21.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 327/84


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/2048 DER KOMMISSION

vom 20. Dezember 2018

über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wird bei den Inhalten von Websites und mobilen Anwendungen, die ganz oder teilweise den harmonisierten Normen entsprechen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, davon ausgegangen, dass sie die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4 der genannten Richtlinie in den von den jeweiligen Normen oder Teilen davon abgedeckten Bereichen erfüllen.

(2)

Mit dem Durchführungsbeschluss C(2017) 2585 (3) beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), eine harmonisierte Norm auf der Grundlage der Norm EN 301 549 V1.1.2 (2015-04) auszuarbeiten und gegebenenfalls erforderliche Bestimmungen zur Unterstützung der Anwendung des Artikels 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorzulegen. Die Norm EN 301 549 V1.1.2 (2015-04) war das Ergebnis des Normungsauftrags 376 der Kommission (4) und enthielt bereits einige Bestimmungen, die für die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen sowie von anderen IKT-Produkten und -Diensten von Bedeutung sind.

(3)

Auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses C(2017) 2585 haben CEN, Cenelec und ETSI die in Auftrag gegebenen Arbeiten an der harmonisierten Norm abgeschlossen und der Kommission die harmonisierte Europäische Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vorgelegt, in der unter anderem technische Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen festgelegt sind. Die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) enthält unter anderem eine Tabelle, in der die einschlägigen Bestimmungen aus der Norm den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 gegenübergestellt werden.

(4)

Die Kommission hat zusammen mit CEN, Cenelec und ETSI geprüft, ob die einschlägigen Bestimmungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08), die von CEN, Cenelec und ETSI vorgelegt wurden, dem Auftrag gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2017) 2585 entsprechen.

(5)

Die einschlägigen Bestimmungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) erfüllen die gestellten Anforderungen, die in Anhang II des Durchführungsbeschlusses C(2017) 2585 aufgeführt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6)

Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Einhaltung der entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführte Referenz der harmonisierten Norm für Websites und mobile Anwendungen, die zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 erstellt wurde, wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 20. Dezember 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.

(2)  Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

(3)  Durchführungsbeschluss C(2017) 2585 der Kommission vom 27. April 2017 über einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

(4)  Mandat 376, 7. Dezember 2005, Normungsauftrag an CEN, CENELEC und ETSI zur Förderung europäischer Zugänglichkeitskriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Produkte und Dienstleistungen im IKT-Bereich.


ANHANG

Nr.

Referenz der Norm

1.

EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)

Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste