ENTWURF DES GEMEINSAMEN BESCHÄFTIGUNGSBERICHTS Begleitdokument zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2014 /* COM/2013/0801 final */
1. ARBEITSMARKTTRENDS
UND SOZIALE ENTWICKLUNGEN SOWIE HERAUSFORDERUNGEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION[1] Die
Arbeitslosigkeit in der EU der 28 ist so hoch wie nie. Von
2003 bis 2008 war die Arbeitslosenquote um mehr als 2 Prozentpunkte
gesunken, doch die Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu einer gravierenden
Verschlechterung geführt (Schaubild 1). Zwischen 2008 (Jahreswert) und dem
zweiten Quartal 2013 ist die Arbeitslosenquote saisonbereinigt in der EU-28 von
7,1 % auf 10,9 % angestiegen. Die Entwicklung im Zeitverlauf ist bei
den verschiedenen Gruppen auf dem Arbeitsmarkt mehr oder weniger gleich
verlaufen – mit einigen wenigen Ausnahmen. Zum einen ist die
Jugendarbeitslosigkeit offensichtlich generell stärker von der Konjunktur
abhängig. Zum anderen ist die Arbeitslosigkeit bei Einsetzen der Krise bei den
Männern schneller gestiegen als bei den Frauen, hauptsächlich weil die von
Männern „dominierten“ Bereiche am stärksten betroffen waren. Dies zeigt sich
daran, dass der sprunghafte Anstieg zwischen 2008 und 2009 bei der
Arbeitslosigkeit insgesamt größer war als bei der Frauenarbeitslosigkeit.
Strukturelle Unterschiede gibt es in Bezug auf junge Menschen,
Geringqualifizierte und Arbeitskräfte aus Drittstaaten[2] – bei ihnen ist die Arbeitslosenquote viel
höher. Schaubild 1:
Entwicklung der Arbeitslosenquoten in der EU-28 seit 2003 (insgesamt, junge
Menschen, ältere Arbeitskräfte und Geringqualifizierte) Anmerkung: Die Werte für 2013 beziehen sich
auf das zweite Quartal; die Werte für 2003 bis 2012 sind Jahreswerte; Quelle:
Eurostat Mitte 2013 hat
die Arbeitslosigkeit nicht mehr zugenommen. Seit
Anfang 2013 ist die Arbeitslosenquote recht stabil geblieben. Im September 2013
lag die Gesamtarbeitslosenquote bei fast 26,9 Millionen (saisonbereinigt).
Die Quote lag im sechsten Monat in Folge unverändert bei 11 %. Es ist noch
zu früh, um beurteilen zu können, ob sich hiermit eine Trendwende abzeichnet.
Innerhalb der EU sind die Trends uneinheitlich. Gegenüber September 2012 ist
die Arbeitslosigkeit in 16 Mitgliedstaaten gestiegen (am stärksten in EL,
CY, IT und NL) und in 12 Ländern zurückgegangen (am stärksten in den
baltischen Staaten, IE und HU). Im Großen und Ganzen decken sich diese
Unterschiede mit der Entwicklung des BIP in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Die
Langzeitarbeitslosigkeit nimmt aufgrund der lang anhaltenden Krise weiter
zu. Ende des zweiten Quartals 2013 erreichte die Langzeitarbeitslosigkeit
in der EU-28 mit 12,5 Millionen Menschen – dies entspricht 5 % der
Erwerbsbevölkerung – einen historischen Höchstwert. Seit 2008 hat sich die
Langzeitarbeitslosigkeit in etwa verdoppelt – ein Anstieg wurde in fast allen
Mitgliedstaaten verzeichnet, außer in Deutschland (wo die Quote von 2008 bis
2012 von 4 % auf 2,5 % sank) und in Luxemburg (hier blieb der Wert
über den betreffenden Zeitraum stabil und lag um 1,5 %). Von Jahresbeginn
bis zum zweiten Quartal 2013 ist der Anteil der Langzeitarbeitslosigkeit an der
Arbeitslosigkeit insgesamt in der EU-28 von 45 % auf 47,1 % gestiegen
(im ER-17 von 47,0 % auf 49,5 %). Die Schere
zwischen den Mitgliedstaaten klafft bei der Arbeitslosigkeit weit auseinander
und der Abstand vergrößert sich, insbesondere innerhalb des Euroraums. Im Süden und an
der Peripherie des Euroraums hat die Arbeitslosigkeit seit Krisenbeginn stark
angezogen, in den übrigen Mitgliedstaaten dagegen viel weniger. Im August 2013
reichte die Spanne der Arbeitslosenquoten von 4,9 % in AT, 5,2 % in
DE und 5,9 % in LU bis zu 26,6 % in ES und 27,6 % in EL[3]. Abgesehen von den unverhältnismäßig hohen
Quoten in EL und ES liegt die Arbeitslosigkeit mit Werten von über 16 %
auch in PT, HR und CY deutlich über dem Durchschnittswert für die EU-28. Der
höchste Anstieg des Arbeitslosenstands im Jahresvergleich wurde in CY
verzeichnet (+ 4,4 Prozentpunkte von September 2012 bis September
2013). Ein verhältnismäßig negativer Trend ist auch in NL zu beobachten (jedoch
ausgehend von einem niedrigen Stand) wie auch in IT und – in geringerem Umfang
– in BE, BG, HR, LU und SI. Die
Jugendarbeitslosenquoten sind weiterhin sehr hoch. Im September
2013 lag die Jugendarbeitslosigkeit in der EU-28 bei über 23,5 %, das sind
0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr; dieser Wert ist aber in den letzten
sechs Monaten stabil geblieben. Bei den Werten besteht eine breite Streuung
zwischen den Mitgliedstaaten: Im September 2013 reichten sie von 7,7 % in
DE und 8,7 % in AT bis zu 56,5 % in ES und 57,3 % in EL. Diese
Spanne ist in den letzten Monaten nicht mehr gewachsen, doch sie ist weiterhin
sehr groß. Der Anteil der
jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder
berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), ist weiter gestiegen. Die NEET-Quote
bei den 15- bis 24-Jährigen ist zwischen 2008 und 2011 um 2 Prozentpunkte
auf 12,9 % gestiegen (Schaubild 2). Im Jahr 2012 hat sich die
NEET-Quote auf EU-Ebene weiter erhöht, aber weniger stark als in den Vorjahren
und nicht in allen Mitgliedstaaten (in AT, UK, LT, LV, RO und BG war ein
Rückgang zu verzeichnen). In der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten
(LT, MT, PL, FR, BE, EE, SK, UK, PT, HU, LV, CY, HR, RO, IE, ES, EL, IT und BG)
sind die NEET-Quoten weiterhin hoch, und besonders besorgniserregend sind die
jüngsten Entwicklungen (2011-12) in EL und SI und – in etwas geringerem Maße –
in IT und HU. Bei den Frauen ist die NEET-Quote etwas höher als bei den
Männern: Im Jahr 2012 betrug der jeweilige Wert 13,4 % bzw. 12,9 %
(Gesamtwert: 13,1 %). Das NEET-Phänomen ist in erster Linie auf einen
Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit zurückzuführen und weniger auf eine
Inaktivität, die dadurch bedingt ist, dass sich die Betroffenen nicht in einer
schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Schaubild 2: NEET-Quote (15-
bis 24-Jährige) in den Mitgliedstaaten insgesamt Quelle:
Eurostat Die Quoten der
frühen Schulabgänger sinken allmählich. Im Jahr 2012
sank der Anteil der Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden
Abschluss auf 12,7 % gegenüber 13,4 % im Jahr zuvor. Der frühzeitige
Abgang aus berufs- oder studienqualifizierender Bildung ist nach wie vor ein
ernst zu nehmendes Problem, da rund 5,5 Millionen Menschen betroffen sind,
von denen mehr als 40 % arbeitslos sind. In 12 Mitgliedstaaten lag die
Quote 2012 unter dem Ziel von 10 %, das in der Strategie Europa 2020
festgesetzt wurde. Die höchsten Quoten verzeichneten ES, PT und MT mit Werten
von über 20 %. Europa macht gute Fortschritte hin zu dem für 2020
festgesetzten Ziel von mindestens 40 % mit Hochschul- bzw. vergleichbarem
Abschluss. Im Jahr 2012 lag die Hochschulabschlussquote bei 35,7 %. In vielen
Ländern sind die Erwerbsquoten trotz der Krise weiter gestiegen, hauptsächlich
weil die Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitskräften und Frauen (55- bis
64-Jährige) zugenommen hat. Von 2008 (Q2) bis 2013 (Q2) hat sich die
Erwerbsquote der 15- bis 64-Jährigen in der EU-28 von 70,7 % auf
71,9 % erhöht, allerdings gab es hier deutliche Unterschiede zwischen den
Ländern. Die stärksten Zuwächse wurden in CZ, MT, LT und HU erzielt; am
stärksten geschrumpft sind die Quoten in DK (jedoch ausgehend von einem hohen
Stand), IE und HR. Die Frauenerwerbsquote hat sich zwar im Zeitverlauf
verbessert, doch besteht immer noch eine deutliche Kluft im Vergleich zur
Männererwerbsquote: Im zweiten Quartal 2013 betrug dieser Abstand
12,1 Prozentpunkte (bei einer Männererwerbsquote von 78 % und einer
Frauenerwerbsquote von 65,9 %). Besonders ausgeprägt ist das
Geschlechtsgefälle bei den Erwerbsquoten in mehreren südlichen
EU-Mitgliedstaaten wie EL, IT und PT. Einige andere Mitgliedstaaten verfügen
über eine hohe Frauenerwerbsbeteiligung, bei der jedoch Teilzeitbeschäftigung
stark verbreitet ist, wie beispielsweise im zweiten Quartal 2013 in den NL
(77,3 %), in DE (46,5 %) und in AT (45,6 %). Die
Beschäftigungsquote zeigt weiterhin einen negativen Trend, und es müsste eine
deutliche Trendumkehr erfolgen, wenn das Kernziel von Europa 2020, 75 %
für Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahren, erreicht werden soll.
Seit Beginn der Krise ist die Beschäftigungsquote in der EU-28 um fast
2 Prozentpunkte gefallen, und sie lag Ende 2012 bei lediglich 68 %
(Schaubild 3). Seitdem haben sich die Werte weiter verschlechtert.
Zwischen dem zweiten Quartal 2012 und dem zweiten Quartal 2013 ist die
Beschäftigungsquote im Euroraum um 0,6 Prozentpunkte und in der EU-28 um
0,42 Prozentpunkte gesunken. Schaubild 3:
Entwicklung der Beschäftigungsquoten in Bezug auf die Ziele von Europa 2020 in
der EU-28 und im Euroraum (20- bis 64-Jährige) Anmerkung: Die Beschäftigungsquoten für 2000 und 2001
beziehen sich auf die EU-27, nicht auf die EU-28; die Werte für 2013 beziehen
sich auf das zweite Quartal; Quelle: Eurostat (Arbeitskräfteerhebung – AKE) und
Ziele von Europa 2020 Die
Beschäftigungszuwächse und -rückgänge während der Krise waren nicht gleichmäßig
verteilt. Die Männerbeschäftigungsquote (20- bis 64-Jährige) ist seit
2008 um mehr als 3 Prozentpunkte gesunken (von 77,9 % auf 74,5 %
im Jahr 2012), während die Erwerbstätigenquote der Frauen nur geringfügig
zurückgegangen ist und im letzten Jahr sogar etwas zugenommen hat. Deutliche
Zuwächse wurden bei den älteren Arbeitskräften beobachtet (um
3,3 Prozentpunkte seit 2008 auf 48,8 % im Jahr 2012 mit spürbaren
Zuwächsen in BE, DE, FR, IT, LU, HU, NL und PL), insbesondere bei den Frauen
(5,0 Prozentpunkte). Die größten Beschäftigungsrückgänge waren bei den
geringer qualifizierten Arbeitskräften, die geringsten Einbußen bei den
Personen mit hohem Bildungsstand zu verzeichnen. Bei den Arbeitskräften aus
Drittstaaten (20- bis 64-Jährige) sank die Beschäftigungsquote in der EU-28
zwischen 2010 und 2012 von 58,5 % auf 56,8 %. In Bezug auf die
Beschäftigungsentwicklung in den einzelnen Branchen zwischen dem zweiten
Quartal 2012 und dem zweiten Quartal 2013 waren die Verluste am größten im
Baugewerbe (-4,5 %), in der Landwirtschaft (-1,5 %) und im verarbeitenden
Gewerbe (‑1,2 %). Besonders hohe Zuwächse wurden im Bereich der IKT
erzielt (+2,5 %). Die letzten fünf Jahre haben sich zwar nachteilig auf
die unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse ausgewirkt, doch entfiel die
Hauptlast bei der Anpassung auf die befristeten Stellen (Nichtverlängerung von
Verträgen). Die Vollzeitbeschäftigung schließlich ist das vierte Jahr in Folge
geschrumpft: Seit dem letzten Quartal 2008 ist die Zahl der
Vollzeitbeschäftigten um 8,3 Millionen zurückgegangen (-4,6 %). Umgekehrt hat die Zahl der
Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren stetig zugenommen, und
zwar um 2,5 Millionen seit dem letzten Quartal 2008, was einem Zuwachs um
6,4 % entspricht. Beim
Beschäftigungswachstum gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.
Schaubild 4 zeigt, dass die Entwicklung in den
einzelnen Mitgliedstaaten recht unterschiedlich verlaufen ist und dass bis zum
zweiten Quartal 2012 besonders negative Werte in LV, EL, LT, IE und ES
verzeichnet wurden. Seit dem zweiten Quartal 2012 wurden Beschäftigungszuwächse
in den baltischen Staaten und in IE erzielt. In mehreren anderen Staaten war
dagegen eine Verschlechterung festzustellen, insbesondere in CY, ES, PT und HU.
Insgesamt gesehen war die Entwicklung in einigen „Kernländern“ des Euroraums
(plus MT) recht günstig, während die Beschäftigung in südlichen Ländern des
Euroraums wie IT und ES weiter geschrumpft ist: ein Beleg dafür, dass die Kluft
bei der Arbeitslosigkeit innerhalb des Euroraums wächst (s. oben). Schaubild 4:
Beschäftigungswachstum (Personenzahl) seit dem 2. Quartal 2008 in den
einzelnen Mitgliedstaaten Anmerkung: Werte für HU und HR: Q1/2013;
Quelle: Eurostat (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen), Berechnungen der
GD EMPL Es ist eine
geringfügige Verbesserung der Beschäftigungslage zu erwarten, hauptsächlich
aufgrund der prognostizierten BIP-Zuwächse. Momentan liegt
die Quote der offenen Stellen um 1,5 % – dies entspricht im Wesentlichen
dem Durchschnittswert seit Ende 2010.[4]
Mittelfristig werden mehrere Trends für weitere Stellenzuwächse sorgen,
insbesondere in bestimmten Bereichen. So wird beispielsweise der technologische
Fortschritt zur Schaffung von Stellen im IKT-Sektor führen (bis 2015 wird mit
900 000 freien Stellen für IKT-Fachleute gerechnet), und infolge der alternden
Gesellschaft dürfte trotz der derzeitigen Einschränkungen bei den öffentlichen
Gesundheitsausgaben die Nachfrage nach Gesundheitsfachkräften und
gesundheitsbezogenen Dienstleistungen mittelfristig steigen (im Jahr 2012
betrug die Zahl der im Gesundheitsbereich neu eingestellten Personen in der
EU-27 bereits knapp eine Million). Außerdem könnte die Ökologisierung der
Wirtschaft mehr „grüne“ Arbeitsplätze schaffen (die Zahl der Beschäftigten
stieg zwischen 2000 und 2008 von 2,4 Millionen auf 3,0 Millionen und wird für
das Jahr 2012 auf 3,4 Millionen geschätzt). Auch in anderen hoch
technologisierten Branchen wie dem Verkehrssektor muss in erheblichem Umfang
Personal mit mittlerem bis hohem Qualifikationsniveau eingestellt werden
angesichts der im Luft- und Personenverkehr verzeichneten Zuwächse sowie des
hohen Anteils älterer Beschäftigter in diesem Sektor, die bis 2020
voraussichtlich aus dem Erwerbsleben ausscheiden werden. Die
Beschäftigungsdynamik wird im Wesentlichen durch einen Rückgang der Stellenfindungsrate
gesteuert. Ein Blick auf die zugrunde liegende Dynamik zeigt, dass
das Sinken der Beschäftigungsquote sowohl auf einen Anstieg der Trennungsrate
als auch auf einen Rückgang der Findungsrate zurückzuführen ist, wobei der
zweite Faktor relativ gesehen der maßgeblichere ist (Schaubild 5).[5] Im Zeitraum 2008-2012 ging die Findungsrate
in 24 Mitgliedstaaten zurück; nur in drei Ländern (LU, DE und NL)
verzeichnete sie einen Anstieg. Die größten Einbußen waren in DK, CY und SI zu
beobachten. Schaubild 5:
Findungsrate und Trennungsrate in der EU-27, Jahresdurchschnitt 2005-2012 Quelle: Eurostat (AKE) und Berechnungen
der GD EMPL Die
Segmentierung auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor beträchtlich. Der Anteil der
befristet beschäftigten Arbeitskräfte ist seit 2011 um 0,4 Prozentpunkte
gestiegen, was im Wesentlichen auf die unsichere Wirtschaftslage zurückzuführen
ist. Dies verstärkt noch die hohe Arbeitslosigkeit und/oder die geringe
Erwerbsbeteiligung bestimmter Gruppen. Bei den jungen Menschen ist sowohl der
Anteil der befristeten als auch der Teilzeitbeschäftigung hoch – er betrug 2012
etwas über 40 % bzw. 30 % (der Gesamtbeschäftigung). In der
erwerbstätigen Bevölkerung insgesamt war der Anteil der befristeten bzw. der
Teilzeitbeschäftigung dagegen sehr viel niedriger: Im Jahr 2012 lag er in der
EU-28 bei rund 14 % bzw. 19 %. Frauen sind bei der
Teilzeitbeschäftigung übermäßig stark vertreten. Im Jahr 2012 lag der Anteil
der Teilzeitbeschäftigung bei den Frauen bei 31,9 % gegenüber 8,4 %
bei den Männern; in den NL, UK, DE, AT und BE sind über 40 % der Frauen
teilzeitbeschäftigt, was deutlich auf die in Vollzeitäquivalenten ausgedrückten
Beschäftigungsquoten drückt. Beim derzeitigen Stand der Dinge können befristete
und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die in einem gewissen Umfang
unfreiwillig eingegangen wurden, zur Schaffung von Stellen beitragen; mittel-
bis langfristig können sie den Weg in ein unbefristetes und/oder
Vollzeitbeschäftigungsverhältnis ebnen (beispielsweise bei jungen Menschen). Ein
weiteres Indiz für die Segmentierung sind die weiterhin bestehenden
Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Entlohnung und der geringe
Prozentsatz der Übergänge von einem nur geringen Schutz bietenden hin zu einem
sichereren Arbeitsvertrag. Letzteres wirkt sich nachteilig auf diejenigen
Gruppen aus, die gewöhnlich auf Zeitvertragsbasis arbeiten, vor allem junge
Menschen. In mehreren
Mitgliedstaaten ist die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt unzureichend. Obwohl sich die Quote der offenen Stellen in den
letzten drei Jahren im Durchschnitt nicht stark verändert hat, ist die
Arbeitslosigkeit gestiegen, was auf eine schlechtere Abstimmung von Angebot und
Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt hindeutet. An der Beveridge-Kurve (Schaubild 6)
lässt sich ablesen, dass die strukturelle Arbeitslosigkeit etwa seit Mitte 2011
zunimmt. Für die meisten Mitgliedstaaten hat sich die Beveridge-Kurve
verschlechtert – eine Ausnahme hiervon bildet insbesondere DE. Diesem negativen
Gesamttrend liegt in erster Linie eine zunehmende Diskrepanz zwischen den
nachgefragten und den angebotenen Qualifikationen zugrunde[6], was ein Zeichen dafür ist, dass der Mangel
an Arbeitsmarktchancen in Verbindung mit der Wirtschaftskrise zu
Hysterese-Effekten führt, die durch Investitionen in das Humankapital und eine
wirksamere Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse aufgefangen werden
müssen. Schaubild 6:
Beveridge-Kurve für die EU-27, Q1/2008 - Q1/2013 Anmerkung: Der
Arbeitskräftemangelindikator (vertikale Achse) beruht auf Daten aus einer
EU-Unternehmensumfrage (% der Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, die
einen Arbeitskräftemangel als produktionsbegrenzenden Faktor anführen); Quelle:
Eurostat Die steigenden
Arbeitslosenzahlen, der zunehmende Anteil der Langzeitarbeitslosen und der sich
dadurch vergrößernde Abstand zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sind
schwer zu bewältigende Aufgaben für eine aktive Arbeitsmarktpolitik und die
öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Einige Mitgliedstaaten haben die Aufwendungen
für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die öffentlichen
Arbeitsverwaltungen aufgestockt, andere haben sie dagegen gekürzt, um ihre
Haushaltskonsolidierungsziele erreichen zu können und dafür zu sorgen, dass die
öffentlichen Arbeitsverwaltungen effizienter arbeiten. Einige Mitgliedstaaten
haben auch die Arbeitsabläufe in den Arbeitsverwaltungen verbessert. Die
Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte haben sich
offensichtlich auf drei unterschiedlichen Ebenen auf die Migrationsbewegungen
in der EU niedergeschlagen: geringere Zuwanderung aus Drittstaaten in die
EU (-3,7 % von 2010 auf 2011), stärkere Abwanderung aus der EU in
Drittstaaten (+14 % von 2010 auf 2011, davon 90 % aus ES, UK, FR, IE,
PT und CZ, hauptsächlich in ihre Heimat zurückkehrende Migranten, keine
Staatsangehörigen) sowie sich verändernde Muster bei der Mobilität innerhalb
der EU. Bei der Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU sind offenbar
zunehmend die Push-Faktoren ausschlaggebend, während zuvor die Pull-Faktoren
überwogen. Trotz der relativ betrachtet starken Zunahme der Abwanderung aus
südlichen Mitgliedstaaten in andere EU-Länder (z. B. UK und DE) sind die
Gesamtzahlen nach wie vor relativ niedrig gemessen an der Erwerbsbevölkerung
(sowie der Arbeitslosenzahl) in den südlichen EU-Mitgliedstaaten sowie im
Vergleich zu den viel stärkeren Mobilitätsströmen aus den ost- und
mitteleuropäischen Mitgliedstaaten, aus denen weiterhin die meisten Personen
stammen, die innerhalb der EU mobil sind. Das Qualifikationsangebot
hinkt hinter Änderungen bei der Qualifikationsnachfrage hinterher. Mehrere Trends,
insbesondere die Globalisierung und der (mit einer vermehrten Nachfrage nach
Fachkräften einhergehende) technologische Wandel, haben die Nachfrage nach
Arbeitskräften sukzessiv verändert. Die relative Nachfrage nach
hochqualifizierten Arbeitskräften hat allgemein zugenommen, und zwar zulasten
der Arbeitskräfte mit mittlerem und niedrigem Qualifikationsniveau (Anhebung
der Qualifikationsanforderungen auf dem Arbeitsmarkt). Auch bei der relativen
Bedeutung der Kompetenzenart ist ein Wandel eingetreten: Sowohl
IKT-Fachkompetenz als auch Sozialkompetenzen gewinnen in zahlreichen Berufen an
Bedeutung. Obwohl sich das
Ausbildungsniveau im Zeitverlauf im Durchschnitt verbessert hat und damit die
Qualität des Kompetenzangebots, sind die Qualifikationen der Arbeitskräfte
hinter dem Qualifikationsbedarf zurückgeblieben. Dies umso mehr, als beim
lebenslangen Lernen in mehreren Mitgliedstaaten bei Männern wie Frauen ein Negativtrend
eingesetzt hat. Aufgrund dieser Änderungen bei der relativen Nachfrage nach und
dem relativen Angebot an Qualifikationen haben hochqualifizierte Arbeitskräfte
bessere Beschäftigungschancen als Personen mit mittlerer und geringer
Qualifikation. Gemäß Arbeitsmarktprognosen soll sich dieser Trend in den
kommenden Jahren fortsetzen[7]. Das
Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit Europas werden durch
strukturelle Schwächen in der Qualifikationsgrundlage gefährdet. Aktuellen Daten[8] zufolge haben rund 20 % der Bevölkerung
im erwerbsfähigen Alter ein nur sehr geringes Kompetenzniveau; in einigen
Ländern (ES, IT) ist dieser Anteil sogar noch höher. Nur wenige Länder (FI, NL
und SE) verfügen über einen hohen Anteil an Arbeitskräften mit sehr hohem
Qualifikationsniveau, und die meisten europäischen Länder reichen nicht an die
Spitzenreiter außerhalb Europas (wie Japan oder Australien) heran. Die Daten
belegen, dass Europa nicht effektiv genug in Bildung und Qualifikation
investiert – dies gefährdet mittelfristig seine Wettbewerbsfähigkeit wie auch
die Beschäftigungsfähigkeit eines großen Teils seiner Arbeitskräfte.
10 Mitgliedstaaten haben ihre Bildungsaufwendungen nominal gekürzt (DK,
IE, EL, ES, IT, CY, HU, PT, SK und UK), 20 Mitgliedstaaten haben den für
die Bildung aufgewandten Anteil des BIP gesenkt. Die
Lohnentwicklung kommt der Notwendigkeit eines Ausgleichs außenwirtschaftlicher
Ungleichgewichte entgegen. Im Vorfeld der Krise haben sich in der EU
erhebliche außenwirtschaftliche Ungleichgewichte aufgebaut, besonders im
Euroraum. In der jüngeren Vergangenheit hat die Dynamik der Lohnstückkosten den
Abbau der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte gestützt (Schaubild 7).
Außerdem passt sich die Entwicklung der realen Arbeitskosten je nach Arbeitsmarktlage
in den einzelnen Ländern an. Die Lohnentwicklung muss auch weiterhin im
Einklang mit der Notwendigkeit erfolgen, außenwirtschaftliche Ungleichgewichte
auszutarieren und die Arbeitslosigkeit zu senken. Wenn sie anhalten, können die
kürzlich erfolgten Lohnerhöhungen in Überschussländern die aggregierte
Nachfrage stärken.[9] Schaubild 7:
Entwicklung der nominalen Lohnstückkosten im Euroraum Anmerkung:
für EL liegen keine vierteljährlichen Daten vor; Stichtag Ende 2012; Quelle:
Berechnungen der GD EMPL auf der Grundlage von Eurostat-Daten Die Senkung der Lohnstückkosten und die
Lohnzurückhaltung haben sich nur langsam und unvollständig auf die
Preisentwicklung niedergeschlagen. Diese unvollständige Weitergabe lässt
sich zum Teil durch die gleichzeitige Anhebung der indirekten Steuern und der
regulierten Preise im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erklären[10]. Der Rückgang der nominalen Lohnstückkosten
bei stagnierenden Preisen hat in mehreren Mitgliedstaaten zu sinkenden
Lohnquoten geführt, insbesondere in ES, PT und EL. Mit den daraus
resultierenden höheren Gewinnspannen ging keine Erhöhung der Investitionen
einher. In vielen
Mitgliedstaaten ist der Steuerkeil nach wie vor hoch. Zahlreiche
Mitgliedstaaten sind weiterhin mit dem Problem einer hohen und in einigen
Fällen steigenden Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit konfrontiert,
insbesondere in Bezug auf Niedrig- und Zweitverdiener. So wurde der Steuerkeil
bei den Niedrigverdienern (67 % des Durchschnittslohns) zwischen 2008 und
2010 in den meisten Ländern kleiner, bevor er in den beiden darauf folgenden
Jahren in fast allen Mitgliedstaaten weiter wurde (außer in UK, NL, PT, SI und
FI). Im Jahr 2012 reichten die Werte von 20 % oder weniger in MT und IE
bis über 45 % in BE, DE, FR und HU. Im Zeitraum 2012-2013 wurde die
vorrangig auf die Bezieher höherer Einkommen abzielende Erhöhung der
Einkommenssteuer in 11 Mitgliedstaaten fortgeführt[11]. Die
Änderungen beim Steuerkeil insgesamt waren in erster Linie auf die
Einkommenssteuer zurückzuführen, bei der in 19 (von 26) Mitgliedstaaten
Erhöhungen zu beobachten waren (Schaubild 8; ledige Person ohne Kind).
Besonders stark angehoben wurde die Einkommenssteuer in IE, HU und EL. Nimmt
man die Einkommenssteuer und die von den Arbeitnehmern zu entrichtenden
Sozialabgaben zusammen, so hat sich die Belastung der Arbeitnehmer in
18 Mitgliedstaaten erhöht; die Arbeitgeber waren weniger stark betroffen
(ihre Belastung nahm in 11 Mitgliedstaaten zu). Insgesamt ist die Höhe der
von den Arbeitgebern zu entrichtenden Sozialabgaben in den meisten
Mitgliedstaaten mehr oder weniger stabil geblieben; es gibt nur wenige
Ausnahmen (insbesondere FR, SK, PL und HU). Schaubild 8:
Änderungen beim Steuerkeil zwischen 2010 und 2012, aufgeschlüsselt nach
Bestandteilen (67 % des Durchschnittslohns, ledige Person ohne Kind) Anmerkung: Es liegen keine
Daten für CY und HR vor; Quelle: OECD Die Bekämpfung
nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit stellt einige Mitgliedstaaten vor Probleme.
Schattenwirtschaft
und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit wirken sich negativ auf die
makroökonomischen Ziele sowie auf die Qualität und die Produktivität der Arbeit
und den sozialen Zusammenhalt aus. Aus makroökonomischer Sicht führen sie zu
verminderten Steuereinnahmen (Einkommens- und Mehrwertsteuer) und untergraben
die Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Unter mikroökonomischen
Gesichtspunkten führen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und andere atypische
Formen der Beschäftigung wie Scheinselbstständigkeit zu einer Verzerrung des
fairen Wettbewerbs unter den Unternehmen und öffnen dem Sozialdumping Tür und
Tor, was die Schaffung regulärer Arbeitsplätze mit vollständigem Sozialschutz
beeinträchtigt. Weitere Folgen sind Produktionsineffizienzen, da nicht
angemeldete Unternehmen gewöhnlich auf die Inanspruchnahme regulärer
Dienstleistungen und Inputs (z. B. Darlehen) verzichten und kein Wachstum
verzeichnen. Auch wenn noch keine uneingeschränkt verlässlichen Daten zum
Ausmaß der Schattenwirtschaft und der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit
vorliegen, lässt sich an den Rohdaten ablesen, dass einige Mitgliedstaaten mit
diesem Problem konfrontiert sind[12]. Die
Krise hat die Dynamik der Ungleichheiten grundlegend verändert, und
unterschiedliche Bevölkerungsgruppen sind unterschiedlich stark betroffen. Das Verhältnis
des obersten zum untersten Einkommensquintil (S80/S20)[13] in der EU-27 ist zwar zwischen 2008 und
2012 im Durchschnitt stabil geblieben, doch klafft die Spanne zwischen den
Mitgliedstaaten weit und zunehmend weiter auseinander (Schaubild 9).
Zugenommen habt die Ungleichheit in den meisten südlichen Mitgliedstaaten (ES,
EL, IT, CY) sowie in HR, EE, DK, HU, SK und geringfügig in IE. Obwohl sich die
Lage jüngst verbessert hat, sind die Ungleichheiten auch in BG, LV, PT und RO
weiterhin besonders bedenklich. Schaubild 9:
Ungleichheit bei der Einkommensverteilung (Verhältnis des obersten zum
untersten Einkommensquintil), 2008-2012 Quelle: Eurostat,
EU-SILC. *AT, BE, IE und UK: Daten für 2011 (anstelle von 2012), EU-27 und
EU-28: Schätzwerte für 2012; IT: vorläufige Daten Die Quoten der
Gefährdung durch Armut und soziale Ausgrenzung sind deutlich gestiegen, und die
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten werden größer. Es müsste eine
deutliche Trendumkehr erfolgen, wenn das Kernziel von Europa 2020, die Zahl der
von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens
20 Millionen zu senken, erreicht werden soll. Von
Beginn der Krise im Jahr 2008 bis 2012[14]
ist die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in
Europa um besorgniserregende 8,7 Millionen gestiegen (ohne HR) und hat
2012 einen Anteil von 25,1 % der Bevölkerung in der EU-28 erreicht
(Schaubild 10). Besonders stark zugenommen hat der Anteil der von Armut
oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in den am stärksten
krisengeschüttelten Mitgliedstaaten; in einigen wenigen Mitgliedstaaten ist die
relative Armut dagegen gesunken. Schaubild 10:
Entwicklung der Quoten für das Armutsrisiko und die soziale Ausgrenzung,
2008-2012 Quelle: Eurostat,
EU-SILC. 2012: geordnet nach Armutsgefährdungsquote. EU-27 und EU-28:
Schätzwerte für 2012; vorläufige Werte für IT; *AT, BE, IE und UK: Werte für
2011 (statt 2012); **HR und EU-28: keine Werte für 2008. Es bestehen
grundlegende Unterschiede zwischen den verschieden Altersgruppen. Am stärksten
betroffen ist die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. In zwei Dritteln der
Mitgliedstaaten haben Armut und soziale Ausgrenzung bei den 18- bis 64-Jährigen
in den letzten Jahren deutlich zugenommen, insbesondere weil die Zahl der Haushalte
ohne Erwerbseinkommen oder mit niedriger Erwerbsintensität und die Armut trotz
Erwerbstätigkeit zugenommen haben. Im Jahr 2012 verfügten in der EU-28 rund
50 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter über weniger als 60 %
des nationalen Äquivalenzmedianeinkommens; 33,1 Millionen waren von
erheblicher materieller Deprivation betroffen, und 30,4 Millionen Menschen
im Alter von 18 bis 59 Jahren lebten in Haushalten ohne Erwerbseinkommen. Schaubild 11:
Entwicklung der Quoten für das Armutsrisiko und die soziale Ausgrenzung in der
EU-28 seit 2005; insgesamt, Kinder, Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und
ältere Menschen Quelle: Eurostat, EU-SILC. 2005-2009: Durchschnittswert für
EU-27; 2010-2012: Durchschnittswert für EU-28; 2012: Schätzung Ältere Menschen (65+)
waren relativ betrachtet weniger stark betroffen, da die Armutsgefährdung und
das Risiko der sozialen Ausgrenzung für sie in den meisten Mitgliedstaaten
geringer geworden sind; Frauen sind nach wie vor stärker von Altersarmut
betroffen als Männer. Die relative Verbesserung der Ergebnisse ist
hauptsächlich auf das weitgehend unveränderte Rentenniveau zurückzuführen; die
Höhe des Einkommens der Erwerbsbevölkerung hat dagegen stagniert oder ist geschrumpft. Bei Kindern hat
die Gefährdung durch Armut und soziale Ausgrenzung seit 2008 parallel zur
Verschlechterung der Lage ihrer Eltern (zumeist im erwerbsfähigen Alter) im selben
Zeitraum in mehr als 20 Mitgliedstaaten zugenommen;
Alleinerziehende sind mehr als doppelt so stark von Armut und sozialer Ausgrenzung
bedroht (EU-28: 47,8 % im Jahr 2012) wie Familien mit zwei Erwachsenen
(24,4 %) Ein deutlich höheres Armutsrisiko bei den Alleinerziehenden ist
in allen Mitgliedstaaten zu beobachten: Dabei reichen die Werte von 35 %
in SI, FI und DK bis zu 78 % in BG. Auch Familien mit drei oder mehr
Kindern sind deutlich stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht
(EU-28: 30,9 %) als die Bevölkerung insgesamt. Erwerbsfähige Männer sind
unmittelbarer von den durch die Krise ausgelösten schlechteren Arbeitsmarktbedingungen
betroffen. Dennoch sind Frauen aufgrund von pflegebedingten Unterbrechungen
ihrer Erwerbstätigkeit und Teilzeitbeschäftigung nach wie vor stärker von
(anhaltender) Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als Männer. Für
Arbeitskräfte aus Drittstaaten (18- bis 64-Jährige) war die Gefährdung durch
Armut und soziale Ausgrenzung 2012 mit 48,8 % sehr viel höher als für
Staatsangehörige (24,9 %). Insgesamt vergrößerte sich der Abstand von 2010
bis 2012 von 21,7 Prozentpunkten auf 23,9 Prozentpunkte. Das tatsächlich verfügbare
Einkommen der Haushalte in der EU und im Euroraum ist seit 2011 im Durchschnitt
rückläufig. Besonders
starke Rückgänge (mehr als 5 Prozentpunkte kumuliert über den
2-Jahres-Zeitraum) wurden in EL, ES, IT, CY, PT und RO festgestellt, während in
BE, CZ, DK, HU, NL, SI, und SK eine moderatere Minderung zu beobachten war. In
anderen Ländern hat sich das Einkommen der Haushalte auf einen Wert
eingependelt oder leicht erhöht. Die
stabilisierende Wirkung der Sozialaufwendungen auf das Einkommen der Haushalte
hat nach 2010 nachgelassen. Während des Konjunktureinbruchs 2008-2009 trugen
die Sozialausgaben in den meisten EU-Ländern in hohem Maße zur Stabilisierung
der Einkommen der Haushalte bei[15];
dies war auch auf die Konjunkturmaßnahmen zurückzuführen, die eingeleitet
wurden, um gemäß dem Europäischen Konjunkturprogramm von November 2008 die
aggregierte Nachfrage zu stabilisieren und den übermäßigen Abbau von Stellen zu
begrenzen. 2009 und in den ersten beiden Quartalen 2010 wirkten sich ferner die
Nettosozialleistungen und Steuersenkungen positiv auf das verfügbare
Bruttoeinkommen der Haushalte aus (Schaubild 12). Ab Mitte 2010 ließ der
Beitrag der Sozialleistungen zum Bruttohaushaltseinkommen nach. Der Grund
hierfür könnte die steigende Zahl der Langzeitarbeitslosen sein, die ihre
Ansprüche verloren, und auch die Tatsache, dass einige wenige Mitgliedstaaten
nach einer Besserung der Wirtschaftsprognose ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der
Krise teilweise einstellten. In einigen Mitgliedstaaten schließlich spiegelte
das Abebben der Wirkung der Sozialausgaben auch eine Besserung der
Wirtschaftslage und der Prognosen wider.[16] Schaubild 12:
Beitrag
der einzelnen Bestandteile zum Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der
Haushalte (ER-17 und EU-27) Quelle:
Eurostat – Sektorkonten Die
Verteilungswirkung der Haushaltskonsolidierung fiel in den einzelnen Ländern
sehr unterschiedlich aus. Gemäß einer Euromod-Studie[17] haben sich die
Haushaltskonsolidierungspakete je nach ihrer Ausgestaltung unterschiedlich auf
Haushalte mit hohem und niedrigem Einkommen ausgewirkt. In einigen wenigen
Ländern wurde der Lebensstandard insbesondere bei den Haushalten mit niedrigem
Einkommen zusätzlich durch die regressive Wirkung beeinträchtigt. Andere
Mitgliedstaaten schafften es durch bessere Berücksichtigung der
Verteilungswirkung ihrer Haushaltskonsolidierung, eine unverhältnismäßig starke
Beeinträchtigung der Haushalte mit niedrigem Einkommen zu verhindern. Solche
Unterschiede bei der Verteilungswirkung traten unabhängig von den Unterschieden
bei der Anpassung insgesamt auf. Nach einer
Spitze im Jahr 2009 sind die Zuwachsraten bei den Sozialaufwendungen seit 2011
negativ (Schaubild 13).
Zu Beginn der Krise (bis 2009) war die Anhebung der Sozialaufwendungen in
erster Linie durch Aufwendungen bei Arbeitslosigkeit, in geringerem Maße aber
auch durch andere Leistungen (insbesondere Ruhegehälter und
Gesundheitsleistungen) bedingt. Im Jahr 2010 schwächten sich die Zuwachsraten
bei den Sozialausgaben ab, was auf das Einstellen von Konjunkturmaßnahmen in
Verbindung mit dem regulären Auslaufen der automatischen Stabilisierung in sich
wirtschaftlich erholenden Ländern zurückzuführen ist. Seit 2011 sind die
Sozialaufwendungen trotz einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen
und sozialen Rahmenbedingungen geschrumpft[18]. Schaubild 13: Beiträge zum
Wachstum der tatsächlichen öffentlichen Sozialaufwendungen in der EU – Geld-
und Sachleistungen, (2001-2012) Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Berechnungen
der GD EMPL Die Krise hat auch die
Struktur der Aufwendungen für den Sozialschutz beeinflusst. In einigen
Ländern wurden 2009 und 2010[19] große
Zuwächse in Bereichen (wie Ruhegehältern und Invaliditätsleistungen)
beobachtet, in denen die Ausgaben bereits hoch waren und mit relativ betrachtet
schwächeren wirtschafts- und sozialpolitischen Ergebnissen einhergingen
(Schaubild 14). In anderen Ländern haben die Ausgaben in Bereichen wie
Gesundheit, soziale Ausgrenzung, Wohnen oder Familienleistungen dagegen stagniert
oder sind geschrumpft. Schaubild 14:
Kumulativer Beitrag zum Wachstum der Gesamtaufwendungen für den Sozialschutz in
der EU-27 nach Funktionsgruppen (2007-2010) und tatsächliches Wachstum der
Gesamtaufwendungen für den Sozialschutz in Europa nach Ländern, 2010 Anmerkung: Beiträge gemessen am
Gesamtzuwachs der Sozialaufwendungen; Quelle: ESSPROS In
einigen Mitgliedstaaten ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Menschen
in prekärer Lage möglicherweise schwieriger geworden. Zusammen mit den
Auswirkungen der Krise auf die Einkommen dürften die Ausgabenkürzungen im
öffentlichen Gesundheitswesen einen angemessenen Zugang zu
Gesundheitsdienstleistungen beeinträchtigen, insbesondere für
Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen und Menschen in prekärer Lage. In Schaubild 15
ist der Anteil von Menschen im untersten Einkommensquintil ersichtlich, die
angaben, dass sie auf einen Arztbesuch verzichtet haben, obwohl dieser aus
medizinischen Gründen notwendig gewesen wäre, weil die Behandlung
„zu teuer“, die Wartezeit zu lang oder die Anfahrt zu weit war. Während für die
EU-27 insgesamt dieser Anteil von 2008 bis 2011 nur geringfügig anstieg,
verzeichneten Länder wie LV, EL, IT und PL eine weitere Verschlechterung von
einem hohen Niveau aus beim Zugang zu Dienstleistungen, andere Länder dagegen
wie CY, BE, FI, FR und SK eine erhebliche Zunahme ausgehend von niedrigen
Niveaus. Schaubild 15:
Nicht erfüllter Bedarf an ärztlicher Versorgung, unterstes Einkommens-quintil,
2008-2011 Quelle: Eurostat EU-SILC 2011
2. UMSETZUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN LEITLINIEN: REFORMEN
IN DEN BEREICHEN BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALPOLITIK Dieser Abschnitt[20] enthält einen Überblick über die Reformen und
Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den vergangenen 12 Monaten. Die
beschäftigungspolitischen Leitlinien[21] liefern den
Mitgliedstaaten konkrete politische Orientierungshilfe, um den beschäftigungs-
und sozialpolitischen Herausforderungen vor dem Hintergrund der aktuellen
Trends und mit Blick auf die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele (siehe
Abschnitt 1) zu begegnen. Im Jahreswachstumsbericht 2013 wurden die
Prioritäten und politischen Leitlinien für die Mitgliedstaaten festgelegt, die
ihre nationalen Reformprogramme im Rahmen des Europäischen Semesters 2013
unterbreiteten. Die nationalen Reformprogramme wurden entsprechend geprüft und
der Rat formulierte auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge
länderspezifische Empfehlungen. Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss
für Sozialschutz überprüfen die Leistung und die Fortschritte der Mitgliedstaaten
bei der Bewältigung der Probleme anhand des Anzeigers für die Leistungen im
Beschäftigungsbereich und des Anzeigers für die Leistungsfähigkeit des
Sozialschutzes. Die anschließenden politischen Reformen werden im Kontext des
Europäischen Semesters 2014 bewertet. Der Europäische
Sozialfonds unterstützt durch Aktionen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit –
unter besonderer Berücksichtigung der jungen Menschen – die Anstrengungen, die
unternommen werden, um die Europa-2020-Zielvorgaben zu erreichen; zu den
Maßnahmen gehören die Bereitstellung von Praktikums- und Lehrstellen, die eine
Umschulung und Weiterqualifizierung ermöglichen, die Förderung von
Ausbildungsmaßnahmen, die Unterstützung der sozialen Inklusion und der Aufbau
von Verwaltungskapazitäten. Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 werden die
enge Anlehnung des ESF und der anderen Struktur- und Investitionsfonds an die
politischen Prioritäten der Strategie Europa 2020 sowie der
ergebnisorientierte Schwerpunkt der Fonds deren Rolle als finanzielle Säulen
der Strategie stärken. In allen in den
nachstehenden Abschnitten beschriebenen Bereichen sind Reformen durchgeführt
worden bzw. werden derzeit ausgearbeitet. Allerdings sind je nach
Politikbereich und Mitgliedstaat unterschiedliche Fortschritte zu verzeichnen.
Weitere Anstrengungen sind daher erforderlich, selbst wenn in zahlreichen
Fällen die Auswirkungen der Reformen noch nicht voll ersichtlich sind, da diese
in der Regel Zeit brauchen, um ihre Wirkung zu entfalten. Auch kann der „Wert“
der einzelnen Reformen im Allgemeinen nicht isoliert beurteilt werden, da
möglicherweise mehrere Reformen gleichzeitig durchgeführt werden. Die
Mitgliedstaaten sollten deshalb entsprechende Kombinationswirkungen bei der
Ausgestaltung von Strategien und Reformen berücksichtigen. 2.1
Beschäftigungspolitische Leitlinie 7: Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Die
Mitgliedstaaten haben ihre aktive Arbeitsmarktpolitik weiterhin verstärkt. Einige
Mitgliedstaaten (CY, IE, HR, PL, SE) haben die finanziellen Mittel für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen
aufgestockt, andere dagegen (NL, SI) haben sie reduziert und den Schwerpunkt
stärker auf die Wirksamkeit gelegt. Verschiedene Mitgliedstaaten haben
Maßnahmen zur Anpassung an die Arbeitsmarkterfordernisse ergriffen (BE, BG, ES,
LT) und die Erstellung von Profilen der Arbeitslosen eingeführt bzw. verbessert
(FR). FR arbeitete einen nationalen Plan für prioritäre Schulungsmaßnahmen aus,
der von der ÖAV umgesetzt wird: 30 000 Arbeitsuchende werden prioritär in
arbeitsplatzintensiven Bereichen geschult. Im UK wird intensivere Hilfe für
schwer vermittelbare Arbeitslose durch stärker maßgeschneiderte Unterstützung
bei der Arbeitssuche bereitgestellt, gleichzeitig werden jedoch die Bedingungen
für die fortgesetzte Gewährung von Leistungen für Arbeitsuchende verschärft. In
IT haben Arbeitgeber, die Empfänger von Arbeitslosenleistungen einstellen,
Anspruch auf einen Beitrag in Höhe von 50 % des verbleibenden
Beihilfebetrags, der den Arbeitskräften gewährt worden wäre, wenn sie
arbeitslos geblieben wären. Außerdem wurde eine Datenbank eingerichtet, um
Informationen über die landesweit bereitgestellten Leistungen zu sammeln. Im
Zuge der geplanten Staatsreform wird in BE eine Reihe von Kompetenzen in
Zusammenhang mit der Aktivierung und Begleitung von Arbeitslosen weiter
regionalisiert. RO änderte sein Arbeitslosenversicherungsgesetz und führte dabei
u. a. eine neue Kategorie von Arbeitslosen (Langzeitarbeitslose) ein, die
für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen in Frage kommen, wie Mobilitätsanreiz und kostenlose
Bewertung von formal oder nichtformal erworbenen Kompetenzen. In HU, HR, LV und SI stellen Programme für öffentliche
Arbeiten darauf ab, die Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt einzugliedern und für
Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen haben, eine
Einkommensunterstützung zu bieten. Einige
Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazität ihrer
öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) ergriffen, indem sie deren
Effizienz und Effektivität verbessert, Schulungen durchgeführt und/oder
Jobberater eingestellt haben (CY, CZ, DE, EL, ES, FI, FR, HR, HU, IE, NL, PL,
PT, SI). Verschiedene
ÖAV konzentrieren sich darauf, vermehrt maßgeschneiderte Leistungen für
Arbeitslose anzubieten (SI), die gegenseitige Verantwortung zu fördern (NL) und
die Zusammenarbeit mit anderen Interessenträgern (PL), Arbeitgebern und lokalen
Behörden (HU, PT) zu verstärken. In DE beabsichtigt man, den Schwerpunkt auf
schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose zu legen, indem Mitarbeiter einiger
Arbeitsvermittlungsstellen, die für Kurzzeitarbeitslose zuständig sind,
versetzt werden. In FR sind die Arbeitsuchenden entsprechend ihren
Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt in drei Kategorien unterteilt worden, für
die jeweils spezifische Begleitmaßnahmen angeboten werden. In IE wurde die
Initiative „Jobpath“ konzipiert, um die Kapazität der ÖAV zu erhöhen, und zwar
durch Einbindung privater Arbeitsvermittlungsdienste, die Verpflichtung, die
Zahl der Sachbearbeiter zur Betreuung von Arbeitslosen im Jahr 2014 zu verdoppeln,
und einen Zusammenschluss mit Fürsorgeeinrichtungen. In ES und PT sind einige
Fortschritte in Bezug auf die zunehmend größere Rolle privater Agenturen bei
der Entwicklung von Vermittlungstätigkeiten zu verzeichnen. Im Rahmen des Europäischen
Semesters 2013 wurden an 16 Mitgliedstaaten (BE, BG, CZ, DE, EE, ES, FR,
HU, IT, LT, LU, LV, RO, SE, SI und SK) länderspezifische Empfehlungen zu den aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen und/oder den ÖAV (Verbesserung der Qualität, des
Spektrums und der Wirksamkeit aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen,
Leistungssteigerung der ÖAV, Gewährleistung einer gezielteren Ausrichtung oder
Verstärkung der aktivierenden Elemente und persönlichen Dienstleistungen)
gerichtet. Besondere
Maßnahmen wurden eingeleitet, um Arbeitslose aus benachteiligten Gruppen,
insbesondere Menschen mit Behinderung, Langzeitarbeitslose und Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund, an den
Arbeitsmarkt heranzuführen. Verschiedene Mitgliedstaaten (BG, HU, NL, PT)
führten Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation benachteiligter
Menschen insgesamt durch. Andere Länder haben ihre Anstrengungen auf besondere
Zielgruppen ausgerichtet. Mit der
Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung haben sich einige
Mitgliedstaaten (FI, HU, LT und MT) befasst. HU hat eine neue Behörde und ein
Netzwerk eingerichtet, um Wiedereingliederungsmaßnahmen anzubieten; außerdem
hat es die Lohnkosten durch Reduzierung der Sozialabgaben gesenkt. In FI ist
geplant, im Rahmen eines neuen Projekts einen persönlichen Koordinator zu benennen,
der für Menschen mit Behinderung individuell zugeschnittene Leistungen
anbietet. Die Wirkung des Projekts soll durch weitere Änderungen vervielfacht
werden: Verlängerung der Dauer der Teilzeitarbeit mit Gewährung von anteiligem Krankengeld
und Lockerung der Kriterien für berufliche Wiedereingliederung. In MT sollen
mithilfe des neu gegründeten Zentrums „Job Bridge“ Menschen mit Behinderung
beruflich eingegliedert werden. In LT wurde der Förderung der Beschäftigung von
Menschen mit Behinderung mehr Aufmerksamkeit gewidmet, indem die
Mittelausstattung von Sozialunternehmen verbessert wurde. Zahlreiche aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen (siehe oben) richteten sich gezielt an
Langzeitarbeitslose. Darüber hinaus wurden in IE mehr Maßnahmen in den
Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Langzeitarbeitslose
angeboten, um deren Beschäftigungsaussichten zu verbessern; zudem wurde damit
begonnen, Unternehmen als Anreiz für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen
Zuschüsse zu gewähren. Die nationale Arbeitsverwaltung in LV stellt
Unterstützung für Langzeitarbeitslose mit Drogenproblemen bereit. DK schuf vor allem im öffentlichen Sektor
Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für Langzeitarbeitslose, die Gefahr
laufen, ihre Anspruchsberechtigung zu verlieren. Einige Mitgliedstaaten
ergriffen besondere Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit
Migrationshintergrund. DE verabschiedete ein Programm zur Förderung der
Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt und zur
Verbesserung ihrer Teilnahme an der schulischen und beruflichen Bildung. SE
intensivierte seine aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen für Einwanderer, indem es
Maßnahmen am Arbeitsplatz Vorrang einräumte und die Lohnzuschüsse auf im
Ausland geborene Personen ausweitete. Die Mitgliedstaaten
reagierten auf die Situation der jungen Menschen auf dem Arbeitsmarkt, indem
sie frühzeitig einige Elemente der Jugendgarantie einführten. Angesichts der
verschlechterten Lage junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt leiteten alle
Mitgliedstaaten zusätzliche Maßnahmen für diese Zielgruppe ein. Vielfach wurden
bereits bestehende Maßnahmen verlängert, finanziell unterfüttert und auf eine
größere Zielgruppe ausgedehnt. Voll- oder Teilzuschüsse zu den Löhnen und/oder
branchenbezogene Lohnzuschüsse (BE, BG, EL, HU, FR, IT, PT), die Senkung der
Lohnnebenkosten (BE, EL, ES, FR, HR, PT, SI), Praktika für Jugendliche (BE, CZ,
PT), Lehrstellen (DK, EL, ES, FI, HU, IT, PT, SE, UK), Betriebspraktika (CY,
PL, SI), Beratung (AT) und Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen Sektor
(BG, FR, HU) waren die gängigsten Instrumente zur Förderung der
Jugendbeschäftigung. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten arbeitet derzeit die
Durchführungspläne für die Jugendgarantie aus, damit diese ab Januar 2014
umgesetzt werden kann; die anderen Mitgliedstaaten werden ihre Pläne
voraussichtlich im Frühjahr 2014 unterbreiten. In den vergangenen
12 Monaten sind bereits ausgereifte Pläne oder einige ihrer Bestandteile
oder Pilotprojekte in die Wege geleitet worden (AT, ES, FI, FR, IE, HR, HU, MT,
RO, UK). In FI wurde die Jugendgarantie zum 1. Januar 2013 verstärkt. In
IE wurde in einem Distrikt Dublins ein Jugendgarantie-Pilotprojekt gestartet;
es soll 2014 zur Gänze umgesetzt werden. RO brachte eine Ausschreibung für
strategische Projekte mit einem Auftragswert von 10 Mio. EUR auf den
Weg und verabschiedete den nationalen Plan für die Beschäftigung junger
Menschen.
Im
UK wurde der Jugendvertrag fortgeführt, in dessen Rahmen Lehrstellen und
Stellen für Freiwilligentätigkeit vermittelt werden. AT
leitete die Jugendcoaching-Maßnahme ein, mit der Jugendliche dabei unterstützt
werden sollen, den für sie am besten geeigneten Bildungs- oder Berufsweg zu
finden. In HU bietet das Programm, mit dem eine Erstbeschäftigung
garantiert wird, während vier Monaten eine Erstattung in Höhe von 100 %
des Lohns und der Sozialabgaben für Personen, die neu in den Arbeitsmarkt
eintreten. Als umfassenden Rahmen für die erfolgreiche Eingliederung junger
Menschen in den Arbeitsmarkt hat MT eine nationale Jugendbeschäftigungsstrategie
angenommen und einen Aktionsausschuss eingesetzt, der u. a. mit der
Umsetzung der Jugendgarantie beauftragt ist. In FR sind
die „Jobs für die Zukunft“ bezuschusste Verträge, die darauf abstellen,
100 000 junge Menschen bis Ende 2013 und 150 000 junge Menschen bis
März 2014 vor allem im öffentlichen Sektor auszubilden und einzustellen;
außerdem wurde in 10 Gebieten ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht, in
das 10 000 NEET-Jugendliche mit größeren Schwierigkeiten eingebunden sind.
ES billigte eine Strategie für Unternehmertum und Jugendbeschäftigung für den
Zeitraum 2013-2016, die mit einer Mittelausstattung von insgesamt
3,485 Mrd. EUR 100 Aktionen umfasst. Die
Mitgliedstaaten förderten Maßnahmen, die es ermöglichen, die
Beschäftigungsquoten für Frauen anzuheben sowie Beruf und Privatleben
miteinander in Einklang zu bringen, indem sie Änderungen für die frühkindliche
Betreuung, Bildung und Erziehung[22]
einführten und die Regelungen für Elternurlaub überarbeiteten. Um
sicherzustellen, dass Ganztagsbetreuungseinrichtungen flexiblere Öffnungszeiten
anbieten, wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt (DE, FI, HU, MT, PL). Das UK
kündigte ein neues System mit einem steuerfreien Zuschuss zu den Kosten für die
Betreuung von Kindern von Arbeitnehmerfamilien an und IE garantierte
zusätzliche Hortplätze für Kinder im Grundschulalter aus einkommensschwachen
Familien. DE führte einen Anspruch auf Kinderbetreuung für Kinder unter drei
Jahren ein und gewährt Elterngeld. Betreuungsgeld erhalten dagegen Eltern, die
für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege in Anspruch nehmen. HU wird das Alter für die Schulpflicht ab
2014 auf drei Jahre senken. HR führte die
obligatorische Vorschulerziehung ein und änderte seine Rechtsvorschriften
über atypische Formen der Kinderbetreuung[23]. EE änderte sein
Erziehungsgeldgesetz. Um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu erleichtern, führten die Mitgliedstaaten Änderungen im
Hinblick auf flexiblere Arbeitszeiten für Lohnempfänger ein (LU), Maßnahmen zur
Unterstützung von Studierenden mit Kindern (CZ), steuerfreie Prämien (DK) und
die Förderung der Geschlechtergleichstellung durch Stärkung der Rechte,
Mainstreaming und Weiterbildungsmaßnahmen (EE). Einige Mitgliedstaaten
verlängerten den (bezahlten) Elternurlaub (LU, MT, PL, UK). In DK und MT wurde
für Eltern, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, der gleiche Anspruch auf
Elternurlaub wie für Eltern in einem Beschäftigungsverhältnis eingeführt. Neue
Maßnahmen in EE und PL stellen darauf ab, Väter dazu zu ermutigen, Elternurlaub
in Anspruch zu nehmen. In FR wurden neue Bestimmungen eingeführt, gemäß denen
der zweite Elternteil Anspruch auf einen sechsmonatigen Elternurlaub hat. AT
reformierte seine Elternkarenz-Regelung, um Eltern, die in nichttraditionellen
Familienformen leben, eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu
ermöglichen und das Zurückgreifen auf bestehende Modelle zu erleichtern. HR hat
sein Gesetz über Mutterschafts- und Elternschaftsleistungen an den gemeinschaftlichen
Besitzstand (Acquis communautaire) angeglichen. Im Rahmen der
beschäftigungsfördernden Initiativen befasste man sich auch mit den
Hindernissen für einen längeren Verbleib im aktiven Berufsleben. Einige
Mitgliedstaaten ergriffen Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsquote für ältere
Arbeitskräfte (AT, BE, CZ, FI, PL, SI), u. a. nahmen sie gezielte
Maßnahmen, Aktionspläne oder Strategien für aktives Altern an (CZ, FI, PL).
Dazu gehörten Teilzeitarbeit (AT), Schulung am Arbeitsplatz (SI), umfassende
Fortbildungs- und e-Trainingsmaßnahmen für ÖAV-Mitarbeiter zur Verbesserung der
Dienstleistungen für über 50-jährige Arbeitslose (PL)
sowie Anreize für Arbeitgeber, ältere Arbeitskräfte einzustellen (AT, ES, PT). BE
förderte Maßnahmen, mit denen die Arbeitskräfte ermutigt werden sollen, über
das Ruhestandsalter hinaus zu arbeiten: Unternehmen mit mehr als 20
Beschäftigten müssen frühzeitig Pläne erstellen, um die Zahl der über
45-jährigen Beschäftigten aufrechtzuerhalten bzw. zu erhöhen; außerdem wurde
das Alter, ab dem man sich nicht mehr aktiv um einen Arbeitsplatz bemühen muss,
von 58 auf 60 Jahre erhöht. Im März 2013 erließ ES eine Königliche
Gesetzesverordnung, um die Vereinbarkeit von Rente und Berufstätigkeit zu
ermöglichen und um Massenentlassungen von über 50-jährigen Arbeitskräften in
Großunternehmen entgegenzuwirken. In den diesjährigen länderspezifischen
Empfehlungen zur Erwerbsbeteiligung wurden die Herausforderungen in Bezug auf
die Erwerbsbeteiligung von Frauen aufgezeigt (11 Mitgliedstaaten: AT, CZ, DE,
EE, HU, IT, MT, NL, PL, SK und UK), in Bezug auf den längeren Verbleib der
Menschen auf dem Arbeitsmarkt und die Förderung der Beschäftigung älterer
Arbeitskräfte (15 Mitgliedstaaten: AT, BE, BG, CZ, ES, FI, FR, LT, LU, MT, NL,
PL, RO, SI und SK) sowie in Bezug auf die Verbesserung der
Beschäftigungsperspektiven für junge Menschen (22 Mitgliedstaaten: AT, BE, BG,
CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, HU, IT, LT, LU, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK und UK). Verschiedene
Mitgliedstaaten haben das Niveau des Mindestlohns oder der Löhne/Gehälter im
öffentlichen Sektor geändert. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat
politische Maßnahmen im Bereich der Löhne/Gehälter ergriffen. In einigen
Mitgliedstaaten wurde der Mindestlohn erhöht (CZ, EE, FR, HR, HU, LT, PL, SI,
RO), in anderen dagegen gesenkt (EL) oder eingefroren (PT). In einigen Fällen
wurden die Löhne/Gehälter im öffentlichen Sektor eingefroren oder gesenkt; der
Lohnstopp im öffentliche Sektor wurde in verschiedenen Mitgliedstaaten
verlängert (ES, IT NL, PT), während in anderen Ländern die Löhne gekürzt wurden
(CY, EL, HR, IE, SI). In DK hingegen wurde eine sehr begrenzte Erhöhung der
Gehälter im öffentlichen Sektor gebilligt. RO ergriff Maßnahmen, um die
Gehälter der öffentlichen Bediensteten auf das Niveau von Juni 2010 zu bringen. Die
Mitgliedstaaten haben Schritte im Bereich der Lohn- und Gehaltsfindungsmechanismen,
einschließlich Lohnindexierung, und der Tarifverhandlungen unternommen. Die
Lohnindexierung wurde in einigen wenigen Mitgliedstaaten (vorübergehend)
ausgesetzt oder geändert (CY, ES, LU). IT passte seinen Rahmen für
Tarifverhandlungen an, um den Entwicklungen auf lokaler und Branchenebene
besser Rechnung zu tragen. In ES einigten sich die Sozialpartner auf eine
Lohnzurückhaltung für den Zeitraum 2012-2014: die Lohnerhöhungen wurden
begrenzt und an das Wachstum des spanischen BIP und die Inflation des Euroraums
gebunden. In BE hat die Regierung nach gescheiterten Verhandlungen der
Sozialpartner über einen neuen branchenübergreifenden Tarifvertrag die Lohnnorm
(Prozentsatz, um den die Lohnerhöhungen über die Inflationsrate hinausgehen
dürfen) für die Jahre 2013 und 2014 auf 0 % festgelegt. In den im Juli 2013
angenommenen länderspezifischen Empfehlungen sind die Mitgliedstaaten genannt
(BE, DE, FI, FR, IT, LU, SI), in denen die Lohnentwicklung nach wie vor problematisch
ist. Viele
Mitgliedstaaten ergriffen steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von
Arbeitsplätzen. Verschiedene Mitgliedstaaten (CZ, DK, LV, MT,
NL, RO, SK und UK) fördern trotz angespannter Haushaltslage weiterhin Programme
für öffentliche Investitionen und/oder Investitionsanreize, um zur Schaffung
von Arbeitsplätzen beizutragen. In mehreren Mitgliedstaaten (BE, ES, FI, FR,
HU, LV, MT und UK) wurden steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von
Arbeitsplätzen ergriffen. Nahezu alle Mitgliedstaaten führten neue Maßnahmen
oder Initiativen ein (bzw. intensivierten bereits vorhandene), um
Privatinvestitionen in FuE und Innovation zu stimulieren. Gleichzeitig hat die
überwiegende Mehrzahl der Mitgliedstaaten Beihilfen für KMU und größere
Unternehmen (bis 4999 Beschäftigte) eingeführt. In vielen
Mitgliedstaaten ist die Steuerlast auf den Arbeitskosten nach wie vor recht
hoch, aber nur wenige Länder haben Schritte unternommen, um diesem Problem zu
begegnen, u. a. wegen des begrenzten haushaltspolitischen Spielraums. Zur
Förderung der Nachfrage nach Arbeitskräften haben EE und HR die Sätze für die
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gesenkt, während
BE, HU und PT niedrigere Sätze für bestimmte Gruppen festgelegt haben. In PT
werden Arbeitgeber, die ältere Arbeitslose (Über-45-Jährige) einstellen,
finanziell unterstützt, indem ihnen 75 % bis 100 % ihrer
Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. FR führte eine neue
Steuergutschrift für Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ein, die eine
Senkung der Lohnkosten ermöglichen wird. Was das Arbeitskräfteangebot betrifft,
so hat LV den Einkommenssteuersatz auf 24 % gesenkt. In BE soll der
„Arbeitsbonus“ Arbeitnehmern mit einem Niedriglohn einen höheren Nettolohn
garantieren und somit zum Abbau von Arbeitslosigkeit und Niedriglohnfallen
beitragen. Im Allgemeinen legten die diesjährigen länderspezifischen
Empfehlungen den Schwerpunkt auf die Senkung der Steuerlast von
Geringverdienern (AT, DE, HU, LV und HU) sowie die Senkung der Steuerlast und
Sozialabgaben für alle Arbeitnehmer (BE, CZ, DE, FR, IT, NL). Eine
Reihe von Mitgliedstaaten hat weiterhin Initiativen für neue Wege in
beschäftigungsintensiven Bereichen unterstützt (CZ, FI, LU,
MT, NL, RO). Die Regierung in LU führt ihre Strategie für Investitionen in
zukunftsträchtige neue Branchen weiter und hat einen Ausschuss eingesetzt, der
neue Nischenbereiche aufzeigen soll, die über ein Potenzial zur Schaffung von
Beschäftigungswachstum verfügen. In CZ wurde Mitte 2013 die erste Ausschreibung
für ein umfangreiches, durch den ESF finanziertes Programm zur Reduzierung von
Treibhausgasemissionen („New Green for Savings“) in die Wege geleitet. RO
beabsichtigt, für einen größeren Teil der IT-Branche steuerliche Anreize
(z. B. Steuerbefreiung) einzuführen. Nur in einigen wenigen Ländern (EL,
FR, AT, PT, FI) bestehen integrierte politische Rahmen, die umweltverträgliches
Wachstum und Beschäftigung miteinander verknüpfen; in anderen Ländern sind
Fortschritte bei der Einführung einer umfassenderen Reaktion der Politik zu
verzeichnen (BG, IE, ES, LU, MT, HR). Noch immer setzen viele Mitgliedstaaten
im Bereich des umweltverträglichen Wachstums auf eine Bandbreite unterschiedlicher
Instrumente und Strategien (z. B. CZ, LT, LT, SI).[24]
Einige
Mitgliedstaaten gewährten Arbeitgebern Zuschüsse und förderten das
Unternehmertum. Zur Förderung des Stellenangebots wurden häufig
Arbeitgeberbeihilfen gewährt (LV, ES auf regionaler Ebene, NL und SI). Die
Mitgliedstaaten ergriffen einige weitere Maßnahmen zur Förderung von
Unternehmensgründungen und selbständiger Erwerbstätigkeit. In einigen Ländern
wurden weiterhin oder erstmals Zuschüsse für Existenzgründungen durch
Arbeitslose eingeführt (BG, CZ, PL, SI), während in ES die
Sozialversicherungsbeiträge gesenkt wurden, um die Selbständigkeit zu fördern,
und die Einstellung bestimmter Gruppen, etwa von Menschen mit Behinderung und
jungen Menschen, unterstützt wurde. AT verbesserte das Sozialversicherungssystem
für Selbständige. PT führte eine Maßnahme ein, mit der die Einstellung von
Arbeitskräften durch neu gegründete Unternehmen unterstützt werden soll. Einige
Mitgliedstaaten (IT, LT, PL, SI) legten besonderes Gewicht auf die Förderung
von Unternehmertum bei jungen Menschen. IT unterstützt Projekte im Bereich der
Selbständigkeit, die von jungen Menschen in den südlichen Regionen, vor allem
im Nonprofit-Sektor entwickelt wurden. Andere Länder (AT, PL und LT) widmen
sich dem Abbau des Verwaltungsaufwands und der Verbesserung des
Unternehmensumfelds, um die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln. CY
unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Betriebe mit technischer Hilfe. Um
Auslandsinvestitionen anzuziehen, hat CZ ein „Willkommenspaket“ geschnürt, mit
dem die Einreise und die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die sich an
umfangreicheren Investitionen beteiligen, erleichtert und beschleunigt werden
sollen. Zusätzliche
Maßnahmen werden ergriffen, um dem Problem der Schwarzarbeit zu begegnen. Im Bereich der
Schwarzarbeit haben einige Mitgliedstaaten ihre Strafmaßnahmen verschärft (BE,
CZ, EL, ES, FR, LV, NL, SK), während andere Länder Anreize für die ordnungsgemäße
Anmeldung der Beschäftigung einführten (EL, HR, LT, SI). BE und CZ richteten
ihre Aufmerksamkeit auf die Bekämpfung der Scheinselbständigkeit, während FR
und SK ihr Augenmerk auf die Kontrolle der illegalen Beschäftigung lenkten. LT
führte Dienstleistungsschecks ein, um eine vereinfachte, flexible Form der
Beschäftigung in der Land- und in der Forstwirtschaft zu erleichtern. EL
förderte die Nutzung des „Arbeitsgutscheins“, d. h. eines
Beschäftigungscoupons mit einer alternativen Versicherungsart insbesondere für
Hausangestellte und in der Landwirtschaft und im Gesundheitswesen Beschäftigte. LV straffte die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von
Steuerhinterziehung und trieb die Durchführung seines Maßnahmenplans zur
Bekämpfung der Schattenwirtschaft und zur Gewährleistung des lauteren
Wettbewerbs voran. Viele
Mitgliedstaaten setzten die Arbeiten zur Änderung ihrer Beschäftigungsschutzbestimmungen
fort. In
FR wurde durch das im Juni 2013 verabschiedete Gesetz zur Sicherung von
Beschäftigung Folgendes bewirkt: Erweiterung des Zugangs zur
Krankenzusatzversicherung, Schaffung eines persönlichen Ausbildungskontos,
Einführung von Rechten im Bereich Mobilität und Berufsberatung, Vereinfachung
von Massenentlassung und größere Flexibilität in schwierigen wirtschaftlichen
Situationen durch Vereinbarungen zur Erhaltung der Arbeitsplätze. In SI bezweckt
die neue Reform die Vereinfachung der Verfahren und den Abbau von
Verwaltungshemmnissen, eine erhöhte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt, Anreize
für unbefristete Verträge und Negativanreize für befristete Verträge. BE
harmonisierte die Beschäftigungsschutzbestimmungen für Arbeiter und Angestellte
und erhöhte die Flexibilität der Arbeitszeitregelung.
In HR galt die Aufmerksamkeit in der ersten Phase der Änderungen am
Arbeitsgesetz, die im Juni 2013 abgeschlossen wurde, u. a. der Angleichung
an die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates und
einigen Aspekten befristeter Arbeitsverträge. In EE brachte die Reform des
öffentlichen Dienstes erhebliche Änderungen für die Arbeitsbeziehungen und
-bedingungen im öffentlichen Sektor mit sich, wobei diese stärker mit
denjenigen im Privatsektor in Einklang gebracht wurden. Verschiedene
Mitgliedstaaten ergriffen Maßnahmen, um die Flexibilität im Bereich des
Arbeitsrechts durch Rückgriff auf befristete Arbeitsverträge (CZ für
Saisonarbeit in der Landwirtschaft und im Bauwesen), Verlängerung der
Kurzarbeit (DE von sechs auf 12 Monate), Kürzung der verbindlich
vorgeschriebenen Unterbrechungen zwischen einzelnen befristeten
Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber (IT), Verlängerung der Arbeitszeitperioden
und Rückgriff auf flexible Arbeitszeiten (PL) zu erhöhen. Einige Länder führten
Änderungen hinsichtlich des Entgelts oder der Zulagen bei flexiblen
Beschäftigungsformen ein (DE für Leiharbeitnehmer in verschiedenen neuen
Branchen, AT für Kurzarbeit). Das Verhältnis zwischen Flexibilität und
Sicherheit hat sich somit in einigen Mitgliedstaaten verlagert.
Insgesamt fünf der sieben Länder, an die eine länderspezifische Empfehlung zur
Reform der Beschäftigungsschutzbestimmungen gerichtet worden war, erhielten die
Empfehlung, die Segmentierung zu bekämpfen (ES, IT, SI, FR und PL). In LT und
NL dürfte eine Lockerung der Rechtsvorschriften über befristete Verträge und
den Kündigungsschutz eine höhere Erwerbsbeteiligung und eine größere
Arbeitsmarktflexibilität begünstigen. 2.2
Beschäftigungspolitische Leitlinie 8: Aufbau eines qualifizierten
Arbeitskräftepotenzials Der Verbesserung des Angebots an qualifizierten Arbeitskräften und
der Förderung der Erwachsenenbildung wurde in etlichen Mitgliedstaaten Priorität
eingeräumt. Viele Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur
Verbesserung des Angebots an qualifizierten Arbeitskräften und zur Förderung
der Erwachsenenbildung eingeleitet. MT und BG verbesserten die
Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Geringverdienern durch
Weiterbildungsmaßnahmen, während AT sich auf Personen mit niedriger oder
mittlerer Qualifikation konzentrierte und sich positiv auswirkende Änderungen
am Bildungssystem einführte. PL nahm seine Strategie Humankapital 2020 an. In
LV werden im Rahmen eines neuen Plans zur Förderung der Rückkehr qualifizierter
Fachkräfte ins Herkunftsland Informationen über den Arbeitsmarkt, lettische
Sprachkurse und die schulische Unterstützung der Kinder von Rückkehrern
angeboten. In einigen
Ländern (CZ, IE, MT, NL) waren die neuen Maßnahmen auf spezifische Branchen
ausgerichtet, die ein hohes beschäftigungswirksames Potenzial haben oder
besonders von der Krise betroffen sind. MT unterstützt Hochschulabsolventen,
die über Qualifikationen verfügen, für die ein Angebotsmangel herrscht, und
erstattet die Bildungsausgaben; mit Blick auf die neuen
Beschäftigungsmöglichkeiten im IKT-Sektor legte IE besonderes Gewicht auf die
Neuqualifizierung von Hochschulabsolventen. Um dem Arbeitskräftereservoir die
erforderlichen Qualifikationen zuzuführen, haben zwei Mitgliedstaaten (AT und
DE) die Bestimmungen für den Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt
geändert. Eine große Zahl von Mitgliedstaaten ergriff 2013 neue oder
verbesserte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Humanressourcen
in den „STEM“-Bereichen (Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen und
Mathematik) oder plant dies zu tun. Zahlreiche Mitgliedstaaten führten Maßnahmen zur Erleichterung des
Übergangs von der Schule ins Berufsleben ein. Eine
beträchtliche Zahl von Mitgliedstaaten (AT, BE, CZ, ES, FI, IT, PT, RO, SE, UK)
war bestrebt, den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben mit Maßnahmen im
Bereich der Praktika und der Lehrlingsausbildung sowie der Stärkung der
zuständigen Einrichtungen zu verbessern. PT reformierte sein System der dualen
Lehrlingsausbildung, verlängerte die Dauer von Praktika und dehnte den Zugang
auf alle Qualifikationsstufen aus. RO förderte die Berufsausbildung von
Hochschulabsolventen. Im UK werden die Arbeitgeber die Lehrlingsausbildung
entsprechend den eigenen besonderen Bedürfnissen ausgestalten können; außerdem
wurde ein neues Programm für Praktikanten („Traineeships programme“)
eingeführt, in dessen Rahmen jungen Menschen, die nicht über die auf dem Arbeitsmarkt
verlangte Qualifikation und Berufserfahrung verfügen, ein Paket
maßgeschneiderter Unterstützungsmaßnahmen angeboten wird, damit sie mit einer
Lehrlingsausbildung beginnen oder eine sonstige Arbeit aufnehmen können. In BE
können junge Menschen ohne Qualifikation ein drei- bis sechsmonatiges
Vollzeitpraktikum in einem Betrieb, bei einer Non-Profit-Organisation oder im
öffentlichen Dienst absolvieren. Im Rahmen der Jugendgarantie wird die
Lehrlingsausbildung in FI zugänglicher und attraktiver für die Auszubildenden einerseits
und die Arbeitgeber andererseits gestaltet. IT lockerte die
Arbeitgeberpflichten in Bezug auf die Lehrlingsausbildung und stellte Mittel
bereit, damit Praktika für NEET, die in benachteiligten Gebieten wohnen, und
für Studierende des Tertiärbereichs angeboten werden. SE bietet Arbeitsplätze
zum Einstieg ins Berufsleben für 15- bis 24-Jährige an, die
keine Erfahrung in dem betreffenden Beruf haben, wobei 15-25 % der
Arbeitszeit für unbezahlte allgemeine und berufliche Ausbildungsmaßnahmen in
Anspruch genommen werden können. ES arbeitete einen Vertrag für Praktikums- und
Lehrstellen aus und schuf die Grundlage für die duale Berufsausbildung. CZ
erstellte einen nationalen Katalog der Praktikumsstellen. 2.3 Beschäftigungspolitische Leitlinie 9:
Steigerung der Qualität der Aus- und Weiterbildungssysteme Mehrere Mitgliedstaaten legten besonderes Gewicht auf die
Verbesserung der beruflichen Bildung, um dem
Bedarf des Arbeitsmarkts stärker entgegenzukommen (DK, EE, EL, ES, HU, IE, LV,
PL, SE, SK). Einige Länder schufen die Grundlagen für ein duales
Berufsbildungssystem bzw. überprüften ihre Berufsbildungssysteme in dieser
Hinsicht (EE, EL, ES, HU, SK). In EE gilt gemäß dem neuen Gesetz über
berufsbildende Einrichtungen eine neue Struktur für die beruflichen
Ausbildungsgänge. In EL werden mit dem Gesetz zur Umstrukturierung der
Sekundarstufe die Grundlagen für Veränderungen in der Berufsbildung
geschaffen; dies betrifft z. B. eine Umstrukturierung der Lehrpläne und
eine Verstärkung der Rolle des Arbeitsamts beim Aufbau von Systemen der
Lehrlingsausbildung. SE stärkte seine Lehrlingsausbildung, indem es die an
Arbeitgeber gezahlten Beihilfen für Lehrlingsausbildung erhöhte. In DK wurden
Lehrlingsausbildungszentren an den berufsbildenden Schulen eingeführt, und in IE wurde eine neue Behörde für Aus- und Weiterbildung
(SOLAS) eingerichtet. In CY wurden Berufsbildungseinrichtungen für Studiengänge
nach der Sekundarstufe sowie eine Abendschule für die technische und berufliche
Bildung auf der Sekundarstufe gegründet. Die Mitgliedstaaten haben Qualifikationsrahmen eingeführt, um das
allgemeinbildende Schulwesen, die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die
Hochschulbildung besser miteinander zu verknüpfen und Qualifikationen
länderübergreifend transparenter zu gestalten. Seit Ende
2012 haben fünf weitere Länder (BG, DE, IT, PL, SI) nicht nur einen nationalen
Qualifikationsrahmen entwickelt, sondern diesen auch mit dem Europäischen
Qualifikationsrahmen verknüpft, wodurch sich die Gesamtzahl der Mitgliedstaaten,
die diesen Schritt getan haben, auf 20 erhöhte. CZ, DK, EE, FR, IE, LT begannen
mit der Ausstellung von Abschlusszeugnissen, die ausdrücklich auf eine
EQR-Stufe Bezug nehmen. In zahlreichen Mitgliedstaaten wurden die Systeme der tertiären
Bildung wesentlich verändert. AT, EE, EL, FR, HU, PL, PT
und LV reformieren die Hochschulbildung. In AT sollen dadurch der Anteil der
aktiven Studenten und die Abschlussquote erhöht sowie die Abbrecherzahl
verringert und die durchschnittliche Dauer der Studiengänge verkürzt werden. In EE soll die
Reform die Hochschuleinrichtungen eher dazu veranlassen, das Angebot an
Studienplätzen in den verschiedenen Fächern am Bedarf des Arbeitsmarkts
auszurichten und in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und den einschlägigen
Ministerien festzulegen. In EL wurde das Netz der
Technischen Institute und der Universitäten konsolidiert. PL garantiert den
Universitäten finanzielle Unterstützung für die Umsetzung innovativer Lehrpläne
in strategisch wichtigen Bereichen, und in LV wurden mehrere Reformvorschläge
zur Steigerung der Qualität und der Wettbewerbsfähigkeit im Hochschulwesen
vorgelegt. Die wichtigsten Ziele der jüngsten Reform in FR bestehen in
Zugangserleichterungen für Bachelor-Abschlüsse in der beruflichen und technischen
Bildung, in einer Verringerung der Abbrecherzahlen auf der Bachelorstufe, in
der Betonung der praktischen Erfahrung in den Lehrplänen, in einer Reform der
Lehrerausbildung und in der strategisch ausgerichteten Förderung digitaler
Lernformen. In mehreren Mitgliedstaaten wurde das System der Beihilfen und/oder
Studiengebühren geändert (DE, DK, EE, FR, HU, PL). Etliche Mitgliedstaaten ergriffen Maßnahmen zur Verbesserung ihres
Primar- und Sekundarschulsystems (AT, BE, BG, CZ, DK, EE, EL, ES,
FR, LU, MT, NL, PL, PT, SE, SK). Einige leiteten umfassendere Reformen ein,
während sich andere auf die Qualität des Unterrichts und der Lehrpläne oder auf
Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss
konzentrierten. In
EE stellt das vor kurzem angenommene Gesetz für Hauptschulen und Schulen der
Sekundarstufe II die Verantwortung der Gebietskörperschaften bei der
Organisation der allgemeinbildenden Schulen klar; mit dem Gesetz soll auch das
Netz der Schulen für die Sekundarstufe II verbessert werden. In MT wurde das allgemeine Bildungswesen durch die
Einführung der neuen Rahmenrichtlinie für Lehrpläne weiter gestärkt. DK
verabschiedete eine Reform des Primar- und Sekundarschulwesens, die im
Schuljahr 2014-2015 umgesetzt werden soll; dabei sind mehr Unterrichtsstunden
für Kernfächer (z. B. Dänisch, Mathematik und Englisch) sowie eine
stärkere Betonung praktischer Ausbildung vorgesehen. In LU soll die
Reform der Sekundarschulen nach der endgültigen Annahme zu einem stärker
kompetenzorientierten, dynamischeren und flexibleren System führen. CZ und SK führten im Zusammenhang mit Schulinspektionen und
der Leistungsfähigkeit von Schulen neue Maßnahmen ein. In PT wird ein
umfassendes Überwachungsinstrument zur Evaluierung der Ergebnisse und
Auswirkungen von Bildungspolitik entwickelt. Um die Leistungsfähigkeit von
Schulen und Lehrern zu verbessern, wird in PL ab 2014 die „Lehrercharta“
geändert: Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Urlaub und lang andauernder
Krankheit wird gekürzt und besonderes Gewicht auf die Ausrichtung der
Weiterbildungsressourcen am unmittelbaren Bedarf der Schulen gelegt. Außerdem
senkte PL das offizielle Schuleintrittsalter von sieben auf sechs Jahre; von
2014 an ist der Schulbesuch ab dem Alter von sechs Jahren verpflichtend. BG und MT führten Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der
Schulabgänger ohne berufs- oder studienqualifizierenden Abschluss ein, während
sich AT darauf konzentrierte, durch die Bekämpfung des unentschuldigten
Fernbleibens vom Unterricht letztlich die schulischen Leistungen, insbesondere
bei benachteiligten Jugendlichen, zu verbessern. Zur schnelleren Einbindung
Geringqualifizierter in den Arbeitsmarkt wurden in Schweden dreimonatige
Motivationskurse eingeführt, die solche Personen zum Lernen anregen sollen; die
Kurse werden von den schwedischen „Volkshochschulen“ erteilt. 2.4
Beschäftigungspolitische Leitlinie 10: Förderung der sozialen
Eingliederung und Armutsbekämpfung Während einige
Mitgliedstaaten die Leistungen zur Bekämpfung der Kinderarmut erhöht haben, haben andere den Zugang zu Leistungen beschränkt oder diese
reduziert. Angesichts wachsender Besorgnis über die Auswirkungen der
sich ausbreitenden Kinderarmut wurden in einigen
Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut verstärkt; so wurde in
BE ein umfassender nationaler Aktionsplan verabschiedet. In EE wurde die Reform
der bedarfsorientierten Familienbeihilfe teilweise mit Wirkung ab
Juli 2013 umgesetzt; die Erhöhung der Beihilfen ist ab 2015 vorgesehen. Um
ärmere Familien zu unterstützen, wurden in LV der monatliche Mindestbetrag für
Erziehungsleistungen, die Kinderbetreuungsbeihilfe und die Zuschläge zur
Kinderbetreuungsbeihilfe bei Mehrlingsgeburten erhöht, und zwar auch für Eltern
ohne Sozialversicherung, und der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer wurde
angehoben. Jüngst zu beobachtende Tendenzen, die Leistungen verstärkt an
Bedingungen zu knüpfen oder zu kürzen, setzten sich ebenfalls fort; dies gilt
beispielsweise für Länder, die den Kreis der Anspruchsberechtigten einengen
oder die Höhe der Einkommensstützung einfrieren oder senken (EL, ES, SI, UK).
Dies hat dazu geführt, dass der stabilisierende Effekt von Sozialausgaben auf
die Einkommen der privaten Haushalte schwächer wird. Ähnlich
durchwachsen sind die Signale beim Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung
und Erziehung. Einige Mitgliedstaaten (DE, FR, HU, LV, PL, UK)
starteten im Rahmen ihrer Strategien zur Verbesserung
der Chancen von Kindern Initiativen, damit mehr Kinder in den Genuss
frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) kommen. DE führte das Recht auf Betreuung für Kinder unter drei
Jahren ein, in FR soll durch ein geeignetes pädagogisches Konzept die
Beteiligungsquote der Zwei- bis Dreijährigen steigen, und in PL ist eine
Ausweitung des Verzeichnisses der Unternehmen geplant, die für die Kosten der
Einrichtung und des Betriebs von Betreuungseinrichtungen Mittel aus dem
Staatshaushalt beantragen können. Ferner verabschiedete PL im Juli 2013
eine neue Verordnung, nach der ab September 2015 jedes vierjährige Kind Anspruch
auf Vorschulerziehung hat und ab September 2017 jedem dreijährigen Kind
ein Platz in der Vorschulerziehung garantiert wird. Andere Länder (HR,
LV, UK) ergriffen Maßnahmen, um FBBE-Leistungen erschwinglicher zu machen. In
LV kofinanzieren die Kommunen nun die Kosten für die
Einschreibung von Kindern im Alter von einem bis vier Jahren in privaten
Einrichtungen, wenn für öffentliche Einrichtungen eine Warteliste besteht. HR
führte ein Gesetz über Kindermädchen ein, um den Zugang zu Kinderbetreuung zu erleichtern.
Darüber hinaus ergriffen verschiedene Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Stärkung
des Kinderschutzes in ihrem System der sozialen Sicherung (DK, ES, FI, PL, SE).
Das
Neuaustarieren von Erwerbstätigkeit und Ruhestand ist ein Schlüsselaspekt der
Renteninitiativen, da fast überall das Renteneintrittsalter erhöht und die
Geschlechter gleichgestellt werden. Angesichts der
demografischen Herausforderungen, mit denen die Rentensysteme konfrontiert
sind, wird in den Mitgliedstaaten zunehmend die Notwendigkeit erkannt, zum
Ausgleich für den Anstieg der Lebenserwartung die Lebensarbeitszeit zu
verlängern. Im Laufe des vergangenen Jahres verabschiedeten oder beschleunigten
verschiedene Mitgliedstaaten eine Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen
und/oder Männer. Insgesamt haben nunmehr 23 von 28 Mitgliedstaaten
Rechtsvorschriften über aktuelle oder künftige Anhebungen des
Renteneintrittsalters verabschiedet. In vielen Fällen geht diese Anhebung mit
einer (schrittweisen) Angleichung des Renteneintrittsalters für Männer und
Frauen einher (CZ, EE, EL, HR, IT, LT, MT, PL, SI, SK, UK). Es sind jedoch
weitere Anstrengungen erforderlich, um die anderen Hauptursachen des
Rentengefälles zwischen Frauen und Männern, insbesondere Unterbrechungen der
Berufstätigkeit und geringe Erwerbsintensität, in den Griff zu bekommen. Weitere Länder
gehen zur Bindung des Renteneintrittsalters an den Anstieg der Lebenserwartung
über – ein entscheidender Schritt. Nachdem sie zunächst das
Renteneintrittsalter anhoben, um dem zuvor beobachteten Anstieg der
Lebenserwartung Rechnung zu tragen, haben sich mehr und mehr Länder zur
Einführung einer ausdrücklichen Verknüpfung zwischen dem Renteneintrittsalter
und künftigen Erhöhungen der Lebenserwartung entschlossen (CY, DK, EL, IT, NL,
SK). Mehrere Mitgliedstaaten stehen dieser Idee jedoch sehr reserviert
gegenüber. Einige argumentieren, dass sie zunächst die derzeitige Lücke
zwischen dem faktischen und dem offiziellen Renteneintrittsalter schließen
müssten. Andere halten das Konzept, nach dem das Renteneintrittsalter
automatisch mit der steigenden Lebenserwartung angehoben wird, für allzu
neuartig. Um das
frühzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben einzudämmen, haben die meisten
Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Beschränkung von Vorruhestandsregelungen
ergriffen.
Die wichtigsten Reformen in diesem Zusammenhang betreffen strengere
Anspruchsvoraussetzungen für vorgezogenes Altersruhegeld (Mindestalter,
Beitragszeiten und Höhe der Leistungen), erhöhte Abzüge für
Vorruhestandsregelungen und eine stärkere Betonung von Aktivierungsmaßnahmen.
Insbesondere beschränken viele Länder den Zugang zu häufig genutzten
Vorruhestandsregelungen wie verlängerte Leistungen bei Arbeitslosigkeit
(z. B. Spanien) oder Leistungen bei Invalidität (z. B. AT, BE, DK).
In einigen Mitgliedstaaten (AT, BE, BG, HR, LU, MT, RO, SI) bestehen jedoch
weiterhin Möglichkeiten des frühzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben, die
tendenziell die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Altersversorgung
beeinträchtigen und Beschäftigung und Wirtschaftswachstum verringern. Viele
Mitgliedstaaten eröffnen nun Möglichkeiten zur Verlängerung der
Lebensarbeitszeit und zur Erhöhung der Rentenanwartschaften durch einen
Aufschub des Ruhestands. 2012 schafften BG und das UK die Bestimmungen
zum offiziell geltenden Rentenalter ab. In FR wurde die Altersgrenze, ab der
private Arbeitgeber Beschäftigte auch ohne deren Zustimmung in den Ruhestand
versetzen können, von 65 auf 70 Jahre angehoben. In vielen
Rentensystemen sind Anreize vorgesehen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu
arbeiten (ES), z. B. höhere Ansparquoten oder eine Sondervergütung bei
aufgeschobenem Renteneintritt (FI und FR). Weitere Länder lockern die
Vorschriften hinsichtlich eines gleichzeitigen Bezuges von Rentenleistungen und
Arbeitseinkünften ((BE, ES, NL und SI). Hervorzuheben ist, dass einige Länder
Rentenreformen zunehmend mit sowohl den Arbeitsplatz als auch den Arbeitsmarkt
betreffenden Maßnahmen für aktives Altern flankieren (z. B. BE, FR, SI,
SK). Die Anstrengungen in diesem Bereich sind jedoch nach wie vor zu begrenzt
und zu wenig koordiniert. Um die Rentenreformen erfolgreich durchzuführen,
müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Befähigung und Motivierung von Frauen
und Männern zu einer längeren Lebensarbeitszeit deutlich ausweiten und
verstärken. Unter dem Druck
knapper Budgets überprüfen die Länder die Gesundheitsausgaben, suchen nach
Möglichkeiten, das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu verbessern, und führen bessere
Instrumente zur Kostendämmung ein. Mehrere Mitgliedstaaten haben Strukturreformen ihres
Gesundheitssystems durchgeführt oder eingeleitet (AT, BG, CY, EL, ES,
FI, HR, HU, LT, UK). In BG wird gerade ein neues Preisfestsetzungsmodell für
Krankenhausleistungen eingeführt, das auf leistungsorientierten
Diagnosefallgruppen basiert. Das neue Gesetz über das Gesundheitswesen („Health
and Social Care Act“) wird den staatlichen Gesundheitsdienst im UK (England)
stark verändern und sich auch darauf auswirken, wer über die Beauftragung mit
Dienstleistungen und die Art und Weise der Mittelverwendung entscheidet.
Etliche Mitgliedstaaten führten Maßnahmen zur Eindämmung des Anstiegs der
Gesundheitsausgaben ein oder planen solche (AT, BE, CY, DE, EL, ES, FR, HR, HU,
IE, NL, PT). AT, BE und FR legten dabei den Schwerpunkt auf die Kappung des
Anstiegs der Gesundheitsausgaben insgesamt. In PT wurden neue Vorschriften für
die Preisfestsetzung bei Generika und für die Verschreibung internationaler
Freinamen (INN) eingeführt, was die Verwendung generischer Arzneimittel und der
kostengünstigsten verfügbaren Erzeugnisse fördert. Zahlreiche Maßnahmen wurden
zur Verbesserung der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen ergriffen;
viele dieser Maßnahmen dienten der Weiterentwicklung elektronischer
Gesundheitsdienste (AT, BE, BG, DK, ES, HU, LT, LV, MT, PL, PT, SE, SI, SK,
UK). In ES wird ein neuer Rechtsrahmen zur Festlegung von Modellen des
Krankenhausmanagements eingeführt, die für alle Zentren des nationalen
Gesundheitssystems gelten. In Österreich wurde ein Gesetz zur elektronischen
Erfassung von Verwaltungsabläufen im Gesundheitssystem verabschiedet, dass den
Informationsfluss zwischen Leistungserbringern und Sozialversicherungsträgern
erleichtern soll. Angesichts der bedeutenden Herausforderung, die das
Gesundheitswesen für sie darstellt, haben einige Mitgliedstaaten ihre
Anstrengungen verstärkt; wie effektiv diese Anstrengungen sind, ist allerdings
noch nicht abzusehen. Es muss weiter
nach neuen Wegen zur Bekämpfung der Personalknappheit gesucht werden, und die
Sicherung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für alle erfordert zusätzliche
Maßnahmen. Einige
Mitgliedstaaten investieren beträchtlich in das Gesundheitspersonal (BG, DE,
HU, MT, PL, SK). Ungarn erhöhte die Gehälter von 90 000 Fachkräften
des Gesundheitswesens. In DE soll der Mangel an Fachkräften des
Gesundheitswesens in ländlichen Gebieten in Angriff genommen werden. Für
mehrere Mitgliedstaaten ist die Erleichterung des Zugangs zu
Gesundheitsdienstleistungen nach wie vor eine Priorität (DK, EL, FI, FR, LU,
LV). In LU wurde eine direkte Leistungsabrechnung für Versicherte eingeführt,
die vom zuständigen Sozialamt offiziell als sozial schwache Patienten anerkannt
wurden. In EL wird vorübergehend ein Gutscheinsystem für
Gesundheitsdienstleistungen eingerichtet, das nicht versicherten Bürgern den
Zugang zur medizinischen Grundversorgung sichern soll. Während
Langzeitpflegeleistungen häufig von Haushaltsengpässen betroffen sind,
unternehmen die Mitgliedstaaten auch Schritte zur Gewährleistung einer besseren
Organisation solcher sozialen Dienste. Einige
Mitgliedstaaten (BG, SI) verabschiedeten auf einem integrierten Ansatz
aufbauende nationale Strategien zur Förderung der Erbringung hochwertiger
sozialer Dienstleistungen einschließlich der Langzeitpflege. In SI sind im
nationalen Sozialschutzprogramm (2013-20) qualitative und quantitative Ziele
zur Entwicklung von Systemen der sozialen Sicherung im Allgemeinen und von
Sozialdienstleistungen im Besonderen festgelegt. In FI wurde eine Reform des
Langzeitpflegesystems verabschiedet, die die Rolle von
Rehabilitationsleistungen stärkt und der häuslichen eindeutig Vorrang vor der
stationären Pflege einräumt. In mehreren Mitgliedstaaten bleiben die mangelhaft
entwickelten formalen Bestimmungen zur Langzeitpflege ein wichtiges Hindernis
für die Beschäftigung von Frauen und für das Wirtschaftswachstum und bieten
auch keinen Schutz vor Altersabhängigkeit. Verstärkte
Bemühungen zur Eindämmung oder Verringerung der Armut im Erwachsenenalter gehen
mit tiefgreifenden Reformen der Sozialhilfesysteme einher. In etlichen Mitgliedstaaten werden im Rahmen von Maßnahmen zur
verbesserten Bekämpfung der Armut im Erwachsenenalter Aktivierungsmaßnahmen
eingeführt oder verstärkt (siehe den Abschnitt über Erwerbsbeteiligung).
Sozialhilfereformen sind in einer Reihe von Mitgliedstaaten geplant oder in
Angriff genommen (LT, CY, DK, EL, HR, IT, PL und RO). 2012 wurde in LT eine
Reform der Sozialhilfegeldleistungen eingeleitet, um Anreize zur
Erwerbstätigkeit zu verstärken, die Sozialhilfe enger mit Aktivierungsmaßnahmen
zu verknüpfen sowie die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Arbeitsämtern und
den Kommunalverwaltungen besser auszurichten und zu intensivieren. In IT wird
eine Reform des wichtigsten Bedürftigkeitsprüfungsmechanismus durchgeführt. Die
neue Bestimmung soll die Zielgenauigkeit des Instruments erhöhen und eine
gerechtere Verteilung von Steuererleichterungen und Sozialleistungen
gewährleisten. Darüber hinaus führte IT in einem Pilotprojekt eine „neue social
card“ ein, die ein Mindesteinkommenssystem darstellt und später mit
Aktivierungsmaßnahmen verknüpft werden soll. In CY wird im Rahmen der
Sozialhilfereform auch die Einführung eines Systems des garantierten
Mindesteinkommens geplant, das das bestehende System staatlicher Unterstützung
einmal ersetzen soll). EL plant ein Pilotprogramm zur Einführung eines
Mindesteinkommenssystems. Einige Mitgliedstaaten (BE, EE, ES, HU, MT, UK) haben
Schritte zur Verwaltungsvereinfachung unternommen. Trotz der genannten
Anstrengungen bleibt auf der Ebene der Mitgliedstaaten noch viel zu tun, damit
die richtige Mischung von adäquater Einkommensstützung, inklusiven
Arbeitsmärkten und dem Zugang zu Dienstleistungen erreicht wird. Einige
Mitgliedstaaten führten spezielle Inklusionsprogramme für besonders
benachteiligte Personen sowie für von Obdachlosigkeit und Ausgrenzung vom
Wohnungsmarkt Betroffene ein. Zahlreiche
Mitgliedstaaten haben ihre National Roma Integration Strategies (nationale
Strategie zur Eingliederung der Roma) oder ihre konkreten integrierten
politischen Maßnahmen in diesem Bereich überdacht oder entwickelt, insbesondere
in dem Bestreben, einen Dialog zu organisieren (AT, BE, BG, CZ, DK, EE, EL, ES,
FI, FR, HU, IE, IT, LV, NL, RO, SE, SI, UK). Um wirksam gegen die
Obdachlosigkeit vorzugehen, leitete LU eine integrierte, nicht
kriminalisierende, an der Wohnraumbeschaffung orientierte Strategie gegen
Obdachlosigkeit ein, deren Schwerpunkt auf Vorbeugung und Verringerung
(langfristiger) Obdachlosigkeit sowie auf der Verbesserung des Zugangs zu
Wohnraum und hochwertigen sozialen Dienstleistungen für Obdachlose liegt.
Mehrere Mitgliedstaaten (ES, FR, SK) haben Maßnahmen für mehr erschwinglichen
Wohnraum im Rahmen von Sozial- und Mietwohnungen für einkommensschwache
Haushalte eingeführt oder bekämpfen die Segregation (HU). In den NL wurden
Mieterhöhungen im sozialen Wohnungsbau an das Einkommen gekoppelt, und in BE
können Personen, die schon lange auf einer Warteliste für eine Sozialwohnung
stehen, Mietzuschüsse erhalten. 3. SCOREBOARD BESCHÄFTIGUNGS- UND SOZIALPOLITISCHER
SCHLÜSSELINDIKATOREN In
der Mitteilung „Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und
Währungsunion“[25] schlug
die Kommission ein Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer
Schlüsselindikatoren vor, das im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts
verwendet werden soll. Das Scoreboard besteht aus fünf Schlüsselindikatoren:
der Arbeitslosenquote (Altersgruppe 15-74 Jahre); dem Anteil der NEET (der
jungen Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind) in Verbindung mit
der Jugendarbeitslosenquote (Altersgruppe 15-24 Jahre); dem verfügbaren
Bruttorealeinkommen der Haushalte; der Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung
(Altersgruppe 15-64 Jahre) und den Einkommensungleichheiten (Quote
S80/S20). Das Scoreboard verstärkt die Außenwirkung und erleichtert die
Ermittlung wichtiger Beschäftigungstrends und sozialer Entwicklungen[26], die das gute Funktionieren der WWU
beeinträchtigen könnten und möglicherweise eine genauere Überwachung im Rahmen
des Europäischen Semesters erfordern[27]. Der
Europäische Rat kam im Oktober 2013 zu dem Schluss, dass die Verwendung
eines Fortschrittsanzeigers für Beschäftigung und soziale Entwicklungen im
gemeinsamen Beschäftigungsbericht und von Beschäftigungs- und Sozialindikatoren
– im Anschluss an die einschlägigen Arbeiten der zuständigen Ausschüsse im
Hinblick auf eine vom Europäischen Rat zu bestätigende Beschlussfassung des
Rates im Dezember – im Sinne der Vorschläge der Kommission weiterverfolgt
werden sollten, damit diese neuen Instrumente bereits für das Europäische
Semester 2014 genutzt werden können.[28] Bei
einem wirtschaftlichen Schock können Beschäftigungskrisen und soziale Probleme
in der Währungsunion entstehen, wenn keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen
werden und es dadurch zu anhaltenden Disparitäten und einer Verschlechterung
der wirtschaftlichen Fundamentaldaten der Europäischen Union insgesamt kommt.
Gravierende Probleme im Beschäftigungs- und Sozialbereich greifen vor allem
über den Handel im Binnenmarkt und über Verluste an Humankapital, die zu einer
Verschlechterung der langfristigen internationalen
Wettbewerbsfähigkeitsbedingungen führen, auf andere Mitgliedstaaten über. Daher
liegt es im Interesse aller Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Problemen im
Beschäftigungs- und Sozialbereich rechtzeitig und effektiv begegnet wird.[29] Die Analyse in diesem
Abschnitt stützt sich auf die in der obengenannten Mitteilung eingeführten fünf
Schlüsselindikatoren.[30] Das
Scoreboard sollte nicht mechanisch interpretiert werden; eine detailliertere
Auswertung sollte sich auf bestehende Instrumente (den Anzeiger für die
Leistungen im Beschäftigungsbereich, den Anzeiger für die Leistungsfähigkeit
des Sozialschutzes, den Gemeinsamen Bewertungsrahmen und vereinbarte Datensätze
wie die Europäische Arbeitskräfteerhebung und die Gemeinschaftsstatistik über
Einkommen und Lebensbedingungen) stützen.[31]
Die mit diesem neuen
Scoreboard hervorgehobenen Divergenzen und die Art und Weise, wie negative
Entwicklungen und besorgniserregende Situationen im Beschäftigungs- und Sozialbereich
zu bekämpfen sind, werden während des Europäischen Semesters 2014 im Zuge
einer sogar noch detaillierteren Anwendung zusätzlicher Indikatoren, auch im
Rahmen der multilateralen Überwachung und bei der Erstellung der
länderspezifischen Empfehlungen, weiter analysiert. In den nachfolgenden
Unterabschnitten wird ein Überblick über die jüngsten innerhalb der
Europäischen Union divergierenden sozioökonomischen Trends gegeben und die
auffälligsten Entwicklungen in den einzelnen Ländern bezogen auf die fünf
Indikatoren benannt. Schließlich bieten die Tabellen im Anhang einen Überblick
über die auf die einzelnen Indikatoren bezogene Situation in allen
EU-Mitgliedstaaten sowie einen Überblick über die wichtigsten im Anzeiger für
die Leistungen im Beschäftigungsbereich aufgeführten Hauptprobleme im
Beschäftigungsbereich und die nach dem Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des
Sozialschutzes zu beobachtenden sozialen Entwicklungen. Wichtige potenziell
besorgniserregende Entwicklungen und Situationen im Beschäftigungs- und
Sozialbereich, die EU-weit zu Divergenzen führen, weiter analysiert werden
müssen und möglicherweise einer energischeren politischen Reaktion bedürfen,
könnten anhand von drei Faktoren ermittelt werden: ·
der
Veränderung des Indikators in einem bestimmten Jahr gegenüber früheren
Zeiträumen (historischer Trend) für jeden einzelnen Mitgliedstaat; ·
der
Abweichung von den Durchschnittswerten für die EU und den Euroraum im selben
Jahr (was eine Momentaufnahme der bestehenden Disparitäten im Beschäftigungs-
und Sozialbereich bietet) für jeden einzelnen Mitgliedstaat; ·
der
Veränderung des Indikators binnen zwei aufeinanderfolgenden Jahren in jedem
einzelnen Mitgliedstaat im Verhältnis zur Veränderung auf EU- und
Euroraum-Ebene (was einen Hinweis auf die Entwicklung der sozioökonomischen
Konvergenz bzw. Divergenz gibt). 3.1.
Arbeitslosenquote – Veränderung und Stand Die Kluft
zwischen den Arbeitslosenquoten der Länder „im Norden und im Kern“ des
Euro-Währungsgebiets und denen der Ländern „im Süden und an der Peripherie“ des
Euro-Währungsgebiets[32]
ist seit 2008 erschreckend schnell gewachsen; sie beträgt inzwischen
10,2 Prozentpunkte gegenüber einem Unterschied von 1,7 Prozentpunkten
zwischen den Ländern im Norden und an der Peripherie der EU, deren Währung nicht
der Euro ist.
Mitte der 2000er Jahre trug die Währungsunion indirekt zu einer Konvergenz der
Arbeitslosenquoten in ihren Mitgliedstaaten bei; dies war insbesondere auf die
nach der Einführung des Euro zu beobachtende Nachfragesteigerung in Verbindung
mit den beträchtlichen Kapitalzuflüssen in die „Peripherieländer“
zurückzuführen. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise kam es jedoch zu einer
Divergenz der Arbeitslosenquoten in weit größerem Ausmaß; dies hat zum Teil mit
der zögerlichen Rückführung der Fremdfinanzierung und den ungewissen Aussichten
auf eine wirtschaftliche Erholung der „Peripherieländer“ zu tun, die sich auch
in hohen Kreditkosten innerhalb dieser Länder niederschlugen. Schaubild I:
Arbeitslosenquoten (Altersgruppe 15-74 Jahre) nach Gruppen von Ländern
innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2000 Quelle:
Eurostat (AKE) und Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnittswerte Wie sich aus den
Tabellenwerten im Anhang ergibt, ist die Arbeitslosigkeit in fünf
Mitgliedstaaten (HR, CY, EL, PT und ES) besonders besorgniserregend. In diesen
Ländern liegt die Arbeitslosenquote weit über dem Durchschnitt für die EU und
den Euroraum. Auch hat die Arbeitslosigkeit dort relativ rasch zugenommen, wenn
man sie mit den historischen Trends und der Situation in den anderen
Mitgliedstaaten vergleicht (d. h. die Divergenz betrachtet). Bei
unterschiedlicher Ausgangslage verzeichnen IT, die NL und SI
Arbeitslosenquoten, die zwar der Höhe nach nicht extrem sind, sich aber in den
letzten Jahren bedeutend erhöht haben. 3.2.
Jugendarbeitslosenquote und NEET-Quote (NEET-Jugendliche: junge Menschen, die
weder in Arbeit noch in Ausbildung sind) – Veränderung und Stand Im Süden und an der
Peripherie des Euro-Währungsgebiets stieg die Jugendarbeitslosigkeit ab 2008
erheblich und erreichte 2012 eine Quote von mehr als 40 %. Demgegenüber
blieben diese Quoten im Norden/Kern des Euroraums mehr oder weniger konstant,
so dass sich 2012 die Kluft zwischen den beiden Gruppen von Mitgliedstaaten auf
mehr als 25 Prozentpunkte vergrößert hatte. In den übrigen Mitgliedstaaten
verlief die Entwicklung ebenfalls negativ, allerdings nicht so sehr wie im
Süden und an der Peripherie. Die durchschnittliche Quote der Personen aus der
Altersgruppe 15-24 Jahre, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind,
erreichte im Süden und an der Peripherie des Euro-Währungsgebiets 19 %
gegenüber 9,2 % im Norden/Kern; die Kluft zwischen diesen beiden
Ländergruppen verbreitert sich weiter und folgt einem Muster, das dem der
Arbeitslosigkeitstrends ähnelt. Die Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit
von Jugendlichen geben Anlass zu besonderer Besorgnis, da sie im Hinblick auf
die künftige Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität der betreffenden
Personen „bleibende Schäden“ hinterlassen. Die derzeitige Divergenz bei der
Jugendarbeitslosen- und der NEET-Quote droht auf längere Sicht eine noch
einschneidendere Divergenz in den sozioökonomischen Fundamentaldaten innerhalb
der Währungsunion und der EU zu befördern. Schaubild IIa: Jugendarbeitslosenquoten (Altersgruppe
15-24 Jahre) nach Gruppen von Ländern innerhalb bzw. außerhalb des
Euroraums, seit 2007 Quelle:
Eurostat, Aus- und Weiterbildungsstatistiken sowie Berechnungen der
GD EMPL; gewogene Durchschnitte Schaubild IIb: NEET-Quoten (Altersgruppe 15-24 Jahre)
nach Gruppen von Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2007 Quelle:
Eurostat, Aus- und Weiterbildungsstatistiken sowie Berechnungen der
GD EMPL; gewogene Durchschnitte Betrachtet man die Zahlen aus dem Scoreboard (siehe Tabellen
im Anhang), ist die Lage in mehreren Mitgliedstaaten alarmierend. Was die
Jugendarbeitslosigkeit betrifft, so sind sowohl der Stand als auch der Trend in
CY, EL, ES, IT, PT und HR besorgniserregend. In SI und, in geringerem Ausmaß,
auch in BE gibt der Trend mehr als der Stand Anlass zur Besorgnis, während für
SK das Gegenteil zutrifft (hohe Jugendarbeitslosenquote). Bei den NEET-Quoten
geben sowohl der Stand als auch der Trend in EL und IT Anlass zur Besorgnis. In
BG, IE und ES fällt besonders der Stand auf, während dies bei CY, LU, HU, PT
und SI für den jüngsten Trend gilt. 3.3.
Reale Änderung beim verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte Während der Krise stiegen die Einkommen
der privaten Haushalte (gemessen an der Wachstumsrate des realen verfügbaren
Bruttoeinkommens der Haushalte) im Norden und im Kern des Euro-Währungsgebiets
weiter an, wenn auch in geringerem Tempo (mit Ausnahme des Jahres 2010),
während diese Einkommen in den Peripherieländern nach 2009 real stagnierten
oder zurückgingen. Die Einkommen der Haushalte hatten in erster Linie unter dem
Rückgang der Markteinkommen und der Schwächung der automatischen Stabilisatoren
im Zeitverlauf zu leiden. Darüber hinaus wirkte sich die restriktive
Finanzpolitik – wie sie schwerpunktmäßig in den im Süden/an der Peripherie
gelegenen Ländern, deren Währung der Euro ist, betrieben wurde – nachteilig auf
die Beschäftigung aus, und Änderungen der Steuer- und Leistungssysteme sowie
Kürzungen der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst ließen die Realeinkommen
der privaten Haushalte erheblich schrumpfen. Dies kann zu der zunehmenden
Divergenz innerhalb des Euro-Währungsgebiets beigetragen haben. Schaubild III:
Reale Änderung beim verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte nach Gruppen von
Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2002 Quelle:
Eurostat, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Berechnungen der
GD EMPL; gewogene Durchschnittswerte Bei der Entwicklung des
realen verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte besteht sowohl eine
breite Streuung als auch eine wachsende Divergenz zwischen den Mitgliedstaaten.
Betrachtet man die Daten von 2012, so haben nicht weniger als
11 Mitgliedstaaten eine ausgesprochen negative Entwicklung beim
verfügbaren Bruttoeinkommen der Haushalte verzeichnet: In EL betrug die Abnahme
im Jahresvergleich nahezu 10 %, in CY waren es mehr als 8 %. Die
Rückgänge in IT, HU, NL, PT, RO (Daten für 2011), SI und ES bewegen sich
zwischen 3 % und 5 %, während DK und SK eine Abnahme von rund
1 % - 2 % registrierten. Derartige Rückgänge im Jahresvergleich sind
insbesondere deshalb bemerkenswert, weil über viele Jahrzehnte hinweg das reale
verfügbare Bruttoeinkommen der privaten Haushalte in ganz Europa zwar mäßig,
aber stetig wuchs; Grund hierfür waren das Wirtschaftswachstum oder im Fall von
Konjunktureinbrüchen eine kurzfristige automatische Stabilisierung, weshalb ein
Rückgang im Jahresvergleich eher die Ausnahme darstellte. 3.4
Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter – Veränderung
und Stand Die
Armutsgefährdungsquote ist in vielen Mitgliedstaaten im Steigen begriffen. Ihre
Werte haben sich seit 2008 im Süden und an der Peripherie der EU sowohl
innerhalb des Euroraums als auch in den Ländern, deren Währung nicht der Euro
ist, erhöht. Diese Steigerung wurde bei ohnehin bereits hohen Ständen des
Armutsrisikos verzeichnet. Seit 2009 haben die Armutsgefährdungsquoten auch in
den Mitgliedstaaten im Norden und im Kern des Euro-Währungsgebiets zugenommen,
allerdings von einem deutlich niedrigeren Niveau ausgehend. Die lange Phase
negativen Wirtschaftswachstums bzw. eines Wachstums nahe null, die steigende
Langzeitarbeitslosigkeit und die sich im Laufe der Zeit abschwächenden
automatischen Stabilisatoren haben sich mittlerweile auch in diesen Ländern auf
das Armutsrisiko ausgewirkt. Schaubild IV:
Armutsgefährdungsquoten (Altersgruppe 15-64 Jahre) nach Gruppen von
Ländern innerhalb bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2004[33] Quelle:
Eurostat, EU-SILC und Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnittswerte
– Jahresangaben beziehen sich auf das Einkommensjahr Zu
den Mitgliedstaaten, in denen von 2010 auf 2011 die Armutsgefährdungsquote
tendenziell gestiegen ist, gehören BG, EE, ES, FR, IT, HU, RO und SK. EL, LV
und LT weisen im Vergleich zum WWU-Durchschnitt jeweils ein sehr hohes Niveau
der Armutsgefährdung auf, ohne dass sich die entsprechenden Trends in dieser
Zeit wesentlich erhöht haben. Die Entwicklung in ES und RO ist besonders
beunruhigend, da beide Länder sowohl einen hohen Stand der Armut als auch einen
Trend bedeutender Armutszuwächse in einem kurzen Zeitraum verzeichnen. 3.5.
Einkommensungleichheiten (Quote S80/S20) – Veränderung und Stand[34] Die
Einkommensungleichheit nimmt zu, sowohl im Ländervergleich als auch innerhalb
der einzelnen Mitgliedstaaten, und dies besonders im Süden und an der
Peripherie der EU. Dabei handelt es sich auch um die Mitgliedstaaten, in denen
die Arbeitslosigkeit am stärksten gestiegen ist. In vielen Ländern haben sich
durch die Krise die langfristigen Trends einer Polarisierung in der
Lohnentwicklung und der Segmentierung des Arbeitsmarkts verschärft; zusammen
mit den nunmehr weniger auf einen Umverteilungseffekt abzielenden Steuer- und
Leistungssystemen hat dies die Zunahme der Ungleichheiten befördert. Hohe
Arbeitslosigkeit (wobei die kräftigsten Steigerungen am unteren Ende des
Arbeitsmarkts zu beobachten waren) und in einigen Fällen die Auswirkungen der
Haushaltskonsolidierung[35] sind
eine weitere Erklärung für die erhebliche Zunahme der Ungleichheiten in den am
meisten von der Beschäftigungskrise betroffenen Ländern. Schaubild V:
Einkommensungleichheiten (Quote S80/S20) nach Gruppen von Ländern innerhalb
bzw. außerhalb des Euroraums, seit 2005 Quelle:
Eurostat, EU-SILC und Berechnungen der GD EMPL; gewogene Durchschnittswerte
– Jahresangaben beziehen sich auf das Einkommensjahr Die anhand der Quote
S80/S20 gemessenen Einkommensungleichheiten über alle Mitgliedstaaten hinweg
sind breit gestreut und entwickeln sich weiter auseinander. Betrachtet man die
Daten von 2011, tritt BG unter allen drei Gesichtspunkten hervor: Veränderung
im Jahresvergleich, Abstand zum WWU-Durchschnitt und Veränderung zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Jahren in einem Mitgliedstaat im Verhältnis zur
Veränderung auf der Ebene der EU/des Euroraums. EE, EL, IT und HU stechen
aufgrund der jährlichen Veränderung hervor (Verschlechterung der
Einkommensungleichheitsquote zwischen 0,3 und 0,5 Punkten), RO, LV
und ES aufgrund ihrer Abweichung vom Euroraum-Durchschnitt (Erhöhung der
Einkommensungleichheitsquote um 1,2 Punkte oder mehr). Anhang 1:
Scoreboard beschäftigungs- und sozialpolitischer Schlüsselindikatoren mit den
Durchschnitten von EU und Euroraum als Referenzwerte || Arbeitslosenquote || Jugendarbeitslosigkeit || Reales Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte || Armutsgefährdungsquote || Ungleichheiten - S80/S20 || Jugendarbeitslosenquote || NEET || Veränderung im Jahresvergleich (S1/2012-S1/2013) || Abstand vom EU-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für die EU || Veränderung im Jahresvergleich (S1/2012-S1/2013) || Abstand vom EU-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für die EU || Veränderung im Jahres-vergleich (2011-2012) || Abstand vom EU-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für die EU || Veränderung im Jahresvergleich (2011-2012) || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für die EU || Veränderung im Jahresvergleich (2010-2011) || Abstand vom EU-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für die EU || Veränderung im Jahresvergleich (2010-2011) || Abstand vom EU-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für die EU EU-27 || 0,6 || 0,0 || 0,0 || 0,6 || 0,0 || 0,0 || 0,3 || 0,0 || 0,0 || -0,9 || 0,0 || 0,8 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 || 0,0 ER-17 || 0,9 || 1,2 || 0,4 || 1,4 || 0,6 || 0,7 || 0,6 || 0,0 || 0,3 || -1,7 || -0,7 || 1,0 || 0,2 || 0,2 || 0,1 || 0,0 || 0,1 BE || 1,0 || -2,5 || 0,4 || 3,3 || 0,0 || 2,6 || 0,5 || -0,9 || 0,2 || -0,4 || 0,5 || 0,8 || -3,1 || 0,0 || 0,0 || -1,1 || 0,0 BG || 0,8 || 2,0 || 0,2 || -0,1 || 5,1 || -0,8 || -0,3 || 8,3 || -0,6 || : || : || 2,2 || 2,2 || 1,4 || 0,6 || 1,5 || 0,6 CZ || 0,3 || -3,8 || -0,4 || -0,6 || -4,4 || -1,3 || 0,6 || -4,3 || 0,3 || 0,3 || 1,2 || 1,0 || -6,9 || 0,2 || 0,0 || -1,5 || 0,0 DK || -0,8 || -4,0 || -1,4 || -2,3 || -10,9 || -3,0 || 0,3 || -6,6 || 0,0 || -0,9 || 0,0 || 0,2 || -2,9 || -0,6 || 0,0 || -0,6 || 0,0 DE || -0,2 || -5,6 || -0,8 || -0,3 || -15,5 || -0,9 || 0,2 || -5,5 || -0,1 || 0,7 || 1,6 || 0,8 || 0,4 || 0,0 || 0,0 || -0,5 || 0,0 EE || -1,7 || -2,2 || -2,3 || -4,0 || -5,3 || -4,7 || 0,7 || -0,7 || 0,4 || 2,4 || 3,3 || 2,4 || 2,0 || 1,6 || 0,3 || 0,3 || 0,3 IE || -1,2 || 2,9 || -1,8 || -3,2 || 4,9 || -3,8 || -0,1 || 5,5 || -0,4 || 5,7 || 6,7 || 0,5 || -0,9 || -0,3 || -0,1 || -0,4 || -0,1 EL || 4,1 || 16,1 || 3,5 || 6,1 || 36,1 || 5,5 || 2,9 || 7,1 || 2,6 || -9,6 || -8,7 || 1,0 || 4,0 || 0,2 || 0,4 || 1,0 || 0,4 ES || 2,2 || 15,5 || 1,6 || 3,9 || 32,2 || 3,3 || 0,3 || 5,6 || 0,0 || -5,2 || -4,2 || 1,5 || 4,5 || 0,7 || -0,1 || 2,1 || -0,1 FR || 0,8 || -0,1 || 0,2 || 2,1 || 2,4 || 1,4 || 0,2 || -1,0 || -0,1 || -0,3 || 0,6 || 1,1 || -2,5 || 0,3 || 0,1 || -0,4 || 0,1 HR || 1,9 || 6,1 || 1,3 || 12,2 || 28,1 || 11,5 || 1 || 3,5 || 0,7 || : || : || 0,7 || 3,1 || -0,1 || -0,2 || 0,4 || -0,2 IT || 1,7 || 1,1 || 1,1 || 4,5 || 15,6 || 3,8 || 1,3 || 7,9 || 1,0 || -4,5 || -3,6 || 1,6 || 2,5 || 0,8 || 0,4 || 0,6 || 0,4 CY || 4,3 || 4,3 || 3,7 || 11,2 || 13,8 || 10,5 || 1,4 || 2,8 || 1,1 || -8,0 || -7,0 || -0,4 || -4,5 || -1,2 || -0,2 || -0,7 || -0,2 LV || -3,6 || 1,1 || -4,2 || -8,2 || -2,2 || -8,9 || -1,1 || 1,7 || -1,4 || 4,9 || 5,8 || -0,3 || 4,2 || -1,1 || -0,3 || 1,6 || -0,3 LT || -1,5 || 1,4 || -2,1 || -5,5 || -0,6 || -6,1 || -0,4 || -2,1 || -0,7 || : || : || -1,6 || 4,2 || -2,4 || -1,5 || 0,8 || -1,5 LU || 0,6 || -5,3 || 0,0 || 0,2 || -4,7 || -0,4 || 1,2 || -7,3 || 0,9 || : || : || -0,8 || -2,9 || -1,6 || -0,1 || -1,0 || -0,1 HU || -0,4 || -0,3 || -1,0 || 0,5 || 4,9 || -0,1 || 1,4 || 1,5 || 1,1 || -3,0 || -2,0 || 1,7 || -2,4 || 0,9 || 0,5 || -1,1 || 0,5 MT || 0,1 || -4,4 || -0,5 || -0,5 || -9,5 || -1,2 || 0,5 || -2,1 || 0,2 || : || : || 0,2 || -2,9 || -0,6 || -0,2 || -0,9 || -0,2 NL || 1,4 || -4,5 || 0,8 || 1,4 || -12,7 || 0,7 || 0,5 || -8,9 || 0,2 || -3,1 || -2,2 || 0,4 || -5,5 || -0,4 || 0,1 || -1,2 || 0,1 AT || 0,6 || -6,1 || 0,0 || 0,0 || -14,6 || -0,6 || -0,4 || -6,7 || -0,7 || 1,4 || 2,3 || 0,3 || -5,0 || -0,5 || 0,1 || -1,2 || 0,1 PL || 0,6 || -0,4 || 0,0 || 1,1 || 3,8 || 0,4 || 0,2 || -1,4 || -0,1 || 0,4 || 1,4 || 0,2 || 1,1 || -0,6 || 0,0 || 0,0 || 0,0 PT || 2,1 || 6,4 || 1,5 || 3,6 || 16,6 || 3,0 || 1,4 || 0,9 || 1,1 || -3,0 || -2,1 || 0,5 || 0,2 || -0,3 || 0,1 || 0,7 || 0,1 RO || 0,1 || -3,7 || -0,5 || -0,3 || -0,1 || -0,9 || -0,6 || 3,6 || -0,9 || -4,3* || -4,2* || 1,8 || 5,0 || 1,0 || 0,2 || 1,2 || 0,2 SI || 2,3 || -0,3 || 1,7 || 5,3 || 0,1 || 4,6 || 2,2 || -3,9 || 1,9 || -3,8 || -2,9 || 0,7 || -4,3 || -0,1 || 0,1 || -1,5 || 0,1 SK || 0,4 || 3,3 || -0,2 || 0,4 || 10,5 || -0,3 || 0 || 0,6 || -0,3 || -2,3 || -1,4 || 1,2 || -3,6 || 0,4 || 0,0 || -1,2 || 0,0 FI || 0,4 || -2,8 || -0,2 || 1,1 || -3,3 || 0,4 || 0,2 || -4,6 || -0,1 || 0,3 || 1,2 || 0,5 || -3,2 || -0,3 || 0,1 || -1,3 || 0,1 SE || 0,3 || -2,9 || -0,4 || 1,1 || 0,8 || 0,4 || 0,3 || -5,4 || 0,0 || 2,9 || 3,9 || 0,6 || -3,5 || -0,2 || 0,1 || -1,4 || 0,1 UK || -0,3 || -3,2 || -0,9 || -0,6 || -2,5 || -1,3 || -0,3 || 0,8 || -0,6 || 2,2 || 3,1 || -0,8 || -1,9 || -1,6 || -0,1 || 0,3 || -0,1 * Neueste Daten für das reale Wachstum des
verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte in RO für 2010-11
|| Arbeitslosenquote || Jugendarbeitslosigkeit || Reales Wachstum des verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte || Armutsgefährdungsquote || Ungleichheiten - S80/S20 || Jugendarbeitslosenquote || NEET || Veränderung im Jahresvergleich (S1/2012-S1/2013) || Abstand vom ER-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für den ER || Veränderung im Jahresvergleich (S1/2012-S1/2013) || Abstand vom ER-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für den ER || Veränderung im Jahres-vergleich (2011-2012) || Abstand vom ER-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für den ER || Veränderung im Jahresvergleich (2011-2012) || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für den ER || Veränderung im Jahresvergleich (2010-2011) || Abstand vom ER-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für den ER || Veränderung im Jahresvergleich (2010-2011) || Abstand vom ER-Durchschnitt || Veränderung im Jahresvergleich für die Mitgliedstaaten gegenüber den Veränderungen im Jahresvergleich für den ER EU-27 || 0,6 || -1,2 || -0,4 || 0,6 || -0,6 || -0,7 || 0,3 || 0 || -0,3 || -0,9 || 0,7 || 0,8 || -0,2 || -0,2 || 0,0 || 0,0 || -0,1 ER- 17 || 0,9 || 0,0 || 0,0 || 1,4 || 0,0 || 0,0 || 0,6 || 0 || 0 || -1,7 || 0,0 || 1,0 || 0,0 || 0,0 || 0,1 || 0,0 || 0,0 BE || 1,0 || -3,7 || 0,0 || 3,3 || -0,7 || 1,9 || 0,5 || -0,9 || -0,1 || -0,4 || 1,3 || 0,8 || -3,3 || -0,2 || 0,0 || -1,1 || -0,1 BG || 0,8 || 0,9 || -0,1 || -0,1 || 4,5 || -1,5 || -0,3 || 8,3 || -0,9 || : || : || 2,2 || 2,0 || 1,2 || 0,6 || 1,5 || 0,5 CZ || 0,3 || -5,0 || -0,7 || -0,6 || -5,0 || -2,0 || 0,6 || -4,3 || 0 || 0,3 || 2,0 || 1,0 || -7,1 || 0,0 || 0,0 || -1,5 || -0,1 DK || -0,8 || -5,1 || -1,7 || -2,3 || -11,6 || -3,7 || 0,3 || -6,6 || -0,3 || -0,9 || 0,7 || 0,2 || -3,1 || -0,8 || 0,0 || -0,6 || -0,1 DE || -0,2 || -6,7 || -1,1 || -0,3 || -16,2 || -1,7 || 0,2 || -5,5 || -0,4 || 0,7 || 2,3 || 0,8 || 0,2 || -0,2 || 0,0 || -0,5 || -0,1 EE || -1,7 || -3,4 || -2,6 || -4,0 || -5,9 || -5,4 || 0,7 || -0,7 || 0,1 || 2,4 || 4,0 || 2,4 || 1,8 || 1,4 || 0,3 || 0,3 || 0,2 IE || -1,2 || 1,7 || -2,2 || -3,2 || 4,2 || -4,5 || -0,1 || 5,5 || -0,7 || 5,7 || 7,4 || 0,5 || -1,1 || -0,5 || -0,1 || -0,4 || -0,2 EL || 4,1 || 15,0 || 3,2 || 6,1 || 35,4 || 4,7 || 2,9 || 7,1 || 2,3 || -9,6 || -7,9 || 1,0 || 3,8 || 0,0 || 0,4 || 1,0 || 0,3 ES || 2,2 || 14,4 || 1,2 || 3,9 || 31,6 || 2,6 || 0,3 || 5,6 || -0,3 || -5,2 || -3,5 || 1,5 || 4,3 || 0,5 || -0,1 || 1,8 || -0,2 FR || 0,8 || -1,3 || -0,2 || 2,1 || 1,8 || 0,7 || 0,2 || -1 || -0,4 || -0,3 || 1,3 || 1,1 || -2,7 || 0,1 || 0,1 || -0,4 || 0,0 HR || 1,9 || 4,9 || 0,9 || 12,2 || 27,5 || 10,8 || 1 || 3,5 || 0,4 || : || : || 0,7 || 2,9 || -0,3 || -0,2 || 0,4 || -0,3 IT || 1,7 || -0,1 || 0,8 || 4,5 || 14,9 || 3,1 || 1,3 || 7,9 || 0,7 || -4,5 || -2,8 || 1,6 || 2,3 || 0,6 || 0,4 || 0,6 || 0,3 CY || 4,3 || 3,2 || 3,4 || 11,2 || 13,1 || 9,8 || 1,4 || 2,8 || 0,8 || -8,0 || -6,3 || -0,4 || -4,7 || -1,4 || -0,2 || -0,7 || -0,3 LV || -3,6 || -0,1 || -4,5 || -8,2 || -2,8 || -9,6 || -1,1 || 1,7 || -1,7 || 4,9 || 6,6 || -0,3 || 4,0 || -1,3 || -0,3 || 1,6 || -0,4 LT || -1,5 || 0,2 || -2,5 || -5,5 || -1,3 || -6,8 || -0,4 || -2,1 || -1 || : || : || -1,6 || 4,0 || -2,6 || -1,5 || 0,8 || -1,6 LU || 0,6 || -6,5 || -0,4 || 0,2 || -5,4 || -1,2 || 1,2 || -7,3 || 0,6 || : || : || -0,8 || -3,1 || -1,8 || -0,1 || -1,0 || -0,2 HU || -0,4 || -1,4 || -1,4 || 0,5 || 4,3 || -0,9 || 1,4 || 1,5 || 0,8 || -3,0 || -1,3 || 1,7 || -2,6 || 0,7 || 0,5 || -1,1 || 0,4 MT || 0,1 || -5,6 || -0,9 || -0,5 || -10,1 || -1,9 || 0,5 || -2,1 || -0,1 || : || : || 0,2 || -3,1 || -0,8 || -0,2 || -0,9 || -0,3 NL || 1,4 || -5,6 || 0,4 || 1,4 || -13,3 || 0,0 || 0,5 || -8,9 || -0,1 || -3,1 || -1,4 || 0,4 || -5,7 || -0,6 || 0,1 || -1,2 || 0,0 AT || 0,6 || -7,3 || -0,4 || 0,0 || -15,2 || -1,4 || -0,4 || -6,7 || -1 || 1,4 || 3,1 || 0,3 || -5,2 || -0,7 || 0,1 || -1,2 || 0,0 PL || 0,6 || -1,5 || -0,3 || 1,1 || 3,2 || -0,3 || 0,2 || -1,4 || -0,4 || 0,4 || 2,1 || 0,2 || 0,9 || -0,8 || 0,0 || 0,0 || -0,1 PT || 2,1 || 5,3 || 1,2 || 3,6 || 16,0 || 2,3 || 1,4 || 0,9 || 0,8 || -3,0 || -1,3 || 0,5 || 0,0 || -0,5 || 0,1 || 0,7 || 0,0 RO || 0,1 || -4,8 || -0,9 || -0,3 || -0,8 || -1,6 || -0,6 || 3,6 || -1,2 || -4,3* || -4,0* || 1,8 || 4,8 || 0,8 || 0,2 || 1,2 || 0,1 SI || 2,3 || -1,5 || 1,4 || 5,3 || -0,5 || 3,9 || 2,2 || -3,9 || 1,6 || -3,8 || -2,2 || 0,7 || -4,5 || -0,3 || 0,1 || -1,5 || 0,0 SK || 0,4 || 2,1 || -0,6 || 0,4 || 9,9 || -1,0 || 0 || 0,6 || -0,6 || -2,3 || -0,6 || 1,2 || -3,8 || 0,2 || 0,0 || -1,2 || -0,1 FI || 0,4 || -4,0 || -0,5 || 1,1 || -3,9 || -0,3 || 0,2 || -4,6 || -0,4 || 0,3 || 2,0 || 0,5 || -3,4 || -0,5 || 0,1 || -1,3 || 0,0 SE || 0,3 || -4,0 || -0,7 || 1,1 || 0,1 || -0,3 || 0,3 || -5,4 || -0,3 || 2,9 || 4,6 || 0,6 || -3,7 || -0,4 || 0,1 || -1,4 || 0,0 UK || -0,3 || -4,3 || -1,3 || -0,6 || -3,1 || -2,0 || -0,3 || 0,8 || -0,9 || 2,2 || 3,9 || -0,8 || -2,1 || -1,8 || -0,1 || 0,3 || -0,2 * Neueste Daten für das reale Wachstum des
verfügbaren Bruttoeinkommens der privaten Haushalte in RO für 2010-11 Anhang
2: Anzeiger für die Leistungen im Beschäftigungsbereich - Zusammenfassender
Überblick über die vorrangigen Herausforderungen im Beschäftigungsbereich und
besonders gute Arbeitsmarktergebnisse (C = Herausforderung; G = gutes
Arbeitsmarktergebnis) – angenommen im Juni 2013[36]. Anhang 3:
Gesamtüberblick über die im Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des
Sozialschutzes ausgewiesenen „zu beobachtenden sozialen Entwicklungen“ [37] - angenommen im Januar 2013 || Anmerkung: Die für 2010-11 zu
beobachtenden sozialen Entwicklungen, die durch eine Verschlechterung in mehr
als 1/3 der Mitgliedstaaten ermittelt wurden, sind in der Tabelle rechts rot
markiert. [1] Dieser Abschnitt stützt sich
teilweise auf die ausführliche Analyse im Dokument „EU Employment and Social
Situation, Quarterly Review“ (Quartalsbericht der EU über die
Beschäftigungssituation und die soziale Lage) vom März 2013. Einzelheiten zum Thema
allgemeine und berufliche Bildung sowie Kompetenzen sind der Ausgabe 2013 des
Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung zu entnehmen. [2] Im Jahr 2012 betrug die
Arbeitslosenquote bei Arbeitskräften aus Drittstaaten 21,3 % gegenüber
20,0 % im Jahr davor – 2008 betrug sie 14,4 %. [3] Für EL liegen nur Werte bis
Juli vor. [4] Gemäß dem jüngsten Monitor für offene
Stellen wurden die höchsten Personalzuwächse nach den Betreuungsberufen im
Gesundheitswesen in folgenden Berufssparten verzeichnet: Software-Entwickler
und -Analytiker, Sekretariatsfachkräfte, Produktionsleiter im Bergbau, im
verarbeitenden und im Baugewerbe, Lehrkräfte im Primar- und Vorschulbereich. [5] Die Findungsrate ist der Quotient aus
der Zahl der Personen, die eine neue Stelle antreten, und der Arbeitslosenzahl.
Die Trennungsrate ist der Quotient aus der Zahl der Personen, die ihre Stelle
verloren bzw. aufgegeben haben, und der Zahl der Erwerbstätigen. [6] „Labour Market Developments in
Europe, 2013“, Europäische Kommission. [7] Beispielsweise „Future Skills Supply
and Demand in Europe“, Cedefop. [8] Im Oktober 2013 haben die
OECD und die Kommission die Ergebnisse einer neuen Erhebung über die
Kompetenzen von Erwachsenen veröffentlicht („Survey on Adult Skills (PIAAC)“). [9] Siehe z. B. die
Publikation „Is Aggregate Demand Wage-Led or Profit-Led? National and Global
Effects“, Internationales Arbeitsamt, Reihe „Conditions of Work and Employment
Series“ Nr. 40, Genf, 2012. [10] Siehe Quarterly Report on
the Euro Area, Europäische Kommission, Ausgabe 12, Nr. 3, 2013. [11] Quelle: Garnier et al.
(2103): Recent Reforms of Tax Systems in the EU: Good and Bad News. Taxation
paper, 39. Europäische Kommission. [12] Siehe
z. B. Eurofound (2013), Tackling Undeclared Work in 27 European Union
Member States and Norway: Approaches and Measures Since 2008, Eurofound,
Dublin; Hazans, M. (2011), Informal Workers Across Europe, Research
Paper 5912, World Bank, Washington DC. [13] Mit dem Verhältnis des
obersten zum untersten Einkommensquintil (S80/S20) wird die Ungleichheit bei
der Einkommensverteilung gemessen. Berechnet wird es als Verhältnis des
Gesamteinkommens derjenigen 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten
Einkommen (oberstes Quintil) zum Einkommen derjenigen 20 % der Bevölkerung
mit dem niedrigsten Einkommen (unterstes Quintil). Hierfür werden alle
Einkommen als verfügbare Äquivalenzeinkommen erfasst. [14] EU-28 und EU-27: Für das Jahr
2012 umfassen die aktuellen EU-SILC-Daten Eurostat-Schätzwerte (keine
Ergebnisse für AT, BE, IE und UK). Die SILC-Bezugsdaten für 2012 beziehen sich
auf das Einkommensjahr 2011. [15]
Siehe Employment and social developments in Europe 2012, Europäische
Kommission. [16] Ebenda. [17] Siehe EUROMOD Working Paper 2/13 Avram, Figari, Leventi,
Levy, Navicke, Matsaganis, Militaru, Paulus, Rastringina, Sutherland: The
Distributional Effects of Fiscal Consolidation in Nine Countries. Dieses Dokument soll in Kürze in
einer neuen Fassung vorgelegt werden. In den 9 Ländern, die Gegenstand der
Studie sind, reichte die Wirkung der auf dem Einkommen der Haushalte
basierenden Maßnahmen (z. B. Änderungen bei Steuern und Leistungen sowie
zwischen 2007 und Mitte 2012 durchgeführte Lohnkürzungen) von 1,6 % des
vor der Krise verfügbaren Einkommens in IT und 1,9 % in UK bis 9,1 %
in LV und 11,6 % in EL. [18] Siehe „EU Employment and Social Situation, Quarterly
Review“ (Quartalsbericht der EU über die Beschäftigungssituation und die
soziale Lage) vom März 2013. Der Analyse zufolge ist die Abwärtskorrektur der
Sozialaufwendungen seit 2011 stärker ausgeprägt als bei ähnlichen
Wirtschaftsabschwüngen in den vergangenen drei Jahrzehnten. [19] Die Daten für 2011 werden in Kürze vorgelegt. [20] Dieser Abschnitt enthält einen
aktualisierten Überblick über die im vorhergehenden gemeinsamen Beschäftigungsbericht
dargestellte Lage; aus Platzmangel ist dieser Überblick nicht erschöpfend und
geht nicht auf alle Reformen und politischen Maßnahmen ein. [21] Beschluss 2010/707/EU des Rates vom
21. Oktober 2012 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen
der Mitgliedstaaten. [22] Der Begriff „frühkindliche Betreuung, Bildung und
Erziehung“ bezieht sich auf alle Formen der Betreuung, Bildung und Erziehung ab
der Geburt bis zur Einschulung. [23] Näheres hierzu siehe Abschnitt über die
soziale Eingliederung. [24] Promoting green jobs throughout the crisis: a handbook
of best practices in Europe, Europäisches
Beobachtungsgremium für die Beschäftigung, 2013. [25] COM(2013) 690. [26] Das Scoreboard in der derzeitigen Fassung des gemeinsamen
Beschäftigungsberichts kann im Dezember 2013 aktualisiert werden, sobald
die neue Serie jährlicher Sozialdaten vorliegt. [27] Das
Scoreboard ist Teil des Entwurfs des gemeinsamen Beschäftigungsberichts,
basiert auf Artikel 148 AEUV und fließt in den Prozess des Europäischen
Semesters ein; es erfasst alle Mitgliedstaaten der EU, so dass Vergleiche
anhand des EU-Durchschnitts erfolgen. In einigen Fällen könnten auch
statistische Abweichungen vom Durchschnittswert des Euroraums relevant sein.
Wie im Konzept der Kommission für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und
Währungsunion dargelegt, sollten die Abstimmung und Überwachung der
Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Zuge der Steuerung der WWU verstärkt und
die Konvergenz in diesen Bereichen gefördert werden. [28] Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates vom 24./25. Oktober 2013. [29] Eine detaillierte Darstellung
grenzüberschreitender Ausstrahlungseffekte von Entwicklungen im Beschäftigungs-
und Sozialbereich findet sich in: Quartalsbericht über soziale Lage und
Beschäftigungssituation in der EU – September 2013; abzurufen unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=89&newsId=1974&furtherNews=yes [30] Die Kommission ist bereit, auf der Grundlage der
fortlaufenden fachlichen Erörterungen im Beschäftigungsausschuss und im
Ausschuss für Sozialschutz sowie gestützt auf Reaktionen aus dem Europäischen
Parlament, der Sozialpartner und anderer Interessenträger mögliche
Verfeinerungen des Scoreboards in künftigen Durchgängen zu erwägen. [31]
COM(2013) 690,
S. 6. [32] Definition der
Gebiete: Norden und Kern des Euro-Währungsgebiets: AT, BE, DE, FI, FR, LU, NL;
Süden und Peripherie des Euro-Währungsgebiets: EE, EL, ES, IE, IT, CY, MT, PT,
SI, SK; EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist – Norden: CZ, DK,
PL, SE, UK; EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist – Süden und
Peripherie: BG, HR, LV, LT, HU, RO. [33] Für die Armutsgefährdungsquote gilt als das
Einkommensbezugsjahr das Kalenderjahr vor dem Erhebungsjahr (d. h. 2010),
mit Ausnahme des UK (Erhebungsjahr) und IE (Zwölfmonats-Zeitraum vor der
Erhebung). Gleiches gilt für den Indikator der Einkommensungleichheiten (Quote
S80/S20). [34] Das Verhältnis zwischen den
Einkommen der 20 % der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen und den
Einkommen der 20 % mit den niedrigsten Einkommen. [35] Siehe EUROMOD-Working Paper
2/13. [36]
http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/13/st10/st10373-re01.de13.pdf [37]
ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=9235&langId=en