5.4.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 106/13 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2022/539 DES RATES
vom 4. April 2022
zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (1), insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP erlassen. |
(2) |
Nach einer Bewertung der maßgebenden Umstände sollten zwei Einträge aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen werden. |
(3) |
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 4. April 2022.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
R. BACHELOT-NARQUIN
ANHANG
Die nachstehenden Einträge werden aus der Liste in Anhang I Abschnitt A (Personen) des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen:
270. |
Bashar Mohammad ASSI; |
286. |
Khaldoun AL-ZOUBI. |