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Document 32018D0331
Council Implementing Decision (CFSP) 2018/331 of 5 March 2018 implementing Decision (CFSP) 2016/849 concerning restrictive measures against the Democratic People's Republic of Korea
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/331 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/331 des Rates vom 5. März 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
ABl. L 63 vom 6.3.2018, pp. 44–45
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
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6.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 63/44 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2018/331 DES RATES
vom 5. März 2018
zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen. |
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(2) |
Am 15. Februar 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, den Eintrag zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, geändert. |
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(3) |
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 5. März 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. DIMOV
ANHANG
In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhält Eintrag 52 unter „A. Personen“ folgende Fassung:
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„52. |
Ri Su Yong |
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Geburtsdatum: 25.6.1968 Staatsangehörigkeit: DVRK Reisepass Nr.: 654310175 Anschrift: k. A. Geschlecht: männlich Diente als Repräsentant der Korea Ryonbong General Corporation in Kuba |
2.6.2017 |
Funktionsträger der Korea Ryonbong General Corporation; ist auf Beschaffungen für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung der militärbezogenen Verkäufe Pjöngjangs spezialisiert. Darüber hinaus unterstützt die Korea Ryonbong General Corporation mit ihrer Beschaffungstätigkeit wahrscheinlich das Chemiewaffenprogramm der DVRK.“ |