EU-Statistik – Zahlungsbilanz, Dienstleistungsverkehr und Direktinvestitionen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 184/2005 – Statistik für Zahlungsbilanzen, Dienstleistungsverkehr und Direktinvestitionen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird ein gemeinsamer Rahmen für die regelmäßige Erstellung einer Statistik der Europäischen Union der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (DI) geschaffen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 28. Februar 2005 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Für weitere Informationen siehe Artikel auf der Website von Eurostat zu folgenden Themen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23-55)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 01.02.2020