MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma /* COM/2014/0209 final */
1. Einleitung Mit dem im April 2011
verabschiedeten EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis
2020[1] veränderte
sich der Ansatz bei der Integration der Roma: Zum ersten Mal wurde ein
umfassender, faktengestützter Rahmen entwickelt, der klar mit der Strategie
„Europa 2020“ verknüpft ist. Der EU-Rahmen gilt für alle Mitgliedstaaten, muss
aber an die im jeweiligen Land herrschenden Gegebenheiten angepasst werden. Nach der Billigung des
EU-Rahmens durch die Staats- und Regierungschefs der EU[2] begannen
die Mitgliedstaaten erstmals, ihre Bemühungen um eine Angleichung der Lage der
Roma an die der übrigen Bevölkerung beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung,
Gesundheitsdiensten und Wohnraum zu koordinieren. Die Kommission führte einen
Mechanismus zur jährlichen Berichterstattung an das Europäische Parlament und
den Rat ein, mit dem die bis 2020 erzielten Fortschritte bewertet werden
sollen. Parallel dazu richtete sie Strukturen zur
Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten ein, insbesondere das Netzwerk
der nationalen Kontaktstellen für Roma, in dessen Rahmen die nationalen
Kontaktstellen aller 28 Mitgliedstaaten regelmäßig zusammenkommen, sowie
die kommissionsinterne Roma-Taskforce unter dem Vorsitz der Generaldirektion
Justiz (und dem stellvertretenden Vorsitz der Generaldirektion Beschäftigung,
Soziales und Integration). Im Sinne der Kohärenz und der Stimmigkeit umfasst
die Taskforce hochrangige Vertreter des Generalsekretariats der Kommission und
verschiedener Generaldirektionen einschließlich jener, die für Regionalpolitik
und Stadtentwicklung, Bildung und Kultur, Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung, Gesundheit und Verbraucher, Erweiterung, Inneres, Statistik,
Haushalt und Kommunikation zuständig sind, sowie Vertreter der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte (FRA). In diesem Bericht werden zum
ersten Mal die Fortschritte in den vier Kernbereichen Bildung, Beschäftigung,
Gesundheitsfürsorge und Wohnraumversorgung sowie im Kampf gegen Diskriminierung
und die Verwendung der Mittel untersucht. Ferner werden die Fortschritte auf
EU-Ebene bewertet. 2. Fortschritte auf EU-Ebene 2.1. Integration der Roma als
politische und finanzielle Querschnittsaufgabe Größe und Situation der Roma-Bevölkerung
unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Zudem stellt in einigen
Mitgliedstaaten die Integration von Roma-Gemeinschaften, die erst vor kurzer
Zeit angekommen sind, eine neue Herausforderung dar, für die eine Lösung
gefunden werden muss. Innerhalb des EU-Rahmens haben alle Mitgliedstaaten[3] ihre eigenen, auf die
Bedürfnisse der Roma in ihrem Land zugeschnittenen Integrationsstrategien[4] entwickelt. Da viele
Roma mit Armut und sozialer Ausgrenzung konfrontiert sind, verknüpfte die
Kommission die Integration der Roma mit ihrer weiter gefassten Agenda für
Wachstum, der Strategie „Europa 2020“. Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat der Europäische Rat für Staaten mit nennenswerter
Roma-Bevölkerung länderspezifische Empfehlungen zu deren Integration
herausgegeben.[5]
Außerdem verabschiedete der Rat auf Vorschlag der Kommission ein rechtliches
Instrument zur Lage der Roma – das erste seiner Art –, nämlich eine Empfehlung
des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den
Mitgliedstaaten[6].
In dieser Empfehlung werden spezifische Maßnahmen einschließlich positiver
Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma genannt. Die Roma-Taskforce der Kommission gewährleistet,
dass – insbesondere beim Einsatz der verschiedenen EU-Fonds – alle Aspekte der
Integration der Roma berücksichtigt werden. Mit dem neuen mehrjährigen
Finanzrahmen für den Zeitraum 2014–2020[7]
lassen sich die EU-Fonds leichter für die Integration der Roma nutzen. Die
Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über alle Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds[8]
ermöglicht einen kombinierten Einsatz verschiedener EU-Fonds in den vier
Kernbereichen des EU-Rahmens. Die wichtigsten einschlägigen Fonds für die
Integration der Roma sind der Europäische Sozialfonds (ESF), der Europäische
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Europäische
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Nach den
für die Finanzierung relevanten Verordnungen[9]
sind mindestens 23,1 % der Mittel für die Kohäsionspolitik für
Investitionen in Menschen zu veranschlagen. Dies geschieht über den
Europäischen Sozialfonds, aus dem in jedem Mitgliedstaat mindestens 20 %
dieses Betrags für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
aufgewendet werden. Darüber hinaus umfassen die neuen Verordnungen, die die
Mittelverwendung durch die EU-Fonds regeln, nun auch verbesserte Beobachtungs-
und Evaluierungsmechanismen, damit anhand genauerer Informationen geprüft
werden kann, ob die für die Integration der Roma festgelegten Ziele mit den
Strukturfonds erreicht wurden. Außerdem hat die Kommission einen Europäischen
Verhaltenskodex für Partnerschaften[10]
herausgegeben, der für sämtliche Struktur- und Investitionsfonds gilt und
detaillierte Kriterien für die Organisation von Partnerschaften sowie die
Planung, Durchführung und Begleitung der Programme vorgibt. Darüber hinaus sind
nach der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (ESF)[11] ESF-Mittel in
angemessener Höhe dafür zu verwenden, die Kapazität von Sozialpartnern und
Nichtregierungsorganisationen bei der Durchführung der Programme in weniger
entwickelten und Übergangsregionen zu stärken. Schließlich verabschiedete der Rat auf Vorschlag
der Kommission eine Empfehlung zur Einführung einer Jungendgarantie[12], und die
Mitgliedstaaten wurden nachdrücklich aufgefordert, die Roma-Bevölkerung
entsprechend ihrer Größe und ihrer Situation auf dem Hoheitsgebiet des
jeweiligen Staates als Hauptzielgruppe anzusehen. 2.2. Enge Zusammenarbeit mit allen
Interessenträgern Über das Netz der 28 nationalen
Kontaktstellen für Roma steht die Kommission in ständigem Dialog mit den
Mitgliedstaaten. Die Einrichtung dieses Netzes ist ein wichtiger Schritt zur
Unterstützung der Koordinierung und Durchführung der Strategien sowie der vor
Ort durchgeführten Maßnahmen. Es bietet den Mitgliedstaaten außerdem die Möglichkeit,
ihre Erfahrung und ihr Fachwissen mit der Kommission zu erörtern, und fördert
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie den Austausch bewährter
Verfahren. Zudem haben sich die Treffen der Europäischen
Plattform für die Einbeziehung der Roma zu einem Forum für Gespräche und den
Erfahrungsaustausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten,
internationalen Organisationen, den Erweiterungsländern und der
Zivilgesellschaft entwickelt. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit allen
Interessenträgern weitere Überlegungen dazu anstellen, wie dieses Forum noch
effizienter werden und einen optimalen Beitrag zur europäischen Politik für die
Integration der Roma leisten kann. Die Kommission beteiligt sich an einer Koalition
internationaler Organisationen[13],
um die konkrete Durchführung der nationalen Strategien zur Integration der Roma
auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern. Die Kommission und der Europarat
unterstützen auf diese Weise mit vereinten Kräften die lokalen Behörden, damit
diese, ausgehend von einer besseren Verwaltung auf lokaler Ebene[14] und der Einbeziehung
der Roma-Gemeinschaft mittels Mediation[15],
lokale Strategien zur Integration der Roma leichter konzipieren, finanzieren
und umzusetzen können. 3. Fortschritte in den
Mitgliedstaaten – Bewertung durch die Kommission Drei Jahre nach Annahme des EU-Rahmens zeichnet
sich in den meisten Mitgliedstaaten ein – wenn auch immer noch langsamer –
Fortschritt ab. In diesem Bericht wird insbesondere untersucht, welche
Maßnahmen umgesetzt wurden, ob die Leitlinien aus früheren
Fortschrittsberichten der Kommission befolgt wurden und ob sich die Situation
vor Ort tatsächlich verändert hat. Das beigefügte Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen enthält eine detaillierte Übersicht nach Mitgliedstaaten
und die erste Bewertung der nationalen Strategie zur Integration der Roma, die
Kroatien nach seinem Beitritt zur EU am 1. Juli 2013 vorgelegt hat. Die für die Bewertung herangezogenen Informationen
stammen insbesondere aus den Mitgliedstaaten (bzw. von den nationalen
Kontaktstellen für Roma), aus der Zivilgesellschaft und vom Europäischen
Netzwerk unabhängiger Sachverständiger für soziale Inklusion. Die 2011 von der
FRA über die Lage vor Ort durchgeführte Umfrage dient als Ausgangspunkt für die
Messung des Fortschritts. 3.1. Bildung Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten
entsprechend dem EU-Rahmen dazu auf, dafür zu sorgen, dass zumindest die
Grundschule abgeschlossen wird, den Zugang zu qualitativ hochwertiger
frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung auszuweiten, sowie Roma-Kinder
vor diskriminierender Behandlung oder Segregation zu schützen und die Zahl der
vorzeitigen Schulabbrüche zu verringern. Darüber hinaus wurden die
Mitgliedstaaten aufgefordert, die Beteiligung jugendlicher Roma an sekundärer
und tertiärer Bildung zu fördern. Aus der Bewertung durch die Kommission geht
hervor, dass die Mitgliedstaaten eine Reihe spezifischer Maßnahmen getroffen
haben, die vor Ort Ergebnisse gezeitigt haben. Beispielsweise ist den Berichten
zufolge eine eindeutig positive allgemeine Tendenz beim Zugang zu
frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung erkennbar. Für Veränderungen in größerem Maßstab bedarf es
jedoch noch weit größerer Anstrengungen. Die im EU-Rahmen bereits aufgezeigten
wichtigsten Herausforderungen bestehen nach wie vor und lassen sich nur mit
dauerhaften Anstrengungen meistern. Sollen echte Fortschritte erzielt werden,
muss das allgemeine Bildungssystem inklusiver werden und besser auf die
Bedürfnisse von Roma-Schülern zugeschnitten sein. Die immer noch bestehende Absonderung von
Roma-Kindern in speziellen Schulen oder Klassen[16] ist eine schwierige
Herausforderung, für die es keine einfache, eindeutige Lösung gibt. Diese
Segregation kann nur durch ein politisches Bekenntnis zu diesem Ziel sowie mit
Zeit, einer sorgfältigen Vorbereitung und Umsetzungsplänen, die die lokalen
Gegebenheiten berücksichtigen, überwunden werden. Maßnahmen, die indirekt zu
Segregation führen, sollten grundsätzlich abgestellt bzw. verworfen werden. Die
am meisten betroffenen Mitgliedstaaten (z. B. die Tschechische Republik,
die Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Griechenland) müssen strengere
Maßnahmen treffen, um diesen Zustand durch ein gut zugängliches und allgemein
inklusives Bildungswesen von hoher Qualität zu beenden und umzukehren. Die Bedeutung des Zugangs zu qualitativ
hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ist nunmehr
weithin anerkannt. Eine Reihe von Legislativmaßnahmen (z. B.
obligatorische Vorschuljahre, finanzielle Anreize) wurden ebenfalls bereits in
mehreren Mitgliedstaaten umgesetzt. Einige Mitgliedstaaten konnten eindeutig
positive Ergebnisse vermelden. In Finnland beispielsweise stieg der Anteil der
Roma-Kinder, die die Vorschule besuchen, in zehn Jahren von 2 % auf 60 %.
Gleiches gilt für Ungarn, wo der mit 79 % bereits hohe Anteil der an der
Vorschulerziehung teilnehmenden Roma-Kinder weiter zunehmen dürfte, da nach dem
neuen Gesetz über das öffentliche Bildungswesen der Besuch des Kindergartens
nun schon ab einem Alter von drei Jahren obligatorisch ist. Dagegen wurden in
anderen Mitgliedstaaten immer noch nur unzureichende (etwa in der Slowakei)
oder gar keine Maßnahmen (z. B. in Griechenland) durchgeführt. Ebenso sind zusätzliche Anstrengungen einschließlich
außerschulischer Aktivitäten und enger Zusammenarbeit mit den Familien
erforderlich, um die Zahl der frühzeitigen Schulabgänger unter der
Roma-Bevölkerung zu verringern. In einer noch schlimmeren Lage könnten sich
Kinder befinden, die sich illegal auf dem Hoheitsgebiet des betreffenden
Staates aufhalten und die Grundschule nicht besuchen können, weil sie die
erforderlichen amtlichen Dokumente, etwa eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder
medizinische Unterlagen, nicht besitzen. Im Bericht des französischen
Bürgerbeauftragten[17]
ist eine Reihe von Fällen aufgeführt, in denen örtliche Behörden Roma-Kindern
den Besuch der Grundschule aus solchen Gründen verwehrt haben. Darüber hinaus
haben häufige Umzüge bei Roma- und reisenden Familien zu Unterbrechungen der Schullaufbahn
und damit zu lückenhaften Kenntnissen und hohen Abbrecherquoten geführt. Die Bewertung der Kommission bestätigt, dass
nachhaltige Anstrengungen die Situation der Roma im Bildungswesen erheblich
beeinflussen können. Beispielweise sank in Bulgarien dank eines
Bildungsprojekts die Zahl der Kinder, die die Schule abbrachen, in drei Jahren
(2010–2013) um fast 80 %. Weitere bewährte Verfahren sind etwa die
Ganztagesschule in Bulgarien und der Slowakei oder außerschulische Aktivitäten
speziell für benachteiligte Kinder in Ungarn, der Einsatz von Mediatoren in
Finnland, die Einbeziehung der Roma-Kultur in Lehrpläne in der Slowakei und
Ungarn, sprachliche Förderung in Bulgarien und Frankreich, zweisprachiger
Unterricht (Romani-Rumänisch), die Ausbildung von Sprachlehrern für Romani in
Rumänien sowie Lehrerfortbildungen in der Slowakei, in Ungarn und Bulgarien.
Die Ausdehnung von Bildungsprojekten auf Kinder, deren Familien aus einem
Mitgliedstaat in einen anderen umziehen, ist eine weitere positive Entwicklung.
Die derzeitige Praxis ist jedoch von eher
begrenzter Tragweite, und die größte Herausforderung besteht weiterhin darin,
diese Initiativen in größerem Maßstab durchzuführen und ihre langfristige
Finanzierung zu sichern. Weitere Anstrengungen sind bei der Lehrerausbildung
sowie bei der Einführung inklusiver Lehrmethoden, mit denen auf die
individuellen Lernbedürfnisse eingegangen wird, vonnöten. Ein systematischerer
Einsatz von Roma als pädagogische Assistenten und Mediatoren sowie eine engere
Zusammenarbeit mit den lokalen Gemeinschaften und den Eltern würde den Zugang
von Roma-Kindern zu Bildungseinrichtungen mit üblichen Qualitätsstandards
verbessern. Die Kohärenz der allgemeinen Politik mit den Zielen der nationalen
Strategie zur Integration der Roma muss sichergestellt werden (z. B. in
Ungarn). Nach dem Ende der Schulpflicht wird der
Unterschied zwischen Roma und Nicht-Roma beim Besuch von Bildungseinrichtungen
noch größer. Dies stellt ein besonderes Hindernis für die Integration der Roma
dar und macht sich auf dem Arbeitsmarkt insofern bemerkbar, als erwachsene Roma
wegen fehlender beruflicher Fertigkeiten und Qualifikationen keine qualitativ
hochwertigen Arbeitsplätze finden. Nur wenige systemische Maßnahmen haben zum
Ziel, die Beteiligung jugendlicher Roma an höherer Bildung zu fördern oder
Roma, die die Schule abgebrochen haben, bei ihrer Wiedereingliederung in das
Bildungswesen zu unterstützen. In Polen, Finnland und Schweden wurden zwar
Maßnahmen eingeführt, um die Zahl der Schüler mit Sekundarstufen- oder
Hochschulabschluss zu erhöhen und die Berufsausbildung und Weiterbildung
erwachsener Roma zu verbessern, in den meisten Mitgliedstaaten werden solche
Maßnahmen jedoch eher sporadisch getroffen und bestehen hauptsächlich aus
Stipendien für besonders Begabte. Bei Jugendlichen sind das nichtformale und
informelle Lernen ebenfalls wichtige Instrumente zur Entwicklung von
Fertigkeiten und zur Verbesserung der Beschäftigungschancen.[18] Beispiele aus dem Bildungsbereich Bulgarien und Ungarn: In Bulgarien wurde eine zweijährige Vorschulpflicht eingeführt. In Ungarn wird der Vorschulbesuch im Schuljahr 2014–2015 ab dem Alter von drei Jahren verpflichtend. Diese allgemein geltende Maßnahme ist für die Vorbereitung von Roma-Kindern auf die Grundschule vielversprechend, für langfristige Ergebnisse kommt es jedoch auf ausreichende Kapazitäten und qualifiziertes Personal an. Dänemark: Das vom Erziehungsministerium verwaltete Projekt „Durchhaltekarawane“ (Fastholdelseskaravanen) befasst sich schwerpunktmäßig damit, mehr Jugendliche aus ethnischen Minderheiten dazu zu bewegen, ein Berufs- und Weiterbildungsprogramm zu beginnen und abzuschließen. Die Initiative wird in Schulen von Koordinatoren verwaltet, die dafür sorgen, dass jeder Jugendliche, bei dem ein Scheitern oder ein Schulabbruch zu befürchten ist, individuell gefördert wird. Das Projekt wird in ganz Dänemark durchgeführt. Seit es im Jahr 2009 angelaufen ist, ist die Abbruchrate bei der Schul- und Berufsausbildung von insgesamt 20 % auf weniger als 15 % gesunken, während sich der Abstand zu den ethnisch dänischen Schülern verringert hat. Aus dem ESF wurde für das Projekt „Durchhaltekarawane“ im Zeitraum 2009–2013 ein Betrag von 3 214 000 EUR bereitgestellt. Rumänien: Das Programm mit positiven Maßnahmen für Roma im Hochschulwesen wird fortgesetzt. Im Rahmen dieser als Querschnittsaufgaben durchgeführten Programme werden bei der Zulassung zu öffentlichen Universitäten eigene Plätze für Roma ausgewiesen (555 im Studienjahr 2010/11 und 564 im Studienjahr 2012/13). Schweden: Der Verband für Erwachsenenbildung in Göteborg (Studieförbundet Vuxenskolan i Göteborg) bietet Betreuung für Roma, die die Grund- oder Sekundarschulausbildung nicht abgeschlossen haben. Obwohl vor allem beim Zugang zu frühkindlicher
Betreuung, Bildung und Erziehung Fortschritte erzielt wurden, müssen noch weit
größere Anstrengungen gegen den Bildungsnachteil der Roma unternommen werden.
In Mitgliedstaaten mit einer bedeutenden Roma-Bevölkerung sollten der
Bekämpfung der Segregation und des frühen Abgangs von der Schule sowie der
inklusiveren Gestaltung des allgemeinen Bildungssystems Vorrang eingeräumt
werden. Sowohl die allgemeinen als auch die zielgerichteten Maßnahmen sollten
klar darauf ausgerichtet sein, jugendliche Roma zum Erwerb marktgerechter
Fertigkeiten und Qualifikationen zumindest auf Sekundarstufenniveau zu
befähigen und erwachsenen Roma lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Darüber
hinaus sollten positive Maßnahmen zur Erhöhung des Bildungsstandes von Roma
fortgesetzt und ausgebaut werden, damit junge Roma berufliche Qualifikationen
erwerben können. 3.2. Beschäftigung Damit die Kluft zwischen Roma und Nicht-Roma bei
der Beschäftigungsquote überwunden werden kann, sind die Mitgliedstaaten über
den EU-Rahmen aufgerufen, den Roma einen diskriminierungsfreien Zugang zum
offenen Arbeitsmarkt, zur Selbständigkeit, zu Mikrokrediten und zu beruflicher
Bildung zu gewähren. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, den
gleichberechtigten Zugang von Roma zu allgemeinen öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten,
gekoppelt mit zielgerichteter und individuell zugeschnittener Beratung und
Mediation für arbeitsuchende Roma, sicherzustellen und die Beschäftigung
qualifizierter Roma im öffentlichen Dienst zu fördern. Zwar gibt es in den verschiedenen Mitgliedstaaten
mehrere vielversprechende Initiativen, die erwarteten Auswirkungen haben sich
jedoch noch nicht eingestellt. Sichtbare Verbesserungen bei der Teilnahme am
Bildungswesen und beim erreichten Bildungsniveau haben sich nicht in höheren
Beschäftigungsaussichten für Roma niedergeschlagen.[19] In einigen Fällen hat
sich die Beschäftigungslage der Roma noch weiter verschlechtert, dies war
jedoch zum Teil auf den allgemeinen Anstieg der Arbeitslosigkeit in mehreren
EU-Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren zurückzuführen. In diesem
Zusammenhang waren Roma – und in einem noch größeren Ausmaß Roma-Frauen[20] – besonders stark
betroffen, da ihnen oft marktgerechte Fertigkeiten und Qualifikationen fehlen.
Die Arbeitsmarktchancen von Roma werden zudem durch direkte und indirekte
Diskriminierung beschränkt.[21]
Sollen in dieser schwierigen Situation Fortschritte erzielt werden, müssen die
Mitgliedstaaten entschlossen handeln und in Humankapital investieren:
Erforderlich sind etwa ein gleichberechtigter Zugang zu sozialen Diensten,
individuelle Beratung sowie Beschäftigungsprogramme. Das Potenzial für die
Schaffung von Arbeitsplätzen für Roma durch Selbständigkeit, (soziales)
Unternehmertum und durch Einsatz innovativer Finanzinstrumente wurde bisher
kaum ausgeschöpft. Zur Intensivierung der sozialen Innovation sollten neue
politische Ansätze geprüft und erfolgreiche Initiativen in größerem Maßstab
fortgesetzt werden, indem eine Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren
auf lokaler und regionaler Ebene aufgebaut wird. Lehrreich kann der Blick auf erfolgreiche Projekte
sein, etwa auf die Informationsplattform Thara in Österreich, auf ein
belgisches Projekt, das Wege zur sozialen und beruflichen Aktivierung fördert,
auf Zentren zur Gemeinschaftsentwicklung, die in Bulgarien
Arbeitsmarktbarrieren beseitigen sollen, oder auf die integrierten Aktionspläne
der deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin, um nur einige zu
nennen. Diese Projekte gehen jedoch meistens auf die Initiative lokaler oder
regionaler Behörden zurück und werden von Nichtregierungsorganisationen
durchgeführt, so dass ihre Wirkung auf ein bestimmtes Zuständigkeitsgebiet
beschränkt bleiben muss und ihre Nachhaltigkeit ungewiss bleibt. Aus der Bewertung geht hervor, dass immer noch zu
wenige systematische Maßnahmen auf nationaler Ebene durchgeführt werden, obwohl
es einige gute Beispiele gibt wie etwa dem Ministerium für Beschäftigung
unterstehende Jobberater für Roma in Finnland, die Umverteilung von Ressourcen
für das spanische Programm Acceder oder Pilotprojekte in einigen
Gemeinden der Tschechischen Republik, mit denen soziale Erwägungen Eingang ins
öffentliche Beschaffungswesen finden. Beispiele aus dem Bereich der Beschäftigung Bulgarien: Gemeindeentwicklungszentren (Community Development Centres, CDC) sollen junge Menschen und Frauen aus benachteiligten Roma-Gemeinden fördern und in Beschäftigung bringen. Die Initiative wird seit 2011 durch das Zentrum AMALIPE für interethnischen Dialog und Toleranz mit Unterstützung der Europäischen Kommission durchgeführt. Gemeindeentwicklungszentren wurden in 11 Gemeinden eingerichtet. Frankreich (Lyon): An dem zahlreiche Partner umfassenden und aus EU-Mitteln geförderten Projekt Andatu beteiligen sich lokale, nationale und zivilgesellschaftliche Einrichtungen mit Ausbildungsmaßnahmen sowie der Vermittlung von Arbeitsverhältnissen und Wohnraum. Zielgruppe des Programms sind mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger, daher werden Französischkurse angeboten. Das Programm finanziert außerdem kurze Schulungen und bietet individuelle Unterstützung. Aus dem Europäischen Sozialfonds wurden für den Start des Programms 350 000 EUR bereitgestellt. Die Maßnahme, mit der zurzeit 73 Personen gefördert werden, soll auf 400 Teilnehmer ausgeweitet werden, wofür Mittel von insgesamt 1,2 Mio. EUR erforderlich sind. Ungarn: Das als Querschnittsaufgabe durchgeführte Programm zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen ist für verschiedene Gruppen innerhalb der gemeldeten Arbeitslosen konzipiert, wobei die Roma eine bevorzugte Zielgruppe bilden. Bei dem Programm wird eine Kombination aus finanziellen Hilfen und Dienstleistungen, etwa Arbeitsmarktberatung, Mentoring, Berufsbildung und Lohnzuschüsse, individuell zusammengestellt, um eine Wiedereingliederung in den offenen Arbeitsmarkt zu erreichen. Laut einer Evaluierung durch externe Sachverständige steigt die Wahrscheinlichkeit, einen Arbeitsplatz zu finden, nach einer Teilnahme am Programm um 40 %. Trotz des Erfolgs einiger Maßnahmen blieb
jedoch vor Ort eine weitreichende Wirkung noch aus. Die Mitgliedstaaten müssen
sowohl bei der Angebots- als auch bei der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes
ansetzen, um die Kluft zwischen Roma und Nicht-Roma bei der Beschäftigung zu
beseitigen. Auf der Angebotsseite muss das niedrige Qualifikationsniveau
arbeitsuchender Roma mithilfe von Berufsausbildung und -beratung angehoben
werden, wobei zielgerichtete Maßnahmen mit einem tatsächlichen Zugang zu den
allgemeinen Arbeitsmarktverwaltungen einhergehen müssen. Auf der Nachfrageseite
sind Maßnahmen erforderlich, mit denen Anreize für Arbeitgeber geschaffen
werden, etwa Einstellungsbeihilfen, Probetage und Lehrlingsprogramme. Weitere
Maßnahmen könnten darin bestehen, Roma im Rahmen der Jugendgarantien besonders
zu begünstigen, soziale Erwägungen im öffentlichen Beschaffungswesen zu
berücksichtigen, die Diskriminierung am Arbeitsplatz zu bekämpfen und Roma im
öffentlichen Dienst auf nationaler und lokaler Ebene so zu beschäftigen, dass
dadurch kein paralleler Arbeitsmarkt entsteht. Durch
eine Nutzung des Potenzials der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation
könnte der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt gefördert werden. 3.3. Gesundheit Zur Überbrückung der Kluft zwischen den Roma und
dem Rest der Bevölkerung sind die Mitgliedstaaten durch den EU-Rahmen
aufgefordert, dafür zu sorgen, dass insbesondere Frauen und Kinder zu denselben
Bedingungen wie die übrige Bevölkerung Zugang zu qualitativ hochwertiger
Gesundheitsfürsorge sowie zu Vorsorgemedizin und Sozialdiensten haben. Der schlechte Gesundheitszustand der Roma hängt
eng mit sozialen, wirtschaftlichen und Umweltfaktoren zusammen. Menschen in
prekärer Lage haben häufig Schwierigkeiten, sich im Gesundheitssystem
zurechtzufinden und ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Hindernd wirken sich
unter anderem die schlechte Erreichbarkeit von Gesundheitsdiensten aufgrund der
Entfernung (z. B. aus Roma-Siedlungen in abgelegenen Gebieten oder für
Roma ohne festen Wohnsitz), finanzielle Schwierigkeiten (Leistbarkeit von Medikamenten),
fehlende Registrierung bei den örtlichen Behörden, mangelndes Bewusstsein
insbesondere über Vorsorgedienste, kulturelle Unterschiede und Diskriminierung
aus. Fehlender Krankenversicherungsschutz bedeutet oft auch, dass Kinder nicht
geimpft werden, was wiederum dazu führen kann, dass sie in Schulen und
Kindergärten nicht aufgenommen werden. Nur wenige Mitgliedstaaten haben Informationen
vorgelegt, die einen Vergleich des Gesundheitszustandes der Roma mit dem der
Gesamtbevölkerung ermöglichen. Hierfür gibt es zwar eine Vielzahl von Gründen,
doch ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle betroffenen Mitgliedstaaten
sich vom Gesundheitszustand der Roma-Bevölkerung ein Bild machen können. Ein
gutes Beispiel ist die Gesundheits- und Wohlfahrtserhebung, die in Finnland
demnächst entwickelt wird. Die verfügbaren Informationen zeigen sowohl in
Bezug auf die Ausgangssituation[22]
als auch auf die Fortschritte ganz erhebliche Unterschiede zwischen den
Mitgliedstaaten. Ein Mindestkrankenversicherungsschutz ist in manchen
Mitgliedstaaten immer noch problematisch, insbesondere in Bulgarien und
Rumänien, aber auch in Griechenland. Mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in
diesen Ländern hat die Zahl der Familien ohne Krankenversicherung zugenommen.
Die Folgen von Haushaltskürzungen, Umstrukturierung oder der Streichung von
Dienstleistungen in der allgemeinen Gesundheitspolitik einiger Mitgliedstaaten
bekamen anfällige Bevölkerungsgruppen wie die Roma besonders zu spüren. In
Frankreich hat sich die Regierung verpflichtet, die Gesundheitsfürsorge für die
schutzbedürftigsten Bevölkerungsgruppen erschwinglicher zu machen. Bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten unter
den Roma wurden, Berichten aus mehreren Mitgliedstaaten zufolge, erhebliche
Anstrengungen unternommen. Fortschritte in diesem Bereich sind sehr zu
begrüßen, doch muss auch der Vorsorge, der Behandlung nichtansteckender
Krankheiten und allgemeinen Gesundheitskampagnen mit Schwerpunkt auf der
Förderung einer gesunden Lebensweise größeres Augenmerk gewidmet werden.
Erfolgreiche Maßnahmen müssen außerdem noch systematischer gestaltet werden. Fortbildungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen
(z. B. in der Tschechischen Republik) und die Einbeziehung von Roma als
Gesundheitsmediatoren sind eine Möglichkeit, Gesundheitsdienste für die
Roma-Bevölkerung zugänglicher zu machen. Mehrere Mitgliedstaaten (z. B.
Rumänien, Spanien) haben erfolgreich in Roma-Mediatoren investiert. In den
meisten Fällen ist es jedoch notwendig, von einer vorübergehenden zu einer
ständigen Finanzierung im Rahmen der allgemeinen Politik überzugehen und für
die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zu sorgen. Im Jahr 2013 brachte
die Kommission eine Initiative zur Entwicklung von Ausbildungspaketen für
Beschäftigte im Gesundheitswesen, die ethnische Minderheiten, darunter Roma,
betreuen, auf den Weg. Beispiele aus dem Gesundheitswesen Tschechische Republik: Kommunikationskurse über das spezifische soziokulturelle Umfeld eines Patienten sind obligatorischer Bestandteil des Medizin‑, Zahnmedizin- und Pharmaziestudiums. Auch die Sozialkompetenz des sonstigen medizinischen Personals wird durch berufsbildende (Interpersonální dovednosti specialisty) und allgemeinbildende (Edukace) Programme verbessert. Ungarn: Schulungen für das Personal von Einrichtungen der medizinischen Grundversorgung werden derzeit erarbeitet. 2013 wurden 250 Gesundheitsberater ausgebildet, die in der ersten Hälfte des Jahres 2014 etwa 4830 Spezialisten schulen sollen. Frankreich: Im Januar 2013 verpflichtete die Regierung sich dazu, gegen die krisenbedingt wachsenden Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung vorzugehen und die Gesundheitsfürsorge erschwinglicher zu gestalten. Rumänien: Im Rahmen des Mediationsprogramms im Gesundheitswesen werden Kampagnen durchgeführt, mit denen die Roma-Bevölkerung für Gesundheitsfragen sensibilisiert und eine Verhaltensänderung herbeigeführt werden soll. Spanien: Die Gesundheitsmediatoren haben sich bei der Verbesserung des Gesundheitszustandes der Roma-Bevölkerung in Spanien als hilfreich erwiesen. Die in Navarra seit vielen Jahren erfolgreich praktizierte Mediation wurde von der WHO als Beispiel für ein bewährtes Verfahren ausgewählt.[23] Die Analyse der Maßnahmen im Gesundheitswesen
lässt den Schluss zu, dass noch nicht alle Betroffenen kranken- und
sozialversichert sind. Investitionen in eine angemessene Gesundheitsversorgung
und in Vorsorgemaßnahmen für alle Roma, insbesondere für Kinder, sind von
wesentlicher Bedeutung, da sie langfristig weitere Gesundheitsprobleme
verhindern. Vielversprechende Initiativen sollten ausgeweitet und häufiger
durchgeführt werden, damit sie echte Wirkung vor Ort entfalten. 3.4. Wohnungswesen Zur Schließung der Kluft zwischen Roma und
Nicht-Roma werden die Mitgliedstaaten durch den EU-Rahmen aufgefordert, den
diskriminierungsfreien Zugang zu Wohnraum, darunter auch zu Sozialwohnungen,
und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen (z. B. Wasser, Strom und Gas) zu
fördern.[24]
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit unterstrichen, die Frage des Wohnraums
innerhalb eines integrierten Konzeptes für die soziale Eingliederung und die
Aufhebung der Segregation zu behandeln. Wohnraummaßnahmen sind häufig die schwächsten
Glieder der nationalen Strategien. Mangelnde Fortschritte sind hauptsächlich
auf Folgendes zurückzuführen: Grauzonen bei der Legalisierung bestehender
Wohnungen und Lagerplätze, wie aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte ersichtlich[25];
Nichtzustandekommen eines echten Dialogs zwischen der allgemeinen Gesellschaft
und lokalen Romagemeinschaften (z. B. in Bulgarien); Mangel an nationalen
öffentlichen Mitteln und zögerliche Inanspruchnahme von verfügbaren EU-Mitteln
trotz Anleitung der Kommission[26]
sowie einen in mehreren Mitgliedstaaten unterentwickelten sozialen Wohnungsbau.
Eines der größten Hindernisse bei der Verwendung von EFRE-Finanzmitteln betraf
die Entwicklung integrierter Wohnungsbauvorhaben. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen gibt es
auch vielversprechende Entwicklungen. Mit Hilfe des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) wurden unter Einbeziehung der Roma-Bevölkerung in
Frankreich qualitativ hochwertige vorübergehende Unterkünfte gebaut. In
Deutschland umfassen Wohnraumprojekte auch Maßnahmen zur Förderung der
Integration von Romafamilien in die jeweiligen Wohnviertel. In Belgien
versuchen Mediatoren, das Vertrauen sowohl der Roma als auch der Nicht-Roma für
akzeptable Wohnraummaßnahmen zu gewinnen. In Ungarn müssen Städte als Teil der
Stadtentwicklungsstrategien Pläne zur Aufhebung der Segregation erstellen. Beispiele aus dem Wohnungssektor Belgien: Im Januar 2013 arbeiteten in den Regionen Brüssel-Hauptstadt und Flandern 38 Mediatoren/„Brückenbauer“ (d. h. interkulturelle Mediatoren), Nachbarschaftsbetreuer, Projektleiter und Berater (angestellt von den öffentlichen Zentren für Sozialfürsorge, dem Bildungsministerium, der Beschäftigungsagentur, der Polizei, Integrationsdiensten oder lokalen NRO) daran, die Unterstützung sowohl von Roma als auch von Nicht-Roma für Wohnraummaßnahmen zu gewinnen. Deutschland: In Kiel hilft das Wohnprojekt „Maro Temm e.G.“ Sinti und Roma aller Generationen, zusammenzuleben und ihre Kultur und Sprache (Romani) ohne Segregation zu erhalten. Weitere Tätigkeiten wie Hausaufgabenhilfe, Freizeitaktivitäten und kleinere Kulturveranstaltungen werden angeboten. In Berlin soll mit dem Projekt „Task Force Okerstraße“ dafür gesorgt werden, dass Roma als Nachbarn akzeptiert und in die Gemeinschaft integriert werden. Roma-Familien werden beraten sowie beim Umgang mit den Behörden und bei Streitigkeiten mit ihren Vermietern unterstützt. Außerdem werden Kinder betreut und junge Menschen dazu ermutigt, sich an Freizeitaktivitäten zu beteiligen. Ungarn: Städte müssen als Teil der integrierten Stadtentwicklungsstrategien einen sogenannten Lokalen Plan für Chancengleichheit (Plan zur Aufhebung der Segregation) erstellen. In einem Plan zur Aufhebung der Segregation werden systemische Maßnahmen (also Maßnahmen von Bedeutung für das gesamte Stadtgebiet) zur Beendigung oder Verringerung der Segregation ermittelt. Lokale Chancengleichheitspläne wurden im Rahmen des Chancengleichheitsgesetzes für die lokalen Gebietskörperschaften gesetzlich verbindlich. Mit Mitteln aus dem EFRE werden integrierte Wohnprojekte für Roma und andere marginalisierte Gemeinschaften unterstützt. Wie in anderen Bereichen auch liefern kleinere
Projekte der Politik nützliche Erkenntnisse, jedoch müssen sie ausgeweitet
werden, um die erwarteten Ergebnisse zu erbringen. Um greifbare und dauerhafte
Fortschritte im Wohnungswesen zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten die
oben erwähnten Probleme wirksamer bekämpfen. In einigen Mitgliedstaaten sind
Rechtsvorschriften erforderlich, um den rechtlichen Status bereits bestehender
Wohnungen zu klären. Darüber hinaus sollten regelmäßige stadtplanerische
Maßnahmen im Hinblick auf die Beseitigung und Verhinderung einer Ghettoisierung
in Städten von den nationalen Regierungen unterstützt werden, während das
unverhältnismäßig hohe Risiko der sozialen Ausgrenzung in ländlichen Gebieten
verstärkte Anstrengungen erfordert. Für den Erfolg aller Projekte ist die
Einbeziehung sowohl der Roma als auch der Nicht-Roma von wesentlicher
Bedeutung. Angesichts der Knappheit öffentlicher Mittel, insbesondere da der
Wohnungsbau in den meisten Mitgliedstaaten in die Zuständigkeit der Kommunen
fällt, sollten verfügbare Mittel aus dem EFRE besser genutzt werden. 3.5. Überzeugende Bekämpfung von
Diskriminierung Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung gehört zu
den Grundprinzipien der Europäischen Union. Dreizehn Jahre nach Verabschiedung
der bahnbrechenden Antidiskriminierungsrichtlinien der EU im Jahr 2000 ist die
Diskriminierung von Roma immer noch weit verbreitet.[27] Eine solche
Diskriminierung hat in der Europäischen Union nichts zu suchen. Die Situation
von Roma-Frauen ist häufig ungünstiger als die der Roma-Männer, da sie oft
mehrfach diskriminiert werden.[28]
Die Lage von Roma-Kindern gibt vielfach zusätzlichen Anlass zur Sorge.[29] Romaspezifische Probleme gehen im Allgemeinen
nicht auf Lücken in der Gesetzgebung zurück, sondern vielmehr auf deren
mangelhafte Umsetzung. Um den Kampf gegen Diskriminierung zu intensivieren,
müssen Rechtsvorschriften mit politischen und finanziellen Maßnahmen kombiniert
werden. In der Empfehlung des Rates (Artikel 2.1 bis 2.5) werden den Mitgliedstaaten
weitere spezifische Maßnahmen einschließlich positiver Maßnahmen zur Bekämpfung
von Diskriminierung vorgeschlagen. Diese Empfehlung sollte eine Phase stärkerer
politischer Anstrengungen aller Mitgliedstaaten einläuten, um die
Diskriminierung von Roma zu beenden und ihre Gleichstellung in der Praxis zu
gewährleisten. In ihren nächsten Fortschrittsberichten über die Umsetzung der
nationalen Strategien zur Integration der Roma wird die Kommission die in der
Empfehlung hervorgehobenen Bereiche eingehend betrachten. Im jüngsten Bericht der Kommission über die
Anwendung der Richtlinien zur Gleichstellung wird bestätigt, dass die
Mitgliedstaaten besseren Gebrauch von der Möglichkeit machen sollten, Maßnahmen
zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich von Benachteiligungen zu treffen (positive
Maßnahmen). Solche Maßnahmen können für die Bekämpfung der Diskriminierung von
Roma sinnvoll sein. Die Bekämpfung des Menschenhandels kann auch dazu
beitragen, der Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung der Roma entgegenzuwirken.
Am größten ist das Risiko, zum Opfer zu werden, bei Frauen und Kindern. Es muss
gleich viel Gewicht gelegt werden auf die Verhütung von Menschenhandel
einerseits und den Schutz und Beistand für die Opfer und deren Unterstützung
andererseits. Dabei müssen alle einbezogen werden, die bei der Bewältigung des
Problems helfen können – Gesundheitsinspektoren, die Polizei, Bildungsexperten
und Juristen. Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
hat dazu beigetragen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen im Rahmen
der Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung des Menschenhandels nachkommen. Die meisten Mitgliedstaaten haben Maßnahmen
ergriffen, um das Wissen über die Kultur und die Geschichte der Roma zu
fördern. Insbesondere haben mehr und mehr von ihnen in den letzten Jahren
Veranstaltungen zum Gedenken an den Völkermord an den Roma durchgeführt.
Schließlich sollten in allen Mitgliedstaaten wirksamere Maßnahmen getroffen
werden, um gegen Roma gerichtete Rhetorik und Hassreden zu bekämpfen. In einigen Mitgliedstaaten haben Stellen zur
Förderung der Gleichbehandlung eine besonders aktive Rolle gespielt, um die
Öffentlichkeit stärker zu sensibilisieren oder über Fälle, in denen Roma Opfer
von Diskriminierung wurden, zu berichten (z. B. Bulgarien, Tschechische
Republik, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen,
Rumänien, Spanien und Schweden). Wie in der Empfehlung des Rates für wirksame
Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, sollten
die Arbeit und die institutionellen Kapazitäten der Stellen zur Förderung der
Gleichbehandlung ausgebaut werden, und es sollte der von der Kommission bereits
eingeleitete regelmäßige Dialog zwischen den nationalen Kontaktstellen für Roma
und diesen Stellen fortgesetzt werden. Darüber hinaus müssen in einigen Mitgliedstaaten
noch wirksame Instrumente für das Empowerment der Roma entwickelt werden. Beispiele für Antidiskriminierungsmaßnahmen Slowakei: Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes: Es können nun in allen von dem Gesetz geschützten Bereichen, d. h. Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge, soziale Sicherheit sowie Zugang zu Waren und Dienstleistungen, vorübergehende Ausgleichsmaßnahmen (positive Maßnahmen) aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit erlassen werden. In fast allen Mitgliedstaaten gibt es Schwächen
bei der wirksamen Bekämpfung der Diskriminierung. Diese sollte nicht als
eigenständiges Politikfeld angesehen werden, sondern als Querschnittsaufgabe in
alle Bereiche der Politik einfließen. Zusätzliche Aufmerksamkeit sollte der
öffentlichen Kommunikation gewidmet werden, die für die Vorteile der Vielfalt
und ihre Akzeptanz in der Gesellschaft werben kann. Darüber hinaus müssen die
Mitgliedstaaten eine klare politische Linie vorgeben und dafür sorgen, dass
Erscheinungsformen von Rassismus auf ihrem Hoheitsgebiet nicht toleriert
werden. 3.6. Sicherung der finanziellen
Unterstützung für eine nachhaltige Politik Die Integration der Roma ist eine langfristige
Herausforderung. Strategien und Maßnahmen zur Integration der Roma müssen
langfristig tragbar sein. Im EU-Rechtsrahmen werden die Mitgliedstaaten
aufgefordert, ausreichende finanzielle Mittel aus den nationalen Haushalten
bereitzustellen sowie EU- und internationale Finanzmittel optimal zu nutzen. In den letzten Jahren ist der Umfang der von den
Mitgliedstaaten für die Integration der Roma vorgesehenen Mittel erheblich
gestiegen. Zwar sind Fortschritte in Bezug auf Engagement und Planung
festzustellen, doch gibt es nach wie vor Probleme bei der Umsetzung. Länder mit
großer Roma-Bevölkerung stehen immer noch vor großen Herausforderungen bei der
Verwendung von EU-Mitteln. Aufgrund der Schwere der Probleme in den einzelnen
Politikbereichen und ihrer Wechselbeziehungen bedarf es eines integrierten
Ansatzes, bei dem Investitionen in Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsfürsorge
und Wohnraum durch verschiedene Finanzierungsquellen kombiniert werden. Für den Zeitraum 2007-2013 wurden noch nicht alle
EU-Mittel voll ausgeschöpft, um die Integration der Roma zu unterstützen. Dafür
gibt es verschiedene Gründe: Schwierigkeiten bei der nationalen Kofinanzierung
und der Bündelung finanzieller Mittel, übermäßig komplexe
Verwaltungsstrukturen, fehlende Verwaltungskapazitäten und unzureichendes
Fachwissen, ungenügende Nutzung fachlicher Unterstützung bei der Verwendung von
EU-Mitteln und mangelnde Zusammenarbeit zwischen Behörden und Roma. Obwohl die
Annahme der nationalen Strategien zur Integration der Roma ein wichtiger
Schritt ist, da sie einen Rahmen für die Einbeziehung der Roma bietet, zeigt
die Erfahrung, dass die Angleichung zwischen allgemeinen und speziell auf Roma
abzielenden politischen Maßnahmen und die Finanzierung weiter verbessert werden
sollten, wobei auf eine bessere Beobachtung der Ergebnisse und Auswirkungen der
von der EU finanzierten Maßnahmen gebaut werden sollte. Gegebenenfalls kann ein
solcher integrierter Ansatz weiter gestärkt werden, indem eine territoriale
Dimension hinzugefügt wird, mit der eine Konzentration auf die am stärksten
benachteiligten Mikroregionen erfolgt. Für den Programmplanungszeitraum 2014–2020 wurde
versucht, diese Mängel zu beheben, indem sichergestellt wird, dass ein
angemessener Teil der Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik für
Investitionen in Humankapital, Beschäftigung und soziale Inklusion ausgewiesen
wird. Für den Zeitraum 2014-2020 werden aus den Strukturfonds und dem
Kohäsionsfonds 343 Mrd. EUR für die Mitgliedstaaten bereitgestellt. Mindestens 80 Mrd. EUR davon stehen
durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) für Investitionen in Humankapital,
Beschäftigung und soziale Inklusion bereit. Es wurde beschlossen, dass in jedem
Land mindestens 20 % (im Vergleich zu dem derzeitigen Anteil von rund 17 %)
des ESF für die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut vorgesehen werden
muss, d. h. etwa 16 Mrd. EUR. Ein spezifischer
Investitionsschwerpunkt bei der Integration marginalisierter Gemeinschaften wie
der Roma wurde ebenfalls festgelegt. Benachteiligte Bevölkerungsgruppen,
einschließlich der Roma, werden ferner durch andere im Rahmen von
ESF-Investitionsschwerpunkten finanzierte Maßnahmen gefördert; diese zielen auf
eine qualitativ hochwertige frühkindliche Erziehung und Bildung, die
Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs, einen leichteren
Zugang zu Beschäftigung oder die Verbesserung der Beschäftigungschancen von
Jugendlichen durch die Jugendgarantie ab. Um dafür zu sorgen, dass die
vorgesehenen Begünstigten mit dem ESF erreicht werden, müssen geeignete
ordnungspolitische und institutionelle Rahmenbedingungen bereits vorhanden
sein. Die Mitgliedstaaten können durch den Austausch bewährter Verfahren, einen
ständigen Dialog mit den Interessenträgern, Bewertungen und Beobachtungen aus
wissenschaftlichen Studien dafür sorgen, dass sich die Qualität der Art und
Weise, wie sie EU-Mittel verwenden, verbessert. In Bezug auf den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) ermöglicht der Investitionsschwerpunkt im Rahmen des
thematischen Ziels der Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von
Armut und jeglicher Diskriminierung die Unterstützung der physischen,
wirtschaftlichen und sozialen Wiederbelebung benachteiligter Gemeinden in Stadt
und Land. So können jene integrierten Wohnungsprogramme für marginalisierte
Gemeinschaften einschließlich der Roma fortgesetzt werden, die mit EFRE-Mitteln
im Zeitraum 2007–2013 gestartet wurden. Durch andere Investitionsschwerpunkte,
z. B. im Bereich der Gesundheits-, Sozial- und Bildungsinfrastrukturen,
können Investitionen in Ausrüstungen unterstützt werden, um die entsprechenden
Ziele für die Integration von Roma zu erreichen, auch zur Beteiligung von Roma
an Querschnittsmaßnahmen. Eine Unterstützung aus dem ERFE für Städte, die
demografische und soziale Herausforderungen im Rahmen von integrierten
Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung angehen, könnte auch eine
Rolle spielen. Als Teil des Ex-ante-Konditionalitätsmechanismus
für die Kohäsionspolitik 2014–2020 muss ein nationaler Rahmen zur Einbeziehung
der Roma bestehen, in dessen Rahmen Mittel für die Integration der Roma
vorgesehen werden. So wird ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem
politischen Rahmen der EU und der Finanzierung hergestellt; Ziel hierbei ist
die größtmögliche Wirksamkeit der Finanzierung. Bei den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über
die Partnerschaftsabkommen stellt die Kommission sicher, dass sich die
Herausforderungen für die Integration der Roma innerhalb des Europäischen
Semesters in den Finanzierungsschwerpunkten der künftigen Programme angemessen
niederschlagen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten zur Verbesserung der
Verwaltungskapazitäten und Fachkenntnisse Globalzuschüsse verwenden, um die
Verwaltung und Durchführung einiger Teile ihrer Programme zwischengeschalteten
Stellen anzuvertrauen, die nachweislich über Erfahrung und Kenntnis der
Bedingungen vor Ort verfügen.[30]
In mehreren Mitgliedstaaten lebt ein großer Teil
der marginalisierten Roma-Gemeinschaften in ländlichen Gebieten. Aus diesem
Grund hat die Kommission die Mitgliedstaaten über die Möglichkeiten zur
Förderung der Integration benachteiligter Gruppen, einschließlich der Roma,
informiert, die im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums
durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) bestehen. Im Rahmen des informellen Dialogs über das
Partnerschaftsabkommen und die Programme für den Planungszeitraum 2014–2020
haben die Dienststellen der Kommission die am stärksten betroffenen
Mitgliedstaaten ersucht, ihre nationalen Kontaktstellen für Roma in die
Diskussion einzubringen.[31]
Darüber hinaus sollten auch die
Finanzierungsmöglichkeiten des Programms ERASMUS+ in vollem Umfang ausgeschöpft
werden.[32] Das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und
Entwicklung[33]
bietet auch weitere Möglichkeiten zur Stärkung kohärenter und kostengünstiger
Maßnahmen in diesem Bereich. Bulgarien: Die Gemeinde Kavarna ist ein Beispiel für Investitionen in
lokale Entwicklungsstrategien für die Integration. Die Gemeinde Kavarna hat
in den Ausbau der Infrastruktur, den verbesserten Zugang von Roma-Kindern zu
hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung, die
Gesundheitserziehung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Städten und privaten
Arbeitgebern zur Förderung der Beschäftigung von Roma investiert. Die Diversifizierung
der Ressourcen, systematische Maßnahmen und das starke politische Engagement
der kommunalen Führung haben dazu beigetragen, dass in allen politischen
Bereichen Ergebnisse erzielt wurden (die Spanne reicht von einer besseren
Qualität der öffentlichen Dienstleistungen, einem besseren Schulbildungsniveau
und dem Rückgang der Sterblichkeitsrate bis zur vermehrten Beschäftigung von
Roma im privaten und im öffentlichen Sektor). Die Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds haben auch zur Nachhaltigkeit der Ergebnisse beigetragen,
indem 3,1 Mio. EUR für Investitionen in die physische Infrastruktur und
Humankapital bereitgestellt wurden. Spanien: Im Rahmen des operationellen ESF-Programms zur Bekämpfung der
Diskriminierung spielt die gemeinnützige Organisation Fundación Segregation
Gitano bei der Integration der Roma in die Gesellschaft und in den
Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle als zwischengeschaltete Stelle des
Programms. Die Umsetzung durch eine nichtstaatliche Organisation als
zwischengeschaltete Stelle hat sich als entscheidender Faktor für die wirksame
und effiziente Verwaltung der EU-Mittel, für starke, funktionsfähige und
langfristige Partnerschaften mit privaten Unternehmen, die Flexibilität und
Anpassung des Programms an neue gesellschaftliche Bedürfnisse und die Umsetzung
von Projekten zur gesellschaftlichen Neuerung erwiesen. Mit Blick auf das
gesamte OP ist die Zahl von Vereinbarungen mit Einrichtungen und Organisationen
auf 1400 aktive Vereinbarungen gestiegen, darunter Vereinbarungen mit
Unternehmen mit einer Nachfrage nach Arbeitnehmern (71 %), mit
öffentlichen Verwaltungen (20 %) und mit Einrichtungen des Dritten Sektors
(9 %). Dauerhafter Erfolg wird nur erreicht, wenn
Investitionen in die Bildung von Investitionen in die Beschäftigung und in
Wohnraum flankiert werden und diese Investitionen sich gezielt, aber nicht
ausschließlich, an Roma-Gemeinschaften wenden. Der Schlüssel zur Integration
der Roma liegt in der Verfolgung eines multisektoralen, viele Interessenträger
und mehrere Fonds umfassenden Konzepts (was durch die neue Generation von
EU-Fonds leichter möglich ist). Gleichzeitig sollten nicht-wettbewerbliche
Finanzierungsmöglichkeiten für lokale Projekte gewährleistet werden, damit auf
Bedürfnisse vor Ort eingegangen und die Kapazitäten kleiner NRO ausgebaut
werden können. Es sollten Globalzuschüsse gefördert werden, insbesondere in den
Mitgliedstaaten mit stärker eingeschränkten Verwaltungskapazitäten. Bei ihren
Kontakten mit den Mitgliedstaaten fordert die Kommission die lokalen Behörden
und Vertreter der Roma dazu auf, von Anfang an bei lokalen Strategien zur
Integration zusammenzuarbeiten. 4. Erweiterungsländer Es gibt rund 10 bis 12 Millionen Roma in Europa,
von denen ungefähr 4 Millionen in der Türkei und 1 Million in den
westlichen Balkanstaaten leben. Roma sind sehr oft die Opfer von Rassismus,
Diskriminierung sozialer Ausgrenzung, leben in großer Armut und haben keinen
ausreichenden Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Bildung und Berufsbildung,
Wohnraum und Beschäftigung. Die Erweiterungsländer müssen daher ihre Bemühungen
intensivieren, um ihre Roma-Bevölkerung weiter zu integrieren, einschließlich
Flüchtlinge und Binnenvertriebene, von denen viele Roma sind. Die Ausgrenzung
der Roma wirkt sich immer noch dahingehend aus, dass eine steigende Anzahl von
Roma im Rahmen des visafreien Reisens vorübergehend in EU-Mitgliedstaaten
migriert. Dies kann sich nachteilig auf die Visaliberalisierung auswirken, die
zu den größten Erfolgen auf dem Wege zur Integration des westlichen Balkans[34] in die EU zählt. Die
Kommission arbeitet eng mit den einzelnen Erweiterungsländern zusammen, um
deren Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen im Hinblick auf die
Eingliederung der Roma zu überprüfen. Im Zeitraum 2007–2013 wurden im Rahmen des
Instruments für Heranführungshilfe (IPA) Heranführungshilfen in Höhe von mehr
als 100 Mio. EUR für die soziale Eingliederung und die Integration
der Roma in den Erweiterungsländern, auch für Wohnraum, bereitgestellt. Auch
künftig werden als Teil des neuen IPA II gezielte Maßnahmen im Rahmen der
einschlägigen nationalen Programme finanziert werden, um die Koordinierung,
Effizienz und Sichtbarkeit der finanziellen Unterstützung für die Integration
der Roma zu verbessern. Dies erfolgt mittels eines sektorbezogenen Konzepts und
als Teil einer globalen OPA-Mittelausstattung („Fazilität für die Integration
der Roma“). Flankiert wird dies durch die genaue Beobachtung unter Einbeziehung
staatlicher Stellen und aller Interessenträger einschließlich der Zivilgesellschaft.
Um die Erweiterungsländer in ihren Bemühungen zu
unterstützen, wird die Kommission Folgendes unternehmen: –
Sie wird die Erweiterungsländer auch weiterhin
unterstützen und zusammen mit jedem einzelnen Land nationale Folgesitzungen zu
den „Seminaren zur Eingliederung der Roma“ aus dem Jahr 2011 organisieren,
wobei die Umsetzung der gemeinsam gezogenen operativen Schlussfolgerungen genau
beobachtet wird. –
Sie wird IPA II-Maßnahmen durch eine
„Fazilität für die Integration der Roma“ verstärken und genauer ausrichten, um
Maßnahmen, die in den Länderstrategiepapieren aufgeführt sind oder in den
nationalen Seminaren vereinbart wurden, zu finanzieren und um die
Zusammenarbeit mit externen Interessenträgern zu verbessern. Die Finanzierung
wird von der Förderung der Entwicklung politischer Maßnahmen und des Aufbaus
von Institutionen auf Maßnahmen verlagert, die einen unmittelbaren Einfluss auf
das Leben einzelner Roma haben, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Bildung,
dem Wohnungswesen und sozialer Integration liegt. –
Sie wird NRO für innovative und erfolgreiche
Projekte zur Integration der Roma auszeichnen. Die Kommission wird die Entwicklungen in den
Erweiterungsländern in ihren jährlichen Fortschrittsberichten weiterhin
aufmerksam verfolgen und wird die Beitrittsländer dabei unterstützen, ihre
politischen Verpflichtungen in konkretes und dauerhaftes Engagement vor Ort
umzusetzen. Die Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen
zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten ist für die Erweiterungsländer
relevant, da sie wesentlicher Bestandteil des Besitzstands der EU ist.
Erweiterungsländer müssen auch gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Lücke
zwischen den Roma und der übrigen Bevölkerung zu schließen, der beim Zugang zu
Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und Wohnraum besteht; diese müssen
begleitet werden durch bereichsübergreifende politische Maßnahmen, die von
besonderer Bedeutung für diese Ländern sind, wie beispielsweise die
Bereitstellung von Personenstandsurkunden und die Stärkung der Einbindung der
lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der Dialog mit
Organisationen der Zivilgesellschaft. Die Initiative „Jahrzehnt der Integration der
Roma“ ist ein wichtiger Ausgangspunkt für den EU-Rahmen.[35] Sie spielt eine sehr
positive Rolle für die Mobilisierung der Zivilgesellschaft und die
Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs der Erweiterungsländer zum
EU-Rahmens. Die Arbeit der zivilgesellschaftlichen Bündnisse, koordiniert und
unterstützt durch das Sekretariat für das Jahrzehnt der Integration der Roma,
hat ebenfalls einen beträchtlichen Zusatznutzen erbracht. 5. Schlussfolgerungen –
Ausblick Durch den EU-Rahmen von 2011 wurde ein
langfristiger Prozess eingeläutet. In diesem Zusammenhang werden alle
Interessenträger aufgefordert, sich politisch dauerhaft darauf zu verpflichten,
bis 2020 die Lebensbedingungen der Roma deutlich zu verbessern. Die erste Schritt auf diesem langen Weg wurde
gegangen, als jeder Mitgliedstaat seine nationale Strategie zur Integration der
Roma entwickelte. Die Durchführung dieser Strategien hat inzwischen begonnen. Im Einklang mit den Leitlinien der Kommission
haben die Mitgliedstaaten damit begonnen, die strukturellen Voraussetzungen zu
schaffen, die für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Strategien unerlässlich
sind.[36]
Zum ersten Mal haben alle EU-Mitgliedstaaten mit der Umsetzung ihrer Strategien
zur Integration der Roma begonnen, und eine Vielzahl von in allen
Mitgliedstaaten durchgeführten Projekten zeigt, dass die Integration der Roma
möglich ist. Ein zweiter Schritt wird spürbare Veränderungen an
der Lage der Roma bringen, allerdings nur, wenn die Mitgliedstaaten: ·
den politischen Willen und die Entschlossenheit an
den Tag legen, den Weg weiter zu beschreiten, der bis 2020 zu den erwarteten
Ergebnissen für die Roma auf lokaler Ebene führen wird, wenn sie den von ihnen
auf höchster politischer Ebene eingegangenen Verpflichtungen beharrlich
nachkommen; ·
Rechtsvorschriften mit politischen und finanziellen
Maßnahmen kombinieren, vorhandene Strukturen verbessern und stärken, damit die
nationalen Strategien zur Integration der Roma wirksam umgesetzt werden können,
insbesondere im Hinblick auf die politische Steuerung, die Zusammenarbeit mit
Interessenträgern und die Beobachtung. Diese Strukturen müssen auf Jahre hinaus
einen festen Platz in den nationalen Verwaltungen bekommen; ·
zusammen mit der Kommission für die Beobachtung und
Evaluierung der wirksamen Nutzung der bestehenden Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds in Einklang mit dem einschlägigen Rechtsrahmen für die
geteilte Mittelverwaltung sorgen; ·
aktiv an dem Netz der nationalen Kontaktstellen für
Roma teilnehmen und ihre nationalen Kontaktstellen für Roma mit einem
angemessenen Mandat und angemessenen Ressourcen ausstatten; ·
die Fortschritte beobachten und die Kommission
unterrichten, auch im Hinblick auf die Jahresberichte der Kommission. Der EU-Rahmen und die Empfehlung des Rates für
wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten haben den
Weg zur Integration der Roma geebnet. Die EU wird weiterhin die politische
Führung übernehmen und die Anstrengungen der Mitgliedstaaten konkret
unterstützen, unter anderem auch durch EU-Mittel. Dies ist jedoch erst der
Anfang, und die Kommission wird ihren Teil dazu beitragen, sicherzustellen, dass
der Kurs weiter verfolgt wird. Sie wird insbesondere: ·
jährliche politische Leitlinien gemäß der Strategie
Europa 2020 vorgeben und gegebenenfalls besondere länderspezifische
Empfehlungen zu Roma abgeben, auch durch Fortschrittsberichte zu den in der
Empfehlung hervorgehobenen Bereichen (die Empfehlung wird spätestens am 1. Januar
2019 im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung oder Aktualisierung
bewertet); ·
methodische Unterstützung bieten und den Austausch
von Erfahrungen und bewährten Verfahren durch das Netz der nationalen
Kontaktstellen für Roma fördern; ·
den regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft
fortsetzen, NRO an der Basis mit Hilfe des Pilotprojekts des Europäischen
Parlaments unterstützen und die Zivilgesellschaft in die Beobachtung der
Fortschritte einbinden; ·
die Nutzung der verfügbaren EU-Mittel[37] fördern und die
Kapazität der Behörden aller Ebenen, EU-Mittel effizient zu nutzen, stärken; ·
der lokalen Ebene spezifische Unterstützung bieten,
indem sie Angaben zu den EU-Mitteln, die für die soziale Inklusion zur
Verfügung stehen, leicht (online) zugänglich macht, die Bedürfnisse von
Kommunalbehörden in 8 Mitgliedstaaten im Hinblick auf
Sensibilisierungsaspekte und grenzüberschreitende Zusammenarbeit untersucht und
deren Verwaltungskapazitäten stärkt; ·
in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und
gegebenenfalls mit anderen Organisationen einschließlich der Europäischen
Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Initiativen entwickeln, um die Mittel für integrierte und allgemein geltende
Maßnahmen für die Integration der Roma in der Frühphase des
Programmplanungszeitraums 2014–2020 gezielter einzusetzen. Auf der Grundlage
einer Auswertung der Erfahrungen während dieses Zeitraums wird sie untersuchen,
wie die Effizienz und Integration der finanziellen Unterstützung der EU für die
Integration der Roma nach 2020 weiter verbessert werden können, einschließlich
der Möglichkeit einer spezifischen Fazilität. Letzten Endes wird die Integration der Roma auch
davon abhängen, dass sich die Roma-Zivilgesellschaft nachhaltig um eine
Interaktion mit der Mehrheitsbevölkerung bemüht, sowie von gemeinsamen
Maßnahmen aller Interessenträger, einschließlich der kommunalen und regionalen
Behörden, internationaler Organisationen, Hochschulen, Kirchen und des privaten
Sektors. Die ersten Jahre der Umsetzung des EU-Rahmens
zeigen, dass in allen Mitgliedstaaten Maßnahmen zugunsten der Integration der
Roma in Gang gekommen sind. Sie sollten das Fundament für weitere gemeinsame
Anstrengungen und die Erreichung wesentlicher Fortschritte bis 2020 bilden. [1] KOM(2011) 173 endg. (ABl. L 76 vom 22.3.2011,
S. 68). [2] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, EUCO 23/11 vom
23. und 24. Juni 2011, im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates
Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) über
einen EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020 (106665/11
vom 19. Mai 2011). [3] Malta hat keine nationale Strategie zur Integration der
Roma angenommen, da nach eigener Aussage keine nennenswerte Roma-Bevölkerung
auf seinem Hoheitsgebiet lebt, würde jedoch gegebenenfalls Schritte zur
Integration der Roma unternehmen. [4] In dieser Mitteilung steht der Begriff „Strategie“ für
integrierte politische Maßnahmen und Strategien. [5] Im Jahr 2013 hat der Europäische Rat länderspezifische
Empfehlungen zur Integration der Roma in Bulgarien, der Tschechischen Republik,
Ungarn, der Slowakei und Rumänien abgegeben. Diese Empfehlungen betreffen die
Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma im Rahmen der
horizontalen Maßnahmen sowie die Entwicklung spezifischer politischer Maßnahmen
für Roma in den Bereichen Bildung und Beschäftigung. [6] Empfehlung des Rates vom 9. Dezember 2013 für
wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten (ABl.
C 378 vom 24.12.2013, S. 1). [7] Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom
2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die
Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884). [8] Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen
Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den
Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den
Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über
den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds,
den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom
20.12.2013). [9] Einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den
Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006
des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013). [10] Delegierte Verordnung (EU) der Kommission vom 7.1.2014 zum
Europäischen Verhaltenskodex für Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Struktur-
und Investitionsfonds (C(2013) 9651 final). [11] Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen
Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates
(ABl. L 347 vom 20.12.2013). [12] Empfehlung des Rates vom 26. April 2013 zur
Einführung einer Jugendgarantie (ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1). [13] Darunter etwa der Europarat, die Entwicklungsbank des
Europarates, die Weltbank, die Vereinten Nationen, UNICEF, die Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und die Open Society Foundations. [14] Das im Oktober 2013 in etwa 40 Gemeinden in 5 Mitgliedstaaten
gestartete Projekt ROMACT zielt darauf ab, auf lokaler Ebene den politischen
Willen und ein nachhaltiges politisches Engagement für mehr demokratische
Teilhabe und eine Stärkung der lokalen Roma-Gemeinschaften zu schaffen, um auf
diese Weise die Konzeption und Umsetzung von Projekten zu unterstützen, die mit
Mitteln der EU und der Mitgliedstaaten gefördert werden. [15] Im Rahmen des Programms ROMED, das über das Programm für
lebenslanges Lernen finanziert wird, wurden seit dem Programmstart 2011 an die 1300
Mediatoren im Bereich des Schul-, Kultur- und Gesundheitswesens ausgebildet. Im
Zeitraum 2013–2014 steht das Knüpfen von Kontakten mit den lokalen Behörden
(Gemeinden, Schulen usw.) im Mittelpunkt der Mediationstätigkeit. [16] Segregation in den von Roma besuchten Schulen des
allgemeinen Bildungswesens: SK: 58 %, HU: 45 %, EL: 35 %, CZ: 33 %,
BG: 29 %, RO: 26 %, FR: 24 %, ES: 10 %, IT: 8 %, PT: 7 %,
PL: 3 %. – Segregation in Spezialschulen: Anteil der Roma-Kinder, die
Spezialschulen mit einer Mehrheit von Roma-Schülern besuchen: CZ: 23 %,
SK: 20 %, FR: 18 %, BG: 18 % etc. Quelle: FRA, Bildung: Die Lage der Roma in 11 EU-Mitgliedstaaten. Roma-Erhebung – Daten kurz gefasst (erscheint 2014). [17] Le
Défenseur des Droits, Bilan d'application de la circulaire
interministérielle du 26 août 2012 relative à l'anticipation et à
l'accompagnement des opérations d'évacuation des campements illicites août 2012
– mai 2013 (Juni 2013). [18] Mit der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012
zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (ABl. C 398 vom 22.12.2012,
S. 1) wird zur Nutzung von Instrumenten zur Anerkennung der durch solche
Lernerfahrungen erworbenen Fertigkeiten und Qualifikationen im europäischen
Jugendbereich aufgerufen. [19] FRA, Armut und Beschäftigung: Die Lage der Roma in 11 EU-Mitgliedstaaten.
Roma-Erhebung – Daten kurz gefasst (erscheint 2014). [20] In den Mitgliedstaaten, die Gegenstand der Erhebung waren,
gingen 21 % der Roma-Frauen gegenüber 35 % der Roma-Männer einer
bezahlten Tätigkeit nach. FRA, Analyse der
Roma-Erhebung der FRA nach Geschlecht (September
2013). [21] Anteil der Roma, die in den letzten fünf Jahren bei der
Arbeitssuche Diskriminierung erfahren haben: CZ 74 %, EL 68 %, IT 66 %,
FR 65 %, PL 64 %, PT 56 %, HU 51 %, SK 49 %, BG 41 %,
RO 39 %, ES 38 %. FRA, Armut und Beschäftigung: Die Lage der Roma
in 11 Mitgliedstaaten. Roma-Erhebung – Daten kurz gefasst (erscheint 2014). [22] Beispielsweise gaben 59 % der Roma-Frauen in
Bulgarien, 47 % in Rumänien und 38 % in Griechenland gegenüber 22 %
der Nicht-Roma-Frauen in Bulgarien und Rumänien sowie 7 % der
Nicht-Roma-Frauen in Griechenland an, keine Krankenversicherung zu besitzen.
Analyse der Roma-Erhebung nach Geschlecht (FRA, September 2013). [23] Siehe die WHO-Veröffentlichung „Poverty and social
exclusion in the WHO European Region: Health systems respond“; http://www.navarra.es/NR/rdonlyres/D4DFA3BA-F54F-40DE-8C5F-9F24A003868E/233965/2_Spain_06Feb09casopublicado2010.pdf. [24] 42 % der befragten Roma gaben an, dass sie zu Hause
entweder über keinen Wasseranschluss oder über keine Kanalisation und keinen
Strom verfügen. FRA, Die Lage der Roma in 15 Mitgliedstaaten sowie in
Kroatien (2013). [25] In seinem Urteil Yordanova und andere gegen Bulgarien
(Urteil Nr.°25446/06 vom 24. April 2012) kam der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte zu dem Schluss, dass, obwohl die betroffenen Roma in einer
illegalen Siedlung lebten, es sich bei der Zwangsräumung um einen Verstoß gegen
Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (betreffend das
Privatleben und das private Eigentum) handelte: Obgleich die Wohnunterkunft
illegal errichtet worden war, war sie als Eigentum zu betrachten, weshalb eine
Zwangsräumung unverhältnismäßig war. „Im Zusammenhang mit Artikel 8
müssen in Fällen wie dem vorliegenden die Besonderheit der Kläger als soziale
Gruppe sowie deren besondere Bedürfnisse ein wichtiger Faktor bei der Prüfung
der Verhältnismäßigkeit sein, die den nationalen Behörden obliegt.“ Dieser Standpunkt des Gerichts im Fall Yordanova
wurde in einem Urteil jüngeren Datums bekräftigt und weiterentwickelt (Fall
Winterstein und andere gegen Frankreich, Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte, Nr. 27013/07 vom 17. Oktober 2013). Ein ähnlicher
Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 8) wurde
von der slowakischen Bürgerbeauftragten (Ombudsfrau) bei ihrer Prüfung der 2012
erfolgten Zwangsräumung und Beseitigung einer Roma-Siedlung in Košice,
Slowakei, beobachtet (Bericht vom 23. Juli 2013). [26] Leitfaden zur Durchführung integrierter
Wohnungsbauvorhaben für marginalisierte Bevölkerungsgruppen im Rahmen des EFRE
vom 28. Januar 2011: http://ec.europa.eu/regional_policy/information/search/detail.cfm?LAN=EN&id=354&lang=en [27] Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und
den Rat – Gemeinsamer Bericht der Kommission über die Anwendung der
Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen
Herkunft („Richtlinie zur Rassengleichheit“) und der Richtlinie 2000/78/EG
des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens
für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
(„Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung“). [28] Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung
zu geschlechtsspezifischen Aspekten des europäischen Rahmens für die nationalen
Strategien zur Integration der Roma, die am 10. Dezember 2013
angenommen wurde, ebenfalls auf die Situation der Roma-Frauen hingewiesen. [29] In der Empfehlung C(2013)778/2 der Kommission vom 20. Februar
2013 Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen
werden politische Empfehlungen gegeben, um der EU und den Mitgliedstaaten bei
der Konzentration auf sinnvolle soziale Investitionen in Kinder zu helfen. [30] Verordnung
(EU) Nr. 1303/2013 vom 17. Dezember 2013, op. cit. [31] Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die nationalen
Kontaktstellen für Roma einzuladen, sich an den Arbeitsgremien, die die
künftigen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums erörtern, sowie an den
künftigen Begleitausschüssen für diese Programme zu beteiligen. [32] Die Haushaltsmittel für ERASMUS+ wurden für den Zeitraum 2014–2020
um 40 % (d. h. 14,7 Mrd. EUR) aufgestockt. Insbesondere
durch Projekte für grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen strategischer
Partnerschaften (Leitaktion II) und künftiger Initiativen (Leitaktion III)
kann dazu beigetragen werden, neue, innovative Konzepte zu entwickeln, mit
denen die bildungsbezogenen Probleme von Roma-Gemeinschaften bewältigt werden
können. [33] http://romani.humanities.manchester.ac.uk/migrom/ [34] Wie von der Kommission in ihrem vierten Bericht über die
Überwachung für die Zeit nach der Visaliberalisierung für die westlichen
Balkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, die ehemalige Jugoslawische
Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien) gemäß der Erklärung der Kommission
vom 8. November 2010 (COM(2013) 836 final) empfohlen. [35] Außer sieben EU-Mitgliedstaaten sind folgende
Erweiterungsländer Mitglieder der Initiative „Jahrzehnt der Integration der
Roma“: Albanien, Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik
Mazedonien, Montenegro und Serbien. [36] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss
der Regionen - Weitere Schritte zur Umsetzung der nationalen Strategien zur
Integration der Roma, COM(2013) 454 final vom 26. Juni 2013. [37] Auch durch das EURoma-Netz, das sich aus Vertretern von
zwölf Mitgliedstaaten zusammensetzt und das Ziel verfolgt, die Nutzung der
Strukturfonds zu fördern, um die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen
zugunsten der Roma zu erhöhen und ihre soziale Inklusion zu fördern.