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Document 52022XG0304(01)

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/119/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/376 des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 208/2014, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/375 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine unterliegen 2022/C 107/01

ST/6186/2022/INIT

OJ C 107, 4.3.2022, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

4.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/1


Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/119/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/376 des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 208/2014, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/375 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine unterliegen

(2022/C 107/01)

Den Personen, die im Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2022/376 des Rates (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/375 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/119/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine unterliegen. Die Gründe für die Aufnahme dieser Personen sind in den jeweiligen Einträgen in den genannten Anhängen aufgeführt.

Die betroffenen Personen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats/der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 208/2014) beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 4 der Verordnung).

Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind vor dem 10. Dezember 2022 an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.


(1)  ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 26.

(2)  ABl. L 70 vom 4.3.2022, S. 7.

(3)  ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 1.

(4)  ABl. L 70 vom 4.3.2022, S. 1.


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