17.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 53/3


Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

(2020/C 53/03)

Image 1

Nationale Seite der von Estland neu ausgegebenen und für den Umlauf bestimmten 2-Euro-Gedenkmünze

Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Diese Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

Ausgabestaat: Estland

Anlass: 100. Jahrestag des Friedens von Dorpat (Tartu)

Beschreibung des Münzmotivs: Der am 2. Februar 1920 zwischen Estland und Sowjetrussland unterzeichnete Friedensvertrag legte die Ostgrenze Estlands fest und beendete damit den Unabhängigkeitskrieg.

Das Motiv zeigt einen Baum, dessen Zweige mit der Aufschrift TARTU RAHU („Tartu-Friedensvertrag“) verwoben sind. Am unteren Rand des Motivs sind der Ländername „EESTI“ und das Ausgabedatum „2. Februar 2020“ vermerkt.

Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

Voraussichtliche Prägeauflage: 1 000 000

Ausgabedatum: 2. Februar 2020


(1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

(2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).