Brüssel, den 24.1.2023

COM(2023) 35 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Überarbeitung der EU-Initiative für Bestäuber





Ein neuer Deal für Bestäuber


{SWD(2023) 18 final}


1.Einleitung

Der Rückgang der wilden Bestäuber und seine Folgen für die Ernährungssicherheit, die menschliche Gesundheit, die Lebensqualität und das Funktionieren der Ökosysteme geben in der gesamten Gesellschaft Anlass zu großer Sorge. Insbesondere von Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft wurde in diesem Zusammenhang gefordert, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursachen des Rückgangs anzugehen. Ein aktuelles Beispiel ist die europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten“ 1 , in der ein Übergang zu einer bienenfreundlicheren Landwirtschaft gefordert wird und die der Europäischen Kommission im Oktober 2022 erfolgreich vorgelegt wurde, nachdem mehr als eine Million Unterstützungsbekundungen von EU-Bürgern gesammelt worden waren.

Etwa vier von fünf Kultur- und Wildpflanzenarten in Europa hängen zumindest bis zu einem gewissen Grad von der Bestäubung durch Tausende von Insektenarten ab. Diese Bestäuberdienste liefern der Wirtschaft einen greifbaren Nutzen: Ihr Beitrag zur landwirtschaftlichen Erzeugung der EU wird auf mindestens 5 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. 2 Die meisten wesentlichen Vorteile, die Bestäuber bieten, sind nach wie vor nicht quantifiziert, z. B. ihr Beitrag zu Ernährungssicherheit und Gesundheit oder zur Erhaltung der Gesundheit und Widerstandsfähigkeit des Ökosystems durch Bestäubung wild lebender Pflanzen.

Europa und die Welt 3 sind jedoch mit einem dramatischen Verlust an wilden Bestäubern konfrontiert. Laut der Europäischen Roten Liste 4 sind die Populationen von etwa einer von drei Bienen-, Schmetterlings- und Schwebfliegenarten im Rückgang begriffen. Darüber hinaus sind eine von zehn Bienen- und Schmetterlingsarten und jede dritte Schwebfliegenart vom Aussterben bedroht. Obwohl diese Zahlen bereits alarmierend sind, ist das gesamte Ausmaß noch nicht bekannt. Wenn der Zustand der Bestäuber besser verstanden würde, könnte eine noch besorgniserregendere Situation zutage treten. 5  

Der Rückgang der Bestäuber stellt eine Bedrohung sowohl für das Wohlergehen der Menschen als auch für die Natur dar. Der Verlust an Bestäubern untergräbt die langfristige landwirtschaftliche Produktivität und verschärft einen durch andere Faktoren, wie insbesondere die derzeitige geopolitische Lage im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, beeinflussten Trend.

Auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien (COP15) des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt im Dezember 2022 wurden globale Anstrengungen zur Bewältigung der Biodiversitätskrise unternommen. Diese weltweiten Anstrengungen müssen mit ehrgeizigen Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf EU-Ebene einhergehen, zu der auch Bestäuber gehören.

2018 verabschiedete die Kommission den ersten EU-Rahmen zur Bekämpfung des Rückgangs wilder Bestäuber – die EU-Initiative für Bestäuber 6 . Mit dieser Initiative werden langfristige Ziele für 2030 und ein umfassendes Paket von kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen festgelegt. Es wurde von allen Interessengruppen nachdrücklich unterstützt und hat großes öffentliches Interesse geweckt. Die Ziele der Initiative wurden durch den europäischen Grünen Deal stark gefördert.

In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 7 wurde das übergeordnete Ziel festgelegt, den Rückgang der Zahl und Vielfalt der Bestäuber bis 2030 als Teil einer Reihe von Verpflichtungen und Zielen zur Wiederherstellung der Natur in der EU umzukehren. Mit der Strategie wurde auch die EU-Biodiversitätsplattform eingerichtet, in deren Rahmen eine Arbeitsgruppe für Bestäuber als wichtigste Governance-Plattform für die Initiative für Bestäuber eingerichtet wurde. Andere Initiativen im Rahmen des europäischen Grünen Deals wie die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der Null-Schadstoff-Aktionsplan, die Waldstrategie und die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel 8 tragen dazu bei, Bedrohungen für Bestäuber zu bekämpfen.

In dieser Mitteilung wird ein überarbeiteter Aktionsrahmen für die EU-Initiative für Bestäuber vorgestellt, der auf umfassenden Konsultationen der Interessenträger und institutionellen Rückmeldungen 9 des Europäischen Parlaments, des Rates, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Rechnungshofs aufbaut. Es werden darin Maßnahmen festgelegt, die die EU und ihre Mitgliedstaaten ergreifen müssen, um den Rückgang der Bestäuber bis 2030 umzukehren.

Die Überarbeitung knüpft an die Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung der Initiative für Bestäuber an, die die Kommission 2021 durchgeführt hat. 10 Die Überprüfung ergab, dass die Initiative zwar nach wie vor ein wirksames politisches Instrument ist, jedoch noch erhebliche Herausforderungen bewältigt werden müssen, um dem Rückgang der Bestäuber Einhalt zu gebieten und ihn umzukehren. Insbesondere müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ursachen des Rückgangs wirksam anzugehen, und durch solide Überwachungs- und Governance-Mechanismen gestützt werden. In der Überprüfung wurde gefordert, die Initiative zu überarbeiten, damit ihre langfristigen Ziele erreicht werden.

Die Überarbeitung knüpft auch an den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs 11 über EU-Maßnahmen zum Schutz wilder Bestäuber an. In diesem Bericht wurden Lücken in wichtigen EU-Strategien zur Bekämpfung der Hauptgefahren für wilde Bestäuber festgestellt und es wurde empfohlen, dass die Kommission prüft, ob spezifische Maßnahmen zur Bewältigung von Bedrohungen erforderlich sind, die derzeit in der Initiative für Bestäuber nicht berücksichtigt werden. Es wurde in dem Bericht ferner darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zum Schutz wilder Bestäuber besser in die EU-Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und in die Agrarpolitik einbezogen werden müssen und dass der Schutz wilder Bestäuber vor Pestiziden verbessert werden muss.

Im Juni 2022 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur 12 vor, mit der die Ziele der Biodiversitätsstrategie rechtlich verankert werden sollen. Er enthält ein rechtsverbindliches Ziel für die EU-Mitgliedstaaten, den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis 2030 umzukehren und danach einen Aufwärtstrend aufrechtzuerhalten. Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die vorliegende überarbeitete Initiative für Bestäuber greifen ineinander: Der Legislativvorschlag räumt den Mitgliedstaaten die Flexibilität ein, in ihren nationalen Wiederherstellungsplänen über die wirksamsten Maßnahmen zur Erreichung des Ziels zu entscheiden. Die Maßnahmen in der vorliegenden überarbeiteten Initiative, die ein breites Spektrum von EU-Strategien umfassen, zielen darauf ab, die nationalen Wiederherstellungsmaßnahmen zu unterstützen und zu ergänzen, die nach der vorgeschlagenen Verordnung über die Wiederherstellung der Natur erforderlich sind.

2.Maßnahmen auf EU-Ebene zur Umkehr des Rückgangs der Bestäuber

In der überarbeiteten Initiative für Bestäuber werden Ziele für 2030 und damit verbundene Maßnahmen festgelegt, die drei Prioritäten zugeordnet sind:

I: Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen

II: Verbesserung der Erhaltung von Bestäubern und Bekämpfung der Ursachen ihres Rückgangs

III: Mobilisierung der Gesellschaft und Förderung der strategischen Planung und der Zusammenarbeit auf allen Ebenen

In den folgenden Kapiteln werden diese Prioritäten und die damit verbundenen Maßnahmen erläutert. In der Tabelle im Anhang sind alle Maßnahmen aufgeführt.

2.1.PRIORITÄT I: Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen

Maßnahmen zur Unterstützung von Bestäubern müssen durch solide wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert werden. Seit 2018 wurden große Fortschritte bei der Sammlung verwertbarer Erkenntnisse zur Erhaltung von Bestäubern erzielt, doch bestehen nach wie vor erhebliche Wissenslücken. Weitere Anstrengungen sind erforderlich, um ein solides EU-weites Überwachungssystem für Bestäuber einzurichten, kritische Bewertungen und Raumanalysen durchzuführen und gezielte Forschungs- und Innovationstätigkeiten zu fördern.

Einrichtung eines umfassenden Überwachungssystems

Um wirksame Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für Bestäuberpopulationen ergreifen zu können, müssen Verteilung, Zustand und Trends in hinreichend genauen räumlichen und zeitlichen Einheiten erfasst werden. Dies erfordert ein solides EU-weites Überwachungssystem, das über einen langen Zeitraum regelmäßige und häufige Informationen bereitstellt. Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an einer Überwachungsmethode, die sich auf technische Optionen für ein EU-System zur Überwachung von Bestäubern (EU Pollinator Monitoring Scheme – EU-PoMS) 13 stützt. Um die Trends bei der Größe und Vielfalt der Bestäuberpopulationen konsequent messen und die Fortschritte bei der Umkehr des Rückgangs zuverlässig bewerten zu können, muss an einer ausreichenden Anzahl von Standorten eine Überwachung durchgeführt werden. Nach der vorgeschlagenen Verordnung über die Wiederherstellung der Natur wären die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Bestäuberarten jedes Jahr nach einer standardisierten Methodik zu überwachen. 

Darüber hinaus sollten auch die größten Bedrohungen für den Rückgang der Bestäuber einer Beobachtung unterliegen. Die europäische Initiative zur Überwachung der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften (European Monitoring of Biodiversity in Agricultural Landscapes – EMBAL) 14 , mit der Informationen über Bestäuberlebensräume in Agrarlandschaften gesammelt werden, und das Projekt Insignia 15 , mit dem Pestizide und andere Schadstoffe unter Verwendung der Honigbiene als Bioindikator überwacht werden sollen, bieten wirksame Möglichkeiten, um Informationslücken in Bezug auf den Zustand der Bestäuberlebensräume und die Umweltverschmutzung zu schließen. Diese Prozesse müssen langfristig und systematisch umgesetzt werden. Die Schaffung eines integrierten Rahmens für die Überwachung des Rückgangs der Bestäuber, seiner Ursachen und Folgen gemäß dem DPSIR-Interventionsmodell (Drivers, Pressures, State, Impact and Response – Antriebskräfte, Belastungen, Zustand, Auswirkungen und Reaktionen) würde es ermöglichen, die Leistungen und Ergebnisse einschlägiger politischer Maßnahmen zu verfolgen.

Unterstützung von Forschung und Bewertung

Forschungs- und Innovationstätigkeiten werden weiterhin erforderlich sein, um auf der Grundlage systematisch erhobener Daten und Informationen, unterstützt durch das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont Europa) sowie nationale Forschungsanstrengungen, verwertbares Wissen zu generieren. Wir müssen die taxonomische und funktionale Vielfalt der Bestäubergemeinschaften und ihre Verteilung sowie die Bedrohungen für Bestäuber und ihre Wechselwirkungen besser verstehen. Letzteres gilt insbesondere für weniger verstandene Bedrohungen für Bestäuber (siehe Priorität II).

Es wird auch erforderlich sein, Bewertungsinstrumente wie die Bewertung für die Zwecke der Roten Liste und die EU-weite Kartierung wichtiger Bestäubergebiete weiterzuentwickeln, um gezielte Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Förderung des Kapazitätsaufbaus und des Wissensaustauschs

Überwachung und Forschung sind ressourcenintensiv, und die finanziellen und personellen Ressourcen müssen kosteneffizient eingesetzt werden. In dieser Hinsicht kann es hilfreich sein, Forschungsinfrastrukturen, Überwachungsinstrumente und Fachwissen strategisch zu entwickeln. Insbesondere wird es wichtig sein, sowohl in der Berufs- als auch in der Bürgerwissenschaft durch die Bereitstellung von Arbeits-, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten verstärkt Kapazitäten aufzubauen, die taxonomische Arbeit leisten können.

Bestehende Online-Instrumente wie das Informationsdrehkreuz zum Thema Bestäuber in der EU (EU Pollinator Information Hive) und das Informationssystem zur biologischen Vielfalt für Europa (Biodiversity Information System for Europe – BISE) sollten in vollem Umfang genutzt werden, um Überwachungsergebnisse und das durch Forschung und Innovation gewonnene Wissen auszutauschen. Dies erfordert ein Engagement sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur. Der Wissensaustausch wird zusammen mit dem offenen Zugang zu Daten die Effizienz öffentlicher Investitionen erhöhen und die Transparenz der wissenschaftlich-politischen Prozesse und der Entscheidungsfindung gewährleisten.

2.2.PRIORITÄT II: Verbesserung der Erhaltung von Bestäubern und Bekämpfung der Ursachen ihres Rückgangs

Zu den größten Bedrohungen für wilde Bestäuber zählen Landnutzungsänderungen (einschließlich Verstädterung), intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung (einschließlich des Einsatzes von Pestiziden), Umweltverschmutzung (einschließlich Lichtverschmutzung), invasive gebietsfremde Arten und Klimawandel. Zudem könnten weitere Bedrohungen entstehen, die den Druck auf Bestäuber erhöhen. Einige Bedrohungen, wie die intensive Landwirtschaft und der Einsatz von Pestiziden, sind besser erforscht als andere. Die geeigneten Maßnahmen zur Abmilderung ihrer Auswirkungen sind bekannt. Es ist dringend erforderlich, dass diese Maßnahmen rasch ergriffen werden.

In Bezug auf andere Bedrohungen wie die Verschmutzung durch Chemikalien, Luftschadstoffe und Schwermetalle reicht der Wissensstand nicht aus, um das Ausmaß und die Verteilung ihrer Auswirkungen auf Bestäuber abzuschätzen oder eine geeignete Interventionsstrategie zu entwerfen. Hier sind weitere Überwachungs- sowie Forschungs- und Innovationstätigkeiten erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte Reaktion auf den Rückgang der Bestäuber zu ermöglichen.

Verbesserung der Erhaltung von Bestäuberarten und -lebensräumen

Bestäuberpopulationen sind in verschiedenen Landschaften und Landnutzungen Belastungen ausgesetzt, zwischen denen Wechselwirkungen entstehen, wodurch die schädlichen Auswirkungen weiter verstärkt werden. Daher sollten Maßnahmen zur Abmilderung dieser Auswirkungen nicht isoliert, sondern sektorübergreifend koordiniert und gut geplant werden, um Kohärenz, Synergien und Kosteneffizienz zu gewährleisten.

Schutzgebiete und eine geeignete Landbewirtschaftung bilden das Rückgrat für die Erhaltung der reichen Vielfalt der Bestäuberarten. Auf dieser Grundlage sollten strategisch geplante Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, um das Vorhandensein ausreichender Gebiete mit gut vernetzten und hochwertigen Bestäuberlebensräumen zu gewährleisten. Artenschutzpläne 16 sind ein wichtiges Instrument zur Koordinierung eines solchen strategischen Ansatzes, insbesondere für die am stärksten bedrohten Arten. Sie enthalten Informationen über Zustand, Ökologie, Bedrohungen und aktuelle Erhaltungsmaßnahmen für jede Art und führen die wichtigsten Maßnahmen auf, die erforderlich sind, um ihren Erhaltungszustand in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet innerhalb der EU zu verbessern. Die Kommission arbeitet derzeit drei Artenschutzpläne für bestimmte Gruppen bedrohter Bestäuberarten aus. Zwei Pläne werden Agrar- und Waldlandschaften in der gesamten EU abdecken, der dritte ein bestimmtes geografisches Gebiet (die Kanarischen Inseln). Sobald sie fertiggestellt sind, sollte ihre breite Akzeptanz und Umsetzung durch Unterstützung aus verschiedenen Finanzierungsquellen, einschließlich des LIFE-Programms, sichergestellt werden.

Die Erhaltung der Bestäuber sollte gut in die Bewirtschaftung der Schutzgebiete, insbesondere des Natura-2000-Netzes, integriert werden. Viele Lebensraumtypen, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, sind für Bestäuber von wesentlicher Bedeutung. Die Einbeziehung von Bestäubern als typische Arten in die Überwachung und Bewertung des Erhaltungszustands dieser Lebensräume würde dazu beitragen, Maßnahmen zur Erhaltung der Bestäuber in Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen zu straffen.

Die Einführung von Maßnahmen zur Überwachung von Bestäubern wird dazu beitragen, seltene und bedrohte Bestäuberarten besser zu erfassen. Diese Informationen sollten für die Feinabstimmung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen und für die Ausweisung neuer Schutzgebiete im Zusammenhang mit dem EU-Ziel, im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 bis 2030 mindestens 30 % der europäischen Land- und Meeresgebiete in wirksam bewirtschaftete Schutzgebiete umzuwandeln, verwendet werden.

Landnutzung und Landnutzungsänderungen, wie z. B. die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, Verstädterung und Infrastrukturentwicklung, können sich negativ auf Bestäuber auswirken, indem sie die Verfügbarkeit von Lebensräumen für Bestäuber verringern und die Zersplitterung von Lebensräumen verstärken. Um der Zersplitterung von Lebensräumen entgegenzuwirken, bedarf es eines integrierten Ansatzes für alle Natur- und Kulturlandschaften. Dies kann durch ein strategisch geplantes Netz von Lebensraumabschnitten erreicht werden, die gemeinsam eine landschaftsübergreifende vernetzte Infrastruktur bilden, die durch biogeographische und administrative Regionen hindurch verläuft. Solche ökologischen Korridore für Bestäuber, die wir als „Buzz Lines“ (sozusagen „Korridore, in denen es summt und brummt“) bezeichnen, würden es den Arten ermöglichen, sich auf der Suche nach Nahrung, Unterkünften, Nist- und Fortpflanzungsstätten bewegen zu können. Darüber hinaus würden diese Korridore als Migrationsrouten für vom Klimawandel betroffene Arten dienen und somit Anpassungsbemühungen unterstützen. Damit das Netz von Buzz Lines erfolgreich verwirklicht werden kann, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Raumplanungsprozesse auf allen Verwaltungsebenen durchgeführt werden.

Landschaftsübergreifende Maßnahmen für Bestäuber sollten auch durch EU-Fonds, insbesondere die gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Kohäsionsfonds und das LIFE-Programm, weiter unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten sollten auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in dieser Hinsicht nachdrücklich fördern und erleichtern.

Wiederherstellung von Bestäuberlebensräumen in Agrarlandschaften

Zu den bekannten Belastungen gehören bestimmte landwirtschaftliche Bewirtschaftungsmethoden wie Monokulturen, der hohe Einsatz von Pestiziden und intensive Bodenbearbeitung, intensive Beweidung oder intensives Mähen sowie gegebenenfalls die Überdüngung von Grünland 17 , was zu einem Rückgang der Bestäuber in Agrarlandschaften führt. Um diesen Trend umzukehren, ist eine stärkere Einführung von bestäuberfreundlichen agronomischen Verfahren, insbesondere der Agrarökologie, von entscheidender Bedeutung.

Die GAP ist eines der wichtigsten Instrumente zur Unterstützung eines solchen Übergangs durch Maßnahmen wie den ökologischen Landbau, die Erhaltung und Entwicklung von Landschaftselementen, die Agroforstwirtschaft, die Verringerung des Einsatzes von Chemikalien und den Schutz bestäuberfreundlicher Pflanzen auf Weiden und Pufferstreifen. Im Zeitraum 2023–27 wird die GAP durch eine neue grüne Architektur mit verschärften Grundanforderungen und neuen Öko-Regelungen im Rahmen der ersten Säule in Kombination mit Maßnahmen im Rahmen der zweiten Säule, wie Agrarumwelt- und Klimamanagementverpflichtungen, geregelt. Interventionen zugunsten von Bestäubern in Agrarlandschaften sollten strategisch und koordiniert auf der Grundlage des auf lokaler Ebene ermittelten Bedarfs geplant werden. Bestäuberfreundliche Landschaften sind biodivers, reich an Landschaftselementen und bieten ausreichend hochwertige, gut vernetzte Lebensräume. 18

Im Rahmen der GAP können die Mitgliedstaaten strategische Interventionen konzipieren, die zu den spezifischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zielen beitragen. Beispielsweise können ergebnisorientierte Zahlungsregelungen den Ansatz wirksamer machen und den Landwirten mehr Flexibilität und Anreize bieten, umweltfreundliche Verfahren anzuwenden. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten ermutigt, Belastungen auf Landschaftsebene durch kollektive Regelungen zu mindern, die Anreize für die Zusammenarbeit zwischen Landwirten bei der gemeinsamen Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen bieten.

Die von den Mitgliedstaaten entwickelten GAP-Strategiepläne 19 umfassen eine Vielzahl von Maßnahmen mit großem Potenzial für den Schutz von Bestäubern. So zielen beispielsweise mehrere Pläne auf die Schaffung von Futterflächen für wilde Bestäuber, wie z. B. Blütenstreifen, den Anbau einjähriger Honigpflanzen oder andere geeignete Landschaftselemente ab. Weitere Verpflichtungen betreffen die Einrichtung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland, um unter anderem den Status von Bestäubern zu verbessern und das Nahrungsmittelangebot für bestäubende Insekten zu erhöhen. Die Pläne können auch darauf abzielen, chemische Pflanzenschutzmittel durch biologische Schädlingsbekämpfungsmethoden zu ersetzen, was erheblich zum Schutz von Bestäubern beiträgt.

Auch die von Agrochemikalien ausgehenden Risiken (insbesondere Pestizide und hohe Nährstoffbelastungen) müssen gut eingedämmt werden. Dies erfordert gemeinsame Anstrengungen und eine Zusammenarbeit zwischen Behörden und Landwirten. Betriebsberater, die in den Bereichen biologische Vielfalt und Erhaltung der Bestäuber sowie in Demonstrations- und Kommunikationstätigkeiten gut ausgebildet sind, sind Schlüsselelemente für eine bessere Umsetzung gezielter Maßnahmen. Sobald diese verfügbar sind, sollten solide Indikatoren auf der Grundlage der EU-weiten Methodik zur Überwachung von Bestäubern (siehe Priorität I) verwendet werden, um die Auswirkungen der Interventionen zu bewerten. Im Rahmen der GAP kann auf Initiative der Mitgliedstaaten neben anderen Finanzierungsquellen auch die technische Hilfe genutzt werden, um den Einsatz des EU-Systems zur Überwachung von Bestäubern (EU-PoMS) zu unterstützen.

Minderung der Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden auf Bestäuber

Pestizide sind nach wie vor ein wichtiger Faktor für den Rückgang der Bestäuber, und ihre Auswirkungen müssen durch gezielte Maßnahmen und Verfahren abgemildert werden. In der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in der Biodiversitätsstrategie hat sich die Kommission verpflichtet, das Risiko und den Einsatz von Pestiziden sowie den Einsatz gefährlicherer Pestizide bis 2030 um 50 % zu verringern. Diese Ziele sollen insbesondere durch die vorgeschlagene Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 20 umgesetzt werden. Die Kommission wird auch weitere Anstrengungen unternehmen, um die Indikatoren für die Quantifizierung der Verringerung des Risikos und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern.

Im Rahmen des Entwurfs für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln schlug die Kommission auch ein Verbot der Verwendung von Pestiziden in empfindlichen Gebieten vor. Dazu gehören Naturschutzgebiete sowie Gebiete mit Bestäubern, die vom Aussterben bedroht sind. Das Europäische Parlament und der Rat prüfen im Rahmen der interinstitutionellen Verhandlungen die Modalitäten für ein solches Verbot. Der Entwurf für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht auch eine verstärkte Einführung des integrierten Pflanzenschutzes vor. Damit wird eine Hierarchie der Interventionen im Bereich des Pflanzenschutzes festgelegt, bei der der Schwerpunkt auf Maßnahmen mit geringem Risiko liegt und chemische Pestizide nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Ein wachsendes Problem ist die Erteilung von Notfallzulassungen durch die Mitgliedstaaten für Pestizide, die nicht mehr auf EU-Ebene zugelassen sind. Die Kommission wird die Lage weiterhin beobachten und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) damit beauftragen, zu überprüfen, ob die von den Mitgliedstaaten für diese Zulassungen vorgelegten Begründungen gültig sind. Die Kommission hat dies bereits wiederholt in Bezug auf Notfallzulassungen für die Verwendung bestimmter Neonicotinoide 21 getan. Darüber hinaus unternimmt die Kommission Schritte, um die Verfügbarkeit von Alternativen mit geringem Risiko zur chemischen Schädlingsbekämpfung zu verbessern, insbesondere im Zusammenhang mit biologischen Lösungen wie Mikroorganismen 22 .

Die Kommission arbeitet daran, dass verstärkt Bewertungen der von Pestiziden ausgehenden Risiken für Bestäuber durchgeführt werden. Dazu gehört auch die verstärkte Risikobewertung für Bienen 23 , um die unerwünschten Auswirkungen des Einsatzes von Pestiziden auf Honigbienen und wild lebende Bienenarten zu minimieren. Darüber hinaus muss dringend die Verfügbarkeit von Prüfmethoden beschleunigt werden, mit denen die Toxizität von Pestiziden für wilde Bestäuber bestimmt werden kann. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Beistoffe nicht zusammen mit Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden dürfen, wenn davon ausgegangen wird, dass sie unannehmbare Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich Bestäubern, haben.

Verbesserung der Lebensräume von Bestäubern in städtischen Gebieten

Die Verstädterung und der Ausbau der Infrastruktur führen dazu, dass weniger natürliche Bestäuberlebensräume zur Verfügung stehen. Bei ordnungsgemäßer Planung und Verwaltung können städtische Gebiete jedoch als Zufluchtsorte für Bestäuber dienen, insbesondere in größeren Landschaftskontexten, die nicht über florale Ressourcen verfügen. Sie können zudem die ökologische Vernetzung verbessern, indem sie Trittsteinlebensräume wie öffentliche Parks, private Gärten (auch in ländlichen Gebieten), städtische landwirtschaftliche Betriebe sowie grüne Mauern und begrünte Dächer bieten.

Die Kommission hat Leitlinien für bestäuberfreundliche Städte 24 entwickelt, die von den Städten weiter gefördert und umfassend angewandt werden sollten. Darüber hinaus sollte der Schutz von Bestäubern bei der Ausarbeitung von Plänen für die Begrünung von Städten 25 berücksichtigt werden. Städtische Gebiete sind auch Hotspots für Beteiligungsmaßnahmen und spielen daher eine wichtige Rolle bei der stärkeren Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Erhaltungsmaßnahmen.

Verringerung der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf Bestäuber

Bestimmte invasive gebietsfremde Arten können direkten oder indirekten Druck auf Bestäuber ausüben. Sie können einheimische Bestäuber als Beutetiere nutzen, ein Vektor für neue Krankheiten und Krankheitserreger sein oder mit ihnen um Nahrungsquellen konkurrieren. Invasive gebietsfremde Pflanzen können sich gegenüber einheimischen Pflanzen durchsetzen und so Pflanzengemeinschaften verändern, von denen einheimische Bestäuber abhängen.

Um die weitere Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, deren Auswirkungen auf Bestäuber schwerwiegend sein können, zu verhindern, wird erwogen, sie in die Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung 26 aufzunehmen.

Um sicherzustellen, dass die Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten das künftige Management invasiver gebietsfremder Pflanzenarten nicht untergräbt, wird es wichtig sein, die Verfügbarkeit, den Einsatz und die Wirksamkeit nichtchemischer Managementoptionen zu erhöhen.

Das Risiko der Einbringung und Ausbreitung gebietsfremder Arten, die für Bestäuber schädlich sind, sollte außerdem weiter verringert werden, indem die Verwendung von bestäuberfreundlichen heimischen Pflanzen und Saatgutmischungen in Gebieten wie privaten Gärten, öffentlichen Flächen, landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern gefördert wird.

Bekämpfung des Klimawandels und anderer Ursachen des Rückgangs der Bestäuber

Der Klimawandel verändert die lokalen Wetterbedingungen in Bezug auf Temperatur und Niederschläge und kann daher die Ressourcen verringern, die Bestäubern zur Verfügung stehen (z. B. aufgrund von Dürren), und gleichzeitig die Beziehungen zwischen Pflanzen und Bestäubern stören, wie z. B. den Zeitpunkt der Blüte und das Auftreten spezialisierter Bestäuber.

Insbesondere wird erwartet, dass viele Arten ihr Verbreitungsgebiet ändern, um sich an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen, was eine Umsiedlung in neue Gebiete erforderlich machen würde. Während die EU eine Reihe klimapolitischer Maßnahmen und Strategien eingeführt hat, um bis 2050 zum ersten klimaneutralen und klimaresistenten Kontinent zu werden 27 , werden die europäischen Ökosysteme in den kommenden Jahrzehnten unweigerlich vom Klimawandel betroffen sein. Daher wird es wichtig sein, die Auswirkungen des Klimawandels auf Bestäuber und ihre Lebensräume zu berücksichtigen und in diesem Zusammenhang die für Bestäuber am stärksten gefährdeten Gebiete zu ermitteln, um gezielte Klimaschutzmaßnahmen zu konzipieren und umzusetzen.



Was die Lichtverschmutzung betrifft, so sind die Auswirkungen auf nachtaktive Bestäuber gut bekannt, was konkrete abmildernde Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ermöglicht. Die Kommission hat Empfehlungen zur Abmilderung der Lichtverschmutzung in ihre Leitlinien für Bürgerinnen und Bürger 28 und Städte 29 aufgenommen und wird diese weiterhin propagieren.

Bestäuber können auch von Bioziden betroffen sein. Die Genehmigung von Wirkstoffen und die Zulassung von Biozidprodukten, die sie enthalten, unterliegen einer strengen Risikobewertung. 30 Die Europäische Chemikalienagentur erarbeitet derzeit einen spezifischen Ansatz für die Bewertung der Risiken, die Biozide für Bestäuber darstellen. 31  

2.3.PRIORITÄT III: Mobilisierung der Gesellschaft und Förderung der strategischen Planung und der Zusammenarbeit auf allen Ebenen

Ermutigung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft zum Handeln

Die Umsetzung der in den beiden vorangegangenen Prioritäten dargelegten Maßnahmen erfordert eine breite Mobilisierung aller relevanten Akteure, einschließlich Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern, Bürgerinnen und Bürgern, Landwirten und Unternehmen.

Dies sollte durch wirksame Kommunikations-, Mobilisierungs- und Vernetzungsaktivitäten untermauert werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Überwachung und Erhaltung von Bestäubern sollte weiter gefördert werden. Dies sollte die Bürgerwissenschaft sowie organisierte Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung an Überwachungs- und Erhaltungsmaßnahmen auf allen relevanten Ebenen umfassen. Der europäische Kompetenzrahmen für Nachhaltigkeit 32 kann die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, in dieser Hinsicht tätig zu werden.

Da der Rückgang der Bestäuber voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf künftige Generationen haben wird, sollte auch dem Engagement junger Menschen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. In diesem Zusammenhang bieten neue Technologien wie z. B. der virtuelle Pollinator Park 33 ergänzende Kanäle für die Einbeziehung der Gesellschaft insgesamt.

Die Einbeziehung wichtiger Wirtschaftszweige sollte durch bestehende Netze weiter erleichtert werden, um die sektorübergreifende Übernahme der Leitlinien für Maßnahmen zum Schutz von Bestäubern zu fördern.

Förderung der strategischen Planung und der Zusammenarbeit auf allen Ebenen

Die Initiative für Bestäuber muss durch gut konzipierte strategische Ansätze auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden. Nur ein konsequentes Vorgehen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen wird den Rückgang der Bestäuber umkehren.

Mit den nationalen Strategien für Bestäuber sollten Bemühungen in allen relevanten Sektoren und Politikbereichen koordiniert und gefördert werden, um den Rückgang der Bestäuber bis 2030 umzukehren, auch durch Maßnahmen, die aus den EU-Kohäsionsfonds unterstützt werden. Sie sollten in Form von Aktionsplänen auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt werden. Die Strategien und Aktionspläne müssen transparent, in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern und unter Nutzung bestehender Netze und Plattformen entwickelt werden, um die Zusammenarbeit mehrerer Akteure zu erleichtern. Erforderlichenfalls sollte die Einrichtung neuer Netze und Plattformen geprüft werden. Für Themen und Interventionen, die Kontroversen hervorrufen, bieten partizipative, beratende und Mitgestaltungsprozesse zusätzliche Möglichkeiten, um Spannungen zwischen verschiedenen Akteuren, einschließlich Bürgerinnen und Bürgern, anzugehen. Eine aktive Rolle des Europäischen Ausschusses der Regionen wird von besonderer Bedeutung sein, da dadurch das regionale Engagement und die regionale Zusammenarbeit gefördert werden.

Schließlich ist der Rückgang der Bestäuber nicht nur eine europäische Herausforderung. Die Bemühungen der EU sollten zu den internationalen Bemühungen um Umkehrung dieses globalen Trends beitragen, und zwar im Rahmen der Internationalen Initiative für Bestäuber 34 und über andere einschlägige internationale Foren.

3.Schlussfolgerungen  

Es gibt keine Alternative dazu, den Rückgang wilder Bestäuber zu stoppen und umzukehren, wenn die EU die biologische Vielfalt erhalten will, die für das Wohlergehen der Menschen von grundlegender Bedeutung ist. Der neue Aktionsrahmen im Rahmen der EU-Initiative für Bestäuber gibt der EU einen Weg vor, wie diese Herausforderung zu meistern ist. Zusammen mit dem Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur stellt er einen neuen Deal für Bestäuber in der EU dar.

Diese überarbeitete Initiative wird zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals, insbesondere der Biodiversitätsstrategie und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, beitragen. Sie wird auch einen wertvollen Beitrag zu den Fortschritten der EU bei der Verwirklichung der einschlägigen Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und der im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt eingegangenen Verpflichtungen leisten.

Die Kommission ersucht das Europäische Parlament und den Rat, den neuen Aktionsrahmen im Rahmen dieser Initiative zu billigen und sich in enger Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Interessenträgern aktiv an seiner Umsetzung zu beteiligen.


ANHANG – Neuer Aktionsrahmen

Dieser Anhang bietet einen Überblick über die Ziele und Maßnahmen, die im Rahmen der einzelnen Prioritäten der überarbeiteten EU-Initiative für Bestäuber enthalten sind.

PRIORITÄT I: Verbesserung der Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuber sowie seine Ursachen und Folgen

Bis 2030 zu erreichende Ziele

Der Zustand der Bestäuber und die Hauptursachen ihres Rückgangs werden regelmäßig durch ein EU-weites Überwachungssystem überwacht und regelmäßig bewertet. Dies bildet die Grundlage für die Entwicklung solider Indikatoren, die Aufschluss über die Auswirkungen einschlägiger nationaler und EU-Maßnahmen auf Bestäuber geben. Kritische Wissenslücken über den Rückgang der Bestäuber, dessen Ursachen und Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft werden geschlossen. Daten und Informationen über Bestäuber sind offen zugänglich.

MASSNAHME

ABGE-SCHLOSSEN BIS

1. EINRICHTUNG EINES UMFASSENDEN ÜBERWACHUNGSSYSTEMS

1.1

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Entwicklung und Erprobung einer standardisierten Methode für ein EU-System zur Überwachung von Bestäubern (EU-PoMS) abschließen. Die Methode wird die Bereitstellung jährlicher Datensätze über die Größe und Vielfalt der Populationen von Bestäuberarten gewährleisten und über ausreichende statistische Aussagekraft verfügen, damit beurteilt werden kann, ob sich der Rückgang der Bestäuber sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene umgekehrt hat. Sobald die Methode verfügbar ist, sollten die Mitgliedstaaten das System vor Ort einführen.

2026

1.2

Die Kommission wird mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Europäischen Umweltagentur einen integrierten Rahmen für die Überwachung des Rückgangs der Bestäuber, seiner Ursachen und Folgen entwickeln. 35 Die Kommission wird die systematische Erhebung von Daten über die größten Bedrohungen für Bestäuber weiter unterstützen, insbesondere durch die EMBAL- 36 und die Insignia 37 -Initiative.

2026

1.3

Die Kommission wird Indikatoren für den Zustand der Bestäuberpopulationen und die Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, entwickeln und Optionen für die Entwicklung von Indikatoren für die Auswirkungen von Bestäubern auf die Gesundheit des Ökosystems, die Wirtschaft und das Wohlergehen der Menschen prüfen. Diese Indikatoren werden entwickelt, um unter anderem zur Bewertung einschlägiger Politikbereiche wie der gemeinsamen Agrarpolitik beizutragen (Link zu Maßnahme 5.4).

Fortlaufend bis 2030

2. UNTERSTÜTZUNG VON FORSCHUNG UND BEWERTUNG

2.1

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Forschung und Innovation in Bezug auf den Zustand der Bestäuber, die Ursachen und Folgen ihres Rückgangs sowie wirksame Eindämmungsmaßnahmen fördern. Durch vorrangige Grundlagenforschung und angewandte Forschung, die durch das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – Horizont Europa – und nationale Forschungsanstrengungen unterstützt werden, sollte die Wissensbasis in Bezug auf Bestäubergruppen erweitert und das Verständnis für neu auftretende Bedrohungen für Bestäuber verbessert werden.

Fortlaufend bis 2030

2.2

Die Kommission wird die Bewertung für die Zwecke der Europäischen Roten Liste für die wichtigsten Gruppen von Bestäuberinsekten – Bienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge und Motten – abschließen.

2024

2.3

Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Umweltagentur Schlüsselgebiete für Bestäuber in der EU ermitteln und kartieren, die im Mittelpunkt der Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen stehen sollten.

2025

3. FÖRDERUNG DES KAPAZITÄTSAUFBAUS UND DES WISSENSAUSTAUSCHS

3.1

Auf der Grundlage einer Bewertung der Lücken sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten Investitionen unterstützen, mit denen die Kapazitäten von EU-Experten im Bereich der Bestäubertaxonomie (d. h. der Wissenschaft der Benennung, Beschreibung und Klassifizierung dieser Organismen) erweitert werden, um dem Forschungs- und Überwachungsbedarf gerecht zu werden. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen im Bereich Bildung verstärken und Arbeitsmöglichkeiten in diesem Bereich schaffen.

Fortlaufend bis 2030

3.2

Die Kommission wird den Aufbau einer Datenbank über Bestäuberarten (einschließlich Beschreibung, Bilder und Verteilungskarten zu jeder Art) weiter fortsetzen und die Entwicklung von Feldleitfäden und Identifizierungsschlüsseln unterstützen, um die Überwachung von Bestäubern zu erleichtern.

2025

3.3

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten den offenen Zugang zu Daten und Informationen, die im Rahmen von Forschungs- und Überwachungstätigkeiten generiert werden, sowie aus anderen einschlägigen Datenquellen wie Landnutzungsdaten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (IVKS) der GAP fördern.

Fortlaufend bis 2030

3.4

Die Kommission und die Europäische Umweltagentur werden den Wissensaustausch im Rahmen des Informationsdrehkreuzes zum Thema Bestäuber in der EU 38  und des Informationssystems zur biologischen Vielfalt für Europa (BISE) 39 weiterhin erleichtern.

Fortlaufend bis 2030

3.5

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Weiterentwicklung der Forschungsinfrastruktur unterstützen, die für die Verbesserung der Wissensbasis über Bestäuber wichtig ist, unter anderem indem sie auf bestehenden Initiativen wie dem verteilten System wissenschaftlicher Sammlungen (Distributed System of Scientific Collections – DiSSCo) 40 und der Langzeit-Ökosystemforschung in Europa (Long-Term Ecosystem Research in Europe – eLTER) 41 aufbauen.

2026

PRIORITÄT II: Verbesserung der Erhaltung von Bestäubern und Bekämpfung der Ursachen ihres Rückgangs

Bis 2030 zu erreichende Ziele

Es wurden geeignete Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für Bestäuber und ihre Lebensräume ermittelt und umgesetzt. Maßnahmen, die für Bestäuber relevant sind, sind vollständig in die gemeinsame Agrarpolitik integriert, und die Mitgliedstaaten nutzen die Finanzierungsmöglichkeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung von Bestäuberlebensräumen in ländlichen und städtischen Gebieten in vollem Umfang, auch im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik. Bestäuberlebensräume sind in größeren Landschaftskontexten wirksam miteinander verbunden und ermöglichen es Bestäubern, sich über das gesamte Gebiet zu verteilen und auf negative Klimaauswirkungen zu reagieren. Bestäuber werden vor den Auswirkungen von Pestiziden, anderen Umweltschadstoffen und invasiven gebietsfremden Arten geschützt.

4. VERBESSERUNG DER ERHALTUNG VON BESTÄUBERARTEN UND -LEBENSRÄUMEN

4.1

Die Kommission wird die Ausarbeitung von Erhaltungsplänen für bedrohte Bestäuberarten abschließen. Zwei Pläne werden land- und forstwirtschaftliche Landschaften abdecken, der dritte ein bestimmtes geografisches Gebiet (die Kanarischen Inseln). Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten deren Umsetzung unterstützen.

2026

4.2

Die Kommission wird Bestäuber ermitteln, die für Lebensräume typisch sind, die gemäß der Habitat-Richtlinie geschützt sind. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei den Maßnahmen für diese Lebensräume, insbesondere im Rahmen von Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen, der Schutz der Bestäuber berücksichtigt wird. Die Mitgliedstaaten sollten für eine ausreichende Finanzierung dieser Maßnahmen sorgen.

Fortlaufend bis 2030

4.3

Die Mitgliedstaaten sollten bei der Bewirtschaftung bestehender Schutzgebiete und in ihren Zusagen für neue Schutzgebiete im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 auf die Bedürfnisse bedrohter Bestäuberarten 42 eingehen.

Fortlaufend bis 2030

4.4

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur ein Konzept für ein Netz von ökologischen Korridoren für Bestäuber – sogenannte „Buzz Lines“ – ausarbeiten und einen Plan mit Maßnahmen zu seiner Umsetzung ausarbeiten. Der Plan wird auf der Kartierung wichtiger Bestäubergebiete und der Schaffung neuer Lebensräume durch Wiederherstellung aufbauen. Um die Verwirklichung des Netzes von Buzz Lines zu unterstützen, sollten die Mitgliedstaaten die Erhaltung der Bestäuber in die Raumplanungspolitik auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene integrieren.

2027, mit kontinuierlicher Umsetzung bis 2030

4.5

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen des LIFE-Programms weiterhin Maßnahmen zum Schutz von Bestäubern fördern.

Fortlaufend bis 2030

5. WIEDERHERSTELLUNG VON BESTÄUBERLEBENSRÄUMEN IN AGRARLANDSCHAFTEN

5.1

Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine bestäuberfreundliche Landwirtschaft stärker zu fördern. Die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der GAP und anderer einschlägiger Instrumente (z. B. nationale oder regionale Naturschutzmaßnahmen) gezielte und strategisch geplante Interventionen entwickeln und umsetzen, um den Rückgang der Bestäuber in Agrarlandschaften bis 2030 umzukehren. Sie sollten zudem für Kohärenz und Synergien zwischen diesen verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen sorgen. Angesichts dieser Notwendigkeit wird die Kommission Optionen prüfen, wie die Erhaltung und Wiederherstellung von Bestäubern bei der künftigen Reform der GAP am besten berücksichtigt werden kann.

Fortlaufend bis 2030

5.2

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und Interessenträger weiterhin dazu anhalten, bewährte Verfahren auszutauschen und Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen der derzeitigen GAP zu organisieren, um die Konzipierung und Einführung wirksamer Instrumente zu erleichtern, die Bestäubern zugutekommen, wie z. B. ergebnisorientierte Zahlungsregelungen und kollektive Maßnahmen der Landwirte, auch über das europäische GAP-Netz und andere Plattformen der Interessenträger.

2027

5.3

Die Mitgliedstaaten sollten die Kapazitäten der landwirtschaftlichen Beratungsdienste für die Erhaltung und Wiederherstellung von Bestäubern ausbauen. Die Mitgliedstaaten sollten auch Kommunikations- und Demonstrationsmaßnahmen für bestäuberfreundliche Programme durchführen.

Fortlaufend bis 2030

5.4

Die Kommission wird die Entwicklung eines Indikators für Bestäuber fortsetzen, um ihn in den Leistungs-, Überwachungs- und Evaluierungsrahmen der GAP zu integrieren, sobald das EU-System zur Überwachung von Bestäubern (EU-PoMS) ausreichend umgesetzt ist.

2026

6. MINDERUNG DER AUSWIRKUNGEN DES EINSATZES VON PESTIZIDEN AUF BESTÄUBER

6.1

Die Kommission wird verlangen, dass alle Mitgliedstaaten Systeme einrichten, die mit den einschlägigen rechtlichen Anforderungen im Einklang stehen, um sicherzustellen, dass berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes anwenden, um die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bestäuber so gering wie möglich zu halten.

2026

6.2

Die Kommission wird Optionen zur Verbesserung der bestehenden harmonisierten Risikoindikatoren oder zur Entwicklung neuer Indikatoren prüfen, um die Trends beim Risiko und beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, einschließlich der Risiken für Bestäuber, besser abschätzen zu können.

Fortlaufend bis 2030

6.3

Die Kommission wird die Notfallzulassungen für Pestizide, die für Bestäuber schädlich sind, weiterhin überwachen und, falls dies für notwendig erachtet wird, die EFSA ersuchen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Begründungen zu prüfen. Die Kommission wird die EFSA mit der Ausarbeitung spezifischer Protokolle zur Bewertung dieser Begründungen beauftragen. Wenn sich herausstellt, dass Notfallgenehmigungen nicht gerechtfertigt sind, wird die Kommission weiterhin Entscheidungen zum Verbot dieser Genehmigungen treffen. Die Kommission wird die Umsetzung der Leitlinien für Notfallzulassungen überwachen und erforderlichenfalls die Festlegung rechtsverbindlicher Kriterien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zu der Frage in Erwägung ziehen, wann Notfallzulassungen erteilt werden können.

Fortlaufend bis 2030

6.4

Nach ihrer Veröffentlichung wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, die überarbeiteten Leitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Bienen zur Bewertung von Risiken für Bienen durch den Einsatz von Pestiziden 43 vollständig zu billigen und umzusetzen. Die Kommission wird die EFSA um eine weitere Überprüfung ersuchen, sobald neue Erkenntnisse oder Modellierungsinstrumente verfügbar werden.

2024

6.5

Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Arbeitsplan erstellen, um zusätzliche Testmethoden zur Bestimmung der Toxizität von Pestiziden für Bestäuber, einschließlich wilder Bestäuber, zu entwickeln, zu validieren und in einem Ringtest zu überprüfen. In diesem Arbeitsplan werden die Indikatorarten, die getestet werden müssen, und die subletalen und chronischen Auswirkungen von Pestiziden berücksichtigt. Dieser Arbeitsplan befasst sich ferner mit der internationalen Anerkennung dieser Methoden durch neue Testleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

2025

6.6

Die Kommission wird eine Durchführungsverordnung 44 ausarbeiten, in der ein Verfahren und Kriterien für die Ermittlung inakzeptabler Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln festgelegt werden, die auch Umweltschutzkriterien für Bestäuber enthalten werden.

2024

7. VERBESSERUNG DER LEBENSRÄUME VON BESTÄUBERN IN STÄDTISCHEN GEBIETEN

7.1

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Städte ermutigen, den Leitfaden für bestäuberfreundliche Städte 45 umzusetzen.

Fortlaufend bis 2030

7.2

Bei der Ausarbeitung von Plänen für die Begrünung von Städten 46 sollten die europäischen Städte den Anforderungen an die Erhaltung von Bestäubern Rechnung tragen.

Fortlaufend bis 2030

8. VERRINGERUNG DER AUSWIRKUNGEN INVASIVER GEBIETSFREMDER ARTEN AUF BESTÄUBER

8.1

Die Kommission wird die Bedrohungen für Bestäuber durch invasive gebietsfremde Arten, die noch nicht in der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 aufgeführt sind, bewerten und Risikobewertungen für die problematischsten Arten erstellen.

2025

8.2

Die Kommission wird die Managementoptionen für invasive gebietsfremde Pflanzenarten bewerten, die für wilde Bestäuber am schädlichsten sind, um die Verfügbarkeit, Einführung und Wirksamkeit nichtchemischer Managementoptionen zu verbessern.

2028

8.3

Die Kommission wird Leitlinien entwickeln, um die Nutzung von bestäuberfreundlichen heimischen Pflanzen und Saatgutmischungen in Gebieten wie privaten Gärten, öffentlichen Flächen, landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern zu fördern.

2027

9. BEKÄMPFUNG DES KLIMAWANDELS UND ANDERER URSACHEN DES RÜCKGANGS DER BESTÄUBER

9.1

Die Kommission wird mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur die am stärksten gefährdeten Gebiete für Bestäuber im Zusammenhang mit dem Klimawandel ermitteln und gezielte Eindämmungsmaßnahmen ausarbeiten und umsetzen. Die Mitgliedstaaten sollten die Auswirkungen des Klimawandels auf Bestäuber und ihre Lebensräume in ihren nationalen Strategien zur Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.

Fortlaufend bis 2030

9.2

Die Mitgliedstaaten sollten die Auswirkungen der Lichtverschmutzung auf Bestäuber durch nationale, regionale und lokale Maßnahmen abmildern. Die Kommission wird die Einführung von Leitlinien für die Öffentlichkeit 47 und die Städte 48 in dieser Hinsicht fördern. 

Fortlaufend bis 2030

9.3

Die Europäische Chemikalienagentur wird Leitlinien für die Bewertung der Risiken von Bioziden für Bestäuber ausarbeiten.

2024

PRIORITÄT III: Mobilisierung der Gesellschaft und Förderung der strategischen Planung und der Zusammenarbeit auf allen Ebenen

Bis 2030 zu erreichende Ziele

Auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wurden Aktionspläne zur Umkehr des Rückgangs der Bestäuber entwickelt und umgesetzt. Die Wirkung der staatlichen Maßnahmen wurde durch eine wirksame Mobilisierung der breiten Öffentlichkeit und der Wirtschaft verstärkt. Die Wirkung einzelner Maßnahmen wurde durch eine bessere Zusammenarbeit und Koordinierung der einschlägigen Akteure auf allen Ebenen verstärkt. Die EU übernimmt weltweit eine Führungsrolle, um internationale Maßnahmen zu Bestäubern zu unterstützen und zu erleichtern.

10. ERMUTIGUNG DER BÜRGERINNEN UND BÜRGER SOWIE DER WIRTSCHAFT ZUM HANDELN

10.1

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Öffentlichkeit weiterhin für den Rückgang der Bestäuber sensibilisieren und die Öffentlichkeit in entsprechende Maßnahmen einbeziehen, indem sie Kommunikations- und Vernetzungsmaßnahmen unterstützen.

Fortlaufend bis 2030

10.2

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Bürgerwissenschaft fördern und die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Überwachung und Erhaltung von Bestäubern erleichtern und insbesondere das Engagement junger Menschen und die partizipative Governance unterstützen.

Fortlaufend bis 2030

10.3

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Übernahme der Leitlinien für Maßnahmen wichtiger Wirtschaftszweige zum Schutz von Bestäubern 49 fördern, unter anderem über die Plattform EU Business @ Biodiversity.

Fortlaufend bis 2030

11. FÖRDERUNG DER STRATEGISCHEN PLANUNG UND ZUSAMMENARBEIT AUF ALLEN EBENEN

11.1

Die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern und Bürgerinnen und Bürgern nationale Strategien für Bestäuber entwickeln, mit denen die Anstrengungen in allen relevanten Sektoren und Politikbereichen koordiniert und gefördert werden, um den Rückgang der Bestäuber bis 2030 umzukehren. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht unterstützen, unter anderem durch die Arbeitsgruppe der EU-Biodiversitätsplattform zu Bestäubern.

2025

11.2

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen zum Schutz von Bestäubern auf regionaler und lokaler Ebene unterstützen und fördern, unter anderem durch die EU-Kohäsionsfonds. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sollten in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern und lokalen Gemeinschaften Aktionspläne entwickeln, die zu den Bemühungen der EU und der Mitgliedstaaten beitragen, den Rückgang der Bestäuber bis 2030 umzukehren.

Fortlaufend bis 2030

11.3

Der Europäische Ausschuss der Regionen sollte die Umsetzung der Initiative für Bestäuber durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstützen und den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zum Schutz von Bestäubern fördern. Die Kommission und der Europäische Ausschuss der Regionen sollten zusammenarbeiten, um die Beteiligung aller Regierungs- und Verwaltungsebenen zu fördern und eine angemessene Unterstützung, Förderung und Koordinierung der auf lokaler und regionaler Ebene durchgeführten Maßnahmen zu gewährleisten.

Fortlaufend bis 2030

11.4

Die Kommission wird die Zusammenarbeit mehrerer Akteure über bestehende Plattformen wie die Arbeitsgruppe der EU-Biodiversitätsplattform zu Bestäubern, die Interreg-Strategieplattform, das Programm TAIEX-EIR Peer 2 Peer, das europäische GAP-Netz und die EU-Plattform für die Begrünung der Städte weiter fördern. Die Kommission wird den zusätzlichen Bedarf für den Ausbau der Kapazitäten für die Zusammenarbeit mehrerer Akteure auf EU-Ebene prüfen.

Fortlaufend bis 2030

11.5

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten weiterhin wirksame internationale Maßnahmen zu Bestäubern fördern, unter anderem im Rahmen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organisation – FAO), des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der OECD.

Fortlaufend bis 2030

(1)

  https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2019/000016_de . Die Europäische Kommission wird 2023 mit einer entsprechenden Mitteilung auf diese europäische Bürgerinitiative reagieren.

(2)

Vysna, V., Maes, J., Petersen, J.E., La Notte, A., Vallecillo, S., Aizpurua, N., Ivits, E., Teller, A., Accounting for ecosystems and their services in the European Union (INCA). Final report from phase II of the INCA project aiming to develop a pilot for an integrated system of ecosystem accounts for the EU. Statistischer Bericht. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021.

(3)

  IPBES (2016). Assessment report by the Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services on pollinators, pollination and food production.

(4)

  https://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist  

(5)

  Commission Staff Working Document accompanying the EU Pollinators Initiative (SWD(2018) 302), Seite 3.

(6)

  EU-Initiative für Bestäuber (COM(2018) 395).

(7)

  EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (COM(2020) 380).

(8)

  https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6687  

(9)

  https://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/pollinators/policy_en.htm  

(10)

  Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der EU-Initiative für Bestäuber (COM(2021) 261 final).

(11)

  Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 15/2020 .

(12)

  Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (COM(2022) 304).

(13)

  https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC122225  

(14)

  https://wikis.ec.europa.eu/pages/viewpage.action?pageId=25560696  

(15)

  https://wikis.ec.europa.eu/pages/viewpage.action?pageId=36702461  

(16)

  https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/Action+plans  

(17)

  Commission Staff Working Document accompanying the EU Pollinators Initiative (SWD(2018) 302 final).

(18)

  IPBES (2016). Assessment report by the Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services on pollinators, pollination and food production.

(19)

Die GAP-Strategiepläne sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

(20)

  Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (COM(2022) 305).

(21)

  https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/approval-active-substances/renewal-approval/neonicotinoids_en  

(22)

  https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/micro-organisms_en  

(23)

  https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/protection-bees_en  

(24)

  https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/Pollinator-friendly+cities  

(25)

  https://environment.ec.europa.eu/topics/urban-environment/urban-greening-platform_en  

(26)

  Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver

gebietsfremder Arten .

(27)

  https://climate.ec.europa.eu/index_de  

(28)

  https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/Citizens  

(29)

  https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/Cities  

(30)

  https://health.ec.europa.eu/biocides/biocidal-products_de  

(31)

  https://echa.europa.eu/documents/10162/17234/scoping_paper_pollinators_guidance_en.pdf/7957c0f8-5ded-4a6e-17a7-2a899bbb141a  

(32)

  https://joint-research-centre.ec.europa.eu/greencomp-european-sustainability-competence-framework_en  

(33)

  https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/pollinator-park_en  

(34)

  https://www.cbd.int/doc/decisions/cop-14/cop-14-dec-06-en.pdf  

(35)

Dieser Rahmen stützt sich auf das DPSIR-Modell (Antriebskräfte, Belastungen, Zustand, Auswirkungen und Reaktionen).

(36)

  https://wikis.ec.europa.eu/pages/viewpage.action?pageId=25560696  

(37)

  https://wikis.ec.europa.eu/pages/viewpage.action?pageId=36702461  

(38)

  https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/EU+Pollinator+Information+Hive  

(39)

  https://biodiversity.europa.eu  

(40)

  https://www.dissco.eu  

(41)

  https://elter-ri.eu  

(42)

Gemäß den Bewertungen der Europäischen Roten Liste, https://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/redlist .  

(43)

  https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3295  

(44)

Gemäß Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

(45)

  https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/Cities  

(46)

  https://environment.ec.europa.eu/topics/urban-environment/urban-greening-platform_en  

(47)

  https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/Citizens  

(48)

  https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/Cities  

(49)

Leitlinien für Maßnahmen zum Schutz von Bestäubern folgender Sektoren: Agrar-, Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Einzelhandel, Forstwirtschaft, Gartenbau, Bauwesen, Landschaftsarchitektur, Tourismus, Energiewirtschaft, Bienenzucht und mineralgewinnende Industrien, siehe https://wikis.ec.europa.eu/display/EUPKH/Businesses .