8.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 421/2


Schlussfolgerungen des Rates über Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht

(2017/C 421/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

UNTER HINWEIS AUF die in der Anlage aufgeführten politischen Hintergrunddokumente zu diesem Thema;

IN DEM BEWUSSTSEIN, DASS

1.

die Verwirklichung einer hochwertigen, inklusiven und gerechten Schulbildung für alle Lernenden zu den wichtigsten Prioritäten gehört, die den sozialen Fortschritt und das nachhaltige Wachstum der Europäischen Union in Zukunft beeinflussen. Bildung spielt eine entscheidende Rolle bei den Aussichten und der Lebensperspektive junger Leute und schafft die Grundlage für die Selbstverwirklichung der Lernenden im bürgerlichen und sozialen Leben, auf dem Arbeitsmarkt und in ihrem Privatleben.

2.

Für die Einzelnen ist es wichtig, sich ihr ganzes Leben lang weiter zu bilden, um in der Lage zu sein, die Herausforderungen einer sich rasch wandelnden Welt bewältigen zu können. Die Schulen können mit Unterstützung durch die Gesellschaft als Ganzes eine wesentliche Rolle dabei übernehmen, die einzelnen Menschen zu unterstützen, ein breites Spektrum an Schlüsselkompetenzen (1) zu entwickeln, um so die Verantwortung für ihr lebenslanges Lernen und ihre berufliche Laufbahn zu übernehmen und aktive und verantwortungsbewusste Staatsbürger zu werden;

IN ANBETRACHT

3.

der Notwendigkeit zeitgemäßer Konzepte für Lehren, Lernen und Governance der schulischen Bildungssysteme, die auf Fortschritten in den Lernwissenschaften beruhen und die Schulen dabei unterstützen, den sich wandelnden pädagogischen Anforderungen der Lernenden, der Gesellschaft und des Arbeitsmarkts sowie den durch die digitalen und technologischen Entwicklungen bedingten Anforderungen gerecht zu werden;

4.

der Herausforderungen, die mit dem bis 2020 zu erreichenden Richtwert für die Verringerung des Anteils von Schülerinnen und Schülern mit schlechten Leistungen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verbunden sind (2) und die ernsthafter politischer Anstrengungen bedürfen, damit die Fähigkeiten der Schulen verbessert werden, alle Lernenden einschließlich jener mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen zu unterstützen;

5.

der Tatsache, dass es trotz der guten Fortschritte in den letzten zehn Jahren weiterer Anstrengungen bedarf, um das Kernziel der Strategie Europa 2020, den Anteil der frühzeitigen Schulabgänger abzusenken (3), zu erreichen;

6.

der Notwendigkeit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Inklusivität in der und durch die Schulbildung zu fördern, da die sozioökonomische Herkunft weiterhin ein Faktor mit starkem Einfluss auf die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist;

7.

der Notwendigkeit, in Lehrkräfte und Schulleitungen als starke Faktoren für die schulischen Leistungen zu investieren und sie dabei zu unterstützen, Verantwortung zu übernehmen und ein besseres Gleichgewicht zwischen beruflicher Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit herzustellen;

8.

der Bedeutung von guter Governance der schulischen Bildungssysteme und dem Gleichgewicht zwischen Autonomie und Verantwortlichkeit der Schulen als entscheidendem Faktor bei der Verbesserung von Qualität, Gerechtigkeit und Effizienz in der Bildung;

9.

der Bedeutung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, durch die die Grundlage für bessere Leistungen auf allen nachfolgenden Bildungsebenen und der Teilnahme am lebensbegleitenden Lernen geschaffen wird, sowie der Förderung des Lernens, des Wohlergehens und der Entwicklung aller Kinder —

BETONT FOLGENDES:

10.

Vielfalt ist ein Markenzeichen der Schulbildung in Europa, wo die Mitgliedstaaten für die Organisation und Entwicklung ihrer jeweiligen Bildungssysteme die volle Eigenverantwortung tragen; dies bedeutet, dass Lösungen für gemeinsame Herausforderungen und die Umsetzung von gezielten Reformen entsprechend den nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten unterschiedlich sein können.

11.

Die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Schulbildung bringt insbesondere durch das Erasmus+-Programm einen hohen Mehrwert auf EU-Ebene und spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung von Qualität in der Bildung, dem Aufbau von engeren Kontakten zwischen jungen Europäern, der Förderung einer gemeinsamen europäischen Identität und der Unterstützung von politischen Reformen im Bildungsbereich;

BEGRÜSST die Mitteilung der Kommission zum Thema „Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht“ (4), in der drei Bereiche genannt werden, in denen Maßnahmen erforderlich sind und in denen Unterstützung auf europäischer Ebene helfen kann;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN daher, unter gebührender Beachtung der Subsidiarität und entsprechend den nationalen Gegebenheiten sich auf folgende Maßnahmenbereiche zu konzentrieren:

12.

Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und inklusiven Bildung (5) und Beitrag zur Entwicklung der Talente und des Potenzials aller Lernenden, indem

a)

die Schulen unterstützt werden, ein ganzheitliches Schulkonzept anzuwenden, um das Lehren und Lernen zu entwickeln, und so eine stärker inklusive, aktivierende und fördernde Schulkultur mit Schwerpunkt auf dem Wohlergehen der gesamten Schulgemeinschaft und ohne Toleranz gegenüber Mobbing, Gewalt und Diskriminierung — aus welchen Gründen auch immer — zu unterstützen;

b)

Schritte unternommen werden, um die Aneignung von solidem Fachwissen und die Entwicklung einer umfassenden Palette an Schlüsselkompetenzen — insbesondere soziale und staatsbürgerliche Kompetenzen — sicherzustellen und die gemeinsamen Werte zu fördern (6);

c)

die Motivation der Lernenden gefördert, ihre Kompetenz das „Lernen zu lernen“ und eigenverantwortliches Lernen unterstützt, ihnen eine Stimme verliehen und der demokratische Dialog sowie die Teilnahme am Schulleben unterstützt wird;

d)

die Lernerfahrungen angereichert werden, wobei die wirksame Nutzung digitaler Technologien gefördert und Tätigkeiten, die das Lernen mit den Erfahrungen aus dem wirklichen Leben verbinden, unterstützt werden, beispielsweise durch projekt- und problemorientiertes Lernen, praktische Erfahrungen am Arbeitsplatz oder Beteiligung an Gemeinschaftsaktivitäten vor Ort;

e)

in rechtzeitige und gezielte Unterstützung für Lernende mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen oder aus benachteiligten Verhältnissen und solchen, die besonders gefährdet sind, investiert wird, wobei eine breite Palette von Mitteln zum Einsatz kommt und u. a. ein besserer Zugang zu einem inklusiven Umfeld geboten und ein Schwerpunkt auf die Übergänge zwischen den Bildungssystemen und zwischen Schule und Arbeitsmarkt gesetzt wird;

f)

in eine hochwertige frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (7), die für alle Kinder zugänglich und verfügbar ist, investiert wird;

13.

stärkere Befähigung von Lehrkräften und Schulleitern/-innen durch:

a)

den Wechsel zu einer umfassenden politischen Linie für Lehrkräfte, die alle Stationen ihrer beruflichen Laufbahn umfasst und die Digitalisierung in der Bildung nutzt;

b)

eine attraktivere Gestaltung ihrer beruflichen Laufbahnen, indem qualitätsvolle Arbeitsbedingungen geboten und Unterstützung, Feedback und Beratung insbesondere für Berufsanfänger und Schulleiter/-innen verstärkt werden;

c)

das Angebot einer hochwertigen Lehrererstausbildung, in der ein besonderer Schwerpunkt auf eine gut vorbereitete Unterrichtspraxis gelegt wird, die die gesamte Dauer ihres Studiums umfasst und gegebenenfalls durch ausgebildete Betreuer angeleitet wird;

d)

Investitionen in ihre kontinuierliche Weiterbildung und berufliche Weiterentwicklung in allen Phasen ihrer Laufbahn und durch ständige Förderung der Schulleitung;

e)

die Unterstützung der Vorbereitung und der beruflichen Weiterentwicklung von Lehrerausbildern und -betreuern und durch Einbringen einer breiteren Palette von Erfahrungen in die Ausbildung und die Fortbildung von Lehrkräften;

f)

die Stärkung von gezielter Zusammenarbeit, Lernnetzwerken, Online-Communities und innovativen pädagogischen Methoden bei Lehrkräften und Schulleitern/-innen und Einbeziehung weiterer einschlägiger Akteure;

14.

Hinwendung zu einer effektiveren, gerechteren und effizienteren Governance durch:

a)

Feststellen eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Autonomie und Verantwortlichkeit im Hinblick auf kontinuierliche Verbesserungen und Innovationen auf Schul- und Systemebene;

b)

Weiterentwicklung von Qualitätssicherungssystemen einschließlich Selbstbewertung sowie quantitativer und qualitativer Bewertung entsprechend den nationalen Gegebenheiten und politischen Strategien, die auf einem umfassenden Verständnis der Schulentwicklung beruht, das zusammen mit Interessenvertretern entwickelt und geteilt wird;

c)

Unterstützung evidenzbasierter Politiken und einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung von Daten, auch aus internationalen vergleichenden Studien und aus dem Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung;

d)

Bemühungen um einen ausreichenden und effizienten Einsatz von Mitteln für die Schulbildung und die bestmögliche Verwendung der Ressourcen auf allen Ebenen sowie gegebenenfalls das Einleiten von strukturellen Reformen der Schulbildung;

FORDERT DIE KOMMISSION AUF, die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu ergänzen und ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf folgende Aspekte zu unterstützen:

15.

Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen Schulen durch Verbesserung des Zugangs zu Schulpartnerschaften, eTwinning und Mobilität von Studierenden, Personal und Lehrerausbildern/-innen — einschließlich praktischer Erfahrungen im Ausland für angehende und künftige Lehrkräfte und Schulleiter/-innen — durch das Erasmus+-Programm;

16.

durch den Austausch bewährter Verfahren und Peer-Learning Förderung der Entwicklung einer breiten Palette von Schlüsselkompetenzen für alle jungen Menschen, die Basiskompetenzen, digitale Kompetenzen sowie Kompetenzen zur Unterstützung der persönlichen und sozialen Entwicklung und einer aktiven Bürgerschaft umfassen;

17.

bessere Vorbereitung der Schulen auf das Lernen im digitalen Zeitalter, z. B. indem die Selbstbewertung und die Entwicklung von digitalen Kompetenzen von Lehrkräften durch einen Rahmen für digitale Kompetenzen gefördert, die Möglichkeiten eines freiwilligen Instruments zur Selbsteinschätzung der digitalen Fähigkeiten für Schulen ausgelotet und die Online-Communities und Ressourcen in der EU weiter ausgebaut werden;

18.

Unterstützung der Bildung in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen, (Kunst) und Mathematik (STE(A)M) durch Förderung bewährter Vorgehensweisen und Stärkung der Zusammenarbeit von Schulen mit dem Hochschul- sowie Forschungsbereich und der Wirtschaft auf EU-Ebene sowie wirksames Angehen geschlechtsspezifischer Ungleichheiten und Klischees;

19.

Stärkung von Peer-Learning- und Peer-Counselling-Aktivitäten und des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren, insbesondere in Bezug auf die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, die Qualitätssicherung, die Karrieremöglichkeiten und die berufliche Entwicklung von Lehrkräften und Schulleitern/-innen und die inklusive Bildung;

20.

Förderung und Unterstützung von Zugehörigkeit im Bildungswesen, u. a. durch politisches Experimentieren mit einem Unterricht für Lernende mit unterschiedlichem sprachlichen und kulturellen Hintergrund, und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für sonderpädagogische Förderung und inklusive Bildung sowie anderen einschlägigen EU-Agenturen und internationalen Organisationen;

21.

Förderung und Unterstützung der Forschung zu Bildung und Verbreitung der Ergebnisse der Bildungsforschung sowie weiterer Ausbau von Synergien mit der OECD in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten, um — unter anderem durch effizientere gemeinsame Datensammlung durch Eurydice und die OECD — gemeinsame vergleichende Daten und Berichte über die schulische Bildung zu erhalten;

22.

Unterstützung von Mitgliedstaaten, die sich im Hinblick auf die Ausarbeitung und Durchführung von wichtigen Reformen der schulischen Bildung freiwillig Hilfe holen, indem unter gebührender Berücksichtigung der Subsidiarität eine nachfrageorientierte Vereinbarung über technische Hilfe mit diesen Mitgliedstaaten geschlossen wird. Die Kommissionsdienststellen, einschließlich des Dienstes zur Unterstützung von Strukturreformen, und die Finanzierungsinstrumente der EU (wie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und Erasmus+) könnten hierfür Unterstützung bieten;

BETONT FERNER, WIE WICHTIG ES IST,

23.

dass die Kommission diese Schlussfolgerungen bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge für den künftigen Rahmen für die strategische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Programms der Union im Bereich allgemeine und berufliche Bildung nach 2020 umfassend berücksichtigt.


(1)  In der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen aus dem Jahre 2006 werden Schlüsselkompetenzen als Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen definiert.

(2)  Bis 2020 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15 % liegen.

(3)  Bis 2020 sollte der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger weniger als 10 % betragen.

(4)  Dok. 9842/17.

(5)  Vgl.: Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Inklusion in Vielfalt mit dem Ziel einer hochwertigen Bildung für alle (Februar 2017).

(6)  Vgl.: Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung.

(7)  Vgl.: Schlussfolgerungen des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen (19. und 20. Mai 2011).


ANHANG

Politische Hintergrunddokumente

1.

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“ (21. November 2008).

2.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen“ (3. Juli 2008).

3.

Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (12. Mai 2009).

4.

Schlussfolgerungen des Rates zur frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung: der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen (19. und 20. Mai 2011).

5.

Schlussfolgerungen des Rates zu effizienter Lehrerausbildung (20. Mai 2014).

6.

Schlussfolgerungen des Rates zu wirklicher Führungsqualität im Bildungswesen (25. und 26. November 2013).

7.

Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung, (Paris, 17. März 2015).

8.

Schlussfolgerungen des Rates über die Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz (18. und 19. Mai 2015).

9.

Gemeinsamer Bericht des Rates und der Kommission 2015 über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET2020) — Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (23. und 24. November 2015).

10.

Schlussfolgerungen des Rates zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger und zur Förderung des schulischen Erfolgs (23. und 24. November 2015).

11.

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion in der EU durch Bildung: Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Europäischen Semester 2016 (24. Februar 2016).

12.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen — Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (10. Juni 2016).

13.

Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2016 (7. November 2016).

14.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Verbesserung und Modernisierung der Bildung (7. Dezember 2016).

15.

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu Inklusion in Vielfalt mit dem Ziel einer hochwertigen Bildung für alle (17. Februar 2017).

16.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht (30. Mai 2017).