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Document 22008D0033

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 33/2008 vom 14. März 2008 zur Änderung des Anhangs XVIII (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen) des EWR-Abkommens

OJ L 182, 10.7.2008, p. 30–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Special edition in Croatian: Chapter 11 Volume 054 P. 181 - 182

Legal status of the document Date of entry into force unknown (pending notification) or not yet in force.

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2008/33(2)/oj

10.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 182/30


BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES

Nr. 33/2008

vom 14. März 2008

zur Änderung des Anhangs XVIII (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen) des EWR-Abkommens

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend „Abkommen“ genannt, insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang XVIII des Abkommens wurde durch den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 132/2007 vom 26. Oktober 2007 (1) geändert.

(2)

Die Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (2) ist in das Abkommen aufzunehmen.

(3)

Mit der Richtlinie 2006/54/EG werden die in das Abkommen aufgenommenen Richtlinien 75/117/EWG (3), 76/207/EWG (4), 86/378/EWG (5) und 97/80/EG (6) des Rates mit Wirkung vom 15. August 2009 aufgehoben und sind daher mit Wirkung vom 15. August 2009 aus dem Abkommen zu streichen —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Anhang XVIII des Abkommens wird wie folgt geändert:

1.

Nach Nummer 21a (Richtlinie 97/80/EG des Rates) wird folgende Nummer eingefügt:

„21b.

32006 L 0054: Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23).

Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:

a)

Artikel 3 erhält folgende Fassung:

Im Hinblick auf die effektive Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben hindert der Grundsatz der Gleichbehandlung die Mitgliedstaaten nicht daran, zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten Geschlechts oder zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen.

b)

In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

(5)   Für Island und Norwegen wird in Absatz 1 Satz 1 das Datum ‚17. Mai 1990‘ durch ‚1. Januar 1994‘ ersetzt und für Liechtenstein durch ‚1. Mai 1995‘.

c)

In Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe a werden die Worte ‚Artikel 141 des Vertrags‘ durch die Worte ‚Artikel 69 des EWR-Abkommens‘ ersetzt.“

2.

Der Wortlaut der Nummern 17 (Richtlinie 75/117/EWG des Rates), 18 (Richtlinie 76/207/EWG des Rates), 20 (Richtlinie 80/86/EWG des Rates) und 21a (Richtlinie 97/80/EG des Rates) wird mit Wirkung vom 15. August 2009 gestrichen.

Artikel 2

Der Wortlaut der Richtlinie 2006/54/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 15. März 2008 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens vorliegen (7).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 14. März 2008.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Vorsitzende

Alan SEATTER


(1)  ABl. L 100 vom 10.4.2008, S. 1.

(2)  ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.

(3)  ABl. L 45 vom 19.2.1975, S. 19.

(4)  ABl. L 39 vom 14.2.1976, S. 40.

(5)  ABl. L 225 vom 12.8.1986, S. 40.

(6)  ABl. L 14 vom 20.1.1998, S. 6.

(7)  Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.


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