EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den2.5.2018
COM(2018) 321 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION
Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt
Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027
{SWD(2018) 171 final}
1.EIN NEUER MODERNER HAUSHALT FÜR DIE UNION DER 27
Alle sieben Jahre entscheidet die Europäische Union über ihren künftigen langfristigen Haushalt – den mehrjährigen Finanzrahmen. Der nächste Finanzrahmen für die Zeit ab 1. Januar 2021 wird der erste Haushalt für die Europäische Union der 27 sein.
Für unsere Union ist dies ein entscheidender Moment. Für die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU ist dies eine Chance, sich geschlossen hinter eine klare Zukunftsvision für Europa zu stellen. Der Moment, unmissverständlich zu zeigen, dass die Union bereit ist, ihren Worten die Taten folgen zu lassen, die nötig sind, damit unsere gemeinsame Vision Wirklichkeit wird. Ein moderner, fokussierter EU-Haushalt wird dazu beitragen, die positive Agenda, die von Präsident Jean-Claude Juncker am 14. September 2016 in seiner Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament präsentiert und von den Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten am 16. September 2016 in Bratislava und am 25. März 2017 in der Erklärung von Rom beschlossen wurde, konkrete Gestalt zu geben. Ein moderner, fokussierter EU-Haushalt wird dazu beitragen, dass sich die Union in großen Fragen groß und in kleinen Fragen klein zeigt – ganz so, wie es in Rom vereinbart wurde.
Die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen kommen zu einer Zeit, in der die Union eine neue Dynamik erlebt, aber auch vor großen Herausforderungen steht. Die Union hat im Gefolge der Wirtschafts- und Finanzkrise entscheidende Maßnahmen ergriffen, um solide Grundlagen für einen nachhaltigen Aufschwung zu schaffen. Die Wirtschaft wächst wieder und bringt neue Arbeitsplätze hervor. Die Union richtet ihr Augenmerk zunehmend darauf, wie wir bei den Dingen, auf die es den Menschen im täglichen Leben tatsächlich ankommt, auf effiziente und faire Weise etwas bewegen können, und zwar für die Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten der Union. Der Aufruf Präsident Junckers, Spaltungen zu überwinden und eine enger vereinte, stärkere und demokratischere Union zu erschaffen, sollte daher auch in der Ausgestaltung des neuen Haushalts zum Ausdruck kommen.
Die Weichenstellungen der kommenden Monate werden die Union auf Jahrzehnte prägen. Es steht viel auf dem Spiel. Der technologische und demografische Wandel verändert unsere Volkswirtschaften und unsere Gesellschaft. Klimawandel und Ressourcenknappheit zwingen uns, genau darauf zu schauen, wie wir unsere Lebensweise nachhaltig gestalten können. In vielen Teilen Europas ist die Arbeitslosigkeit, vor allem bei jungen Menschen, noch hoch. Neue Sicherheitsbedrohungen erfordern neue Antworten. Die durch Krieg und Terror in den Nachbarregionen Europas ausgelöste Flüchtlingskrise hat gezeigt, dass wir unsere Handlungsfähigkeit ausbauen müssen, um den durch Migration entstehenden Druck zu bewältigen und die Ursachen der Migration zu bekämpfen. Die weltpolitische Instabilität nimmt zu, und die Werte und demokratischen Grundsätze, auf denen unsere Union fußt, werden einer Belastungsprobe unterzogen.
Die Vorschläge, die die Kommission heute für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 vorlegt, werden helfen, diese Chancen und Herausforderungen anzunehmen. Sie sind das Ergebnis einer offenen, inklusiven Debatte. In ihrer Mitteilung vom 14. Februar 2018 hat die Kommission Optionen für den künftigen EU-Haushalt aufgezeigt. Die Kommission hat dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten, den nationalen Parlamenten, den Begünstigten der EU-Mittel und anderen Interessenträgern aufmerksam zugehört. Bei den offenen Konsultationen im früheren Verlauf des Jahres gingen über 11 000 Beiträge ein.
Die Kommission schlägt einen neuen, modernen langfristigen Haushalt vor, der aufs Engste an den politischen Prioritäten der Union der 27 ausgerichtet ist. Der vorgeschlagene Haushalt kombiniert neue Instrumente mit modernisierten Programmen, um die Prioritäten der Union auf effiziente Weise zu verwirklichen und neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Vorschläge zeigen auch auf, wie die Finanzierung des Haushalts vereinfacht und reformiert werden könnte, um eine engere Verknüpfung mit den politischen Prioritäten herzustellen. Die Vorschläge sind darauf ausgelegt, den Aufbau eines von Wohlstand, Sicherheit und Zusammenhalt geprägten Europas entscheidend voranzubringen. Dies soll erreicht werden, indem diejenigen Bereiche in den Fokus gerückt werden, in denen die Union wirklich etwas bewegen kann.
Für jeden Bereich schlägt die Kommission die Mittelausstattung vor, die nötig sein wird, um unsere kollektiven Ziele zu verwirklichen. Die Rechtsvorschläge für die einzelnen künftigen Finanzierungsprogramme werden in den kommenden Wochen folgen.
Die Vorschläge beinhalten auch eine realistische und ausgewogene Antwort auf die budgetären Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs. Der Wegfall eines wichtigen Beitragszahlers zum EU-Haushalt wird finanzielle Konsequenzen haben, denen der künftige Finanzrahmen Rechnung tragen muss. Sollen alle prioritären Bereiche weiterhin so unterstützt werden, wie es unseren ambitionierten Zielen entspricht, dann werden von allen Mitgliedstaaten in fairer und ausgewogener Weise zusätzliche Beiträge geleistet werden müssen. Gleichzeitig muss alles darangesetzt werden, den EU-Haushalt effizienter zu machen. Die Kommission schlägt Einsparungen in einigen wichtigen Ausgabenbereichen sowie Reformen im gesamten Haushalt vor, um diesen zu verschlanken und aus jedem Euro das meiste herauszuholen.
Europa befindet sich inmitten der größten Debatte über seine Zukunft, die in dieser Generation je geführt wurde. Sie wurde mit dem Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas vom 1. März 2017 angestoßen und wird auf dem informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 9. Mai 2019 im rumänischen Sibiu ihren Abschluss finden – nur wenige Wochen bevor die Bürgerinnen und Bürger Europas zu den Urnen schreiten. Dies wird für die Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten und für das Europäische Parlament die Gelegenheit sein, für das Europa einzustehen, das sie tatsächlich wollen, und der Union die Mittel an die Hand zu geben, die sie braucht, um dieses Europa zu verwirklichen. Werden bis dahin entscheidende Fortschritte beim künftigen langfristigen Haushalt erzielt, so wird dies ein starkes Signal für die Entschlossenheit und den Willen sein, gemeinsam voranzuschreiten.
Das Jahr 2019 wird für unsere Union der 27 ein Neubeginn sein. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Es bleibt nicht viel Zeit, um den neuen Rahmen einzuführen und sicherzustellen, dass die neuen Programme vom ersten Tag an für die Bürger und Unternehmen in der EU einsatzfähig sind. Der neue EU-Haushalt wird einfacher, flexibler und fokussierter sein. Ein Haushalt, der durch die Grundsätze Wohlstand, Nachhaltigkeit, Solidarität und Sicherheit geprägt ist. Ein Haushalt für eine Europäische Union, die schützt, stärkt und verteidigt. Ein Haushalt, der nicht spaltet, sondern vereint. Ein Haushalt, der für alle Mitgliedstaaten fair ist. Ein Haushalt für die Zukunft Europas. Die Arbeit daran muss jetzt beginnen.
2.MODERNISIERUNG DES EU-HAUSHALTS
Seit langem schon ist der EU-Haushalt eine unverzichtbare Quelle für wachstumsfördernde Investitionen in ganz Europa. Selbst in Krisenzeiten hat er es der Union ermöglicht, das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zu stützen und langfristige Innovationen sowie Wirtschaftsreformen durchzuführen. Die Schaffung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (des sogenannten „Juncker-Fonds“) ist ein gutes Beispiel dafür, wie es mit dem EU-Haushalt gelungen ist, der Erholung der europäischen Wirtschaft zu einem kritischen Zeitpunkt den dringend benötigten Schub zu verleihen. Der EU-Haushalt hat auch bei unseren Antworten auf die vielen ernstzunehmenden Herausforderungen, von den massiven Flüchtlingsströmen über Sicherheitsbedrohungen bis hin zum Klimawandel, eine maßgebliche Rolle gespielt.
Die jüngsten Erfahrungen haben einige Schwachstellen des aktuellen Rahmens offengelegt. Trotz gewisser Verbesserungen ist der EU-Haushalt immer noch zu starr. Mangelnde Flexibilität verhindert, dass Europa in einer sich rasch wandelnden Welt ausreichend schnell und wirkungsvoll handeln kann. Komplexe und unterschiedlich ausgestaltete Förderregelungen erschweren den Zugang zu EU-Mitteln und lenken vom Wesentlichen ab: den Ergebnissen, die in der Praxis erzielt werden sollen. Die Mittel sind auf zu viele Programme und Instrumente, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Haushalts, verteilt. Es kann noch mehr getan werden, um die beiden größten Ausgabenblöcke im Haushalt – die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik – zu modernisieren und zu vereinfachen. Viele der neuen Prioritäten einer Union, die schützt, stärkt und verteidigt, verlangen neue, passgenaue Instrumente, damit aus Zielen Wirklichkeit werden kann.
Die zentrale Botschaft der umfangreichen Konsultationen, die die Kommission durchgeführt hat, war unüberhörbar. Ein enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa braucht einen neuen, modernen Haushalt. Und frische Ideen, wie dieser Haushalt konkrete Ergebnisse für die Menschen in der gesamten Union bringen kann. Die von der Kommission vorgenommene gründliche Ausgabenüberprüfung
hat aufgezeigt, was bisher gut funktioniert hat und im nächsten Haushalt fortgeführt werden sollte. Sie hat aber auch offenbart, wo Reformen notwendig sind, um das volle Potenzial des EU-Haushalts auszuschöpfen. Ausgehend von dieser Bewertung schlägt die Kommission nun einen modernen Rahmen und eine Reihe neuer, reformierter Programme vor, für die die folgenden Grundsätze prägend sind:
·Ein stärkerer Fokus auf dem europäischen Mehrwert. Der EU-Haushalt ist in seinem Umfang bescheiden, wenn man ihn mit der europäischen Volkswirtschaft und den nationalen Haushalten vergleicht. Umso wichtiger ist es, dass damit in Bereiche investiert wird, in denen die Union einen echten europäischen Mehrwert zu den öffentlichen Ausgaben auf nationaler Ebene bieten kann. Werden Ressourcen gebündelt, lassen sich Ergebnisse erzielen, die für die Mitgliedstaaten im Alleingang unerreichbar wären.
Beispiele hierfür sind innovative Forschungsvorhaben, an denen die besten Köpfe aus ganz Europa beteiligt sind, oder Möglichkeiten für junge Menschen und Kleinunternehmen, die Chancen des Binnenmarkts und der Digitalwirtschaft zu nutzen. Mehr erreichen lässt sich durch eine Mittelbündelung auch bei der Mobilisierung maßgeblicher strategischer Investitionen. Diese Investitionen sind der Schlüssel zum künftigen Wohlstand Europas und dessen Vorreiterschaft bei den globalen Nachhaltigkeitszielen. Gleiches gilt, wenn es darum geht, der Union die nötigen Mittel an die Hand zu geben, damit sie ihre Bürgerinnen und Bürger in einer sich rasch wandelnden Welt schützen kann, in der die drängendsten Fragen meist nicht an Ländergrenzen haltmachen.
·Ein schlankerer und transparenterer Haushalt. Die Kommission schlägt einen kohärenteren, fokussierteren und transparenteren Rahmen vor. Die Struktur des Haushalts wird klarer und enger auf die Prioritäten abgestimmt sein. Die Kommission schlägt vor, die Zahl der Programme um mehr als ein Drittel zu kürzen, indem beispielsweise bislang getrennte Finanzierungsquellen zu neuen integrierten Programmen zusammengefasst werden und der Einsatz der Finanzierungsinstrumente radikal verschlankt wird.
·Weniger Bürokratie für die Begünstigten. Die Kommission schlägt vor, die Vorschriften in sich stimmiger zu gestalten und in einem einheitlichen Regelwerk zusammenzufassen. Dadurch wird sich der Bürokratieaufwand für die Begünstigten und Verwaltungsbehörden drastisch verringern. Die Teilnahme an EU-Programmen wird einfacher und die Umsetzung schneller. Auf diese Weise können die verschiedenen Programme und Instrumente leichter miteinander verzahnt werden, sodass die EU-Mittel größere Wirkung entfalten können. Darüber hinaus wird die Kommission eine Vereinfachung und Verschlankung der Vorschriften über staatliche Beihilfen vorschlagen, damit Instrumente aus dem EU-Haushalt leichter mit nationalen Finanzierungsmitteln kombiniert werden können.
·Ein flexiblerer, agilerer Haushalt. In einem instabilen weltpolitischen Umfeld muss Europa in der Lage sein, auf unerwartete Anforderungen rasch und wirksam zu reagieren. Die Kommission schlägt vor, die bestehenden Mechanismen auszubauen, um den Haushalt agiler zu machen. Dies beinhaltet unter anderem mehr Flexibilität in und zwischen den Programmen, eine Stärkung der Krisenmanagementinstrumente und die Einrichtung einer neuen „Unionsreserve“ für unvorhergesehene Ereignisse und Notsituationen in Bereichen wie Sicherheit und Migration.
·Ein leistungsstarker Haushalt. Der EU-Haushalt kann nur dann als Erfolg gewertet werden, wenn er in der Praxis greifbare Ergebnisse hervorbringt. Die Kommission schlägt vor, bei allen Programmen die Leistung stärker in den Fokus zu rücken, auch indem klare Ziele gesteckt und weniger, aber hochwertigere Leistungsindikatoren herangezogen werden. Dadurch wird es leichter, Ergebnisse zu verfolgen und zu messen – und dort, wo es nötig ist, Anpassungen vorzunehmen.
Die Gestaltung der künftigen Programme ist nur der erste Schritt. Entscheidend ist, ob die Programme in der Praxis funktionieren. Deshalb hat die effiziente und wirksame Umsetzung der nächsten Programmgeneration hohe Priorität. Kommission, Mitgliedstaaten, regionale Behörden und alle an der Verwaltung des EU-Haushalt Beteiligten stehen hier gemeinsam in der Verantwortung.
Wichtig ist auch eine engere Verknüpfung zwischen EU-Mitteln und Rechtsstaatlichkeit. Die EU ist eine Gemeinschaft, die sich auf das Rechtsstaatlichkeitsprinzip gründet. Das heißt auch, dass unabhängige Gerichte auf nationaler und EU-Ebene über die Achtung unserer gemeinsam vereinbarten Regeln und Vorschriften sowie deren Umsetzung in allen Mitgliedstaaten wachen. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit ist unverzichtbare Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame EU-Finanzierung. Deshalb schlägt die Kommission einen neuen Mechanismus vor, der den EU-Haushalt vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit generellen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten schützt.
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EU-HAUSHALT UND RECHTSSTAATLICHKEIT
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Nach den gegenwärtigen Regeln müssen alle Mitgliedstaaten und Begünstigten nachweisen, dass die Haushaltsführung soliden rechtlichen Rahmenvorgaben folgt, die maßgeblichen EU-Vorschriften eingehalten werden und die erforderlichen administrativen und institutionellen Kapazitäten vorhanden sind. Der gegenwärtige mehrjährige Finanzrahmen enthält auch Bestimmungen, die sicherstellen, dass die Wirksamkeit der EU-Finanzierung nicht durch eine unsolide Wirtschafts- und Haushaltspolitik unterlaufen wird.
Die Kommission schlägt nun vor, den EU-Haushalt besser vor den finanziellen Risiken zu schützen, die von generellen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten in den Mitgliedstaaten ausgehen. Wenn solche Defizite die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union gefährden oder zu gefährden drohen, muss es möglich sein, daraus Konsequenzen für die EU-Mittelvergabe abzuleiten. Jede Maßnahme im Rahmen dieses neuen Verfahrens muss in angemessenem Verhältnis zu Art, Schwere und Umfang der beanstandeten Rechtsstaatlichkeitsdefizite stehen. Die Verpflichtungen des betreffenden Mitgliedstaats gegenüber den Begünstigten bleiben davon unberührt.
Die Entscheidung darüber, ob die finanziellen Interessen der Union durch ein generelles Rechtsstaatlichkeitsdefizit beeinträchtigt werden, wird vom Rat auf Vorschlag der Kommission im Verfahren der umgekehrten qualifizierten Mehrheit
getroffen. Dabei werden alle maßgeblichen Informationen wie Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, Berichte des Europäischen Rechnungshofs und Schlussfolgerungen einschlägiger internationaler Organisationen berücksichtigt. Bevor eine Entscheidung fällt, erhält der betreffende Mitgliedstaat Gelegenheit zur Stellungnahme.
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3.EIN HAUSHALT FÜR DIE PRIORITÄTEN EUROPAS
Der künftige langfristige Finanzrahmen wird ein Haushalt für die Prioritäten der Union sein. Mit den Vorschlägen der Kommission werden die Struktur und die Programme des EU-Haushalts gänzlich an der in Bratislava und Rom beschlossenen positiven Agenda der Union für die Zeit ab 2020 ausgerichtet sein. Dank der neuen Struktur des künftigen mehrjährigen Finanzrahmens wird leichter zu erkennen sein, wofür der EU-Haushalt eingesetzt wird und welchen Beitrag die einzelnen Teile des Haushalts leisten. Außerdem wird dieser neue Haushalt die nötige Flexibilität aufweisen, um auf sich wandelnde Anforderungen reagieren zu können.
Die Programme werden den wichtigsten thematischen Ausgabenprioritäten zugeordnet. Diese werden den Rubriken im förmlichen Haushaltsplan entsprechen. Innerhalb der einzelnen Prioritäten werden die Programme in Politik-Clustern zusammengefasst, die in den Titeln des Haushaltsplans ihre Entsprechung finden. Dadurch wird klarer, wie sie zu den politischen Zielen beitragen.
In der Praxis bildet die formale Struktur des Haushalts aber nicht die gesamte Realität ab. Viele Prioritäten der Union sind komplex und facettenreich. Jeden einzelnen Aspekt mit einem einzigen Programm abdecken zu wollen, wäre schlichtweg unmöglich. Nach den Vorschlägen der Kommission sollen Investitionen aus mehreren Programmen kombiniert werden, um wichtige bereichsübergreifende Prioritäten wie digitale Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Sicherheit, Migration, Humankapital und Qualifikationen sowie Unterstützung für kleine Unternehmen und Innovation anzugehen. Die Kommission schlägt vor, diese Verzahnung beim künftigen Rahmen zu vereinfachen und so eine weitaus kohärentere Antwort auf die Herausforderungen zu geben, denen sich Europa stellen muss. In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Reformen und Programme im Rahmen der einzelnen Ausgabenprioritäten vorgestellt.
Ausführlichere Informationen zu den Zielen, der Gestaltung und dem europäischen Mehrwert der einzelnen Programme enthält der Anhang zu dieser Mitteilung.
Der neue Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027:
Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt
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I. BINNENMARKT, INNOVATION UND DIGITALES
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1. Forschung und Innovation
·Horizont Europa
·Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung
·Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER)
2. Europäische strategische Investitionen
·Fonds „InvestEU“
·Fazilität „Connecting Europe“
·Programm „Digitales Europa“ (einschließlich Cybersicherheit)
3. Binnenmarkt
·Binnenmarktprogramm (einschließlich Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen – COSME, Lebensmittelsicherheit, Statistik, Wettbewerb und Verwaltungszusammenarbeit)
·Betrugsbekämpfungsprogramm der EU
·Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung (FISCALIS)
·Zusammenarbeit im Zollwesen (CUSTOMS)
4. Weltraum
·Europäisches Raumfahrtprogramm
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II. ZUSAMMENHALT UND WERTE
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5. Regionale Entwicklung und Zusammenhalt
·Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
·Kohäsionsfonds
·Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft
6. Wirtschafts- und Währungsunion
·Reformhilfeprogramm einschließlich Reformumsetzungsinstrument und Konvergenzfazilität
·Schutz des Euro gegen Geldfälschung
7. In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
·Europäischer Sozialfonds+ (einschließlich Integration von Migranten und Gesundheit)
·Erasmus+
·Europäisches Solidaritätskorps
·Justiz, Rechte und Werte
·Kreatives Europa (einschließlich MEDIA)
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III. NATÜRLICHE RESSOURCEN UND UMWELT
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8. Landwirtschaft und Meerespolitik
·Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
·Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
·Europäischer Meeres- und Fischereifonds
9. Umwelt und Klimapolitik
·Programm für Umwelt und Klimapolitik (LIFE)
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IV. MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT
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10. Migration
·Asyl- und Migrationsfonds
11. Maßnahmen an den Außengrenzen
·Fonds für Integriertes Grenzmanagement
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V. SICHERHEIT UND VERTEIDIGUNG
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12. Sicherheit
·Fonds für die innere Sicherheit
·Stilllegung kerntechnischer Anlagen (Litauen)
·Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen (einschließlich Bulgarien und Slowakei)
13. Verteidigung
·Europäischer Verteidigungsfonds
·Fazilität „Connecting Europe“ – Militärische Mobilität
14. Krisenreaktion
·Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU)
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VI. NACHBARSCHAFT UND
WELT
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15. Auswärtiges Handeln*
·Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (einschließlich externe Aspekte der Migration)
·Humanitäre Hilfe
·Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
·Überseeische Länder und Gebiete (einschließlich Grönland)
16. Heranführungshilfe
·Heranführungshilfe
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VII. EUROPÄISCHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
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17. Europäische öffentliche Verwaltung
·Verwaltungsausgaben, Versorgungsbezüge und Europäische Schulen
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INSTRUMENTE AUßERHALB DER MFR-OBERGRENZEN
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·Reserve für Soforthilfen
·EU-Solidaritätsfonds
·Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
·Flexibilitätsinstrument
·Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion
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* Die Europäische Friedensfazilität ist ein außerbudgetärer Fonds außerhalb des Finanzrahmens.
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I. BINNENMARKT, INNOVATION UND DIGITALES
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Investieren in:
·Forschung und Innovation
·Maßgebliche strategische Infrastrukturen
·Stärkung des Binnenmarkts
·Strategische Weltraumprojekte
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Der künftige Wohlstand Europas hängt den Investitionsentscheidungen ab, die wir heute treffen. Seit Langem schon ist der EU-Haushalt eine unverzichtbare Quelle für Investitionen in ganz Europa. Jetzt mehr in Forschung, strategische Infrastruktur, Digitalisierung und den Binnenmarkt zu investieren, wird entscheidend dafür sein, dass wir in Zukunft Wachstum generieren und gemeinsame Herausforderungen wie die Umstellung auf eine CO2-ärmere Wirtschaftsweise und den demografischen Wandel werden meistern können.
Das neue europäische Forschungsprogramm Horizont Europa wird dazu beitragen, dass Europa bei Forschung und Innovation Weltspitze bleibt. Wie im Bericht der hochrangigen Gruppe unter dem Vorsitz von Pascal Lamy hervorgehoben wurde, werden Forschungsinvestitionen der Union die Möglichkeit geben, gegenüber anderen Industrieländern und aufstrebenden Volkswirtschaften konkurrenzfähig zu bleiben, den künftigen Wohlstand ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sichern und ihr einzigartiges Sozialmodell zu erhalten. Das neue Programm baut auf dem erfolgreichen Programm Horizont 2020 auf und dient nach wie vor der Förderung der Spitzenforschung, wobei Innovation aber stärker in den Fokus rückt, beispielsweise über die Entwicklung von Prototypen, die Nutzung immaterieller Vermögenswerte sowie Wissens- und Technologietransfer. Ein neuer Europäischer Innovationsrat wird die zentrale Anlaufstelle für vielversprechende und disruptive Innovatoren sein, damit Europa bei marktschaffenden Innovationen zum Vorreiter wird.
Aufbauend auf dem Erfolg des Europäischen Fonds für strategische Investitionen bei der europaweiten Mobilisierung privater Investitionen schlägt die Kommission einen neuen, vollständig integrierten Investmentfonds namens InvestEU vor. So lassen sich mit relativ begrenzten öffentlichen Geldern erhebliche private Mittel für dringend benötigte Investitionen erschließen. Mit der Europäischen Investitionsbank als wichtigstem Durchführungspartner und anderen Partnern wie den nationalen Förderbanken wird InvestEU alle zentral verwalteten Finanzierungsinstrumente innerhalb der EU in einer einzigen, schlanken Struktur zusammenführen. Dies verringert Überschneidungen, vereinfacht den Zugang und senkt den Bürokratieaufwand. Mit einem Beitrag von 15,2 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt dürfte InvestEU europaweit mehr als 650 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen mobilisieren.
Die grenzübergreifende Infrastruktur bildet das Rückgrat des Binnenmarkts und sorgt dafür, dass sich Waren, Dienstleistungen, Unternehmen und Bürger frei über Grenzen hinweg bewegen können. Im Rahmen der reformierten Fazilität „Connecting Europe“ wird die Union weiterhin in transeuropäische Verkehrs-, Digital- und Energienetze investieren. Das künftige Programm wird die Synergien zwischen der Verkehrs-, Energie- und digitalen Infrastruktur besser ausnutzen, indem beispielsweise die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe oder nachhaltige und intelligente Netze für den digitalen Binnenmarkt und die Energieunion ausgebaut werden. Auf Basis der Erfolge des aktuellen Programmplanungszeitraums wird ein Teil der Kohäsionsfondsmittel (11,3 Mrd. EUR) auf die Fazilität „Connecting Europe“ übertragen, wo sie Verkehrsvorhaben mit hohem europäischem Mehrwert zugutekommen sollen.
Um das derzeitige Investitionsdefizit im Digitalbereich zu füllen, schlägt die Kommission ein neues Programm „Digitales Europa“ vor, mit dem die Digitalisierung der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft gestaltet und gefördert werden soll. Der technologische Wandel und die Digitalisierung verändern unsere Industrie, unsere Gesellschaft, unsere Arbeitswelt und unsere Berufswege ebenso wie unsere Bildungs- und Sozialsysteme. Indem strategische Projekte in Zukunftsbereichen wie künstliche Intelligenz, Supercomputer, Cybersicherheit oder Digitalisierung der Industrie unterstützt werden und in digitale Kompetenzen investiert wird, kann das neue Programm dazu beitragen, den digitalen Binnenmarkt – eine zentrale Priorität der Europäischen Union – zu verwirklichen. Die Kommission schlägt vor, im nächsten Finanzrahmen im Wege der direkten Mittelverwaltung insgesamt 64 % mehr in Forschung, Innovation und Digitales zu investieren. Ergänzt werden sollen diese Investitionen durch Forschungs-, Innovations- und Digitalisierungsprojekte, die im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden.
In die Zukunft investieren
Mrd. EUR, in jeweiligen Preisen
N.B.: Verglichen mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 für die EU-27 (Schätzung).
Quelle: Europäische Kommission.
Ein vollintegriertes Raumfahrtprogramm wird unsere gesamten Tätigkeiten in diesem hochstrategischen Bereich zusammenfassen. Dadurch wird für künftige Investitionen ein kohärenter Rahmen geschaffen, der mehr Sichtbarkeit und Flexibilität bietet. Indem es die Effizienz erhöht, wird das Programm letztlich die Einführung neuer, weltraumgestützter Dienste ermöglichen, die allen EU-Bürgern zugutekommen werden. Der EU-Haushalt wird auch weiterhin den europäischen Beitrag zur Entwicklung des Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktors (ITER) stellen, mit dem eine tragfähige, sichere und umweltfreundliche Energiequelle für die Zukunft entwickelt werden soll.
Darüber hinaus schlägt die Kommission ein neues Programm vor, das eigens dazu dienen soll, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts als wichtigste Wachstumsquelle Europas in einer globalisierten Welt zu fördern und zur Entwicklung einer Kapitalmarktunion beizutragen. Den Erfolg des derzeitigen Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) fortsetzend schlägt die Kommission vor, kleine Unternehmen – als Motor unserer Wirtschaft – stärker zu unterstützen, damit sie wachsen und über Grenzen hinweg expandieren können. Das neue Programm wird Unternehmen und Verbrauchern helfen, die Möglichkeiten des Binnenmarkts besser auszuschöpfen, indem Informationswege eröffnet, Normen entwickelt und Verwaltungen bei der Zusammenarbeit unterstützt werden.
Die Kommission schlägt vor, dass Zollprogramm („Customs“) zu erneuern und auszubauen, um die Digitalisierung und Modernisierung der Zollunion, die in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen feiert, weiter voranzubringen. Parallel dazu wird mit dem Programm Fiscalis eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen angestrebt, insbesondere auch im gemeinsamen Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung.
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II. ZUSAMMENHALT UND WERTE
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Investieren in:
·Regionale Entwicklung und Zusammenhalt
·Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion
·Menschen, sozialen Zusammenhalt und Werte
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Die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Europa bessern sich und in vielen Teilen der Union ist die Beschäftigung hoch. Allerdings sind die Nachwirkungen der Wirtschaftskrise in manchen Teilen Europas noch spürbar. Einige Regionen sind weiter zurückgefallen, was teils auf die Globalisierung und die Digitalisierung zurückzuführen ist. Die Unterschiede innerhalb der Union sind nach wie vor groß, und die Gesellschaften sehen sich mit einer Reihe von neuen Herausforderungen konfrontiert. Der EU-Haushalt spielt eine entscheidende Rolle dabei, zu nachhaltigem Wachstum und sozialem Zusammenhalt beizutragen und die gemeinsamen Werte sowie das Gefühl der Zugehörigkeit zur EU zu befördern.
Die Kommission schlägt vor, die Kohäsionspolitik zu modernisieren und zu verstärken. Im Zusammenwirken mit anderen Programmen werden die Fonds weiterhin wichtige Unterstützung für die Mitgliedstaaten und Regionen Europas leisten. Ziel ist es, die Konvergenz voranzutreiben, wirtschaftliche, soziale und regionale Unterschiede in den Mitgliedstaaten und in Europa verringern zu helfen und die Umsetzung der in Bratislava und Rom vereinbarten politischen Prioritäten zu unterstützen.
Die Kohäsionspolitik wird eine zunehmend wichtige Rolle dabei spielen, die laufenden Wirtschaftsreformen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Kommission schlägt eine engere Verknüpfung zwischen dem EU-Haushalt und dem Europäischen Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung vor, wobei regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden soll. Neben den jährlichen länderspezifischen Empfehlungen wird die Kommission sowohl im Vorfeld der Programmplanung als auch zur Halbzeit gezielte Investitionsleitlinien vorschlagen, um einen klaren Fahrplan für die Reformen vorzugeben, die der Schlüssel zu künftigem Wohlstand sind.
Die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den Regionen unterscheiden sich erheblich. Auch wenn in vielen Bereichen eine bedeutende Aufwärtskonvergenz zu beobachten war, haben sich einige Regionen, sogar in den vergleichsweise reicheren Ländern, in den letzten Jahren doch in die andere Richtung entwickelt. Dem sollte bei der Kohäsionspolitik Rechnung getragen werden, damit keine Region abgehängt wird. Das relative Pro-Kopf-BIP wird das wichtigste Kriterium für die Vergabe von Mitteln bleiben, denn oberstes Ziel der Kohäsionspolitik ist und bleibt es, Mitgliedstaaten und Regionen, die wirtschaftlich oder strukturell zurückliegen, beim Aufschließen an den Rest der EU zu unterstützen. Daneben sollen künftig aber auch andere Faktoren wie die Arbeitslosigkeit (vor allem die Jugendarbeitslosigkeit), der Klimawandel und die Aufnahme/Integration von Flüchtlingen berücksichtigt werden. Die Kommission schlägt zudem höhere nationale Kofinanzierungssätze vor, um die wirtschaftlichen Realitäten von heute besser abzubilden. Dies wird den Vorteil haben, dass die Eigenverantwortung auf nationaler Ebene gestärkt wird und im Ergebnis größere Investitionsvolumen von höherer Qualität erzielt werden. Die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage und dünn besiedelter Gebiete werden gebührend berücksichtigt.
Der neue Rechtsrahmen wird auch eine effizientere Verknüpfung mit anderen EU-Programmen ermöglichen. Beispielsweise werden die Mitgliedstaaten die ihnen zugewiesenen Mittel teilweise auf den Fonds „InvestEU“ übertragen können, um Zugang zur EU-Haushaltsgarantie zu erhalten. Auch werden sie Projekte mit „Exzellenzsiegel“ finanzieren können, die im Rahmen des Programms Horizont Europa als internationale Exzellenzprojekte in ihren Regionen identifiziert wurden. Dies wird dazu beitragen, dass Infrastrukturinvestitionen und andere EU-Investitionen in Schlüsselbereichen wie Forschung und Innovation, digitale Netze, Dekarbonisierung, soziale Infrastruktur und Kompetenzen gut aufeinander abgestimmt werden.
Wie die Kommission im Dezember 2017 erklärt hat, kann die Zukunft des EU-Haushalts nicht isoliert vom Ziel einer stabileren und effizienteren Wirtschafts- und Währungsunion betrachtet werden, die für die Union als Ganzes von Nutzen sein wird. Nach den Verträgen sind alle EU-Mitgliedstaaten Teil der Wirtschafts- und Währungsunion, also auch jene, für die eine Ausnahmeregelung oder eine Nichtbeteiligungsklausel gilt. Dementsprechend werden alle in das Verfahren des Europäischen Semesters einbezogen. Gemäß den Verträgen ist der Euro die einheitliche Währung der EU und sind wirtschaftliche Konvergenz und Stabilität Ziele der gesamten Union. Deshalb dürfen die Instrumente zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion nicht von der Gesamtarchitektur der Unionsfinanzen getrennt werden, sondern müssen deren integraler Bestandteil sein.
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DER EU-HAUSHALT UND DIE
WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
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Ein stabiler Euroraum ist Voraussetzung für Finanzstabilität und Wohlstand in der gesamten Union. Wie in ihrem am 6. Dezember 2017 vorgelegten Fahrplan zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion angekündigt, schlägt die Kommission im Interesse eines stabilen Euroraums und zur Förderung der Konvergenz neue Haushaltsinstrumente innerhalb des Unionsrahmens vor. Diese neuen Instrumente werden andere EU-Fonds wie die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds oder InvestEU ergänzen und wie diese die wirtschaftliche Konvergenz, die Finanzstabilität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Investitionen fördern.
Ein neues, starkes Reformhilfeprogramm wird technische und finanzielle Unterstützung für Reformen auf nationaler Ebene bereitstellen und dafür über eine Gesamtausstattung von 25 Mrd. EUR verfügen. Dieses neue Programm wird zwar getrennt von den künftigen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds durchgeführt, diese aber ergänzen. Es wird ein Reformumsetzungsinstrument enthalten, das allen Mitgliedstaaten finanzielle Anreize gibt, die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten zentralen Reformen durchzuführen. Es wird schwerpunktmäßig jene Reformen fördern, die am stärksten zur Widerstandsfähigkeit der heimischen Volkswirtschaften beitragen können und positive Spillover-Effekte auf andere Mitgliedstaaten haben. Dazu zählen Reformen an den Produkt- und Arbeitsmärkten, Bildungsreformen, Steuerreformen, die Entwicklung von Kapitalmärkten, Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie Investitionen in das Humankapital und Reformen der öffentlichen Verwaltung. Eine weitere Komponente dieses neuen Programms wird eine spezielle Konvergenzfazilität sein, mit der die nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten, die die gemeinsame Währung einführen wollen, für die Dauer des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens unterstützt werden sollen. Die für die Konvergenzfazilität vorgesehenen Mittel werden auf das Reformumsetzungsinstrument übertragen, wenn ein anspruchsberechtigter Mitgliedstaat bis Ende 2023 noch nicht die notwendigen Schritte zur Beantragung von Unterstützung aus der Konvergenzfazilität unternommen hat. Bei allen drei Komponenten des Reformhilfeprogramms wird die Teilnahme freiwillig sein und werden die Mitgliedstaaten die vollständige Kontrolle über die Reformdurchführung behalten.
Eine neue Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion wird die auf nationaler und europäischer Ebene bestehenden Instrumente ergänzen, um große asymmetrische makroökonomische Schocks innerhalb des Euroraums abzufedern. Die jüngste Krise hat gezeigt, dass die auf nationaler Ebene wirkenden automatischen Stabilisatoren allein möglicherweise nicht ausreichen, um große asymmetrische Schocks und die häufig damit einhergehenden Investitionskürzungen aufzufangen. Es wird vorgeschlagen, zusätzlich zu den bestehenden Mechanismen Back-to-Back-Darlehen bis zu einem Betrag von 30 Mrd. EUR durch den EU-Haushalt zu garantieren. Diese Darlehen werden nur von Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden können, die strenge Anforderungen an eine solide Haushalts- und Wirtschaftspolitik erfüllen. Um die nationalen Haushalte mit den für ein gleichbleibendes Investitionsniveau notwendigen Mitteln auszustatten, wird die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion auch Zinszuschüsse gewähren. Finanziert werden sollen diese aus Beiträgen der Euro-Mitgliedstaaten, die hierfür einen prozentualen Anteil ihrer monetären Einkünfte entrichten würden (Seigniorage). Die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion könnte im Laufe der Zeit durch zusätzliche, nicht aus dem EU-Haushalt gespeiste Finanzierungsquellen ergänzt werden wie einen aus freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten finanzierten Versicherungsmechanismus; auch dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und dem künftigen Europäischen Währungsfonds könnten in diesem Zusammenhang Aufgaben übertragen werden. Die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion steht auch nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaaten offen, wenn diese nach dem Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank zu ihrer Finanzierung beitragen.
Neue Haushaltsinstrumente für einen stabilen Euroraum innerhalb der Union
Quelle: Europäische Kommission Aktualisierung von COM(2017) 822
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Auch bei der Erfüllung der Zusagen seitens der EU-Führungsspitzen beim Gipfel von Göteborg im November 2017 kommt dem EU-Haushalt eine zentrale Rolle zu. Hierfür muss die soziale Komponente der Union gestärkt und zu diesem Zweck die Europäische Säule sozialer Rechte vollständig umgesetzt werden. Im Rahmen der Kohäsionspolitik wird der gestärkte, umstrukturierte Europäische Sozialfonds im Bezugszeitraum über eine Mittelausstattung von rund 100 Mrd. EUR verfügen, was einem Anteil von etwa 27 % der Kohäsionsausgaben entspricht. Er wird in den Bereichen Jugendbeschäftigung, Qualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung gezielt Unterstützung leisten. Damit Finanzierungen in diesem Bereich größtmögliche Wirkungen zeigen, schlägt die Kommission vor, die Mittel des Europäischen Sozialfonds, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, des Europäischen Programms für Beschäftigung und soziale Innovation und des Gesundheitsprogramms zusammenzulegen und ein in sich geschlossenes Instrument zu schaffen.
Die Kommission schlägt vor, den Schwerpunkt beim nächsten Finanzrahmen stärker auf die Jugend zu legen. Um dies zu erreichen, soll die Ausstattung von Erasmus+ mehr als verdoppelt und das Europäische Solidaritätskorps gestärkt werden. Erasmus+ – eines der erfolgreichsten und sichtbarsten Unionsprogramme – wird jungen Menschen auch künftig Bildungsmöglichkeiten eröffnen und Mobilität ermöglichen. Der Schwerpunkt wird auf erhöhter Inklusion liegen, d. h., es sollen mehr junge Menschen aus benachteiligten Verhältnissen erreicht werden. Dies wird es einer größeren Zahl von jungen Menschen ermöglichen, zum Lernen oder Arbeiten in ein anderes Land zu gehen. Das leistungsfähigere Erasmus+-Programm wird im Bezugszeitraum eine Ausstattung von 30 Mrd. EUR erhalten, die auch 700 Mio. EUR für Interrail-Tickets einschließt. Die Kommission schlägt ferner die Schaffung eines einzigen Europäischen Solidaritätskorps vor, in das auch das bestehende Programm „EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe“ eingegliedert würde. Dies wird den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die einzigartige Möglichkeit bieten, inner- und außerhalb Europas humanitäre Hilfe zu leisten.
Die Kommission schlägt einen neuen Fonds für Justiz, Rechte und Werte vor, der die Programme Rechte und Werte und Justiz umfasst. In einer Zeit, in der sich die europäischen Gesellschaften mit Extremismus, Radikalismus und Spaltung konfrontiert sehen, ist es wichtiger denn je, Justiz, Rechte und EU-Werte, die sich tief greifend und unmittelbar auf das politische, das soziale, das kulturelle und das wirtschaftliche Leben in Europa auswirken, zu fördern, zu stärken und zu verteidigen: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Eine wesentliche Aufgabe des künftigen EU-Haushalts wird darin bestehen, Möglichkeiten für Engagement und demokratische Teilhabe in Politik und Zivilgesellschaft zu eröffnen. Als Teil des neuen Fonds wird das Programm „Justiz“ auch weiterhin die Schaffung eines integrierten Europäischen Rechtsraums und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern.
Kultur steht zurecht im Zentrum des europäischen Projekts. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt und unser kulturelles Erbe sind die Kennzeichen unseres Kontinents und unserer europäischen Identität. Über das Programm Kreatives Europa möchte die Kommission der Förderung von Kultur und audiovisuellem Sektor im nächsten Haushalt einen hohen Stellenwert einräumen, unter anderem mit dem Unterprogramm MEDIA, dessen Finanzausstattung zur Unterstützung der kreativen und audiovisuellen Branche in Europa aufgestockt wurde.
Die Instrumente, die in der EU zur Krisenbewältigung zur Verfügung stehen, haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Auch wenn sie nicht unter den EU-Haushalt fallen, schlägt die Kommission vor, den Solidaritätsfonds der Europäischen Union, der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Folgen schwerer Naturkatastrophen hilft, und den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung beizubehalten und aufzustocken. Letzterer bietet Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz im Rahmen einer großen Zahl unerwarteter, durch ungünstige Entwicklungen im Welthandel oder wirtschaftliche Störungen bedingter Kündigungen verloren haben, einmalig Unterstützung.
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III. NATÜRLICHE RESSOURCEN & UMWELT
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Investieren in:
·einen nachhaltigen Agrarsektor und eine nachhaltige maritime Wirtschaft sowie eine sichere hochwertige Nahrungsmittelkette
·Klima- und Umweltschutz
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Das Thema Nachhaltigkeit zieht sich wie ein roter Faden durch viele Arbeitsbereiche der Union. Dies ist nicht nur eine Notwendigkeit, sondern auch eine bewusste Entscheidung. Durch die modernisierte Agrar- und Meerespolitik, die gezielte Finanzierung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, die systematische Berücksichtigung des Klimaaspekts in allen Bereichen des Haushalts und die verbesserte Einbeziehung von Umweltzielen ist der EU-Haushalt ein Motor für Nachhaltigkeit.
Die Kommission schlägt eine reformierte und modernisierte Gemeinsame Agrarpolitik vor, die es ermöglichen soll, in der EU einen vollständig integrierten Binnenmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse beizubehalten. Auch wird sie für den Zugang zu sicheren, hochwertigen, erschwinglichen, nährstoffreichen und vielfältigen Lebensmitteln sorgen. In der reformierten Agrarpolitik wird den Bereichen Umwelt und Klima ein höherer Stellenwert zukommen. Sie wird den Übergang zu einem uneingeschränkt nachhaltigen Agrarsektor und die Entwicklung dynamischer ländlicher Gebiete fördern.
Mit einer Ausstattung von 365 Mrd. EUR wird auch die reformierte Agrarpolitik weiter auf zwei Säulen ruhen: den Direktzahlungen an Landwirte und den Finanzmitteln für die Entwicklung des ländlichen Raums. Für Letztere schlägt die Kommission eine Anhebung der nationalen Kofinanzierungssätze vor. Die Verwaltung werden sich die EU und die Mitgliedstaaten teilen. Die Kommission schlägt die Einführung eines neuen Leistungsmodells vor, das eine Abkehr von der derzeitigen erfüllungsorientierten Politik hin zu einer ergebnisorientierten Politik bedeutet und dazu beitragen soll, die auf EU-Ebene gesetzten gemeinsamen Ziele zu erreichen, die Flexibilität auf nationaler Ebene aber zu erhöhen.
Direktzahlungen an Landwirte werden auch weiterhin ein zentraler Bestandteil dieser Politik sein, doch sollen diese gestrafft und gezielter eingesetzt werden. So soll die Verteilung ausgewogener gestaltet werden; ferner sollen für diese Zahlungen eine verbindliche Obergrenze pro Betrieb oder aber degressive Zahlungen eingeführt werden. Dies wird eine Umverteilung der Fördermittel auf mittlere und kleinere landwirtschaftliche Betriebe und möglicherweise auf den Bereich der ländlichen Entwicklung bedeuten. Die in den einzelnen Mitgliedstaaten pro Hektar geleisteten Direktzahlungen werden auch weiterhin in Richtung des EU-Durchschnitts konvergieren.
Die neue Politik wird größeren Ehrgeiz bei Umwelt- und Klimaschutz erfordern, denn innerhalb eines ergebnisorientierten und strategischen Rahmens werden die Voraussetzungen für Direktzahlungen der Umweltpolitik entsprechend verschärft, wird bei einem erheblichen Teil der für die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel eine Zweckbindung für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen und werden bei den Haushaltsmitteln für Direktzahlungen Öko-Regelungen eingeführt.
Zur Bewältigung von Krisen, die auf unvorhersehbare Entwicklungen an den globalen Märkten oder auf einen durch Maßnahmen von Drittländern ausgelösten Schock im Agrarsektor zurückzuführen sind, wird eine neue Krisenreserve eingerichtet.
Über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds wird der EU-Haushalt auch weiterhin zur Nachhaltigkeit des EU-Fischereisektors beitragen und die von diesem abhängigen Küstengemeinden unterstützen. Durch Förderung der blauen Wirtschaft bei Fischerei und Aquakultur und Förderung von Tourismus, sauberer Meeresenergie oder blauer Biotechnologie werden Regierungen, Industrie und alle sonstigen Interessenträger zur Entwicklung gemeinsamer Konzepte ermutigt, die das Wachstum ankurbeln, gleichzeitig aber die Meeresumwelt schützen. Dadurch wird ein echter europäischer Mehrwert geschaffen.
Die Kommission schlägt vor, das fest etablierte Programm für Umwelt- und Klimapolitik LIFE, aus dem auch Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz und sauberer Energie unterstützt werden sollen, fortzuführen und zu stärken. Um ergänzend zu gezielten Naturschutzprojekten Investitionen in Natur und Biodiversität zu finanzieren, sorgt die Kommission ferner für verstärkte Synergien zwischen der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Entsprechend dem Übereinkommen von Paris und der Verpflichtung, die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu erfüllen, schlägt die Kommission ganz generell vor, für die Einbeziehung von Klimabelangen in alle EU-Programme noch ehrgeizigere Ziele zu setzen und anzustreben, dass mindestens 25 % der EU-Ausgaben zur Verwirklichung von Klimazielen beitragen.
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IV. MIGRATION UND GRENZMANAGEMENT
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Investieren in:
·einen umfassenden Ansatz für die Migrationssteuerung
·die Stärkung des Grenzschutzes an den Außengrenzen
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Die Herausforderungen, die mit der Steuerung von Flüchtlingsströmen und Migration einhergehen, machen ein Tätigwerden auf EU-Ebene unumgänglich. Der EU-Haushalt hat bei der Finanzierung der Maßnahmen, die zur Bewältigung der verschiedenen Facetten der Migrationskrise gemeinsam getroffen wurden, eine zentrale Rolle gespielt. Die Kommission schlägt vor, die Mittel zur Stärkung unserer Außengrenzen aufzustocken und das Asylsystem der Union sowie den Umgang mit Migranten und deren langfristige Integration zu verbessern.
Ohne einen wirksamen Schutz unserer Außengrenzen kann nicht gewährleistet werden, dass die Union ein sicherer Raum für den freien Personen- und Warenverkehr ist. Dazu gehört auch die ordnungsgemäße Steuerung von Personen- und Warenströmen und der Schutz der Integrität der Zollunion. Ein neuer Fonds für integriertes Grenzmanagement wird den betroffenen Mitgliedstaaten angesichts der geteilten Verantwortung für die Sicherung der Außengrenzen der Union die dringend benötigte verstärkte Unterstützung zukommen lassen. Der Fonds deckt Grenzmanagement, Visa und Ausrüstung für Zollkontrollen ab. Er wird dazu beitragen, eine gleichwertige Durchführung von Zollkontrollen an den Außengrenzen sicherzustellen. Um dies zu erreichen, wird er die derzeitigen, durch unterschiedliche geografische Gegebenheiten, unterschiedliche Kapazitäten und unterschiedliche Ressourcen bedingten Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten in Angriff nehmen. Dies wird nicht nur die Zollkontrollen verstärken, sondern auch den rechtmäßigen Handel erleichtern und so zu einer sicheren und effizienten Zollunion beitragen.
In einer zunehmend vernetzten Welt wird die Migrationsfrage angesichts der demografischen Entwicklungen und der instabilen Verhältnisse in der Nachbarschaft Europas für die Union auch weiterhin eine langfristige Herausforderung darstellen. Es steht außer Frage, dass diese mit finanzieller und technischer Unterstützung der EU besser von den Mitgliedstaaten bewältigt werden kann. Wenn es darum geht, den administrativen Umgang mit Asylsuchenden und Migranten zu unterstützen, Such- und Rettungskapazitäten aufzubauen, um das Leben all jener zu retten, die Europa erreichen wollen, für eine wirksame Rückkehr zu sorgen und andere Maßnahmen durchzuführen, die eine die Kapazitäten einzelner Mitgliedstaaten übersteigende koordinierte Reaktion erfordert, spielt der Unionshaushalt eine entscheidende Rolle.
Die Kommission schlägt vor, den Asyl- und Migrationsfonds aufzustocken, um die nationalen Behörden bei der Aufnahme von Migranten und Asylsuchenden unmittelbar nach ihrer Ankunft in der EU zu unterstützen, eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik zu entwickeln und für eine wirkungsvolle Rückkehr zu sorgen. Die im Rahmen der Kohäsionspolitik bereitgestellten Mittel sollen nach der Aufnahmephase die langfristige Integration erleichtern helfen. Mit den im Rahmen der Außenpolitik zur Verfügung stehenden Instrumenten sollen die Migrationsursachen bekämpft und die Zusammenarbeit mit Drittländern in Sachen Migrationsmanagement und Sicherheit gefördert und so zur Umsetzung des Migrationspartnerschaftsrahmens beigetragen werden.
Diese Anstrengungen müssen durch eine solide und voll funktionsfähige Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) unterstützt werden, die den Kern eines vollständig integrierten EU-Grenzmanagementsystems bildet. Die Kommission schlägt vor, bis zum Ende des vom Finanzrahmen abgedeckten Zeitraums eine ständige Reserve von etwa 10 000 Grenzschutzbeamten einzurichten. Auch für den Ausbau des nationalen Grenzschutzes in den Mitgliedstaaten wird sie finanzielle Unterstützung und Schulungen bereitstellen. Dies wird auch die Erhöhung der operativen Kapazitäten, die Verstärkung des bestehenden Instrumentariums und die Entwicklung EU-weiter Informationssysteme für Grenzmanagement, Migrationsmanagement und Sicherheit ermöglichen.
Alles in allem wird der EU-Haushalt für das Management von Außengrenzen, Migration und Flüchtlingsströmen erheblich aufgestockt und insgesamt fast 33 Mrd. EUR betragen (gegenüber 12,4 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2020).
Hauptschwerpunkt Migration und Schutz der Außengrenzen
Mrd. EUR, in jeweiligen Preisen
Anm.: Gegenüber dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 für die EU-27 (Schätzung)
Quelle: Europäische Kommission
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V. SICHERHEIT & VERTEIDIGUNG
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Investieren in:
·die Sicherheit und den Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger
·verbesserte europäische Verteidigungskapazitäten
·die Reaktionsfähigkeit im Krisenfall
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Die Sicherheitsbedrohungen in Europa haben in den vergangenen Jahren zugenommen und zeigen immer unterschiedlichere Ausprägungen – von Terroranschlägen über neue Formen der organisierten Kriminalität bis hin zu Cyberkriminalität. Sicherheitsbedrohungen machen naturgemäß nicht an Grenzen halt und erfordern eine starke, koordinierte Antwort der EU. Neben den Herausforderungen für die innere Sicherheit sieht sich Europa auch mit komplexen Bedrohungen von außen konfrontiert, denen kein Mitgliedstaat für sich genommen begegnen kann. Um die Bürgerinnen und Bürger schützen zu können, bedarf es in Europa grundlegender Veränderungen, die es ermöglichen, die strategische Autonomie Europas zu vergrößern und gut durchdachte, straffe Verteidigungsinstrumente zu schaffen.
Die Kommission schlägt vor, den Fonds für die innere Sicherheit aufzustocken, um für die wirkungsvolle Zusammenarbeit der nationalen Behörden Netze und gemeinsame Systeme zu entwickeln und die Fähigkeit der Union zum Umgang mit diesen Sicherheitsbedrohungen zu verbessern. Ergänzend dazu sollen Anstrengungen unternommen werden, um bei allen maßgeblichen Programmen zu Digitaltechnologien, -infrastruktur und -netzen, zu Forschung und Innovation und zur gezielten Verteidigung gegen Cyberkriminalität, insbesondere über die Programme „Digitales Europa“ und „Horizont Europa“, die Cybersicherheit zu erhöhen.
Auch schlägt die Kommission eine Verstärkung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) vor. Dies soll deren Fähigkeit erhöhen, die nationalen Behörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass die EU auf Sicherheitsbedrohungen reagieren kann.
Die Union wird auch weiterhin streng zweckgebundene finanzielle Unterstützung für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Sicherheit nuklearer Tätigkeiten in einigen Mitgliedstaaten (Litauen, Bulgarien und Slowakei) sowie für die Stilllegung ihrer eigenen kerntechnischen Anlagen bereitstellen. Auch wird der EU-Haushalt für die Gesundheit der Beschäftigten solcher Anlagen und der allgemeinen Bevölkerung eine dauerhafte Unterstützung bereitstellen, auf diese Weise Umweltschäden vorbeugen und zur nuklearen Sicherheit und Gefahrenabwehr beitragen.
Im Bereich Verteidigung wird die Union zum Schutz ihrer Interessen, ihrer Werte und des europäischen Lebensstils ergänzend zur NATO größere Verantwortung übernehmen müssen. Auch wenn Europa den Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen im Verteidigungsbereich nicht abnehmen kann, so kann es doch die Zusammenarbeit bei der Entwicklung der für die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in Sicherheitsfragen erforderlichen Verteidigungsfähigkeiten fördern und verstärken. Die Kommission schlägt einen gestärkten Europäischen Verteidigungsfonds vor, dessen Zielsetzung darin bestehen wird, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie unionsweit zu fördern, indem gemeinsame Projekte vom Forschungsstadium über alle weiteren Phasen des industriellen Zyklus unterstützt werden. Hierdurch werden Dopplungen vermieden, Größenvorteile genutzt und dadurch letztendlich eine bessere Verwendung der Steuergelder sichergestellt. Zusätzlich dazu schlägt die Kommission vor, dass die Union ihre strategischen Verkehrsinfrastrukturen über die Fazilität „Connecting Europe“ ausbaut, damit sie den Anforderungen der militärischen Mobilität gerecht wird.
Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Union in der Lage sein muss, bei unerwarteten Entwicklungen, Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen rasch operative Hilfe bereitzustellen. Aus diesem Grund schlägt die Kommission eine Aufstockung der im Krisenfall zur Verfügung stehenden Ressourcen vor. Erreicht werden soll dies durch ein verstärktes Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU) und eine erweiterte Reserve für Soforthilfen, aus der in Notfällen innerhalb und außerhalb der Union Finanzmittel bereitgestellt werden sollen, wenn die im Finanzrahmen festgelegte Obergrenze überschritten ist. Auch schlägt die Kommission vor, die bei einigen Programmen wie dem Asyl- und Migrationsfonds und dem Fonds für innere Sicherheit vorgesehenen nicht zugewiesenen Reserven beizubehalten, um diese im Krisen- und Notfall einsetzen zu können.
Grundlegende Änderungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung
Mrd. EUR, in jeweiligen Preisen
Anm.: Gegenüber dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 für die EU-27 (Schätzung)
Quelle: Europäische Kommission
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VI. NACHBARSCHAFT & WELT
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Investieren in:
·das auswärtige Handeln der Union in ihrer Nachbarschaft, in Entwicklungsländern und im Rest der Welt
·Maßnahmen, die Ländern bei ihren Vorbereitungen auf den Beitritt zur Union helfen
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Die Herausforderungen, vor denen die EU bei ihren Maßnahmen im Außenbereich steht und die u. a. der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik und dem neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik zu entnehmen sind, erfordern eine massive Modernisierung der dazugehörigen Haushaltslinien, um deren Wirksamkeit und Sichtbarkeit zu erhöhen. Auch die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens sowie des Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Migration verlangen nach einer stärkeren Koordinierung zwischen externen und internen Politikbereichen.
Die Kommission schlägt deshalb eine umfassende Umgestaltung der Instrumente des auswärtigen Handelns der Union vor, um die Kohärenz zwischen den Instrumenten zu erhöhen, Größenvorteile und Synergien zwischen Programmen zu nutzen und Verfahren zu vereinfachen. Dies wird die Union besser für die Verfolgung ihrer Ziele und die weltweite Vertretung ihrer Interessen, Grundsätze und Werte wappnen.
Die vorgeschlagene neue Architektur für die Instrumente des auswärtigen Handelns der Union zeugt von der Notwendigkeit, sich auf strategische Prioritäten zu konzentrieren und diese sowohl geografisch (Nachbarschaftsländer, Afrika und westlicher Balkan sowie alle fragilen Länder, die am dringendsten Hilfe benötigen) als auch thematisch auszurichten (Sicherheit, Migration, Klimawandel und Menschenrechte).
Die Kommission schlägt vor, die meisten ihrer bestehenden Instrumente in einem breit angelegten Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit zusammenzulegen, das weltweit eingesetzt werden kann. Durch die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds, dem bislang wichtigsten Instrument der EU für die Unterstützung von Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean sowie in den überseeischen Ländern und Gebieten, soll die Finanzarchitektur weiter vereinfacht werden.
Dieses breit angelegte Instrument wird nach geografischen Gebieten (einschließlich der Nachbarschaftsländer und Afrika) geordnete zweckgebundene Mittelzuweisungen vorsehen. Gleichzeitig wird es eine flexiblere Reaktionsfähigkeit und ein breiteres Spektrum an Optionen für Maßnahmen enthalten, die den Prioritäten der Europäischen Union besser gerecht werden. Es wird zudem ein „Polster für neue Herausforderungen und Prioritäten“ enthalten, das bei bestehenden oder neuen dringlichen Prioritäten, insbesondere in den Bereichen Stabilität und Migration, ein flexibles Reagieren ermöglicht.
Aufbauend auf der Europäischen Investitionsoffensive für Drittländer und dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung soll ein neuer Investitionsrahmen für Drittländer die Mobilisierung zusätzlicher Mittel von anderen Gebern und dem Privatsektor ermöglichen. Durch die Ergänzung von Finanzhilfen durch Haushaltsgarantien, andere marktgestützte Instrumente, technische Hilfe, Mischfinanzierungen und eine mögliche Beteiligung am Kapital von Entwicklungsbanken soll dazu beigetragen werden, die Herausforderungen im Entwicklungsbereich anzugehen und so die Ziele und Politikbereiche der Union voranzubringen. Auch Makrofinanzhilfen werden zur Eindämmung von Wirtschaftskrisen beitragen.
Das Instrument für Heranführungshilfe wird Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten auf ihrem Weg zur Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützen. Es wird ferner zur Verwirklichung der umfassenderen europäischen Ziele beitragen, die darin bestehen, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union zu gewährleisten. Es steht auch mit der Strategie für den westlichen Balkan im Zusammenhang und spiegelt die Entwicklungen der Beziehungen zur Türkei wider.
Gemeinsam mit ihren internationalen Partnern und den Maßnahmen der Mitgliedstaaten wird die Union auch weiterhin bei der humanitären Hilfe eine führende Rolle spielen. So schlägt die Kommission ein gestärktes Instrument für humanitäre Hilfe vor, um – wann immer nötig – zur Rettung und zum Schutz von Menschenleben EU-Hilfe bereitzustellen, menschliches Leid zu verhindern und zu lindern und die Integrität und Würde der von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen betroffenen Bevölkerungsgruppen zu wahren.
Europa als starker globaler Akteur
Mrd. EUR, in jeweiligen Preisen
Anm.: Gegenüber dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 für die EU-27 mit dem Europäischen Entwicklungsfonds (Schätzung)
Quelle: Europäische Kommission
Darüber hinaus muss die Union in allen Ländern oder Regionen der Welt, die mit Konflikten oder einer Störung der öffentlichen Ordnung konfrontiert sind, zur Krisenprävention, zur Wiederherstellung von Frieden und öffentlicher Ordnung oder zur Stabilisierung beitragen. Die Verträge geben dem EU-Haushalt allerdings nicht die Möglichkeit, alle Tätigkeitsbereiche der EU im Bereich der Sicherheit und Verteidigung abzudecken. Dies hat die Wirkung, die Effektivität und die Nachhaltigkeit der EU-Maßnahmen insgesamt eingeschränkt. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit Unterstützung der Kommission die Europäische Friedensfazilität als einen gesonderten, außerbudgetären Finanzierungsmechanismus vorschlagen. Diese Fazilität soll die bestehende Lücke schließen, die die EU daran hindert, Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik durchzuführen und einschlägigen Drittländern, internationalen und regionalen Organisationen Hilfe im Militär- und Verteidigungsbereich zu leisten. Sie wird die EU in die Lage versetzen, mehr zur Konfliktverhütung, zur Verbesserung der Sicherheitslage, zur Beseitigung von Instabilität und zur Schafffung einer sichereren Welt zu unternehmen und rascher tätig zu werden.
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VII. EUROPÄISCHE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
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Investieren in:
·Eine effiziente, moderne öffentliche Verwaltung im Dienst aller Europäer
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Die europäische öffentliche Verwaltung ist klein im Vergleich zu nationalen und sogar vielen regionalen und kommunalen Verwaltungen. Dennoch trägt sie entscheidend dazu bei, dass die Union ihre Prioritäten umsetzen und ihre Strategien und Programme im gemeinsamen europäischen Interesse verfolgen kann.
In den letzten Jahren wurde die europäische Verwaltung tief greifenden Reformen unterzogen. Mit der Reform des Beamtenstatuts im Rahmen der Vereinbarung über den mehrjährigen Finanzrahmen im Dezember 2013 wurden umfangreiche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung eingeführt. Darüber hinaus verpflichteten sich die Organe zu einem Personalabbau um 5 %. Die Kommission ist dieser Verpflichtung vollständig nachgekommen, und auch die anderen Organe, Einrichtungen und Agenturen sind dabei, ihr Personal zu reduzieren, sodass der Anteil der Kommissionsbediensteten in allen europäischen Einrichtungen sinkt. Der Rechnungshof hat unlängst festgestellt, dass der Personalabbau in allen Organen und Einrichtungen weitgehend vollzogen ist.
Diese Änderungen wurden im Übrigen zu einer Zeit vorgenommen, als das Personal der Union seine Arbeit intensivieren, neue Aufgaben in neuen prioritären Bereichen übernehmen und unvorhergesehene Herausforderungen wie die Migrations- und Sicherheitskrise bewältigen musste.
Die europäische öffentliche Verwaltung sollte bestrebt sein, ihre Arbeit so effizient wie möglich zu organisieren. Die Kommission ist kontinuierlich um eine maximale Nutzung von Synergie- und Effizienzgewinnen bemüht. Die Verwaltung muss jedoch auch adäquat ausgestattet sein, damit sie ihre grundlegenden Aufgaben wahrnehmen kann. Die Notwendigkeit, in Informationstechnologien und in die Modernisierung von Gebäuden zu investieren, wird auch künftig bestehen. Der Austritt des Vereinigten Königreichs wird eine begrenzte Neuausrichtung einiger Funktionen innerhalb der Verwaltung zur Folge haben, aber an den Tätigkeitsfeldern nichts ändern – und in einigen werden neue Prioritäten mehr Gewicht erhalten. Auch die Übersetzungs- und Dolmetschdienste in englischer Sprache bleiben vom Austritt unberührt.
Für die Verwaltungsausgaben der Union im Jahr 2020 beträgt die Obergrenze 6,7 % des mehrjährigen Finanzrahmens. Dies gilt für die Verwaltungsausgaben aller EU-Organe, für die Versorgungsbezüge und die Ausgaben für die Europäischen Schulen. Nach den erheblichen Anstrengungen, die vor allem die Kommission in der laufenden Haushaltsperiode unternommen hat, würde eine weitere Reduzierung die Arbeit der EU-Organe und eine effiziente Gestaltung und Umsetzung der Unionspolitik gefährden. Eine starke Europäische Union mit vielen zusätzlichen Aufgaben, die ihr von den Mitgliedstaaten übertragen wurden, benötigt einen effizienten, handlungsfähigen öffentlichen Dienst, der in der Lage ist, Talente aus allen Mitgliedstaaten für ein Engagement zum Wohl aller Europäer zu gewinnen. Die Kommission schlägt daher vor, den Anteil der Verwaltungsausgaben auf ihrem jetzigen Niveau zu halten.
4.PRIORITÄTEN UND RESSOURCEN AUFEINANDER ABSTIMMEN
Damit die auf EU-Ebene vereinbarten politischen Prioritäten vor Ort in konkrete Ergebnisse münden, bedarf es gut konzipierter Programme, die mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sind, um etwas bewegen zu können. Wie die Kommission in ihrem Beitrag zur informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs im Februar ausgeführt hat, lässt sich die Finanzausstattung des künftigen langfristigen Haushalts nicht von den Ambitionen der Union in den einzelnen prioritären Bereichen trennen.
Die Vorschläge der Kommission beruhen auf einer rigorosen Bewertung sowohl der Ressourcen, die zu einer effizienten Umsetzung der Unionsziele erforderlich sind, als auch der Effizienz und des Mehrwerts der Ausgaben in jedem einzelnen Bereich. Mit gut konzipierten Programmen, einer effizienten Umsetzung und einer intelligenten Kombination mit anderen Finanzierungsquellen kann sogar ein bescheidener EU-Haushalt eine beträchtliche Wirkung entfalten. Seinen Möglichkeiten sind jedoch Grenzen gesetzt. Wenn Europa mit seiner positiven Agenda vorankommen will, braucht es einen Haushalt, der diesem Anspruch gerecht wird.
Die zentrale Herausforderung für den künftigen EU-Haushalt wird darin bestehen, neue und bestehende Prioritäten angemessen zu unterstützen und zugleich die infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs wegfallenden Beiträge zu kompensieren. Die Kommission will mit ihrem Vorschlag beiden Aspekten gerecht werden. Neue Prioritäten sollten vorwiegend aus neuen Mitteln finanziert werden. Die durch den Austritt des Vereinigten Königreichs entstehende Finanzierungslücke sollte zum Teil durch neue Mittel und zum Teil durch Einsparungen und Umschichtungen bei bestehenden Programmen geschlossen werden.
Damit der EU-Haushalt zu vielen der neuen Prioritäten einen sinnvollen Beitrag leisten kann, und zwar gerade in Bereichen, in denen neue Instrumente geschaffen werden, muss die derzeitige Finanzierung aufgestockt werden. Investitionen, die jetzt in Forschung und Innovation, in junge Menschen und in die digitale Wirtschaft fließen, werden sich für künftige Generationen auszahlen. Die Kommission schlägt daher vor, wesentlich mehr Mittel für prioritäre Bereiche aufzuwenden.
Neue und neu gewichtete Prioritäten für die Union der 27
Anm.: Gegenüber dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 für die EU-27 mit dem Europäischen Entwicklungsfonds (Schätzung)
Quelle: Europäische Kommission
Zugleich hat die Kommission kritisch geprüft, in welchen Bereichen Einsparungen erzielbar wären, ohne den Mehrwert von EU-Programmen zu gefährden. Die Kommission schlägt hierzu vor, die Finanzmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik und die Kohäsionspolitik moderat zu kürzen, um den neuen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und Ressourcen für andere Tätigkeiten freizusetzen. Mit einer Modernisierung in diesen Bereichen können die Kernziele weiter verfolgt und gleichzeitig neue Prioritäten unterstützt werden. Die Kohäsionspolitik z. B. wird eine zunehmend wichtige Rolle bei der Förderung von Strukturreformen und der Integration von Migranten spielen.
All diese Veränderungen werden dazu führen, dass die Haushaltsplanung neu ausgerichtet wird und die Bereiche verstärkt in den Fokus rücken, in denen der europäische Mehrwert am höchsten ist.
Entwicklung der wichtigsten Politikbereiche im EU-Haushalt
Quelle: Europäische Kommission
Mit einer Kombination aus zusätzlichen Beiträgen und Einsparungen schlägt die Kommission einen mehrjährigen Finanzrahmen vor, der im Zeitraum 2021-2027 1279 Mrd. EUR für Mittel für Verpflichtungen vorsieht, was 1,114 % des Bruttonationaleinkommens der EU-27 entspricht. Von der Größenordnung her ist das real vergleichbar mit dem derzeitigen Finanzrahmen einschließlich des Europäischen Entwicklungsfonds.
Umfang des EU-Haushalts in Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE)
Für die Umsetzung der gegenwärtigen und künftigen Ausgabenprogramme bis 2027 stehen demnach Mittel für Zahlungen in Höhe von 1246 Mrd. EUR zur Verfügung, was 1,08 % des Bruttonationaleinkommens der EU-27 entspricht. Um vor allem in den ersten beiden Jahren des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens die Eigenmittelobergrenze einzuhalten, schlägt die Kommission für die Kohäsionspolitik und die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine Reduzierung der Vorfinanzierungsquote vor.
Der vorgeschlagene Finanzrahmen wird sieben Jahre von 2021 bis 2027 in Kraft sein mit einer Halbzeitüberprüfung im Jahr 2023. Die Kommission räumt ein, dass es von Vorteil wäre, die Laufzeit des Finanzrahmens schrittweise an den Fünfjahreszyklus der europäischen Organe anzupassen. Die Umstellung auf einen Fünfjahreszyklus im Jahr 2021 wäre jedoch für eine Anpassung nicht ideal. Der Siebenjahreszyklus gibt der Kommission, die nach den Europawahlen 2024 ihr Amt antritt, die Möglichkeit, einen neuen Finanzrahmen mit einer Laufzeit von fünf Jahren (Beginn 2028) vorzulegen.
Wie die Erfahrungen der letzten Zeit gezeigt haben, ist Flexibilität innerhalb des Finanzrahmens äußerst wichtig. Die zahlreichen Herausforderungen, mit denen die Union in den vergangenen Jahren konfrontiert war, haben die bestehende Flexibilität bis an die Grenzen ausgereizt. Der EU-Haushalt muss jedoch genügend flexibel sein, damit die Union rasch und wirksam auf einen unvorhergesehenen Bedarf reagieren kann. Die Kommission schlägt deshalb eine Neugestaltung der bestehenden Flexibilitätsmechanismen und die Einführung einer neuen „Unionsreserve“ vor.
·Flexibilität zwischen und in den Programmen: Die Kommission wird die Einstellung von Reserven in die Programme selbst vorschlagen, um Flexibilität innerhalb der Programme zu ermöglichen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass der Betrag, der zwischen Programmen derselben Rubrik übertragen werden kann, von 10 % auf 15 % erhöht wird. Die Kommission schlägt zudem vor, dass es möglich sein soll, verschiedene Formen finanzieller Unterstützung miteinander zu kombinieren, zwischen verschiedenen Formen der Mittelverwaltung zu wechseln, die Finanzierung nach der Hälfte der Laufzeit neu auszurichten und die nationalen Zuweisungen zu überprüfen, um sie im Laufe der Zeit den jeweiligen Entwicklungen anzupassen. Damit lässt sich die Flexibilität weiter erhöhen und zugleich die Fairness des Systems wahren.
·Flexibilität von Rubrik zu Rubrik und von Jahr zu Jahr: Über die Sicherstellung ausreichender nicht zugewiesener Margen hinaus schlägt die Kommission vor, den im geltenden Finanzrahmen eingeführten Gesamtspielraum für Mittel für Zahlungen voll auszuschöpfen. Die Kommission schlägt vor, Umfang und Anwendungsbereich des Gesamtspielraums für Mittel für Verpflichtungen zur Bildung einer „Unionsreserve“ zu erweitern. Finanziert werden soll dies aus den Margen, die im Rahmen der Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen des vorausgegangenen Haushaltsjahres noch zur Verfügung stehen, sowie aus Geldern, die im EU-Haushalt zweckgebunden waren, dann aber nicht für die Programmdurchführung ausgegeben worden sind. Eine solche Unionsreserve wäre ein starkes neues Instrument, mit dem die Union auf unvorhersehbare Ereignisse und Krisensituationen in Bereichen wie Sicherheit und Migration reagieren könnte. Sie wird auch dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Handelsstörungen abzufedern, wenn andere Instrumente ausgeschöpft sind.
·„Besondere Instrumente“: Die Kommission hat den Anwendungsbereich der besonderen Instrumente wie der Reserve für Soforthilfen, des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung überprüft. Mit diesen Instrumenten können über die Obergrenzen des Finanzrahmens hinaus zusätzliche Finanzmittel in den EU-Haushaltsplan eingestellt werden. Die Kommission schlägt vor, wann immer angezeigt, den Anwendungsbereich der Instrumente zu erweitern und beispielsweise die Aktivierung der Soforthilfereserve für Notfälle innerhalb der EU zuzulassen. Auch wird vorgeschlagen, die Verfahren zur Aktivierung dieser Instrumente zu straffen und die Flexibilitätsinstrumente auf 1 Mrd. EUR jährlich (zu Preisen von 2018) aufzustocken.
5.EIN MODERNES FINANZIERUNGSSYSTEM FÜR DEN EU-HAUSHALT
Die Ausgaben- und die Einnahmenseite des Haushalts sind zwei Seiten derselben Medaille. Beide bedürfen einer Modernisierung, um den Beitrag des EU-Haushalts zu den politischen Prioritäten der Union zu maximieren. Entsprechend den Empfehlungen in dem Bericht „Künftige Finanzierung der EU“ der von Mario Monti geleiteten Hochrangigen Gruppe schlägt die Kommission eine Modernisierung und Vereinfachung des bestehenden Eigenmittelsystems und eine Diversifizierung der Einnahmequellen vor.
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs wird auch der entsprechende Haushaltsausgleich enden. Gleiches gilt für die nach diesem Vorbild anderen Mitgliedstaaten gewährten Rabatte. Die Rabatte im Zusammenhang mit reduzierten Abrufsätzen für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel und den pauschalen Ermäßigungen der BNE-Eigenmittelbeiträge werden automatisch zum Jahresende 2020 auslaufen.
Damit bietet sich die Gelegenheit zu einer Vereinfachung und Reformierung des Systems und zu einer besseren Anpassung an die Politik und Prioritäten der Union. Die Kommission schlägt vor, alle Korrekturen auf der Einnahmenseite im Rahmen eines gerechten und ausgewogenen Haushaltpakets zu streichen. Die von den Mitgliedstaaten aus den traditionellen Eigenmitteln einbehaltenen Erhebungskosten werden von 20 % auf das ursprüngliche Niveau von 10 % abgesenkt, um die finanzielle Unterstützung für Zollausrüstung, Personal und Information besser auf die tatsächlichen Kosten und den tatsächlichen Bedarf abzustimmen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Aufwand für die Zollkontrolle werden genau verfolgt werden.
Die Beseitigung sämtlicher Rabatte und die Reduzierung der Zollerhebungskosten werden sich in einem faireren mehrjährigen Finanzrahmen niederschlagen. Allerdings wird die Beseitigung der Rabatte für manche Mitgliedstaaten im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen eine deutliche Anhebung ihrer Beiträge, verglichen mit ihrer jetzigen Situation, bedeuten.
Um zu vermeiden, dass die Beiträge dieser Mitgliedstaaten ab 2021 plötzlich deutlich ansteigen, wird vorgeschlagen, die derzeitigen Rabatte allmählich auslaufen zu lassen. Hierzu werden alle Korrekturen auf der Einnahmenseite des Haushaltsplans in transparente Pauschalzahlungen je Mitgliedstaat umgewandelt. Diese Pauschalbeträge sollten über fünf Jahre stufenweise reduziert werden, bis die nationalen Beiträge (in Prozent des Bruttonationaleinkommens) ein faires Niveau erreichen, das den Beiträgen anderer Mitgliedstaaten vergleichbar ist, die keinen Rabatt erhalten.
Im Rahmen der Modernisierung des Eigenmittelsystems und zusätzlich zu den traditionellen Zolleinnahmen und BNE-Beiträgen zum EU-Haushalt schlägt die Kommission vor, die derzeitigen Mehrwertsteuer-Eigenmittel zu vereinfachen und sie nur auf zum Normalsatz besteuerte Leistungen zu stützen; die Übereinstimmung mit ihrem jüngsten Vorschlag für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem in der EU bleibt dabei in vollem Umfang gewahrt. Die Kommission schlägt zudem vor, die Finanzierung des Haushalts stärker an die politischen Vorhaben der Union zu koppeln und einen Korb neuer Eigenmittel einzuführen. Dieser Korb setzt sich aus einem Anteil an den Einnahmen aus folgenden Quellen zusammen:
·Emissionshandelssystem: Das europäische Emissionshandelssystem ist ein zentrales Instrument der EU zur kostenwirksamen Reduzierung von Treibhausgasemissionen und ist direkt mit der Funktionsweise des Binnenmarkts verbunden. Die Kommission schlägt vor, dem EU-Haushalt einen Anteil von 20 % an den Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem zuzuweisen, ohne die im System bereits vorhandenen Korrekturmechanismen anzutasten.
·Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage: Sie soll schrittweise herangezogen werden, sobald die entsprechende Regelung erlassen worden ist. Damit wird eine direkte Verbindung zwischen der Finanzierung des EU-Haushalts und den Vergünstigungen hergestellt, von denen Unternehmen im Binnenmarkt profitieren.
·Nationaler Beitrag nach Maßgabe der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff: Hierdurch wird für die Mitgliedstaaten ein Anreiz geschaffen, Verpackungsmüll zu reduzieren und durch die Umsetzung der EU-Kunststoffstrategie Europas Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft voranzubringen.
Den Vorschlägen der Kommission zufolge könnte sich der Beitrag der neuen Eigenmittel auf durchschnittlich 22 Mrd. EUR pro Jahr belaufen, was etwa 12 % der Gesamteinnahmen des EU-Haushalts entspricht. Die neuen Eigenmittel werden zur Finanzierung neuer im Haushaltsplan verankerter Prioritäten beitragen. Damit werden die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend reduziert werden können.
Bei den Reformvorschlägen für das Eigenmittelsystem geht es darum, die Art und Weise zu ändern, wie der Haushalt finanziert wird, nicht um seinen Umfang an sich. Die Diversifizierung der Einnahmequellen wird den EU-Haushalt belastbarer machen. Dies wird in Verbindung mit einer schrittweisen Neuausrichtung des Haushalts von bislang national orientierten Programmen auf neue Prioritäten dazu beitragen, das Augenmerk stärker auf den europäischen Mehrwert zu richten, und dafür sorgen, dass beide Seiten des Haushalts zu den politischen Prioritäten der Union beitragen.
Die Eingliederung des Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt muss mit einer Anhebung der im Eigenmittelbeschluss festgelegten Obergrenzen einhergehen. Eine ausreichende Marge zwischen Zahlungen und Eigenmittelobergrenze ist erforderlich, damit die Union ihren finanziellen Verpflichtungen – in jeder Lage – nachkommen kann, auch in Zeiten wirtschaftlichen Abschwungs. Die Kommission schlägt vor, die Eigenmittelobergrenzen für Zahlungen und Verpflichtungen auf 1,29 % bzw. auf 1,35 % des Bruttonationaleinkommens der EU-27 anzuheben.
6.FAZIT – EIN NEUANFANG FÜR DIE UNION DER 27
Die Vorschläge der Kommission für den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen sind der Beginn eines Prozesses, der darüber entscheiden wird, ob die Union die Mittel hat, um die in Bratislava und Rom vereinbarte positive Agenda umzusetzen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat, der einstimmig und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments entscheidet.
Eine ausgewogene Einigung auf einen modernen EU-Haushalt ist Ausdruck einer Union, die zusammensteht, neue Dynamik gewonnen hat und bereit ist, gemeinsam voranzugehen.
Den Vorschlägen liegt eine ehrliche Einschätzung der Ressourcen zugrunde, die die Union benötigt, um ihre gemeinsamen Ambitionen umzusetzen. Sie bieten eine faire, ausgewogene Lösung angesichts der Herausforderung, politische Prioritäten zu unterstützen und gleichzeitig die finanziellen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs zu bewältigen. Sie zeigen, wie es der Union mithilfe eines reformierten, einfacheren und flexibleren Haushalts gelingen kann, jeden Euro in den Dienst aller Mitgliedstaaten und aller Europäer zu stellen.
Auf dieser Grundlage wird die Kommission zwischen dem 29. Mai und dem 12. Juni detaillierte Vorschläge für die künftigen Finanzierungsprogramme vorlegen. Dann ist es an Parlament und Rat, diese Vorschläge voranzubringen.
Die Verhandlungen über den derzeit geltenden mehrjährigen Finanzrahmen dauerten zu lange. Wichtige Finanzierungsprogramme wurden deshalb mit Verspätung auf den Weg gebracht. Dies war mehr als eine kleine administrative Unannehmlichkeit: Es bedeutete, dass Projekte, die das Potenzial hatten, die wirtschaftliche Erholung anzukurbeln, aufgeschoben werden mussten und dass wichtige Gelder länger brauchten, um die zu erreichen, die sie dringend brauchten.
Deshalb ist es unsere Pflicht allen Europäern gegenüber, die bevorstehenden Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt mit dem klaren Ziel anzugehen, noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament und vor dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs am 9. Mai 2019 in Sibiu eine Einigung zu erzielen.
Die Kommission wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um eine rasche Einigung zu ermöglichen. Wir legen heute ein faires, ausgewogenes Vorschlagspaket vor, das – wenn es angenommen wird – die Union der 27 mit einem leistungsstarken Haushalt für alle ausstattet. Wir legen einen positiven Haushalt für eine positive Agenda vor – einen modernen EU-Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – einen Haushalt, mit dem die Union für die Zukunft gut aufgestellt sein wird.
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den2.5.2018
COM(2018) 321 final
ANHANG
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt
Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027
{SWD(2018) 171 final}
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FORSCHUNG & INNOVATION
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Horizont Europa
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Das Programm „Horizont Europa“ gibt die Richtung für die Forschungs- und Innovationsförderung der EU vor.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Forschung und Innovation sind der Dreh- und Angelpunkt einer Wissensgesellschaft und der Bereich, in dem mit einer starken europäischen Dimension zusätzliche Mittel auf nationaler Ebene mobilisiert werden können, ohne diese zu ersetzen. Die für eine EU-Förderung ausgewählten Forschungs- und Innovationsprojekte zeichnen sich typischerweise dadurch aus, dass sie die Vorteile einer engeren Kooperation auf EU- und internationaler Ebene umfassend nutzen. Die Größenordnung, der Umfang und das Entwicklungsniveau dieser Projekte übersteigen meist die Möglichkeiten einer rein nationalen Förderung und behindern sie in ihrer Weiterentwicklung, weshalb 83 % der als „exzellent“ bewerteten Forschungs- und Innovationsprojekte der EU ohne die EU-Unterstützung nicht hätten fortgeführt werden können. In einer Welt, in der sich der technologische Wettbewerb verschärft und wir rasant auf eine Gesellschaft mit niedrigen CO2-Emissionen hinsteuern, konvergieren die Digitaltechniken zunehmend mit den Bereichen Physik und Biologie. Vor diesem Hintergrund würden wir, wenn wir nicht im EU-Maßstab in Forschung und Innovation investierten, unsere globale Wettbewerbsfähigkeit verlieren – mit negativen Folgewirkungen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. So bieten die EU-Investitionen im Bereich Forschung und Innovation insbesondere folgende Vorteile:
·Zusammenführung öffentlicher und privater Ressourcen und von Wissen mit dem Ziel, eine größere Wirkung und eine kritische Masse zur Bewältigung der globalen Herausforderungen zu erreichen und der EU eine Führungsrolle auf den Weltmärkten zu verschaffen;
·Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, indem transnationale und multidisziplinäre Netze, Wertschöpfungsketten und Märkte aufgebaut werden, in denen durch die unionsweite Verbreitung von Wissen und den Technologietransfer die Einführung neuer Produkte und Dienste vorbereitet und erleichtert wird;
·Stärkung der wissenschaftlichen Exzellenz durch Wettbewerb und Zusammenarbeit über die gesamte EU hinweg;
·Intensivere Unterstützung bahnbrechender Innovationen und von Innovationen mit Marktpotenzial unter Einhaltung eines fairen Wettbewerbs;
·Erhöhung der Attraktivität der EU als Raum für Bildung, Forschung, Innovation und Wirtschaft;
·Positive Strukturierungseffekte für nationale Forschungs- und Innovationsökosysteme und europaweite Forschungsinfrastrukturen;
·Unterstützung und Stärkung der EU-Ziele und wirksamer Beitrag zur Umsetzung der politischen Schwerpunktbereiche.
2.ZIELE
„Horizont Europa“ konzentriert sich auf Wissenschaft und Innovation mit folgenden Zielen:
·Stärkung der wissenschaftlichen und technischen Grundlagen der EU;
·Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Innovationsleistung;
·Erzielung von Ergebnissen in den strategischen Schwerpunktbereichen der EU und bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm stützt sich auf drei Pfeiler:
1) Offene Wissenschaft – Angesichts des Erfolgs des Europäischen Forschungsrats, der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und der Forschungsinfrastrukturen stehen in diesem Pfeiler mehr Ressourcen für Projekte mit größerer Wirkung bereit. Die Projekte werden auf der Grundlage eines von unten nach oben angelegten Konzepts („bottom-up“) ausgewählt, von Wissenschaftlern und Netzen definiert und gesteuert und allein anhand des Exzellenz-Kriteriums bewertet. Ziel ist es, europaweit Anreize für Innovation und Unternehmertum im Bildungssektor zu schaffen, damit die Fähigkeiten und Kompetenzen hervorgebracht werden, die für ein global wettbewerbsfähigeres Europa benötigt werden.
2) Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit – Dieser Pfeiler beruht auf Clustern, deren Ziel es ist, aus den Stärken und den Fähigkeiten Europas und unter Entwicklung und Anwendung der Digital- und Schlüsseltechniken sowie des neuen auftragsbezogenen Konzepts neues Wissen zu generieren, das nützliche Innovationen hervorbringt. So wird zusätzlich sichergestellt, dass die Forschungs- und Innovationstätigkeiten die politischen Schwerpunkte der EU unterstützen – beispielsweise auf dem Gebiet der Ziele für nachhaltige Entwicklung und in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittel und natürliche Ressourcen, Widerstandsfähigkeit und Sicherheit, Klima, Energie und Mobilität zur Gewährleistung einer zirkulären und klimaresistenten Gesellschaft mit niedrigen CO2-Emissionen, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Bewältigung sonstiger gesellschaftlicher Herausforderungen. Der industriellen Führung kommt innerhalb dieses Pfeilers und des gesamten Programms besondere Bedeutung zu.
3) Offene Innovation – Dieser neue Pfeiler bietet Innovatoren mit hohem Potenzial eine zentrale Anlaufstelle, damit Europa bei Innovationen mit Marktpotenzial über ein von unten nach oben angelegtes Konzept („bottom-up“) eine Führungsrolle einnehmen kann. Dieser Pfeiler dient der Entwicklung künftiger bahnbrechender Technologien und bietet Anreize für innovative Unternehmen, die das Potenzial haben, auf internationaler bzw. europäischer Ebene zu expandieren. Er wird flexible Finanzhilfen, die zügig gewährt werden, sowie marktbasierte Instrumente mit privaten Investoren anbieten, sorgt aber auch dafür, dass marktnahe Unterstützungstätigkeiten den Wettbewerb zwischen Innovatoren nicht unangemessen verzerren. Zur Erreichung dieser Ziele wird ein Europäischer Innovationsrat eingerichtet.
Mit zusätzlichen Maßnahmen, vor allem durch Partnerschaftsinitiativen zur Kofinanzierung und den verstärkten Einsatz der auf Innovationen ausgerichteten Auftragsvergabe, wird die Unterstützung der europäischen Innovationsökosysteme noch verstärkt. Damit die europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen den Nutzen von Innovationen möglichst voll ausschöpfen können, soll bei Regierungen und Behörden gezielt auf die Einführung innovativer Techniken und die Verbreitung der europäischen Forschungs- und Innovationsergebnisse hingewirkt werden.
Im Rahmen des Programms wird die Gemeinsame Forschungsstelle den politischen Entscheidungsträgern der EU über den gesamten Politikzyklus hinweg unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Hilfe zur Verfügung stellen. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut wird alle drei Pfeiler unterstützen und sich vor allem über die Wissens- und Innovationsgemeinschaften, in denen Wirtschaft, Forschung, Hochschulen und Unternehmen zusammenkommen, mit den globalen Herausforderungen befassen.
Mit dem Programm werden die Bemühungen fortgesetzt, die Vorschriften für die Begünstigten weiter zu vereinfachen. Hier einige der wichtigsten operativen Merkmale im Überblick:
·Die weitere Vereinfachung des derzeitigen Systems der Rückerstattung der tatsächlich angefallenen Kosten wird fortgeführt, beispielsweise mit einem vereinfachten Fördermodell und dem Grundsatz eines einzigen Fördersatzes je Projekt. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, wird neben anderen vereinfachten Förderformen, die die neue Haushaltsordnung ermöglicht, geprüft, inwieweit verstärkt auf eine Pauschalfinanzierung von Projekten unter der Voraussetzung eines vollständigen Abschlusses der Tätigkeiten zurückgegriffen werden kann.
·Zur Erhöhung der Flexibilität bietet das künftige Programm die Möglichkeit, Fördermittel zwischen und innerhalb der Pfeiler umzuwidmen, um neuen politischen Fragen oder Herausforderungen rasch Rechnung tragen zu können.
·Weitere Verbesserungen für die Einreichung von Vorschlägen und das Bewertungsverfahren sind geplant. Die Bewertungskriterien sowie das Bewertungsverfahren und die Einbeziehung unabhängiger Experten bilden das Fundament für die Exzellenz und Wirkung des Programms.
·Die Instrumente und Fördersysteme der Forschungs- und Innovationslandschaft der EU werden zugunsten verbesserter Forschungs- und Innovationstätigkeiten gestrafft und koordiniert. Angesichts des Erfolgs der Gemeinsamen Unternehmen werden die Partnerschaften weiter ausgebaut und mit konkreten Aufträgen verknüpft. So werden speziell auf Innovationen ausgerichtete Unterstützungssysteme im Rahmen des neu geschaffenen Europäischen Innovationsrats gestrafft. Die Kombination von Finanzhilfen aus Horizont Europa und Finanzierungsinstrumenten im Rahmen des Fonds „InvestEU“ mit anderen einschlägigen Finanzierungsprogrammen der EU wird ebenfalls erleichtert.
·Darüber hinaus besteht ein gewisser Spielraum, um in noch größerem Umfang auf neue Verwaltungsmodalitäten zurückgreifen zu können, etwa durch die Delegierung an Agenturen und eine vereinfachte Auswahl von Partnerschaften.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Komplementaritäten und Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen werden voll ausgeschöpft. Hierzu werden die verstärkt auf Innovation ausgerichteten Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der EU-Förderung von Forschung und Innovation spielen. So wird das „Exzellenzsiegel“-Programm ausgeweitet, mit dem Projekte, die nach den Kriterien von „Horizont Europa“ erfolgreich bewertet wurden, auf regionaler Ebene über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds gefördert werden können.
In vielen Fällen werden die Forschungs- und Innovationsmaßnahmen von „Horizont Europa“ die politischen Ziele anderer Programme unterstützen, wie die des Programms „Digitales Europa“, das von bahnbrechenden Forschungs- und Innovationsarbeiten profitieren wird, zumal langfristige Fortschritte in Bereichen wie der Cybersicherheit und der künstlichen Intelligenz in großem Maße von wissenschaftlichen Durchbrüchen abhängen. Das Gleiche gilt für die Bereiche Landwirtschaft und Fischerei, Gesundheit, Verkehr, Energie und viele andere Sektoren. Fonds wie der Fonds für die innere Sicherheit und der Fonds für ein integriertes Grenzmanagement werden die Früchte der Forschungs- und Innovationsanstrengungen ernten können und Anstöße für die Übernahme von Forschungsprodukten geben. Über InvestEU wird es möglich sein, Ergebnisse aus Horizont Europa über besondere Fenster, die Forschung und Innovation gewidmet sind, auf den Markt zu übertragen und innovative KMU zu unterstützen. Auch die Komplementarität und Synergien mit Forschung im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds und des Raumfahrtprogramms werden gewährleistet, sodass Ergebnisse in einem dieser Programme die Innovation im Allgemeinen fördern.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung für Horizont Europa
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97 600*
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Finanzausstattung für das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung
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2 400
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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100 000*
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*
In diesem Betrag sind 3,5 Mrd. EUR inbegriffen, die im Rahmen des Fonds „InvestEU“ zugewiesen wurden, sowie 10 Mrd. EUR zur Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich Lebensmittel, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Bioökonomie.
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FORSCHUNG & INNOVATION
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Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung
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Das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung stellt Mittel für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich in der Europäischen Union bereit.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Der wichtigste europäische Mehrwert des Euratom-Programms ist sein Potenzial, einen größeren Pool an Exzellenz, Kompetenzen und Multidisziplinarität im Bereich der Nuklearforschung (Kernspaltung und -fusion) zu mobilisieren, als dies auf der Ebene einzelner Mitgliedstaaten möglich wäre. Unionsbürgerinnen und -bürger sind nach wie vor stark von Fragen der Kerntechnik und des Strahlenschutzes betroffen, sei es in Fragen der Energie und der Sicherheit der Energieversorgung, des Einsatzes von Strahlung in medizinischen und industriellen Anwendungen oder der Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Eine sichere und zuverlässige Nutzung dieser Technologien ist von größter Bedeutung. Forschungsprogramme tragen deshalb dazu bei, höchste Standards für Sicherheit, Gefahrenabwehr und Sicherungsmaßnahmen in diesem Bereich zu gewährleisten. Das Euratom-Programm konzentriert sich auch auf die Entwicklung der Fusionsenergie als potenziell unerschöpfliche und klimafreundliche Energiequelle.
Ein EU-weites Konzept für die nukleare Sicherheit ist ebenfalls wichtig, da ein nuklearer Unfall Folgen sowohl für Länder innerhalb als auch außerhalb der EU-Grenzen hätte. Das Euratom-Programm ermöglicht auch eine breiter angelegte Koordinierung der Aus- und Weiterbildung in ganz Europa, der Nutzung von Forschungsinfrastrukturen sowie der internationalen Zusammenarbeit. Hiervon profitieren insbesondere die kleineren Mitgliedstaaten, die die aus dem europaweiten Pooling-Effekt entstehenden Größenvorteile nutzen können. Über die Gemeinsame Forschungsstelle bietet das Programm eine wichtige unabhängige wissenschaftliche Beratung, mit der die Umsetzung der politischen Maßnahmen in den Bereichen nukleare Sicherheit, Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle und Strahlenschutz unterstützt wird. Mit ihren unabhängigen Infrastrukturen bietet die Gemeinsame Forschungsstelle außerdem einzigartige Dienste im Bereich der nuklearen Sicherheit und Gefahrenabwehr, und sie ist zudem für das Euratom-System der Sicherheitsüberwachung im Nuklearbereich unerlässlich. Durch die Einbeziehung der europäischen Industrie in Kernfusionsforschungsaktivitäten werden zugleich Innovationen gefördert, z. B. die Entwicklung von Hochtechnologie-Spin-off-Produkten in anderen Wirtschaftszweigen wie der Medizin oder der Luftfahrt.
2.ZIELE
Ziel des Euratom-Programms für Forschung und Ausbildung ist es, alle Aspekte der nuklearen Sicherheit und Gefahrenabwehr zu erforschen und diese Forschung zu fördern, um damit die Risiken durch Strahlenexposition zu verringern sowie die Notfallvorsorge und ‑reaktion bei Unfällen mit Strahlungsfreisetzung und die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle weiter voranzubringen. Das Programm soll außerdem die Entwicklung der Fusionsenergie im Hinblick auf ihren potenziellen erheblichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energiemixes unterstützen.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Euratom-Programm sieht Finanzhilfen für die Forschung vor, die über wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (indirekte Maßnahmen) vergeben werden, und finanziert die Forschungsarbeit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission (direkte Maßnahmen). Das Programm wird mit den Instrumenten und nach den Regeln des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation durchgeführt. Es wird weiter vereinfacht werden, indem eine einzige Liste mit Zielen für direkte und indirekte Maßnahmen vorgeschlagen wird.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Euratom-Programm schafft Synergien mit Horizont Europa und ergänzt es in Bereichen wie Gesundheit (medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung), Sicherheit, Energie sowie Aus- und Weiterbildung. Das Euratom-Programm für die Kernfusionsforschung ist vollständig komplementär mit den Tätigkeiten im Rahmen des internationalen thermonuklearen Versuchsreaktors ITER und wird mit ihnen koordiniert. Mit dem Euratom-Programm werden auch künftig die nationalen Programme in den Bereichen Kernfusion, Strahlenschutz und Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle im Rahmen europäischer gemeinsamer Programme einander angenähert. Darüber hinaus ist von Synergien mit den Programmen zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Bereichen wie Technologieentwicklung und ‑erprobung, Fortbildung und Austausch bewährter Verfahren auszugehen.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung für Horizont Europa
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97 600*
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Finanzausstattung für das Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung
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2 400
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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100 000*
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In diesem Betrag sind 3,5 Mrd. EUR inbegriffen, die im Rahmen des Fonds „InvestEU“ zugewiesen wurden, sowie 10 Mrd. EUR zur Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich Lebensmittel, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Bioökonomie.
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FORSCHUNG & INNOVATION
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ITER - Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor
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Der internationale thermonukleare Versuchsreaktor ITER ist ein prototypisches, langfristiges Projekt zum Bau und Betrieb eines Reaktors, mit dem die Nutzbarkeit der Kernfusion als Energiequelle erprobt werden soll.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Kernfusion ist eine potenziell unerschöpfliche und klimafreundliche Energiequelle, die weder Treibhausgase noch langlebige Radioaktivität erzeugt. In einem Kontext, in dem die Senkung der CO2-Emissionen der Wirtschaft und die Bekämpfung des Klimawandels ganz oben auf der Tagesordnung stehen, bietet die Kernfusion Perspektiven, die nicht ignoriert werden dürfen.
Weder die Industrie noch einzelne Länder wären in der Lage, ein solches Projekt allein durchzuführen. Deshalb hat die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) 2006 mit sechs Partnern (den Vereinigten Staaten, Russland, Japan, China, Südkorea und Indien) ein internationales Abkommen – das „ITER-Übereinkommen“ – unterzeichnet. Sie trägt mit etwa 45 % zu den Baukosten bei. Das Gastgeberland Frankreich finanziert 20 % des Euratom-Beitrags, die übrigen 80 % stammen aus dem EU-Haushalt. Ein Handeln auf EU-Ebene sichert Größenvorteile, wirkt Fragmentierung entgegen und bietet eine kritische Masse an Ressourcen und Fachwissen.
Die Verwirklichung und Nutzung der Kernfusion ist ein langfristiges Ziel, doch das Projekt ist bereits bei der Auftragsvergabe und in der Bauphase von großem Nutzen für die Industrie und die Forschung in der EU. Mehr als dreihundert – auch kleine – Unternehmen in 20 Mitgliedstaaten und der Schweiz sowie rund sechzig Forschungseinrichtungen arbeiten mithilfe modernster Forschung und Innovation an den Komponenten, was ihnen die Entwicklung von Spin-off-Produkten in anderen Wirtschaftszweigen (Energie, Medizin, Luftfahrt, Spitzentechnologie) ermöglicht.
2.ZIELE
Im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen von Euratom fördert das Programm den Bau des Reaktors am Standort Cadarache (Frankreich), damit bis 2025 Versuche mit Wasserstoffplasma begonnen werden, die die Grundlage für erfolgreiche Fortschritte in Richtung vollständige Stromerzeugung bis 2035 bilden. Diese Meilensteine sind erforderlich, um Kernfusion zu einer potenziellen nachhaltigen Energiequelle zu machen.
Das Programm trägt nicht nur zur Verwirklichung einer robusten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik bei. Es fördert auch die Schaffung von Arbeitsplätzen, indem europäischen Hochtechnologieunternehmen und kleinen Unternehmen wertvolle Möglichkeiten für Innovation und die Entwicklung von Produkten außerhalb der Kernfusion geboten werden. Die rechtzeitige Lieferung der EU-Komponenten und die aktive Teilnahme an der Governance sichern zudem die führende Rolle der EU bei diesem Projekt.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm wird weiterhin von dem gemeinsamen Unternehmen „Fusion for Energy“ im Namen der EU umgesetzt werden. Die EU wird in der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen eine Ausgabenobergrenze beibehalten und dafür sorgen, dass sich die Auszahlung der Mittel nach erbrachter Leistung und tatsächlicher Umsetzung vor Ort richtet. In dieser Hinsicht haben die grundlegende Überarbeitung des Projektmanagements im Jahr 2015 und die Aktualisierung der Ausgangsbasis (ITER-Baseline) im Jahr 2016 dazu beigetragen, dass die Zeit- und Kostenplanung des Projekts bis zu dessen Abschluss zuverlässiger ist.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Als eines der größten jemals gebauten experimentellen Projekte trägt der internationale thermonukleare Reaktor dazu bei, dass die EU international an der Spitze von Forschung und Innovation steht. Er mobilisiert beträchtliche Ressourcen und Know-how und wirkt sich positiv auf die Forschungsgemeinschaft der industriellen Basis der EU aus. Es gibt umfassende Synergieeffekte mit dem Euratom-Programm, das die Entwicklung bahnbrechender Forschung auf dem Gebiet der Kernfusion unterstützt. Das Projekt ist Teil des gesamten Fahrplans für die Kernfusion, der von der europäischen wissenschaftlichen Kernfusionsgemeinschaft entwickelt wurde. Darüber hinaus wird das Programm die Glaubwürdigkeit der EU und ihre weltweit führende Rolle festigen, in der sie ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und sich entschlossen für die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels engagiert.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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6 070
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STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU
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InvestEU
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Der Fonds „InvestEU“ ist das neue Investitionsinstrument der Union. Er stellt eine EU-Garantie bereit, die dazu dienen soll, öffentliche und private Mittel in Form von Darlehen, Garantien, Eigenkapitalinstrumenten oder sonstigen marktbasierten Instrumenten für strategische Investitionen zu mobilisieren, die der EU-Politik förderlich sind. Grundlage für diesen Fonds war die erfolgreiche Umsetzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und anderer Finanzierungsinstrumente im laufenden Zeitraum 2014-2020.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die langfristigen Ziele der EU in den Bereichen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum erfordern umfangreiche Investitionen in neue Mobilitätsmodelle und erneuerbare Energien, in Energieeffizienz, Forschung und Innovation, Digitalisierung, Bildung und Kompetenzen, soziale Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, Naturkapital und Klimapolitik sowie in die Gründung und das Wachstum kleiner Unternehmen. Da die Märkte aufgrund der Risikoscheu der privaten Anleger nicht richtig funktionieren und wegen der begrenzten Kapazitäten der öffentlichen Hand und der strukturellen Effizienzmängel bei den Rahmenbedingungen für Investitionen braucht es neue Anstrengungen. Die Mitgliedstaaten können diese Investitionslücken nicht immer alleine schließen.
Die großen Investitionslücken erfordern mehr als nur Finanzhilfen. Durch ihre Hebelwirkung und ihre größere Marktnähe stellen Finanzierungsinstrumente eine effiziente Ergänzung zu den Finanzhilfen im Instrumentarium der EU dar. Bei der Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente erzeugt ein Eingreifen auf Unionsebene Skaleneffekte, da private Investitionen in der gesamten EU angestoßen werden und sich die EU-Organe mit ihrer Sachkenntnis optimal einbringen können.
Ferner gewährt das Handeln auf EU-Ebene Zugang zu einem diversifizierten Portfolio europäischer Projekte und ermöglicht es, innovative Finanzierungslösungen zu entwickeln, die erweitert oder in allen Mitgliedstaaten übernommen werden können. Der Multiplikatoreffekt und die konkrete Wirkung sind daher viel stärker als die Wirkung, die mit einer Initiative in einem einzelnen Mitgliedstaat erzielt werden könnte; dies gilt umso mehr bei umfangreichen Investitionsprogrammen. Das Handeln auf EU-Ebene gewährt auch die nötige Flexibilität, um Intermediäre und Endbegünstigte dort zu unterstützen, wo am meisten Hilfe benötigt wird: Dies ist oftmals in städtischen Gebieten der Fall, die häufig keine Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds erhalten. Darüber hinaus können mit dem Fonds Investitionsbedürfnisse im Zusammenhang mit EU-weiten politischen Zielen wirksam angegangen werden. Auf diese Weise werden die Bestrebungen, verbleibende Investitionslücken im Zeitraum nach 2020 durch Strukturreformen zu schließen und ein besseres regulatorisches Umfeld zu schaffen, ergänzt.
2.ZIELE
Mit dem Fonds „InvestEU“ sollen Investitionen innerhalb der EU mobilisiert werden, die die politischen Prioritäten unterstützen und zur Integration der europäischen Kapitalmärkte sowie zur Stärkung des Binnenmarkts beitragen. Der Fonds stellt auf Investitionen ab, die nachhaltige Infrastruktur, Forschung und Innovation, digitalen Wandel, den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Bildung, Kompetenzen sowie soziale Infrastruktur fördern und der Entwicklung und Konsolidierung der Marktstrukturen, die Mikrokrediten und der Sozialwirtschaft zugrunde liegen, dienlich sind. Investitionen in Digitales werden eine wichtige übergreifende Priorität in allen Fenstern von InvestEU bilden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Fonds „InvestEU“ beratende Unterstützung und flankierende Maßnahmen bereitgestellt, die die Gründung und Weiterentwicklung von Projekten fördern sollen.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm „InvestEU“ wird den Fonds „InvestEU“, InvestEU-Unterstützung und das InvestEU-Portal umfassen.
Im Fonds „InvestEU“ werden alle zentral verwalteten Finanzinstrumente in einem einzigen, flexiblen, multidisziplinären Garantieinstrument auf EU-Ebene zusammengeführt, was erhebliche Skaleneffekte – im Sinne von mehr mit weniger erreichen – hervorruft und private Investoren anlockt. Aufbauend auf dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen wird der Fonds „InvestEU“ Marktlücken schließen und bei schlechter Investitionslage Abhilfe schaffen, indem dem strategischen Durchführungspartner der Kommission sowie anderen Partnern, etwa nationalen Förderbanken oder internationalen Finanzinstitutionen (z. B. der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung) eine EU-Garantie gewährt wird. Um den besten Finanzierungsmix für strategische Projekte in der EU sicherzustellen, wird der Fonds „InvestEU“ die Möglichkeit einer einfachen Kombination mit Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt sowie mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (auf freiwilliger Basis) bieten.
Aufbauend auf der europäischen Plattform für Investitionsberatung wird InvestEU-Unterstützung die zentrale Anlaufstelle für umfassende Unterstützung bei der Projektentwicklung für Projektträger bilden. Auf einem starken Partnernetz aufbauend wird InvestEU-Unterstützung Projekte in der Anfangsphase unterstützen und bereit für Investitionen machen. Das InvestEU-Portal wird Investoren und Projektträger in Kontakt bringen und dafür an das europäische Investitionsvorhabenportal anknüpfen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Als Instrument zur Umsetzung von EU-Maßnahmen wird der Fonds „InvestEU“ die Investitionstätigkeit in vollem Einklang mit den entsprechenden EU-Politikbereichen und ‑Programmen wie der Fazilität „Connecting Europe“, Horizont Europa, dem Programm „Digitales Europa“ oder dem Binnenmarktprogramm ankurbeln. Er wird ergänzend zu den im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds getätigten Investitionen und der EU-Unterstützung, die durch die einschlägigen Ausgabenprogramme in Form von Finanzhilfen gewährt wird, zum Einsatz kommen. Darüber hinaus wird es im Rahmen des Programms möglich sein, Finanzierungsinstrumente mit Finanzhilfen aus anderen Programmen zu kombinieren, insbesondere bei Projekten, die nicht hinreichend Einnahmen erzielen.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Fenster
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Haushaltsgarantie
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Mobilisierte Investitionen (Schätzung)
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Nachhaltige Infrastruktur
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11 500
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185 000
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Forschung und Innovation
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11 250
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200 000
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Soziale Investitionen und Kompetenzen
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4 000
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50 000
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Kleine und mittlere Unternehmen
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11 250
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215 000
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Gesamt
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38 000
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650 000
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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15 725*
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davon:
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Dotierung des Garantiefonds
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15 200*
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Unterstützung für die Projektentwicklung
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525
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*
In diesem Betrag ist 1 Mrd. EUR aus erwarteten Rückflüssen aus den gegenwärtigen Finanzierungsinstrumenten inbegriffen.
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STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU
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Fazilität „Connecting Europe“
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Die Fazilität „Connecting Europe“ fördert Investitionen in grenzüberschreitende Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Der Binnenmarkt beruht auf der Prämisse, dass Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräfte frei zwischen den Mitgliedstaaten zirkulieren können. Allerdings gibt es nach wie vor Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Regionen, die die EU zerspalten und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes behindern. Sie können etwa auf die Topographie oder auf fehlende interoperable Standards zurückzuführen sein. Um diese Fragmentierung zu überwinden und dafür zu sorgen, dass das Potenzial des Binnenmarkts voll zum Tragen kommt, sieht Artikel 170 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor, dass die EU transeuropäische Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur aufbaut. Aus ökologischen Erwägungen sollte die Energiepolitik der EU darüber hinaus die Interkonnektion der Energienetze und die grenzübergreifende Integration erneuerbarer Energien fördern. Dieser Ansatz trägt auch dazu bei, die Herausforderungen zu bewältigen, die mit der Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen und mit der Digitalisierung der europäischen Wirtschaft einhergehen.
Die Fazilität ist darauf ausgerichtet, Investitionen in die transeuropäischen Netze zu fördern. Diese Netze und die grenzübergreifende Zusammenarbeit sind nicht nur für das Funktionieren des Binnenmarktes essenziell, sondern sie sind auch strategisch wichtig, um bei der Energieunion, dem digitalen Binnenmarkt und der Entwicklung nachhaltiger Verkehrsträger Fortschritte zu erzielen. Interoperable grenzüberschreitende Netze spielen bei der Verringerung der gegenwärtigen Fragmentierung eine entscheidende Rolle. Ohne ein Eingreifen der EU haben die privaten Betreiber und die nationalen Behörden nicht genügend Anreize, in grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte zu investieren. Die Fazilität bietet ferner die Möglichkeit, auf EU-Ebene – insbesondere über die Rahmenprogramme der EU für Forschung und Innovation – entwickelte Technologien einzusetzen und auf diese Weise deren Markteinführung zu fördern und zu gewährleisten, dass in den transeuropäischen Netzen die modernste Ausrüstung zum Einsatz kommt.
2.ZIELE
Die Fazilität „Connecting Europe“ unterstützt Investitionen in den Infrastrukturaufbau in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales, fördert die Zusammenarbeit in diesem Bereich und verbindet die EU und ihre Regionen. Sie ist zudem auf die politischen Ziele der Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen und der Digitalisierung der europäischen Wirtschaft abgestimmt und umfasst drei Bereiche:
·Im Bereich Verkehr sollen mit der Fazilität für sämtliche Verkehrsträger die beiden Säulen des europäischen Netzes vollendet werden: die strategische Säule (d. h. das Kernnetz) bis 2030 und die breitere Säule (d. h. das Gesamtnetz) bis 2050. Zudem wird mit der Fazilität die Einführung europäischer Verkehrsmanagementsysteme für den Luft- und Schienenverkehr unterstützt und ein Beitrag zur Umstellung auf eine vernetzte, nachhaltige, integrative und sichere Mobilität in der EU geleistet. Durch die Errichtung eines europäischen Netzes von Ladestationen und für alternative Kraftstoffe sowie die Priorisierung umweltfreundlicher Verkehrsträger trägt sie auch zur Verringerung des verkehrsbedingten CO2-Ausstoßes bei.
·Im Bereich Energie liegt der Schwerpunkt auf der Vollendung der vorrangigen Abschnitte der Energienetze, die für den Binnenmarkt von wesentlicher Bedeutung sind. Ferner dient die Fazilität dazu, intelligente und digitalisierte Energienetze zu schaffen, um die Verbundziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Es wird auch maßgeblich darauf ankommen, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Integration grenzübergreifender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern.
·Im Bereich Digitales maximiert die Fazilität den Nutzen des Binnenmarktes für alle Bürger und Unternehmen. Die Einführung digitaler Netze mit sehr hoher Kapazität kommt sämtlichen innovativen digitalen Diensten zugute, auch der vernetzten Mobilität. Darüber hinaus trägt sie dazu bei, dass alle Bereiche mit besonderer sozioökonomischer Bedeutung wie Schulen, Krankenhäuser, Verkehrsknotenpunkte, Hauptanbieter öffentlicher Dienste und stark von der Digitalisierung geprägte Unternehmen bis 2025 Zugang zu zukunftsorientierten Breitbandverbindungen haben.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Fazilität „Connecting Europe“ wird zentral von der Kommission mit der Unterstützung der Exekutivagentur für Innovation und Netze verwaltet. Die Agentur hat in puncto optimierte Nutzung der Fazilität hervorragende Arbeit geleistet und sich auf dem Gebiet der Projektüberwachung ein enormes Fachwissen angeeignet. Die Übertragung aller drei Bereiche der Fazilität an eine einzige Agentur führt zudem zu Skaleneffekten und Synergien zwischen den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales.
Lücken bei Infrastrukturprojekten sollen weiterhin vor allem durch Finanzhilfen beseitigt werden. Der Einsatz vereinfachter Formen von Finanzhilfen wird weiter gefördert.
Finanzhilfen werden auch für die Mischfinanzierung mit Finanzierungsinstrumenten, insbesondere dem Fonds „InvestEU“, oder mit Finanzierungsmitteln von öffentlichen oder privaten Finanzinstituten zum Einsatz kommen, um die Wirkung der Investitionen zu vervielfachen. Das Programm wird nicht über eigene Finanzierungsinstrumente verfügen, da diese über den Fonds „InvestEU“ bereitgestellt werden. So werden Überschneidungen, wie sie im laufenden Zeitraum vorgekommen sind, vermieden und das Finanzinstrumentarium der EU wird gestrafft.
Die Fazilität wird die zwischen den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales bestehenden Synergien voll ausschöpfen. Um das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ und das „Paket für saubere Mobilität“ umzusetzen, müssen insbesondere innovative Infrastrukturlösungen (z. B. intelligente Netze, Energiespeicherung, Elektromobilität, Ladestationen und alternative Kraftstoffe) im Vordergrund stehen. Die Vorgaben und die Umsetzung des künftigen Programms werden deshalb hinreichend flexibel gestaltet, um Maßnahmen zu unterstützen, die sich an der Schnittstelle der einzelnen Bereiche befinden, z. B. alternative Kraftstoffe und Elektromobilität für alle Verkehrsträger (Energie und Verkehr), automatisierte Fahrzeuge und Schiffe (Verkehr und Digitales), Einbindung digitaler Technologien (insbesondere des „Internets der Dinge“) in die Energienetze zur Schaffung eines „Internets der Energie“ (Energie, Verkehr und Digitales) oder auch die Integration erneuerbarer Energien durch eine funktionale grenzübergreifende grüne Infrastruktur (Energie und Digitales).
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Neben den Synergien innerhalb des Programms wird die Fazilität auch besser mit anderen EU-Programmen zusammenwirken. So werden etwa die Arbeiten an der EU-weiten physischen Vernetzungsinfrastruktur die Entwicklung digitaler Dienstleistungen im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ ergänzen.
Genauso werden sich das Programm und die europäischen Struktur- und Investitionsfonds bei der Mobilisierung von Infrastrukturinvestitionen gegenseitig ergänzen. Im Verkehrssektor etwa wird der Fokus der Fazilität auf der Dimension der transeuropäischen Netze und insbesondere auf den grenzüberschreitenden Korridoren liegen, während der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds vorrangig Verkehrsprojekte mit einem nationalen, regionalen und städtischen Schwerpunkt fördern werden. Auch im Energiebereich wird der Schwerpunkt der Fazilität auf Infrastrukturvorhaben liegen und Projekte mit grenzüberschreitender Dimension umfassen, die für die Integration erneuerbarer Energien wichtig sind, während die europäischen Struktur- und Investitionsfonds lokale intelligente Netze und Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien fördern können. Der Bereich Digitales zielt insbesondere darauf ab, Projekte mit großen grenz- und sektorübergreifenden Auswirkungen zu unterstützen und die Wirkung der Privatinvestitionen zu maximieren. Darüber hinaus soll mit der Fazilität die Attraktivität dieses Bereichs erhöht werden, um Mittel aus den nationalen Haushalten für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im digitalen Bereich zu bündeln.
Das Programm kann den Einsatz innovativer, im Rahmen von Horizont Europa entwickelter Technologien unterstützen, während bei Letzterem die vorgelagerte Technologie-Entwicklung unterstützt wird.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem laufenden Zeitraum werden Anteile aus dem Kohäsionsfonds im Rahmen der direkten Mittelverwaltung für den Bereich Verkehr zur Verfügung gestellt, der auch Mittel aus dem Cluster „Verteidigung“ erhält, um zu gewährleisten, dass Verkehrsinfrastrukturen von strategischer Bedeutung für die Bedürfnisse der militärischen Mobilität gerüstet sind.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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42 265
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Digitales
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3 000
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Energie
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8 650
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Verkehr
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30 615
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davon:
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Finanzausstattung allgemein
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12 830
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Beitrag aus dem Kohäsionsfonds
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11 285
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Unterstützung der militärischen Mobilität
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6 500
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STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU
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Programm „Digitales Europa“
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Schwerpunkt des neuen Programms „Digitales Europa“ ist die Digitalisierung der öffentlichen Dienste und der Unternehmen durch die Förderung zukunftsträchtiger Investitionen in die Bereiche Hochleistungsrechen- und Dateninfrastruktur, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie in die großflächige Einführung digitaler Technologien in allen Sektoren der europäischen Wirtschaft. Das Programm baut auf bereits bestehenden Maßnahmen, etwa den Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger, sowie auf Pilotprojekten im Bereich Cybersicherheit und Hochleistungsrechnen auf.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Digitalisierung ist naturgemäß ein grenzüberschreitendes und sektorübergreifendes Phänomen. Durch ein Tätigwerden auf EU-Ebene kann ein digitaler Binnenmarkt geschaffen werden, in dem digitalpolitische Maßnahmen EU-weit koordiniert werden, von den Mitgliedstaaten eingeführte digitale öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturen besser aufeinander abgestimmt und digitale Technologien gleichmäßig verteilt sind, sodass die zwischen den Digitalisierungsprogrammen der EU und der Mitgliedstaaten bestehenden Lücken geschlossen werden und vermieden wird, dass eine digitale Kluft entsteht. Durch die gemeinsame Beschaffung von Supercomputern und die Einsparungen, die sich aus den geteilten Instandhaltungskosten ergeben, erzielt ein Handeln auf EU-Ebene auch Skaleneffekte und bringt Vorteile durch Koinvestitionen.
Digitale Fähigkeiten sind unerlässlich, um im globalen Wettbewerb bestehen und die für Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz kritische Masse an Massendaten analysieren zu können. Der geringe Digitalisierungsgrad der kleinen und mittleren Unternehmen hemmt die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Auf dieses Problem muss mit einem verbesserten Zugang zu Finanzierungsmitteln, Technologie und Kompetenzen reagiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf den digitalen Fähigkeiten und neuen Kompetenzen, die erforderlich sind, um sich im globalen Wettbewerb zu behaupten, gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen und allen Bürgern und Unternehmen die Vorteile des digitalen Wandels zuteilwerden zu lassen.
Das Programm wird eine Reihe ehrgeiziger Projekte unterstützen, die diese digitalen Fähigkeiten und die neuesten digitalen Technologien in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Justiz und Bildungswesen bestmöglich einsetzen und die Verfügbarkeit und Interoperabilität von Lösungen in der gesamten EU gewährleisten.
Cybersicherheit ist für das Vertrauen in digitale Produkte und Dienstleistungen ganz entscheidend und muss angesichts der rasanten und weiten Verbreitung von Cyberangriffen auf europäischer Ebene angegangen werden. Investitionen auf EU-Ebene werden dafür sorgen, dass der öffentliche und der private Sektor eine sicherere Infrastruktur sowie Zugang zu Instrumenten und Fachwissen erhalten, um der Entstehung und Ausbreitung von Angriffen entgegenzuwirken; zudem werden sie besser in die Lage versetzt, solche Angriffe zurückzuverfolgen und zu unterbinden. Um die Bürger, Regierungen und Unternehmen in der gesamten EU schützen zu können, wird es maßgeblich auf solche Investitionen ankommen.
2.ZIELE
Der digitale Wandel und die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas müssen beschleunigt werden durch:
·eine Erhöhung der Kapazitäten in den Bereichen Hochleistungsrechner, Cybersicherheit, künstliche Intelligenz und digitale Kompetenzen;
·eine stärkere Verbreitung und optimale Nutzung digitaler Technologien im öffentlichen und privaten Sektor im Falle von Marktversagen (z. B. für kleine und mittlere Unternehmen);
·aufeinander abgestimmte Maßnahmen auf EU-, nationaler und regionaler Ebene sowie die Bündelung von Ressourcen aus dem Privatsektor und der Industrie, um die Investitionstätigkeit zu steigern und stärkere Synergien zu schaffen.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm wird zentral von der Kommission verwaltet und baut auf fünf sich gegenseitig beeinflussenden und verstärkenden Säulen auf.
1)Hochleistungsrechen- und Datenverarbeitungssysteme werden gemeinsam angeschafft, um ein integriertes europäisches Ökosystem für Supercomputer zu schaffen (Hardware, Software, Anwendungen), und werden insbesondere in Bereichen von öffentlichem Interesse zum Einsatz kommen.
2)Die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltungen und der Unternehmen im Bereich Cybersicherheit werden gestärkt durch i) die Beschaffung von fortgeschrittenen Lösungen, Ausrüstungen, Werkzeugen und Daten, ii) Verstärkung des Zugangs zu Versuchs- und Zertifizierungsanlagen und iii) die Bereitstellung von technischer Unterstützung und Fachwissen.
3)Es werden offene Plattformen und ein „gemeinsamer Datenraum“ für künstliche Intelligenz erworben und in der gesamten EU über digitale Innovationszentren einem breiten Publikum zugänglich gemacht, sodass kleinen Unternehmen und Innovatoren vor Ort Versuchsanlagen und Fachwissen zur Verfügung gestellt werden.
4)Die Säule der fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen bietet Studierenden und Technologieexperten die Möglichkeit, Weiterbildungen zu fortschrittlichen digitalen Technologien (Datenanalyse, Robotik, künstliche Intelligenz, Blockchain, Cybersicherheit, Hochleistungsrechner, Quantenrechner usw.), Fachkurse und Praktika in Unternehmen mit fortschrittlichen Technologien zu absolvieren.
5)Projekte zur großflächigen Einführung werden die Umstellung von Bereichen von breitem öffentlichen Interesse auf das digitale Zeitalter flankieren. Um eine breite Verfügbarkeit und Interoperabilität der Lösungen zu gewährleisten und die im Rahmen der Vorläuferprogramme begonnenen Maßnahmen und Dienstleistungen fortzusetzen, werden sie auf die Investitionen der Mitgliedstaaten und der EU abgestimmt werden. Auch den kleinen und mittleren Unternehmen wird Unterstützung zugehen, um am digitalen Wandel teilzuhaben, insbesondere in Bereichen wie der künstlichen Intelligenz.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Programm „Digitales Europa“ wird nicht nur ganz allgemein die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts unterstützen, sondern auch für den Aufbau digitaler Kapazitäten und eine großflächige Umsetzung sorgen, die eine Reihe anderer EU-Programme benötigen. In vielen Bereichen wie Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Justiz und Bildungswesen wird das Programm die Arbeiten der EU zur Förderung wirksamer und moderner öffentlicher Dienste voranbringen. Die Förderung eines dynamischen Wirtschaftszweiges stärkt auch die Programme zur Wachstumsförderung und die Industriepolitik. Die Schaffung eines sicheren Umfelds für digitale Dienste wird alle Maßnahmen im Bereich Digitales unterstützen, und auf dem Gebiet der Cybersicherheit wird das Programm insbesondere die im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit getroffenen Maßnahmen ergänzen.
Das Programm wird seinerseits von jeglichen bahnbrechenden Entwicklungen, die im Rahmen des Programms Horizont Europa in den Bereichen Forschung und Innovation erzielt werden, profitieren und diese in Bereichen von öffentlichem Interesse schrittweise flächendeckend einführen und ihre kommerzielle Nutzung fördern. Die Fazilität „Connecting Europe“ wird die physische Vernetzungsinfrastruktur, die für die im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ erbrachten Dienstleistungen notwendig ist, unterstützen. Digitale Innovationszentren für kleine und mittlere Unternehmen und Innovatoren vor Ort sowie die koordinierte Digitalisierung der regionalen öffentlichen Verwaltungen werden die Interoperabilität verbessern und Synergien mit nationalen/regionalen Programmen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds schaffen. Es wird offene Aufrufe für Finanzhilfen geben, um digitale Innovationszentren in allen europäischen Regionen einzurichten, sodass Versuchsanlagen für künstliche Intelligenz sowie Fachwissen bereitgestellt werden, die den digitalen Wandel von kleinen Unternehmen erleichtern.
Gefördert werden ferner gezielte Synergien mit anderen Innovationsinstrumenten wie dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut und mit der über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bereitgestellten Unterstützung. Das moderne Programm „Digitale Chance“ ergänzt die Ziele des Europäischen Sozialfonds+ und von Erasmus+, indem es dem Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage von Experten im Bereich der neuen digitalen Technologien entgegenwirkt.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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9 194
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BINNENMARKT
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Binnenmarktprogramm
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Mit dem neuen Binnenmarktprogramm wird zum einen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts, indem für Zusammenarbeit zwischen den Behörden gesorgt wird und zum anderen die Erbringung von Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, gefördert. Außerdem wird die Normung und Regelung auf EU-Ebene in Bereichen wie Zugang zu Märkten und Finanzmitteln, Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit, Geldwäschebekämpfung, Wettbewerb, Statistik, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung unterstützt. In diesem Programm werden erfolgreiche Maßnahmen wie COSME, das Programm für kleine und mittlere Unternehmen, und das Statistikprogramm zusammengeführt. Ergänzt wird dies durch Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts sowie Dienstleistungen wie das Portal „Ihr Europa“, „Ihr Europa – Beratung“, das Binnenmarktinformationssystem und „SOLVIT“, das Netz für effektive Problemlösung im Binnenmarkt.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Der Binnenmarkt ist ein Eckpfeiler der EU. Die Bürger und Unternehmen zählen die Vorteile, die er ihnen bringt, zu den größten Errungenschaften EU, und sehen darin eine der wichtigsten Aufgaben der EU. Für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts ist eine Unterstützung auf EU-Ebene unverzichtbar. Unter anderem ist sicherzustellen, dass der Binnenmarkt verantwortungsvoll gesteuert wird und seine Vorschriften höchsten Ansprüchen genügen und relevant sind. Ferner muss dafür gesorgt werden, dass die Bürger und Unternehmen über das geeignete Rüstzeug verfügen, um ihn zu verstehen und Nutzen aus ihm zu ziehen.
Voraussetzung für einen gut funktionierenden Binnenmarkt sind informierte Bürger, mündige Verbraucher und Unternehmen, insbesondere kleine Unternehmen, die zwei Drittel aller Jobs in Europa stellen. Angesichts des stetigen Anstiegs der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit, schnellen technologischen Fortschritts und neuartiger Waren/Dienstleistungen/Verfahren, größerer Erwartungen der Verbraucher und grenzüberschreitender Herausforderungen, sind fortlaufende koordinierte Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, um insbesondere zwei Herausforderungen zu bewältigen. Erstens die noch immer bestehende Zersplitterung des Binnenmarkts durch verstärkte Zusammenarbeit, Präventivmechanismen, Rechtsdurchsetzung, Beratung und Aufklärung über Rechte und Möglichkeiten. Zweitens müssen die EU-Vorschriften und -Normen und deren Durchsetzung an aufkommende und komplexe Herausforderungen angepasst werden. Diese Herausforderungen sind vor allem eine Folge des Zusammenspiels verschiedener allgemein bekannter Tendenzen: der Digitalisierung und Globalisierung des Handels, was mit einem größeren Wettbewerbsdruck seitens Drittländern einhergehen dürfte.
Der Schutz gegen grenzüberschreitende Gefahren für die Lebensmittelsicherheit kann nur dann wirksam und effizient sein, wenn er auf EU-Ebene koordiniert wird. In diesen Bereichen wird der EU-Mehrwert durch die Harmonisierung der Standardisierung und des Verbraucherschutzes erhöht.
Ferner stehen kleine Unternehmen in der ganzen EU gemeinsamen Herausforderungen gegenüber, die größere Firmen nicht betreffen, jedoch kleinere Firmen daran hindern, vom Binnenmarkt zu profitieren. Damit sie diese Hindernisse überwinden können, ist Unterstützung vonseiten der EU unabdingbar.
2.ZIELE
Ein gut funktionierender und zukunftsorientierter Binnenmarkt erfordert Eingriffe, um Verbraucher in ihrer Handlungskompetenz zu stärken und es Unternehmen sowie öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen, in vollem Umfang von der Marktintegration und der Marktöffnung zu profitieren. Das wird dazu beitragen, ihre Kompetenzen zur Vertretung und zum Schutz ihrer Interessen zu festigen.
Zudem wird auf die speziellen Bedürfnisse von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die sich in verschiedenen Entwicklungsphasen befinden, eingegangen, damit diese ihre Chancen auf dem Binnenmarkt besser ergreifen können, unter anderem durch den Zugang zu schnell wachsenden Märkten außerhalb der EU und durch globale Wertschöpfungsketten.
Das Programm wird die regulatorische und administrative Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und der Kommission verbessern. Die Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die operative Durchsetzung werden ausgebaut, um Konvergenz/Integration, Vertrauen, die wirksame Vermeidung von Hindernissen und auch den Schutz der Bürger zu verbessern.
Es wird hochwertige und wirksame Vorschriften und Normung sicherstellen. Den für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften verantwortlichen Akteuren werden solide Fakten und die geeigneten Instrumente an die Hand gegeben, um aufkommenden und zunehmenden grenzüberschreitenden Herausforderungen zu begegnen. Mit diesem Programm wird für eine Zusammenarbeit mit internationalen Partnern hinsichtlich der Konvergenz internationaler Normen und für die Vertretung der politischen Interessen der EU gesorgt.
Zudem wird im Rahmen des Programms ein hohes Niveau für die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren sowie die Pflanzengesundheit gefördert, was dem Schutz von Verbrauchern und Umwelt zugute kommt; dies geschieht unter anderem in Form von Krisenvorsorge und -reaktion sowie durch amtliche Kontrollen als Produktionsfaktoren für Wachstum, Beschäftigung und Sicherheit gefördert, was zum guten Funktionieren des Binnenmarkts beiträgt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöht.
Das Programm wird europäische Statistiken erstellen und verbreiten, die für die Entscheidungsprozesse der EU in allen Politikbereichen sowie für die Messung der Leistung und der Auswirkungen von EU-Initiativen unerlässlich sind.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Zusammenführung verschiedener Instrumente im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt, die zentral von der Kommission verwaltet werden, in ein Programm zielt darauf ab, Überschneidungen zu verringern, mehr Synergien zu schaffen und die Kommunikation und Vernetzung mit verschiedenen Interessengruppen zu erleichtern. Durch eine solche Konsolidierung von Maßnahmen kann ein größerer Nutzen aus den Geldern gezogen und die Kosteneffizienz erhöht werden.
Die Darlehensgarantien für kleine und mittlere Unternehmen werden aus dem entsprechenden Fenster des Fonds „InvestEU“ geleistet. Vereinfachte Kostenoptionen (Pauschalfinanzierungen, Pauschalbeträge und Kosten je Einheit) kommen vermehrt zur Anwendung, um den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten und die Verwaltungsbehörden zu reduzieren. Die Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe und der elektronischen Verwaltung von Finanzhilfen wird ebenso gefördert wie die Möglichkeit, die direkte Verwaltung von Mitteln in zunehmendem Maße an Exekutivagenturen auszulagern. Im Rahmen des künftigen Programms wird es möglich sein, Mittel zwischen und innerhalb der verschiedenen Säulen umzuschichten.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Es wird für einen Koordinierung mit den Maßnahmen der Zusammenarbeit gesorgt, die im Rahmen der Programme Fiscalis bzw. Customs unterstützt werden und eine wichtige Rolle bei den Anstrengungen zur Stärkung des EU-Binnenmarktes spielen. Über das Programm Digitales Europa werden die digitale Interoperabilität und entsprechende Infrastrukturen bereitgestellt, die für eine Reihe an EU-Programmen, unter anderem das Binnenmarktprogramm, erforderlich sind. Eingriffe zur Förderung der Arbeitskräfte- und Jugendmobilität im Rahmen des Europäischen Sozialfonds+ und von Erasmus+ werden der Freizügigkeit, einer der Grundfreiheiten im Binnenmarkt, einen zusätzlichen Schub verleihen. In ähnlicher Weise stärken auch die grenzüberschreitenden und transnationalen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds den Binnenmarkt ganz konkret. Ferner wird das Programm kleine Unternehmen dabei unterstützen, von bahnbrechenden Innovationen und anderen Lösungen zu profitieren, die im Rahmen anderer Vorzeigeprogramme der EU, beispielsweise Horizont Europa und dem Raumfahrtprogramm entwickelt werden. Durch die Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Bekämpfung der Geldwäsche und Verbraucherpolitik wird das künftige Binnenmarktprogramm Synergien mit dem Fonds für Justiz, Rechte und Werte entfalten, was zur Schaffung eines EU-Rechtsraums mit einem gleichberechtigten Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen und angemessener Schulung des Justizpersonals beiträgt, damit die Einhaltung der Bestimmungen des Unternehmensrechts und des Verbraucherrechts sichergestellt werden kann.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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6 089*
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davon:
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Wettbewerbsfähigkeit und kleine und mittlere Unternehmen (COSME)
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3 000*
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Lebensmittelsicherheit
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1 680
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Statistik
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552
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Finanzdienstleistungen
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528
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Verbraucher
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188
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Wettbewerb
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140
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*
In diesem Betrag sind 2 Mrd. EUR inbegriffen, die im Rahmen des Fonds „InvestEU“ zugewiesen werden.
Hinweis: Abweichungen von der Gesamtsumme sind auf Rundungen zurückzuführen.
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BINNENMARKT
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Betrugsbekämpfungsprogramm der EU
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Mit dem Betrugsbekämpfungsprogramm der EU werden die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützt, gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Betrug zu verhüten und zu bekämpfen.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Zuständigkeit für den Schutz der finanziellen Interessen der Union liegt sowohl bei den Mitgliedstaaten als auch auf Unionsebene. Die Union duldet keinen Betrug und muss ihren Haushalt schützen, ganz besonders in Zeiten, in denen die Ressourcen knapp sind. Auf der Ausgabenseite ist der Haushalt der Gefahr von Betrug und Unregelmäßigkeiten ausgesetzt. Auf der Einnahmenseite sind zwei wichtige Einnahmequellen für den EU-Haushalt ebenfalls besonders anfällig für Betrug: Zölle sowie die von den Mitgliedstaaten erhobene Mehrwertsteuer (MwSt). In einer Zollunion, in der Waren frei zwischen den Mitgliedstaaten zirkulieren, müssen nationale Ermittlungsbehörden in der Lage sein, ihre Anstrengungen zu bündeln und ihre Untersuchungen sowie den Datenaustausch zu koordinieren.
Die gesamteuropäische Dimension des Programms erleichtert die grenzübergreifende Zusammenarbeit und den Austausch. Über eine effizientere Nutzung von Ressourcen im Vergleich zu nationalen/regionalen Einsätzen in diesem Bereich hinaus trägt dies auch zu einer verbesserten Planung und Überwachung bei.
2.ZIELE
Im Rahmen des Betrugsbekämpfungsprogramms der EU werden technische Ausrüstung und Schulungen angeboten, die (gemeinsame) Einsätze und Untersuchungen zur Betrugsbekämpfung ermöglichen. Des Weiteren leistet das Programm einen Beitrag zu neuen elektronischen Strukturen, mit denen die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit den Organen und Einrichtungen der EU, unter anderem der Europäischen Staatsanwaltschaft, Betrug wirksam bekämpfen können.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Aus dem Betrugsbekämpfungsprogramm der EU werden hauptsächlich über Finanzhilfen und Auftragsvergabe eine Vielzahl von Maßnahmen zur besseren Bekämpfung von Betrug finanziert. Den Schwerpunkt werden der Erwerb technischer Ausrüstung, Konferenzen, Schulungsmaßnahmen und der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Begünstigten (vorrangig nationale Behörden) bilden. Außerdem werden aus dem Programm Mittel für gemeinsame Informationssysteme und Datenbanken bereitgestellt, um Amtshilfe und die Zusammenarbeit im Zollwesen bei der Betrugsbekämpfung zu unterstützen, vor allem durch die Sicherung des Austauschs von Zollinformationen zwischen den Mitgliedstaaten, der EU und Drittländern. Des Weiteren werden über das Programm Mittel für die Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten durch die Mitgliedstaaten bereitgestellt.
Im Betrugsbekämpfungsprogramm der EU wird die Finanzierung zweier bestehender Initiativen zusammengeführt: das Programm „Hercule III“, mit dem die Bekämpfung von Betrug, Korruption und Unregelmäßigkeiten unterstützt werden soll, und das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung, über das insbesondere Amtshilfe in Zollangelegenheiten gefördert wird. Über das Programm wird das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten, das gegenwärtig im Rahmen des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung betrieben wird, weitergeführt.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Betrugsbekämpfungsprogramm der EU wird bestehende politische Instrumente zur Betrugsbekämpfung – insbesondere die Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen, die die Mitgliedstaaten bis Juli 2019 umgesetzt haben müssen – ergänzen und neuen Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union Rechnung tragen. Ferner wird es starke Synergien mit der Europäischen Staatsanwaltschaft bieten, die bis Ende 2020 Untersuchungen und die Verfolgung von Betrug zulasten des Haushalts der EU aufnehmen wird. Durch das Programm können Überschneidungen verhindert, Effizienzgewinne erzielt und größere Flexibilität beim Umgang mit neuen Untersuchungsprioritäten ermöglicht werden.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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|
Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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181
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BINNENMARKT
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FISCALIS – Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung
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Fiscalis ist das Kooperationsprogramm der Union, über das nationale Steuerverwaltungen Informationen und Fachwissen austauschen können.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Fiscalis trägt zum reibungslosen Funktionieren der Steuersysteme in der Union bei, indem die Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten gefördert und kosteneffiziente und interoperable IT-Lösungen angeboten werden, die ansonsten von den Mitgliedstaaten jeweils einzeln hätten entwickelt werden müssen.
Das Programm bietet europäischen Mehrwert, indem Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung bekämpft, die Steuergerechtigkeit und die Transparenz verbessert und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden. Dies kann nur durch ein gemeinsames Handeln auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten erreicht werden.
2.ZIELE
Der Schwerpunkt von Fiscalis liegt auf der Einrichtung wirksamer Mechanismen, unter anderem Informationstechnologie-Werkzeuge, mit denen die Steuerverwaltung und die Verwaltungszusammenarbeit verbessert und insbesondere den nationalen Steuerverwaltungen wirksame Mittel für ihren Kampf gegen Steuerbetrug und ‑hinterziehung an die Hand gegeben werden sollen und mit denen gleichzeitig die Steuerehrlichkeit gefördert wird. Das Programm leistet einen allgemeinen Beitrag zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Steuersysteme der Union, durch die
·Unterstützung der Prävention und der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
·Unterstützung der Verhinderung unnötigen Verwaltungsaufwands für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen (einschließlich kleine und mittlere Unternehmen) bei grenzüberschreitenden Transaktionen
·Förderung der Ausschöpfung des vollen Potenzials des Binnenmarkts und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Union
·Unterstützung und Förderung eines gemeinsamen Ansatzes der Union in internationalen Gremien
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Fiscalis wird – angesichts der darin vorgesehenen Maßnahmen und des auf Steuerverwaltungen als Begünstigten liegenden Schwerpunkts – auch künftig in direkter Mittelverwaltung umgesetzt. Dies wird eine gezielte und angemessene Mittelzuweisung erlauben, während gleichzeitig eine schnelle Anpassung an neu entstehende Prioritäten und Bedürfnisse möglich ist.
Bei der Umsetzung wird die Vereinfachung weiter vorangetrieben, indem bei Finanzhilfen soweit wie möglich auf Pauschalbeträge und Kosten je Einheit zurückgegriffen wird. Auch öffentliche Aufträge sind Bestandteil der Umsetzungsmechanismen dieses Programms.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Fiscalis ermöglicht Synergien mit anderen Programmen, beispielsweise mit dem Zollprogramm, insbesondere im Bereich der elektronischen Systeme, der Programmverwaltung und gemeinsamer Maßnahmen, sowie mit dem Programm Digitales Europa. Zudem gibt es Komplementaritäten zu dem neuen Programm für Strukturreformen, das auch Unterstützung für Steuerverwaltungen umfasst.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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270
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BINNENMARKT
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CUSTOMS – Zusammenarbeit im Zollwesen
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Im Rahmen des Zollprogramms wird die Arbeit der Zollbehörden und deren Zusammenarbeit unterstützt. Dadurch werden die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten geschützt und auch die Integrität des Binnenmarkts gestärkt.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Im Zollwesen, das in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt, sind die Rechtsvorschriften in der EU in hohem Maße harmonisiert. Umgesetzt werden diese jedoch von den Mitgliedstaaten. Daher ist eine enge Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung im Hinblick auf eine tiefere operative Integration, die es den Zollbehörden in den verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglichen wird, wie eine einzige Zollbehörde zu handeln. Sie wird auch dazu beitragen, die korrekte Erhebung von Zöllen (15 % des EU-Haushalts, d. h. 20 Mrd. EUR im Jahr 2016), Einfuhrumsatzsteuern und Verbrauchssteuern sicherzustellen. Da viele Aktivitäten im Zollbereich grenzübergreifender Art sind, können sie von den einzelnen Mitgliedstaaten nicht wirksam und effizient durchgeführt werden.
Das Zollprogramm bietet einen Unionsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Zollverwaltungen, auch in Bezug auf die Informationstechnologien. Die Zusammenarbeit im Zollwesen basiert auf einem eigenen streng gesicherten Kommunikationsnetz mit einer Vielzahl miteinander verbundener und kompatibler transeuropäischer elektronischer Systeme, die von den nationalen Zollbehörden verwendet werden, auch zum Austausch mit den Wirtschaftsbeteiligten. Daraus ergibt sich eine Struktur, die wesentlich kostengünstiger ist, als wenn jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Rahmen für die Zusammenarbeit auf bilateraler oder multilateraler Ebene einrichten müsste.
2.ZIELE
Das Programm zielt darauf ab, die Zollbehörden dabei zu unterstützen, die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten zu schützen. Es vereinfacht das Verwaltungsumfeld für Akteure des internationalen Handels, unter anderem durch die Digitalisierung der Interaktionen von Handel und Zoll. Ferner werden die Sicherheit und der Schutz der Bürger im Rahmen des Programms gestärkt und die Modernisierung des Zollwesens zählt zu seinen weiteren Zielen. Das Programm spielt eine wesentliche Rolle bei der Optimierung des Funktionierens der Zollunion in jeder Hinsicht, wodurch die Attraktivität und die Glaubwürdigkeit der EU als Handelspartner in einer globalisierten Welt erhöht werden.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Programmziele sollen durch die direkt verwaltete Vergabe von Aufträgen und Finanzhilfen für die Entwicklung interoperabler transeuropäischer elektronischer Systeme und durch gemeinsame Maßnahmen verwirklicht werden. Bei der Umsetzung des Programms werden weitere Vereinfachungen angestrebt, indem bei Finanzhilfen so oft wie möglich Pauschalbeträge und Kosten je Einheit genutzt werden. Die Erstattung der Kosten für Sachverständige wird einen weiteren Umsetzungsmechanismus des Programms darstellen.
Der Datenaustausch zwischen den Zollbehörden nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung wird in weiteren Vereinfachungen bei den Maßnahmen im Zollbereich resultieren. Zudem wird eine sichere Netzwerkstruktur der neuesten Generation einen besseren Datenaustausch und sicherere Dienste ermöglichen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Programm ist stark mit Fiscalis, Pericles und dem Betrugsbekämpfungsprogramm der EU verknüpft, was die Maßnahmen, Umsetzungsmechanismen und die Zielgruppe der potenziellen Begünstigten anbelangt. Es werden Synergien geschaffen mit dem Programm „Digitales Europa“, in dessen Rahmen generische Lösungen für die Architektur und Infrastruktur elektronischer Systeme entwickelt werden, die eine weitere Rationalisierung und Skaleneffekte bei den Systemen ermöglichen. Die programmübergreifende Zusammenarbeit, z. B. in der Entwicklung bestimmter Komponenten für elektronische Systeme, läuft bereits. Ferner hängt das Programm auch mit dem Fonds für integriertes Grenzmanagement, insbesondere mit dem Teilbereich Ausrüstung für Zollkontrollen, in dessen Rahmen die nationalen Zollbehörden bei der Beschaffung von Ausrüstung unterstützt werden, sowie mit dem Fonds für die innere Sicherheit zusammen. Des Weiteren besteht eine Komplementarität mit dem Instrument für technische Unterstützung, das Hilfe beim Ausbau der Kapazitäten der Zollverwaltung bietet.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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950
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WELTRAUM
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Europäisches Raumfahrtprogramm
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Im Rahmen des Raumfahrtprogramms werden der Aufbau und die Nutzung europäischer Raumfahrtinfrastrukturen und damit verbundener Dienste finanziert.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Weltraumgestützte Infrastrukturen unterstützen Dienste, die im täglichen Leben der Europäer unverzichtbar geworden sind, etwa bei der Nutzung von Mobiltelefonen, beim Fahren oder bei der Suche nach Orten mittels Navigationssystemen, bei Flugreisen oder bei Fahrten auf See. Sie helfen jedoch auch beim Schutz von Menschen (beispielsweise durch eine bessere Beurteilung der Auswirkungen von Naturkatastrophen und deren bessere Bewältigung), und sie nützen Umweltschutz und Wirtschaft (erneuerbare Energien, Bankgeschäfte, Kommunikation). In dem Maße, da neue Weltraumtechnologien und innovative Dienstleistungen entstehen, wird die Bedeutung hochmoderner Weltrauminfrastrukturen immer wichtiger.
Die Finanzierung eines Netzes von Satelliten und der Betrieb von Raumfahrtprogrammen überschreitet die finanziellen und technischen Möglichkeiten jedes einzelnen Mitgliedstaats. Es käme auch zu einer Verschwendung von Ressourcen und zu einer Fragmentierung, wenn jeder Mitgliedstaat eigene Trägerraketen, Satelliten oder Regulierungsstandards entwickeln würde. Die Raumfahrt ist eine strategische Branche, und die EU muss ihre industrielle Führungsrolle und Autonomie sichern, um ein globaler Akteur zu bleiben. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die EU mit der Ausarbeitung einer europäischen Raumfahrtpolitik beauftragt, die durch ein europäisches Raumfahrtprogramm untermauert wird.
2.ZIELE
Durch das Raumfahrtprogramm wird sichergestellt, dass die EU das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial voll ausschöpft, das sich aus der Raumfahrt ergeben kann:
·Gewährleistung der Kontinuität der bestehenden Raumfahrtinfrastrukturen und ‑dienste und Entwicklung neuer. Die EU verfügt über drei Leitinitiativen: Copernicus‚ einen in der Erdbeobachtung führenden Anbieter, Galileo‚ das globale Satellitennavigationssystem der EU und EGNOS, ein Signalverstärkungssystem für Navigationsdienste für Nutzer in der Luftfahrt, im Seeverkehr und an Land. Damit weiterhin Daten bereitgestellt und innovative Dienste angeboten werden können, müssen neue Satelliten gestartet werden, und die Infrastrukturen am Boden müssen instandgehalten und modernisiert werden.
·Förderung eines innovativen europäischen Raumfahrtsektors, der weltweit wettbewerbsfähig ist. Das Programm stärkt die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, die Internationalisierung und die Kompetenzentwicklung in allen Abschnitten der Wertschöpfungskette der Weltraumindustrie – von einer starken Industrie für die Satellitenherstellung bis hin zu einem dynamischen nachgelagerten Dienstleistungsgewerbe – und gewährleistet die strategische Unabhängigkeit der EU in der Raumfahrt. Gleichzeitig fördert es den Transfer von Technologie und Wechselwirkungen zwischen dem Raumfahrtsektor und anderen Wirtschaftszweigen.
·Stärkung der Fähigkeit der EU, über einen garantierten Zugang zum Weltraum und zu Weltraumdienstleistungen zu verfügen. Weltraumkapazitäten sind von einer solchen strategischen Bedeutung, dass die EU ihre Abhängigkeit von externen Akteuren beim Bau, Start und Betrieb von Satelliten verringern muss; sie muss ihre Handlungs- und Entscheidungsfreiheit wahren. Das Raumfahrtprogramm fördert daher innovative Maßnahmen der EU, damit sie im Trägerraketensektor und im weiteren Raumfahrtsektor wettbewerbsfähig bleibt, und gewährleistet einen besseren Schutz und eine bessere Ortung von Satelliten im Weltraum (Beobachtung/Verfolgung von Objekten im Weltraum, Weltraumlageerfassung) sowie sichere Satellitenkommunikation für die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Raumfahrtprogramm wird größtenteils durch Vergabe von Aufträgen umgesetzt. Einige spezifische Maßnahmen werden den Agenturen und internationalen Gremien, insbesondere der Agentur für das europäische globale Satellitennavigationssystem (GSA) und der Europäischen Weltraumorganisation, übertragen. Gegebenenfalls werden auch zusätzliche Umsetzungsmechanismen wie öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften in Betracht gezogen.
In dem künftigen Programm werden alle weltraumbezogenen Tätigkeiten in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Dies wird für mehr Kohärenz, Sichtbarkeit und Haushaltsflexibilität sorgen. Diese Rationalisierung soll zu Effizienzgewinnen führen, die letztlich der Einführung neuer weltraumgestützter Dienste dienen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Raumfahrtprogramm wird ein Wegbereiter für mehrere Politikbereiche der EU sein. Es wird die Überwachung natürlicher Ressourcen, des Klimawandels und der Migrationsrouten verbessern. Es wird die Einführung intelligenter und nachhaltiger Verkehrslösungen und der Präzisionslandwirtschaft unterstützen. Es wird zu einer sichereren Union beitragen. Das Programm wird Geschäftschancen eröffnen und dadurch insgesamt Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen in der EU fördern. Zur Unterstützung des Pariser Klimaschutzabkommens werden unabhängige Kapazitäten für die Überwachung und Überprüfung der globalen Kohlenstoffemissionen Europa in die Lage versetzen, bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Entwicklung einer grünen und nachhaltigen Wirtschaft eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen. Die Synergien und die Komplementarität mit „Horizont Europa“ werden gewährleistet, insbesondere für die weltraumbezogenen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen. Das Raumfahrtprogramm wird nicht zuletzt auch zu den Sicherheits- und Verteidigungsschwerpunkten beitragen, da Weltraumfähigkeiten automatisch einen „doppelten Verwendungszweck“ aufweisen (sich also für die Nutzung sowohl durch zivile als auch durch militärische Abnehmer eignen).
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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16 000
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REGIONALE ENTWICKLUNG & ZUSAMMENHALT
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsionsfonds
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Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds unterstützen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Europäischen Union. Sie helfen bei der Verringerung der Unterschiede, die nach wie vor zwischen den europäischen Regionen und Ländern bestehen. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung trägt zur strukturellen Anpassung und zum wirtschaftlichen Wandel bei; der Kohäsionsfonds konzentriert sich auf Investitionen in Umwelt und Verkehrsinfrastruktur. Zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds stellen sie die Finanzierungsquellen für die Kohäsionspolitik der Europäischen Union dar.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede variieren deutlich je nach EU-Region und erschweren die harmonische Entwicklung der Europäischen Union. Gestützt auf Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verfolgt die Union das Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand ihrer Regionen zu verringern und die Entwicklung der am stärksten benachteiligten Gebiete zu fördern. Die Kohäsionspolitik ist sowohl Ausdruck der Solidarität unter den Europäerinnen und Europäern als auch die wichtigste Investitionspolitik der EU. Die Förderung der wirtschaftlichen Konvergenz für die am wenigsten entwickelten Regionen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds stärkt den Binnenmarkt und schafft Chancen für Arbeitskräfte, Verbraucher und Unternehmen in der gesamten Union. In einem Europa, in dem die stärker entwickelten und die weniger entwickelten Regionen ungleich auf die Länder verteilt sind, müssen Strategien zum Abbau solcher Unterschiede oberhalb der nationalen Ebene organisiert werden.
Die Kohäsionspolitik hilft bei der wirtschaftlichen Anpassung der Mitgliedstaaten. Ferner spielt sie eine wichtige Rolle bei der Abmilderung wirtschaftlicher und finanzieller Schocks durch Stabilisierung der öffentlichen Investitionen in Zeiten der Haushaltskonsolidierung.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds unterstützen die Entwicklung durch die Kofinanzierung von Investitionen in Forschung und Innovation, Klimaschutz und Umwelt, Unterstützung für kleine Unternehmen, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, Telekommunikation, Energie- und Verkehrsinfrastruktur, Gesundheit, Bildung, Kultur und soziale Einrichtungen sowie nachhaltige Stadtentwicklung und intelligente Dörfer. Nachgewiesenermaßen würden ohne die beiden Fonds nur einige diese Investitionen getätigt werden, selbst in stärker entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen. Außerdem würden sie nicht von den Rahmenbedingungen profitieren, die für die Fonds gelten, wie der mehrjährigen Programmplanung, dem Partnerschaftsprinzip und der Festlegung von Strategien für intelligente Spezialisierung.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stellt auch Finanzmittel für eine bedeutende Komponente des europäischen Mehrwerts zur Verfügung – die INTERREG-Programme, die die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit in ganz Europa unterstützen und die Mitgliedstaaten und Regionen in die Lage versetzen, über Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Herausforderungen anzugehen.
Seit mehr als 20 Jahren fließen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung auch spezifische Mittel an grenzübergreifende Programme, die Frieden und Versöhnung in Nordirland und der irischen Grenzregion fördern. Die Kommission beabsichtigt, die Weiterführung dieser Programme auf der Grundlage ihrer bestehenden Verwaltungsstrukturen vorzuschlagen.
2.ZIELE
Im Zeitraum 2021-2027 werden der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten zu verringern; dazu konzentrieren sich die Interventionen auf fünf Ziele:
·Ein intelligenteres Europa: zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, digitalem Wandel, Unternehmertum und Innovation (einschließlich inklusiven Wachstums und sozialer Unternehmen) sowie zur Verbesserung des Geschäftsumfelds im Rahmen der industriellen Anpassung an die Herausforderungen der Globalisierung, der Kreislaufwirtschaft und des Klimawandels.
·Ein grüneres-, CO2-freies Europa: saubere Energien und faire Energiewende zur Förderung der Energieeffizienz, zur Unterstützung des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft, zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Unterstützung innovativer CO2-armer Technologien sowie zur Förderung grüner und blauer Investitionen, unter anderem nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, der Kreislaufwirtschaft, der Anpassung an den Klimawandel und des Klimaschutzes.
·Ein stärker vernetztes Europa: Mobilität, Energie und regionale IKT-Konnektivität zur Förderung regionaler Netze und Systeme, die nachhaltigen Verkehr, intelligente Energienetze und digitalen Hochgeschwindigkeitszugang unterstützen, und so die regionale, lokale und grenzübergreifende Konnektivität verbessern, Sicherheitsaspekte eingeschlossen.
·Ein sozialeres Europa: Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, insbesondere der Infrastrukturen für lebenslanges Lernen, Bildung und Ausbildung sowie für Gesundheit, Kultur und Soziales.
·Ein bürgernäheres Europa: nachhaltige und integrierte Entwicklung durch Initiativen vor Ort zur Förderung von Wachstum und sozioökonomischer lokaler Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengebieten.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Fonds werden in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und ihren Regionen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung eingesetzt. Diese Partnerschaften umfassen eine starke Mobilisierung der nationalen, regionalen und lokalen Akteure sowie der Zivilgesellschaft. Dies gewährleistet die Identifikation mit den Zielen und Errungenschaften, und Europa rückt näher an seine Bürgerinnen und Bürger. Die Partnerschaften tragen auch zur Stärkung der nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen bei.
Ein vereinfachter und wirksamerer Ansatz für die Umsetzung wird das Schlüsselelement für die vorgeschlagenen neuen Verordnungen. Ab 2021 soll sich dabei Folgendes ändern:
·Verringerung des Verwaltungsaufwands durch Synergieeffekte und Angleichung der Durchführungsvorschriften über die Fonds hinweg, verstärkter gegenseitiger Rückgriff auf Prüfungen und die Möglichkeit zur Beibehaltung der bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme;
·differenzierte Durchführung mittels leichterer Verwaltungs- und Kontrollsysteme für Programme mit einer guten Bilanz;
·Flexibilität in Form einer Halbzeitüberprüfung, um erforderlichenfalls die Prioritäten der letzten Jahre des Programmplanungszeitraums so anzupassen, dass sie neuen Prioritäten Rechnung tragen, sowie Bestandsaufnahme der Fortschritte bei der Umsetzung investitionsbezogener Leitlinien, die parallel zu den länderspezifischen Empfehlungen ausgegeben werden, und der Leistung;
·verstärkte Nutzung von Finanzinstrumenten, auch durch freiwillige Beteiligung am neuen Fonds „InvestEU“;
·ergebnisorientierte statt kostenorientierte Ausrichtung.
Eine Anhebung der nationalen Kofinanzierung wird dazu beitragen, dass sich die Akteure vor Ort die Politik zu eigen machen und sich die Wirkung der Politik erhöht.
Im Laufe des Zeitraums wird ein stabileres und besser vorhersehbares Zahlungsprofil erreicht. Unter Berücksichtigung der Höhe von noch auszuzahlenden Mittelbindungen aus dem Zeitraum 2014-2020 wird die Vorfinanzierungsquote verringert. Die Wiedereinführung der „n + 2“-Regel wird auch zu einer besseren Haushaltsführung und einem schnelleren Start im Programmplanungszeitraum führen.
Um die Wirkung der Kohäsionspolitik zu maximieren, müssen materielle Investitionen von weichen Maßnahmen begleitet werden, wie etwa der Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte. Zu diesem Zweck können Programme Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds+, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds kombinieren.
Das relative Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt bleibt das Hauptkriterium für die Mittelzuweisung, andere Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Klimawandel und die Aufnahme/Integration von Migranten finden indes auch Berücksichtigung.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Für alle Fonds mit geteilter Mittelverwaltung werden gemeinsame Vorschriften (Dachverordnung) gelten. Betroffen sind folgende Fonds: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Kohäsionsfonds, der Europäische Sozialfonds+, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Europäische Meeres- und Fischereifonds, der Asyl- und Migrationsfonds, der Fonds für die innere Sicherheit und der Fonds für integriertes Grenzmanagement. Durch die Angleichung von Rechtsvorschriften werden Kohärenz und Synergieeffekte zwischen den Fonds gefördert.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Kohäsionsfonds werden stärker auf das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik abgestimmt, wodurch auch die regionale Komponente verstärkt wird. Die detaillierte Analyse der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Herausforderungen im Rahmen des Europäischen Semesters dient als Grundlage für die Programmierung der Mittel zu Beginn und nach Ablauf der ersten Hälfte des nächsten Zeitraums. Das wird als Fahrplan für die kurz-, mittel- und langfristige Planung und für das Monitoring der Fonds dienen. Das auf Ex-ante-Konditionalitäten und makroökonomischer Konditionalität beruhende System wird bestehen bleiben. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden die Kommission und die Mitgliedstaaten (insbesondere über ihre nationalen Reformprogramme) die Koordinierung und Komplementarität der Finanzierung aus den kohäsionspolitischen Fonds und dem neuen Reformhilfeprogramm im Hinblick auf die Unterstützung von Strukturreformen gewährleisten.
Die Kohäsionspolitik wird sich verstärkt auf Innovation konzentrieren. Komplementaritäten mit Erasmus+ und Horizont Europa werden durch eine Angleichung der relevanten Regelungen, eine Stärkung der „Exzellenzsiegel“-Mechanismen und eine entsprechende Ex-ante-Konditionalität ebenfalls ausgebaut. Das Konzept der Strategie für intelligente Spezialisierung wird weiterentwickelt.
Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze werden weiterhin aus dem Kohäsionsfonds finanziert, und zwar sowohl in geteilter Mittelverwaltung, als auch – im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ – als direkter Haushaltsvollzug. Dazu werden 11 Mrd. EUR aus dem Kohäsionsfonds an die Fazilität „Connecting Europe“ übertragen.
Synergieeffekte werden auch mit dem LIFE-Programm für Umwelt- und Klimapolitik, insbesondere strategische integrierte Projekte im Rahmen von LIFE, gewährleistet, damit die Mittel zur Förderung von Umweltinvestitionen optimaler eingesetzt werden.
Im Hinblick auf migrationsbezogene Herausforderungen werden sich alle kohäsionspolitischen Fonds mit langfristigem Bedarf in puncto Integration befassen, während sich der Asyl- und Migrationsfonds auf den kurzfristigeren Bedarf konzentrieren wird.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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273 000
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davon:
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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
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226 308
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davon:
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Investitionen für Wachstum und Beschäftigung
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215 172
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Europäische territoriale Zusammenarbeit
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9 500
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Gebiete in äußerster Randlage und dünn besiedelte Gebiete
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1 637
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Kohäsionsfonds
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46 692
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davon Beitrag zur Fazilität „Connecting Europe“ – Verkehr
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11 285
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Hinweis: Abweichungen von der Gesamtsumme sind auf Rundungen zurückzuführen.
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REGIONALE ENTWICKLUNG & ZUSAMMENHALT
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Unterstützung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft
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Ziel des Programms ist es, die Wiedervereinigung Zyperns durch Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu erleichtern.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die EU ist in einer einzigartigen Position, um die Wiedervereinigung der Insel politisch wie auch wirtschaftlich zu unterstützen. Zum Zeitpunkt des Beitritts Zyperns zur EU im Jahr 2004 hat die EU ihre Entschlossenheit bekräftigt, „die Isolierung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu beenden und die Wiedervereinigung Zyperns durch Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu begünstigen“. Daher unterstützt sie nicht nur die Verhandlungen für eine umfassende Lösung der Zypernfrage, sondern leistet auch Unterstützung durch ein eigenes EU-Hilfsprogramm für die türkisch-zyprische Gemeinschaft.
2.ZIELE
Mit dem Programm soll die Wiedervereinigung Zyperns erleichtert werden, indem die wirtschaftliche Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft gefördert wird. Der Schwerpunkt liegt dabei insbesondere auf der wirtschaftlichen Integration der Insel, der Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Volksgruppen und zur EU sowie der Vorbereitung auf den gemeinschaftlichen Besitzstand. Das Programm umfasst fünf spezifische Ziele: a) Aufbau und die Wiederherstellung der Infrastrukturen, b) Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, c) Förderung der Versöhnung, vertrauensbildende Maßnahmen und Unterstützung der Zivilgesellschaft, d) Annäherung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft an die EU und e) Vorbereitung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft auf die Einführung und Umsetzung des EU-Besitzstands, wenn die Zypernfrage umfassend gelöst wurde.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm wird direkt von der Europäischen Kommission durchgeführt, einige Projekte jedoch – nach dem Prinzip der indirekten Mittelverwaltung – von internationalen Organisationen oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Angesichts der besonderen Lage der türkisch-zyprischen Gemeinschaft handelt es sich um ein eigenständiges EU-Programm ohne Verbindungen zu anderen Instrumenten, auch wenn soweit möglich eine Koordinierung mit anderen Geldgebern angestrebt wird.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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240
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WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
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Reformhilfeprogramm
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Ziel des Reformhilfeprogramms ist es, die Umsetzung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Die Verfolgung von Strukturreformen ist von entscheidender Bedeutung, um die europäischen Volkswirtschaften zu modernisieren, die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und eine stärkere Konvergenz innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion zu fördern.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Das Reformhilfeprogramm trägt dazu bei, den Zusammenhalt und die Widerstandsfähigkeit zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität zu erhöhen und die Schaffung von Arbeitsplätzen, Investitionen und Wachstum zu unterstützen. Auf diese Weise stärkt es die sozioökonomischen Strukturen in der EU und beschleunigt die wirtschaftliche und soziale Konvergenz unter den Mitgliedstaaten. Hierzu sieht das Programm sowohl die technische als auch die finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der entsprechenden Reformen vor.
Auch wenn die Umsetzung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten nach wie vor in deren Zuständigkeit liegt, haben die Krisenjahre doch deutlich gemacht, dass sich Reformanstrengungen in einem Mitgliedstaat aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den Mitgliedstaaten – insbesondere jenen, die dieselbe Währung haben – auch auf andere Mitgliedstaaten auswirken und dass sie daher nicht als rein nationale Angelegenheit betrachtet werden können. Die wirtschaftspolitische Koordinierung auf Unionsebene wurde im Rahmen des Europäischen Semesters auch deshalb verstärkt, um einen Schwerpunkt auf die Prioritäten des Euroraums zu legen, doch die länderspezifischen Empfehlungen werden bislang in den Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße umgesetzt. Mit dem Programm erhält die Umsetzung von Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters zusätzliche Unterstützung. Auf diese Weise wird das Programm zur wirtschaftlichen und sozialen Leistung und Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten beitragen. Seine Auswirkungen werden also nicht nur auf nationaler Ebene spürbar werden, sondern auch positiv auf die Union als Ganzes ausstrahlen.
Das Programm ist auf nationale Reformaufgaben struktureller Art ausgerichtet. Es wird zudem Skaleneffekte und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen. Oft stehen die Mitgliedstaaten vor ähnlichen Herausforderungen und praktischen Zwängen bei der Reformumsetzung. Das Programm wird den Aufbau eines EU-weiten Netzwerks für Fachwissen ermöglichen, das alle Mitgliedstaaten nutzen können. Dies wird das gegenseitige Vertrauen und die weitere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission stärken. Das Programm sieht die Komplementarität und Synergien mit anderen Programmen und Maßnahmen der Union auf regionaler, nationaler, Unions- und internationaler Ebene vor, insbesondere indem die im Rahmen des Europäischen Semesters vorgegebenen politischen Leitlinien ergänzt werden.
2.ZIELE
Das Programm zielt darauf ab, die Umsetzung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten zu fördern und zu unterstützen. Die europäischen Volkswirtschaften sollen modernisiert, die Widerstandsfähigkeit erhöht und eine stärkere Konvergenz innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion gefördert werden, indem die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität angekurbelt und die Schaffung von Arbeitsplätzen, Investitionen und Wachstum gefördert werden. Die Widerstandsfähigkeit der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen ist vor allem für diejenigen Länder wichtig, die die gemeinsame Währung eingeführt haben oder sich anschicken, dem Euroraum beizutreten, damit dieser Beitritt und die Teilnahme ohne Spannungen vonstattengehen können.
Mit dem Programm soll eine breite Palette von Reformen unterstützt werden, namentlich jene, die im Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung genannt werden. Im Vordergrund stehen dabei die in den länderspezifischen Empfehlungen angesprochenen Herausforderungen. Der Schwerpunkt liegt auf Reformen, die die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften am meisten stärken und positive Spillover-Effekte auf andere Mitgliedstaaten haben können. Dazu gehören Reformen an den Produkt- und Arbeitsmärkten, Steuerreformen, die Entwicklung der Kapitalmärkte, Reformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Reformen der öffentlichen Verwaltung.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm besteht aus drei getrennten, sich gegenseitig ergänzenden Instrumenten:
·Das Reformumsetzungsinstrument zur finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Strukturreformen im Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung wird im Wege der direkten Mittelverwaltung durchgeführt. Bei dem Programm erhalten die Mitgliedstaaten Finanzbeiträge, sobald sie mit der Kommission vereinbarte Reformzusagen einlösen. Die betreffenden Reformen werden von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis vorgeschlagen, wobei die im Rahmen des Europäischen Semesters aufgezeigten Herausforderungen als Grundlage dienen. Solche Reformen sind für jene Mitgliedstaaten besonders wichtig, die übermäßige Ungleichgewichte verzeichnen. Die Mitgliedstaaten werden ein detailliertes Maßnahmenbündel, Etappenziele und einen höchstens dreijährigen Zeitplan für die Umsetzung vorlegen. Nach einem Dialog zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat wird die Kommission einen Beschluss in Form eines Durchführungsrechtsakts erlassen, in dem die Reformzusagen (einschließlich Etappenziele, Ziele und Zeitrahmen) des Mitgliedstaats und der zugewiesene Finanzbeitrag festgelegt sind. Die Mitgliedstaaten werden in ihren nationalen Reformprogrammen im Rahmen des Europäischen Semesters über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten.
·Im Rahmen der Konvergenzfazilität wird spezifische finanzielle und technische Unterstützung für Mitgliedstaaten geleistet, die dem Euro beitreten möchten und nachweislich Schritte unternommen haben, um der Einführung der einheitlichen Währung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens näherzukommen. Das Instrument zielt darauf ab, die Umsetzung von Reformen zu unterstützen, mit denen die erfolgreiche Teilnahme am Euroraum vorbereitet wird. Für Anträge auf technische Unterstützung im Rahmen dieses Instruments gelten dieselben Regeln wie beim Instrument für technische Unterstützung. Die Vorschläge für Reformzusagen der Mitgliedstaaten, die Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Konvergenzfazilität sind, unterliegen denselben Regeln wie das Reformumsetzungsinstrument. Die für die Konvergenzfazilität vorgesehenen Mittel werden auf das Reformumsetzungsinstrument übertragen, wenn ein anspruchsberechtigter Mitgliedstaat bis Ende 2023 nicht die zur Beantragung von Unterstützung aus der Konvergenzfazilität notwendigen Schritte unternommen hat.
·Das Instrument für technische Unterstützung wird das bestehende Programm zur Unterstützung von Strukturreformen ablösen, um auf Wunsch der Mitgliedstaaten maßgeschneiderte technische Unterstützung bei der Durchführung institutioneller, administrativer und wachstumsfördernder struktureller Reformen zu bieten. Mit dem Instrument sollen praktische Unterstützung vor Ort geleistet und der gesamte Reformprozess und/oder einzelne Schritte oder Phasen des Reformprozesses begleitet werden. Die Unterstützung erfolgt direkt durch internes Fachwissen der Kommission oder indem andere Anbieter technischer Unterstützung hinzugezogen werden. Je nach Projekt könnte es sich dabei unter anderem um Fachleute aus nationalen Verwaltungen, internationalen Organisationen, privaten Unternehmen und Beratungsfirmen oder auch um Sachverständige aus der Privatwirtschaft handeln. Die Unterstützung wird den Mitgliedstaaten in einer über alle Politikbereiche hinweg koordinierten Weise und nach einem sektorübergreifend integrierten Ansatz gewährt, wobei die mitgliedstaatliche Perspektive gewahrt bleibt.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Programm wird die Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und dem Europäischen Semester wirksam ergänzen. Zusammen mit anderen neuen Instrumenten wie der Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion ist das Programm Bestandteil eines Gesamtkonzepts für einen modernisierten EU-Rahmen zur Unterstützung einer stabilen Wirtschafts- und Währungsunion.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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25 000
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davon:
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Reformumsetzungsinstrument
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22 000
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Konvergenzfazilität
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2 160
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Instrument für technische Unterstützung
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840
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WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
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Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion für die Wirtschafts- und Währungsunion
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Die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion wird dazu beitragen, die Auswirkungen asymmetrischer Schocks abzufedern und drohende negative Spillover-Effekte auf andere Mitgliedstaaten zu verhindern.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion ist eine gemeinsame Priorität. Sie erfordert entschlossene Maßnahmen der Mitgliedstaaten, kann aber auch durch eine angemessene Unterstützung aus dem EU-Haushalt und durch politische Koordinierungsinstrumente gefördert werden.
Der EU-Haushalt hat stets die soziale und wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz unterstützt. In den letzten Jahren wurde auch die Darlehenskapazität auf EU-Ebene erhöht, um auf Extremsituationen reagieren zu können. Bisher war die Unterstützung in makroökonomischen Krisen eine begrenzte, aber dennoch nützliche Zuständigkeit des EU-Haushalts, unter anderem durch den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus und das Zahlungsbilanzinstrument, während das Verfahren der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds an sich eine stabilisierende Wirkung für Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten hatte.
Jedes Land ist anders, und Größe und Struktur der Wirtschaft sind mitentscheidend dafür, wie anfällig ein Land für Schocks sein dürfte. Allerdings hat die Krise deutlich gemacht, dass den einzelnen Mitgliedstaaten nur begrenzt Mittel und Wege zur Verfügung stehen, um die Auswirkungen schwerer asymmetrischer Schocks aufzufangen. Einige konnten sich letztlich nicht mehr über die Kapitalmärkte finanzieren. In manchen Fällen waren langwierige Rezessionen und negative Spillover-Effekte auf andere Mitgliedstaaten die Folge. Grund sind die starken Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften im Euroraum und – in geringerem Maße – der EU. Könnten diese negativen Spillover-Effekte mit einem neuen Instrument auf Ebene des Euroraums verhindert werden, hätte dies ganz klar einen Nutzen und Mehrwert für die EU als Ganzes.
Die Besonderheiten dieser neuen Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion machen eine klare Ausrichtung auf die Mitgliedstaaten des Euroraums erforderlich, doch sollte die Beteiligung auch anderen Ländern ermöglicht werden. Das neue Instrument ergänzt die Stabilisierungsfunktion der nationalen Haushalte im Falle schwerer asymmetrischer Schocks. Angesichts ihrer zentralen Bedeutung für die Wirtschaft werden die nationalen Haushalte weiterhin das wichtigste fiskalpolitische Instrument der Mitgliedstaaten sein, um sich an veränderte wirtschaftliche Bedingungen anzupassen. Aus diesem Grund müssen die Mitgliedstaaten auch in Zukunft – insbesondere in guten Zeiten – ausreichende finanzielle Puffer bilden und aufrechterhalten, wie es im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen ist, und die Wirtschaftspolitik darauf ausrichten, makroökonomischen Ungleichgewichten vorzubeugen. Bei einem Konjunkturrückgang werden die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Pakt zunächst ihre automatischen Stabilisatoren wirken lassen und diskretionäre haushaltspolitische Maßnahmen ergreifen. Nur wenn diese Puffer und Stabilisatoren bei schweren asymmetrischen Schocks nicht ausreichen, sollte die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion auf europäischer Ebene greifen.
2.ZIELE
Die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion zielt darauf ab, Mittel für Mitgliedstaaten bereitzustellen, die von einem Schock betroffen sind. Dies könnte sich auf das Defizit/den Schuldenstand des betreffenden Mitgliedstaats auswirken.
Die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion wird ein eigenes Instrument sein, das die bestehenden Instrumente der EU im Bereich der öffentlichen Finanzen jedoch ergänzt. Der Zugang zur Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion wird an strenge Anspruchsvoraussetzungen geknüpft, die zu einer gesunden Haushalts- und Wirtschaftspolitik beitragen und die Gefahr von Moral Hazard so gering wie möglich halten dürften.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion trägt dazu bei, die nationalen Investitionen zu stützen und aufrechtzuerhalten. Investitionen werden in Krisenzeiten häufig als Erstes in den nationalen Haushalten gekürzt, was sich langfristig nachteilig auf Produktivität und Wachstum auswirkt.
Bei der Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion werden Back-to-Back-Darlehen im Gesamtumfang von bis zu 30 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt zu Vorzugsbedingungen vergeben und mit Zinszuschüssen kombiniert. Mit der Zeit sollen zwei weitere Bereiche aufgebaut werden, nämlich erstens mögliche Aufgaben des Europäischen Stabilitätsmechanismus oder eines künftigen Europäischen Währungsfonds und zweitens ein freiwilliger Versicherungsmechanismus, der von den Mitgliedstaaten einzurichten wäre. Die Finanzhilfekomponente der Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion wird durch Beiträge der Euroraum-Mitgliedstaaten finanziert, die einem Anteil ihrer monetären Einkünfte (Seigniorage-Einkünfte) entsprechen. Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören und sich an der Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion beteiligen möchten, würden nach dem Kapitalzeichnungsschlüssel der Europäischen Zentralbank zur Finanzierung beitragen.
Der Zugang zur Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion ist an bestimmte Anspruchsvoraussetzungen gebunden und greift nach einem vereinbarten Auslösemechanismus. Zugang sollen nur jene Mitgliedstaaten haben, die den EU-Rahmen für die wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung bereits vor dem Auftreten des schweren asymmetrischen Schocks einhalten. Dadurch wird der Gefahr des Moral Hazard vorgebeugt und ein zusätzlicher Anreiz für eine gesunde Haushalts- und Strukturpolitik geschaffen. Die Funktion greift rasch und automatisch auf der Grundlage vorab festgelegter Parameter.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Die Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion wird ein eigenes Instrument sein, das die bestehenden Instrumente der EU im Bereich der öffentlichen Finanzen ergänzt. Sie schließt die Lücke zwischen den vorhandenen, aus dem EU-Haushalt finanzierten Instrumenten zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und Investitionen auf der einen und der in Extremfällen gewährten finanziellen Unterstützung aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus oder dem künftigen Europäischen Währungsfonds auf der anderen Seite.
Zusammen mit anderen neuen Instrumenten wie dem Reformhilfeprogramm ist die Stabilisierungsfunktion Bestandteil eines Gesamtkonzepts für einen modernisierten EU-Rahmen zur Unterstützung einer stabilen Wirtschafts- und Währungsunion.
5.VORAUSSICHTLICHER JÄHRLICHER BETRAG
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Zinszuschuss
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600*
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*
Finanziert werden soll der Zinszuschuss aus externen zweckgebundenen Einnahmen aus Beiträgen der Euro-Mitgliedstaaten, die hierfür einen prozentualen Anteil ihrer monetären Einkünfte entrichten würden (Seigniorage).
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WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION
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PERICLES - Schutz des Euro gegen Geldfälschung
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Pericles ist das Programm der EU für den Schutz des Euro gegen Geldfälschung und damit verbundenen Betrug in der EU und außerhalb der EU.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Der Schutz des Euro ist von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion und muss per definitionem auf EU-Ebene gewährleistet werden. Der Schutz der europäischen Einheitswährung als öffentliches Gut weist eindeutig eine transnationale Dimension auf und geht somit über die Interessen und den Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten hinaus. Im Hinblick auf eine homogene internationale Zusammenarbeit und zur Bekämpfung aufkommender transnationaler Risiken ist es angesichts der grenzübergreifenden Verwendung des Euro und der internationalen organisierten Kriminalität im Bereich der Fälschung des Euro erforderlich, nationale Rahmenregelungen zum Schutz des Euro zu ergänzen. Das Programm fördert die transnationale und grenzübergreifende Zusammenarbeit sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene für den weltweiten Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Schwerpunktmäßig ausgerichtet ist das Programm auf die Bekämpfung bestimmter aufkommender Bedrohungen wie des Deep/Dark Web und auf die Beziehungen zu bestimmten externen Partnern u. a. in der Form eines Dialogs mit den auf Geldfälschung spezialisierten Behörden oder der Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz des Euro in Ländern, in denen Fälscher besonders aktiv sind. Forschungstätigkeiten zu innovativen Sicherheitsmerkmalen von Euro-Münzen der zweiten Generation gehören ebenfalls zu diesen länderübergreifenden Themen.
2.ZIELE
Aufbauend auf den Säulen der Prävention, Bekämpfung und Zusammenarbeit soll Pericles den Kapazitätsaufbau stärken und Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz der Euro-Banknoten und -Münzen gegen Geldfälschung in der EU und im Ausland fördern.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die elektronische Einreichung von Anträgen und die Bereitstellung einschlägiger Unterlagen werden die Umsetzung vereinfachen. Die Umsetzungsmechanismen werden stabil bleiben, da die Mittel der Gewährung von Finanzhilfen an die zuständigen nationalen Behörden (Polizei, Zentralbanken, Justiz und Münzanstalten), die Interesse an der Umsetzung von Maßnahmen haben, sowie der Finanzierung von Maßnahmen, die unmittelbar von der Kommission umgesetzt werden, dienen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Der im Rahmen von Pericles verfolgte spezifische transnationale und multidisziplinäre Ansatz und die schwerpunktmäßige Ausrichtung des Programms auf den Kapazitätsaufbau werden ergänzt durch den Fonds für die innere Sicherheit zur Prävention und Bekämpfung von Kriminalität sowie insbesondere durch Bemühungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldfälschung im Zusammenhang mit Terrorismus, organisierter Kriminalität, Cyber- und Umweltkriminalität. Synergien entstehen auch mit den Maßnahmen zur Unterstützung von Technischer Hilfe und Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Fälschung des Euro für die Kandidatenländer. Das Programm ergänzt auch andere Maßnahmen im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion, so vor allem die Konvergenzfazilität für neue Mitglieder des Euroraums.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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8
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IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND EUROPÄISCHE WERTE
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Europäischer Sozialfonds+
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Der Europäische Sozialfonds+ ist das wichtigste Instrument der EU für Investitionen in das Humankapital mit Blick auf eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Er unterstützt die Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen durch Weiterbildung und Umschulung, stellt fairere Berufsaussichten für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger sicher und fördert die soziale Inklusion. Auf diese Weise trägt er zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung bis 2030 bei.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Bereitstellung von EU-Mitteln für die Entwicklung des Humankapitals, die auf den im Vertrag niedergelegten Zielen des Zugangs zur Beschäftigung, einer hochwertigen Bildung und des sozialen Zusammenhalts basiert, ist ein anschauliches Beispiel für den EU-Mehrwert. Seit seiner Einrichtung im Jahr 1957 investiert der Europäische Sozialfonds in Menschen: Er fördert bessere Qualifikationen für mehr Bürgerinnen und Bürger, Gleichheit, soziale Gerechtigkeit und sozialen Fortschritt durch konkrete Maßnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern vor Augen führen, dass die EU ihre Handlungskompetenz stärken und sie schützen kann. Anlässlich der Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte im November 2017 in Göteborg wurde an die Notwendigkeit erinnert, die Menschen an erste Stelle zu setzen und die soziale Dimension der Union weiterzuentwickeln. Unterstrichen wurden die gemeinsamen Grundsätze in den Bereichen Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und Inklusion.
Die Bereitstellung von EU-Mitteln hat Katalysatorwirkung auf die nationalen Maßnahmen zur Bewältigung dieser zentralen Herausforderungen im Beschäftigungs- und Sozialbereich. Außerdem schafft der Europäische Sozialfonds einen Mehrwert, indem er bestimmte Gruppen (wie junge und die am stärksten benachteiligten Menschen) gezielt unterstützt und gleichzeitig Innovationen, Erprobungsszenarien, die gemeinsame transnationale Zusammenarbeit, den Kapazitätsaufbau und den Austausch bewährter Verfahren fördert. Nachweislich stehen jedem auf EU-Ebene für beschäftigungs- und sozialpolitische Investitionen ausgegebenen Euro mehr als drei Euro beim Ergebnis gegenüber (höhere Beschäftigungsquote, Verringerung der Zahl von Schulabbrechern und Bekämpfung der Armut). Insbesondere während der Krise trug der Fonds dazu bei, die öffentlichen Investitionen während der Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine Haushaltskonsolidierung aufrechtzuerhalten.
Durch die jüngste Wirtschafts- und Sozialkrise wurde deutlich, wie wichtig es ist, die wirtschaftliche und soziale Resilienz weiter zu stärken und die soziale Aufwärtskonvergenz zu fördern, da Globalisierung, demografischer Wandel, neue Technologien und Produktivitätsparadigmen unsere Lebens- und Arbeitsweise ändern. Der Fonds kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten, u. a. indem er durch die Bereitstellung flankierender Finanzmittel die Wirkung der Reformen im Rahmen des Europäischen Semesters verstärkt. Ohne diese Unterstützung wären wichtige Maßnahmen, mit denen die Auswirkungen der Krise abgefedert und das Vertrauen von Wirtschaft und Marktinstitutionen erhöht wurde, nicht zustande gekommen.
2.ZIELE
Der Europäische Sozialfonds+ unterstützt die Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte. Die aktuelle Fragmentierung der Finanzierungsinstrumente in der Sozialpolitik wird überwunden und der Europäische Sozialfonds+ in seiner derzeitigen Form, die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation und das Gesundheitsprogramm, einschließlich ihres Anwendungsbereichs und ihrer Ressourcen, werden in einem einzigen, gestrafften, umfassenden und flexibleren Instrument zusammengefasst. Dabei gelten folgende EU-Prioritäten:
·Förderung von Reformen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Resilienz und der sozialen Aufwärtskonvergenz, der Zugänglichkeit, Resilienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und der Maßnahmen im Bereich des Gesundheitswesens, insbesondere durch eine gestraffte Programmplanung, die besser auf die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters abgestimmt ist;
·Investitionen in Bildung und Kompetenzen (vor allem digitale Grundkompetenzen) zwecks Anpassung an die derzeitigen und künftigen Bedürfnisse der Wirtschaft, Förderung der Beschäftigung durch aktive Maßnahmen, die eine (Wieder‑)Eingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglichen, insbesondere für Jugendliche und Langzeitarbeitslose, sowie Bekämpfung neuer Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit sich verändernden Arbeitsformen;
·besonderes Augenmerk wird auch auf die Situation von Migranten und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelegt;
·Förderung der sozialen Inklusion, Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus, Vermeidung und Bekämpfung von Armut und Ungleichheit;
·Förderung der Mobilität der Arbeitskräfte und der sozialen Innovation durch EU-weite Partnerschaften;
·Reduzierung der Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang zum Gesundheitswesen und zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, um die Menschen vor schwerwiegenden grenzübergreifenden Gesundheitsbedrohungen zu schützen, indem Gesundheitskrisen vermieden und ihnen begegnet werden kann, Stärkung der Gesundheitssysteme mit Schwerpunkt auf dem digitalen Wandel, Unterstützung von EU-Rechtsvorschriften im Gesundheitsbereich.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Eine vereinfachte und wirksamere Umsetzung wird eines der wesentlichen Elemente des Europäischen Sozialfonds+ sein. Dabei werden drei Ziele verfolgt: Verringerung des Verwaltungsaufwands, Gewährleistung der erforderlichen Flexibilität, um auf unerwartete Herausforderungen im Sozialbereich reagieren zu können, sowie ergebnisorientierte statt kostenorientierte Ausrichtung. Die Umsetzung erfolgt vor allem im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung sowie – wenn auch in geringerem Maße – im Wege der direkten Mittelverwaltung. Die Maßnahmen werden dazu führen, dass die neuen Programme schneller anlaufen, was sich in einem stabileren und besser vorhersehbaren Zahlungsprofil während des gesamten Zeitraums niederschlagen wird.
Ein einheitliches Regelwerk, in dem die Durchführungsvorschriften für alle europäischen Struktur- und Investitionsfonds aufeinander abgestimmt sind, weniger Überschneidungen bei den Zielgruppen und den Maßnahmen, ein verstärkter gegenseitiger Rückgriff auf Prüfungen, einfachere Rahmenbedingungen für die Programmplanung sowie der Anreiz, die bestehenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme überall einzuführen, werden zur Verringerung des Verwaltungsaufwands führen.
Der Europäische Sozialfonds+ wird noch flexibler, damit er besser auf unvorhergesehene soziale Herausforderungen und unerwartete Chancen reagieren kann. Es werden einfachere Verfahren zur Änderung der Programmentscheidungen gelten und Finanzverwaltungsvorschriften für den Fonds eingeführt, die die Nutzung von Standardkosten ermöglichen und somit zu einer noch besseren Zugänglichkeit und größeren Flexibilität für die Begünstigten vor Ort beitragen werden.
Bei der EU-Finanzierung wird sich der Fokus auch stärker auf die Ergebnisse verlagern. Die standardmäßige Nutzung „vereinfachter Kostenoptionen“ wird den Zugang zu EU-Mitteln erleichtern, die Kontrollkosten senken und den Schwerpunkt bei der Programmverwaltung auf das Erreichen von Outputs und Ergebnissen legen. Neue Bestimmungen für die Leistung von Zahlungen auf der Grundlage von Ergebnissen und der Erfüllung von Bedingungen werden dazu beitragen, den Einsatz des Fonds weiter zu verbessern. Auch eine Anhebung der nationalen Kofinanzierungsbeträge wird dazu beitragen, dass sich die Akteure vor Ort die Politik stärker zu eigen machen und sich deren Wirkung erhöht.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Für alle Fonds mit geteilter Mittelverwaltung werden gemeinsame Vorschriften (Dachverordnung) gelten. Betroffen sind folgende Fonds: der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Kohäsionsfonds, der Europäische Sozialfonds+, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, der Europäische Meeres- und Fischereifonds, der Asyl- und Migrationsfonds, der Fonds für die innere Sicherheit und der Fonds für integriertes Grenzmanagement. Durch die Angleichung von Rechtsvorschriften werden Kohärenz und Synergieeffekte zwischen den Fonds gefördert.
Der Europäische Sozialfonds+ wird stärker auf das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik abgestimmt, das regionale Besonderheiten berücksichtigt. Die detaillierte Analyse der in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Herausforderungen im Rahmen des Europäischen Semesters dient als Grundlage für die Programmierung der Mittel zu Beginn und nach Ablauf der ersten Hälfte des nächsten Zeitraums. Das wird als Fahrplan für die kurz-, mittel- und langfristige Planung und für das Monitoring der Fonds dienen. Das auf Ex-ante-Konditionalitäten und makroökonomischer Konditionalität beruhende System wird bestehen bleiben. Im Rahmen des Europäischen Semesters werden die Kommission und die Mitgliedstaaten (insbesondere über ihre nationalen Reformprogramme) die Koordinierung und Komplementarität der Finanzierung aus den kohäsionspolitischen Fonds und dem neuen Reformhilfeprogramm im Hinblick auf die Unterstützung von Strukturreformen gewährleisten.
Zusätzlich zu den mittel- bis langfristigen strukturpolitischen Interventionen des Europäischen Sozialfonds+ wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, die mit den negativen Auswirkungen der Entwicklungen infolge der Globalisierung, wozu auch durch Entscheidungen von Drittländern bedingte Veränderungen der Handelsmuster zählen, konfrontiert sind.
Für die anderen Instrumente wird durch eine verstärkte Komplementarität eine integrierte Unterstützung für die politische Wertschöpfungskette ermöglicht, etwa bessere Möglichkeiten zur Ausweitung transnationaler Erasmus+-Projekte auf einen nationalen politischen Kontext durch Unterstützung des Europäischen Sozialfonds+, insbesondere für benachteiligte junge Menschen, oder gemeinsame wettbewerbsorientierte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die darauf abstellen, dass die Ergebnisse innovativer Projekte aus EU-Programmen in den nationalen Strategien berücksichtigt werden, etwa die im Rahmen von Horizont Europa entwickelten Curricula der Fertigkeiten und Kompetenzen. Im Bereich der Kompetenzentwicklung werden Synergien mit dem Programm „Digitales Europa“ entwickelt. Des Weiteren wird der Europäische Sozialfonds+ ergänzend zum Asyl- und Migrationsfonds die langfristige Integration von Drittstaatsangehörigen unterstützen, auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Integration umgesiedelter Drittstaatsangehöriger.
Was die Finanzierungstechnik betrifft, so wird der Fonds „InvestEU“ eine wichtige ergänzende Rolle spielen, insbesondere durch die Förderung des Zugangs zu Finanzmitteln im Rahmen seines Finanzierungsfensters „Soziale Investitionen und Kompetenzen“.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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101 174
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davon:
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Europäischer Sozialfonds
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100 000
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Beschäftigung und soziale Innovation
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761
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Gesundheit
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413
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IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND EUROPÄISCHE WERTE
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Erasmus+
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Erasmus+ vermittelt Menschen, insbesondere jungen Menschen, neue Kenntnisse und Fähigkeiten durch Studienaufenthalte, Praktika für Studierende und Auszubildende, Jugendaustauschprojekte, Lehr- und Fortbildungsaktivitäten, Jugendarbeit und Maßnahmen im Sportbereich in ganz Europa und darüber hinaus. Das Programm unterstützt die europäischen Länder bei der Modernisierung und Verbesserung ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie ihrer Strategien in den Bereichen Jugend und Sport.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Das Programm baut auf drei Leitaktionen auf: Mobilität, Zusammenarbeit und Unterstützung der Entwicklung politischer Konzepte. Erasmus+ verbessert die Chancen auf eine Lernerfahrung im Ausland. Zudem bietet das Programm Möglichkeiten für Vernetzung und Zusammenarbeit sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau sowohl in der Union als auch in Drittländern. Es umfasst Maßnahmen des Voneinander Lernens und den Austausch bewährter Verfahren. Es unterstützt Innovationen bei Systemen und Organisationen und bietet konkrete Ergebnisse für die teilnehmenden Einzelpersonen und Einrichtungen.
Angesichts des transnationalen Charakters und Umfangs dieser Tätigkeiten ist ein Handeln auf EU-Ebene unabdingbar. Das Programm Erasmus+ gewährleistet, dass alle Mitgliedstaaten von Mobilitätsmaßnahmen und dem Austausch bewährter Verfahren profitieren. Gleichzeitig wird eine optimale Verbreitung der Ergebnisse sichergestellt. Durch EU-Maßnahmen vor Ort können fehlende Bindeglieder überbrückt, Fragmentierung vermieden, das Potenzial für ein Europa ohne Binnengrenzen ausgeschöpft und die Transparenz und Vergleichbarkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung unionsweit verbessert werden. Andere Programme, aus denen vergleichbare Maßnahmen auf nationaler Ebene finanziert werden, bleiben sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Bandbreite der Aktivitäten nach wie vor deutlich hinter Erasmus+ zurück und können keinen Ersatz für die im Rahmen von Erasmus+ bereitgestellten Mittel bieten.
Anlässlich der Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte durch die drei Organe der Union im November 2017 in Göteborg wurde an die Notwendigkeit erinnert, die Menschen an erste Stelle zu setzen und die soziale Dimension der Union weiterzuentwickeln. Unterstrichen wurden die gemeinsamen Grundsätze in den Bereichen Chancengleichheit und Zugang zum Arbeitsmarkt, faire Arbeitsbedingungen sowie Sozialschutz und Inklusion. Um sich auf einem Arbeitsmarkt zu behaupten, auf dem der Wettbewerb immer stärker wird, gesellschaftliche Herausforderungen zu antizipieren und einen Beitrag zu resilienten Volkswirtschaften zu leisten, müssen die Menschen über das richtige Spektrum an Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen verfügen, wie eine sich schnell verändernde Welt sie erfordert.
Deshalb wird Erasmus+ den Erwerb zukunftsorientierter Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen fördern und neue Allianzen mit den einschlägigen Interessenträgern bilden. Erasmus+ wird inklusiver werden und seine Zugänglichkeit steigern, vor allem für kleinere oder Basisorganisationen. Es wird mehr jungen Menschen, einschließlich Schülerinnen und Schülern, ermöglichen, für Lernzwecke in ein anderes Land zu reisen, und dabei auch diejenigen aus benachteiligten Verhältnissen einbeziehen. Die Schärfung des Bewusstseins für die EU-Belange und die Förderung der aktiven Teilhabe an der Gesellschaft werden dazu beitragen, dem mangelnden Verständnis der EU und ihrer Arbeitsweise zu begegnen. Umfang und Bandbreite der Mobilität und Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene werden ebenfalls erweitert.
2.ZIELE
Allgemeines Ziel des Programms ist es, die Umsetzung der politischen EU-Ziele in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu unterstützen und somit zu nachhaltigem Wachstum und sozialem Zusammenhalt beizutragen, die gemeinsamen Werte der EU zu fördern und das Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa zu stärken.
Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung bedeutet dies die Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis zum Jahr 2025, in dem Lernen, Studieren und Forschen nicht durch Grenzen behindert wird, die Umsetzung der einschlägigen EU-Strategien in diesem Bereich, namentlich der neuen europäischen Kompetenzagenda, und die Durchführung von Folgemaßnahmen zur Pariser Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung.
Im Einklang mit dem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa wird das Programm Maßnahmen unterstützen und umsetzen, die die Themen Lernmobilität, Kapazitätsaufbau im Jugendsektor sowie Befähigung junger Menschen, sich in die Gestaltung der Jugendpolitik in ihren Mitgliedstaaten einzubringen, aufgreifen.
Es wird zur Förderung der europäischen Dimension des Sports beitragen und dank Interrailtickets für junge Menschen über Reisen die europäische Identität stärken.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das künftige Programm Erasmus+ wird sich auf die bisherige erfolgreiche Programmumsetzung stützen und das derzeitige Grundkonzept als integriertes Programm, das auf dem Grundsatz des lebenslangen Lernens beruht, beibehalten. Seine Maßnahmen erstrecken sich auf verschiedene Bereiche wie Hochschulbildung, allgemeine und berufliche Bildung, schulische Bildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport.
Die Ausführung des Erasmus+-Budgets wird hauptsächlich über die nationalen Agenturen in den Programmländern sowie – in geringerem Maße – über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur sowie die Kommission erfolgen.
Erasmus+ wird durch Vereinfachung der Verfahren und Prozesse, Optimierung der elektronischen Tools und Verbesserung ihrer Interoperabilität und Benutzerfreundlichkeit, Verringerung der Berichts- und Informationspflichten und stärkere Vereinheitlichung der Programmdurchführung durch die nationalen Agenturen den Verwaltungsaufwand für alle Akteure senken. Durch vereinfachte und gestraffte Durchführungsmodalitäten wird der Zugang zu Erasmus+ erleichtert. Auch der Mechanismus und die Bestimmungen für den Einsatz der Mittel im internationalen Teilbereich von Erasmus+ werden deutlich vereinfacht und gestrafft.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Programm ergänzt die nationalen und regionalen Maßnahmen und ermöglicht strukturierte Mobilität, Zusammenarbeit und Unterstützung der Politik auf wirklich transnationale Art und Weise.
Die beträchtliche Komplementarität zwischen Erasmus+ und anderen EU-Instrumenten, einschließlich des Europäischen Sozialfonds+, und Horizont Europa wird noch verstärkt. Des Weiteren wird das Europäische Solidaritätskorps die Einbeziehung junger Menschen in solidarische Tätigkeiten erleichtern und umfassende Synergien mit Erasmus+ schaffen, da beide Programme mit Unterstützung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur und der nationalen Agenturen umgesetzt werden.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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30 000
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IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND EUROPÄISCHE WERTE
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Europäisches Solidaritätskorps
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Das Europäische Solidaritätskorps hat das Ziel, das solidarische Engagement junger Menschen in Europa und in anderen Teilen der Welt zu fördern. Zugleich sollen junge Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Kompetenzen und Fertigkeiten sowie ihre Beschäftigungsfähigkeit im Rahmen solidarischer Tätigkeiten zu steigern, wodurch das Korps auch zur Bewältigung konkreter gesellschaftlicher Herausforderungen beiträgt.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Solidarität ist ein Kernstück der Europäischen Union und zählt zu ihren Grundwerten.
Alle Maßnahmen in diesem Bereich, die in bestehenden Programmen vorgesehen sind, werden seit Dezember 2016 unter dem Dach des Europäischen Solidaritätskorps umgesetzt, das jungen Menschen die Teilnahme an solidarischen Tätigkeiten ermöglicht. Daneben bietet die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe Bürgerinnen und Bürgern der EU seit 2014 die Möglichkeit, sich an humanitären Aktionen in Drittländern zu beteiligen.
Die Förderung solidarischer Tätigkeiten auf EU-Ebene ist von beträchtlichem Nutzen. Dies hat sich in den Halbzeitbewertungen für das Programm Erasmus+, aus dessen Mitteln die meisten Einsätze des Solidaritätskorps finanziert werden, sowie für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe bestätigt. Angesichts der knappen finanziellen Ressourcen in diesem Bereich wäre es nicht möglich gewesen, auf EU-Ebene finanzierte Projekte – insbesondere für länderübergreifende Aktivitäten – allein auf Basis nationaler Mittel umzusetzen. Die Nachfrage nach Freiwilligentätigkeiten übersteigt das Angebot: Nur 8 % der jungen Menschen gehen für Freiwilligentätigkeiten ins Ausland, und 76 % derjenigen, die dies nicht getan haben, geben fehlende Möglichkeiten als Grund hierfür an. Generell würden 40 % aller jungen Europäerinnen und Europäer gern in einem anderen Unionsland arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen.
Bislang haben mehr als 53 000 junge Menschen ihr Interesse an solidarischen Tätigkeiten bekundet, indem sie sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben. Ohne das Europäische Solidaritätskorps und die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe bliebe ein großes Potenzial – die Bereitschaft, sich solidarisch zu engagieren – ungenutzt; dies würde sich negativ auf das Wohlergehen der Menschen, insbesondere gefährdeter Gemeinschaften, auf die Entwicklung junger Menschen und auf die Gesellschaft insgesamt auswirken. Das Europäische Solidaritätskorps wird es ermöglichen, bestehende Ressourcen und vorhandenes Wissen zu bündeln und eine kritische Masse an stabilen Finanzierungsmitteln zu erreichen, sodass sich EU-weite Herausforderungen mittels solidarischer Tätigkeiten bewältigen lassen. Inländische Einsätze müssen über eine hinreichende europäische Dimension (beispielsweise Förderung einer politischen Strategie der EU, etwa im Bereich Migration, Umwelt usw.) verfügen, um für eine finanzielle Unterstützung infrage zu kommen.
Das Europäische Solidaritätskorps ergänzt bestehende öffentliche und private Strategien und Maßnahmen sowie bestehende nationale Programme. Diese Komplementarität ist dadurch gewährleistet, dass das Programm auf bisher nicht erfüllte gesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichtet ist.
2.ZIELE
Das Europäische Solidaritätskorps unterstützt das Engagement junger Menschen und einschlägiger Organisationen im Rahmen von leicht zugänglichen, hochwertigen solidarischen Tätigkeiten. Auf diese Weise stärkt das Korps den Zusammenhalt und die Solidarität in Europa und in anderen Teilen der Welt, unterstützt Gemeinschaften und trägt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen bei. Das künftige Europäische Solidaritätskorps basiert auf dem bestehenden Europäischen Solidaritätskorps sowie auf der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe. Es soll Folgendes erreichen:
·Erfüllung nicht befriedigter gesellschaftlicher Bedürfnisse in einem breiten Spektrum von Bereichen (z. B. Entwicklungs- und humanitäre Hilfe, Bildung, Gesundheit, soziale Integration, Unterstützung bei der Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Bau von Unterkünften, Aufnahme, Unterstützung und Integration von Migranten und Flüchtlingen, Umweltschutz und Prävention von Naturkatastrophen), sodass es zur Verwirklichung der EU-Ziele in diesen Politikfeldern beiträgt;
·Stärkung junger Menschen durch Einbeziehung in solidarische Tätigkeiten auf europäischer Ebene. Das ermöglicht es ihnen, ihre Human- und Sozialkompetenz auszubauen, wodurch sie sich zu eigenständigen, aktiven Bürgerinnen und Bürgern entwickeln können. Zugleich entwickeln sie eine europäische Identität und erwerben interkulturelle Kompetenzen, was sehr wertvoll ist angesichts der anhaltend hohen Jugendarbeitslosigkeit in einigen Teilen Europas sowie des wachsenden Risikos dauerhafter sozialer Ausgrenzung für bestimmte gefährdete Gruppen;
·Stärkung des Fundaments für das Engagement im Rahmen solidarischer Tätigkeiten und Bereitstellung einer breiteren Grundlage für die Unterstützung von Organisationen in ganz Europa. Hierdurch wird auch ein Beitrag zum Aufbau inklusiver, offener Gemeinschaften geleistet, und die Resilienz der Gesellschaft wird insgesamt verstärkt.
Die Integration der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe bietet jungen Europäerinnen und Europäern eine einzigartige Chance: Sie können ihre Solidarität mit Menschen in Not in aller Welt unter Beweis stellen und Beiträge zur humanitären Hilfe und zu Entwicklungsmaßnahmen in Drittländern leisten. Organisationen können technische Hilfe in Anspruch nehmen und Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten im Bereich Katastrophenrisikomanagement, -vorsorge und -bewältigung erhalten.
Zudem wird das Europäische Solidaritätskorps zur Solidarität zwischen den Generationen beitragen, indem es die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Projekten mit Angehörigen anderer Generationen zusammenbringt; das erzeugt positive Synergien, und beide Seiten können voneinander lernen. Zudem werden die Plattform des Korps und das Netzwerk der Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiterentwickelt, sodass eine größere Gemeinschaft solidarisch engagierter Menschen entsteht.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Europäische Solidaritätskorps unterstützt die Vermittlung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an akkreditierte Organisationen, die Solidaritätsprojekte durchführen. Die Umsetzung lehnt sich an das erfolgreiche Vorbild des Programms Erasmus+ an. Das bedeutet, dass es eine klare Aufteilung der Programmverwaltungsaufgaben zwischen der Kommission, den im Rahmen von Erasmus+ eingerichteten nationalen Agenturen und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur gibt.
Im Bereich der humanitären Hilfe ist das neue Europäische Solidaritätskorps weltweit tätig. Für alle anderen Freiwilligentätigkeiten kommen alle Länder infrage, die derzeit an Erasmus+ teilnehmen. Praktika und Beschäftigungsmöglichkeiten werden allerdings nur in Mitgliedstaaten der EU vermittelt.
Das Europäische Solidaritätskorps wird Folgendes gewährleisten:
·einen ganzheitlichen Ansatz für Solidarität im Rahmen eines einzigen EU-Instruments, das sowohl Aktivitäten innerhalb der EU als auch in Drittländern abdeckt und auch die Dimension der humanitären Hilfe umfasst;
·Bereitstellung einer zentralen Anlaufstelle („One-Stop-Shop“) für an solidarischem Engagement interessierte junge Menschen, was einen einfachen und unkomplizierten Zugang zum Programm ermöglicht;
·Erhöhung der Zahl der Freiwilligen, Praktikantinnen/Praktikanten und Beschäftigten durch ein einziges Instrument;
·Vereinfachung der Bestimmungen der geltenden Programme und Festlegung eines einheitlichen Umsetzungsverfahrens;
·Verringerung der Kosten durch Größen- und Verbundvorteile (Versicherung, Schulungen, Kommunikation, Online-Plattformen usw.).
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Europäische Solidaritätskorps wird zur zentralen Drehscheibe für solidarische Tätigkeiten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Das Korps wird enge Verbindungen und Synergien mit nationalen Systemen und Programmen, z. B. sozialen Diensten/Freiwilligendiensten, entwickeln. Zugleich wird sichergestellt, dass das Solidaritätskorps die Jugendaktivitäten im Rahmen des künftigen Programms Erasmus+ und die Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds+ zur Förderung der Jugendbeschäftigung ergänzt und dass Synergieeffekte ausgeschöpft werden. Synergien mit LIFE, dem Programm der EU für Umwelt- und Klimapolitik, werden ebenfalls genutzt, insbesondere in Form von komplementären Maßnahmen für strategische integrierte Projekte.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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1 260
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IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND EUROPÄISCHE WERTE
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Justiz, Rechte und Werte
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Der Fonds für Justiz, Rechte und Werte ist ein neues Instrument der EU mit zwei Finanzierungsprogrammen: dem Programm für Rechte und Werte, das Gleichheit und Rechte unterstützt, und dem Programm für Justiz, mit dem die Entwicklung eines europäischen Rechtsraums gefördert wird.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Durch die Förderung und Stärkung der Werte der EU, der Rechte und der Justiz wird die EU im Alltag der Menschen sichtbar und greifbar. Der Fonds fördert und schützt Gleichheit und Rechte in der gesamten EU, ermuntert die Bürgerinnen und Bürger zur Teilhabe am politischen Leben und an der Zivilgesellschaft und unterstützt Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie zur Bekämpfung von Gewalt. Damit leistet er einen Beitrag zur Stärkung der europäischen Demokratie mit ihren von Gleichberechtigung geprägten Gesellschaften und ihren zivilgesellschaftlichen Einrichtungen.
Die Werte der EU zu fördern bedeutet auch, diese Werte zu schützen und ein Umfeld zu schaffen, in dem Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet sind und in dem gegenseitige Anerkennung und gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gestärkt werden. Dies ist das Fundament des europäischen Rechtsraums. Von der EU finanzierte Maßnahmen sind das beste Mittel, um verbleibende Engpässe zu beseitigen, die die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen sowie die vollständige Umsetzung des Unionsrechts behindern.
Die beiden Programme im Rahmen des Fonds für Justiz, Rechte und Werte werden auch die Schlüsselrolle von Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Förderung und Sicherung der sowie der Sensibilisierung für die gemeinsamen Werte der EU stärken und unterstützen sowie ihren Beitrag zur effektiven Wahrnehmung der Rechte unter dem Unionsrecht leisten.
2.ZIELE
Das übergeordnete Ziel des Fonds für Justiz, Rechte und Werte besteht darin, offene, demokratische und integrative Gesellschaften zu unterstützen. Der Fonds sollt die Bürgerinnen und Bürger stärken, indem Rechte und Werte geschützt und gefördert werden und ein europäischer Rechtsraum weiterentwickelt wird.
Dies wird auf Grundlage der folgenden Ziele umgesetzt:
·Stärkung der Bürgerinnen und Bürger durch die Förderung und den Schutz von Rechten, Werten und Gleichheit und durch die Schaffung von Möglichkeiten für Engagement und Partizipation;
·Mitwirkung an der Weiterentwicklung eines auf Rechtsstaatlichkeit, gegenseitiger Anerkennung und Vertrauen basierenden europäischen Rechtsraums, insbesondere durch Erleichterung des Zugangs zur Justiz, durch Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und durch Förderung der Effizienz nationaler Justizsysteme.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Im neuen Instrument werden kleinere Programme mit verwandten Zielen und ähnlichem Adressatenkreis gebündelt, wodurch sich sowohl die Wirksamkeit als auch die Effizienz der EU-Maßnahmen verbessert. Das Instrument ist so aufgebaut, dass Synergien zwischen laufenden Programmen entstehen; zugleich können die Besonderheiten der jeweiligen Politikbereiche berücksichtigt werden. Auf Basis der mit der vorherigen Programmgeneration gesammelten Erfahrungen wird die Umsetzung gestrafft, um die Kosteneffizienz zu steigern und den Verwaltungsaufwand zu senken, etwa durch Verringerung der Anzahl der zugrunde liegenden finanziellen Transaktionen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Zwischen dem Fonds für Justiz, Rechte und Werte und dem Binnenmarktprogramm bestehen politische Synergien, denn das Binnenmarktprogramm fördert die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Arbeit der für den Verbraucherschutz zuständigen Durchsetzungsbehörden. Durch die Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Geldwäschebekämpfung wird das künftige Binnenmarktprogramm einen unmittelbaren Beitrag zur Umsetzung der EU-Politik im Justizbereich leisten. Ferner werden Synergien mit dem Europäischen Sozialfonds+ geschaffen und verstärkt; dieser Fonds hat spürbare, direkte Auswirkungen auf die Menschen – einschließlich der am stärksten benachteiligten und diskriminierten Bevölkerungsgruppen – und spielt eine maßgebliche Rolle bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, der Chancengleichheit, der EU-Werte sowie der Achtung der Grundrechte. Das Programm „Digitales Europa“ wird den Weg für den digitalen Wandel in den Justizsystemen der Mitgliedstaaten ebnen, die Entwicklung von „LegalTech“ durch Unternehmen in der EU fördern und die grenzübergreifende Vernetzung und Interoperabilität unterstützen. Zudem beschränkt sich der Einsatz für Werte und Rechte nicht auf die EU, sondern hat sein Pendant auf globaler Ebene, unter anderem durch die Bezüge zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Entsprechend können auch Synergien mit dem auswärtigen Handeln auf multilateraler Ebene entwickelt werden.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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947
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davon:
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Rechte und Werte
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642
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Justiz
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305
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IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND EUROPÄISCHE WERTE
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Kreatives Europa
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Das EU-Programm „Kreatives Europa“ fördert europäische Kultur, unter anderem im Rahmen von MEDIA-Maßnahmen.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Durch Förderung, Stärkung und Schutz der europäischen kulturellen Vielfalt sowie des kulturellen Erbes wird dazu beigetragen, dass die Menschen die EU im Alltag erleben und spüren können. Daher spielt Kultur eine tragende Rolle bei der Bewältigung zentraler gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen. Außerdem ist Kultur ein wichtiger Antriebsfaktor für Innovation, Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Förderung der kulturellen Vielfalt ermöglicht künstlerische und kreative Freiheit und stärkt das Bewusstsein für eine gemeinsame europäische Identität. Für die Förderung der kulturellen Werte ist eine wettbewerbsfähige, dynamische Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere im audiovisuellen Bereich, unerlässlich; nur so lassen sich Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa erreichen – insbesondere angesichts der zunehmenden Integration des digitalen Binnenmarkts.
Investitionen in die Kultur auf EU-Ebene sind für die Stärkung vielfältiger und integrativer Gesellschaften von entscheidender Bedeutung, außerdem werden dadurch bei Überschneidungen auch andere EU-Politikbereiche unterstützt. Ein erheblicher Mehrwert wird durch eine Schwerpunktsetzung auf Bereiche erzielt, in denen nationale und regionale Finanzierungen mit einer starken grenzübergreifenden Komponente ergänzt werden, indem Marktversagen behoben und zum Skaleneffekten und dem Erreichen einer kritischen Masse beigetragen wird.
Die Mobilität von Beschäftigten in der Kultur- und Kreativbranche, die Unterstützung aufstrebender Talente und die Förderung von Künstlern und ihrer Werke auf internationaler Ebene stärken die grenzüberschreitende europäische Kulturleistung und ihre Beziehungen auf der Weltbühne. Maßnahmen zur Förderung der Publikumsbindung und der Beteiligung an der Kultur sowie die Unterstützung des künstlerischen Ausdrucks stärken das Kreativ- und Innovationspotenzial in Europa, das keine nationalen Grenzen kennt. Dies gilt insbesondere für verstärkte Kreation, Verbreitung und Förderung kulturell vielfältiger und wettbewerbsfähiger europäischer Filminhalte, für die ein weiterer Ausbau und eine Konsolidierung der europäischen audiovisuellen Industrie wichtig sind.
Im Bereich der audiovisuellen Industrie werden Maßnahmen im Rahmen des Unterprogramms MEDIA die Wettbewerbsfähigkeit der Kreativindustrie in der audiovisuellen Industrie in Europa stärken, indem die Entwicklung europäischer Werke , die mit großen außereuropäischen Produktionen in Konkurrenz treten können, neue Technologien für innovative Erzählweisen (z. B. virtuelle Realität), Marketing-, Werbe- und Verbreitungsstrategien gefördert werden und die Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste begleitet wird.
2.ZIELE
Übergeordnetes Ziel von „Kreatives Europa“ ist der Erhalt offener, integrativer und kreativer Gesellschaften sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativbranche und eine Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung. Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt:
·Sicherung, Fortentwicklung und Förderung der europäischen kulturellen Vielfalt und des kulturellen Erbes Europas;
·Unterstützung der Schaffung und Verbreitung hochwertiger und vielfältiger europäischer Werke, die von einem breiten Publikum grenzübergreifend rezipiert werden;
·Unterstützung kulturbasierter Kreativität in Bildung und Innovation;
·Stärkung der grenzübergreifenden Dimension der Kultur- und Kreativbranche;
·Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationsfähigkeit der europäischen Kreativindustrie und der audiovisuellen Industrie.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm wird weiterhin vorrangig von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur umgesetzt. Auf Basis der mit der vorherigen Programmgeneration gesammelten Erfahrungen wird die Umsetzung gestrafft, um die Kosteneffizienz zu steigern und den Verwaltungsaufwand zu senken, etwa durch Verringerung der Anzahl der zugrunde liegenden finanziellen Transaktionen. Die Kontaktstellen für „Kreatives Europa“ werden gestrafftere und zielgerichtetere Kommunikation, Verbreitung und Rückmeldung zu Ergebnissen liefern.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Kreatives Europa weist starke Synergien mit dem Binnenmarktprogramm auf, da die Förderung von Kultur und Medien unmittelbar zur Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt beitragen. Die Synergien mit dem Programm Erasmus+ werden verstärkt, indem die Bedürfnisse der kulturellen Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen systematischer bei laufenden und künftigen Maßnahmen berücksichtigt werden. Ferner wird das Programm „Digitales Europa“ die digitale Transformation des Kulturerbesektors fördern (z. B. Europeana) und damit zur Umsetzung der #digital4culture-Strategie beitragen. Um private Investitionen zu erschließen, werden kleinen und mittleren Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft Instrumente für die Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung an die Hand gegeben, insbesondere über den Fonds „InvestEU“. Der Cluster für integrative, resiliente und sichere Gesellschaften im Rahmen von Horizont Europa wird Forschungs- und Innovationsaktivitäten in den Bereichen Medienkonvergenz und Kultur fördern.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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1 850
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davon:
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MEDIA
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1 200
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Kultur
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650
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LANDWIRTSCHAFT UND MARITIME POLITIK
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Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
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Die Gemeinsame Agrarpolitik ist ein zentraler Politikbereich der Union. Ihr Ziel ist es, die Produktivität in der Landwirtschaft zu steigern, eine angemessene Lebenshaltung für die Landwirte zu gewährleisten, Märkte zu stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Eine modernere Gemeinsame Agrarpolitik muss den Übergang zu einem uneingeschränkt nachhaltigen Agrarsektor und die Entwicklung lebendiger ländlicher Gebiete unterstützen und dabei mehr als 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln versorgen.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Europa braucht einen intelligenten, krisenfesten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Agrarsektor, um die Erzeugung von sicheren, hochwertigen, erschwinglichen, nahrhaften und vielfältigen Lebensmitteln für die Bürgerinnen und Bürger sowie ein starkes sozioökonomisches Gefüge in ländlichen Gebieten gewährleisten zu können. Eine modernere Gemeinsame Agrarpolitik muss ihren Mehrwert für Europa erhöhen, indem sie sich bei Umwelt- und Klimaschutz ehrgeiziger zeigt und den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihre Gesundheit, die Umwelt und das Klima Rechnung trägt. Da die wichtigsten Herausforderungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete in der EU globaler und grenzüberschreitender Natur sind, ist eine gemeinsame Politik auf EU-Ebene erforderlich. Diesen Herausforderungen wird begegnet, indem
·durch ein gemeinsames Netz zur Sicherung der Einkommen und durch die Verhinderung möglicher Wettbewerbsverzerrungen ein Binnenmarkt und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden;
·die Krisenfestigkeit des EU-Agrarsektors gestärkt wird, um die Globalisierung zu meistern;
·die wichtigsten Herausforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit, wie Klimawandel und biologische Vielfalt sowie Boden-, Wasser- und Luftqualität, bewältigt werden.
Durch eine modernere Politik kann ein vollständig integrierter Binnenmarkt für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU aufrechterhalten werden und gleichzeitig der Schwerpunkt auf eine nachhaltige Erzeugung mit ehrgeizigeren Zielen beim Umwelt- und Klimaschutz gelegt werden. Unterschiede im Entwicklungsstand innerhalb des Agrarsektors werden verringert und die Krisenvorsorge wird verbessert.
2.ZIELE
In der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2020 liegt der Schwerpunkt auf Zielen, die alle drei Dimensionen nachhaltiger Landwirtschaft in der EU abdecken:
·Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors;
·Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU;
·Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten.
Diese Politik wird auch weiterhin die gesellschaftlichen Erwartungen an eine nachhaltige Lebensmittelerzeugung – insbesondere die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln sowie Umwelt- und Tierschutzstandards – erfüllen müssen. Dabei wird verstärkt auf Beratung, Wissenstransfer und Zusammenarbeit gesetzt.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Politik wird auch weiterhin vorrangig im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten umgesetzt. Die Finanzierung erfolgt aus zwei Fonds, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums. Durch das Zusammenführen der Vorhaben in einem einzigen Planungsinstrument, dem Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik wird ein neues Umsetzungsmodell eingeführt. Ausgehend von auf EU-Ebene vereinbarten gemeinsamen Zielen und unter umfassender Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU werden die Mitgliedstaaten mehr Spielraum haben, um ihren jeweiligen Bedarf zu ermitteln und die entsprechenden Maßnahmen festzulegen, sofern diese dazu dienen, die spezifischen EU-Ziele zu erreichen. Diese spezifischen EU-Ziele müssen mit den Zielen anderer Politikbereiche der EU, wie Umwelt und Klimaschutz, im Einklang stehen.
Die Strategiepläne für die Gemeinsame Agrarpolitik werden von der Kommission genehmigt, wenn sie kohärent sind und angemessen dazu beitragen, die EU-Ziele und Vorgaben zu erreichen. Mit diesem neuen Modell wird von der heutigen Politik, bei der es in erster Linie um die Einhaltung dieser Vorschriften geht, auf eine ergebnisorientierte Politik umgestellt, durch die auf EU-Ebene vereinbarte gemeinsame Ziele erreicht werden sollen. Zudem werden die Mitgliedstaaten ausreichend Spielraum haben, um besonderen Bedürfnissen auf nationaler oder regionaler Ebene Rechnung zu tragen. Zur Bewertung der langfristigen Leistungsfähigkeit der Politik wird ein Bündel von Wirkungsindikatoren herangezogen; gemeinsame Output- und Ergebnisindikatoren helfen dabei, die Umsetzung zu überwachen. Das neue Umsetzungsmodell bringt für die Landwirte und die Verwaltungen eine weitreichende Vereinfachung der Vorschriften.
·Direktzahlungen werden auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Agrarpolitik sein, doch sie werden leicht verringert und gezielter eingesetzt. Eine grundlegende Einkommensstützung in Form von Direktzahlungen, insbesondere entkoppelten Zahlungen, wird Teil der Maßnahmen in den Strategieplänen der Mitgliedstaaten sein.
·Die Mitgliedstaaten erhalten die Möglichkeit, einen Teil ihrer Zuweisungen für Direktzahlungen zugunsten der Entwicklung des ländlichen Raums umzuschichten und umgekehrt.
·Derzeit erhalten 20 % der Landwirte 80 % der Direktzahlungen. Dies ist Ausdruck eines Systems, bei dem die Zahlungen an Flächen gebunden sind, die sich in den Händen einer Minderheit der Landwirte konzentrieren.
·Es sollte für eine ausgewogenere Verteilung gesorgt werden, indem auf der Ebene der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebe (ausgenommen Arbeitskosten) eine Kappung vorgeschrieben wird oder degressive Zahlungen geleistet werden, die mit steigender Betriebsgröße abnehmen. Die dadurch erzielten Einsparungen verbleiben im Haushalt des betreffenden Mitgliedstaats und werden umverteilt, um die ländliche Entwicklung oder kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe stärker zu fördern.
·Die Höhe der Direktzahlungen je Hektar wird zwischen den Mitgliedstaaten weiter angeglichen (externe Konvergenz). Für alle Mitgliedstaaten mit Direktzahlungen, die unter 90 % des Durchschnitts der EU der 27 liegen, werden 50 % der Lücke zwischen ihrem gegenwärtigen Niveau und 90 % der durchschnittlichen EU-Direktzahlungen geschlossen. Diese Konvergenz wird von allen Mitgliedstaaten finanziert.
·Die Ökologisierung („Greening“) in ihrer derzeitigen Form wird durch ein gezielteres, ehrgeizigeres und gleichzeitig flexibleres Konzept ersetzt, in dem Cross-Compliance, grüne Direktzahlungen und freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zusammengeführt werden, damit die Gemeinsame Agrarpolitik bei Umwelt- und Klimaschutz ehrgeizigere Ziele verfolgt.
·In die Strategiepläne muss die Förderung von Instrumenten für das Risikomanagement, einschließlich Instrumenten zur Einkommensstabilisierung, aufgenommen werden. Innerhalb des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft wird eine neue Krisenreserve eingerichtet. Der Zugang zu dieser Krisenreserve wird daran geknüpft, dass auf nationaler Ebene eine Strategie für geeignete Instrumente für das Risikomanagement (z. B. versicherungsähnliche Instrumente) eingeführt wird.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Die Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik wird dazu beitragen, mehr Synergien zu entwickeln und für mehr Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU, insbesondere Umwelt- und Klimapolitik, regionale Entwicklung sowie Forschung und Entwicklung, zu sorgen. Eine kohärente Politik bringt sowohl für die Verwaltungen als auch für die Landwirte Vereinfachungen mit sich. Ehrgeizigere Umweltziele können nur erreicht werden, wenn Know-how, Innovation und Technologie umfassend gefördert werden. Erfolgreiche Synergien mit „Horizont Europa“ werden innerhalb des Clusters „Lebensmittel und natürliche Ressourcen“ weiterhin gewährleistet und entwickelt; Ziel hierbei ist es, für uneingeschränkt sichere, nachhaltige, krisenfeste, kreislauforientierte, abwechslungsreiche und innovative Agrar- und Nahrungsmittelsysteme zu sorgen. Ein verstärkter Fokus auf die Entwicklung und Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Landwirtschaft der EU ist wichtig für ihre Modernisierung und den Übergang in eine nachhaltige Zukunft. Deshalb sollen im Programm „Horizont Europa“ 10 Mrd. EUR für die Förderung von Forschung und Innovation in den Bereichen Lebensmittel, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Bioökonomie eingeplant werden. Zudem werden Synergien mit dem LIFE-Programm, dem EU Programm für Umwelt- und Klimapolitik, gewährleistet, um die Mittel zur Förderung von Umweltinvestitionen optimal auszuschöpfen. Darüber hinaus können durch die Nutzung von Synergien mit dem Weltraumprogramm operative Bewertungen des Zustands der Agrarlandschaft und der Auswirkungen der Politik vorgenommen werden.
Es wird einen vereinfachten Rahmen mit Zielen und grundlegenden Vorschriften der EU geben, der – soweit möglich – mit anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds übereinstimmen wird.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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365 005
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davon:
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Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
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286 195
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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
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78 811
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LANDWIRTSCHAFT UND MARITIME POLITIK
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Europäischer Meeres- und Fischereifonds
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Der Europäische Meeres- und Fischereifonds ist das spezifische Programm der EU zur Unterstützung eines nachhaltigen EU-Fischereisektors und der von diesem abhängigen Küstengemeinden.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Aufgrund des globalen Charakters des maritimen Ökosystems muss die EU auf internationaler Ebene tätig werden, um die Ozeane und ihre Ressourcen zu schützen, zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Maßnahmen auf EU-Ebene sind dabei wesentlich effizienter und wirksamer als auf der Ebene einzelner Mitgliedstaaten. Ohne ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene wären die biologischen Meeresschätze in Kürze dezimiert, was unmittelbare Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Fischereierzeugnissen und die Zerstörung des Meeresökosystems hat. Der Fonds unterstützt den Schutz der marinen Biodiversität und der Meeresökosysteme und trägt zur Förderung von Investitionen, Beschäftigung und Wachstum bei, fördert die Innovation durch Forschung und Entwicklung und leistet einen Beitrag zur Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele
Die Überkapazitäten in der EU-Flotte und die Überfischung sind in vielen Segmenten und in allen Meeresgebieten nach wie vor ein Problem. Im Fischereisektor bestehen nach wie vor strukturelle Probleme, die von einzelnen Mitgliedstaaten nicht erfolgreich bewältigt werden können, insbesondere in grenzüberschreitenden Meeresbecken und an Küstenlinien, die über mehrere Mitgliedstaaten laufen. Die integrierte Meerespolitik bietet durch eine enge Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Sektoren einen kohärenten Ansatz für maritime Angelegenheiten.
Die Förderung der blauen Wirtschaft in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, Tourismus, Meeresenergie und blaue Biotechnologie in den Küstengemeinden bietet auf EU-Ebene einen echten Mehrwert, indem sie die Regierungen, die Industrie und die Interessenträger ermutigt, gemeinsame Konzepte für Wachstumsimpulse zu entwickeln und gleichzeitig die Meeresumwelt zu schützen.
2.ZIELE
Der Europäische Meeres- und Fischereifonds wird sich auf drei Ziele konzentrieren:
·Erhaltung gesunder Meere und Ozeane sowie nachhaltige Fischerei und Aquakultur durch Verringerung der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt bei gleichzeitiger Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität des Fischereisektors;
·Förderung der blauen Wirtschaft‚ insbesondere durch Förderung nachhaltiger und florierender Küstengemeinden in Bezug auf Investitionen, Kompetenzen, Know-how und Marktentwicklung;
·Stärkung der internationalen Meerespolitik und der Sicherheit des Meeresraums in Gebieten, die nicht bereits unter die internationalen Fischereiabkommen fallen.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm wird sowohl in geteilter als auch in direkter Mittelverwaltung durchgeführt. Dabei kommen hauptsächlich Finanzhilfen und Finanzierungsinstrumente zum Einsatz. Bei der geteilten Mittelverwaltung sind die Mitgliedstaaten die Hauptakteure, die die Begünstigten direkt unterstützen. Die direkte Mittelverwaltung wird genutzt, um eine innovative Politikentwicklung mit unmittelbaren Auswirkungen auf meerespolitische Tätigkeiten zu fördern, sowie im Bereich der internationalen Meerespolitik und der maritimen Sicherheit.
Der Fonds wird eine gemeinsame Rechtsgrundlage mit allen europäischen Struktur- und Investitionsfonds haben. Eine sektorspezifische Verordnung und eine begrenzte Anzahl von Durchführungs- und delegierten Rechtsakten sind jedoch vorgesehen.
Vereinfachte Kostenoptionen (Pauschalsätze, Pauschalbeträge und Kosten je Einheit) werden zunehmend zur Verringerung des Verwaltungsaufwands genutzt. Auch wird es für die Mitgliedstaaten eine große Flexibilität geben, die Maßnahmen auf die auf EU-Ebene festgelegten Ziele zuzuschneiden. Darüber hinaus wird die Einführung von Modulen zur elektronischen Auftragsvergabe und elektronischen Verwaltung von Finanzhilfen im Falle der direkten Mittelverwaltung gefördert, wobei die Möglichkeit besteht, die direkte Mittelverwaltung verstärkt auf Exekutivagenturen zu übertragen.
Um die Flexibilität zu erhöhen, wird die Möglichkeit erweitert, Finanzmittel zwischen den europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie zwischen geteilter und direkter Mittelverwaltung zu kombinieren. Darüber hinaus wird eine größere Verfügbarkeit von Finanzierungsinstrumenten (Darlehen, Sicherheiten) und rückzahlbare Unterstützung, z. B. rückzahlbare Zuschüsse auf Programmebene, der Standard für die Unterstützung der Entwicklung und Verbesserung der Rentabilität von Unternehmen im Fischereisektor. Schließlich wird den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Reaktion auf unvorhergesehene Umstände und der Bewältigung geänderter Ausgabenprioritäten eingeräumt.
Der Fonds wird sich auch auf ein stärker ergebnisorientiertes Fördermodell stützen, das auf einer vorab festgelegte Liste detaillierter Maßnahmen basiert, aus denen die Mitgliedstaaten wählen können. Bessere Informationssysteme auf der Grundlage integrierter Datenstrukturen werden die Auswirkungen der Politik stärken.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Synergien für die maritime und die blaue Wirtschaft werden insbesondere mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für Investitionen in Sektoren des blauen Wachstums und für die Meeresbeckenstrategie, mit dem Europäischen Sozialfonds+ zur Umschulung der Fischer für den Erwerb von Kompetenzen und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Unterstützung der Aquakultur genutzt. Die Zusammenarbeit und Synergien mit Horizont Europa für Meeresforschung und Innovation werden beispielsweise durch die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Einführung und gewerblichen Anwendung innovativer Lösungen für blaues Wachstum und durch die Unterstützung einer thematischen Investitionsplattform für Forschung und Innovation in der blauen Wirtschaft erreicht. Synergien mit LIFE, dem EU-Programm für Umwelt- und Klimapolitik, werden auch zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Meeresumwelt genutzt, insbesondere als ergänzende Maßnahmen für strategische integrierte Projekte. Der Fonds „InvestEU“ wird bei den Finanzierungsinstrumenten für marktrelevante Maßnahmen, insbesondere zur Unterstützung einer thematischen Investitionsplattform für Forschung und Innovation in der blauen Wirtschaft, eine wichtige Rolle spielen.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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6 140
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LANDWIRTSCHAFT UND MARITIME POLITIK
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Internationale Fischereiabkommen
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Internationale Fischereiabkommen ermöglichen den Fischereiflotten der EU den Zugang zu Drittlandgewässern und erfordern die Finanzierung der aus der EU-Mitgliedschaft in regionalen Fischereiorganisationen erwachsenden jährlichen Pflichtbeiträge.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die EU gehört zu den weltweit führenden Akteuren im Bereich der Meereswirtschaft und Fischerei. Sie fördert die nachhaltige Bewirtschaftung der internationalen Fischbestände und verteidigt die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der EU. Innerhalb der EU fällt die Förderung nachhaltiger Fischereien in die ausschließliche Zuständigkeit der Union, da die internationale Dimension der Fischerei EU-weite Maßnahmen erfordert. Dies ist umso wichtiger für internationale Maßnahmen, ob bei der Aushandlung von Fischereiabkommen oder bei der Mitarbeit in den regionalen Fischereiorganisationen.
Die EU hat sich ferner verpflichtet, eine führende Rolle bei der Umsetzung des UN-Ziels für nachhaltige Entwicklung „zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen“ zu übernehmen und ist daher daran interessiert, im Rahmen der internationalen Fischereiabkommen die internationale Meerespolitik – einschließlich des Ressourcenschutzes und der Bekämpfung der illegalen Fischerei – zu gestalten.
Mehr als ein Viertel der von europäischen Fischereifahrzeugen gefangenen Fische werden außerhalb der EU-Gewässer gefangen. Daher profitiert die EU von den Fischereiabkommen im Hinblick auf eine nachhaltige Nahrungsmittelversorgung der EU und auf die Entwicklung ihres Fischereisektors und der von diesem abhängigen Küstengemeinden sowie einer nachhaltigen blauen Wirtschaft. Darüber hinaus ergeben sich indirekte Vorteile aus der Unterstützung von Drittländern in Form von Maßnahmen in Zusammenhang mit Migration und sozioökonomischer Entwicklung auf lokaler Ebene. Im Rahmen der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei leistet die EU finanzielle und technische Unterstützung bei der Schaffung eines rechtlichen, umweltpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmens für Fangtätigkeiten von Unionsschiffen in Drittlandsgewässern. Die EU verfügt über eine gemeinsame Verwaltung gemeinsamer Bestände mit Norwegen, Island und den Färöern. Solche Abkommen spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung engerer Beziehungen zu Drittländern und der Förderung der Rolle der Europäischen Union auf globaler Ebene.
Die EU ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und des UN-Übereinkommens über Fischbestände. Sie muss mit anderen Fischereinationen zusammenarbeiten und Mitglied regionaler Fischereiorganisationen für die Fischerei auf Hoher See sein. Als einzige Vertreterin für alle EU-Fischereiinteressen ist die EU ein führendes Mitglied in diesen Organisationen und hat das Gewicht und die Autorität, ihre Interessen wirksamer und energischer zu verteidigen, als die EU-Mitgliedstaaten für sich allein.
2.ZIELE
Im beiderseitigen Interesse der EU und ihrer Partner zielen die internationalen Fischereiabkommen darauf ab,
·der EU-Flotte den Zugang zu den Gewässern unter der Gerichtsbarkeit von Drittländern zu sichern;
·Finanzmittel für den Ausbau der Kapazitäten der Küstenstaaten für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und für die Verstärkung der Überwachung und Kontrolle der Fischereitätigkeiten in ihren Gewässern, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der illegalen, unregulierten und ungemeldeten Fischerei, bereitzustellen;
·die notwendigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Forschungseinrichtungen auszubauen und zu unterstützen;
·die Transparenz zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle in den betreffenden Gewässern tätigen Flotten zu fördern;
·die Verwaltung der Ozeane in regionalen Fischereigremien zu stärken und zu fördern.
Die Mitgliedschaft in regionalen Organisationen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, um in internationalen Gewässern zu fischen, sondern erlaubt es der EU, die Grundsätze der Gemeinsamen Fischereipolitik außerhalb der EU-Gewässer so weit wie möglich zu fördern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Marktbeteiligten der EU zu schaffen. Als Mitglied dieser Organisationen ist die EU verpflichtet, sich durch Pflichtbeiträge an der Finanzierung der Maßnahmen der regionalen Organisationen zu beteiligen.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm wird von der Europäischen Kommission direkt in Form eines finanziellen Beitrags durchgeführt.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Die Synergien mit der Gemeinsamen Fischereipolitik sind für die erfolgreiche Umsetzung der Fischereiabkommen von entscheidender Bedeutung.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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|
Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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990
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UMWELT UND KLIMAPOLITIK
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LIFE - Programm für die Umwelt und Klimapolitik
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LIFE ist das EU-Programm für die Umwelt und Klimapolitik. Es dient im Wesentlichen der Entwicklung und Anwendung von innovativen Lösungen für Umwelt- und Klimaprobleme und bewirkt auf diese Weise Veränderungen bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Durchsetzung von politischen Maßnahmen.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Es liegt in der Natur der Sache, dass Umweltprobleme, auch der Klimawandel, keine politischen, juristischen und anthropogenen Grenzen kennen und von den Mitgliedstaaten allein nicht angemessen bewältigt werden können. Um solche Probleme effizient zu lösen, Koordinierungslücken zu vermeiden und die Einbeziehung von Umwelt- und Klimabelangen in alle Bereiche des EU-Haushalts durch gezielte Aktionen zu ergänzen bedarf es einer EU-Intervention in Form eines speziellen Umwelt- und Klimainstruments, das auch Energieeffizienz und die kleinmaßstäbliche Nutzung erneuerbarer Energien einschließt.
Bei den meisten Umweltgütern handelt es sich um öffentliche Güter, die ungleich über die EU verteilt sind. Die Verpflichtung, diese zu erhalten, erfordert eine einheitliche Anwendung des Lastenteilungs- und des Solidaritätsgrundsatzes. Die einheitliche Anwendung des EU-Rechts und der politischen Maßnahmen der EU in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz sowie die Bereitstellung einer Plattform für den Austausch von bewährten Verfahren und Know-how auf EU-Ebene sind von grundlegender Bedeutung. Die Erleichterung des Übergangs zu einem umweltfreundlichen Energiesystem dient umwelt- und klimapolitischen Zielen gleichermaßen, denn die Energiewende trägt zu einer besseren Luftqualität in Gebäuden und im Freien bei und fördert Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz. Durch die Stimulierung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Unionswirtschaft wird mit der Energiewende auch ein hoher Mehrwert erzielt. Außerdem ist die Förderung von Energieeffizienz eines der kostengünstigsten Mittel zur Senkung des CO2-Ausstoßes unserer Wirtschaft.
2.ZIELE
Das Programm wird Folgendes unterstützen:
·Übergang zu einer kreislauforientierten, ressourcen- und energieeffizienten, CO2-armen und klimaresilienten Wirtschaft;
·Schutz und Verbesserung der Umweltqualität;
·Bewahrung der Natur sowie Stopp und Umkehr des Verlusts an Biodiversität.
Darüber hinaus wird das Programm darauf abzielen, in den Bereichen, in denen die Energiewende am schwierigsten zu bewerkstelligen ist, Kapazitäten aufzubauen, Investitionstätigkeiten zu stimulieren und die Politikumsetzung zu unterstützen.
Die Ziele des Programms werden entweder durch direkte Interventionen oder durch ihre Einbindung in andere Politikbereiche realisiert, außerdem wird die koordinierte Verwendung von Mitteln aus anderen Finanzierungsprogrammen der EU ermöglicht.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm ist in zwei wesentliche Handlungsbereiche gegliedert:
·Umwelt: Natur und Biodiversität sowie Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität;
·Klimapolitik: Schutz und Anpassung sowie die Energiewende.
Der Finanzhilfen und die Vergabe öffentlicher Aufträge betreffende Teil des Programms LIFE wird weiterhin direkt von der Kommission verwaltet, die dabei von einer Exekutivagentur unterstützt wird.
Das Programm wird insbesondere im Hinblick auf die Verfahren für Antragsteller/Begünstigte vereinfacht. Zu den Neuerungen gehören unter anderem größere strategische Flexibilität und Wege zu einer ausgewogeneren räumlichen Verteilung.
Die Finanzinstrumente für Umwelt und Klimapolitik werden im Rahmen des Fonds „InvestEU“, insbesondere dessen Finanzierungsfenster „Nachhaltige Infrastruktur“, durchgeführt.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Programm LIFE fügt sich in die bestehenden Prioritäten der EU in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Energie und den damit zusammenhängenden Politikbereichen ein und ergänzt andere Förderprogramme der EU. Insbesondere mit dem Fonds „InvestEU“ und vor allem mit dessen Finanzierungsfenster „Nachhaltige Infrastruktur“ sowie mit Horizont Europa, dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Sozialfonds+, dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds werden Synergien erzielt. Zur Maximierung der Ergebnisse wird die Regelung des „Exzellenzsiegels“ (Seal of Excellence) erweitert, damit auch Projekte, die im Rahmen des Programms LIFE positiv bewertet wurden, auf regionaler Ebene aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden können.
LIFE ist darauf ausgelegt, technische Demonstrationsvorhaben und bewährte Verfahren zu unterstützen, die im Rahmen großmaßstäblicher Programme wiederholt und ausgebaut werden können. Die strategischen integrierten Projekte im Rahmen von LIFE mobilisieren weitere Mittel aus europäischen, nationalen, regionalen und privaten Quellen für die Umsetzung zentraler umwelt- und klimapolitischer Pläne (z. B. Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete, Luftreinhaltungspläne usw.). Durch die Integration von Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende werden bei der Durchführung der mit den Projekten unterstützten politischen Maßnahmen der EU in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz und Energiewende die Programmkohärenz und die Synergien insgesamt gestärkt.
Alle im Rahmen von LIFE getroffenen Maßnahmen sind mit den langfristigen klima- und umweltpolitischen Zielen der EU vereinbar.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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5 450
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Davon:
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Umwelt
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3 500
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Klima
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1 950
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MIGRATION
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Asyl- und Migrationsfonds
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Der Asyl- und Migrationsfonds trägt zur wirksamen Steuerung der Migrationsströme bei. Mit ihm werden Tätigkeiten und Maßnahmen in den Bereichen Asyl, legale Migration und Integration sowie irreguläre Migration und Rückkehr/Rückführung unterstützt.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Migrationskrise im Jahr 2015 hat gezeigt, dass die Mitgliedstaaten migrationsbedingte Herausforderungen nicht allein bewältigen können. Durch Maßnahmen auf EU-Ebene konnten die Kapazitäten der Mitgliedstaaten umfassend und zügig gestärkt und mit der Europäischen Migrationsagenda eine Strategie festgelegt werden. Darin sind die erforderlichen Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben, Sicherung der Außengrenzen der Union, Unterstützung einer soliden gemeinsamen Asylpolitik, Reduzierung von Anreizen für irreguläre Migration und zur Förderung einer neuen Politik für legale Migration dargelegt. All diese Arbeitsschwerpunkte wurden vorangebracht. Durch die kontinuierliche Umsetzung der Erklärung EU-Türkei, des Partnerschaftsrahmens sowie die gemeinsamen Maßnahmen entlang der zentralen Mittelmeerroute ist die Gesamtzahl der irregulären Einreisen erheblich zurückgegangen. Gleichzeitig wurde das Außengrenzenmanagement der EU mit der Einrichtung des „Hotspots“-Konzepts und dem umfassenden Ausbau von Frontex zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache erheblich verbessert.
Die Herausforderungen im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik sowie der Außengrenzen sind per se grenzübergreifender Art und können nicht von den Mitgliedstaaten allein angemessen bewältigt werden. Darüber hinaus kommen aus dem EU-Haushalt unterstützte Maßnahmen in Mitgliedstaaten an den Außengrenzen letztendlich allen Mitgliedstaaten zugute. Wenngleich derzeit die Zahl der in der EU irregulär ankommenden Drittstaatsangehörigen stetig zurückgeht, so wird die Migration auch in den kommenden Jahren eine Herausforderung darstellen. Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen erfordert zudem gemeinsame Maßnahmen zur wirksamen Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen der Union sowie eine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik.
In Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist klar festgelegt, dass für die gemeinsame Politik im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik und der Außengrenzen der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten gilt. Die EU-Finanzierung ist ein konkretes Mittel, um diesen Grundsatz in die Praxis umzusetzen.
Die Migration stellt eine strukturelle Herausforderung dar, zu deren Bewältigung die EU solide und angemessene Instrumente benötigt. Die Förderung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung durch Neuansiedlung und Umsiedlung, die Schaffung von mehr legalen Migrationsmöglichkeiten in die EU für die Personen, die internationalen Schutz benötigen, die Aufnahme, Integration und Rückkehr/Rückführung von Drittstaatsangehörigen und die Vollendung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems haben allesamt Auswirkungen auf den Haushalt.
Damit die EU auf die Krise reagieren konnte, war eine beispiellose Mobilisierung aus dem EU-Haushalt erforderlich, um sicherzustellen, dass die Herausforderungen zügig und wirksam angegangen werden konnten. Dies zeigt konkret, wie die EU ihre Mitgliedstaaten unterstützt. Die ursprünglich im aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen für den Bereich Sicherheit und Migration vorgesehenen Finanzmittel mussten verdoppelt werden, um dem Bedarf gerecht zu werden. Eine Einstellung oder Kürzung der bestehenden Finanzierungsmaßnahmen der EU würde sich erheblich, wenn nicht sogar kritisch auf die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda auswirken.
Die Migration wird die EU auch weiterhin vor Herausforderungen stellen, und es liegt auf der Hand, dass diese Herausforderungen weder von den Mitgliedstaaten allein, noch ohne finanzielle und technische Hilfe der EU bewältigt werden können. Mit dem Programm kann insbesondere in folgenden Bereichen ein EU-Mehrwert erzielt werden: Unterstützung bei der Bewältigung der hohen Zahl ankommender Migranten und Asylsuchender, der Such- und Rettungskapazitäten, zur Rettung all jener, die versuchen, nach Europa zu gelangen, dem Management von Rückkehr/Rückführungen und anderen Maßnahmen, die ein koordiniertes Vorgehen der Union erforderlich machen und über die Kapazitäten der einzelnen Mitgliedstaaten hinausgehen.
2.ZIELE
Das Hauptziel des Asyl- und Migrationsfonds ist es, zur wirksamen Steuerung der Migrationsströme beizutragen. Insbesondere soll der Fonds zu Folgendem beitragen:
·Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, das Maßnahmen bezüglich Politik, Gesetzgebung und Kapazitätsaufbau umfasst;
·Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien und Unterstützung der Bekämpfung der irregulären Migration mit besonderem Schwerpunkt auf wirksamen nationalen Verfahren und Strukturen, einer dauerhaften Rückkehr und einer wirksamen Rückübernahme in Drittländer;
·Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber den von den Migrations- und Asylströmen am meisten betroffenen Mitgliedstaaten, unter anderem durch praktische Zusammenarbeit;
·Erleichterung der legalen Zuwanderung nach Europa und Unterstützung der wirksamen und frühzeitigen Integration von Drittstaatsangehörigen;
·Unterstützung der externen Dimension der EU-Migrations- und Asylpolitik und Gewährleistung von uneingeschränkter Kohärenz und Synergien mit dem außenpolitischen Handeln der EU.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Der Fonds sollte vorrangig im Wege der geteilten Mittelverwaltung umgesetzt werden, da damit gleiche Bedingungen geschaffen und ein Missverhältnis zwischen Bedarf und Wettbewerb um Finanzmittel vermieden werden. Dies ermöglicht eine langfristige Planung und Vorhersehbarkeit der Finanzmittel und gewährleistet, dass allen Mitgliedstaaten die erforderlichen Mittel zugewiesen werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Unionsprioritäten EU-weit umgesetzt werden können. Die geteilte Mittelverwaltung wird teils mit der direkten oder – in begrenztem Umfang – der indirekten Mittelverwaltung ergänzt und die Umsetzung erfolgt über grenzübergreifende Maßnahmen der Union und im Rahmen der Soforthilfe, sodass die nationalen Programme der Mitgliedstaaten mit beträchtlichen Finanzmitteln unterstützt werden. Über die Thematische Fazilität würden gezielt vorab festgelegte Prioritäten finanziert werden und zwar im Rahmen von Maßnahmen der Union, Soforthilfe und Zusatzzahlungen zu nationalen Programmen.
Die Agenturen der Union und insbesondere die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen spielen bei der Umsetzung von Prioritäten der EU im Bereich Asyl und Migration eine entscheidende operative, koordinierende und beratende Rolle. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen diese Agenturen – separat vom Fonds – über ihre eigenen Mittel.
Flexibilität wird ein Schlüsselelement des neuen Asyl- und Migrationsinstruments sein, da Herausforderungen in diesem Bereich nicht im Voraus absehbar sind und geopolitische Entwicklungen sich unmittelbar auf Migrationsströme auswirken können. Auch im Hinblick auf Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten spielt Flexibilität eine wesentliche Rolle. Ein Teil der Mittel wird im Voraus bereitgestellt werden, ein erheblicher Anteil würde jedoch anschließend spezifischen Schwerpunkten zugewiesen werden, um auf veränderte Umstände oder Notsituationen reagieren zu können.
Der Monitoring- und Bewertungsrahmen wird verbessert, um die rechtzeitige Durchführung nationaler Programme zu fördern und sicherzustellen, dass Bewertungen einen wirksamen Beitrag zu künftigen Überarbeitungen politischer Maßnahmen leisten. Verbesserte Indikatoren und die Stärkung des Grundsatzes der partnerschaftlichen Fondsverwaltung werden zu einem zuverlässigen Monitoring und einer soliden Bewertung beitragen.
Harmonisierung und Vereinfachung: Dem neuen Instrument wird die neue Regelung über die geteilte Mittelverwaltung zugutekommen, mit der die Vorschriften durchgängig vereinfacht und harmonisiert werden.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Es werden Synergien geschaffen mit dem Fonds für Integriertes Grenzmanagement und dem Fonds für die innere Sicherheit sowie: i) mit der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die mittel- und langfristige Integration von Drittstaatsangehörigen, einschließlich der Integration im Zusammenhang mit der Umsiedlung und ii) mit dem neuen Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit, das ein besonderes Augenmerk auf Migration legt und einen nicht zugewiesenen Rahmenbetrag für neue Herausforderungen beinhaltet.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027*
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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10 415
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*
Siehe auch die Finanzausstattung von 9 318 Mio. EUR für den Fonds für integriertes Grenzmanagement.
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GRENZMANAGEMENT
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Fonds für integriertes Grenzmanagement
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Der Fonds für integriertes Grenzmanagement soll ein besseres und integriertes Managements der EU-Außengrenzen ermöglichen und die Sicherheit der Grenzen in der Union erhöhen. Ein weiteres Ziel ist die Integrität der Versorgungskette, wobei der freie Personen- und Warenverkehr gewahrt und sichergestellt wird, dass der legale Handel nicht beeinträchtigt wird.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Der Fonds für integriertes Grenzmanagement wird beim Außengrenzenmanagement eine Schlüsselrolle übernehmen: als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung für den Schutz unserer gemeinsamen Grenzen werden die Mitgliedstaaten Unterstützung erhalten für die Sicherung der Außengrenzen der Union und die Anschaffung angemessener Ausrüstung für Zollkontrollen.
Das Instrument wird zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und zur Umsetzung des integrierten europäischen Grenzmanagements durch die Mitgliedstaaten beitragen, um irreguläre Migration zu bekämpfen und legale Reisen zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin mit Finanzmitteln unterstützt werden, um ihre Kapazitäten in diesen Bereichen aufzubauen und zu verbessern und die Zusammenarbeit unter anderem mit den zuständigen Agenturen der Union zu stärken.
Die Zollbehörden haben seit der Errichtung der Zollunion eine wachsende Zahl von Aufgaben übernommen, die weit über die Überwachung und die Erleichterung des EU-Handels hinausgeht und auch den Schutz und die Sicherheit betrifft. Der Fonds trägt dazu bei, die Zollkontrollen an den Außengrenzen einheitlicher zu gestalten, indem gegenwärtige Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten aufgrund der geografischen Unterschiede sowie der verschiedenen Kapazitäten und verfügbaren Ressourcen behoben werden. Dadurch würden nicht nur die Zollkontrollen gestärkt, sondern auch der legale Handel erleichtert werden, was einer sicheren und wirksamen Zollunion zugutekommt.
Die Grenzpolitik ist per se eine grenzüberschreitende Angelegenheit. Eine Bedrohung für einen Mitgliedstaat, betrifft die gesamte EU, womit der Handlungsbedarf auf EU-Ebene untermauert wird. Die Herausforderungen, die der Bereich Migration und Terrorismus in den letzten Jahren mit sich brachte, hätten nicht von einem Mitgliedstaat allein und ohne die finanzielle und technische Unterstützung der EU bewältigt werden können. Darüber hinaus sind Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Zollbehörden über die notwendigen Instrumente verfügen, die sie zur Ausübung ihrer Aufgaben an den EU-Grenzen benötigen, damit Sicherheitsrisiken und finanzielle Risiken gemindert und ein „Zolltourismus“, der sich auf die gesamte Union auswirken würde, verhindert werden.
2.ZIELE
Die beiden Komponenten des Fonds für integriertes Grenzmanagement leisten einen Beitrag zu:
Grenzmanagement und Visa (Personen):
·Förderung der einheitlichen Anwendung, der Weiterentwicklung und Modernisierung der gemeinsamen Politik in Bezug auf Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, einschließlich der Digitalisierung der Visumbearbeitung;
·Vertiefung der verschiedenen Formen der konsularischen Zusammenarbeit;
·Verbesserung der Grenzkontrollen, indem die Kapazitäten der Mitgliedstaaten gestärkt werden, u. a. durch die Erleichterung legitimer Grenzübertritte und die Prävention und Aufdeckung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität (z. B. Schleusung von Migranten und Menschenhandel ) und die Unterstützung der Mitgliedstaaten, die einem hohen oder möglicherweise unverhältnismäßig starken Migrationsdruck an den EU-Außengrenzen ausgesetzt sind;
·Unterstützung der Entwicklung, dem Betrieb und der Wartung von Informationssystemen, einschließlich Interoperabilität;
·Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zwischen den für Grenzkontrollen oder andere Aufgaben an den Grenzen zuständigen nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten;
·Durchführung von Risikoanalysen und Ermittlung von Gefährdungen, die sich auf das Funktionieren oder die Sicherheit an den Außengrenzen auswirken können;
·Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Schengen-Besitzstands im Bereich der Außengrenzen;
·Weiterentwicklung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache und Unterstützung des Austauschs oder der Entsendung von Grenzschutzbeamten und anderen Sachverständigen zwischen den Mitgliedstaaten oder zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat.
Ausrüstung für Zollkontrollen (Waren):
·Entfaltung des vollen Potenzials der Zollunion durch den Schutz ihrer finanziellen Interessen, Unterbindung von illegalem Handel und Betrug mithilfe von gleichwertigen und angemessenen Zollkontrollen an den Außengrenzen der EU;
·Förderung der gemeinsamen Nutzung der Kontrollausrüstung (z. B. Röntgenscanner, automatische Nummernschild-Erkennung usw.) zwischen allen betroffenen Strafverfolgungsbehörden.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Komponente „Grenzmanagement und Visa“ wird nach dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen mehrjähriger Programme durch die Mitgliedstaaten durchgeführt, teils jedoch im Wege der direkten oder – in begrenztem Umfang – der indirekten Mittelverwaltung und im Rahmen von Maßnahmen der Union. Durch die Soforthilfe kann mit dem Fonds auf unvorhergesehene Umstände reagiert werden und die nationalen Programme der Mitgliedstaaten könnten mit erheblichen Finanzmitteln ergänzt werden. Mit einer Thematischen Fazilität können Gelder im Rahmen von Maßnahmen der Union, Soforthilfemaßnahmen und Zusatzzahlungen zu nationalen Programmen gezielt zur Unterstützung vorab festgelegter Prioritäten eingesetzt werden. Mit der geteilten Mittelverwaltung wird sichergestellt, dass gleiche Bedingungen geschaffen und nachteilige Auswirkungen des Wettbewerbs um Finanzmittel verringert werden. Sie ermöglicht ferner die Vorhersehbarkeit der Finanzierung und die langfristige Planung, gewährleistet allen Mitgliedstaaten die notwendigen Mittel und stellt gleichzeitig sicher, dass die Unionsprioritäten EU-weit umgesetzt werden können. Die Komponente „Ausrüstung für Zollkontrollen“ wird im Wege der direkten Mittelverwaltung durchgeführt.
Das Engagement der EU im Bereich Grenzen und Visa wird von mehreren Agenturen unterstützt, darunter insbesondere durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX), Europol (Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung) und eu-LISA (Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts). Sie verfügen – separat vom Fonds – über ihre eigenen Mittel, um ihre Aufgaben auszuführen.
Der Fonds sollte auch mehr Flexibilität mit sich bringen, um auf unvorhergesehene Entwicklungen zu reagieren, die im Bereich des Grenzmanagements nicht ungewöhnlich sind. Ein Teil der Mittel für den Bereich „Grenzmanagement und Visa“ wird im Voraus bereitgestellt werden, ein erheblicher Anteil jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt für spezifische Schwerpunktthemen, um von Fall zu Fall auf veränderte Umstände oder Notsituationen reagieren zu können. Der Fonds wird von besseren und vereinfachten Vorschriften profitieren, die für andere Fonds mit geteilter Mittelverwaltung Anwendung finden. Damit könnten einheitliche Vorschriften entstehen, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren und für alle EU-Fonds mit geteilter Mittelverwaltung gleichermaßen geeignet sind.
Der Monitoring- und Bewertungsrahmen sollte verbessert werden, um die rechtzeitige Durchführung nationaler Programme zu fördern und sicherzustellen, dass Bewertungen einen wirksamen Beitrag zu künftigen Überarbeitungen politischer Maßnahmen leisten. Die Verbesserung der Indikatoren, die Stärkung des Grundsatzes der partnerschaftlichen Fondsverwaltung sowie eine Halbzeit-Leistungsprüfung in Verbindung mit leistungsabhängigen Anreizen (gilt nicht für Ausrüstung für Zollkontrollen) werden zu einer zuverlässigen Überwachung und Bewertung beitragen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Im Bereich Grenzen und Visa schaffen die neuen Instrumente für das integrierte Grenzmanagement Synergien mit dem Asyl- und Migrationsfonds und dem Fonds für die innere Sicherheit, aber auch mit anderen Instrumenten, insbesondere mit Fonds und Programmen im Bereich der maritimen Sicherheit und Überwachung, Sicherheitsforschung, Sicherheit der Infrastruktur, der Kohäsionspolitik sowie den Instrumenten zur Unterstützung der externen Dimension des Grenzmanagements. Was insbesondere die Ausrüstung für Zollkontrollen anbelangt, so werden Synergien mit dem Zollprogramm geschaffen. Wirksame Koordinierungsmechanismen können entscheidend dazu beitragen, politische Ziele möglichst wirksam zu erreichen und Skaleneffekte zu erzielen. Damit wird sichergestellt, dass sich die Maßnahmen aller Instrumente gegenseitig verstärken und sich ihr jeweiliger Anwendungsbereich – u. a. für die Begünstigen – klarer abgrenzen lässt.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027*
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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9 318
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davon:
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Grenzmanagement und Visa
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8 018
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Ausrüstung für Zollkontrollen
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1 300
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*
Siehe auch die Finanzausstattung von 10 415 Mio. EUR für den Asyl- und Migrationsfonds.
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SICHERHEIT
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Fonds für die innere Sicherheit
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Der Fonds für die innere Sicherheit trägt dazu bei, in der Europäischen Union ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Aus ihm werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, organisiertem Verbrechen und Cyberkriminalität sowie für die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten finanziert.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Sicherheitsbedrohungen in Europa haben in den vergangenen Jahren zugenommen und zeigen immer unterschiedlichere Ausprägungen: Terroranschläge, neue Formen der organisierten Kriminalität und zunehmende Cyberkriminalität machen nicht an Grenzen halt und erfordern daher ein entschlossenes Handeln der EU. Die EU hat auch rasch und umfassend auf diese Herausforderungen reagiert und 2015 in der Agenda für Sicherheit ihre allgemeine Strategie festgelegt. Sicherheit wird auch in den kommenden Jahren ein beherrschendes Thema für die EU sein. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger erwarten von der Union und von ihren nationalen Regierungen, dass sie in einer sich rasch verändernden und unsicheren Welt für ihre Sicherheit sorgen.
Die Herausforderungen, mit denen die Union konfrontiert ist, insbesondere der internationale Terrorismus, können nicht von einem Mitgliedstaat allein und ohne finanzielle und technische Unterstützung durch die EU bewältigt werden. Da Terroristen und andere schwere Straftäter grenzübergreifend operieren, sind sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verpflichtet, einen sicheren Raum zu schaffen, der jedem Einzelnen im Einklang mit den Grundrechten der EU Schutz bietet. In den Verträgen ist daher vorgesehen, dass ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten ist, unter anderem durch vorbeugende Maßnahmen und durch die Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden und anderen zuständigen Behörden. Dies muss auf EU-Ebene geschehen.
Der Beitrag der EU stellt einen bedeutenden Mehrwert zur nationalen Finanzierung dar, da damit die Zusammenarbeit sowie der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und anderen einschlägigen Behörden gefördert werden. Dabei geht es insbesondere um die Interoperabilität der verschiedenen Sicherheitssysteme, wirksamere und effizientere Informationssysteme der EU, die Erleichterung gemeinsamer operativer Maßnahmen sowie Schulungsmaßnahmen, den Bau wichtiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen und die Anschaffung technischer Ausrüstung. So hat beispielsweise nach den Terroranschlägen in Paris im Jahr 2015 die Soforthilfe dazu beigetragen, eine digitale Lösung für die Verarbeitung großer Mengen an Überwachungsdaten zu schaffen und die Union damit besser für mögliche künftige Bedrohungen zu rüsten.
2.ZIELE
Der Fonds für die innere Sicherheit dient insbesondere folgenden Zielen:
·Intensivierung des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden in der EU – u. a. mit Europol und anderen einschlägigen Einrichtungen der Union, Drittländern und internationalen Organisationen – zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von schweren Straftaten und organisierter Kriminalität mit grenzübergreifender Dimension;
·Intensivierung gemeinsamer grenzüberschreitender Maßnahmen, an denen die Strafverfolgungsbehörden und andere zuständige Behörden in der EU mitwirken – u. a. die mit Sicherheitsfragen befassten Agenturen der Union und andere EU-Einrichtungen, Drittländer und internationale Organisationen – zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von schweren Straftaten und organisierter Kriminalität mit grenzübergreifender Dimension;
·gemeinsames Vorgehen gegen Sicherheitsbedrohungen durch Kapazitätenaufbau und Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Abwehrbereitschaft der EU, unter anderem durch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Behörden, zivilen Akteuren und privaten Partnern aus den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern sowie EU-Agenturen und internationalen Organisationen.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Ausführung des Fonds für die innere Sicherheit erfolgt vorwiegend nach dem Prinzip der geteilten Mittelverwaltung im Rahmen mehrjähriger Programme, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Ein Teil der Fondsmittel wird ferner im Wege der direkten oder – in begrenztem Umfang – der indirekten Mittelverwaltung ausgeführt. Mit der Soforthilfe können Programme der Mitgliedstaaten in Notsituationen rasch ergänzt werden. Die geteilte Mittelverwaltung ermöglicht eine langfristige Planung und Vorhersehbarkeit der Finanzierung; sie gewährleistet Mittelzuweisungen an alle Mitgliedstaaten und stellt gleichzeitig sicher, dass gemeinsame Prioritäten EU-weit umgesetzt werden können. Damit die Mittel besser zur Verwirklichung der vorrangigen EU-Ziele eingesetzt werden, wird die geteilte Mittelverwaltung durch eine Thematische Fazilität ergänzt, mit der gezielt Gelder für Maßnahmen zur Unterstützung vorab festgelegter Prioritäten zur Verfügung gestellt werden können. Hier werden die Mittel im Wege der direkten und indirekten Mittelverwaltung im Rahmen von Maßnahmen der Union, Soforthilfemaßnahmen und Zusatzzahlungen zu nationalen Programmen ausgeführt.
Mehrere dezentrale Agenturen wie Europol (Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung) und CEPOL (Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung) spielen eine wichtige operative, koordinierende und beratende Rolle bei der Umsetzung der Ziele und Prioritäten der EU im Bereich Sicherheit. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen diese Agenturen – separat vom Fonds – über ihre eigenen Mittel.
Basierend auf den Erfahrungen aus dem laufenden Programm werden mit dem künftigen Fonds die Vorschriften für die Begünstigten weiter vereinfacht. Zu den wichtigsten operativen Aspekten zählen:
·mehr Flexibilität, um auf unvorhergesehene Entwicklungen, mit denen im Raum der Sicherheit immer zu rechnen ist, reagieren zu können. Ein Teil der Mittel wird im Voraus bereitgestellt werden, ein erheblicher Anteil jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt zu spezifischen Schwerpunktthemen, um (über die Thematische Fazilität) von Fall zu Fall auf neue Gegebenheiten oder Notsituationen reagieren zu können;
·eine weitere Vereinfachung dank der neuen Regelung zur geteilten Mittelverwaltung, mit der die Vorschriften durchgängig einfacher gestaltet und harmonisiert werden;
·eine weitere Verbesserung des Monitoring- und Bewertungsrahmens, um die rechtzeitige Durchführung von Programmen zu fördern und sicherzustellen, dass Bewertungen bei der künftigen Überarbeitung politischer Maßnahmen einen wirksamen Beitrag leisten. Verbesserte Indikatoren, die Stärkung des Grundsatzes der partnerschaftlichen Fondsverwaltung sowie eine Halbzeit-Leistungsprüfung werden zu einem zuverlässigen Monitoring und einer soliden Bewertung beitragen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Sicherheit ist eine Querschnittsaufgabe, d. h. der neue Fonds für die innere Sicherheit kann ohne andere Finanzierungsinstrumente – unter anderem die europäischen Struktur- und Investitionsfonds sowie außenpolitische Instrumente – keine wirksame Reaktion der EU gewährleisten. Synergien zwischen dem Fonds für die innere Sicherheit und anderen einschlägigen Instrumenten sollen insbesondere bei folgenden Aspekten geschaffen werden: Ausrüstung für Zollkontrollen und Grenzmanagement, Sicherheit des öffentlichen Raums und von Infrastrukturen, Cybersicherheit (Cybersicherheit ist ein Schwerpunktthema des Programms „Digitales Europa“; der Fonds konzentriert sich auf den Schwerpunkt Cyberkriminalität), Prävention von Radikalisierung und externe Dimension der Sicherheit. Gute Koordinierungsmechanismen können entscheidend dazu beitragen, politische Ziele möglichst wirksam zu erreichen und Skaleneffekte zu erzielen, da so die Interventionsbereiche damit besser aufeinander abgestimmt werden können und sich – auch für die Begünstigten – klarer voneinander abgrenzen lassen.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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2 500
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SICHERHEIT
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Stilllegung von Kernkraftwerken in Litauen
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Mit dem Programm wird Litauen bei der sicheren Stilllegung von Kernreaktoren der ersten Generation unterstützt.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Mit seinem Beitritt zur Europäischen Union verpflichtete sich Litauen, zwei Kernreaktoren der ersten Generation sowjetischer Bauart, deren Nachrüstung auf westliche Sicherheitsstandards als unwirtschaftlich erachtet wurde, abzuschalten und stillzulegen. Die EU verpflichtete sich ihrerseits in Artikel 3 des Protokolls Nr. 4 zur Beitrittsakte von 2003 die Stilllegung finanziell zu unterstützen.
Die Stilllegung ist bereits im Gange und soll Ende 2038 abgeschlossen sein. Es liegt im Interesse der Union, die gezielte finanzielle Unterstützung fortzuführen und so bei dieser Maßnahme ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Das Programm soll wesentlich und nachhaltig dazu beitragen, die Gesundheit der Arbeiter und der Bevölkerung zu schützen, Umweltschäden zu vermeiden und echte Fortschritte im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr zu erzielen.
Das Programm hat ein großes Potenzial, in der EU zu einer Referenz dafür zu werden, wie die sichere Stilllegung von Kernkraftwerken – z. B. von graphitmoderierten Reaktoren – aus technologischer Sicht bewältigt werden kann.
2.ZIELE
Mit dem Programm soll Litauen im Rahmen der Stilllegung des Kernkraftwerks Ignalina bei der Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der nuklearen Sicherheit weiter gezielt unterstützt werden.
Ferner sollen Kenntnisse über den Stilllegungsprozess an alle Mitgliedstaaten weitergegeben werden.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Das Programm wird im Wege der indirekten Mittelverwaltung über eine nationale Agentur des Mitgliedstaats durchgeführt. Damit die Stilllegung der Reaktoren unter einem spezifischen Ausgabenprogramm fortgeführt werden kann, muss die weitere Durchführung nahtlos über die bestehende Durchführungsstelle erfolgen. Im Einklang mit dem Sonderbericht Nr. 22/2016 des Europäischen Rechnungshofs „Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen, Bulgarien und der Slowakei: Seit 2011 wurden Fortschritte erzielt, doch stehen kritische Herausforderungen bevor.“ wird im neuen Programmplanungszeitraum eine höhere nationale Kofinanzierung des Programms erforderlich sein.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Im nächsten Programmplanungszeitraum werden die Synergien mit der Kohäsionspolitik verstärkt. Im Rahmen des Programms wird es insbesondere möglich sein, die Entwicklung der betreffenden Region durch die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung von nachhaltigem Wachstum und Innovation zur unterstützen. Außerdem sollen Synergien mit Horizont Europa in den Bereichen Entwicklung und Erprobung von Techniken sowie Aus- und Fortbildung ausgelotet werden.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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552
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SICHERHEIT
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Nukleare Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen
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Dadurch sollen Bulgarien und die Slowakei bei der sicheren Stilllegung von Kernreaktoren der ersten Generation unterstützt und außerdem die Stilllegung der kommissionseigenen kerntechnischen Anlagen und die Endlagerung der daraus resultierenden nuklearen Abfälle finanziert werden.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Mit ihrem Beitritt zur Europäischen Union verpflichteten sich Bulgarien und die Slowakei, sechs Kernreaktoren der ersten Generation sowjetischer Bauart, deren Nachrüstung auf westliche Sicherheitsstandards als unwirtschaftlich erachtet wurde, abzuschalten und stillzulegen. Die EU verpflichtete sich ihrerseits in Artikel 203 des Euratom-Vertrags, die Stilllegung finanziell zu unterstützen. Die Stilllegung ist bereits im Gange und soll für Bohunice (Slowakei) im Jahr 2025 und Kosloduj (Bulgarien) im Jahr 2030 abgeschlossen sein. Es liegt im Interesse der Union, die Stilllegung weiterhin finanziell zu unterstützen und so bei dieser Maßnahme ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Es wird wesentliche und nachhaltige Unterstützung für den Schutz der Gesundheit der Arbeitenden und der Bevölkerung, zur Vermeidung von Umweltschäden und für echte Fortschritte im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr bereitgestellt.
Als Eigentümerin kerntechnischer Anlagen ist die Kommission für ihre nuklearen Altlasten zuständig. Der Stilllegungsprozess begann 1999 mit dem „Stilllegungs- und Abfallentsorgungsprogramm“.
Diese Maßnahmen haben das Potenzial, in der EU zu einer Referenz dafür zu werden, wie die sichere Stilllegung kerntechnischer Anlagen aus technologischer Sicht bewältigt und das entsprechende Wissen an andere Mitgliedstaaten weitergegeben werden kann.
2.ZIELE
Dadurch sollen Bulgarien und die Slowakei im Rahmen des Stilllegungsprozesses bei der Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der nuklearen Sicherheit weiter unterstützt werden. Zudem sollen die Stilllegung der kerntechnischen Anlagen der Kommission (der Gemeinsamen Forschungsstelle) finanziert und Möglichkeiten ausgelotet werden, wie die Zuständigkeiten für die Stilllegung und die Entsorgung der Abfälle vorzeitig von der Gemeinsamen Forschungsstelle auf die Gastländer der Anlagen übertragen werden können. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Initiative die Kenntnisse über die Stilllegungsprogramme an alle Mitgliedstaaten weitergegeben werden.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Verwaltung des Programms für Bulgarien und die Slowakei (indirekte Mittelverwaltung) wurde der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie einer nationalen Agentur in der Slowakei übertragen. Damit die Stilllegung der Reaktoren unter einem spezifischen Ausgabenprogramm fortgeführt werden kann, muss die weitere Durchführung nahtlos über die bestehenden Durchführungsstellen erfolgen.
Die Stilllegung der kerntechnischen Anlagen der Kommission wird direkt von der Gemeinsamen Forschungsstelle verwaltet.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Indem die Stilllegungsmaßnahmen in Bulgarien und der Slowakei sowie die Stilllegung der kommissionseigenen kerntechnischen Anlagen zusammengeführt werden, entstehen Synergien. Ferner erwirbt die Kommission zusätzliches Know-how, um Möglichkeiten auszuloten, wie die Zuständigkeiten für die Stilllegung und die Entsorgung der Abfälle wie geplant von der Gemeinsamen Forschungsstelle auf die Gastländer der Anlagen übertragen werden können. Im nächsten Programmplanungszeitraum werden die Synergien mit der Kohäsionspolitik verstärkt. Im Rahmen des Programms wird es insbesondere möglich sein, die Entwicklung der betreffenden Region durch die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung von nachhaltigem Wachstum und Innovation zur unterstützen. Außerdem sollten mit Horizont Europa im Bereich der Entwicklung und Erprobung von Techniken sowie der Aus- und Fortbildung Synergien ausgelotet werden.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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626
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davon:
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Unterstützung für Bulgarien
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63
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Unterstützung für die Slowakei
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55
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Stilllegung von Anlagen der Kommission
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348
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Nukleare Sicherheit und nukleare Sicherheitsüberwachung
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160
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VERTEIDIGUNG
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Europäischer Verteidigungsfonds
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Durch den neuen europäischen Verteidigungsfonds werden Anreize für kooperative Projekte zur Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten gesetzt und nationale Investitionen im Verteidigungsbereich ergänzt.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Sicherheit zu gewährleisten, das bedeutet in der Welt von heute, sich Bedrohungen zu stellen, die über Grenzen hinausgehen. Kein Land kann sie alleine bewältigen. Europa muss - ergänzend zur NATO und in Zusammenarbeit mit dieser - mehr Verantwortung zum Schutz seiner Interessen, seiner Werte und der europäischen Lebensart übernehmen. Die Anstrengungen zur Erfüllung der Zielvorgaben der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (vom Europäischen Rat im Jahr 2016 gebilligt) werden dazu beitragen. Europa muss seine strategische Unabhängigkeit verbessern, wenn es für die Bedrohungen von morgen gewappnet sein und seine Bürgerinnen und Bürger schützen will. Dafür bedarf es der Entwicklung von Schlüsseltechnologien in kritischen Bereichen und des Ausbaus der strategischen Fähigkeiten, um sich die Technologieführerschaft zu sichern. Nur durch eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen können wir den Erwartungen der EU-Bürgerinnen und -Bürger gerecht werden. Indem die Europäische Union die Zusammenarbeit fördert, kann sie dazu beitragen, dass die Ergebnisse und die Qualität der Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten optimiert werden. Der Europäische Verteidigungsfonds wird einen EU-Mehrwert schaffen, indem er zum Aufbau einer gemeinsamen Forschung und von Fähigkeiten im Bereich der Verteidigung beiträgt. So werden die Wirksamkeit öffentlicher Ausgaben verstärkt und ein Beitrag zur Entwicklung der operativen Autonomie der Union geleistet.
Die Union kann Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich der Verteidigung zwar nicht ersetzen, doch kann sie – innerhalb der Grenzen der Verträge – ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Verteidigungsprodukten und -technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer sicherheitspolitischer Herausforderungen gebraucht werden, ergänzen und verstärken. Dadurch können Doppelarbeiten reduziert und eine effizientere Verwendung der Steuergelder gewährleistet werden. Der Mangel an Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Verteidigung und Sicherheit verursacht jährlich schätzungsweise Kosten zwischen 25 Mrd. EUR und 100 Mrd. EUR. Mehr als 80 % der Vergabe öffentlicher Aufträge und über 90 % der Forschungs- und Technologie-Tätigkeiten finden auf nationaler Ebene statt. Die Höhe der Investitionen der EU in die Entwicklung und Beschaffung künftiger Fähigkeiten ist unzureichend und bleibt hinter den Investitionen der anderen Länder zurück. Außerdem gibt es große Unterschiede zwischen den Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten. Darüber steigen die Kosten für Verteidigungsgüter schneller als die nationalen Verteidigungshaushalte. Der Grad der Fragmentierung ist – beispielsweise mit 178 verschiedenen Waffensystemen in Europa gegenüber 30 in den USA – nach wie vor hoch. Das geringe Ausmaß der Koordinierung der nationalen Verteidigungsplanung hat zur Folge, dass Steuergelder ineffizient eingesetzt werden und unnötige Doppelarbeit geleistet wird. Ferner wird durch die unzulängliche Zusammenarbeit, Fragmentierung und systembedingte Doppelung von Ressourcen die Fähigkeit der EU beeinträchtigt, zu handeln und zu schützen.
Vorteile einer stärkeren Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich umfassen:
·Steigerung der Effizienz der nationalen Verteidigungsausgaben, indem ein günstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt werden kann;
·Verringerung der Doppelung von Verteidigungssystemen;
·bessere Interoperabilität von Verteidigungsgütern, was gemeinsame Verteidigungsmaßnahmen erlaubt;
·Verminderung der Fragmentierung und Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Verteidigungsindustrie der EU.
2.ZIELE
Der Europäische Verteidigungsfonds ist ein Instrument für die Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten zur Förderung der strategischen Autonomie der EU. Mit ihm sollen gemeinsame Programme auf den Weg gebracht werden, die ohne einen Beitrag der Union nicht zustande kämen, und es sollen die Anreize gesetzt werden, die für den Ausbau der Zusammenarbeit in jeder Phase des industriellen Zyklus, einschließlich Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, nötig sind. Die Ziele des Europäischen Verteidigungsfonds sind:
a)Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Verteidigungsindustrie in der gesamten Union durch die Unterstützung gemeinsamer Aktionen in jeder Phase des industriellen Zyklus, insbesondere von der Forschungs- zur Entwicklungsphase;
b)Unterstützung und Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Unternehmen in der Union - einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen - bei der Forschung und Entwicklung von Technologien oder Produkten im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten gemeinsam durch den Plan zur Fähigkeitenentwicklung vereinbarten Prioritäten für die Verteidigungsfähigkeit; hierbei soll auch die koordinierte jährliche Überprüfung der Verteidigung berücksichtigt werden;
c)Förderung von Kooperationsprojekten über den gesamten Forschungs- und Entwicklungszyklus hinweg, die an Verteidigungsgütern und -technologien ausgerichtet sind.
Besonderes Augenmerk wird auf die Förderung von Kooperationsprojekten mit bedeutender grenzüberschreitender Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen gelegt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Fonds für Begünstigte aus allen Mitgliedstaaten offen ist, unabhängig von ihrer Größe und ihres Standorts in der Union.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
In Gestaltung und Struktur des Europäischen Verteidigungsfonds werden die Erfahrungen mit der Vorbereitenden Maßnahme im Bereich Verteidigungsforschung und der Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich berücksichtigt.
Ein kohärenter europäischer Verteidigungsfonds, der die Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen umfasst, ermöglicht eine integrierte, sich gegenseitig verstärkende Förderung; damit wird dem Risiko vorgebeugt, dass die Ergebnisse der Forschung verloren gehen, weil keine weitere Unterstützung für die Weiterentwicklung und Erprobung der Technologien besteht. So wird die Übernahme von Produkten und Technologien gefördert, die von der EU finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus wird ein integrierter Fonds neue Formen der Unterstützung ermöglichen, gegebenenfalls auch durch die vorkommerzielle öffentliche Auftragsvergabe. Auf diese Weise kann das wirtschaftlich günstigste Angebot auf dem Markt zur Befriedigung des europäischen Forschungs- und Entwicklungsbedarfs ermittelt werden.
Es ist, je nach dem Entwicklungsstadium, eine unterschiedliche Intensität der Unterstützung vorgesehen. Die Finanzierungssätze für die Forschung im Verteidigungsbereich werden in der Regel höher sein als die Fördersätze für die Entwicklung von Prototypen. So können geeignete Anreize gesetzt werden, um den Start von Kooperationsprojekten zu fördern - bei gleichzeitiger Berücksichtigung der wichtigen Rolle der Finanzierung durch die Mitgliedstaaten in diesem Bereich. In den Vorschriften für die Beteiligung am Europäischen Verteidigungsfonds werden die Besonderheiten des Verteidigungssektors berücksichtigt, vor allem im Hinblick auf die unbedingte Notwendigkeit der Informationssicherheit, den Umgang mit Rechten des geistigen Eigentums usw.
Besonderes Augenmerk wird auf die Gewährleistung einer angemessenen Beteiligung kleiner Unternehmen gelegt werden, vor allem durch Erhöhung der Fördersätze zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Kooperationsprojekten.
Das Programm wird im Wege direkter Verwaltung durch die Kommission ausgeführt werden, um für wirksame und effizient erzielte Ergebnisse zu sorgen. Die Mitgliedstaaten werden eng in die Durchführung des Programms einbezogen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Komplementarität und Synergien mit Horizont Europa werden sichergestellt, sodass die Ergebnisse der Forschung im Verteidigungsbereich auch der zivilen Forschung zugutekommen, und umgekehrt. Dies wird dazu beitragen, unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.
Der Europäische Verteidigungsfonds wird mit anderen Aktivitäten der Kommission und der Hohen Vertreterin im Bereich der Verteidigung koordiniert werden. Dazu gehören Maßnahmen, um für angemessene Synergien mit der Arbeit der Kommission am Finanzinstrumentarium zu sorgen; dieses zielt ab auf eine weitere Erleichterung der gemeinsamen Entwicklung und Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten durch Standardisierung von EU- und nationalen Finanzierungsmechanismen – von der Bündelung bis hin zu gemeinsamem Eigentum. Solche Synergien werden auch die geeignete Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Einleitung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben umfassen.
Es wird auf ein enge Verknüpfung zwischen dem Europäischen Verteidigungsfonds und den im Rahmen der geplanten Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) im Bereich der Verteidigung durchgeführten Projekte geachtet. Wenn Projekte als geeignet betrachtet werden, erhalten sie im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit einen „PESCO-Bonus“ in Form eines erhöhten Finanzierungssatzes. Es bedarf einer frühen Vorabkonsultation der Kommission, um zu ermitteln, ob sich PESCO-Projekte für eine Förderung durch den Fonds eignen.
Der Fonds wird den EU-Plan zur Fähigkeitenentwicklung und die koordinierte jährliche Überprüfung der Verteidigung der Europäischen Verteidigungsagentur berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Prioritäten und die Ermittlung neuer Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger Maßnahmen der NATO und anderer Partner.
Darüber hinaus ergänzt der Fonds Verteidigungsaktivitäten, die im Rahmen der Friedensfazilität implementiert werden, eines vorgeschlagenen haushaltsexternen Instruments außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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13 000
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davon:
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Forschung
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4 100
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Fähigkeitenentwicklung
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8 900
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KRISENREAKTION
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rescEU - Katastrophenschutzverfahren der Union
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Mit rescEU, dem Katastrophenschutzverfahren der Union, werden die EU-Mitgliedstaaten bei Prävention und Vorsorge im Hinblick auf Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie deren Bewältigung unterstützt, insbesondere durch rasche gut koordinierte gegenseitige Unterstützung.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
In den vergangenen Jahren war die EU mit zahlreichen Katastrophen konfrontiert, die Menschenleben forderten und andere schwerwiegende Folgen für Bürger, Unternehmen, Gemeinschaften und die Umwelt hatten. Allein 2017 kamen 304 Menschen bei Naturkatastrophen ums Leben. Im Jahr 2016 beliefen sich die Schäden in Europa auf knapp 10 Mrd. EUR. Diese Katastrophen sind mittlerweile so vielfältig, dass die Reaktionsfähigkeit einzelner Länder und deren Kapazitäten für gegenseitige Unterstützung überfordert sein können.
Hier kommen der europäische Mehrwert des Katastrophenschutzverfahrens der Union und insbesondere der neuen Initiative rescEU zum Tragen. Dadurch können die EU-Mitgliedstaaten und die übrigen teilnehmenden Staaten (Island, Norwegen, Serbien, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei) ihre Zivilschutzkapazitäten und ihr einschlägiges Fachwissen bündeln, um die Bevölkerung bei Katastrophen rascher und wirksamer zu schützen.
Über die von den Mitgliedstaaten angebotenen nationalen Kapazitäten hinaus kann die Union auf eine eigens dafür vorgesehene Kapazitätsreserve zurückgreifen (Möglichkeiten der Brandbekämpfung aus der Luft, Hochleistungspumpen für die Bewältigung von Überschwemmungen, Kapazitäten für Such- und Rettungsmaßnahmen, medizinische Notfallteams usw.). Diese rescEU-Kapazitäten werden eingesetzt, wenn die nationalen Kapazitäten überfordert sind und die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten untereinander für eine wirksame Reaktion nicht ausreicht. Dank der Entwicklung von Kapazitäten auf EU-Ebene, die als letztes Mittel eingesetzt werden können, lassen sich Größenvorteile erzielen. Die Mitgliedstaaten müssen auf „gewöhnliche“ katastrophenartige Risikosituationen auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet vorbereitet sein, sie können aber um Unterstützung von anderen Mitgliedstaaten ersuchen und schließlich in extremen unvorhersehbaren Situationen oder bei Katastrophen, deren Bekämpfung selten vorhandene und kostspielige Kapazitäten verlangt, die rescEU-Kapazitäten in Anspruch nehmen.
2.ZIELE
Das Katastrophenschutzverfahren der Union steht Mitgliedstaaten und Drittländern im Katastrophenfall zur Verfügung. Es dient der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, um für Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen vorzusorgen und darauf zu reagieren.
Zur Verwirklichung dieser übergeordneten Zielvorgabe konzentriert sich rescEU auf drei Hauptziele:
·Das Verfahren verbessert die kollektive Fähigkeit der EU, auf Katastrophen zu reagieren. rescEU bietet eine eigene Kapazitätsreserve für den Zivilschutz, die teils von der EU, teils vom Europäischen Katastrophenschutz-Pool betrieben wird; in diesem Pool werden Einsatzmittel gebündelt, die von den Mitgliedstaaten freiwillig im Voraus für die Verwendung bei EU-Maßnahmen zugesagt wurden.
·Das Verfahren verbessert auf nationaler und EU-Ebene die Prävention und Vorsorge im Hinblick auf Katastrophen durch eine effektive Bewertung der Risiken, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind; diese Erkenntnisse fließen sowohl in die Beratung als auch in die Empfehlungen für gegebenenfalls benötigte Investitionen ein.
·Das Verfahren erleichtert die rasche, effiziente und koordinierte Reaktion im Katastrophenfall; Herzstück ist dabei das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen der Kommission. Diese rund um die Uhr einsatzbereite Koordinierungsstelle nimmt die Hilfeersuchen teilnehmender Staaten an und alarmiert die übrigen Teilnehmer.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Es wurden bedeutende Anstrengungen unternommen, um die administrativen Verfahren möglichst gering zu halten, damit die Hilfeleistung so reibungslos und rasch wie möglich erfolgt. Im Sinne der administrativen Vereinfachung wird möglichst auf Beträge je Einheit, Pauschalbeträge und Pauschalfinanzierungen zurückgegriffen, und jede Aktivierung des Verfahrens wird zeitlich begrenzt, um die Hilfeleistung zu beschleunigen.
Insbesondere wird Folgendes angestrebt:
·Die einzelnen unterschiedlichen Kofinanzierungssätze, die im derzeitigen Verfahren bestehen, werden zusammengefasst, und zwar zu einem Satz von 75 % für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Europäischen Katastrophenschutz-Pool. Zu diesen Maßnahmen gehören in erster Linie der Betrieb innerhalb der teilnehmenden Staaten eingesetzter Kapazitäten, die Anpassung rein national genutzter Kapazitäten an eine internationale Nutzung (wie derzeit der Fall) und die Reparatur dieser Kapazitäten. Dies geht weit über die im derzeitigen Verfahren vorgesehenen Transportkosten hinaus und erhöht die Unterstützung, die den Mitgliedstaaten für die Katastrophenvorsorge und -bewältigung zur Verfügung gestellt wird, in beträchtlichem Maße.
·Das von der Kommission vorgeschlagene neue Konzept soll die mit der Verfügbarkeit und Einsatzfähigkeit der rescEU-Kapazitäten verbundenen Kosten voll abdecken.
·Darüber hinaus wird das verstärkte Katastrophenschutzverfahren der Union die Tätigkeit des aus einschlägigen Akteuren und Institutionen bestehenden EU-Wissensnetzes für Katastrophenschutz in den Bereichen Ausbildung, praktische Übungen und Wissensverbreitung unterstützen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Das Katastrophenrisikomanagement wird zunehmend in andere Maßnahmen und Programme der EU einbezogen. Beispielsweise sind Prävention und Management von Katastrophen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (bei der finanziellen Unterstützung von Notfall- und Wiederherstellungsmaßnahmen nach schweren Naturkatastrophen) relevant. Durch rescEU entstehen neue und stärkere Synergien zwischen dem Zivilschutz und anderen verwandten Bereichen, zum Beispiel der Regional- und Umweltpolitik oder der Entwicklung des ländlichen Raums, die ebenfalls für das Katastrophenrisikomanagement von großer Bedeutung sind. rescEU wird lediglich außerordentliche Situationen abdecken, bei denen Soforthilfe im Rahmen anderer Programme nicht greift, die z. B. marktbezogene Krisen in der Landwirtschaft ausschließt.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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1 400
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AUSWÄRTIGES HANDELN
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Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit
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Das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit bietet der EU die Möglichkeit, ihre Interessen, Politik und Werte über ihre Grenzen hinaus zu vertreten. Mit diesem Instrument unterstützt die EU Partnerländer bei dem politischen und wirtschaftlichen Wandel hin zu nachhaltiger Entwicklung, Stabilisierung und Konsolidierung der Demokratie und zur Überwindung der Armut sowie – im Rahmen der Nachbarschaftspolitik – die schrittweise wirtschaftliche Integration der Nachbarländer, die diesen Weg gewählt haben, in den EU-Binnenmarkt sowie die Angleichung an die EU-Vorschriften und -Standards.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die zunehmende Verflechtung von Ländern und Regionen der heutigen Welt bietet zahlreiche neue Chancen. Gleichzeitig sind bestimmte Teile der Welt, in unserer Nachbarschaft und darüber hinaus, mit wachsenden Herausforderungen und Fragilität konfrontiert, was sich auch grenzüberschreitend und unmittelbar auf die Union auswirken kann. Die vergangenen Jahre waren durch regionale Konflikte, Terrorismus, Migrationsdruck, eine nicht nachhaltige Nutzung von Ressourcen und zunehmenden Protektionismus gekennzeichnet. Die Mitgliedstaaten wären einzeln nicht in der Lage, diesen globalen Entwicklungen wirksam zu begegnen, doch gemeinsam können die Union und die Mitgliedstaaten den Herausforderungen und Chancen einer in raschem Wandel begriffenen Welt gerecht werden und eine Schlüsselrolle bei der Nutzung der Vorteile der Globalisierung übernehmen, indem sie die Werte der EU nach außen tragen und Sicherheit und Stabilität für die Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten. Die EU-Programme im Rahmen des auswärtigen Handelns und andere EU-Instrumente sind dafür unverzichtbar.
In Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union sind die Grundsätze und Ziele aufgeführt, die als Richtschnur für das auswärtige Handeln der Union dienen, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.
Artikel 8 sieht außerdem vor, dass die Union besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft entwickelt, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet.
Maßgeblich für den Mehrwert der Maßnahmen der Union im Rahmen des auswärtigen Handelns sind:
·die Kernkompetenzen und Fachkenntnisse, die die Union auf verschiedenen Fachgebieten (z. B. Entwicklungszusammenarbeit, Krisenbewältigung, Konfliktverhütung, Menschenrechte, Demokratie, Umweltschutz, Handel, Diplomatie und Stärkung der Resilienz) vorweisen kann;
·ihre Werte und ihre Glaubwürdigkeit als Akteur für den Frieden und Verfechter von Demokratie und Menschenrechten sowie ihre Vorreiterrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels und beim Umweltschutz;
·ihr supranationaler Charakter, die kritische Masse, über die sie auf der internationalen Bühne verfügt, sowie ihr Einfluss und ihre Rolle als Impulsgeber für Reformen aufgrund ihres politischen und wirtschaftlichen Gewichts und ihrer Erfahrung als globaler Akteur;
·ihr geografischer und geopolitischer Einfluss (insbesondere über das weltweite Netz der EU-Delegationen und der für humanitäre Hilfe zuständigen Außenstellen) und die umfangreichen Mittel, die für die Zusammenarbeit bereitgestellt werden;
·der Umfang, die Kohärenz und die Kombination der verschiedenen Instrumente sowie das breite Spektrum der ihr zur Verfügung stehenden Mittel für die Umsetzung vor Ort.
Dank ihrer Führungsrolle auf dem Gebiet der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ist die EU hervorragend aufgestellt, um ihre Werte zu verbreiten, die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung weltweit zu fördern und auf globale Herausforderungen zu reagieren, auch was Migration, Konflikte, Instabilität, Sicherheitsbedrohungen, Armut, Ungleichheit, Klimawandel, Umweltschäden und Energiesicherheit anbelangt. Das neue Außenfinanzierungsinstrument wird einen kohärenten Rahmen und die nötigen Finanzmittel für das auswärtige Handeln bereitstellen, wozu ein einzelner Mitgliedstaat allein nicht in der Lage wäre.
2.ZIELE
Die Ziele des Instruments ergeben sich sowohl aus den Leitlinien für das auswärtige Handeln der EU – die u. a. in der Globalen Strategie „Gemeinsame Vision, gemeinsames Handeln: ein stärkeres Europa“, im Beitrag der EU zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, im neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“ sowie in der überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik festgelegt sind – als auch den übergreifenden Zielsetzungen des mehrjährigen Finanzrahmens, d. h. Flexibilität, Kohärenz und Synergien, Vereinfachung und Leistungsorientierung. Den strategischen Zielen der EU, sowohl den geografischen als auch den thematischen, wird durch die Zweckbindung von Mitteln Rechnung getragen werden.
Die EU muss über ein entsprechendes Instrumentarium verfügen, das die zur Erreichung Ziele des auswärtigen Handelns der Union erforderlichen Maßnahmen ermöglicht, insbesondere Maßnahmen mit folgenden allgemeinen Zielen:
·Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung, der Menschenrechte und der Grundsätze des Völkerrechts;
·Stärkung der Sicherheit und Wahrung des Friedens, Unterstützung der Prävention von und wirksamen Reaktion auf Krisen und Konflikte, Förderung von Stabilisierung und Resilienz;
·Stärkung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung der Entwicklungsländer, mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen;
·Unterstützung der besonderen Beziehungen der EU zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft, um einen Raum des gemeinsamen Wohlstands, der sozioökonomischen Entwicklung und der guten Nachbarschaft zu schaffen;
·Bewältigung der irregulären Migration und Bekämpfung ihrer Ursachen bei gleichzeitiger Schaffung der Voraussetzungen für eine bessere Organisation der legalen Migration und einer guten Steuerung der Mobilität;
·Stärkung der EU-Diplomatie in allen ihren Aspekten, Unterstützung der internationalen Dimension der internen EU-Politik und Förderung der handelspolitischen und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit.
·Stärkung von Partnerschaften, Förderung des Politikdialogs und kollektiver Reaktion auf globale Herausforderungen, einschließlich Umweltschutz und Klimawandel.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Im Interesse stärkerer Kohärenz, von Größenvorteilen und Synergieeffekten und einfacherer Verfahren schlägt die Kommission eine strategische Vereinfachung der Finanzierungsinstrumente für das auswärtige Handeln der EU im Zeitraum 2021-2027 vor, einschließlich der Integration des Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushaltsplan, um so Effektivität und Effizienz weiter zu verbessern.
Mehrere Instrumente und Modalitäten des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 sollen gestrafft und im Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit, das weltweiten Geltungsbereich haben wird, zusammengeführt werden: der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, das Europäische Nachbarschaftsinstrument, das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte, das Partnerschaftsinstrument, das Instrument, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, das Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und die gemeinsame Durchführungsverordnung. Das Instrument für Heranführungshilfe sowie die humanitäre Hilfe, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten, einschließlich Grönland, bleiben aufgrund ihres spezifischen Charakters bzw. einer anderen Rechtsgrundlage weiterhin eigenständige Instrumente.
Mit dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit wird außerdem die bisherige Architektur der Finanzgarantien im Bereich des auswärtigen Handelns vereinfacht, einschließlich des Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung, als wichtigem Pfeiler der europäischen Investitionsoffensive für Drittländer, sowie der Makrofinanzhilfe, des Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen, der Afrikanischen Investitionsfazilität, der Investitionsfazilität für die Karibik (CIF) und der Investitionsfazilität für den Pazifik. Das Instrument sieht auch die Möglichkeit der Bereitstellung eines Kapitalbeitrags zu europäischen und internationalen Entwicklungsbanken oder Finanzinstitutionen vor, die zur Verwirklichung der Ziele der EU im Außenbereich beitragen.
Die Integration des Europäischen Entwicklungsfonds in den mehrjährigen Finanzrahmen wird mit einer Erhöhung der Gesamtobergrenze für die Ausgaben einhergehen, wobei die derzeitige Flexibilität erhalten bleibt. Die gemeinsame Durchführungsverordnung, die für sechs Finanzierungsinstrumente im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 galt, wird in das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit einbezogen. Ihre Bestimmungen gelten weiterhin für das Instrument für Heranführungshilfe.
Das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit umfasst vier Hauptkomponenten und erstreckt sich auf die Zusammenarbeit mit Drittländern auf der Grundlage geografischer und thematischer Ansätze, wobei die Flexibilität in Bezug auf Reaktionsfähigkeit und Handlungsoptionen gemäß den Schwerpunktbereichen der Union (insbesondere Nachbarschaft, Afrika, Menschenrechte, Stabilität und Migration) gewahrt bleibt.
Kernstück des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit wird die geografische Säule sein, mit festgelegten geografischen Gebieten, die durch eine thematische Säule und eine Säule „Krisenreaktion“ ergänzt wird.
·Die geografische Säule („Zusammenarbeit mit Partnern“) wird die programmierte Zusammenarbeit mit den Nachbarschafts- und allen anderen Drittländern (mit Ausnahme der Länder, die unter das Instrument für Heranführungshilfe sowie das Programm für die Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten, einschließlich Grönland, fallen) umfassen. Sie wird aus mehreren, jeweils mit einem Mindestbetrag ausgestatteten geografischen Komponenten bestehen, darunter eine bedeutende Komponente für die Nachbarschaft mit zusätzlichen Sondermerkmalen wie gezielter Unterstützung bei der Rechtsangleichung, einem anreizbasierten Ansatz und Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Die Mittelzuweisungen für die geografischen Programme werden den zentralen strategischen Prioritäten der Europäischen Union, vor allem in der Nachbarschaft und in Afrika, Rechnung tragen. Diese Säule wird auch die externe Dimension von Erasmus+ abdecken.
·Die thematische Säule („Verwirklichung gemeinsamer Ziele“) wird zur Unterstützung von Maßnahmen dienen, die nicht in die geografischen Programme einbezogen werden können, weil sie global ausgerichtet sind und/oder weil es sich dabei um politische Leitinitiativen in Bereichen wie Menschenrechte und Demokratie, Zivilgesellschaft, Frieden und Stabilität, Migration oder anderen Themenbereichen mit einem Bezug zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene, unter anderem Wirtschaftsdiplomatie und Handel, handelt.
·Die Säule „Krisenreaktion“ wird neben der schnellen Ergreifung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung und Konfliktprävention und zur Stärkung der Resilienz, einschließlich der Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung, auch kurzfristige außenpolitische Reaktionen ermöglichen. Sie wird sowohl einen weltweiten als auch einen themenbezogenen (Politik, Sicherheit, Wirtschaft) Geltungsbereich haben. Diese Säule wird insbesondere den im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds geschaffenen Mechanismus zur Abfederung von Schocks, den Artikel 3 des Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt, einschließlich der Komponente Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung, sowie Elemente des Partnerschaftsinstruments ersetzen. Die Vorschriften und Verfahren für diese Säule werden so gestaltet sein, dass sie weiterhin Gewähr für Flexibilität und schnelle Reaktionsfähigkeit bieten.
Das Instrument wird zudem ein Flexibilitätspolster für neu entstehende Herausforderungen und Prioritäten mit nicht zugewiesenen Mitteln umfassen, das eine flexible Reaktion auf bestehende oder neu entstehende dringende Prioritäten ermöglicht. Dieses Polster soll insbesondere zur Bewältigung des Migrationsdrucks dienen, doch bietet es auch ausreichende Flexibilität, um unvorhergesehenen Ereignissen, zusätzlichem Bedarf im Bereich der Stabilität, oder aber neuen internationalen Initiativen und Prioritäten Rechnung zu tragen. Die Bereitstellung dieser nicht zugewiesenen Mittel wird auf der Grundlage von Kriterien erfolgen, die in der Verordnung festgelegt sind.
Wichtige Querschnittsthemen wie Umweltschutz, Bekämpfung des Klimawandels und Gender-Fragen werden in allen von diesem Instrument abgedeckten Bereichen berücksichtigt werden. Die Migration ist ein vorrangiges Thema, das in allen vom Instrument abgedeckten Bereichen und im Rahmen der einzelnen Säulen, auch unter Nutzung nicht zugewiesener Mittel, angegangen werden soll.
Die gegenwärtigen flexiblen Regelungen des Europäischen Entwicklungsfonds werden in das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit aufgenommen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, nicht gebundene Mittel zu übertragen und durch die Aufhebung von Mittelbindungen freigewordene Beträge einem neuen Zweck zuzuführen.
Was die Durchführung betrifft, so werden alle Formen der Unterstützung in die Verordnung aufgenommen. Je nach Programm oder Land bzw. Region werden die Maßnahmen nach dem Prinzip der direkten oder der indirekten Mittelverwaltung durchgeführt werden. Im Einklang mit den Grundsätzen des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik werden die für die Empfänger günstigsten Formen der Unterstützung, insbesondere Zuschüsse, gezielt auf Länder ausgerichtet werden, in denen der Hilfebedarf am größten ist. Dazu zählen die am wenigsten entwickelten Länder (unabhängig von ihrer geografischen Lage) sowie Länder in fragilen Situationen und Konfliktsituationen. Die Zusammenarbeit mit weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern wird aufgrund ihres geringeren Bedarfs an Finanzhilfe zu Vorzugsbedingungen weitgehend auf innovativen Formen der Unterstützung beruhen. Die besonderen Merkmale des Europäischen Nachbarschaftsinstruments, vor allem der Ansatz „Mehr für mehr“ und der Grundsatz der Differenzierung, werden beibehalten. Die externe Komponente des Programms Erasmus+ wird weiterhin ein wichtiges Instrument des auswärtigen Handeln bilden und verschiedene gemeinsam mit den Partnerländern verfolgte Prioritäten im Hinblick auf die Verbesserung der Bildungssysteme, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Verhinderung von Radikalisierung umfassen. Die Durchführungsverfahren und -bestimmungen für die externe Komponente des Programms Erasmus+ werden erheblich vereinfacht werden.
Die Verordnung wird auch den neuen Rahmen der EU für Investitionen in Drittländern unterstützen, der neben einer besseren Umsetzung der politischen Ziele der EU im Bereich des auswärtigen Handelns auch die verstärkte Mobilisierung zusätzlicher Mittel des Privatsektors zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der Entwicklung ermöglichen soll. So sieht sie u. a. finanzielle Garantien vor, die – mit Schwerpunkt auf Afrika, der Nachbarschaft und möglicherweise dem westlichen Balkan – Investitionen in den Partnerländern fördern sollen. Ein besonderes Augenmerk wird Ländern in fragilen Situationen oder Konfliktsituation sowie Regionen mit dringendem Bedarf im Bereich Infrastruktur und Konnektivität gelten Mischfinanzierungsmaßnahmen und die Haushaltsgarantien werden aus der geografischen Säule finanziert. Das vorgeschlagene Instrumentarium sieht ferner die Möglichkeit einer EU-Haushaltsgarantie für und/oder eines EU-Kapitalbeitrags zu europäischen oder internationalen Entwicklungsbanken oder Finanzinstitutionen vor, allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Einrichtungen bestimmte Kriterien im Hinblick auf Mehrwert und Risikoübernahmekapazität erfüllen und die Garantien/Kapitalbeiträge an den politischen Zielen der EU ausgerichtet werden.
Auch die Bereitstellung von Makrofinanzhilfe wird unter das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit fallen, wobei allerdings die einzelnen Maßnahmen nach wie vor auf der Grundlage von Ad-hoc-Beschlüssen im konkreten Bedarfsfall durchgeführt werden sollen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Innerhalb der Cluster auswärtiges Handeln und Heranführungshilfe des mehrjährigen Finanzrahmens wird für eine umfassende Komplementarität zwischen den verschiedenen Instrumenten sowie für Synergien mit den einschlägigen internen Strategien und Instrumenten in Bereichen wie Migration, Sicherheit und Klima gesorgt. Auch die Komplementarität zwischen den Instrumenten, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden, und der vorgeschlagenen Europäischen Friedensfazilität, die außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens eingerichtet werden soll, wird sichergestellt werden, um ein überzeugendes und kohärentes Handeln der EU zu gewährleisten.
Durch die Verringerung der Zahl der Instrumente im Bereich des auswärtigen Handelns werden die als künstlich empfundenen Trennlinien zwischen den bisherigen geografischen und thematischen Instrumenten beseitigt. Damit wird sichergestellt, dass die EU über den richtigen Policy-Mix in jedem Land/jeder Region verfügt und die Gefahr von Überschneidungen und/oder inkohärenten Ansätzen vermeiden kann. Dies trägt auch zur Straffung der Programmverwaltungsverfahren und somit zur Steigerung der Effizienz und der Transparenz bei.
Für die Abstimmung und Komplementarität mit der humanitären Hilfe wird im Rahmen sowohl der geografischen Programme als auch der Säule „Krisenreaktion“ (Stärkung der Resilienz und Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung) gesorgt werden, um eine nahtlose Unterstützung zu gewährleisten.
Das überarbeitete Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU) umfasst auch Maßnahmen außerhalb der EU und sieht Komplementaritäten in den Bereichen Katastrophenprävention, -vorsorge und -abwehr vor.
Zwischen den sicherheitsbezogenen Maßnahmen im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der künftigen Europäischen Friedensfazilität sollen Synergien hergestellt und eine enge Abstimmung gewährleistet werden, um Lücken und Überschneidungen zu vermeiden.
Auch wenn sich die Ziele des Instruments für Heranführungshilfe von denen der übrigen Instrumente des auswärtigen Handelns unterscheiden, weist dieses Instrument eine komplementäre Ausrichtung auf die Förderung von Menschenrechten, Grundwerten und Sicherheit auf. Auf der Ebene der thematischen Komponenten des Instruments bestehen ebenfalls Synergien im Hinblick auf die Finanzierung globaler Maßnahmen.
Bei der Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), einschließlich Grönland, werden ebenfalls Synergien entstehen, denn die ÜLG werden insbesondere dann an Maßnahmen im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit beteiligt werden, wenn diese Maßnahmen eine globale, transregionale oder regionale Ausrichtung haben.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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89 500
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AUSWÄRTIGES HANDELN
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Humanitäre Hilfe
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Über das EU-Programm für humanitäre Hilfe wird lebensrettende Soforthilfe für Menschen bereitgestellt, die von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Katastrophen betroffen sind. Diese Hilfe gilt in erster Linie besonders gefährdeten Gruppen.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die EU ist als führender Akteur im Bereich der humanitären Hilfe anerkannt. Dies gilt sowohl in Bezug auf ihre Fähigkeit zur raschen und flexiblen Hilfe bei verschiedenartigen Krisen als auch im Hinblick auf ihren Einfluss auf die Gestaltung der globalen humanitären Agenda. Aufgrund ihres finanziellen Gewichts (die EU und die Mitgliedstaaten sind zusammengenommen der weltweit größte Geber humanitärer Hilfe) und des weltweiten Geltungsbereichs ihrer humanitären Hilfe ist die EU auch in der Lage, andere humanitäre Geber dazu anzuhalten, wirksame und auf festen Prinzipien beruhende Strategien für humanitäre Hilfe umzusetzen. Ein wesentlicher komparativer Vorteil der humanitären Hilfe ergibt sich daraus, dass sie häufig das einzige Instrument ist, mit dem sich die EU in akute Konflikte oder Krisen einschalten kann. Dank ihrer Flexibilität hat die humanitäre Hilfe auch in vielen von der globalen Flüchtlings- und Migrationskrise betroffenen Ländern einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lage vor Ort geleistet.
Vor dem Hintergrund unzureichender Mittel zur Bewältigung des zunehmenden weltweiten Bedarfs ist die EU zudem in der Lage ist, Lücken in der weltweiten humanitären Hilfe zu schließen, indem sie den Bedarf in schwer zugänglichen Gebieten deckt und Hilfe nicht nur bei den schwersten und sichtbarsten humanitären Krisen leistet, sondern auch bei „vergessenen“ Krisen, d. h. Krisen, bei denen sonst keine – oder nur unzureichende – internationale Hilfe geleistet wird und es an Aufmerksamkeit in Politik und Medien fehlt. Darüber hinaus greifen die Mitgliedstaaten bei Krisen, bei denen sie nicht auf nationaler Ebene tätig werden können, häufig auf die EU als Geber zurück.
Die Mitgliedstaaten profitieren zudem von der „humanitären Diplomatie“ der EU, die zur effizienteren Bereitstellung der humanitären Hilfe beiträgt. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Mehrwerts der EU für die Mitgliedstaaten ist der operative und technische Sachverstand des einzigarten rund 40 Länder umspannenden EU-Netzes spezialisierter Außenstellen für humanitäre Hilfe.
2.ZIELE
Im Einklang mit der Verordnung über die humanitäre Hilfe, die in Kraft bleiben wird, leistet die EU ihre humanitäre Hilfe unmittelbar zugunsten der von Katastrophen oder Konflikten betroffen Menschen ohne Unterscheidung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der Staatsangehörigkeit oder der politischen Anschauung und darf sich dabei nicht von politischen Erwägungen leiten oder beeinflussen lassen. Die EU handelt im Einklang mit den internationalen humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit. Die Hauptziele ihres Handelns sind:
·bedarfsorientierte Bereitstellung der EU-Hilfe, um Menschenleben zu retten und zu schützen, menschliches Leid zu verhindern und zu lindern sowie die Integrität und Menschenwürde der von Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachten Krisen betroffenen Bevölkerungsgruppen zu bewahren, auch bei lang anhaltenden Krisen;
·Stärkung der Resilienz und Erholungsfähigkeit gefährdeter oder von Katastrophen betroffener Gemeinschaften in Ergänzung zu anderen Instrumenten der EU.
All diese Maßnahmen tragen zur Verwirklichung der übergeordneten Ziele und Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union bei.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Bei der Durchführung der humanitären Hilfsmaßnahmen der EU stützt sich die Kommission auf mehr als 200 Partnerorganisationen, darunter Organisationen der Vereinten Nationen, andere internationale Organisationen wie das Rote Kreuz und den Roten Halbmond sowie auf Nichtregierungsorganisationen. Die Kommission hat ein festes Netz von internationalen und lokalen Experten für humanitäre Hilfe aufgebaut, die in Krisengebieten in aller Welt im Einsatz sind. Die EU spielt eine führende Rolle bei der Entwicklung neuer politischer Konzepte und innovativer Finanzierungsmodalitäten (z. B. Hilfe in Form von Bargeldleistungen).
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Auch wenn das Instrument rescEU in erster Linie für Maßnahmen innerhalb der EU konzipiert ist, ergänzt es die humanitäre Hilfe außerhalb der EU durch Monitoring in Echtzeit über das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen und durch unverzügliche Unterstützung bei Katastrophen in Drittstaaten in Form von Expertenteams und Rettungsausrüstung, die von den Mitgliedstaaten und anderen beteiligten Ländern bereitgestellt werden. Zusätzliche Flexibilität bietet dabei die Reserve für Soforthilfen, ein spezielles Instrument, das die Union in die Lage versetzt, auch dann auf Notfälle und Katastrophen innerhalb und außerhalb der Union zu reagieren, wenn im Rahmen des jeweiligen Programms keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.
In vielen Krisensituationen wird großer Wert auf die Komplementarität von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe gelegt. Ziel dabei ist ein reibungsloser Übergang von der Soforthilfe zur nachhaltigen Entwicklung, die im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit unterstützt wird.
Über das EU-Instrument für humanitäre Hilfe der EU können Finanzmittel der Mitgliedstaaten in Form externer zweckgebundener Einnahmen mobilisiert werden. Dies kann zur Verbesserung der Komplementarität mit nationalen Ressourcen beitragen.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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11 000
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AUSWÄRTIGES HANDELN
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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union versetzt die EU in die Lage, in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Stimme zu sprechen. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik leistet einen Beitrag zur Erhaltung von Frieden, zur Verhütung von Konflikten und zur Stärkung der internationalen Sicherheit. Sie ist eines der Hauptinstrumente zur Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und maßgebend für die Rolle der EU als globaler Akteur. Die Instrumente des auswärtigen Handelns sollen den Zielen der EU dienen und die weltweite Verbreitung der Werte der EU fördern.
Der Vertrag über die Europäische Union (Titel V: Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) hat diese Politik durch die Schaffung des Amts der Hohen Vertreterin/des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und des Europäischen Auswärtigen Dienstes gestärkt. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik trägt dazu bei, sowohl die Werte und Grundsätze als auch die Interessen der Union zu schützen. In Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union sind die Grundsätze und Ziele aufgeführt, die als Richtschnur für das auswärtige Handeln der Union dienen, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik eröffnet der EU die Möglichkeit, als externer Akteur im Namen wie auch an der Seite der Mitgliedstaaten zu handeln. Durch dieses gemeinsame Handeln schafft die EU gegenüber den Aktivitäten einzelner Mitgliedstaaten einen Mehrwert, da eine kritische Masse zur Bewältigung globaler Herausforderungen erreicht wird. Die Tatsache, dass die EU eine unparteiische Position einnimmt, wenn es darum geht, im Außenbereich im Namen der Mitgliedstaaten bzw. gemeinsam mit ihnen zu handeln, verleiht den Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in den Ländern, in denen sie umgesetzt werden, größere Glaubwürdigkeit und sorgt für größeres Vertrauen. Das demografische und wirtschaftliche Gewicht der Europäischen Union und die Möglichkeit, gemeinsame außenpolitische Entscheidungen zu treffen, stärken ihre internationalen Einflussmöglichkeiten.
Zwar leisten einzelstaatliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten eindeutig einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, doch schafft erst die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU eine kritische Masse für die Reaktion auf globale Herausforderungen. Die gemeinsame Verantwortlichkeit aufseiten der EU und das klare politische Signal, dass das Handeln der EU auf einem soliden Verfahren beruht, unterstützen in Verbindung mit ihrem Einfluss und den Reformimpulsen, die sie als globaler Akteur geben kann, die Partnerländer in ihren Sicherheits- und Stabilitätsanliegen.
Dank ihrer Führungsposition auf dem Gebiet der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit ist die EU hervorragend aufgestellt, um ihre Werte zu verbreiten und auf globale Herausforderungen zu reagieren, auch was Konflikte, Instabilität und Sicherheitsbedrohungen – einschließlich der weltweiten Sicherheit – anbelangt. In Synergie mit den anderen Instrumenten des auswärtigen Handelns leistet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik einen Beitrag zu einem kohärenten Rahmen und den nötigen Finanzmitteln für das auswärtige Handeln, die ein einzelner Mitgliedstaat allein nicht aufbringen könnte.
2.ZIELE
In Anbetracht der politischen Prioritäten und globalen Herausforderungen wird die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in der Zeit nach 2020 weiterhin einen Grundpfeiler der Globalen Strategie (bzw. einer etwaigen Folgestrategie) bilden und auf die folgenden drei strategischen Prioritäten ausgerichtet sein: 1) Reaktion auf externe Konflikte und Krisen, 2) Aufbau von Kapazitäten der Partner und 3) Schutz der Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Wenn die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wirksam sein soll, muss die EU rasch und entschlossen auf sich abzeichnende Bedrohungen für ihre strategischen Interessen reagieren können.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Gesamtwirkung und Gesamtleistung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind von deutlich größerem Wert als die bloße Summe der einzelnen Maßnahmen. Insbesondere bei Missionen im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gehen der Umfang und die Reichweite der vereinbarten Maßnahmen über das hinaus, was ein einzelner Mitgliedstaat alleine leisten könnte. Bei Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wirkt sich der multinationale Charakter der EU in doppelter Hinsicht positiv aus: durch das Image – Glaubwürdigkeit der EU als Friedensakteur – und durch den Zugang zu einer erweiterten Basis an Humanressourcen und Fachwissen, zumal hierzu auch interessierte Drittstaaten, die sich unter Federführung der EU an solchen Maßnahmen beteiligen, einen Beitrag leisten. Konkret haben Maßnahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Politikumsetzung beigetragen durch: 1) den Aufbau von Kapazitäten sowie Unterstützung und Beratung im Rahmen ziviler und militärischer Ausbildungsmissionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, 2) die Förderung von Frieden und Stabilität sowie die Förderung und Verbreitung der Werte der EU mithilfe von Sonderbeauftragten und 3) die Förderung multilateraler Lösungen für Sicherheitsbedrohungen, u. a. durch die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der illegalen Verbreitung und des illegalen Handels mit konventionellen Waffen. .
Darüber hinaus stellt die EU über ihre Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Finanzmittel für das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg und für die Arbeit der Sondertribunale für das Kosovo bereit. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik kann auch ein Handeln auf der Grundlage von Artikel 28 des Vertrags über die Europäische Union umfassen.
Mit der Notwendigkeit schneller und entschlossener Reaktionen geht einher, dass Maßnahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in vielen Fällen nicht im Voraus programmiert werden können. Damit in Krisensituationen rasch gehandelt werden kann, muss daher im jährlichen Haushaltsplan ein ausreichender Spielraum vorgesehen werden.
Die Haushaltsmittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik werden vom Dienst für außenpolitische Instrumente der Europäischen Kommission verwaltet.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Innerhalb der Cluster auswärtiges Handeln und Heranführungshilfe des mehrjährigen Finanzrahmens wird für eine umfassende Komplementarität zwischen den verschiedenen Instrumenten gesorgt werden. Angestrebt werden auch eine Interaktion und Synergien zwischen den aus dem EU-Haushalt finanzierten Instrumenten (insbesondere dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit, dem Instrument für Heranführungshilfe, der humanitären Hilfe, dem Instrument für das überarbeitete Katastrophenschutzverfahren der Union (rescEU) sowie der vorgeschlagenen Europäischen Friedensfazilität (die aufgrund der im Vertrag über die Europäische Union vorgegebenen Beschränkungen für die Finanzierung von Verteidigungsaktivitäten außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens eingerichtet werden soll), um ein entschiedenes und kohärentes auswärtiges Handeln der EU zu gewährleisten.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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3 000
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AUSWÄRTIGES HANDELN
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Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten
(einschließlich Grönland)
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Ziel des Programms ist die Unterstützung und Stärkung der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den 13 überseeischen Ländern und Gebieten, die mit Dänemark bzw. Frankreich und den Niederlanden verbunden sind. Bei den Modalitäten des Programms werden die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der überseeischen Länder und Gebiete sowie die besondere Situation Grönlands berücksichtigt.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die von den Polarregionen bis in die Tropen über den Erdball verstreuten überseeischen Länder und Gebiete sind mit der EU assoziiert. Sie spielen in ihren jeweiligen geografischen Gebieten eine wichtige Rolle als Außenposten der Union, gehören jedoch weder zum Gebiet der EU noch zum EU-Binnenmarkt.
Ziel der Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete ist die Förderung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Union.
Die Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete verringert deren Abhängigkeit gegenüber der EU und ihren Mitgliedstaaten und fördert die Zusammenarbeit zwischen ihnen und ihren regionalen, europäischen und internationalen Partnern. Sie verschafft den Werten, der Kultur und der Gesetzgebung der EU sowie ihren Wirtschaftspartnerschaften in den verschiedensten Teilen der Welt Geltung.
2.ZIELE
Ziel der Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete ist die Erhaltung der engen und dauerhaften Verbindungen zwischen den Partnern, die Unterstützung ihrer nachhaltigen Entwicklung und die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Außer für Grönland wurde die Unterstützung für die überseeischen Länder und Gebiete bislang über den Europäischen Entwicklungsfonds abgewickelt. Die Programme werden im direkten Haushaltsvollzug von der Europäischen Kommission ausgeführt, hauptsächlich in Form direkter Budgethilfen, in einigen Fällen aber auch in Form von Zuschüssen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Die Zusammenarbeit mit den überseeischen Ländern und Gebieten erfolgt in enger Verknüpfung und Koordinierung mit den nationalen Unterstützungsmaßnahmen Dänemarks, Frankreich und der Niederlande. Außerdem werden Synergiemöglichkeiten mit den gesonderten europäischen Entwicklungsprogrammen für die Gebiete in äußerster Randlage der Europäischen Union und dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit genutzt werden.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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500
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HERANFÜHRUNGSHILFE
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Instrument für Heranführungshilfe
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Mit dem Instrument für Heranführungshilfe werden Kandidatenländer und potenzielle Kandidaten auf ihrem Weg zur Erfüllung der Beitrittskriterien unterstützt. Es steht im Zusammenhang mit der Strategie für den westlichen Balkan und spiegelt die Entwicklungen der Beziehungen zur Türkei wider.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Es liegt auf der Hand, dass die Unterstützung der EU-Erweiterung eine Aufgabe ist, die am besten auf EU-Ebene verfolgt wird. Die Gewährung der Heranführungshilfe im Rahmen eines einzigen Instruments auf der Grundlage eines einheitlichen Kriterienkatalogs ist effizienter als die Bereitstellung der Hilfe aus verschiedenen Quellen – einschließlich der nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten – nach unterschiedlichen Verfahren und Prioritäten. Darüber hinaus kann die EU aufgrund ihres politischen Gewichts und ihres Einflusses den nationalen Behörden mit mehr Autorität gegenübertreten und bietet mehr Rechtssicherheit als die einzelnen Mitgliedstaaten. Das Instrument ergänzt die Erweiterungspolitik der Union, indem politische und wirtschaftliche Reformen gefördert werden; dabei geht es auch um die Werte der EU und die Achtung des Rechtsstaatsprinzips sowie das reibungslose Funktionieren der Institutionen durch Gewährleistung einer wirtschaftlichen Haushaltsführung in den Kandidatenländern/potenziellen Kandidaten. Das Instrument wird proaktiv eingesetzt, um die Verhandlungen mit den betreffenden Regierungen im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien und der Bedingungen der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen voranzubringen.
Das Instrument für Heranführungshilfe trägt zur Verwirklichung der umfassenderen europäischen Ziele bei: zur Gewährleistung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in der unmittelbaren Nachbarschaft der Union. Aus der geografischen Nähe zwischen den Mitgliedstaaten und den begünstigten Ländern und dem entsprechenden Koordinierungsbedarf ergibt sich zudem für die EU, dass ihre Unterstützung für die Begünstigten auch zur Erreichung ihrer eigenen Ziele im Hinblick auf ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Migration, Sicherheit, Energieversorgung, Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz beiträgt.
2.ZIELE
Mit dem Instrument für Heranführungshilfe wird angestrebt, die Kandidatenländer und potenziellen Kandidaten bei der Annahme und Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die für die Einhaltung der Werte der Union erforderlich sind, und bei der schrittweisen Angleichung an die Vorschriften, Normen, politischen Vorgaben und Verfahren der Union im Hinblick auf die Mitgliedschaft in der Union zu unterstützen.
Im Mittelpunkt des Instruments werden die folgenden Prioritäten stehen: Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Migration, wozu auch die Stärkung der Sicherheitskooperation und der Bekämpfung von Radikalisierung und organisierter Kriminalität sowie die Unterstützung einer integrierten Migrationspolitik einschließlich Grenzmanagement gehören werden; Politikbereiche und Besitzstand der EU; sozioökonomische Entwicklung; Wachstumsinvestitionen; Aussöhnung, gutnachbarliche Beziehungen und regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit. Diese Ziele schließen an diejenigen des Vorgängerprogramms an.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Kontinuität mit dem Instrument 2014-2020 wird gewahrt. Die bedeutende leistungsabhängige Komponente wird beibehalten, aber vereinfacht, um das Monitoring und die Berichterstattung zu erleichtern und einen echten Anreiz für die Begünstigten zu schaffen. Wichtig ist zum einen, dass die Mittel rasch und flexibel mobilisiert werden können, zum anderen, dass die benötigten finanziellen Mittel für die Vorbereitung etwaiger künftiger Beitritte zur Verfügung stehen, wobei ein schrittweiser, reibungsloser Übergang von der Beitrittsvorbereitung zur Mitgliedschaft – einschließlich der hierfür erforderlichen Verbesserung der Absorptionsfähigkeit – zu gewährleisten ist.
Die Verordnung wird alle möglichen Arten der Bereitstellung von Unterstützung vorsehen (Finanzhilfen, öffentliche Aufträge, Preisgelder, Beiträge zu EU-Treuhandfonds, Budgethilfe, Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien). Je nach Art des Programms und nach Partnerland erfolgt die Umsetzung im Wege der direkten, der indirekten oder der geteilten Mittelverwaltung.
Was Investitionen angeht, so wird auf die Finanzierungsinstrumente, die derzeit in der Region zum Einsatz kommen, angesichts der bisherigen guten Ergebnisse auch weiterhin zurückgegriffen werden.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Mit dem Programm wird Komplementarität mit einem breiten Spektrum an Unionsprogrammen angestrebt, einschließlich mit den Programmen in den internen Politikbereichen (Synergien mit der Sicherheits-, der Migrations- und der Energiepolitik) und der Investitionskomponente des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit. Des Weiteren soll die externe Dimension des Programms Erasmus+ unterstützt werden. Die begünstigten Länder werden weiterhin Mittel im Rahmen potenzieller thematischer Programme erhalten können, insbesondere in Bezug auf die Menschenrechte. Auch künftig wird es Synergien mit der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik bei der Vorbereitung der begünstigen Länder auf die Absorption und Verwaltung der künftigen Unionsfinanzierungen geben.
Das Instrument für Heranführungshilfe muss auch mit dem Fonds „InvestEU“, dem neuen einheitlichen Investitionsinstrument für die internen Politikbereiche der EU, kohärent sein, damit die Möglichkeit besteht, dass die Heranführungsländer Zugang zum neuen Fonds erhalten. Der größere Investitionsbedarf wird hauptsächlich aus dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung+ gedeckt werden, der in das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit integriert wird. Dies ermöglicht zum einen erhebliche Skaleneffekte und zum anderen eine Ausweitung der Maßnahmen für den Westbalkan je nach Bedarf.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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14 500
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INSTRUMENTE AUẞERHALB DER MFR-OBERGRENZEN
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BESONDERE INSTRUMENTE
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Reserve für Soforthilfen
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Bei der Reserve für Soforthilfen handelt es sich um ein Instrument, das zusätzliche Mittel für sektorspezifische Programme bereitstellt, sollte es zu einer Krise sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU kommen.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Angesichts der instabilen geopolitischen und inländischen Rahmenbedingungen, die zu einem nicht vorhersehbaren Ausgabenbedarf führen, muss der EU-Haushalt verstärkt reaktionsfähig sein. Während eine Reihe von Programmen innerhalb und außerhalb der EU spezielle Vorschriften für Sofortmaßnahmen vorsehen, können verfügbare Mittel rasch aufgebraucht sein und Mittelaufstockungen manchmal kurzfristig erforderlich werden. So waren beispielsweise Soforthilfemittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Fonds für die innere Sicherheit nicht ausreichend, um alle Ersuchen der Mitgliedstaaten während der Migrations- und Sicherheitskrise, die 2015 begann, abzudecken. Ebenso war das Lebens- und Futtermittelprogramm bei Weitem nicht ausreichend, um die Anfragen der von der Geflügelgrippe in den Jahren 2016 und 2017 betroffenen Mitgliedstaaten abzudecken. Folglich mussten Mittel aus anderen Programmen umgeschichtet und mehrere Flexibilitätsmechanismen mobilisiert werden, um die Lücken zu schließen.
Durch die Natur oder von Menschenhand verursachte Katastrophen großen Ausmaßes können die Kapazitäten eines Mitgliedstaats übersteigen und haben eindeutig eine grenzüberschreitende Komponente. Aufgrund der sich verändernden Klimabedingungen oder neu auftretender Risiken werden solche Katastrophen immer häufiger und intensiver, und das Ausmaß der wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt weiter zu. Deshalb bedarf es einer verstärkten Reaktionsfähigkeit der EU, die sich auf folgende Prinzipien stützt:
·Ein flexiblerer Rechtsrahmen, der eine breite Intervention aus dem EU-Haushalt in Krisensituationen auch in traditionell nicht als hochriskant angesehenen Bereichen gestattet. Entsprechende Ausgabenprogramme sollten angemessene Notfallbestimmungen enthalten, die eine sofortige EU-Reaktion im Krisenfall gestatten.
·Eine ausreichende Mittelausstattung im Krisenfall: Größere Krisen können nicht vorhergesagt werden. Deshalb ist eine Haushaltsreserve, aus der kurzfristig zusätzliche Mittel entnommen werden können, von ausschlaggebender Bedeutung.
2.ZIELE
Bei den besonderen Instrumenten, die über die MFR-Obergrenzen hinaus bereitgestellt werden können, soll die Reserve für Soforthilfen insbesondere Mittelaufstockungen in Krisensituationen ermöglichen. Sie stellt einen vorläufigen jährlichen Betrag zusätzlich zu den Obergrenzen dar, der auf den Haushalt eines spezifischen Programms innerhalb weniger Wochen aufgeschlagen werden kann, um unvorhergesehene Ereignisse abzudecken.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Der Anwendungsbereich der Reserve für Soforthilfen wird auf Aktionen innerhalb der EU ausgeweitet, um so die bestehenden Verfahren zu nutzen und die Haushaltsmittelzuweisung zu optimieren. Dadurch wird ein gemeinsamer Mechanismus geschaffen, mit dem EU-Reaktionen auf Krisen aller Art (Naturkatastrophen, Umweltkrisen, humanitäre Notfälle, Epidemien usw.) allerorts finanziell verstärkt werden können.
Um Konkurrenz zu vermeiden und einen fairen Ansatz in Notfällen sicherzustellen, gilt für die ersten neun Monate des Jahres. eine vorübergehende Obergrenze von 50 % sowohl für die interne als auch die externe Dimension. Darüber hinaus bleiben die 25 % der jährlichen Obergrenze für das letzte Jahresquartal verfügbar, um sicherzustellen, dass die Mittel auch für gegen das Jahresende eintretende Notfälle verfügbar sind.
Das derzeitige Bereitstellungsverfahren der Reserve für Soforthilfen ist ein reibungslos funktionierendes und gut eingespieltes Verfahren, dessen Hauptmerkmale beibehalten werden:
·Als ein besonderes Instrument für unvorhergesehene Ereignisse und einen unvorhergesehenen Finanzierungsbedarf wird die Reserve über die MFR-Obergrenzen hinaus bereitgestellt werden.
·Die Reserve ist im Haushalt als Rückstellung verbucht. Sie wird gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat mittels einer Übertragung gemäß der Haushaltsordnung zur Verfügung gestellt.
·Um die Reservekapazität zu maximieren, können nicht verwendete Beträge auf das Folgejahr übertragen werden.
Um die Reaktionsfähigkeit des EU-Haushalts zu maximieren, werden in allen Programmen und unter allen Haushaltslinien gemeinsame Vorschriften zur Nutzung der Reserve eingeführt. Dies bedeutet keine Zweckbindung und keine vorrangige Verwendung z. B. für interne gegenüber externen Krisen oder für einzelne individuelle politische Bereiche.
In Ausnahmejahren, in denen der gesamte jährliche Betrag der Reserve ausgeschöpft ist, könnte ein zusätzlicher Bedarf noch durch andere Flexibilitätsmechanismen abgedeckt werden (z. B. durch das Flexibilitätsinstrument und den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben), obwohl dann ein langwierigeres Bereitstellungsverfahren (d. h. Änderung des Haushalts) erforderlich wäre.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Die Reserve für Soforthilfen wird auch für außerordentliche Situationen zur Verfügung stehen, bei denen die Soforthilfe im Rahmen anderer spezifischer Programme nicht greift. Mit der Reserve für Soforthilfen wird beispielsweise nicht bezweckt, die Folgen marktbezogener Krisen für die landwirtschaftliche Produktion oder den Handel auszugleichen.
Das andere besondere Instrument zur Bewältigung von Krisenreaktionen ist der EU-Solidaritätsfonds. Er ist ebenfalls auf einen Jahreshöchstbetrag beschränkt, unterscheidet sich aber stark von der Reserve. Die Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds für einen Mitgliedstaat erfolgt als Ausdruck der Solidarität der EU und in ihren Bemühungen, die Auswirkungen einer größeren Naturkatastrophe zu bewältigen. Sie erfolgt in Form einer Finanzhilfe, mit der einige Kosten des Mitgliedstaats für Wiederherstellungs- und Wiederaufbaubemühungen nach einer Katastrophe finanziert werden, ohne dass auf EU-Ebene konkrete Tätigkeiten verwaltet werden oder ein Ausgabenprogramm involviert wäre.
5.VORGESCHLAGENER JÄHRLICHER HÖCHSTBETRAG
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Zahlen in Preisen von 2018.
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Millionen EUR
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Jährlicher Höchstbetrag
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600
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BESONDERE INSTRUMENTE
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Solidaritätsfonds der Europäischen Union
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Beim Solidaritätsfonds der Europäischen Union handelt es sich um ein Solidaritätsinstrument, das auf Ersuchen eines Mitgliedstaats oder eines in Beitrittsverhandlungen mit der Union involvierten Landes als Reaktion auf schwere Naturkatastrophen bereitgestellt wird und die Solidarität Europas mit den betroffenen Regionen durch Minderung der nationalen Interventionskosten bekundet.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten ist eines der Grundprinzipien der Union, und der Solidaritätsfonds der Europäischen Union ist ein klarer Beleg dafür. Er ist für die Bürgerinnen und Bürger sehr greifbar. Da die Naturkatastrophen aufgrund der sich verändernden Klimabedingungen immer häufiger und intensiver werden, trägt dieses besondere Instrument außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens auch zur Abschwächung der negativen Auswirkungen des Klimawandels bei.
Angesichts seiner gezielten Wirkung ergänzt der Fonds die Intervention der Mehrjahresprogramme, die auf mittelfristige Investitionsprioritäten ausgerichtet sind, und kann auch zur Überwindung der Komplexität beitragen, die bei einer Katastrophe in mehreren Regionen im Zuge der Koordinierung bestehen.
2.ZIELE
Der EU-Solidaritätsfonds stellt einen Finanzbeitrag zur Abdeckung der Kosten von Notfall- und Wiederherstellungsaktionen bereit, die von den Haushalten der betroffenen Staaten getragen werden. Er interveniert durch Kostenerstattung, um Budgethilfe in Bezug auf die Wiederherstellung der wesentlichen Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, der Bevölkerung bei der Bereitstellung vorübergehender Unterkünfte zu helfen und um Hilfsdienste zu finanzieren, um präventive Infrastruktur und Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes sicherzustellen sowie um einen Beitrag zur Säuberung katastrophengeschüttelter Gebiete, einschließlich Naturschutzgebieten, zu leisten.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Angesichts der Art der Interventionen wird der Fonds einfach und zielgerichtet bereitgestellt. Die Flexibilität, mit der nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr übertragen werden, bleibt bestehen. Zudem sind höhere Vorauszahlungen möglich.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Mit der Überarbeitung von 2014 wurde die Verbindung zu den Politiken der Katastrophenvorsorge ausgebaut und den Mitgliedstaaten der Anreiz gegeben, verstärkt in die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu investieren, um die Vorbeugung, die Anpassung an den Klimawandel und die Katastrophenresilienz zu unterstützen.
Da der EU-Solidaritätsfonds im Nachhinein interveniert, ergänzt er rescEU und andere Notfallinstrumente, die im Falle von Naturkatastrophen und von Menschenhand verursachten Katastrophen unmittelbar zum Zuge kommen.
5.VORGESCHLAGENER JÄHRLICHER HÖCHSTBETRAG
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Zahlen in Preisen von 2018.
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Millionen EUR
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Jährlicher Höchstbetrag
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600
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BESONDERE INSTRUMENTE
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Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
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Beim Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung handelt es sich um ein Solidaritäts- und Soforthilfeinstrument, das eine einmalige Unterstützungsmaßnahme für Arbeitnehmer anbietet, die ihren Arbeitsplatz im Rahmen einer großen Zahl unerwarteter, durch nachteilige Wirkungen des wirtschaftlichen Wandels bedingter Kündigungen verloren haben.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Zusätzlich zu den üblichen nationalen Resilienzmaßnahmen (Arbeitslosenunterstützung, soziale Maßnahmen) und den strukturellen Interventionen aus dem Europäischen Sozialfonds erhöhen die Maßnahmen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung die Zahl und Diversität der angebotenen Dienste und auch deren Intensität.
Angesichts dieser gezielten Wirkung ergänzt der EU-finanzierte Fonds die Intervention der Mehrjahresprogramme, die auf mittelfristige Investitionsprioritäten ausgerichtet sind, und kann auch zur Überwindung der Komplexität der Koordinierung zwischen Dienststellen auf nationaler/regionaler Ebene beitragen, da Massenentlassungen kombinierte Maßnahmen erforderlich machen können.
Schließlich trägt der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung auch zur direkten Umsetzung einiger Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte wie Ausbildung und lebenslanges Lernen oder der aktiven Unterstützung für Beschäftigung bei.
2.ZIELE
Ab 2021 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung Arbeitnehmer unterstützen, die aufgrund weitreichender Veränderungen (Globalisierung, Krisen, technologischer Wandel usw.) von Massenentlassungen betroffen sein werden.
Ziel und Zweck dieser Maßnahmen sind: i) Bereitstellung einer maßgeschneiderten Unterstützung bei der Reintegration in den Arbeitsmarkt, ii) verstärkte Ausrichtung auf den Erwerb digitaler Fähigkeiten und iii) Unterstützung der Mobilität ,wenn erforderlich.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Um seinem spezifischen Aspekt eines Soforthilfeinstruments besser zu entsprechen, wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in zweifacher Weise ausgebaut: i) breiterer Anwendungsbereich für Interventionen, d. h. bessere Interventionskriterien (z. B. technologischer Wandel) und ii) Verfahrensvereinfachungen wie ein strafferes Antragsstellungsverfahren und Rückstellungen für technische Hilfe, um den Zugang zu Finanzmitteln zu vereinfachen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Die Kofinanzierungssätze werden an die Sätze im Rahmen der Kohäsionspolitik angeglichen.
5.VORGESCHLAGENER JÄHRLICHER HÖCHSTBETRAG
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Zahlen in Preisen von 2018.
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Millionen EUR
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Jährlicher Höchstbetrag
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200
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AUẞERBUDGETÄRE INSTRUMENTE
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Europäische Friedensfazilität
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Aus der Europäischen Friedensfazilität sollen die gemeinsamen Kosten für Militäreinsätze im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik finanziert werden; zur Finanzierung von Militäreinsätzen zur Friedenssicherung unter der Führung anderer internationaler Akteure beigetragen werden und Unterstützung für die Streitkräfte von Drittstaaten bereitgestellt werden, um Konflikten vorzubeugen, zu Frieden beizutragen und die internationale Sicherheit zu stärken.
1.EUROPÄISCHER MEHRWERT
Die EU ist als glaubwürdiger globaler Akteur anerkannt. Dadurch hat sie einen Wettbewerbsvorteil in der Konfliktprävention und der Friedenswahrung. EU-Interventionen in diesen Bereichen können unterschiedlicher Art sein. Sie reichen von der Unterstützung für Friedensmaßnahmen von Drittländern oder internationalen Organisationen (wie der Friedensfazilität für Afrika) über die direkte Unterstützung der Kapazitäten der Partner bis hin zur Truppenentsendung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik. Diese Fähigkeit der EU, zur Krisenprävention beizutragen, den Frieden oder die öffentliche Ordnung wiederherzustellen bzw. Länder oder Regionen zu stabilisieren, in denen Konflikte und Unruhen herrschen, ist von ausschlaggebender Bedeutung. Dadurch werden nicht nur die EU und ihre Bürger geschützt, sondern auch Länder stabilisiert, die Entwicklung gefördert und eine massive Völkerwanderung verhindert.
Die EU hat Friedensmissionen durchgeführt oder sich daran beteiligt, unter anderem durch die Entsendung von Truppen aus der EU nach Afrika, in den Mittleren Osten und die Staaten des westlichen Balkans. Diese Operationen haben den Mehrwert einer europäischen Dimension unter Beweis gestellt. Die Mitgliedstaaten konnten Ressourcen bündeln, Kosten teilen und ein echtes europäisches Engagement vor Ort zeigen. In den letzten Jahren sind jedoch die Herausforderungen an Sicherheit und Stabilität in unserer Nachbarschaft und darüber hinaus gestiegen – und damit auch die Anforderungen an die Friedenssicherung.
Deshalb muss die EU verstärkt durch friedensstiftende Maßnahmen und Konfliktbewältigung auf die externen Konflikte und Krisen reagieren. Dies kann auf EU-Ebene effizienter und wirksamer geleistet werden. Sehr wenige Mitgliedstaaten verfügen über ausreichende Ressourcen, um selbst wirksame Militäreinsätze durchzuführen. Von den Mitgliedstaaten, die dies tun, kann nicht erwartet werden, dass sie die vollständigen Kosten der Maßnahmen übernehmen, die der EU insgesamt zugutekommen. Deshalb bedarf es unbedingt einer Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und einer Bündelung der Ressourcen. Darüber hinaus kann auf EU-Ebene über das Netz der EU-Delegationen die Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen und Ländern weltweit vorangebracht werden. Nur wenige Mitgliedstaaten können diese Outreach-Tätigkeit anbieten.
2.ZIELE
Das Ziel der Fazilität besteht darin, die EU in die Lage zu versetzen, verstärkt tätig zu werden und schneller zu handeln, wenn es darum geht, Konflikte zu verhindern, die menschliche Sicherheit zu fördern, Instabilität zu beseitigen sowie gegebenenfalls unter Einsatz von Militär- und Verteidigungsmitteln auf eine sichere Welt hinzuarbeiten.
Laut Vertrag über die Europäische Union dürfen Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die einen militärischem oder verteidigungspolitischen Bezug haben, nicht aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Das vorrangige Ziel der Fazilität werden also die Aktivitäten mit militärischen und/oder verteidigungspolitischem Bezug im Rahmen der EU-Außen- und Sicherheitspolitik sein, die nicht aus dem EU-Haushalt finanzierbar sind. Sofern der Rat nichts anderes beschließt, können Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden können, auch weiterhin aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Die Umsetzung der Fazilität wird eine vollständige Vereinbarkeit und Kohärenz mit dem EU-Haushalt erfordern, die auf jeder Ebene der Funktionsweise der Fazilität zu gewährleisten sind.
Bei der Fazilität handelt es sich um ein neues außerbudgetäres Instrument. Sie wird die Unterstützung beinhalten, die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 teilweise durch die Friedensfazilität für Afrika (finanziert aus dem außerbudgetären Europäischen Entwicklungsfonds) und dem Mechanismus Athena abgedeckt ist. Militärische Einsätze im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik werden außerhalb des EU-Haushalts vor allem durch teilnehmende Mitgliedstaaten finanziert, wohingegen ein begrenzter Prozentsatz der gemeinsamen Kosten über den Mechanismus Athena finanziert wird.
Diese bestehenden Finanzierungsmechanismen entsprachen trotz ihres klaren Mehrwerts nur teilweise den Erwartungen der Partner sowie der Notwendigkeit, die externe Stabilität der EU angesichts unvorhergesehener externer Herausforderungen zu gewährleisten. Die Fazilität verfolgt deshalb folgende Ziele:
1. Verstärkung der Finanzierung von Militäreinsätzen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die flexibler und wirksamer gestaltet werden sollte;
2. Ausweitung des Geltungsbereichs der EU-Unterstützung für friedensfördernde Militäreinsätze unter der Führung von Drittländern und internationalen Organisationen auf der ganzen Welt, und Aufbau der militärischen Kapazitäten von Drittländern und internationalen Organisationen, um Konflikten vorzubeugen, zu Frieden beizutragen und die internationale Sicherheit zu stärken.
3. Vereinfachung der Finanzierung anderer operativer Maßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, mit militärischem oder verteidigungspolitischem Bezug, sofern der Rat dies beschließt.
Die Fazilität wird durch einen Beschluss des Rates im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingeführt. Da es sich um ein Instrument in Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik handelt, wird die Umsetzung von der Hohen Vertreterin bzw. dem Hohen Vertreter sichergestellt. Bei der finanziellen Abwicklung der Fazilität wird die Hohe Vertreterin bzw. der Hohe Vertreter im Einklang mit der Haushaltsordnung vom Dienst für außenpolitische Instrumente der Kommission unterstützt.
3.UMSETZUNG UND VEREINFACHUNG
Die Fazilität soll aus Jahresbeiträgen der Mitgliedstaaten anhand eines Bruttonationaleinkommen-Verteilungsschlüssels finanziert werden. Sie wird die Flexibilität und Krisenreaktionsfähigkeit erhöhen und Erfahrungen aus den derzeitigen Instrumenten und Mechanismen umsetzen. Ferner wird sie eine dauerhafte EU-Finanzierung gewährleisten und gleichzeitig eine schnelle Reaktion auf Krisen und sonstige dringende Anträge ermöglichen. Außerdem soll die Bereitstellung integrierter Pakete erleichtert werden, die sowohl Militärausbildungen durch EU-Militärausbilder als auch militärische Ausrüstung und Unterstützung vorsehen. Die Europäische Friedensfazilität ist effizient und flexibel gestaltet, um die Vielfalt ihrer Aktivitäten zu berücksichtigen. Der Rolle der Partner wird klar Rechnung getragen.
4.KOMPLEMENTARITÄT UND SYNERGIEN MIT ANDEREN MAẞNAHMEN / ABSTIMMUNG ZWISCHEN DEN RESSOURCEN AUF EU-, NATIONALER UND REGIONALER EBENE
Die Fazilität unterliegt den Grundsätzen der Kohärenz und Komplementarität und gewährleistet die volle Übereinstimmung und Synergie mit einschlägigen außenpolitischen Instrumenten und Maßnahmen mit einschlägigen außenpolitischen Instrumenten und Maßnahmen, die unter den EU-Haushalt fallen, insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, den Kapazitätsaufbau für Sicherheit und Entwicklung und sonstige Formen sicherheitsrelevanter Hilfe und Maßnahmen im Rahmen der Sicherheits- und Friedensziele der EU-Nachbarschaftspolitik und der Entwicklungspolitik. Flexibilität und Reaktionsfähigkeit werden gewährleisten, dass rechtzeitig eine Unterstützung erfolgt und der externe militärische Bedarf wie vereinbart abgedeckt wird. Zudem wird eine Vereinfachung und Straffung der Finanzierungsmittel und -ressourcen gewährleistet. Die Fazilität unterliegt einer starken politischen Steuerung, um ihre Wirksamkeit und Kohärenz mit dem allgemeinen außenpolitischen Ansatz der EU sicherzustellen.
Die Fazilität spiegelt die Notwendigkeit wider, der Verteidigungsrolle der EU Ausdruck zu verleihen. Sie unterscheidet sich aber klar vom Europäischen Verteidigungsfonds, der auf die Ergänzung und Erweiterung nationaler Investitionen in die Verteidigungsforschung und industrielle Entwicklung abzielt. Dennoch hat der Europäische Verteidigungsfonds das Potenzial, die strategische Autonomie der EU und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie zu steigern, wodurch die EU einen effizienteren Beitrag zu militärischen Friedensmissionen im Ausland leisten kann.
5.VORGESCHLAGENE MITTELAUSSTATTUNG FÜR DEN ZEITRAUM 2021-2027
Die Europäische Friedensfazilität ist ein haushaltsexternes Instrument.
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Zahlen in jeweiligen Preisen.
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Millionen EUR
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Finanzausstattung 2021-2027 insgesamt
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10 500
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