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Amtsblatt |
DE Serie L |
2024/571 |
13.2.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/571 DES RATES
vom 23. Januar 2024
zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rahmen der 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation hinsichtlich des Beitritts der Union der Komoren zur WTO zu vertretenden Standpunkts
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Das Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 94/800/EG des Rates (1) geschlossen und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. |
(2) |
Nach den Artikeln IV:1 und IX:1 des WTO-Übereinkommens ist die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) befugt, durch Konsens Beschlüsse annehmen. |
(3) |
Die WTO-Ministerkonferenz könnte bei ihrer 13. Tagung vom 26. bis zum 29. Februar 2024 einen Beschluss über den Beitritt der Union der Komoren (im Folgenden „Komoren“) zur WTO annehmen. |
(4) |
Da die Beschlüsse für die Union verbindlich sind, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union auf der 13. Tagung der WTO-Ministerkonferenz zu vertretenden Standpunkt festzulegen. |
(5) |
Die Verhandlungen über den Beitritt der Komoren zur WTO wurden 2007 aufgenommen. Am 9. Oktober 2007 wurde die Arbeitsgruppe für den Beitritt der Union der Komoren (im Folgenden „Arbeitsgruppe“) eingesetzt. Die neunte Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 5. Oktober 2023 statt. |
(6) |
Die multilateralen Verhandlungen über weitere handelsbezogene Bereiche sind noch nicht abgeschlossen. 2022 schloss die Kommission im Namen der Union bilaterale Verhandlungen über eine umfassende Reihe von Verpflichtungen zur Marktöffnung seitens der Komoren ab. |
(7) |
Der Beitritt der Union der Komoren zur WTO dürfte einen anhaltend positiven Beitrag zum Prozess der Wirtschafsreform und der nachhaltigen Entwicklung der Komoren leisten. Die Union sollte den Beitritt der Komoren unterstützen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 13. WTO-Ministerkonferenz zu vertreten ist, besteht darin, dem Konsens, der unter den WTO-Mitgliedern im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den Beitritt der Komoren zur WTO erzielt wurde, zuzustimmen.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
D. CLARINVAL
(1) Beschluss 94/800/EG des Rates vom 22. Dezember 1994 über den Abschluss der Übereinkünfte im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde (1986-1994) im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf die in ihre Zuständigkeiten fallenden Bereiche (ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 1).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/571/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)