Schutz und Erhaltung wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 338/97 – Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Handelskontrollen

Organisation und Übermittlung von Informationen

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom , S. 1-69)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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