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14.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 504/9 |
Entschließung des Rates zu einer neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030
(2021/C 504/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns durch die Arbeit an den Grundlagen des Lernbedarfs in der Erwachsenenbildung sowie durch die Bereitstellung eines Bildungsangebots im Bereich des formalen, nichtformalen und informellen Lernens, das alle für die Schaffung eines inklusiven, nachhaltigen, sozial gerechten und resilienteren Europas erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen umfasst, positiv mit der Zukunft auseinandersetzen. In einer Zeit, in der wir immer häufigere und immer komplexere Übergänge durchleben (insbesondere den grünen und den digitalen Wandel) und vor gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen stehen, kann die Erwachsenenbildung, als wichtiger Teil des lebenslangen Lernens, einen Beitrag dazu leisten, dass Volkswirtschaften und Gesellschaften stärker und resilienter werden. Es ist wichtig, geeignete Voraussetzungen zu schaffen, damit Menschen durch die Entscheidungen, die sie treffen, als Reformkräfte den Wandel mittragen können.
UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES:
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1. |
Auf dem Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum von Göteborg erfolgte durch die Staats- und Regierungschefs der EU die gemeinsame Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte, in der das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form im ersten Grundsatz sowie das Recht auf Unterstützung bei der Arbeitssuche und bei Fortbildung und Umschulung und das Recht, Ansprüche auf sozialen Schutz und Fortbildung bei beruflichen Übergängen zu übertragen, im vierten Grundsatz festgelegt sind. |
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2. |
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 (1) wurde Bildung als Schlüssel zum Aufbau inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften und zur Erhaltung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit Europas hervorgehoben; die allgemeine und berufliche Bildung wurde also zum ersten Mal ins Zentrum der europäischen politischen Agenda gestellt. |
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3. |
In der Strategischen Agenda 2019-2024 verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU darauf, die Investitionen in die Kompetenzen und die Ausbildung der Menschen aufzustocken. |
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4. |
Die Staats- und Regierungschefs der EU traten am 7. Mai 2021 auf dem Sozialgipfel von Porto zusammen, um die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu intensivieren und Bildung und Kompetenzen in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen. |
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5. |
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2021 begrüßten die Staats- und Regierungschefs die EU-Kernziele in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung, die im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt sind, im Einklang mit der Erklärung von Porto, einschließlich des Ziels auf EU-Ebene, wonach bis 2030 erreicht werden soll, dass jedes Jahr mindestens 60 % der Erwachsenen an Formen des Lernens teilnehmen. |
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6. |
Die in Anhang III dieser Entschließung genannten Hintergrunddokumente sollten berücksichtigt werden; |
SOWIE IN KENNTNIS FOLGENDER DOKUMENTE:
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7. |
der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung, die vom Rat der Europäischen Union im Jahr 2011 angenommen wurde, um die Arbeiten im Erwachsenenbildungsbereich im Hinblick auf die vier vom Rat im Strategierahmen „ET 2020“ festgelegten strategischen Ziele fortzusetzen, zu ergänzen und zu konsolidieren; |
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8. |
der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (2016), in der die besonderen Bedürfnisse Erwachsener unterstrichen werden, insbesondere von Personen mit niedrigem Qualifikationsniveau, Arbeitslosen und benachteiligten Gruppen, für die zusätzliche Aufmerksamkeit und Unterstützung erforderlich sind, um eine Verbesserung der Grundfertigkeiten und Lernfortschritt zu ermöglichen; |
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9. |
des Berichts „Achievements under the Renewed European Agenda for Adult Learning“ (Ergebnisse im Rahmen der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung) 2019, einer Bestandsaufnahme des im Zeitraum von 2011 bis 2018 Erreichten. In diesem Bericht werden auch neue Themen und Prioritäten genannt, die in der Zeit nach 2020 zu berücksichtigen wären, unter anderem kontinuierliche Arbeit an Governance, Angebot und Inanspruchnahme, Flexibilität und Zugang sowie Qualitätssicherung; |
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10. |
der „Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz“ (2020), in der unter anderem „Maßnahme 8: Kompetenzen für das Leben“ vorgeschlagen wird, wonach die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten neue Prioritäten für die europäische Agenda für die Erwachsenenbildung ausarbeiten soll. Ziel ist die Schaffung eines umfassenden, hochwertigen und inklusiven Systems der Erwachsenenbildung; |
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11. |
der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (2029) und der Osnabrück-Erklärung zur beruflichen Bildung, in denen dazu aufgefordert wird, die berufliche Bildung weiterhin als attraktiven und hochwertigen Bildungsweg für Berufs- und Privatleben auszubauen sowie Erwachsene stärker dafür zu sensibilisieren, dass Lernen eine lebenslange Aufgabe ist; |
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12. |
der Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus, in der vorgeschlagen wird, die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Zeit bis 2030 (2021-2030) in einer inklusiven und ganzheitlichen Perspektive des lebenslangen Lernens zu gestalten, und ferner festgestellt wird, dass lebenslanges Lernen alle Formen und Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung umfasst, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung zur Erwachsenenbildung, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, bis hin zur Hochschulbildung — |
IST FOLGENDER AUFFASSUNG:
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13. |
Die Modelle für die Erwachsenenbildung sind in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedlich, abhängig vom Bedarf, den Gegebenheiten sowie den politischen Maßnahmen, Strategien und Traditionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Aus Berichten geht hervor, dass durch Anpassungen des Lernens und der Lernumgebungen aufgrund der COVID-19-Pandemie in ganz Europa in der Praxis der Erwachsenenbildung eine noch größere Vielfalt entstanden ist (2). |
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14. |
Aus dem Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2020 (3) gehen niedrige Werte für die Teilnahme an der Erwachsenenbildung hervor; sie lag im EU-weiten Durchschnitt bei nur 10,8 % der Erwachsenen (Frauen: 11,9 %, Männer: 9,8 %) im Alter von 25 bis 64 Jahren in den letzten 4 Wochen vor der Erhebung 2019. Eurostat-Daten zeigen ferner für 2020 bei der Teilnahme an der Erwachsenenbildung niedrigere Werte als vor der COVID-19-Pandemie; sie lag im EU-weiten Durchschnitt lediglich bei 9,2 % der Erwachsenen (Frauen: 10,0 %, Männer: 8,3 %) im Alter von 25 bis 64 Jahren in den letzten 4 Wochen vor der Erhebung. |
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15. |
Aus dem Eurydice-Bericht „Adult education and training in Europe: Building inclusive pathways to skills and qualifications“ (Erwachsenenbildung in Europa: Schaffung inklusiver Wege zu Kompetenzen und Qualifikationen), 2021 geht hervor, dass etwa ein Fünftel der Erwachsenen in der EU keine höhere Sekundarbildung abgeschlossen hat, und dass ein erheblicher Anteil der Erwachsenen in Europa nur über geringe Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen und/oder digitale Kompetenzen verfügt. Bei der Beteiligung Erwachsener an allgemeiner und beruflicher Bildung gibt es zwischen den Ländern Unterschiede; eine Gemeinsamkeit ist jedoch, dass die meisten Lernaktivitäten, an denen Erwachsene teilnehmen, nichtformales Lernen umfassen; |
STELLT FOLGENDES FEST:
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16. |
In einer neuen Kultur des Lernens sollte die Relevanz der Grundkompetenzen für alle sowie die Bedeutung kontinuierlichen Erwerbs relevanter Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen auf allen Ebenen im Rahmen des formalen, nichtformalen und informellen Lernens während des gesamten Lebens im Vordergrund stehen. Menschen, die eine positive Einstellung zum lebenslangen Lernen mitbringen, sind besser gerüstet, sich an neue Gegebenheiten anzupassen und Kompetenzen zu entwickeln, die sie sowohl für den Beruf als auch für die uneingeschränkte Teilhabe an der Gesellschaft sowie für ihre Persönlichkeitsentwicklung benötigen. |
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17. |
Der Erwachsenenbildung kommt im Bereich der strategischen Priorität des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit mit Blick auf den europäischen Bildungsraum –„Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität für alle“ – eine Sonderstellung zu; denn dies ist heute, aufgrund der Herausforderungen in der Zeit der Erholung nach der COVID-19-Krise sowie der geforderten Resilienz, des Bedarfs des Arbeitsmarkts im Wandel, des Qualifikationsungleichgewichts, des grünen und des digitalen Wandels sowie des anhaltend hohen Anteils an Erwachsenen mit mangelnden Grundkenntnissen und Grundkompetenzen dringender nötig denn je. |
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18. |
Die Fragmentierung der Erwachsenenbildung zwischen Sektoren, Politikbereichen und Rechtsrahmen muss angegangen werden. Es bedarf eines Dialogs zwischen allen Parteien, um sicherzustellen, dass es eine gemeinsame Vision für ein verstärktes Bildungsangebot für Erwachsene gibt, in der sowohl die soziale Dimension der Erwachsenenbildung als auch die Beschäftigungsfähigkeit Berücksichtigung finden. Da sowohl die Einzelnen, als auch Arbeitgeber und der Staat von der Erwachsenenbildung profitieren, sollten die Verantwortung und der Beitrag jeder der Parteien berücksichtigt werden. |
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19. |
Die Förderung einer verstärkten Sensibilisierung der Arbeitgeber für den Beitrag, den Erwachsenenbildung zur Qualität der Arbeitsprozesse und der Ergebnisse der Arbeit sowie zur Qualität des Engagements der Beschäftigten bei der Arbeit leistet, ist von größter Bedeutung. Durch Erwachsenenbildung kann zu Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, sozialer Inklusion, Geschlechtergleichstellung, Kreativität, Innovation und Unternehmertum beigetragen werden. Dies ist ein wesentlicher Faktor, wenn Arbeitgebern ein Anreiz geboten werden soll, dauerhaft eine aktive Rolle bei der Unterstützung von Weiterbildung und Umschulung und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie von Arbeitsmarktübergängen ihrer Beschäftigten einzunehmen. Es ist daher wichtig, dass an jeder Arbeitsstätte eine Kultur des Lernens geschaffen, Lernmöglichkeiten eingeplant und an den Arbeitsstätten organisiert sowie von allen Interessenträgern unterstützt und mitgetragen werden. |
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20. |
Die Erwachsenenbildung muss allerdings mehr sein als nur Entwicklung beschäftigungsrelevanter Kompetenzen. Ebenso wichtig ist die Förderung einer verstärkten Sensibilisierung der Allgemeinheit für die Bedeutung und die Vorteile einer Teilnahme am lebenslangen Lernen. Erwachsenenbildung sollte über flexible formale, nichtformale und informelle Bildungswege mit allen Arten und Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Hochschulbildung, verbunden werden. |
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21. |
Die Erwachsenenbildung bietet die Möglichkeit, die Chancen für Erwachsene sowohl im Leben als auch im Beruf zu verbessern, unabhängig von den jeweiligen soziodemografischen und persönlichen Gegebenheiten. Die Frage der Verantwortung des Einzelnen für die berufliche Entwicklung sollte als Teil der lebensbegleitenden Berufsberatung und Unterstützung betrachtet werden. Außerdem kann durch die Erwachsenenbildung ein Beitrag zu aktiver Bürgerschaft sowie zum Lernen in Gemeinschaft geleistet werden. Ferner werden die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung und Verwirklichung, die Gesundheit und das Wohlergehen entsprechend den aktuellen und künftigen Bedürfnissen, Talenten und Bestrebungen des Einzelnen gefördert. Die Erwachsenenbildung spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, auf aktuelle und künftige Herausforderungen und Chancen im Leben und im Beruf zu reagieren, wobei dies tragfähige Gemeinschaften entstehen lässt. |
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22. |
Durch die Auswirkungen des demografischen Wandels sowie des grünen und des digitalen Wandels werden neue Ansätze erforderlich, um die Beteiligung Erwachsener, einschließlich jener, denen die Teilnahme an Lernaktivitäten schwer fällt, sowie der Altersgruppe der über 65-Jährigen an der Erwachsenenbildung zu erleichtern, um so ihre uneingeschränkte Integration in und Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern; |
HEBT FOLGENDES HERVOR:
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23. |
Die Erwachsenenbildung erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, einschließlich der sektorübergreifenden Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteuren, sowie eine wirksame Koordinierung auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, unter Berücksichtigung der Vielfalt der Modelle der Erwachsenenbildung in der Europäischen Union und unter uneingeschränkter Achtung der spezifischen Kompetenzen der verschiedenen politischen Ebenen; |
KOMMT DAHER WIE FOLGT ÜBEREIN:
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24. |
In der Zeit bis einschließlich 2030 besteht das übergeordnete Ziel der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 (NEAAL 2030) darin, die Bereitstellung, die Förderung und die Inanspruchnahme formaler, nichtformaler und informeller Lernangebote für alle zu verbessern. |
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25. |
Die wichtigsten prioritären Bereiche der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 gewährleisten die Kontinuität der Arbeit und die Weiterentwicklung im Bereich der Erwachsenenbildung, wie im Folgenden dargelegt sowie in Anhang I erläutert:
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KOMMT – UNTER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS UND DER NATIONALEN GEGEBENHEITEN DER MITGLIEDSTAATEN – FERNER ÜBER FOLGENDE INSTRUMENTE ZUR UMSETZUNG ÜBEREIN:
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26. |
Offene Methode der Koordinierung (OMK): In der Zeit bis 2030 werden die Mitgliedstaaten und die Kommission im Wege der offenen Methode der Koordinierung eng zusammenarbeiten, um eine Bilanz der auf fachlicher Ebene getanen Arbeit zu ziehen, indem sie den Prozess und seine Ergebnisse bewerten, und indem sie Eigenverantwortung für den Prozess im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene übernehmen. Dies sollte in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“, die als Teil des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) eingerichtet wurde, sowie mit dem Netz der nationalen Koordinatoren für die Erwachsenenbildung erfolgen. |
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27. |
Gegenseitiges Lernen: Gegenseitiges Lernen ist ein Schlüsselelement der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030, da es die Möglichkeit bietet, bewährte Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten zu ermitteln und daraus zu lernen. Gegenseitiges Lernen erfolgt, unter Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger, beispielsweise durch Peer-Learning-Aktivitäten, Peer-Beratung sowie den Austausch bewährter Strategien und Verfahren, Konferenzen, Seminare, hochrangige Foren und Sachverständigengruppen sowie durch Studien und Analysen, Vernetzung (auch webbasiert) und andere Formen der Verbreitung sowie durch deutliche Sichtbarkeit der Ergebnisse. |
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28. |
Wirksame Governance: Die neue europäische Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 ist Bestandteil des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030). |
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29. |
Überwachung des Prozesses: Durch regelmäßige Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele auf EU-Ebene (4) durch Indikatoren auf EU-Ebene (siehe Anhang II) für die systematische Erhebung und Analyse international vergleichbarer Daten wird eine wesentlicher Beitrag zu einer faktengestützten Politikgestaltung geleistet, ohne dass zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten entstehen. Die jährliche Überwachung erfolgt über den Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung und den Prozess des Europäischen Semesters (im Wege des überarbeiteten sozialpolitischen Scoreboards), wobei die Fortschritte bei der Erreichung aller vereinbarten Ziele auf EU-Ebene im Bereich der Erwachsenenbildung verfolgt werden. Die Überwachung der Ziele und Indikatoren auf EU-Ebene sollte in Zusammenarbeit mit der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ (SGIB) erfolgen und 2023 überprüft werden. |
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30. |
Erkenntnisgewinnung und auf gesicherten Erkenntnissen beruhende Politik im Bereich der Erwachsenenbildung: Die eingehende Analyse von Daten und die Forschung müssen im Rahmen des Möglichen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene durch eine Reihe von Instrumenten verbessert werden, und die Arbeit des Eurostat, des Eurydice, des CEDEFOP, der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF), der Eurofound, der OECD sowie anderer Organisationen muss berücksichtigt werden. In die Analyse sollten, möglichst auch auf der Ebene der Arbeitgeber und der lokalen Gemeinschaften, die Beobachtung benachteiligter Gruppen von Erwachsenen sowie Daten über Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung einfließen. Der Wandel der Arbeitswelt und der enorme Aufwand im Bereich der Weiterbildung und Umschulung machen eine zuverlässige und gezielte Erfassung von Daten im Bereich der Kompetenzen für eine Bestandsaufnahme des künftigen Kompetenz- und Qualifikationsbedarfs des Arbeitsmarkts erforderlich. Dies wird Erwachsene in ihrer lebenslangen beruflichen Entwicklung unterstützen und Übergänge sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch in der Gesellschaft erleichtern. |
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31. |
Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen: Es ist wichtig, die Zusammenarbeit mit Organisationen wie der OECD (insbesondere durch Nutzung der Ergebnisse des Programms für die internationale Kompetenzmessung bei Erwachsenen (PIAAC)), den Vereinten Nationen (insbesondere der UNESCO und der IAO) und dem Europarat sowie im Rahmen einschlägiger regionaler oder weltweiter Initiativen zu verstärken. |
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32. |
Finanzierung: Die Erwachsenenbildung wird über eine Reihe verschiedener Instrumente finanziert, die Mittel aus einer Vielfalt von Quellen beziehen. Die Erwachsenenbildung sollte vorzugsweise und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip, gegebenenfalls eher auf kontinuierliche und regelmäßige Finanzierung zurückgreifen als auf projektbezogene Fördermittel. Durch Finanzierungsansätze auf der Grundlage gemeinsamer Verantwortung öffentlicher und privater Interessenträger kann zu einer Erhöhung und Intensivierung der Mittel beigetragen werden; |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN – UNTER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS UND IM EINKLANG MIT DEN NATIONALEN GEGEBENHEITEN –:
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33. |
ihre Bemühungen im Zeitraum von 2021 bis 2030 auf die in Anhang I beschriebenen prioritären Bereiche zu konzentrieren und dadurch auch, gegebenenfalls und in Übereinstimmung mit ihren nationalen, regionalen und lokalen Kontexten, Gegebenheiten und Rechtsvorschriften, zur Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) beizutragen; |
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34. |
effektive Kontakte zwischen den zuständigen Ministerien sowie mit den Interessenträgern, wie den Sozialpartnern, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft im Hinblick darauf zu verstärken, die Kohärenz politischer Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung und sozioökonomischer politischer Maßnahmen im weiteren Sinne zu verbessern. Dieser ressortübergreifende Multi-Stakeholder-Ansatz kann durch wirksame nationale, regionale und lokale Koordinierung, durch die politische Maßnahmen mit der Praxis in Beziehung gesetzt werden, weiter verstärkt werden; |
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35. |
die Erwachsenenbildung mit lebensbegleitender Berufsberatung und Förderung der beruflichen Entwicklung durch Aufbau von Partnerschaften auf allen Ebenen zu unterstützen; Im Einklang mit den Grundsätzen der Qualitätssicherung sollte diese Beratung mit Informationsmaßnahmen, Validierung und Sensibilisierung einhergehen, wodurch ein Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade geleistet werden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Erwachsenen die Möglichkeit haben, ihre Grundfertigkeiten und Kernkompetenzen entsprechend ihren Bedürfnissen zu entwickeln und das in der heutigen Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt erforderliche Qualifikations- und Kompetenzniveau zu erreichen; |
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36. |
bei der Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens Fortschritte bei der Gewährleistung der Verfügbarkeit von Möglichkeiten einer Validierung für alle Erwachsenen zu erzielen und damit auch Möglichkeiten für eine zweite Chance – mit der Option einer Voll- oder Teilqualifikationen – sicherzustellen; |
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37. |
die Ausweitung der Erwachsenenbildung in der Sekundar- und Tertiärbildung, sowohl im Bereich der allgemeinen als auch der beruflichen Bildung, durch flexible Lernwege, beispielsweise Abendunterricht, Teilzeitausbildung, Fernunterricht und integriertes Lernen zu unterstützen und erwachsenen Lernenden zu ermöglichen, a) Qualifikationen auf Stufe 4 EQR und höher zu erreichen und b) Kurzlehrgänge abzuschließen, mit denen eine Aktualisierung, Erweiterung und Vertiefung ihrer Kompetenzen ermöglicht wird; |
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38. |
den beruflichen Status der Lehrkräfte und der Ausbildenden (5) im Bereich der Erwachsenenbildung zu heben und ihre Professionalisierung zu fördern, sowohl ihre berufliche Erstausbildung als auch ihre fortlaufende berufliche Fort- und Weiterbildung unter anderem durch Unterstützung der Verwendung innovativer Ansätze (wie integriertes Lernen, internetgestützten Unterricht, Fernlernen, hybrides Lernen usw.) und Ressourcen (IKT-Infrastruktur und -Ausrüstung) zu verbessern; |
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39. |
gegebenenfalls hochwertige und auf Inklusion ausgerichtete Digitalisierung der Prozesse der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Lernprozesse auf organisatorischer und individueller Ebene zu unterstützen; außerdem erwachsenen Lernenden Hilfestellung sowie theoretische und praktische Ausbildung bei der erweiterten und effektiveren Verwendung digitaler Instrumente zukommen zu lassen und dabei die digitale Kluft und das Geschlechtergefälle im digitalen Bereich zu berücksichtigen; |
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40. |
danach zu streben, einfache, flexible und breit angelegte Mechanismen für Unternehmen und Einzelpersonen zu entwickeln, um auf der Grundlage des Konzepts des lebenslangen Lernens, in dem die Notwendigkeit des kontinuierlichen Erwerbs von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen betont wird, für den Einzelnen und die Gesellschaft einen Bewusstseinswandel zu bewirken; |
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41. |
lebenslanges Lernen zu erleichtern, um die Beteiligung Erwachsener am Lernen durch eine Vielzahl verschiedener Instrumente wie EPALE, die elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa, zu fördern (beispielsweise Unterstützung für Fachkräfte in der Erwachsenenbildung, unter anderem Lehrkräfte und Ausbildende in der Erwachsenenbildung, Beratungs- und Unterstützungspersonal, Forscher und Akademiker sowie politische Entscheidungsträger); |
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42. |
die Lernmobilität erwachsener Lernender und des Personals in der Erwachsenenbildung sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, unter anderem durch das Programm Erasmus+, Mittel der EU-Kohäsionspolitik und gegebenenfalls andere Instrumente, zu fördern; |
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43. |
weitere Anstrengungen zu unternehmen, um bestehende Hindernisse und Barrieren für alle Lernformen, unter anderem Probleme im Zusammenhang mit Mobilität, Zugänglichkeit, geschlechtsspezifischen Ungleichheiten, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Diensten für Studierende und Anerkennung früherer Lernerfahrungen als Teil der Lernergebnisse, zu beseitigen; |
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44. |
Qualitätssicherungsmechanismen weiterzuentwickeln, beispielsweise durch Förderung der internen und externen Qualitätssicherung in Bezug auf Programme, Prozesse, durchführende Organisationen, Lehrkräfte und Ausbildende in der Erwachsenenbildung, Beratungstätigkeiten sowie durch weitere Ausarbeitung der Datenerhebung, beispielsweise durch Nutzung von im Rahmen der Verfolgung des beruflichen Werdegangs von Absolventen gesammelten Informationen; |
ERSUCHT DIE KOMMISSION, IM EINKLANG MIT IHREN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS:
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45. |
die Mitgliedstaaten sowohl bei der Umsetzung der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 sowie deren in Anhang I beschriebenen prioritären Bereiche, als auch bei der potenziellen Entwicklung ihrer ganzheitlichen, ressortübergreifenden nationalen Kompetenzstrategien zu unterstützen; |
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46. |
die Komplementarität und die Kohärenz der politischen Initiativen der EU im Einklang mit der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 zu gewährleisten; |
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47. |
mit den Mitgliedstaaten eng zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass ein flexibler und effizienter Lenkungsmechanismus vorhanden ist, wie in der Entschließung des Rates über einen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung auf dem Weg zum europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) dargelegt, insbesondere unter Einbeziehung der Arbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“, des Netzes der nationalen Koordinatoren für die Erwachsenenbildung sowie von Peer-Learning-Aktivitäten und anderen Vernetzungsaktivitäten; |
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48. |
die nationalen Koordinatoren für die Erwachsenenbildung durch Finanzierung ihrer Arbeit zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Kommission bei der Umsetzung der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 zu unterstützen; |
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49. |
das Wissen über die Erwachsenenbildung in Europa durch die Durchführung von Studien und Forschungsarbeiten, die für die Analyse von Fragen der Erwachsenenbildung relevant sind, einschließlich durch das Eurydice, das CEDEFOP und die ETF, sowie in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Netzen und Einrichtungen zu stärken, indem deren Informationen und Forschungskapazitäten uneingeschränkt genutzt werden, ohne dass zusätzliche Belastungen für die Mitgliedstaaten entstehen. Auch der Altersgruppe der über 65-Jährigen sollte Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem vergleichbare Nachweise und Daten über ihre Beteiligung an der Erwachsenenbildung erarbeitet werden; |
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50. |
eine Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen wie der OECD, den Vereinten Nationen (insbesondere der UNESCO und der IAO) und dem Europarat sowie mit einschlägigen regionalen oder weltweiten Initiativen, beispielsweise im Westbalkan, in der Östlichen Partnerschaft usw. anzustreben und zu intensivieren; |
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51. |
zu gewährleisten, dass Mittel auf europäischer Ebene zur Unterstützung der Umsetzung der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 durch einschlägige Programme, Fonds und Instrumente der EU wie Erasmus+, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer, die Aufbau- und Resilienzfazilität, den Fonds für einen gerechten Übergang, InvestEU, das Instrument für technische Unterstützung usw. verfügbar sind; |
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52. |
dem Rat eine systematische Übersicht und einen Fahrplan über laufende und geplante politische Maßnahmen, Instrumente zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung, Initiativen und gezielte Aufforderungen auf Unionsebene, wie Weiterbildungspfade, Erasmus+ und das Europäische Semester, mit denen ein Beitrag zur Vollendung der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 geleistet wird, vorzulegen und diese regelmäßig zu aktualisieren; |
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53. |
über die Umsetzung der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 als Teil des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2021-2030) auf der Grundlage der Arbeit der nationalen Koordinatoren für die Erwachsenenbildung, der Arbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“, sowie von Studien und Forschungsarbeiten Bericht zu erstatten; |
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54. |
die Weiterentwicklung und Umsetzung von EPALE zu ermöglichen, die die Fachkräfte der Erwachsenenbildung durch Austausch zwischen Kollegen, Blog-Posts, Foren, Vernetzung und Bereitstellung hochwertiger, genauer und relevanter Informationen über alle Aspekte der Erwachsenenbildung unterstützt und stärkt; |
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55. |
die Mitgliedstaaten, auch durch Finanzierung, bei ihrer regelmäßigen Beteiligung an Forschungszyklen zu unterstützen, um vergleichbare Daten über ihre Fortschritte im Bereich der Kompetenzen Erwachsener zu erhalten (OECD-Studie zu den Kompetenzen Erwachsener [PIAAC], Erhebung zur Erwachsenenbildung und Arbeitskräfteerhebung). |
(1) Dok. EUCO 19/1/17 REV 1.
(2) Siehe z. B. folgende Publikationen: Adult Learning and COVID-19: challenges and opportunities (Erwachsenenbildung und COVID-19: Herausforderungen und Chancen), ET-2020-Arbeitsgruppe zur Erwachsenenbildung (2020), Adult learning and education and COVID-19 (Erwachsenenbildung und COVID-19), UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen (2020), und Adult Learning and COVID-19: How much informal and non-formal learning are workers missing? (Erwachsenenbildung und COVID-19. Wie viel informelles und nichtformales Lernen fehlt den Beschäftigten?), OECD, 2021.
(3) Monitor für die allgemeine und berufliche Bildung 2020. Teaching and learning in a digital age (Lehren und Lernen im digitalen Zeitalter), SWD (2020) 234 final. Datenquelle: Eurostat, EU-Arbeitskräfteerhebung. (Änderung der Methode für 2022 geplant.)
(4) Die Ziele sind als von den Mitgliedsstaaten gemeinsam zu erreichende EU-Durchschnittswerte definiert. In Berichten über die Fortschritte bei der Verwirklichung dieser Ziele, dort wo relevant auch im Kontext des Europäischen Semesters, sollte die Kommission die Besonderheiten der unterschiedlichen nationalen Systeme und Gegebenheiten berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten sollten die Finanzierungsmöglichkeiten der Union entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten, Prioritäten und Herausforderungen in vollem Umfang nutzen. Die Ziele greifen Entscheidungen darüber, wie die Finanzierungsinstrumente der Union im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 und von NextGenerationEU umgesetzt werden, nicht vor.
(5) Für die Zwecke dieser Entschließung sind Lehrkräfte Personen, die gemäß der nationalen Gesetzgebung und Praxis als Lehrkräfte (oder gleichwertig) anerkannt sind, während als Ausbildende alle Personen gelten, die entweder in einer allgemein- oder berufsbildenden Einrichtung oder am Arbeitsplatz eine oder mehrere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Funktion der (theoretischen oder praktischen) Ausbildung ausüben. Dies schließt, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft, Lehrkräfte in der allgemeinen Bildung und Hochschulbildung, Lehrkräfte und Ausbildende in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Fachkräfte für frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung und Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung ein. (ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 11).
ANHANG I
Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in den einzelnen Mitgliedstaaten und im Einklang mit den einzelstaatlichen Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, sich – gegebenenfalls mit Unterstützung der Kommission – auf die nachstehend erläuterten Bereiche zu konzentrieren.
Prioritärer Bereich 1 – Governance
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a) |
Es sind Partnerschaften zwischen Regierungen, regionalen und lokalen Behörden, Bildungs- und Berufsbildungsanbietern, Unternehmen, Sozialpartnern, öffentlichen Beschäftigungs- und Sozialdiensten sowie der Zivilgesellschaft erforderlich und diese stehen in engem Zusammenhang mit der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten. Diese Verantwortung bezieht sich auf Aufgaben wie Analyse des Bedarfs an allgemeiner und beruflicher Bildung und Entwicklung von Lernmöglichkeiten für Erwachsene, Optimierung der Einbeziehung und Zusammenarbeit aller Interessenträger, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit sowie Unterstützung bei der Bereitstellung ausreichender Anleitung und Beratung für Anbieter und Unternehmen. |
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b) |
Verbesserung der allgemeinen Bedingungen für die Zusammenarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung: Streben nach einem ganzheitlichen Ansatz für die Erwachsenenbildung, der sämtliche Arten, Formen und Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung für Erwachsene sowie sonstige relevante Formen der Lernmöglichkeiten umfasst und in dem die Rollen aller beteiligten Sektoren klargestellt werden. Er sollte eine sektorübergreifende Übersicht sowie interministerielle und sektorübergreifende Partnerschaften bieten, die zu Politikkohärenz führen. Ein solcher Ansatz als Teil des lebenslangen Lernens könnte zu Strategien für die Erwachsenenbildung und nationalen Kompetenzstrategien führen, die auf Forschung, Fakten und Daten beruhen. |
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c) |
Die Zusammenarbeit und die Partnerschaft der Interessenträger auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sollte den Bedürfnissen von erwachsenen Lernenden und Arbeitgebern gerecht werden, einschließlich – soweit möglich und entsprechend den nationalen Gegebenheiten – der wirksamen und effizienten Finanzierung von Initiativen im Bereich der Erwachsenenbildung. |
Prioritärer Bereich 2 – Angebot und Inanspruchnahme von Möglichkeiten für lebenslanges Lernen
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a) |
Es ist von entscheidender Bedeutung, Erwachsene für die Bedeutung des Lernens als lebenslange Aufgabe zu sensibilisieren, die sie in ihrem Leben in regelmäßigen Abständen verfolgen sollten. |
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b) |
Erwachsenenbildung sollte stärker auf jede Person zugeschnitten werden. Sie sollte durch wirksame Systeme der lebensbegleitenden Beratung mit Informationsmaßnahmen sowie durch integrierte Systeme zur Validierung früherer Lernerfahrungen gefördert und unterstützt werden. |
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c) |
Die bestehenden Systeme zur Prognostizierung des Kompetenzbedarfs (Erfassung von Daten über Kompetenzen) sollten allen Interessenträgern zur Verfügung stehen, um die lebensbegleitende Beratung und die Planung der Erwachsenenbildung zu unterstützen. |
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d) |
Die Einbeziehung finanzieller Anreize, steuerlicher Anreize und anderer Sozialleistungen oder Kompensationsmaßnahmen auf Arbeitgeberseite in die Umsetzung der Politik der Erwachsenenbildung sollte gegebenenfalls zu einem verstärkten Engagement der Arbeitgeber für die Erwachsenenbildung führen. |
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e) |
Eine nachhaltige öffentliche Finanzierung sollte durch andere Finanzmittel auf verschiedenen Ebenen (auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie auf Seiten der Arbeitgeber und der einzelnen Personen) für alle Arten, Formen und Stufen der Erwachsenenbildung ergänzt werden. Die effiziente Zuweisung und Verwendung der Mittel ist von entscheidender Bedeutung und muss an die individuellen Lernbedürfnisse angepasst werden. Die Überwachung der Ausgaben spielt dabei eine wichtige Rolle. |
Prioritärer Bereich 3 – Zugänglichkeit und Flexibilität
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a) |
Die Erwachsenenbildung sollte in Bezug auf Zeit, Ort, Ressourcen, Organisationsformen und Umsetzung flexibel sein und eine Vielzahl von Ansätzen und Maßnahmen zur Steigerung der Teilhabe, Inklusion und Motivation für das Lernen umfassen. Sie sollte eine Einschreibung nicht nur auf verschiedenen Ebenen der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung, sondern auch in anderen Programmen – auch auf nichtformaler Ebene – ermöglichen, die auf Umschulung und Weiterqualifizierung abzielen, sowie ein umfassenderes Lernparadigma. Um ihren familiären, persönlichen und beruflichen Verpflichtungen gerecht zu werden, ist Flexibilität von entscheidender Bedeutung, um mehr Erwachsene in das Lernen zu integrieren und zu halten. Erwachsenenbildung muss hochwertige Programme anbieten, unabhängig davon, ob es sich dabei um private oder öffentliche Mittel handelt. |
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b) |
Programme für die allgemeine und berufliche Bildung, die im Rahmen der Erwachsenenbildung angeboten werden, sollten auf den früheren Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, Erfahrungen, Vorlieben und Besonderheiten der einzelnen Lernenden aufbauen, und zwar auf der Grundlage ihrer Bedürfnisse, möglicher Selbsteinschätzungsergebnisse und unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Gruppen. Ein Bildungs- und Lernansatz, mit dem Erwachsene ermutigt werden, ihre Vorlieben, Wünsche und Bedürfnisse zum Ausdruck zu bringen, ist inklusiv und motiviert Erwachsene dazu, sich selbst zu bilden und ihre Kompetenzen zu verbessern, und bietet gleichzeitig Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, für ein Lernen in der Gemeinschaft, ein generationenübergreifendes Lernen und andere soziale Aspekte. |
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c) |
Erwachsenenbildung sollte auch den Erwerb und die Festigung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen erleichtern und dadurch dazu beitragen, inklusivere Gesellschaften zu gewährleisten und eine Chancengleichheit entsprechend spezifischen Umständen und dem sozioökonomischen Hintergrund zu garantieren, wobei benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. |
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d) |
Es sollte erwogen werden, finanzielle und andere Unterstützungsmaßnahmen sowie konkrete Maßnahmen zur Förderung der Lernenden einzuführen. Hierbei könnte es sich beispielsweise um finanzielle Anreize wie Darlehen, Zuschüsse und Steuererleichterungen handeln. |
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e) |
Die Prüfung des Konzepts und der Anwendung von Microcredentials kann dazu beitragen, die Lernmöglichkeiten zu erweitern, und könnte das lebenslange Lernen stärken, indem flexiblere und modulare Lernmöglichkeiten sowie inklusivere Lernwege angeboten werden. |
Prioritärer Bereich 4 – Qualität, Chancengleichheit, Inklusion und Erfolg in der Erwachsenenbildung
Professionalisierung:
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a) |
Es sind eine Professionalisierung und ein Kapazitätsaufbau von Lehrkräften und Ausbildenden in der Erwachsenenbildung, einschließlich Praktikern (z. B. Mentoren, Tutoren) und anderen Fachkräften, die an unterstützenden Tätigkeiten wie Beratung, Validierung, Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung, Führung und Management in der Erwachsenenbildung beteiligt sind, erforderlich. Das Definieren und Validieren von Schlüsselkompetenzen der Fachkräfte in der Erwachsenenbildung könnte einen Mehrwert darstellen. |
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b) |
Die Professionalisierung der Erwachsenenbildung ist für die Qualität der bereitgestellten allgemeinen und beruflichen Bildung von wesentlicher Bedeutung (z. B. müssen erwachsene Lernende zusätzlich zu inhaltsbezogenen Kompetenzen soziale und digitale Kompetenzen erwerben, für die ein anderer/angepasster Lehransatz erforderlich ist). Lehrkräfte und Ausbildende in der Erwachsenenbildung sollten bei der Umsetzung kompetenzbasierter Lehr- und Lernprozesse unterstützt werden, auch durch Berater und Peer-Learning-Aktivitäten. |
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c) |
Ein gut entwickeltes Netzwerk und eine gut entwickelte Partnerschaft zwischen Anbietern von Erwachsenenbildung und weiteren Partnern, die Lernmöglichkeiten anbieten, könnten dafür sorgen, dass der Zugang zur Erwachsenenbildung leichter wird und dass Geld und Zeit weniger Hindernisse darstellen als zuvor. |
Mobilität:
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d) |
Die Mobilität von Lernenden, Lehrkräften und Ausbildenden in der Erwachsenenbildung sowie anderen Interessenträgern in der Erwachsenenbildung sollte weiterhin als Schlüsselelement der europäischen Zusammenarbeit und als Instrument zur Verbesserung der Qualität der Erwachsenenbildung und zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union ausgebaut werden. Es sollten weitere Anstrengungen unternommen werden, um bestehende Hindernisse und Barrieren für alle Formen der Lern- und Lehrmobilität zu beseitigen, einschließlich der Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang, der Beratung, Dienstleistungen für Studierende und der Anerkennung von Lernergebnissen. |
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e) |
Nutzung des Programms Erasmus+, das eine Vielzahl neuer Möglichkeiten für eine bessere Mobilität innerhalb der EU, über die Grenzen der EU hinweg und für eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bietet, möglicherweise ergänzt durch Mittel aus dem ESF+. |
Inklusion:
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f) |
Erwachsenenbildung ist wichtig, um die Gleichstellung der Geschlechter und die Solidarität zwischen verschiedenen Altersgruppen sowie zwischen Kulturen und Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zu fördern und um die demokratische Bürgerschaft und die Grundwerte der EU zu stärken; in diesem Zusammenhang verdienen benachteiligte Gruppen besondere Aufmerksamkeit. |
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g) |
In der allgemeinen und beruflichen Bildung wird eine ausgewogene Mittelzuweisung für die Erwachsenenbildung benötigt. Es müssen Finanzierungsmodelle auf der Grundlage gemeinsamer Verantwortung und einem starken Engagement der öffentlichen Hand berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf erwachsene Zielgruppen, die aus benachteiligten Verhältnissen stammen, Behinderungen haben oder von anderen Faktoren betroffen sind, die zu Ausgrenzung führen können. |
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h) |
Es sollten Anreize in Erwägung gezogen werden, um Hindernisse für die Teilnahme aller Zielgruppen an der Erwachsenenbildung zu beseitigen, wie z. B. fehlende Lernzeit, geringe Grundfertigkeiten, geringe berufliche Qualifikationen, mangelnder Zugang, geringe Motivation und negative Einstellung zum Lernen. Die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern ist von entscheidender Bedeutung, um nicht eingebundene Erwachsene und bestimmte Zielgruppen wieder zum Lernen zu bewegen. |
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i) |
Generationenübergreifendes Lernen, einschließlich der Gruppe der über 65-Jährigen, kann sich positiv auf die Förderung des Wohlergehens sowie eines aktiven, autonomen und gesunden Alterns auswirken. |
Qualitätssicherung:
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j) |
Die Qualitätssicherung der Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung für Erwachsene und ihrer Partner auf systemischer Ebene sollte gegebenenfalls weiter verstärkt werden. |
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k) |
Die Überwachung der Ergebnisse der Bereitstellung von Erwachsenenbildung kann die Qualitätssicherung verbessern. |
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l) |
Die allgemeine und berufliche Bildung sollte stärker auf die Lernenden ausgerichtet sein und könnte kurze Lernerfahrungen für den Erwerb oder die Aktualisierung gezielter Kompetenzen bieten. |
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m) |
Die kontinuierliche Entwicklung von Überwachungs-, Evaluierungs- und Qualitätsmethoden ist von wesentlicher Bedeutung, um dafür zu sorgen, dass Lernergebnisse evaluiert werden und Fortschritte eine Perspektive darstellen. |
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n) |
Zur Unterstützung der Qualität der Erwachsenenbildung sollten nationale und regionale Systeme oder Modelle, einschließlich der Validierung und Anerkennung früherer Lernerfahrungen, auf die Entwicklung und Bereitstellung interner und externer Qualitätssicherung abzielen. |
Prioritärer Bereich 5 – der grüne und der digitale Wandel
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a) |
Der zweifache (d. h. der grüne und der digitale) Wandel wirkt als treibende Kraft für Innovationen im Bereich der Lernpfade sowie für neue Ansätze bei der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der Lernumgebungen. Bei diesen Innovationen muss Durchlässigkeit und Flexibilität zwischen den verschiedenen Formen und Ebenen der Erwachsenenbildung gewährleistet bleiben. Der digitale und der grüne Wandel machen es erforderlich, dass alle Generationen die notwendigen grünen und digitalen Kompetenzen entwickeln (verbesserte Medienkompetenz und mehr Umweltbewusstsein), um proaktiv in einer digitalen Umgebung zu arbeiten und zu leben. Digitales (integriertes, hybrides usw.) Lernen macht auch berufliche Weiterbildung für Lehrkräfte und Ausbildende sowie Unterstützung bei der Verwendung digitaler Instrumente und Anpassung von Lernmaterialien, Unterrichtsansätzen und Ressourcen erforderlich. |
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b) |
Ansätze zur Integration nachhaltiger Entwicklung in die Erwachsenenbildung, einschließlich durch Ansprechen von umweltbewussten Verhaltensweisen, Entwicklung von entsprechenden Einstellungen und Sensibilisierung sowie Erwägung spezifischer Schritte zur Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung. Der Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen in der Erwachsenenbildung sollte ein wichtiger Bestandteil des Prozesses des ökologischen Wandels sein. Grüne Kompetenzen, d. h. Kompetenzen die in einer Wirtschaft und Gesellschaft mit niedrigen CO2-Emissionen erforderlich sind, werden in der gesamten Gesellschaft sowie in der Arbeitswelt (in allen Sektoren und auf allen Ebenen) notwendig sein, denn neue Geschäftsfelder – und unser Streben nach einer nachhaltigen Lebensweise – lassen neue (oder erneuerte) Berufsfelder entstehen. |
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c) |
Durch zusätzliche Unterstützung für die Öffnung von Lernumgebungen wird der digitale Wandel beschleunigt, oder die bestehenden Infrastrukturen bzw. Initiativen werden, beispielsweise durch Förderung inklusiver, digitaler und nachhaltiger Gesellschaften sowie des arbeitsplatzbasierten Lernens, verbessert. Diese Lernumgebungen sollten gleichberechtigten Zugang zu digitalen Materialien für erwachsene Lernende aller Altersgruppen verbessern sowie eine sichere Nutzung digitaler Technologien unterstützen. Gemeinschaftlich genutzte Lernplattformen sollten so gestaltet sein, dass den Teilnehmenden motivierende Unterstützung, professionelles Mentoring sowie professionelle Beratung geboten wird. |
ANHANG II
ZIELVORGABEN UND INDIKATOREN auf EU-Ebene
Überwachung des europäischen Leistungsdurchschnitts im Bereich der Erwachsenenbildung
Als Mittel zur Überwachung der Fortschritte und zur Feststellung von Herausforderungen sowie als Beitrag zu einer faktengestützten Politikgestaltung im Wege der systematischen Sammlung, Analyse und Erforschung international vergleichbarer Daten sollte eine Reihe europäischer Durchschnittsbezugswerte („EU-Zielvorgaben“) und Indikatoren für die Leistung in der Erwachsenenbildung zur Unterstützung der in der neuen europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 dargelegten strategischen Prioritäten herangezogen werden. Diese sollten sich einzig und allein auf vergleichbare und zuverlässige Daten stützen und den unterschiedlichen Situationen in den einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung tragen.
1. Zielvorgaben auf EU-Ebene (1)
Teilnahme von Erwachsenen an Bildungsangeboten
Mindestens 47 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren sollten bis 2025 in den vorangegangenen 12 Monaten Bildungsangebote genutzt haben (2).
Bis zum Jahr 2030 sollten mindestens 60 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren in den vorangegangenen 12 Monaten Bildungsangebote genutzt haben.
2. Indikatoren auf EU-Ebene
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a) |
Teilnahme gering qualifizierter Erwachsener an Bildungsangeboten (3), |
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b) |
Arbeitslose Erwachsene, die eine Lernerfahrung jüngeren Datums gemacht haben (4), |
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c) |
Erwachsene mit zumindest grundlegend en digitalen Kompetenzen (5). |
(1) Das Ziel für 2025 wurde vom Rat in seiner Entschließung zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030) vereinbart. Die Zielvorgaben für 2030 wurden von den Staats- und Regierungschefs der EU in der Erklärung von Porto und vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 24./25. Juni 2021 begrüßt.
(2) Eurostat, Arbeitskräfteerhebung, Datenerhebung ab 2022. Da die Datenquelle 2022 geändert werden soll (von der Erhebung über Erwachsenenbildung zur EU-Arbeitskräfteerhebung), muss das Ziel 2023 auf der Grundlage der Erfahrungen mit der neuen Datenquelle bestätigt werden. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Ständigen Gruppe „Indikatoren und Benchmarks“ (SGIB) die Auswirkungen dieser Änderung bewerten, indem 2023 die Ergebnisse der Erhebung über Erwachsenenbildung (AES) mit jenen der Arbeitskräfteerhebung (AKE) verglichen und mögliche Änderungen der Methode der AKE, oder des Zielniveaus, in Erwägung gezogen werden. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird der Rat über eine mögliche Anpassung der Zielvorgaben entscheiden.
(3) Definition und Quellen des Indikators sind jenen des Indikators zur Teilnahme Erwachsener an Bildungsangeboten ähnlich. Der Hauptunterschied ist der Fokus auf gering qualifizierten Erwachsenen, d. h. Erwachsenen, die als höchsten formalen Bildungsabschluss maximal einen Abschluss der Sekundarstufe I erworben haben. Der Indikator misst somit den Anteil gering qualifizierter Erwachsener, die angeben, über einen Zeitraum von 12 Monaten an formaler oder nichtformaler allgemeiner und beruflicher Bildung teilgenommen zu haben.
(4) Die Daten sind im Rahmen der EU-Arbeitskräfteerhebung verfügbar. Als „Lernerfahrung jüngeren Datums“ gilt die Teilnahme an formaler oder nichtformaler allgemeiner und beruflicher Bildung in den vorangegangenen vier Wochen.
(5) Datenquelle für diesen Indikator ist die EU-Gemeinschaftserhebung zur IKT-Nutzung in Privathaushalten und durch Einzelpersonen.
ANHANG III
Für die neue europäische Agenda für die Erwachsenenbildung 2021-2030 relevante Hintergrunddokumente:
Europäischer Rat
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1. |
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24./25. Juni 2021 (EUCO 7/21). |
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2. |
Eine neue Strategische Agenda 2019-2024 (vom Europäischen Rat am 20. Juni 2019 angenommen). |
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3. |
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 (EUCO 19/1/17 REV 1). |
Rat der Europäischen Union
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4. |
Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle, ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 3. |
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5. |
Entschließung des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021-2030), ABl. C 66 vom 26.2.2021, S. 1. |
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6. |
Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1. |
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7. |
Empfehlung des Rates zum Thema „Eine Brücke ins Arbeitsleben — Stärkung der Jugendgarantie“ und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie, ABl. C 372 vom 4.11.2020, S. 1. |
|
8. |
Schlussfolgerungen des Rates zu europäischen Lehrkräften und Ausbildenden für die Zukunft, ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 11. |
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9. |
Schlussfolgerungen des Rates zur Schlüsselrolle, die den Strategien für lebenslanges Lernen dabei zukommt, die Gesellschaften zur Bewältigung des technologischen und ökologischen Wandels zu befähigen, um inklusives und nachhaltiges Wachstum zu fördern, ABl. C 389 vom 18.11.2019, S. 12. |
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10. |
Schlussfolgerungen des Rates zur Umsetzung der Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene, ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 23. |
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11. |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: die EU-Jugendstrategie 2019-2027, ABl. C456 vom 18.12.2018, S. 1. |
|
12. |
Empfehlung des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1). |
|
13. |
Empfehlung des Rates für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene, ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1. |
|
14. |
Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens, ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1. |
|
15. |
Entschließung des Rates über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung, ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1. |
Erklärungen
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16. |
Erklärung von Porto, 8. Mai 2021. |
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17. |
Osnabrück-Erklärung zur beruflichen Bildung als Wegbereiter für den Aufschwung und den gerechten Übergang zu einer digitalen und grünen Wirtschaft (30. November 2020). |
Europäische Kommission
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18. |
Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte (COM(2021) 102 final). |
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19. |
Grünbuch zum Thema Altern Förderung von Solidarität und Verantwortung zwischen den Generationen (COM (2021) 50 final). |
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20. |
Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027. Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter (COM(2020) 624 final). |
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21. |
Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz (COM(2020) 274 final). |
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22. |
Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 (COM(2020) 152 final). |
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23. |
Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final). |