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Document 32002R1360
Commission Regulation (EC) No 1360/2002 of 13 June 2002 adapting for the seventh time to technical progress Council Regulation (EEC) No 3821/85 on recording equipment in road transport (Text with EEA relevance)
Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 zur siebten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 der Kommission vom 13. Juni 2002 zur siebten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)
OJ L 207, 5.8.2002, p. 1–252
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Special edition in Czech: Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Estonian: Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Latvian: Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Lithuanian: Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Hungarian Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Maltese: Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Polish: Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Slovak: Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Slovene: Chapter 07 Volume 006 P. 279 - 530
Special edition in Bulgarian: Chapter 07 Volume 010 P. 3 - 254
Special edition in Romanian: Chapter 07 Volume 010 P. 3 - 254
Special edition in Croatian: Chapter 07 Volume 018 P. 11 - 262
No longer in force, Date of end of validity: 28/02/2014; Aufgehoben durch 32014R0165
. Latest consolidated version: 25/08/2002
5.8.2002 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 207/1 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 1360/2002 DER KOMMISSION
vom 13. Juni 2002
zur siebten Anpassung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr an den technischen Fortschritt
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2135/98 (2), insbesondere auf Artikel 17 und 18,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die technischen Spezifikationen von Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sollen an den technischen Fortschritt angepasst werden, wobei der Gesamtsicherheit des Systems und der Interoperabilität zwischen dem Kontrollgerät und den Fahrerkarten besondere Aufmerksamkeit zukommt. |
(2) |
Im Zusammenhang mit der Anpassung des Geräts sind auch in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, der die Prüfzeichen und Bauartgenehmigungsbogen enthält, Änderungen erforderlich. |
(3) |
Der durch Artikel 18 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 eingesetzte Ausschuss gab keine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Maßnahmen ab, und die Kommission unterbreitete daher dem Rat einen diesbezüglichen Vorschlag. |
(4) |
Da der Rat bis zum Ablauf der in Artikel 18 Absatz 6 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 festgesetzten Frist keinen Beschluss gefasst hat, obliegt es nun der Kommission, diese Maßnahmen zu erlassen — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.
Artikel 2
Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 wird wie folgt geändert:
1. |
Kapitel I Punkt 1 Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
|
2. |
Kapitel I Punkt 1 Unterabsatz 2 wird wie folgt ergänzt:
|
3. |
Kapitel I Punkt 2 wird wie folgt geändert:
|
4. |
In Kapitel II wird dem Titel die Formulierung „FÜR PRODUKTE, DIE DIE ANFORDERUNGEN VON ANHANG I ERFÜLLEN“ angefügt. |
5. |
Das folgende Kapitel III wird hinzugefügt: „III. BAUARTGENEHMIGUNGSBOGEN FÜR PRODUKTE, DIE DIE ANFORDERUNGEN VON ANHANG I B ERFÜLLEN Der Mitgliedstaat, der eine Bauartgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Bauartgenehmigungsbogen nach dem im Folgenden dargestellten Muster aus. Für die Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten über erteilte Bauartgenehmigungen bzw. deren etwaigen Entzug verwendet der jeweilige Mitgliedstaat Kopien dieses Dokuments.
|
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 13. Juni 2002
Für die Kommission
Loyola DE PALACIO
Vizepräsident
(1) ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8.
(2) ABl. L 274 vom 9.10.1998, S. 1.
ANHANG
ANHANG I B
VORSCHRIFTEN FÜR BAU, PRÜFUNG, EINBAU UND NACHPRÜFUNG
Im Interesse der Erhaltung der Interoperabilität der Softwareprogramme der in diesem Anhang definierten Geräte wurden bestimmte Programmierungszeichen, -begriffe und -ausdrücke in der Sprache, in der der Text ursprünglich verfasst worden ist, d. h. im Englischen, belassen. Um die Verständlichkeit zu verbessern, ist hinter bestimmten Ausdrücken in Klammern eine wörtliche Übersetzung beigefügt.
INHALTSVERZEICHNIS
I. |
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN | 8 |
II. |
ALLGEMEINE FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS | 12 |
1. |
Allgemeine Merkmale | 12 |
2. |
Funktionen | 12 |
3. |
Betriebsarten | 13 |
4. |
Sicherheit | 14 |
III. |
BAUART- UND FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS | 14 |
1. |
Überwachung des Einsteckens und Entnehmens der Karten | 14 |
2. |
Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung | 14 |
2.1. |
Messung der zurückgelegten Wegstrecke | 15 |
2.2. |
Geschwindigkeitsmessung | 15 |
3. |
Zeitmessung | 15 |
4. |
Überwachung der Fahrertätigkeiten | 16 |
5. |
Überwachung des Status der Fahrzeugführung | 16 |
6. |
Manuelle Eingaben durch die Fahrer | 16 |
6.1. |
Eingaben des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages | 16 |
6.2. |
Manuelle Eingabe der Fahrertätigkeiten | 16 |
6.3. |
Eingabe spezifischer Bedingungen | 18 |
7. |
Unternehmenssperren | 18 |
8. |
Überwachung von Kontrollaktivitäten | 18 |
9. |
Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen: | 18 |
9.1. |
Ereignis ‚Einstecken einer ungültigen Karte‛ | 18 |
9.2. |
Ereignis ‚Kartenkonflikt‛ | 19 |
9.3. |
Ereignis ‚Zeitüberlappung‛ | 19 |
9.4. |
Ereignis ‚Lenken ohne geeignete Karte‛ | 19 |
9.5. |
Ereignis ‚Einstecken der Karte während des Lenkens‛ | 19 |
9.6. |
Ereignis ‚Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen‛ | 19 |
9.7. |
Ereignis ‚Geschwindigkeitsüberschreitung‛ | 19 |
9.8. |
Ereignis ‚Unterbrechung der Stromversorgung‛ | 20 |
9.9. |
Ereignis ‚Datenfehler Weg und Geschwindigkeit‛ | 20 |
9.10. |
Ereignis ‚Versuch Sicherheitsverletzung‛ | 20 |
9.11. |
Störung ‚Kartenfehlfunktion‛ | 20 |
9.12. |
Störung ‚Kontrollgerät‛ | 20 |
10. |
Integrierte Tests und Selbsttests | 20 |
11. |
Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher | 21 |
12. |
Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher | 21 |
12.1. |
Gerätekenndaten | 21 |
12.1.1. |
Kenndaten der Fahrzeugeinheit | 21 |
12.1.2. |
Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers | 22 |
12.2. |
Sicherheitselemente | 22 |
12.3. |
Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrerkarte | 22 |
12.4. |
Fahrertätigkeitsdaten | 23 |
12.5. |
Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages | 23 |
12.6. |
Kilometerstandsdaten | 23 |
12.7. |
Detaillierte Geschwindkeitsdaten | 23 |
12.8. |
Ereignisdaten | 23 |
12.9. |
Störungsdaten | 25 |
12.10. |
Kalibrierungsdaten | 26 |
12.11. |
Zeiteinstellungsdaten | 26 |
12.12. |
Kontrolldaten | 26 |
12.13. |
Unternehmenssperrdaten | 27 |
12.14. |
Erfassen des Herunterladens | 27 |
12.15. |
Daten zu spezifischen Bedingungen | 27 |
13. |
Auslesen von Daten aus Kontrollgerätkarten | 27 |
14. |
Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten | 27 |
15. |
Anzeige | 28 |
15.1 |
Standardanzeige | 28 |
15.2. |
Warnanzeige | 29 |
15.3. |
Menübedienung | 29 |
15.4. |
Sonstige Anzeigen | 29 |
16. |
29 |
17. |
Warnungen | 30 |
18. |
Herunterladen von Daten auf externe Datenträger | 31 |
19. |
Datenausgabe an externe Zusatzgeräte | 31 |
20. |
Kalibrierung | 32 |
21. |
Zeiteinstellung | 32 |
22. |
Leistungsmerkmale | 32 |
23. |
Werkstoffe | 32 |
24. |
Markierungen | 33 |
IV. |
BAUART- UND KONSTRUKTIONSMERKMALE DER KONTROLLGERÄTKARTEN | 33 |
1. |
Sichtbare Daten | 33 |
2. |
Sicherheit | 36 |
3. |
Normen | 36 |
4. |
Spezifikationen für Umgebung und Elektrizität | 36 |
5. |
Datenspeicherung | 36 |
5.1. |
Kenn- und Sicherheitsdaten der Karte | 37 |
5.1.1. |
Anwendungskennung | 37 |
5.1.2. |
Chipkennung | 37 |
5.1.3. |
IS-Kartenkennung | 37 |
5.1.4. |
Sicherheitselemente | 37 |
5.2. |
Fahrerkarte | 37 |
5.2.1. |
Kartenkennung | 37 |
5.2.2. |
Karteninhaberkennung | 38 |
5.2.3. |
Führerscheininformationen | 38 |
5.2.4. |
Daten zu gefahrenen Fahrzeugen | 38 |
5.2.5. |
Fahrertätigkeitsdaten | 38 |
5.2.6. |
Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages | 39 |
5.2.7. |
Ereignisdaten | 39 |
5.2.8. |
Störungsdaten | 40 |
5.2.9. |
Kontrollaktivitätsdaten | 40 |
5.2.10. |
Kartenvorgangsdaten | 40 |
5.2.11. |
Daten zu spezifischen Bedingungen | 40 |
5.3. |
Werkstattkarte | 41 |
5.3.1. |
Sicherheitselemente | 41 |
5.3.2. |
Kartenkennung | 41 |
5.3.3. |
Karteninhaberkennung | 41 |
5.3.4. |
Daten zu gefahrenen Fahrzeugen | 41 |
5.3.5. |
Fahrertätigkeitsdaten | 41 |
5.3.6. |
Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages | 41 |
5.3.7. |
Ereignis- und Störungsdaten | 41 |
5.3.8. |
Kontrollaktivitätsdaten | 41 |
5.3.9. |
Kalibrierungs- und Zeiteinstellungsdaten | 42 |
5.3.10. |
Daten zu spezifischen Bedingungen | 42 |
5.4. |
Kontrollkarte | 42 |
5.4.1. |
Kartenkennung | 42 |
5.4.2. |
Karteninhaberkennung | 42 |
5.4.3. |
Kontrollaktivitätsdaten | 42 |
5.5. |
Unternehmenskarte | 43 |
5.5.1. |
Kartenkennung | 43 |
5.5.2. |
Karteninhaberkennung | 43 |
5.5.3. |
Unternehmensaktivitätsdaten | 43 |
V. |
EINBAU DES KONTROLLGERÄTS | 43 |
1. |
Einbau | 43 |
2. |
Einbauschild | 44 |
3. |
Plombierung | 44 |
VI. |
EINBAUPRÜFUNGEN, NACHPRÜFUNGEN UND REPARATUREN | 45 |
1. |
Zulassung der Installateure oder Werkstätten | 45 |
2. |
Prüfung neuer oder reparierter Geräte | 45 |
3. |
Einbauprüfung | 45 |
4. |
Regelmäßige Nachprüfungen | 45 |
5. |
Messung der Anzeigefehler | 46 |
6. |
Reparaturen | 46 |
VII. |
KARTENAUSGABE | 46 |
VIII. |
BAUARTGENEHMIGUNG VON KONTROLLGERÄTEN UND KONTROLLGERÄTKARTEN | 46 |
1. |
Allgemeines | 46 |
2. |
Sicherheitszertifikat | 47 |
3. |
Funktionszertifikat | 47 |
4. |
Interoperabilitätszertifikat | 47 |
5. |
Bauartgenehmigungsbogen | 48 |
6. |
Ausnahmeverfahren für die ersten Interoperabilitätszertifikate | 48 |
Anlage 1: |
Datenglossar |
Anlage 2: |
Spezifikation der Kontrollgerätkarten |
Anlage 3: |
Piktogramme |
Anlage 4: |
Ausdrucke |
Anlage 5: |
Anzeige |
Anlage 6: |
Externe Schnittstellen |
Anlage 7: |
Protokolle zum Herunterladen der Daten |
Anlage 8: |
Kalibrierungsprotokoll |
Anlage 9: |
Bauartgenehmigung — Mindestanforderungen an die durchzuführenden Prüfungen |
Anlage 10: |
Allgemeine Sicherheitsanforderungen |
Anlage 11: |
Gemeinsame Sicherheitsmechanismen |
I. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Im Sinne dieses Anhangs bezeichnet der Ausdruck
a) Aktivierung : Phase, in der das Kontrollgerät seine volle Einsatzbereitschaft erlangt und alle Funktionen, einschließlich Sicherheitsfunktionen, erfüllt;
Die Aktivierung eines Kontrollgeräts erfordert die Verwendung einer Werkstattkarte unter Eingabe des entsprechenden PIN-Codes.
b) Authentisierung : Funktion zur Feststellung und Überprüfung der Identität einer Person;
c) Authentizität : Eigenschaft einer Information, die von einem Beteiligten stammt, dessen Identität überprüft werden kann;
d) Integrierter Test : Tests auf Anforderung, ausgelöst durch den Bediener oder durch ein externes Gerät;
e) Kalendertag : einen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr dauernden Tag. Alle Kalendertage beziehen sich auf UTC-Zeitangaben (koordinierte Weltzeit);
f) Kalibrierung : Aktualisierung oder Bestätigung von Fahrzeugparametern, die im Massenspeicher zu speichern sind. Zu den Fahrzeugparametern gehören die Fahrzeugkennung (Fahrzeugidentifizierungsnummer, amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat) sowie Fahrzeugmerkmale (Wegdrehzahl, Kontrollgerätkonstante, tatsächlicher Reifenumfang, Reifengröße, Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers (wenn zutreffend), aktuelle UTC-Zeit, aktueller Kilometerstand);
Zum Kalibrieren eines Kontrollgeräts muss eine Werkstattkarte verwendet werden.
g) Kartennummer : eine aus 16 alphanumerischen Zeichen bestehende Nummer zur eindeutigen Identifizierung einer Kontrollgerätkarte innerhalb eines Mitgliedstaates. Die Kartennummer enthält (gegebenenfalls) einen fortlaufenden Index, einen Ersatzindex und einen Erneuerungsindex.
Die eindeutige Zuordnung einer Karte erfolgt somit anhand des Codes des ausstellenden Mitgliedstaates und der Kartennummer.
h) fortlaufender Kartenindex : das 14. alphanumerische Zeichen einer Kartennummer zur Unterscheidung der verschiedenen Karten, die für ein zum Empfang mehrerer Kontrollgerätkarten berechtigtes Unternehmen oder Gremium ausgestellt wurden. Die eindeutige Identifizierung des Unternehmens bzw. Gremiums erfolgt durch die 13 ersten Zeichen der Kartennummer;
i) Kartenerneuerungsindex : das 16. alphanumerische Zeichen einer Kartennummer, das bei jeder Erneuerung der Kontrollgerätkarte um eine Stelle erhöht wird;
j) Kartenersatzindex : das 15. alphanumerische Zeichen einer Kartennummer, das sich um eine Stelle erhöht, wenn die Karte ersetzt wird;
k) Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs : eine Kenngröße, die den Zahlenwert des Ausgangssignals angibt, das am Anschlussstutzen für das Kontrollgerät am Kraftfahrzeug (Getriebestutzen bzw. Radachse) bei einer unter normalen Prüfbedingungen zurückgelegten Wegstrecke von einem Kilometer (vgl. Kapitel VI.5.) entsteht. Die Wegdrehzahl wird in Impulsen je Kilometer (w = … Imp/km) ausgedrückt;
l) Unternehmenskarte : eine Kontrollgerätkarte, die dem Eigentümer von Fahrzeugen, in die das Kontrollgerät eingebaut ist, von den Behörden der Mitgliedstaaten zugeteilt wird;
Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die Karte ist anderen Unternehmen gegenüber gesperrt.
m) Konstante des Kontrollgeräts : eine Kenngröße, die den Wert des Eingangssignals angibt, der für das Anzeigen und Aufzeichnen einer zurückgelegten Wegstrecke von 1 km erforderlich ist; diese Konstante wird ausgedrückt in Impulsen je Kilometer (k = … Imp/km);
n) ununterbrochene Lenkzeit, im Kontrollgerät errechnet als (1) : die jeweiligen akkumulierten Lenkzeiten eines bestimmten Fahrers seit Ende seiner letzten BEREITSCHAFT oder UNTERBRECHUNG/RUHE oder UNBEKANNTEN Zeit (2)
o) Kontrollkarte : eine Kontrollgerätkarte, die einer zuständigen Kontrollbehörde von den Behörden eines Mitgliedstaates ausgestellt worden ist;
Die Kontrollkarte weist die Kontrollbehörde und möglicherweise den Kontrollbeamten aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Massenspeicher oder auf Fahrerkarten gespeicherten Daten.
p) kumulative Unterbrechungszeit, im Kontrollgerät errechnet als (1) : die kumulative Lenkzeitunterbrechung eines bestimmten Fahrers wird errechnet als die jeweilige akkumulierte Zeit aus BEREITSCHAFT, UNTERBRECHUNG/RUHE oder UNBEKANNT (2) von 15 oder mehr Minuten seit dem Ende der letzten BEREITSCHAFT oder UNTERBRECHUNG/RUHE oder UNBEKANNTEN Zeit (2) von 45 oder mehr Minuten (dieser Zeitraum kann in mehrere Zeiträume von 15 oder mehr Minuten aufgeteilt worden sein).
Bei den Berechnungen werden nach Bedarf die auf der Fahrerkarte gespeicherten bisherigen Tätigkeiten berücksichtigt. Unbekannte Zeiträume mit negativer Dauer (Beginn des unbekannten Zeitraums > Ende des unbekannten Zeitraums) aufgrund von zeitlichen Überlappungen verschiedener Kontrollgeräte werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Hat der Fahrer seine Karte nicht eingesteckt, beruhen die Berechnungen auf den Massenspeicheraufzeichnungen zu dem Zeitraum, in dem keine Karte eingesteckt war, und zum entsprechenden Lesegerät;
q) Massenspeicher : ein in das Kontrollgerät eingebautes Speichermedium;
r) digitale Signatur : die an einen Datenblock angehängte Datenmenge oder die verschlüsselte Umwandlung eines Datenblocks, die es dem Empfänger des Datenblocks ermöglicht, sich der Authentizität und Integrität des Datenblocks zu vergewissern;
s) Herunterladen : das Kopieren eines Teils oder aller im Massenspeicher eines Fahrzeugs oder der im Speicher einer Kontrollgerätkarte enthaltenen Daten zusammen mit der digitalen Signatur;
Beim Herunterladen dürfen gespeicherte Daten weder verändert noch gelöscht werden.
t) Fahrerkarte : die von den Behörden eines Mitgliedstaates an die Fahrer ausgegebene Kontrollgerätkarte;
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten.
u) tatsächlicher Umfang der Fahrzeugreifen : den Mittelwert der von jedem Antriebsrad bei einer vollen Umdrehung zurückgelegten Wegstrecke. Die Messung dieser Wegstrecken muss unter normalen Prüfbedingungen erfolgen (Kapitel VI.5.) und wird in folgender Form ausgedrückt: l = … mm. Fahrzeughersteller können die Messung dieser Wegstrecken durch eine theoretische Berechnung ersetzen, bei der die Achslastverteilung des fahrbereiten, unbeladenen Fahrzeugs berücksichtigt wird (3) Die Verfahren für diese theoretische Berechnung werden von einer zuständigen Behörde des Mitgliedstaats genehmigt;
v) Ereignis : vom Kontrollgerät festgestellter anormaler Betrieb, möglicherweise aufgrund eines Betrugsversuchs;
w) Störung/Fehlfunktion : vom Kontrollgerät festgestellter anormaler Betrieb, möglicherweise aufgrund eines technischen Defekts oder einer technischen Störung;
x) Einbau : die Montage des Kontrollgeräts in einem Fahrzeug;
y) Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber : den Bestandteil des Kontrollgeräts, der ein Signal, der ein die Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder die zurückgelegte Wegstrecke darstellendes Signal bereitstellt;
z) ungültige Karte : eine Karte, die als fehlerhaft festgestellt wurde oder deren Erstauthentisierung fehlgeschlagen oder deren Gültigkeitsbeginn noch nicht erreicht oder deren Ablaufdatum überschritten ist;
aa) Kontrollgerät nicht erforderlich : wenn die Anwendung des Kontrollgeräts gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates nicht erforderlich ist;
bb) Geschwindigkeitsüberschreitung : die Überschreitung der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit, definiert als Zeitraum von mehr als 60 Sekunden, in dem die gemessene Fahrzeuggeschwindigkeit den Höchstwert für die Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers gemäß Richtlinie 92/6/EWG des Rates vom 10. Februar 1992 über Einbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für bestimmte Kraftfahrzeugklassen in der Gemeinschaft (4) überschreitet;
cc) regelmäßige Nachprüfung : einen Komplex von Arbeitsgängen zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Kontrollgeräts und der Übereinstimmung seiner Einstellungen mit den Fahrzeugparametern;
dd) Drucker : eine Komponente des Kontrollgeräts, das Ausdrucke gespeicherter Daten liefert;
ee) Kontrollgerät : sämtliche für den Einbau in Kraftfahrzeuge bestimmten Geräte zum vollautomatischen oder halbautomatischen Anzeigen, Aufzeichnen und Speichern von Angaben über die Fahrt des Fahrzeugs sowie über bestimmte Arbeitszeiten der Fahrer;
ff) Erneuerung : die Ausgabe einer neuen Kontrollgerätkarte bei Ablauf der Gültigkeit einer vorhandenen Karte oder wenn die vorhandene Karte defekt ist und der ausstellenden Behörde zurückgegeben wurde. Bei einer Erneuerung besteht stets die Gewissheit, dass nicht zwei gültige Karten gleichzeitig vorhanden sind;
gg) Reparatur : die Reparatur eines Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers oder einer Fahrzeugeinheit, wozu die Trennung von der Stromversorgung oder die Trennung von anderen Komponenten des Kontrollgeräts oder die Öffnung des Kontrollgeräts erforderlich ist;
hh) Ersatz : die Ausgabe einer Kontrollgerätkarte als Ersatz für eine vorhandene Karte, die als verloren, gestohlen oder defekt gemeldet und der ausstellenden Behörde nicht zurückgegeben wurde. Ein Ersatz birgt immer das Risiko, dass möglicherweise zwei gültige Karten gleichzeitig vorhanden sind;
ii) Sicherheitszertifizierung : der Prozess der Zertifizierung durch eine ITSEC (5)-Zertifizierungsstelle, dass das untersuchte Kontrollgerät (oder die Komponente) oder die untersuchte Kontrollgerätkarte die in Anlage 10 ‚Allgemeine Sicherheitsanforderungen‛ aufgeführten Sicherheitsanforderungen erfüllt;
jj) Selbsttest : zyklisch und automatisch vom Kontrollgerät durchgeführte Tests zur Feststellung von Störungen;
kk) Kontrollgerätkarte : eine Chipkarte zur Verwendung mit dem Kontrollgerät. Kontrollgerätkarten ermöglichen dem Kontrollgerät die Feststellung der Identität (oder Identitätsgruppe) des Karteninhabers und gestatten die Übertragung und Speicherung von Daten. Es gibt folgende Arten von Kontrollgerätkarten:
— |
Fahrerkarte, |
— |
Kontrollkarte, |
— |
Werkstattkarte, |
— |
Unternehmenskarte; |
ll) Bauartgenehmigung : ein Verfahren, mit dem durch einen Mitgliedstaat zertifiziert wird, dass das untersuchte Kontrollgerät (oder die Komponente) oder die untersuchte Kontrollgerätkarte die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt;
mm) Reifengröße : die Bezeichnung der Abmessungen der Reifen (äußere Antriebsräder) gemäß Richtlinie 92/23/EWG des Rates (6);
nn) Fahrzeugkennung : Nummern, mit deren Hilfe das Fahrzeug identifiziert werden kann: amtliches Kennzeichen (VRN) mit Angabe des zulassenden Mitgliedstaates und Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN) (7);
oo) Fahrzeugeinheit (FE) : das Kontrollgerät ohne den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und die Verbindungskabel zum Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber. Die Fahrzeugeinheit kann entweder aus einem oder aus mehreren im Fahrzeug verteilten Geräten bestehen, solange sie den Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung entspricht;
pp) Woche zu Berechnungszwecken im Kontrollgerät : den Zeitraum zwischen Montag 0.00 Uhr UTC und Sonntag 24.00 Uhr UTC;
qq) Werkstattkarte : eine Kontrollgerätkarte, die an eine(n) in einem Mitgliedstaat zugelassene(n) Kontrollgeräthersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt von den Behörden dieses Mitgliedstaates ausgegeben wurde.
Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des Kontrollgeräts.
II. ALLGEMEINE FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS
000
Ein Fahrzeug, das mit einem den Bestimmungen dieses Anhangs genügenden Kontrollgerät ausgestattet ist, muss über eine Geschwindigkeitsanzeige und einen Wegstreckenzähler verfügen. Diese Funktionen können in das Kontrollgerät integriert sein.
1. Allgemeine Merkmale
Aufgabe des Kontrollgeräts ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers.
001
Das Kontrollgerät besteht aus Verbindungskabeln, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit.
002
Die Fahrzeugeinheit besteht aus einem Prozessor, einem Massenspeicher, einer Echtzeituhr, zwei Chipkartenschnittstellen (Fahrer und zweiter Fahrer), einem Drucker, einem Display, einer optischen Warneinrichtung, einem Anschluss zum Kalibrieren/Herunterladen sowie aus Eingabeeinrichtungen.
Über weitere Stecker kann das Kontrollgerät mit anderen Geräten verbunden sein.
003
Werden Zusatzeinrichtungen in das Kontrollgerät eingebaut oder daran angeschlossen, dürfen sie unabhängig davon, ob sie zugelassen sind, die einwandfreie Arbeitsweise des Kontrollgeräts und die Bestimmungen der Verordnung weder faktisch noch potentiell beeinträchtigen.
Benutzer des Kontrollgeräts weisen sich gegenüber dem Gerät mit Kontrollgerätkarten aus.
004
Je nach Art und/oder Identität des Benutzers bietet das Kontrollgerät einen selektiven Zugang zu Daten und Funktionen.
Das Kontrollgerät zeichnet Daten auf und speichert sie in seinem Massenspeicher und auf Kontrollgerätkarten.
Dies geschieht in Übereinstimmung mit der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (8).
2. Funktionen
005
Mit dem Kontrollgerät müssen folgende Funktionen gewährleistet sein:
— |
Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Karten, |
— |
Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung, |
— |
Zeitmessung, |
— |
Überwachung der Fahrertätigkeiten, |
— |
Überwachung des Status der Fahrzeugführung, |
— |
manuelle Eingabe durch die Fahrer:
|
— |
Unternehmenssperren, |
— |
Überwachung von Kontrollen, |
— |
Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen, |
— |
Integrierte Tests und Selbsttests, |
— |
Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher, |
— |
Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher, |
— |
Auslesen von Daten aus Kontrollgerätkarten, |
— |
Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten, |
— |
Anzeige, |
— |
Ausdrucken, |
— |
Warnung, |
— |
Herunterladen von Daten auf externe Datenträger, |
— |
Datenausgabe an zusätzliche externe Geräte, |
— |
Kalibrierung, |
— |
Zeiteinstellung. |
3. Betriebsarten
006
Das Kontrollgerät verfügt über vier Betriebsarten:
— |
Betrieb, |
— |
Kontrolle, |
— |
Kalibrierung, |
— |
Unternehmen. |
007
Je nachdem, welche gültige Kontrollgerätkarte in die Kartenschnittstellen eingesteckt ist, schaltet das Kontrollgerät auf folgende Betriebsart:
Betriebsart |
Steckplatz Fahrer |
|||||
Keine Karte |
Fahrerkarte |
Kontrollkarte |
Werkstattkarte |
Unternehmenskarte |
||
Steckplatz 2. Fahrer |
Keine Karte |
Betrieb |
Betrieb |
Kontrolle |
Kalibrierung |
Unternehmen |
Fahrerkarte |
Betrieb |
Betrieb |
Kontrolle |
Kalibrierung |
Unternehmen |
|
Kontrollkarte |
Kontrolle |
Kontrolle |
Kontrolle (9) |
Betrieb |
Betrieb |
|
Werkstattkarte |
Kalibrierung |
Kalibrierung |
Betrieb |
Kalibrierung (9) |
Betrieb |
|
Unternehmenskarte |
Unternehmen |
Unternehmen |
Betrieb |
Betrieb |
Unternehmen (9) |
009
Ungültige Karten, die eingesteckt werden, sind vom Kontrollgerät zu ignorieren, doch müssen das Anzeigen, Ausdrucken oder Herunterladen von auf abgelaufenen Karten gespeicherten Daten möglich sein.
010
Alle in II.2 aufgeführten Funktionen sind in jeder Betriebsart zu gewährleisten, wobei folgende Ausnahmen gelten:
— |
die Funktion Kalibrierung ist nur in der Betriebsart Kalibrierung verfügbar, |
— |
die Funktion Zeiteinstellung ist außerhalb der Betriebsart Kalibrierung nur begrenzt verfügbar, |
— |
die Funktionen der manuellen Eingabe durch den Fahrer sind nur in den Betriebsarten Betrieb und Kalibrierung verfügbar, |
— |
die Funktion Unternehmenssperre ist nur in der Betriebsart Unternehmen verfügbar, |
— |
die Funktion Überwachung der Kontrollen ist nur in der Kontrollbetriebsart verfügbar, |
— |
die Funktion Herunterladen von Daten ist in der Betriebsart Betrieb nicht verfügbar (außer gemäß Randnummer 150). |
011
Das Kontrollgerät kann jegliche Daten an Anzeige-, Drucker- oder externe Schnittstellen ausgeben, wobei folgende Ausnahmen gelten:
— |
in der Betriebsart Betrieb werden persönliche Daten (Vor- und Zuname), die nicht zur einer eingesteckten Kontrollgerätkarte gehören, ausgeblendet, und eine Kartennummer, die nicht zu einer eingesteckten Kontrollgerätkarte gehört, wird teilweise ausgeblendet (von links nach rechts jedes zweite Zeichen), |
— |
in der Betriebsart Unternehmen (Randnummern 081, 084 und 087) lassen sich Fahrerdaten nur für Zeiträume ausgeben, die nicht von einem anderen Unternehmen (ausgewiesen durch die ersten 13 Stellen der Unternehmenskartennummer) gesperrt sind, |
— |
ist keine Karte in das Kontrollgerät eingesteckt, lassen sich Fahrerdaten nur für den aktuellen und die acht vorhergehenden Kalendertage ausgeben. |
4. Sicherheit
Durch die Systemsicherheit soll folgender Schutz gewährleistet sein: Schutz des Massenspeichers, dass ein unbefugter Zugriff auf die Daten und deren Manipulierung ausgeschlossen ist und alle entsprechenden Versuche entdeckt werden, Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und Fahrzeugeinheit ausgetauschten Daten, Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen Kontrollgerät und den Kontrollgerätkarten ausgetauschten Daten sowie Überprüfung der Integrität und Authentizität heruntergeladener Daten.
012
Um die Systemsicherheit zu gewährleisten, muss das Kontrollgerät die in den allgemeinen Sicherheitsvorgaben für den Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und die Fahrzeugeinheit spezifizierten Sicherheitsanforderungen erfüllen (Anhang 10).
III. BAUART- UND FUNKTIONSMERKMALE DES KONTROLLGERÄTS
1. Überwachung des Einsteckens und Entnehmens der Karten
013
Das Kontrollgerät überwacht die Kartenschnittstellen und erkennt das Einstecken und Entnehmen einer Karte.
014
Beim Einstecken einer Karte erkennt das Kontrollgerät, ob es sich um eine gültige Kontrollgerätkarte handelt, und identifiziert in diesem Fall die Kartenart.
015
Das Kontrollgerät muss so ausgelegt sein, dass die Kontrollgerätkarten nach dem ordnungsgemäßen Einstecken in die Kartenschnittstelle einrasten.
016
Das Entnehmen der Kontrollgerätkarten darf nur bei stehendem Fahrzeug und nach der Speicherung der jeweiligen Daten auf die Karten sowie durch entsprechende Einwirkung des Benutzers möglich sein.
2. Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung
017
Diese Funktion muss kontinuierlich den Kilometerstand entsprechend der gesamten vom Fahrzeug zurückgelegten Wegstrecke messen und angeben können.
018
Diese Funktion muss kontinuierlich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs messen und angeben können.
019
Die Geschwindigkeitsmessfunktion liefert auch Informationen darüber, ob das Fahrzeug fährt oder steht. Das Fahrzeug gilt als fahrend, sobald die Funktion vom Geschwindigkeitsgeber mindestens 5 Sekunden lang mehr als 1 Imp/s erhält; ansonsten gilt das Fahrzeug als stehend.
Geräte zur Anzeige der Geschwindigkeit (Tachometer) und der zurückgelegten Gesamtwegstrecke (Kilometerzähler), die in einem mit einem verordnungsgemäßen Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeug eingebaut sind, müssen den Vorschriften über die in diesem Anhang (Kapitel III.2.1 und III.2.2) festgelegten zulässigen Fehlergrenzen entsprechen.
2.1. Messung der zurückgelegten Wegstrecke
020
Die zurückgelegte Wegstrecke kann gemessen werden:
— |
als Kumulierung sowohl der Vorwärts- als auch der Rückwärtsfahrt oder |
— |
nur beim Vorwärtsfahren. |
021
Das Kontrollgerät misst Wegstrecken von 0 bis 9 999 999,9 km.
022
Die gemessene Wegstrecke muss innerhalb folgender Fehlergrenzen liegen (Strecken von mindestens 1 000 m):
— |
± 1 % vor dem Einbau, |
— |
± 2 % beim Einbau und bei den regelmäßigen Nachprüfungen, |
— |
± 4 % während des Betriebs. |
023
Die Wegstreckenmessung erfolgt auf mindestens 0,1 km genau.
2.2. Geschwindigkeitsmessung
024
Das Kontrollgerät misst die Geschwindigkeit von 0 bis 220 km/h.
025
Zur Gewährleistung einer zulässigen Fehlergrenze der angezeigten Geschwindigkeit im Betrieb von ± 6 km/h und unter Berücksichtigung
— |
einer Fehlergrenze von ± 2 km/h für Inputabweichungen (Reifenabweichungen, …), |
— |
einer Fehlergrenze von ± 1 km/h bei Messungen beim Einbau oder bei den regelmäßigen Nachprüfungen |
misst das Kontrollgerät bei Geschwindigkeiten zwischen 20 und 180 km/h und bei Wegdrehzahlen des Fahrzeugs zwischen 4 000 und 25 000 Imp/km die Geschwindigkeit innerhalb einer Fehlergrenze von ± 1 km/h (bei konstanter Geschwindigkeit).
Anmerkung: Aufgrund der Auflösung der Datenspeicherung ergibt sich eine weitere zulässige Fehlergrenze von ± 0,5 km/h für die vom Kontrollgerät gespeicherte Geschwindigkeit.
025a
Die Geschwindigkeit muss innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen innerhalb von 2 Sekunden nach Abschluss einer Geschwindigkeitsänderung korrekt gemessen werden, wenn sich die Geschwindigkeit mit bis zu 2 m/s2 geändert hat.
026
Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf mindestens 1 km/h genau.
3. Zeitmessung
027
Die Zeitmessfunktion läuft ständig und stellt Datum und Uhrzeit digital in UTC bereit.
028
Für Datumsangaben im Kontrollgerät (Aufzeichnungen, Ausdrucke, Datenaustausch, Anzeige, …) sind durchgängig Datum und Uhrzeit in UTC zu verwenden.
029
Zur Anzeige der Ortszeit muss es möglich sein, die sichtbare Zeitangabe in Halbstundenschritten zu verändern.
030
Die Zeitabweichung darf ± 2 Sekunden/Tag unter Bauartgenehmigungsbedingungen betragen.
031
Die Zeitmessung erfolgt auf mindestens 1 Sekunde genau.
032
Die Zeitmessung darf durch eine Unterbrechung der externen Stromversorgung von weniger als 12 Monaten unter Bauartgenehmigungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.
4. Überwachung der Fahrertätigkeiten
033
Diese Funktion überwacht ständig und gesondert die Tätigkeiten des Fahrers und des zweiten Fahrers.
034
Fahrertätigkeiten sind LENKEN, ARBEIT, BEREITSCHAFT und UNTERBRECHUNG/RUHE.
035
ARBEIT, BEREITSCHAFT sowie UNTERBRECHUNG/RUHE müssen vom Fahrer und/oder vom zweiten Fahrer manuell ausgewählt werden können.
036
Während der Fahrt wird für den Fahrer automatisch LENKEN und für den zweiten Fahrer automatisch BEREITSCHAFT ausgewählt.
037
Bei Halt wird für den Fahrer automatisch ARBEIT ausgewählt.
038
Bei der ersten Tätigkeitsänderung innerhalb von 120 Sekunden nach dem automatischen Wechsel auf ARBEIT wird davon ausgegangen, dass sie bei Stillstand des Fahrzeugs eingetreten ist (so dass möglicherweise der Wechsel auf ARBEIT aufgehoben wird).
039
Die Ausgabe von Tätigkeitsveränderungen an die Aufzeichnungsfunktionen erfolgt auf eine Minute genau.
040
Tritt zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb einer Kalenderminute die Tätigkeit LENKEN auf, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit.
041
Tritt zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der unmittelbar der Kalenderminute vorausgehenden und nachfolgenden Minute die Tätigkeit LENKEN auf, gilt die gesamte Minute als LENK-Zeit.
042
Für eine Kalenderminute, die aufgrund der vorstehenden Anforderungen nicht als LENK-Zeit gilt, wird die Tätigkeit angesetzt, die als längste Tätigkeit innerhalb der Minute ausgeführt wurde (oder bei gleichlangen Tätigkeiten diejenige, die zuletzt ausgeführt wurde).
043
Diese Funktion dient auch der ständigen Überwachung der ununterbrochenen Lenkzeit und der kumulativen Pausenzeit des Fahrers.
5. Überwachung des Status der Fahrzeugführung
044
Diese Funktion überwacht ständig und automatisch den Status der Fahrzeugführung.
045
Wenn zwei gültige Fahrerkarten in das Gerät eingesteckt sind, wird automatisch der Status TEAM gewählt, in allen anderen Fällen der Status EINMANNBETRIEB.
6. Manuelle Eingaben durch die Fahrer
6.1. Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages
046
Diese Funktion ermöglicht dem Fahrer und/oder dem zweiten Fahrer die Eingabe des Ortes, an dem der Arbeitstag beginnt und/oder endet.
047
Als Ort gilt ein Land und gegebenenfalls zusätzlich die entsprechende Region.
048
Bei Entnahme einer Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) wird der Fahrer/zweite Fahrer vom Gerät aufgefordert, den Ort des Endes des Arbeitstages einzugeben.
049
Das Kontrollgerät lässt ein Ignorieren dieser Aufforderung zu.
050
Die Eingabe des Orts des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages ist auch ohne eingesetzte Karte sowie zu anderen Zeitpunkten als beim Einstecken oder Entnehmen der Karte möglich.
6.2. Manuelle Eingabe der Fahrertätigkeiten
050a
Beim Einstecken der Fahrerkarte (oder der Werkstattkarte), und nur zu diesem Zeitpunkt,
— |
zeigt das Gerät dem Karteninhaber Datum und Uhrzeit der letzten Kartenentnahme an und |
— |
fordert den Karteninhaber auf anzugeben, ob das jetzige Einstecken der Karte eine Fortsetzung des laufenden Arbeitstages darstellt. |
Das Kontrollgerät ermöglicht dem Karteninhaber, die Frage ohne Antwort zu ignorieren oder mit Ja bzw. Nein zu beantworten:
— |
Ignoriert der Karteninhaber die Frage, fordert ihn das Kontrollgerät zur Eingabe eines ‚Orts des Beginns des Arbeitstages‛ auf. Diese Aufforderung kann ignoriert werden. Wird ein Ort eingegeben, so wird dieser zusammen mit der Karteneinsteckzeit im Massenspeicher sowie auf der Kontrollgerätkarte aufgezeichnet. |
— |
Bei Bejahung oder Verneinung fordert das Kontrollgerät den Karteninhaber zur manuellen Eingabe der Tätigkeiten ARBEIT, BEREITSCHAFT oder UNTERBRECHUNG/RUHE mit Datum und Uhrzeit für Beginn und Ende auf, und zwar ausschließlich für den Zeitraum zwischen der letzten Entnahme und dem jetzigen Einstecken der Karte und ohne die Möglichkeit einer Überlappung dieser Tätigkeiten. Dies geschieht nach folgenden Verfahren:
|
Während des gesamten Vorgangs gilt für die Eingabe folgendes Zeitlimit:
— |
1 Minute — erfolgt innerhalb dieser 60 Sekunden an den Bedienelementen keine Interaktion (trotz einer visuellen und möglicherweise akustischen Warnung nach 30 Sekunden) oder |
— |
wird die Karte entnommen bzw. eine andere Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) eingesteckt oder |
— |
setzt sich das Fahrzeug in Bewegung, |
so validiert das Kontrollgerät alle bis dahin gemachten Eingaben.
6.3. Eingabe spezifischer Bedingungen
050b
Das Kontrollgerät gestattet dem Fahrer die Eingabe der folgenden beiden spezifischen Bedingungen in Echtzeit:
— |
‚KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH‛ (Anfang, Ende) |
— |
‚FÄHRÜBERFAHRT/ZUGFAHRT‛ |
Bei eingeschalteter Bedingung ‚KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH‛ darf keine ‚FÄHRÜBERFAHRT/ZUGFAHRT‛ erfolgen.
Beim Einstecken oder Entnehmen einer Fahrerkarte muss die eingeschaltete Bedingung ‚KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH‛ automatisch ausgeschaltet werden.
7. Unternehmenssperren
051
Diese Funktion ermöglicht die Verwaltung der Sperren, die ein Unternehmen einsetzt, um den Datenzugang in der Betriebsart Unternehmen auf sich selbst zu beschränken.
052
Unternehmenssperren bestehen aus einem Anfangszeitpunkt (Datum/Uhrzeit) (Sperrung, Lock-in) und einem Endzeitpunkt (Datum/Uhrzeit) (Entsperrung, Lock-out) im Zusammenhang mit der Identifizierung des Unternehmens anhand der Unternehmenskartennnummer (bei der Sperrung).
053
Sperren können nur in Echtzeit ein- oder ausgeschaltet werden.
054
Das Ausschalten der Sperre kann nur durch das Unternehmen (ausgewiesen durch die ersten 13 Stellen der Unternehmenskartennummer) erfolgen, dessen Sperre eingeschaltet ist, oder
055
erfolgt automatisch, wenn ein anderes Unternehmen seine Sperre einschaltet.
055a
In dem Fall, dass ein Unternehmen die Sperrung aktiviert (lock-in) und die vorhergehende Sperrung für dasselbe Unternehmen war, dann wird angenommen, dass vorher keine Entsperrung vorgenommen worden ist und die Sperre noch eingeschaltet ist.
8. Überwachung von Kontrollaktivitäten
056
Diese Funktion überwacht die Aktivitäten ANZEIGE, DRUCK, FAHRZEUGEINHEIT und HERUNTERLADEN von der Karte in der Betriebsart Kontrolle.
057
Diese Funktion überwacht darüber hinaus in der Betriebsart Kontrolle die Aktivitäten KONTROLLE GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG. Eine Kontrolle Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als erfolgt, wenn in der Betriebsart Kontrolle der Ausdruck ‚Geschwindigkeitsüberschreitung‛ an den Drucker oder an das Display gesandt wurde oder wenn ‚Ereignis- und Störungsdaten‛ aus dem Massenspeicher der Fahrzeugeinheit heruntergeladen wurden.
9. Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen
058
Diese Funktion stellt folgende Ereignisse und/oder Störungen fest:
9.1. Ereignis ‚Einstecken einer ungültigen Karte‛
059
Dieses Ereignis wird beim Einstecken einer ungültigen Karte und/oder beim Ablauf der Gültigkeit einer eingesteckten gültigen Karte ausgelöst.
9.2. Ereignis ‚Kartenkonflikt‛
060
Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn eine der in der folgenden Tabelle mit X gekennzeichneten Kombinationen von gültigen Karten vorliegen:
Kartenkonflikt |
Steckplatz Fahrer |
|||||
|
|
Keine Karte |
Fahrerkarte |
Kontrollkarte |
Werkstattkarte |
Unternehmenskarte |
Steckplatz 2. Fahrer |
Keine Karte |
|
|
|
|
|
Fahrerkarte |
|
|
|
X |
|
|
Kontrollkarte |
|
|
X |
X |
X |
|
Werkstattkarte |
|
X |
X |
X |
X |
|
Unternehmenskarte |
|
|
X |
X |
X |
9.3. Ereignis ‚Zeitüberlappung‛
061
Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn Datum/Uhrzeit der letzten Entnahme einer Fahrerkarte beim Auslesen der Karte der aktuellen Datums-/Uhrzeiteinstellung des Kontrollgeräts voraus sind.
9.4. Ereignis ‚Lenken ohne geeignete Karte‛
062
Dieses Ereignis wird bei einer in der folgenden Tabelle mit X gekennzeichneten Kontrollgerätkartenkombination ausgelöst, wenn die Fahrertätigkeit auf LENKEN wechselt oder wenn während der Fahrertätigkeit LENKEN eine Änderung der Betriebsart erfolgt.
Lenken ohne geeignete Karte |
Steckplatz Fahrer |
|||||
|
|
Keine (oder ungültige) Karte |
Fahrerkarte |
Kontrollkarte |
Werkstattkarte |
Unternehmenskarte |
Steckplatz 2. Fahrer |
Keine (oder ungültige) Karte |
X |
|
X |
|
X |
Fahrerkarte |
X |
|
X |
X |
X |
|
Kontrollkarte |
X |
X |
X |
X |
X |
|
Werkstattkarte |
X |
X |
X |
|
X |
|
Unternehmenskarte |
X |
X |
X |
X |
X |
9.5. Ereignis ‚Einstecken der Karte während des Lenkens‛
063
Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn eine Kontrollgerätkarte während der Fahrertätigkeit LENKEN in einen der Steckplätze eingesetzt wird.
9.6. Ereignis ‚Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen‛
064
Dieses Ereignis wird ausgelöst, wenn das Kontrollgerät beim Einstecken der Karte feststellt, dass trotz der Bestimmungen in Kapitel III.1. der vorherige Kartenvorgang nicht korrekt abgeschlossen wurde (Kartenentnahme, bevor alle relevanten Daten auf der Karte gespeichert wurden). Dieses Ereignis spielt nur für Fahrer- und Werkstattkarten eine Rolle.
9.7. Ereignis ‚Geschwindigkeitsüberschreitung‛
065
Dieses Ereignis wird bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung ausgelöst.
9.8. Ereignis ‚Unterbrechung der Stromversorgung‛
066
Dieses Ereignis wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, bei einer 200 Millisekunden überschreitenden Unterbrechung der Stromversorgung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers und/oder der Fahrzeugeinheit ausgelöst. Die Unterbrechungsschwelle wird vom Hersteller festgelegt. Nicht ausgelöst wird das Ereignis durch den Stromabfall beim Starten des Fahrzeugmotors.
9.9. Ereignis ‚Datenfehler Weg und Geschwindigkeit‛
067
Dieses Ereignis wird bei einer Unterbrechung des normalen Datenflusses zwischen dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der Fahrzeugeinheit und/oder bei einem Datenintegritäts- oder Datenauthentizitätsfehler während des Datenaustauschs zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und Fahrzeugeinheit ausgelöst.
9.10. Ereignis ‚Versuch Sicherheitsverletzung‛
068
Dieses Ereignis wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, bei jedem sonstigen Ereignis ausgelöst, das die Sicherheit des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers und/oder der Fahrzeugeinheit entsprechend den allgemeinen Sicherheitszielen dieser Komponenten beeinträchtigt.
9.11. Störung ‚Kartenfehlfunktion‛
069
Diese Störung wird ausgelöst, wenn während des Betriebs eine Fehlfunktion der Kontrollgerätkarte auftritt.
9.12. Störung ‚Kontrollgerät‛
070
Diese Störung wird bei folgenden Fehlern ausgelöst, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet:
— |
interne Störung FE |
— |
Druckerstörung |
— |
Anzeigestörung |
— |
Störung Herunterladen |
— |
Sensorstörung |
10. Integrierte Tests und Selbsttests
071
Mit Hilfe der Funktion ‚Integrierte Tests und Selbsttests‛ muss das Kontrollgerät zur automatischen Fehlererkennung anhand der folgenden Tabelle in der Lage sein:
Zu testende Baugruppe |
Selbsttest |
Integrierter Test |
Software |
|
Integrität |
Massenspeicher |
Zugriff |
Zugriff, Datenintegrität |
Kartenschnittstellen |
Zugriff |
Zugriff |
Tastatur |
|
Manuelle Prüfung |
Drucker |
(dem Hersteller überlassen) |
Ausdruck |
Display |
|
Visuelle Prüfung |
Herunterladen (Ausführung nur während des Herunterladens) |
Korrekter Betrieb |
|
Sensor |
Korrekter Betrieb |
Korrekter Betrieb |
11. Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher
072
Das Kontrollgerät muss sämtliche in seinem Massenspeicher gespeicherte Daten auslesen können.
12. Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher
Im Sinne dieses Absatzes
— |
sind ‚365 Tage‛ 365 Kalendertage mit durchschnittlicher Fahrertätigkeit in einem Fahrzeug. Als durchschnittliche Tätigkeit je Tag in einem Fahrzeug gelten mindestens 6 Fahrer oder zweite Fahrer, 6 Karteneinsteck-/-entnahmevorgänge und 256 Tätigkeitswechsel. Somit umfassen ‚365 Tage‛ mindestens 2 190 Fahrer/zweite Fahrer, 2 190 Karteneinsteck-/-entnahmevorgänge und 93 440 Tätigkeitswechsel, |
— |
erfolgt die Zeitaufzeichnung auf eine Minute genau, sofern nicht anders angegeben, |
— |
erfolgt die Aufzeichnung des Kilometerstands auf einen Kilometer genau, |
— |
erfolgt die Geschwindigkeitsaufzeichnung auf 1 km/h genau. |
073
Die im Massenspeicher gespeicherten Daten dürfen durch eine Unterbrechung der externen Stromversorgung von weniger als 12 Monaten unter Bauartgenehmigungsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.
074
Das Kontrollgerät muss in seinem Massenspeicher Folgendes implizit oder explizit aufzeichnen und speichern können:
12.1. Gerätekenndaten
12.1.1. Kenndaten der Fahrzeugeinheit
075
Das Kontrollgerät muss in seinem Massenspeicher folgende Kenndaten der Fahrzeugeinheit speichern können:
— |
Name des Herstellers, |
— |
Anschrift des Herstellers, |
— |
Teilnummer, |
— |
Seriennummer, |
— |
Softwareversionsnummer, |
— |
Installationsdatum der Softwareversion, |
— |
Herstellungsjahr, |
— |
Bauartgenehmigungsnummer. |
076
Die Kenndaten der Fahrzeugeinheit werden von deren Hersteller aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert; eine Ausnahme bildet die softwarebezogenen Daten sowie die Bauartgenehmigungsnummer, die bei einer Aktualisierung der Software verändert werden dürfen.
12.1.2. Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers
077
Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber muss in seinem Speicher folgende Kenndaten speichern können:
— |
Name des Herstellers, |
— |
Teilnummer, |
— |
Seriennummer, |
— |
Bauartgenehmigungsnummer, |
— |
Bezeichner der eingebetteten Sicherheitskomponenten (z. B. Teilnummer des internen Chips/Prozessors), |
— |
Betriebssystembezeichner (z. B. Softwareversionsnummer). |
078
Die Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers werden von dessen Hersteller aufgezeichnet und dauerhaft gespeichert.
079
Die Fahrzeugeinheit muss in ihrem Massenspeicher folgende Kenndaten des derzeit gekoppelten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers speichern können:
— |
Seriennummer, |
— |
Bauartgenehmigungsnummer, |
— |
erstes Koppelungsdatum. |
12.2. Sicherheitselemente
080
Das Kontrollgerät muss die folgenden Sicherheitselemente speichern können:
— |
den europäischen öffentlichen Schlüssel, |
— |
das Zertifikat des Mitgliedstaates, |
— |
das Gerätezertifikat, |
— |
den privaten Geräteschlüssel. |
Die Sicherheitselemente des Kontrollgeräts werden vom Hersteller der Fahrzeugeinheit in das Gerät eingefügt.
12.3. Einsteck- und Entnahmedaten der Fahrerkarte
081
Bei jedem Einsteck-/Entnahmevorgang einer Fahrer- oder Werkstattkarte registriert und speichert das Kontrollgerät folgende Daten in seinem Massenspeicher:
— |
Name und Vorname(n) des Karteninhabers in der auf der Karte gespeicherten Form, |
— |
Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat und Ablauf der Gültigkeit in der auf der Karte gespeicherten Form, |
— |
Datum und Uhrzeit des Einsteckens, |
— |
Kilometerstand beim Einstecken der Karte, |
— |
Steckplatz, in den die Karte eingesetzt wurde, |
— |
Datum und Uhrzeit der Entnahme, |
— |
Kilometerstand bei Entnahme der Karte, |
— |
folgende Informationen über das zuvor vom Fahrer benutzte Fahrzeug in der auf der Karte gespeicherten Form:
|
— |
Merker zur Angabe, ob der Karteninhaber beim Einstecken Tätigkeiten manuell eingegeben hat oder nicht. |
082
Die Speicherdauer dieser Daten im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.
083
Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.
12.4. Fahrertätigkeitsdaten
084
Bei jedem Wechsel der Tätigkeit des Fahrers und/oder zweiten Fahrers und/oder bei jedem Wechsel des Status der Fahrzeugführung und/oder bei jedem Einstecken bzw. jeder Entnahme einer Fahrer- oder Werkstattkarte wird im Massenspeicher des Kontrollgeräts aufgezeichnet und gespeichert:
— |
der Status der Fahrzeugführung (TEAM, EINMANNBETRIEB) |
— |
der Steckplatz (FAHRER, ZWEITER FAHRER) |
— |
der Kartenstatus im jeweiligen Steckplatz (EINGESTECKT, NICHT EINGESTECKT) (siehe Anmerkung) |
— |
die Tätigkeit (LENKEN, BEREITSCHAFT, ARBEIT, UNTERBRECHUNG/RUHE) |
— |
Datum und Uhrzeit des Wechsels. |
Anmerkung: EINGESTECKT bedeutet, dass eine gültige Fahrer- oder Werkstattkarte im Steckplatz eingesetzt ist. NICHT EINGESTECKT bedeutet das Gegenteil, d. h. es ist keine gültige Fahrer- oder Werkstattkarte eingesetzt (z. B. ist eine Unternehmenskarte oder keine Karte eingesteckt).
Anmerkung: Vom Fahrer manuell eingegebene Tätigkeitsdaten werden im Massenspeicher nicht aufgezeichnet.
085
Die Speicherdauer der Fahrertätigkeitsdaten im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.
086
Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.
12.5. Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages
087
Gibt ein Fahrer oder zweiter Fahrer den Ort des Beginns und/oder Endes des Arbeitstages ein, wird im Massenspeicher des Kontrollgeräts Folgendes aufgezeichnet und gespeichert:
— |
gegebenenfalls die Nummer der (Zweit-)Fahrerkarte und den ausstellenden Mitgliedstaat, |
— |
Datum und Uhrzeit der Eingabe (oder Datum und Uhrzeit, auf die sich die Eingabe bezieht, wenn die Eingabe während des manuellen Eingabevorgangs erfolgt), |
— |
Art der Eingabe (Beginn oder Ende, Eingabebedingung), |
— |
eingegebenes Land und eingegebene Region, |
— |
Kilometerstand. |
088
Die Speicherdauer der Anfangs- und/oder Enddaten des Arbeitstages im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können (unter der Annahme, dass ein Fahrer zwei Datensätze pro Tag eingibt).
089
Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.
12.6. Kilometerstandsdaten
090
Das Kontrollgerät registriert in seinem Massenspeicher an jedem Kalendertag um Mitternacht den Kilometerstand des Fahrzeugs und das dazugehörige Datum.
091
Die Speicherdauer des mitternächtlichen Kilometerstands im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können.
092
Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.
12.7. Detaillierte Geschwindigkeitsdaten
093
Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher zu jeder Sekunde mindestens der letzten 24 Stunden, in denen sich das Fahrzeug bewegt hat, die Momentangeschwindigkeit des Fahrzeugs mit den dazugehörigen Datums- und Uhrzeitangaben.
12.8. Ereignisdaten
Im Sinne dieses Unterabsatzes erfolgt die Zeitaufzeichnung auf 1 Sekunde genau.
094
Bei jedem festgestellten Ereignis registriert und speichert das Kontrollgerät die folgenden Daten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Speicherungsvorschriften:
Ereignis |
Speicherungsvorschriften |
Je Ereignis aufzuzeichnende Daten |
||||||||||||||||||
Kartenkonflikt |
|
|
||||||||||||||||||
Lenken ohne geeignete Karte |
|
|
||||||||||||||||||
Einstecken der Karte während des Lenkens |
|
|
||||||||||||||||||
Letzter Vorgang nicht korrekt abgeschlossen |
|
|
||||||||||||||||||
Geschwindigkeitsüberschreitung (10) |
|
|
||||||||||||||||||
Unterbrechung der Stromversorgung (11) |
|
|
||||||||||||||||||
Datenfehler Weg und Geschwindigkeit |
|
|
||||||||||||||||||
Versuch Sicherheitsverletzung |
|
|
12.9. Störungsdaten
Im Sinne dieses Unterabsatzes erfolgt die Zeitaufzeichnung auf 1 Sekunde genau.
096
Bei jeder festgestellten Störung muss das Kontrollgerät versuchen, die folgenden Daten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Speicherungsvorschriften aufzuzeichnen und zu speichern:
Störung |
Speicherungsvorschriften |
Je Störung aufzuzeichnende Daten |
||||||||||||
Kartenfehlfunktion |
|
|
||||||||||||
Kontrollgerätstörung |
|
|
12.10. Kalibrierungsdaten
097
Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher Daten in Bezug auf:
— |
bekannte Kalibrierungsparameter zum Zeitpunkt der Aktivierung, |
— |
seine erste Kalibrierung nach der Aktivierung, |
— |
seine erste Kalibrierung im derzeitigen Fahrzeug (identifiziert anhand von dessen Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
— |
die 5 jüngsten Kalibrierungen (erfolgen an einem Kalendertag mehrere Kalibrierungen, ist nur die letzte des Tages zu speichern). |
098
Zu den einzelnen Kalibrierungen sind folgende Daten zu speichern:
— |
Zweck der Kalibrierung (Aktivierung, Ersteinbau, Einbau, regelmäßige Nachprüfung) |
— |
Name und Anschrift der Werkstatt, |
— |
Werkstattkartennummer, ausstellender Mitgliedstaat und Ablauf der Gültigkeit der Karte, |
— |
Fahrzeugkennung, |
— |
aktualisierte und bestätigte Parameter: Wegdrehzahl (w), Kontrollgerätkonstante (k), tatsächlicher Reifenumfang (l), Reifengröße, Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers, Kilometerstand (alt und neu), Datum und Uhrzeit (alte und neue Werte). |
099
Der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber registriert und speichert in seinem Speicher die folgenden Installationsdaten:
— |
erste Koppelung mit einer Fahrzeugeinheit (Datum, Uhrzeit, FE-Bauartgenehmigungsnummer, FE-Seriennummer), |
— |
letzte Koppelung mit einer Fahrzeugeinheit (Datum, Uhrzeit, FE-Bauartgenehmigungsnummer, FE-Seriennummer). |
12.11. Zeiteinstellungsdaten
100
Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher Daten in Bezug auf:
— |
die jüngste Zeiteinstellung, |
— |
die 5 größten Zeiteinstellungen seit der letzten Kalibrierung, |
ausgeführt in der Betriebsart Kalibrierung und nicht im Rahmen einer normalen Kalibrierung (Begriffsbestimmung f).
101
Zu den einzelnen Zeiteinstellungen sind folgende Daten zu speichern:
— |
Datum und Uhrzeit, alter Wert, |
— |
Datum und Uhrzeit, neuer Wert, |
— |
Name und Anschrift der Werkstatt, |
— |
Werkstattkartennummer, ausstellender Mitgliedstaat und Ablauf der Gültigkeit der Karte. |
12.12. Kontrolldaten
102
Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf die 20 jüngsten Kontrollen:
— |
Datum und Uhrzeit der Kontrolle, |
— |
Kontrollkartennummer und ausstellender Mitgliedstaat, |
— |
Art der Kontrolle (Anzeigen und/oder Drucken und/oder Herunterladen von der Fahrzeugeinheit und/oder Herunterladen von der Karte). |
103
Beim Herunterladen sind zudem die ältesten und die jüngsten heruntergeladenen Tage aufzuzeichnen.
12.13. Unternehmenssperrdaten
104
Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf die 20 jüngsten Unternehmenssperren:
— |
Sperrung (Lock-in ) — Datum und Uhrzeit, |
— |
Entsperrung (Lock-out ) — Datum und Uhrzeit, |
— |
Unternehmenskartennummer und ausstellender Mitgliedstaat, |
— |
Name und Anschrift des Unternehmens. |
12.14. Erfassen des Herunterladens
105
Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher in Bezug auf das letzte Herunterladen vom Massenspeicher auf externe Datenträger in den Betriebsarten Unternehmen oder Kalibrierung folgende Daten:
— |
Datum und Uhrzeit des Herunterladens, |
— |
Unternehmens- oder Werkstattkartennummer und ausstellender Mitgliedstaat, |
— |
Name des Unternehmens oder der Werkstatt. |
12.15. Daten zu spezifischen Bedingungen
105a
Das Kontrollgerät registriert und speichert in seinem Massenspeicher folgende Daten in Bezug auf spezifische Bedingungen:
— |
Datum und Uhrzeit des Eintrags, |
— |
Art der spezifischen Bedingung. |
105b
Die Speicherdauer der Daten zu spezifischen Bedingungen im Massenspeicher muss mindestens 365 Tage betragen können (unter der Annahme, dass pro Tag eine Bedingung ein- und ausgeschaltet wird). Ist die Speicherkapazität erschöpft, werden die ältesten Daten durch neue überschrieben.
13. Auslesen von Daten aus Kontrollgerätkarten
106
Das Kontrollgerät muss aus Kontrollgerätkarten die erforderlichen Daten
— |
zur Identifizierung der Kartenart, des Karteninhabers, des zuvor genutzten Fahrzeugs, des Datums und der Uhrzeit der letzten Kartenentnahme und der zu jenem Zeitpunkt gewählten Tätigkeit, |
— |
zur Kontrolle des korrekten Abschlusses des letzten Kartenvorgangs, |
— |
zur Berechnung der ununterbrochenen Lenkzeit, der kumulativen Pausenzeit und der kumulierten Lenkzeit für die vorangegangene und für die laufende Woche, |
— |
zur Anfertigung von Ausdrucken von auf einer Fahrerkarte aufgezeichneten Daten, |
— |
zum Herunterladen einer Fahrerkarte auf externe Datenträger |
auslesen können.
107
Bei einem Lesefehler verwendet das Kontrollgerät maximal dreimal erneut den gleichen Lesebefehl. Schlagen alle Versuche fehl, wird die Karte für fehlerhaft und ungültig erklärt.
14. Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Kontrollgerätkarten
108
Sofort nach dem Einstecken der Karte stellt das Kontrollgerät die ‚Kartenvorgangsdaten‛ auf der Fahrer- oder Werkstattkarte ein.
109
Das Kontrollgerät aktualisiert die auf gültigen Fahrer-, Werkstatt- und/oder Kontrollkarten gespeicherten Daten mit sämtlichen erforderlichen Daten, die für den Karteninhaber und für den Zeitraum, in dem die Karte eingesteckt ist, relevant sind. Die auf diesen Karten gespeicherten Daten sind in Kapitel IV spezifiziert.
109a
Das Kontrollgerät aktualisiert die auf gültigen Fahrer- und Werkstattkarten gespeicherten Fahrertätigkeits- und Ortsdaten (gemäß Kapitel IV.5.2.5 und 5.2.6) mit Tätigkeits- und Ortsdaten, die vom Karteninhaber manuell eingegeben werden.
110
Die Aktualisierung der Kontrollgerätkarten erfolgt so, dass bei Bedarf und unter Berücksichtigung der Speicherkapazität der Karte die jeweils ältesten Daten durch die jüngsten Daten ersetzt werden.
111
Bei einem Schreibfehler verwendet das Kontrollgerät maximal dreimal erneut den gleichen Schreibbefehl. Schlagen alle Versuche fehl, wird die Karte für fehlerhaft und ungültig erklärt.
112
Vor der Entnahme einer Fahrerkarte und nach Speicherung aller relevanten Daten auf der Karte setzt das Kontrollgerät alle ‚Kartenvorgangsdaten‛ zurück.
15. Anzeige
113
Die Anzeige enthält mindestens 20 Zeichen.
114
Die Mindesthöhe der Zeichen beträgt 5 mm und die Mindestbreite 3,5 mm.
114a
Die Anzeige unterstützt die Zeichensätze Latin-1 und Griechisch gemäß ISO 8859, Teil 1 und 7, spezifiziert in Anlage 1 Kapitel 4 ‚Zeichensätze‛. Die Anzeige kann vereinfachte Zeichen verwenden (z. B. können mit Akzent versehene Zeichen ohne Akzent oder Kleinbuchstaben als Großbuchstaben dargestellt werden).
115
Die Anzeige ist mit einer blendfreien Beleuchtung auszustatten.
116
Die in der Anzeige dargestellten Zeichen müssen von außerhalb des Kontrollgeräts gut sichtbar sein.
117
Vom Kontrollgerät müssen folgende Daten angezeigt werden können:
— |
Standarddaten, |
— |
Warndaten, |
— |
Menüzugangsdaten, |
— |
andere von einem Benutzer angeforderte Daten. |
Vom Kontrollgerät können zusätzliche Informationen angezeigt werden, sofern sie von den vorstehend verlangten Informationen deutlich unterscheidbar sind.
118
Die Anzeige des Kontrollgeräts verwendet die in Anlage 3 aufgeführten Piktogramme oder Piktogrammkombinationen. Es können auch zusätzliche Piktogramme oder Kombinationen angezeigt werden, sofern sie sich deutlich von den genannten Piktogrammen und Kombinationen unterscheiden.
119
Die Anzeige muss sich bei fahrendem Fahrzeug stets im eingeschalteten Zustand befinden.
120
Das Kontrollgerät kann eine manuelle oder automatische Abschaltvorrichtung für die Anzeige aufweisen, wenn sich das Fahrzeug nicht in Fahrt befindet.
Das Anzeigeformat ist in Anlage 5 spezifiziert.
15.1. Standardanzeige
121
Wenn keine anderen Informationen angezeigt werden müssen, sind vom Kontrollgerät standardmäßig folgende Angaben anzuzeigen:
— |
die Ortszeit (UTC + Einstellung durch den Fahrer), |
— |
die Betriebsart, |
— |
die derzeitige Tätigkeit des Fahrers und die derzeitige Tätigkeit des zweiten Fahrers, |
— |
Informationen zum Fahrer:
|
— |
Informationen zum zweiten Fahrer:
|
122
Die Anzeige von Daten zu den Fahrern muss klar, deutlich und eindeutig sein. Lassen sich Fahrer- und Zweitfahrerinformationen nicht gleichzeitig anzeigen, zeigt das Kontrollgerät standardmäßig die Informationen zum Fahrer und ermöglicht dem Benutzer, auf die Anzeige der Informationen zum zweiten Fahrer umzuschalten.
123
Lässt die Anzeigebreite eine ständige Anzeige der Betriebsart nicht zu, zeigt das Kontrollgerät bei Betriebsartwechsel die neue Betriebsart kurz an.
124
Beim Einstecken der Karte wird der Name des Karteninhabers kurz angezeigt.
124a
Ist die Bedingung ‚KONTROLLGERÄT NICHT ERFORDERLICH‛ eingeschaltet, muss die Standardanzeige das entsprechende Piktogramm aufweisen (es ist zulässig, dass die aktuelle Fahrertätigkeit nicht gleichzeitig angezeigt wird).
15.2. Warnanzeige
125
Das Kontrollgerät zeigt Warninformationen vorrangig unter Verwendung der Piktogramme gemäß Anlage 3 an, die gegebenenfalls durch zahlencodierte Informationen ergänzt werden. Darüber hinaus kann zusätzlich eine textliche Beschreibung der Warnung in der Muttersprache des Fahrers erfolgen.
15.3. Menübedienung
126
Das Kontrollgerät stellt die erforderlichen Befehle über eine geeignete Menüstruktur bereit.
15.4. Sonstige Anzeigen
127
Nach Bedarf müssen sich folgende Anzeigen auswählen lassen:
— |
Datum und Uhrzeit in UTC, |
— |
Betriebsart (wenn nicht ständig angezeigt), |
— |
ununterbrochene Lenkzeit und kumulative Pausenzeit des Fahrers, |
— |
ununterbrochene Lenkzeit und kumulative Pausenzeit des zweiten Fahrers, |
— |
kumulierte Lenkzeit des Fahrers für die Vorwoche und die laufende Woche, |
— |
kumulierte Lenkzeit des zweiten Fahrers für die Vorwoche und die laufende Woche, |
— |
der Inhalt der sechs Ausdrucke im gleichen Format wie die Ausdrucke selbst. |
128
Die Anzeige des Ausdruckinhalts erfolgt sequentiell, Zeile für Zeile. Beträgt die Anzeigebreite weniger als 24 Zeichen, erhält der Benutzer die vollständige Information durch ein geeignetes Mittel (mehrere Zeilen, Rollen usw.). Für handschriftliche Einträge vorgesehene Ausdruckzeilen brauchen nicht angezeigt zu werden.
16. Drucken
129
Das Kontrollgerät muss Informationen aus seinem Massenspeicher und/oder von Kontrollgerätkarten anhand der folgenden sechs Ausdrucke drucken können:
— |
täglicher Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Karte, |
— |
täglicher Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Fahrzeugeinheit, |
— |
Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte, |
— |
Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Fahrzeugeinheit, |
— |
Ausdruck Technische Daten, |
— |
Ausdruck Geschwindigkeitsüberschreitung. |
Genaue Angaben zu Format und Inhalt dieser Ausdrucke sind in Anlage 4 enthalten.
Am Ende der Ausdrucke können zusätzliche Daten bereitgestellt werden.
Vom Kontrollgerät können auch zusätzliche Ausdrucke bereitgestellt werden, sofern sie von den vorgenannten sechs Ausdrucken deutlich unterscheidbar sind.
130
Der ‚tägliche Ausdruck Fahrertätigkeiten von der Karte‛ und der ‚Ausdruck Ereignisse und Störungen von der Karte‛ dürfen verfügbar sein, wenn eine Fahrerkarte oder eine Werkstattkarte in das Kontrollgerät eingesetzt sind. Das Kontrollgerät muss die auf der betreffenden Karten gespeicherten Daten vor Beginn des Ausdrucks aktualisieren.
131
Zur Herstellung des ‚täglichen Ausdrucks Fahrertätigkeiten von der Karte‛ und des ‚Ausdrucks Ereignisse und Störungen von der Karte‛
— |
wählt das Kontrollgerät entweder automatisch die Fahrerkarte oder die Werkstattkarte, wenn nur eine dieser Karten eingesetzt ist, |
— |
oder ermöglicht einen Befehl zur Auswahl der Quellenkarte oder zur Auswahl der Karte im Fahrersteckplatz, wenn beide Kartenarten im Kontrollgerät eingesetzt sind. |
132
Der Drucker muss 24 Zeichen pro Zeile drucken können.
133
Die Mindesthöhe der Zeichen beträgt 2,1 mm und die Mindestbreite 1,5 mm.
133a
Der Drucker unterstützt die Zeichensätze Latin-1 und Griechisch gemäß ISO 8859, Teil 1 und 7, spezifiziert in Anlage 1 Kapitel 4 ‚Zeichensätze‛.
134
Drucker müssen von ihrer Auslegung her diese Ausdrucke mit einem Auflösungsniveau liefern, das Missverständnisse beim Lesen ausschließt.
135
Die Abmessungen der Ausdrucke und die Eintragungen auf den Ausdrucken dürfen unter normalen Feuchtigkeits- (10 bis 90 %) und Temperaturbedingungen keinerlei Veränderungen unterliegen.
136
Auf dem vom Kontrollgerät verwendeten Papier sind das Prüfzeichen und der Typ/die Typen des Kontrollgeräts anzugeben, mit denen es eingesetzt werden kann. Die Ausdrucke müssen unter normalen Aufbewahrungsbedingungen hinsichtlich Lichtintensität, Feuchtigkeit und Temperatur mindestens ein Jahr lang deutlich lesbar und identifizierbar bleiben.
137
Es muss möglich sein, auf diesen Ausdrucken zusätzliche manuelle Eintragungen wie die Unterschrift des Fahrers vorzunehmen.
138
Tritt während des Druckens das Ereignis ‚Kein Papier‛ auf, startet das Kontrollgerät nach dem Nachladen des Papiers den Druckvorgang vom Anfang des Ausdrucks oder setzt den Druck fort, wobei ein eindeutiger Hinweis auf den zuvor gedruckten Teil erfolgt.
17. Warnungen
139
Bei Feststellung eines Ereignisses und/oder einer Störung erhält der Fahrer vom Kontrollgerät ein Warnsignal.
140
Die Warnung für das Ereignis Unterbrechung der Stromversorgung kann bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung aufgeschoben werden.
141
Das Kontrollgerät warnt den Fahrer 15 Minuten vor dem Zeitpunkt sowie zum Zeitpunkt der Überschreitung von 4 Std. 30 Min. ununterbrochener Lenkzeit.
142
Die Warnungen erfolgen optisch. Zusätzlich zu optischen können auch akustische Warnsignale abgegeben werden.
143
Optische Warnungen müssen für den Benutzer eindeutig erkennbar sein, sich im Sichtfeld des Fahrers befinden und sowohl am Tage als auch in der Nacht deutlich lesbar sein.
144
Optische Warnungen können in das Kontrollgerät eingebaut oder gerätefern installiert sein.
145
Im letzteren Fall erfolgt die Kennzeichnung mit einem ‚T‛-Symbol und in der Farbe gelb oder orange.
146
Die Warnsignale haben eine Dauer von mindestens 30 Sekunden, sofern sie nicht vom Benutzer durch Betätigen einer Taste am Kontrollgerät bestätigt werden. Mit dieser ersten Bestätigung darf die im nächsten Absatz angeführte Anzeige des Grundes für die Warnung nicht gelöscht werden.
147
Der Grund für die Warnung wird am Kontrollgerät angezeigt und bleibt so lange sichtbar, bis der Benutzer ihn mit einer bestimmten Taste oder mit einem bestimmten Befehl über das Kontrollgerät bestätigt.
148
Es können zusätzliche Warnsignale abgegeben werden, solange sie bei den Fahrern zu keinen Verwechslungen mit den vorstehend festgelegten Warnsignalen führen.
18. Herunterladen von Daten auf externe Datenträger
149
Das Kontrollgerät muss bei Bedarf über den Anschluss zum Kalibrieren/Herunterladen Daten aus seinem Massenspeicher oder von einer Fahrerkarte an externe Speichermedien herunterladen können. Das Kontrollgerät muss die auf der betreffenden Karte gespeicherten Daten vor Beginn des Ausdrucks aktualisieren.
150
Zusätzlich und als optionales Leistungsmerkmal kann das Kontrollgerät in jeder Betriebsart Daten über einen anderen Anschluss an ein über diesen Anschluss authentisiertes Unternehmen herunterladen. In diesem Fall gelten für das Herunterladen die Datenzugriffsrechte der Betriebsart Unternehmen.
151
Beim Herunterladen dürfen gespeicherte Daten weder verändert noch gelöscht werden.
Die elektrische Schnittstelle des Anschlusses zum Kalibrieren/Herunterladen ist in Anlage 6 spezifiziert.
Die Protokolle zum Herunterladen sind in Anlage 7 spezifiziert.
19. Datenausgabe an externe Zusatzgeräte
152
Wenn am Kontrollgerät keine Funktion für die Anzeige der Geschwindigkeit und/oder des Kilometerstands gegeben ist, stellt das Kontrollgerät (ein) Ausgangssignal(e) für die Anzeige der Fahrzeuggeschwindigkeit und/oder für die vom Fahrzeug insgesamt zurückgelegte Wegstrecke zur Verfügung.
153
Die Fahrzeugeinheit muss darüber hinaus zur Ausgabe der folgenden Daten über eine geeignete dedizierte serielle Verbindung unabhängig von einer optionalen CAN-Busverbindung (ISO 11898 Straßenfahrzeuge — Austausch digitaler Informationen — Controller Area Network (CAN) für hohe Übertragungsraten) in der Lage sein, so dass deren Verarbeitung durch andere im Fahrzeug installierte elektronische Geräte möglich ist:
— |
aktuelle(s) Datum und Uhrzeit in UTC, |
— |
Fahrzeuggeschwindigkeit, |
— |
Kilometerstand, |
— |
zur Zeit gewählte Tätigkeit des Fahrers und des zweiten Fahrers, |
— |
Information, ob im Steckplatz des Fahrers oder des zweiten Fahrers zur Zeit eine Karte eingesteckt ist und (gegebenenfalls) Informationen über die entsprechende Kartenkennung (Kartennummer und ausstellender Mitgliedstaat). |
Über diese Minimalliste hinaus können noch weitere Daten ausgegeben werden.
Bei eingeschalteter Zündung werden diese Daten ständig ausgesendet. Ist die Zündung ausgeschaltet, ruft zumindest ein Tätigkeitswechsel des Fahrers oder des zweiten Fahrers und/oder das Einstecken oder die Entnahme einer Kontrollgerätkarte eine Datenausgabe hervor. Wurden Daten bei ausgeschalteter Zündung zurückgehalten, so werden diese Daten sofort nach Einschalten der Zündung bereitgestellt.
20. Kalibrierung
154
Die Kalibrierungsfunktion gestattet folgende Vorgänge:
— |
automatische Koppelung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit, |
— |
digitale Angleichung der Konstante des Kontrollgeräts (k) an die Wegdrehzahl des Fahrzeugs (w) (Kraftfahrzeuge mit mehreren Hinterachsuntersetzungen müssen mit einer Umschalteinrichtung ausgerüstet sein, durch die die verschiedenen Untersetzungsverhältnisse automatisch auf die Wegdrehzahl gebracht werden, für die das Gerät auf das Fahrzeug abgestimmt wurde), |
— |
Einstellung (ohne Beschränkung) der aktuellen Zeit, |
— |
Einstellung des aktuellen Kilometerstands, |
— |
Aktualisierung der im Massenspeicher gespeicherten Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers, |
— |
Aktualisierung oder Bestätigung anderer dem Kontrollgerät bekannten Parameter: Fahrzeugkennung, Wegdrehzahl (w), Reifenumgang (l), Reifengröße und gegebenenfalls Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers. |
155
Die Kopplung des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit besteht mindestens
— |
in der Aktualisierung der vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gespeicherten Installationsdaten (nach Bedarf), |
— |
im Kopieren erforderlicher Kenndaten des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers von diesem in den Massenspeicher der Fahrzeugeinheit. |
156
Mit der Kalibrierungsfunktion muss es möglich sein, die erforderlichen Daten über den Anschluss zum Kalibrieren/Herunterladen gemäß dem in Anlage 8 festgelegten Kalibrierungsprotokoll einzugeben. Die Eingabe von Daten durch die Kalibrierungsfunktion kann auch über andere Anschlüsse erfolgen.
21. Zeiteinstellung
157
Die Funktion Zeiteinstellung ermöglicht im Abstand von mindestens 7 Tagen eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit um höchstens 1 Minute.
158
In der Betriebsart Kalibrierung ist mit der Funktion Zeiteinstellung eine Anpassung der aktuellen Uhrzeit ohne Einschränkung möglich.
22. Leistungsmerkmale
159
Die Fahrzeugeinheit muss im Temperaturbereich von - 20 °C bis 70 °C, und der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber im Temperaturbereich von - 40 °C bis 135 °C voll einsatzbereit sein. Der Inhalt des Massenspeichers muss bis zu Temperaturen von - 40 °C erhalten bleiben.
160
Das Kontrollgerät muss bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 bis 90 % voll einsatzbereit sein.
161
Das Kontrollgerät muss gegen Überspannung, Falschpolung der Stromversorgung und Kurzschluss geschützt sein.
162
Das Kontrollgerät muss hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 95/54/EG der Kommission (12) zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates (13) entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen und Störgrößen geschützt sein.
23. Werkstoffe
163
Alle Bauteile des Kontrollgeräts müssen aus Werkstoffen mit hinreichender Stabilität und mechanischer Festigkeit sowie mit elektrischer und magnetischer Stabilität bestehen.
164
Zur Gewährleistung normaler Betriebsbedingungen müssen alle Teile des Geräts gegen Feuchtigkeit und Staub geschützt sein.
165
Die Fahrzeugeinheit muss den Schutzgrad IP 40 und der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber den Schutzgrad IP 64 gemäß Norm IEC 529 erfüllen.
166
Das Kontrollgerät muss den geltenden technischen Spezifikationen hinsichtlich der ergonomischen Gestaltung genügen.
167
Das Kontrollgerät muss gegen unbeabsichtigte Beschädigungen geschützt sein.
24. Markierungen
168
Sind am Kontrollgerät Kilometerstand und Geschwindigkeit ablesbar, müssen in der Anzeige folgende Angaben erscheinen:
— |
in der Nähe der Zahl, die die zurückgelegte Wegstrecke anzeigt, die Maßeinheit der zurückgelegten Wegstrecken mit der Abkürzung ‚km‛ |
— |
in der Nähe der Zahl, die die Geschwindigkeit anzeigt, die Abkürzung ‚km/h‛. |
Kann das Kontrollgerät auch auf eine Geschwindigkeitsanzeige in Meilen pro Stunde umgeschaltet werden; wird in diesem Fall als Maßeinheit der zurückgelegten Wegstrecke die Abkürzung ‚mph‛ angezeigt.
169
An jeder gesonderten Komponente des Kontrollgeräts ist ein Typenschild mit folgenden Angaben anzubringen:
— |
Name und Anschrift des Herstellers, |
— |
Teilnummer und Baujahr, |
— |
Seriennummer des Geräts, |
— |
Prüfzeichen des Kontrollgerätetyps. |
170
Reicht der Platz für alle genannten Angaben nicht aus, muss das Typenschild mindestens folgende Angaben enthalten: Name oder Logo des Herstellers und Teilnummer des Kontrollgeräts.
IV. BAUART- UND KONSTRUKTIONSMERKMALE DER KONTROLLGERÄTKARTEN
1. Sichtbare Daten
Die Vorderseite enthält:
|
171 |
|
172
|
|
173 |
|
174
|
|
175
|
|
176 |
Die Rückseite enthält:
|
177 |
|
178 |
179
Die Kontrollgerätkarten werden mit folgender Hintergrundfarbe gedruckt:
— |
Fahrerkarte: weiß, |
— |
Kontrollkarte: blau, |
— |
Werkstattkarte: rot, |
— |
Unternehmenskarte: gelb. |
180
Zum Schutz vor Fälschung und unbefugten Änderungen weisen die Kontrollgerätkarten mindestens folgende Merkmale auf:
— |
ein Sicherheitshintergrunddesign mit feingemustertem Guillochen und Irisdruck, |
— |
im Bereich des Lichtbilds eine Überlappung des Sicherheitshintergrunddesigns mit dem Lichtbild, |
— |
mindestens eine zweifarbige Mikrodruckzeile. |
181
Die Mitgliedstaaten können nach Beratung mit der Kommission unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieses Anhangs Farben oder Markierungen wie Staatssymbole oder Sicherheitsmerkmale hinzufügen.
2. Sicherheit
Ziel der Systemsicherheit ist der Schutz der Integrität und Authentizität der zwischen den Karten und dem Kontrollgerät ausgetauschten Daten und der von den Karten heruntergeladenen Daten, die Zulassung bestimmter Schreibvorgänge auf die Karten nur für das Kontrollgerät, der Ausschluss jeder Möglichkeit einer Fälschung der auf den Karten gespeicherten Daten, die Verhinderung unbefugter Änderungen sowie die Feststellung jeglicher Versuche dieser Art.
182
Zur Gewährleistung der Systemsicherheit müssen die Kontrollgerätkarten die in den allgemeinen Sicherheitsvorgaben für Kontrollgerätkarten (Anlage 10) festgelegten Anforderungen erfüllen.
183
Kontrollgerätkarten müssen mit anderen Geräten, wie z. B. Personalcomputern, lesbar sein.
3. Normen
184
Die Kontrollgerätkarten müssen den folgenden Normen entsprechen:
— |
ISO/IEC 7810 Identifikationskarten — Physikalische Eigenschaften, |
— |
ISO/IEC 7816 Identifikationskarten — Chipkarten mit Kontakten:
|
— |
ISO/IEC 10373 Identifikationskarten; Prüfverfahren. |
4. Spezifikationen für Umgebung und Elektrizität
185
Die Kontrollgerätkarten müssen unter allen klimatischen Bedingungen, die im Gebiet der Gemeinschaft gewöhnlich anzutreffen sind, ordnungsgemäß funktionieren können, mindestens im Temperaturbereich - 25 °C bis + 70 °C mit gelegentlichen Spitzen bis zu + 85 °C , wobei ‚gelegentlich‛ jeweils nicht mehr als 4 Stunden und nicht mehr als 100mal während der Lebensdauer der Karte bedeutet.
186
Die Kontrollgerätkarten müssen bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 bis 90 % ordnungsgemäß funktionieren können.
187
Die Kontrollgerätkarten müssen bei Verwendung gemäß den Spezifikationen für Umgebung und Elektrizität während einer Dauer von fünf Jahren ordnungsgemäß funktionieren können.
188
Während des Betriebs müssen die Kontrollgerätkarten hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 95/54/EG entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen geschützt sein.
5. Datenspeicherung
Im Sinne dieses Absatzes
— |
erfolgt die Zeitaufzeichnung auf eine Minute genau, sofern nicht anders angegeben, |
— |
erfolgt die Aufzeichnung des Kilometerstands auf einen Kilometer genau, |
— |
erfolgt die Geschwindigkeitsaufzeichnung auf 1 km/h genau. |
Die Funktionen, Befehle und logischen Strukturen der Kontrollgerätkarten, die der Erfüllung von Anforderungen zur Datenspeicherung dienen, sind in Anlage 2 spezifiziert.
189
In diesem Absatz ist die Mindestspeicherkapazität für die verschiedenen Anwendungsdaten festgelegt. Die Kontrollgerätkarten müssen dem Kontrollgerät die tatsächliche Speicherkapazität dieser Dateien anzeigen können.
Alle zusätzlichen auf Kontrollgerätkarten gespeicherten Daten in Bezug auf andere Anwendungen, für die die Karte sonst noch vorgesehen ist, müssen gemäß der Richtlinie 95/46/EG gespeichert werden.
5.1. Kenn- und Sicherheitsdaten der Karte
5.1.1. Anwendungskennung
190
Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Anwendungskenndaten speichern können:
— |
Kennummer der Kontrollgerätanwendung, |
— |
Kontrollgerätkartenartkennung. |
5.1.2. Chipkennung
191
Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Kenndaten des integrierten Schaltkreises (IS) speichern können:
— |
IS-Seriennummer, |
— |
IS-Fertigungsangaben. |
5.1.3. IS-Kartenkennung
192
Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Chipkartenkenndaten speichern können:
— |
Seriennummer der Karte (einschl. Fertigungsangaben), |
— |
Bauartgenehmigungsnummer der Karte |
— |
Kennung der Karten-Personalisierung (ID), |
— |
Kartenhersteller-ID, |
— |
IS-Bezeichner. |
5.1.4. Sicherheitselemente
193
Die Kontrollgerätkarten müssen die folgenden Sicherheitselementdaten speichern können:
— |
europäischer öffentlicher Schlüssel, |
— |
Mitgliedstaatzertifikat, |
— |
Kartenzertifikat, |
— |
privater Schlüssel der Karte. |
5.2. Fahrerkarte
5.2.1. Kartenkennung
194
Die Fahrerkarte muss die folgenden Kartenkenndaten speichern können:
— |
Kartennummer, |
— |
ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum |
— |
gültig ab, gültig bis. |
5.2.2. Karteninhaberkennung
195
Die Fahrerkarte muss die folgenden Karteninhaberkenndaten speichern können:
— |
Name des Inhabers, |
— |
Vorname(n) des Inhabers, |
— |
Geburtsdatum, |
— |
Muttersprache. |
5.2.3. Führerscheininformationen
196
Die Fahrerkarte muss die folgenden Führerscheindaten speichern können:
— |
ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, |
— |
Führerscheinnummer (am Ausstellungstag der Karte). |
5.2.4. Daten zu gefahrenen Fahrzeugen
197
Die Fahrerkarte muss für jeden Kalendertag, an dem die sie benutzt wurde, sowie für jeden Betriebszeitraum eines Fahrzeugs an diesem Tag (ein Betriebszeitraum umfasst alle aufeinander folgenden Einsteck-/Entnahmevorgänge der Karte in dem Fahrzeug im Hinblick auf diese Karte) die folgenden Daten speichern können:
— |
Datum und Uhrzeit des ersten Einsatzes des Fahrzeugs (d. h. erstes Karteneinstecken für diesen Betriebszeitraum des Fahrzeugs oder 0.00 Uhr, wenn der Betriebszeitraum zu diesem Zeitpunkt andauert), |
— |
Kilometerstand zu diesem Zeitpunkt, |
— |
Datum und Uhrzeit des letzten Einsatzes des Fahrzeugs (d. h. letzte Kartenentnahme für diesen Betriebszeitraum des Fahrzeugs oder 23.59 Uhr, wenn der Betriebszeitraum zu jenem Zeitpunkt andauert), |
— |
Kilometerstand zu diesem Zeitpunk, |
— |
amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat. |
198
Die Fahrerkarte muss mindestens 84 derartige Datensätze speichern können.
5.2.5. Fahrertätigkeitsdaten
199
Die Fahrerkarte muss für jeden Kalendertag, an dem sie benutzt wurde oder für den der Fahrer manuell Tätigkeiten eingegeben hat, die folgenden Daten speichern können:
— |
Datum, |
— |
Tagesanwesenheitszähler (wird für jeden dieser Kalendertage um den Wert Eins erhöht), |
— |
die vom Fahrer an diesem Tag zurückgelegte Gesamtwegstrecke, |
— |
den Fahrerstatus um 0.00 Uhr, |
— |
jedes Mal, wenn der Fahrer die Tätigkeit gewechselt und/oder den Status der Fahrzeugführung verändert und/oder seine Karte eingesteckt oder entnommen hat:
|
200
Der Speicher der Fahrerkarte muss die Fahrertätigkeitsdaten mindestens 28 Tage lang gespeichert halten können (die durchschnittliche Tätigkeit eines Fahrers ist mit 93 Tätigkeitsveränderungen pro Tag definiert).
201
Die in den Randnummern 197 und 199 aufgeführten Daten werden so gespeichert, dass — auch bei zeitlichen Überschneidungen — ein Abrufen der Tätigkeiten in der Reihenfolge ihres Auftretens möglich ist.
5.2.6. Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages
202
Die Fahrerkarte muss die folgenden vom Fahrer eingegebenen Daten zum Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages speichern können:
— |
Datum und Uhrzeit der Eingabe (oder Datum/Uhrzeit bezogen auf die Eingabe, wenn diese während des manuellen Eingabevorgangs erfolgt), |
— |
Art der Eingabe (Beginn oder Ende, Eingabebedingung), |
— |
eingegebene(s) Land und Region, |
— |
Kilometerstand. |
203
Der Speicher der Fahrerkarte muss mindestens 42 derartige Datensatzpaare gespeichert halten können.
5.2.7. Ereignisdaten
Im Sinne dieses Absatzes erfolgt die Zeitspeicherung auf 1 Sekunde genau.
204
Die Fahrerkarte muss Daten in Bezug auf die folgenden, vom Kontrollgerät bei eingesteckter Karte festgestellten Ereignisse speichern können:
— |
Zeitüberlappung (wenn die Karte Ursache des Ereignisses ist), |
— |
Einstecken der Karte während des Lenkens (wenn die Karte Gegenstand des Ereignisses ist), |
— |
Letzter Kartenvorgang nicht korrekt abgeschlossen (wenn die Karte Gegenstand des Ereignisses ist), |
— |
Unterbrechung der Stromversorgung, |
— |
Datenfehler Weg und Geschwindigkeit, |
— |
Versuch Sicherheitsverletzung. |
205
Die Fahrerkarte muss die folgenden Daten für diese Ereignisse speichern können:
— |
Ereigniscode, |
— |
Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns (oder der Kartenentnahme, wenn das Ereignis andauerte), |
— |
Datum und Uhrzeit des Ereignisendes (oder der Kartenentnahme, wenn das Ereignis andauerte), |
— |
amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem das Ereignis eintrat. |
Anmerkung: Für das Ereignis ‚Zeitüberlappung‛:
— |
Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns müssen Datum und Uhrzeit der Kartenentnahme aus dem vorherigen Fahrzeug entsprechen, |
— |
Datum und Uhrzeit des Ereignisendes müssen Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte in das derzeitige Fahrzeug entsprechen, |
— |
Fahrzeugdaten müssen dem derzeitigen Fahrzeug entsprechen, das das Ereignis auslöst. |
Anmerkung: Für das Ereignis ‚Letzter Kartenvorgang nicht korrekt abgeschlossen‛:
— |
Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns müssen Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte bei dem nicht korrekt abgeschlossenen Vorgang entsprechen, |
— |
Datum und Uhrzeit des Ereignisendes müssen Datum und Uhrzeit des Einsteckens der Karte bei dem Vorgang entsprechen, während dessen das Ereignis festgestellt wurde (derzeitiger Vorgang), |
— |
Fahrzeugdaten müssen dem Fahrzeug entsprechen, in dem der Vorgang nicht korrekt abgeschlossen wurde. |
206
Die Fahrerkarte muss Daten für die sechs jüngsten Ereignisse jeder Art (d. h. 36 Ereignisse) speichern können.
5.2.8. Störungsdaten
Im Sinne dieses Absatzes erfolgt die Zeitspeicherung auf 1 Sekunde genau.
207
Die Fahrerkarte muss Daten in Bezug auf die folgenden, vom Kontrollgerät bei eingesteckter Karte festgestellten Störungen speichern können:
— |
Kartenfehler (wenn die Karte Gegenstand der Störung ist), |
— |
Störung Kontrollgerät. |
208
Die Fahrerkarte muss die folgenden Daten für diese Störungen speichern können:
— |
Störungscode, |
— |
Datum und Uhrzeit des Störungsbeginns (oder der Kartenentnahme, wenn die Störung andauerte), |
— |
Datum und Uhrzeit des Störungsendes (oder der Kartenentnahme, wenn die Störung andauerte), |
— |
amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem die Störung eintrat. |
209
Die Fahrerkarte muss Daten für die zwölf jüngsten Störungen jeder Art (d. h. 24 Störungen) speichern können.
5.2.9. Kontrollaktivitätsdaten
210
Die Fahrerkarte muss in Bezug auf Kontrollaktivitäten die folgenden Daten speichern können:
— |
Datum und Uhrzeit der Kontrolle, |
— |
Kontrollkartennummer und ausstellender Mitgliedstaat, |
— |
Art der Kontrolle (Anzeige, Drucken, Herunterladen von der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Karte (siehe Anmerkung)), |
— |
Heruntergeladener Zeitraum beim Herunterladen, |
— |
amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des kontrollierten Fahrzeugs. |
Anmerkung: Gemäß Sicherheitsanforderungen wird ein Herunterladen von der Karte nur aufgezeichnet, wenn dies über ein Kontrollgerät erfolgt.
211
Die Fahrerkarte muss einen derartigen Datensatz gespeichert halten können.
5.2.10. Kartenvorgangsdaten
212
Die Fahrerkarte muss Daten in Bezug auf das Fahrzeug speichern können, in dem der laufende Vorgang eingeleitet wurde:
— |
Datum und Uhrzeit der Einleitung des Vorgangs (d. h. Einstecken der Karte) auf 1 Sekunde genau, |
— |
amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat. |
5.2.11. Daten zu spezifischen Bedingungen
212a
Die Fahrerkarte muss die folgenden Daten in Bezug auf spezifische Bedingungen speichern können, die bei eingesetzter Karte (ungeachtet des Steckplatzes) eingegeben wurden:
— |
Datum und Uhrzeit der Eingabe, |
— |
Art der spezifischen Bedingung. |
212b
Die Fahrerkarte muss 56 derartige Datensätze gespeichert halten können.
5.3. Werkstattkarte
5.3.1. Sicherheitselemente
213
Die Werkstattkarte muss einen PIN-Code (Personal Identification Number) speichern können.
214
Die Werkstattkarte muss die kryptografischen Schlüssel speichern können, die für die Koppelung der Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber mit den Kontrollgeräten erforderlich sind.
5.3.2. Kartenkennung
215
Die Werkstattkarte muss die folgenden Kartenkenndaten speichern können:
— |
Kartennummer, |
— |
ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum |
— |
gültig ab, gültig bis. |
5.3.3. Karteninhaberkennung
216
Die Fahrerkarte muss die folgenden Karteninhaberkenndaten speichern können:
— |
Name der Werkstatt |
— |
Anschrift der Werkstatt |
— |
Name des Inhabers, |
— |
Vorname(n) des Inhabers, |
— |
Muttersprache. |
5.3.4. Daten zu gefahrenen Fahrzeugen
217
Die Werkstattkarte muss Datensätze zu gefahrenen Fahrzeugen so speichern können wie eine Fahrerkarte.
218
Die Werkstattkarte muss mindestens 4 derartige Datensätze speichern können.
5.3.5. Fahrertätigkeitsdaten
219
Die Werkstattkarte muss Fahrertätigkeitsdaten so speichern können wie eine Fahrerkarte.
220
Die Werkstattkarte muss Fahrertätigkeitsdaten für mindestens 1 Tag mit durchschnittlicher Tätigkeit eines Fahrers gespeichert halten können.
5.3.6. Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages
221
Die Werkstattkarte muss Datensätze zum Beginn/Ende des Arbeitstages so speichern können wie eine Fahrerkarte.
222
Die Werkstattkarte muss mindestens 3 derartige Datensatzpaare gespeichert halten können.
5.3.7. Ereignis- und Störungsdaten
223
Die Werkstattkarte muss Ereignis- und Störungsdaten so speichern können wie eine Fahrerkarte.
224
Die Werkstattkarte muss Daten für die drei jüngsten Ereignisse jeder Art (d. h. 18 Ereignisse) sowie die sechs jüngsten Störungen jeder Art (d. h. 12 Störungen) speichern können.
5.3.8. Kontrollaktivitätsdaten
225
Die Werkstattkarte muss einen Kontrollaktivitätsdatensatz so speichern können wie eine Fahrerkarte.
5.3.9. Kalibrierungs- und Zeiteinstellungsdaten
226
Die Werkstattkarte muss Datensätze zu Kalibrierungen und/oder Zeiteinstellungen gespeichert halten können, die ausgeführt werden, während die Karte in ein Kontrollgerät eingesetzt ist.
227
In jedem Kalibrierungsdatensatz müssen folgende Daten enthalten sein:
— |
Zweck der Kalibrierung (Ersteinbau, Einbau, regelmäßige Nachprüfung), |
— |
Fahrzeugkennung, |
— |
aktualisierte oder bestätigte Parameter (Wegdrehzahl, Kontrollgerätkonstante, tatsächlicher Reifenumfang, Reifengröße, Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers, Kilometerstand (alt und neu), Datum und Uhrzeit (alte und neue Werte), |
— |
Kontrollgerätkennung (FE-Teilnummer, FE-Seriennummer, Seriennummer des Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers). |
228
Die Werkstattkarte muss mindestens 88 derartige Datensätze speichern können.
229
Die Werkstattkarte führt einen Zähler, der die Gesamtzahl der mit der Karte ausgeführten Kalibrierungen angibt.
230
Die Werkstattkarte führt einen Zähler, der die Anzahl der seit dem letzten Herunterladen durchgeführten Kalibrierungen angibt.
5.3.10. Daten zu spezifischen Bedingungen
230a
Die Werkstattkarte muss Daten in Bezug auf spezifische Bedingungen so wie die Fahrerkarte speichern können. Die Werkstattkarte muss 2 derartige Datensätze speichern können.
5.4. Kontrollkarte
5.4.1. Kartenkennung
231
Die Kontrollkarte muss die folgenden Kartenkenndaten speichern können:
— |
Kartennummer, |
— |
ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum |
— |
gültig ab, gültig bis (sofern zutreffend). |
5.4.2. Karteninhaberkennung
232
Die Kontrollkarte muss die folgenden Karteninhaberkenndaten speichern können:
— |
Name der Kontrollstelle, |
— |
Anschrift der Kontrollstelle, |
— |
Name des Inhabers, |
— |
Vorname(n) des Inhabers, |
— |
Muttersprache. |
5.4.3. Kontrollaktivitätsdaten
233
Die Kontrollkarte muss die folgenden Daten in Bezug auf Kontrollaktivitäten speichern können:
— |
Datum und Uhrzeit der Kontrolle, |
— |
Art der Kontrolle (Anzeige, Drucken, Herunterladen von der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Karte), |
— |
heruntergeladenerer Zeitraum (sofern zutreffend), |
— |
amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des kontrollierten Fahrzeugs, |
— |
Kartennummer und ausstellender Mitgliedstaat der kontrollierten Fahrerkarte. |
234
Die Kontrollkarte muss mindestens 230 derartige Datensätze gespeichert halten können.
5.5. Unternehmenskarte
5.5.1. Kartenkennung
235
Die Unternehmenskarte muss die folgenden Kartenkenndaten speichern können:
— |
Kartennummer, |
— |
ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum |
— |
gültig ab, gültig bis (wenn zutreffend). |
5.5.2. Karteninhaberkennung
236
Die Unternehmenskarte muss die folgenden Karteninhaberkenndaten speichern können:
— |
Name des Unternehmens, |
— |
Anschrift des Unternehmens. |
5.5.3. Unternehmensaktivitätsdaten
237
Die Unternehmenskarte muss die folgenden Daten in Bezug auf Unternehmensaktivitäten speichern können:
— |
Datum und Uhrzeit der Aktivität, |
— |
Art der Aktivität (Sperren/Entsperren der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Fahrzeugeinheit, Herunterladen von der Karte), |
— |
heruntergeladenerer Zeitraum (wenn zutreffend), |
— |
amtliches Kennzeichen und Zulassungsbehörde des Mitgliedstaates des Fahrzeugs, |
— |
Kartennummer und ausstellender Mitgliedstaat (beim Herunterladen von der Karte). |
238
Die Unternehmenskarte muss mindestens 230 derartige Datensätze gespeichert halten können.
V. EINBAU DES KONTROLLGERÄTS
1. Einbau
239
Neue Kontrollgeräte werden in nichtaktiviertem Zustand an Installateure oder Fahrzeughersteller geliefert, wobei alle in Kapitel III.20 aufgeführten Kalibrierungsparameter auf geeignete und gültige Standardwerte eingestellt sind. Liegt kein bestimmter Wert vor, sind Buchstaben-Parameter auf Strings mit ‚?‛ und numerische Parameter auf ‚0‛ zu setzen.
240
Vor seiner Aktivierung muss das Kontrollgerät den Zugang zur Kalibrierfunktion gewähren, auch wenn es sich nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet.
241
Vor seiner Aktivierung darf das Kontrollgerät die in III.12.3 bis III.12.9 sowie III.12.12 bis III.12.14 genannten Daten weder aufzeichnen noch speichern.
242
Während des Einbaus werden alle bekannten Parameter vom Fahrzeughersteller voreingestellt.
243
Der Fahrzeughersteller oder Installateur aktiviert das eingebaute Kontrollgerät, bevor das Fahrzeug den Einbaustandort verlässt.
244
Die Aktivierung des Kontrollgeräts wird durch das erstmalige Einstecken einer Werkstattkarte in eine der beiden Kartenschnittstellen automatisch ausgelöst.
245
Gegebenenfalls erforderliche spezifische Koppelungsoperationen zwischen dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der Fahrzeugeinheit müssen automatisch vor oder während der Aktivierung stattfinden.
246
Nach seiner Aktivierung sorgt das Kontrollgerät für die vollständige Anwendung aller Funktionen und Datenzugriffsrechte.
247
Die Aufzeichnungs- und Speicherfunktion des Kontrollgeräts muss nach seiner Aktivierung voll wirksam sein.
248
Nach dem Einbau erfolgt eine Kalibrierung. Bei der Erstkalibrierung, die innerhalb von 2 Wochen nach dem Einbau oder nach der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens erfolgt, je nachdem, welches Ereignis zuletzt eintritt, wird das amtliche Kennzeichen eingegeben.
248a
Das Kontrollgerät ist im Fahrzeug so anzubringen, dass für den Fahrer alle notwendigen Funktionen vom Fahrersitz aus zugänglich sind.
2. Einbauschild
249
Nach der Einbauprüfung beim Ersteinbau wird am oder im Kontrollgerät selbst oder neben dem Gerät gut sichtbar ein Einbauschild angebracht. Nach jedem Eingriff eines zugelassenen Installateurs oder einer zugelassenen Werkstatt ist das Einbauschild durch ein neues Schild zu ersetzen.
250
Das Einbauschild muss mindestens die nachstehenden Angaben enthalten:
— |
Name, Anschrift oder Firmenzeichen des zugelassenen Installateurs oder der zugelassenen Werkstatt, |
— |
Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs in der Form ‚w = … Imp/km‛, |
— |
Konstante des Kontrollgeräts in der Form ‚k = … Imp/km‛, |
— |
tatsächlicher Reifenumfang in der Form ‚l = … mm‛, |
— |
Reifengröße, |
— |
Datum der Bestimmung der Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs und der Messung des tatsächlichen Reifenumfangs, |
— |
Fahrzeugidentifizierungsnummer. |
3. Plombierung
251
Folgende Geräteteile müssen plombiert werden:
— |
jeder Anschluss, sofern es bei einer Trennung der Verbindung zu nicht nachweisbaren Änderungen oder nicht feststellbaren Datenverlusten kommen würde; |
— |
das Einbauschild, es sei denn, es ist so angebracht, dass es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen lässt. |
252
Die genannten Plombierungen dürfen entfernt werden:
— |
in Notfällen, |
— |
um einen Geschwindigkeitsbegrenzer oder ein anderes der Sicherheit im Straßenverkehr dienendes Gerät einzubauen, zu justieren oder zu reparieren, sofern das Kontrollgerät auch dann noch zuverlässig und ordnungsgemäß arbeitet und von einem zugelassenen Installateur oder einer zugelassenen Werkstatt (gemäß Kapitel VI) unmittelbar nach dem Einbau des Geschwindigkeitsbegrenzers bzw. eines anderen der Sicherheit im Straßenverkehr dienenden Gerätes oder andernfalls spätestens nach sieben Tagen wieder plombiert wird. |
253
Jede Verletzung der Plombierung muss Gegenstand einer schriftlichen Begründung sein, die der zuständigen Behörde zur Verfügung zu halten ist.
VI. EINBAUPRÜFUNGEN, NACHPRÜFUNGEN UND REPARATUREN
Die in Artikel 12 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2135/98, genannten Umstände, unter denen die Versiegelungen entfernt werden dürfen, sind in Kapitel V.3 dieses Anhangs festgelegt.
1. Zulassung der Installateure oder Werkstätten
Die Mitgliedstaaten übernehmen die Zulassung, regelmäßige Kontrolle und Zertifizierung der Stellen, die
— |
den Einbau, |
— |
Einbauprüfungen, |
— |
Nachprüfungen und |
— |
Reparaturen |
vornehmen.
Im Rahmen von Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung werden Werkstattkarten, sofern keine entsprechend Begründung erfolgt, nur an für die Aktivierung und/oder Kalibrierung des Kontrollgeräts gemäß diesem Anhang zugelassene Installateure und/oder Werkstätten ausgegeben,
— |
die keinen Anspruch auf eine Unternehmenskarte haben; |
— |
und deren sonstige unternehmerische Tätigkeit keine potentielle Gefährdung der Gesamtsicherheit des Systems gemäß Anlage 10 darstellt. |
2. Prüfung neuer oder reparierter Geräte
254
Für jedes neue oder reparierte Einzelgerät werden die ordnungsgemäße Arbeitsweise und die Genauigkeit der Anzeigen und Aufzeichnungen innerhalb der in Kapitel III.2.1 und III.2.2 festgelegten Grenzen durch die in Kapitel V.3 vorgesehene Plombierung sowie durch Kalibrierung geprüft.
3. Einbauprüfung
255
Beim Einbau in ein Fahrzeug muss die Gesamtanlage (einschließlich des Kontrollgeräts) den Vorschriften über die in Kapitel III.2.1 und III.2.2 festgelegten zulässigen Fehlergrenzen entsprechen.
4. Regelmäßige Nachprüfungen
256
Regelmäßige Nachprüfungen der im Kraftfahrzeug eingebauten Ausrüstung erfolgen nach jeder Reparatur der Ausrüstung, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder des tatsächlichen Reifenumfangs, wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht oder wenn sich das amtliche Kennzeichen geändert hat, und mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren (24 Monaten) seit der letzten Überprüfung.
257
Überprüft werden zumindest:
— |
die ordnungsgemäße Arbeitsweise des Kontrollgeräts, einschließlich der Funktion Datenspeicherung auf Kontrollgerätkarten, |
— |
die Einhaltung der Bestimmungen von Kapitel III.2.1 und III.2.2 über die zulässigen Fehlergrenzen des Geräts in eingebautem Zustand, |
— |
das Vorhandensein des Prüfzeichens auf dem Kontrollgerät, |
— |
das Vorhandensein des Einbauschilds, |
— |
die Unversehrtheit der Plombierung des Geräts und der anderen Einbauteile, |
— |
die Reifengröße und der tatsächliche Reifenumfang. |
258
Bestandteil dieser Überprüfungen muss eine Kalibrierung sein.
5. Messung der Anzeigefehler
259
Die Messung der Anzeigefehler beim Einbau und während der Benutzung wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt, die als normale Prüfbedingungen anzusehen sind:
— |
unbeladenes Fahrzeug in fahrbereitem Zustand, |
— |
Reifendrücke gemäß den Angaben des Herstellers, |
— |
Reifenabnutzung innerhalb der nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zulässigen Grenzen, |
— |
Bewegungen des Fahrzeugs:
|
— |
die Prüfung kann auch mit anderen Methoden, so auf einem geeigneten Prüfstand, durchgeführt werden, sofern eine vergleichbare Genauigkeit gewährleistet ist. |
6. Reparaturen
260
Die Werkstätten müssen Daten vom Kontrollgerät herunterladen können, um die Daten dem entsprechenden Transportunternehmen zu übergeben.
261
Die zugelassenen Werkstätten stellen den Transportunternehmen eine Bescheinigung über die Unmöglichkeit des Herunterladens der Daten aus, wenn das Herunterladen von aufgezeichneten Daten aufgrund eines Defekts des Kontrollgeräts auch nach der Reparatur durch diese Werkstätten nicht möglich ist. Eine Kopie jeder ausgestellten Bescheinigung ist von den Werkstätten mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.
VII. KARTENAUSGABE
Die von den Mitgliedstaaten eingerichteten Kartenausgabeverfahren müssen folgenden Vorschriften entsprechen:
|
262 |
|
263 |
|
264 |
|
265 |
|
266 |
|
267 |
|
268 |
VIII. BAUARTGENEHMIGUNG VON KONTROLLGERÄTEN UND KONTROLLGERÄTKARTEN
1. Allgemeines
Im Sinne dieses Kapitels ist unter dem Ausdruck ‚Kontrollgerät‛ das ‚Kontrollgerät oder seine Komponenten‛ zu verstehen. Für das/die Verbindungskabel zwischen Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und Fahrzeugeinheit ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Das zur Verwendung durch das Kontrollgerät bestimmte Papier ist als Komponente des Kontrollgeräts zu betrachten.
269
Kontrollgeräte sind zusammen mit allen integrierten Zusatzgeräten zur Bauartgenehmigung vorzulegen.
270
Die Bauartgenehmigung von Kontrollgeräten und Kontrollgerätkarten beinhaltet Sicherheitsprüfungen, Funktionsprüfungen und Interoperabilitätsprüfungen. Die positiven Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden in einem geeigneten Zertifikat ausgewiesen.
271
Die Behörden der Mitgliedstaaten erteilen nur dann eine Bauartgenehmigung gemäß Artikel 5 dieser Verordnung, wenn ihnen
— |
ein Sicherheitszertifikat, |
— |
ein Funktionszertifikat und |
— |
ein Interoperabilitätszertifikat |
für das Kontrollgerät oder die Kontrollgerätkarte, für die die Bauartgenehmigung beantragt wurde, vorliegt.
272
Änderungen an der Software oder Hardware des Geräts oder an den für seine Herstellung verwendeten Werkstoffen sind vor ihrer Umsetzung der Behörde zu melden, die die Bauartgenehmigung für das Gerät erteilt hat. Diese Behörde bestätigt dem Hersteller die Erweiterung der Bauartgenehmigung oder verlangt eine Aktualisierung oder Bestätigung des entsprechenden Funktions-, Sicherheits- und/oder Interoperabilitätszertifikats.
273
Verfahren zur Versionsaufrüstung der Software bereits eingebauter Kontrollgeräte sind von der Behörde zu genehmigen, die die Bauartgenehmigung für das Kontrollgerät erteilt hat. Durch die Softwareaufrüstung dürfen im Kontrollgerät gespeicherte Fahrertätigkeitsdaten nicht verändert oder gelöscht werden. Die Softwareaufrüstung darf nur unter der Verantwortung des Geräteherstellers erfolgen.
2. Sicherheitszertifikat
274
Das Sicherheitszertifikat wird gemäß den Bestimmungen von Anlage 10 dieses Anhangs erteilt.
3. Funktionszertifikat
275
Jeder Antragsteller einer Bauartgenehmigung legt der Bauartgenehmigungsbehörde des Mitgliedstaats sämtliche Materialien und Unterlagen vor, die die Behörde für notwendig erachtet.
276
Ein Funktionszertifikat ist dem Hersteller erst dann zu erteilen, nachdem mindestens alle in Anlage 9 spezifizierten Prüfungen erfolgreich bestanden wurden.
277
Das Funktionszertifikat wird von der Bauartgenehmigungsbehörde erteilt. Auf diesem Zertifikat ist neben dem Namen des Empfängers und der Modellkennung eine ausführliche Liste der durchgeführten Prüfungen und der erzielten Ergebnisse anzuführen.
4. Interoperabilitätszertifikat
278
Interoperabilitätsprüfungen werden von einer einzigen Prüfstelle durchgeführt, die der Europäischen Kommission untersteht und sich in ihrer Verantwortung befindet.
279
Die Prüfstelle registriert von den Herstellern gestellte Anträge auf Interoperabilitätsprüfungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens.
280
Anträge werden nur dann amtlich registriert, wenn der Prüfstelle folgende Unterlagen vorliegen:
— |
sämtliche Materialien und Dokumente, die für diese Interoperabilitätsprüfungen erforderlich sind, |
— |
das entsprechende Sicherheitszertifikat, |
— |
das entsprechende Funktionszertifikat. |
Das Registrierungsdatum des Antrags wird dem Hersteller mitgeteilt.
281
Für ein Kontrollgerät oder eine Kontrollgerätkarte, für die kein Sicherheitszertifikat und kein Funktionszertifikat erteilt wurden, werden keine Interoperabilitätsprüfungen durchgeführt.
282
Jeder Hersteller, der Interoperabilitätsprüfungen beantragt, verpflichtet sich, der damit beauftragten Prüfstelle sämtliche Materialien und Dokumente zu überlassen, die er für die Durchführung der Prüfungen bereitgestellt hat.
283
Die Interoperabilitätsprüfungen werden gemäß den Bestimmungen von Anlage 9 Absatz 5 dieses Anhangs für jeweils alle Modelle von Kontrollgeräten oder Kontrollgerätkarten durchgeführt,
— |
deren Bauartgenehmigung noch gültig ist oder |
— |
für die eine Bauartgenehmigung beantragt wurde und die ein gültiges Interoperabilitätszertifikat besitzen. |
284
Das Interoperabilitätszertifikat wird dem Hersteller von der Prüfstelle erst erteilt, nachdem alle erforderlichen Interoperabilitätsprüfungen erfolgreich bestanden wurden.
285
Sind die Interoperabilitätsprüfungen bei einem oder mehreren Kontrollgeräten oder bei einer oder mehreren Kontrollgerätkarten entsprechend Randnummer 283 nicht erfolgreich, wird das Interoperabilitätszertifikat erst dann erteilt, wenn der antragstellende Hersteller die erforderlichen Änderungen vorgenommen und die Interoperabilitätsprüfungen bestanden hat. Die Prüfstelle stellt mit Hilfe des von diesem Interoperabilitätsfehler betroffenen Herstellers die Ursache des Problems fest und bemüht sich, den antragstellenden Hersteller bei der Suche nach einer technischen Lösung zu unterstützen. Hat der Hersteller sein Produkt verändert, muss er sich bei den zuständigen Behörden vergewissern, dass das Sicherheitszertifikat und die Funktionszertifikate noch gültig sind.
286
Das Interoperabilitätszertifikat ist sechs Monate gültig. Hat der Hersteller bei Ablauf dieser Frist keine entsprechende Bauartgenehmigung erhalten, wird es ihm wieder entzogen. Das Interoperabilitätszertifikat wird vom Hersteller an die Bauartgenehmigungsbehörde des Mitgliedstaats weitergeleitet, die das Funktionszertifikat erteilt hat.
287
Ein Element, das möglicherweise einem Interoperabilitätsfehler zugrunde liegt, darf nicht gewinnbringend oder zur Errichtung einer beherrschenden Stellung verwendet werden.
5. Bauartgenehmigungsbogen
288
Die Bauartgenehmigungsbehörde des Mitgliedstaates darf die Bauartgenehmigung erteilen, sobald ihr die drei benötigten Zertifikate vorliegen.
289
Bei der Erteilung der Bauartgenehmigung an den Hersteller fertigt die Bauartgenehmigungsbehörde eine Kopie des Bauartgenehmigungsbogens für die mit den Interoperabilitätsprüfungen betraute Prüfstelle an.
290
Die für Interoperabilitätsprüfungen zuständige Prüfstelle unterhält eine öffentliche Website mit einer aktuellen Liste der Modelle von Kontrollgeräten und Kontrollgerätkarten,
— |
für die ein Antrag auf Interoperabilitätsprüfungen registriert wurde, |
— |
für die ein Interoperabilitätszertifikat (auch ein vorläufiges Interoperabilitätszertifikat) erteilt wurde, |
— |
für die eine Bauartgenehmigung erteilt wurde. |
6. Ausnahmeverfahren für die ersten Interoperabilitätszertifikate
291
Innerhalb von vier Monaten, nachdem ein erster Satz von Kontrollgerät und Kontrollgerätkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskarte) als interoperabel zertifiziert wurden, gilt jedes Interoperabilitätszertifikat (auch dieses erste), das in diesem Zeitraum auf entsprechenden Antrag ausgestellt wird, als vorläufig.
292
Sind am Ende dieses Zeitraums sämtliche betreffenden Produkte interoperabel, erhalten sämtliche entsprechenden Interoperabilitätszertifikate endgültigen Charakter.
293
Werden in diesem Zeitraum Interoperabilitätsfehler festgestellt, ermittelt die mit den Interoperabilitätsprüfungen betraute Prüfstelle die Ursachen der Probleme mit Hilfe aller beteiligten Hersteller und fordert diese auf, die erforderlichen Änderungen vorzunehmen.
294
Liegen am Ende dieses Zeitraums weiterhin Interoperabilitätsprobleme vor, ermittelt die mit den Interoperabilitätsprüfungen betraute Prüfstelle in Zusammenarbeit mit den betreffenden Herstellern und mit den Bauartgenehmigungsbehörden, die die entsprechenden Funktionszertifikate erteilt haben, die Ursachen der Interoperabilitätsfehler und gibt an, welche Änderungen von den einzelnen betroffenen Herstellern vorzunehmen sind. Die Suche nach technischen Lösungen dauert maximal zwei Monate; ist nach Ablauf dieses Zeitraums keine gemeinsame Lösung gefunden worden, entscheidet die Kommission nach Rücksprache mit der mit den Interoperabilitätsprüfungen betrauten Prüfstelle unter Angabe von Gründen, welchen Geräte und Karten ein endgültiges Interoperabilitätszertifikat erteilt wird.
295
Anträge auf Interoperabilitätsprüfungen, die von der Prüfstelle zwischen dem Ende der Viermonatsfrist nach Erteilung des ersten vorläufigen Interoperabilitätszertifikats und dem Datum der in Randnummer 294 genannten Entscheidung der Kommission registriert werden, sind bis zur Lösung der ursprünglichen Interoperabilitätsprobleme zurückzustellen. Anschließend werden diese Anträge in der Reihenfolge ihrer Registrierung bearbeitet.
Anlage 1
DATENGLOSSAR
INHALTSVERZEICHNIS
1. |
Einführung | 54 |
1.1. |
Grundlage für die Definition von Datentypen | 54 |
1.2. |
Referenzdokumente | 54 |
2. |
Datentypdefinitionen | 55 |
2.1. |
ActivityChangeInfo | 55 |
2.2. |
Address | 56 |
2.3. |
BCDString | 56 |
2.4. |
CalibrationPurpose | 56 |
2.5. |
CardActivityDailyRecord | 57 |
2.6. |
CardActivityLengthRange | 57 |
2.7. |
CardApprovalNumber | 57 |
2.8. |
CardCertificate | 57 |
2.9. |
CardChipIdentification | 57 |
2.10. |
CardConsecutiveIndex | 58 |
2.11. |
CardControlActivityDataRecord | 58 |
2.12. |
CardCurrentUse | 58 |
2.13. |
CardDriverActivity | 58 |
2.14. |
CardDrivingLicenceInformation | 59 |
2.15. |
CardEventData | 59 |
2.16. |
CardEventRecrord | 59 |
2.17. |
CardFaultData | 60 |
2.18. |
CardFaultRecord | 60 |
2.19. |
CardIccIdentification | 60 |
2.20. |
CardIdentification | 61 |
2.21. |
CardNumber | 61 |
2.22. |
CardPlaceDailyWorkPeriod | 61 |
2.23. |
CardPrivateKey | 62 |
2.24. |
CardPublicKey | 62 |
2.25. |
CardRenewalIndex | 62 |
2.26. |
CardReplacementIndex | 62 |
2.27. |
CardSlotNumber | 62 |
2.28. |
CardSlotsStatus | 62 |
2.29. |
CardStructureVersion | 63 |
2.30. |
CardVehicleRecord | 63 |
2.31. |
CardVehiclesUsed | 63 |
2.32. |
Certificate | 64 |
2.33. |
CertificateContent | 64 |
2.34. |
CertificateHolderAuthorisation | 64 |
2.35. |
CertificateRequestID | 65 |
2.36. |
CertificationAuthorityKID | 65 |
2.37. |
CompanyActivityData | 65 |
2.38. |
CompanyActivityType | 66 |
2.39. |
CompanyCardApplicationIdentification | 66 |
2.40. |
CompanyCardHolderIdentification | 66 |
2.41. |
ControlCardApplicationIdentification | 67 |
2.42. |
ControlCardControlActivityData | 67 |
2.43. |
ControlCardHolderIdentification | 67 |
2.44. |
ControlType | 68 |
2.45. |
CurrentDateTime | 68 |
2.46. |
DailyPresenceCounter | 68 |
2.47. |
Datef | 69 |
2.48. |
Distance | 69 |
2.49. |
DriverCardApplicationIdentification | 69 |
2.50. |
DriverCardHolderIdentification | 69 |
2.51. |
EntryTypeDailyWorkPeriod | 70 |
2.52. |
EquipmentType | 70 |
2.53. |
EuropeanPublicKey | 70 |
2.54. |
EventFaultType | 70 |
2.55. |
EventFaultRecordPurpose | 71 |
2.56. |
ExtendedSerialNumber | 72 |
2.57. |
FullCardNumber | 72 |
2.58. |
HighResOdometer | 72 |
2.59. |
HighResTripDistance | 72 |
2.60. |
HolderName | 72 |
2.61. |
K-ConstantOfRecordingEquipment | 73 |
2.62. |
KeyIdentifier | 73 |
2.63. |
L-TyreCircumference | 73 |
2.64. |
Language | 73 |
2.65. |
LastCardDownload | 73 |
2.66. |
ManualInputFlag | 73 |
2.67. |
ManufacturerCode | 74 |
2.68. |
MemberStateCertificate | 74 |
2.69. |
MemberStatePublicKey | 75 |
2.70. |
Name | 75 |
2.71. |
NationAlpha | 75 |
2.72. |
NationNumeric | 76 |
2.73. |
NoOfCalibrationRecords | 77 |
2.74. |
NoOfCalibrationSinceDownload | 77 |
2.75. |
NoOfCardPlaceRecords | 77 |
2.76. |
NoOfCardVehicleRecords | 77 |
2.77. |
NoOfCompanyActivityRecords | 77 |
2.78. |
NoOfControlActivityRecords | 78 |
2.79. |
NoOfEventsPerType | 78 |
2.80. |
NoOfFaultsPerType | 78 |
2.81. |
OdometerValueMidnight | 78 |
2.82. |
OdometerShort | 78 |
2.83. |
OverspeedNumber | 78 |
2.84. |
PlaceRecord | 78 |
2.85. |
PreviousVehicleInfo | 79 |
2.86. |
PublicKey | 79 |
2.87. |
RegionAlpha | 79 |
2.88. |
RegionNumeric | 79 |
2.89. |
RSAKeyModulus | 80 |
2.90. |
RSAKeyPrivateExponent | 80 |
2.91. |
RSAKeyPublicExponent | 80 |
2.92. |
SensorApprovalNumber | 80 |
2.93. |
SensorIdentification | 80 |
2.94. |
SensorInstallation | 81 |
2.95. |
SensorInstallationSecData | 81 |
2.96. |
SensorOSIdentifier | 81 |
2.97. |
SensorPaired | 81 |
2.98. |
SensorPairingDate | 82 |
2.99. |
SensorSerialNumber | 82 |
2.100. |
SensorSCIdentifier | 82 |
2.101. |
Signature | 82 |
2.102. |
SimilarEventsNumber | 82 |
2.103. |
SpecificConditionType | 82 |
2.104. |
SpecificConditionRecord | 82 |
2.105. |
Speed | 83 |
2.106. |
SpeedAuthorised | 83 |
2.107. |
SpeedAverage | 83 |
2.108. |
SpeedMax | 83 |
2.109. |
TDesSessionKey | 83 |
2.110. |
TimeReal | 83 |
2.111. |
TyreSize | 83 |
2.112. |
VehicleIdentificationNumber | 84 |
2.113. |
VehicleRegistrationIdentification | 84 |
2.114. |
VehicleRegistrationNumber | 84 |
2.115. |
VuActivityDailyData | 84 |
2.116. |
VuApprovalNumber | 84 |
2.117. |
VuCalibrationData | 84 |
2.118. |
VuCalibrationRecord | 85 |
2.119. |
VuCardIWData | 85 |
2.120. |
VuCardIWRecord | 86 |
2.121. |
VuCertificate | 86 |
2.122. |
VuCompanyLocksData | 86 |
2.123. |
VuCompanyLocksRecord | 87 |
2.124. |
VuControlActivityData | 87 |
2.125. |
VuControlActivityRecord | 87 |
2.126. |
VuDataBlockCounter | 87 |
2.127. |
VuDetailedSpeedBlock | 87 |
2.128. |
VuDetailedSpeedData | 88 |
2.129. |
VuDownloadablePeriod | 88 |
2.130. |
VuDownloadActivityData | 88 |
2.131. |
VuEventData | 88 |
2.132. |
VuEventRecord | 89 |
2.133. |
VuFaultData | 89 |
2.134. |
VuFaultRecord | 89 |
2.135. |
VuIdentification | 90 |
2.136. |
VuManufacturerAddress | 90 |
2.137. |
VuManufacturerName | 90 |
2.138. |
VuManufacturingDate | 90 |
2.139. |
VuOverSpeedingControlData | 91 |
2.140. |
VuOverSpeedingEventData | 91 |
2.141. |
VuOverSpeedingEventRecord | 91 |
2.142. |
VuPartNumber | 91 |
2.143. |
VuPlaceDailyWorkPeriodData | 92 |
2.144. |
VuPlaceDailyWorkPeriodRecord | 92 |
2.145. |
VuPrivateKey | 92 |
2.146. |
VuPublicKey | 92 |
2.147. |
VuSerialNumber | 92 |
2.148. |
VuSoftInstallationDate | 92 |
2.149. |
VuSoftwareIdentification | 92 |
2.150. |
VuSoftwareVersion | 93 |
2.151. |
VuSpecificConditionData | 93 |
2.152. |
VuTimeAdjustmentData | 93 |
2.153. |
VuTimeAdjustmentRecord | 93 |
2.154. |
W-VehicleCharacteristicConstant | 93 |
2.155. |
WorkshopCardApplicationIdentification | 94 |
2.156. |
WorkshopCardCalibrationData | 94 |
2.157. |
WorkshopCardCalibrationRecord | 94 |
2.158. |
WorkshopCardHolderIdentification | 95 |
2.159. |
WorkshopCardPIN | 95 |
3. |
Definitionen für Wert- und Größenbereiche | 96 |
3.1. |
Definitionen für die Fahrerkarte | 96 |
3.2. |
Definitionen für die Werkstattkarte | 96 |
3.3. |
Definitionen für die Kontrollkarte | 96 |
3.4. |
Definitionen für die Unternehmenskarte | 96 |
4. |
Zeichensätze | 96 |
5. |
Kodierung | 96 |
1. EINFÜHRUNG
Diese Anlage enthält die Spezifizierung der zur Verwendung im Kontrollgerät und auf den Kontrollgerätkarten vorgesehenen Datenformate, -elemente und -strukturen.
1.1. Grundlage für die Definition von Datentypen
Die Definition der Datentypen in dieser Anlage beruht auf der Notation Eins für abstrakte Syntax (ASN.1), da es auf diese Weise möglich ist, einfache und strukturierte Daten ohne Implizierung einer spezifischen, anwendungs- und umgebungsabhängigen Transfersyntax (Kodierungsregeln) festzulegen.
Die ASN.1-Typbenennungskonventionen werden gemäß ISO/IEC 8824-1 verwendet. Das heißt:
— |
In den gewählten Benennungen ist soweit möglich die Bedeutung des Datentyps implizit erkennbar. |
— |
Handelt es sich bei einem Datentyp um eine Zusammensetzung aus anderen Datentypen, ist die Datentypbenennung zwar weiterhin eine Folge von alphabetischen Zeichen, die mit einem Großbuchstaben beginnen, doch werden innerhalb der Benennung Großbuchstaben verwendet, um die entsprechende Bedeutung zu vermitteln. |
— |
Generell stehen die Datentypbenennungen in Beziehung zu den Benennungen der Datentypen, aus denen sie aufgebaut sind, zu dem Gerät, in denen die Daten gespeichert werden, und zu der mit den Daten verbundenen Funktion. |
Ist ein ASN.1-Typ bereits im Rahmen einer anderen Norm definiert und für den Gebrauch im Kontrollgerät von Bedeutung, wird dieser ASN.1-Typ in dieser Anlage definiert.
Um mehrere Arten von Kodierungsregeln zu ermöglichen, sind einige ASN.1-Typen dieser Anlage mit Wertbereichsbezeichnern versehen, die in Abschnitt 3 definiert sind.
1.2. Referenzdokumente
In dieser Anlage werden folgende Referenzdokumente herangezogen:
ISO 639 |
Code for the representation of names of languages . First Edition: 1988. (Code für Sprachennamen )Code for the representation of names of languages . First Edition: 1988. (Code für Sprachennamen ) |
EN 726-3 |
Identification cards systems — Telecommunications integrated circuit(s) cards and terminals — Part 3: Application independent card requirements . December 1994. (Identifikationskartensysteme — Anforderungen an Chipkarten und Endgeräte für Telekommunikationszwecke — Teil 3: Applikationsunabhängige Anforderungen an die Karte ) |
ISO 3779 |
Road vehicles — Vehicle identification number (VIN) — Content and structure . Edition 3: 1983. (Straßenfahrzeuge; Fahrzeugidentifizierungsnummer (VIN) — Inhalt und Struktur ) |
ISO/IEC 7816-5 |
Information technology — Identification cards — Integrated circuit(s) cards with contacts — Part 5: Numbering system and registration procedure for application identifiers . First edition: 1994 + Amendment 1: 1996. (Informationstechnik — Identifikationskarten — Chipkarten mit Kontakten — Teil 5: Nummerierungssystem und Registrierverfahren für Anwendungsbezeichner ; Deutsche Fassung EN ISO/IEC 7816-5:1995 + A1:1997) |
ISO/IEC 8824-1 |
Information technology — Abstract Syntax Notation 1 (ASN.1): Specification of basic notation . Edition 2: 1998. (Informationstechnik — Notaton Eins für abstrakte Syntax (ASN.1): Spezifikation der Basisnotation ) |
ISO/IEC 8825-2 |
Information technology — ASN.1 encoding rules: Specification of Packed Encoding Rules (PER) . Edition 2: 1998. (Informationstechnik — Kodierungsregeln für ASN.1: Spezifikation für gepackte Kodierungsregeln (PER) ) |
ISO/IEC 8859-1 |
Information technology — 8 bit single-byte coded graphic character sets — Part 1: Latin alphabet No.1 . First edition: 1998. (Informationstechnik — einzelbytekodierte 8-Bit-Schriftzeichensätze — Teil 1: Lateinisches Alphabet Nr. 1 ) |
ISO/IEC 8859-7 |
Information technology — 8 bit single-byte coded graphic character sets — Part 7: Latin/Greek alphabet . First edition: 1987. (Informationstechnik — einzelbytekodierte 8-Bit-Schriftzeichensätze — Teil 1: Lateinisch-griechisches Alphabet Nr. 1 ) |
ISO 16844-3 |
Road vehicles — Tachograph systems — Motion Sensor Interface . WD 3-20/05/99. (Straßenfahrzeuge — Kontrollgerätsysteme — Schnittstelle Weg- und Geschwindigkeitsgeber ) |
2. DATENTYPDEFINITIONEN
Bei allen folgenden Datentypen besteht der Standardwert für einen ‚unbekannten‛ oder einen ‚nicht zutreffenden‛ Inhalt in der Ausfüllung des Datenelements mit ‚FF‛-Bytes.
2.1. ActivityChangeInfo
Mit diesem Datentyp ist es möglich, den Steckplatz- und Fahrerstatus um 0.00 Uhr und für einen Fahrer oder einen 2. Fahrer Tätigkeitsänderungen und/oder Veränderungen des Status der Fahrzeugführung und/oder Veränderungen des Kartenstatus innerhalb eines Zwei-Byte-Wortes zu kodieren. Dieser Datentyp bezieht sich auf die Randnummern 084, 109a, 199 und 219.
ActivityChangeInfo ::= OCTET STRING (SIZE(2))
Wertzuweisung — Oktettanordnung: ‚scpaattttttttttt‛B (16 Bit)
|
Für Aufzeichnungen im Massenspeicher (oder den Steckplatz-Status):
|
|
Für Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte (oder Werkstattkarte) (und den Fahrerstatus):
|
Anmerkung für den Fall ‚Kartenentnahme‛:
Wenn die Karte entnommen wurde, gilt folgendes:
— |
‚s‛ ist relevant und gibt den Steckplatz an, aus dem die Karte entnommen wurde, |
— |
‚c‛ muss auf 0 gesetzt sein, |
— |
‚p‛ muss auf 1 gesetzt sein, |
— |
‚aa‛ muss die zu dieser Zeit gewählte laufende Tätigkeit kodieren. |
Infolge eines manuellen Eintrags können die (auf der Karte gespeicherten) Bits ‚c‛ and ‚aa‛ des Worts später zur Berücksichtigung des Eintrags überschrieben werden.
2.2. Address
Eine Adresse.
Address ::= SEQUENCE { |
|
codePage |
INTEGER (0..255), |
address |
OCTET STRING (SIZE(35)) |
} |
|
codePage gibt den Teil der ISO/IEC 8859 an, der zur Kodierung der Adresse verwendet wurde,
address ist eine gemäß ISO/IEC 8859-Codepage kodierte Adresse.
2.3. BCDString
BCDString wird für die Darstellung von binär kodierten Dezimalzahlen (BCD) angewendet. Dieser Datentyp dient der Darstellung einer Dezimalziffer in einer 4-Bit-Gruppe. BCDString basiert auf ‚CharacterStringType‛ der ISO/IEC 8824-1.
BCDString ::= CHARACTER STRING (WITH COMPONENTS {
identification ( WITH COMPONENTS {
fixed PRESENT }) })
BCDString verwendet eine ‚hstring‛-Notation. Die äußerste linke Hexadezimalziffer ist die höchstwertige 4-Bit-Gruppe des ersten Oktetts. Um ein Vielfaches der Oktette zu erhalten, werden nach Bedarf von der Position der äußersten linken 4-Bit-Gruppe im ersten Oktett 4-Bit-Gruppen mit rechtsstehenden Nullen eingefügt.
Zulässige Ziffern: 0, 1, … 9.
2.4. CalibrationPurpose
Code zur Erläuterung, warum ein bestimmter Satz von Kalbierungsparametern aufgezeichnet wurde. Dieser Datentyp bezieht sich auf die Randnummern 097 und 098.
CalibrationPurpose ::= OCTET STRING (SIZE(1))
Wertzuweisung:
‚00‛H |
reservierter Wert, |
‚01‛H |
Aktivierung: Aufzeichnung von bekannten Kalibrierungsparametern zum Zeitpunkt der FE-Aktivierung |
‚02‛H |
Ersteinbau: Erste Kalibrierung der FE nach ihrer Aktivierung, |
‚03‛H |
Einbau: Erste Kalibrierung der FE im derzeitigen Fahrzeug, |
‚04‛H |
regelmäßige Nachprüfung. |
2.5. CardActivityDailyRecord
Auf einer Karte gespeicherte Informationen zu den Fahrertätigkeiten an einem bestimmten Kalendertag. Dieser Datentyp bezieht sich auf die Randnummern 199 und 219.
CardActivityDailyRecord ::= SEQUENCE { |
|
activityPreviousRecordLength |
INTEGER(0..CardActivityLengthRange), |
activityRecord |
Date TimeReal, |
activityDailyPresenceCounter |
DailyPresenceCounter, |
activityDayDistance |
Distance, |
activityChangeInfo |
SET SIZE(1..1440) OF ActivityChangeInfo |
} |
|
activityPreviousRecordLength — Gesamtlänge des vorherigen Tagesdatensatzes in Byte. Der Höchstwert wird durch die Länge des OCTET STRING angegeben, der diese Datensätze enthält (siehe CardActivityLengthRange, Abschnitt 3). Ist dieser Datensatz der älteste Tagesdatensatz, muss der Wert von activityPreviousRecordLength auf 0 gesetzt werden.
activityRecordLength — Gesamtlänge dieses Datensatzes in Byte. Der Höchstwert wird durch die Länge des OCTET STRING angegeben, das diese Datensätze enthält.
activityRecordDate — Datum des Datensatzes.
activityDailyPresenceCounter — Tagesanwesenheitszähler für die Karte an diesem Tag.
activityDayDistance — die an diesem Tag zurückgelegte Gesamtwegstrecke.
activityChangeInfo — Menge der ActivityChangeInfo-Daten für den Fahrer an diesem Tag. Kann maximal 1 440 Werte enthalten (1 Tätigkeitsänderung je Minute). Dieser Datensatz enthält stets auch den ActivityChangeInfo-Wert für den Fahrerstatus um 0.00 Uhr.
2.6. CardActivityLengthRange
Anzahl der Bytes auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte, die für die Speicherung von Datensätzen zur Fahrertätigkeit zur Verfügung stehen.
CardActivityLengthRange ::= INTEGER(0..216-1)
Wertzuweisung: siehe Abschnitt 3.
2.7. CardApprovalNumber
Bauartgenehmigungsnummer der Karte.
CardApprovalNumber ::= IA5String(SIZE(8))
Wertzuweisung: nicht spezifiziert.
2.8. CardCertificate
Zertifikat des öffentlichen Schlüssels einer Karte.
CardCertificate ::= Certificate
2.9. CardChipIdentification
Auf einer Karte gespeicherte Information zur Identifizierung des integrierten Schaltkreises der Karte (Randnummer 191).
CardChipIdentification ::= SEQUENCE { |
|
icSerialNumber |
OCTET STRING (SIZE(4)), |
icManufacturingReferences |
OCTET STRING (SIZE(4)) |
} |
|
icSerialNumber — IS-Seriennummer laut Definition in EN 726-3.
icManufacturingReferences — IS-Herstellerbezeichner und Fertigungselement laut Definition in EN 726-3.
2.10. CardConsecutiveIndex
Fortlaufender Kartenindex (Begriffsbestimmung h)).
CardConsecutiveIndex ::= IA5String(SIZE(1))
Wertzuweisung: (siehe Kapitel VII in diesem Anhang)
Reihenfolge für die Erhöhung: ‚0, …, 9, A, … , Z, a, … , z‛
2.11. CardControlActivityDataRecord
Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information über die letzte Kontrolle, welcher der Fahrer unterzogen wurde (Randnummer 210 und 225).
CardControlActivityDataRecord ::= SEQUENCE { |
|
controlType |
controlType, |
controlTime |
TimeReal, |
controlCardNumber |
FullCardNumber, |
controlVehicleRegistration |
VehicleRegistrationIdentification, |
controlDownloadPeriodBegin |
TimeReal, |
controlDownloadPeriodEnd |
TimeReal, |
} |
|
controlType — Art der Kontrolle.
controlTime — Datum und Uhrzeit der Kontrolle.
controlCardNumber — FullCardNumber des ausführenden Kontrolleurs.
controlVehicleRegistration — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem die Kontrolle stattfand.
controlDownloadPeriodBegin und controlDownloadPeriodEnd — übertragener Zeitraum bei Übertragungen.
2.12. CardCurrentUse
Information über die aktuelle Benutzung der Karte (Randnummer 212).
CardCurrentUse ::= SEQUENCE { |
|
sessionOpenTime |
TimeReal, |
sessionOpenVehicle |
VehicleRegistrationIdentification |
} |
|
sessionOpenTime — Uhrzeit, zu der die Karte für die aktuelle Benutzung eingesteckt wird. Bei Kartenentnahme wird dieses Element auf Null gesetzt.
sessionOpenVehicle — Kennung des derzeit gefahrenen Fahrzeugs, gesetzt beim Einstecken der Karte. Bei Kartenentnahme wird dieses Element auf Null gesetzt.
2.13. CardDriverActivity
Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information über die Tätigkeiten des Fahrers (Randnummer 199 und 219).
CardDriverActivity ::= SEQUENCE { |
|
activityPointerOldestDayRecord |
INTEGER(0..CardActivityLengthRange-1), |
activityPointerNewestRecord |
INTEGER(0..CardActivityLengthRange-1), |
activityDailyRecords |
OCTET STRING (SIZE(CardActivityLengthRange)) |
} |
|
activityPointerOldestDayRecord — Angabe des Beginns des Speicherortes (Anzahl der Bytes vom Anfang des Strings) des ältesten vollständigen Tagesdatensatzes im String activityDailyRecords. Der Höchstwert ist durch die Länge des Strings gegeben.
activityPointerNewestRecord — Angabe des Beginns des Speicherortes (Anzahl der Bytes vom Anfang des Strings) des jüngsten vollständigen Tagesdatensatzes im String activityDailyRecords. Der Höchstwert ist durch die Länge des Strings gegeben.
activityDailyRecords — der für die Fahrertätigkeitsdaten zur Verfügung stehende Speicherplatz (Datenstruktur: CardActivityDailyRecord) für jeden Kalendertag, an dem die Karte benutzt wurde.
Wertzuweisung: Dieser Oktettstring wird zyklisch mit CardActivityDailyRecord-Datensätzen gefüllt. Bei der ersten Benutzung beginnt die Speicherung beim ersten Byte des Strings. Alle neuen Datensätze werden am Ende des vorigen angefügt. Ist der String voll, wird die Speicherung am ersten Byte des Strings unabhängig davon fortgesetzt, ob es innerhalb eines Datenelements zu einem Bruch kommt. Bevor (zur Vergrößerung des aktuellen activityDailyRecord oder zum Einsetzen eines neuen activityDailyRecord) neue Tätigkeitsdaten in den String gesetzt werden, die ältere Tätigkeitsdaten ersetzen, muss activityPointerOldestDayRecord aktualisiert werden, um den neuen Platz des ältesten vollständigen Tagesdatensatzes auszuweisen, und activityPreviousRecordLength dieses (neuen) ältesten vollständigen Tagesdatensatzes muss auf 0 zurückgesetzt werden.
2.14. CardDrivingLicenceInformation
Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu den Führerscheindaten des Karteninhabers (Randnummer 196).
CardDrivingLicenceInformation ::= SEQUENCE { |
|
drivingLicenceIssuingAuthority |
Name, |
drivingLicenceIssuingNation |
NationNumeric, |
drivingLicenceNumber |
IA5String(SIZE(16)) |
} |
|
drivingLicenceIssuingAuthority — die für die Ausstellung des Führerscheins zuständige Behörde.
drivingLicenceIssuingNation — Nationalität der Ausstellungsbehörde des Führerscheins.
drivingLicenceNumber — Nummer des Führerscheins.
2.15. CardEventData
Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu den Ereignissen im Zusammenhang mit dem Karteninhaber (Randnummer 204 und 223).
CardEventData ::= SEQUENCE SIZE(6) OF { |
|
cardEventRecords SET |
SIZE(NoOfEventsPerType) OF CardEventRecord |
} |
|
CardEventData — eine nach absteigendem Wert von EventFaultType geordnete Folge von cardEventRecords (mit Ausnahme von Versuchen der Sicherheitsverletzung, die in der letzen Gruppe der Folge zusammengefasst sind).
cardEventRecords — Ereignisdatensätze einer bestimmten Ereignisart (oder Kategorie bei Ereignissen Versuch Sicherheitsverletzung).
2.16. CardEventRecord
Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu einem Ereignis im Zusammenhang mit dem Karteninhaber (Randnummer 205 und 223).
CardEventRecord ::= SEQUENCE { |
|
eventType |
EventFaultType, |
eventBeginTime |
TimeReal, |
eventEndTime |
TimeReal, |
eventVehicleRegistration |
VehicleRegistrationIdentification |
} |
|
eventType — Art des Ereignisses.
eventBeginTime — Datum und Uhrzeit des Ereignisbeginns.
eventEndTime — Datum und Uhrzeit des Ereignisendes.
eventVehicleRegistration — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem das Ereignis eingetreten ist.
2.17. CardFaultData
Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu den Störungen im Zusammenhang mit dem Karteninhaber (Randnummer 207 und 223).
CardFaultData ::= SEQUENCE SIZE(2) OF { |
|
cardFaultRecords |
SET SIZE(NoOfFaultsPerType) OF CardFaultRecord |
} |
|
CardFaultData — eine Folge von Datensätzen mit Kontrollgerätstörungen, gefolgt von Datensätzen mit Kartenfehlfunktionen.
cardFaultRecords — Störungsdatensätze einer bestimmten Störungskategorie (Kontrollgerät oder Karte).
2.18. CardFaultRecord
Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zu einer Störung im Zusammenhang mit dem Karteninhaber (Randnummer 208 und 223).
CardFaultRecord ::= SEQUENCE { |
|
faultType |
EventFaultType, |
faultBeginTime |
TimeReal, |
faultEndTime |
TimeReal, |
faultVehicleRegistration |
VehicleRegistrationIdentification |
} |
|
faultType — Art der Störung.
faultBeginTime — Datum und Uhrzeit des Störungsbeginns.
faultEndTime — Datum und Uhrzeit des Störungsendes.
faultVehicleRegistration — amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des Fahrzeugs, in dem die Störung auftrat.
2.19. CardIccIdentification
Auf einer Karte gespeicherte Information zur Identifizierung der Chipkarte (Randnummer 192).
CardIccIdentification ::= SEQUENCE { |
|
clockStop |
OCTET STRING (SIZE(1)), |
cardExtendedSerialNumber |
ExtendedSerialNumber, |
cardApprovalNumber |
CardApprovalNumber |
cardPersonaliserID |
OCTET STRING (SIZE(1)), |
embedderIcAssemblerId |
OCTET STRING (SIZE(5)), |
icIdentifier |
OCTET STRING (SIZE(2)) |
} |
|
clockStop — Clockstop-Modus laut Definition in EN 726-3.
cardExtendedSerialNumber — Seriennummer sowie Fertigungsangabe der Chipkarte laut Definition in EN 726-3 und laut weiterer Spezifikation durch den Datentyp ExtendedSerialNumber.
cardApprovalNumber — Bauartgenehmigungsnummer der Karte.
cardPersonaliserID — Karten-Personaliser-ID laut Definition in EN 726-3.
embedderIcAssemblerId — Kartenhersteller-/IS-Assembler-Bezeichner laut Definition in EN 726-3.
icIdentifier — Bezeichner des IS auf der Karte und des IS-Herstellers laut Definition in EN 726-3.
2.20. CardIdentification
Auf der Karte gespeicherte Information zur Identifikation der Karte (Randnummer 194, 215, 231, 235).
CardIdentification ::= SEQUENCE |
|
cardIssuingMemberState |
NationNumeric, |
cardNumber |
CardNumber, |
cardIssuingAuthorityName |
Name, |
cardIssueDate |
TimeReal, |
cardValidityBegin |
TimeReal, |
cardExpiryDate |
TimeReal |
} |
|
cardIssuingMemberState — Code des Mitgliedstaates, der die Karte ausgestellt hat.
cardNumber — Kartennummer.
cardIssuingAuthorityName — Name der Behörde, die die Karte ausgestellt hat.
cardIssueDate — Datum der Ausstellung der Karte an den derzeitigen Inhaber.
cardValidityBegin — Datum, an dem die Gültigkeit der Karte beginnt.
cardExpiryDate — Datum, an dem die Gültigkeit der Karte abläuft.
2.21. CardNumber
Kartennummer nach Definition g).
CardNumber ::= CHOICE { |
|
SEQUENCE { |
|
driverIdentification |
IA5String(SIZE(14)), |
cardReplacementIndex |
CardReplacementIndex, |
cardRenewalIndex |
CardRenewalIndex |
} |
|
SEQUENCE { |
|
ownerIdentification |
IA5String(SIZE(13)), |
cardConsecutiveIndex |
CardConsecutiveIndex, |
cardReplacementIndex |
CardReplacementIndex, |
cardRenewalIndex |
CardRenewalIndex |
} |
|
} |
|
driverIdentification — eindeutige Kennung eines Fahrers in einem Mitgliedstaat.
ownerIdentification — eindeutige Kennung eines Unternehmens oder einer Werkstatt oder einer Kontrollstelle in einem Mitgliedstaat.
cardConsecutiveIndex — fortlaufender Kartenindex.
cardReplacementIndex — Kartenersatzindex.
cardRenewalIndex — Kartenerneuerungsindex.
Die erste Folge der Auswahl eignet sich zur Kodierung einer Fahrerkartennummer, die zweite Folge zur Kodierung der Werkstatt-, Kontroll- und Unternehmenskartennummer.
2.22. CardPlaceDailyWorkPeriod
Auf einer Fahrer- oder Werkstattkarte gespeicherte Information zum Ort des Beginns und/oder des Endes des Arbeitstages (Randnummer 202 und 221).
CardPlaceDailyWorkPeriod ::= SEQUENCE { |
|