstellung. Letzteres dürfte allerdings mit einem erhöhten Energieeinsatz sowie Qualitätseinbußen und damit einer Prozessverschlechterung verbunden sein, so dass insoweit nicht mehr von einer Austauschbarkeit ausgegangen werden kann. Was das zuerst genannte Beispiel betrifft, ist zu berücksichtigen, dass die Umstellung von Kohlendioxid und Stickstoff zum Frosten und Kühlen von Lebensmitteln auf Kompressionskühlanlagen eine neue Systementscheidung darstellt. Angesichts der für eine solche Umstellung erforderlichen Investitionen kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Abnehmer seine Produktion im Fall einer dauerhaften Preiserhöhung für von ihm bezogene technische Gase kurzfristig auf ein nicht-gasbasiertes Verfahren umstellen könnte. (19) Die Kommission geht daher davon aus, dass die einzelnen Gase wegen ihrer spezifischen chemischen und physikalischen Eigenschaften als die jeweils sachlich relevanten Märkte anzusehen sind. (20) Die Belieferung mit technischen Gasen erfolgt bei Abnehmern, die einen hohen kontinuierlichen Bedarf haben, entweder via Rohrleitung aus dem Rohrleitungsverbundnetz des Gaseanbieters oder durch eine auf dem Gelände des Abnehmers befindliche auf seinen Bedarf und seine Produktionsmenge zugeschnittene Anlage (on site). Großabnehmer, deren Bedarf nicht so hoch ist, dass die Errichtung einer On-Site-Anlage wirtschaftlich gerechtfertigt ist, werden durch Tanks versorgt. Die Gase werden in Tankwagen zumeist in fluessiger Form angeliefert. Darüber hinaus werden technische Gase auch in Flaschen geliefert. Gasgemische für technische, medizinische und wissenschaftliche Zwecke, Reinstgase, Edelgase und Reaktivgase für die Halbleiterindustrie werden ebenfalls auf Flaschen abgefuellt und in dieser Form in den Verkehr gebracht. (21) Auf der Grundlage der Angabe der anmeldenden Partei und der von ihr in dem parallelen Verfahren M.1630 - Air Liquide/BOC gewonnenen Erkenntnisse ist die Kommission der Auffassung, dass die sachlich relevanten Gasemärkte entsprechend den drei Distributionskanälen - On-Site-Anlage/Rohrleitung, Tankwagen und Flaschen - zu unterteilen sind. Die bei den Kunden befindlichen Anlagen unterscheiden sich je nach Art der Belieferung, und die Preise für die einzelnen Gase weichen, wie auch von der anmeldenden Partei vorgetragen, je nach Distributionskanal erheblich voneinander ab. Die Ermittlungen der Kommission in diesem und dem parallelen Verfahren M.1630 - Air Liquide/BOC haben bestätigt, dass sowohl die Wettbewerber als auch die Abnehmer die drei Distributionskanäle als voneinander getrennte sachlich relevante Märkte ansehen. B. RAÜMLICH RELEVANTE MÄRKTE (22) Nach Angabe der anmeldenden Partei ist der räumlich relevante Markt die Gemeinschaft. Die gemeinschafsweit agierenden Gasehersteller seien - wenn auch mit unterschiedlichen Marktanteilen - in fast allen Mitgliedstaaten präsent und böten dort Gase auf allen üblichen Distributionswegen an. Dass Flaschengaslieferungen über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg einen verhältnismäßig kleinen Raum einnähmen, ändere nichts an der Gemeinschaftsweite des räumlichen Marktes. Denn alle Mitbewerber belieferten Kunden in den Mitgliedstaaten aus On-Site-Anlagen und via Rohrleitungen, stuenden miteinander im Wettbewerb und bestimmten so die Marktgrenzen. (23) Die Ermittlungen der Kommission in diesem Verfahren und in dem parallelen Verfahren M.1630 - Air Liquide/BOC haben ergeben, dass die Reichweite der räumlich relevanten Märkte von den Eigenschaften des jeweiligen Gases und der jeweiligen Distributionsform bestimmt wird. (24) Soweit die Belieferung von Abnehmern durch On-Site-Anlagen in Frage steht, ist davon auszugehen, dass alle wesentlichen Anbieter von technischen Gasen über das notwendige Know-how und die entsprechenden Ressourcen verfügen, um derartige Anlagen überall im EWR zu errichten und zu betreiben. Deshalb können auch alle bedeutenden Anbieter EWR-weit bei entsprechenden Ausschreibungen mitbieten und Angebote für die Errichtung und den Betrieb von On-Site-Anlagen abgeben. Daraus ergibt sich, dass die räumlich relevanten Märkte EWR-weit sind. (25) Soweit die Belieferung von Abnehmern durch Tankwagen in Frage steht, ist wegen der hohen Transportkosten davon auszugehen, dass eine wirtschaftliche Belieferung zumindest bei den Luftgasen Sauerstoff und Stickstoff nur innerhalb eines Lieferradius von etwa 200 km um die Abfuellanlage möglich ist. Selbst wenn die Lieferradien um die jeweiligen Abfuellanlagen sich überschneiden, ist davon auszugehen, dass die räumlich relevanten Märkte nicht EWR-weit, sondern vielmehr grundsätzlich national abzugrenzen sind. Dafür sprechen auch die von der Kommission festgestellten Preisunterschiede in den Mitgliedstaaten. (26) Was den Vertrieb von Flaschengasen betrifft, hat auch die anmeldende Partei vorgetragen, dass grenzüberschreitende Lieferungen kaum stattfinden. Die räumlich relevanten Märkte für Flaschengase sind daher lokal abzugrenzen. Die Lieferradien der Abfuellanlagen überschneiden sich dergestalt, dass die Vielzahl lokaler Märkte im Regelfall nahtlos das gesamte Gebiet eines gesamten Mitgliedstaats abdecken. Die Wettbewerbsbeziehungen sind daher zumindest zwischen den großen Anbietern nicht auf lokalen oder regionalen Wettbewerb beschränkt, sondern haben eine den gesamten Mitgliedstaat umfassende Dimension. Die Kommission legt ihrer Prüfung daher im Folgenden räumlich relevante Märkte für Flaschengase zugrunde, die jeweils das gesamte Gebiet eines Mitgliedstaats umfassen. C. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG (27) Es ist davon auszugehen, dass der Zusammenschluss zur Entstehung marktbeherrschender Stellungen von Linde/AGA bei Flaschengasen in den Niederlanden sowie bei Flüssig- und Flaschengasen in Österreich führt. 1. DEUTSCHLAND aa) Die Marktstruktur in Deutschland ist gekennzeichnet durch jeweils hohe Marktanteile von Linde und Messer. (28) Deutschland ist mit weitem Abstand der größte Markt für technische Gase im EWR und weist zudem die höchste Zahl von Wettbewerbern auf. In Deutschland sind die führenden Anbieter für technische Gase Linde und das Unternehmen Messer Griesheim GmbH (Messer), an dem die Hoechst Aktiengesellschaft mit 66 2/3 % und die Familie Messer mit 33 1/3 % beteiligt sind. Die Marktanteile von Linde und Messer für technische Gase insgesamt beliefen sich 1997 auf jeweils [25-30]*(5) %(6). Weitere bedeutendere Anbieter in Deutschland sind AGA Gas GmbH & Co. KG (AGA), ein Tochterunternehmen von AGA, und Air Liquide GmbH (Air Liquide), ein Tochterunternehmen von L'Air Liquide SA. Die Marktanteile für technische Gase insgesamt beliefen sich 1997 für AGA auf [10-15]* % und für Air Product auf [10-15]* %(7). Auch die international tätigen Gaseanbieter Air Products and Chemicals, Inc. (Air Products) und Praxair, Inc. (Praxair) sind, wenn auch in nur untergeordnetem Umfang, in Deutschland aktiv. Ihre Marktanteile beliefen sich 1997 für technische Gase insgesamt auf [weniger als 5]* % für Air Liquide und [weniger als 5]* % für Praxair(8). Zudem war 1997 auch das Unternehmen The BOC Group plc. (BOC) noch in Deutschland tätig mit einem Marktanteil für technische Gase insgesamt von [weniger als 5]* %(9). Mittlerweile sind die deutschen Aktivitäten von BOC jedoch von Air Liquide übernommen worden. (29) 1997 entfiel auf die übrigen Anbieter für technische Gase insgesamt in Deutschland ein Marktanteil von [10-15]* %(10). Hierzu zählen etwa das Unternehmen Westfalen Aktiengesellschaft, das bundesweit tätig ist, sowie Anbieter mit regionalen Schwerpunkten, wie Sauerstoffwerk Friedrichshafen GmbH, Sauerstoffwerk Friedrich Guttroff GmbH und basi Schöberl GmbH & Co. Weiterhin ist auch das norwegische Unternehmen Hydrogas AS (Hydrogas) als Anbieter von CO2 in Deutschland tätig. Insgesamt sind in Deutschland circa 30 kleinere Anbieter tätig. (30) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (31) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (32) In Deutschland entfielen 1998 circa 60 % aller mit dem Vertrieb von Flüssiggasen erzielten Umsätze auf die Luftgase Sauerstoff und Stickstoff und circa 78 % aller Umsätze auf die Luftgase Sauerstoff, Stickstoff und Argon. Messer hat bei fluessigem Sauerstoff einen wertmäßigen Marktanteil von 35-40 %, und Linde hat einen Marktanteil von [30-35]* %. Bei fluessigem Stickstoff hat Messer einen wertmäßigen Marktanteil von 40-45 % und Linde einen Marktanteil von [30-35]* %. Bei fluessigen Argon hat Messer eine wertmäßigen Marktanteil von 40-45 % und Linde einen Marktanteil von [30-35]* %. (33) In Deutschland entfielen 1998 über 69 % aller mit dem Vertrieb von Flaschengasen erzielten Umsätze auf Sauerstoff, Stickstoff, Argon und dessen Gemische. Bei Sauerstoff in Flaschen hat Messer einen wertmäßigen Marktanteil von 30-35 % und Linde einen Marktanteil von [25-30]* %. Bei Stickstoff in Flaschen hat Linde einen wertmäßigen Marktanteil von [20-25]* % und Messer einen Marktanteil von 20-25 %. Bei Argon und dessen Gemischen in Flaschen hat Messer einen wertmäßigen Marktanteil von 30-35 % und der Marktanteil von Linde liegt bei [25-30]* %. bb) Beide Marktführer verfügen über eine flächendeckende Infrastruktur, ein flächendeckendes Vertriebsnetz und einen umfangreichen Kundenstamm. (34) In Luftzerlegungsanlagen fallen die einzelnen Luftgase in fluessiger Form an. Sie werden entweder durch Verdampfung gasförmig in auf dem Gelände des Luftzerlegers befindlichen Füllwerken auf Flaschen abgefuellt und von dort direkt an große Flaschenkunden geliefert. Luftgase werden aber auch als Flüssiggase per Tanklastwagen direkt an den Endabnehmer oder an Füllwerke geliefert, die keine unmittelbare Anbindung an einen Luftzerleger haben. Dort werden sie wiederum auf Flaschen abgefuellt und in den Verkehr gebracht. Abnehmer von Flüssiggas und Flaschengasen sind nicht nur Endabnehmer, sondern auch so genannte Wiederverkäufer. Wiederverkäufer sind zumeist kleinere regional tätige Gasehersteller oder Gasehändler, die die gelieferten Flüssiggase in eigenen Abfuellanlagen in Flaschen abfuellen oder gelieferte Flaschengase in eigenen Vertriebsstellen an die Endabnehmer vertreiben. (35) Im Flüssiggas- und Flaschengasgeschäft sind Transportkosten von erheblicher Bedeutung. Der Transportkostenanteil bei fluessigem Sauerstoff und Stickstoff liegt bei 40 % und bei dem erheblich teureren fluessigen Argon bei immerhin 10 %. Die Transportkosten werden überwiegend an den Abnehmer weitergegeben und sind Bestandteil des Preises. Je dichter das Produktions-, Vertriebs- und Distributionsnetz eines Anbieters ist, desto leichter ist er in der Lage, durch ein kundennahes Angebot Transportkosten zu minimieren. Dementsprechend spielen, wie auch in der Anmeldung vorgetragen, beim Preiswettbewerb heutzutage weniger die Kosten für die Produktion als vielmehr die der Distribution, des Vertriebs und der Verwaltung eine Rolle. (36) Linde und Messer verfügen im Vergleich zu ihren Wettbewerbern über ein erheblich dichteres Produktions-, Vertriebs- und Distributionsnetz in Deutschland. Darüber hinaus hat Messer eine traditionell besonders starke Stellung in der Region West (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland), und Linde hat eine traditionell besonders starke Stellung in der Region Süd (Baden-Württemberg, Bayern), die die höchsten Bruttowertschöpfungen des produzierenden Gewerbes aufweisen. In Deutschland werden in der Region West 36 % und in der Region Süd 35 % und damit mehr als zwei Drittel der Bruttowertschöpfung des produzierenden Gewerbes erzielt. Auf die Region Nord (Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein) und die Region Ost (Mecklenburg/Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen) dagegen entfallen lediglich 14 % bzw. 15 % der Bruttowertschöpfung. (37) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (38) Zur Senkung von Transportkosten dienen auch Tauschmengenvereinbarungen. Zwischen Linde und Messer besteht eine Tauschmengenvereinbarung, wonach Linde Messer mit fluessigem Sauerstoff und Stickstoff aus seinen Luftzerlegungsanlagen in Worms (Region West) und Leuna (Region Ost) und Messer Linde mit fluessigem Sauerstoff aus seinem Luftzerleger in Hürth (Region West) beliefert. Die Vertragsmenge beläuft sich auf 7 Millionen m3 Sauerstoff pro Jahr. (39) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (40) Nach Angaben der anmeldenden Partei gibt es etwa 450000 Abnehmer für technische Gase in Deutschland. Linde hat in Deutschland [weniger als 200000]* Abnehmer. Davon sind [...]* Großabnehmer mit dezentralen Produktionsstätten, die über Rohrleitung oder eine On-Site-Anlage mit Gas versorgt werden. Weitere ca. [...]* sind Abnehmer mit Bedarf an Tankprodukten, aber auch Gasen in Stahlflaschen sowie Abnehmer mit einem relativ hohen Bedarf an Flaschengasen. Diese Abnehmer werden von Linde-Verkäufern direkt betreut. Die übrigen Abnehmer [...]* sind Kleinkunden mit einem Bedarf von 1-10 Flaschen pro Jahr und einem Umsatz von weniger als [...]* DEM pro Jahr. Diese werden von knapp 800 Vertriebspartnern von Linde betreut. Der Vertriebspartner verkauft ausschließlich Flaschengase von Linde(11) auf deren Rechnung. (41) Messer hat in Deutschland einem Stamm von 150000-200000 Abnehmern. Zur Betreuung der Kleinkunden sind 850 Messer Vertriebspartner im Einsatz. (42) Das jeweils dichte Netz an Produktions- und Verkaufsstätten von Linde und Messer gewährleistet eine hohe Produktverfügbarkeit, Liefersicherheit und kurze Wege und verschafft beiden Unternehmen entscheidende Kostenvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern. cc) Trotz der durch hohe Marktanteile von Linde und Messer gekennzeichneten Marktstruktur sprechen Marktanteils- und Preisentwicklung im Zeitablauf für das Vorhandensein wesentlichen Wettbewerbs zwischen beiden Unternehmen. (43) Wie vorstehend dargelegt, ist die Marktstruktur auf den Märkten für Flüssig- und Flaschengase in Deutschland durch hohe Marktanteile der führenden Anbieter Linde und Messer gekennzeichnet, die überdies beide im Vergleich zu ihren Wettbewerbern über erhebliche Vorteile in der Infrastruktur und dem Vertriebsnetz verfügen. Zwar können jeweils hohe Marktanteile von nur zwei Unternehmen ein starkes Indiz für das Bestehen eines marktbeherrschenden Duopols sein. Allein aus einer solchen Marktstruktur kann jedoch zumindest dann nicht zwingend auf gemeinsame Marktbeherrschung geschlossen werden, wenn es wesentliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass zwischen den beiden führenden Unternehmen wesentlicher Wettbewerb herrscht. (44) Zwar tritt im vorliegenden Fall der Umstand hinzu, dass technische Gase homogene Güter sind, was im Regelfall ein oligopolistisches Parallelverhalten erleichtert. Zu berücksichtigen ist jedoch insoweit auch, dass auf den Märkten für technische Gase eine gewisse Differenzierung des Angebots im Hinblick auf die Anwendungstechnologien besteht. Die Entwicklung neuer Anwendungstechnologien durch die Gasehersteller und das Angebot anwendungsspezifischer Hilfen stellen neben dem Preis einen wesentlichen Aktionsparameter auf diesen Märkten dar. Derzeit gibt es nach Angaben von Linde zwischen 500 und 1000 verschiedene Einsatzzwecke für technische Gase. Diese Zahl vergrößert sich ständig. So wurden, wie von Linde dargelegt, bis zu einem Drittel der im letzten Jahr abgesetzten Gasemengen für Zwecke eingesetzt, die vor zehn Jahren als noch nicht für den Einsatz technischer Gase geeignet angesehen wurden. (45) Gleichwohl legen die beschriebene Marktstruktur und die grundsätzliche Homogenität der Gase die Annahme eines marktbeherrschenden Duopols nahe. Gegen eine solche Annahme sprechen jedoch die Entwicklung der Marktanteile im Zeitablauf ebenso wie die Preissetzung bei den verschiedenen Gasen. (46) Linde hat im Laufe des Verfahrens umfangreiches Zahlenmaterial über die Entwicklung der Marktanteile und Durchschnittserlöse bei den einzelnen Gasen ab 1986 bzw. ab 1989 für Flüssiggase vorgelegt, das sich ab 1994 auf Daten des VCI (Verband der chemischen Industrie) stützt. Danach haben sich die Marktanteile von Linde und Messer bei den einzelnen Gasen jeweils in unterschiedliche Richtungen bewegt. Ebenso zeigen sich in der Entwicklung der Durchschnittserlöse bei den einzelnen Gasen jeweils deutliche Unterschiede zwischen Linde und Messer. Beides deutet darauf hin, dass zwischen Linde und Messer wesentlicher Wettbewerb bestand. (47) Bei den Flüssiggasen Sauerstoff und Argon ist der Marktanteil von Linde in den vergangenen zehn Jahren leicht zurückgegangen (bei Sauerstoff um 1,6 %-Punkte, bei Argon um 0,3 %-Punkte). Bei fluessigem Stickstoff ist der Marktanteil in diesem Zeitraum leicht gestiegen (um 1,6 %-Punkte) In allen Fällen handelt es sich nicht um eine kontinuierliche Entwicklung. In einigen Jahren lagen die Marktanteile jeweils über denen von 1989, in anderen Jahren darunter. Demgegenüber ist der Marktanteil von Messer bei allen drei Flüssiggasen erheblich gefallen (bei Sauerstoff um 6,1 %-Punkte, bei Stickstoff um 4,5 %-Punkte und bei Argon um 8,5 %-Punkte). Auch hier verlief die Entwicklung nicht kontinuierlich. Darüber hinaus zeigt die Marktanteilsentwicklung bei den einzelnen Gasen bei Linde und Messer nicht die gleiche Tendenz. So gibt es Jahre, in denen der Marktanteil von Messer deutlich zurückgegangen ist. Ebenso gibt es Jahre, in denen die Entwicklung jeweils umgekehrt war. (48) So ist bei fluessigem Sauerstoff der Marktanteil von Linde zwischen 1989 und 1992 leicht gesunken, während er im selben Zeitraum bei Messer mit 5 %-Punkten deutlich gestiegen ist. Von 1993 bis 1995 ist der Marktanteil von Linde leicht gestiegen, während er bei Messer zurückging. Von 1996 bis 1999 fiel der Marktanteil von Linde leicht, während bei Messer ein Rückgang um 8 %-Punkten zu verzeichnen war. Bei fluessigem Argon unterlag der Marktanteil von Messer von 1989 bis 1999 stärkeren Schwankungen. Von 1989 bis 1994 fiel der Marktanteil von Messer um 11 %-Punkte, stieg von 1995 bis 1997 um nahezu 7 %-Punkte und fiel bis 1999 um wiederum 4 %-Punkte. Bei Linde dagegen blieb in der gesamte Periode von 1989 bis 1999 der Marktanteil bei fluessigem Argon mit leichten Schwankungen im Wesentlichen gleich. Bei fluessigen Stickstoff ist bei Linde der Marktanteil von 1989 bis 1995 mit leichten Schwankungen von Jahr zu Jahr ein Anstieg um 3 %-Punkte zu verzeichnen, während von 1996 bis 1999 ein leichter Rückgang erfolgte. Bei Messer fiel der Marktanteil für fluessigen Stickstoff von 1989 bis 1993 um 7 %-Punkte, während er in der Folgezeit mit unterschiedlichen Tendenzen insgesamt wieder um 3 %-Punkte anstieg. (49) Bei Flaschengasen ist in den letzten 13 Jahren der Marktanteil von Linde generell stark zurückgegangen (je nach Gasart um 11 %-Punkte bis 17 %-Punkte). Diese Entwicklung verlief relativ kontinuierlich. Der Marktanteil von Messer ist demgegenüber mehr oder weniger gleich geblieben oder leicht gefallen, mit der Ausnahme von Acetylen, wo der Marktanteil von Messer um 9 %-Punkte gestiegen ist. (50) Was den Außenseiterwettbewerb angeht, so ist bei fast allen Gasearten sowohl im Flüssig- als auch im Flaschengasbereich ein starker Anstieg der Marktanteile von Air Liquide festzustellen. Als Ergebnis dieser Entwicklung lässt sich festhalten, dass sich Air Liquide in den letzten zehn Jahren in Deutschland als Anbieter in den Flüssig- und Flaschengasmärkten fest etablieren konnte. Erhebliche Marktanteilsgewinne entfallen auch durchweg auf die unter Randnummer 29 aufgeführten übrigen Anbieter, die nicht zu der Gruppe der sieben großen Gasehersteller gehören. (51) Linde hat im Verlauf des Verfahrens zahlreiche Beispiele für erhebliche Preissenkungen beim Wettbewerb um bestehende Kundenbeziehungen vorgelegt. Diese Beispiele können naturgemäß bei der großen Zahl der Kunden von Linde nur einen relativ kleinen Teil des bestehenden Kundenstammes umfassen. Die Tendenz, die in diesen Beispielen ebenso wie in den mit der Anmeldung vorgelegten "Wettbewerbsbilanzen" zum Ausdruck kommt, wird jedoch auch durch die Entwicklung der Durchschnittserlöse (Erlöse in DEM/m3) bestätigt. (52) Ebenso wie die Entwicklung der Marktanteile weist auch die Entwicklung der Durchschnittserlöse bei Linde und Messer ein unterschiedliches Bild auf. Bei fluessigem Sauerstoff verringerten sich von 1994 bis 1999 die Durchschnittserlöse von Linde- um [...]* % und die Durchschnittserlöse von Messer um [...]* %. Bei beiden Anbietern lagen 1999 wie auch in den meisten Jahren zuvor die Durchschnittserlöse über den Durchschnittserlösen im Markt insgesamt. Bei fluessigem Stickstoff verringerten sich die Durchschnittserlöse von Linde um [.. ]* % und die von Messer um [...]* %. Sowohl 1994 als auch 1999 entsprachen die Durchschnittserlöse von Linde denjenigen des Marktes insgesamt, während sie bei Messer 1994 niedriger und 1999 höher als der Marktdurchschnitt waren. Bei fluessigem Argon verringerten sich die Durchschnittserlöse von Linde um [...]* % und diejenigen von Messer um [...]* %. Gleichwohl lagen in der gesamten Periode die Durchschnittserlöse von Linde ganz erheblich über dem Marktdurchschnitt und die von Messer ganz erheblich darunter. Bei den Flaschengasen zeigen sich ähnliche unterschiedliche Entwicklungen. So lagen bei Sauerstoff in Flaschen die Durchschnittserlöse von Linde im gesamten Zeitraum von 1994 bis 1999 jeweils erheblich über dem Marktdurchschnitt, während sie bei Messer in den einzelnen Jahren in etwa dem Marktdurchschnitt entsprachen oder darunter lagen. Umgekehrt lagen bei Acetylen in Flaschen die Durchschnittserlöse von Linde deutlich unter dem Marktdurchschnitt, während sie bei Messer deutlich darüber lagen. Bei Argon in Flaschen lagen die Durchschnittserlöse bei beiden Anbietern mit jeweils unterschiedlichem Abstand unter dem Marktdurchschnitt. (53) Auch bei homogenen Gütern lassen Durchschnittserlöse keinen eindeutigen Schluss auf die Preissetzung der Wettbewerber zu. Zwar entfallen bei homogenen Gütern insoweit diejenigen Schwierigkeiten, die sich bei differenzierten Gütern aus einem unterschiedlichen Produktmix der einzelnen Anbieter ergeben können. Auch bei homogenen Gütern kann jedoch eine unterschiedliche Kundenstruktur mit entsprechenden unterschiedlichen Liefermengen einen Einfluss auf das Verhältnis von Durchschnittserlösen und tatsächlichen Preisen haben. Gleichwohl geben bei homogenen Gütern die Durchschnittserlöse wesentliche Anhaltspunkte für die Preissetzung der einzelnen Anbieter. Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als Linde und Messer Marktanteile in einer vergleichbaren Größenordnung haben. Es kann daher auch unterstellt werden, dass ihr jeweiliger Kundenstamm eine vergleichbare Struktur aufweist. Demnach gibt die unter Randnummer 52 dargestellte unterschiedliche Entwicklung der Durchschnittserlöse von Linde und Messer einen deutlichen Hinweis darauf, dass zwischen den beiden Unternehmen Preiswettbewerb besteht. (54) Nach allem ist bei einer Gesamtschau davon auszugehen, dass zwischen Linde und Messer ein aktives Wettbewerbsverhältnis besteht. Trotz der duopolistischen Markstruktur sind die Wettbewerbsbeziehungen zwischen beiden Unternehmen noch so ausgeprägt, dass die Annahme, es herrsche zwischen Linde und Messer kein wesentlicher Wettbewerb, nicht gerechtfertigt werden kann. Ergebnis (55) Es kann daher nicht festgestellt werden, dass derzeit ein marktbeherrschendes Duopol zwischen Linde und Messer in Deutschland besteht. Situation nach dem Zusammenschluss (56) Durch den Zusammenschluss erhöht sich der Marktanteil von Linde in den meisten betroffenen Märkten in einer Größenordnung von 5-10 %. Linde wird damit auf einer Reihe von Märkten anstelle von Messer zum Marktführer. Zugleich wird der Abstand erhöht, den die beiden führenden Anbieter gemeinsam gegenüber ihren Wettbewerbern halten. Es bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erhöhung des Marktanteils von Linde zu einer wesentlichen Änderung der Wettbewerbsbeziehungen zwischen Linde und Messer und in Zukunft zu einer Situation führen wird, in welcher der derzeit bestehende Wettbewerb zwischen Linde und Messer entscheidend geschwächt sein wird. Zwar fällt mit der Übernahme von AGA durch Linde ein Wettbewerber von Linde und Messer weg. Damit mögen sich die von dem Außenseiterwettbewerb ausgehende Impulse für Wettbewerb innerhalb der führenden Gruppe verringern. Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass außer AGA auch die anderen großen Anbieter von technischen Gasen auf den Märkten für Flüssig- und Flaschengase in Deutschland tätig sind und insbesondere mit Air Liquide der Wettbewerber erhalten bleibt, der im Zeitablauf der letzten zehn Jahre bei weitem die höchsten Marktanteilsgewinne erzielt hat. Soweit in der Vergangenheit der Außenseiterwettbewerb mit dazu beigetragen hat, dass auch zwischen Linde und Messer ein aktives Wettbewerbsverhältnis bestand, wird sich daher die Situation nicht so entscheidend ändern, dass in Zukunft wesentlicher Wettbewerb zwischen den beiden führenden Unternehmen entfallen wird. Ergebnis (57) Es ist daher davon auszugehen, dass der Zusammenschluss nicht zur Entstehung eines marktbeherrschenden Duopols zwischen Linde/AGA und Messer auf den Märkten für Flüssig- und Flaschengase in Deutschland führen wird. 2. NIEDERLANDE aa) Auf den Märkten für Flüssiggase und Flaschengase in den Niederlanden sind im Wesentlichen vier Hauptanbieter tätig. (58) In den Niederlanden sind auf den Märkten für Flüssig- und Flaschengase folgende wesentliche Anbieter tätig: Linde über die von ihr kontrollierte NV Hoek's Machine en Zuurstoffabriek, AGA über AGA Gas BV, Air Products über Air Products Nederland BV und Air Liquide über Air Liquide BV. Darüber hinaus sind in geringerem Umfang auch Messer über Messer Nederland BV und Praxair über Praxair NV in den Niederlanden tätig. Die niederländischen Aktivitäten von BOC sind mittlerweile von Air Liquide übernommen worden. (59) Weitere kleinere Anbieter sind die Westfalen Gassen Nederland BV, ein Tochterunternehmen der Westfalen Aktiengesellschaft Nederlandse Technische Gasmaatschappij BV (NTG), das von dem italienischen Gaseanbieter SOL SpA kontrolliert wird, und Hydrogas Holland BV, ein Tochterunternehmen der Norsk Hydro ASA in Oslo. Letzteres bietet jedoch im Wesentlichen nur Kohlendioxid an. (60) Linde betreibt in den Niederlanden zwei Luftzerlegungsanlagen und fünf Füllwerke für alle Gasarten. AGA betreibt in den Niederlanden ein Füllwerk für alle Gasarten, ein Füllwerk für CO2 und ein Acetylenwerk. AGA verfügt über keine eigenen Luftzerlegungsanlagen in den Niederlanden und kooperiert deshalb mit Air Products bei der Herstellung von Flüssigluftgasen. Air Products betreibt in Rotterdam die weltgrößte Luftzerlegungsanlage und eine weitere in Terneuzen. Weiterhin hat Air Products ein Füllwerk für alle Gase und eines für Wasserstoff. Air Liquide hat ebenfalls ein Füllwerk für alle Gase und eines für Wasserstoff. Darüber hinaus betreibt Air Liquide seit der Übernahme der niederländischen Aktivitäten von BOC auch einen Luftzerleger in Terneuzen. Messer betreibt ein Füllwerk für alle Gase und ein Acetylenwerk. Die in Randnummer 59 aufgeführten kleineren Anbieter betreiben jeder jeweils ein Füllwerk. bb) Bei Flaschengasen würde das fusionierte Unternehmen Linde/AGA der einzige Hauptanbieter sein, während der Rest des Marktes zersplittert ist. (61) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (62) Bei Flaschengasen liegt der gemeinsame Marktanteil von Linde/AGA für Sauerstoff in Flaschen bei [70-80]* %. Der nächstgrößte Wettbewerber für Sauerstoff in Flaschen ist Air Products mit einem Marktanteil von 5-10 %. Der Marktanteilsabstand zu den übrigen Anbietern beträgt 70 %. Der gemeinsame Marktanteil von Linde/AGA für Stickstoff in Flaschen liegt bei [65-75]* %, der nächstgrößte Wettbewerber Air Products erreicht einen Marktanteil von 10-15 %. Der Marktanteilsabstand zu den übrigen Anbietern liegt bei über 60 %. Der gemeinsame Marktanteil von Linde/AGA für Argon und Argongemische in Flaschen liegt bei [60-70]* %. Bei Argon und Argongemischen in Flaschen sind die nächstgrößten Wettbewerber Air Liquide und Messer mit einem Marktanteil von jeweils 10-15 %. Der Marktanteilsabstand zu den weiteren verbleibenden Wettbewerbern liegt bei 50 %. (63) Der gemeinsame Marktanteil von Linde/AGA für CO2 in Flaschen liegt bei [75-85]* %. Air Liquide, Air Products und Messer erreichen bei CO2 in Flaschen jeweils einen Marktanteil von 5-10 %. Der gemeinsame Marktanteil von Linde/AGA für Wasserstoff in Flaschen liegt bei [55-65]* %. Bei Wasserstoff in Flaschen ist der nächstgrößte Wettbewerber Air Liquide mit einem Marktanteil von 15-20 %. Der Marktanteilsabstand zwischen Linde/AGA und den weiteren verbleibenden Anbietern beträgt mehr als 50 %. Der gemeinsame Marktanteil von Linde/AGA für Acetylen in Flaschen beläuft sich auf [75-85]* %. Bei Acetylen haben die nächstgrößten Wettbewerber Messer und Air Liquide einen Marktanteil von jeweils 5-10 %, der Marktanteilsabstand von Linde/AGA zu den verbleibenden weiteren Wettbewerbern beläuft sich auf über 70 %. (64) Die verbleibenden kleinen Anbieter von Flaschengasen hängen weitgehend von Zulieferungen durch die Hauptanbieter ab. Durch den Zusammenschluss wird die Zahl der Hauptanbieter deutlich verringert und damit vorstoßender Wettbewerb deutlich erschwert. Es kann daher nicht angenommen werden, dass der Verhaltensspielraum von Linde/AGA durch die verbleibenden kleinen Anbieter beschränkt wird. cc) Bei einer Reihe von Flüssiggasen wird Linde/AGA Marktführer in den Niederlanden; der Zusammenschluss führt jedoch nicht zur Entstehung marktbeherrschender Stellungen auf diesen Märkten. (65) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (66) Die mengen- und wertmäßig bedeutendsten Flüssiggase sind die Luftgase Sauerstoff, Stickstoff und Argon. Diese drei Gase stellen sowohl nach Menge als auch nach Wert über 80 % der in fluessiger Form vertriebenen Gase in den Niederlanden dar. Auf den Märkten für Luftgase erreichen Linde/AGA wertmäßige Marktanteile von [40-50]* % für fluessigen Sauerstoff, [40-50]* % für fluessigen Stickstoff und [40-50]* % für fluessiges Argon. Der nächstgrößte Wettbewerber ist Air Liquide mit wertmäßigen Marktanteilen von 20-25 % für fluessigen Sauerstoff, 20-25 % für fluessigen Stickstoff und 25-30 % für fluessiges Argon. Der nächstgrößte Wettbewerber Air Products hat wertmäßige Marktanteile bei diesen drei Flüssiggasen von 10-15 %. Praxair erreicht bei Flüssigluftgasen Marktanteile von 5-10 %. Auf die kleineren Anbieter entfallen Anteile bei fluessigen Sauerstoff von knapp 20 %, bei fluessigem Stickstoff von knapp 15 % und bei fluessigem Argon von unter 10 %. Angesichts dieser Marktanteilsverteilung kann nicht davon ausgegangen werden, dass Linde/AGA nach dem Zusammenschluss über einen durch ihre Wettbewerber nicht mehr kontrollierbaren Verhaltensspielraum verfügen wird. (67) Bei fluessigem Wasserstoff führt der Zusammenschluss zu keiner Marktanteilsaddition, da AGA auf diesem Markt nicht tätig ist. Bei fluessigem CO2 erreichen Linde/AGA nach dem Zusammenschluss wertmäßige Marktanteile von [25-35]* % und liegen damit nach dem Marktführer Hydrogas mit einem wertmäßigen Marktanteil von 35-40 % an zweiter Stelle. Ergebnis (68) Es ist daher davon auszugehen, dass der Zusammenschluss zur Entstehung beherrschender Stellungen von Linde/AGA auf den Märkten für Flaschengase in den Niederlanden führen wird. 3. ÖSTERREICH aa) Die Märkte für Flüssiggase und Flaschengase in Österreich sind bereits heute mit im Wesentlichen nur drei Hauptanbietern hoch konzentriert. (69) In Österreich sind auf den Märkten für Flüssig- und Flaschengase Linde, AGA und Messer jeweils über Tochterunternehmen tätig. Neben diesen drei Unternehmen sind in Österreich auch noch die Unternehmen SIAD Vertrieb technischer Gase GmbH, ein Tochterunternehmen der SIAD SpA, Sapio Produzione Idrogeno Ossigeno SRL (Sapio), SOL Spa (SOL) und die Sauerstoffwerk Friedrich Guttroff GmbH tätig. (70) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (71) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (72) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> bb) Bei Flüssiggasen und Flaschengasen würde der Zusammenschluss zu hohen gemeinsamen Marktanteilen von Linde/AGA führen. (73) Nach dem Zusammenschluss hätten Linde/AGA gemeinsame Marktanteile für fluessigen Sauerstoff von [75-85]* %, für fluessigen Stickstoff von [60-70]* %, für fluessiges Argon von [80-90]* %, für fluessigen Wasserstoff von [80-90]* % und für fluessiges CO2 von [55-65]* %. Bei Flaschengasen belaufen sich die Marktanteile von Linde/AGA für Sauerstoff auf [70-80]* %, für Stickstoff auf [45-55] %, für Argon und dessen Gemische auf [65-75]* %, für CO2 auf [55-65]* und für Acetylen auf [65-75]* %. Der Marktanteilsabstand zwischen Linde/AGA und dem einzigen verbleibenden Hauptwettbewerber Messer beträgt bei fluessigem Sauerstoff über [...]* %, bei fluessigem Stickstoff knapp [...]* %, bei fluessigem Argon und fluessigem Wasserstoff über [...]* % sowie bei fluessigem CO2 [...]* %. Bei Flaschengasen liegt der Marktanteilsabstand von Linde/AGA bei Sauerstoff, Argon und Acetylen bei [...]* %, bei CO2 bei [...]* % und bei Stickstoff bei [...]* %. Lediglich bei Wasserstoff in Flaschen bleibt Messer Marktführer, während sich die Marktanteile von Linde/AGA auf [30-40]* % belaufen. Ergebnis (74) Es ist daher davon auszugehen, dass der Zusammenschluss zur Entstehung beherrschender Stellungen von Linde/AGA auf den Märkten für Flüssiggase sowie auf den Märkten für Flaschengase in Össterreich führen wird. 4. FINNLAND, SCHWEDEN, NORWEGEN UND ISLAND aa) Die Märkte für Flüssig- und Flaschengase in Finnland, Schweden, Norwegen und Island sind durch eine hohe Konzentration gekennzeichnet. (75) Auf den Märkten für Flüssiggase und Flaschengase in Finnland sind AGA und Air Liquide die beiden wesentlichen Anbieter. Neben diesen beiden Unternehmen sind noch das Unternehmen Oy Woikoski AB als Anbieter für fluessigen Wasserstoff und als kleinerer Anbieter von Flaschengasen sowie Messer in untergeordnetem Umfang tätig. (76) Auf den Märkten für Flüssiggase und Flaschengase in Schweden sind AGA und Air Liquide die beiden wesentlichen Anbieter. Neben diesen beiden Unternehmen sind noch das Unternehmen Hydrogas als Anbieter für Kohlendioxid und Hydrogas-Messer AB, ein Gemeinschaftsunternehmen von Messer und Hydrogas, tätig. (77) Auf den Märkten für Flüssiggase und Flaschengase in Norwegen sind AGA und Hydrogas die wesentlichen Anbieter. In Island ist AGA der einzige Anbieter von technischen Gasen. bb) In einer Reihe von Märkten belaufen sich die Marktanteile von AGA auf weit über 50 %. (78) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (79) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (80) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (81) Auf den Märkten für Flüssiggase und Flaschengase in Island ist AGA der einzige Anbieter. cc) Der Zusammenschluss wird nicht zu einer Verstärkung der bestehenden marktbeherrschenden Stellungen von AGA auf einer Reihe von Märkten für Flüssiggase und Flaschengase in Finnland, Schweden, Norwegen und Island führen. (82) Der beabsichtigte Zusammenschluss könnte zu einer Verstärkung der marktbeherschenden Stellungen von AGA in den skandinavischen Märkten führen, wenn Linde als ein wesentlicher potenzieller Wettbewerber für einen Eintritt in die skandinavischen Märkte anzusehen wäre. Die Kommission ist jedoch aufgrund des Vortrags der anmeldenden Partei in der Erwiderung zu den Beschwerdepunkten und in der Anhörung zu dem Ergebnis gelangt, dass dies nicht der Fall ist. (83) Zwar ist Linde in der Gemeinschaft in folgenden Mitgliedstaaten auf den Märkten für technische Flüssiggase und Flaschengase tätig: Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien, Niederlande, Belgien, Österreich, Portugal und Griechenland. Dies rechtfertigt jedoch für sich allein noch nicht die Annahme, dass Linde deshalb auch als ein wesentlicher potenzieller Wettberwerber für einen Eintritt in die skandinavischen Märkte anzusehen ist. (84) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (85) Die für den Marktzutritt in Phase III veranschlagten Gesamtinvestitionen sind diejenigen, die Linde für seinen Eintritt in die Gasemärkte in Italien aufgewandt hat. [...]* Darüber hinaus hat Linde in der Anmeldung bezogen auf seine Aktivitäten in Frankreich für den Zeitraum von 1989 bis 1998 vorgetragen, dass in Frankreich über [...]* Jahre negative Ergebnisse erwirtschaftet wurden, aber Investitionen von kumuliert [...]* Mio. DEM erforderlich waren. Angesichts der hohen Investitionen und der über einen langen Zeitraum in Kauf zu nehmenden Verluste, die erforderlich sind, um sich in einem anderen Mitgliedstaat zu etablieren, müssen Möglichkeit und Durchführbarkeit eines Markteintritts aus der Sicht eines Anbieters auf der Grundlage der Gegebenheiten des jeweils in Betracht kommenden Marktes beurteilt werden. Dabei sind vor allem die Größe des Marktes und der bereits bestehende Konzentrationsgrad von Bedeutung. (86) Frankreich ist nach Deutschland der bedeutendste Markt für technische Gase im Europäischen Wirtschaftsraum. Italien liegt nach Großbritannien an vierter Stelle. Der schwedische Gasemarkt dagegen, der der größte in Skandinavien ist, hat ein Marktvolumen für technische Gase insgesamt, das sich auf 14 % des deutschen Gasemarktes beläuft. Die Gasemärkte in Finnland und Norwegen sind kleiner als der österreichische, dessen Marktvolumen 10 % des deutschen Marktes beträgt. 1998 belief sich das Marktvolumen in Schweden für Flüssig- und Flaschengase insgesamt auf 160 Mio. EUR, in Finnland auf knapp 62 Mio. EUR und in Norwegen auf 65 Mio. EUR. Bei derart beschränkten Marktvolumina ist kaum zu erwarten, dass Linde Investitionskosten in der oben beschriebenen Höhe tätigen und zudem eine lange verlustreiche Anlaufphase in Kauf nehmen wird. (87) Darüber hinaus sind die Märkte für die Herstellung technischer Gase in Finnland, Schweden, Norwegen mit im Wesentlichen nur zwei Hauptanbietern und in Island mit nur einem Anbieter bereits höchst konzentriert. In diesem Zusammenhang ist zudem zu berücksichtigen, dass einer der beiden Hauptanbieter AGA auf einer Reihe von Märkten für Flüssiggase und Flaschengase in Finnland, Schweden, Norwegen und Island marktbeherrschend ist. Der andere Hauptanbieter in Finnland und Schweden ist Air Liquide, das europa- und weltweit führende Unternehmen auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebs technischer Gase. (88) Angesichts der jeweils geringen Größe der Märkte für Flüssig- und Flaschengase in Skandinavien und der hohen Marktzutrittsschranken ist die Kommission der Auffassung, dass Linde nicht als ein wesentlicher potenzieller Wettbewerber für einen Eintritt in die skandinavischen Märkte angesehen werden kann. Ergebnis (89) Es ist davon auszugehen, dass der Zusammenschluss nicht zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellungen von AGA auf den Märkten für Flüssig- und Flaschengase in Finnland, Schweden, Norwegen und Island führen wird. V. VON DER ANMELDENDEN PARTEI ANGEBOTENE ZUSAGEN 1. ZUSAGE (90) Um die Bedenken der Kommission gegen den beabsichtigten Zusammenschluss zu beseitigen, hat Linde die folgenden Zusagen gemacht: (91) Linde verpflichtet sich, in den Niederlanden das Flaschengasgeschäft der AGA Gas BV in Industriegasen (Stickstoff, Sauerstoff, Argon, CO2 und Acetylen) zu veräußern. Die Veräußerungszusage umfasst das Industriegase-Füllwerk in Amsterdam, das zugehörige Personal (ca. [...]* Arbeitnehmer), die bestehenden Verträge mit Kunden, Lieferanten und Spediteuren, die Kundenliste und die zugehörigen Gasflaschen (ca. [...]*) ("Veräußerungsgegenstand Niederlande"). Von der Veräußerungszusage nicht erfasst sind Spezialgase einschließlich Mison ® und Gase für medizinische Zwecke. (92) Linde verpflichtet sich in Österreich das gesamte von AGA - durch ihre Tochtergesellschaft AGA GmbH - in Österreich betriebene Gasegeschäft zu veräußern. Die Veräußerungszusage umfasst alle Luftzerleger mit den bestehenden On-site-Lieferverträgen, alle zugehörigen Verfluessiger, Füllwerke und Acetylenwerke, das zugehörige Personal (ca. [...]* Arbeitnehmer), bestehende Verträge mit Kunden, Lieferanten, die Kundenliste und die bei Kunden installierten Tanks, die zugehörigen Tank- und sonstigen Transportfahrzeuge und die zugehörigen Gasflaschen (ca. [...]*) ("Veräußerungsgegenstand Österreich"). Nicht veräußert werden der Firmenmantel mit dem Firmennamen sowie die von der AGA GmbH gehaltenen außerösterreichischen Beteiligungen. 2. WÜRDIGUNG DER ANGEBOTENEN ZUSAGEN Niederlande (93) Auf Grundlage der vorgeschlagenen Zusage wird Wettbewerbern das Flaschengasgeschäft von AGA in den Niederlanden zum Erwerb angeboten. Durch die Veräußerung wird sichergestellt, dass die Position von Linde auf den Märkten für Flaschengase nicht verstärkt wird. Nach Durchführung der Veräußerung wird sich der Erwerber in derselben Position befinden, in der AGA stand. Damit ist sichergestellt, dass auch nach dem Zusammenschluss ein weiterer größerer Anbieter auf den Märkten für Flaschengase in den Niederlanden tätig sein wird. Die Kommission ist deshalb zu der Auffassung gelangt, dass die vorgeschlagene Zusage geeignet ist, um auf den Märkten für Flaschengase in den Niederlanden die Entstehung beherschender Stellungen abzuwenden. Österreich (94) Auf Grundlage der vorgeschlagenen Zusage wird Wettbewerbern das gesamte Gasegeschäft von AGA in Österreich zum Erwerb angeboten. Durch die Veräußerung wird sichergestellt, dass die Position von Linde auf den Märkten für Flüssig- und Flaschengase nicht verstärkt wird. Zugleich wird sichergestellt, dass in Österreich nach wie vor drei Hauptanbieter tätig sein werden. Die Veräußerung der beiden Luftzerlegungsanlagen und der Verfluessiger ist erforderlich, damit sich der Erwerber sowohl bei fluessigen Luftgasen als auch bei Luftgasen in Flaschen in der gleichen Wettbewerbsposition befindet, die AGA innehatte. Eine Beschränkung der Zusage auf die Flaschengase Sauerstoff, Stickstoff, Argon, CO2 und Acetylen unter Ausschluss von Wasserstoff in Flaschen ist von Linde nicht vorgeschlagen worden. Eine solche Beschränkung wäre jedoch auch tatsächlich schwer durchführbar, da sämtliche Flaschengase in der Regel gemeinsam abgefuellt werden. Die Kommission ist deshalb zu der Auffassung gelangt, dass die vorgeschlagene Zusage geeignet und auch erforderlich ist, um auf den Märkten für Flüssig- und Flaschengase in Österreich die Entstehung beherrschender Stellungen abzuwenden. VI. ZUSAMMENFASSUNG (95) Aus den vorstehenden Gründen ist unter der Bedingung, dass die von der anmeldenden Partei abgegebenen Zusagen erfuellt werden, davon auszugehen, dass der beabsichtigte Zusammenschluss nicht zur Entstehung oder Verstärkung beherrschender Stellungen führt, durch die wirksamer Wettbewerb in einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes erheblich behindert würde. Der Zusammenschluss ist daher unter dieser Bedingung gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Abkommens für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem Funktionieren des EWR-Abkommens zu erklären- HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der angemeldete Zusammenschluss durch Erwerb der alleinigen Kontrolle über die Gesamtheit des Aktienkapitals der AGA AB durch die Linde Aktiengesellschaft wird unter der Bedingung, dass die von der anmeldenden Partei in der Anlage zu dieser Entscheidung abgegebenen Zusagen erfuellt werden, für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen erklärt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist gerichtet an: LINDE AG Abraham-Lincoln-Straße 21 D - 65189 Wiesbaden Brüssel, den 9. Februar 2000 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1, berichtigt in ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13. (2) ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1. (3) ABl. C 110 vom 7.5.2002. (4) Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 1 der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl. C 66 vom 2.3.1998, S. 25). Vor dem 1. Januar 1999 erzielte Umsätze wurden nach Maßgabe der durchschnittlichen ECU-Wechselkurse berechnet und im Verhältnis 1:1 in EUR umgerechnet. (5) Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekannt gegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern und ein Sternchen gekennzeichnet. (6) Salomon Smith Barney, Industrial Gases, Industry Report July 1998, Seite 178. (7) Salomon Smith Barney, Industrial Gases, Industry Report July 1998, Seite 178. (8) Salomon Smith Barney, Industrial Gases, Industry Report July 1998, Seite 178. (9) Salomon Smith Barney, Industrial Gases, Industry Report July 1998, Seite 178. (10) Salomon Smith Barney, Industrial Gases, Industry Report July 1998, Seite 178. (11) Linde, Kompetenz vor Ort, S. 32. ANHANG Der Originaltext der Bedingungen und Auflagen gemäß Artikel 1 kann auf folgender Webseite der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/competition/index_en.html