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Document 32017R1457
Commission Implementing Regulation (EU) 2017/1457 of 10 August 2017 amending Council Regulation (EC) No 329/2007 concerning restrictive measures against the Democratic People's Republic of Korea
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1457 der Kommission vom 10. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1457 der Kommission vom 10. August 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
C/2017/5708
ABl. L 208 vom 11.8.2017, p. 33–35
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2017; Stillschweigend aufgehoben durch 32017R1509
11.8.2017 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 208/33 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1457 DER KOMMISSION
vom 10. August 2017
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates vom 27. März 2007 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 sind die vom Sanktionsausschuss oder vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgeführt, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden. |
(2) |
Am 5. August 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2371 (2017) verabschiedet, mit der neun weitere natürliche Personen und vier weitere Organisationen in die Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. Darüber hinaus hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zwei bestehende Listeneinträge geändert. |
(3) |
Anhang IV sollte daher entsprechend geändert werden. |
(4) |
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 10. August 2017
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente
(1) ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 1.
ANHANG
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:
1. |
Unter „A. Natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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2. |
Unter „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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3. |
Unter „A. Natürliche Personen“ erhält der Eintrag:
folgende Fassung:
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4. |
Unter „A. Natürliche Personen“ erhält der Eintrag:
folgende Fassung:
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