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Document 32017R2382R(01)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2382 der Kommission vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung von Angaben nach Maßgabe der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 340 vom 20.12.2017)

C/2018/0631

OJ L 33, 7.2.2018, p. 5–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2017/2382/corrigendum/2018-02-07/oj

7.2.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 33/5


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2382 der Kommission vom 14. Dezember 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung von Angaben nach Maßgabe der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

( Amtsblatt der Europäischen Union L 340 vom 20.12.2017 )

Seite 21, Anhang VI Abschnitt 2, Geschäftsplan, Geschäftsplan und Organisationsstruktur der Zweigniederlassung, Systeme und Kontrollen:

Anstatt:

„1.

Sicherung von Geld und Vermögenswerten der Kunden;

4.

Einhaltung der Regeln zur Geschäftsführung und sonstiger Pflichten, die gemäß Artikel 35 Absatz 8 in den Aufgabenbereich der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats sowie gemäß Artikel 16 Absatz 6 unter die Berichtspflicht fallen;

5.

Verhaltenskodex für Mitarbeiter einschließlich für Kontrollen über Eigengeschäfte;

6.

Verhinderung von Geldwäsche;

7.

Überwachung und Kontrolle wichtiger Auslagerungsvereinbarungen (falls zutreffend);

8.

Name, Anschrift und Kontaktdaten des zugelassenen Ausgleichsplans, an dem die Wertpapierfirma teilnimmt;“

muss es heißen:

„1.

Sicherung von Geld und Vermögenswerten der Kunden;

2.

Einhaltung der Regeln zur Geschäftsführung und sonstiger Pflichten, die gemäß Artikel 35 Absatz 8 in den Aufgabenbereich der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats sowie gemäß Artikel 16 Absatz 6 unter die Berichtspflicht fallen;

3.

Verhaltenskodex für Mitarbeiter einschließlich für Kontrollen über Eigengeschäfte;

4.

Verhinderung von Geldwäsche;

5.

Überwachung und Kontrolle wichtiger Auslagerungsvereinbarungen (falls zutreffend);

6.

Name, Anschrift und Kontaktdaten des zugelassenen Ausgleichsplans, an dem die Wertpapierfirma teilnimmt;“.


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