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Document 32017H1805
Commission Recommendation (EU) 2017/1805 of 3 October 2017 on the professionalisation of public procurement — Building an architecture for the professionalisation of public procurement (Text with EEA relevance. )
Empfehlung (EU) 2017/1805 der Kommission vom 3. Oktober 2017 zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe — Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe (Text von Bedeutung für den EWR. )
Empfehlung (EU) 2017/1805 der Kommission vom 3. Oktober 2017 zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe — Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe (Text von Bedeutung für den EWR. )
C/2017/6654
OJ L 259, 7.10.2017, p. 28–31
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
7.10.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 259/28 |
EMPFEHLUNG (EU) 2017/1805 DER KOMMISSION
vom 3. Oktober 2017
zur Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
Errichtung einer Architektur für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die öffentliche Auftragsvergabe ist ein Instrument zur Schaffung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums. Dieses Instrument könnte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen (1) haben, indem es zur Agenda der Kommission für Wachstum, Arbeitsplätze und grenzüberschreitenden Handel beiträgt. Eine effiziente, effektive und wettbewerbsfähige öffentliche Auftragsvergabe ist sowohl ein Prüfstein für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt als auch ein wichtiger Kanal für europäische Investitionen (2). |
(2) |
Die 2014 erlassenen Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe (3) geben den Mitgliedstaaten ein Instrumentarium an die Hand, das es ihnen ermöglicht, die öffentliche Auftragsvergabe effizienter und strategischer zu nutzen. Die öffentliche Auftragsvergabe steht vor neuen Herausforderungen, da zunehmend von ihr erwartet wird, dass sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für öffentliche Gelder in einem stets eingeschränkten Haushaltsumfeld aufzeigt, die Möglichkeiten der Digitalisierung und sich entwickelnder Märkte nutzt, einen strategischen Beitrag zu horizontalen politischen Zielen und gesellschaftlichen Werten wie Innovation, soziale Inklusion und wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit leistet, die bestmögliche Zugänglichkeit aufweist und Verantwortungsbewusstsein zeigt, um Ineffizienzen, Verschwendung, Unregelmäßigkeiten, Betrug und Korruption möglichst gering zu halten und verantwortungsbewusste Lieferketten aufzubauen. |
(3) |
Es ist erforderlich, die effiziente Anwendung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf allen Ebenen sicherzustellen, um das Beste aus diesem wichtigen Instrument zur Ankurbelung europäischer Investitionen zu machen, wie in der Investitionsoffensive für Europa (4) dargelegt, und um den in der Rede zur Lage der Union 2017 von Präsident Juncker geforderten stärkeren Binnenmarkt zu erreichen. Mehr Effizienz ist auch eine der Verbesserungsmöglichkeiten bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die über das Europäische Semester gemeldet werden. |
(4) |
Daher muss die effizienteste Nutzung öffentlicher Mittel gewährleistet werden, und öffentliche Auftraggeber müssen in der Lage sein, Aufträge dem höchsten Maß an Professionalität entsprechend zu vergeben. Die Verbesserung und Unterstützung der Professionalität der öffentlichen Auftraggeber kann dazu beitragen, die Auswirkungen der öffentlichen Auftragsvergabe auf die Gesamtwirtschaft zu fördern (5). |
(5) |
Als Ziel der Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe gilt weitgehend, dass sie die allgemeine Verbesserung des gesamten Spektrums der beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen, der Kenntnisse und Erfahrungen der Personen, die Aufgaben im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe durchführen oder daran beteiligt sind, widerspiegeln soll (6). Sie umfasst ferner die Instrumente und die Unterstützung sowie die institutionelle Politikstruktur, die erforderlich sind, um die Arbeit effektiv durchzuführen und Ergebnisse zu erzielen (7). Eine effektive Professionalisierungspolitik sollte daher auf einem strategischen Gesamtkonzept beruhen, das an drei ergänzenden Zielen ausgerichtet ist:
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(6) |
Die vorliegende Empfehlung (8) unterstützt die Entwicklung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zur Professionalisierung in den Mitgliedstaaten, indem sie einen Bezugsrahmen zur Berücksichtigung vorlegt (9). Mit dieser Maßnahme sollen die Mitgliedstaaten beim Aufbau der Politik für die Professionalisierung unterstützt werden, um das Profil, den Einfluss, die Wirkung und den Ruf der Auftragsvergabe bei der Erreichung öffentlicher Ziele zu verbessern. |
(7) |
Diese Empfehlung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet sowie an deren öffentliche Verwaltungen vorwiegend auf nationaler Ebene. Im Rahmen ihres zentralisierten oder dezentralisierten Vergabesystems sollten die Mitgliedstaaten jedoch weiter die öffentlichen Auftraggeber/Vergabestellen ermutigen und unterstützen, indem sie Maßnahmen zur Professionalisierung ausbauen. Die Mitgliedstaaten sollten daher die für die öffentliche Auftragsvergabe zuständigen Stellen auf allen Ebenen sowie die mit der Schulung der Rechnungsprüfer und der für die Überprüfung von Vergaberechtsfällen zuständigen Bediensteten befassten Stellen auf diese Empfehlung hinweisen — |
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:
I. FESTLEGUNG DER POLITISCHEN MAẞNAHMEN FÜR DIE PROFESSIONALISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE
1. |
Die Mitgliedstaaten sollten langfristige Strategien für die Professionalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe entwickeln und umsetzen, die auf ihren Bedarf, ihre Ressourcen und ihre Verwaltungsstruktur zugeschnitten sind, und die eigenständig oder Teil umfassenderer politischer Maßnahmen zur Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung sind. Das Ziel ist es, Fertigkeiten zu gewinnen, zu entwickeln und zu erhalten, sich auf die Leistung und strategische Ergebnisse zu konzentrieren und das Beste aus den verfügbaren Instrumenten und Techniken zu machen. Diese Strategien sollten:
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2. |
Die Mitgliedstaaten sollten ferner die öffentlichen Auftraggeber/Vergabestellen ermutigen und unterstützen bei der Umsetzung der nationalen Professionalisierungsstrategien, der Entwicklung von Professionalisierungsmaßnahmen sowie von einer geeigneten institutionellen Architektur und Zusammenarbeit für eine besser koordinierte, effizientere und strategischere Auftragsvergabe, die unter anderem basiert auf:
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II. HUMANRESSOURCEN — VERBESSERUNG DER AUSBILDUNG UND LAUFBAHNPLANUNG
3. |
Die Mitgliedstaaten sollten die Grundfertigkeiten und -kompetenzen, in denen jede Vergabefachkraft geschult werden und über die sie verfügen sollte, identifizieren und festlegen, unter Berücksichtigung des multidisziplinären Charakters der Vergabeprojekte, sowohl für spezielle mit der Auftragsvergabe befasste Bedienstete und für damit zusammenhängende Aufgaben sowie für Richter und Rechnungsprüfer, etwa:
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4. |
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Ausbildungsprogramme entwickeln (für die Erstausbildung und das lebenslange Lernen), basierend auf einer Daten- und Bedarfsanalyse, sowie gegebenenfalls auf Kompetenzrahmen, etwa:
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5. |
Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten die Übernahme fundierter Systeme der Personalverwaltung, der Laufbahnplanung und der Motivation besonders für Vergabetätigkeiten durch öffentliche Auftraggeber/Vergabestellen entwickeln und fördern, um so qualifizierte Mitarbeiter für Vergabetätigkeiten zu gewinnen und zu behalten und mit der Auftragsvergabe befasste Bedienstete dazu zu ermutigen, bessere Ergebnisse und ein stärker strategisch orientiertes Konzept bei der öffentlichen Auftragsvergabe anzuwenden, beispielsweise:
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III. SYSTEME — BEREITSTELLUNG VON INSTRUMENTEN UND METHODIKEN
6. |
Die Mitgliedstaaten sollten die Entwicklung und Übernahme zugänglicher IT-Instrumente ermutigen und fördern, wodurch die Funktionsweise von Vergabesystemen vereinfacht und verbessert werden kann, z. B.:
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7. |
Die Mitgliedstaaten sollten die Integrität auf individueller und institutioneller Ebene als festen Bestandteil des professionellen Verhaltens unterstützen und fördern, indem sie Instrumente zur Sicherstellung der Einhaltung und der Transparenz und Leitlinien zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten zur Verfügung stellen, z. B.:
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8. |
Die Mitgliedstaaten sollten Leitlinien bereitstellen, die zum einen darauf abzielen, Rechtssicherheit über das EU-Recht und das nationale Recht oder Anforderungen aus den internationalen Verpflichtungen der EU zu schaffen, und zum anderen zur Förderung und Erleichterung des strategischen Denkens, des geschäftlichen Denkens und der intelligenten/fundierten Beschlussfassung dienen, z. B.:
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9. |
Die Mitgliedstaaten sollten den Austausch bewährter Verfahren fördern und Vergabefachkräfte unterstützen, um professionelle Vergabeverfahren, Zusammenarbeit und die Weitergabe von Kenntnissen sicherzustellen, z. B.:
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IV. FOLGEMAẞNAHMEN ZU DIESER EMPFEHLUNG — BERICHTERSTATTUNG UND ÜBERWACHUNG
10. |
Es wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten die Kommission über Maßnahmen unterrichten sollten, die als Reaktion auf diese Empfehlung ergriffen werden, wenn sie gemäß Artikel 83 der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 45 der Richtlinie 2014/23/EU und Artikel 99 der Richtlinie 2014/25/EU Bericht erstatten. |
Straßburg, den 3. Oktober 2017
Für die Kommission
Elżbieta BIEŃKOWSKA
Mitglied der Kommission
(1) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ (COM(2015) 550).
(2) Fast die Hälfte der Kohäsionsmittel wird über die öffentliche Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt. Im Zeitraum 2014-2020 wird die EU 325 Mrd. EUR — fast ein Drittel des gesamten EU-Haushalts — über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit fördern und Entwicklungsunterschiede verringern sollen, in die Regionen Europas investieren.
(3) Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) (die „klassische Richtlinie“), Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1) (die „Konzessionsvergabe-Richtlinie“) und Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243) (die „Richtlinie über Versorgungsleistungen“), insbesondere deren Artikel 83 Absatz 4, Artikel 45 Absatz 4 bzw. Artikel 99 Absatz 4.
(4) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa (COM(2014) 903 final).
(5) Im Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen (SWD(2015) 202) zur Binnenmarktstrategie wurden die potenziellen wirtschaftlichen Vorteile durch die Lösung von Problemen durch mehr Professionalisierung auf über 80 Mrd. EUR geschätzt.
(6) Damit wird der gesamte Arbeitsbereich der für die Auftragsvergabe zuständigen Bediensteten abgedeckt, die an irgendeiner Stufe des Vergabeprozesses beteiligt sind, von der Feststellung des Bedarfs bis hin zur Auftragsverwaltung — sei es in den zentralen oder dezentralen Verwaltungen oder Einrichtungen, in Funktionen, die speziell als vergabebezogen definiert sind, oder einfach als Zuständige für bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe.
(7) Auf die Notwendigkeit, Beschäftigte für die Auftragsvergabe auszubilden, die in der Lage sind, kontinuierlich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen, wird auch in der Empfehlung der OECD zur Vergabe öffentlicher Aufträge von 2015 hingewiesen. http://www.oecd.org/gov/ethics/OECD-Recommendation-on-Public-Procurement.pdf
(8) Die Kommission hat nicht die Absicht, ein bestimmtes Modell vorzuschreiben, fordert die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Verwaltungen jedoch auf, sich mit den einschlägigen Fragen zu befassen. Es ist eindeutig anerkannt, dass alle Betroffenen verschiedene Etappen ihres Weges zurückgelegt haben. Nach den neuen Richtlinien sind die Mitgliedstaaten dennoch gehalten, sicherzustellen, dass a) Informationen und Leitlinien zur Auslegung und Anwendung des EU-Vergaberechts als Hilfe für öffentliche Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere KMU, kostenlos zur Verfügung stehen und b) den öffentlichen Auftraggebern bei der Planung und Durchführung von Vergabeverfahren Unterstützung zur Verfügung steht.
(9) Der Empfehlung wird eine Sammlung bewährter Verfahren aus den Mitgliedstaaten beiliegen.
(10) Unter anderem: Das zentrale digitale Zugangstor und Bausteine für die Connecting-Europe-Infrastrukturen für digitale Dienste (elektronische Identifizierung, elektronische Signatur, elektronische Zustellung, elektronische Rechnungstellung).
(11) https://joinup.ec.europa.eu/community/european_catalogue/.
(12) Unter Wahrung des Datenschutzrechts und des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten.