MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Belebung des Wachstums in der EU durch Umsetzung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik /* COM/2012/0649 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Belebung des Wachstums in der EU durch
Umsetzung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik Der Kommission liegen heute zwei wichtige
Texte im Bereich der Visumpolitik zur Annahme vor: –
ein Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der
Liste der Drittstaaten, für deren Staatsangehörige Visumpflicht besteht, sowie der
Liste der Drittstaaten, die von der Visumpflicht befreit sind (Verordnung
539/2001), und –
ein Bericht über die Funktionsweise der
Schengen-Zusammenarbeit vor Ort. Dies wie auch die Erklärung der
Tourismus-Minister bei ihrem vierten T20-Treffen in Mérida in Mexiko am
16. Mai 2012, die auch die Unterstützung der G-20-Regierungschefs erhielt,
bieten Gelegenheit, sich mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der
Visumpolitik auf die EU-Wirtschaft insgesamt und insbesondere auf die
Tourismusbranche auseinanderzusetzen und zu prüfen, wie dieser Aspekt stärker
berücksichtigt und in den Dienst der Wachstumsziele der Strategie Europa 2020
gestellt werden kann. Eine intelligentere Visumpolitik sollte weiterhin
für Sicherheit an unseren Außengrenzen und das gute Funktionieren des
Schengen-Raums sorgen, gleichzeitig aber Erleichterungen für legal
Reisende, d. h. unter anderem für Touristen, bewirken. Vieles lässt
sich bereits mit den Möglichkeiten, die der derzeitige Visakodex bietet,
erreichen. Angesichts des gegenwärtigen wirtschaftlichen
Abschwungs sollten wir versuchen, die Zahl derjenigen, die Europa besuchen,
weiter zu erhöhen. Die USA zum Beispiel haben, obwohl generell sehr auf ihre
Sicherheit bedacht, den potenziellen wirtschaftlichen Nutzen von
Visaerleichterungen erkannt und kürzlich eine nationale Strategie in diesem
Bereich verabschiedet[1].
In der EU haben vor kurzem die Tourismusminister Italiens und Irlands[2] sowie die deutschen Behörden
weitere Visaerleichterungen gefordert. Das vorliegende
Papier soll die Debatte hierüber auf EU-Ebene anstoßen. Zunächst werden einige
Mängel bei der Durchführung der derzeitigen Verfahren angesprochen und ausgelotet,
wie die Anwendung des Visakodexes optimiert werden kann. Darüber hinaus
werden einige Ideen für künftige Änderungen der Visa-Regeln entwickelt, die
noch weiter vertieft werden sollten. 1. Auswirkungen von
Visaerleichterungen auf die Tourismusbranche in der EU Die Tourismusbranche ist zu einem der
wichtigsten Garanten für Arbeitsplätze und laufende Einnahmen in der EU
geworden und ist somit ein wichtiger Motor für Wachstum und Entwicklung. Der
Gesamtbeitrag der Reise- und Tourismusbranche zur Beschäftigung wurde 2011 auf
18,8 Millionen Arbeitsplätze geschätzt und dürfte bis 2022 auf
20,4 Millionen Arbeitsplätze anwachen. Die Ausgaben ausländischer
Besucher beliefen sich 2011 auf 423 Mrd. USD und dürften 2022
547 Mrd. USD erreichen[3]. Es gibt jedoch
ein großes, bislang ungenutztes Wachstumspotenzial mit Blick auf die
Schwellenländer. Die Zahl der Touristen aus Brasilien und Russland, die Europa
besuchen, hat sich in den letzten Jahren verdoppelt, und auch die
Touristenströme aus China und Indien nehmen rasant zu[4]. Dies geht auch klar aus der
Visa-Statistik hervor: In Indien wurden im Jahr 2011 rund 460 000
Schengen-Visa erteilt; im Jahr 2007 waren es lediglich 340 000. In China
ist die Zahl der Visumanträge ebenfalls deutlich gestiegen: von 560 000 im
Jahr 2008 auf 1 026 000 im Jahr 2011. In Russland wurden im Jahr 2011
rund 5 152 000 Visa ausgestellt gegenüber 3 500 000 im Jahr
2007. Dies ist ein weltweiter Trend. Im Jahr 2011 ist die Zahl der Anträge von
chinesischen und brasilianischen Staatsangehörigen auf ein US-Visum um rund 40 %
gestiegen[5].
Allerdings ist, so die allgemeine Meinung, der
Handlungsspielraum noch nicht vollständig ausgeschöpft. Wir sollten versuchen,
die Touristenströme aus diesen Ländern, in denen immer mehr Teile der
Bevölkerung aufgrund steigender Kaufkraft als potenzielle Touristen in Frage
kommen, deutlich zu erhöhen. Marktuntersuchungen[6]
zufolge verzichten schätzungsweise 21 % der potenziellen Touristen
aus den Schwellenländern aufgrund der Visumpflicht auf Reisen nach Europa. Eine Studie von
Tourism Economics[7]
über die Auswirkungen von Visaerleichterungen auf die Beschäftigung in den
G20-Volkswirtschaften vom Mai 2012 zeigt anhand von Modelldaten über den Nutzen
eines radikalen Politikwechsels in diesem Bereich in mehreren Ländern[8], dass in der Vergangenheit die
Zahl ausländischer Touristen auf den jeweiligen Märkten durch
Visaerleichterungen zwischen 5 und 25 % zugenommen hat. Dies führt
zu Mehreinnahmen und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Beschäftigung. Den Schätzungen von Tourism Economics zufolge,
die sich auf verschiedene Szenarien stützen, könnte der EU-Schengen-Raum[9] bis 2015 zwischen 8 und
46 Millionen zusätzliche Touristen aus dem außereuropäischen Ausland
anlocken, wenn der Spielraum, den die derzeitigen Visavorschriften bieten, voll
ausgeschöpft würde; auf diese Weise könnten aus dem internationalen Tourismus
zusätzliche Einnahmen in Höhe von 11 bis 60 Mrd. EUR
erwirtschaftet und 100 000 bis 500 000 zusätzliche Arbeitsplätze
direkt im Tourismussektor geschaffen werden. Denselben Schätzungen
zufolge könnten so bis zum Jahr 2015 zwischen 200 000 und
1,1 Millionen neue (direkte und indirekte) Arbeitsplätze entstehen. Die Kreuzfahrtindustrie stellt ebenfalls ein
Segment dar, das eine genauere Betrachtung verdient. Trotz des wirtschaftlichen
Abschwungs stieg der Gesamtbeitrag der globalen Kreuzfahrtindustrie zur
europäischen Wirtschaftsleistung im Jahr 2011 auf einen Rekordwert von
36,7 Mrd. EUR (gegenüber 35,2 Mrd. EUR im Jahr 2010)[10]. Allein in Europa bestiegen
schätzungsweise 5,6 Mio. Fahrgäste ein Kreuzfahrtschiff (das bedeutet
einen Zuwachs um 7,1 % gegenüber dem Vorjahr). Mit den Kreuzfahrtschiffen
kamen auch geschätzte 14,3 Millionen Besatzungsmitglieder in europäische
Häfen, von denen etwa 5,7 Millionen das Schiff verließen und Einkäufe in
Höhe von schätzungsweise 120 Mio. EUR tätigten. Es sollte
sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten auch weiterhin Mehrfachvisa für
Kreuzfahrttouristen und Besatzungsmitglieder ausstellen, damit deren Ausgaben
in europäischen Häfen sowie der Gesamtbeitrag der Kreuzfahrtindustrie zur
europäischen Wirtschaft weiter wachsen. Bereits im Jahr 2010 erklärte die Kommission,
sie werde die verschiedenen Möglichkeiten und Instrumente im Rahmen der Visum-
und Einreisepolitik an den Außengrenzen im Hinblick auf deren optimale Nutzung
prüfen[11].
Im Jahr darauf forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, ein
kohärenteres und vereinfachtes Antragsverfahren zu erarbeiten. Die Auswirkungen
der Visumpolitik auf den Tourismus waren auch Thema der Treffen der für
Tourismus zuständigen EU-Minister 2010 in Madrid und 2011 in Krakau. In jüngerer Zeit stand das Thema auf der
Tagesordnung der Tourismusminister der G20-Staaten (so genannte T20-Tagung) am
16. Mai in Mérida (Mexiko). Bei dieser Gelegenheit wurde eine Erklärung
zum Tourismus als Mittel zur Schaffung von Arbeitsplätzen angenommen. Darin
heißt es, dass Visaerleichterungen in den G20-Staaten 206 Milliarden USD
an zusätzlichen Einnahmen bringen und gleichzeitig 5,1 Millionen neue
Arbeitsplätze schaffen könnten. Damit Besucher aus aller Welt ungehinderter
und einfacher reisen können, wird in der T-20 Erklärung unter anderem eine
engere Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene hinsichtlich
Visa- und sonstiger Reiserleichterungen gefordert. Der Schengen-Raum hat
bereits maßgeblichen Anteil an dieser Zusammenarbeit, die noch weiter ausgebaut
werden sollte, um die Wirtschaftstätigkeit und die Beschäftigung anzukurbeln.
Visaerleichterungen
haben aber nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern machen es auch für
EU-Bürger leichter, Besuch von ihren aus Nicht-EU-Ländern stammenden
Familienangehörigen zu erhalten und mit ihnen Reisen innerhalb der EU zu
unternehmen. Jetzt ist es an
der Zeit zu sondieren, was die EU in diesem Bereich konkret tun kann. 2. Weitere Visaerleichterungen
auf der Grundlage des Visakodexes Die Annahme des
Visakodexes[12]
markiert gegenüber der Situation davor einen entscheidenden Schritt nach vorn,
da die Visaverfahren dadurch stark verbessert wurden. Die wesentlichen
Verbesserungen sind: klare Fristen für die wichtigsten Phasen, Harmonisierung
der Verfahren, Regulierung der Auslagerung von Dienstleistungen, die
Möglichkeit der Einrichtung gemeinsamer Visumantragstellen, Bestimmung der
Fälle, in denen Visa für die mehrfache Einreise erteilt werden sollten, Angabe
der Gründe bei Verweigerung eines Visums und die Möglichkeit, dagegen
Beschwerde einzulegen, Pflicht zur Bereitstellung der Antragsformulare in der
Sprache des Gastlandes und die rechtliche Verpflichtung zur
Schengen-Zusammenarbeit vor Ort. Bei korrekter
Umsetzung bedeutet der Visakodex eine spürbare Modernisierung und
Vereinheitlichung der Visaverfahren. Es gibt jedoch
noch Spielraum für Verbesserungen, da der Visakodex noch nicht überall optimal
angewandt wird. Die
EU-Tourismusindustrie sieht mit Blick auf den Visakodex in folgenden Bereichen
Handlungsbedarf, um das Visumverfahren zu erleichtern. Die meisten Hemmnisse
lassen sich durch eine ordnungsgemäße Anwendung des Kodexes durch die Konsulate
der Mitgliedstaaten beseitigen, die von der Kommission zu überwachen wäre: 1) Frist
für die Gewährung eines Termins →
Durchsetzung der Zwei-Wochen-Frist für die Gewährung eines Termins gemäß
Artikel 9 Absatz 2 des Visakodexes 2) Anträge
von einer gewerblichen Mittlerorganisation → Verstärkte
Inanspruchnahme von kommerziellen Mittlern (z. B. vertrauenswürdige
Reisebüros) für die Einreichung von Visumanträgen im Einklang mit
Artikel 9 Absatz 4 des Visakodexes unbeschadet den Vorschriften des
Visa-Informationssystems (VIS)[13] 3) Frist
für die Entscheidung über den Antrag →
Durchsetzung der 15-Tage-Frist für eine Entscheidung über den Visumantrag gemäß
Artikel 23 des Visakodexes auch vor Hauptferienzeiten 4) Verfügbarkeit
der erforderlichen Formulare in den geforderten Sprachen → Tatsächliche
Verfügbarkeit der Antragsformulare in der Sprache des Gastlandes in allen
Konsulaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 des Visakodexes 5) Begleitunterlagen →
Prüfung des Bedarfs an einer gemeinsamen verkürzten Liste der Unterlagen im
Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort 6) Gültigkeit
und Mehrfachvisa → Seit Inkrafttreten des Visakodexes hat die Zahl der
ausgestellten Mehrfachvisa stark zugenommen (um 34 % im Jahr 2010 und um
rund 39 % im Jahr 2011). Dennoch gibt es Raum für weitere Verbesserungen
bei der Ausstellung von Mehrfachvisa mit langer Geltungsdauer (zwischen sechs
Monaten und fünf Jahren) unter den Voraussetzungen des Artikels 24
Absatz 2 Buchstaben a und b des Visakodexes und bei der Ausstellung
von Mehrfachvisa mit einer kürzeren Geltungsdauer nach Artikel 24 Absatz 1. 7) Behandlung
von Besuchern →
Verbesserung des Besucherverkehrs in den Visumantragstellen, vor allem durch
eine stärkere konsularische Präsenz im Gebiet des jeweiligen Drittlands.
Beispielsweise sollte die Einrichtung neuer gemeinsamer Visumantragstellen
gefördert werden. Einige Mitgliedstaaten und mehrere Drittländer
haben sich bereits dazu entschlossen, Erleichterungen bei der Visaerteilung
einzuführen (siehe Anhang). Für eine einheitliche Anwendung der
gemeinsamen Visumpolitik der EU ist die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort
von größter Bedeutung, während die Einbindung der EU-Delegationen unverzichtbar
ist, um in Fragen der Mobilität, die in den allgemeinen auswärtigen Beziehungen
von zunehmender Bedeutung ist, Kohärenz und Kontinuität zu wahren. Der erste Bericht über die Schengen-Zusammenarbeit
vor Ort, der vom Kollegium zusammen mit der Erörterung dieses Dokuments
angenommen wird, enthält Empfehlungen an alle Akteure (zentrale Behörden der
Mitgliedstaaten sowie deren Mitarbeiter in den Konsulaten, EU-Delegationen und
Kommission), wie die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort optimiert werden kann. 3. Mögliche Änderungen der
Visumvorschriften in der Zukunft Auch der für 2013
geplante Bericht der Kommission über die Umsetzung des Visakodexes
in den ersten drei Jahren seines Bestehens bietet Gelegenheit, weitere
Möglichkeiten einer Verbesserung und Vereinfachung der Verfahren für
Bona-fide-Reisende auszuloten, ohne die Problematik der irregulären Migration
oder die von bestimmten Reisenden ausgehende Gefahr für die Sicherheit zu
vernachlässigen: –
Straffung und Verkürzung der Verfahren (Überprüfung
aller Verfahrensschritte inklusive Antragstellung durch Mittler/Reisebüros und
vorherige Konsultation) –
eindeutige Definition des für die Bearbeitung des
Visumantrags zuständigen Konsulats –
Vereinfachung des Antragsformulars –
Vereinfachung der geforderten Belege –
Klärung der Bestimmungen über Befreiungen von der
Visumgebühr –
Klärung der Vorschriften über die Erteilung von
Mehrfachvisa –
Verbesserung der Organisation und Zusammenarbeit
der Konsulate, z. B. indem der Rechtsrahmen für die Arbeit der gemeinsamen
Visumantragstellen neu abgesteckt und dadurch die Errichtung und Arbeitsweise
solcher Stellen erleichtert wird, um für eine größere konsularische Präsenz zu
sorgen –
Intensivierung der Schengen-Zusammenarbeit vor Ort,
um sie noch effizienter zu gestalten. Bei der Prüfung
solcher Verbesserungsmaßnahmen sollten die Vorteile, die sich für Konsulate und
Antragsteller aus der Anwendung des VIS ergeben, gebührend berücksichtigt
werden. Die wirksamste
Visaerleichterung ist natürlich die Befreiung von der Visumpflicht für
Staatsangehörige eines Drittlandes; hierzu muss das Drittland von der
Negativliste auf die Positivliste im Anhang zu der Verordnung
(EG) Nr. 539/2001 übernommen werden. Bei ihrer
Überprüfung der Länderlisten der Verordnung Nr. 539/2001 hat die
Kommission bislang immer eine Einzelfallprüfung anhand verschiedener Kriterien
wie irreguläre Zuwanderung oder öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die
Beziehungen der Europäischen Union zu dem jeweiligen Drittland vorgenommen und
dabei auch den Aspekt des regionalen Zusammenhalts und der Gegenseitigkeit
berücksichtigt. Zwar ist die Liste der geprüften Kriterien nicht
erschöpfend, doch wurden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Visumpolitik
bislang nicht berücksichtigt. Dies muss sich ändern, wenn die EU Nutzen aus
einer Zunahme der Touristenströme aus aufstrebenden Volkswirtschaften ziehen
will. Deshalb wird die Kommission eine Methode entwickeln, damit bei der
nächsten (für 2013 geplanten) Überarbeitung der Länderlisten wirtschaftliche
Aspekte stärker berücksichtigt werden. Am Ende gilt es jedoch, ein
Gleichgewicht zu finden, das auch den Erfordernissen der gemeinsamen
Visumpolitik als ein Instrument, das das gute Funktionieren des Schengenraums
ohne Binnengrenzen sicherstellt, Rechnung trägt. Viele Drittländer
wünschen sich die Abschaffung der Visumpflicht, die jedoch am Ende eines langen
Prozesses steht, der viele Verpflichtungen mit sich bringt und große politische
Auswirkungen hat. Ist eine Befreiung von der Visumpflicht nicht unmittelbar
möglich, lohnt sich ein Blick auf die Vorteile von Visaerleichterungsabkommen,
auch wenn deren Struktur und Inhalt auf den Prüfstand müssen, damit sie sich
besser auf die jeweiligen Gegebenheiten des betreffenden Drittlandes
zuschneiden lassen und die anvisierten Nutznießer tatsächlich Vorteile davon
haben. Es sei angemerkt, dass den beiden gesetzgebenden Organen derzeit ein
Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 vorliegt, der
ein neues Verfahren vorsieht, wonach in dringenden Fällen, in denen schnell auf
die Probleme eines oder mehrerer Mitgliedstaaten infolge des Missbrauchs des
visumfreien Reiseverkehrs reagiert werden muss, eine vorübergehende Aussetzung
der Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige eines Drittlands
möglich sein soll. Darüber hinaus sollten auch in der
Visumpolitik die neuesten Technologien berücksichtigt werden. So ist
beispielsweise die Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen der
Auffassung, dass elektronische Visa bei strenger Handhabung sowohl unter dem
Aspekt der Sicherheit als auch der Visaerleichterung erhebliche Vorteile mit
sich bringen[14].
Die Entwicklung technischer Spezifikationen in diesem Bereich könnte viele neue
Möglichkeiten eröffnen, wie aus der T20-Erklärung hervorgeht. ANHANG
Aktuelle
bewährte Praktiken bei der Visumerteilung in Mitgliedstaaten und Drittländern Beispiel Italien Im Februar 2011 unterzeichneten der
italienische Fremdenverkehrsverband ENIT und das italienische Außenministerium
eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel, die Kapazitäten der diplomatischen
und konsularischen Vertretungen auszubauen, um Visumanträge rascher und
effektiver bearbeiten zu können und dadurch mehr ausländische Touristen ins
Land zu holen. Im Vordergrund standen dabei die Standorte Moskau, Peking und
Neu-Delhi, St. Petersburg, Guangzhou, Shanghai und Mumbai. Laut ANSA-Pressemitteilung vom Oktober 2011
stieg infolge vereinfachter Verfahren und kürzerer Wartezeiten im Zeitraum vom
1. Januar bis 31. August 2011 die Zahl der in China erteilten Visa gegenüber
dem Vorjahr um 100 % . Die nachstehenden vorläufigen Schätzungen der
Italienischen Tourismus-Beobachtungsstelle (die zu diesem Zweck Daten der Banca
d 'Italia ausgewertet hat) bestätigen diesen Aufwärtstrend: # Reisende (in 000): 2010: 149 2011:
225 # Übernachtungen (in 000): 2010: 1 768 2011:
1 971 Ausgaben (in Mio. EUR): 2010: 199 2011:
249 Veränderung (in % 2011 gegenüber 2010) Reisende:
51 % Übernachtungen: 11,5 % Ausgaben: 25,1 % Beispiel Polen Ein Beispiel für eine Vereinfachung, das einer
näheren Betrachtung wert ist, um deren konkreten Nutzen verstehen zu können,
ist das „Schnellverfahren“, das die polnischen Behörden eigens für die
Fußball-Europameisterschaft eingeführt hatten, die im Juni/Juli 2012 in Polen
und in der Ukraine ausgetragen wurde. Sowohl die ukrainischen als auch die
russischen Teilnehmer am Turnier (Spieler, Schiedsrichter, Ärzte, Betreuer,
Mitglieder der FIFA, der UEFA und der nationalen Verbände) und von der UEFA
akkreditierte Personen erhielten für die Dauer des Turniers ein Visum mit dem
Recht auf mehrfache Einreise. Die Visa wurden nach einem vereinfachten
Verfahren ausgestellt, ohne dass persönlich im Konsulat vorgesprochen werden
musste und Konsulargebühren fällig wurden. Ukrainischen und russischen Fans wurde nach
Vorlage einer gültigen Originaleintrittskarte für die Spiele oder eines
Dokuments, das sie zum Empfang einer Eintrittskarte am Stadioneingang
berechtigte, ein Visum ausgestellt. Sie konnten ihren Visumantrag elektronisch
auf einer amtlichen Website stellen und sich einen kurzfristigeren Termin im
Konsulat sichern. Wem es nicht gelang, online einen Termin zu vereinbaren, der
konnte die schnelleren „grünen Korridore“ nutzen, die eigens dazu eingerichtet
worden waren, um die Wartezeit zu abzukürzen (Quelle: Offizielle Website des
polnischen Regierung und des Außenministeriums – Abteilung Russland). Beispiel China: Status als zugelassenes
Reiseziel Der„Status eines zugelassenen Reiseziels"
(Approved Destination Status, ADS) wird durch eine bilaterale Vereinbarung des
Bestimmungslandes mit der Staatlichen Tourismusverwaltung der Volksrepublik
China erworben. Chinesische Touristen, die in die EU reisen möchten, können als
Gruppe ein Visum über zugelassene Reisebüros beantragen, die die Visumanträge
für ihre Kunden einreichen. Die Vereinbarung zwischen der chinesischen
Tourismusverwaltung CNTA und der EG wurde 2004 unterzeichnet. Die neuesten, von der EU-Delegation in China erhobenen
Daten zeigen, dass die Zahl der von Schengen-Einrichtungen in China
ausgestellten ADS-Visa ständig steigt. 2009 wurden 96 093 ADS-Visa erteilt;
im Jahr 2010 waren es bereits 209 981. Bis September 2011 hatten die
Mitgliedstaaten 170 141 ADS-Visa ausgestellt, was bedeutet, dass zu diesem
Zeitpunkt bereits über 80 % des Gesamtaufkommens des Vorjahres erreicht
worden war. Die Quote abgelehnter Anträge blieb in den letzten
Jahren unverändert niedrig (sie lag in allen Mitgliedstaaten bei ungefähr 5 %). Spanien und Frankreich organisierten 2010 in
Peking mit Unterstützung der EU-Delegation spezielle
Informationsveranstaltungen für ADS-Reisebüros, was zur Beschleunigung der
Verfahren beigetragen hat. Beispiel Australien Australien bietet je nach dem Zweck/der Dauer
des Aufenthalts eine Vielzahl verschiedener Visa an. Für Touristen gibt es drei
Arten von eVisa: (1)
elektronische Reiseerlaubnis (ETA) (2)
eVisitor (3)
E-676 Typ 1 kostet 20 AUD, gestattet die
mehrfache Einreise in Abständen von höchstens drei Monaten und gilt für ein
Jahr. Auch Fluggesellschaften und Reisebüros können ihren Kunden zusätzlich zum
Flugticket ein solches elektronisches Visum beschaffen. Es kann abgesehen von
den Angehörigen einiger neuer Mitgliedstaaten von allen EU-Bürgern beantragt
werden. Typ 2 ist ähnlich wie Typ 1; der einzige
Unterschied besteht darin, dass es von allen EU-Bürgern beantragt werden kann
und kostenlos ist. Wenn EU-Bürger, die ein Visum vom Typ 2 beantragen
könnten, stattdessen ein Visum vom Typ 1 beantragen, so liegt das daran,
dass die Website nur in englischer Sprache existiert und nicht jeder in der
Lage ist, einen Antrag auf Englisch zu stellen oder eingescannte Unterlagen in
englischer Sprache beizufügen. Typ 3 gilt für alle Nichteuropäer und für
Europäer, die länger als drei Monate am Stück bleiben möchten oder über 75 alt
sind, sowie für Personen mit einer Vorstrafe. Alle drei Visaarten können online beantragt
und erteilt werden; der Vorgang kann wenige Minuten bis hin zu zehn Tagen in
Anspruch nehmen. Beispiel USA Am 19. Januar 2012 unterzeichnete Barack
Obama ein Dekret über die Einsetzung einer neuen Task Force zum Thema Reisen
und Wettbewerbsfähigkeit, die eine nationale Strategie für die Reise- und
Tourismusbranche entwickeln und unter anderem Maßnahmen aufzeigen soll, mit
denen sich die Bearbeitung von Nichteinwanderungsvisa in China und Brasilien im
kommenden Jahr um 40% steigern lässt. Mit dieser gerade erst veröffentlichten neuen
Strategie möchten die USA Reisen und Tourismus in die Vereinigten Staaten von
Amerika und innerhalb des Landes fördern und Amerika so zum Reiseziel Nummer
eins in der Welt machen. Laut Strategiepapier wurden im Jahr 2011
zusätzliche 1,1 Millionen Visumanträge bearbeitet. Für China und Brasilien
betrug der Anstieg 46 % bzw. 34 %. Und im Vergleich zu 2011 betrug
der Zuwachs in den ersten sechs Monaten des Jahres 2012 nochmals 46 % bzw.
59 %. Derzeit, d. h. im laufenden Jahr 2012,
werden die personellen Kapazitäten in den Visumantragstellen in China um 50 %
und in Brasilien um mehr als 100 % aufgestockt. Außerdem ist die Eröffnung
neuer Konsulate geplant. Durch die Aufstockungen konnte der
Bearbeitungsrückstau in China und Brasilien bereits verringert und die
Wartezeit vielfach auf 10 Tage und darunter verkürzt werden. Einige Gesetze, mit denen die Visumbeantragung
verbessert werden soll, werden derzeit im US-Kongress diskutiert. Das Gesetz
"Visa Improvements to Stimulate International Tourism to the United States
of America" (Visaerleichterungen zur Erhöhung der Zahl ausländischer
Touristen, die die USA bereisen) – kurz „VISIT USA Act“ genannt – enthält
folgende zentralen Vorschläge: (a)
Mehrfachvisa für chinesische Staatsangehörige mit
fünfjähriger Gültigkeit (b)
Prämium-Visa für Reisende, die bereit sind, eine
wesentlich höhere Bearbeitungsgebühr zu zahlen, um innerhalb von drei
Geschäftstagen einen Termin bei der Visumantragstelle zu bekommen. Dies gilt
sowohl für Touristenvisa als auch für Visa zum Zwecke von Geschäftsreisen. Die
veranschlagte Gebühr für Prämium-Visa würde Geld einbringen, das für
zusätzliches Personal aufgewendet werden könnte, aber auch für innovative
Konzepte wie Videokonferenzen oder mobile Visa-Teams, um die Nachfrage in einem
beliebigen Land zu decken. (c)
Ausweitung des Visa Waiver-Programms auf weitere
Länder (das Reisen in die USA anstatt über das traditionelle Verfahren der Beantragung
eines Touristenvisums mit Hilfe des elektronischen Reisebewilligungsverfahren
ESTA ermöglicht) (d)
Videokonferenz-Pilotprogramm, wonach es möglich
ist, das für die Erteilung eines Visums erforderliche persönliche Gespräch per
Videokonferenz zu führen, sodass dem Erfordernis eines Gesprächs Rechnung
getragen werden kann, während gleichzeitig die Modalitäten für die Befragung
mit Hilfe der Videokonferenztechnologie vereinfacht werden. Weitere Gesetzentwürfe sind der „Welcoming
Business Travellers and Tourists to America Act“ von 2011 (Gesetz über die
Behandlung von USA-Geschäfts- und Urlaubsreisenden) und der „International
Tourism Facilitation Act“ (Gesetz zur Erleichterung des internationalen
Tourismus). Ersteres bezweckt den Abbau der Hemmnisse im US-Visa-System durch
eine Norm, wonach die Visabearbeitung durch das US-State Department innerhalb
von 12 Tagen erfolgen muss, sowie die Einführung eines Programms, das den
Einsatz von Videokonferenzen für die im Rahmen des Visaverfahrens vorgesehenen
Gespräche gestattet. Letzteres verlangt vom US-Außenministerium, seine
konsularischen Ressourcen effizienter zu nutzen, um auf den zunehmenden
Tourismus aus dem Ausland besser reagieren zu können. Die USA möchten die laufende Überarbeitung der
Verfahren beschleunigen und „ … für Innovationen und Verbesserungen bei
Prozessen, Technologien, Personal und Infrastruktureinrichtungen sorgen, um die
Bearbeitung von Visumanträgen und die Einreise an den Außengrenzen sowie an
Flug- und Seehäfen für legal Reisende zu straffen.“ [1] Executive Order (Dekret) von Präsident Obama vom
19. Januar 2012. Der "Visa Improvements to Stimulate International
tourism to the United States of America Act" (Gesetz über
Visaerleichterungen, damit mehr ausländische Touristen die Vereinigten Staaten
von Amerika bereisen) wird gegenwärtig im US-Kongress diskutiert. [2] Irland beteiligt sich allerdings nicht an der
gemeinsamen Visumpolitik der EU. [3] World Travel & Tourism Council, Travel & Tourism
Economic Impact 2012, European Union. [4] Von diesen vier Schwellenländern ist Brasilien das
einzige Land, dessen Staatsangehörige derzeit kein Visum für die Einreise in
den Schengen-Raum benötigen. Es gibt jedoch bereits Visaerleichterungen für
russische Reisende aufgrund eines Visaerleichterungsabkommens, das derzeit
nachgebessert wird. [5] Pressemitteilung des Weißen Hauses vom 19. Januar 2012. [6] ETOA Origin Market Report 2010 "Europe: Open for
Business?". [7] Tourism Economics, Bericht “The Impact of Visa
Facilitation on Job Creation in the G20 Economies”, Mai 2012 (Bericht für das
vierte T20-Treffen der Tourismusminister, Mexico, 15./16. Mai). [8] USA („Visa Waiver Program“), Australien („ETA Program“),
Visumpolitik des Vereinigten Königreichs gegenüber Taiwan und Südafrika, Indien
(Visum bei der Ankunft), Kanadas Visumpolitik gegenüber Mexiko und die
Visumpolitik der Republik Korea gegenüber China. [9] EU-Schengen-Raum = AT, BE, CZ, DE, DK, EE, EL
(Griechenland), ES, FI, FR, HU, IT, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, SE, SI, SK
sowie vier assoziierte Nicht-EU-Länder: CH, NO, IS, LI. [10] The Cruise Industry, Contribution of Cruise Tourism to the
Economics of Europe, Bericht des Europäischen Kreuzfahrtrates ECC, 2012. [11] KOM(2010) 352 endg. „Europa – wichtigstes Reiseziel
der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus ",
Abschnitt 5.4. [12] Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der
Gemeinschaft (Visakodex). Die Verordnung trat am 5. April 2010 in Kraft. [13] Intermediäre dürfen keine biometrischen Identifikatoren
erfassen; Erstantragsteller müssen daher im Rahmen des VIS persönlich im
Konsulat erscheinen oder bei einem externen Dienstleistungserbringer, der
befugt ist, die biometrischen Identifikatoren der Antragsteller im Namen der
Konsulate der Mitgliedstaaten zu erheben. [14] Welttourismusorganisation „eVisas: A pressing need for global
standards, specifications and interoperability“, anlässlich der
37. Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
vorgestelltes Arbeitspapier (2010).