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Document 32022R0827

Durchführungsverordnung (EU) 2022/827 der Kommission vom 20. Mai 2022 zur Berichtigung der dänischen Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich weiterer Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten

C/2022/3192

ABl. L 147 vom 30.5.2022, p. 25–25 (BG, ES, CS, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 147 vom 30.5.2022, pp. 25–26 (DA)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/827/oj

30.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 147/25


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/827 DER KOMMISSION

vom 20. Mai 2022

zur Berichtigung der dänischen Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich weiterer Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10a Absatz 21,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die dänische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 der Kommission (2) enthält in Artikel 6 Absätze 1 und 2 Fehler, die die Bedeutung dieser Bestimmungen ändern.

(2)

Die dänische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(3)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Klimaänderung —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(Betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Mai 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/1842 der Kommission vom 31. Oktober 2019 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich weiterer Vorkehrungen für die Anpassung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten aufgrund von Änderungen der Aktivitätsraten (ABl. L 282 vom 4.11.2019, S. 20).


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