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Document 22016A0204(01)R(01)

Protokoll über die Berichtigung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits unterzeichnet in Astana am 21. Dezember 2015 (ABl. L 29 vom 4.2.2016)

ABl. L 294 vom 11.11.2017, p. 42–47 (DE)
ABl. L 294 vom 11.11.2017, p. 42–42 (FI)

11.11.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 294/42


Protokoll über die Berichtigung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits unterzeichnet in Astana am 21. Dezember 2015

( Amtsblatt der Europäischen Union L 29 vom 4. Februar 2016 )

Diese Berichtigung wurde mit Berichtigungsprotokoll vorgenommen, das am 28. August 2017 in Brüssel vom Rat als Verwahrer unterzeichnet wurde.

1.

Seite 13, Artikel 19 Satz 1

Anstatt:

„Die Vertragsparteien sind sich darüber, dass …“

muss es heißen:

„Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass …“

2.

Seite 15, Artikel 26

Anstatt:

„… leisten die Vertragsparteien nach Maßgabe des Protokolls zu diesem Abkommens über …“

muss es heißen:

„… leisten die Vertragsparteien nach Maßgabe des Protokolls zu diesem Abkommen über …“

3.

Seite 22, Artikel 47 Absatz 2 Buchstabe b, Fußnotentext

Anstatt:

„(1)

Zur Klarstellung: Die Partner sind an der derselben juristischen Person beteiligt.“

muss es heißen:

„(1)

Zur Klarstellung: Die Partner sind an derselben juristischen Person beteiligt.“

4.

Seite 28, Artikel 54 Absatz 9

Anstatt:

„… Anrainerstaaten des Kaspischen Meer und …“

muss es heißen:

„… Anrainerstaaten des Kaspischen Meeres und …“

5.

Seite 31, Artikel 61 Buchstabe b

Anstatt:

„b)

ein angemessenes und wirksames Niveau beim Schutz- und bei der Durchsetzung …“

muss es heißen:

„b)

ein angemessenes und wirksames Niveau beim Schutz und bei der Durchsetzung …“

6.

Seite 35, Artikel 74 Absatz 2, Einleitungsteil

Anstatt:

„(2)   Jede Vertragspartei sieht vor, dass die in den Artikeln 66 bis 70 genannten vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend ist, die einen …“

muss es heißen:

„(2)   Jede Vertragspartei sieht vor, dass die in den Artikeln 66 bis 70 genannten vorübergehenden Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind, die einen …“

7.

Seite 37, Artikel 82 Absatz 4 Buchstabe c

Anstatt:

„c)

jede sonstigen falschen oder irreführenden Angabe, die sich …“

muss es heißen:

„c)

jede sonstige falsche oder irreführende Angabe, die sich …“

8.

Seite 37, Artikel 83

Anstatt:

„… Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommen zum Schutz …“

muss es heißen:

„… Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens zum Schutz …“

9.

Seite 40, Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe b

Anstatt:

„b)

mit den Grundsätzen der Guten Laborpraxis oder guten experimentellen Praxis übereinstimmen.“

muss es heißen:

„b)

mit den Grundsätzen der guten Laborpraxis oder guten experimentellen Praxis übereinstimmen.“

10.

Seite 42, Artikel 99 Absatz 2

Anstatt:

„(2)   Im Falle einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentumsräumt jede Vertragspartei …“

muss es heißen:

„(2)   Im Falle einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums räumt jede Vertragspartei …“

11.

Seite 46, Artikel 111 Absatz 9

Anstatt:

„… oder auf eigene Veranlassung den Zollbehörden der anderen Vertragspartei zusammenzuarbeiten …“

muss es heißen:

„… oder auf eigene Veranlassung mit den Zollbehörden der anderen Vertragspartei zusammenzuarbeiten …“

12.

Seite 51, Artikel 120 Absatz 8 Buchstabe c

Anstatt:

„c)

bei Unklarheit darüber, ob es sich um einen befristeten Vertrag handelt, die Grundlage für die Berechnung des Auftragswerts nach Buchstabens b.“

muss es heißen:

„c)

bei Unklarheit darüber, ob es sich um einen befristeten Vertrag handelt, die Grundlage für die Berechnung des Auftragswerts nach Buchstabe b.“

13.

Seite 59, Artikel 128 Absatz 4, Einleitungsteil

Anstatt:

„(4)   Die Beschaffungsstelle kann die die gemäß Absatz 3 festgesetzte Frist …“

muss es heißen:

„(4)   Die Beschaffungsstelle kann die gemäß Absatz 3 festgesetzte Frist …“

14.

Seite 60, Artikel 130 Absatz 1, Einleitungsteil

Anstatt:

„Sofern die Beschaffungsstellen diese Bestimmung nicht mit der Absicht, den Wettbewerb unter den Anbietern zu verhindern, oder sie so anwenden, dass Anbieter der anderen Vertragspartei diskriminiert werden. oder zum Schutz …“

muss es heißen:

„Sofern die Beschaffungsstellen diese Bestimmung nicht mit der Absicht anwenden, den Wettbewerb unter den Anbietern zu verhindern, oder sie so anwenden, dass Anbieter der anderen Vertragspartei diskriminiert werden, oder sie zum Schutz …“

15.

Seite 60, Artikel 130 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i

Anstatt:

„i)

keine Angebot eingehen oder kein Anbieter einen Antrag auf Teilnahme gestellt hat;“

muss es heißen:

„i)

keine Angebote eingehen oder kein Anbieter einen Antrag auf Teilnahme gestellt hat;“

16.

Seite 61, Artikel 130 Absatz 1 Buchstabe g

Anstatt:

„… im Rahmen von üblicher Käufe bei normalen Anbietern bestehen, oder“

muss es heißen:

„… im Rahmen üblicher Käufe bei normalen Anbietern bestehen, oder“

17.

Seite 61, Artikel 130 Absatz 1 Buchstabe h Ziffer ii

Anstatt:

„ii)

die Teilnehmer von einer unabhängigen Jury beurteilt werden und dem Gewinner Vertrag in Aussicht gestellt wird.“

muss es heißen:

„ii)

die Teilnehmer von einer unabhängigen Jury beurteilt werden und dem Gewinner ein Vertrag in Aussicht gestellt wird.“

18.

Seite 71, Artikel 147 Absatz 3 Satz 2

Anstatt:

„… (International Organisation for Standardardization — ISO) …“

muss es heißen:

„… (International Organisation for Standardization — ISO) …“

19.

Seite 74, Artikel 154 Absatz 2 Satz 1

Anstatt:

„… gegenseitige Unterstützung von Handel, soziale Zielen und ökologischen Zielen …“

muss es heißen:

„… gegenseitige Unterstützung von Handel, sozialen Zielen und ökologischen Zielen …“

20.

Seite 80, Artikel 174 Absatz 1

Anstatt:

„(1)   Die Vertragsparteien bemühen sich, die in Streitigkeiten nach Artikel 173 dadurch …“

muss es heißen:

„(1)   Die Vertragsparteien bemühen sich, Streitigkeiten nach Artikel 173 dadurch …“

21.

Seite 92, Artikel 212 Absatz 2 Buchstabe h

Anstatt:

„h)

Erhaltung und Schutzes der biologischen und landschaftlichen Vielfalt,“

muss es heißen:

„h)

Erhaltung und Schutz der biologischen und landschaftlichen Vielfalt,“

22.

Seite 98, Artikel 235 Absatz 1

Anstatt:

„Bei ihrer Zusammenarbeit im Rahmen diesem Titel messen die Vertragsparteien …“

muss es heißen:

„Bei ihrer Zusammenarbeit im Rahmen dieses Titels messen die Vertragsparteien …“

23.

Seite 99, Artikel 238 Absatz 4

Anstatt:

„… einschließlich der Verpflichtung zur Rückübernahmen von Staatsangehörigen …“

muss es heißen:

„… einschließlich der Verpflichtung zur Rückübernahme von Staatsangehörigen …“

24.

Seite 107, Artikel 267 Satz 1

Anstatt:

„Die Behörden der Republik Kasachstan leiten bei mutmaßlichen oder nachweislichen Fällen von Betrug, Korruption oder andere Unregelmäßigkeiten zulasten der Finanzmittel …“

muss es heißen:

„Die Behörden der Republik Kasachstan leiten bei mutmaßlichen oder nachweislichen Fällen von Betrug, Korruption oder anderen Unregelmäßigkeiten zulasten der Finanzmittel …“

25.

Seite 108, Artikel 269 Absatz 4

Anstatt:

„(4)   Der Kooperationsausschuss fasst Beschlüsse in den in diesem Abkommen vorgesehenen Fällen und in Bereichen, in denen der Assoziationsrat ihm Befugnisse übertragen hat. Diese Beschlüsse sind für die Vertragsparteien verbindlich, die geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung treffen. Der Assoziationsausschuss verabschiedet seine Beschlüsse im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien nach Abschluss der jeweiligen internen Verfahren. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Vorbereitung der Tagungen des Kooperationsrats.“

muss es heißen:

„(4)   Der Kooperationsausschuss fasst Beschlüsse in den in diesem Abkommen vorgesehenen Fällen und in Bereichen, in denen der Kooperationsrat ihm Befugnisse übertragen hat. Diese Beschlüsse sind für die Vertragsparteien verbindlich, die geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung treffen. Der Kooperationsausschuss verabschiedet seine Beschlüsse im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien nach Abschluss der jeweiligen internen Verfahren. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Vorbereitung der Tagungen des Kooperationsrats.“

26.

Seite 109, Artikel 273 Absatz 2 Buchstabe a

Anstatt:

„a)

behandeln eine Vertragspartei nicht weniger günstig wird als eine Nicht-Vertragspartei;“

muss es heißen:

„a)

behandeln eine Vertragspartei nicht weniger günstig als eine Nicht-Vertragspartei;“

27.

Seite 111, Artikel 276 Absatz 2

Anstatt:

„(2)   Dieses Abkommen ist nicht dahingehend auszulegen, dass es dass es die Annahme oder Durchsetzung von Maßnahmen … .“

muss es heißen:

„(2)   Dieses Abkommen ist nicht dahingehend auszulegen, dass es die Annahme oder Durchsetzung von Maßnahmen … .“

28.

Seite 111, Artikel 278 Absatz 1

Anstatt:

„… Kapitel 14 (Streitschlichtung) maßgebend.“

muss es heißen:

„… Kapitel 14 (Streitbeilegung) maßgebend.“

29.

Seite 121, Anhang I Abschnitt A. Nummer 3.3.

Anstatt:

„… von einer natürlichen oder juristischen Personen der Europäischen Union kontrolliert werden, …“

muss es heißen:

„… von natürlichen oder juristischen Personen der Europäischen Union kontrolliert werden, …“

30.

Seite 121, Anhang I Abschnitt A. Nummer 3.4.

Anstatt:

„3.4.

Juristischen Personen, die von einer natürlichen oder juristischen Person der Europäischen Union kontrolliert werden, … .“

muss es heißen:

„3.4.

Juristischen Personen, die von natürlichen oder juristischen Personen der Europäischen Union kontrolliert werden, … .“

31.

Seite 122, Anhang I Abschnitt B. Nummer 4

Anstatt:

„… juristische Personen, die von natürlichen oder juristischen Personen der Republik Kasachstan kontrolliert werden gelten.“

muss es heißen:

„… juristische Personen, die von natürlichen oder juristischen Personen der Republik Kasachstan kontrolliert werden, gelten.“

32.

Seite 123, Anhang II, Absatz 1

Anstatt:

„Nur juristische Person der Europäischen Union …“

muss es heißen:

„Nur juristische Personen der Europäischen Union …“

33.

Seite 123, Anhang II Absatz 4

Anstatt:

„… Aufenthalt von unternehmensintern versetzen Arbeitnehmern …“

muss es heißen:

„… Aufenthalt von unternehmensintern versetzten Arbeitnehmern …“

34.

Seite 124, Anhang III Teil 1, nach der Überschrift „Für die Europäische Union:“

Anstatt:

„Die zentralen staatlichen Stellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Anhang 1 der Europäischen Union zur Anlage 1 des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO aufgeführt sind Titel III …“

muss es heißen:

„Die zentralen staatlichen Stellen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Anhang 1 der Europäischen Union zur Anlage 1 des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der WTO aufgeführt sind. Titel III …“

35.

Seite 127, Anhang III, Teil 4 Nummer 2, Tabelle, Zeile Nr. 21, Spalte „Warengruppen“

Anstatt:

„Anhänger, einschließlich Sattelanhänger andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“

muss es heißen:

„Anhänger, einschließlich Sattelanhänger; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon“

36.

Seite 129, Anhang III, Teil 7, Eintrag unter „Für die Republik Kasachstan“, Nummer 1 Buchstabe e

Anstatt:

„e)

die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen, die ausschließlich von einem natürlichen oder staatliches Monopol bereitgestellt werden oder“

muss es heißen:

„e)

die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen, die ausschließlich von einem natürlichen oder staatlichen Monopol bereitgestellt werden oder“

37.

Seite 136, Anhang V, Eintrag unter „Ersetzen von Schiedsrichtern“, Nummer 17

Anstatt:

„… nach dem Verfahren des Artikel 177 dieses Abkommens und Regel 8 dieser Verfahrensordnung bestimmt.“

muss es heißen:

„… nach dem Verfahren des Artikels 177 dieses Abkommens und Regel 8 dieser Verfahrensordnung bestimmt.“

38.

Seite 136, Anhang V, Eintrag unter „Ersetzen von Schiedsrichtern“, Nummer 19, Absatz 3

Anstatt:

„… nach dem Verfahren des Artikels 2177 dieses Abkommens und Regel 8 dieser Verfahrensordnung bestimmt.“

muss es heißen:

„… nach dem Verfahren des Artikels 177 dieses Abkommens und Regel 8 dieser Verfahrensordnung bestimmt.“

39.

Seite 136, Anhang V, Eintrag unter „Ersetzen von Schiedsrichtern“, Nummer 20 Absatz 1

Anstatt:

„… nehmen die Vertragsparteien Konsultationen auf und einen neuen Vorsitzenden nach dem Verfahren des Artikels 177 dieses Abkommens und Regel 8 dieser Verfahrensordnung, wenn sie sich über die Ersetzung des Schiedsrichters einigen.“

muss es heißen:

„… nehmen die Vertragsparteien Konsultationen auf und bestimmen einen neuen Vorsitzenden nach dem Verfahren des Artikels 177 dieses Abkommens und Regel 8 dieser Verfahrensordnung, wenn sie sich über die Ersetzung des Vorsitzenden einigen.“

40.

Seite 139, Anhang V, Eintrag unter „Sonstige Verfahren“, Nummer 47 Satz 1

Anstatt:

„… und Artikel 187 Absatz 2.Abkommens.“

muss es heißen:

„… und Artikel 187 Absatz 2 dieses Abkommens.“

41.

Seite 143, Anhang VII, Artikel 4 Absatz 2 Satz 3

Anstatt:

„Die Auslosung wir in jedem Fall mit der/den Vertragspartei/en durchgeführt, die zugegen ist/sind.“

muss es heißen:

„Die Auslosung wird in jedem Fall mit der/den Vertragspartei/en durchgeführt, die zugegen ist/sind.“

42.

Seite 144, Anhang VII, Artikel 5 Absatz 8 Buchstabe b

Anstatt:

„b)

der Erzielung von beiderseitigem Einvernehmens zwischen den Vertragsparteien in einer beliebigen Phase des Verfahrens; es gilt der Zeitpunkt des Einvernehmens,“

muss es heißen:

„b)

der Erzielung von beiderseitigem Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien in einer beliebigen Phase des Verfahrens; es gilt der Zeitpunkt des Einvernehmens,“

43.

Seite 147, Protokoll über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich, Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben b, c und d

Anstatt:

„b)

Örtlichkeiten, an denen Waren gelagert werden, bei in denen der begründete Verdacht besteht, dass Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht begangen werden;

c)

Beförderungen oder beabsichtigten Beförderungen von Waren, bei in denen der begründete Verdacht besteht, dass Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht begangen werden;

d)

Transportmitteln, mit denen Waren befördert werden, bei in denen der begründete Verdacht besteht, dass Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht begangen werden.“

muss es heißen:

„b)

Örtlichkeiten, an denen Waren gelagert werden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht begangen werden;

c)

Beförderungen oder beabsichtigten Beförderungen von Waren, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht begangen werden;

d)

Transportmitteln, mit denen Waren befördert werden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht begangen werden.“

44.

Seite 148, Protokoll über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich, Artikel 7 Absatz 3

Anstatt:

„… um Auskünfte über festgestellte oder vermutete Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht einholen, welche die ersuchende Behörde für die Zwecke dieses Protokolls benötigt.“

muss es heißen:

„… um Auskünfte über festgestellte oder vermutete Zuwiderhandlungen gegen das Zollrecht einzuholen, welche die ersuchende Behörde für die Zwecke dieses Protokolls benötigt.“


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