Verordnung (EWG) Nr. 2676/90 der Kommission vom 17. September 1990 zur Festlegung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor
Amtsblatt Nr. L 272 vom 03/10/1990 S. 0001 - 0192
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 34 S. 0005
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 34 S. 0005
VERORDNUNG (EWG) Nr. 2676/90 DER KOMMISSION vom 17. September 1990 zur Festlegung gemeinsamer Analysemethoden für den Weinsektor
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG)Nr. 822/87 des Rates vom 16. März 1987 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1325/90 (2), insbesondere auf Artikel 74,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Gemäß Artikel 74 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 ist die Einführung von Analysemethoden zur Feststellung der Zusammensetzung der Erzeugnisse nach Artikel 1 der Verordnung sowie von Verfahren vorgesehen, die Auskunft darüber geben können, ob diese Erzeugnisse nicht zugelassenen önologischen Verfahren unterworfen worden sind.
Soweit die Gemeinschaft die Grenzwerte der für die Anwendung bestimmter önologischer Verfahren charakteristischen Bestandteile und Tabellen zum Vergleich der analytischen Daten nicht erlassen hat, sollten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, diese Grenzwerte festzusetzen.
Artikel 13
Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 sieht eine analytische Prüfung vor, die sich mindestens auf die Grenzwerte derjenigen charakteristischen Bestandteile des betreffenden Qualitätsweines b.A. erstreckt, die im Anhang der genannten Verordnung aufgeführt sind.
Die Überwachung der Angaben in den Dokumenten über die betreffenden Erzeugnisse macht die Einführung einheitlicher Analysemethoden notwendig, um präzise und vergleichbare Daten zu erhalten. Diese Methoden müssen demnach für alle Handelsgeschäfte und Kontrollmaßnahmen verbindlich sein. In Anbetracht der Erfordernisse der Kontrolle und der begrenzten Möglichkeiten des Handels ist es jedoch angebracht, eine beschränkte Anzahl gebräuchlicher Verfahren zuzulassen, die eine schnelle und ausreichend sichere Bestimmung der gesuchten Bestandteile des Weines ermöglichen.
Es sind nun so weit wie möglich Methoden festzulegen, die allgemein anerkannt sind, wie die im Rahmen der internationalen Konvention zur Vereinheitlichung der Analysen und Bewertungsmethoden für Weine von 1954 entwickelten Methoden, die vom Internationalen Weinamt in dem ""Recüil des méthodes internationales d'analyse des vins" (Sammlung der internationalen Analysemethoden für Wein) veröffentlicht wurden.
Die auf dem Weinsektor geltenden gemeinschaftlichen Analyseverfahren sind durch die Verordnung (EWG) Nr. 1108/82 der Kommission (3) erlassen worden. Mit Rücksicht auf den wissenschaftlichen Fortschritt hat es sich als notwendig erwiesen, einige Verfahren durch geeignetere Verfahren zu ersetzen, andere Verfahren zu ändern und wieder andere neu einzuführen, insbesondere wenn diese inzwischen vom Internationalen Weinamt verabschiedet wurden. Angesichts der grossen Anzahl und der Vielfalt dieser Anpassungen ist es zweckmässig, alle Analyseverfahren in einer neuen Verordnung zusammenzufassen und die Verordnung (EWG) Nr. 1108/82 aufzuheben.
Um die Ergebnisse der Anwendung der in Artikel 74 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 angeführten Analysemethoden vergleichen zu können, gelten für Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse die Definitionen, die vom Internationalen Amt für Rebe und Wein festgelegt worden sind.
Zur Berücksichtigung des wissenschaftlichen Fortschritts sowie der verbesserten technischen Ausstattung der amtlichen Laboratorien und in der Absicht, die Arbeit dieser Laboratorien leistungsfähiger und rationeller zu gestalten, sollte die Anwendung automatisierter Analysemethoden unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Es muß darauf hingewiesen werden, daß in Streitfällen Referenzverfahren und gebräuchliche Verfahren nicht durch automatisierte Methoden ersetzt werden dürfen.
Die Ergebnisse der Messung der Dichte mit dem auf das Prinzip des Biegeschwingers gestützten automatisierten Verfahren sind hinsichtlich Genauigkeit, Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit mindestens gleichwertig gegenüber den Ergebnissen, die mit den im Anhang dieser Verordnung unter Punkt 1 aufgeführten Methoden zur Messung der Volumenmasse und der relativen Dichte gewonnen worden sind. Nach Artikel 74 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 822/87 sollte dieses automatisierte Verfahren daher als gleichwertig
mit den im Anhang dieser Verordnung genannten Methoden angesehen werden.
Die in Kapitel 25 Ziffer 2.2.3.3.2 des Anhangs dieser Verordnung beschriebene Methode zur Bestimmung des Gesamtschwefeldioxidgehaltes der Weine und Moste mit einem vermuteten Gehalt unter 50 mg/l führt zu einer besseren Freisetzung des Schwefeldioxids als die in Kapitel 13 Ziffer 13.4 im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 1108/82 beschriebene Bestimmungsmethode. Daraus ergeben sich bei den analysierten Erzeugnissen höhere Gesamtschwefeldioxidgehalte, die- insbesondere bei einigen Traubensäften - die vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten können. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten für den Absatz von Traubensäften, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits hergestellt waren, und in Erwartung, daß bei der Herstellung auf eine bessere Entschwefelung der stummgemachten Moste geachtet wird, erscheint es notwendig, während einer Übergangszeit die Anwendung der in der vorgenannten Verordnung beschriebenen Bestimmungsmethode weiter zu gestatten.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Wein -
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Im Anhang dieser Verordnung sind die gemeinschaftlichen Verfahren angegeben, mit denen für Handelsgeschäfte und für alle Kontrollmaßnahmen:
- die Zusammensetzung der Erzeugnisse nach Artikel 1 der Verordnung (EWG)Nr. 822/87 bestimmt und
- festgestellt werden kann, ob diese Erzeugnisse nicht zugelassenen önologischen Verfahren unterzogen worden sind.
(2) Für die Parameter, für die Referenzmethoden und gebräuchliche Methoden festgelegt sind, haben die mit den Referenzverfahren gewonnenen Ergebnisse Vorrang.
Artikel 2
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
a) Wiederholbarkeit derjenige Wert, unterhalb dessen man die absolute Differenz zwischen zwei einzelnen Prüfergebnissen, die man mit demselben Verfahren an identischem Prüfmaterial und unter denselben Bedingungen (derselbe Bearbeiter, dasselbe Gerät, dasselbe Labor, kurze Zeitspanne) erhalten hat, mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit erwarten darf; wenn nichts anderes angegeben ist, so ist diese Wahrscheinlichkeit 95 %.
b) Vergleichbarkeit ist derjenige Wert, unterhalb dessen man die absolute Differenz zwischen zwei einzelnen Prüfergebnissen, die man an identischem Material aber unter verschiedenen Bedingungen (verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräte, verschiedene Labors und/oder zu verschiedenen Zeiten) erhalten hat, mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit erwarten darf; wenn nichts anderes angegeben ist, so ist diese Wahrscheinlichkeit 95 %.
Unter einem""einzelnen Prüfergebnis" versteht man denjenigen Wert, den man erhalten hat, indem man ein genormtes Prüfverfahren zur Gänze auf eine einzelne Probe angewandt hat.
Artikel 3
(1) Es ist zulässig, daß unter der Verantwortung des Leiters eines Laboratoriums automatisierte Analysemethoden angewandt werden, sofern die Genauigkeit, Wiederholbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse mindestens gleichwertig gegenüber den Ergebnissen sind, die mit den im Anhang dieser Verordnung genannten Analysemethoden gewonnen worden sind.
Bei Streitfällen dürfen die im Anhang aufgeführten Analysemethoden nicht durch die automatisierten Analysemethoden ersetzt werden.
(2) Das automatisierte Verfahren zur Bestimmung der Dichte mit dem Biegeschwinger gilt als gleichwertig mit den unter Ziffer 1 dieser Verordnung aufgeführten Methoden.
Artikel 4
Wo Wasser für Lösungen, Verdünnungen oder zum Auswaschen vorgesehen ist, handelt es sich immer um destilliertes oder gleichwertiges entmineralisiertes Wasser. Soweit nicht anderweitig angegeben, müssen alle chemischen Reagenzien analysenreine Qualität besitzen.
Artikel 5
Die Verordnung (EWG) Nr. 1108/82 wird aufgehoben.
Artikel 1
Absatz 4 dieser Verordnung gilt jedoch bis zum 31. Dezember 1990.
Artikel 6
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenin Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 17. September 1990.
Für die KommissionRay MAC SHARRYMitglied der Kommission
Anmerkung Die Tabellen und Diagramme sowie ein Teil der Abbildungen im Anhang wurden der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom Office International de la Vigne et du Vin in Paris zur Verfügung gestellt.
(1)ABl. Nr. L 84 vom 27. 3. 1987, S. 1. (2)ABl. Nr. L 132 vom 23. 5. 1990, S. 19. (3)ABl. Nr. L 133 vom 14. 5. 1982, S. 1.
ANHANG
1. VOLUMENMASSE UND RELATIVE DICHTE BEI 20 °C 1. DEFINITION
Volumenmasse ist der Quotient aus der Masse eines bestimmten Volumens Wein oder Most bei 20 °C und seinem Volumen, ausgedrückt in g/ml, Symbolr 20 °C.
Relative Dichte bei 20 °C oder Dichte d 20 °C/20 °C ist das in Dezimalen ausgedrückte Verhältnis der Masse eines bestimmten Volumens Wein oder Most bei 20 °C zur Masse des gleichen Volumens bei 20 °C. Symbol: d20 °C20 °C.2. PRINZIP DER METHODEN
Die Volumenmasse und die relative Dichte bei 20 °C einer Probe werden wie folgt bestimmt:
Referenzmethode: Bestimmung mit dem Pyknometer, gebräuchliche Methoden: Bestimmung mit dem Araeometer oder Bestimmung mit der hydrostatischen Waage.
Bemerkung:Für sehr genaue Bestimmungen muß die Volumenmasse um den Gehalt an Schwefeldioxid korrigiert werden.
r 20 °C = r220 °C 0,0006 · sr 20 °C = korrigierte Volumenmasser2 20 °C = festgestellte VolumenmasseS = Gesamtschwefeldioxid in g/l.3. VORBEREITUNG DER PROBE
Enthält der Wein oder der Most merkliche Mengen Kohlendioxid, muß dieses zum grössten Teil vorher entfernt werden, indem man 250 ml Wein in einem 1 000-ml-Gefäß schüttelt oder unter leichtem Vakuum durch 2 g Watte filtriert.4. REFERENZMETHODE
4.1. GerätschaftenÜbliches Labormaterial, insbesondere:
4.1.1. Pyknometer (1) aus Pyrexglas von etwa 100 ml Fassungsvermögen mit einem eingeschliffenen beweglichen Thermometer mit 1/10 Gradeinteilung von 10 °C bis 30 °C. Dieses Thermometer muß geprüft sein (Abbildung 1).
Abbildung 1 Pyknometer mit Taragefäß
Das Pyknometer besitzt seitlich ein 25 mm langes Rohr von maximal 1 mm Innendurchmesser, dessen Ende konisch geschliffen ist. Dieses seitliche Rohr kann mit einem""Auffangstöpsel" verschlossen werden, der aus einem konisch geschliffenen Rohr mit ausgezogener Spitze besteht. Dieser Stöpsel dient als ""Ausdehnungskammer".
Die beiden Schliffe des Pyknometers müssen sehr sorgfältig ausgeführt sein.
4.1.2. Als Tara verwendet man ein Gefäß von gleicher äusserer Form (< 1 ml genau) wie das beschriebene Pyknometer und von gleicher Masse wie die Masse des mit einer Flüssigkeit der Dichte 1,01 gefuellten Pyknometers; Natriumchloridlösung, 2 % (g/v).
Hitzebeständiger Mantel, der sich genau an die Form des Pyknometers anpasst.
4.1.3. Zweiarmige Waage mit einer Belastbarkeit bis zu 300 g und einer Empfindlichkeit von 0,1 mg genauodereinarmige Waage mit einer Belastbarkeit bis zu 200 g und einer Empfindlichkeit von 0,1 mg genau.4.2. Eichung des Pyknometers
Die Eichung des Pyknometers umfasst die Bestimmung folgender Merkmale:- Leergewicht;-Volumen bei 20 °C;- Masse des Wassers bei 20 °C.4.2.1. Verwendung einer zweiarmigen Waage
Das Taragefäß wird auf die linke Schale der Waage und das saubere und trockne Pyknometer mit seinem ""Auffangstöpsel" auf die rechte Schale der Waage gestellt; das Gleichgewicht wird mit Hilfe von mit ""p"-Gramm bezeichneten Gewichten hergestellt.
Das Pyknometer wird sorgfältig mit destilliertem Wasser bei Raumtemperatur gefuellt und das Thermometer angebracht. Das Pyknometer wird gut abgetrocknet und in den hitzebeständigen Mantel gegeben. Man mischt durch Hin- und Herdrehen, bis die auf dem Thermometer abgelesene Temperatur konstant bleibt. Man stellt sodann genau auf den oberen Rand des Seitenrohrs ein. Dieses Seitenrohr wird getrocknet, der Auffangstöpsel eingesetzt, die Temperatur t °C sorgfältig abgelesen und gegebenenfalls um die Ungenauigkeit des Thermometers korrigiert. Das mit Wasser gefuellte Pyknomter wird gewogen; p'=Masse in Gramm, die zur Herstellung des Gleichgewichtes dient.
Berechnung (2)
Gewicht des leeren Pyknometers:Leergewicht = p + mm = Masse der im Pyknometer enthaltenen Luftm = 0,0012 (p p').
Volumen bei 20 °C:V20 °C = (p + m p') · FtFt = Faktor aus Tabelle I für die Temperatur t °CV20 °C wird auf ± 0,001 ml genau berechnet.
Masse des Wassers bei 20 °C:M20°C = V20 °C · 0,9982030,998203 = Volumenmasse des Wassers bei 20 °C.
4.2.2. Verwendung einer einarmigen Waage
Zu bestimmen sind:- die Masse des sauberen und trocknen Pyknometers: P- die Masse des mit Wasser gefuellten Pyknometers bei t °C: P1 gemäß den Angaben unter 4.2.1- die Masse des Taragefässes To.
Berechnung (3):
Gewicht des leeren Pyknometers:Leergewicht: P mm = Masse der im Pyknometer enthaltenen Luftm = 0,0012 (PI P)
Volumen bei 20 °CV20 °C = [PI (P m)] · FtFt = Faktor aus Tabelle I für die Temperatur t °CDas Volumen bei 20 °C wird auf ± 0,001 ml genau berechnet.
Masse des Wassers bei 20 °C:M20 °C = V20 °C· 0,9982030,998203 = Volumenmasse des Wassers bei 20 °C.4.3. Durchführung der Bestimmung (3)
4.3.1. Verwendung einer zweiarmigen Waage
Das mit der für die Bestimmung vorbereiteten Probe gefuellte Pyknometer wird nach der Beschreibung unter 4.2.1 gewogen. Dabei ist p" die Masse in Gramm, die zur Herstellung des Gleichgewichtes bei t °C dient.
Masse der im Pyknometer enthaltenen Flüssigkeit = p + m p".
Scheinbare Volumenmasse bei t °C:
Die Volumenmasse bei 20 °C wird mit Hilfe einer der nachstehenden Korrekturtabellen je nach Art der untersuchten Flüssigkeit berechnet: trockner Wein (Tabelle II), natürlicher oder konzentrierter Most (Tabelle III), Süßweine (Tabelle IV).
Man erhält die Dichte 20 °C/20 °C des Weines durch Division der Volumenmasse bei 20 °C durch 0,998203.4.3.2. Verwendung einer einarmigen Waage
Man wägt das Taragefäß = TI.Berechnung dT = TI To.Die Masse des leeren Pyknometers zum Zeitpunkt der Messung = P m + dT.
Das mit der für die Bestimmung vorbereiteten Probe gefuellte Pyknometer wird nach den Angaben unter 4.2.1 gewogen. P2 ist die Masse bei t °C.
Masse der im Pyknometer enthaltenen Flüssigkeit bei t °C = P2 (P m + dT).
Scheinbare Volumenmasse bei t °C:
Die Volumenmasse bei 20 °C der untersuchten Flüssigkeit - trockner Wein, natürlicher Most und konzentrierter Most, Süßwein - wird gemäß 4.3.1 berechnet.
Man erhält die Dichte 20 °C/20 °C durch Division der Volumenmasse 20 °C durch 0,998203.4.3.3. Wiederholbarkeit für trockne und liebliche Weine: r = 0,00010, für Süßweine: r = 0,00018.
4.3.4. Vergleichbarkeit für trockne und liebliche Weine: R = 0,00037, für Süßweine: R = 0,00045.5. GEBRÄUCHLICHE VERFAHREN
5.1. Bestimmung mit dem Araeometer
5.1.1. Gerätschaften
5.1.1.1. Araeometer
Die Araeometer müssen hinsichtlich ihrer Ausmasse und Gradeinteilungen den Vorschriften der ISO entsprechen.
Sie müssen einen zylindrischen Schwimmer mit einem Rohr von mindestens 3 mm Durchmesser besitzen. Für trockne Weine muß die Skala eine Gradeinteilung von 1/1000 und 5/1000 zwischen 0,983 bis 1,003 aufweisen. Der Abstand zwischen den Tausendstel-Markierungen muß mindestens 5 mm betragen. Zur Bestimmung der Dichte der entalkoholisierten Weine sowie von Süßweinen und Mosten ist ein Satz von 5 Araeometern mit folgenden Skalenbereichen zu verwenden: 1,000-1,030; 1,030-1,060; 1,060-1,090; 1,090-1,120; 1,120-1,150. Auf den Skalen dieser Geräte muß die Volumenmasse bei 20 °C mindestens in Tausendsteln und halben Tausendsteln abzulesen sein, wobei der Abstand zwischen den Tausendstel-Markierungen mindestens 3 mm betragen muß.
Diese Araeometer müssen so graduiert sein, daß die Ablesung am unteren Meniskus erfolgt. Auf die Angabe der Gradeinteilung in Volumenmasse bei 20 °C oder relative Dichte bei 20 °C und die Art der Ablesung am Meniskus muß entweder durch einen Vermerk an der Skala oder durch einen im Schwimmer eingeschlossenen Zettel hingewiesen werden.
Die Geräte müssen von einer amtlichen Stelle geprüft sein.
5.1.1.2. Geeichtes Thermometer mit mindestens 0,5 °C Gradeinteilung.
5.1.1.3. Glaszylinder; 36 mm Innendurchmesser und 320 mm Höhe, der mit Hilfe eines Stativs befestigt wird.5.1.2. Durchführung der Bestimmung
5.1.2.1. Messung
In einen Glaszylinder (5.1.1.3) werden 250 ml der nach 3 vorbereiteten Probe eingefuellt und das Araeometer sowie das Thermometer eingebracht. Man schüttelt, um den Temperaturausgleich herzustellen, und liest nach 1 Minute das Thermometer ab. Das Thermometer wird herausgenommen und die scheinbare Volumenmasse bei t °C am Schwimmer des Araeometers nach 1 Minute abgelesen.
Die bei t °C abgelesene scheinbare Volumenmasse wird mit Hilfe der Tabellen für trockne Weine (Tabelle V), Moste (Tabelle VI) und Weine mit Restzucker (Tabelle VII) korrigiert.
Die Dichte 20 °C/20 °C erhält man durch Division der Volumenmasse bei 20 °C durch 0,998203.5.2. Bestimmung mit der hydrostatischen Waage
5.2.1. Gerätschaften
5.2.1.1. Hydrostatische Waage
Hydrostatische Waage mit einer Belastbarkeit bis zu 100 g, Empfindlichkeit: 0,1 mg.
Unter jeder Waagschale befindet sich ein Schwimmer aus Pyrexglas mit einem Volumen von mindestens 20 ml. Diese beiden identischen Schwimmer hängen an einem Draht von höchstens 0,1 mm Durchmesser.
Der unter der rechten Waagschale befestige Schwimmer taucht in einen Glaszylinder, der mit einer Marke versehen ist, ein. Der Innendurchmesser des Glaszylinders muß mindestens 6 mm mehr betragen als der Durchmesser des Schwimmers. Der Schwimmer muß vollständig in die im Glaszylinder befindliche Flüssigkeit eintauchen, so daß die Flüssigkeit den Faden berührt. Die Temperatur der im Glaszylinder enthaltenen Flüssigkeit wird mittels eines Thermometers mit 1/5-Grad-Skala gemessen.
Eine einarmige hydrostatische Waage kann auch verwendet werden.5.2.2. Durchführung der Bestimmung
5.2.2.1. Eichung der hydrostatischen Waage
Das Gleichgewicht wird, während die Schwimmer in der Luft hängen, auf der rechten Waagschale mit den Gewichten p eingestellt.
Man fuellt den Glaszylinder bis zur Marke mit Wasser, liest 2 oder 3 Minuten nach dem Schütteln die Temperatur t °C ab und stellt das Gleichgewicht auf der rechten Waagschale mit den Gewichten p' wieder ein.
Volumen des Schwimmers bei 20 °C:V20 °C = (p' p) (F + 0,0012)F = Faktor gemäß Tabelle I für die Temperatur t °C
p und V20 °C sind die Merkmale des Schwimmers.5.2.2.2. Messung
Der rechte Schwimmer taucht in den mit Wein oder Most bis zur Marke gefuellten Glaszylinder ein. Man liest die Temperatur t °C des Weines (oder des Mostes) ab,
p" = Gewichte, die zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes aufgelegt wurden,r t °C = scheinbare Volumenmasse:Diese Volumenmasse wird auf 20 °C mittels der Tabellen II, III oder IV umgerechnet.
6. BEISPIEL FÜR DIE BERECHNUNG DER VOLUMENMASSE BEI 20 °C UND DER DICHTE 20 °C/20 °C (REFERENZMETHODE)
6.1. Verwendung einer zweiarmigen Waage
6.1.1. Aufstellung der Pyknometerkonstanten
1. Wägung des sauberen und trocknen Pyknometers:Gewicht = Pyknometer + p
p = 104,9454 g.
2. Wägung des mit Wasser gefuellten Pyknometers bei der Temperatur t °C:Gewicht = Pyknometer + Wasser + p2
p2 = 1,2396 g für t = 20,5 °C.
3. Berechnung der Masse der im Pyknometer enthaltenen Luft:m = 0,0012 (p p2)
m = 0,0012 (104,9454 1,2396)
m = 0,1244 g.
4. Konstante MerkmaleGewicht des leeren Pyknometers p + m:
p + m = 104,9454 + 0,1244
p + m = 105,0698 gVolumen bei 20 °C = (p + m p2) · Ft °CF20,50 °C = 1,001900
V20 °C = (105,0698 1,2396) · 1,001900
V20 °C = 104,0276 mlMasse des Wassers bei 20 °C = V20 °C · 0,998203
M20 °C = 103,8405 g.6.1.2. Bestimmung der Volumenmasse bei 20 °C und der Dichte 20 °C/20 °C eines trocknen Weins:
r" = 1,2622 bei 17,80 °Cr17,80 °C = 0,99788 g/ml
Tabelle II erlaubt die Berechnung von r20 °C aus rt °C mittels der Gleichung:
Bei t = 17,80 °C und einem Alkoholgehalt von 11 % vol beträgt c = 0,54.6.2. Verwendung einer einarmigen Waage
6.2.1. Aufstellung der Pyknometerkonstanten
1. Wägung des sauberen und trocknen PyknometersP = 67,7913 g.
2. Wägung des mit Wasser gefuellten Pyknometers bei der Temperatur t °C:PI = 169,2715 bei 21,65 °C.
3. Berechnung der Masse der im Pyknometer enthaltenen Luft:m = 0,0012 (PI P)
m = 0,0012 × 101,4802
m = 0,1218 g.
4.Konstante Merkmale:Gewicht des leeren Pyknometers: P m
P m = 67,7913 0,1218
P m = 67,6695 g
Volumen bei 20 °C = [PI (P m)] Ft °C
F21,65 °C = 1,002140
V20 °C= (169,2715 67,6695) · 1,002140
= 101,8194 ml
Masse des Wassers bei 20 °C = V20 °C · 0,998203
M20 °C = 101,6364 g
Masse des Taragefässes: To
To = 171,9160 g.6.2.2. Bestimmung der Volumenmasse bei 20 °C und der Dichte 20 °C/20 °C eines trocknen Weines
TI = 171,9178 g
dT = 171,9178 171,9160 = + 0,0018 g
P m + dT = 67,6695 + 0,0018 = 67,6713 g
P2 = 169,2799 bei 18 °Cr18 °C = 0,99793 g/ml.
Tabelle II erlaubt die Berechnung von r20 °C aus rt °C mittels der Gleichung:
Bei t = 18 °C und einem Alkoholgehalt von 11 % vol beträgt c = 0,49
TABELLE I Faktor FMit diesen Faktoren muß die Masse des Wassers, die im Pyknometer aus Pyrexglas bei t °C enthalten ist, multipliziert werden, um das Volumen des Pyknometers bei 20 °C zu erhalten
TABELLE II Korrekturtabelle zur Umrechnung der Volumenmasse von trocknen Weinen und entalkoholisierten trocknen Weinen, gemessen bei t °, bezogen auf 20 °C. Bestimmung mit dem Pyknometer aus Pyrexglas.
TABELLE III Korrekturtabelle zur Umrechnung der Volumenmasse von nicht angereicherten Mosten und Mostkonzentraten, gemessen bei t °, bezogen auf 20 °C. Bestimmung mit dem Pyknometer aus Pyrexglas.
TABELLE IV Korrekturtabelle zur Umrechnung der Volumenmasse von süssen Weinen mit einem Alkoholgehalt von 13 % Vol. oder mehr, gemessen bei t °, bezogen auf 20 °C. Bestimmung mit dem Pyknometer aus Pyrexglas.
TABELLE V Korrekturtabelle zur Umrechnung der Volumenmasse von trocknen Weinen und entalkoholisierten, trocknen Weinen, gemessen bei t °, bezogen auf 20 °C. Bestimmung mit dem Pyknometer oder dem Araeometer aus gewöhnlichem Glas.
TABELLE VI Korrekturtabelle zur Umrechnung der Volumenmasse von nicht angereicherten Mosten und Mostkonzentraten, gemessen bei t °, bezogen auf 20 °C. Bestimmung mit dem Pyknometer oder dem Araeometer aus gewöhnlichem Glas.
TABELLE VII Korrekturtabelle zur Umrechnung der Volumenmasse von Weinen mit einem Restzuckergehalt bei einem Alkoholgehalt von 13 % Vol. oder mehr, gemessen bei t °, bezogen auf 20 °C. Bestimmung mit dem Araeometer oder mit dem Pyknometer aus gewöhnlichem Glas.
2. BESTIMMUNG DES ZUCKERGEHALTES VON MOST, KONZENTRIERTEM MOST UND REKTIFIZIERTEM TRAUBENMOSTKONZENTRAT (RTK) NACH DEM REFRAKTOMETRISCHEN VERFAHREN 1. PRINZIP DER METHODE
Bestimmung der Refraktion bei 20 °C, ausgedrückt als Brechungsindex oder als Massenprozente Saccharose, und Ermittlung des Zuckergehaltes in g/l und g/kg aus einer entsprechenden Tabelle für Most, konzentrierten Most und rektifiziertes Traubenmostkonzentrat.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Abbé-Refraktometer
Abbé-Refraktometer mit Skaleneinteilung entweder:- in Massenprozent Saccharose (auf 0,1 % genau) oder- in Brechungsindex mit 4 Dezimalen.
Das Refraktometer muß ausgerüstet sein mit einem Thermometer (15-25 °C) und einer Temperiereinrichtung zur Messung bei 20 °C ± 5 °C.
Die Gebrauchsanweisung für das Gerät muß genau befolgt werden, vor allem hinsichtlich der Eichung und der Lichtquelle.3. VORBEREITUNG DER PROBE
3.1. Most und konzentrierter Most
Der Most wird gegebenenfalls durch eine trockene, gefaltete Gaze filtriert. Nachdem die ersten Tropfen des Filtrats verworfen wurden, wird die Bestimmung mit der filtrierten Probe durchgeführt.3.2. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat
Je nach Konzentration verwendet man entweder das RTK direkt oder eine Verdünnung, die durch Auffuellen von 200 g genau gewogenem RTK mit destilliertem Wasser auf 500 g hergestellt wird.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
Die Probe wird auf eine Temperatur von etwa 20 °C gebracht. Einige Tropfen werden auf das Prisma des Refraktometers gegeben, so daß sich die Probe beim Aufeinanderpressen der beiden Prismen gleichmässig auf der Oberfläche verteilt. Die Messung wird entsprechend der Arbeitsanleitung für das verwendete Gerät durchgeführt.
Man liest entweder die Massenprozent Saccharose auf 0,1 % genau oder den Brechungsindex mit 4 Dezimalen ab.
Es werden mindestens 2 Bestimmungen an derselben Probe durchgeführt. Man stellt die Temperatur t °C fest.5. BERECHNUNG
5.1. Temperaturkorrektur
5.1.1. Skaleneinteilung in Massenprozent Saccharose: Zur Temperaturkorrektur wird Tabelle I verwendet.
5.1.2. Skaleneinteilung in Brechungsindex: der dem bei t °C abgelesenen Brechungsindex entsprechende Saccharosegehalt in % (g/g) wird Tabelle II entnommen (Spalte 1). Dieser Wert wird unter Verwendung von Tabelle I auf 20 °C korrigiert.5.2. Invertzuckergehalt von Most und konzentriertem Most
Der den Massenprozent Saccharose bei 20 °C entsprechende Invertzuckergehalt, ausgedrückt in g/l und g/kg, wird Tabelle II entnommen. Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.5.3.Invertzuckergehalt von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK)
Der den Massenprozent Saccharose bei 20 °C entsprechende Invertzuckergehalt, ausgedrückt in g/l und g/kg, wird Tabelle III entnommen. Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.
Wurde die Messung mit verdünntem RTK durchgeführt, so ist das Ergebnis mit dem Verdünnungsfaktor zu multiplizieren.5.4. Brechungsindex von Most, konzentriertem Most und rektifiziertem Traubenmostkonzentrat
Der Brechungsindex bei 20 °C wird entsprechend den Massenprozent Saccharose bei 20 °C Tabelle II entnommen. Die Angabe erfolgt mit 5 Dezimalen.
TABELLE I Korrektur für die Bestimmung der Saccharose bei einer anderen Temperatur als 20 °C
Die Temperaturschwankungen gegenüber 20 °C dürfen 5 °C nicht überschreiten.
TABELLE II Zuckergehalt (4) von Most und konzentriertem Most in Gramm je Liter und in Gramm je Kilogramm, bestimmt mittels Refraktometrie, abgelesen bei 20 °C als Massenprozent Saccharose oder als Brechungsindex. Die Volumenmasse bei 20 °C ist ebenfalls angegeben.
TABELLE III Zuckergehalt (5) von rektifiziertem Traubenmost in Gramm je Liter und in Gramm je Kilogramm, bestimmt mittels Refraktometrie, abgelesen bei 20 °C als Massenprozent Saccharose oder als Brechungsindex. Die Volumenmasse bei 20 °C ist ebenfalls angegeben.
3. ALKOHOLGEHALT 1. DEFINITION
Der in Volumenprozent ausgedrückte Alkholgehalt ist gleich der Anzahl Liter Ethanol, die in 100 l Wein enthalten sind. Beide Volumina werden bei 20 °C gemessen. Symbol: ""% vol".
Bemerkung:Die Homologen des Ethanols sowie der Ethanol und die Homologen des Ethanols der Ester sind im Alkoholgehalt enthalten, da sie in das Destillat übergehen.2. PRINZIP DER METHODEN
2.1. Destillation des durch Calciumhydroxid alkalisierten Weines und Bestimmung des Alkoholgehaltes im Destillat
2.2. Referenzmethode: Pyknometrische Bestimmung der Volumenmasse des Destillates2.3. Gebräuchliche Methoden
2.3.1. Bestimmung des Alkoholgehaltes des Destillates mit dem Araeometer
2.3.2. Bestimmung des Alkoholgehaltes des Destillates durch Messung der Volumenmasse mittels hydrostatischer Waage
2.3.3. Bestimmung des Alkoholgehaltes des Destillates mit dem Refraktometer
Anmerkung:Der Alkoholgehalt entsprechend der Volumenmasse des Destillates kann den Tabellen I, II und III im Anhang dieses Kapitels entnommen werden. Diese sind aufgrund der internationalen Alkoholtabelle berechnet worden, die von der internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen im Jahr 1972 in ihrer Empfehlung Nr. 22 veröffentlicht und vom ""internationalen Weinamt" (Office international de la Vigne et du Vin) auf der Generalversammlung 1974 angenommen wurde.Die allgemeine Gleichung zur Berechnung des Alkoholgehaltes in % Vol. aus der Volumenmasse einer wäßrig-alkoholischen Lösung unter Berücksichtigung der Temperatur ist im Anhang dieses Kapitels angegeben.3. GEWINNUNG DES DESTILLATES
3.1. Gerätschaften
3.1.1. Destillationsapparatur bestehend aus:- einem 1-Liter-Normalschliffkolben;- einer Rektifizierkolonne von etwa 20 cm Länge oder einer anderen Einrichtung zur Verhinderung eines Überschäumens;- einer Wärmequelle: jegliches Anbrennen der Extraktstoffe ist durch die Verwendung eines entsprechenden Gerätes zu vermeiden;- einem in ein dünnes Rohr auslaufenden Kühler, durch das das Destillat bis zum Boden des Vorlagegefässes, das einige Milliliter Wasser enthält, geführt wird.
3.1.2. Wasserdampfdestillationsapparatur bestehend aus:1. einem Wasserdampfentwickler;2. einem Destillierkolben;3. einer Rektifizierkolonne;4. einem Kühler.
Es kann jede Art von Destillations- oder Wasserdampfdestillationsapparatur verwendet werden, wenn sie den folgenden Bedingungen entspricht: Eine wäßrig-alkoholische Mischung von 10 % Vol. Alkohol wird fünfmal hintereinander destilliert. Nach der fünften Destillation muß das Destillat einen Alkoholgehalt von mindestens 9,9 % Vol. aufweisen, d. h. der Alkoholverlust während einer Destillation darf nicht mehr als 0,02 % Vol. betragen.3.2. Reagenzien
3.2.1. Calciumhydroxidsuspension (Ca(OH)2), 2M
Diese wird so hergestellt, daß 1 l heisses Wasser (60-70 °C) vorsichtig auf 120 g ungelöschten Kalk (CaO) gegossen wird.3.3. Vorbereitung der Probe
Bei Jungweinen oder Schaumweinen muß vorher die Hauptmenge an Kohlendioxid entfernt werden. Hierzu werden 250 bis 300 ml Wein in einen 500-ml-Kolben gegeben und geschüttelt.3.4. Durchführung der Bestimmung
In einem 200-ml-Meßkolben wird der Wein abgemessen und die Temperatur festgestellt.
Der Wein wird in den Destillierkolben der Destillations- bzw. Wasserdampfdestillationsapparatur umgefuellt. Der Meßkolben wird viermal mit 5 ml Wasser nachgespült und das Wasser ebenfalls in den Kolben gegeben. Sodann fügt man 10 ml Calciumhydroxidlösung (3.2.1) und im Fall der Destillation einige Siedesteine aus porösem inerten Material (Bimsstein) hinzu.
Das Destillat wird in demselben 200-ml-Meßkolben aufgefangen, der zur Abmessung des Weines gedient hat.
Bei der Destillation müssen drei Viertel des Ausgangsvolumens, bei der Wasserdampfdestillation 198 bis 199 ml überdestilliert werden. Man fuellt mit destilliertem Wasser auf 200 ml auf. Die Temperatur des Destillates soll nicht mehr als ± 2 °C von der Ausgangstemperatur abweichen.
Man mischt vorsichtig mit kreisförmigen Bewegungen. Bemerkung:Bei Weinen, die besonders reich an Ammoniumionen sind, wird das Destillat gegebenenfalls unter den obengenannten Bedingungen erneut destilliert, wobei die Calciumhydroxidsuspension durch 1 ml 10 %ige (v/v) Schwefelsäure ersetzt wird.4. REFERENZMETHODE
Bestimmung des Alkoholgehaltes des Destillates mit dem Pyknometer.4.1. Gerätschaften
4.1.1. Geeichte Pyknometer, siehe""Bestimmung der Volumenmasse".4.2. Durchführung der Bestimmung
Die Bestimmung der scheinbaren Volumenmasse bei t °C des Destillates (3.4) wird, wie in Kapitel 1 ""Volumenmasse" unter 4.3.1 und 4.3.2 angegeben, durchgeführt. rt = scheinbare Volumenmasse bei t °C.4.3. Angabe der Ergebnisse
4.3.1. Berechnung
Der Alkoholgehalt bei 20 °C wird der Tabelle I entnommen. Hierzu sucht man entlang der Zelle, die dem ganzzahligen Anteil T °C der gemessenen Temperatur t °C entspricht, den zu rt nächst höheren Volumenmassenwert. Mit der darunterstehenden Tabellendifferenz wird die Volumenmasse r bei der Temperatur T °C berechnet.
Nun sucht man, wiederum entlang der Zeile der Temperatur T °C, den zu der berechneten Volumenmasse r nächsthöheren Wert r2. Man berechnet die Differenz beider Volumenmassen (r2 r) und dividiert durch die rechts neben r2 stehende Tabellendifferenz. Der Quotient gibt die Alkoholvolumenprozente in Dezimalen an, deren ganze Zahlen oberhalb der Spalte, in der sich der Volumenmassewert r2 befindet, angegeben sind. Ein Beispiel für die Berechnung des Alkholgehaltes ist in Abschnitt 6 dieses Kapitels angegeben.
Anmerkung:Diese Temperaturkorrektur ist programmiert worden und kann gegebenfalls automatisch erfolgen.4.3.2. Wiederholbarkeit (r):
r = 0,10 % Vol.4.3.3.Vergleichbarkeit (R):
R = 0,19 % Vol.5. GEBRÄUCHLICHE METHODEN
5.1. Aräometrie
5.1.1. Gerätschaften
5.1.1.1. Alkoholmeter
Das Alkoholmeter muß den Definitionen für die Geräte der Klasse I oder II gemäß der Internationalen Empfehlung Nr. 44 ""Alkoholmeter und Araeometer für Alkohol" der IOML (Internationale Organisation für das gesetzliche Meßwesen) entsprechen.
5.1.1.2. Thermometer von 0-40 °C, Einteilung in 1/10 Grad, auf 1/20 Grad genau geprüft.
5.1.1.3. Glaszylinder, 36 mm Innendurchmesser und 320 mm Höhe, der mit Hilfe eines Stativs befestigt wird.5.1.2. Durchführung des Bestimmung
Das Destillat (3.4) wird in den Glaszylinder gefuellt, und das Thermometer und das Alkoholmeter werden hineingebracht. Das Ablesen des Thermometers erfolgt eine Minute nach dem Schütteln, um einen Temperaturausgleich zwischen dem Glaszylinder, dem Thermometer, dem Alkoholmeter und dem Destillat zu gewährleisten. Das Thermometer wird herausgenommen und der scheinbare Alkoholgehalt nach einer Minute abgelesen. Es wird mindestens dreimal mit Hilfe einer Lupe abgelesen. Die Temperaturkorrektur des scheinbaren Alkoholgehaltes gemessen bei t °C wird mit Hilfe von Tabelle II vorgenommen.
Die Temperatur der Flüssigkeit soll nur gering von der der Raumtemperatur abweichen (höchstens 5 °C Unterschied).5.2. Bestimmung der Volumenmasse mit der hydrostatischen Waage
5.2.1. Gerätschaften
5.2.1.1. Hydrostatische Waage, siehe Kapitel 1 ""Volumenmasse".
5.2.2. Durchführung der Bestimmung
Die Bestimmung der scheinbaren Volumenmasse bei t °C des Destillates wird, wie in Kapitel 1 ""Volumenmasse" unter 5.2.2 beschrieben, durchgeführt.5.2.3. Angabe der Ergebnisse
Der Alkoholgehalt bei 20 °C wird gemäß den unter 4.3.1 gegebenen Anweisungen der Tabelle I entnommen, sofern der Schwimmer aus Pyrexglas besteht und gemäß der Tabelle III, sofern der Schwimmer aus gewöhnlichem Glas besteht.5.3. Refraktometrie
5.3.1. Gerätschaften
5.3.1.1. Refraktometer, das die Messung der Brechungsindizes zwischen 1,330 und 1,346 ermöglicht.
Je nach Art des Gerätes werden folgende Messungen durchgeführt:- bei 20 °C, mit Hilfe einer geeigneten Einrichtung;- bei Raumtemperatur t °C, gemessen mittels eines Thermometers (Genauigkeit 0,05 °C). Eine Korrekturtabelle für die Temperatur wird mit dem Gerät geliefert.5.3.2. Durchführung der Bestimmung
Die Messung des Brechungsindexes des Weindestillates (3.4) erfolgt gemäß der für den verwendeten Gerätetyp beschriebenen Arbeitsweise.5.3.3. Angabe der Ergebnisse
Der dem Brechungsindex bei 20 °C entsprechende Alkoholgehalt ist der Tabelle IV zu entnehmen.
Anmerkung:Tabelle IV gibt die Beziehung zwischen den Brechungsindizes für reine wäßrig-alkoholische Lösungen und Weindestillaten an. Bei Weindestillaten werden Verunreinigungen des Destillates (hauptsächlich höhere Alkohole) berücksichtigt. Das Vorhandensein von Methanol ist durch eine Verringerung des Brechungsindexes, somit also des Alkoholgehaltes, zu erkennen.
6. BEISPIEL FÜR DIE BERECHNUNG DES ALKOHOLGEHALTES EINES WEINES
(Referenzmethode)
6.1. Verwendung einer zweiarmigen Waage
6.1.1. Die Pyknometerkonstanten sind, wie in Kapitel 1""Volumenmasse und relative Dichte" unter 6.1.1 angegeben, bestimmt und berechnet worden.6.1.2. Wägung des mit Destillat gefuellten Pyknometers:Zahlenbeispielt °C = 18,90 °C
Gewicht = Pyknometer + Destillat bei t °C + p"t °C korrigiert = 18,70 °C
p" = 2,8074 g
p + m p" = Masse des Destillats bei t °C: 105,0698 2,8074 = 102,2624 g
Scheinbare Volumenmasse bei t °C:
6.1.3. Berechnung des Alkoholgehaltes:
Man bezieht sich auf die Tabelle der scheinbaren Volumenmassen von wäßrig-alkoholischen Lösungen bei verschiedenen Temperaturen (siehe 4.3.1).
Auf der Zeile 18 °C der Tabelle der scheinbaren Volumenmasse ist die zu der gemessenen Volumenmasse 0,983076 nächsthöhere Volumenmasse 0,98398 in der Spalte 11 % Vol.
Volumenmasse bei 18 °C: (98307,6 + 0,7 × 22) 10 5 = 0,98323
0,98398 0,98323 = 0,00075
Dezimalstellen der Alkoholvolumenprozente = 75/114 = 0,65
Der Alkoholgehalt beträgt somit 11,65 % Vol.6.2. Verwendung einer einarmigen Waage
6.2.1 Die Pyknometerkonstanten sind, wie in Kapitel 1 ""Volumenmasse und relative Dichte" unter 6.2.1 angegeben, bestimmt und berechnet worden.
6.2.2. Wägung des mit Destillat gefuellten Pyknometers:
Gewicht des Taragefässes zum
Zeitpunkt der Bestimmung in Gramm: T1 = 171,9178Mit Destillat gefuelltes
Pyknometer bei 20,50 °C in Gramm: P2 = 167,8438Änderung des Luftdrucks: dT = 171,9178 171,9160
= + 0,0018Masse des Destillates bei 20,50 °C: Lt = 167,8438 (67,6695 + 0,0018)
= 100,1725Scheinbare Volumenmasse des Destillates:6.2.3. Berechnung des Alkoholgehaltes
Man bezieht sich auf die Tabelle der scheinbaren Volumenmassen von wäßrig-alkoholischen Lösungen bei verschiedenen Temperaturen (siehe 4.3.1).
Auf der Zeile 20 °C der Tabelle der scheinbaren Volumenmassen ist die zu der gemessenen Volumenmasse 0,983825 nächsthöhere Volumenmasse 0,98471 in der Spalte 10 % Vol.
Volumenmasse bei 20 °C:
(98382,5 + 0,50 × 24) 10 5 = 0,983945
0,98471 0,983945 = 0,000765
Dezimalstellen der Alkoholvolumenprozente = 76,5/119 = 0,64
Der Alkoholgehalt beträgt somit 10,64 % Vol.
FORMEL ZUR BERECHNUNG DER ALKOHOLTABELLEN FÜR MISCHUNGEN AUS ETHYLALKOHOL UND WASSERDie Volumenmasse ""r", ausgedrückt als Kilogramm je Kubikmeter (kg/m³), einer Mischung aus Ethylalkohol und Wasser bei der Temperatur t, ausgedrückt in Grad Celsius, ist durch folgende Formel in Abhängigkeit von
- dem Massengehalt p, ausgedrückt durch eine Dezimalzahl (6),- der Temperatur t, ausgedrückt in Grad Celsius (E. I. P. T. 68),- den nachstehenden numerischen Koeffizientengegeben.Die Formel gilt für Temperaturen zwischen 20 °C und + 40 °C.
Numerische Koeffizienten der Formel
TABELLE I INTERNATIONALE ALKOHOLVOLUMENPROZENTE - BEI 20 °CTabelle der scheinbaren Volumenmassen von wäßrig-alkoholischen Mischungen - Pyknometer aus Pyrex-Glas - Volumen bei t° mit Luftdruckkorrektur
TABELLE II INTERNATIONALE ALKOHOLVOLUMENPROZENTE - BEI 20 °CTabelle für die Temperaturkorrektur der scheinbaren AlkoholvolumenprozenteDie unten angegebenen Korrekturwerte sind zu den scheinbaren Alkoholvolumenprozenten bei t ° (Alkoholmeter aus gewöhnlichem Glas) hinzuzufügen oder abzuziehen.
TABELLE III INTERNATIONALE ALKOHOLVOLUMENPROZENTE - BEI 20 °CTabelle der scheinbaren Volumenmassen von wäßrig-alkoholischen Mischungen- Geräte aus gewöhnlichem Glas -Volumenmasse bei t°, mit Luftdruckkorrektur
TABELLE IV Beziehung zwischen dem Brechungsindex bei 20 °C und dem Alkoholgehalt bei 20 °C von reinen wäßrig-alkoholischen Mischungen und Destillaten
4. GESAMT-TROCKENEXTRAKT
Gesamt-Trockensubstanz1. DEFINITION
Der Gesamt-Trockenextrakt oder die Gesamt-Trockensubstanz stellt die Gesamtmenge aller Weinsubstanzen dar, die sich unter bestimmten physikalischen Bedingungen nicht verfluechtigen. Diese Bedingungen müssen in der Weise festgelegt werden, daß die den Extrakt bildenden Stoffe nur möglichst geringe Veränderungen erfahren.
Der reduktionsfreie Extrakt ist der Gesamt-Trockenextrakt abzueglich des Gesamtzuckers.
Der reduzierte Extrakt ist der Gesamt-Trockenextrakt, vermindert um den 1 g/l übersteigenden Gesamtzucker, um das 1 g/l übersteigende Kaliumsulfat, um Mannit (soweit vorhanden) sowie abzueglich aller gegebenenfalls dem Wein zugesetzter Substanzen.
Der Extraktrest ist der reduktionsfreie Extrakt abzueglich der als Weinsäure berechneten nichtfluechtigen Säuren.
Der Extrakt wird in g/l ausgedrückt und muß mit einer Genauigkeit von 0,5 g bestimmt werden.2. PRINZIP DER METHODEN
Einzige Methode: densimetrische Bestimmung.
Der Gesamt-Trockenextrakt wird indirekt aus der Dichte des Mostes bzw. aus der Dichte des entalkoholisierten Weines berechnet.
Der Trockenextrakt wird durch die Menge Saccharose ausgedrückt, die in 1 Liter wäßriger Lösung die gleiche Dichte wie der Most bzw. der entalkoholisierte Wein aufweist. Die Werte sind der Tabelle I zu entnehmen.3. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
Die relative Dichte d2020 des ""entalkoholisierten Weines" (dr) wird mit Hilfe der Formel berechnet:dr = dw dA + 1,000dw = relative Dichte des Weines bei 20 °C (korrigiert um den Anteil der fluechtigen Säure) (7); dA = relative Dichte bei 20 °C einer wäßrig-alkoholischen Lösung mit dem gleichen Alkoholgehalt wie der Wein.
Man kann dr auch aus der Volumenmasse bei 20 °Crw des Weines und rA der wäßrig-alkoholischen Mischung von gleichem Alkoholgehalt berechnen durch die Formel:dr = 1,0018 (rw rA) + 1,000,wobei der Faktor 1,0018 in den Fällen, in denen rW kleiner als 1,05 ist, d. h. in den meisten Fällen, durch 1 ersetzt werden kann.4. ANGABE DER ERGEBNISSE
Der Gesamt-Trockenextrakt in g/l wird entsprechend der Dichte dr2020 des entalkoholisierten Weines bzw. d2020 des Mostes der Tabelle I entnommen.
Der Gesamt-Trockenextrakt wird mit 1 Dezimale angegeben.
TABELLE I Berechnung des Gehaltes am Gesamt-Trockenextrakt (g/l)
Ergänzungstabelle
5. REDUZIERENDE ZUCKER
1. DEFINITION
Die reduzierenden Zucker, die sich aus den Gesamtzuckern mit einer Keto- oder Aldehydgruppe zusammensetzen, werden durch Reduzierung einer alkalischen Kupfersalzlösung bestimmt.2. PRINZIP DER METHODEN
2.1. Klärung
2.1.1. Referenzmethode: Behandlung des neutralisierten und vom Alkohol befreiten Weines über eine Anionenaustauschersäule, wobei dessen Anionen gegen Acetationen ausgetauscht werden, und anschließende Klärung mit neutralem Bleiacetat.
2.1.2. Gebräuchliche Methoden: Behandlung des Weines mit einem der folgenden Reagenzien:
2.1.2.1. Neutrales Bleiacetat
2.1.2.2. Zinkhexacynoferrat II2.2. Bestimmung
2.2.1. Einzige Methode: Nachdem der geklärte Wein oder Most mit einer bestimmten Menge Kupfersulfat reagiert hat, wird der Überschuß an Kupferionen iodometrisch bestimmt.3. KLÄRUNG
Die Lösung, in der die Zuckerbestimmung erfolgt, soll einen Zuckergehalt zwischen 0,5 und 5 g/l aufweisen.
Handelt es sich um einen trockenen Wein, so ist während der Klärung eine Verdünnung zu vermeiden. Bei zuckerreichen Weinen soll bei der Klärung eine Verdünnung in der Weise vorgenommen werden, daß der Zuckergehalt zwischen den in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Grenzwerten liegt.
BezeichnungZuckergehalt liegt zwischen (g/l)Volumenmasse 20 °C zwischenVorzunehmende Verdünnung (%)Moste und Mistellen>125>1,0381Süsse Weine mit oder ohne Alkoholzusatz25 und 1251,005 und 1,0384Liebliche Weine5 und 250,997 und 1,00520Trockne Weine< 5< 0,997keine Verdünnung 3.1. Referenzmethode
3.1.1. Reagenzien
3.1.1.1. Salzsäure (HCl), 1 M
3.1.1.2. Natronlauge (NaOH), 1 M
3.1.1.3. Essigsäure (CH3 COOH), 4 M
3.1.1.4. Natronlauge (NaOH), 2 M
3.1.1.5. Anionenaustauscherharz (Typ Dowex 3 (20-50 mesh) oder gleichwertiges Harz).
Vorbereitung der Austauschersäule. In eine 50-ml-Bürette, deren unteres Ende mit einem Glaswollepfropfen verschlossen ist, werden 15 ml Anionenaustauscherharz (3.1.1.5) eingebracht.
Vor der Verwendung des Harzes wird dieses in zwei vollständigen Arbeitsgängen regeneriert, wobei abwechselnd eine 1-M-Salzsäurelösung (3.1.1.1) und eine 1-M-Natronlauge (3.1.1.2) verwendet werden. Nach dem Nachwaschen mit 50 ml destilliertem Wasser wird das Harz in ein Becherglas gegeben, 50 ml einer 4-M-Essigsäurelösung (3.1.1.3) hinzugefügt, 5 Minuten lang geschüttelt und in die Bürette zurückgefuellt. Danach werden 100 ml 4-M-Essigsäurelösung (3.1.1.3) über die Säule gegeben. (Es ist zweckmässig, das Harz unter 4-M-Essigsäure (3.1.1.3) aufzubewahren.) Die Säule wird mit destilliertem Wasser gewaschen, bis die ablaufende Flüssigkeit neutral reagiert.
Regenerierung des Harzes. Man lässt 150 ml einer 2-M-Natronlauge (3.1.1.4) durch die Säule laufen, um die Säuren und einen grossen Teil der am Harz haftenden Farbstoffe zu entfernen und wäscht mit 100 ml Wasser nach. Dann lässt man 100 ml 4-M-Essigsäurelösung (3.1.1.3) durchlaufen und wäscht nach bis die ablaufende Flüssigkeit neutral reagiert.
3.1.1.6. Neutrale Bleiacetatlösung (annähernd gesättigt):250 g neutrales Bleiacetat (CH3 COO)2Pb · 3 H2O) werden mit sehr heissem Wasser auf 500 ml gebracht und bis zur Lösung geschüttelt.
3.1.1.7. Calciumcarbonat (Ca CO3)3.1.2. Durchführung der Bestimmung
3.1.2.1. Trockne Weine
50 ml Wein werden in einer Schale (Durchmesser 10-12 cm) mit 0,5 (n-0,5) ml 1-M-Natronlauge (3.1.1.2) versetzt (n = ml 0,1 M-Natronlauge, die zur Bestimmung der Gesamtsäure von 10 ml Wein verbraucht wurden) und auf einem siedenden Wasserbad mit Hilfe eines heissen Luftstroms auf etwa 20 ml eingeengt.
Diese Lösung lässt man durch die Anionenaustauschersäule in Acetatform (3.1.1.5) mit einer Geschwindigkeit von 3 ml in 2 Minuten durchlaufen. Das Eluat wird in einem 100-ml-Meßkolben aufgefangen. Die Schale und die Säule werden insgesamt 6 × mit je 10 ml destilliertem Wasser gewaschen, sodann fügt man dem Meßkolben 1 ml der gesättigten Bleiacetatlösung (3.1.1.6) und 0,5 g Calciumcarbonat (3.1.1.7) hinzu, schüttelt mehrfach um und lässt mindestens 15 Minuten stehen; danach fuellt man mit Wasser zur Marke auf und filtriert.
1 ml dieses Filtrats entspricht 0,5 ml Wein.
3.1.2.2. Moste, Mistellen, Süßweine und liebliche Weine
Nachstehende Verdünnungen werden als Beispiele angegeben.
1. Moste und MistellenDie zu untersuchende Flüssigkeit wird 10 zu 100 verdünnt, 10 ml dieser Verdünnung werden zur Bestimmung verwendet.
2. Süßweine mit oder ohne Alkoholzusatz, mit einer Volumenmasse 20 °C zwischen 1,005 und 1,038. Die zu untersuchende Flüssigkeit wird 20 zu 100 verdünnt, 20 ml dieser Verdünnung werden zur Bestimmung verwendet.
3. Liebliche Weine, deren Volumenmasse 20 °C zwischen 0,997 und 1,005 liegt. 20 ml des unverdünnten Weines werden zur Bestimmung verwendet.Durch die Austauschersäule in Acetatform (3.1.1.5) wird die oben angegebene Menge des Weines gegeben und mit einer Geschwindigkeit von 3 ml in 2 Minuten durch die Säule durchlaufengelassen. Das Eluat wird in einem 100-ml-Meßkolben aufgefangen. Die Säule wird so lange mit Wasser gewaschen, bis die Flüssigkeitsmenge im Kölbchen 90 ml beträgt. Sodann gibt man 0,5 g Calciumcarbonat (3.1.1.7) und 1 ml der gesättigten Bleiacetatlösung (3.1.1.6) zu, schüttelt um und lässt 15 Minuten unter zeitweiligem Umschütteln stehen. Man fuellt mit Wasser zur Marke auf und filtriert.
Im Fall:1. 1 ml Filtrat entspricht 0,01 ml Most oder Mistelle.2. 1 ml Filtrat entspricht 0,04 ml Süßwein.3. 1 ml Filtrat entspricht 0,20 ml lieblichem Wein.
3.2. Gebräuchliche Methoden
3.2.1. Klärung mit neutralem Bleiacetat
3.2.1.1. Reagenzien
Neutrale Bleiacetatlösung (annähernd gesättigt) (siehe 3.1.1.6).Calciumcarbonat.3.2.1.2. Durchführung der Bestimmung
3.2.1.2.1. Trockne Weine
50 ml eines trocknen Weines werden in einem 100-ml-Meßkolben mit 0,5 (n-0,5) ml 1-M-Natronlauge (3.1.1.2) versetzt (n = ml 0,1-M-Natronlauge, die zur Bestimmung der Gesamtsäure von 10 ml Wein verbraucht wurden). Unter Schütteln werden 2,5 ml der gesättigten Bleiacetatlösung (3.1.1.6) und 0,5 g Calciumcarbonat (3.1.1.7) hinzugefügt. Man schüttelt mehrmals um und lässt mindestens 15 Minuten stehen. Dann wird mit Wasser zur Marke aufgefuellt und filtriert.1 ml Filtrat entspricht 0,5 ml Wein.3.2.1.2.2. Moste, Mistellen, Süßweine und liebliche Weine
In einem 100-ml-Meßkolben wird eine entsprechende Menge Wein (oder Most oder Mistelle) gegeben, wobei die nachstehend aufgeführten Verdünnungen als Beispiel dienen:
1. Moste und Mistellen.Die zu untersuchende Flüssigkeit wird 10 zu 100 verdünnt, 10 ml dieser Verdünnung werden zur Bestimmung verwendet.
2. Süßweine, mit oder ohne Alkoholzusatz, mit einer Volumenmasse zwischen 1,005 und 1,038. Die zu untersuchende Flüssigkeit wird 20 zu 100 verdünnt, 20 ml dieser Verdünnung werden zur Bestimmung verwendet.
3. Liebliche Weine, mit einer Volumenmasse zwischen 0,997 und 1,005. 20 ml des unverdünnten Weines werden zur Bestimmung verwendet.Zu der entsprechenden Flüssigkeitsmenge fügt man 0,5 g Calciumcarbonat, etwa 60 ml Wasser und 0,5 bzw. 1 oder 2 ml der gesättigten Bleiacetatlösung hinzu, schüttelt um, lässt mindestens 15 Minuten stehen (von Zeit zu Zeit umschütteln), fuellt zur Marke mit Wasser auf und filtriert.
Im Fall:1. 1 ml Filtrat entspricht 0,01 ml Most oder Mistelle.2. 1 ml Filtrat entspricht 0,04 ml Süßwein.3. 1 ml Filtrat entspricht 0,20 ml lieblichem Wein.3.2.2. Klärung mit Zinkhexacyanoferrat (II)
Dieses Verfahren soll nur für Weißweine, hellfarbige Süßweine und Moste verwandt werden.3.2.2.1. Reagenzien
3.2.2.1.1. Lösung I (Kaliumhexacyanoferrat (II)-Lösung)
Kaliumhexacyanoferrat (II) (K4 Fe (CN)6 · 3H2O) 150 g
mit Wasser auf 1 000 ml.
3.2.2.1.2. Lösung II (Zinksulfatlösung):Zinksulfat (Zn SO4 · 7 H2O) 300 g
mit Wasser auf 1 000 ml.
3.2.2.2.Durchführung der Bestimmung
In einen 100-ml-Meßkolben wird eine entsprechende Menge Wein (oder Most oder Mistelle) gegeben, wobei die nachstehend aufgeführten Verdünnungen als Beispiel dienen:
1. Moste und Mistellen.Die zu untersuchende Flüssigkeit wird 10 zu 100 verdünnt, 10 ml dieser Verdünnung werden zur Bestimmung verwendet.
2. Süßweine, mit oder ohne Alkoholzusatz, mit einer Volumenmasse 20 °C zwischen 1,005 und 1,038. Die zu untersuchende Flüssigkeit wird 20 zu 100 verdünnt, 20 ml dieser Verdünnung werden zur Bestimmung verwendet.
3. Liebliche Weine, mit einer Volumenmasse 20 °C zwischen 0,997 und 1,005. 20 ml des unverdünnten Weines werden zur Bestimmung verwendet.
4. Trockne Weine.50 ml des unverdünnten Weines werden zur Bestimmung verwendet.Zu der entsprechenden Flüssigkeitsmenge werden 5 ml Kaliumhexacyanoferrat (II)-Lösung (3.2.2.1.1) und 5 ml Zinksulfatlösung (3.2.2.1.2) hinzugefügt, gemischt, mit Wasser zur Marke aufgefuellt, 10 Minuten stehengelassen und filtriert.
Im Fall:1. 1 ml Filtrat entspricht 0,01 ml Most oder Mistelle.2. 1 ml Filtrat entspricht 0,04 ml Süßwein.3. 1 ml Filtrat entspricht 0,20 ml lieblichem Wein.4. 1 ml Filtrat entspricht 0,50 ml trocknem Wein.
4. BESTIMMUNG
4.1. Reagenzien
4.1.1. Alkalische Kupfersalzlösung:Kupfersulfat, p.a. (CuSO4 · 5 H2O) 25 g
Citronensäure p.a. (C6 H8 O7 · H2O) 50 g
kristallisiertes Natriumcarbonat (Na2 CO3 · 10 H2O) 388 g
mit Wasser auf 1 000 ml.Man löst das Kupfersulfat in 100 ml Wasser, die Citronensäure in 300 ml Wasser und das Natriumcarbonat in 300 bis 400 ml heissem Wasser. Zunächst werden die Citronensäurelösung und die Natriumcarbonatlösung gemischt, sodann die Kupfersulfatlösung hinzugefügt und auf 1 l aufgefuellt.4.1.2. 30%ige Kaliumjodidlösung:Kaliumjodid (K) 30 g
mit Wasser auf 100 ml.In dunkler Glasflasche aufbewahren.4.1.3.25%ige Schwefelsäure:Schwefelsäure p.a. (H2SO4) r20 = 1,84 g/ml 25 g
mit Wasser auf 1 000 ml.Man gibt die Schwefelsäure zum Wasser, lässt abkühlen und fuellt auf 100 ml auf.4.1.4. Stärkelösung 5 g/l:
5 g Stärke werden in etwa 500 ml Wasser gelöst, unter Rühren zum Kochen gebracht und 10 Minuten im Sieden gehalten. Man fügt 200 g Natriumchlorid (NaCl) zu und fuellt nach dem Abkühlen auf 1 l auf.
4.1.5. Natriumthiosulfatlösung (Na2S2O3) 0,1 M
4.1.6. Invertzuckerlösung 5 g/l:
Diese Lösung ist zur Überprüfung der Bestimmungstechnik zu verwenden.
In einen 200 ml Meßkolben gibt manSaccharose p.a. (C12H22O11) 4,75 g
Wasser, etwa 100 ml
Salzsäure p.a. (HCl), r20 = 1,16-1,19 g/ml 5 mlIn einem Wasserbad von 60 °C wird die Lösung auf 50 °C erwärmt und 15 Minuten bei dieser Temperatur gehalten. Man lässt 30 Minuten bei Raumtemperatur und anschließend in einem kalten Wasserbad abkühlen. Die Lösung wird in einen 1 000-ml-Meßkolben übergeführt und zur Marke aufgefuellt. Diese Lösung ist etwa 1 Monat haltbar.
Vor Gebrauch wird die Lösung mit Natronlauge neutralisiert (Acidität der Lösung etwa 0,06 M).4.2.Durchführung der Bestimmung
In einen 300-ml-Erlenmeyer-Kolben gibt man 25 ml alkalische Kupfersalzlösung, 15 ml Wasser und 10 ml der geklärten Flüssigkeit. Die Lösung darf nicht mehr als 60 mg Invertzucker enthalten.
Man fügt einige Körnchen Bimsstein hinzu, bringt die Lösung am Rückfluß innerhalb von 2 Minuten zum Sieden und hält genau 10 Minuten lang im Sieden.
Es wird sofort unter fließendem Wasser abgekühlt. Nach vollständigem Abkühlen werden 10 ml 30%ige Kaliumjodidlösung (4.1.2), 25 ml 25%ige Schwefelsäure (4.1.3) und 2 ml Stärkelösung (4.1.4) zugegeben.
Man titriert mit 0,1 M-Natriumthiosulfatlösung (4.1.5).
n = ml verbrauchte Natriumthiosulfatlösung des Hauptversuches.
Ausserdem wird ein Blindwert ermittelt, bei dem die 10 ml Probelösung durch 10 ml destilliertes Wasser ersetzt werden.
n2 = ml verbrauchte Natriumthiosulfatlösung des Blindversuches.4.3. Angabe der Ergebnisse
4.3.1. Berechnung
Der in der untersuchten Lösung enthaltene Zuckergehalt, ausgedrückt als Invertzucker, ist in Abhängigkeit von n2-n ml verbrauchter 0,1 M-Natriumthiosulfatlösung nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Der Zuckergehalt des Weines wird in Gramm Invertzucker je Liter mit einer Dezimalstelle angegeben, wobei die während der Klärung durchgeführten Verdünnungen und das Probevolumen zu berücksichtigen sind.4.3.2. Wiederholbarkeit
r = 0,015 xixi = Konzentration des Invertzuckers in g/l der Probe.4.3.3. Vergleichbarkeit
R = 0,058 xixi = Konzentration des Invertzuckers in g/l der Probe.
6. SACCHAROSE 1. PRINZIP DER METHODEN
II. Qualitativer Nachweis mittels Dünnschichtchromatographie. Die Saccharose wird dünnschichtchromatographisch auf Celluloseplatten von den anderen Zuckern getrennt und mit dem Reagenz Harnstoff-Salzsäure bei 105 °C nachgewiesen.
II. Nachweis und Bestimmung durch Hochdruckfluessigkeitschromatographie, Trennung der Saccharose über eine aminomodifizierte Kieselgelsäule, Detektion mittels Refraktometrie und Quantifizierung über einen externen Standard.
Anmerkungen:Der Nachweis eines Zusatzes von Saccharose zum Most rektifizierten Traubenmostkonzentrat oder Wein kann durch die Kernresonanzmagnetische Messung des Deuteriums geführt werden.Für den Nachweis und die Bestimmung von Saccharose kann auch die Gaschromatographie, wie in Kapitel 42 unter f) beschrieben, angewandt werden.2. DÜNNSCHICHTCHROMATOGRAPHISCHE METHODE
2.1. Gerätschaften
2.1.1. Cellulose-Fertigplatten
2.1.2. Chromatographiekammer
2.1.3. Mikroliterspritze oder Mikropipette
2.1.4. Trockenschrank, einstellbar auf 105 ± 2 °C2.2. Reagenzien
2.2.1. Aktivkohle
2.2.2. Fließmittel: Dichlormethan - Essigsäure (r20 = 1,05 g/ml) - Ethanol - Methanol - Wasser(50:25:9:6:10).
2.2.3. Sprühreagenz:Harnstoff 5 g
Salzsäure, 2 M 20 ml
Ethanol 100 ml.
2.2.4. Vergleichslösung:Glucose 35 g
Fructose 35 g
Saccharose 0,5 g
Wasser zu 1 000 ml.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.1. Vorbereitung der Probe
Stark gefärbte Moste und Weine werden mit Aktivkohle entfärbt.
Bei rektifiziertem Traubenmostkonzentrat verwendet man eine Lösung, die 25 % (g/g) Zucker enthält (25 ° Brix), siehe Kapitel ""pH-Wert des Weines und des Mostes" unter 4.1.2, und verdünnt diese 1:4 (25 ml/100 ml) mit Wasser.
2.3.2. Chromatographie
2,5 cm vom unteren Plattenrand entfernt werden- 10 µl der Probelösung,- 10 µl der Vergleichslösungaufgetragen.
Man chromatographiert bei Kammersättigung bis etwa 1 cm unterhalb des oberen Plattenrandes. Sodann wird die Platte in einem warmen Luftstrom getrocknet und die Chromatographie noch zweimal wiederholt, wobei die Platte jedes Mal getrocknet wird. Danach besprüht man mit 15 ml des Sprühreagenzes und erhitzt 5 Minuten bei 105 °C im Trockenschrank.2.4. Ergebnis
Saccharose und Fructose erscheinen als dunkelblaue Flecken auf weissem Grund, Glucose als weniger intensiver grünlicher Fleck.3. NACHWEIS UND BESTIMMUNG DURCH HPLC
Die chromatographischen Bedingungen sind lediglich beispielhaft angegeben.3.1. Gerätschaften
3.1.1. Hochdruckfluessigkeitschromatograph ausgerüstet mit:
1. einem Injektor mit Probenschleife, 10 µl;2. einem Detektor, Differential-Refraktometer oder Interferometer;3. einer Trennsäule, Länge 250 mm, innerer Durchmesser 4 mm, stationäre Phase aminodifiziertes (NH2) Kieselgel;4. einer Vorsäule, gefuellt mit derselben Phase;5. einer Einrichtung zum Temperieren der Vor- und Trennsäule auf 30 °C;6. einem Schreiber, evtl. Integrator;7. Fließgeschwindigkeit der mobilen Phase: 1 ml/Min.3.1.2. Membranfiltration (0,45 µm)3.2. Reagenzien
3.2.1. Bidestilliertes Wasser
3.2.2. Acetonitril (CH3CN) HPLC-Qualität
3.2.3. Mobile Phase: Acetonitril-Wasser (80-20 (v/v)), filtriert über eine Membrane (0,45 µm).Das Fließmittel wird vor Gebrauch entgast.
3.2.4. Eichlösung: Wäßrige Saccharoselösung, 1,2 g/l, filtriert über eine Membrane (0,45 µm).
3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Vorbereitung der Probe
- Wein und Most: Man filtriert die Proben über eine Membrane (0,45 µm).- Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK): Man verwendet eine verdünnte Lösung des RTK (40 %, g/v), siehe ""Gesamtsäure" unter 5.1.2 und filtriert diese über eine Membrane (0,45 µm).3.3.2.Chromatographie
Man injiziert jeweils 10 µl der Eichlösung und der nach 3.3.1 vorbereiteten Probenlösung und nimmt die Chromatogramme auf. Die Einspritzungen werden wiederholt.Die Retentionszeit der Saccharose beträgt etwa 10 Minuten.3.4. Berechnung
Zur Berechnung nimmt man die Mittelwerte aus jeweils 2 Einspritzungen der Eichlösung und der Probelösung.3.4.1. Wein und Most
Der Gehalt wird in g/l berechnet.3.4.2. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)
Der Saccharosegehalt in g/kg RTK beträgt 2,5 × C.
C = Saccharosegehalt in g/l der 40%igen (g/v) RTK-Lösung.3.5. Angabe der Ergebnisse
Der Saccharosegehalt des Weines, des Mostes und des RTK wird in g/l (Wein und Most) bzw. g/kg RTK mit 1 Dezimalstelle angegeben.
7. GLUCOSE UND FRUCTOSE 1. DEFINITION
Glucose und Fructose werden enzymatisch bestimmt. Diese Bestimmung wird nur zur Berechnung des Verhältnisses Glucose/Fructose herangezogen.2. PRINZIP
Glucose und Fructose werden mit Adenosin-52-triphosphat (ATP) während einer durch das Enzym Hexokinase (HK) katalysierten Reaktion phosphoriliert und bilden Glucose-6-phosphat (G6P) und Fructose-6-phosphat (F6P):
Glucose + ATP G6P + ADP
Fructose + ATP F6P + ADP
Zunächst wird Glucose-6-phosphat durch Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphat (NADP) in Gegenwart des Enzyms Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase (G6PDH) zu Gluconat-6-phosphat oxidiert. Die reduzierte Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphat-Menge (NADPH), die während der Reaktion gebildet wird, entspricht der Menge Glucose-6-phosphat, somit also der Glucosemenge.
G6P + NADP+ Gluconat-6-phosphat + NADPH + H+
Das reduzierte Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphat (NADPH) ist Meßgrösse und wird aufgrund seiner Absorption bei 340 nm bestimmt.
Nach Ablauf dieser Reaktion wird Fructose-6-phosphat durch Phosphoglucose-Isomerase (PGI) in Glucose-6-phosphat überführt.
Glucose-6-phosphat reagiert erneut mit Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphat und bildet dabei Gluconat-6-phosphat und reduziertes Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphat (NADPH); dieses wird wiederum bestimmt.3. GERÄTSCHAFTEN
- Spektralphotometer zur Durchführung der Messung bei 340 nm, dem Absorptionsmaximum von NADPH. Da es sich um absolute Messungen handelt (Berechnung nicht über eine Eichkurve, sondern über den molaren Extinktionsköffizienten von NADPH), müssen die Richtigkeit der Wellenlänge und die Linearität der Extinktionen gewährleistet sein.Gegebenenfalls kann auch ein Spektrallinienphotometer verwendet werden, das Messungen bei 334 nm oder 365 nm erlaubt.- Glas- oder Einwegküvetten, Schichtdicke 1 cm.- Enzymtestpipetten, 0,02 - 0,05 - 0,1 - 0,2 ml.4. REAGENZIEN
4.1. Lösung 1: Puffer (Triethanolamin 0,3 M; pH = 7,6; 4· 10 3 M Mg2+): 11,2 g Triethanolaminhydrochlorid (C2H5)3N · HCl) und 0,2 g Mg SO4 · 7 H2O werden in 150 ml bidestilliertem Wasser gelöst, 4 ml 5 M Natronlauge (NaOH) hinzugefügt, um einen pH = 7,6 zu erreichen, und auf 200 ml aufgefuellt.
Diese Pufferlösung kann vier Wochen lang bei + 4 °C aufbewahrt werden.
4.2. Lösung 2: Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphat (ungefähr 11,5.10 3M): 50 mg Dinatrium-Nicotinamid-adenin-dinucleotid-phosphat werden in 5 ml bidestilliertem Wasser gelöst.
Diese Lösung kann vier Wochen lang bei + 4 °C aufbewahrt werden.
4.3. Lösung 3: Adenosin-52-triphosphat (ungefähr 81 10 3M): 250 mg Dinatrium-adenosin-52-triphosphat und 250 mg Natriumhydrogencarbonat (NaHCO3) werden in 5 ml bidestilliertem Wasser gelöst.
Diese Lösung kann vier Wochen lang bei + 4 °C aufbewahrt werden.
4.4. Lösung 4:Hexokinase/Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase: 0,5 ml Hexikonase (2 mg Protein/ml, d. h. 280 U/ml) und 0,5 ml Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase (1 mg Protein/ml) werden gemischt.
Die Mischung kann ein Jahr lang bei ungefähr + 4 °C aufbewahrt werden.
4.5. Lösung 5: Phosphoglucose-Isomerase (2 mg Protein/ml, d. h. 700 U/ml). Die Suspension wird unverdünnt verwendet.
Aufbewahrung: 1 Jahr bei ungefähr + 4 °C.
Anmerkung:Die für diese Bestimmung notwendigen Reagenzien sind im Handel erhältlich.5. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
5.1. Vorbereitung der Probe
Nach Maßgabe der geschätzten Glucose- und Fructosemenge je Liter werden folgende Verdünnungen hergestellt:
Messung bei 340 und 334 nm365 nmVerdünnung mit WasserVerdünnungsfaktor FBis 0,4 g/l 0,8 g/l- -Bis 4,0 g/l 8,0 g/l1 + 9 10Bis 10,0 g/l20,0 g/l1 + 24 25Bis 20,0 g/l40,0 g/l1 + 49 50Bis 40,0 g/l80,0 g/l1 + 99 100Über 40,0 g/l80,0 g/l1 + 9991 000
5.2. Messung
Das Spektralphotometer wird auf die Wellenlänge 340 nm eingestellt, die Messungen werden gegen Luft (keine Kuevette im Strahlengang) oder gegen Wasser durchgeführt.Temperatur 20 bis 25 °C.In 2 Kuevetten, Schichtdecke 1 cm, pipettiert man:
Leerwert ProbeLösung 1 (4.1) (Temperatur auf 20 °C) 2,50 ml 2,50 ml
Lösung 2 (4.2) 0,10 ml 0,10 ml
Lösung 3 (4.3) 0,10 ml 0,10 ml
Probe 0,20 ml
Destilliertes Wasser 0,20 ml
Man mischt und misst nach ungefähr 3 Minuten die Extinktion der Lösungen (E1). Die Reaktion wird gestartet durch die Zugabe vonLösung 4 (4.4) 0,02 ml 0,02 ml.
Man mischt, wartet 15 Minuten und misst die Extinktion der Lösungen. Der Stillstand der Reaktion wird nach 2 Minuten überprüft (E2).
Anschließend fügt man:Lösung 5 (4.5) 0,02 ml 0,02 ml
hinzu und mischt. Nach 10 Minuten wird die Extinktion gemessen und über Stillstand der Reaktion nach 2 Minuten überprüft (E3).
Man berechnet die Extinktionsdifferenzen (DE) für den Leerwert und die Probe:E2 - E1 entspricht Glucose;E3 - E2 entspricht Fructose.
Die Extinktionsdifferenz des Leerwertes (DEL) wird von der Extinktionsdifferenz der Probe (DEp) abgezogen, man erhältfür Glucose: DEG = DEp DELfür Fructose: DEF = DEp DEL.
Bemerkung:Die für die Reaktion der Enzyme erforderliche Zeit kann sich von einer Charge zur anderen ändern; sie wird hier nur als Beispiel angegeben. Es wird empfohlen, diese für jede Charge zu bestimmen.5.3. Angabe der Ergebnisse
5.3.1. Berechnung
Die allgemeine Formel für die Berechnung der Konzentration lautet:V = Testvolumen (ml)
v = Probevolumen (ml)
MG = Molekulargewicht der zu bestimmenden Substanz
d = Schichtdicke der Kuevette (cm)
e = Extinktionsköffizient von NADPH bei 340 nm = 6,3 (mmol 1 · l · cm 1)
V = 2,92 ml für die Bestimmung der Glucose
V = 2,94 ml für die Bestimmung der Fructose
v = 0,20 ml
MG = 180
d = 1.
Man erhält:für Glucose: Cg/l = 0,417· DEG
für Fructose: Cg/l = 0,420· DEF.
Ist bei der Vorbereitung der Probe eine Verdünnung vorgenommen worden, so wird das Ergebnis mit dem entsprechenden Verdünnungsfaktor F multipliziert.
Anmerkung:Wurde die Messung bei den Wellenlängen 334 oder 365 nm, durchgeführt, so ergibt sich für die- Messung bei 334 nm e = 6,2 (mmol 1 · l · cm 1)für Glucose: Cg/l = 0,425 · DEG
für Fructose: Cg/l = 0,428 · DEF;- Messung bei 365 nm e = 3,4 (mmol 1 · l · cm 1)für Glucose: Cg/l = 0,773 · DEG
für Fructose: Cg/l = 0,778 · DEF.5.3.2. Wiederholbarkeit (r)
r = 0,056 xi.5.3.3. Vergleichbarkeit (R)
R = 0,12 + 0,076 xi
xi = Glucose- bzw. Fructosegehalt in g/l.
8. NACHWEIS DER ANREICHERUNG VON TRAUBENMOST, TRAUBENMOSTKONZENTRAT, REKTIFIZIERTEM TRAUBENMOSTKONZENTRAT UND WEIN DURCH KERNRESONANZMAGNETISCHE MESSUNG DES DEUTERIUMGEHALTES (RMN FINS / SNIF NMR) 1. DEFINITION
Die im Zucker und im Wasser des Traubenmostes enthaltenen Deuteriumatome sind nach der Gärung in den Molekülen I, II, III und IV des Weines wie folgt verteilt:CH2D CH2 OH CH3CHD OH
I IICH3 CH2 OD HOD
III IV
Die Zugabe von Zucker (Trockenzuckerung) vor der Gärung des Mostes wirkt sich auf die Verteilung der Deuteriumatome aus.
Im Vergleich zu den Werten der entsprechenden Parameter eines natürlichen Weines aus dem gleichen Weinanbaugebiet hat die Trockenzuckerung folgende Änderungen zur Folge:
Parameter
Wein(D/H)I(D/H)II(D/H)QWR- ohne Anreicherung - angereichert mit - Rübenzucker - Rohrzucker - Maiszucker
(D/H)I : Isotopenverhältnis im Molekül I(D/H)II : Isotopenverhältnis im Molekül II(D/H)QW : Isotopenverhältnis im Wasser des Weines.
R = 2(D/H)II/(D/H)I gibt die relative Verteilung des Deuteriums in den Molekülen I und II wieder : R wird direkt gemäß den Signalintensitäten h gemessen und beträgt R = 3hII/hI.
(D/H)I kennzeichnet vor allem die Pflanzenart, die den Zucker synthetisiert hat und in geringem Masse die geographische Lage des Anbauortes (Art des bei der Photosynthese assimilierten Wassers).
(D/H)II gibt Aufschluß über die klimatischen Verhältnisse des Anbauortes der Trauben (Art des Regenwassers und meteorologische Bedingungen) und in geringem Masse über die anfängliche Zuckerkonzentration des Mostes.
(D/H)QW beschreibt die klimatischen Verhältnisse des Anbauortes und den Zuckergehalt des Ausgangsmostes.2. PRINZIP
Die Bestimmung der oben definierten Parameter R, (D/H)I und (D/H)II erfolgt durch NMR-Messung des Deuteriums an dem aus Wein oder Produkten der Gärung von Most, Mostkonzentrat oder rektifiziertem Mostkonzentrat unter bestimmten Bedingungen extrahierten Ethanol; sie wird gegebenenfalls durch die Bestimmung des Isotopenverhältnisses des aus dem Wein extrahierten Wassers (D/H)QW und des Isotopenverhältnisses 13C/12C im Ethanol ergänzt.
Aus der zu erwartenden Datenbank der Gemeinschaft müssen- bei Weinen neben den in den betreffenden Anbaugebieten entnommenen Untersuchungsproben auch authentische Vergleichsproben gleichen Ursprungs (geographischer Ort und Jahrgang) entnommen werden (mindestens 3);- bei Mosten, Mostkonzentraten und rektifizierten Mostkonzentraten als Vergleichsproben authentische Moste gleichen Ursprungs (geographischer Ort und Jahrgang) entnommen werden (mindestens 3).
Für die Kontrolle der auf ihrem Hoheitsgebiet hergestellten Erzeugnisse und in Erwartung des Aufbaus einer Datenbank der Gemeinschaft können die Mitgliedstaaten vorläufig eine einzelstaatliche Datenbank benutzen3. VORBEREITUNG DER PROBE
3.1. Gewinn von Ethanol und Wasser aus dem Wein
Anmerkung: Jede andere Apparatur zur Gewinnung des Ethanols kann verwendet werden, wenn 98-98,5 % des vorhandenen Weinalkohols gewonnen werden und das Endprodukt 92-93 % (g/g) Alkohol (95 % Vol.) enthält.3.1.1. Gerätschaften und Reagenzien
- Apparatur zur Gewinnung von Ethanol (Abbildung 1), bestehend aus:- Pilzheizhaube mit Spannungsregler;- Schliffkolben, Inhalt 1 Liter;- Drehbandkolonne mit Teflon-Spirale;- 125 ml Erlenmeyerkolben mit Schliff;- 125 und 60 ml Flaschen mit Kunststoffstopfen.- Karl-Fischer-Reagenzien zur Bestimmung des Wassers (zum Beispiel Merck 9241 und 9243).3.1.2.Durchführung der Bestimmung
3.1.2.1. Der Alkoholgehalt des Weines wird auf mindestens 0,05 % Vol. genau bestimmt (tv).3.1.2.2. Gewinnung des Ethanols
500 ml gut gemischter Wein mit einem Alkoholgehalt von tv werden in den Kolben der Destillationsapparatur, die mit einem konstanten Rückflußverhältnis von etwa 0,9 arbeitet, gegeben. Das Destillat wird in einem zuvor gewogenen 125-ml-Schlifferlenmeyerkolben aufgefangen. 40 bis 60 ml der im Temperaturbereich 78,0 bis 78,2 °C siedenden Flüssigkeit werden aufgefangen. Übersteigt die Temperatur 78,5 °C, so wird die Entnahme 5 Minuten lang unterbrochen.
Nach Abkühlen auf 78 °C wird wiederum Destillat entnommen, bis die Temperatur erneut 78,5 °C erreicht; dieser Vorgang wird wiederholt, bis die Temperatur nach Unterbrechung der Entnahme und bei Betrieb im geschlossenen Kreislauf nicht mehr abnimmt. Die vollständige Destillation dauert rund 5 Stunden. Auf diese Weise können 98 bis 98,5 % des Gesamtalkoholgehaltes des Weines überdestilliert werden. Man erhält so ein Destillat von 92 bis 93 Gewichtsprozent (95 % Vol.) Alkohol, ein Alkoholgehalt, auf den sich die in Kapitel 4 beschriebenen Meßbedingungen beziehen.
Das so erhaltene Ethanol wird gewogen.
60 ml der homogenen Destillationsrückstände werden in einem 60-ml-Fläschchen aufbewahrt. Dies entspricht dem Wasser des Weines, dessen Isotopenverhältnis eventuell bestimmt wird.
Anmerkung: Steht ein Spektrometer mit einem Probenkopf von 10 mm zur Verfügung (siehe Kapital 4), so ist die Entnahme einer homogenen Probe von 300 ml Wein ausreichend.3.1.2.3.Bestimmung des Alkoholgehaltes des gewonnenen Ethanoldestillates
An einer Probe von etwa 0,5 ml Ethanol mit genau bekannter Masse p in g wird der Wassergehalt (p2) nach dem Karl-Fischer-Verfahren bestimmt.
Abbildung 1: Einrichtung für die Extraktion von Ethanol
Die Massenprozente Ethanol werden nach folgender Formel berechnet:3.2. Vergärung des Mostes, Mostkonzentrates und rektifizierten Mostkonzentrates
3.2.1. Gerätschaften und Reagenzien
- Weinsäure;- Bacto Yeast Nitrogen (Base ohne Aminosäuren) DIFCO;- Trockenhefe (Saccharomyces cerevisä).
Wenn das Isotopenverhältnis des Wassers aus dem Most bekannt ist, so können die Hefen vor der Zugabe 15 Minuten lang in wenig lauwarmem, nicht destilliertem Wasser, dessen Isotopenverhältnis nahe bei dem des Wassers des Mostes liegt, reaktiviert werden (1 g/50 ml).
Kennt man das Isotopenverhältnis des Wassers aus dem Most nicht, so ist es vorteilhaft, die Hefen direkt zu verwenden. 1 g Trockenhefe (etwa 1010 Zellen) werden 1 Liter Most zugesetzt.
Gärbehälter, Inhalt 1,5 l, mit Gäraufsatz, um die Alkoholdämpfe zu kondensieren. Ein Verlust an Alkohol während der Gärung ist unbedingt zu vermeiden. Der vorhandene Zucker muß zu mehr als 98 % vergoren werden.3.2.2. Durchführung der Vergärung
3.2.2.1. Most
- Frischer Most1 Liter Most, dessen Gehalt an vergärbaren Zuckern vorher bestimmt wurde, wird in den Gärbehälter gegeben und mit 1 g reaktivierter Trockenhefe versetzt. Der Gärbehälter wird mit einem Gäraufsatz (Vergärung unter Luftabschluß) versehen. Die Gärung wird bei etwa 20 °C bis zur vollständigen Vergärung der Zucker durchgeführt. Nach der Bestimmung des Alkoholgehaltes und der Berechnung der Alkoholausbeute, wird der vergorene Most zentrifugiert und zur Gewinnung des Ethanols destilliert.
- Mit Schwefeldioxid stummgemachter MostEtwas mehr als 1 Liter Most (1,2 l) werden entschwefelt, indem durch den auf einem Wasserbad von 70-80 °C unter Rückfluß erhitzten Most ein Stickstoffstrom geleitet wird, bis der Gehalt an Schwefeldioxid weniger als 200 mg/l beträgt. Eine Konzentrierung des Mostes durch Verdampfen von Wasser ist unbedingt zu vermeiden (Verwendung eines geeigneten Kühlsystems).Man gibt 1 Liter des entschwefelten Mostes in den Gärbehälter und verfährt weiter wie unter ""frischer Most" beschrieben.Anmerkung: Ist zur Stummschwefelung Kaliummetabisulfit verwendet worden, so müssen vor der Entschwefelung 0,25 ml konzentrierte Schwefelsäure (r20 = 1,84 g/ml) je Gramm Metabisulfit pro Liter Most zugegeben werden.3.2.2.2. Mostkonzentrat
V ml Mostkonzentrat mit einem Zuckergehalt von etwa 170 g werden in den Gärbehälter gegeben und das Volumen mit (1 000 - V ml) Wasser, dessen Isotopenverhältnis gleich dem des authentischen Vergleichsmostes ist, auf 1 Liter ergänzt. Man fügt, wie unter 3.2.1 beschrieben, Trockenhefe und zusätzlich 3 g Bacto Yeast Nitrogen (ohne Aminosäuren) DIFCO zu, mischt und verfährt weiter wie oben beschrieben.3.2.2.3. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat
Man verfährt wie unter 3.2.2.2 beschrieben, wobei zu 1 Liter mit 1 000 - V ml Wasser, in dem zuvor 3 g Weinsäure gelöst wurden, ergänzt wird. Das Isotopenverhältnis des verwendeten Wassers muß gleich dem des Wassers des authentischen Vergleichsmostes sein.
Anmerkung: Je 50 ml Most, entschwefelter Most, Mostkonzentrat oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat werden zur evtl. Gewinnung des Wassers und zur Bestimmung seines Isotopenverhältnisses (D/H)QW aufbewahrt. Das Wasser kann aus dem Most durch azeotrope Destillation mit Toluol sehr leicht extrahiert werden.
3.3. Vorbereitung der Alkoholprobe für die NMR-Messung
3.3.1. Reagenzien
N,N-Tetramethylharnstoff (TMU); man verwendet eine TMU-Referenzprobe mit bekanntem und kontrolliertem Isotopenverhältnis (D/H). Diese Probe wird geliefert von der:Generaldirektion Wissenschaft, Forschung und Entwicklung der Kommission der EG,
Referenzbüro der Gemeinschaft (BCR),
Rü de la Loi 200,
B - 1049 Brüssel.3.3.2. Durchführung der Bestimmung
- NMR-Probenkopf mit 15 mm Durchmesser:In ein zuvor gewogenes Fläschchen werden 7 ml des nach 3.1.2 erhaltenen Alkohols gegeben und auf 0,1 mg genau gewogen (mA). Nach Zugabe von 3 ml des internen Standards (TMU) wird wieder auf 0,1 mg genau gewogen (mSt und gut durchgemischt.
- NMR-Probenkopf mit 10 mm Durchmesser:Es genügen 3,2 ml Alkohol und 1,3 ml TMU.
Entsprechend dem Spektrometertyp und des verwendeten Probenkopfes (siehe Kapitel 4) wird eine ausreichende Menge an Hexafluorbenzol (C6F6) zur Stabilisierung der Feldfrequenz (Locksubstanz) hinzugefügt.
SpektrometerProbenkopf10 mm15 mm7,05 T150 µl200 µl9,4 T 35 µl 50 µl
3.4. Vorbereitung der Wasserprobe für die NMR-Messung im Hinblick auf eine eventuelle Bestimmung des Isotopenverhältnisses.3.4.1. Reagenzien
N,N-Tetramethylharnstoff (TMU) : Siehe 3.3.1.
3.4.2. Durchführung der Bestimmung
In ein zuvor gewogenes Fläschchen werden 3 ml des nach 3.1.2 bzw. 3.2 (Anmerkung) erhaltenen Wassers gegeben und auf 0,1 mg genau gewogen (m2E). Nach Zugabe von 4 ml des internen Standards (TMU) wird wiederum auf 0,1 mg genau gewogen und gut durchmischt (m2st).
Anmerkung:Wenn das Laboratorium über ein Massenspektrometer zur Isotopenanalyse verfügt, so kann zur Entlastung des NMR-Gerätes die Messung auch mit diesem Gerät durchgeführt werden, denn es ist notwendig, für jede Serie der zu untersuchenden Weine das Verhältnis TIV (5.2) zu bestimmen.4. AUFNAHME DES ²H-NMR-SPEKTRUMS VON ALKOHOL UND WASSER
Bestimmung der Isotopenverhältnisse.4.1. Gerätschaften
- Kernresonanzspektrometer, ausgerüstet mit einem selektiven Deuterium-Probenkopf, der bei gegebener Feldstärke optimal auf die Resonanzfrequenz des Deuteriumisotops abstimmbar ist (z. B. für Bo = 7,05 T beträgt Vo = 46,05 MHz und für Bo = 9,4 T beträgt Vo = 61,4 MHz), sowie einem Protonenentkopplungskanal und einem 19-F-Locksystem.
Die Auflösung, ausgedrückt durch die Halbwertsbreite des Methyl-, Methylensignals des Alkohols und des Methylsignals von TMU (Tetramethylharnstoff) wird wie folgt bestimmt: Exponentielle Multiplikation mit LB = 0 (Abbildung 2b; d. h. ohne Window-Funktion) und Ausmessen der Linienbreite auf halber Höhe des Signals von Tetramethylharnstoff. Die Halbwertsbreite sollte kleiner als 0,5 Hz sein. Die Empfindlichkeit sollte mindestens ein Signal-Rauschverhältnis von 150 : 1 erreichen, gemessen am Methylsignal von Ethanol bei 95 % Vol. (93,5 % g/g) und berechnet mit einer exponentiellen Multiplikation von LB = 2 (Abbildung 2a).
Unter diesen Bedingungen sollte die Standardabweichung der Messung kleiner als 0,35 % sein, bezogen auf die Höhe der Signale bei 10 Wiederholungen und 97,5 %iger statistischer Sicherheit.- Automatischer Probenwechsler (eventuell).- Zugehöriges Auswerteprogramm.- 15 mm oder 10 mm Probenröhrchen je nach Ausrüstung des Spektrometers.4.2. Einstellung und Überprüfung des NMR-Spektrometers
4.2.1. Einstellung
Die Homogenität und Empfindlichkeit werden wie üblich gemäß den Anweisungen des Herstellers eingestellt.4.2.2. Überprüfung der Einstellung
Man verwendet Referenzalkohole mit unterschiedlichen, aber genau bestimmten Isotopengehalten, bezeichnet mit den Buchstaben C (Alkohol aus Rohrzucker oder Maiszucker), V (Weinalkohol) und B (Alkohol aus Zuckerrüben). Diese Proben werden von der unter Ziffer 3.3.1 angegebenen Adresse geliefert.
Man bestimmt die Isotopenwerte dieser Alkohole wie unter 4.3 beschrieben und bezeichnet diese als Cmes, Vmes und Bmes (siehe 5.3).
Man vergleicht diese Werte mit den entsprechenden Referenzwerten Cst, Vst und Bst (siehe 5.3).
Abbildung 2a²H-NMR-Spektrum von Ethanol aus Wein mit einem internen Standard (TMU: N,N Tetramethylharnstoff)
Abbildung 2b²H-Spektrum von Ethanol, gleiche Bedingungen wie in Abbildung 2a, aber ohne exponentielle Multiplikation (LB = 0)
Die Wiederholstandardabweichung aus 10 Messungen für jedes Spektrum muß für den R-Wert weniger als 0,01 und für die Verhältnisse (D/H)I und (D/H)II weniger als 0,3 ppm betragen.
Die Mittelwerte der so bestimmten Isotopenwerte (R, (D/H)I, (D/H)II) müssen innerhalb der Wiederholbarkeit, die vom Referenzbüro der Gemeinschaft für diese Parameter für die 3 Referenzalkohole angegeben wird, liegen. Wenn nicht, so muß die Einstellung wiederholt werden.4.3. Aufnahme der NMR-Spektren
Die nach 3.3 aufbereitete Alkoholprobe (oder nach 3.4 aufbereitete Wasserprobe) wird in ein 15- oder 10-mm-Proberöhrchen eingebracht und in das Gerät eingesetzt.
Die Bedingungen zur Aufnahme der Spektren sind folgende:- Die Temperatur des Gerätes (z. B. 302 K) muß konstant gehalten werden.- Aufnahmezeit (Acquisition time) (ACS) mindestens 6,8 s bei einer Spektralbreite (Sween-width) (SW) von 1 200 Hz und einer Grösse (Size) (SI) von 16 K, d. h. ungefähr 20 ppm bei 61,4 MHz oder 27 ppm bei 46,1 MHz.- Pulswinkel: 90°.- Verzögerung der Aufnahme: dieser Wert muß etwa in der gleichen Grössenordnung liegen wie die Zeit des Probedurchlaufs (dwell time).- Quadratur-Detektion: Offset 01 (Einstrahlfrequenz zur Anregung der Deuteriumspinsysteme) zwischen die Referenzsignale OD und CHD für den Alkohol und zwischen die Referenzsignale HOD und TMU für das Wasser einstellen.- Offset 02 (Einstrahlfrequenz des Entkopplers) anhand eines Protonenspektrums der aktuellen Probe bestimmen. Eine gute Entkopplung ist erreicht, wenn sich 02 in der Mitte des Frequenzabstandes zwischen den CH3- und CH2-Gruppen befindet. Es sollte das Breitbandentkopplungsverfahren angewendet werden.
Für jedes Spektrum ist eine genügende Anzahl Akkumulationen NS (number of scans) durchzuführen, um das unter 4.1 angegebene Signal-Rauschverhältnis zu erhalten. Man wiederholt dieses für jede Probe 10mal. Die NS-Werte hängen vom verwendeten Spektrometertyp und Probenkopf ab (siehe 4). Es empfiehlt sich beispielsweise:
SpektrometerProbenkopf10 mm15 mm7,05 TNS = 304NS = 2009,04 TNS = 200NS = 128
5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Ethanol
Für jedes dieser zehn Spektren ist folgendes zu bestimmen (siehe NMR-Spektrum des Ethanols, Abbildung 2a):- CH3 CHD OH mSt und mA siehe 3.3.2- tDm siehe 3.1.2.3- (D/H)St = Isotopenverhältnis des internen Standards (TMU), laut Angabe auf der Flasche, die vom Referenzbüro der Gemeinschaft (BCR) bezogen wurde.
Anstelle der Signalflächen kann man durchaus die Höhen der Signale zur Berechnung heranziehen, vorausgesetzt die Breiten in halber Höhe sind gleich (Abb. 2 b).5.2. Wasser
Wird das Isotopenverhältnis des Wassers mittels NMR aus dem Gemisch Wasser-TMU ermittelt, so wird folgende Gleichung angewendet:mit- m2st und m2E siehe 3.4.2- (D/H)St = Isotopenverhältnis des internen Standards (TMU) laut Angabe auf der Flasche, die vom Referenzbüro der Gemeinschaft (BCR) gezogen wurde.5.3. Für jeden Isotopenparameter wird der Mittelwert der 10 Bestimmungen und die Standardabweichung berechnet.
Mit einer mit dem Rechner des Spektrometers kompatiblen Software (z. B. SNIF-NMR) können diese Werte ""on line" berechnet werden.
Anmerkung:Wenn nach Einstellen des Spektrometers systematische Abweichungen zwischen den nach 4.2.2 erhaltenen Mittelwerten für die Isotopen-Parameter der Referenzalkohole und den vom Referenzbüro der Gemeinschaft angegebenen Werten auftreten, so kann folgende Korrektur angewendet werden, um für eine Probe X den wahren Wert zu erhalten.
Die Interpolation wird mit den Werten der Referenzproben, die die Probe X einschließen, durchgeführt.
Wenn (D/H)iXmes der gemessene Wert und (D/H)iXcorr der korrigierte Wert ist, so erhält man:(D/H)iXcorr = (D/H)iBst + a [(D/H)iXmes (D/H)iBmes]
Beispiel:Referenzprobe, geliefert und gemessen vom Referenzbüro der Europäischen Gemeinschaften:(D/H)IVSt = 102,0 ppm (D/H)IBSt = 91,95 ppm.Referenzprobe, gemessen im Laboratorium:(D/H)IVmes = 102,8 ppm (D/H)IBmes = 93,0 ppm.Verdächtige Probe, nicht korrigiert:(D/H)IXmes = 100,2 ppm.Man berechnet also a = 1,0255 und (D/H)IXcorr = 99,3 ppm.6. INTERPRETATION DER ERGEBNISSE
Man vergleicht den für das Verhältnis R des verdächtigen Weines erhaltenen Wert RX mit den für die Vergleichsweine erhaltenen Werten RT. Weicht RX um mehr als das Doppelte vom Vertrauensbereich des von dem für die Vergleichsweine erhaltenen Mittelwertes RT ab, besteht Verdacht auf Verfälschung.6.1. Anreicherung mit Rüben-, Rohr- oder Maiszucker
6.1.1. Wein
RX grösser als RT: Verdacht auf Zusatz von Rübenzucker.
RX kleiner als RT: Verdacht auf Zusatz von Rohr- oder Maiszucker.(D/H)XII und (D/H)WQX sind erhöht.Man prüft (D/H)IX bei Verdacht auf:- Anreicherung mit Rübenzucker:(D/H)IX der verdächtigen Probe ist kleiner als (D/H)IT, Mittelwert der Vergleichsproben. Die Differenz ist grösser als eine Standardabweichung.- Anreicherung mit Rohrzucker oder Maiszucker:
(D/H)IX ist grösser als (D/H)IT. Die Differenz ist grösser als eine Standardabweichung.- Berechnung der Anreicherung, E, ausgedrückt in % Vol. Ethanol:- Anreicherung mit Rübenzucker:(D/H)IB = Isotopenverhältnis für die Methylgruppe des Alkohols aus Rübenzucker: (D/H)IB = 92,5 (8).tV = Alkoholgehalt (% Vol.) des zu untersuchenden Weines (X).- Anreicherung mit Rohr- oder Maiszucker:
(D/H)IC = Isotopenverhältnis für die Methylgruppe des Alkohols aus Rohr- oder Maiszucker: (D/H)IC = 110,5 (9).tV = Alkoholgehalt (% Vol.) des zu untersuchenden Weines (X).6.1.2. Most, Mostkonzentrat, rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)
Die Werte der Isotopenparameter des Alkohols, der nach 3.1 und 3.2 aus dem Most, Mostkonzentrat oder rektifizierten Traubenmostkonzentrat erhalten worden ist, werden nach 6.1.1""Interpretation der Ergebnisse" geprüft und den Werten des Alkohols gegenübergestellt, der aus den entsprechenden authentischen Mosten erhalten wurde.
Die Anreicherung E % Vol. bezieht sich auf das vergorene Erzeugnis. Unter Berücksichtigung einer evtl. vor der Vergärung vorgenommenen Verdünnung (Mostkonzentrat und RTK) und der Tatsache, daß 16,83 g Zucker 1 % Vol. Alkohol ergeben, berechnet man die Massenkonzentration an Zucker, die 1 l Most, Mostkonzentrat oder RTK zugesetzt wurde.6.2. Anreicherung mit einer Mischung aus Rübenzucker mit Rohr- oder Maiszucker
Die Isotopenverhältnisse (D/H)I und R sind weniger verändert, als wenn nur mit einer Zuckerart angereichert wird.
(D/H)II ist ebenso wie (D/H)WQ erhöht.Ein solcher Zusatz kann durch die massenspektrometrische Bestimmung des Verhältnisses13C/12C im Alkohol bestätigt werden; in diesem Fall ist das Verhältnis erhöht.
9. ASCHE 1. DEFINITION
Als Asche bezeichnet man die Gesamtheit der Stoffe, die durch Veraschung des Abdampfrückstandes des Weines erhalten werden. Die Veraschung wird in der Weise durchgeführt, daß die Gesamtheit der Kationen (ausser Ammonium) in der Carbonatform oder anderen wasserfreien Mineralsalzen vorliegt.2.PRINZIP DER METHODE
Die Veraschung des Weinextraktes wird bis zur vollständigen Verbrennung des Kohlenstoffs bei 500° bis 550 °C durchgeführt.3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Wasserbad 100 °C.
3.2. Analysenwaage, auf 0,1 mg genau.
3.3. Heizplatte oder Infrarotstrahler.
3.4. Muffelofen mit Temperaturregelung.
3.5. Exsikkator.
3.6. Platinschale, 70 mm Durchmesser und 25 mm Höhe mit flachem Boden.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
20 ml Wein werden in eine gewogene Platinschale (Po g) gegeben und auf dem Wasserbad bei 100 °C zur Trockne eingeengt. Der Rückstand wird auf einer Heizplatte bei 200 °C oder unter dem Infrarotstrahler abgeraucht. Gibt der Rückstand keinen Rauch mehr ab, so wird die Schale in den Muffelofen (Temperatur 525 °C ± 25 °C) gestellt. Nach 15 Minuten Veraschung wird die Schale aus dem Muffelofen genommen und 5 ml destilliertes Wasser hinzugefügt. Anschließend wird auf dem Wasserbad oder unter dem Infrarotstrahler eingeengt und erneut bei 525 °C etwa 10 Minuten verascht.
Ist die Veraschung nicht vollständig, so wiederholt man den oben beschriebenen Vorgang (Aufnehmen mit Wasser, Einengen, Veraschen).
Für zuckerreiche Weine ist der Zusatz von wenigen Tropfen reinen Pflanzenöls vor der ersten Veraschung empfehlenswert, um das Überschäumen des Inhalts zu vermeiden.
Nach dem Abkühlen im Exsikkator wird die Schale gewogen (PI g).
Die dem eingesetzten Probevolumen (20 ml) entsprechenden Gramm Asche betragen p = (PI Po) g.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Der Aschegehalt P, ausgedrückt in Gramm je Liter mit 2 Dezimalstellen beträgt:
P = 50.p.
10. ALKALITÄT DER ASCHE 1. DEFINITION
Als Alkalität der Asche bezeichnet man die Summe der Kationen (ausser Ammonium), die an die organischen Säuren des Weines gebunden sind.2. PRINZIP DER METHODE
Die Asche wird in einer gemessenen, überschüssigen Menge Säure in der Wärme gelöst und der Überschuß an Säure in Gegenwart von Methylorange zurücktitriert.3. REAGENZIEN UND GERÄTSCHAFTEN
3.1. 0,05 M Schwefelsäure (H2SO4).
3.2. 0,1 M Natronlauge (NaOH).
3.3. 0,1 %ige (g/v) wäßrige Methylorangelösung.
3.4. Wasserbad 100 °C.
4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
In die Platinschale mit der Asche von 20 ml Wein werden 10 ml 0,05 M Schwefelsäurelösung (3.1) gegeben; die Schale wird dann 15 Minuten lang auf dem Wasserbad von 100 °C erhitzt und der Rückstand zur Beschleunigung der Auflösung mit einem Glasstab umgerührt. Anschließend fügt man 2 Tropfen Methylorangelösung hinzu und titriert den Schwefelsäureueberschuß mit 0,1 M Natronlauge (3.2) bis zum Farbumschlag des Indikators nach gelb.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
Berechnung
Die Alkalität der Asche, ausgedrückt in Milliäquivalent je Liter mit 1 Dezimale, beträgt:
A = 5 (10-n)n = ml 0,1 M Natronlauge.
11. CHLORIDE 1. PRINZIP DER METHODE
Direkte Bestimmung der Chloride im Wein durch potentiometrische Titration mit einer Ag/AgCl-Elektrode.2. GERÄTE
2.1. pH-Millivoltmeter mit mindestens 2 mV-Einstellung.
2.2. Magnetrührer.
2.3. Ag/AgCl-Elektrode mit gesättigter Kaliumnitratlösung als Elektrodenfluessigkeit.
2.4. Feinbürette mit 0,01 ml Einstellung.
2.5. Stoppuhr.3. REAGENZIEN
3.1. Chlorid-Standardlösung: 2,1027 g Kaliumchlorid (max. 0,005 % Br) z. A. (K Cl), das vor Gebrauch einige Tage im Exsikkator getrocknet wurde, werden mit bidestilliertem Wasser zu 1 Liter gelöst. 1 ml dieser Lösung enthält 1 mg Cl .
3.2. Silbernitrat-Maßlösung; 4,7912 g Silbernitrat z. A. (AgNO3) werden in einer 10%igen ethanolischen Lösung zu 1 Liter gelöst. 1 ml dieser Lösung entspricht 1 mg Cl .
3.3. Salpetersäure mind. 65 % (r20 = 1,40 g/ml).4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG:
4.1. 5,0 ml Chlorid-Standardlösung werden in ein 150-ml-Becherglas pipettiert, mit destilliertem Wasser auf etwa 100 ml ergänzt und 1,0 ml Salpetersäure mind. 65 % hinzugefügt. Nach Eintauchen der Elektrode bis über das Diaphragma wird unter langsamem Rühren (Magnetrührer) mit der Silbernitrat-Maßlösung aus einer Feinbürette titriert. Zunächst wird in Schritten von 1,00 ml bis zu einem Verbrauch von 4,00 ml titriert und der jeweils angezeigte mV-Wert abgelesen. Dann wird in Teilschritten von 0,20 ml weitertitriert, bis nochmals 2,00 ml zugegeben sind. Schließlich wird wieder in 1,00 ml Schritten titriert, bis insgesamt 10,00 ml zugegeben sind. Nach jedem Zusatz wird etwa 30 Sekunden bis zum Ablesen des mV-Wertes gewartet. Die erhaltenen Werte trägt man auf Millimeterpapier gegen die zugehörigen Milliliter Maßlösung auf und bestimmt das Umschlagspotential aus dem Wendepunkt der sich ergebenden Kurve.
4.2. 5 ml Chlorid-Standardlösung werden in ein 150 ml-Becherglas pipettiert und 95 ml destilliertes Wasser sowie 1,0 ml Salpetersäure mind. 65 % zugefügt. Nach Eintauchen der Elektrode titriert man unter Rühren bis zu dem vorher bestimmten Äquivalenzpotential. Diese Bestimmung wird solange wiederholt, bis eine gute Übereinstimmung der Ergebnisse erzielt wird. Die Festlegung des Äquivalenzpotentials muß vor jeder Bestimmungsserie erneut durchgeführt werden.
4.3. 50 ml der zu untersuchenden Flüssigkeit werden in ein 150 ml-Becherglas pipettiert. Man fügt 50 ml destilliertes Wasser und 1,0 ml Salpetersäure mind. 65 % hinzu und titriert wie unter 4.2 beschrieben.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Wurden n ml Silbernitrat-Maßlösung verbraucht, so errechnet sich der Chloridgehalt der untersuchten Flüssigkeit nach der Formel:
20 n = Milligramm Cl/Liter0,5633 n = Milliäquivalente/Liter32,9 n = Milligramm Natriumchlorid/Liter.5.2. Wiederholbarkeit
r = 1,2 mg/l Clr = 0,03 Milliäquivalente/lr = 2,0 mg NaCl/l.5.3. Vergleichbarkeit
R = 4,1 mg/l ClR = 0,12 Milliäquivalente/lR = 6,8 mg NaCl/l.6. Anmerkung:
Für besonders genaue Bestimmungen kann die vollständige Titrationskurve durch Titration der untersuchten Flüssigkeit mit Silbernitrat-Maßlösung aufgenommen werden und aus dem Äquivalenzpunkt der Endpunkt der Titration zeichnerisch, oder genauer rechnerisch, ermittelt werden.
a) 50 ml der zu untersuchenden Flüssigkeit werden in einem 150 ml Becherglas mit 50 ml destilliertem Wasser versetzt und 1 ml Salpetersäure (65%ig) zugefügt. Man titriert mit der Silbernitrat-Standardlösung durch Zugabe von jeweils 0,5 ml und Messung des entsprechenden Potentials in Millivolt. Aus dieser ersten Titration wird das benötigte Titrationsvolumen annähernd ermittelt.
b) Man wiederholt die Bestimmung unter den gleichen Bedingungen. Man titriert zunächst in Teilschritten von 0,5 ml und reduziert diese 1,5 bis 2 ml vor dem zu erwartenden Endpunkt auf 0,2 ml; danach setzt man weiter 0,2 ml zu und erhöht wiederum auf 0,5 ml.
Zur Berechnung des Titrationsendpunktes dient die folgende Formel:Es bedeuten:V = Volumen Maßlösung am ÄquivalenzpunktV2 = Volumen Maßlösung vor dem PotentialsprungD Vi = Konstantes Volumen der zugefügten Maßlösung, z. B. 0,2 mlDD E1 = Zweite Potentialdifferenz vor dem grössten PotentialsprungDD E2 = Zweite Potentialdifferenz nach dem grössten Potentialsprung.
Beispiel:
Volumen der AgNO3-MaßlösungPotentiale in mVDifferenz ESekundär-Differenz E 0204 4 0,2208 0 4 0,4212 2 6 0,6218 0 6 0,8224 0 6 1,0230 2 8 1,2238 4 12 1,4250 10 22 1,6272 22 44 1,8316 10 34 2,0350 8 26 2,2376 6 20 2,4396
In diesem Beispiel liegt der Titrationsendpunkt zwischen 1,6 und 1,8 ml, denn hier tritt der grösste Potentialsprung auf (DE = 44 mV). Das bis zu diesem Titrationsendpunkt verbrauchte Volumen an Silbernitrat beträgt:
12. SULFATE 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Referenzmethode:
Fällung als Bariumsulfat, das gravimetrisch gestimmt wird. Das unter den gleichen Bedingungen gefällte Bariumphosphat wird durch Waschen des Niederschlags mit Salzsäure entfernt.
Im Fall von Mosten und Weinen, die grössere Mengen an schwefliger Säure enthalten, wird diese durch vorheriges Erhitzen unter Luftabschluß entfernt.1.2. Schnellmethode:
Eingruppierung der Weine in verschiedene Kategorien, nach der sogenannten Grenzwertmethode, deren Prinzip in der Fällung des Sulfats als Bariumsulfat mit einer Bariumchloridlösung bekannten Gehaltes beruht.2. REFERENZMETHODE
2.1. Reagenzien.
2.1.1. Salzsäure 2 M.
2.1.2. Bariumchloridlösung: 200 g BaCl2 × 2H2O werden mit Wasser zu 1 Liter gelöst.2.2. Durchführung der Bestimmung.
2.2.1. 40 ml der zu untersuchenden Flüssigkeit werden in einem 50-ml-Zentrifugenglas mit 2 ml Salzsäure (2.1.1) und 2 ml Bariumchloridlösung (2.1.2) versetzt, mit einem Glasstab umgerührt, und der Glasstab wird abgespült. Man lässt 5 Minuten stehen und zentrifugiert weitere 5 Minuten. Die überstehende Flüssigkeit wird vorsichtig in ein Becherglas dekantiert. Nun wäscht man den Bariumsulfatniederschlag in dem Zentrifugenglas wie folgt aus: Man fügt 10 ml Salzsäure 2 M (2.1.1) hinzu, rührt den Niederschlag auf und zentrifugiert 5 Minuten. Die überstehende Flüssigkeit wird vorsichtigt entfernt. Man wiederholt das Auswaschen 2 mal unter den gleichen Bedingungen mit jeweils 15 ml destilliertem Wasser.
Der Niederschlag wird nun mit destilliertem Wasser aus dem Zentrifugenglas quantitativ in eine gewogene Platinschale gebracht und auf dem Wasserbad zur Trockne eingedampft. Der getrocknete Niederschlag wird durch mehrmaliges kurzes Glühen über offener Flamme weiß geglüht, im Exsikkator abgekühlt und gewogen.
Menge des gewogenen Bariumsulfats: m mg (Bariumsulfat).
2.2.2. Im Fall von Mosten und Weinen mit höheren Gehalten an SO2.
In einen 500 ml-Erlenmeyerkolben, der mit einem Tropfhahn und einem Steigrohr verbunden ist, gibt man 25 ml destilliertes Wasser, 1 ml konzentrierte Salzsäure (r 20 = 1,15 1,18 g/ml) und erhitzt zum Sieden, um die Luft zu entfernen. Sodann lässt man durch den Tropftrichter 100 ml der Probe zufließen, wobei darauf zu achten ist, daß das Sieden nicht unterbrochen wird. Das Sieden wird solange fortgesetzt, bis die Flüssigkeit auf etwa 75 ml reduziert ist. Nach dem Abkühlen überführt man die Flüssigkeit quantitativ in ein 100 ml-Meßkölbchen und fuellt mit Wasser zur Marke auf. Die Sulfatbestimmung in 40 ml Probelösung wird dann wie unter 2.2.1 beschrieben durchgeführt.
2.3. Angabe der Ergebnisse
2.3.1. Berechnungen
Der Sulfatgehalt in Milligramm pro Liter als Kaliumsulfat berechnet beträgt:18,67 x m.
Der Sulfatgehalt des Mostes oder des Weines wird in Milligramm pro Liter (mg/l) Kaliumsulfat ohne Dezimale angegeben.2.3.2. Wiederholbarkeit
bis 1 000 mg/l : r = 27 mg/lungefähr 1 500 mg/l : r = 41 mg/l.2.3.3. Vergleichbarkeit
bis 1 000 mg/l : R = 51 mg/lungefähr 1 500 mg/l : R = 81 mg/l.3. SCHNELLMETHODE
3.1. Reagenzien
3.1.1. Bariumchlorid-Standardlösung:
2,804 g Bariumchlorid BaCl2 × 2H2O und 10 ml Salzsäure (r 20 = 1,15 - 1,18 g/ml) werden mit destilliertem Wasser zu 1 Liter gelöst. 1 ml dieser Lösung fällt 2 Milligram Kaliumsulfat.
3.1.2. 10 %ige Schwefelsäure (g/v) (r20 = 1,84 g/ml).3.2. Durchführung der Bestimmung
In 3 Reagenzgläser gibt man 10 ml Most oder Wein und fügt dann dem 1. Glas 3,5 ml, dem 2. Glas 5 ml und dem 3. Glas 10 ml der Bariumchloridlösung hinzu. Nach dem Schütteln erhitzt man zum Sieden und lässt 1 bis 2 Stunden stehen. Die Flüssigkeit in jedem der drei Reagenzgläser wird dekantiert, filtriert und in 2 Hälften geteilt. Eine Hälfte wird mit einigen Tropfen verdünnter Schwefelsäure, die andere Hälfte mit einigen Tropfen Bariumchloridlösung versetzt. Die Klarheit oder die entstandene Trübung in den Gläsern wird nach folgender Tabelle ausgewertet:
WeinBaCl2Wein filtriert +Verdünnte SchwefelsäureBaCl21. Probe(ml)(ml)trübeklar103,5(weniger als 0,7 g K2SO4/l)
klar trübe
(mehr als 0,7 g K2SO4/l)2. Probe105trübeklar(weniger als 1 g K2SO4/l)
klar trübe
(mehr als 1 g K2SO4/l)3. Probe1010trübeklar(weniger als 2 g K2SO4/l)
klar trübe
(mehr als 2 g K2SO4/l)
13. GESAMTSÄURE 1. DEFINITION
Die Gesamtsäure stellt die Summe aller titrierbaren Säuren dar. Die Titration erfolgt mit einer alkalischen Maßlösung bis zum pH 7,0.
Kohlensäure ist in der Gesamtsäure nicht einbegriffen.2. PRINZIP DER METHODE
Potentiometrische Titration oder Titration in Anwesenheit von Bromthylmolblau als Indikator gegen eine Farbvergleichslösung.3. REAGENZIEN
3.1. Pufferlösung pH 7,0:prim. Kaliumphosphat KH2PO4: 107,3 g
1 M Natronlauge (NaOH): 500 ml
mit Wasser auf 1 000 ml auffuellen.
Handelsübliche Pufferlösungen können ebenfalls verwendet werden.
3.2. 0,1 M Natronlauge (NaOH).
3.3. Bromthymolblaulösung 4 g/l.
Bromthymolblau (C27H28Br2O5S) 4 gNeutraler Alkohol 96 % Vol. 200 mlNach dem Auflösen werden hinzugefügt:Kohlendioxidfreies Wasser 200 ml1 M Natronlauge bis zum Farbumschlagnach blaugrün (pH 7) etwa 7,5 mlWasser auf1 000 ml4. GERÄTSCHAFTEN
4.1. Wasserstrahlpumpe.
4.2. Saugflasche, 500 ml.
4.3. pH-Meter und Elektroden. Die Glaselektrode muß in destilliertem Wasser, die Kalomel-gesättigte Kaliumchlorid-Elektrode in einer gesättigten Kaliumchloridlösung aufbewahrt werden. Meist wird eine kombinierte Elektrode gebraucht; sie ist in destilliertem Wasser aufzubewahren.
4.4. Bechergläser mit 50 ml Inhalt (bei Wein) und 100 ml Inhalt (bei rektifiziertem Traubenmostkonzentrat).5. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
5.1. Vorbereitung der Probe
5.1.1. Wein
Zur Entfernung des Kohlendioxids werden ungefähr 50 ml Wein in eine 500 ml-Saugflasche gegeben und 1 2 Minuten an der Wasserstrahlpumpe geschüttelt.
5.1.2. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)
200 g RTK werden genau in einen 500 ml-Meßkolben eingewogen, mit Wasser zur Marke aufgefuellt und gemischt.5.2. Potentiometrische Titration
5.2.1. Eichung des pH-Meters
Die Eichung erfolgt gemäß der Betriebsanleitung des verwendeten pH-Meters mit der Pufferlösung pH 7,0 bei 20 °C.5.2.2. Messung
In ein Becherglas (4.4) werden 10 ml des nach 5.1 vorbereiteten Weines bzw. 50 ml der RTK-Lösung gegeben, 10 ml destilliertes Wasser hinzugefügt und mit 0,1 M Natronlauge (3.3) bis pH 7,0 (20 °C) titriert. Der Zusatz der Natronlauge muß langsam erfolgen und die Lösung ständig gerührt werden.
n = ml der verbrauchten 0,1 M Natronlauge.5.3. Titration mit Indikator (Bromthylmolblau)
5.3.1. Vorversuch: Herstellung der Farbvergleichslösung
In ein Becherglas (4.4) werden 25 ml ausgekochtes destilliertes Wasser, 1 ml Bromthylmolblaulösung (3.3) und 10 ml des nach 5.1 vorbereiteten Weines bzw. 50 ml der RTK-Lösung gegeben. Man fügt 0,1 M Natronlauge (3.2) bis zum Farbumschlag nach blaugrün und anschließend 5 ml der Pufferlösung pH 7,0 (3.1) hinzu.5.3.2. Bestimmung
In ein Becherglas (4.4) werden 30 ml ausgekochtes destilliertes Wasser, 1 ml der Bromthylmolblaulösung (3.3) und 10 ml des nach 5.1 vorbereiteten Weines bzw. 50 ml der RTK-Lösung gegeben. Man titriert mit 0,1 M Natronlauge (3.2) auf den im Vorversuch (5.3.1) ermittelten Farbton.
n = ml verbrauchte 0,1 M Natronlauge.6. ANGABE DER ERGEBNISSE
6.1. Berechnung
6.1.1. Wein
Die Gesamtsäure, ausgedrückt als Milliäquivalent (mval) je Liter, beträgt:
A = 10 n.Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimalstelle.Die Gesamtsäure, ausgedrückt als Gramm Weinsäure je Liter, beträgt:
A2 = 0,075 · A.Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimalstelle.6.1.2. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)
- Die Gesamtsäure, ausgedrückt als Milliäquivalent (mval) je Kilogramm RTK, beträgt: a = 5 · n.
- Die Gesamtsäure, ausgedrückt als Milliäquivalent (mval) je Kilogramm Gesamtzucker, beträgt:P = Gesamtzuckergehalt in % (g/g).
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimalstelle.6.2. Wiederholbarkeit (r): Für die Titration mit Indikator (5.3)
r = 0,9 mval/lr = 0,07 g/l Weinsäurefür Weiß-, Rosé- und Rotweine.6.3. Vergleichbarkeit (R): Für die Titration mit Indikator (5.3)
Für Weiß- und Roséweine:R = 3,6 mval/lR = 0,3 g/l Weinsäure.
Für Rotweine: R = 5,1 mval/lR = 0,4 g/l Weinsäure.
14. FLÜCHTIGE SÄUREN 1. DEFINITION
Die fluechtigen Säuren setzen sich aus den Homologen der Essigsäure zusammen, die im Wein in freier oder gebundener Form enthalten sind.2. PRINZIP DER METHODE
Titration der durch Wasserdampfdestillation abgetrennten fluechtigen Säuren.
Der Wein wird zuvor von Kohlendioxid befreit.
Die freie und gebundene schweflige Säure, die unter diesen Bedingungen auch überdestilliert, wird von den fluechtigen Säuren abgezogen.
Eventüll dem Wein zugesetzte Sorbinsäure wird ebenfalls abgezogen.
Anmerkung: Die in einigen Ländern zur Stabilisierung der Weine vor der Analyse verwendete Salicylsäure geht zum Teil in das Destillat über. Sie muß bestimmt und von den fluechtigen Säuren abgezogen werden (Bestimmungsmethode siehe unter Ziffer 7 dieses Kapitels).3. REAGENZIEN
3.1. Weinsäure (C4H6O6).
3.2. 0,1 M Natronlauge (NaOH).
3.3. Phenolphtaleinlösung 1 %ig in 96 Vol. %igem neutralen Ethanol.
3.4. Salzsäure (HCZ, r20 = 1,18 bis 1,19 g/ml), 1:4 verdünnt (v/v).
3.5. 0,005 M Jodlösung (J2).
3.6. Kaliumjodid (KJ).
3.7. Stärkelösung, 5 g/l:5 g Stärke werden in etwa 500 ml Wasser gelöst, unter Rühren zum Sieden gebracht und 10 Minuten im Sieden gehalten. Sodann fügt man 200 g Natriumchlorid hinzu. Nach dem Abkühlen fuellt man auf 1 Liter auf.
3.8. Gesättigte Natriumboratlösung (Na2B4O7 · 10 H2O): etwa 55 g/l bei 20 °C.4. GERÄTSCHAFTEN
4.1. Wasserdampfdestillationsapparatur bestehend aus:1. einem Wasserdampfentwickler, der erzeugte Wasserdampf muß frei von Kohlendioxid sein;2. einem Destillierkolben;3. einer Rektifizierkolonne;4. einem Kühler.Diese Apparatur muß folgenden Bedingungen genügen:a) In den Destillierkolben werden 20 ml ausgekochtes Wasser gegeben. Man destilliert 250 ml über und fügt dem Destillat 0,1 ml der 0,1 M Natronlauge (3.2) und 2 Tropfen der Phenolphtaleinlösung (3.3) zu; die Rosafärbung muß mindestens 10 Sekunden lang bestehen bleiben (Wasserdampf frei von Kohlendioxid).b) In den Destillierkolben werden 20 ml einer 0,1 M Essigsäurelösung gegeben. Man destilliert 250 ml über und titriert das Destillat mit 0,1 M Natronlauge (3.2). Es müssen mindestens 19,9 ml titriert werden (überdestillierte Essigsäure D99,5 %).c) In den Destillierkolben werden 20 ml einer 1 M Milchsäurelösung gegeben. Man destilliert 250 ml über und titriert das Destillat mit 0,1 M Natronlauge (3.2).Es dürfen nicht mehr als 1,0 ml titriert werden (überdestillierte Milchsäure d 0,5 %). Jede Apparatur und jede Verfahrensweise, die den obengenannten Anforderungen entspricht, gilt als international amtlich.
4.2. Wasserstrahlpumpe.
4.3. Saugflasche.
5. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
5.1. Vorbereitung der Probe: Entfernung des Kohlendioxids.
Etwa 50 ml Wein werden 1 bis 2 Minuten an der Wasserstrahlpumpe geschüttelt.
5.2. Wasserdampfdestillation
20 ml des nach 5.1 entcarbonisierten Weines werden in den Destillierkolben gegeben und 0,5 g Weinsäure (3.1) zugefügt. Es werden mindestens 250 ml überdestilliert.5.3. Titration
Man titriert mit 0,1 M Natronlauge (3.2) im Gegenwert von 2 Tropfen Phenolphtaleinlösung (3.3) (= n ml).
Danach fügt man 4 Tropfen verdünnte Salzsäure (3.4), 2 ml Stärkelösung (3.7) und einige Kaliumjodidkristalle (3.6) hinzu.
Das freie Schwefeldioxid wird mit 0,005 M Jodlösung (3.5) titriert (= n2 ml).
Nun setzt man bis zum Farbumschlag nach rosa, gesättigte Natriumboratlösung (3.8) zu und titriert das gebundene Schwefeldioxid mit 0,005 M Jodlösung (3.5) (= n" ml).6. ANGABE DER ERGEBNISSE
6.1. Berechnung
Der Gehalt an fluechtigen Säuren, ausgedrückt in Milliäquivalent/l mit (mval/l) 1 Dezimalstelle, beträgt:Fl.S. = 5 (n - 0,1 n2 - 0,05 n")
Der Gehalt an fluechtigen Säuren, ausgedrückt in Gramm Essigsäure im Liter mit 2 Dezimalstellen, beträgt:0,300 (n- 0,1 n2 - 0,05 n")6.2. Wiederholbarkeit (r)
r = 0,7 mval/lr = 0,04 g Essigsäure/l.6.3. Vergleichbarkeit (R)
R = 1,3 mval/lR = 0,08 g Essigsäure/l.
6.4. Weine mit Sorbinsäurezusatz
Da die Sorbinsäure bei einem Destillationsvolumen von 250 ml zu etwa 96 % in das Destillat übergeht, muß sie von den fluechtigen Säuren abgezogen werden. 100 Milligramm Sorbinsäure entsprechen 0,89 mval oder 0,053 g Essigsäure. Der Gehalt an Sorbinsäure (mg/l) wird wie unter Nummer 18 beschrieben bestimmt.7. BESTIMMUNG DER SALICYLSÄURE IM DESTILLAT DER FLÜCHTIGEN SÄUREN
7.1. Prinzip
Nach der Bestimmung der fluechtigen Säuren und der Korrektur des Schwefeldioxids wird die Salicylsäure nach Ansäuern und Zusatz eines Eisen-III-Salzes aufgrund der entstehenden violetten Farbe nachgewiesen.
Die Bestimmung der in das Destillat der fluechtigen Säuren übergegangenen Salicylsäure erfolgt in einem zweiten Destillat von gleichem Volumen. In diesem Destillat wird die Salicylsäure mit einer Farbvergleichsmethode bestimmt. Die so ermittelte Menge an Salicylsäure wird vom Gehalt an fluechtigen Säuren abgezogen.7.2. Reagenzien
7.2.1. Salzsäure (HCl) (r20 = 1,18 1,19 g/ml).
7.2.2. Natriumthiosulfat (Na2 S2 O3 · 5 H2O), 0,1 M.
7.2.3. Ammoniumeisen III-Sulfat (Fe2 (SO4)3 · (NH4)2 SO4 · 24 H2O) 10 %ig (g/v).
7.2.4. Natriumsalicylat, 0,01 M.Die Lösung enthält 1,60 g/l Natriumsalicylat (Na C7 H5 O3).7.3. Durchführung der Bestimmung
7.3.1. Nachweis der Salicylsäure im Destillat der fluechtigen Säuren
Unmittelbar nach der Bestimmung der fluechtigen Säuren und der Korrektur des Schwefeldioxids gibt man in den Erlenmeyerkolben 0,5 ml Salzsäure (7.2.1), 3 ml 0,1 M Natriumthiosulfatlösung (7.2.2) und 1 ml Ammoniumeisen(III)-sulfatlösung (7.2.3).
Bei Anwesenheit von Salicylsäure entsteht eine violette Färbung.7.3.2. Bestimmung der Salicylsäure
Die nach 7.3.1 verwendete Destillatmenge wird an dem Erlenmeyerkolben markiert; der Kolben wird entleert und ausgewaschen.
Nun werden erneut 20 ml Wein der Wasserdampfdestillation unterworfen. Es wird bis zur Markierung in denselben Erlenmeyerkolben überdestilliert. Man fügt 0,3 ml rauchende Salzsäure (7.2.1) und 1 ml Ammoniumeisen(III)-sulfatlösung (7.2.3) hinzu. Es entsteht eine violette Färbung.
In einen gleichen Erlenmeyerkolben gibt man soviel destilliertes Wasser wie der obengenannten verwendeten Destillatmenge entspricht. Man fügt 0,3 ml der rauchenden Salzsäure (7.2.1) und 1 ml Ammoniumeisen(III)-sulfatlösung (7.2.3) hinzu und titriert mit 0,01 M Natriumsalicylatlösung (7.2.4), bis die Intensität der entstehenden violetten Färbung der des Destillates entspricht (= n4 ml).
7.4. Korrektur der fluechtigen Säure
0,1 n4 ml werden von den n ml 0,1 M Natronlauge, die zur Titration des Destillates der fluechtigen Säuren verbraucht wurden, abgezogen.
15. NICHTFLÜCHTIGE SÄUREN 1. PRINZIP
Die nichtfluechtigen Säuren ergeben sich aus der Differenz zwischen""Gesamtsäure" und ""fluechtigen Säuren".2. ANGABE DER ERGEBNISSE
Die nichtfluechtigen Säuren werden angegeben in:- Milliäquivalent je Liter;- Gramm Weinsäure je Liter.
16. WEINSÄURE 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Referenzmethode
Die Weinsäure wird in Form des Calciumracemats gefällt und gravimetrisch bestimmt. Diese Bestimmung kann zum Vergleich durch eine massanalytische Bestimmung ergänzt werden. Die Fällungsbedingungen (pH, Gesamtvolumen der Ausgangslösung, Konzentration der Fällungsionen) sind so beschaffen, daß die Ausfällung des Calciumracemats vollständig ist, das Calcium-D(-)tartrat aber in Lösung verbleibt.
Sofern dem Wein Metaweinsäure zugefügt wurde, ist diese vorher zu hydrolysieren, da sonst die Ausfällung des Calciumracemats nicht vollständig verläuft.1.2. Gebräuchliche Methode
Die über eine Anionenaustauschersäule isolierte Weinsäure wird im Eluat durch Messung der mit Vanadinsäure entstehenden Rotfärbung photometrisch bestimmt. Die ausserdem im Eluat vorhandene Milchsäure und Äpfelsäure stören die Reaktion nicht.2. REFERENZMETHODE
2.1. Gravimetrische Methode
2.1.1. Reagenzien
2.1.1.1. Calciumacetatlösung (10 g Calcium/Liter): Calciumcarbonat (Ca CO3) 25 gEisessig (CH3 COOH, r20=1,05 g/ml) 40 mlWasser zu1 000 ml
2.1.1.2. Calciumracemat (CaC4O6H4 · 4H2O):In einem 400 ml-Becherglas werden 20 ml L(+)Weinsäurelösung (5 g/l), 20 ml Ammonium-D(-)tartratlösung (6,126 g/l) und 6 ml Calciumacetatlösung (10 g Calcium/Liter) (2.1.1.1) gemischt.Nach 2 Stunden filtriert man den Niederschlag über einen Filtertiegel ab (Porosität 4), wäscht dreimal mit etwa 30 ml destilliertem Wasser nach und trocknet im Trockenschrank bei 70 °C bis zur Gewichtskonstanz. Mit den oben angegebenen Reagenzienmengen erhält man etwa 340 mg kristallisiertes Calciumracemat, das man in einem verschlossenen Gefäß aufbewahrt.
2.1.1.3. Fällungslösung (pH 4,75):- D(-)Weinsäure 122 mg- Ammoniak, 25 % (r20=0,97 g/ml) 0,3 ml- Calciumacetatlösung zu 10 g Calcium/Liter (2.1.1.1) 8,8 ml Wasser1 000 ml
Die D(-)Weinsäure löst man unter Zusatz des Ammoniaks in 900 ml Wasser, fügt 8,8 ml Calciumacetatlösung (2.1.1.1) hinzu, fuellt auf 1 000 ml auf und stellt mit Essigsäure auf einen pH-Wert von 4,75 ein.
Das Calciumracemat ist in dieser Lösung etwas löslich; es ist daher zweckmässig, 5 mg Calciumracemat zuzusetzen, 12 Stunden zu schütteln und dann zu filtrieren.2.1.2. Durchführung der Bestimmung
2.1.2.1. Wein ohne Zusatz von Metaweinsäure
In ein 600 ml-Becherglas gibt man unter Rühren mit einem Glasstab und Reiben des Glasstabes an der Becherwand zum Auslösen der Fällung 500 ml der Fällungslösung und 10 ml Wein. Man lässt den Niederschlag 12 Stunden (über Nacht) absetzen.
Dann filtriert man quantitativ durch einen gewogenen Filtertiegel (Porosität 4).
Man trocknet den Niederschlag bei 70 °C bis zur Gewichtskonstanz und wägt, p = Gewicht des Calciumracemats (CaC4O6H4 · 4H2O).
2.1.2.2. Wein mit Zusatz von Metaweinsäure
Für den Fall, daß Metaweinsäure zugefügt wurde oder man einen solchen Zusatz annimmt, wird wie folgt verfahren:
In ein 50 ml-Erlenmeyerkölbchen mit Schliff gibt man 10 ml Wein und 0,4 ml Eisessig (CH3COOH, r20 = 1,05 g/ml). Man verschließt das Kölbchen, bringt den Kolbeninhalt zum Sieden und belässt 30 Minuten im Sieden. Nach dem Abkühlen gießt man die Lösung in ein Becherglas, wäscht das Erlenmeyerkölbchen zweimal mit 5 ml Wasser nach und verfährt wie oben angegeben.
Die Metaweinsäure geht als Weinsäure berechnet in das Ergebnis der Bestimmung ein.2.1.3. Angabe der Ergebnisse
1 Molekül Calciumracemat entspricht ½ Molekül L(+)Weinsäure des Weines.
Der Gehalt an Weinsäure je Liter Wein, ausgedrückt in Milliäquivalenten (mval), beträgt 384,5 p.
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.
Der Gehalt an Weinsäure je Liter Wein, ausgedrückt in Gramm Weinsäure, beträgt 28,84 p.
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.
Der Gehalt an Weinsäure je Liter Wein, ausgedrückt als Kaliumhydrogentartrat, beträgt 36,15 p.
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.2.2. Massanalytische Vergleichsbestimmung
2.2.1. Reagenzien
2.2.1.1. Verdünnte Salzsäure (HCl, r20 = 1,18 1,19 g/ml), 1 : 5 verdünnt
2.2.1.2. 0,05 M EDTA-Lösung: 18,61 g EDTA Dinatriumsalz der Ethylendinitriloteträssigsäure (C10H14N2O8Na2 · 2H2O) werden mit destilliertem Wasser zu 1 000 ml gelöst.
2.2.1.3. 40%ige Natriumhydroxidlösung (g/v): 40 g Natriumhydroxid (NaOH) werden mit destilliertem Wasser zu 100 ml gelöst.
2.2.1.4. Komplexometrischer Indikator, z. B. Calconcarbonsäure 1 % (g/g): 1 g Calconcarbonsäure (2-Hydroxy-1-2-hydroxy-4-sulfonaphtyl-1-azo)-naphthalin-3-carbonsäure, (C21H14N2O7S · 3H2O) wird mit 100 g Natriumsulfat (Na2SO4) wasserfrei verrieben.2.2.2. Durchführung der Bestimmung
Der in dem Filtertiegel enthaltene Calciumracematniederschlag wird nach dem Wägen in 10 ml Salzsäure (2.2.1.1) gelöst und der Filtertiegel mit 50 ml destilliertem Wasser ausgewaschen.
Man fügt 5 ml der 40%igen Natriumhydroxidlösung (2.2.1.3) und etwa 30 mg Indikator (2.2.1.4) zu und titriert mit 0,05 M EDTA-Lösung (2.2.1.2), n = verbrauchte ml.2.2.3. Angabe der Ergebnisse
Der Weinsäuregehalt je Liter Wein, ausgedrückt in Milliäquivalenten (mval), beträgt 5 n.
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.
Der Weinsäuregehalt je Liter Wein, ausgedrückt in g Weinsäure, beträgt 0,375 · n.
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.
Der Weinsäuregehalt je Liter Wein, ausgedrückt in g Kaliumhydrogentartrat, beträgt 0,470 · n.
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.3. GEBRÄUCHLICHE METHODE
3.1. Reagenzien
3.1.1. Für die Vorbehandlung des Weines
3.1.1.1. Essigsäure (CH3 COOH, r20 = 1,05 g/ml), 30/100 (v/v) verdünnt.
3.1.1.2. Stark basischer Anionenaustauscher (z. B. Merck III 20 50 mesh) in Acetatform. Man stellt eine Suspension von etwa 100 g Anionenaustauscher in 200 ml 30%iger Essigsäure
(3.1.1.1) her und lässt vor Gebrauch mindestens 24 Stunden stehen. Der Anionenaustauscher wird unter 30%iger Essigsäure aufbewahrt.
3.1.1.3. Essigsäure (CH3COOH, r20 = 1,05 g/ml), 0,5/100 (v/v) verdünnt.
3.1.1.4. Natriumsulfatlösung, 7,1 % (g/v) (0,5 M).
71 g wasserfreies Natriumsulfat (Na2SO4) werden in destilliertem Wasser gelöst und mit destilliertem Wasser zu 1 000 ml aufgefuellt.3.1.2. Für die Bestimmung der Weinsäure
3.1.2.1. Natriumacetatlösung (Na CH3COO), 27%ig (g/v).
270 g Natriumacetat (Na CH3 COO) werden in destilliertem Wasser gelöst und mit destilliertem Wasser zu 1 000 ml aufgefuellt.
3.1.2.2. Vanadinreagenz.
10 g Ammoniummetavanadat (NH4 VO3) werden in 150 ml 1 M Natronlauge (3.1.2.10) gelöst und in einen 500 ml-Meßkolben übergeführt. Nach Zugabe von 200 ml 27%iger Natriumacetatlösung (3.1.2.1) fuellt man mit destilliertem Wasser zur Marke auf.
3.1.2.3. Schwefelsäure (H2SO4) 1 M.
3.1.2.4. Schwefelsäure (H2SO4) 0,5 M.
3.1.2.5. Schwefelsäure (H2SO4) 0,05 M.
3.1.2.6. Perjodsäurelösung, 0,05 M:
10,696 g Natriumperjodat (NaIO4) werden in einem 1 000 ml-Meßkolben mit 50 ml 0,5 M Schwefelsäure (3.1.2.4) versetzt und mit destilliertem Wasser zur Marke aufgefuellt.
3.1.2.7 Glycerinlösung, 10 % (g/v):
10 g Glycerin (C3H8O3) werden mit destilliertem Wasser auf 100 ml aufgefuellt.
3.1.2.8. Natriumsulfatlösung, 7,1 % (siehe 3.1.1.4).
3.1.2.9. Weinsäurelösung, 1 g/l:
In einen 500 ml-Meßkolben gibt man 0,50 g Weinsäure und 6,66 ml 1 M Natronlauge (3.1.2.10) und fuellt mit 7,1%iger Natriumsulfatlösung (3.1.1.4) zur Marke auf.
3.1.2.10 Natronlauge (NaOH), 1 M.
3.2. Gerätschaften
3.2.1. Glassäule mit Hahn, Länge etwa 300 mm, innerer Durchmesser 10 11 mm.
3.2.2. Spektralphotometer zur Messung bei 490 nm in 1 cm Kuevetten.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Vorbereitung der Anionenaustauschersäule
Der Auslauf der Glassäule (3.2.1) wird mit angefeuchteter Glaswolle abgedeckt, die Säule mit etwa 10 ml der Anionenaustauscher-Suspension in Acetatform (3.1.1.2) beschickt und
mit angefeuchteter Glaswolle abgedeckt (um das Aufwirbeln des Austauschers während der nachfolgenden Arbeitsgänge zu vermeiden).
Der Austauscher sollte nur einmal verwendet werden.3.3.2. Isolierung der organischen Säuren
Bei vollgeöffnetem Hahn lässt man die Essigsäure bis etwa 2 3 mm über dem Glaswollepfropfen ablaufen.
Nun gibt man 10 ml 0,5%ige Essigsäure (3.1.1.3) auf den Austauscher und lässt wiederum bis 2 3 mm über dem Glaswollepfropfen ablaufen. Man wiederholt diesen Waschvorgang noch viermal.
Nach dem letzten Auswaschen schließt man den Hahn und bringt auf den Austauscher 10 ml Wein oder Most. Man lässt den Wein mit einer Geschwindigkeit von etwa 1 Tropfen pro Sekunde bis kurz über den Austauscher durchlaufen. Nun gibt man 10 ml der 0,5%-igen Essigsäure (3.1.1.3) auf den Austauscher und verfährt wie oben beschrieben. Man wiederholt diesen Vorgang noch 7 mal mit jeweils 10 ml destilliertem Wasser. Nach dem letzten Auswaschen schließt man den Hahn, wenn die Flüssigkeit kurz über dem oberen Glaswollepfropfen steht.
Man eluiert die am Austauscher gebundenen Säuren mit 100 ml der 7,1%igen Natriumsulfatlösung (3.1.1.4) und fängt das Eluat in einem 100 ml-Meßkolben auf.3.3.3. Bestimmung der Weinsäure
3.3.3.1. Wein ohne Zusatz von Metaweinsäure
In 2 Erlenmeyerkolben a und b pipettiert man je 20 ml des Eluates.
Der Kolben adient zur Messung, der Kolben b, in dem die Weinsäure durch Perjodsäure zerstört wird, als Leerwert.
In den Kolben apipettiert man:- 2 ml 1 M Schwefelsäure (3.1.2.3),- 5 ml 0,05 M Schwefelsäure (3.1.2.5),- 1 ml 10%ige Glycerinlösung (3.1.2.7).
In den Kolben b pipettiert man:- 2 ml 1 M Schwefelsäure (3.1.2.3),- 5 ml 0,05 M Perjodsäurelösung (3.1.2.6).
Man wartet 15 Minuten und fügt:- 1 ml 10%ige Glycerinlösung (3.1.2.7) zur Zerstörung der Perjodsäure zu.
Man wartet 2 Minuten und gibt unter Umschütteln zunächst in den Kolben b, dann in Kolben aje 5 ml des Vanadinreagenzes (3.1.2.2), stellt sofort eine Stoppuhr und fuellt die Lösungen in die Kuevetten. Nach genau 1 Minute und 30 Sekunden misst man bei 490 nm die Extinktion der Lösung aus dem Kolben a (Meßlösung) gegen die Lösung aus dem Kolben b(Leerwert).
Ist der Weinsäuregehalt des Eluates zu hoch, d. h. man erhält eine zu hohe Extinktion, so verdünnt man das Eluat mit der 7,1%igen Natriumsulfatlösung und führt die Messung mit dieser verdünnten Lösung durch.
3.3.3.2. Weine mit Zusatz von Metaweinsäure
Wenn dem Wein Metaweinsäure zugesetzt wurde oder dieser Zusatz angenommen wird, wird die Hydrolyse, wie bei der Referenzmethode beschrieben, durchgeführt.
Nach dem Abkühlen gibt man den gesamten Inhalt des Erlenmeyerkolbens sowie das Waschwasser (2×5 ml) auf die Austauschersäule. Man verfährt wie oben beschrieben.
Die Metaweinsäure geht als Weinsäure berechnet in das Ergebnis ein.3.3.4. Aufstellen der Eichkurve
Man pipettiert 10, 20, 30, 40 und 50 ml der Weinsäurelösung (3.1.2.9) in je ein 100 ml-Meßkölbchen und fuellt mit 7,1%iger Natriumsulfatlösung (3.1.1.4) zur Marke auf. Man erhält so Lösungen, die Eluaten mit 1,2,3,4 und 5 g Weinsäure im Liter Wein entsprechen.
In 2 Erlenmeyerkolben a und b pipettiert man je 20 ml dieser Eichlösungen und verfährt wie oben beschrieben.
Die Extinktionen dieser Lösungen aufgetragen gegen den Gehalt an Weinsäure in g/l Wein ergeben eine Gerade, die gegen den Nullpunkt hin leicht gekrümmt ist. Wenn erforderlich, muß dieser Bereich unterhalb 1,0 g/l bestimmt werden.
3.3.5. Angabe der Ergebnisse
Der Gehalt an Weinsäure, ausgedrückt in g/l, wird der Eichkurve entnommen.
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.
17. CITRONENSÄURE 1. PRINZIP DER METHODE
Citronensäure wird in der durch Citrat-Lyase (CL) katalysierten Reaktion umgewandelt:Citrat Oxalacetat + Acetat
In Anwesenheit von Malat-Dehydrogenase (MDH) und Lactat-Dehydrogenase (LDH) werden Oxalacetat und dessen Decarboxilierungsprodukt Pyruvat durch reduziertes Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NADH) zu L-Malat und L-Lactat reduziert.Oxalacetat + NADH + H+ L-Malat + NAD+Pyruvat + NADH + H+ L-Lactat + NAD+
Die in diesen Reaktionen zu NAD+ oxidierte NADH-Menge ist proportional dem vorhandenen Citronensäuregehalt. Die Oxidation des NADH wird durch die Abnahme der Extinktion bei der Wellenlänge 340 nm gemessen.2. REAGENZIEN
2.1. Puffer ph 7,8
(Glycylglycin 0,51 M; pH=7,8; Zn2+: 0,6 · 10 3M):7,13 g Glycylglycin werden in ca. 70 ml bidestilliertem Wasser gelöst, mit ca. 13 ml 5 M Natronlauge wird der pH-Wert auf 7,8 eingestellt, 10 ml Zinkchloridlösung (ZnCl2, 80 mg/100 ml) hinzugefügt und mit bidestilliertem Wasser auf 100 ml aufgefuellt.
Die Lösung ist mindestens 4 Wochen bei +4 °C haltbar.
2.2. Lösung von reduziertem Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NADH), (ca. 6 · 10 3 M): 30 mg NADH und 60 mg NaHCO3 werden mit 6 ml bidestilliertem Wasser gelöst.
2.3. Lösung von Malat-Dehydrogenase/Lactat-Dehydrogenase (MDH/LDH) (0,5 mg MDH/ml); 2,5 mg LDH/ml): Man stellt eine Mischung von 0,1 ml MDH (5 mg MDH/ml), 0,4 ml Ammoniumsulfat-Lösung (3,2 M) und 0,5 ml LDH (5 mg/ml) her.
Die Suspension ist mindestens ein Jahr bei +4 °C haltbar.
2.4. Citrat-Lyase CL (5 mg Protein/ml): 168 mg Lyophilisat werden in 1 ml Eiswasser gelöst. Die Lösung ist mindestens eine Woche bei +4 °C und mindestens vier Wochen tiefgefroren haltbar.
Es wird empfohlen, vor der Bestimmung die Enzymaktivität zu überprüfen.
2.5. Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP)
Anmerkung: Alle für diese Bestimmung nötigen Reagenzien können im Handel erworben werden.3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Spektralphotometer zur Durchführung der Messungen bei 340 nm, Absorptionsmaximum von NADH oder Spektrallinien-Photometer zur Durchführung der Messungen bei 334 nm oder 365 nm. Da es sich um absolute Messungen handelt (Berechnung nicht über eine Eichkurve, sondern über den molaren Extinktionsköffizienten von NADH), müssen die Richtigkeit der Wellenlänge und die Linearität der Extinktionen gewährleistet sein.
3.2. Glas- oder Einwegküvetten, Schichtdicke 1 cm.
3.3. Mikropipetten von 0,02 bis 2 ml.
4. VORBEREITUNG DER PROBE
Die Bestimmung der Citronensäure erfolgt im allgemeinen direkt aus dem Wein ohne vorherige Entfärbung und ohne Verdünnung, sofern der Citronensäuregehalt unter 400 mg/l liegt. Anderenfalls ist der Wein so zu verdünnen, daß der Citronensäuregehalt zwischen 20 und 400 mg/l (im Messansatz zwischen 5 µg und 80 µg) liegt.
Bei an Phenolverbindungen reichen Rotweinen wird empfohlen, zuvor eine Behandlung mit PVPP vorzunehmen:
Man stellt eine Suspension von ca. 0,2 g PVPP in Wasser her, lässt 15 Minuten stehen und filtriert über einen Faltenfilter.
10 ml Wein werden in ein 50 ml Erlenmeyerkölbchen gegeben, das feuchte PVPP zugefügt, 2 3 Minuten geschüttelt und filtriert.5. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
Das Spektralphotometer wird auf 340 nm eingestellt. Die Messung erfolgt in 1 cm Kuevetten gegen Luft (keine Kuevette im Strahlengang). In die 1 cm-Kuevetten pipettiert man:
Leerwert ProbeLösung 2.1 1,00 ml 1,00 mlLösung 2.2 0,10 ml 0,10 mlProbe - 0,20 mlbidestilliertes Wasser 2,00 ml 1,80 mlLösung 2.3 0,02 ml 0,02 ml
Man mischt und liest nach ca. 5 Minuten die Extinktion des Leerwertes und der Probe ab (E1).
Dann fügt man:Lösung 2.4 0,02 ml 0,02 ml
hinzu und mischt. Man wartet das Ende der Reaktion (ca. 5 Minuten) ab und liest die Extinktion des Leerwertes und der Probe ab (E2).
Für Leerwert und Probe wird die Extinktionsdifferenz (E1 E2) berechnet.
Die Extinktionsdifferenz des Leerwertes wird von der der Probe abgezogen:DE=DEP DEL
Anmerkung: Die für die Reaktion der Enzyme erforderliche Zeit kann von einer Charge zur anderen schwanken, sie wird hier nur als Beispiel angegeben. Es wird empfohlen, diese für jede Charge zu bestimmen.6. ANGABE DER ERGEBNISSE
Der Citronensäuregehalt wird in Milligramm je Liter (mg/l) ohne Dezimalstelle angegeben.6.1. Berechnung
Die Konzentration in Milligramm je Liter ist durch folgende allgemeine Formel gegeben:
V = Testvolumen in ml (hier 3,14 ml)v = Probevolumen in ml (hier 0,2 ml)MG = Molekulargewicht der zu bestimmenden Substanz (hier: Citronensäure, wasserfrei = 192,1)d = Schichtdicke in cm (hier 1 cm)e = Extinktionsköffizient von NADH bei 340 nm:
e = 6,3 mmol × l 1 × cm 1).
Somit ist:C = 479 × DE.
Wurde bei der Vorbereitung der Probe eine Verdünnung vorgenommen, so ist das Ergebnis mit dem Verdünnungsfaktor zu multiplizieren.
Anmerkung:Bei 334 nm : C = 488 × DE (e = 6,2 mmol 1 · l · cm 1)bei 365 nm : C = 887 × DE (e = 3,4 mmol 1 · l · cm 1).6.2. Wiederholbarkeit (r):
Citronensäuregehalt unter 400 mg/l : r = 14 mg/l.Citronensäuregehalt über 400 mg/l : r = 28 mg/l.6.3. Vergleichbarkeit (R):
Citronensäuregehalt unter 400 mg/l : R = 39 mg/l.Citronensäuregehalt über 400 mg/l : R = 65 mg/l.
18. MILCHSÄURE 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Referenzmethode
In Gegenwart von Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NAD) wird die gesamte Milchsäure (L-Lactat und D-Lactat) in einer durch L-Lactat-Dehydrogenase (L-LDH) und D-Lactat-Dehydrogenase (D-LDH) katalysierten Reaktion zu Pyruvat oxidiert.
Das Gleichgewicht der Reaktion liegt auf der Seite von Lactat. Durch Entfernung des Pyruvats aus dem Reaktionsgemisch verändert sich das Gleichgewicht der Reaktion zugunsten der Bildung von Pyruvat.
In Anwesenheit von L-Glutamat wird Pyruvat in einer durch Glutamat-Pyruvat-Transaminase (GPT) katalysierten Reaktion zu Alanin umgeformt.(1) L-Lactat + NAD + Pyruvat + NADH + H+(2) D-Lactat + NAD+ Pyruvat + NADH + H+(3) Pyruvat + L-Glutamat L-Alanin + a-Ketoglutarat
Die Bildung von NADH, gemessen durch die Zunahme der Extinktion bei 340 nm, ist proportional dem vorhandenen Milchsäuregehalt.
Anmerkung:L-Milchsäure kann einzeln gemäß den Reaktionen (1) und (3) bestimmt werden.
D-Milchsäure kann einzeln gemäß den Reaktionen (2) und (3) bestimmt werden.1.2. Gebräuchliche Methode
Die über einen Anionenaustauscher isolierte Milchsäure wird zu Acetaldehyd oxidiert und nach Reaktion mit Nitroprussid-Natrium und Piperidin photometrisch bestimmt.2. REFERENZMETHODE
2.1.Reagenzien
2.1.1. Pufferlösung pH-Wert 10 (Glycylglycin 0,6 M; L-Glutamat 0,1 M):
4,75 g Glycylglycin und 0,88 g L-Glutaminsäure werden in ca. 50 ml bidestilliertem Wasser gelöst, der pH-Wert mit einigen ml Natronlauge (10 M) auf 10 eingestellt und mit bidestilliertem Wasser auf 60 ml aufgefuellt.
Die Lösung ist mindestens 12 Wochen bei +4 °C haltbar.
2.1.2. Lösung von Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NAD) (ca. 40 · 10 3 M); 900 mg NAD werden in 30 ml bidestilliertem Wasser gelöst. Die Lösung ist mindestens vier Wochen bei +4 °C haltbar.
2.1.3. Suspension von Glutamat-Pyruvat-Transaminase, (GPT) (20 mg/ml). Die Suspension ist mindestens ein Jahr bei +4 °C haltbar.
2.1.4. Suspension von L-Lactat-Dehydrogenase (L-LDH), (5 mg/ml). Die Suspension ist mindestens ein Jahr bei +4 °C haltbar.
2.1.5. Suspension von D-Lactat-Dehydrogenase (D-LDH), (5 mg/ml). Die Suspension ist mindestens ein Jahr bei +4 °C haltbar.
Es wird empfohlen, vor der Bestimmung die Enzymaktivitäten zu überprüfen.
Anmerkung: Alle für diese Methode notwendigen Reagenzien können im Handel erworben werden.2.2. Gerätschaften
2.2.1. Spektralphotometer zur Durchführung der Messungen bei 340 nm, Absorptionsmaximum von NADH oder
Spektrallinien-Photometer zur Durchführung der Messungen bei 334 nm oder 365 nm.
Da es sich um absolute Messungen handelt (Berechnung nicht über eine Eichkurve, sondern über den molaren Extinktionsköffizienten von NADH), müssen die Richtigkeit der Wellenlänge und die Linearität der Extinktionen gewährleistet sein.
2.2.2. Glas- oder Einwegküvetten, Schichtdicke 1 cm.
2.2.3. Mikropipetten von 0,02 bis 2 ml.2.3. Vorbereitung der Probe
Es ist darauf zu achten, daß die mit der Meßlösung in Kontakt kommenden Gerätschaften nicht mit den Fingern berührt werden, um eine Übertragung von L-Milchsäure und somit eine Verfälschung des Resultats zu vermeiden.
Die Milchsäurebestimmung erfolgt im allgemeinen direkt aus dem Wein ohne vorherige Entfärbung und Verdünnung, falls die Konzentration weniger als 100 mg/l beträgt. Liegt die Milchsäurekonzentration des Weines zwischen100 mg/l und 1 g/l, so ist mit bidestilliertem Wasser 1:10 zu verdünnen;1 g/l und 2,5 g/l, so ist mit bidestilliertem Wasser 1:25 zu verdünnen;2,5 g/l und 5 g/l, so ist mit bidestilliertem Wasser 1:50 zu verdünnen.2.4. Durchführung der Bestimmung
2.4.1. Bestimmung der Gesamtmilchsäure
Die Pufferlösung muß vor der Bestimmung auf 20 25 °C temperiert werden.
Das Spektralphotometer wird auf 340 nm eingestellt. Die Messung wird in 1 cm-Kuevette gegen Luft (keine Kuevette im Strahlengang) oder gegen Wasser durchgeführt.
In die 1 cm-Kuevetten werden gegeben:
Leerwert ProbeLösung 2.1.1 1,00 ml 1,00 mlLösung 2.1.2 0,20 ml 0,20 mlbidestilliertes Wasser 1,00 ml 0,80 mlSuspension 2.1.3 0,02 ml 0,02 mlProbe - 0,20 ml
Mit einem Glas- oder Kunststoffstab mit abgeflachtem Ende wird gemischt und nach ca. 5 Minuten die Extinktion des Leerwertes und der Probe gemessen (E1).
Man fügt 0,02 ml der Lösung 2.1.4 und 0,05 ml der Lösung 2.1.5 hinzu, mischt und misst nach Ablauf der Reaktion (ca. 30 Minuten) die Extinktion des Leerwertes und der Probe (E2).
Man berechnet die Extinktionsdifferenz (E2 E1) für Leerwert und Probe.
Die Extinktionsdifferenz des Leerwertes wird von der der Probe abgezogen:
DE=DEP DEL2.4.2. Bestimmung der L-Milchsäure und der D-Milchsäure
Die Bestimmung der L-Milchsäure und der D-Milchsäure kann einzeln nach der für die Gesamtmilchsäure angegebenen Arbeitsweise erfolgen, wobei nach der Messung E1 wie folgt verfahren wird:
Man fügt 0,02 ml der Lösung 2.1.4 hinzu, mischt und misst nach Ablauf der Reaktion (ca. 20 Minuten) die Extinktion des Leerwertes und der Probe (E2).
Man fügt 0,05 ml der Lösung 2.1.5 hinzu, mischt und misst nach Ablauf der Reaktion (ca. 30 Minuten) die Extinktion des Leerwertes und der Probe (E3).
Man berechnet die Extinktionsdifferenz (E2 E1) für die L-Milchsäure und (E3 E2) für die D-Milchsäure für Leerwert und Probe.
Die Extinktionsdifferenz des Leerwertes wird von der der Probe abgezogen:
DE = DEP DEL.
Anmerkung: Die für die Reaktion der Enzyme erforderliche Zeit kann von einer Charge zur anderen schwanken, sie wird hier nur als Beispiel angegeben. Es wird empfohlen, diese für jede Charge zu bestimmen.2.5. Angabe der Ergebnisse
Der Milchsäuregehalt wird in Gramm je Liter (g/l) mit 1 Dezimale angegeben.2.5.1. Berechnung
Die Konzentration in Gramm je Liter ist durch folgende allgemeine Formel gegeben:V = Testvolumen in ml (V = 2,24 ml für L-Milchsäure, V = 2,29 ml für D-Milchsäure und Gesamtmilchsäure)v = Volumen der Probe in ml (hier 0,2 ml)MG = Molekulargewicht der zu bestimmenden Substanz (hier DL-Milchsäure = 90,08)d = Schichtdicke der Kuevette in cm (hier 1 cm)e = Absorptionsköffizient von NADH bei 340 nm
e = 6,3 (mmol×l 1×cm 1).2.5.1.1. Gesamtmilchsäure und D-Milchsäure
C = 164 × DE.
Wurde bei der Vorbereitung der Probe eine Verdünnung vorgenommen, so ist das Ergebnis mit dem Verdünnungsfaktor zu multiplizieren.
Anmerkung:Messung bei 334 nm : C = 0,167 × DE (e = 6,2 mmol 1 × l × cm 1).Messung bei 365 nm : C = 0,303 × DE (e = 3,4 mmol 1 × l × cm 1).
2.5.1.2. L-Milchsäure
C = 160 × DE
Wurde bei der Vorbereitung der Probe eine Verdünnung vorgenommen, so ist das Ergebnis mit dem Verdünnungsfaktor zu multiplizieren.
Anmerkung:Messung bei 334 nm : C = 0,163 × DE (e = 6,2 mmol 1 × l × cm 1).Messung bei 365 nm : C = 0,297 × DE (e = 3,4 mmol 1 × l × cm 1).2.5.2. Wiederholbarkeit (r) für L-Milchsäure
r=0,02+0,07 xi g/l
xi=Konzentration an L-Milchsäure in der Probe in g/l.2.5.3. Vergleichbarkeit(R) für L-Milchsäure
R=0,05+0,125 xi g/l
xi=Konzentration an L-Milchsäure in der Probe in g/l.3. GEBRÄUCHLICHE METHODE
3.1. Reagenzien
3.1.1. Für die Vorbereitung des Weines:
Siehe Kapitel ""Weinsäure", gebräuchliche Methode unter 3.1.1.3.1.2. Für die Bestimmung der Milchsäure
3.1.2.1. Cer(IV)-sulfatlösung, 0,1 M in 0,35 M Schwefelsäure
40,431 g Cer(IV)-sulfat-Tetrahydrat Ce(SO4)2 · 4H2O) werden in 350 ml 1 M Schwefelsäure (3.1.2.4) gelöst und mit Wasser auf 1 000 ml aufgefuellt.
3.1.2.2. Natronlauge (NaOH), 2,5 M.
3.1.2.3. Natriumacetatlösung, 270 g/l (hergestellt aus wasserfreiem Natriumacetat, Na CH3 COO).
3.1.2.4. Schwefelsäure (H2SO4) 1 M.
3.1.2.5. Nitroprussid-Natriumlösung [Na2 (Fe (CN)5NO) × 2H2O] : 2%ig (g/v).
Die Lösung ist gut verschlossen im Dunkeln aufzubewahren.
Haltbarkeit: 8 Tage.
3.1.2.6. Piperidinlösung (C5 H11 N), 10%ig (v/v).
3.1.2.7. Milchsäurelösung, 1 M.
100 ml Milchsäure (C3H6O3) werden mit 400 ml Wasser gemischt und in einer Schale 4 Stunden auf dem siedenden Wasserbad erhitzt (von Zeit zu Zeit muß das Volumen mit Wasser aufgefuellt werden). Nach dem Abkühlen fuellt man auf 1 Liter auf. In 10 ml dieser Lösung titriert man die Milchsäure mit 1 M Natronlauge (3.1.2.8) und stellt die Lösung auf eine genau 1 M Milchsäurelösung ein (90 g Milchsäure/l).
3.1.2.8. Natronlauge (NaOH), 1 M.
3.2. Gerätschaften
3.2.1. Glassäule mit Hahn, Länge etwa 300 mm, Durchmesser etwa 10 11 mm.
3.2.2. Wasserbad, 65 °C.
3.2.3. Spektralphotometer zur Messung bei 570 nm in 1 cm Kuevetten.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Vorbereitung der Austauschersäule
Siehe Kapitel ""Weinsäure", gebräuchliche Methode unter 3.3.1.3.3.2. Isolierung der Organischen Säuren
Siehe Kapitel ""Weinsäure", gebräuchliche Methode unter 3.3.2.3.3.3. Bestimmung der Milchsäure
10 ml Eluat werden in ein weites Reagenzglas mit Glasschliffstopfen (Fassungsvermögen 50 ml) gegeben, 10 ml Cer(IV)-sulfatlösung (3.1.2.1) zugefügt, gemischt und genau 10 Minuten in ein Wasserbad von 65 °C gestellt. Nach dem Einstellen lüftet man für einige Sekunden den Glasstopfen, um den Druck auszugleichen, der durch die Erhitzung entsteht. Man verschließt gut, um einen Verlust des sich bildenden Acetaldehyds zu vermeiden. Nach dem Abkühlen unter fließendem Wasser auf 20 °C fügt man 5 ml 2,5 M Natronlauge (3.1.2.2) zu, mischt gut durch und filtriert.
15 ml des Filtrats werden in einen 50 ml fassenden Standzylinder mit Schliffstopfen, der 5 ml 27%ige Natriumacetatlösung (3.1.2.3) und 2 ml 1 M Schwefelsäure (3.1.2.4) enthält, gegeben. Man fügt 5 ml Nitoprussid-Natriumlösung (3.1.2.5) zu, mischt und versetzt sofort mit 5 ml Piperidinlösung (3.1.2.6), schüttelt schnell um und gibt die Lösung sofort in die Kuevette. Die entstehende Färbung, die von grün bis violett schwankt, wird bei 570 nm gegen Luft (keine Kuevette im Strahlengang) gemessen. Die Farbintensität steigt zunächst an und nimmt dann sehr schnell ab.
Man verfolgt den Anstieg der Extinktion und liest den Hoechstwert als Meßwert ab.
Enthält das Eluat grössere Mengen an Milchsäure, so daß die Extinktion zu hoch ist, verdünnt man das Eluat mit der 7,1%igen Natriumsulfatlösung (siehe unten 3.1.1) und führt mit dieser verdünnten Lösung die Messung durch.3.3.4. Aufstellen der Eichkurve
10 ml der 1 M Milchsäurelösung (3.1.2.7) und 10 ml 1 M Natronlauge (3.1.2.8) werden in einen 1 000 ml-Meßkolben gegeben und mit 7,1%iger Natriumsulfatlösung (siehe unten 3.1.1) zur Marke aufgefuellt. Von dieser Lösung werden jeweils 5, 10, 15, 20 und 25 ml in ein 100 ml-Meßkölbchen gegeben und mit 7,1%iger Natriumsulfatlösung (siehe unten 3.1.1) zur Marke aufgefuellt. Mit je 10 ml dieser Lösungen wird die Messung, wie unter (3.3.3) beschrieben, durchgeführt.
Diese Lösungen entsprechen Eluaten von Weinen, die 0,45 0,9 1,35 1,80 und 2,25 g/l Milchsäure enthalten.
Die Extinktionen dieser Lösungen gegen den Milchsäuregehalt aufgetragen, ergeben eine Gerade.
3.4. Angabe der Ergebnisse
Der Milchsäuregehalt des Weines, ausgedrückt in g/l, wird der Eichkurve entnommen.
Die Angabe erfolgt mit 1 Dezimale.
Anmerkung: Weine, die mehr als 250 mg/l gesamtschweflige Säure enthalten, können einen Gehalt an acetaldehydschwefliger Säure aufweisen, der als Milchsäure berechnet wird. In diesem Fall muß das Ergebnis der Bestimmung folgendermassen korrigiert werden:
15 ml Eluat werden in einem Standschliffzylinder mit 5 ml 27%iger Natriumacetatlösung (3.1.2.3), 2 ml 0,775 M Schwefelsäure (77,5 ml 1 M Schwefelsäure werden mit destilliertem Wasser zu 100 ml verdünnt) gemischt. Dann fügt man, wie bei der Bestimmung der Milchsäure, 5 ml Nitroprussid-Natriumlösung (3.1.2.5) und 5 ml 10%ige Piperidinlösung (3.1.2.6) zu; nach dem Durchmischen misst man die entstandene Färbung unter den oben angegebenen Bedingungen und berechnet aus der erhaltenen Extinktion den durch acetaldehydschweflige Säure vorgetäuschten Milchsäuregehalt B in g/l. Bezeichnet man den nach 3.3.3 ermittelten scheinbaren Gehalt an Milchsäure mit M', dann ergibt sich der tatsächliche Gehaltan Milchsäure M zu
M=M' B · 0,4 (g/l).
19. L-ÄPFELSÄURE 1. PRINZIP DER METHODE
In Gegenwart von Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NAD) wird L-Äpfelsäure (L-Malat) in einer durch das Enzym L-Malat-Dehydrogenase (L-MDH) katalysierten Reaktion zu Oxalacetat oxidiert.
Das Gleichgewicht der Reaktion liegt auf der Seite von Malat. Die Entfernung des Oxalacetats aus dem Reaktionsgemisch verändert das Gleichgewicht der Reaktion zugunsten der Bildung von Oxalacetat. In Gegenwart von L-Glutamat wird Oxalacetat in einer durch Glutamat-Oxalacetat-Transaminase (GOT) katalysierten Reaktion in L-Aspartat überführt.
(1) L-Malat + NAD+ Oxalacetat + NADH + H+
(2) Oxalacetat + L-Glutamat L-Aspartat + a Ketoglutarat
Die Bildung von NADH, gemessen durch die Zunahme der Extinktion bei 340 nm, ist proportional der vorhandenen Menge an L-Äpfelsäure.2. REAGENZIEN
1.2. Pufferlösung pH-Wert 10
(Glycylglycin 0,60 M, L-Glutamat 0,1 M).
4,75 g Glycylglycin und 0,88 g L-Glutaminsäure werden in ca. 50 ml bidestilliertem Wasser gelöst, der pH-Wert wird mit ca. 4,6 ml Natronlauge (10 M) auf 10 eingestellt und mit bidestiliertem Wasser auf 60 ml aufgefuellt.Die Lösung ist mindestens 12 Wochen bei +4 °C haltbar.
2.2. Lösung von Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NAD), (etwa 47 · 10 3 M): 420 mg NAD werden in 12 ml bidestilliertem Wasser gelöst. Die Lösung ist mindestens 4 Wochen bei +4 °C haltbar.
2.3. Suspension von Glutamat-Oxalacetat-Transaminase, (GOT) 2 mg/ml. Die Suspension ist mindestens ein Jahr bei +4 °C haltbar.
2.4. Lösung von L-Malat-Dehydrogenase (L-MDH), 5 mg/ml. Die Lösung ist mindestens ein Jahr bei +4 °C haltbar.
Anmerkung:Alle für diese Methode notwendigen Reagenzien können im Handel erworben werden.3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Spektralphotometer zur Durchführung der Messungen bei 340 nm, Absorptionsmaximum von NADH oderSpektrallinien-Photometer zur Durchführung der Messungen bei 334 nm oder 365 nm.
Da es sich um absolute Messungen handelt (Berechnung nicht über eine Eichkurve, sondern über den molaren Extinktionsköffizienten von NADH), müssen die Richtigkeit der Wellenlänge und die Linearität der Extinktion gewährleistet sein.
3.2. Glas- oder Einwegküvetten, Schichtdicke 1 cm.
3.3. Mikropipetten von 0,01 bis 2 ml.4. VORBEREITUNG DER PROBE
Die Bestimmung der L-Äpfelsäure erfolgt im allgemeinen direkt aus dem Wein ohne vorherige Entfärbung und ohne Verdünnung, sofern der Gehalt unter 350 mg/l (Messung bei
365 nm) liegt. Andernfalls ist eine Verdünnung des Weines mit bidestilliertem Wasser vorzunehmen, so daß die Konzentration zwischen 30 und 350 mg/l beträgt (in der Meßlösung zwischen 3 und 35 µg).
Enthält der Wein weniger als 30 mg/l L-Äpfelsäure, so kann das Probevolumen bis zu 1 ml erhöht werden. In diesem Fall ist die zuzusetzende Wassermenge zu verringern, damit das Gesamtvolumen in beiden Kuevetten übereinstimmt.5. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
Das Spektralphotometer wird auf 340 nm eingestellt. Die Messung wird in 1 cm-Kuevetten gegen Luft (keine Kuevette im Strahlengang) oder gegen Wasser durchgeführt.
In die 1 cm-Kuevetten werden gegeben:
Leerwert ProbeLösung 2.1 1,00 ml 1,00 mlLösung 2.2 0,20 ml 0,20 mlbidestilliertes Wasser 1,00 ml 0,90 mlSuspension 2.3 0,01 ml 0,01 mlProbe - 0,10 ml
Man mischt und misst nach ca. 3 Minuten die Extinktion des Leerwertes und der Probe (E1).
Man fügt:Lösung 2.4 0,01 ml 0,01 ml
hinzu und mischt; man wartet das Ende der Reaktion (ca. 5 10 Minuten) ab und misst die Extinktion des Leerwertes und der Probe (E2).
Man berechnet die Extinktionsdifferenzen (E2 E1) für Leerwert und Probe.
Die Extinktionsdifferenz des Leerwertes wird von der der Probe abgezogen:
DE=DEP DEL
Anmerkung: Die für die Reaktion der Enzyme erforderliche Zeit kann von einer Charge zur anderen schwanken, sie wird hier nur als Beispiel angegeben. Es wird empfohlen, sie für jede Charge zu bestimmen.6. ANGABE DER ERGEBNISSE
Der Gehalt an L-Äpfelsäure wird in Gramm je Liter (g/l) mit 1 Dezimalstelle angegeben.6.1. Berechnung
Die Konzentration in Gramm je Liter ist durch folgende allgemeine Formel gegeben:V = Testvolumen in ml (hier 2,22 ml)v = Volumen der Probe in ml (hier 0,1 ml)MG = Molekulargewicht der zu bestimmenden Substanz (hier L-Äpfelsäure = 134,09)d = Schichtdicke der Kuevette in cm (hier 1 cm)
e = Absorptionsköffizient von NADH bei 340 nm;
e = 6,3 (mmol 1 × l × cm 1).
Somit ergibt sich für L-Äpfelsäure:C = 0,473· DE g/l.
Wurde bei der Vorbereitung der Probe eine Verdünnung vorgenommen, so ist das Ergebnis mit dem Verdünnungsfaktor zu multiplizieren.
Anmerkung:Messung bei 334 nm : C = 0,482 × DE.
Messung bei 365 nm : C = 0,876 × DE.6.2. Wiederholbarkeit (r)
r = 0,03+0,034 xi
xi = Äpfelsäuregehalt der Probe in g/l.6.3. Vergleichbarkeit (R)
R = 0,05+0,071 xi
xi = Äpfelsäuregehalt der Probe in g/l.
20. D-ÄPFELSÄURE (enzymatische Methode) TEST-KOMBINATION FÜR CA. 30 BESTIMMUNGEN1. PRINZIP
D-Äpfelsäure (D-Malat) wird durch Nicotinamid-adenin-dinucleotid (NAD) in Gegenwart von D-Malat-Dehydrogenase, decarboxyliert (D-MDH) zu Oxalacetat oxidiert. Das gebildete Oxalacetat wird in Pyruvat und Kohlensäure gespalten.
D-Malat + NAD + D-MD decarb. + Pyruvat + CO2 + NADH + H+
Die bei der Reaktion gebildete NADH-Menge ist der D-Äpfelsäure-Menge äquivalent. NADH ist Meßgrösse und aufgrund seiner Absorption bei 334, 340 oder 365 nm zu bestimmen.2. DIE TEST-KOMBINATION ENHÄLT
a) Flasche 1 mit ca. 30 ml Lösung, zusammengesetzt aus: Hepes-Puffer (4-[2-Hydroxyethyl]-1-piperazinethan-sulfonsäure), pH = 9,0 Stabilisatoren.b) Flasche 2 mit ca. 210 mg NAD-Lyophilisat.c) Drei Flaschen 3 mit D-MDH-Lyophilisat, je ca. 8 U.2.1. Herstellung der Lösungen
2.1.1. Inhalt der Flasche 2a) unverdünnt verwenden. Die Lösung wird vor Gebrauch auf 20-25 °C gebracht.
2.1.2. Inhalt der Flasche 2b) mit 4 ml bidestilliertem Wasser lösen.
2.1.3. Inhalt einer Flasche 2c) mit 0,6 ml bidestilliertem Wasser lösen.2.2. Stabilität der Lösungen
Der Inhalt der Flasche 2.1.1 ist bei + 4 °C 1 Jahr haltbar.Die Lösung 2.1.2 ist bei + 4 °C 3 Wochen, bei 20 °C 2 Monate haltbar.Die Lösung 2.1.3 ist bei + 4 °C 5 Tage haltbar.3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Spektralphotometer zur Durchführung der Messungen bei 340 nm oder Spektrallinienphotometer zur Durchführung der Messungen bei 334 nm oder 365 nm.
3.2. Glas- oder Einwegküvetten, Schichtdicke 1 cm.
3.3. Mikropipetten von 0,01 bis 2 ml.4. VORBEREITUNG DER PROBE
In der Kuevette soll die Menge an D-Äpfelsäure zwischen 2 µg und 50 µg betragen. Die Probelösung muß also soweit verdünnt werden, daß die D-Äpfelsäurekonzentration zwischen 0,02 und 0,5 g/l liegt, beziehungsweise zwischen 0,02 und 0,3 g/l.
Ist die Extinktionsdifferenz D E < 0,100, so kann das Probevolumen bis zu 1,80 ml erhöht werden. Die zuzusetzende Wassermenge ist entsprechend zu verringern, so daß das Gesamtvolumen in beiden Kuevetten übereinstimmt (Probe und Leerwert).
5. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
Temperatur: 20-25 °C.Testvolumen: 2,95 ml.
Messung gegen Luft (im Strahlengang keine Kuevette) oder gegen Wasser.
Man gibt in die KuevettenLeerwertProbeLösung 2.1.11,00 ml1,00 mlLösung 2.1.20,10 ml0,10 mlbidestilliertes Wasser1,80 ml1,70 mlProbelösung 0,10 mlMan mischt und misst nach ca. 6 Minuten die Extinktionen der Lösungen (E1). Die Reaktion wird gestartet durch Zugabe von:Lösung 2.1.30,05 ml0,05 mlMan mischt und misst nach Ablauf der Reaktion (ca. 20 Minuten) die Extinktionen von Leerwert und Probe (E2).
Für Leerwert und Probe werden die Extinktionsdifferenzen (E2 E1) berechnet und die Extinktionsdifferenz des Leerwertes von der der Probe abgezogen.D E = D Ep D EL6. ANGABE DER ERGEBNISSE
Der Gehalt an D-Äpfelsäure wird in Gramm je Liter (g/l) mit 1 Dezimalstelle angegeben.6.1. Berechnung
Nach der allgemeinen Berechnungsformel für die Bestimmung der Konzentration gilt:V = Testvolumen (ml)v = Probevolumen (ml)MG = Molekulargewicht der zu bestimmenden Substanzd = Schichtdicke (cm)e = Extinktionsköffizient von NADH bei:
Hg 340 nm = 6,3 (mmol 1 · l · cm 1)Hg 334 nm = 6,18 (mmol 1 · l · cm 1)Hg 365 nm = 3,4 (mmol 1 · l · cm 1)
Hieraus ergibt sich für D-Äpfelsäure:Ist bei der Probenvorbereitung eine Verdünnung vorgenommen worden, so muß das Ergebnis noch mit dem Verdünnungsfaktor F multipliziert werden.
6.2.Wiederholbarkeit (r)
r = 0,05 xi.6.3. Vergleichbarkeit (R)
R = 0,1 xi
xi = Gehalt an D-Äpfelsäure in g/l.
21. BESTIMMUNG DER GESAMT-ÄPFELSÄURE 1. PRINZIP DER METHODE
Die über eine Anionenaustauschersäule isolierte DL-Äpfelsäure wird im Eluat photometrisch aufgrund der mit 96%iger Schwefelsäure und Chromotropsäure entstehenden Gelbfärbung bestimmt. Die im Eluat vorhandenen Äpfelsäure vortäuschenden Substanzen reagieren im Gegensatz zu Äpfelsäure bereits mit 86%iger Schwefelsäure und Chromotropsäure. Durch Subtraktion der mit 96%iger und 86%iger Schwefelsäure erhaltenen Extinktionswerte voneinander erhält man den tatsächlichen Gehalt an DL-Äpfelsäure.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Glassäule mit Hahn, Länge etwa 250 mm, innerer Durchmesser etwa 35 mm.
2.2. Glassäule mit Hahn, Länge etwa 300 mm, innerer Durchmesser etwa 10-11 mm.
2.3. Wasserbad von 100 °C.
2.4. Spektralphotometer zur Messung bei 420 nm in 10 mm Kuevetten.3. REAGENZIEN
3.1. Stark basischer Anionenaustauscher (z. B. Merck III).
3.2. Natronlauge (NaOH), 5%ig (g/v).
3.3. Essigsäure (CH3COOH), 30%ig (g/v).
3.4. Essigsäure (CH3COOH), 0,5%ig (g/v).
3.5. Natriumsulfatlösung (Na2SO4), 10%ig (g/v).
3.6. Konzentrierte Schwefelsäure (H2SO4), 95-97 % (g/g).
3.7. Schwefelsäure (H2SO4), 86%ig (g/g).
3.8. Chromotropsäurelösung, 5%ig:
500 mg chromotropsaures Natrium (C10H6Na2O8S2 · 2H2O) werden in 10 ml destilliertem Wasser gelöst. Die Lösung wird vor jeder Bestimmung frisch hergestellt.
3.9. DL-Äpfelsäurelösung, 0,5 g/l:
250 mg DL-Äpfelsäure (C4H6O5) werden mit 10%iger Natriumsulfatlösung (3.5) zu 500 ml gelöst.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung des Austauschers
Der Auslauf der Glassäule (35 × 250 mm) wird mit angefeuchteter Glaswolle abgedeckt und die Säule mit soviel in Wasser angerührtem Austauscher luftblasenfrei beschickt, daß
oberhalb ein Raum von ca. 50 mm Höhe verbleibt. Man fuellt die Säule randvoll mit destilliertem Wasser, lässt bei voll geöffnetem Hahn bis zur Oberfläche des Austauschers in ein 1 000-ml-Becherglas ablaufen und wiederholt den Vorgang so lange, bis 1 000 ml aufgefangen wurden. Danach wird die Säule randvoll mit 5%iger Natronlauge gefuellt, diese wiederum bis zur Oberfläche des Austauschers abgelassen, der Vorgang wird 2mal wiederholt und 1 Stunde unter Natronlauge stehen gelassen. Die Säule wird dann mit etwa 1 Liter destilliertem Wasser wie oben beschrieben ausgewaschen. Man fuellt die Säule nunmehr randvoll mit 30%iger Essigsäure, lässt wiederum bis kurz über die Oberfläche des Austauschers ablaufen, wiederholt den Vorgang 2mal und lässt vor Gebrauch mindestens 24 Stunden stehen. Der Austauscher wird in 30%iger Essigsäure aufbewahrt.4.2. Vorbereitung der Austauschersäule
Der Auslauf der Glassäule (11 × 300 mm) wird mit angefeuchteter Glaswolle abgedeckt und der, wie unter 4.1 beschrieben, vorbereitete Austauscher 10 cm hoch eingefuellt. Bei vollgeöffnetem Hahn lässt man die 30%ige Essigsäure bis kurz über die Austauscheroberfläche ablaufen und wäscht die Säule mit etwa 50 ml 0,5%iger Essigsäure nach.4.3. Isolierung der DL-Äpfelsäure
10 ml Wein oder Most werden auf den nach 4.2 vorbereiteten Austauscher gebracht und mit einer Geschwindigkeit von 1 Tropfen pro Sekunde bis kurz über die Austauscheroberfläche durchlaufen gelassen. Dann wird mit der gleichen Geschwindigkeit erst mit etwa 50 ml 0,5%iger Essigsäure, dann mit etwa 50 ml destilliertem Wasser nachgewaschen.
Man eluiert in der gleichen Geschwindigkeit (1 Tropfen/Sekunde) die am Austauscher gebundenen Säuren mit 100 ml 10%iger Natriumsulfatlösung und fängt das Eluat in einem 100-ml-Meßkolben auf.
Der Austauscher kann, wie unter 4.1 beschrieben, regeneriert werden.4.4. Photometrische Bestimmung
In 2 mit A und B gekennzeichnete weite, etwa 30 ml fassende Reagenzgläser pipettiert man jeweils 1,0 ml Eluat und 1,0 ml der 5%igen Chromotropsäurelösung. In Reagenzglas A gibt man 10 ml der 85%igen Schwefelsäure (Leerwert) und in Reagenzglas B 10 ml der 96%igen Schwefelsäure (Meßwert). Man verschließt die Gläser und mischt zu einer homogenen Flüssigkeit, ohne den Glasstopfen zu benetzen. Die Reagenzgläser werden genau 10 Minuten in ein lebhaft siedendes Wasserbad gestellt und sodann im Dunkeln auf 20 °C abgekühlt. 90 Minuten nach dem Beginn des Abkühlens wird die Extinktion der im Reagenzglas B entstandenen Färbung gegen den Leerwert (Reagenzglas A) bei 420 nm in 10 mm Kuevetten gemessen.4.5. Aufstellen der Eichkurve
Man pipettiert 5,0, 10,0, 15,0 und 20 ml der Äpfelsäurelösung (0,5 g/l) jeweils in 50 ml Meßkölbchen und fuellt mit 10%iger Natriumsulfatlösung zur Marke auf.
Die so erhaltenen Lösungen entsprechen Eluaten von Weinen, die 0,5 - 1,0 - 1,5 und 2,0 g/l DL-Äpfelsäure enthalten.
Man verfährt weiter, wie unter 4.4 beschrieben.
Die erhaltenen Extinktionswerte werden gegen die entsprechenden Äpfelsäuregehalte aufgetragen und ergeben eine Gerade, die durch den Nullpunkt geht.
Da die Intensität der Färbung der Meßlösung stark von der Konzentration der Schwefelsäure abhängt, muß die Eichkurve in jeder Meßserie in mindestens einem Punkt überprüft werden, um eine Änderung in der Konzentration der Schwefelsäure feststellen zu können.
5. ANGABE DER ERGEBNISSE
Der Gehalt an DL-Äpfelsäure wird der Eichkurve entnommen. Die Angabe erfolgt in g/l mit 1 Dezimale Wiederholbarkeit
Gehalt < 2 g/l: r = 0,1 g/lGehalt > 2 g/l: r = 0,2 g/l. Vergleichbarkeit
R = 0,3 g/l.
22. SORBINSÄURE 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Spektralphotometrische Messung im UV
Die Sorbinsäure (2,4 Hexadiensäure) wird mittels Wasserdampfdestillation abgetrennt und im Destillat durch spektralphotometrische Messung im UV bestimmt. Zur Entfernung der die Messung im UV störenden Substanzen wird ein Teil des Destillates mit Calciumhydroxid schwach alkalisch gemacht und zur Trockne eingeengt. Gehalte unter 20 mg/l müssen dünnschichtchromatographisch abgesichert werden (Empfindlichkeit: 1 mg/l).1.2. Gaschromatographische Methode
Die Sorbinsäure wird mit Diethylether ausgeschüttelt und gaschromatographisch in Gegenwart eines internen Standards bestimmt.1.3. Dünnschichtchromatographische Methode zum Nachweis sehr kleiner Mengen an Sorbinsäure
Die Sorbinsäure wird mit Diethylether ausgeschüttelt und dünnschichtchromatographiert. Der Gehalt wird halbquantitativ abgeschätzt.2. SPEKTRALPHOTOMETRISCHE MESSUNG IM UV
2.1. Reagenzien
2.1.1. Weinsäure, C4H6O6 kristallisiert.
2.1.2. Calciumhydroxidlösung, Ca (OH)2 etwa 0,02 M.
2.1.3. Sorbinsäure-Standardlösung, 20 mg/l:
20 mg Sorbinsäure (C6H8O2) werden in etwa 2 ml 0,1 M Natronlauge gelöst, in einen 1 000-ml-Meßkolben überführt und mit destilliertem Wasser zur Marke aufgefuellt. Man kann auch 26,8 mg Kaliumsorbat (C6H7KO2) in destilliertem Wasser lösen und auf 1 000 ml auffuellen.2.2. Gerätschaften
2.2.1. Wasserdampfdestillation (siehe ""fluechtige Säuren").
2.2.2. Wasserbad, 100 °C.
2.2.3. Spektralphotometer zur Messung bei 256 nm in 1 cm Quarzküvetten.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.1. Destillation
10 ml Wein werden in den Destillationskolben der Wasserdampfdestillationsapparatur gegeben und 1-2 g Weinsäure (2.1.1) zugesetzt. Man destilliert 250 ml über.2.3.2.Eichkurve
Aus der Sorbinsäure-Standardlösung (2.1.4) werden 4 Verdünnungen hergestellt, die 0,5 - 1 - 2,5 und 5 mg/l Sorbinsäure enthalten. Man misst die Extinktion bei 256 nm gegen
Wasser. Die gemessenen Extinktionen, gegen die entsprechenden Konzentrationen aufgetragen, ergeben eine Gerade.2.3.3. Bestimmung
In eine Abdampfschale (Durchmesser 55 mm) gibt man 5 ml Destillat, 1 ml Calciumhydroxidlösung (2.1.2) und dampft auf dem siedenden Wasserbad zur Trockne ein.
Der Rückstand wird in wenig Wasser gelöst, quantitativ in ein 20-ml-Meßkölbchen überführt und zur Marke aufgefuellt. Für den Leerwert werden 1 ml Calciumhydroxidlösung (2.1.2) mit Wasser auf 20 ml aufgefuellt. Die Messung erfolgt bei 256 nm gegen den Leerwert.
Der der gemessenen Extinktion entsprechende Sorbinsäuregehalt wird der Eichkurve entnommen.
Anmerkung: In der Routineuntersuchung kann das Eindampfen zur Trockne vernachlässigt werden. Man führt die UV-Messung direkt im 1:4 mit Wasser verdünnten Destillat durch.2.4. Angabe der Ergebnisse
2.4.1. Berechnung
Der Sorbinsäuregehalt des Weines, ausgedrückt in mg/l, beträgt:100· C
C = mg/l Sorbinsäure in der Meßlösung.3. GASCHROMATOGRAPHISCHE METHODE
3.1. Reagenzien
3.1.1. Diethylether (C2H5)2O, unmittelbar vor Gebrauch destilliert.
3.1.2. Interner Standard: 1 g Udecansäure (C11H22O2)/ Ethanol (95 % Vol.).
3.1.3. Schwefelsäure (H2SO4) (r20 = 1,84 g/ml) mit Wasser 1:3 verdünnt (v/v).3.2. Gerätschaften
3.2.1. Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor und Edelstahlsäure (4 m × 1/8"), vorher behandelt mit Dimethyldichlorsilan (DMDCS), belegt mit einer Mischung von Diethylenglykolsuccinat (5 %) und Phosphorsäure (1 %) (DEGS H3 PO4) oder mit einer Mischung von Diethylenglykoladipat (7 %) und Phosphorsäure (1 %) (DEGA H3 PO4) auf Gaschrom Q, 80-100 mesh.
Behandlung mit Dimethyldichlorsilan (DMDCS): man lässt eine Lösung von 2-3 g DMDCS in Toluol durch die Säule fließen und wäscht sofort mit Methanol nach. Anschließend wird ein Stickstoffstrom durchgeleitet, dann Hexan und wiederum Stickstoff. Danach wird die Säule gefuellt.
Ofentemperatur: 175 °C.Temperatur des Injektors und Detektors: 230 °C
Trägergas: Stickstoff (20 ml/Min.).
3.2.2. Mikroliterspritze, 10 µl mit 0,1 µl-Einteilung.
Anmerkung: Mit anderen Säulen kann ebenfalls eine gute Trennung erreicht werden, vor allem mit Kapillarsäulen (z. B. FFAP).
Die unten beschriebene Durchführung der Bestimmung ist nur beispielhaft angegeben.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Vorbereitung der Probe
In ein geeignetes Glasgefäß mit Schliff (Inhalt etwa 40 ml) gibt man 20 ml Wein, 2 ml des internen Standards (3.1.2) und 1 ml verdünnte Schwefelsäure (3.1.3).
Nach kräftigem Umschütteln fügt man 10 ml Diethylether (3.1.1) hinzu und extrahiert die Sorbinsäure durch 5minütiges Schütteln in die organische Phase. Man lässt absitzen.3.3.2. Vorbereitung der Eichlösung
Einem Wein, dessen Etherextrakt im Chromatogramm keinen Peak auf der Höhe der Sorbinsäure aufweist, werden 100 mg/l Sorbinsäure zugesetzt. 20 ml dieser Probe werden, wie unter 3.3.1 beschrieben, behandelt.3.3.3. Chromatographie
Man injiziert je 2 µl der nach 3.3.2 und 3.3.1 erhaltenen Etherextrakte. Man nimmt die entsprechenden Chromatogramme auf, identifiziert die Sorbinsäure und den internen Standard anhand der Retentionszeiten und misst die Höhe (oder Fläche) der registrierten Peaks.3.4. Angabe der Ergebnisse
3.4.1. Berechnung
Der Sorbinsäuregehalt des zu untersuchenden Weines, ausgedrückt in mg/l, beträgt:H = Höhe des Sorbinsäurepeaks der Eichlösungh = Höhe des Sorbinsäurepeaks des zu untersuchenden WeinesI = Höhe des Peaks des internen Standards der Eichlösungi = Höhe des Peaks des internen Standards des zu untersuchenden Weines.
Anmerkung: Der Sorbinsäuregehalt kann in gleicher Weise mit den Flächen der Peaks berechnet werden.4. DÜNNSCHICHTCHROMATOGRAPHISCHE METHODE ZUM NACHWEIS SEHR KLEINER MENGEN SORBINSÄURE
4.1. Reagenzien
4.1.1. Diethylether (C2H5)2O).
4.1.2. Schwefelsäure (H2SO4) (r20 = 1,84 g/ml) mit Wasser 1:3 verdünnt (v/v).
4.1.3. Sorbinsäure-Eichlösung, 20 mg/l in Ethanol (10 % Vol.).
4.1.4. Fließmittel: Hexan-Pentan-Eisessig (20:20:3)
(C6H14 - C5H12 - CH3COOH, r20 = 1,05 g/ml).4.2. Gerätschaften
4.2.1. Polyamid-Fertigplatten mit Fluoreszenzindikator, 20 × 20 cm Schichtdicke 0,15 mm.
4.2.2. DC-Kammer.
4.2.3. Mikropipette oder Mikroliterspritze zum Auftragen von 5 µl ± 0,1 µl genau.
4.2.4. UV-Lampe (254 nm).4.3. Durchführung der Bestimmung
4.3.1. Vorbereitung der Probe
In einen Scheidetrichter mit Schliff (Inhalt etwa 25 ml) gibt man 10 ml Wein, 1 ml verdünnte Schwefelsäure (4.1.2) und 5 ml Diethylether (4.1.1). Man schüttelt aus und lässt absitzen.4.3.2. Herstellung der verdünnten Eichlösungen
Durch Verdünnen der Eichlösung (4.1.3) stellt man 5 Lösungen her, die 2 - 4 - 6 - 8 und 10 mg/l Sorbinsäure enthalten.4.3.3. Chromatographie
2 cm vom unteren Rand entfernt trägt man mit einer Mikropipette oder Mikroliterspritze 5 µl des nach 4.3.1 erhaltenen Etherextraktes und je 5 µl der verdünnten Eichlösungen (4.3.2) in 2-cm-Abständen auf.
Man chromatographiert nach Kammersättigung etwa 12-15 cm hoch (etwa 30 Minuten). Die Platte wird unter einem kalten Luftstrom getrocknet. Man betrachtet das Chromatogramm unter der UV-Lampe bei 254 nm.
Sorbinsäure erscheint als dunkelvioletter Fleck auf gelb fluoreszierendem Untergrund.4.4. Angabe der Ergebnisse
Durch Farbvergleich des Fleckes der zu untersuchenden Probe mit den Flecken der Eichlösungen können Sorbinsäuregehalte zwischen 2 und 10 mg/l halbquantitativ abgeschätzt werden. 1 mg/l kann bestimmt werden, indem man 10 µl der zu untersuchenden Probe aufträgt. Beträgt der Gehalt an Sorbinsäure mehr als 10 mg/l, so werden weniger als 5 µl der zu untersuchenden Probe aufgetragen (Mikroliterspritze).
23. L-ASCORBINSÄURE 1. PRINZIP DER METHODEN
Die nachstehend beschriebenen Verfahren erlauben die Bestimmung der L-Ascorbinsäure und der Dehydroascorbinsäure in Weinen und Mosten.1.1. Referenzmethode (fluorimetrisch)
L-Ascorbinsäure wird durch Aktivkohle zu Dehydroascorbinsäure oxidiert. Diese Verbindung reagiert mit ortho-Phenylendiamin zu einer fluoreszierenden Verbindung. In einem Blindversuch in Anwesenheit von Borsäure (Bildung eines Borsäure-Dehydroascorbinsäurekomplexes) wird die Nebenfluoreszenz ermittelt und von der fluorimetrischen Bestimmung abgezogen.1.2. Gebräuchliche Methode (photometrisch)
Die L-Ascorbinsäure wird mit Jod zu Dehydroascorbinsäure oxidiert und diese mit 2,4-Dinitrophenylhydrazin zu rotgefärbtem bis (2,4-Dinitrophenylhydrazon) der Diketogulonsäure umgesetzt, dessen Farbintensität nach dünnschichtchromatographischer Trennung bei 500 nm im Spektralphotometer gemessen wird.2. REFERENZMETHODE (fluorimetrische Methode)
2.1. Reagenzien
2.1.1. 0,02%ige Lösung von ortho-Phenylendiamindihydrochlorid (C6H10Cl2N2) (g/v). Jeweils frisch herzustellen.
2.1.2. Natriumacetat-Trihydrat (CH3COONa 3H2O): 500 g/l.
2.1.3. Lösung von Borsäure und Natriumacetat3 g Borsäure (H3BO3) werden in 100 ml Natriumacetatlösung (2.1.2) gelöst. Diese Lösung ist jeweils frisch herzustellen.
2.1.4. Essigsäure (CH3COOH) 56 % (v/v), pH 5 1,2; hergestellt aus Essigsäure (r20 = 1,05 g/ml).
2.1.5. L-Ascorbinsäure-Standardlösung, 1 g/l.Unmittelbar vor der Verwendung werden 50 mg L-Ascorbinsäure (C6H8O6), die vorher im Exsikkator unter Luft- und Lichtabschluß getrocknet worden sind, in 50 ml der Essigsäurelösung (2.1.4) gelöst.
2.1.6 Aktivkohle reinst z.A. (10) In einen 2-Liter-Erlenmeyerkolben gibt man 100 g Aktivkohle unf fügt 500 ml einer 10%igen Salzsäure (HCl) (r20 = 1,19 g/ml) 10/100 (v/v) verdünnt hinzu. Man bringt zum Sieden und filtriert sodann über eine Glasfritte (Porosität 3). Man bringt die so behandelte Kohle in einen 2-Liter-Erlenmeyerkolben, fügt 1 Liter Wasser hinzu, schüttelt und filtriert über eine Glasfritte (Porosität 3). Man wiederholt diesen Vorgang 2mal. Der Rückstand wird im Trockenschrank bei 115 ± 5 °C während 12 Stunden getrocknet (z. B. über Nacht).2.2. Gerätschaften
2.2.1. Fluoreszenz-Spektrometer mit Kontinuum-Strahler.Die optimalen Wellenlängen für die Anregung und Emission sind von dem verwendeten Gerät abhängig und werden vorher bestimmt. Für die Anregung liegt diese bei etwa 350 nm, für die Emmission etwa bei 430 nm.Kuevetten mit 1 cm Schichtdicke.
2.2.2. Glasfritte (Porisität 3).
2.2.3. Reagenzgläser (Durchmesser 7 10 mm).
2.2.4. Schüttelmaschine für Reagenzgläser.2.3.Durchführung der Bestimmung
2.3.1. Vorbereitung des Weines oder Mostes
Ein entsprechendes Volumen Wein oder Most wird in einem 100-ml-Meßkolben mit der 56%igen Essigsäurelösung (2.1.4) zur Marke aufgefuellt, so daß der L-Ascorbinsäuregehalt der Lösung weniger als 60 mg/l beträgt. Man schüttelt gut um. Sodann fügt man 2 g Aktivkohle (2.1.6) hinzu und lässt unter zeitweiligem Schütteln 15 Minuten stehen. Man filtriert über ein normales Filter und verwirft die ersten Milliliter.
In zwei 100-ml-Meßkölbchen gibt man je 5 ml des Filtrats und fügt 5 ml der Borsäure-Acetatmischung (2.1.3) (Leerwert) bzw. 5 ml der Natriumacetatlösung (2.1.2) (Meßwert) hinzu. Man lässt 15 Minuten unter zeitweiligem Schütteln stehen und fuellt dann zur Marke auf.
Jeweils 2 ml dieser Lösungen werden mit 5 ml des ortho-Phenylendiaminreagenzes (2.1.1) versetzt. Nach dem Schütteln lässt man 30 Minuten im Dunkeln stehen und misst dann die Fluoreszenz.2.3.2. Eichkurve
In drei 100-ml-Meßkölbchen werden 2 - 4 und 6 ml der L-Ascorbinsäure-Standardlösung (2.1.5) gegeben und mit der Essigsäure (2.1.4) zur Marke aufgefuellt. Die so hergestellten Lösungen enthalten 2 - 4 und 6 mg/100 ml. Man fügt 2 g Aktivkohle (2.1.6) hinzu und lässt unter zeitweiligem Schütteln 15 Minuten stehen. Man filtriert über ein normales Filter und verwirft die ersten Milliliter. Je 5 ml der erhaltenen Filtrate werden in drei 100-ml-Meßkölbchen gegeben (1. Serie), in weitere drei 100-ml-Meßkölbchen gibt man ebenfalls jeweils 5 ml der erhaltenen Filtrate (2. Serie). In die Meßkölbchen der 1. Serie (Leerwert) gibt man 5 ml der Borsäureacetatmischung (2.1.3) und in die Meßkölbchen der 2. Serie (Meßwert) jeweils 5 ml Natriumacetatlösung (2.1.2).
Man lässt unter zeitweiligem Schütteln 15 Minuten stehen und fuellt dann zur Marke mit destilliertem Wasser auf. Jeweils 2 ml werden in einem Reagenzglas mit 5 ml des ortho-Phenylendiaminreagenzes (2.1.1) versetzt. Nach dem Schütteln lässt man 30 Minuten im Dunkeln stehen und misst dann die Fluoreszenz.2.3.3. Fluorimetrische Bestimmung
Man misst die Eich- bzw. Probelösungen gegen den zugehörigen Leerwert. Die Eichkurve ist eine Gerade, die durch den Nullpunkt geht. Der Gehalt C an L-Ascorbinsäure und Dehydroascorbinsäure wird der Eichkurve entnommen.2.3.4. Angabe der Ergebnisse
Der Gehalt an L-Ascorbinsäure und Dehydroascorbinsäure im Wein, ausgedrückt in mg/l, beträgt:C · F
F = Verdünnungsfaktor.
3. GEBRÄUCHLICHE METHODE(photometrisch)
3.1. Reagenzien
3.1.1. 30%ige meta-Phosphorsäurelösung (g/v)Man zerreibt einige Stücke meta-Phosphorsäure (HPO3)n in einem Mörser (aus Porzellan) und wägt davon 30 Gramm ab. Durch schnelles Übergießen mit destilliertem Wasser und kurzes Schütteln wird gewaschen, das Waschwasser wird verworfen. Die gewaschene meta-Phosphorsäure wird unter Schütteln in einem 100-ml-Meßkolben in destilliertem Wasser gelöst und auf 100 ml ergänzt.
3.1.2. 3%ige meta-Phosphorsäurelösung (g/v)Die Lösung wird unmittelbar vor Gebrauch durch Verdünnen der Lösung 3.1.1 (1:10) hergestellt.
3.1.3. 1%ige meta-Phosphorsäurelösung (g/v)Die Lösung wird unmittelbar vor Gebrauch durch Verdünnen der Lösung 3.1.1 (1:30) hergestellt.
3.1.4. Polyamidsuspension10 g Polyamidpulver zur Chromatographie lässt man in 60 ml destilliertem Wasser 2 Stunden quellen (diese Menge ist für 4 Bestimmungen ausreichend).
3.1.5. Thioharnstoff (H2NCSNH2).
3.1.6. 0,05 M Jodlösung (I2).
3.1.7. 6%ige 2,4-Dinitrophenylhydrazinlösung (g/v),
6,0 g 2,4-Dinitrophenylhydrazin (C6H6N4O4) werden zunächst in 50 ml Eisessig (r20 = 1,05 g/ml) suspendiert und danach durch Zugabe von 50 ml Schwefelsäure (H2SO4, r20 = 1,84 g/ml) durch Schütteln in Lösung gebracht.
3.1.8. Ethylacetat: Zur Herstellung der Lösung wird das Ethylacetat (C4H8O2) mit 2 % (v/v) Eisessig (3.1.12) versetzt.
3.1.9. Chloroform (CHCl3).
3.1.10. 0,5%ige Stärkelösung (g/v).
3.1.11. Fließmittel:Ethylacetat50 Vol.Chloroform60 Vol.Eisessig 5 Vol.
Das Fließmittel wird 12 Stunden vor Gebrauch hergestellt.
3.1.12. Eisessig (CH3COOH) (r20 = 1,05 g/ml).
3.1.13. Ascorbinsäurelösung: 0,1 g/100 ml 1%ige meta-Phosphorsäurelösung (3.1.3).3.2. Gerätschaften
3.2.1. Laborzentrifuge und Zentrifugengläser (50 ml) mit eingeschliffenem Stopfen.
3.2.2. Wasserbad (thermostatisiert zwischen 5 und 10 °C).
3.2.3. Wasserbad (thermostatisiert auf 20 °C).
3.2.4. Kieselgel-Fertigplatten, 20×20 cm, Schichtdicke 0,25 oder 0,3 mm.
3.2.5. DC-Kammer.
3.2.6. Mikropipetten 0,2 ml.
3.2.7. Spektralphotometer für die Messung bei 500 nm in 1 cm Kuevetten.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Oxidation der L-Ascorbinsäure zu Dehydroascorbinsäure
In einem 100-ml-Meßkolben werden 50 ml der zu untersuchenden Flüssigkeit mit 15 ml Polyamidsuspension (3.1.4) versetzt und mit 3%iger meta-Phosphorsäurelösung (3.1.2) zur Marke aufgefuellt. Man lässt 60 Minuten unter häufigem Umschütteln stehen und filtriert sodann durch ein Faltenfilter. 20 ml des Filtrats werden in ein 50 ml Zentrifugenglas mit Schliffstopfen pipettiert. Man fügt 1 ml 0,05 M Jodlösung (3.1.6) hinzu, mischt durch und entfernt nach 1 Minute den Jodüberschuß durch Zugabe von etwa 25 mg Thioharnstoff (3.1.6).3.3.2. Bildung und Extraktion des bis-(2,4-Dinitrophenylhydrazons) der Diketogulonsäure
Das Zentrifugenglas wird in ein Wasserbad von 5 bis 10 °C gestellt und 4 ml 2,4-Dinitrophenylhydrazinlösung (3.1.7) hinzugefügt. Nach gründlichem Durchmischen, wobei der Schliff nicht benetzt werden darf, bleibt das Glas gut verschlossen etwa 16 Stunden (über Nacht) bei 20 °C (Thermostat) stehen.
Danach pipettiert man 15 ml Ethylacetat (3.1.8) in das Zentrifugenglas, verschließt mit dem Schliffstopfen, schüttelt 30 Sekunden kräftig und zentrifugiert zur Trennung der Schichten 5 Minuten mit 350-400 g. Von der Ethylacetatphase werden 10 ml in ein Reagenzglas mit Schliff pipettiert. Zur Reaktionslösung im Zentrifugenglas fügt man 5 ml Ethylacetat (3.1.8), schüttelt wiederum 30 Sekunden kräftig und zentrifugiert 5 Minuten mit 350-400 g. 5 ml der Ethylacetatphase werden abpipettiert, zu den 10 ml des im Reagenzglas befindlichen ersten Extraktes gegeben und gemischt.3.3.3. Chromatographische Trennung des bis-(2,4-Dinitrophenylhydrazons): (innerhalb 2 Stunden nach der Extraktion (3.3.2) durchzuführen)
0,2 ml des Ethylacetatextraktes werden über die ganze Startlinie einer Kiesel-G-Platte aufgetragen (Abstand vom unteren und seitlichen Rand: 2 cm). Das Fließmittel wird 1 cm hoch in die Kammer gegeben. Man chromatographiert mit dem unter 3.1.11 angegebenen Fließmittel in kammergesättigter Atmosphäre bis zum oberen Plattenrand. Die Platten werden aus der Kammer herausgenommen und 60 Minuten unter dem Abzug getrocknet. Die rotgefärbte Zone des bis-(2,4-Dinitrophenylhydrazons) der Diketogulonsäure wird mit Hilfe eines plangeschliffenen Spatels (die Platte wird zweckmässig hierzu senkrecht auf ein glattes Papier gestellt) in ein Reagenzglas mit Schliff gebracht, mit 4 ml Eisessig (3.1.12) versetzt, verschlossen und unter häufigem Durchmischen 30 Minuten stehengelassen. Die Suspension wird durch ein kleines Faltenfilter unmittelbar in die Kuevette (3.2.7) filtriert.Das blanke Filtrat wird gegen Eisessig (3.1.12) als Leerwert im Spektralphotometer bei 500 nm gemessen.3.3.4. Eichkurve
In drei 100-ml-Meßkölbchen werden 5 - 10 und 15 ml der L-Ascorbinsäurelösung (3.1.13) gegeben und mit 1%iger meta-Phosphorsäurelösung (3.1.3) zur Marke aufgefuellt. Man erhält so Lösungen, die jeweils 50, 100 und 150 mg Ascorbinsäure in 1 Liter enthalten. Mit je 50 ml dieser Lösungen wird wie oben beschrieben (3.3.1, 3.3.2 und 3.3.3) die Reaktion durchgeführt.
Die L-Ascorbinsäurewerte gegen die zugehörigen Extinktionen aufgetragen, liegen auf einer Geraden, die durch den Nullpunkt geht.3.3.5. Angabe der Ergebnisse
Der Gehalt an L-Ascorbinsäure und Dehydroascorbinsäure wird in mg je Liter angegeben.
3.3.5.1. Berechnung
Der Gehalt an L-Ascorbinsäure und Dehydroascorbinsäure wird entsprechend der nach (3.3.3) erhaltenen Extinktion der Eichkurve entnommen.
Anmerkung: Liegt der Gehalt an L-Ascorbinsäure und Dehydroascorbinsäure über 150 mg/l, verringert man das Ausgangsvolumen auf 25, 20 oder 10 ml Wein und multipliziert das erhaltene Ergebnis mit dem entsprechenden Verdünnungsfaktor F.
24. pH-WERT 1. PRINZIP DER METHODE
Die Potentialdifferenz zwischen 2 Elektroden, die in die zu untersuchende Flüssigkeit tauchen, wird gemessen. Eine der Elektroden besitzt ein Potential, das eine bestimmte Funktion des pH-Wertes dieser Lösung darstellt, die andere Elektrode ist die Referenzelektrode mit einem festen und bekannten Potential.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Geeichtes pH-Meter (erforderliche Genauigkeit mindestens ± 0,05 pH-Einheiten).
2.2. Elektroden:
2.2.1. Glaselektrode, Aufbewahrung in destilliertem Wasser.
2.2.2. Referenzelektrode (Kalomel-gesättigte Kaliumchlorid-Elektrode), Aufbewahrung in gesättigter Kaliumchloridlösung.
2.2.3. Kombinierte Elektrode (Aufbewahrung in destilliertem Wasser).3. REAGENZIEN
3.1. Pufferlösungen:
3.1.1. Gesättigte Lösung von Kaliumhydrogentartrat. Die Lösung enthält mindestens 5,7 Kaliumhydrogentartrat (C4H5KO6) im Liter bei 20 °C.Diese mit Thymol (0,1 g/200 ml) konservierte Lösung ist bis zu 2 Monaten haltbar.
pH 3,57 bei 20 °CpH 3,56 bei 25 °CpH 3,55 bei 30 °C
3.1.2. 0,05 M Kaliumhydrogenphthalatlösung. Die Lösung enthält genau 10,211 g/l Kalumhydrogenphthalat wasserfrei (C8H5KO4) in 1 Liter bei 20 °C (Haltbarkeit max. 2 Monate).pH 3,999 bei 15 °CpH 4,003 bei 20 °CpH 4,008 bei 25 °CpH 4,015 bei 30 °C
3.1.3. Lösung von: Kaliumdihydrogenphosphat, KH2 PO43,402 gdi-Kaliumhydrogenphosphat, K2 H PO44,354 gWasser zu1 l
(Haltbarkeit: max. 2 Monate)pH 6,90 bei 15 °CpH 6,88 bei 20 °CpH 6,86 bei 25 °CpH 6,85 bei 30 °C
Anmerkung: Die handelsüblichen Pufferlösungen können ebenfalls verwendet werden.
4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung der Probe
4.1.1. Most und Wein
Die Messung wird direkt im Most oder Wein durchgeführt.4.1.2. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)
Das RTK wird mit Wasser auf 25 ± 0,5 % (g/g) Gesamtzucker verdünnt (25 °Brix).
Wenn P der Gesamtzuckergehalt des RTK, ausgedrückt in % (g/g), ist, so werden2 500P g RTK eingewogen und mit destilliertem Wasser auf 100 g ergänzt.
Das Wasser muß eine Leitfähigkeit unter 2 Mikrosiemens je cm aufweisen.4.2. Nullpunkteinstellung
Vor jeder Messung ist der Nullpunkt des Gerätes, entsprechend der für das Gerät angegebenen Anleitung, einzustellen.4.3. Eichung des pH-Meters
Mit den Pufferlösungen pH = 6,88 und pH = 3,57 wird das pH-Meter gemäß der für das Gerät angegebenen Anleitung bei 20 °C geeicht.
Man überprüft die Eichung mit der Pufferlösung pH = 4,00 bei 20 °C.4.4. Messung
Man taucht die Elektrode bei einer Temperatur zwischen 20 und 25 °C, wobei diese möglichst nahe bei 20 °C liegen soll, in die zu untersuchende Lösung ein und liest den pH-Wert direktab.
Es müssen mindestens 2 Bestimmungen durchgeführt werden. Das Ergebnis ist das arithmetische Mittel beider Bestimmungen.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
Der pH-Wert des Mostes, des Weines oder der RTK-Lösung (25 °Brix) wird mit 2 Dezimalen angegeben.
25. SCHWEFELDIOXID 1. DEFINITION
Als Schwefeldioxid bezeichnet man das Schwefeldioxid, das in nachstehenden Formen im Most oder Wein vorhanden ist: H2SO3, H SO3 das Gleichgewicht hängt vom pH-Wert und der Temperatur ab:H2SO3 H+ + HSO3 H2SO3 stellt das molekulare Schwefeldioxid dar.
Als Gesamtschwefeldioxid bezeichnet man sämtliche Formen des Schwefeldioxids, die im Wein in freiem oder gebundenem Zustand vorhanden sind.2. FREIES UND GESAMTES SCHWEFELDIOXID
2.1. Prinzip der Methoden
2.1.1. Referenzmethode
2.1.1.1. Wein und Most
Schwefeldioxid wird durch einen Luft- oder Stickstoffstrom in eine Vorlage, die eine verdünnte, neutralisierte Wasserstoffperoxid-Lösung enthält, übergetrieben und oxidiert.Die gebildete Schwefelsäure wird mit Natronlauge titriert.Das freie Schwefeldioxid wird in der Kälte übergetrieben (10 °C).Das Gesamtschwefeldioxid wird in der Hitze (ca. 100 °C) übergetrieben.2.1.1.2. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat
Aus dem vorher verdünnten RTK wird das Gesamtschwefeldioxid in der Hitze (etwa 100 °C) übergetrieben.2.1.2. Schnellmethode (für Wein und Most)
Das freie Schwefeldioxid wird direkt jodometrisch bestimmt.
Das gebundene Schwefeldioxid wird anschließend nach alkalischer Hydrolyse durch jodometrische Titration bestimmt. Addiert man das freie Schwefeldioxid dazu, so erhält man das Gesamtschwefeldioxid.2.2. Referenzmethode
2.2.1. Gerätschaften
2.2.1.1. Die verwendete Apparatur muß, insbesondere den Kühler betreffend, der Abbildung entsprechen.
Abbildung 1:Die Masse sind in mm angegeben. Die inneren Durchmesser der 4 konzentrischen Kühlrohre, aus denen der Kühler besteht, betragen 45, 34, 27 und 10 mm.
Das Gaseinleitungsrohr der Vorlage B endet in einer kleinen Kugel von 1 cm Durchmesser, die 20 kreisförmig (horizontal) angeordnete Löcher von 0,2 mm Durchmesser aufweist. Man kann das Einleitungsrohr ebenso auch mit einer Glasfritte verschließen, die die Bildung vieler kleiner Glasblasen bewirkt, um eine intensive Berührung der Gasphase mit der fluessigen Phase zu gewährleisten.
Durch die Apparatur sollen etwa 40 l/Stunde Gas strömen. Mit der Druckreglerflasche auf der rechten Seite der Apparatur wird der durch die Wasserstrahlpumpe erzeugte Unterdruck auf 20-30 cm Wassersäule begrenzt. Um den Unterdruck genau einstellen zu können, ist es zweckmässig, zwischen das Absorptionsgefäß und die Druckreglerflasche einen Strömungsmesser mit halbkapillarem Rohr zu schalten.
2.2.1.2. Mikrobürette.2.2.2. Reagenzien
2.2.2.1. 85%ige Phosphorsäure (H3PO4, (r20 = 1,71 g/ml).
2.2.2.2. Wasserstoffperoxidlösung, 9,1 g H2O2/Liter (3 Volumen).
2.2.2.3. Indikatorlösung: Methylrot100 mgMethylenblau 50 mgAlkohol (50 % Vol.)100 ml
2.2.2.4. Natronlauge (NaOH), 0,01 M.
2.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.2.3.1. Bestimmung des freien Schwefeldioxids
Der Wein muß vor der Bestimmung 2 Tage bei 20 °C in einer vollen und gut verschlossenen Flasche gelagert werden.- In das Absorptionsgefäß B gibt man 2-3 ml der Wasserstoffperoxidlösung (2.2.2.2) sowie 2 Tropfen Indikator (2.2.2.3) und neutralisiert mit 0,01 M Natronlauge (2.2.2.4). Das Absorptionsgefäß wird an die Apparatur angeschlossen.- In den 250-ml-Kolben A werden 50 ml der Probe und 15 ml Phosphorsäure (2.2.2.1) gegeben und der Kolben angeschlossen.Nunmehr wird 15 Minuten lang ein Luft- oder Stickstoffstrom durch die Apparatur geleitet, dabei wird das freie Schwefeldioxid übergetrieben und zu Schwefelsäure oxidiert. Nach dieser Zeit wird das Absorptionsgefäß von der Apparatur genommen und die gebildete Schwefelsäure mit 0,01 M Natronlauge (2.2.2.4) titriert.n = verbrauchte ml 0,01 M Natronlauge.2.2.3.2. Angabe der Ergebnisse
Das freie Schwefeldioxid wird in Milligramm pro Liter (mg/mg/l) ohne Dezimalstelle angegeben.
2.2.3.2.1. Berechnung
Freies Schwefeldioxid in mg/l: 6,4 · n.2.2.3.3. Bestimmung des gesamten Schwefeldioxids
2.2.3.3.1. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)
Man verwendet eine 40%ige (g/v) Lösung, die, wie in Kapitel ""Gesamtsäure" unter 5.1.2. beschrieben, hergestellt wird. In den 250-ml-Kolben A werden 50 ml dieser Lösung und 5 ml Phosphorsäure (2.2.2.1) gegeben, und der Kolben wird an die Apparatur angeschlossen.
2.2.3.3.2. Wein und Most
Vermuteter Gehalt der Probe d 50 mg/l Gesamt-SO2: In den 250-ml-Kolben A werden 50 ml der Probe und 15 ml Phosphorsäure (2.2.2.1) gegeben, und der Kolben wird angeschlossen.
Spätestens bis zum 31. Dezember 1992 ist es jedoch zulässig, bei der Analyse des Gesamtschwefeldioxidgehaltes der Traubensäfte 5 ml Phosphorsäure (2.2.2.1) in 25%iger Verdünnung (g/v) zu verwenden.
Vermuteter Gehalt der Probe > 50 mg/l Gesamt-SO2. In den 100-ml-Kolben A werden 20 ml der Probe und 5 ml Phosphorsäure (2.2.2.1) gegeben und der Kolben angeschlossen.
In das Absorptionsgefäß B gibt man 2-3 ml der Wasserstoffperoxidlösung (2.2.2.2), die, wie oben beschrieben, neutralisiert wurde und bringt den Wein in Kolben A mit einer kleinen Flamme von 4-5 cm Höhe, die den Boden des Kolbens unmittelbar berührt, zum Sieden. Der Kolben soll nicht auf ein Drahtnetz, sondern auf eine Platte mit einem Loch von 30 mm Durchmesser gestellt werden, um das Anbrennen der Extraktstoffe an der Kolbenwand zu vermeiden.
Während der Luft- oder Stickstoffstrom durch die Apparatur geleitet wird, muß der Wein im Sieden gehalten werden. Nach 15 Minuten ist das gesamte Schwefeldioxid übergetrieben und oxidiert. Die gebildete Schwefelsäure wird mit 0,01 M Natronlauge (2.2.2.4) titriert.
n = verbrauchte ml 0,01 M Natronlauge.2.2.3.4. Angabe der Ergebnisse
Das Gesamtschwefeldioxid wird in Milligramm pro Liter (mg/l) bzw. Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Gesamtzucker ohne Dezimalstelle angegeben.
2.2.3.4.1. Berechnung
Wein und MostGesamtschwefeldioxid in mg/l- schwefeldioxidarme Proben (Probevolumen 50 ml) 6,4 · n- andere Proben (Probevolumen 20 ml) 16 · n.
Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat (RTK)Gesamtschwefeldioxid in mg/kg Gesamtzucker (Probevolumen 50 ml der verdünnten Lösung):P = Gesamtzuckergehalt in % (g/g).
2.2.3.4.2. Wiederholbarkeit (r)Gehalt d 50 mg/l (Probevolumen 50 ml), r = 1 mg/lGehalt > 50 mg/l (Probevolumen 20 ml), r = 6 mg/l.
2.2.3.4.3. Vergleichbarkeit (R)Gehalt d 50 mg/l (Probevolumen 50 ml), R = 9 mg/lGehalt > 50 mg/l (Probevolumen 20 ml), R = 15 mg/l.2.3. Schnellmethode
2.3.1. Reagenzien
2.3.1.1. EDTA (Komplexon III): Dinatriumsalz der Ethylendinitrilo-teträssigsäure (C10H14N2Na2O8·2H2O).
2.3.1.2. Natronlauge (NaOH) 4 M (160 g/l).
2.3.1.3. Schwefelsäure (H2SO4, (r20 = 1,84 g/ml) 10 % (v/v).
2.3.1.4. Stärkelösung, 5 g/l:
5 g Stärke in etwa 500 ml Wasser lösen, unter Rühren zum Sieden bringen, 10 Minuten im Sieden halten, 200 g Natriumchlorid (NaCl) hinzufügen und nach dem Erkalten auf 1 Liter auffuellen.
2.3.1.5. 0,025 M Jodlösung (I2).2.3.2. Gerätschaften
2.3.2.1. Erlenmeyerkolben, 500 ml.
2.3.2.2. Bürette.
2.3.2.3. Pipetten: 1, 2, 5 und 50 ml.2.3.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.3.1. Freies Schwefeldioxid
In einen 500-ml-Erlenmeyerkolben gibt man:- 50 ml Wein- 5 ml Stärkelösung (2.3.1.4)- 30 mg EDTA (2.3.1.1)- 3 ml H2SO4, 10 % (v/v) (2.3.1.3).
Man titriert sofort mit 0,025 M Jodlösung (2.3.1.5), bis die Blaufärbung 10-15 Sekunden lang bestehen bleibt.n = verbrauchte ml 0,025 M Jodlösung.2.3.3.2.Gesamtschwefeldioxid
Man fügt 8 ml 4 M Natronlauge (2.3.1.2) zu, schüttelt einmal um und wartet 5 Minuten. Danach fügt man unter kräftigem Schütteln in einem Guß 10 ml der 10%igen Schwefelsäurelösung (2.3.1.3) zu und titriert sofort mit 0,025 M Jodlösung (2.3.1.5).n2 = verbrauchte ml 0,025 M Jodlösung.
Nun fügt man 20 ml 4 M Natronlauge (2.3.1.2) hinzu, schüttelt einmal um und wartet 5 Minuten. Man verdünnt mit 200 ml sehr kaltem Wasser.
Anschließend werden unter kräftigem Schütteln in einem Guß 10 ml 10%ige Schwefelsäurelösung (2.3.1.3) zugegeben, und das freigesetzte Schwefeldioxid wird mit 0,025 M Jodlösung (2.3.1.5) titriert.n" = verbrauchte ml 0,025 M Jodlösung.2.3.4. Angabe der Ergebnisse
2.3.4.1. Berechnung
Freies Schwefeldioxid in mg/l: 32 n.
Gesamtschwefeldioxid mg/l: 32· (n+n2+n").
Anmerkungen:1. Bei Rotweinen, die wenig SO2 enthalten, empfiehlt es sich, mit einer stärker verdünnten Jodlösung, z. B. 0,01 M, zu arbeiten. Bei der Berechnung wird dann der Faktor 32 durch 12,8 ersetzt.
2. Bei der Titration von Rotweinen ist es zweckmässig, den Wein von unten mit gelbem Licht anzustrahlen, indem man entweder mit einer üblichen Glühbirne und einem Kaliumchromatfilter oder mit einer Natriumdampflampe arbeitet. In einem verdunkelten Raum kann man dann beobachten, wie der ursprünglich transparente Wein beim Farbumschlag der Stärkelösung lichtundurchlässig wird.3. Liegt die gefundene Schwefeldioxidmenge bei oder über dem gesetzlichen Grenzwert, so ist es zweckmässig, das Gesamtschwefeldioxid nach der Referenzmethode zu bestimmen.4. Für eine sehr genaue Bestimmung des Schwefeldioxids wird diese üblicherweise an einer Probe durchgeführt, die vor der Analyse zwei Tage unter Luftabschluß bei einer Temperatur von 20 °C aufbewahrt wurde; die Analyse wird ebenfalls bei dieser Temperatur durchgeführt.5. Da bestimmte Stoffe durch Jod in saurem Milieu oxidiert werden, ist es für sehr genaue Bestimmungen notwendig, die hierfür verbrauchte Jodmenge zu ermitteln. Zu diesem Zweck wird das freie Schwefeldioxid vor der Titration an Acet- oder Propionaldehyd gebunden: In einen 300 ml Erlenmeyerkolben gibt man 50 ml Wein und 5 ml einer Acetaldehydlösung (C2H4O, 7 g/l) oder 5 ml Propionaldehydlösung (C3H6O, 10 g/l).Man verschließt den Kolben und lässt mindestens 30 Minuten stehen. Nach Zugabe von 3 ml 10%iger Schwefelsäurelösung (2.3.1.3) titriert man mit 0,025 M Jodlösung (2.3.1.5) bis zum Farbumschlag.n4 = verbrauchte ml 0,025 M Jodlösung. Dieser Wert muß von n (freies Schwefeldioxid) und n+n2+n" (Gesamtschwefeldioxid) abgezogen werden.Der Wert n4 ist in der Regel niedrig: 0,2 bis 0,3 ml 0,025 M Jodlösung. Wurde dem Wein Ascorbinsäure zugesetzt, ist der Wert von n4 höher und ermöglicht so eine zumindest annähernde Bestimmung der zugesetzten Menge (1 ml 0,025 M Jodlösung oxidiert 4,4 mg Ascorbinsäure). Durch Bestimmung von n4 lassen sich so unschwer Weine nachweisen, denen Ascorbinsäure in Mengen über 20 mg/l zugesetzt wurde und die noch keine Oxidationsprodukte gebildet haben.3. MOLEKULARES SCHWEFELDIOXID
3.1. Prinzip der Methode
Der Anteil an molekularem Schwefeldioxid H2SO3 in freiem Schwefeldioxid wird in Abhängigkeit vom pH-Wert, dem Alkoholgehalt und der Temperatur berechnet.
Für eine gegebene Temperatur und einen gegebenen Alkoholgehalt lautet die Formel:
H2SO3 H+ + HSO3 I = Ionenstärke.A und B = Koeffizienten, die mit der Temperatur und dem Alkoholgehalt variieren.KT = thermodynamische Dissoziationskonstante; der Wert pKT ist in Tabelle 1 in Abhängigkeit vom Alkoholgehalt und der Temperatur angegeben.KM = gemischte Dissoziationskonstante.
Nimmt man als Ionenstärke I den Durchschnittswert 0,038 an, so gibt Tabelle 2 die Werte pKM in Abhängigkeit von der Temperatur und dem Alkoholgehalt an.
Der Gehalt an molekularem Schwefeldioxid, berechnet nach Gleichung (1), ist in Tabelle 3 in Abhängigkeit vom pH-Wert, der Temperatur und dem Alkoholgehalt angegeben.3.2. Berechnung
Sind der pH-Wert des Weines und sein Alkoholgehalt bekannt, so wird der Anteil an molekularem Schwefeldioxid in Tabelle 3 für die Temperatur t °C abgelesen; X = % molekulares Schwefeldioxid gemäß Tabelle 3.
Gehalt an molekularem Schwefeldioxid in mg/l:X · CC = Gehalt an freiem Schwefeldioxid in mg/l.
TABELLE 1Werte für die termodynamische Konstante pKT
TABELLE 2Werte für die gemischte Konstante pKM I = 0,038
TABELLE 3Molekulares Schwefeldioxid in Prozent des freien Schwefeldioxids (I = 0,038)
TABELLE 3 (Fortsetzung)Molekulares Schwefeldioxid in Prozent des freien Schwefeldioxids (I = 0,038)
26. NATRIUM 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Referenzmethode: Atomabsorptionsspektrometrie
Natrium wird nach Zusatz eines Puffers (Cäsiumchlorid) zur Unterdrückung der Ionisation direkt aus dem Wein mittels Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.1.2. Gebräuchliches Verfahren: Flammenphotometrie.
Natrium wird direkt in dem mindestens 1:10 verdünnten Wein mittels Flammenphotometrie bestimmt.2. REFERENZMETHODE
2.1. Reagenzien
2.1.1. Natriumlösung 1 g/l:
Es wird eine handelsübliche Natriumstandardlösung verwendet. Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 2,542 g getrocknetes Natriumchlorid (NaCl) in destilliertem Wasser gelöst und auf 1 Liter aufgefuellt werden.
Diese Lösung wird in einer Polyethylenflasche aufbewahrt.2.1.2. Vergleichslösung:
Citronensäure (C6H8O7, H2O) 3,5 gSaccharose (C12H22O11) 1,5 gGlycerin (C3H8O3 5,0 gCalciumchlorid (wasserfrei) (Ca Cl2) 50 mgMagnesiumchlorid (wasserfrei) (Mg Cl2) 50 mgAlkohol abs. (C2H5OH) 50 mlDestilliertes Wasser zu500 ml2.1.3. Cäsiumchloridlösung, 5 % Cäsium:
6,33 g Cäsiumchlorid (CsCl) werden in 100 ml destilliertem Wasser gelöst.2.2. Gerätschaften
2.2.1. Atomabsorptionsspektrometer mit Brennerkopf für Luft/Acetylen.
2.2.2. Hohlkathodenlampe für Natrium.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.1. Vorbereitung der Probe
2,5 ml Wein werden in einem 50 ml-Meßkölbchen nach Zusatz von 1 ml Cäsiumchloridlösung (2.1.3) mit destilliertem Wasser zur Marke aufgefuellt.
2.3.2. Herstellung der Eichlösungen
In fünf 100-ml-Meßkölbchen gibt man 0 - 2,5 - 5 - 7,5 bzw. 10 ml der 1:100 verdünnten Natrium-Standardlösung (2.1.1), fügt jeweils 5,0 ml Vergleichslösung (2.1.2) und 2 ml der Cäsiumchloridlösung (2.1.3) hinzu und fuellt mit destilliertem Wasser zur Marke auf.
Die so hergestellten Eichlösungen entsprechen 0 - 0,25 - 0,50 - 0,75 - 1,00 mg Natrium je Liter und enthalten 1 g/l Cäsium. Die Eichlösungen werden in Polyethylenflaschen aufbewahrt.2.3.3. Bestimmung
Die Messung erfolgt bei 589,0 nm. Der Nullpunkt wird mit der Vergleichslösung, die 1 g/l Cäsium enthält (2.3.2), eingestellt. Der verdünnte Wein und die Eichlösungen (2.3.2) werden nacheinander gemessen. Die Bestimmungen werden doppelt ausgeführt.2.4. Angabe der Ergebnisse
2.4.1. Berechnung
Mit den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt.
Der Natriumgehalt C des verdünnten Weines, ausgedrückt in mg/l, wird der Eichkurve entnommen (Mittelwert aus 2 Bestimmungen).
Der Natriumgehalt, ausgedrückt in Milligramm pro Liter Wein ohne Dezimalstelle, beträgt:20 · C2.4.2. Wiederholbarkeit (r):
r = 1 + 0,024 xi mg/lxi = Natriumgehalt der Probe in mg/l.2.4.3. Vergleichbarkeit (R):
R = 2,5 + 0,05 xi mg/lxi = Natriumgehalt der Probe in mg/l.3. GEBRÄUCHLICHE METHODE
3.1. Reagenzien
3.1.1. Natrium-Eichlösung: 20 mg/l
Alkohol abs. (C2H5OH) 10 mlCitronensäure (C6H8O7,H2O) 700 mgSaccharose (C12H22O11) 300 mgGlycerin (C3H8O3)1 000 mgKaliumhydrogentartrat (C4H5KO6) 481,3 mgCalciumchlorid (wasserfrei) (Ca Cl2) 10 mgMagnesiumchlorid (wasserfrei) (Mg Cl2) 10 mgNatriumchlorid, getrocknet (NaCl) 50,84 mgDestilliertes Wasser 1 Liter
3.1.2. Verdünnungslösung
Alkohol abs. (C2H5OH) 10 mlCitronensäure (C6H8O7,H2O) 700 mgSaccharose (C12H22O11) 300 mgGlycerin (C3H8O3)1 000 mgKaliumhydrogentartrat (C4H5KO6) 481,3 mgCalciumchlorid (wasserfrei) (Ca Cl2) 10 mgMagnesiumchlorid (wasserfrei) (Mg Cl2) 10 mgDestilliertes Wasser 1 Liter
Bei der Herstellung der Lösungen 3.1.1 und 3.1.2 wird das Kaliumhydrogentartrat in etwa 500 ml heissem, destilliertem Wasser gelöst, mit den anderen zuvor in etwa 400 ml destilliertem Wasser gelösten Bestandteilen gemischt und auf 1 Liter aufgefuellt.
Die Lösungen werden unter Zusatz von 2 Tropfen Allylisothiocyarat in Polyethylenflaschen aufbewahrt.3.2. Gerätschaften
3.2.1. Flammenphotometer: mit Brennerkopf für Luft/Butan.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Herstellung der Eichlösungen
In fünf 100-ml-Meßkölbchen gibt man jeweils 5 - 10 - 15 - 20 und 25 ml der Natrium-Eichlösung - 20 mg/l (3.1.1) und fuellt mit der Verdünnungslösung (3.1.2) zur Marke auf. Man erhält Lösungen mit 1 - 2 - 3 - 4 und 5 mg Natrium je Liter.3.3.2. Bestimmung
Die Messungen werden bei 589,0 nm durchgeführt. Mit destilliertem Wasser werden 100 % Transmission eingestellt. Die Eichlösungen (3.3.1) und die 1:10 mit destilliertem Wasser verdünnten Probelösungen werden nacheinander gemessen und die Transmissionswerte (%) abgelesen. Wenn es notwendig ist, wird der bereits 1:10 verdünnte Wein mit der Verdünnungslösung (3.1.2) weiter verdünnt.3.4. Angabe der Ergebnisse
3.4.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird die Eichkurve aufgestellt. Der Natriumgehalt C des verdünnten Weines wird der Eichkurve entnommen.
Der Natriumgehalt in Milligramm je Liter ohne Dezimalstelle beträgt:C · FF = Verdünnungsfaktor.3.4.2. Wiederholbarkeit (r):
ausser Likörwein r = 1,4 mg/lLikörwein r = 2,0 mg/l.3.4.3. Vergleichbarkeit (R):
R = 4,7 + 0,08 xi mg/lxi = Natriumgehalt der Probe in mg/l.
27. KALIUM 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Referenzmethode: Atomabsorptionsspektrometrie
Kalium wird nach Zusatz eines Puffers (Cäsiumchlorid) zur Unterdrückung der Ionisation direkt aus dem Wein mittels Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.1.2. Gebräuchliches Verfahren: Flammenphotometrie
Kalium wird direkt in dem verdünnten Wein mittels Flammenphotometrie bestimmt.2. REFERENZMETHODE
2.1. Reagenzien
2.1.1. Kalium-Eichlösung, 1 g/l
Es wird eine handelsübliche Kaliumstandardlösung verwendet. Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem man 4,813 g Kaliumhydrogentartrat (C4H5KO6) in destilliertem Wasser löst und auf 1 Liter auffuellt.
2.1.2. Vergleichslösung Citronensäure (C6H8O7, H2O) 3,5 gSaccharose (C12H22O11) 1,5 gGlycerin (C3H8O3) 5,0 gCalciumchlorid (wasserfrei) (Ca Cl2) 50 mgMagnesiumchlorid (wasserfrei) (Mg Cl2) 50 mgAlkohol abs. (C2H5OH) 50 mlDestilliertes Wasser500 ml2.1.3. Cäsiumchloridlösung, 5 % Cäsium
6,330 g Cäsiumchlorid (CsCl) werden in 100 ml destilliertem Wasser gelöst.2.2. Gerätschaften
2.2.1. Atomabsorptionsspektrometer mit Brennerkopf für Luft/Acetylen.
2.2.2. Hohlkathodenlampe für Kalium.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.1.Vorbereitung der Probe
2,5 ml Wein (1:10 verdünnt) werden in einem 50-ml-Meßkölbchen nach Zusatz von 1 ml Cäsiumchlorid (2.1.3) mit destilliertem Wasser zur Marke aufgefuellt.2.3.2.Herstellung der Eichlösung
In fünf 100-ml-Meßkolben gibt man 0 - 2,0 - 4,0 - 6,0 und 8,0 ml der 1:10 verdünnten Kalium-Eichlösung, 1 g/l (2.1.1), fügt jeweils 5 ml der Vergleichslösung (2.1.2) und 2 ml
der Cäsiumchloridlösung (2.1.3) zu und fuellt mit destilliertem Wasser zur Marke auf. Die so hergestellten Eichlösungen entsprechen 0 - 2 - 4 - 6 und 8 mg Kalium je Liter und enthalten 1 g/l Cäsium. Die Eichlösungen werden in Polyethylenflaschen aufbewahrt.2.3.3. Bestimmung
Die Messung erfolgt bei 769,9 nm. Der Nullpunkt wird mit der Vergleichslösung, die 1 g/l Cäsium enthält (2.3.2), eingestellt. Der verdünnte Wein (2.3.1) und die Eichlösungen (2.3.2) werden nacheinander gemessen. Die Messung wird wiederholt.2.4. Angabe der Ergebnisse
2.4.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt. Der Kaliumgehalt C des verdünnten Weines in mg/l wird der Eichkurve entnommen (Mittelwert aus 2 Bestimmungen).
Der Kaliumgehalt, ausgedrückt in Milligramm pro Liter ohne Dezimalstelle, beträgt:F · CF = Verdünnungsfaktor (hier 200).2.4.2. Wiederholbarkeit (r):r = 35 mg/l.
2.4.3. Vergleichbarkeit (R):R = 66 mg/l.2.4.4. Sonstige Angabe der Ergebnisse
- in Milliäquivalenten je Liter: 0,0256 · F · C- in Milligramm Kaliumhydrogentartrat je Liter: 4,813 · F · C.3. GEBRÄUCHLICHE METHODE: FLAMMENPHOTOMETRIE
3.1. Reagenzien
3.1.1. Kalium-Eichlösung: 100 mg/l
Alkohol abs. (C2H5OH) 10 mlCitronensäure (C6H8O7, H2O) 700 mgSaccharose (C12H22O11) 300 mgGlycerin (C3H8O3)1 000 mgNatriumchlorid (NaCl) 50,8 mgCalciumchlorid (wasserfrei) (Ca Cl2) 10 mgMagnesiumchlorid (wasserfrei) (Mg Cl2) 10 mgKaliumhydrogentartrat (C4H5KO6) 481,3 mgDestilliertes Wasser1 000 l
Das Kaliumhydrogentartrat wird in etwa 500 ml heissem, destilliertem Wasser gelöst, mit den anderen zuvor in etwa 400 ml destilliertem Wasser gelösten Bestandteilen gemischt und auf 1 Liter aufgefuellt.
3.1.2. Verdünnungslösung
Alkohol abs. (C2H5OH) 10 mlCitronensäure (C6H8O7, H2O) 700 mgSaccharose (C12H22O11) 300 mgGlycerin (C3H8O3)1 000 mgNatriumchlorid (NaCl) 50,8 mgCalciumchlorid (wasserfrei) (Ca Cl2) 10 mgMagnesiumchlorid (wasserfrei) (Mg Cl2) 10 mgWeinsäure (C4H6O6) 383 mgDestilliertes Wasser zu1 000 l
Die Lösungen werden unter Zusatz von 2 Tropfen Allylisothiocyanat in Polyethylenflaschen aufbewahrt.3.2. Gerätschaften
3.2.1. Flammenphotometer, mit Brennerkopf für Luft/Butan.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Herstellung der Eichlösungen
In vier 100-ml-Meßkolben gibt man 25 - 50 - 75 und 100 ml der Eichlösung (3.1.1) und fuellt mit der Verdünnungslösung (3.1.2) zur Marke auf. Die so hergestellten Eichlösungen enthalten 25 - 50 - 75 und 100 mg/l Kalium.3.3.2. Bestimmung
Die Messungen werden bei 766 nm durchgeführt. Mit destilliertem Wasser werden 100 % Transmission eingestellt. Die Eichlösungen (3.3.1) und der mit destilliertem Wasser 1:10 verdünnte Wein werden nacheinander gemessen und die Transmission (%) abgelesen. Falls erforderlich, wird der bereits 1:10 verdünnte Wein mit der Verdünnungslösung (3.1.2) weiter verdünnt.3.4. Angabe der Ergebnisse
3.4.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt. Der Kaliumgehalt C des verdünnten Weines wird der Eichkurve entnommen.
Der Kaliumgehalt in Milligramm je Liter ohne Dezimalstelle beträgt:C · FF = Verdünnungsfaktor.3.4.2.Wiederholbarkeit (r):
r = 17 mg/l.3.4.3. Vergleichbarkeit (R):
R = 66 mg/l.
3.4.4. Andere Angabe der Ergebnisse:
- als Milliäquivalente je Liter: 0,0256 · F · C- als Milligramm Kaliumhydrogentartrat je Liter: 4,813 · F · C.
28. MAGNESIUM 1. PRINZIP
Magnesium wird direkt aus dem entsprechend verdünnten Wein mittels Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.2. REAGENZIEN
2.1. Konzentrierte Magnesium-Eichlösung, 1 g/l
Es wird eine handelsübliche Magnesium-Standardlösung verwendet. Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 8,3646 g Magnesiumchlorid (MgCl2 · 6 H2O) in destilliertem Wasser gelöst und auf 1 Liter aufgefuellt werden.2.2. Verdünnte Eichlösung, 5 mg/l Magnesium
Anmerkung: Die Eichlösungen sind in Polyethylenflaschen aufzubewahren.3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Atomabsorptionsspektrometer mit einem Brennerkopf für Luft/Acetylen.
3.2. Hohlkathodenlampe für Magnesium.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung der Probe
Der Wein wird 1:100 mit destilliertem Wasser verdünnt.4.2. Herstellung der Eichlösungen
In vier 100 ml-Meßkolben werden 5 - 10 - 15 und 20 ml der Lösung 2.2 gegeben und mit destilliertem Wasser zur Marke aufgefuellt. Diese Lösungen enthalten 0,25 - 0,50- 0,75 und 1 mg Magnesium je Liter. Die Lösungen werden in Polyethylenflaschen aufbewahrt.4.3. Bestimmung
Die Messung erfolgt bei 285 nm. Der Nullpunkt wird mit destilliertem Wasser eingestellt. Der verdünnte Wein und die nach 4.2 hergestellten Eichlösungen werden nacheinander gemessen, die Messungen werden doppelt durchgeführt.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt.
Der Magnesiumgehalt C des verdünnten Weines wird der Eichkurve entnommen (Mittelwert aus 2 Messungen).
Der Magnesiumgehalt des Weines, ausgedrückt in Milligramm pro Liter ohne Dezimalstelle, beträgt:100 · C5.2. Wiederholbarkeit (r):
r = 3 mg/l.5.3. Vergleichbarkeit (R):
R = 8 mg/l.
29. CALCIUM 1. PRINZIP
Calcium wird direkt aus dem entsprechend verdünnten Wein mittels Atomabsorptionsspektrometrie nach Zusatz eines Spektralpuffers bestimmt.2. REAGENZIEN
2.1. Konzentrierte Calcium-Eichlösung: 1 g/l
Es wird eine handelsübliche Calcium-Standardlösung verwendet. Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 2,5 g Calciumcarbonat (Ca CO3) in einer ausreichenden Menge verdünnter Salzsäure (10 %, v/v) gelöst und mit destilliertem Wasser auf 1 Liter aufgefuellt werden.2.2. Verdünnte Eichlösung, 50 mg/l Calcium
Anmerkung: Die Eichlösungen werden in Polyethylenflaschen aufbewahrt.2.3. Lanthanchloridlösung, 50 g/l Lanthan
13,369 g Lanthanchlorid (La Cl3 · 7 H2O) werden in destilliertem Wasser gelöst; man fügt 1 ml Salzsäure (10 %, v/v) hinzu und fuellt auf 100 ml auf.3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Atomabsorptionsspektrometer mit einem Brennerkopf für Luft/Acetylen.
3.2. Hohlkathodenlampe für Calcium.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung der Probe
In ein 20 ml-Meßkölbchen gibt man 1 ml Wein, 2 ml der Lösung 2.3 und fuellt mit destilliertem Wasser zur Marke auf. Der 1:20 verdünnte Wein enhält 5 g Lanthan je Liter.
Anmerkung: Für süsse Weine ist die Konzentration von 5 g Lanthan je Liter nur ausreichend, wenn der Zuckergehalt in der Meßlösung (4.1) nicht mehr als 2,5 g/l beträgt. Für höhere Zuckerkonzentrationen muß der Lanthangehalt auf 10 g je Liter erhöht werden.4.2. Herstellung der Eichlösungen
In fünf 100 ml-Meßkolben werden 0 - 5 - 10 - 15 und 20 ml der Lösung 2.2 gegeben, man fügt jeweils 10 ml der Lösung 2.3 hinzu und fuellt mit destilliertem Wasser zur Marke auf. Die so hergestellten Eichlösungen enthalten 0 - 2,5 - 5 - 7,5 bzw. 10 mg/l Calcium und 5 g/l Lanthan. Die Lösungen werden in Polyethylenflaschen aufbewahrt.4.3. Bestimmung
Die Messung erfolgt bei 422,7 nm. Der Nullpunkt wird mit der 5 g/l Lanthan enthaltenden Lösung (4.2) eingestellt. Der verdünnte Wein und die nach 4.2 hergestellten Eichlösungen werden nacheinander gemessen; es werden jeweils 2 Messungen durchgeführt.
5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt.
Der Calciumgehalt C des verdünnten Weines wird der Eichkurve entnommen (Mittelwert aus 2 Messungen).
Der Calciumgehalt des Weines, ausgedrückt in Milligramm pro Liter ohne Dezimale, beträgt: 20 · C5.2. Wiederholbarkeit (r):
< 60 mg/l : r = 2,7 mg/l>60 mg/l : r = 4 mg/l.5.3. Vergleichbarkeit (R):
R = 0,114 xi 0,5xi = Konzentration der Probe in mg/l.
30. EISEN 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Referenzmethode
Eisen wird nach Entfernung des Alkohols und geeigneter Verdünnung direkt mittels Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.1.2. Gebräuchliches Verfahren
Nach Aufschluß des Weines mit Wasserstoffperoxid wird das nun als Eisen (III) vorliegende Gesamteisen zu Eisen (II) reduziert und die durch Reaktion mit 1,10 Phenanthrolin entstehende Rotfärbung gemessen.2. REFERENZMETHODE
2.1. Reagenzien
2.1.1. Konzentrierte Eisen(III)-Eichlösung, 1 g/l.
Es wird eine handelsübliche Standardlösung verwendet. Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 8,6341 g Ammoniumeisen(III)-sulfat, NH4Fe(SO4)2 · 12 H2O, in mit 1 M Salzsäure schwach angesäuertem, destilliertem Wasser gelöst und auf 1 Liter aufgefuellt werden.
2.1.2. Verdünnte Eisen(III)-Eichlösung, 100 mg/l.2.2. Gerätschaften
2.2.1. Rotationsverdampfer
2.2.2. Atomabsorptionsspektrometer mit Brennerkopf für Luft/Acetylen.
2.2.3. Hohlkathodenlampe für Eisen.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.1.Vorbereitung der Probe
Zur Entfernung des Alkohols wird der Wein am Rotationsverdampfer (50 60 °C) auf die Hälfte eingeengt und mit destilliertem Wasser auf das ursprüngliche Volumen aufgefuellt.
Falls erforderlich, wird vor der Bestimmung eine Verdünnung vorgenommen.2.3.2. Herstellung der Eichlösungen
In fünf 100 ml-Meßkolben werden 1 - 2 - 3 - 4 und 5 ml der Eichlösung mit 100 mg/l Eisen (2.1.2) gegeben und mit destilliertem Wasser auf 100 ml aufgefuellt. Die so hergestellten Lösungen enthalten 1 - 2 - 3 - 4 und 5 mg Eisen je Liter.
Diese Lösungen werden in Polyethylenflaschen aufbewahrt.2.3.3. Bestimmung
Die Messung erfolgt bei 248,3 nm. Der Nullpunkt wird mit destilliertem Wasser eingestellt. Die gegebenenfalls verdünnte Probe und die nach 2.3.2 hergestellten Eichlösungen werden nacheinander gemessen; die Messungen werden jeweils doppelt ausgeführt.
2.4. Angabe der Ergebnisse
2.4.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt.
Der Eisengehalt der gegebenenfalls verdünnten Probe wird der Eichkurve entnommen (Mittelwert aus 2 Messungen).
Der Eisengehalt des Weines, ausgedrückt in Milligramm pro Liter ohne Dezimale, beträgt:C · FF=Verdünnungsfaktor.3. GEBRÄUCHLICHES VERFAHREN
3.1. Reagenzien
3.1.1. Wasserstoffperoxid, (H2O2) 30 % (g/v), eisenfrei.
3.1.2. Salzsäure, eisenfrei, 1 M.
3.1.3. Ammoniaklösung, (r20 = 0,92 g/ml).
3.1.4. Bimsstein, mit kochender, verdünnter Salzsäure (1/2) behandelt und mit destilliertem Wasser gewaschen.
3.1.5. 2,5%ige Hydrochinonlösung (C6H6O2), angesäuert mit 1 ml konzentrierter Schwefelsäure (r20 = 1,84 g/ml) je 100 ml Lösung. Diese Lösung wird im Kühlschrank in einer dunklen Flasche aufbewahrt und beim geringsten Anzeichen einer Bräunung verworfen.
3.1.6. 20%ige Natriumsulfitlösung (Na2SO3), hergestellt aus neutralem, wasserfreiem Sulfit.
3.1.7. 0,5%ige Lösung von 1,10-Phenanthrolin (C12H8N2 · H2O) in Alkohol 96 % Vol.
3.1.8. 20%ige Ammoniumacetatlösung, (CH3COONH4).
3.1.9. Eisen(III)-Lösung, 1 g/l. Es wird eine handelsübliche Standardlösung verwendet. Man kann diese Lösung auch herstellen, indem 8,6341 g Ammoniumeisen(III)-sulfat (NH4Fe(SO4)2 · 12 H2O) in 100 ml 1 M Salzsäure (3.1.2) gelöst und mit der Salzsäure (3.1.2) auf 1 000 ml aufgefuellt werden.
3.1.10 Verdünnte Eisen-Eichlösung, 100 ml/l.3.2. Gerätschaften
3.2.1. 100 ml Kjeldahlkolben.
3.2.2. Spektralphotometer zur Messung bei 508 nm.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Aufschluß
3.3.1.1. Weine mit einem Zuckergehalt von < 50 g/l
In einen 100 ml Kjeldahlkolben gibt man einige Bimssteinkörnchen (3.1.4), 25 ml Wein, 10 ml Wasserstoffperoxidlösung (3.1.1) und engt auf 2-3 ml ein.
Nach dem Abkühlen gibt man zum Rückstand Ammoniaklösung (3.1.3) in der zur Alkalisierung und Ausfällung der Hydroxide erforderlichen Menge, ohne dabei die Kolbenwand zu benetzen.
Nach dem Erkalten wird die alkalische Lösung mit so viel 1 M Salzsäure (3.1.2) versetzt, bis sich der Hydroxidniederschlag gelöst hat. Die Lösung wird dann unter Nachwaschen des Kolbens mit 1 M Salzsäure (3.1.2.) in einen 100 ml-Meßkolben überführt und mit 1 M Salzsäure (3.1.2) zur Marke aufgefuellt.3.3.1.2. Moste und Wein mit einem Zuckergehalt >50 g/l
3.3.1.2.1. Zuckergehalt zwischen 50 und 200 g/l:25 ml Most oder Wein werden mit 20 ml Wasserstoffperoxidlösung (3.1.1) behandelt.Man verfährt weiter wie unter 3.3.1.1 beschrieben.
3.3.1.2.2. Zuckergehalt >200 g/l:Die Most- und Weinproben werden zuvor auf die Hälfte oder ein Viertel verdünnt und nach 3.3.1.2.1 weiter behandelt.3.3.2. Leerwert
Mit destilliertem Wasser und der gleichen Menge Wasserstoffperoxidlösung (3.1.1), wie sie für den Aufschluß verwendet wurde, wird nach dem in 3.3.1.1 beschriebenen Verfahren ein Leerwert angesetzt.3.3.3. Bestimmung
In zwei 50 ml-Meßkölbchen gibt man je 20 ml der salzsauren Lösung der Probe (3.3.1) und des Leerwertes (3.3.2) und fügt jeweils 2 ml der Hydrochinonlösung (3.1.5), 2 ml der Sulfitlösung (3.1.6) und 1 ml der 1,10-Phenanthrolinlösung (3.1.7) hinzu. Man lässt 15 Minuten stehen, um die Reduktion des Fe III zu Fe II ablaufen zu lassen. Nun setzt man 10 ml der Ammoniumacetatlösung (3.1.8) hinzu, fuellt mit destilliertem Wasser auf 50 ml auf und schüttelt um. Die Extinktion der zu untersuchenden Lösung wird bei 508 nm gegen den Leerwert gemessen.3.3.4. Eichung
In vier 50 ml-Meßkölbchen werden 0,5 - 1 - 1,5 und 2 ml der Eichlösung mit 100 mg/l Eisen (3.1.10) und 20 ml destilliertes Wasser gegeben; man verfährt weiter wie unter 3.3.3 beschrieben. Diese Eichlösungen entsprechen 50- 100 - 150 und 200 µg Eisen in der Meßlösung.3.4.Angabe der Ergebnisse
3.4.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt. Der Eisengehalt C in mg/l der Meßlösung, entsprechend 20 ml der salzsauren Aufschlußlösung bzw. 5 ml der zu untersuchenden Probe, wird der Eichkurve entnommen.
Der Eisengehalt des Weines, ausgedrückt in mg/l mit einer Dezimale, beträgt:200 · C
Bei verdünnten Weinen (oder Mosten) beträgt der in mg/l Wein (oder Most) mit einer Dezimalstelle ausgedrückte Eisengehalt:200 · C · FF = Verdünnungsfaktor.
31. KUPFER 1. PRINZIP DER METHODE
Atomabsorptionsspektrometrie.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Platinschale.
2.2. Atomabsorptionsspektrometer.
2.3. Hohlkathodenlampe für Kupfer.
2.4. Betriebsgase: Luft/Acetylen oder Stickstoffmonoxid/Acetylen.3. REAGENZIEN
3.1. Kupfermetall.
3.2. Salpetersäure, 65 % (HNO3, r20 = 1,38 g/ml).
3.3. Verdünnte Salpetersäure, 1/2 (v/v).3.4. Kupferlösung, 1 g/l
Es wird eine handelsübliche Kupfer-Standardlösung verwendet. Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 1,000 g Kupfermetall genau gewogen und in einem 1-Liter-Meßkolben mit der zur Lösung erforderlichen Menge verdünnter Salpetersäure (3.3) gelöst werden, man fügt sodann 10 ml Salpetersäure 65 % (3.2) zu und fuellt mit bidestilliertem Wasser zur Marke auf.3.5. Kupferlösung, 100 mg/l
10 ml der Lösung (3.4) werden in einem 100 ml-Meßkolben mit bidestilliertem Wasser zur Marke aufgefuellt.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung der Probe
Falls erforderlich, wird eine geeignete Verdünnung mit bidestilliertem Wasser hergestellt.4.2. Herstellung der Eichlösungen
0,5 - 1 bzw. 2 ml der Lösung 3.5 (100 mg/l Cu) werden jeweils in 100 ml-Meßkolben pipettiert und mit bidestilliertem Wasser zur Marke aufgefuellt. Die Lösungen enthalten 0,5 - 1 bzw. 2 mg/l Kupfer.4.3. Bestimmung
Die Messung wird bei 324,8 nm durchgeführt. Der Nullpunkt wird mit bidestilliertem Wasser eingestellt. Die gegebenenfalls verdünnte Probe und die nach 4.2 hergestellten Eichlösungen werden nacheinander gemessen. Die Messungen werden jeweils doppelt ausgeführt.
5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt.
Der Kupfergehalt C in mg/l wird entsprechend der Extinktion der Eichkurve entnommen (Mittelwert aus 2 Messungen).
Der Kupfergehalt des Weines, ausgedrückt in Milligramm pro Liter mit zwei Dezimalen, beträgt:C · FF = Verdünnungsfaktor.
Anmerkung:a) Die Eichlösungen und die Verdünnung der Probe sind entsprechend der Empfindlichkeit des verwendeten Gerätes und der Konzentration des Kupfers in der zu untersuchenden Probe zu wählen.
b) Bei sehr niedrigen Kupferkonzentrationen in der zu untersuchenden Probe ist wie folgt zu verfahren: 100 ml der zu untersuchenden Probe werden in einer Platinschale auf dem Wasserbad bis zur sirupösen Konsistenz eingedampft und tropfenweise mit 2,5 ml konzentrierter Salpetersäure (3.2) versetzt, wobei möglichst der Boden der Schale bedeckt sein muß. Der Rückstand wird vorsichtig auf einer elektrischen Heizplatte oder auf einer kleinen Flamme verascht und die Platinschale für etwa 1 Stunde bei 500 °C (±25 °C) in den Muffelofen gestellt. Nach dem Abkühlen wird die Asche mit 1 ml konzentrierter Salpetersäure (3.2) befeuchtet, mit einem Glasstab zu einem Brei verrührt und erneut unter den oben angegebenen Bedingungen eingedampft und verascht. Die Platinschale wird wiederum für 15 Minuten in den Muffelofen gestellt und die Behandlung mit konzentrierter Salpetersäure mindestens 3 mal wiederholt. Danach wird die Asche in 1 ml konzentrierter Salpetersäure (3.2) und 2 ml bidestilliertem Wasser gelöst und in ein 10 ml-Meßkölbchen gebracht. Die Platinschale wird 3 mal mit je 2 ml bidestilliertem Wasser nachgewaschen.
32. CADMIUM 1. PRINZIP DER METHODE
Das Cadmium wird direkt im Wein mittels flammenloser Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.2. GERÄTSCHAFTEN
Die verwendeten Glasgeräte müssen vorher mit heisser (70 80 °C), konzentrierter Salpetersäure gewaschen und mit bidestilliertem Wasser nachgespült sein.
2.1. Atomabsorptionsspektrometer, ausgerüstet mit einem Graphitrohr, einem Untergrundkompensator und einem Kompensationsschreiber.
2.2. Hohlkathodenlampe für Cadmium.
2.3. Mikroliterpipette für die Atomabsorptionsmessung, 5 µl.3. REAGENZIEN
Das verwendete Wasser sollte bidestilliertes Wasser aus einer Borosilikatglasapparatur oder Wasser der gleichen Qualität sein. Alle Reagenzien müssen Analysenqualität haben und vor allem cadmiumfrei sein.
3.1. o-Phosphorsäure 85%ig (r20 = 1,71 g/ml).
3.2. Verdünnte Phosphorsäurelösung: 8 ml o-Phosphorsäure (2.1) werden mit Wasser auf 100 ml aufgefuellt.
3.3. Lösung des Dinatriumsalzes der Ethylendinitriloteträssigsäure 0,02 M EDTA.
3.4. Pufferlösung pH 9: 5,4 g Ammoniumchlorid werden in einem 100 ml-Meßkölbchen in einigen Milliliter Wasser gelöst; man fügt 35 ml einer Lösung von Ammoniumhydroxid (r20 = 0,92 g/ml), 25%ig (v/v), hinzu und fuellt mit Wasser zur Marke auf.
3.5. Eriochromschwarz T: 1 % (g/g) in Natriumchlorid.3.6. Cadmiumsulfat (3CdSO4, 8H2O)
Gehaltsbestimmung:Man wägt genau 102,6 mg Cadmiumsulfat ab und bringt dieses quantitativ mit Wasser in einen Erlenmeyerkolben und schüttelt bis zur Lösung. Sodann fügt man 5 ml der Pufferlösung (2.4) und etwa 20 mg Eriochromschwarz T hinzu und titriert mit 0,02 M EDTA-Lösung (2.3) bis zum Farbumschlag nach blau.
Verbrauchte ml EDTA = 20 ml. Weicht das Volumen etwas ab, korrigiert man entsprechend die Cadmiumsulfatmenge für die Herstellung der Referenzlösung.3.7. Cadmiumstandardlösung 1 g/l
Es wird eine handelsübliche Standardlösung verwendet. Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 2,2820 g Cadmiumsulfat mit Wasser zu 1 Liter gelöst werden. Die Lösung wird in einer Borosilikatglasflasche mit Schliffstopfen aufbewahrt.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung der Probe
Der Wein wird mit der Phosphorsäurelösung (2.2) im Verhältnis 1:2 verdünnt.
4.2. Durch sukzessives Verdünnen der Cadmiumstandardlösung (3.7) werden Eichlösungen hergestellt, die 2,5-5-10 und 15 Mikrogramm Cadmium pro Liter (µg/l) enthalten.4.3. Bestimmung
4.3.1. Ofen-Programm (die Parameter sind beispielhaft angegeben)
Trocknung bei 100 °C: 30 Sek.Veraschung bei 900 °C: 20 Sek.Atomisierung bei 2 250 °C: 2 3 Sek.Strömungsgeschwindigkeit des Stickstoffs: 6 l/Min.
Anmerkung: Zum Ausheizen des Ofens wird nach Beendigung des Programms auf 2 700 °C aufgeheizt.4.3.2. Messung
Die Messung erfolgt bei 228,8 nm. Der Nullpunkt wird mit bidestilliertem Wasser eingestellt. Der verdünnte Wein und die nach 4.2 hergestellten Eichlösungen (5 µl) werden nacheinander injiziert und gemessen. Es werden jeweils 3 Injektionen durchgeführt. Aus den 3 Injektionen wird der Mittelwert berechnet.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt. Der Cadmiumgehalt C des verdünnten Weines (Mittelwert aus 3 Injektionen) wird der Eichkurve entnommen. Der Cadmiumgehalt des Weines, ausgedrückt in Mikrogramm pro Liter (µg/l), beträgt 2 C.
33. SILBER 1. PRINZIP DER METHODE
Atomabsorptionsspektrometrie nach Veraschung der Probe.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Platinschale.
2.2. Wasserbad, 100 C.
2.3. Muffelofen, 500-525 C.
2.4. Atomabsorptionsspektrometer.
2.5. Hohlkathodenlampe für Silber.
2.6. Betriebsgase: Luft/Acetylen.3. REAGENZIEN
3.1. Silbernitrat (AgNO3).
3.2. Salpetersäure (HNO3, r20 = 1,38 g/ml).
3.3. Verdünnte Salpetersäure, 1:10 (v/v).3.4. Silberlösung, 1 g/l
Es wird eine handelsübliche Silber-Standardlösung verwendet.Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 1,5750 g Silbernitrat (AgNO3) in einem 1-Liter-Meßkolben mit verdünnter Salpetersäure gelöst und mit dieser zur Marke aufgefuellt werden.3.5. Silberlösung, 10 mg/l
10 ml der Lösung (3.4) werden in einem 1-Liter-Meßkolben mit verdünnter Salpetersäure (3.3) zur Marke aufgefuellt.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1.Vorbereitung der Probe
20 ml der zu untersuchenden Probe werden in einer Platinschale auf dem siedenden Wasserbad zur Trockne eingedampft und im Muffelofen bei 500 bis 525 C verascht. Die weisse Asche wird in 1 ml konzentrierter Salpetersäure (3.2) aufgenommen und auf dem Wasserbad zur Trockne gebracht; dieser Vorgang wird nochmals wiederholt. Sodann wird die Asche mit 5 ml verdünnter Salpetersäure (3.3) unter leichtem Erwärmen gelöst.4.2. Herstellung der Eichlösungen
2 - 4 - 6 - 8 - 10 und 20 ml der Lösung (3.5) werden jeweils in 100-ml-Meßkolben mit verdünnter Salpetersäure (3.3) zur Marke aufgefuellt. Diese Lösungen enthalten 0,20 - 0,40 - 0,60 - 0,80 - 1,0 und 2,0 mg/l Silber.4.3. Bestimmung
Die Messung wird bei 328,1 nm durchgeführt. Der Nullpunkt wird mit der verdünnten Salpetersäure (3.3) eingestellt. Die nach 4.1 erhaltene Lösung und die Eichlösungen werden nacheinander gemessen. Die Messungen werden jeweils doppelt ausgeführt.
5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt.
Der Silbergehalt C in mg/l der nach 4.1 erhaltenen Lösung wird entsprechend der gemessenen Extinktion der Eichkurve entnommen.
Der Silbergehalt des Weines, ausgedrückt in Milligramm pro Liter mit 2 Dezimalstellen, beträgt: 0,25 C.
Anmerkung: Die Eichlösungen, das Probevolumen und das Endvolumen der Meßlösung sind entsprechend der Empfindlichkeit des verwendeten Gerätes zu wählen.
34. ZINK 1. PRINZIP
Zink wird nach Entfernung des Alkohols direkt aus dem Wein mittels Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.2. REAGENZIEN
Das hier verwendete Wasser muß ein in einem Borosilicatglas (Duranglas) bidestilliertes Wasser oder Wasser gleicher Reinheit sein.
2.1. Zink-Standardlösung, 1 g/l.
Es wird eine handelsübliche Zink-Standardlösung verwendet.Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 4,3975 g Zinksulfat (Zn SO4 · 7 H2O) in Wasser gelöst und auf 1 Liter aufgefuellt werden.
2.2. Verdünnte Zink-Standardlösung, 100 mg/l.3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Rotationsverdampfer.
3.2. Atomabsorptionsspektrometer mit einem Brennerkopf für Luft/Acetylen.
3.3. Hohlkathodenlampe für Zink.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung der Probe
Zur Entfernung des Alkohols werden 100 ml Wein am Rotationsverdampfer (50-60 C) auf die Hälfte eingeengt und mit bidestilliertem Wasser auf das Ausgangsvolumen von 100 ml wieder aufgefuellt.4.2. Herstellung der Eichlösungen
In vier 100-ml-Meßkolben werden 0,5 - 1 - 1,5 und 2 ml Zink-Standardlösung (2.2) (100 mg/l) gegeben und zur Marke mit bidestilliertem Wasser aufgefuellt. Der Zinkgehalt dieser Lösungen entspricht 0,5 - 1 - 1,5 und 2 mg/l.4.3. Bestimmung
Die Messung wird bei 213,9 nm durchgeführt. Der Nullpunkt wird mit bidestilliertem Wasser eingestellt. Der Wein und die Eichlösungen werden nacheinander gemessen. Die Messungen werden jeweils doppelt durchgeführt.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt. Der Zinkgehalt des Weines wird der Eichkurve entnommen (Mittelwert aus 2 Messungen). Die Angabe erfolgt in mg/l mit 1 Dezimale.
35. BLEI 1. PRINZIP
Das Blei wird direkt im Wein mittels flammenloser Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.2. GERÄTSCHAFTEN
Die verwendeten Glasgeräte müssen vorher mit heisser (70-80 C), konzentrierter Salpetersäure gewaschen und mit didestilliertem Wasser nachgespült sein.
2.1. Atomabsorptionsspektrometer ausgerüstet mit einem Graphitrohr, einem Untergrundkompensator und einem Kompensationsschreiber.
2.2. Hohlkathodenlampe für Blei.
2.3. Mikroliterpipette für die Atomabsorptionsmessung, 5 µl.3. REAGENZIEN
Alle Reagenzien müssen Analysenqualität haben und vor allem bleifrei sein. Das verwendete Wasser sollte bidestilliertes Wasser oder Wasser der gleichen Qualität sein.
3.1. o-Phosphorsäure, 85 %ig (r20 = 1,71 g/ml).
3.2. Verdünnte Phosphorsäurelösung: 8 ml o-Phosphorsäure (2.1) werden mit Wasser auf 100 ml aufgefuellt.
3.3. Salpetersäure, 65 %ig, (r20 = 1,38 g/ml).
3.4. Bleistandardlösung, 1 g/l.
Es wird eine handelsübliche Standardlösung verwendet. Diese Lösung kann auch hergestellt werden, indem 1,6000 g Blei-II-nitrat Pb(NO3)2 in verdünnter Salpetersäure, 1 % (v/v), gelöst und auf 1 Liter aufgefuellt werden. Die Lösung wird in einer Glasflasche mit Schliffstopfen aufbewahrt.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung der Probe
Der Wein wird entsprechend dem vermuteten Bleigehalt mit der Phosphorsäurelösung (2.2) verdünnt (1:2 oder 1:3).4.2. Durch sukzessives Verdünnen der Bleistandardlösung (2.4) mit bidestilliertem Wasser werden Eichlösungen hergestellt, die 25 - 50 - 100 und 150 µg Blei pro Liter enthalten.4.3. Bestimmung
4.3.1. Ofen-Programm (die Parameter sind nur beispielhaft angegeben)
Trocknung bei 100 C: 30 Sek.Veraschung bei 900 C: 20 Sek.
Atomisierung bei 2 250 C: 2-3 Sek.Strömungsgeschwindigkeit des Stickstoffs: 6 l/Min.
Anmerkung: Zum Ausheizen des Ofens wird nach Beendigung des Programms auf 2 700 C aufgeheizt.4.3.2. Messung
Die Messung erfolgt bei 217 nm. Der Nullpunkt wird mit bidestilliertem Wasser eingestellt. Der verdünnte Wein und die nach 4.2 hergestellten Eichlösungen werden nacheinander injiziert und gemessen. Es werden jeweils 3 Injektionen durchgeführt.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
5.1. Berechnung
Aus den Werten der Eichlösungen wird eine Eichkurve aufgestellt. Der Bleigehalt C des verdünnten Weines wird der Eichkurve entnommen (Mittelwert aus 3 Injektionen). Der Bleigehalt des Weines, ausgedrückt in Mikrogramm pro Liter (µg/l), beträgt:C × F.F = Verdünnungsfaktor.
36. FLUORID 1. PRINZIP
Der Fluoridgehalt des Weines wird, nach Zusatz einer Pufferlösung, mit einer ionensensitiven Festkörpermembranelektrode bestimmt. Das gemessene Potential ist proportional dem Logarithmus der Fluorionenaktivität in der Meßlösung gemäß FunktionE = Eo ± S log aFE = gemessenes Potential der ionensensitiven Elektrode gegen die Bezugselektrode in der Meßlösung.Eo = Standardpotential der Meßkette.S = Steigung der ionensensitiven Elektrode (Nernstfaktor). Die theoretische Steigung beträgt bei 25 C 59,2 mV je Aktivitätsdekade.aF = Aktivität der Fluorionen in der Meßlösung.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Fluorsensitive Festkörpermembranelektrode.
2.2. Referenzelektrode (Kalomel oder Ag/AgCl).
2.3. Millivoltmeter (pH-Meter mit spreizbarem Millivoltbereich oder Ionometer). Genauigkeit 0,1 mV.
2.4. Magnetrührer mit Isolierauflage zur Abschirmung der Probe vor Motorwärme. Rührstäbchen, kunststoffbeschichtet (Polyethylen oder gleichwertiges Material).
2.5. Kunststoffbecher, 30 bzw. 50 ml, sowie Kunststoffflaschen (Polyethylen oder gleichwertiges Material).
2.6. Präzisionspipetten (Mikroliterpipetten oder gleichwertige andere Pipetten).3. REAGENZIEN
3.1. Fluorid-Stammlösung 1 000 mg/l.
Es wird eine handelsübliche Standardlösung verwendet. Man kann diese Lösung auch wie folgt herstellen: 2,210 g Natriumfluorid z. A. (drei bis vier Stunden bei 105 C getrocknet) werden in destilliertem Wasser gelöst. Anschließend wird mit destilliertem Wasser auf 1 000,0 ml aufgefuellt. Die Lösung wird in einer Kunststoffflasche aufbewahrt.
3.2. Fluorid-Standardlösungen geeigneter Konzentration werden durch Verdünnen der Stammlösung mit destilliertem Wasser bereitet und in Kunststoffflaschen aufbewahrt. Standardlösungen mit Gehalten im ppm-Bereich sollten unmittelbar vor Gebrauch bereitet werden.
3.3. Citrat-Puffer pH 5.5.
10 g 1.2-Cyclohexylendinitriloteträssigsäure (CDTA) z. A. werden in destilliertem Wasser aufgeschlämmt und einer Lösung von 58 g Natriumchlorid z. A. und 29,4 g tri-Natriumcitrat 2H2O z. A. in 700 ml destilliertem Wasser zugesetzt. Durch Zugabe von 32%iger Natronlauge (ca. 6 ml) wird CDTA gelöst.
Anschließend setzt man 57 ml Eisessig (r20 = 1,05 g/ml) zu und stellt mit 32 %iger Natronlauge (ca. 45 ml) auf pH 5.5 ein. Nach dem Abkühlen wird mit destilliertem Wasser auf 1 Liter aufgefuellt.
4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
Vorbemerkung:Es ist darauf zu achten, daß alle Lösungen während der Messung bei einer Temperatur von 25 ± 1 C gehalten werden. (Eine Abweichung um ± 1 C bewirkt eine Änderung der theoretischen Steigung um ca. ± 0,2 mV).4.1. Direkte Bestimmung
In einen Kunststoffbecher wird eine definierte Menge Wein gegeben und mit dem gleichen Volumen Pufferlösung 3.3 versetzt. Während des anschließenden Meßvorganges wird die Lösung mit gleichbleibender mässiger Geschwindigkeit gerührt.
Es wird bis zur Anzeigenkonstanz im Abstand von 3 Minuten der Potentialwert in mV abgelesen. Als Anzeigenkonstanz wird eine Änderung von höchstens 0,2-0,3 mV/3 Min. betrachtet.4.2. Bestimmung mit dem Standardadditionsverfahren
Ohne das Rühren zu unterbrechen, wird der Meßlösung 4.1 mit einer Präzisionspipette ein bestimmtes Volumen einer Fluorid-Standardlösung zugesetzt und bei Anzeigenkonstanz der Potentialwert in mV abgelesen.
Die Konzentration der addierten Standardlösung ist so zu wählen, dassa) die Fluoridkonzentration der Meßlösung 4.1 auf etwa das Doppelte bzw. Dreifache erhöht wird undb) die Volumenerhöhung der Meßlösung durch die Standardzugabe praktisch vernachlässigbar bleibt (< 1 %).(Die Bedingung b) vereinfacht die Berechnung, siehe 5)
Die ungefähre Konzentration der Meßlösung 4.1 wird einer Eichkurve entnommen, die mit den 0,1 - 0,2 - 0,5 - 1,0 - 2,0 mg/l Fluorid enthaltenden Standardlösungen nach 4.1 aufgestellt wird. Die Eichkurve wird auf halblogarithmischem Papier aufgetragen.
Anmerkung: Liegt die ungefähre Konzentration der Meßlösung oberhalb des Eichbereiches, ist die Probe entsprechend zu verdünnen.
Beispiel:Der ungefähre Gehalt der Meßlösung 4.1 (Volumen 20 ml) sei 0,25 mg/l F . Die Konzentration wird um 0,25 mg/l erhöht. Dazu werden der Lösung beispielsweise 0,20 ml (= 1 %) einer 25 mg/l F enthaltenden oder 0,050 ml einer 100 mg/l F enthaltenden Standardlösung mit jeweils geeigneten Präzisionspipetten zugefügt.5. BERECHNUNG
Der Fluoridgehalt der Meßlösung in mg/l ergibt sich aus folgender allgemeiner Formel:CF = gesuchte Fluoridkonzentration der Meßlösung (mg/l).Ca = Konzentration der addierten Standardlösung (mg/l) (Va).Vo = ursprüngliches Volumen der Meßlösung vor Addition (ml).Va = Volumen der addierten Standardlösung (ml).DE = Differenz der nach 4.1 und 4.2 erhaltenen Potentialwerte E1 und E2 (mV).S = Steigung der Elektrode in der Meßlösung.
Ist Va gegen Vovernachlässigbar klein (siehe 4.2), gilt die vereinfachte Formel
Der erhaltene Wert ist mit dem durch den Pufferzusatz (4.1) gegebenen Verdünnungsfaktor zu multiplizieren.
37. KOHLENDIOXID 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Referenzmethode
1.1.1. Stillweine(Überdruck CO2 < 0,5 · 105 Pa) (11)
Einem aliquoten Teil der auf etwa 0 °C gekühlten Probe wird so viel Lauge zugesetzt, daß ein pH-Wert von 10-11 erreicht wird. Man titriert mit einer Säure in Gegenwart von Carbo-Anhydrase. Der Gehalt an Kohlendioxid errechnet sich aus der zur Titration von pH 8,6 (Bicarbonat) auf pH 4,0 (Kohlensäure) benötigten Menge an Säure unter Berücksichtigung des Leerwertes (von Kohlendioxid befreiter Wein).1.1.2. Perlweine und Schaumweine
Die Probe wird bis etwa zum Gefrierpunkt gekühlt. Nach Entnahme einer bestimmten Menge für den Blindwert bindet man in der übrigen Probe die Kohlensäure durch Alkalisieren in Form von Natriumcarbonat. Man titriert mit einer Säure in Gegenwart von Carbo-Anhydrase. Der Gehalt an Kohlendioxid errechnet sich aus der zur Titration von pH 8,6 (Bicarbonat) auf pH 4,0 (Kohlensäure) benötigten Menge an Säure unter Berücksichtigung des Leerwertes (von Kohlendioxid befreiter Wein).1.2. Gebräuchliche Methode: Perlweine und Schaumweine
Druckmessung: direkte Messung des Überdrucks in der Flasche mit einem Aphrometer.2. REFERENZMETHODE
2.1. Stillweine (Überdruck < 0,5 · 105 Pa).2.1.1. Gerätschaften
2.1.1.1. Magnetrührer.
2.1.1.2. pH-Meßgerät.2.1.2. Reagenzien
2.1.2.1. Natronlauge (NaOH), 0,1 M.
2.1.2.2. Schwefelsäure (H2SO4), 0,05 M.
2.1.2.3. Carbo-Anhydrase, 1 g/l.2.1.3. Durchführung der Bestimmung
Probe und 10 ml-Pipette werden auf 0 °C gekühlt.
In ein 100 ml-Becherglas werden 25 ml Natronlauge (2.1.2.1) gegeben; man fügt 2 Tropfen der wäßrigen Carbo-Anhydrase-Lösung (2.1.2.3) zu. In die Lauge gibt man 10 ml des auf 0 °C gekühlten Weines unter Verwendung der ebenfalls auf 0 °C gekühlten Pipette.
Sodann gibt man ein Magnetstäbchen in das Becherglas, stellt dieses auf einen Magnetrührer und hängt die Elektrode ein.
Unter mässigem Rühren wartet man, bis der Inhalt die umgebende Temperatur angenommen hat und fügt dann langsam 0,05 M Schwefelsäure (2.1.2.2) bis zum pH 8,6 zu.
Danach gibt man weiter 0,05 M Schwefelsäure (2.1.2.2) bis zum pH 4,0 zu. n = verbrauchte ml 0,05 M Schwefelsäure zwischen pH 8,6 und 4,0.
Leerwert: 50 ml Wein werden durch etwa 3minütiges Schütteln an der Wasserstrahlpumpe auf dem Wasserbad bei 25 °C von Kohlensäure befreit. 10 ml der so entcarbonisierten Probe werden wie oben beschrieben behandelt.
n2 = verbrauchte ml 0,05 M Schwefelsäure zwischen pH 8,6 und 4,0.2.1.4. Angabe der Ergebnisse
1 ml 0,05 M Schwefelsäure = 4,4 mg CO2.
Die Menge an Kohlendioxid in g/l Wein ist 0,44 (n - n2).Sie wird mit 2 Dezimalstellen angegeben.
Anmerkung:Beträgt der Gehalt an Kohlendioxid weniger als 1 g/l, ist die Zugabe von Carbo-Anhydrase nicht erforderlich.2.2. Perlweine und Schaumweine
2.2.1. Gerätschaften
2.2.1.1. Magnetrührer.
2.2.1.2. pH-Meßgerät.2.2.2. Reagenzien
2.2.2.1. Natronlauge (NaOH), 50 % (g/g).
2.2.2.2. Schwefelsäure (H2SO4), 0,05 M.
2.2.2.3. Carbo-Anhydrase, 1 g/l.2.2.3. Durchführung der Bestimmung
An der Flasche mit dem zu analysierenden Wein wird die Füllhöhe markiert und dann bis zum Beginn des Gefrierens gekühlt.
Man lässt die Flasche unter Schütteln bis zum Verschwinden der Eiskristalle sich langsam erwärmen, entkorkt schnell und gibt in einen graduierten Meßzylinder 45 bis 50 ml Wein (zur Bestimmung des Leerwertes). Das exakte Volumen ""v" stellt man durch Ablesen am Meßzylinder fest, nachdem die Probe Zimmertemperatur erreicht hat.
Sobald die Probenahme für den Leerwert stattgefunden hat, gibt man zum Flascheninhalt (750 ml) 20 ml der 50 %igen Natronlauge (2.2.2.1).
Man wartet, bis die Probe Zimmertemperatur angenommen hat.
In ein 100 ml-Becherglas gibt man 30 ml ausgekochtes, destilliertes Wasser, 2 Tropfen Carbo-Anhydrase-Lösung (2.2.2.3) sowie 10 ml des alkalisierten Weines.
Sodann gibt man ein Magnetstäbchen in das Becherglas, stellt dieses auf einen Magnetrührer und hängt die Elektrode ein.
Unter Rühren fügt man langsam 0,05 M Schwefelsäure (2.2.2.2) bis zum pH 8,6 zu.
Danach gibt man weiter 0,05 M Schwefelsäure (2.2.2.2) bis zum pH 4,0 zu. n = verbrauchte ml 0,05 M Schwefelsäure zwischen pH 8,6 und 4,0.
Leerwert: Zur Entfernung der Kohlensäure werden die obengenannten ""v" ml Wein wie unter 2.1.3 beschrieben behandelt. 10 ml der so entcarbonisierten Probe werden in 30 ml ausgekochtes, destilliertes Wasser gegeben, und 2 bis 3 Tropfen Natronlauge (2.2.2.1) werden zugefügt, um die Lösung auf einen pH von 10-11 zu bringen. Dann verfährt man weiter wie oben beschrieben. n2 = verbrauchte ml 0,05 M Schwefelsäure zwischen pH 8,6 und 4,0.2.2.4. Angabe der Ergebnisse
1 ml 0,05 M Schwefelsäure = 4,4 mg CO2.
Man bestimmt das Ausgangsvolumen (auf 1 ml genau), indem man die Flasche leert und mit Wasser bis zur Markierung fuellt: = V ml.Der Gehalt an CO2 wird mit 2 Dezimalen angegeben.2.3. Berechnung des Überdruckes
Der Überdruck bei 20 °C Paph20 ausgedruckt in Pascal, ist gegeben durch die Formel:mit:Q: CO2-Gehalt des Weines in g/l.A: Alkoholgehalt des Weines in % Vol.Z: Zuckergehalt des Weines in g/l.Patm: Atmosphärendruck, ausgedrückt in Pascal.3. GEBRÄUCHLICHE METHODE (FÜR PERL- UND SCHAUMWEINE)
3.1. Gerätschaften
3.1.1. Aphrometer
Das Spezialmanometer, mit dem bei Perl- und Schaumweinen der Überdruck in der Flasche gemessen wird, bezeichnet man als Aphrometer.
Je nach Art der Flaschenverschlüsse (Metallkapsel, Kronenkorken, Natur- oder Kunststoffkorken) werden unterschiedliche Aphrometer verwendet (Abbildungen 1 und 2).
Das Manometer muß eine Einteilung in Pascal (Pa) (12) aufweisen. Zweckmässigerweise wird eine Einteilung in 105 Pa oder Kilo-Pascal (kPa) gewählt.
Es gibt verschiedene Güteklassen. Für genaue Messungen wird die Güteklasse 1 empfohlen. Die Güteklasse ist ausgedrückt in Prozent der Genauigkeit mit der die Skala abgelesen werden kann (Beispiel: Manometer 1 000 kPa, Güteklasse 1, d. h. Maximaldruck = 1 000 kPa, Ablesegenauigkeit ± 10 kPa).
Die Manometer müssen regelmässig überprüft werden (mindestens 1 mal pro Jahr).3.2. Durchführung der Bestimmung
Die Messung wird nach Einstellung der Temperatur (mindestens 24 Stunden) durchgeführt. Nach dem Durchstechen der Kapsel oder des Korkens mit dem Aphrometer wird die Flasche kräftig geschüttelt, bis der Druck konstant ist, danach wird die Ablesung vorgenommen. Abb. 1: Aphrometer für Metallverschlüsse Abb. 2: Aphrometer für Kork- und Kunststoffstopfen 3.3. Angabe der Ergebnisse
Der Überdruck bei 20 °C (Paph20) wird in Pascal (Pa) oder in Kilopascal (kPa) angegeben.
Die Angabe muß in Übereinstimmung mit der Genauigkeit des Manometers erfolgen (z. B. 6,3 · 105 Pa oder 630 kPa, nicht aber 6,33 · 105 Pa oder 633 kPa für ein Manometer 1 000 kPa der Güteklasse 1).
Weicht die Messtemperatur von 20 °C ab, wird der gemessene Druck mit dem in Tabelle 1 angegebenen Koeffizientenmultipliziert, um ihn auf 20 °C umzurechnen.4. BEZIEHUNG ZWISCHEN DEM DRUCK UND DEM GEHALT AN CO2 IN PERL- ODER SCHAUMWEINEN (13)
Ausgehend von dem Überdruck bei 20 °C (Paph20) berechnet man den absoluten Druck bei 20 °C (Pabs20):Pabs20 = Patm + Paph20
Patm = Atmosphärendruck in Pascal.
Der Gehalt an CO2 im Wein ist durch folgende Beziehung gegeben:- Liter CO2/Liter Wein:0,987 · 10 5 Pabs20 (0,86 - 0,01 A) (1 - 0,00144 Z)- g CO2/Liter Wein:1,951 · 10 5 Pabs20 (0,86 - 0,01 A) (1 - 0,00144 Z).A = Alkohol des Weines bei 20 °C in % Vol.Z = Zuckergehalt des Weines in g/l.
Tabelle 1Verhältnis des Überdrucks Paph20 eines Perl- oder Schaumweines bei 20 °C zum Überdruck Papht bei einer Temperatur t °C
38. CYANVERBINDUNGEN 1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Schnellmethode: Prüfung der mit Kaliumhexacyanoferrat (II) behandelten Weine.
Nachweis der Abwesenheit von kolloidalem Eisen(III)hexacyanoferrat(II).
Nachweis der Abwesenheit von gebildetem Eisen(III)hexacyanoferrat(II) durch ein dem angesäuerten Wein zugesetztes Eisen(III)-Salz.
Nachweis von Eisen, das durch Zugabe eines Gemisches von Kaliumhexacyanoferrat(II) und Kaliumhexacyanoferrat(III) aus dem angesäuerten Wein ausgefällt wird.1.2. Gebräuchliche Methode
Argentometrische Bestimmung der gesamten Blausäure, die durch Säurehydrolyse in Freiheit gesetzt und durch Destillation abgetrennt wird.2. SCHNELLMETHODE
Prüfung der mit Kaliumhexacyanoferrat (II) behandelten Weine.2.1. Gerätschaften
Die Gerätschaften können wahlweise verwendet werden:
2.1.1. Zentrifuge mit einer Zentrifugalkraft von 1 200-1 500 g.
2.1.2. Einrichtung zur Membranfiltration und Membranfilter (Porengrösse 0,45 µm).2.2. Reagenzien
2.2.1. Verdünnte Salzsäure ½ (v/v), hergestellt aus eisenfreier Salzsäure (HCl), (r20 = 1,18 1,19 g/ml).
2.2.2. Ammoniumeisen(III)-sulfatlösung, Fe2 (SO4)3 (NH4)2 SO4 24H2O, 15 %ig (g/v).
2.2.3. Kaliumhexacyanoferrat(II)-Lösung, K4 [Fe (CN)6] · 3H2O, 10 %ig (g/v).
2.2.4. Kaliumhexacyanoferrat(III)-Lösung, K3 [Fe (CN)6] · 10 %ig (g/v).
Jeweils frisch herzustellen.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.1. Nachweis von kolloidalem Eisen(III)hexacyanoferrat(II):
Man schüttelt die Probe und gibt 20 ml Wein und 1 ml verdünnte Salzsäure (2.2.1) in ein spitz zulaufendes 300 ml-Zentrifugenglas. Man zentrifugiert 15 Minuten oder filtriert über ein Membranfilter (Porengrösse 0,45 µm). Der Bodensatz bzw. Filterrückstand muß frei von blauen Partikeln sein.2.3.2. Nachweis von löslichen Hexacyanoferrat(II)ionen:
Zu dem nach 2.3.1 erhaltenen Zentrifugat bzw. Filtrat gibt man 1 Tropfen der Ammoniumeisen(III)sulfatlösung (2.2.2). Man schüttelt um und lässt das Gemisch 24 Stunden stehen. Danach zentrifugiert man 15 Minuten oder filtriert über ein Membranfilter (Porengrösse 0,45 µm). Der Bodensatz bzw. Filterrückstand muß völlig frei von blauen Eisen(III)hexacyanoferrat(II)-Teilchen sein.2.3.3. Nachweis von Eisenionen im Wein:
20 ml Wein werden in einem Zentrifugenglas mit 1 ml Salzsäure (2.2.1), 1 Tropfen der Kaliumhexacyanoferrat(II)-Lösung (2.2.3) und 1 Tropfen der Kaliumhexacyanoferrat(III)-Lösung (2.2.4) versetzt. Innerhalb von 30 Minuten muß eine Blaufärbung oder ein blauer Niederschlag auftreten. Nach dem Zentrifugieren bzw. Filtrieren über ein Membranfilter (Porengrösse 0,45 µm) und zweimaligem Nachwaschen des Filters mit 5 ml Wasser muß auf dem Filter ein blauer Niederschlag verbleiben.3. GEBRÄUCHLICHE METHODE
3.1. Gerätschaften
3.1.1. Destillationsapparatur: Ein 50 ml Rundkolben mit Schliff wird an den oberen Teil eines Kühlers von 350 mm Mantellänge angeschlossen.
Das untere Ende des senkrecht angeordneten Kühlers trägt ein ausgezogenes Verlängerungsrohr, das bis zum Boden des 50 ml-Meßkölbchens zum Auffangen des Destillates reicht. Das Kölbchen taucht bis zum Hals in Eiswasser ein.
3.1.2. Elektrisch beheiztes Wasserbad, 100 °C3.2. Reagenzien
3.2.1. Schwefelsäure 1/5 (v/v)
200 ml Schwefelsäure (H2SO4, r20 = 1,84 g/ml) werden vorsichtig mit Wasser gemischt und zu 1 Liter ergänzt.
3.2.2. Kupfer(II)chlorid (CuCl2 · 2H2O).
3.2.3. Phenolrotlösung
0,05 g Phenolrot werden in 1,4 ml 0,1 M Natronlauge gelöst und auf 1 Liter aufgefuellt.
3.2.4. Kaliumjodidlösung
250 g Kaliumjodidlösung (KJ) werden mit Wasser zu 1 Liter gelöst.
3.2.5. 0,001 M Silbernitratlösung
10 ml 0,1 M Silbernitratlösung (AGNO3) werden unter Zusatz von 0,5 ml konzentrierter Salpetersäure (HNO3, r20 = 1,40 g/ml) auf 1 Liter aufgefuellt.
3.2.6. Natronlauge (NaOH), eisenfrei, 1 M.3.3. Durchführung der Bestimmung
100 ml des filtrierten Weines (oder des nicht filtrierten Weines, sofern man auch die in einem eventuellen Niederschlag enthaltene Blausäure mitbestimmen will) werden in dem oben beschriebenen Destillierkolben mit 5 mg Kupfer(II)chlorid (3.2.3) und 10 ml verdünnter Schwefelsäure (3.2.1) versetzt. In die Vorlage (50 ml-Meßkölbchen) gibt man 5 ml Natronlauge (3.2.6) und destilliert bis zur Marke.
Das Destillat wird in einem 400 ml-Becherglas auf dem siedenden Wasserbad auf etwa 5 bis 7 ml (nicht weniger als 5 ml) eingeengt. Das Eindampfen kann durch Überleiten eines kühlen Luftstromes beschleunigt werden.
Die abgekühlte Lösung wird, wenn erforderlich, in ein zylindrisches Glasgefäß von 180 mm Länge und 20 mm Durchmesser filtriert oder direkt in das Gefäß überführt. Das Becherglas und das Filter werden mit wenigen Millilitern Wasser nachgewaschen.
Man stellt das Gefäß auf einen schwarzen Grund und beleuchtet es seitlich mit weissem Licht. Die Flüssigkeit muß vollkommen klar sein (14).
Nunmehr fügt man 2 Tropfen Phenolrotlösung (3.2.3) zu, um den Farbumschlag empfindlicher zu machen (15), und 1 Tropfen Kaliumjodidlösung (3.2.4). Man titriert mit 0,001 M-Silbernitratlösung (3.2.5), bis eine schwache und beständige Trübung auftritt. Verbrauchte ml = n.
Gleichzeitig fuellt man in ein gleichartiges Gefäß 5 ml 1 M Natronlauge (3.2.6), 2 Tropfen Phenolrotlösung(15), 1 Tropfen Kaliumjodidlösung (3.2.4) und soviel Wasser, daß die Volumenmenge die gleiche wie im obigen Gefäß ist. Man setzt soviel 0,001 M Silbernitratlösung (3.2.5) zu, daß man die gleiche Trübung wie in der Probe erhält. Verbrauchte ml = n2 (16).3.4. Angabe der Ergebnisse
1 ml 0,001 M Silbernitratlösung = 54 µg Blausäure (HCN).
Der Gesamtblausäuregehalt des Weines, ausgedrückt in mg/l, beträgt: 0,54 (n-n2). Die Angabe erfolgt mit 2 Dezimalen.
Der Nachweis von Blausäureverbindungen ist nur dann gegeben, wenn n-n2 mehr als 0,5 ml beträgt.
Wenn n-n2 mehr als 10 ml beträgt, ist die Bestimmung mit 0,01 M Silbernitratlösung zu wiederholen.
39. ALLYLISOTHIOCYANAT 1. PRINZIP DER METHODE
Gaschromatographischer Nachweis des Allylisothiocyanats nach destillativer Anreicherung.2. REAGENZIEN
2.1. Ethanol, absolut.
2.2. Standard-Lösung: alkoholische Lösung von Allylisothiocyanat (C4H5NS), 15 mg/l abs. Ethanol.
2.3. Kühlmischung: Ethanol und Trockeneis (Temperatur 60 °C).3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Apparatur zur Destillation unter Stickstoff (siehe Abbildung).
3.2. Heizhaube mit Temperaturregelung.
3.3. Durchflußmesser.
3.4. Gaschromatograph mit ECD für Schwefelverbindungen (= 394 nm) oder jeder andere geeignete Detektor.
3.5. Edelstahlsäule (innerer Durchmesser: 3 mm, Länge 3 m), gefuellt mit 10 % CARBOWAX 20 M auf CHROMOSORB WHP, 80-100 mesh.
3.6. Mikroliterspritze 10 µl.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
2 l Wein werden in den Destillierkolben gegeben.Man gibt einige Milliliter Ethanol (2.1) in die beiden Vorlagen, so daß das poröse Ende für die Gasverteilung der Überleitungsrohre vollständig eintaucht. Die beiden Vorlagen werden durch die Kühlmischung äusserlich gekühlt. Der Destillierkolben wird an die Vorlagen angeschlossen, und durch die Apparatur wird ein Stickstoffstrom (3 Liter/Stunde) geleitet. Der Wein wird dann durch entsprechende Einstellung der Temperatur an der regulierbaren Heizhaube auf 80 °C erhitzt, und anschließend werden 45 bis 50 ml Destillat aufgefangen.
Gaschromatographische Bedingungen:- Temperatur des Einspritzblocks: 200 °C- Temperatur der Säule: 130 °C- Heliumdurchfluß: 20 ml/Minute.
Mit Hilfe der Mikroliterspritze wird von der Standardlösung eine solche Menge eingespritzt, daß ein deutlicher Peak von Allylisothiocyanat auftritt.
Sodann spritzt man eine entsprechende Menge des Destillats ein und vergleicht aufgrund der Retentionszeiten den aus dem Destillat erhaltenen Peak mit dem der Standardlösung.
Unter den oben angegebenen Bedingungen treten normalerweise keine Störungen von anderen Substanzen des Weines auf, die der Retentionszeit des Allylisothiocyanats entsprechen.
40. FARBCHARAKTERISTIKA 1. WEIN UND MOST
1.1. Definition
Die Farbcharakteristika eines Weines sind seine Helligkeit und Farbigkeit.
Die Helligkeit entspricht der Transmission. Sie ändert sich im umgekehrten Verhältnis zur Farbintensität eines Weines.
Die Farbigkeit entspricht der dominierenden Wellenlänge (die den Farbton kennzeichnet) und der Reinheit.
Übereinkommensgemäß und aus Gründen der Zweckmässigkeit werden die Farbcharakteristika von Rot- und Roséweinen durch die Farbintensität und den Farbton nach einer als ""Gebräuchliches Verfahren" vereinbarten Methode angegeben.1.2. Prinzip der Methoden
1.2.1. Referenzmethode
Spektralphotometrisches Verfahren, das die Berechnung der Tristimulus-Werte und der erforderlichen Dreifarbenköffizienten zur Kennzeichnung der Farbe nach den Begriffen der ""internationalen Kommission für Beleuchtung" (C.I.E.) gestattet.1.2.2. Gebräuchliche Methode (für Rot- und Roséweine)
Spektralphotometrisches Verfahren, nach dem die Farbcharakteristika vereinbarungsgemäß wie folgt ausgedrückt werden:
Die Farbintensität wird durch die Summe der Extinktionen für 1 cm Schichtdicke bei den Wellenlängen 420, 520 und 620 nm angegeben.
Die Farbnuance wird durch das Verhältnis der Extinktionen bei 420 nm und 520 nm ausgedrückt.1.3. Referenzmethode
1.3.1. Gerätschaften
1.3.1.1. Spektralphotometer für Messungen zwischen 300 und 700 nm.
1.3.1.2. Glasküvette mit einer Schichtdicke (b) von 0,1 bzw. 0,2, 0,5, 1, 2 und 4 cm.1.3.2. Durchführung der Bestimmung
1.3.2.1. Vorbereitung der Probe
Ist der Wein trübe, so muß er durch Zentrifugieren oder Filtrieren über eine Membran geklärt werden.
Bei Jung- oder Schaumweinen muß der grösste Teil des Kohlendioxids durch Schütteln unter Vakuum entfernt werden.1.3.2.2. Messung
Die Schichtdicke b der verwendeten Kuevetten muß so gewählt werden, daß die gemessene Extinktion zwischen 0,3 und 0,7 liegt.
Es wird empfohlen, Kuevetten mit einer Schichtdicke von 2 cm (oder 4 cm) für Weißweine, von 1 cm für Roséweine und 0,1 cm (oder 0,2 cm) für Rotweine zu verwenden.
Die spektralphotometrische Messung wird bei den Wellenlängen 445, 495, 550 und 625 nm gegen Wasser als Leerwert durchgeführt.
Die für den Wein bei der Schichtdicke b abgelesenen Extinktionen (mit 3 Dezimalen) sind: E445, E495, E550 und E625.1.3.3. Berechnung
Die den Extinktionen bei b cm Schichtdicke entsprechenden Transmissionswerte (T %) werden Tabelle 1 entnommen: T445, T495, T550 und T625.
- Man berechnet die Tristimuluswerte X, Y und Z, ausgedrückt in Dezimalen:X = 0,42 · T625 + 0,35 · T550 + 0,21 · T445Y = 0,20 · T625 + 0,63 · T550 + 0,17 · T495Z = 0,24 · T495 + 0,94 · T445- Man berechnet die Farbkoordination x und y wie folgt:1.3.4. Angabe der Ergebnisse
1.3.4.1. Die relative Helligkeit wird durch den Wert y, ausgedrückt in %, gegeben (schwarz: y = 0 %, farblos: y = 100 %).
1.3.4.2. Die Farbigkeit wird durch die dominierende Wellenlänge und die Reinheit ausgedrückt.
Für die Bestimmung wird ein Farbdiagramm verwendet (siehe Abbildung 1). Der Punkt 0 entspricht hierbei der verwendeten weissen Lichtquelle, dargestellt durch einen Leuchtstandard C mit den Koordinaten xo = 0,3101 und yo = 0,3163 (dem normalen Tageslicht entsprechend).
- Dominante WellenlängeDer Schnittpunkt C der Koordinaten x und y wird in das Diagramm eingetragen. Liegt C ausserhalb des Dreiecks AOB, so werden die Punkte O und C durch eine Gerade verbunden, die im Punkt S die Linie der Spektraloberfläche schneidet. S entspricht der dominanten Wellenlänge.Liegt C innerhalb des Dreiecks AOB, so zieht man die Gerade von C nach O. Diese schneidet die Linie der Spektraloberfläche an einem Punkt, der der Wellenlänge der Komplementärfarbe des Weines entspricht. Diese Wellenlänge wird mit dem Index C gekennzeichnet.- ReinheitLiegt der Punkt C ausserhalb des Dreiecks AOB, so wird die Reinheit, ausgedrückt in %, wie folgt berechnet:Liegt Punkt C innerhalb des Dreiecks AOB, so wird die Reinheit, ausgedrückt in %, wie folgt berechnet: (17)
P ist der Punkt, in dem die Gerade OC den Purpurbereich schneidet.Aus den Werten für x und y kann die Reinheit unmittelbar aus den Farbdiagrammen abgelesen werden (Abbildungen 2, 3, 4, 5 und 6).
1.3.4.3. Ergebnis
Die Helligkeit, die Farbigkeit (ausgedrückt als dominante Wellenlänge) und die Reinheit beschreiben vollständig die Farbe des Weines.
Im Analysezeugnis muß die zur Messung verwendete Schichtdicke mitangegeben werden.1.4. Gebräuchliche Methode
1.4.1. Gerätschaften
1.4.1.1. Spektralphotometer für Messungen zwischen 300 und 700 nm.
1.4.1.2. Glasküvetten mit einer Schichtdicke b entsprechend 0,1- 0,2 - 0,5 und 1 cm.1.4.2. Vorbereitung der Probe
Ist der Wein trübe, so muß er durch Zentrifugieren geklärt werden.
Bei Jung- und Schaumweinen muß der grösste Teil des Kohlendioxids durch Schütteln unter Vakuum entfernt werden.1.4.3. Durchführung der Bestimmung
Die Schichtdicke b der Kuevette ist so zu wählen, daß die Extinktion E zwischen 0,3 und 0,7 liegt.
Die spektralphotometrische Messung wird bei den Wellenlängen 420, 520 und 620 nm gegen Wasser als Leerwert durchgeführt.1.4.4. Angabe der Ergebnisse
1.4.4.1. Berechnung
Man rechnet die bei den Wellenlängen abgelesenen Extinktionen auf 1 cm Schichtdicke um, indem man diese jeweils durch b, ausgedrückt in cm, dividiert. Die so erhaltenen Extinktionen werden mit E420, E520 und E620 bezeichnet.
Die Intensität wird vereinbarungsgemäß wie folgt ausgedrückt:I = E420 + E520 + E620Sie wird mit 3 Dezimalen angegeben.
Die Farbnuance wird vereinbarungsgemäß wie folgt ausgedrückt:Sie wird mit 3 Dezimalen angegeben. TABELLE I
Umrechnung der Extinktionen in Transmission
Gebrauchsanleitung:Die 1. senkrechte Spalte gibt die 1. Dezimalstelle der Extinktion und die 1. waagrechte Spalte die 2. Dezimalstelle an.
Um die entsprechenden Transmissionswerte zu erhalten, muß der im Schnittpunkt beider Spalten abgelesene Wert dividiert werden: durch 10, wenn die Extinktion unter 1, durch 100, wenn die Extinktion zwischen 1 und 2 und durch 1 000, wenn die Extinktion zwischen 2 und 3 liegt.
Anmerkung:Die jeweils in den einzelnen Spalten oben rechts angegebenen Ziffern dienen der Interpolation der dritten Dezimalstelle der Extinktion.
Beispiel:Extinktion 0,47 1,47 2,47 3,47T % 33,9 % 3,4 % 0,3 % 0 %Die Transmissionswerte T % werden auf 0,1 % genau angegeben.
Abbildung 1:Diagramm der Farbigkeit; es gibt den Wert aller Farben des Spektrums wieder
Abbildung 2:Diagramm der Farbigkeit für helle und ziegelfarbige Rotweine
Abbildung 3:Diagramm der Farbigkeit für helle und ziegelfarbige Rotweine
Abbildung 4:Diagramm oder Farbigkeit für helle und purpurfarbene Rotweine
Abbidlung 5:Diagramm der Farbigkeit für helle und purpurfarbene Rotweine
Abbildung 6:Diagramm der Farbigkeit für ziegelfarbene und purpurfarbene Rotweine
2. REKTIFIZIERTES TRAUBENMOSTKONZENTRAT
2.1. Prinzip
In einer Verdünnung des RTK auf 25 ° Brix (Zuckergehalt = 25 % (g/g)) wird die Extinktion bei 425 nm und einer Schichtdicke von 1 cm gemessen.2.2. Gerätschaften
2.2.1. Spektralphotometer für Messungen zwischen 300 und 700 nm.
2.2.2. Glasküvetten, Schichtdicke 1 cm.
2.2.3. Membranfilter 0,45 µm.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.1. Vorbereitung der Probe
Man verwendet eine Lösung von 25 ° Brix (Zuckergehalt = 25 % (g/g)) siehe ""pH-Bestimmung" unter 4.1.2. Man filtriert über eine Membrane (0,45 µm).2.3.2. Messung
Die spektralphotometrische Messung der nach 2.3.1 vorbereiteten Probe wird bei 425 nm in 1 cm Kuevetten gegen Wasser als Leerwert durchgeführt.2.4. Angabe der Ergebnisse
Die Extinktion bei 425 nm der RTK-Lösung von 25 ° Brix wird mit 2 Dezimalstellen angegeben.
41. FOLIN-CIOCALTEU-INDEX 1. DEFINITION
Der Folin-Ciocalteu-Index ist das bei Anwendung nachstehend beschriebener Methode erzielte Ergebnis.2. PRINZIP
Die phenolischen Bestandteile des Weines werden durch das Folin-Ciocalteu-Reagenz oxidiert. Letzteres besteht aus einer Mischung von Phosphorwolframsäure (H3PW12O40) und Phosphormolybdänsäure (H3PMo12O40), die bei der Oxidation der phenolischen Bestandteile zu blauem Wolfram-(W8O23) und Molybdän-(Mo8O23)oxid reduziert werden.
Das Absorptionsmaximum der entstandenen blauen Farbe liegt bei 750 nm. Sie ist proportional dem Gehalt an phenolischen Bestandteilen.3. REAGENZIEN
Die Reagenzien müssen Analysenqualität aufweisen. Als Wasser ist destilliertes Wasser oder Wasser gleichwertiger Reinheit zu verwenden.3.1. Folin-Ciocalteu-Reagenz
Dieses Reagenz wird im Handel gebrauchsfertig angeboten. Es kann wie folgt hergestellt werden: 100 g Natriumwolframat (Na2WO4 · 2H2O) und 25 g Natriummolybdat (Na2MoO4, 2H2O) werden in 700 ml destilliertem Wasser gelöst; man fügt 50 ml Phosphorsäure 85 % (r20 = 1,71 g/ml) und 100 ml konzentrierte Salzsäure (r20 = 1,19 g/ml) hinzu. Man lässt am Rückfluß 10 Stunden lang sieden, fügt danach 150 g Lithiumsulfat (Li2SO4·H2O) und einige Tropfen Brom hinzu und lässt erneut 15 Minuten lang sieden. Nach dem Abkühlen wird mit destilliertem Wasser auf 1 Liter aufgefuellt.
3.2. Natriumcarbonat (Na2CO3, wasserfrei) 20%ig (g/v).4. GERÄTSCHAFTEN
Gebräuchliches Labormaterial, insbesondere:
4.1. 100-ml-Meßkolben.
4.2. Spektralphotometer für die Messung bei 750 nm.5. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
5.1. Rotweine
In einen 100-ml-Meßkolben (4.1) werden in nachstehender Reihenfolge gegeben: 1 ml Wein, 1 : 5 verdünnt50 ml destilliertes Wasser 5 ml Folin-Ciocalteu-Reagenz (3.1)20 ml Natriumcarbonatlösung (3.2).
Mit destilliertem Wasser wird auf 100 ml aufgefuellt.
Man mischt und lässt 30 Minuten lang stehen, um die Reaktion ablaufen zu lassen. Die Extinktion wird bei 750 nm und einer Schichtdicke von 1 cm gegen einen Leerwert, der anstelle des Weines destilliertes Wasser enthält, gemessen.
Liegt die abgelesene Extinktion nicht bei ungefähr 0,3, so sollte eine geeignetere Verdünnung gewählt werden.
5.2. Weißwein
Die Bestimmung wird unter den gleichen Bedingungen mit 1 ml des unverdünnten Weines durchgeführt.5.3. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat
5.3.1. Vorbereitung der Probe
Man verwendet eine RTK-Lösung, deren Zuckergehalt 25 % (g/g) beträgt (25 ° Brix), die, wie in Kapitel ""pH-Wert" unter 4.1.2 beschrieben, hergestellt wird.5.3.2. Messung
Die Messung wird, wie unter (5.1) für Rotweine beschrieben, mit 5 ml der nach (5.3.1) erhaltenen Probelösung durchgeführt. Es wird gegen einen Leerwert gemessen, der mit 5 ml einer 25%igen (g/g) Invertzuckerlösung (25 ° Brix) hergestellt wurde.6. ANGABE DER ERGEBNISSE
6.1. Berechnung
Das Ergebnis wird in Form eines Index ausgedrückt, der durch Multiplizieren der Extinktion mit 100 bei 1 : 5 verdünnten Rotweinen (bzw. mit dem entsprechenden Verdünnungsfaktor) und mit 20 bei Weißweinen erhalten wird. Bei rektifiziertem Traubenmostkonzentrat wird die Extinktion mit 16 multipliziert.6.2. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von zwei gleichzeitig oder schnell hintereinander vom gleichen Analytiker durchgeführten Bestimmungen darf nicht grösser als 1 sein.
Eine gute Wiederholbarkeit der Ergebnisse hängt von der Verwendung sehr sauberer Geräte (Meßkolben und Kuevetten) ab.
42. SPEZIELLE METHODEN FÜR REKTIFIZIERTES TRAUBENMOSTKONZENTRAT (RTK) a) GESAMTKATIONEN
1. PRINZIP
Die zu untersuchende Probe wird mit einem stark sauren Kationenaustauscher behandelt. Die Kationen werden gegen H+ ausgetauscht. Die Differenz zwischen dem Gesamtsäuregehalt des Eluates und dem der Probe ergibt den Gehalt an Gesamtkationen.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Glassäule mit Hahn, Länge etwa 300 mm, innerer Durchmesser 10 11 mm.
2.2. pH-Meter (erforderliche Genauigkeit 1/10 pH-Einheiten).
2.3. Elektroden:- Glaselektrode; Aufbewahrung in destilliertem Wasser- als Referenzelektrode Kalomel-Kaliumchloridelektrode; Aufbewahrung in gesättigter Kaliumchloridlösung, oder- kombinierte Elektrode; Aufbewahrung in destilliertem Wasser.3. REAGENZIEN
3.1. Stark saurer Kationenaustauscher in H+-Form. Vor Gebrauch ist der Ionenaustauscher mit Wasser über Nacht aufzuquellen.
3.2. Natronlauge (NaOH), 0,1 M.
3.3. pH-Papier.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1.Vorbereitung der Probe
Man stellt eine 40%ige (g/v) Lösung her (siehe ""Gesamtsäure" unter 5.1.2).4.2. Vorbereitung der Austauschersäule
Man gibt etwa 10 ml zuvor aufgequollenen Ionenaustauscher in H+-Form in die Glassäule und wäscht mit destilliertem Wasser säurefrei (pH-Papier).4.3. Ionenaustausch
100 ml der nach 4.1 verdünnten Probe werden mit einer Geschwindigkeit von 1 Tropfen/Sekunde über die Säule gegeben. Die ablaufende Flüssigkeit wird in einem Becherglas aufgefangen; man wäscht mit 50 ml destilliertem Wasser nach. Man titriert das gesamte Eluat mit 0,1 M Natronlauge bis pH 7,0 bei 20 °C. Der Zusatz der Natronlauge muß langsam erfolgen und die Lösung ständig gerührt werden.
Verbrauchte ml = n.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
Die Gesamtkationen werden in Milliäquivalenten je Kilogramm Gesamtzucker (mval/kg) mit 1 Dezimalstelle angegeben.
5.1.Berechnung
- Säuregehalt des Eluates, ausgedrückt in mval/kg RTK = n · 2,5- Gesamtsäuregehalt des RTK, ausgedrückt in mval/kg (siehe ""Gesamtsäure", unter 6.1.2) = a- Gesamtkationen, ausgedrückt in mval/kg Gesamtzucker:P = Gesamtzucker in % (g/g).b) LEITFÄHIGKEIT
1. PRINZIP
Die elektrische Leitfähigkeit einer Flüssigkeit wird mit Hilfe von 2 parallel angeordneten Platinelektroden (Wheatstonebrücke) bestimmt.
Die Leitfähigkeit ist temperaturabhängig. Sie wird bei 20 °C angegeben.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Leitfähigkeitsmeßgerät mit einem Meßbereich zwischen 1 und 1 000 Mikrosiemens je cm.
2.2. Wasserbad zur Temperierung der zu untersuchenden Probe auf etwa 20 °C (20 ± 2 °C).3. REAGENZIEN
3.1. Entmineralisiertes Wasser; die spezifische Leitfähigkeit bei 20 °C muß unter 2 Mikrosiemens je cm liegen.
3.2. Kaliumchlorid-Eichlösung.
0,581 g Kaliumchlorid (KCl), das vorher bei 105 °C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet wurde, werden in entmineralisiertem Wasser (3.1) gelöst und mit diesem Wasser (3.1) zu 1 Liter aufgefuellt. Diese Lösung hat eine Leitfähigkeit von 1 000 Mikrosiemens je cm bei 20 °C. Haltbarkeit: 3 Monate.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Vorbereitung der Probe
Man stellt eine Lösung von 25° Brix (Gesamtzuckergehalt 25 % g/g) her (siehe ""pH-Wert" unter 4.1.2).4.2. Bestimmung der Leitfähigkeit
Die zu untersuchende Probe wird im Wasserbad auf etwa 20 °C temperiert und die Temperatur auf 0,1 °C genau abgelesen.
Die Meßzelle des Leitfähigkeitsmeßgerätes wird 2 mal mit der zu untersuchenden Probe gespült.
Man misst die Leitfähigkeit in Mikrosiemens je cm.
5. ANGABE DER ERGEBNISSE
Die Leitfähigkeit wird ausgedrückt in Mikrosiemens je cm (µS cm 1) bei 20 °C für eine Lösung von 25° Brix des RTK.5.1. Berechnung
Wenn das Gerät keine Temperaturkompensation hat, ist die gemessene Leitfähigkeit anhand von Tabelle I zu korrigieren. Liegt die Temperatur unter 20 °C, so ist der Korrekturwert hinzuzurechnen, liegt die Temperatur über 20 °C, so ist der Korrekturwert abzuziehen.
TABELLE I Temperaturkorrektur der Leitfähigkeit in Mikrosiemens cm 1
LeitfähigkeitTemperatur20,2
19,820,4
19,620,6
19,420,8
19,221,0
19,021,2
18,821,4
18,621,6
18,421,8
18,222,0 (¹)
18,0 (²) 0000 0 0 0 0 0 0 0 50001 1 1 1 1 2 2 2100011 2 2 3 3 3 4 4150112 3 3 4 5 5 6 7200123 3 4 5 6 7 8 9250123 4 6 7 8 91011300134 5 7 8 9111213350135 6 8 911121415400235 7 91112141618450236 8101214161820500247 91113151820225502571012141719222460035811131618212426(¹) Korrekturwert abziehen.
(²) Korrekturwert zuzählen.
c) HYDROXYMETHYLFURFUROL (HMF)
1. PRINZIP DER METHODEN
1.1. Photometrische Methode
Die Aldehyde der Furangruppe, deren Hauptvertreter das HMF ist, reagieren mit Barbitursäure und p-Toluidin zu einer rotgefärbten Verbindung, deren Intensität bei 550 nm gemessen wird. 1.2. Hochdruckfluessigkeitschromatographische Methode
Trennung über eine Reversed-Phase-Säule und Bestimmung im UV bei 280 nm.2. PHOTOMETRISCHE METHODE
2.1. Gerätschaften
2.1.1. Spektralphotometer zur Durchführung der Messungen zwischen 300 und 700 nm.
2.1.2. Glasküvetten, Schichtdicke 1 cm.
2.2. Reagenzien
2.2.1. Barbitursäurelösung 0,5 % (g/v):
500 mg Barbitursäure (C4O3N2H4) werden unter leichtem Erwärmen auf einem Wasserbad (100 °C) in destilliertem Wasser gelöst und auf 100 ml mit destilliertem Wasser aufgefuellt. Haltbarkeit: etwa 1 Woche.2.2.2. p-Toluidinlösung 10 % (g/v):
10 g p-Toluidin (4-C6H4(CH3) NH2) werden in einem 100-ml-Meßkölbchen mit 50 ml 2-Propanol (CH3CH(OH)CH3) und 10 ml Eisessig (CH3COOH, r 20° = 1,05 g/ml) gelöst und mit 2-Propanol zur Marke aufgefuellt. Die Lösung ist täglich frisch herzustellen.2.2.3. Wäßrige Acetaldehydlösung (CH3CHO), 1 % (g/v); frisch herzustellen.2.2.4. Wäßrige Lösung von Hydroxymethylfurfural (C6O3H6), 1 g/l (Stammlösung).
Aus dieser Lösung werden Lösungen mit 5 - 10 - 20 - 30 und 40 mg/l HMF hergestellt.
Diese Lösungen (Stammlösung und Verdünnungen) sind jeweils frisch herzustellen.2.3. Durchführung der Bestimmung
2.3.1. Vorbereitung der Probe
Man verwendet eine verdünnte Lösung des RTK (40 %, g/v); siehe ""Gesamtsäure" unter 5.1.2. 2 ml dieser Lösung werden zur Bestimmung verwendet.2.3.2. Photometrische Bestimmung
In zwei 25-ml-Erlenmeyerkölbchen mit Schliff a und b pipettiert man 2 ml der vorbereiteten Probe (2.3.1), fügt jeweils 5 ml p-Toluidinlösung (2.2.2) hinzu und mischt. Sodann gibt man in Kölbchen b (Leerwert) 1 ml destilliertes Wasser und in Kölbchen a (Meßwert) 1 ml Barbitursäurelösung (2.2.1). Man gibt die Lösungen in die 1 cm Glasküvetten und misst gegen den Leerwert bei 550 nm das Maximum der Färbung zwischen 2 und 5 Minuten.
Proben mit Gehalten über 30 mg/l HMF müssen vorher verdünnt werden.2.3.3. Eichkurve
In zwei 25-ml-Erlenmeyerkölbchen mit Schliff a und b gibt man 2 ml der unter 2.2.4 hergestellten Verdünnungen, die 5- 10 - 20 - 30 und 40 mg/l HMF enthalten und verfährt weiter wie unter 2.3.2 angegeben.
Die erhaltene Eichkurve ist eine Gerade, die durch den Nullpunkt geht.2.4. Angabe der Ergebnisse
Der Gehalt an HMF im RTK wird in Milligramm je Kilogramm (mg/kg) Gesamtzucker angegeben.
2.4.1. Berechnung
Der Gehalt ""C" in mg HMF/l der untersuchten Probelösung wird der Eichkurve entnommen.
Der Gehalt an HMF in mg/kg Gesamtzucker beträgt:P = Gehalt an Gesamtzucker % (g/g) des RTK.
3. HOCHDRUCKFLÜSSIGKEITSSCHROMATOGRAPHISCHE METHODE
3.1. Gerätschaften
3.1.1. Hochdruckfluessigkeitschromatograph, ausgerüstet mit
- einem Injektor mit Probenschleife 5 oder 10 ml;- einem UV-Detektor zur Messung bei 280 nm;- einer Trennsäule, Reversed Phase C18 (z. B. Bondapak C18-Corasil, Waters Aß.);- einem Schreiber, eventuell einem Integrator;Fließgeschwindigkeit der mobilen Phase: 1,5 ml/Min.3.1.2. Membranfiltration (0,45 mm)
3.2. Reagenzien
3.2.1. Bidestilliertes Wasser.
3.2.2. Methanol (CH3OH) destilliert oder HPLC-Qualität.
3.2.3. Essigsäure (CH3COOH, r20 = 1,05 g/ml).
3.2.4. Mobile Phase: Wasser-Methanol(3.2.2)-Eisessig (3.2.3), filtriert über eine Membrane (0,45 mm), (40-9-1 v/v).
Das Fließmittel wird täglich frisch hergestellt und vor Gebrauch entgast.
3.2.5. HMF-Eichlösung, 25 mg/l (g/v)
25 mg HMF (C6H3O6) werden in einem 100-ml-Meßkölbchen in Methanol (3.2.2) gelöst und zur Marke aufgefuellt. Diese Lösung wird mit Methanol (3.2.2) 1 : 10 verdünnt und über eine Membrane (0,45 mm) filtriert.
Diese Lösung ist im Kühlschrank in dunkler Flasche, fest verschlossen, etwa 2 bis 3 Monate haltbar.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Vorbereitung der Probe
Man verwendet eine verdünnte Lösung des RTK (40 %, g/v), siehe ""Gesamtsäure" unter 5.1.2 und filtriert diese über eine Membrane (0,45 mm).
3.3.2. Chromatographie
5 (oder 10 ml) der nach 3.3.1 vorbereiteten Probe und der Eichlösung (3.2.5) werden in den Chromatographen eingespritzt und die Chromatogramme aufgenommen.
Die Retentionszeit des HMF beträgt etwa 6 bis 7 Minuten.3.4. ANGABE DER ERGEBNISSE
Der HMF-Gehalt des RTK wird in Milligramm je Kilogramm (mg/kg) Gesamtzucker angegeben.3.4.1. Berechnung
C = HMF-Gehalt in mg/l der 40%igen RTK-Lösung
Der HMF-Gehalt des RTK, ausgedrückt in mg/kg Gesamtzucker beträgt:P = Gesamtzucker in % (g/g) des RTK.d) SCHWERMETALLE
1. PRINZIP
I. Schnellmethode zur Abschätzung des Gehaltes an Schwermetallen:
Die Schwermetalle werden in einer geeigneten Verdünnung des RTK durch die Färbung ihrer Sulfide nachgewiesen. Als Vergleich dient eine Bleilösung, die den zulässigen Hoechstwert an Blei enthält.II. Bestimmung des Bleigehaltes mittels Atomabsorptionsspektrometrie:
Blei bildet mit Ammoniumpyrrolidindithiocarbamat ein Chelat. Nach Extraktion mit Isobutylmethylketon wird dieses bei 283,3 nm gemessen. Der Gehalt an Blei wird nach dem Additionsverfahren bestimmt.2. SCHNELLMETHODE
2.1. Reagenzien
2.1.1. Verdünnte Salzsäure, 70%ig (g/v):
70 g Salzsäure (HCl) (r20 = 1,16 1,19 g/ml) werden mit Wasser zu 100 ml ergänzt.2.1.2. Verdünnte Salzsäure, 20%ig (g/v):
20 g Salzsäure (HCl) (r20 = 1,16 1,19 g/ml) werden mit Wasser zu 100 ml ergänzt.2.1.3. Verdünntes Ammoniak:
14 g Ammoniak (NH3) (r20 = 0,931 0,934 g/ml) werden mit Wasser zu 100 ml ergänzt.
2.1.4. Pufferlösung pH 3,5:
25 g Ammoniumacetat (CH3COONH4) werden in 25 ml Wasser gelöst, und 38 ml verdünnte Salzsäure werden (2.1.1) hinzugefügt. Falls erforderlich wird der pH-Wert mit verdünnter Salzsäure (2.1.2) oder verdünntem Ammoniak (2.1.3) eingestellt und sodann mit Wasser auf 100 ml ergänzt.2.1.5. Thioacetamidlösung (C2H5NS), 4%ig (g/v).
2.1.6. Glycerinlösung (C3H8O3), 85%ig (g/v).n20 °CD = 1,449 1,4552.1.7. Thioacetamidreagenz:
Zu 0,2 ml der Thioacetamidlösung (2.1.5) fügt man 1 ml einer Mischung von 5 ml Wasser, 15 ml Natronlauge, 1 M und 20 ml Glycerinlösung (2.1.6) hinzu. Man erhitzt 20 Sekunden in einem Wasserbad von 100 °C. Das Reagenz ist unmittelbar vor Gebrauch herzustellen.2.1.8. Bleilösung, 0,002 g/l:
Man stellt eine Bleilösung von 1 g/l Blei her, indem man 0,400 g Bleinitrat Pb (NO3)2 in Wasser löst und mit Wasser zu 250 ml ergänzt. Bei Gebrauch wird die Lösung 2 : 1 000 (v/v) mit Wasser verdünnt.2.2. Durchführung der Bestimmung
10 g RTK werden in 10 ml Wasser gelöst. Man fügt 2 ml der Pufferlösung pH 3,5 (2.1.4) hinzu und mischt. Man gibt 1,2 ml des Thioacetamidreagenzes (2.1.7) zu und mischt sofort. Unter gleichen Bedingungen wird eine Vergleichslösung hergestellt, die 10 ml der Bleilösung 0,002 g/l (2.1.8) enthält.
Nach 2 Minuten darf die eventuell in der RTK-Lösung auftretende Braunfärbung nicht stärker als die der Bleivergleichslösung sein.2.3. Berechnung
Die Vergleichslösung entspricht, unter den obengenannten Durchführungsbedingungen, einem maximal zulässigen Gehalt an Schwermetallen, ausgedrückt als Blei, von 2 mg/kg RTK.3. BESTIMMUNG DES BLEIGEHALTES DURCH ATOMABSORPTIONSSPEKTROMETRIE3.1. Gerätschaften
3.1.1. Atomabsorptionsspektrometer mit einem Brennerkopf für Luft/Acetylen.
3.1.2. Hohlkathodenlampe für Blei.3.2. Reagenzien
3.2.1. Verdünnte Essigsäure:
12 g Eisessig (r20 = 1,05 g/ml) werden mit Wasser auf 100 ml aufgefuellt.
3.2.2. Ammoniumpyrrolidindithiocarbamat (C5H12 N2S2), 1%ig (g/v).
3.2.3. Isobutylmethylketon (CH3)2 CHCH2COCH3).
3.2.4. Bleilösung, 0,010 g/l Blei:
Die Bleilösung 1 g/l (2.1.8) wird 1 : 100 (v/v) verdünnt.3.3. Durchführung der Bestimmung
3.3.1. Probelösung
10 g RTK werden in einer Mischung aus gleichen Teilen der verdünnten Essigsäurelösung (3.2.1) und Wasser gelöst und mit dieser Mischung auf 100 ml aufgefuellt.
Man fügt 2 ml der Ammoniumpyrrolidindithiocarbamatlösung (3.2.2) und 10 ml Isobutylmethylketon (3.2.3) hinzu. Man schüttelt während 30 Sekunden (geschützt vor starker Lichteinstrahlung), lässt die Schichten sich trennen und verwendet die Isobutylmethylketonphase.3.3.2. Eichlösungen
Man stellt 3 Eichlösungen her, die zusätzlich zu den 10 g RTK noch 1 - 2 und 3 ml der Bleilösung 0,010 g/l (3.2.4) enthalten. Diese Lösungen werden, wie unter 3.3.1 beschrieben, behandelt.3.3.3. Leerwert
Man stellt einen Leerwert, wie unter 3.3.1 beschrieben, aber ohne Zusatz von RTK, her.3.3.4. Bestimmung
Die Messung wird bei 283,3 nm durchgeführt.
Der Nullpunkt wird mit der Isobutylmethylketonphase des Leerwertes eingestellt.
Die organischen Phasen der zu untersuchenden Lösung und der Eichlösungen werden nacheinander gemessen.3.4. Angabe der Ergebnisse
Der Bleigehalt wird in mg/kg RTK mit 1 Dezimale angegeben.3.4.1. Berechnung
Man stellt eine Eichkurve auf, indem man die gemessenen Extinktionen gegen die entsprechenden den Eichlösungen zugesetzten Konzentrationen Blei aufträgt. Die Extinktion der Probelösung wird als Konzentration Null eingetragen. Die durch die Messpunkte gezogene Gerade gibt im Schnittpunkt mit der negativen Seite der Konzentrationsachse den Bleigehalt der Probelösung an.e) CHEMISCHE ALKOHOLBESTIMMUNG
Diese Bestimmungsmethode ist für Flüssigkeiten mit niedrigem Alkoholgehalt wie Most, Mostkonzentrat und RTK geeignet.
1. PRINZIP
Einfache Destillation, Oxidation des Ethanols im Destillat durch Kaliumdichromat und Titration des Überschusses an Kaliumdichromat mit einer Fe-II-Salzlösung.2. GERÄTSCHAFTEN
2.1. Destillationsapparatur wie in Kapitel ""Alkoholgehalt" unter 3.2 beschrieben.3. REAGENZIEN
3.1. Kaliumdichromatlösung:
33,600 g Kaliumdichromat (K2Cr2O7) werden in Wasser gelöst und auf 1 000 ml aufgefuellt.
1 ml dieser Lösung oxidiert 7,8924 mg Alkohol.3.2. Ammoniumeisen(II)-sulfatlösung:
135 g Ammoniumeisen(II)-sulfat ((NH4)2Fe(SO4)2.6H2O) werden in Wasser gelöst, man fügt 20 ml Schwefelsäure (r20 = 1,84 g/ml) zu und fuellt auf 1 000 ml auf. Frisch hergestellt entspricht 1 ml dieser Lösung 0,5 ml der Kaliumdichromatlösung. Die Lösung wird allmählich oxidiert.3.3. Kaliumpermanganatlösung:
1,088 g Kaliumpermanganat (KMnO4) werden in Wasser gelöst und auf 1 000 ml aufgefuellt.3.4. Schwefelsäure, 1+1 verdünnt:
Zu 500 ml Wasser gibt man nach und nach unter Schütteln 500 ml Schwefelsäure (H2SO4, r20 = 1,84 g/ml).3.5. 1,10-Phenanthrolinreagenz, eisenhaltig:
Man löst 0,695 g Eisen-II-sulfat (FeSO4· 7 H2O) in 100 ml Wasser und fügt 1,485 g 1,10-Phenanthrolin-Monohydrat (C12H8N2· H2O) hinzu. Zur besseren Lösung wird erwärmt. Die kräftig rote Lösung ist gut haltbar.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
4.1. Destillation
In den Destillierkolben gibt man 100 g RTK und 100 ml Wasser. Das Destillat wird in einem 100-ml-Meßkölbchen aufgefangen und mit Wasser zur Marke aufgefuellt.4.2. Oxidation
In einen 300-ml-Erlenmeyerkolben mit eingeschliffenem Glasstopfen (der Kolbenhals besitzt einen erweiterten Rand, um den Stopfen beim Öffnen des Kolbens ohne Verlust abspülen zu können) werden 20 ml der Kaliumdichromatlösung (3.3), 20 ml der verdünnten Schwefelsäure (3.4) gegeben und geschüttelt. Man fügt 20 ml Destillat zu. Der Kolben wird verschlossen, geschüttelt und mindestens 30 Minuten unter zeitweiligem Schütteln stehen gelassen (Probelösung).
In gleicher Weise wird ein Leerwert angesetzt, der anstelle des Destillats 20 ml destilliertes Wasser enthält.4.3. Titration
Man gibt 4 Tropfen des 1,10-Phenanthrolinreagenzes (3.5) in die ""Probelösung". Der Kaliumdichromatüberschuß wird mit Ammoniumeisen(II)-sulfatlösung (3.2) bis zum Umschlag von blau-grün nach kastanienbraun. Um den Umschlagspunkt genau zu erfassen, titriert man mit der Kaliumpermanganatlösung (3.3) von kastanienbraun nach blau-grün zurück. 1/10 der titrierten ml dieser Lösung wird von den verbrauchten Millilitern Ammoniumeisen(II)-sulfatlösung abgezogen, n=tatsächlich verbrauchte Milliliter Ammoniumeisen(II)-sulfatlösung.
Der Leerwert wird in gleicher Weise titriert, n2 = verbrauchte Milliliter Ammoniumeisen(II)-sulfatlösung.5. ANGABE DER ERGEBNISSE
Der Ethanolgehalt wird in g/kg Gesamtzucker mit 1 Dezimalstelle angegeben.5.1. Berechnung
n2 ml Eisen(II)-Salzlösung reduzieren 20 ml Kaliumdichromatlösung, die 157,85 mg Ethanol oxidieren.
Folglich entspricht 1 ml Eisen(II)-Salzlösung:n2 n ml Eisen(II)-Salzlösung entsprechen demnach:Ethanol in g/kg RTK:Ethanol in g/kg Gesamtzucker:P = Gesamtzucker in % (g/g).f) MESOINOSIT, SCYLLOINOSIT UND SACCHAROSE
1. PRINZIP
Gaschromatographische Bestimmung nach Derivatisierung.
2. REAGENZIEN
2.1. Interner Standard: Xylit, 10 g/l (wäßrige Lösung, konserviert mit einer Spatelspitze Natriumazid).
2.2. Bis-(trimethylsilyl)-trifluoroacetamid-BSTFA-(C8H18F3NOSi2).
2.3. Chlortrimethylsilan (C3H9ClSi).
2.4. Pyridin p.a. (C5H5N).
2.5. meso-Inosit (C6H12O6).3. GERÄTSCHAFTEN
3.1. Gaschromatograph.
3.2. Fused silica Quarzkapillarsäule: 25 m × 0,3 mm, OV-1, Filmdicke 0,15 mm.
Gaschromatographische Bedingungen:- Trägergas: Wasserstoff oder Helium mit 2 ml/Min.-Injektor/Detektor-Temperatur: 300 °C- Temperaturprogramm: 1 Min. bei 160 °, 4 °C/Min. auf 260 °C, 15 Min. isotherm bei 260 °C- Split: 1 : 20.
3.3. Integrator.
3.4. Mikroliterspritze 10 ml.
3.5. Mikroliterpipetten: 50, 100 und 200ml.
3.6. Derivatisierungskölbchen mit Teflonstopfen, 2 ml.
3.7. Trockenschrank.4. DURCHFÜHRUNG DER BESTIMMUNG
Etwa 5 g rektifiziertes Traubenmostkonzentrat werden in ein 50-ml-Meßkölbchen eingewogen und mit 1 ml des internen Standards (2.1) versetzt. Man fuellt mit Wasser zur Marke auf und mischt. 100ml dieser Lösung werden in einem 2 ml Derivatisierungskölbchen (3.7) mittels eines schwachen Luftstromes zur Trockne gebracht. Um das Eindampfen zu erleichtern, können vorher 100 ml absoluter Alkohol zugesetzt werden. Der Rückstand wird in 100 ml Pyridin (2.4) aufgenommen. Man fügt dann 100 ml BSTFA (2.2) und 10 ml Chlortrimethylsilan (2.3) hinzu. Das Kölbchen wird mit dem Teflonstopfen verschlossen und 1 Stunde bei 60 °C im Trockenschrank erhitzt. 0,5 ml der Lösung werden mittels Heißnadel-Injektionstechnik bei dem oben angegebenen Splitverhältnis eingespritzt.5. BERECHNUNG
5.1. Ermittlung der ResponsefaktorenMan stellt eine Standardlösung mit 60 g/l Glucose, 60 g/l Fructose, 1 g/l meso-Inosit und 1 g/l Saccharose her.5 g dieser Lösung werden eingewogen und wie unter Punkt 4 beschrieben weiterbehandelt.Aus dem erhaltenen Chromatogramm werden die Responsefaktoren für meso-Inosit und Saccharose berechnet.
Scyllo-Inosit, das nicht im Handel erhältlich ist, hat eine Retentionszeit die zwischen der des letzten Peaks der Glucoseanomere und der des meso-Inosits liegt (siehe Abbildung). Zur Berechnung verwendet man den Responsefaktor des meso-Inosits.6. ANGABE DER ERGEBNISSE
6.1. Meso-Inosit und Scyllo-Inosit werden in mg/kg Gesamtzucker und Saccharose in g/kg RTK mit 1 Dezimale angegeben.
Abbildung: GC-Chromatogramm von Meso-Inosit, Scyllo-Inosit und Saccharose
(1)Jedes gleichwertige Pyknometer kann verwendet werden. (2)Ein Zahlenbeispiel wird in Abschnitt 6 dieses Kapitels gegeben. (3)Ein Zahlenbeispiel wird in Abschnitt 6 dieses Kapitels gegeben. (4)Der Zuckergehalt wird in Invertzucker ausgedrückt. (5)Der Zuckergehalt wird in Invertzucker ausgedrückt. (6)Beispiel: Für einen Massegehalt von 12 %: p = 0,12. (7)Vor dieser Berechnung muß die, wie oben angegeben, gemessene relative Dichte bzw. Volumenmasse des Weines um den von der fluechtigen Säure verursachten Fehler nach der folgenden Formel korrigiert werden:
dw = d2020 0,0000086 a oder rw = r20 0,0000086 a;
a = fluechtige Säure in Milliäquivalenten je 1 Liter. (8)Diese Werte werden von der zu erwartenden Datenbank der Gemeinschaft angegeben. (9)Diese Werte werden von der zu erwartenden Datenbank der Gemeinschaft angegeben. (10)Einer der handelsüblichen Namen ist ""Norit". (11)105 Pascal (Pa) = 1 bar. (12)1 Pascal (Pa) = 1 N/m² = 10 5bar. (13)Es ist nicht erforderlich, die anderen Gase (O2, N2 usw.), die nur in kleinen Mengen vorhanden sind und keinen Einfluß auf den Überdruck haben, zu berücksichtigen. (14)Einige Weine wie Süßweine usw. geben ein Destillat, das trotz Filtration nicht klar ist. In diesem Fall gibt man das konzentrierte Destillat in einen 200 ml Destillierkolben, verdünnt mit Wasser auf 30 ml und destilliert noch alkalisch und verwirft die ersten 15 ml des Destillats. Sodann unterbricht man die Destillation, kühlt den Destillierkolben ab, säuert mit etwa 5 ml verdünnter Schwefelsäure (3.2.1) an, legt 5 ml 1 M Natronlauge (3.2.6) vor und destilliert etwa 5 ml über. Das Destillat ist dann klar. (15)Dieser Zusatz ist nicht unbedingt erforderlich. Oftmals ist das Auftreten einer Trübung in einer rosafarbigen Flüssigkeit leichter zu erkennen als in einer farblosen Flüssigkeit. (16)n2 = 0,05 oder 0,1 ml, wenn das verwendete Volumen Wasser weniger als 10 ml beträgt. Für einen empfindlichen Titrationsendpunkt ist ein möglichst kleines Volumen erforderlich. Es sollte darum möglichst jede Verdünnung während der Analyse vermieden werden. (17)Dieser Abstand ist im Sinn von OC zu berechnen.