15.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 387/11


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2019/C 387/04)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Seite 412:

Der folgende Wortlaut und die folgenden Abbildungen werden als zweiter Absatz in die Erläuterungen zu den Unterpositionen 9503 00 35 und 9503 00 39 eingefügt:

„Hierher gehören auch Bauklötze.

Aufgrund ihrer objektiven Merkmale dienen die Bauklötze dazu, eine Konstruktion zu errichten. Sie können zum Beispiel Stifte oder Öffnungen aufweisen, die sie zusammenhalten, oder nur aus glatten Oberflächen bestehen, die aufeinandergestapelt werden.

Beispiele für Bauklötze:

Image 1

Image 2

Beispiel für Bauklötze mit einem Rand, der in die Öffnung eines anderen Bauklotzes passt, sodass eine Konstruktion errichtet werden kann (Turm):

Image 3

Siehe auch die Erläuterungen zu Position 9503 des HS, Buchstabe D dritter Absatz.

Siehe auch die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 9503 00 61 und 9503 00 69 sowie zu den Unterpositionen 9503 00 95 und 9503 00 99.“

Seite 412:

Der folgende Wortlaut und die folgende Abbildung werden eingefügt:

9503 00 61 und 9503 00 69

Puzzles

Hierher gehören Puzzles, die aus würfelförmigen Bauklötzen bestehen.

Beispiel für Würfel, die auf jeder ihrer sechs Seiten Teile eines anderen Puzzles abbilden:

Image 4

Siehe auch das Beispiel eines aus Würfeln bestehenden Puzzles, das in der Verordnung (EG) Nr. 1056/2006 der Kommission vom 12. Juli 2006 eingereiht wurde.

Siehe auch die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 9503 00 95 und 9503 00 99.“

Seite 413:

Der folgende Wortlaut und die folgenden Abbildungen werden eingefügt:

„9503 00 95 und 9503 00 99

andere

Hierher gehören würfelförmige Bauklötze, die unterschiedliche Abbildungen zeigen (zum Beispiel Zahlen, Buchstaben, Muster, Tierbilder). Sie dienen der Unterhaltung von Kleinkindern. Sie sind im Unterschied zu Bauklötzen nicht zum Errichten von Konstruktionen vorgesehen.

Beispiel eines Spielzeugs, das aus mehreren Würfeln besteht, deren Seiten jeweils unterschiedliche Abbildungen zeigen:

Image 5 Image 6

Die abgebildeten Würfel werden nicht als Puzzle eingereiht, da sie primär anderen Zwecken dienen (Zählen, Unterhaltung usw.). Nur eine der sechs Seiten des Würfels dient jeweils als Puzzle.

Nicht hierher gehören:

A)

Bauklötze

Bauklötze sind hauptsächlich zum Errichten von Konstruktionen vorgesehen.

Siehe auch die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 9503 00 35 und 9503 00 39.

B)

Puzzles

Siehe auch die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 9503 00 61 und 9503 00 69.“


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 119 vom 29.3.2019, S. 1.