10.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 365/9


Europäisches Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit

Ausschreibung der Stelle eines Exekutivdirektors (m/w/d)

(Bedienstete/r auf Zeit — Besoldungsgruppe AD 14)

COM/2021/20068

(2021/C 365 A/02)

 

Wer wir sind

Das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (im Folgenden „Zentrum“) wurde durch die Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) (im Folgenden „Verordnung zur Einrichtung des Zentrums“) eingerichtet. Im Einklang mit Artikel 3 der Verordnung gehört Folgendes zum Auftrag des Zentrums und des verbundenen Netzwerks nationaler Koordinierungszentren:

Stärkung der Führungsrolle und strategischen Autonomie der Union im Bereich der Cybersicherheit durch die Wahrung und Weiterentwicklung der forschungsbezogenen, wissenschaftlichen, gesellschaftsbezogenen, technologischen und industriellen Kapazitäten und Fähigkeiten der Union im Bereich der Cybersicherheit, die nötig sind, um das Vertrauen in den und die Sicherheit des Binnenmarkts, auch durch Wahrung und Weiterentwicklung der Vertraulichkeit, Integrität und Zugänglichkeit von Daten, zu steigern,

Förderung der technologischen Kapazitäten, Fähigkeiten und Kompetenzen in der Union im Zusammenhang mit der Abwehrfähigkeit und Zuverlässigkeit der Infrastruktur der Netz- und Informationssysteme, darunter der kritischen Infrastruktur und der in der Union gängigen Hard- und Software,

Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Cybersicherheitsbranche der Union, Gewährleistung hoher Cybersicherheitsstandards in der gesamten Union und Verwandlung der Cybersicherheit in einen Wettbewerbsvorteil für andere Wirtschaftszweige der Union,

je nach Angemessenheit: Aufgabenwahrnehmung in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (im Folgenden „ENISA“) und der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit,

im Einklang mit den Gesetzgebungsakten zur Einrichtung der betreffenden Programme, insbesondere „Horizont Europa“ und dem Programm „Digitales Europa“: Verwendung der einschlägigen Finanzmittel der Union in einer Weise, dass ein Beitrag zum vorstehend genannten Auftrag geleistet wird.

Dieser Auftrag wird durch die Ziele und Aufgaben des Zentrums, die in den Artikeln 4 und 5 der genannten Verordnung dargelegt sind, näher definiert.

Stellenprofil

Wir bieten eine hohe Führungsposition zur Leitung eines multidisziplinären Teams, das in einem für die Zukunft der Europäischen Union besonders wichtigen Bereich unterstützend tätig sein soll.

Der/die Exekutivdirektor/in ist für den Betrieb und die laufende Geschäftsführung des Zentrums verantwortlich und ist dessen gesetzliche/r Vertreter/in. Der/die Exekutivdirektor/in ist gegenüber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig und nimmt seine/ihre Aufgaben im Rahmen der ihm/ihr übertragenen Befugnisse völlig unabhängig wahr. Der/die Exekutivdirektor/in wird vom Personal des Zentrums unterstützt.

Der/die Exekutivdirektor/in erfüllt insbesondere folgende Aufgaben in unabhängiger Weise (2):

Durchführung der vom Verwaltungsrat gefassten Beschlüsse,

Unterstützung des Verwaltungsrats bei seiner Arbeit, Wahrnehmung der Sekretariatsgeschäfte für seine Sitzungen und Bereitstellung aller zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen,

nach Anhörung des Verwaltungsrats und der Kommission und unter Berücksichtigung der Beiträge der nationalen Koordinierungszentren und der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit: Ausarbeitung und Vorlage des Entwurfs der Agenda sowie — im Einklang mit der Agenda — des mehrjährigen Arbeitsprogramms und des Entwurfs des jährlichen Arbeitsprogramms des Zentrums zur Annahme durch den Verwaltungsrat, einschließlich Angaben zum Umfang der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, der Aufforderungen zur Interessenbekundung und der Ausschreibungen, die für die Durchführung des jährlichen Arbeitsprogramms erforderlich sind, sowie der entsprechenden von den Mitgliedstaaten und der Kommission vorgelegten Ausgabenvoranschläge,

Ausarbeitung des Entwurfs des jährlichen Haushaltsplans, einschließlich des in Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe l der Verordnung zur Einrichtung des Zentrums genannten Stellenplans mit Angabe der Anzahl der Planstellen auf Zeit je Besoldungs- und Funktionsgruppe sowie der Anzahl der Vertragsbediensteten und abgeordneten nationalen Sachverständigen (in Vollzeitäquivalenten) und Übermittlung des Entwurfs an den Verwaltungsrat zur Annahme,

Durchführung des jährlichen Arbeitsprogramms und des mehrjährigen Arbeitsprogramms und Berichterstattung darüber an den Verwaltungsrat,

Ausarbeitung des Entwurfs des jährlichen Tätigkeitsberichts des Zentrums mit den Angaben über die entsprechenden Ausgaben und die Umsetzung der Agenda und des mehrjährigen Arbeitsprogramms des Zentrums; erforderlichenfalls werden diesem Bericht Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Verwirklichung und/oder für die Neuformulierung der strategischen Ziele und Prioritäten beigefügt,

Gewährleistung der Durchführung wirksamer Überwachungs- und Bewertungsverfahren in Bezug auf die Leistung des Zentrums,

Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Durchführungsberichts und der Bewertung, die in Artikel 38 Absatz 2 und Absatz 4 genannt sind, und alle zwei Jahre Übermittlung eines Aktionsplans an das Europäische Parlament und die Kommission,

Ausarbeitung und Abschluss von Vereinbarungen mit den nationalen Koordinierungszentren,

Wahrnehmung der Zuständigkeit für Verwaltungs-, Finanz- und Personalangelegenheiten, einschließlich der Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums, wobei die Beratung durch die interne Auditstelle im Rahmen der Beschlüsse gemäß Artikel 13 Absatz 3 Buchstaben e, l, t, u, v und w der Verordnung zur Einrichtung des Zentrums gebührend zu berücksichtigen ist,

Genehmigung und Verwaltung der Einleitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen entsprechend dem jährlichen Arbeitsprogramm und Verwaltung der Finanzhilfevereinbarungen und -beschlüsse,

Genehmigung der Liste der Maßnahmen, die auf der Grundlage einer von einer unabhängigen Sachverständigengruppe erstellten Rangliste für eine Finanzierung ausgewählt wurden,

Genehmigung und Verwaltung der Einleitung von Ausschreibungen entsprechend dem jährlichen Arbeitsprogramm und Verwaltung der sich daraus ergebenden Verträge,

Genehmigung der Angebote, die für eine Finanzierung ausgewählt wurden,

Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses und der Bilanz bei der internen Auditstelle und anschließend beim Verwaltungsrat,

Gewährleistung einer Risikobewertung und eines Risikomanagements,

Unterzeichnung einzelner Finanzhilfevereinbarungen, Beschlüsse und Verträge,

Unterzeichnung von Beschaffungsaufträgen,

Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen interner oder externer Prüfberichte sowie der Untersuchungen des mit dem Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission (3) errichteten Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zweimal jährlich Berichterstattung über die erzielten Fortschritte an die Kommission sowie regelmäßig an den Verwaltungsrat,

Ausarbeitung des Entwurfs der für das Zentrum geltenden Finanzordnung,

Einrichtung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems und Sicherstellung seines ordnungsgemäßen Funktionierens sowie Meldung wesentlicher diesbezüglicher Änderungen an den Verwaltungsrat,

Gewährleistung einer wirksamen Kommunikation mit den Organen der Union und auf Ersuchen Berichterstattung an das Europäische Parlament und den Rat,

Ergreifen sonstiger Maßnahmen, die zur Beurteilung des Fortschritts des Zentrums hinsichtlich seines Auftrags und seiner Ziele erforderlich sind,

Ausführung der ihr/ihm vom Verwaltungsrat übertragenen sonstigen Aufgaben.

Auswahlkriterien

Gemäß Artikel 16 der Verordnung zur Einrichtung des Zentrums ist der/die Exekutivdirektor/in eine Person mit Fachwissen und hohem Ansehen auf den Gebieten, auf denen das Zentrum tätig ist. Der/die ausgewählte Bewerber/in muss dementsprechend über herausragende Fachkenntnisse und Eigeninitiative verfügen und folgende Auswahlkriterien erfüllen:

Managementkompetenzen; insbesondere:

Nachgewiesene Erfahrung bei der erfolgreichen Zusammenstellung und dem Management von Teams, der Verwaltung von Programmen und Projekten, insbesondere in einem internationalen und multidisziplinären Umfeld; dabei auch unter hoher Arbeitsbelastung Aufrechterhaltung der Motivation und Leistung.

Erfahrung in der Verwaltung beträchtlicher finanzieller Mittel insbesondere in einem europäischen und/oder internationalen Umfeld, einschließlich Haushaltsplanung und interner Kontrolle. (4) Einschlägige Erfahrungen mit der Verwaltung beträchtlicher finanzieller Ressourcen in den Bereichen Forschung und Innovation, Informations- und Kommunikationstechnologie und/oder Cybersicherheit sowie im Zusammenhang mit offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von einschlägigen Förderprogrammen oder -systemen wären von Vorteil.

Nachweisliche Fähigkeit, eine strategische Vision in den für das Zentrum relevanten Bereichen zu entwickeln und umzusetzen, damit die vom Verwaltungsrat festgelegten Prioritäten realisiert und die Unterstützung der Interessenträger mobilisiert werden können.

Ein gutes Verständnis der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union sowie die Fähigkeit, effizient mit ihnen und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Ein solches Verständnis und die entsprechenden Fähigkeiten insbesondere in den Bereichen Forschung und Innovation, Informations- und Kommunikationstechnologie und/oder Cybersicherheit wären von Vorteil.

Fachwissen und Erfahrung; insbesondere:

Fundierte Kenntnis der zentralen Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit, einschließlich strategischer, regulatorischer, politischer, operativer, technischer, forschungs- und innovationsbezogener und industrieller Fragen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Kenntnisse über die für die Cybersicherheit relevanten Aspekte in den Bereichen der Information und Kommunikation (z. B. künftige Netze, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge usw.) wären von Vorteil.

Fundierte Kenntnis der Rollen, Zuständigkeiten und Kooperationsmechanismen im Bereich der Cybersicherheit in der Europäischen Union. Erfahrung im Bereich der Cybersicherheit, die in einer nationalen, europäischen oder internationalen öffentlichen Verwaltung oder in einer nicht öffentlichen Einrichtung mit enger Verbindung zum öffentlichen Sektor erworben wurde, wäre von Vorteil.

Nachweisliche Erfahrung in Forschung, Entwicklung, Innovation und deren Einführung im Bereich der Informations- und Sicherheitstechnologien. In dieser Hinsicht wäre insbesondere Erfahrung im Bereich der Cybersicherheit von Vorteil.

Persönliche Kompetenzen; insbesondere:

Ausgezeichnete Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie nachweisliche Fähigkeit zu und Erfahrung in der effektiven und effizienten, mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit Laien und in Fachkreisen sowie bei der Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern und der Vertretung des Zentrums in externen Gremien.

Erfahrung im Kommunikationsbereich zur Cybersicherheit, einschließlich Krisenkommunikation. Erfahrung mit Kampagnen zur Sensibilisierung für die Cybersicherheit und Aktivitäten zur Unterstützung der Fachgemeinde im Bereich Cybersicherheit wäre von Vorteil.

Ausgezeichnete Sozialkompetenz und Entscheidungsfreudigkeit, ausgeprägtes Organisationstalent und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen zu den Interessenträgern, die für das Zentrum von Bedeutung sind, aufzubauen.

Zulassungskriterien

Um zur Auswahlphase zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/innen vor Ablauf der Bewerbungsfrist folgende formale Anforderungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit: Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.

Hochschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss: Vorausgesetzt wird:

entweder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren entspricht,

oder ein Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren entspricht, und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung (diese einjährige Berufserfahrung kann nicht auf die im Folgenden geforderte nach dem Hochschulabschluss erworbene Berufserfahrung angerechnet werden).

Berufserfahrung(5) Die Bewerber/innen müssen nach ihrem Hochschulabschluss mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer Ebene gesammelt haben, für die die vorstehend genannten Qualifikationen Voraussetzung sind. Mindestens fünf Jahre dieser Berufserfahrung müssen sie im Tätigkeitsbereich des Zentrums erworben haben.

Managementerfahrung: Nach Erwerb des Hochschulabschlusses müssen die Bewerber/innen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in einer für diese Position relevanten höheren Managementposition (6) erworben haben.

Sprachkenntnisse: Die Bewerber/innen müssen über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union (7) und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache verfügen. Die Auswahlausschüsse überprüfen während des Gesprächs, ob die geforderten ausreichenden Kenntnisse einer weiteren EU-Amtssprache vorhanden sind. Das Gespräch (oder ein Teil davon) kann deshalb in dieser weiteren Sprache geführt werden.

Altersbeschränkung: Die Bewerber/innen müssen — bei Ablauf der Bewerbungsfrist — das volle vierjährige Mandat vor Erreichen des Ruhestandsalters ableisten können (siehe auch erste Fußnote im Abschnitt über die Beschäftigungsbedingungen). Für Zeitbedienstete der Europäischen Union beginnt der Ruhestand am Ende des Monats, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird (siehe Artikel 47 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (8)).

Auswahl und Ernennung

Gemäß Artikel 16 der Verordnung zur Einrichtung des Zentrums wird der/die Exekutivdirektor/in vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer Liste von Bewerber/innen ernannt, die die Kommission im Anschluss an ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren vorschlägt.

Zur Erstellung der Auswahlliste wendet die Europäische Kommission ihre üblichen Auswahl- und Einstellungsverfahren an (siehe „Document on Senior Officials Policy“ (9)).

Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens setzt die Europäische Kommission einen Vorauswahlausschuss ein. Der Vorauswahlausschuss sichtet sämtliche Bewerbungen, prüft, ob die Zulassungskriterien erfüllt sind, und ermittelt die Bewerber/innen, deren Anforderungsprofil den vorstehend genannten Auswahlkriterien am besten entspricht. Diese Bewerber/innen werden gegebenenfalls zu einem Gespräch mit dem Vorauswahlausschuss eingeladen.

Im Anschluss an diese Gespräche erstellt der Vorauswahlausschuss seine Schlussfolgerungen und eine Liste der Bewerber/innen, die er für weitere Gespräche mit dem Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Europäischen Kommission vorschlägt. Der Beratende Ausschuss wählt unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Vorauswahlausschusses die Bewerber/innen aus, die zu einem Gespräch eingeladen werden.

Diese nehmen an einem ganztägigen, von einer externen Personalberatungsfirma durchgeführten Management-Assessment-Center teil. Anhand der Ergebnisse des Gesprächs und des Assessment-Center-Berichts erstellt der Beratende Ausschuss für Ernennungen eine Auswahlliste der seiner Auffassung nach für das Amt des Exekutivdirektors/der Exekutivdirektorin der Agentur geeigneten Bewerber/innen.

Die auf der Auswahlliste des Beratenden Ausschusses aufgeführten Bewerber/innen werden von den Kommissionsmitgliedern befragt, die für die Generaldirektion zuständig sind, in deren Aufgabenbereich die Beziehungen mit dem Zentrum fallen (10).

Nach diesen Gesprächen erstellt die Europäische Kommission eine Auswahlliste der am besten geeigneten Bewerber/innen, die dem Verwaltungsrat des Zentrums übermittelt wird. Der Verwaltungsrat kann mit den Bewerber/innen Gespräche führen, bevor er den/die Direktor/in aus der Auswahlliste der Kommission auswählt und ernennt. Aus der Aufnahme in die Auswahlliste erwächst kein Anspruch auf eine Ernennung.

Die Bewerber/innen können aufgefordert werden, noch weitere Gespräche und/oder Tests zu absolvieren. Ferner werden sie gegebenenfalls aufgefordert, eine Erklärung vor den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments abzugeben.

Der/die ausgewählte Bewerber/in muss eine gültige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Sicherheitsüberprüfung seiner/ihrer nationalen Sicherheitsbehörde besitzen oder in der Lage sein, eine solche zu erhalten. Die Sicherheitsermächtigung wird per Verwaltungsentscheidung nach einer Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige nationale Sicherheitsbehörde der Bewerberin/des Bewerbers entsprechend den geltenden nationalen Sicherheitsvorschriften erteilt und ermöglicht den Zugang zu Verschlusssachen bis zu einem bestimmten Geheimhaltungsgrad. (Das zur Ausstellung einer solchen Sicherheitsermächtigung notwendige Verfahren kann nur auf Antrag des Arbeitgebers eingeleitet werden, nicht aber durch den/die Bewerber/in selbst.)

Bis der betreffende Mitgliedstaat die Sicherheitsermächtigung erteilt hat und das entsprechende Überprüfungsverfahren mit der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung durch die Direktion Sicherheit der Europäischen Kommission abgeschlossen ist, kann der/die Bewerber/in weder auf EU-Verschlusssachen (EU-VS), die mit dem Geheimhaltungsgrad CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL oder höher eingestuft wurden, zugreifen noch an Sitzungen teilnehmen, bei denen solche EU-VS erörtert werden.

Chancengleichheit

Die Europäische Kommission und das Zentrum verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung nach Artikel 1d des Beamtenstatuts (11).

Beschäftigungsbedingungen

Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen sind in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten festgelegt.

Der/die erfolgreiche Bewerber/in wird vom Verwaltungsrat der Agentur als Bedienstete/r auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 14 (12) eingestellt. Er/sie wird entsprechend ihrer/seiner Berufserfahrung in der Dienstaltersstufe 1 oder 2 der Besoldungsgruppe eingestellt.

Er/sie wird für eine erste Amtszeit von vier Jahren ernannt, die um höchstens vier Jahre verlängert werden kann (13).

Die Bewerber/innen werden darauf hingewiesen, dass laut den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Der Ort der dienstlichen Verwendung ist Bukarest, wo das Zentrum seinen Sitz hat. Da sich das Zentrum in der Aufbauphase befindet, kann es erforderlich sein, dass die Direktorin/der Direktor während einer Anfangsphase nach ihrer/seiner Ernennung vorübergehend in Brüssel tätig ist, bis das Zentrum und die entsprechenden operativen Strukturen in Bukarest eigenständig aktiv sind.

Die Stelle ist ab sofort zu besetzen.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Vor Aufnahme der Tätigkeit muss sich die Direktorin/der Direktor in einer Erklärung verpflichten, unabhängig und im öffentlichen Interesse zu handeln, und alle Interessen angeben, die ihre/seine Unabhängigkeit gefährden könnten.

Bewerbungsverfahren

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche oben genannten Zulassungskriterien erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss, die Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition und die geforderten Sprachkenntnisse verfügen. Ist eines der Zulassungskriterien nicht erfüllt, werden Sie automatisch vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Falls Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst im Internet auf folgender Seite anmelden und den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen: https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/.

Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse, über die Ihnen Ihre Bewerbung bestätigt werden kann und die für den weiteren Schriftwechsel während der einzelnen Stufen des Auswahlverfahrens verwendet wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Europäischen Kommission daher unbedingt mitzuteilen.

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn Sie Ihren Lebenslauf als PDF-Datei (vorzugsweise unter Verwendung des Europass-Formats (14)) hochgeladen und ein Bewerbungsschreiben (Online-Formular, höchstens 8 000 Zeichen) eingegeben haben. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben können in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail, in der bestätigt wird, dass Ihre Bewerbung registriert wurde. Wenn Sie keine Bestätigungsmail erhalten, wurde Ihre Bewerbung nicht registriert!

Der Fortgang Ihrer Bewerbung lässt sich nicht online verfolgen. Die Europäische Kommission wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über den Stand des Bewerbungsverfahrens informieren.

Für weitere Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: HR-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 7. Oktober 2021, 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit. Danach ist keine Online-Bewerbung mehr möglich.

Das elektronische Bewerbungsformular ist fristgerecht auszufüllen. Wir empfehlen dringend, mit der Bewerbung nicht bis zum letzten Moment zu warten, da ein erhöhtes Datenaufkommen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass die Online-Bewerbung vor der Fertigstellung abgebrochen wird und Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen. Nach Bewerbungsschluss können keine Daten mehr eingegeben werden. Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Wichtige Hinweise für Bewerber/innen

Die Arbeiten der verschiedenen Auswahlausschüsse sind vertraulich. Den Bewerber/innen ist es untersagt, sich persönlich oder über Dritte an einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse zu wenden. Alle Anfragen sind an das Sekretariat des jeweiligen Ausschusses zu richten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber/innen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (15) verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten.


(1)  Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren (ABl. L 202 vom 8.6.2021, S. 1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R0887.

(2)  Siehe Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/887.

(3)  Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 28. April 1999 zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 20).

(4)  Die Verwaltung des Personals und der finanziellen Ressourcen des Zentrums sind im Statut der Beamten der Europäischen Union und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union geregelt, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20140701.

(5)  Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie im Rahmen eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses gesammelt wurde, das als reale, echte und bezahlte Arbeit eines Arbeitnehmers (jede Art von Vertrag) oder Dienstleistungserbringers definiert war. Teilzeitarbeit wird anteilig auf der Grundlage des bescheinigten Prozentsatzes der geleisteten Vollzeitstunden angerechnet. Mutterschafts-, Eltern- oder Adoptionsurlaub wird berücksichtigt, falls dieser im Rahmen eines Arbeitsvertrags genommen wurde. Promotionen — auch unbezahlt — werden, sofern sie erfolgreich abgeschlossen wurden, der Berufserfahrung gleichgestellt (maximal drei Jahre). Ein und derselbe Zeitraum kann nur einmal angerechnet werden.

(6)  Im Lebenslauf sollten die Bewerber/innen für alle Jahre, in denen sie Managementerfahrung gesammelt haben, Folgendes genau angeben: 1) Bezeichnung der Führungspositionen und Zuständigkeitsbereich, 2) Zahl der ihnen unterstellten Mitarbeiter/innen, 3) Höhe der verwalteten Haushaltsmittel, 4) Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und 5) Zahl der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(7)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01958R0001-20130701

(8)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20140701

(9)  https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/compilation-of-the-senior-official-policy-at-the-european-commission_en.pdf (nur in englischer Sprache verfügbar).

(10)  Sofern das betreffende Kommissionsmitglied diese Aufgabe nicht gemäß den Beschlüssen der Kommission vom 5. Dezember 2007 (PV(2007) 1811) und 30. September 2020 (PV(2020) 2351) abgegeben hat.

(11)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20140701

(12)  Der Berichtigungskoeffizient für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union für Rumänien liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 66,6 %. Dieser Koeffizient wird jährlich überprüft.

(13)  Siehe Artikel 16 der Verordnung (EU) 2021/887.

(14)  Informationen darüber, wie Sie Ihren Europass-Lebenslauf online erstellen können, finden Sie unter: https://europa.eu/europass/de/create-europass-cv.

(15)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).