ISSN 1977-088X

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 218I

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

63. Jahrgang
2. Juli 2020


Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rat

2020/C 218 I/01

Beschluss des Rates vom 26. Juni 2020 zur Ernennung von sieben Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

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DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rat

2.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CI 218/1


BESCHLUSS DES RATES

vom 26. Juni 2020

zur Ernennung von sieben Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

(2020/C 218 I/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (1), insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1,

gestützt auf die Bewerberliste, die die Europäische Kommission dem Rat mit Schreiben vom 3. Februar 2020 übermittelt hat,

gestützt auf die Positionen, die das Europäische Parlament in seinem Schreiben vom 14. Mai 2020 zum Ausdruck gebracht hat,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Unabhängigkeit und die hohe wissenschaftliche Qualität, Transparenz und Effizienz der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sind unbedingt zu gewährleisten. Auch muss unbedingt sichergestellt sein, dass diese Behörde mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet.

(2)

Die Amtszeit von sieben Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit endet am 30. Juni 2020.

(3)

Die von der Kommission vorgelegte Liste für die Ernennung von sieben neuen Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ist anhand der von der Kommission vorgelegten Unterlagen und unter Berücksichtigung der vom Europäischen Parlament zum Ausdruck gebrachten Positionen geprüft worden. Ziel der Ernennungen ist, die höchste fachliche Qualifikation, ein breites Spektrum an einschlägigem Fachwissen, beispielsweise in den Bereichen Management und öffentliche Verwaltung, und die größtmögliche geografische Streuung in der Union zu gewährleisten.

(4)

Nach Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 müssen vier Mitglieder des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit aus dem Kreis der Organisationen kommen, die die Verbraucherschaft und andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten. Die Amtszeit eines Mitglieds des Verwaltungsrats, das aus dem Kreis dieser Organisationen kommt, endet am 30. Juni 2020. Dieses Mitglied sollte daher durch ein Mitglied ersetzt werden, das aus dem Kreis der Organisationen kommt, die die Verbraucherschaft oder andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten.

(5)

Nach Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 beträgt die Amtszeit der Mitglieder vier Jahre und kann einmal verlängert werden. Einer der Bewerber, der nicht aus dem Kreis der Organisationen kommt, die die Verbraucherschaft oder andere Interessen in der Lebensmittelkette vertreten, ist bereits mit den Ratsbeschlüssen vom 20. April 2015 und 16. Juni 2016 zum Mitglied des Verwaltungsrats ernannt worden (2). Er hat zunächst ein ausscheidendes Mitglied für dessen verbleibende Amtszeit von einem Jahr und zwei Monaten ersetzt und wurde sodann für eine volle Amtszeit von vier Jahren ernannt. Dieses Mitglied sollte daher nur für zwei Jahre und zehn Monate ernannt werden, sodass seine Amtszeit insgesamt acht Jahre nicht überschreitet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Personen werden für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 zu Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für ernannt:

Herr Aivars BĒRZIŅŠ,

Herr Georgi Kirilov GEORGIEV,

Herr Ulrich HERZOG,

Herr Didier HOUSSIN,

Frau Eleni IOANNOU-KAKOURI (*1),

Herr Giuseppe RUOCCO.

Artikel 2

Die folgende Person wird für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 30. April 2023 zum Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit ernannt:

Herr Michael WINTER.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juni 2020.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. METELKO-ZGOMBIĆ


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  Beschluss des Rates vom 20. April 2015 zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ABl. C 142 vom 29.4.2015, S. 1) und Beschluss des Rates vom 16. Juni 2016 zur Ernennung von sieben Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ABl. C 223 vom 21.6.2016, S. 7).

(*1)  Person aus dem Kreis der Organisationen, die die Verbraucherschaft vertreten.